1880 / 91 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Stencton beruhenden, vom Reichstage in der vorigen ession gefaßten Beschluß wieder gutmachen sollte, fei durch die gest Unteranträge so verändert worden, daß derselbe jet Prinzipien des Zoaris ändern würde. Den Zolltarif jeßt schon zu ändern, sei überhaupt bedenklih, nachdem der- selbe im vorigen Jahre erst nach langen Debatten festgestellt worden sei. Es Jn inzwishen noch keine Erfahrungen ge- macht, welhe Anlaß zu einer Aenderung geben könnten. Die Regierung verkenne die Wichtigkeit der in Frage stehenden Interessen niht und würde felbst eine Aenderung des §8. 7 beantragen, wenn die jeßigen Bestimmungen die Export- fähigkeit des deutshen Getreidehandels und der deutschen Mühlenindustrie erweislih zu beeinträhtigen geeignet wären. Das sei aber bis jeßt niht der Fal. Ein Regulativ für die Transitläger des S sei bis jeßt vom Bundes- rath deshalb noch nit festgestellt, weil man mangcls prak- tischer Erfahrungen immer noch theoretisch sorgfältig ermäge, wie man den Jnteressen dieses Handels auch mit den jeßigen Zollbestimmungen am besten dienen könne. Preußen habe ver- juchsweise ein solches Regulativ nah den Entwürfen des Bun- desraths festgestellt, welhes, wie ihm gestern mitgetheilt sei, die Billigung der Jnteressenten in Stettin erhalten habe. Was die Mühlenindustrie betreffe, so hätten sih die Versuche der Steuererhebung nah den Vorschriften der Mahl- und Schlacht- steuer selbst mit den weitesten Modifikationen niht bewährt für den fkontinuirlihen Mühlenbetrieb, wo eine Trennung zwischen den einzelnen Getreideposten nicht stattfinde. Es be- stehe die Absicht, für diese Mühlen die weitgehendsten Erleich- terungen zu schaffen, indem man nach halbjährliher Kontrole den Prozentsaß des gemahlenen importirten Getreides feststelle und danach die Steuervergütung für den Mehlexport normire. Die verbündeten Regierungen wollten bei allen Erleichterun- gen dennoch dem unberechtigten Treiben vorbeugen, welches in Frankreich notorish mit den acquits-à-caution auf Material- eisen getrieben werde, wclches dort einen s{wunghasten Han- delsartikel bilde, weil auch dort zur Erlangung der Steuervergütung das Rohmaterial nur an die SteZe geführt zu werden brauche, von welcher das Fabrikat ausgeführt werde. Er bitte also, die gestellten ÜUnteranträge abzulehnen.

Der Abg. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode befürwor- tete seinen Antrag. Daß schon jet der Zolltarif abgeändert werde, sei nit seine Schuld, sondern derer, die die Aufhe- bung des Flachszolls beantragt hätten. Der Theil des Richter- schen Antrags, der sih auf die Transitläger beziehe, sei über- flüssig; die Regulativbestimmungen reihten vollkommen hin, unm den Transit von Getreide zu sihern. Dagegen müsse das is jeßt wegen der Mühlenindustrie vorgeschlagene Regulativ unbedingt abgeändert werden. Die größeren Mühlenetablisse- ments könnten damit auskommen, die mittleren aber hätten dabei mehr Kosten für die Kontrole als Geschäftsgewinn. Sein Vorschlag habe keine Bedenken ; zu mißbräuhlichen Speku- [ationen könne derselbe nicht führen, wenn an der Fdentität der Mühle festgehalten werde. Der Zollertrag könne dabei nur eine minimale Einbuße erleiden, die durch den Vortheil auf- gewogen werde, welchen die Erhaltung der Mühlenindustrie dem Staate biete. Glaube der Bundesrath im Rahmen des bestehenden Gesetzes die nöthige Abhülfe cis zu können, so sei er damit zufrieden. Der Bundesrath werde jedoch wahrscheinlih sih überzeugen, daß es einer Geseßesänderung bedürfe, und hierzu werde derselbe auf die nöthige Majorität in diesem Hause rechnen können, wenn sein Antrag heute an- genommen werde. /

Der Abg. Rickert führte aus, er wolle durch seinen Antrag im Wesentlichen dasselbe wie der Abg. Richter erreichen, und habe nur darum einen besonderen Antrag gestellt, weil die in dem Richtershen Antrag enthaltene Verbindung des Schußes der Mühlen und der Transitläger beide bei der Abstimmung gefährden könnte. Er habe dasselbe hon im vorigen Jahre hier und in der Kommission vergeblih beantragt. Er bedaure, daß der Bundesrath sich noch nicht von der Nothwendigkeit der Geseßesänderung überzeugt habe. Die Durchführung des 8. 7 des Geseßes stoße auf erheblihe Schwierigkeiten. Der Abg. Stellter werde bestätigen, daß der Handel von Königsberg und Memel schon heute durch die neue Zoll-

politik {wer getroffen werde, und es herrsche große Beun- rubigurg darüber, was aus der definitiven Regulirung wer- den solle. Wenn der Schlußparagraph des vorgesGagenen Regulativs angenommen werde, so blieben alle bei dér An- nahme des Geseßes von der Regierung im vorigen Jahre ge- machten Versprehungen unerfüllt. Der Bundesrath möge doch sorgfältig erwägen, ob mit dem Geseÿ ohne Schädigung des Vaterlandes weiter operirt werden könne. Er glaube dies niht. Das Jnteresse der Landwirthschaft werde dur seinen Antrag nicht gefägrdet, denn dasselbe sei in Ostpreußen iden- tisch mit dem des Handels. Er bitte, den Antrag Richter, eventuell den seinigen anzunehmen. :

Der Abg. Heilig empfahl dringend die Annahme des Antrags des Abg. Richter, der so sahgemäß gesprochen habe, wie es kaum ein Techniker hätte thun können. Das ein- heimische Weizenmehl müsse durchaus mit dem stickstoffhaltigeren südrussishen und ungarischen gemischt werden. Das Regulativ des Bundesraths komme aber einem Verbot dieser Mischung glei, indem der Prozentsaß des Mehls zum Getreide zu hoch, nämlich mit 70 Proz. für Roggen, 80 Proz. für Weizen be- messen sei, während höchstens 65 Proz. aus Roggen, 75 Proz. aus Weizen an Mchl gewonnen werden fönnten. Man solle also diese leßteren Sätze * oder einen Dur(hschnittssaß von 70. Prozent annehmen. Er empfehle als Grundlage der ge- seglihen Regelung der zollfreien Ausfuhr des aus auslän- dishem Getreide gewonnenen Mehls die von dem Vorstand des deutshen Müllerverbandes gemachten Vorschläge, und wünsche, daß bei Verlängerung des Zollvertrages mit der Schweiz eine ähnliche Bestimmung aufgenommen werde, wie die jeßt im österreichishen Handelsvertrag befindliche, nämlich daß die zollfreie Einfuhr im Veredelungsverkehr nur bei er- brahtem Nachweise der Nothwendigkeit oder Nüglichkeit ge- stattet werde. i

Der Abg. Stumm erklärte sich gegen den Antrag Richter, weil durch den Mißbrauch der dadurch geschaffenen Erleichterungen leicht betrügerishe Manipulationen herbeigeführt werden könnten. Wenn die Einfuhr bestimmter Getreidemengen zur Ausfuhr von ebenso viel Getreide oder entsprehend viel Mehl unter Rückver- gütung des Zolles berechtigen solle, so könne damit ein ähnlicher Mißbrauch getrieben werden, wie mit den titres d’acquit in Frankreich. Für ein Quantum Roggen könnte ein entsprechendes Quantum Weizenmehl E D werden. Dadurch würde die Staatskasse geschädigt und der Roggenzoll theilweise illusorish gemacht. Denn der Grundsaß, daß nur Weizen für Weizen und Roggen für Roggen ausgeführt werden könne, sei wohl beim Getreide dure au aber niht beim Mehl, wo es nicht möglich sei, das Mischungsverhältniß festzustellen. Da ja in Aussicht stehe, daß andere Erleichterungen gewährt wür- den, so bitte er, die Anträge abzulehnen.

Der Abg. Schlutow bemerkte persönlich, daß die Bezugnahme des Bundesrathsbevollmächtigten auf die Billigung, welche die Anordnung der Regierung bei den Stettiner Jnteressenten gefunden habe, doch einer gewissen Beshränkung unterliege. Allerdings seien einem dortigen Privatlager die gewünschten Erleichterungen gewährt worden, aber erst nah vielfachen Be- mühungen, 0 daß gerade dieser Fall die Nothwendigkeit einer generellen geseßlihen Regelung beweise.

Bei der Abstimmung wurde der Unterantrag Rickert zum Antrag Stolberg mit 111 gegèn 108 Stimmen genehmigt und der so veränderte Antrag Stolberg angenommen. Da- durch war der Antrag Richter erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Veber das ungarishe Post- nnd Telegraphenwesen im Jakhre 1878 entnehmen wir den bereits citirten amtlichen Quellen weiter noch folgende Mittheilungen: Die Zahl der Geldbriefe betrug im Jahre 1878 ça. 7 Mill. Stück gegen 6 Mill. im Jahre 1877 und 4 Mill. im Jahre 1868. Der Werth der per Post beförderten Geldbriefe und mit Werthangabe aufgegebenen Packete betrug im Fahre 1878 rot. 1048 Mill. Fl. gegen 838 Mill. Fl. im Jahre 1877 und 705 Mill. Fl. im Jahre 1868. In Postanweisungen kamen im

20 E)

Fuserate für ven Deutschen Reichs- u, Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und vas Gentral-Handels-

Deffentlicher

Sadre 1878 110 721 000 FI. zum Versandt gegen 103 Vill. Fl. im ahre 1877 und nur 2 Mill. Fl. im Jahre 1868. Von den Postanweisungen im Jahre 1878 entfallen rein auf den inländischen Verkehr nur 44%, d. i. 49 659 777 Fl.; auf den mit Oesterreich gemeinsamen Verkehr aber 54°/,, d. i. 60021 066 Fl Vom Auslande gingen ein 503 517 Fl., dahin wurden aus Ungarn gesendet 538731 Fl. Dies entspriht einer Quote von 0,94%, deg gesammten Verkehrs. Die Summe der Nachnahmen betrug im Jahre 1878 11490 009 Fl. gegen 11 241 000 FI. im Jahre 1877 und 5 Millioaen im Jahre 868. Von den Nachnahmen entfallen auf den inländischen Verkehr 6 320 994 Fl. ; in Oesterreich wurden für Rechnung Ungarns ausge- zahlt 4752003 Fl., dagegen in Ungarn für Rechnung Oester, reis nur 244485 Fl, Im Anslande wurden ausbezahlt 139090 Fl., in Ungarn aber auf Reh1ung des Auslandeg 33814 Fl. Ueber das Telegrapbenwesen werden u. A, folgende Angaben gemacht: Die unrigarishe Telegrapben: verwaltung begann im Jahre 1867 ihre Wirksarnkeit mit 249 Sta. tionen. 1878 verfügte sie bereits über 960. Der größte Theil dieser Vermehrung entfällt auf die Eifenbahn-Telegraphenämter und if eine natürliche Konsequenz der umfassenden Eisenbahnbauten, welt in jenen Jahren in Ungarn bewerkstelligt wurden. Staats-Tele- graphenämter hatte Ungarn im Jahre 1871 erst 321, im Jahre 1878 bereits 385, also um 64 mehr; Eisenbahn-Telegraghenämter dagegen bestanden 1871 erst 329, im Jahre 1878 aber bereits 575, also um 234 mehr. Im Jahre 1871 entfiel auf je 495 qkm eine Telegraphen- station, heute kommt bereits auf durchschnittlich je 335 qkm eine fjolbe; 1871 bestand je eine Telegraphenstation auf je 23 000 Seelen, im Jahre 1878 entfällt {on nah je 16000 See- len eine solche. Ein Vergleich mit den übrigen europäi\ch{en Stacten ergiebt nach dem Stande von 1877 eine Telegraphen, station: in der Schweiz auf je 2499 Seelen, in England auf je 5759 Seelen, Deutschland 6020, Frankreih 8055, Belgien 8409, Desterreih 8996, Jtalien 13 505, Ungarn 16 559, Rumänien 28 901, Rußland auf je 40990 Seelen. Zieht man die Territorialausdeh- nung der betreffenden Länder in Betracht, so entfällt durchschnittlich je eine Station: in der Schweiz auf 38 gkm, Belgien auf 46 gkm, Gngland 59 gkm, Deutschland 74, Frankrei 112, Oesterreich 124, Jtalien 148, Ungarn 345, Rumänien 888 gkm, Rußland auf 10 229 qkm. —- Die Längenextension des ungarischen Telegraphennetes betrug in Kilometern ausgedrückt im Jahre 1871 12 270, 1872 12 700 1873 13 716, 1874 14015, 1875 14336, 1576 14498, 1877 14 908, 1878 14 687. In dem angegebenen Zeitraum hat fich also die Längen- Extenfion der ungarischen Telegraphenlinien um rund 2400 km er- höht. Von den im Jahre 1878 ausgewiesenen 14 687 km kommen 13 958 km guf die Staats-Telegraphenämter, 728 km auf die Bahn- linie, Die Länge der gesammten Leitungen des ungarischen Tele- graphennetes betrug im Jahre 1871 36 310 km, 1872 42 917, 1873 46 744, 1874 47 489, 1875 48 169, 1876 49 004, 1877 49 943, 1878 50 466 km. Die Länge der ungarischen Linien hat daher in den leßteren Jahren durchschnittlich um nahezu 1000 km per Jahr zugenommen, Die mit vollem Tagesdienste eingerihteten Stationen haben nur eine mäßige Vermehrung erfahren; die größte Zunahme entfällt auf die Stationen mit beschränktem Tagesdienste. Im Jahre 1871 gab es deren 433, 1872 536, 1873 510, 1874 569, 1875 612, 1876 670, 1877 709, 1878 735. Die Anzahl der telegraphischen Apparate hat sich bis zum Jahre 1878 von 1000 auf 1373 erhöht, die Anzahl der auf den ungarischen Stationen in Verwendung stehenden Beamten in derselben Zeit von 733 auf 989, worunter 147 Frauen. Die Gesammt- zahl der beförderten Telegramme betrug im Jahre 1871 5 872 000, 1877 6725 000, 1878 7634000. Von dem Telegraphenverkehr entfällt auf den inländischen Verkehr nur circa die Hälfte, demnächst steht Ungarn mit Oesterrei im lebhaftesten Depeshenwecbsel. Jm Jahre 1878 entfallen ca. 1 Million Stück auf den mit O-sterrei{h gepflogenen Verkehr. Nächst Desterreih is Ungarns lebhaftester Verkehr jener mit Deutschland, Die Zahl der dahin aufgegebenen Telegramme beträgt 43 678 Stück, der von dort angelangten 45 254 Stück. Was die finanziellen Ergebnisse des ungarischen Te- aa aa At: betrifft, so betrugen im Jahre 1868 die Brutto Einnahmen 792 479 Fl., im Jahre 1873 1544 759 Fl., im Jah:e 1878 1694207 Fl. Für 1879 find die Einnahmen mit 1624700 FL., für 1880 in der Höhe von 1780800 Fl, präliminirt. Die effektiven Brutto Ausgaben betrugen im Jahre 1868 1 029 310 Fl., 1873 1 942 562 Fl,, 1878 1 946 043 Fl,, für 1879 find 2003 710 Fl, für 1880 1971310 Fl. präliminirt, Der Werth der Materialien, Arparate und Vorrihtungen betrug mit Ende 1878 3959 352 Fl. Die Einnahmen des Telegraphen- wesens haben mit Ausnahme des Jahres 1869 die Ausgaben nit gedeckt. Das Defizit betrua im Jahre 1868 2278 831 Fl,, 1873 317 803 Fl., 1878 251836 Fl. In den elf Jahren von 1868—1878 sind in8gesammt 4 120 391 Fl. auf die Erfordernisse des Telegraphenwesens verwandt worden.

A “® D C E R E E E / E E L S S E S T a E M octieren E E E _— Anzeiger. 7 Z + Zuserate nehmen an1 die Annoncen-Exrptbitionen des

„Juvalidendvaul“, Kudolf Mosse, Haaseustein

[9746] Oeffentliche Zustellung.

Vorladung des Beklagten fie mündlichen Ver- handlung nach ore Beweisaufnahme

n Sachen der unverehelichten Sophie Mülduer und des Vor- mundes ihres außerehelihen Kindes, Bauers Ben- jamin Eltner, ch eide zu SNNEL0r, Kläger, wider

den Arbeiter Angust Sindermanun aus Mittel- walde, zuleßt auf dem Baron von Helldorf’schen Rittergute bei Zingst a. d. Unstrut, Kreis Quer- furt in Sachsen, Beklagten,

wegen Ansprüchen

S{wängerung.

Wir machen Ihnen bekannt, daß wir auf die Be- weiserhebung Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache auf

den 31. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr,

im Sißungssaale der Civilkfammer, Zimmer Nr. 13, anberaumt haben, wozu Sie hierdurch mit der Aufford.rung geladen weiden, in dem Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder dur cinen mit gehöriger Vollmacht und Auskunft ver- sehenen Stellvertreter aus der Zahl der angestellten Rechtsanwälte zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu aewärtigen.

Wenn Sie zur festgeseßten Stunde nit erschei- nen, oder wenn Ihr Stellvertreter sich niht ge- hôrig auêweisen kann, wird a! genommen werden, daß Sie zur Unterftütung Ihrer Behauptungen und Anträge Nichts weiter anzuführen haben, und wird auf die Akten, wie sie liegen, erkannt werden.

Glas, den 9. April 1880.

Königliches Landgericht. Civilkammer. Schulze, i. V. Gerichtsschreiber.

(9797) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefran des Nothgerbers Gottlieb Mezger, Friederike, geb, Schilling, in Höpfig- heim, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heil- bronn, klagt gegen diesen ihren Ehemann, dessen Aufenthaltsort seit 1877 unbekannt i}, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 7. Mai 1863 zwischen den Parteien zu Stande gekommene Ehe wegen böslicher Verlassung der Ehefrau Seitens des Ehemanns, dem Bande nach zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer de- König- lichen Landgerichts zu Heilbronn auf

Dienstag, den 13. Juli 1880, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwee der ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Heilbronn, den 13. April 1880.

Heyd, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9758] Oeffentliche Zustellung,

Die Ehefrau des Schuhmachers Heinrich Schulz, Auguste, geborene Buch, zu Buckau, ver- treten durch den Rechtsanwalt Meißner, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Heinrith Schulz, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslichcr Verlassung mit dem Antrage auf Tren- nung der Ehe und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg

auf den 5 Juli, 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

g Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 8. April 1880.

Königliches Landgericht, T. Civilkammer. Gerichtsschreiberei. Nuthmanuu, Landgerichts-Sekretär.

(9723) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ernestine Friß, geborene Spiller, zu Bergthal, vertreten durch den Rechtsanwalt

aus der außerehelichen

[9773] Verkaufsauzeige d

Aufgebot.

In Konkurssaben der Gläubiger des Brink- Föthners Frerk Behreus zu Torfmoor sollen auf den Antrag des Konkursverwalters, Mandatar Freese hierselbst, und unter Zustimmung der ein- zigen Hypothekgläubigerin die nahbezeihneten Im- mobilien des genannten Gemeinschuldners, als: 1) ein zu Torfmoor belegenes Wohnhaus nebst Scheune und Badhaus,

2) ein Garten beim Hause nebst Hofraum, etwa 2 Morgen groß,

3) 10 Viertelsaat Ackterland in der Feldmark Torfmoor,

4) 10 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Kleinmoor,

5) 30 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Worghausen,

6) 4 Morgen Moor zum Torfstih in der näm-

lichen Feldmark,

10 T Wiesezländereien in der Feld-

mark Mitt lbauer,

8) der Antheil an der gemeinschaftlißen Weide

von Torfmoor,

9) ein Mannsftand und ein Frauenstand zu

St. Jürgen, 10) zwei Begräbnißpläße zu bezw. St. Jürgen : und Torfmoor, im Termine, Freitag, deu 4. Juni 1880, / . Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale öffentlich versteigert werden.

Die Verkaufsbedingungen können beim Konkurs- verwalter und auf der hiesigen Gerichts\chreiberei eingesehen, auch daselbst gegen Entrichtung der Screibgebühr abschriftlih bezogen werden.

Zugleich werden Alle, welhe an den vorgedach- ten Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideiklommissarishe, Pfand- und andere ding- lihe Rechte, insbesondere au Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, aufgefor- dert, dieselben im obigen Termine anzumelden, weil sonst ihr Recht dem neuen Erwerber der Immo- bilien gegenüber verloren geht.

Der Aus\{lußbescheid wird demnächst nur im hie- figen Gerichtslokale angeschlagen werden.

Lilienthal, den 13. April 1880.

Königliches Amtsgericht. G. Meyer.

E Aufgebot.

Nachverzeichnete Stammaktien der Halle-Sorau- Gubener Eisenbahn-Gesellschaft: Nr. 896, 27379, 27371, 27372, 31383 über je 100 Thaler oder 300 M sind dem Landschaftsgärtner M. Hartleb zu Berlin, Stegliterstraße 66, angeblih im Jahre 1875 gestohlen.

Auf Antrag des M. Hartleb werden die Inhaber dieser Werthpapiere hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 4. November 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termin anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolzen wird.

Halle a. S,, den 7. April 1889.

Königliches Amtsgericht. VII,

[9769] Aufgebot.

Der Scthneidergesele Georg Michael Kohl- mauu von Karlstadt, geb. am 9, März 1833, Sohn der Oekonomeneheleute Michael und Bar- bara Kohlmann von da, hat fihch im Jahre 1853 in Australien als Matrose anwerben lassen und im Fahre 1859 die leßte Nachriht von si aus Kal- kutta in Ostindien gegeben.

Auf Antrag seiner Brüder Georg und Georg Peter Kohlmann ergeht Aufforderung

1) an Georg Michael Kohlmann, spätestens im Aufgebotstermine vom F Freitag, den 21. Januar 1881, persönlich oder \chriftlich bei dem hiesigen

(2150) Ausschlußurtheil. | In Sachen betreffend das Aufgebot des angebli ; getilgten Antheils von 15 Thalern = 45 Mark an der auf dem Grundftücke Schilln Nr. 1 in Abthei- lung III. unter Nr. 3 für den j Peter Paul Schmidt eingetragenen Hypothekenpost von 19 Thalern 20 Silbergroschen erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Meseriß durch den Amtsrichter Peck für Recht: Alle unbekannten Berechtigten zu dem in dem Rubrum bezeichneten Antheile an der daselbft gedahten Hypothekenforderung werden mit ihren Ansprüchen auf denselben, beziehungs- weise auf den hinterlegten Betrag des Antheils nebst den antheiligen Zinsen ausges{lofsen und die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem An- tragsteller aufgelegt. Von Rechts Wegen. Verkündet am 14. April 1880. Laun, Gerichtsschreiber.

N Auszug.

Christine Neutenauer, Chefrau des gewerblosen Philipp Ludmann, zu Gungweiler wohnend, vertreten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt König in Saargemünd, hat gegen ihren genannten Ehemann Philipp Ludmann in Gungweiler Güter- trennungsfklage zum Kaiserlichen Landgericht Saar- gemünd erhoben.

Verhandlungstermin Mittwoch, den 26. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr.

Klägerin wird beantragen:

Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, die zwischen den Parteien bestehende Güterge- meinschaft zu trennen, die Liquidation derselben durch einen Notar zu verfügen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.

Saargemünd, den 7. April 1880.

König,

Rechtsanwalt. E Auszug wird hiermit bekannt ge- macht. Saargemünd, den 8. April 1880. Der Ober-Sekretär. Erren.

aus einem Gütertrennungs-Urtheile. Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts da- hier vom 7. April 1880 /' ergangen zwischen Mar- aretha Weber, ohne Gewerbe, Ehefrau von eter Heiu, Ziegler, in Wölferdingen wohnend, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt König, und ihrem genannten Ehemann, als Beklagten, nicht vertreten, wurde die Gütertrennung zwischen den Parteien ausgesprochen und der Kaiserliche Notar Wanten in Saargemünd mit dem Liquidations- geschäfte kommittirt. Saargemünd, den 8. April 1880, Der Rechtsanwalt der Klägerin : König. Vorstehender Auszug wird gemaht. Saargemünd, den 8. April 1880. Der Ober-Sekretär: Erren.

hiermit bekannt

is Auszug. Durch Urtheil Kaiserl. Landgerichts Saargemünd vom 7. April 1880 wurde Katharine Hochard Ehefrau von Joseph Leichtnam, Schreiner in Saargemünd, von ihrem Ehemanne in Gütern getrennt und zur selbständigen Verwaltung ihres Vermögens berechtigt erklärt. Saargemünd, den 7. April 1880. Der Anwalt der Klägerin, Dr, BVohsen, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird geseßlicher Vorschrift gemäß bekz-nnt gemacht. Saargemünd, den 7. April 1880. Der Ober-Sekretär: Erren.

das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ebe zu trennen, den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären und ihn in die Koften zu verurtheilen.

Zur Beantwortung der Klage und zur niüind- lichen Verhandlung über dieselbe it Termin vor dem Königlichen Landgerichte zu Greifs- wald, erste Civilkammer, auf den 20, E 1880, Bormittags

r

trt wozu Beklagter hiermit geladen wird. Greifswald, den 8. April 1880.

Königlihes Landgericht. L Civilkammer.

[9771] Durch Beschluß des Kaiserlichen Amtsgerickts zu Straßburg vom 10. April 1880 is der Carl Schneider, früher Bierbrauer, jeßt ohne Geschäft, wohnhaft zu Straßburg, für einen Verschwender erklärt und demselben untersagt worden, ohne Zu- ziehung eines gerihtlich zugeordneten Beistandes vor Gericht zu stehen, Vergleiche zu \chließen, Darlehen aufzunehmen, Veräußerungen und hypothekarische Be- laftungen seines Vermögens vorzunehmen, sowie Ka- pitalforderungen einzuzichen und darüber zu guit- tiren. Zu dessen Beistand ift der pensionirte Notar Julius Eisinger zu Baden-Baden ernannt worden. Straßburg, den 14. April 1880, Der K. Amtsgerichts\chreiber.

Minetti. [9736] Nachdem der Gastwirth Ernst Lohsen zu Lehre Taubhaft gemacht hat, daß die auf seinem Koth- ofe Nr. ass. 22 daselbst ausgeübte Krugberechtigung ihm eigenthümlich zustehe, so werden auf dessen An- trag alle Diejenigen, welche ein Recht an der vor- gedahten Grundgerechtsame zu haben vermeinen, 4 öffentlih vorgeladen, solches spätestens in em au den 18. Juni 1880, Morgeus 10 Uhr, allhier angeseßten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls der 2c. Lohsen als Eigenthümer der qu. Gerechtigkeit in das Grundbuch eingetragen werden wird und gegen einen Dritten, wel{her dieselbe im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund- buchs erworben hat, keinerlei Rehte darauf weiter geltend gemacht werden können.

Braunschweig, den 9. April 1880, Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kullmann.

[9729 Auf zulässig befundenen Antrag des Pächters E. Krüger zu Meierstorf werden alle Diejenigen, welche an dem vom Antragsteller verkauften Feld-, Vieh- und Wirthschaftsinventarium zu Meierstorf dingliche Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche vermeintlichen Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 3. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Großherzoglihen Amtsge- rihte (Sessionszimmer Il.) angeseßten Yufgebots- termine anzumelden und zu dociren, unter dem Recbtsnachtheile, daß die niht angemeldeten ding- lihen Rechte für erloschen erklärt werden. Grevesmühlen, den 13. April 1880. Vroge erwie Amtsgericht. A, W. Martens.

Jm Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot der Justine Caroline Jeske- \{chen Spezialmasse von 133,23 4, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Janecke unterm 7. April vas 1880 für Recht, a alle unbekannten Interessenten mit ihren An- sprüchen an die Justine Caroline Jeskesche Spezialmasse von 133 #4 23 H auszuschließen und die Kosten des Verfahrens aus der Masse selbst zu entnehmen. Bon Rechts Schubin, den 8. April 1880. Königliches Amtsgericht.

[9722]

Wegen.

1, Bteckbriefe und Unterzauckunga-Sachen. 5, Tndustrielle Etablizsemonts, Fabriken Gaebel von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den

register nimmt an: die Königlithe Expedition Gerichte i anzumelden, widrigenfalls er

des BDeutscheu Reihs-Änzeigers und Königli

Berlin, 3. V. Wilhelm-Straße Nr. 32.

| Preußishen Staats-Anzeigers: |

Æ

2. Subhastationen, Aufgebote, Varladungen a, dergl.

5. Verkäünte, Verpachtungen, Subnmissienen etc. 7.

4. Verloosung, ÁAmortisation, Zinszahlung

zie u, 8%. v. Vorx Öffentlichen Papieren,

“Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[2774] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schlossergesellen Bergs, Johaune, geb Löbcke, hierseibst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Aron- heim hierselbft, flagt gegen ihren genanuteu Ehemann, früher hiersclbst, jeßt unbekaunten Aufenthaltsorts, auf Ehescheidung wegen heimlicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter dea Parteien bestehende Ehe dem Bande nah zu trennen, und ladet den Beklagten zur münblihen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 23. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 13. April 1880. A. Rautmaun, Gerichts\chreiber des Herzoglichen Landgerichts.

19659) Oeffentliche Zustellung.

In hier anhängigen Sachen des Rechtsanwalts Arno Liebster in Leipzig als Sondervormund der unmündigen S Bo: Johann August Felix und August Alfred Woldemar Burchardt, Klä- gers, gegen den Haubbesißzer Friedrih Franz Pans Sthaaf, hr: in Lindenau, jeßt un-

ekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen einer für die obgenan: ten unmündigen Geschwister Burchardt auf dem Grundstücke Beklagtens, Fol, 416 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lindenau einge- tragenen Forderung von 6000 A sammt Anhang ist

und Grosehangdel. . Verschiedene Bekanutzachungen. Literariache Anzeigen, . Theater-Anzeigen. | Tao äer Börsen:

@& Vogler, G. L, Daunbe & Co., E, Sehlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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. Pamiliez-Nachrichten. / bellage,

in dem am 6. April, 10 Uhr Vormittags, ange-

standenen Verhandlungstermin auf Antrag des Klä- gers die Verhandlung durch Gerichtsbes{hluß auf den 29, Mai 1880, 10 Uhr Vormittags, vertagt worden.

Kläger ladet den Beklagten mit dem Antrage, denselben zur sofortigen Zahlung der 6000 46 sammt Zinsen zu 5 °/ vom 1, April bis 30. Juni 1879, sowie zu 6%, vom 1. Juli 1879 an gerecnet kostenpflichtig unter der Verwarnung, daß bei Nicht- zahlung mit der Zwangsvollstreckung in das ver- pfändete Grundstück sowohl, als in sein übriges Vermögen werde verfahren werden, zu verurtheilen ; auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, zu diesem anderweiten Termine zur mlnd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II.b. des Königlichen Landgerichts zu Leipzig mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dies hiermit bekannt gemacht.

Leipzig, den 14. April 1880,

Starke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9830] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmaun Heinrich Schcidt zu Steele Sect. I11, Nr. 105 klagt gegen den Bergmann Wilhelm Peters, früher in Steele, jeßziger Auf- enthaltsort unb¿kannt, wegen Miethe und Kostgeld mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 57,10 A und zur Tragung der Kosten des Rechtsftreits und ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steele auf

den 17, Juni 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Z 'ecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Steele, den 7. April 1880,

Hövel, Gerichtsschreiber des Köni,lichen Amtsgerichts. [9775]

Aufgebot.

Auf dem dem Kolon Johann Elkmann gehören- den, in der Kataster-Gemeinde Kirchspiels Burg- \tcinfurt belegenen Elkmanns Kolonate steht Band 2 Blatt 169 des Grundbuchs laut Urkunde vom 11, März 1842 für den Rudolf und Hermann Elk- mann je eine Abfindung und Aussteuer im Werthe von 80 Thalern eingetragen.

Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Be- hauptung, daß fie getilgt sei, beantragt. Demnach werden alle Diejenigen, welche an dieselbe Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufgefordert, diese in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 17. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausges{chlossen werden und die Post selbst im Grundbuche gelös{cht wird.

Bur ¡steinfurt, den 9. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

(9861) Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Land- wirth Michacl Sauerwein, Zwölfter von Schaaf- heim, unterm Heutigen für einen Verschwender erklärt und ihm in der Person des Landwirths Johannes Düäschner Uk. von da ein Kurator bei- gegeben worden ist.

Groß-Umstadt, den 13. April 1880.

Großherzoglich Besi? Amtsgericht Große msta

Mittler. Höjling,

Oeffentliche Zustellung mit der Ladung. Nachstehender Auszug:

Zum Königlichen Landgericbte Zweibrücken Civilkammer „Armensache“.

Klageschrift für

Justine Neinheimer, gewerblos, in Wallhalben wohnhaft, Chefran von Carl Fegert, Huf- \{mied daselbst, jeyt ohne bekannten Wohnort abwesend, Klägerin, im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Gebhart,

gegen Carl Fegert, vorgenannt, Beklagten, wegen Vermögensabsonderung.

Der ohne bekannten Wohnort abwesende Be- flagte wird hiermit vor das Königliche Land- gericht Zweibrückea, Civilkammer, vorgeladen und aufgeforderl, einen zur anwaltschaftlihen Ver- tretung daf*!b|# zugelassenen Rechtsanwalt zu be- stellen, welcher für ihn in dem unten bezeih- neten, zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:

„Es gefalle dem Königlichen Landgerichte, Civilkammer, die Gütertrennung zwischen den Partieen auszusprechen, dieselben behufs Ausein- anderseßung und Belieferung vor -den K. Notar Cuny in Waldfishbach zu verweisen und dem SNg die Kosten des Verfahrens zur Last zu egen“

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver handlung Termin auf den ersten Juli 1880, Vormittags obengenannten Wohn- und Aufenthal zugestellt.

neun Uhr, anberaumt ist, dem Vetlagten Carl Fegert, dessen

Zweibrüdcken, den 14. April 1880. Die K. Landzerichts\chreiberet.

j Merckel, K, Ober- Berichteschreiber.

sort unbekannt if, öffentli 7 N 79776)

Mga mes Christoph Frit, früher zu Berg- thal, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen bö8- williger Verlassung, Mißhandlung, Trunkenheit und wegen Mangel an Unterhalt mit dem Antrage auf Trenuung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II1I, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 26. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

am Zwrede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 31. März 1880.

Klawiter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Zwaungsversteigerungs-Anzeige [9760] und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Joh. Mau zu Büßflethermoor und des Joh. Hiurih Oehlers zu Camp hei Neuland, Gläubiger, wider Wilhelm Deede zu Affselerdeichreihe, Schuldner, wegen Forde- rung, soll die dem Schuldner abgepfändete sub Nr. 131 zu Asffselerdeichreiße belegene Wohnstelle, bestehend aus Wohnhaus und Obsthof (nach Art. Nr. 88 der Grundsteuermutterrolle von Affel 11 a 33 qm groß) in dem auf

Montag, ven 24, f. Mts, Mai, Nathmittags n Uhr, in der Landesherberge zu Affel anberaumten Ter- e öffentliÞh an den Meislbietenden verkauft werden.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche an dem vorbezeichneten Kaufobjekte Eigenthums-, Näher-, [lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben verueinen, aufgefordert diese Ansprüche in dem vorgenannten Termine bei Meidung des Verlustes derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber des Kaufobjekts anzumelden.

Freiburg, den 8. April 1880,

Köni- liches Amtsgericht. I. Voigts.

für todt erklärt würde;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen ;

3) an alle a welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Karlstadt, den 12. April 1880, Königliches Amtsgericht.

Wuppert.

Vorstehendes Aufgebot wird Kenntniß gebracht.

Karlstadt, den 13, April 1880, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Walther.

Ausfertigung.

Aufgebot.

Der am 21. Juni 1827 geborene Steinhauer Georg Mayer von Kempten ist seit Dezember 1854 landesabwesend und verschollen.

Auf Antrag sciner Schwester Therese heimer, geborenen Mayer, dahier, Mayer aufgefordert,

spätestens am Dienstag, den 25. Januar 1881,

Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte sich persönlich oder \hriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er- kärt würde.

Die Erbberechtigten des Georg Mayer erhalten die Aufforderung, ihre Interess:n im Aufgebots- verfahren, insbesondere beim obigen Termine wahr- zunehmen.

Alle Diejenigen aber, welche über das Leben des Georg Mayer Kunde geben können, haben hierher Mittheilung hierüber zu machen.

Kempten, den 9. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

zur allgemeinen

[9772]

Berg- wird Georg

Sthnster. Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift: Kempten, den 14, April 1880. Der geschäftsl. R. Gerichtsschreiber : Simon Heide,

[9762] Bekanntmachung.

m Namen des Königs !

Auf den Antrag des Halbbauers Franz Berger zu Bratsch erkennt das Königliche Amtsgericht zu E durch den Amtsrichter Matthes für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Gruud- stüde Blatt 25 rust. Bratsh Abth. 3 Nr. 6 auf Grund der Schuldurkunde vom 7. Dezember 1850 geseige Verfügung von demselben Tage für die

nbauer Franz und Renate Lischke’shen Eheleute zu Kreisewitz eingetragenen Darlehnsforderung per 100 Thaler, in Worten: Einhundert Thaler, wird für kraftlos erklärt.

Leobschüß, den 9. April 1880.

Der Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9756]

Die Ehefrau des Maurerxcgescllen Heinrich Behndcke, Friederike, geb. Soltwisch, zu Streliß, vertreten durch den Rechtsanwalt Lazarus hierselbst, lagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen lege wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen bösg- licher Verlassung, mit dem Antrage, daß die Ehe zwischen dem Beklagten und ihr geschieden werde, und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung der Sache vor das Großherzogliche Land- geriht zu dem von dem lehteren auf

den 24. YWiai 1880,

Mittags 12 Uhr, angeseßten Termine, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Pam Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neustreliß, den 15. April 1880.

Stharenberg, Landgerichts-Sekretär.

{ hagen, jeßt zu ¡ Chemann den Schmied Carl | hagen, Beklagten, wegen Ehescheidung auf Grund - böslicher Verlassung, hat Klägerin beantragt:

[9752] In Sachen der Ehefran des Schmiedemeisters aker, Louise, geborenen Beet, früher zu Stein-

ihtenberg, Klägerin, wider ihren

afer aus Stein-

[9770]

Der Gerichts-Assessor Reush ift in die Liste der bei dem unterzeihneten Gericht zugelafsenen Rechtsanwälte mit dem Wohnsitze hierselbsi ein- getragen worden.

Neustadt-Magdeburg, den 13. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

[9333] S R. Der in Nr. 89 dieses Anzeigers angekündigte Termin zur Abgabe von Offerten auf Ankauf eines Bauzauns 2c. beim Neubau des Joachimsthalschen Gymnasiums findet niht am 21. cr., sondern Frei- tag, deu 23. cr., Vorm. 10 Uhr, ftatt. Berlin, den 16. April 1880. Der Königliche Baninspektor. Zaftrau.

[9734] Bekauntmachung.

Die für den hiesien Kasernen-Neubau erforderlichen Dachdeckerarbeiten, veranschlagt auf 61,240 M, die Klempnerarbeiten, verans{hlagt auf 27,022 #6, sowie die Maler- und Anstreicherarbeiten, veranschlagt auf 12,416 M, sollen, jedes für sich, im Ganzen oder in einzelnen Loosen verdungen werden und ift hierzu auf Montag, den 3. Mai cr.,, Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwal- tung ein öffentliher Submissionstermin angeseßt worden. Bedingungen und Kostenanshlag liegen täglih während der Dienststunden das:1bs aus und können gegen Erstattung der Kcpialien von 2 K 50 „S für jeden Handwerkszweig von dem hiesigen Kasernen-Baubureau bezogen werden.

Die Offerten sind bis zu genanntem Termine versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen franco an die Garnifonverwaltung hier einzureichen, die Materialienproben aber vorher an das Raterntn: Baubureau abzugeben.

Pasewalk, den 14. April 1880.

Königliche Garnison-Verwaltung.