1880 / 91 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

S beruhenden, vom Reichstage in der vorigen sion gefaßten Beschluß wieder gutmachen sollte, sei dur die gest Unteranträge so verändert worden, daß derselbe jeßt Prinzipien des Zolltarifs ändern würde. Den Zolltarif jeßt schon zu ändern, sei überhaupt bedenklih, nachdem der- selbe im vorigen Jahre erst nach langen Debatten festgestellt worden sei. Es seien inzwischen noch keine Erfahrungen ge- macht, welche Anlaß zu einer Aenderung geben könnten. Die Regierung verkenne die Wichtigkeit der in Frage stehenden Interessen niht und würde selbst eine Aenderung des §. 7 beantragen, wenn die jeßigen Bestimmungen die Export- fähigkeit des deutshen Getreidehandels und der deutschen Mübhlenindustrie erweislih zu beeinträhtigen geeignet wären. Das sei aber bis jeyt nicht der Fall. Ein Regulativ für die Transitläger des S sei bis jeßt vom Bundes- rath deshalb noch nit festgestellt, weil man mangcls prak: tisher Erfahrungen immer noch theoretisch sorgfältig ermäge, wie man den Jnteressen dieses Handels auch mit den jeßigen Zollbestimmungen am besten dienen könne. Preußen habe ver- juchsweise ein solches Regulativ nah den Entwürfen des Bun- desraths festgestellt, welhes, wie ihm gestern mitgetheilt sei, die Billigung der Juteressenten in Stettin erhalten habe. Was die Mühlenindustrie betreffe, so hätten sih die Versuche der Steuererhebung nah den Vorschriften der Mahl- und Schlacht- steuer selbst mit den weitesten Modifikationen nicht bewährt für den kontinuirlihen Mühlenbetrieb, wo eine Trennung zwischen den einzelnen Getreideposten nicht stattfinde. Es be- stehe die Absicht, für diese Mühlen die weitgehendsten Erleich- terungen zu schaffen, indem man nach halbjährliher Kontrole den Prozentsaß des gemahlenen importirten Getreides feststelle und danach die Steuervergütung für den Mehlexport normire. Die verbündeten Regierungen wollten bei allen Erleichterun- gen dennoch dem unberechtigten Treiben vorbeugen, welches in Frankreich notorish mit den acquits-à-caution auf Material- eisen getrieben werde, w-lches dort einen s{chwunghaften Han- delsartikel bilde, weil auch dort zur Erlangung der Steuervergütung das Rohmaterial nur an die SteLe geführt zu werden brauche, von welcher das Fabrikat ausgeführt werde. Er bitte also, die gestellten Ünteranträge abzulehnen.

Der Abg. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode befürwor- tete seinen Antrag. Daß schon jeßt der Zolltarif abgeändert werde, sei nit seine Schuld, sondern derer, die die Aufhe- bung des Flachszolls beantragt hätten. Der Theil des Richter- schen Antrags, der sih auf die Transitläger beziehe, sei über- flüssig; die Regulativbestimmungen reihten vollkommen hin, unm den Transit von Getreide zu sihern. Dagegen müsse das bis jeßt wegen der Mühlenindustrie vorgeschlagene Regulativ unbedingt abgeändert werden. Die größeren Mühlenetablisse- ments könnten damit auskommen, die mittleren aber hätten dabei mehr Kosten für die Kontrole als Geschäftsgewinn. Sein Vorschlag habe keine Bedenken ; zu mißbräuhlichen Speku- lationen könne derselbe nicht führen, wenn an der Jdentität der Mühle festgehalten werde. Der Zollertrag könne dabei nur eine minimale Einbuße erleiden, die durch den Vortheil auf- gewogen werde, welchen die Erhaltung der Mühlenindustrie dem Staate biete. Glaube der Bundesrath im Rahmen des bestehenden Geseßes die nöthige Abhülfe gewähren zu können, \so sei er damit zufrieden. Der Bundesrath werde jedoch wahrscheinlih sih überzeugen, daß es einer Geseßesänderung bedürfe, und hierzu werde derselbe auf die nöthige Majorität in diesem Hause rechnen können, wenn sein Antrag heute an- genommen werde.

Der Abg. Rickert führte aus, er wolle dur seinen Antrag im Wesentlichen dasselbe wie der Abg. Richter erreichen, und habe nur darum einen besonderen Antrag gestellt, weil die in dem Richtershen Antrag enthaltene Verbindung des Schußes der Mühlen und der Transitläger beide bei der Abstimmung gefährden könnte. Er habe dasselbe shon im vorigen Jahre hier und in der Kommission vergeblih beantragt. Er bedaure, daß der Bundesrath sich noch nicht von der Nothwendigkeit der Geseßesänderung überzeugt habe. Die Durchführung des 8. 7 des Geseßes stoße auf erheblihe Schwierigkeiten. Der Abg. Stellter werde bestätigen, daß der Handel von Königsberg und Memel schon heute durch die neue Zoll-

politik {wer getroffen werde, und es herrsche große Beun- ruhigung darüber, was aus der definitiven Regulirung wer- den solle. Wenn der Schlußparagraph des vorgesGrggenen Regulativs angenommen werde, so blieben alle bei déêr An- nahme des Geseßes von der Regierung im vorigen Jahre ge- machten Versprehungen unerfüllt. Der Bundesrath möge dot sorgfältig erwägen, ob mit dem Geseß ohne Shädigung dés Vaterlandes weiter operirt werden könne. Er glaube dies niht. Das FJnteresse der Landwirthschaft werde dur seinen Antrag nicht gefägrdet, denn dasselbe sei in Ostpreußen iden- tisch mit dem des Handels. Er bitte, den Antrag Richter, eventuell den seinigen anzunehmen.

Der Abg. Heilig empfahl dringend die Annahme des Antrags des Abg. Richter, der so sahgemäß gesprochen habe, wie es kaum ein Techniker hätte thun können. Das ein- heimische Weizenmehl müsse durchaus mit dem stickstoffhaltigeren jüdrussishen und ungarischen gemisht werden. Das Regulativ des Bundesraths komme aber einem Verbot dieser Mischung glei, indem der Prozentsaß des Mehls zum Getreide zu hoch, nämlich mit 70 Proz. für Roggen, 80 Proz. für Weizen be- messen sei, während höchstens 65 Proz. aus Roggen, 75 Proz. aus Weizen an Mehl gewonnen werden fönnten. Man solle also diese leßteren Säße | oder einen Durchschnittssaß von 70. Prozent annehmen. Er empfehle als Grundlage der ge- seulihen Regelung der zollfreien Ausfuhr des aus auslän- dishem Getreide gewonnenen Mehls die von dem Vorstand des deutshen Müllerverbandes gemachten Vorschläge, und wünsche, daß bei Verlängerung des Zollvertrages mit der Schweiz eine ähnliche Bestimmung aufgenommen werde, wie die jeßt im österreichishen Handelsvertrag befindliche, nämlich daß die zollfreie Einfuhr im Veredelungsverkehr nur bei er- brahtem Nachweise der Nothwendigkeit oder Nüglichkeit ge- stattet werde.

Der Abg. Stumm erklärte sih gegen den Antrag Richter, weil durch den Mißbrauch der dadurch geschaffenen Erleichterungen leiht betrügerishe Manipulationen herbeigeführt werden könnten. Wenn die Einfuhr bestimmter Getreidemengen zur Ausfuhr von ebenso viel Getreide oder entsprechend viel Mehl unter Rückver- gütung des Zolles berehtigen solle, so könne damit ein ähnlicher Mißbrauch getrieben werden, wie mit den titres d’acquit in Frankreich. Für ein Quantum Roggen könnte ein entsprechendes Quantum Weizenmehl ausgeführt werden. Dadurh würde die Staatskasse geschädigt und der Roggenzoll theilweise illusorish gemacht. Denn der Grundsaß, daß nur Weizen für Weizen und Roggen für Roggen ausgeführt werden könne, sei wohl beim Getreide durchführbar, aber niht beim Mehl, wo es niht mögli sei, das Mischungsverhältniß festzustellen. Da ja in Aussicht stehe, daß andere Erleihterungen gewährt wür- den, so bitte er, die Anträge abzulehnen.

Der Abg. Schlutow bemerkte persönlich, daß die Bezugnahme des Bundesrathsbevollmächtigten auf die Billigung, welche die Anordnung der Regierung bei den Stettiner JFnteressenten gefunden habe, doch einer gewissen Beshränkung unterliege. Allerdings seien einem dortigen Privatlager die gewünschten Erleichterungen gewährt worden, aber erst nah vielfachen Be- mühungen, fo daß gerade dieser Fall die Nothwendigkeit einer generellen geseßlihen Regelung beweise.

Bei der Abstimmung wurde der Unterantrag Rickert zum Antrag Stolberg mit 111 gegen 108 Stimmen genehmigt und der so veränderte Antrag Stolberg angenommen. Da- durch war der Antrag Richter erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Veber das ungarische Post- nnd Telegraphenwesen im Jabhre 1878 entnehmen wir den bereits citirten amtlichen Quellen weiter noch folgende Mittheilungen: Die Zahl der Geldbriefe betrug im Jahre 1878 ca. 7 Mill. Stück gegen 6 Mill. im Jahre 1877 und 4 Mill. im Jahre 1868. Der Werth der pec Post beförderten Geldbriefe und mit Werthangabe aufgegebenen Packete betrug im Jahre 1878 rot. 1048 Mill. Fl. gegen 838 Mill. Fl. im Jahre 1877 und 705 Mill. Fl. im Jahre 1868. Jn Postanweisungen kamen im

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Fuserate für ben Deutschen Reichs- u, Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und bas Central-Handels-

register nimmt an! die Königliche Expedition des Dentscheu Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Ktaats-Anzeigers:

| Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 82,

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Deffentlicher An

1, Steckbriefe und Unterzuckungsa-Sachen. 5, sndustrielle Etablizsemonts,

4. Subhastationez, Aufgebote, Varladungen a. dergl. i

5. Verkünts, Verpachtungen, Submissienen etc. 7.

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung U, f. wW. Vor Öffentlichen Papieren.

und Groszbandel.

Literariache Anzeigen, . Theater-Anzeigen, . Vaniliez-Nachbrichten. |

“Subhastationen, Aufgebote, Vor:

in dem am 6. April, 10 Uhr Vormittags, ange- standenen Verhandlungstermin auf Antrag des Klä-

. Verschiedene Bekanutmachungen.

Zum Z 'ecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Fabre 1878 110 721 000 FI. zum Versandt gegen 103 Mill, ahre 1877 und nur 2 Mill. Fl. im Jahre 1868. Von den Postanweisungen im Jahre 1878 entfallen rein auf den inländischen Verkehr nur 44%, d. i. 49 659 777 Fl.; auf den mit Oesterrei gemeinsamen Verkehr aber 54/0, d. i. 60021 066 F1, Vom Auslande giugen ein 503 517 Fl., dahin wurden aus Ungarn gesendet 538731 Fl. Dies entspriht einer Quote von 0,94%/5 des gesammten Verkehrs. Die Summe der Nahnahmen betrug im Jahre 1878 11 490 000 Fl gegen 11 241 000 Fl. im Jahre 1877 und 5 Millioaen im Jahre 868. Von den Nacbnahmen entfallen auf den inländischen Verkehr 6 320 994 Fl. ; in Oesterreih wurden für Rechnung Ungarns ausge- zahlt 4752003 Fl., Res in Ungarn für Rechnung Oester- reis nur 244485 Fl. Im Auslande wurden ausbezahlt 139090 Fl., in Ungarn aber auf Reh1ung des Auslandes 33814 Fl. Ueber das Telegraphenwesen werden u. A. folgende Angaben gemacht: Die unigarishe Telegraphen- verwaltung begann im Jahre 1867 ihre Wirksarnkeit mit 249 Sta- tionen. 1878 verfügte fie bereits über 960. Der größte Theil dieser Vermehrung entfällt auf die Eisenbahn-Telegraphenämter und if eine natürlihe Konsequenz der umfassenden Eisenbahnbauten, welthe in jenen Jahren in Ungarn bewerkstelligt wurden. Staats-Tele- graphenämter hatte Ungarn im Jahre 1871 erst 321, im Jahre 1878 bereits 385, also um 64 mehr; Eisenbahn-Telegraghenämter dagegen bestanden 1871 erst 329, im Jahre 1878 aber bereits 575, also um 234 mehr. Im Jahre 1871 entfiel auf je 495 qkm eine Telegraphen- station, heute kommt bereits auf durchs{chnittlich je 335 gkm eine jolde; 1871 bestand je eine Telegraphenstation auf je 23 000 Seelen, im Jahre 1878 entfällt {hon nah je 16000 See- len eine solche. Ein Vergleich mit den übrigen europäi\s{en Stacten ergiebt nah dem Stande von 1877 eine Telegraphen- station: in der Schweiz auf je 2499 Seelen, in England auf je 5759 Seelen, Deutschland 6020, Frankrei 8055, Belgien 8409, Desterreih 8996, Italien 13 505, Ungarn 16 559, Rumänien 28 901, Rußland auf je 40990 Seelen. Zieht man die Territorialausdeh- nung der betreffenden Länder in Betracht, so entfällt durchs{chnittlich je eine Station: in der Schweiz auf 38 gkm, Belgien auf 46 gkm, Gngland 59 gkm, Deutschland 74, Frankreich 112, Oesterreich 124, Jtalien 148, Ungarn 345, Rumänien 888 gkm, Rußland auf 10 229 qkm. —- Die Längenextension des ungarischen Telegraphennetes betrug in Kilometern ausgedrückt im Jahre 1871 12 270, 1872 12 700, 1873 13 716, 1874 14015, 1875 14336, 1576 14498, 1877 14 908, 1878 14 687. In dem angegebenen Zeitraum hat ih also die Längen- Extension der ungarischen Telegraphenlinien um rund 2400 km er- höht. Von den im Jahre 1878 ausgewiesenen 14 687 km kommen 13 958 km auf die Staats-Telegraphenämter, 728 km auf die Bahn- linie, Die Länge der gesammten Leitungen des ungarischen Tele- graphenneßes betrug im Jahre 1871 36 310 km, 1872 42 917, 1873 46 T44, 1874 47 489, 1875 48 169, 1876 49 004, 1877 49 943, 1878 50 466 km. Die Länge der ungarischen Linien hat daher in den leßteren Jahren dur{s{nittlich um nahezu 1000 km per Jahr zugenommen, Die mit vollem Tagesdienste eingerihteten Stationen haben nur eine mäßige Vermehrung erfahren; die größte Zunahme entfällt auf die Stationen mit beschränktem Tagesdienste. Im Jahre 1871 gab es deren 433, 1872 536, 1873 510, 1874 569, 1875 612, 1876 670, 1877 709, 1878 735. Die Anzahl der telegraphishen Apparate hat sich bis zum Jahre 1878 von 1000 auf 1373 erhöht, die Anzahl der auf den ungarischen Stationen in Verwendung stehenden Beamten in derselben Zeit von 733 auf 989, worunter 147 Frauen. Die Gesammt- zahl der beförderten Telegramme betrug im Jahre 1871 5 872 000, 1877 6725 000, 1878 7 634000. Von dem Telegraphenverkehr entfällt auf den inländischen Verkehr nur circa die Hälfte, demnächst steht Ungarn mit Oesfterreih im lebhaftesten Depeshenwesel. Im Jahre 1878 entfallen ca. 1 Million Stück auf den mit O-sterreih gepflogenen Verkehr. Nächst Oesterreich is Ungarns lebhaftester Verkehr jener mit Deutschland. Die Zahl der dahin aufgegebenen Telegramme beträgt 43 678 Stück, der von dort angelangten 45 204 Stück. Was die finanziellen Ergebnisse des ungarischen Te- O eNE betrifft, so betrugen im Jahre 1868 die Brutto Einnahmen 792 479 Fl., im Jahre 1873 1 544759 Fl., im Jah:e 1878 1694207 Fl. Für 1879 sind die Einnahmen mit 1624700 FL., für 1880 in der Höhe von 1780800 Fl, präliminirt. Die effektiven Brutto Ausgaben betrugen im Jahre 1868 1 029 310 Fl., 1873 1 942 562 Fl,, 1878 1 946043 Fl, für 1879 find 2003 710 Fl, für 1880 1971310 Fl. präliminirt. Der Werth der Materialien, Arparate und Vorrihtungen betrug mit Ende 1878 3 959 352 Fl. Die Einnahmen des Telegraphen- wesens haben mit Ausnahme des Jahres 1869 die Ausgaben nit gedeckt. Das Defizit betrug im Jahre 1868 2278 831 Fl, 1873 317 803 Fl., 1878 251836 Fl. In den elf Jahren von 1868—1878 sind insgesammt 4 120 391 Fl. auf die Erfordernisse des Telegraphenwesens verwandt worden.

Fl. im

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Fabriken

„Juvalidendau!“, KNudolf Mosse, Haaseustein

& Vogler, G. L, Danube & Co, E. Sehlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuoncen-Wureaus,

| Io âer Börsen- beilage. x k

E S E T T B LLT B R E L LA L L E s

Oeffentliche Zustellung mit der Ladung.

ladungen n. dergl.

[9774] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Shlossergesellen Bergs, Johaune, geb Löbe, hierseibst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr, Aron- heim hierselbft, flagt gegen ihren genanuteu Ehemann, früher hierselbst, jeßt unbekaunten Aufenthaltsorts, auf Ehescheidung wegen heimlicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur münblihen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 23. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 13, April 1880, A. Rautmaun, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

1959) Oeffentliche Zustellung.

In hier anhängigen Sachen des Rechtsanwalts Arno Liebster in Leipzig als Sondervormund der unmündigen Stet ba Johann August Felix und August Alfred Woldemar Burcthardt, Klä- gers, gegen den Hauböbesizer Friedrih Franz Peedinans Schaaf, e in Lindenau, jeßt un-

ekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen einer für die obgenan: ten unmündigen Geschwister Burckhardt auf dem Grundstücke Beklagtens, Fol, 416 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lindenau einge- tragenen Forderung von 6000 A sammt Anhang ist

gers die Verhandlung durch Gerichtsbes{hluß auf den 29, Mai 1880, 10 Uhr Vormittags,

vertagt worden.

Kläger ladet den Beklagten mit dem Antrage, denselben zur sofortigen Zahlung der 6000 46 sammt Zinsen zu 5 °/6 vom 1, April bis 30. Juni 1879, sowie zu 6% vom 1. Juli 1879 an gerechnet kostenpflichtig unter der Verwarnung, daß bei Nicht- zablung mit der Zwangsvollstreckung in das ver- pfändete Grundstück sowohl, als in sein übriges Vermögen werde verfahren werden, zu verurtheilen ; auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, zu diesem anderweiten Termine zur mlind- lihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Civilkammer II.b. des Königlichen Landgerichts zu Leipzig mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwek der öffentlichen Zustellung wird dies hiermit bekannt gemacht.

Leipzig, den 14. April 1880,

Starke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

(9830] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Heinrih Schcidt zu Steele Sect. I11, Nr. 105 klagt gegen den Bergmann Wilhelm Peters, früher in Steele, jeßziger Auf- enthaltsort unb:kannt, wegen Miethe und Kostgeld mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 57,10 A und zur Tragung der Kosten des Rechtsftreits und ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steele auf

den 17, Juni 1880, Vormittags 9 Uhr.

Steele, den 7. April 1880. : Hövel, Gerichtsschreiber des Köni,„lichen Amtsgerichts.

(2110) Aufgebot.

Auf dem dem Kolon Johann Elkmann gehören- den, in der Kataster-Gemeinde Kirchspiels Burg- steinfurt belegenen Elkmanns Kolonate steht Band 2 Blatt 169 des Grundbuchs laut Urkunde vom 11, März 1842 für den Rudolf und Hermann Elk- mann je eine Abfindung und Aussteuer im Werthe von 80 Thalern eingetragen.

Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Be- hauptung, daß sie getilgt sei, beantragt. Demnach werden alle Diejenigen, welche an dieselbe Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufgefordert, diese in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 17, Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und die Post selbft im Grundbuche gelö\cht wird.

Burzsteinfurt, den 9. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

(9861] Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Land- wirth Mithacl Sauerwein, Zwölfter von Schaaf- heim, unterm Heutigen für einen Verschwender erklärt und ihm in der Person des Landwirths Johannes Düäschner Uk. von da ein Kurator bei- gegeben worden ist.

Groß-Umstadt, den 13. April 1880.

Großherzogli AUUEN Amibgecigt Groß-

mstadt. Mittler, Höi\ling.

Nachstehender Auszug:

Zum Königlichen Landgerichte Zweibrücken Civilkammer „Armensache".

Klageschrift für

Justine Reinheimer, gewerblos, in Wallhalben wohnhaft, Ehefrau von Carl Fegert, Huf- \{mied daselbst, jeßt ohne bekannten Wohnort abwesend, Klägerin, im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Gebhart,

gegen Carl Fegert, vorgenannt, Beklagten, wegen Vermögensabsonderung.

Der ohne bekannten Wohnort abwesende Be- klagte wird hiermit vor das Königliche Land- gericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgeforderl, einen zur anwaltschaftlihen Ver- tretung daselbs zugelassenen Rechtsanwalt zu be- stellen, welher für ihn in dem unten bezeih- neten, zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:

„Es gefalle dem Königlichen Landgerichte, Civilkammer, die Gütertrennung zwischen den Partieen auszusprechen, dieselben behufs Ausein- anderschung und Belieferung vor -den K. Notar Cuny in Waldfishbach zu verweisen und dem S tanten die Kosten des Verfahrens zur Last zu egen“,

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver handlung Termin auf den erslen Juli 1880, Vormittags neun Uhr, anberaumt ist, dem obengenannten Beklagten Carl Fegert, dessen Wohn- und Aufenthaltsort unbekannt if, öffentlich zugestellt. (9776) Zweibrücen, den 14. April 1880. Die K, Lag ENMrelberel,

j erdel, : K, Ober- Berichtëeschreiber.

[9746] Oeffentliche Zustellung.

Vorladung des Beklagten zur mündlihen Ver- handlung nach erfolgter Beweisaufnahme

n Sachen der unverehelihten Sophie Müldner und des Vor- mundes thres außerebhelihen Kindes, Bauers Ben- jamin Eltner, ch eide zu Doe, Kläger, wider den Arbeiter August Sindermann aus Mittel- walde, zuleßt auf dem Baron von Helldorf’schen Rittergute bei Zingst a. d. Unstrut, Kreis Quer-

furt in Sachsen, Beklagten,

wegen Ansprüche; aus der außerehelichen S{wängerung.

Wir machen Ihnen bekannt, daß wir auf die Be- weiserhebung Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache auf

den 31. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr,

im Sihßuugssaale dcr Civilkammer, Zimmer Nr. 13, anberaumt haben, wozu Sie hierdurch mit der Aufford. rung geladen werden, in dem Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder dur cinen mit gehöriger Vollmacht und Auskunft ver- sehenen Stellvertreter aus der Zahl der angestellten Rechtsanwälte zu erscheinen und den Aufruf der Sacbe zu aewärtigen.

Wenn Sie zur festgeseßten Stunde nicht erschei- nen, oder wenn Ihr Stellvertreter sih nicht ge- hörig auêweisen kann, wird a! genommen werden, daß Sie zur UnterftüLung Ihrer Behauptungen und Anträge Nichts weiter anzuführen haben, und wird auf die Akten, wie sie liegen, erkannt werden.

Glag, den 9. April 1880.

Königliches Landgericht. Civilkammer. Schulte, i. V. Gerichts\chreiber.

(9757) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Nothgerbers Gottlieb Mezger, Friederike, geb. Schilling, in Höpfig- heim, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heil- bronn, klagt gegen diesen ihren Ehemann, dessen Aufenthaltsort seit 1877 unbekannt i}, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 7. Mai 1863 zwischen den Parteien zu Stande gekommene Ehe wegen böslicher Verlassung der Ehefrau Seitens des Ehemanns, dem Bande nach zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer de. König- lichen Landgerichts zu Heilbronn auf

Dienstag, den 13. Juli 1880, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der éffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Heilbronn, den 13. April 1880.

Heyd, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19758] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schuhmachers Heinrich Schulz, Auguste, geborene Buch, zu Buckau, ver- treten durch den Rechtsanwalt Meißner, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Heinrich Schulz, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Tren- nung der Ehe und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die erste Civilfkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg

auf den 5 Juli, 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 8. April 1880.

Königliches Landgericht, T. Civilkammer. Gerichts\chreiberei. Nuthmanuu, Landgerichts-Sekretär.

(9723) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ernestine Friß, geborene Spiller, zu Bergthal, vertreten durch den Rechtsanwalt Gaebel von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Eigenthümer Christoph Frih, früher zu Berg- thal, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen böôs8- williger Verlassung, Mißhandlung, Trunkenheit und wegen Mangel an Unterhalt mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits vor die II11, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 26. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugela}senen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 31. März 1880.

Klawiter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Zwaugsversteigerungs-Anzeige [9760] und Aufgebot.

In Zwangsvollstrekungssachen des Joh. Mau zu Büßflethermoor und des Joh. Hiurih Oehlers zu Camp hei Neuland, Gläubiger, wider Wilhelm Deede zu Affselerdeichreihe, Schuldner, wegen Forde- rung, soll die dem Schuldner abgepfändete sub Nr. 131 zu Asffselerdeichreiße belegene Wohnstelle, bestehend aus Wohnhaus und Obsthof (nach Art. Nr. 88 der Grundfteuermutterrolle von Affel 11 a 33 qm groß) in dem auf

Montag, den 24. k. Mts., Mai, Nathmittags 43 Uhr, in der Landesherberge zu Affel anberaumten Ter- me öffentliÞh an den Meiflbietenden verkauft werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welhe an dem vorbezeichneten Kaufobjekte Eigenthums-, Näher-, [lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, diese Ansprüche in dem vorgenannten Termine be Meidung des Verlustes derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber des Kaufobjekts anzumelden.

Freiburg, den 8. April 1880,

Könicliches Amtsgericht. I. Voigts.

[9773] Verkaufsauzeige

und

Aufgebot.

In Konkarssaben der Gläubiger des Brink- fôöthners Frerk Behreus zu Torfmoor sollen auf den Antrag des Konkursverwalters , Mandatar Freese hierselbft, und unter Zustimmung der ein- zigen Hypothekgläubigerin die nachbezeichneten Im- mobilien des genannten Gemeinschuldners, als: 1) ein zu Torfmoor belegenes Wohnhaus nebst Scheune und Backhaus, 2) ein Garten beim Hause nebst Hofraum, etwa 2 Morgen groß, 3) 10 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Torfmoor, 4) 10 Viertelsaat Alerland in der Feldmark Kleinmoor, 5) 30 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Worghausen, 6) 4 Morgen Moor zum Torfstih in der näm- 1 Ee Lte agewer esezländereien in der Feld- mark Mitt lbauer, s 8) der Antheil an der gemeinschaftlichßen Weide von Torfmoor, 9) ein Manns\tand und ein Frauenstand zu St. Jürgen, ¿ 10) zwei Begräbnißpläge zu bezw. St. Jürgen und Torfmoor, im Termine, Freitag, deu 4, Juni 1880, : | Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale öffentliß versteigert werden. i Die Verkaufsbedingungen können beim Konkurs- verwalter und auf der hiesigen Gerichtsschreiberei eingesehen, auch daselbst gegen Entrichtung der Screibgebühr abschriftlih bezogen werden. Zugleich werden Alle, welhe an den vorgedach- ten Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideikommissarische, Pfand- und andere ding- lihe Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberectigungen zu haben vermeinen, aufgefor- dert, dieselben im obigen Termine anzumelden, weil sonst ihr Recht dem neuen Erwerber der Immo- bilien gegenüber verloren geht. Der Aus\{lußbescheid wird demnächst nur im hie- sigen Gerichtslokale angeschlagen werden. Lilienthal, den 13. April 1880. Königliches Amtsgericht. G. Meyer.

74) Aufgebot.

Nachverzeichnete Stammaktien der Halle-Sorau- Gubener Eisenbahn-Gesellschaft: Nr. 896, 27370, 27371, 27372, 31383 über je 100 Thaler oder 300 f sind dem Landschaftsgärtner M. Hartleb zu Berlin, Stegliterstraße 66, angebli im Jahre 1875 gestohlen.

Auf Antrag des M. Hartleb werden die Inhaber dieser Werthpapiere hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 4. November 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termin anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen wird.

Halle a. S,, den 7. April 1889.

Königliches Amtsgericht. VII.

[9769] Aufgebot.

Der Schneidergeselle Georg Michael Kohl- maun von Karlstadt, geb. am 9. März 1833, Sohn der Oekonomeneheleute Michael und Bar- bara Kohlmann von da, hat fh îm Jahre 1853 in Australien als Matrose anwerben lassen und im Jahre 1859 die leßte Nachriht von fich aus Kal- kutta in Ostindien gegeben.

Auf Antrag seiner Brüder Georg und Georg Peter Kohlmann ergeht Aufforderung

1) an Georg Michael Kohlmann, spätestens im Aufgebotstermine vom F-

Freitag, den 21, Januar 1881, persönlich oder \chriftlich bei dem hiesigen Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen ;

3) an alle Ugen welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Geriht zu maden.

Karlstadt, den 12. April 1880,

Königliches Amtsgericht. Wuppert.

Vorstehendes Aufgebot wird Kenntniß gebracht.

Karlstadt, den 13. April 1880,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Walther.

zur allgemeinen

[9772] Ausfertigung.

Aufgebot.

Der am 21. Juni 1827 geborene Steinhauer Georg Mayer von Kempten ift seit Dezember 1854 landesabwesend und verschollen.

Auf Antrag sciner Schwester Therese Berg- heimer, geborenen Mayer, dahier, wird Georg Mayer aufgefordert,

spätestens am Dienstag, den 25. Januar 1881,

Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte sich persönlich oder \{riftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er- kärt würde.

Die Erbberechtigten des Georg Mayer erhalten die Aufforderung, ihre Interess:n im Aufgebots- verfahren, insbesondere beim obigen Termine wahr- zunehmen.

Alle Diejenigen aber, welche über das Leben des Georg Mayer Kunde geben können, haben hierher Mittheilung hierüber zu machen.

Kempten, den 9. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

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Shnster. Für den Gleihlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift: Kempten, den 14, April 1880. Der geschäftsl. R. Gerichtsschreiber : Simon Heide,

(9750) Ausschlußurtheil. In Sachen betreffend das Aufgebot des angeblich getilgten Antheils von 15 Thalern = 45 Mark an der auf dem Grundftücke Schilln Nr. 1 in Abthei- [lung III. unter Nr. 3 für den j Peter Fu Schmidt eingetragenen Hypothekenpoft von Thalern 20 Silbergroschen erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Meseritz durch den Amtsrichter Peck für Recht : Alle unbekannten Berechtigten zu dem in dem Rubrum bezeichneten Antheile an der daselbft gedachten Hypothekenforderung werden mit ihren Ansprüchen auf denselben, WAMEE weise auf den hinterlegten Betrag des Antheils nebst den antheiligen Zinsen ausgeschlossen und die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem An- tragstellec aufgelegt, Von Rechts Wegen. Verkündet am 14. April 1880. Laun, Gerichts\chreiber.

E Auszug.

Christine Reutenauer, Ehefrau des gewerblosen Philipp Ludmann, zu Gungweiler wohnend, vertreten durch den unterzeihneten Rechtsanwalt König in Saargemünd, hat gegen ihren genannten Ehemann Philipp Ludmann in Gungweiler Güter- trennungsfklage zum Kaiserlichen Landgericht Saar- gemünd erhoben.

Verhandlungstermin Mittwoch, den 26, Mai 1880, Vormittags 9 Uhr.

Klägerin wird beantragen:

Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, die zwischen den Parteien bestehende Güterge- meinschaft zu trennen, die Liquidation derselben dur einen Notar zu verfügen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.

Saargemünd, den 7. April 1880.

König,

Rechtsanwoalt, A teane Auszug wird hiermit bekannt ge- macht. Saargemünd, den 8. April 1880, Der Ober-Sekretär. Erren.

[9765] Auszug aus einem Gütertrennungs-Urtheile,

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts da- hier vom 7. April 1880, ' ergangen zwi|chen Mar-

aretha Weber, ohne Gewerbe, Ehefrau von

eter Hein, Ziegler, in Wölferdingen wohnend, Klägerin, vertreten durch den Rehtsanwalt König, und ihrem genannten Ehemann, als Beklagten, nicht vertreten, wurde die Gütertrennung zwischen den Parteien ausgesprochen und der Kaiserliche Notar Wanten in Saargemünd mit dem Liquidations- geschäfte kommittirt.

Saargemünd, den 8. April 1880.

Der Rechtsanwalt der Klägerin : König.

Vorstehender Auszug wird gemalt.

Saargemünd, den 8. April 1880.

Der Ober-Sekretär: Erren.

hiermit bekannt

A Auszug. Durch Urtheil Kaiserl. Landgerichts Saargemünd vom 7. April 1880 wurde Katharine Hothard Ehefrau von Joseph Leichtnam, Schreiner in Saargemünd, von ihrem Ehemanne in Gütern getrennt und zur selbständigen Verwaltung ihres Vermögens berechtigt erklärt. Saargemünd, den 7. April 1880. Der Anwalt der Klägerin, Dr, Vohseu, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird geseßlicher Vorschrift gemäß bekz:nnt gemacht. Saargemünd, den 7. April 1880. Der Ober-Sekretär : Erren.

Bekanntmachung.

Im Namen des Königs !

Auf den ntrag des Halbbauers Franz Berger zu Bratsch erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leobshüß durch den Amtsrichter Matthes für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Gruud- üde Blatt 25 rust. Bratsh Abth. 3 Nr. 6 auf Grund der Schuldurkunde vom 7. Dezember 1850 ufolge Verfügung von demselben Tage für die Anbauer Franz und Renate Lischke’shen Gheleute zu Kreisewit eingetragenen Darlehnsforderung per 100 Thaler, in Worten: Einhundert Thaler, wird für kraftlos erklärt.

Leobschüß, den 9. April 1880,

Der Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9762]

[9756]

Die Ehefran des Maurergescllen Heinrich Behncke, Friederike, geb. Soltwisch, zu Streliß, vertreten durch den Rechtsanwalt Lazarus hierselbst, lagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen dgen, wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen bös- licher Verlassung, mit dem Antrage, daß die Ehe zwischen dem Beklagten und ihr geschieden werde, und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung der Sache vor das Großherzogliche Land- gericht zu dem von dem lehteren auf

den 24, Yiai 1880, Mittags 12 Uhr, angeseßten Termine, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwedlke der öffentlichen Zustellung wird ; dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neustreliß, den 15. April 1880. Stharenberg, Landgerichts-Sekretär.

; [9752] In Sathen der Ehefran des Schmliedemeisters eborenen Bech, früher zu Stein- ihtenberg, Klägerin, wider ihren

| Haker, Louise, Carl Haker aus Stein-

¡ hagen, jeßt zu Ehemann den Schmied

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das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ebe zu trennen, den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären und ihn in die Kosten zu verurtheilen.

Zur Beantwortung der Klage und zur münd- lien Verhandlung über dieselbe if Termin vor dem Königlichen Landgerichte zu Greifs- wald, erste Civilkammer, auf den 20, E Vormittags

r, GRSS wozu Beklagter hiermit geladen wird. Greif3wald, den 8. April 1880. KöntgliHes Landgericht. L Civilkammer.

[9771] Durch Beschluß des Kaiserlichen Amtsgeritts zu Straßburg vom 10. April 1880 is der Carl Schneioer, früher Bierbrauer, jeßt ohne Geschäft, wohnhaft zu Straßburg, für einen Verschwender erklärt und demselben untersagt worden, ohne Zu- ziehung eines gerihtlich zugeordneten Beistandes vor Gericht zu stehen, Vergleiche zu \{ließen, Darlehen aufzunehmen, Veräußerungen und hypothekarische Be- [laftungen seines Vermögens vorzunehmen, sowie Ka- pitalforderungen einzuzichen und darüber zu quit- tiren. Zu dessen Beistand ist der pensionirte Notar Julius Eisinger zu Baden-Baden ernannt worden. Straßburg, den 14. April 1880. Der K. Amtsgerichts\chreiber. Minetti. [9736] Nachdem der Gastwirth Ernst Lohsen zu Lehre Pg ad gemacht hat, daß die auf seinem Koth- ofe Nr. ass. 22 daselbst ausgeübte Krugberechtigung ihm eigenthümlich zustehe, so werden auf dessen An- trag alle Diejenigen, welche ein Recht an der vor- gedahten Grundgerechtsame zu haben vermeinen, n e öffentlih vorgeladen, solches spätestens in em au den 18. Juni 1880, Morgzeus 10 Uhr, allhier angeseßten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls der 2c. Lohjen als igenthümer der qu. Gerechtigkeit in das Grundbuch eingetragen werden wird und gegen einen Dritten, welcher dieselbe im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund- buchs erworben hat, keinerlei Rechte darauf weiter geltend gemacht werden können. Braunschweig, den 9. April 1880. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E, Kullmann.

[9729 Auf zulässig befundenen Antrag des Pächters E. Krüger zu Meierstorf werden alle Diejenigen, welhe an dem vom Antragsteller verkauften Feld-, Vieh- und Wirthschaftsinventarium zu Meierstorf dingliche Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche vermeintlihen Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 3. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Großherzoglihen Amtsge- rihte (Sessionszimmer Il.) angeseßten Yufgebots- termine anzumelden und zu dociren, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten ding- lihen Rechte für erloschen erklärt werden. Grevesmühlen, den 13. April 1880. Gn Amtsgericht. A. W. Martens.

[9722] Jm Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot der Justine Caroline Jeske- \{hen Spezialmasse von 133,23 M, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Janecke unterm 7. April daß 1880 für Recht, a alle unbekannten Interessenten mit ihren An- sprüchen an die Justine Caroline Jeskesche Spezialmasse von 133 # 23 H auszuschließen und die Kosten des Verfahrens aus der Masse selbst zu entnehmen. Von Rechts Schubin, den 8. April 1880, Königliches Amtsgericht.

Wegen.

[9770]

Der Gerichts-Assessor Reush ift in die Liste der bei dem unterzeihneten Gericht zugelafsenen Rechtsanwälte mit dem Wohnsitze hierselbsi ein- getragen worden.

Neustadt-Magdeburg, den 13. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[9333] O Es

Der in Nr. 89 dieses Anzeigers angekündigte Termin zur Abgabe von Offerten auf Ankauf eines Bauzauns 2c. beim Neubau des Joachimsthalschen Gymnasiums findet niht am 21. cr., sondern Frei- tag, deu 23. cr., Vorm. 10 Uhr, ftatt.

Berlin, den 16. April 1880.

Der Königliche Baninspektor. Zastrau.

[9734] Bekauntmachung.

Die für den hiesien Kasernen-Neubau erforderlichen Dachdeckerarbeiten, veranschlagt auf 61,240 4, die Klempnerarbeiten, veranschlagt auf 27,022 K, sowie die Maler- und Anstreiherarbeiten, veranschlagt auf 12,416 M, follen, jedes für si, im Vanzen oder in einzelnen Loosen verdungen werden und ift hierzu auf Montag, den 3. Mai cr.,, Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwal- tung ein öôffentliher Submissionstermin angeseßt worden. Bedingungen und Kostenanschlag liegen täglih während der Dienststunden das-1bst aus und können geaen Erstattung der Kcpialien von 2 50 S für jeden Handwerkszweig von dem hiesigen Kasernen-Baubureau bezogen werden.

Die Offerten sind bis zu genanntem Termine versiegelt und mit entsprehender Aufschrift versehen franco an die Garnisfonverwaltung hier einzureichen, die Materialienproben aber vorher an das Kasernen- Baubureau abzugeben.

Pasewalk, den 14. April 1880.

; hagen, Beklagten, wegen Ehescheidung auf Grund öslicher Verlassung, hat Klägerin beantragt:

Königliche Garnison-Verwaltung.