1880 / 94 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

immerhin dazu beitrage, den wirthshafstlich Stärkeren in etwas dem wirthschaftlich Schwächeren gegenüber zu binden. Außer- dem aber würden Diejenigen, welhe gewerbsmäßig bisher wucherishe Geschäfte betrieben hätten, ihre Gelder produktiven Zwecken zuwenden. Der Arme müsse gegen den Reichen ge- schüßt werden. Aber er glaube nicht, daß der Antrag des Grafen von Bismarck praktisch sei. Es komme beim Wucher nicht auf die Höhe des Zinsfußes, sondern auf die Art des Ge- s{hästes an. Nun, immerhin freue es ihn, daß der Abg. Graf von Bismarck so gegen den Wucher eintrete, derselbe stehe ja per- sönlih dem Reichskanzler so nahe, vielleiht wirke derselbe darauf hin, daß überhaupt das ganze Kreditwesen von Staats- wegen geändert werde. Troß vieler Bedenken, welche er gegen das Geseh hege, werde es doch etwas gegen die Ausbeutung des Volkes wirken und deshalb stimme er für dasselbe.

Der Antrag des Abg. Grafen von Bismarck wurde ab- gelehnt und die Kommissionsvorlage angenommen ; ebenso die 88. 302b., 302c. und 3024d., welche lauten :

8. 302 b, Wer si oder einem Dritten die wucherlichen Ver- mögensvortheile (302a.) vers{leiert oder wechselmäßig oder unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort , eidlih oder unter ähn- lichen Versicherungen oder Betheuerungen versprehen läßt, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark bestraft. Auch kann auf Verluft der bürgerlihen Ehrenrechbte erkannt werden.

8. 302 c. Dieselben Strafen (§. 302a., §8. 302d.) treffen den- jenigen, welcher mit Kenntniß des Sachverhalts eine Forderung der vorbezeichneten Art erwirbt und entweder dieselbe weiter ver- äußert oder die wucherlihen Vermögen®vortheile geltend macht.

8. 302 d. Wer den Wucher gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten und zu- aleih mit Geldstrafe von einhundert fünfzig bis zu fünfzehntausend Mark bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlihen El,renrechte zu erkennen. :

Hierauf wurde Artikel T1. der Vorlage debattelos geneh- migt ; derselbe lautet:

Der §. 360 Nr. 12 des Strafgesetbuchs in der durch das Ge- se vom 26. Februar 1876 festgestellten Fassung wird durch nach- stehende Bestimmung ersett: : ;

8. 360 Nr. 12. Wer als Pfandleiher oder Rückkauféhändler bei Ausübung seines Gewerbes den darüber erlassenen Anord- nungen zuwiderhandelt, insbesondere den dur Landesgeseß oder na der zuständigen Behörde bestimmten Zinsfuß über-

reitet.

Artikel II!. lautet nah dem Kommissionsbeschlusse:

Verträge, welche gegen die Vorschriften der §8. 302a,, 302b, des Strafgeseßbuchs verstoßen, find ungültig. Sämmtliche von dem Schuldner oder für ihn geleisteten Vermögensvortheile (S. 302a.) müssen zurüWgewährt und vom Tage des Empfanges an verzirs| werdea. Hierfür find diejenigen, welche sich des Wucbers \{uldig gemacht haben, folidarisch verhaftet, der nach S. 302c, des Strafgeseßbuchs Schuldige jedoch nur in Höhe des von ihm oder einem Rechtsnachfolger Empfangenen. Die Ver- pflihtung eines Dritten, welcher sih des Wuchers nit sc{uldig aemacht hat, besiimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Der Gläubiger ift berechtigt, das aus dem unçgültigen Vertrage Geleistete zurückzufordern ; für diesen Anspruch haftet die für die vertragsmäßige Forderung bestellte Sicherheit. Die weiter gehenden Rechte eines Gläubigers, welhe nach den Bestimmungen des bürgerlichen Nechts die Ungültigkeit d:s Vertraaes nicht ent- gegengeseßt werden kann, werden hierdurch nicht berührt.

Hierzu beantragte der Abg. Dr. Lasker :

1) a. im Absaß 1 statt „sind ungültig“ zu seßen: „sind den- jenigen gegenüber, welche sch des Wuchers s{chuldig gemacht haben, unwirksam“ ; E

b. hinter „müssen" einzuschalten: „von denjenigen, welche sch des Wuchers s{huldig gemacht haben“, und statt :* „diejenigen, welhe sich des Wuchers \{huldig gemacht haben“, zu seßen: „dieselben“;

2) im Absat 2 zwischen den Worten „müssen“ und „zurück- gewährt“ zu seten: „soweit dieselben den geseßliten Zinsfuß und, wo ein solcher nit besteht, den üblichen Zinsfuß übersteigen“ ;

3) im Absay 2 als leßten Saß hinzuzufügen: „Das Recht der NRückforderung verjährt mit dem Ablauf des dritten Jahres vom Tage der erfolgten Leistung“.

Der leßte Satz des Absatz 2 soll geslrien werden.

Der Abg. Dr. Lasker befürwortete seinen Antrag. Ueber die ganze Wirksamkeit des Geseßzes mache er sih keine Jllusio- nen, aber immerhin verspreche er sich doch einige moralische Erfolge von demselben. Das Gesetz spreche nur von Darlehns-

eschästen, der Wucher werde also jeßt nur andere Geschäfts- ormen annehmen. Aber es entspreche dem sittlihen Bewußt- sein des Volkes, und darum acceptire er es. Nur gehe es in einer Richtung zu weit und schädige dadurh wieder die Moral und den Verkehr, R davur, daß auch der gutgläubige Erwerber einer durch Wucher entstandenen Forderung sein Recht verlieren solle. Selbst der Erwerber eines Wechsels wäre hiernach 30 Jahre lang dem Verlust des daraus Erhal- tenen ausgeseßt. Bezüglih der gewöhnlihen Cession gäben die Motive selbst dies zu, weil der Cessionar niht mehr Rechte erwerben könne, als der Cedent gehabt habe. Das möge ju- ristish « Tonsequent sein, aber der ganz legitime Verkehr in Forderungsrehten werde dadurch in eine wirth- schaftlich niht zu rehtfertigende Unsicherheit gebracht. Wenn der Sw@Guldner nun Über die an s|{ch uUn- gültige Wucherforderung eine formell unversänglihe Urkunde ausstelle, so könne derselbe damit auf schlaue Weise den red- lichen Erwerber der Forderung ausbeuten. Wenn ferner der Entwurf alle in dem wucherishen Vertrage versprochenen Vor- theile dem Gläubiger abspreche, so bereichere derselbe den Schuld- ner unverdienterweise auf Kosten des Gläubigers. Auf diese Art könnte Jemand ganz umsonst in einem Hause wohnen, wenn ihm ein zu hoher Miethszins abverlangt sei. Endlich sei die kurze Verjährungsfrist durhaus im öffentlihen Jnteresse ge- boten. Nach mehx als 3 Jahren könne man unmöglich be- urtheilen, ob Verhältnisse vorlägen, die ein Geschäft als Wucher erscheinen ließen. Habe der Schuldner noch auf längere Zeit das Recht zur Rückforderung, so habe derselbe damit einen Revolver in der Tasche, mit dem derselbe von dem Gläubiger Vortheile erpressen könne, indem er drohe, die Existenz des Gläubigers durch eine solche Klage oder Denun- ziation zu gefährden. Er (Redner) möchte daher, daß seine Anträge noch einmal von der Kommission berathen würden.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatssekretär im Reichs-Justizamt Dr. von Schelling erklärte, es sei für die verbündeten Regierungen eine erfreuliche Wahrnehmung, die verschiedensten Seiten dieses hohen Hauses vereinigt zu sehen in dem Bestreben, eine befriedigende Regelung der Wucher- frage herbeizuführen. Auch die verbündeten Regierungen seien sich ihrer Verpflichtung bewußt, die Erreihung dieses Zieles höher zu stellen, als ein starres Festhalten an ihren Ansichten. Aber ob diese Gesinnung so weit gehen werde, den Anträgen des Abg. Lasker zuzustimmen, möchte er bezweifeln. Ueber redaktionelle Fragen möchte ex mit dem Vorredner nicht reten. Er scheide also von vorn herein gänzlih aus, ob das, was der Abg. Lasker erreichen wolle, durch den von demselben vor- geschlagenen Wortlaut erreicht werde; erx beschäftigte sich lediglich mit der Tendenz der Anträge des Vorredners. Diese ziele darauf ab, ob ein Dritter, der eine wudcherishe For- derung angekaust - habe, geshüßt werden solle. Der Entwurf der verbündeten Regierungen verweise hierin auf die bestehenden civilrechtlihen Bestimmungen. Der Abg. Lasker dagegen wolle, daß jeder Dritte unbedingt gegen die civilrechtlihen Nachtheile der von demselben erworbenen Forde- rung geschüßt sein solle. Db auch die Erben, sei nicht gesagt, doch nehme er an, daß so weit die Meinung des Antragstellers nicht gehe. Worin liege vie praktische Differenz zwish n dex Lösung, dié die Regierungen, und der, die der Abg. Lasker vorschlage? Jm Gebiete der Wechselordnung trete von selbst ein, was der Antragsteller verlange; auch im Gebiete des Hypothekarrechts sei der praktische Unterschied niht bedeutend, denn fast alle bezüglihen Verordnungen in Deutschland be- stimmten, daß gegen einen gutgläubigen Erwerber einer Hy- pothek kein Einwand wegen des Ursprungs der Hypothek er- hoben werden könne; gutgläubig aber sei im Sinne des Ge-

seyes jeder, dem nicht mala fides nahgewiesen werden könne. Aber weit gingen die beiden 90 auseinander auf dem Ge- biete der gewöhnlihen Cession. Allgemein anerkannt sei der Grundsaß, daß die Lage des Schuldners dur die Cession nicht verschlechtert werden könne. Demgemäß müsse ein Schuldner, der bereltigt sei, gegen den Wucher selbst den Einwand des Wuchers zu erheben und Zinsen zurückzufordern, gegen den Erwerber der Forderung dieselben Rechtsmittel haben, natürlich nur in Be- zug auf die Zinsen, die dieser selbst empfangen habe. Diesen Grundsaß des gemeinen Rechtes wolle der Abg. Lasker dur bohren zu Gunsten des Wucherers. Derjenige, der eine wuhe- rische Forderung erworben habe, solle, sofern ihm nicht nac- gewiesen werden könne, daß er selbst nah §. 302 c. strafbar geworden, und dieser Beweis sei sehr shwer zu liefern, gegen alle Einwände des Schuldners sicher sein. Es handele \ih keineswegs um eine blos theoretishe Frage, sondern um einen in praktisher Beziehung recht wichtigen Grundsaß. Die, welche eine wucherishe Forderung aus den Händen des Wucherers erworben hätten, seien sehr oft dessen Helfershelfer. Wenn das Haus den Antrag Lasker annehme, werde es dahin kommen, daß der eigentlihe Wucherer sich als Er- werber der Forderung darstelle und einen ganz Mittellosen als den Darleiher unterschiebe. Der Wucherer würde straflos ausgehen und alle wucherishen Vortheile für sich haben. Er (Redner) müsse daher bitten, dieses Privilegium für den Wucher, das dex erste Antrag des Abg. Lasker ent- halte, abzulehnen. Die beiden anderen Anträge müßten ein- gehender erwogen werden. Das System des Landrechts, die wucherlichen Zinsen auf den Betrag der geseßlichen oder lan- desüblihen herabzumindern, erscheine hier nicht angängig, weil das Kennzeichen des Wuchers in diesem Geseß nicht das Ueberschreiten eines gewissen Zinsfußes sei; daher müsse es bei der vollklommenen Ungültigkeit des gesammten Zinsversprechens ver- bleiben. Gegen die Regierungsvorlage habe der Abg. Lasker den Einwand erhoben, daß dieselbe auf die Denunziation des Wuchers eine Prämie seße; ebenso gut könnte man sagen, auf die Anzeige des Betruges sei eine Prämie geseßt. Der Antrag Nr. 2 richte sih gegen die Bestimmung, daß dem Wucherer niht nur die übermäßigen, sondern alle Vor- theile abzufordern seien. Der Standpunkt der Vor- lage sei der der vollständigen Ungültigkeit des ganzen Wucher- geschäftes ; damit verliere der Zinsvertrag seine Grundlage und die Zinsen würden ohne Grund bezahlt worden sein, Allerdings liege eine gewisse Härte darin, daß der Darleiher für das entbehrte Kapital gar keine Entschädigung er- halte, aber diese Härte sei eine Folge des Systems der Ungültigkeit. Für eine Entschädigung des Darleihers ließen sich billige Gründe anführen, aber die verbündeten Regierungen ständen dem Wucherer nicht auf dem Stand- punkte der Billigkeit, sondern des strengen Rechtes gegen- über, so daß in den Stadien der Vorberathung selbst eine Strömung dahin gegangen sei, daß dem Wucherer selbst das wirklih gegebene Kapital entzogen werden sollte. Was den dritten Antrag betreffe, so würde die Annahme desselben das Geseß niht zum Scheitern bringen, aber die beiden anderen ; besonders den ersten bitte er entschieden abzulehnen.

Nach Annabme eines Vertagungsantrages richtete der Abg. Richter (Hagen) an den Präsidenten die Frage, ob sein Antrag, betreffend das Tabaksmonopol, dessen Berathung für Mittwoch angeseßt gewesen sei, nunmehr, da die Sißung am Mittwoch ausfalle, an einem anderen Vormittage dieser Woche oder erst am nächsten Mittwoch zur Verhandlung kommen solle. Nach den in der Tabaksindustrie obwaltenden Verhältnissen sei die baldige Erledigung dieser Frage sehr zu wünschen. Der Präsident erwiderte, daß das Gesammt - Präsidium hierüber noch nicht {lüssig geworden sei, er aber demselben von der Anfrage des Abg. Richter Mittheilung machen werde,

Hierauf vertagte sih das Haus um 43/ Uhr.

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Fuserate für 62a Deutschen Seis u, ! Dreoß, Staats ünzeiger und vas Gentral-Handel8- register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reihs-Änzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers: Berlin, S. 7. Wilhelm-Straße Nr. 62, d xe :

1. Steckbriefe and Untergsschunga-S8cheu. 3,

2, Subhastationen, Anuigobote, Vorladungen n. derg!.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Subaissionen etc.| 7.

4. Verloogsnng, Amortisation, Zinszahlung u, S. w, vou öNentlichen Papieren,

und Grossbandel,

Literarische Anzeigen, , Theater-Anzeigen, ), Famülier-Nachrichten. /

Eteck&briefe und Untersuchungs - Sachen. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungeu n. dergl.

Industrielles Etablissemonts, PFabrikesv . Verschiedene Bekanntmachungen.

{ sn der Börsen: beilaye, 2

stellten Pflegers, werden hierdurch alle Diejenigen, welche irgend welche Ansprüche an die obige Masse zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, ihre An-

S i Î Y cefentliher Anzeiger. 7 Köntgi, F Jaserate nehmen an: bie Annoncen-Expedtttonen des |

nAtvaliveurant“, Nubolf WMofse, Saasenitein |

& Bogter, 8D, L, Danve & Co,, E Sehloîte, |

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Nnunaneem-Yurceaus, |

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den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, das Deutsche Reichsgebtet verlassen und sich in gleicher Absiht nach erreichtem

Maurer August Schulz is in den Akten U. R. II, No. 328 de 1880 die Untersuchungshaft wegen wiederholten Verbrechens gegen die Sittlich- keit verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver- Lten und an die Königliche Stadtooigtei-Direktion ierselbft abzuliefern. Berlin, den 15. April 1880. Königliches Landgericht T, Der Untersuchungsrichter Rinne. Beschreibung. Alter: 36 Jahre, geb. den 19, August 1843; Geburtsort: Pyriß; Größe: 172 cm; Statur: robust; Haare: blondz Bart: rother Vollbart; Augen: grau; Gesichts- farbe: gesund.

Steckbrief, Gegen den Häusler Thomas Urbaniak aus Rossoszyce, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, ist, da derselbe des Diebstahls drin- end verdächtig ist, die Untersuchungshaft wegen

luchtverdachts beschlossen. Wir ersuchen, den UÜr- baniak zu verhaften und in das hiesige Gerichts- Gefängniß abzuliefern. Derselbe ist 37 Jahre alt, katholischer Konfession und niht Militär. D, 36. 80. Ostrowo, den 6, April 18:0. Königliches Amtsgericht.

[10150] Erneuert

wird der vom Königlich preußishen Amtsgericht Hoyerswerda unter dem 8. März 1880 wider die ledige Karoline Steinbach und der von dem unter- zeihneten Amtsanwalt unter dem 13, März 1880 wider den umherziehenden Künstler Franz erlassene Steckbrief mit dem Bemerken, daß der Vorname

von Franz nit „Ernst“ soadern „Wilhelm“ ist,

Es wird ersucht, nicht nur den Franz, sondern auch die Steinbach in das Amtsgerichtsgefängniß zu Königsbrück einzuliefern,

Königsbrüdck, den 17. April 1880,

er Königlih Sächsfishe Amtsanwalt. Tie! ti

[10181] Heffeutliche Zustellung.

Die Firma Hinze & Klincke zu Halle a. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Casten, flagt gegen den Bäckermeister J Flöter, zuleßt in Penig wohnhaft, defsen Aufenthalt jeßt unbekannt ist, wegen einer Waarenkaufpreisforderung von 478 M 60 S \. A. mit dem Antrage auf Ver- urtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 478 4 60 -Z sammt sechsprozentigen, vom 1. Januar 1880 ab zu berehnenden Verzugezinsen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemniy auf den 25. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Chemniy, den 16. April 1880.

Der Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II. Steinmeßz.

[10169] Aufgebot.

Bei Belegung und Vertheilung der Kaufgelder der im Wege der nothwendigen Subhastation ver- kauften, der Wittwe Voigt, Johanne Marie, geb. Schreiber zu Halle a. S N im Grundbuch von Halle Band 39 latt 1425 verzeichneten Grundstüde ift die daselbst Abth. 111. Nr. 4 für Marie Rosine Voigt, jeßt verehel. Seyfert, aus dem Erbrezeß vom 8, September 1849 zufolge Verfügung vom 16, November v. Js, eingetragene Post von 30 Thlr. Ausftattungszeldern zur Hebung gelangt, und da sich Niemand mit Ansprüchen auf dieselbe gemeldet hat, zu einer Spezialmasse hinterlegt worden.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Leesemann, als dem, unbekannten Interessenten dieser Masse be-

sprüche spätestens in dem auf

den 20, September 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anbe- raumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die gedachte Spezialmasse aus- geschlossen werden.

Halle a. S,, den 10. April 1880. Königliches Amtsgericht, VILI.

[10155] Oeffentliche Ladung.

Das Kgl. Amtsgericht Obernburg erläßt folgendes

Aufgebot:

Paul Ball, Sohn des Franz Michael Ball von Obernburg, geboren den 17, Dezember 1799, in den dreißiger Jahren ausgewandert, unbekannt wohin ?, wird hiermit aufgefordert, bis spätestens

Freitag, den 28, Januar 1881, si persönlih oder \criftlich dahier anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werden würde.

Etwaige Ansprüche an den Genannten sind bis u diesem Termine bei Meidung der Nichtberück- Ktigung dahier geltend zu machen.

Obernburg, den 3. April 1880.

Königliches Amtsgericht. gez, Nosbach. Zur Beglaubigung: Der Königl. Gerichtsschreiber : Ploner.

[10145) Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Militärpflichtigen Adolf Friedrich Theodor Schröter aus Stellfeld, zuleßt in Hameln, welcher hinreichend verdächtig erscheint :

in den Jahren 1875 bis 1880 als ein Wehr- pflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in

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militärpflichtigen Alter außerhalb des Deutschen Reichs8gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des Reichs-Straf- geseßbuches, das Hauptverfahren vor der Straf- kammer I. des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet,

Zugleich wird das im Deutschen Reiche be- findliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Haunover, den 10. April 1880.

Königliches Landgericht, Strafkammer 11a, (gez) Busse. Coing. Lindenberg. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt : Constabel, i Gerichts\schreibergeh. des Königlichen Landgerichts.

[10170] Proclama.

Der zur Zeit bei dem Königlichen Amtsgericht zu Posen angestellte Gerichtédiener Polzin hat in seiner früheren Eigenschaft als Exekutor bei dem vorma- ligen Königlichen Kreisgericht zu Kosten 300 Mark Amt#®sïaution in dem Staatsschuldschein Litt, F. Nr. 101042 über 100 Thaler bestellt und nunmehr Rückgabe und das vorher erfordecliche Aufgebot der- selben beantragt.

Alle Dicjenigen, welche aus der früheren Amts- verwaltung des 2c. Polzin als Exekutor Ansprüche und Rechte geltend machen wollen, werden daher aufgefordert, dieselben spätestens in dem

am 18. September 1880 im hiesigen neuen Gerichtsgebäude anstehenden Ter“ mine anzumelden, widri enfalls auf Antrag des Be- stellers alle etwaigen Gläubiger mit ihren Rechten auf gesonderte Befriedigung aus der Kaution aus- zuschließen sein werden.

Kosten, den 15. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

[10104] Subhastations-Patent.

Das dem Landwirth Cbristian Sculte zu Frank- furt a. O. gehörige, zu Niemaschkleba eb ene, im Grundbuch von diesem Ort Band I. Blatt Nr. 1 verzeichnete Rittergut nebst Zubehör foll

den 5. Zuni 1880, Vormittags 11 Uhr, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentli an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 9. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Gut is zur Grundsteuer hei einem derselben unterliegenden Gesammtflächen- maß von noch 187 ha 92 a 90 qm mit einem Rein- ertrag von nah 549 A 30 S (=183,10 Thlr.) veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Ab- {rift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abs \häßungen, andere das Grundftück betreffende Nach- weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserer Gerichtsschreiberei einzusehen.

Alle Diejenigen, welhe Eigenthums- oder ander- weite zur Wirksamkeit gegen Diitte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben zur Vermeidung des Aus\chlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an- zumelden.

Triebel, den 15. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

[10146] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Schubert, Ernestine, geborene Petsching, in Gassen, vertreten dur den Rechtsanwalt Zülzer zu Sommerfeld, klagt

egen ihren Ehemann, den Arbeiter Schubert aus assen, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen bö8- liher Verlafsung und in Folge von verübten Ver- brechen erlittener Zuchthausftrafe mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil und ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf den 12. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 18. April 1880.

Königliches Landgericht, 1, Civilkammer. (gez.) Kochler, Erster Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

110097] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Amalie Winkel, geb. Corinth, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Justiz-Rath Hagen daselbst, klagt gegen den Arbeiter Eduard Winkel, zuleßt in Königs- berg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetren- nung mit dem Antrage: das zwischen Parteien be- stehende Band der Ehe wegen böslicher Verlassung zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und in die geseßlichen Cheschei- dungsstrafen zu veurtheilen, und ladet den Be- Hagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplaß Nr. 3/4, Sitzungssaal Nr. 49,

aus..den: 13. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg, den 14. April 1880.

i Hensel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(10149) Oeffeutliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Catharina Elsabea Beyrodt, geb. Thode, zu Heide gegen ihren Ehe- mann den Barbier und Friseur Georg Jacob Friedrich Beyrodt, vormals zu Heide, jetzt unbe- kannten Aufenthalts wegen Ehescheidung is der unter dem 26. Februar d. Is. auf den 12, Mai d. Js. vor die erste Civilkammer des Königlichen Land- gerihts zu Kiel angeseßte Termin zur mündlichen Verhandlung zufolge Antrages der Klägerin auf

den 14, Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, verlegt worden.

Kiel, den 14. April 1889.

Frandck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10147] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Förster Hentschel , Auguste geb. Melde, zu Oels, vertreten durch den König- lichen Rechtsanwalt Tepfer hier, klagt gegen ihren Ehemann Sylvius Hensthel, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Trennung der Che unter kosten- pflihtiger Verurtheilung des Beklagten als allein {huldigen Theil zur Herausgabe des sechsten Theils seines Vermögens und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die erite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

els auf den 7. September 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oels, den 10. April 1880.

J. V. : Weidner, Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.

(10090) Oeffentliche Ladung.

In Sachen des Rentiers Wilhelm Sjilling zu Quedlinburg, Klägers, wider den Halbspänner Robert Simon in Barmke, Beklagten, wegen Wechselforderung, wird, nahdem die Beschlagnahme des dem Beklagten zugehörigen Halbspännerhofs Nr. ass, 17 zu Barmke amit Zubehör zum Zwecke der Manger lt egerung verfügt und Termin zum öffentlich meistbietenden Zwangsverkaufe des Grundstücks auf

den 24. August d. Z., Morgens 9 Uhr, an zur Feststellung der Versteigerungsbedingungen

den 29, Juni d. Z. Morgens 9 Uhr, vor hiesigem Herzoglihen Amtsgerichte angeseßt find, der Beklagte, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund der Verfügung vom heu- tigen Tage öffentlich damit aufgefordert, in den obigen Terminen zu erscheinen. Helmstedt, den 13. April 1880. Der Gerichts\creiber des Herzogl. Amtsgerichts. Zimmermann, Registrator.

[10148] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Eisenbahnarbeiter Mathilde Koschwihß, geborene Kalesse, zu Nieder-Struse bei Canth, vertreten durch den Rechts-Anwalt Krug zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Koschwit, zuleßt in Wollin in Pommern wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Eheschei- uns mit dem Antrage:

ie Ehe der Parteien zu trennen, dea Beklagten für den {huldigen Theil zu erklären und ihn in die Chescheidungsstrafen und Kosten zu ver- urtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf

den 28. Juni 1880, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Seipelt, Gerichts\{chreiber des Königl. Landgerichts.

A Aufgebot.

Der am 28. September 1802 zu Lübtheen gebo- rene Büdner Cord Gotthard Friedrih Greve, Sohn des weil, Büdners Gotthard Friedrich Greve und der weil. Marie Elisabeth, geb. Springborn, hier- selbst, hat in seinem zum amtsgerichtlihen Proto- folie am 4. Mai 1876 errichteten und nach erfolg- tem Ableben am 23. März 1880 publizirten leßten Willen verfügt: Ich, der Büdner Gotthard Greve zu Lüb- theen, bestimme hiermit, daß mein Nadcblaß, soweit ih nicht anderweitig darüber verfügen werde, zur einen Hälfte den Nachkommen mei- nes väterlihen Großvaters, zur andern Hälfte den Nachkommen meines mütterlihen Groß- vaters als Erben zufallen soll, und zwar der Art, daß die Geschwister meines Vaters resp. deren Nachkommen, bezüglich der leßteren die nächsten in ihrem Stamme, sih nah Zahl der durch die Geschwister meines Vaters gegebenen Stämme die ihnen zugefallene Hälfte theilen, während für meine mütterlichen Seitenver- wandte nach der durch die Zahl der Geschwister meiner Mutter gegebenen Stämme die Thet- lung der andern Hälfte eintritt und in den Stämmen die Gradesnähe entfcheidet. Als erbberechtigte Nachkommen resp. des mütter- lichen Großvaters, weil. Hautwirth und Kircen- jurat Joachim Heinrih Greve zu Jessenit, und des mütterlichen Großvaters, weil. Büdner und Post- fahrer Joachim Friedrkch Springborn zu Lübtheen, sind aufgetreten nacfolgende Personen resp. Kinder u, Enkel von Geschwistern der Eltern des Erb- asjers: 1) der Hauswirth8altentheiler Johann Christoph Greve zu Jesseniß,

2) die Büdnerfrau Katharina Marie Sophie Blohm, geb. Greve, zu Trebs,

3) der Hauswirth Gotthard Heinrich Ludwig Griese zu Jessenit,

4) die Schneiderfrau Sophie Dorothea Elise Schminck, geb. Scheuer, zu Pr. Jesar,

und haben diese Personcn das Aufgebot zur Er-

mittelung der etwaigen weiteren Erben beantragt.

Demgemäß werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zum Nachlasse des weil. Büdners Cord Gotthard Friedrih Greve hierselbst zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor- dert, diese ihre Necbte spätestens in dem

auf den 3. Juli 1880, Bormittags 11 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine anzumelden unter dem ein für allemal angedrohten Nachtheile, daß die Antragsteller resp. die sich Meldenden und Legiti- mirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solhen der Nachlaß überlassen und das Erben- zeugniß ausgestellt werden foll, daß ferner die sich nah Erlaß des Aus\chlußurthe1:ls meldenden näheren oder gleih nahen Erben alle Handlungen und Dis- positionen Derjenigen, welche in die Erbschaft ge- treten, anzuerkennen und zu übernehmen \{chuldig sein sollen.

Lübtheen, den 16. April 1880.

Großherzoglihes Amtégericht. Zur Un

, Lifß, Amtsgerihts-Sekretär. Aufgebot.*)

Georg Heiurih Karl Otto Offenbächer aus Ober-Ohmen, geboren am 1. Januar 1854, Sohn der verlebten Eheleute Lehrer Johannes Offenbächer und Margarethe, geb. Shöll, zu Ober-Ohmen, ift seit dem Jahre 1871 nah Nordamerika ausgewan- dert und bescheinigtermaßen seitdem mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesend. Derselbe und eventuell im Falle Ablebens dessen elwaige Leibeterben, deren gehörige Legitimation vorausgeseßt, werden in Gemäßheit des rechtlich statthaften Antrags der zur Erbschaft der Lehrer Johannes Offenbächer Ehe- leute mitgerufenen übrigen Kinder derselben, näm- li: der Maria Elisabetha Katharina Emilie Oß- wald, geb. Offenbächer, und des Konrad Wilhelm Ludwig Karl Offenbächer, sowie des für den Ab- wesenden bestellten Kurators Johann Ochs II. auf- gefordect, si

Donnerstag, den 24, Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, dahter zu erklären, ob sie die ihnen deferirte Erb- {haft der Lehrer Johannes Offenbächer Eheleute von Ober-Ohmen an ihrem Theile antreten wollen.

Unterbleibt die Anmeldung, dann soll Verzicht auf ihr Erbrecht unterstellt und ihr Antheil den dahiesigen Erben überwiesen werden.

Genberg, a r N id Gatus

roßherzog efs. -Amtsgeri rünberg. Dr. Möbius. :

*) Durch vorstehende Bekanntmachung wird die-

jenige in der 2, Beil. zu Nr. 88 d, Bl. berichtigt.

(10101) Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welche an die nahbezaannten Hypothekendokumente und die daraus hervorgehenden Forderungen

1) das Hypothekendokument über 5 Thaler 1 Sgr. rechtskräftige Forderung des Rechts- ; anwalts Jordan in Ragnit eingetragen Ab-

theilung 11. Nr. 8 der Eigenkath- Grieben | 1159 1229 1259 1301 1326 1513 1567 1618

Nr. 30, welche der Besißer Adam Rammonat : verschuldete, bestehend aus einer Ausfertigung

des Mandats vom __ 23. Zuli 1853, der i 13. Dezember j Requisiton des Prozeßcichters von 13. De- : zember 1853 nebst Hypothekenbuchsauszug ' vom 28. Dezember 1853 und Eintragungsver- merk vom 7. Januar 1854. | das Hypothekendokument über 84 Thaler ' 21 Sgr. nebst Zinsen väterliche Erbtheils- : forderung der Barbara Seidel alias Seydler | eingetragen Abtheilung IIT. Nr. 4 des Grund- j stückes Budweitshen Nr. 1, welche der ; Simon Lottermoser verschuldete; bestehend ? aus einer Ausfertigung des Auseinander- f seßungsrezesses vom 27. Januar 1815 nebst : Hppotheken]cein vom 26. März 1834 und : intragungsvermerk von demselben Tage.

3) das Hypothekendokument über

Justizraths Lamle in Gumbinnen

stückdes Griegolishken Nr. 11,

Mandats vom 13. März, der Requisition

des Prozeßrichters vom 6. Juli nebst Hypo- ; thekenbuchsauszug und Eintragungsvermerk j

vom 10. Juli 1854, ferner alle Diejenigen, welhe an nachstehend ein- getragene Post 4) Die Darlehnsforderung von 400 Thalern, eingetragen auf Grund der Schuld\{chrift vom 30, Oftober 1821, zufolge Verfügung von demselben Tage, für den Kammer-Rath Nitschmann aus Tollmingkehmen, Abthei- lung III. Nr. 1 des Zinsgutes Benullen Nr. 13 und dorthin übertragen aus dem ge- \s{lofsenen Folium des Zinsgutes Benullen Nr. 2 mit dem Bemerken, daß dasür auch die Grundstücke Benullen Nr. 1, Nr. 14, 1b, 3, 4 und 5 verhaftet sind, als Eigenthümer , dessen Erben, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, diese Ansprüche spätestens bis zu dem auf den 16. September 1880, Vormittags 11 Uhr, bei dem Königlichen Landgerichte hieselbst vor dem g Landgerichts-Rath Schulz, Terminszimmer r. 3, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausges{chlofsen werden, ihnen ein ewiges Stillschweigen aufererlegt wird, die Dokumente für ungültig und kraftlos er-

klärt und die daraus hervorgehenden Posten werden :

gelöscht werden. Insterburg, den 23. März 1880. Königliches Landgericht, I1. Civilkammer.

[10142]

Auf Antrag des Gemeinderaths Heudorf werden alle Diejenigen, welche an dem der Gemeinde Heu- dorf geaen Grundstücke

r 14 Meter Hofreithe im Ortsetter neben ?

Konrad Heim und Anton Roth, worauf ein zweiftöckiges Armenhaus erbaut ist, dingliche oder auf einem Stammguts- oder Fa- miliengutsverbande beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Dienstag, den 22, Juni 1880, Vormittags 8 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- ?

gebotstermine anzumelden, da sonst alle nicht an- gemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden. Stockach, den 12. April 1880. Großherzogliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[10139] Königliche Eisenbahu-Direktion zu Haunover. Submissson.

Verkauf alter Oberbau-Materialien, als: Scie- nen, Kleineisenzeug 2c.,, auf verschiedenen Bahn- stationen lagernd.

Termin:

Montag, deu 10. Mai 1880, Morgens 10 Uhr, im Bureau der Unterzeichneten, woselb auch die Bedingungen und Nachweisung der Verkaufsobjekte auf portofreie Anforderung gegen Einzahlung von 50 S abgegeben werden. Hanuovexr, den 15. April 1880. Materialien-Kontrole.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

10144] Thüringische Eisenbahn.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die nachverzeihneten, in früheren Jahren aus- geloosten und von uns eingelösten Prioritäts-Obli- gationen unserer Gesellshaft 1, 11, Il, IV,, V. und VI. Emisfion, den §8. 9 der verschiedenen Emissionspläne kentsprehend, am 7. d. Mts. ver- brannt worden sind:

I. Emission.

1) Aus der Verloosung vom Jahre 1875, Litt. B, Nr, 56 1171.

agt C. Nr. 2049 2382 3672 4224 5621 5971

Litt, D, Nr. 743 1748.

! 4454 4508 4509 4520 4556 4715 4892 4903 4 TZhaler | 4998 5024 5175 5279 5288 5427 5467 5660 18 Sgr. 3 Pf. rechtskräftige Forderung des / 9820 5858 6018 6027 6052 6173 6290 6452 einge- } 6574 6616 6625 6791 6917 6928 7026 7080 tragen Abtheilung Ill. Nr. 7 des Grund- | 7283 7322 7358 7369 7393 7559 7786 7794 ( welche der ¡ 7839 7979 8092 8199 8391 8423 8430 8431 Zimmergeselle Josupeit verschuldete, bestehend j} 8522 8651 aus einer Ausferti ung des rechtskräftigen i 9261 9308 9347 9429 9469 9481 9514 9529

j 4) Aus der Verloosung vom Zahre 1878.

Litt. A. Nr. 13 16 71 98 172 176 278 407.

Litt. B. Nr. 1 23 40 74 95 149 152 266 268 285 401 411 705 732 734 762 813 889 1036 1065 1109 1191 1429 1448 1598 1649 1659 1750 1914 1979,

Litt, C. Nr. 128 150 388 496 503 577 616 694 709 766 769 779 797 799 965 1090 1130 1138 1682 2180 2946 3379 3869 4375 5157 5870

1687 1808 1923 1974 2934 2081 2095 2157 2254 2326 2448 2582 2751 2769 2908 2929 2953 2981 3031 3062 3137 3307 3351 3370 3391 3520 3538 3556 3562 3592 3656 3836 3879 3889 3894 3963 4012 4059 4115 4232 4389 4403 4530 4535 4602 4959 4963 4964 5271 5378 5422 5559 5578 5580 5650 5816 5899 5941 5986 6041 6103 6326 6553 6555 6644 A 6669 6724 6746 6815 6953 7117 7121 7131 Litt, D, Nr. 170 190 200 229 458 496 537 962 1091 1120 1127 1271 1359 1422 1434 1450 1489 1541 1570 1866 1904 1956 1970 1977 2115 2118 2132 2151 2179 2191 2214 2238 2327 2380 2437 2443 2456 2460 2580 2614 2653 2675 2781 2841 2917 2949 2950 3021 3319 3334 3459 3508 3580 3609 3722 3905 4175 4189 4230 4346 4387 n 498 5797 6529 7109 7795 8476 9230

9561 : 9669 9713 9715 9820. 5) Aus der Verloosung vom Jahre 1879. Litt. A. Nr. 28 200 243 248 288 320 323 419. ; Litt, B, Nr. 32 87 102 115 177/360 405 414 i 992 718 770 864 907 1033 1057 1116 1156 1166 | 1202 1235 1246 1261 1337 1423 1574 1627 1685 : 1688 1723 1738 1910 1937. ? Litk, C. Nr. 1 125 190 195 299 421 448 476 i 708 733 764 809 948 1061 1092 1132 1243 1323 1329 1413 1442 1505 1556 1728 1757 1821 1868 ¡ 1904 1978 1997 2107 2113 2212 2247 2251 2336 i 2394 2417 2431 2553 2678 2707 2771 2793 2847 : 2874 2978 2988 3008 3069 3139 3140 3222 3393 | 3494 3607 3676 3753 3776 3842 3912 3936 3937 : 3940 4101 4111 4251 4313 4353 4445 4467 4611 : 4631 4834 4844 4900 4903 4986 5036 5166 5179 { 9201 5295 5402 5411 5449 5459 5481 5750 5804 ¿ 9803 9880 5915 5978 6147 6215 6295 6335 6336 ; 6397 6674 6872 7004 7066 7299 7303 7339 7369 ; 7460 7461. ¿ Litt, D. Nr. 13 57 148 201 348 365 447 481 { 494 550 776 798 812 826 853 867 989 1089 1093 ! 1173 1338 1373 1438 1514 1565 1567 1612 1691 i 1835 1890 1932 1962 1965 2061 2187 2192 2193 2323 2335 2395 2469 2543 2554 2561 2843 3049 3101 3307 3529 3560 3565 3595 3622 3624 3698 3720 3736 3874 3977 4188 4200 4383 4413 4431 4498 4722 4832 4885 4971 5007 5212 5216 5244 { 9993 5998 5857 5867 5876 6001 6058 6101 6175 6810 7338 7796 8317 8782 9556

8830 9936 9087 9093 9146 9169

i 6226 6244 6265 6338 6356 6414 6632 6716 6814 6950 6961 6978 7001 7022 7078 7198 7415 7424 7500 7542 7555 7722 7750 7793 7816 7901 7919 7923 7951 7984 7991 8291 8396 8628 8633 8647 8652 8658 8677 8736 8805 8853 9009 9029 9209 9310 9343 9391 9778 9846 9881 10001.

II. Emission. ¿i 1) Aus der Verloosung vom Jahre 1874.

Litt, C. Nr. 1374.

4) Aus der Verloosung vom Jahre 1876,

Litt, B. Nr. 174 851 1622.

Litt, C. Nr. 598 2602 2920 2921.

3) Aus der Verloosung vom Jahre 1877.

Tátt, A. Ne. 147;

Litt. B. Nr. 1081 1103.

Litt, C. Nr. 199 927 1056 1145 1390 2549,

4) Aus der Verloosung vom Jahre 1878.

Litt, A. Nr. 57 106 204 225 273 300 319.

Litt. B. Nr. 9 11 104 165-208 236 515 588 662 756 1025 1073 1191 1223 1290 1403 1430 10h 1572 1598 1601 1614 1659 1800 1823 1854 1962.

Libt, C. Nr. 1 67 157 158 173 181 296 203 382 458 571 854 890 904 1013 1021 1024 1077 1216 1286 1426 1517 1522 1581 1675 1721 1770 1807 1868 2020 2073 2116 2127 2161 2289 2357 2416 2447 2504 2512 2531 2723 2813 2817 2937 3041 3053 3056 3154 3197 3215 3278 3327 3343 3370 3381 3396 3428 3481 3610 3981.

2) Anus der Verloosuug vom Jahre 1876.

Litt, B. Nr. 1105.

Litt, C, Nr. 1422 261 2282 3109 3294 3301 3377 4516 4968 5615. :

Litt, D. Nr. 682 847 1852 2867 3249 3829 6504 8067 8691 8991 9137 9141 9479 9854 9882, !

3) Aus der Verloosuug vom Jahre 1877,

Litt. B, Nr. 1588,

Litt, C. Nr. 689 955 3474.

Litt, D, Nr. 242 879 1784 1804 3892 4166 4791 5899 5938 7021 7073,

Litt, A. Nr. 392, | | /

| 1196 1212 1559 1593 1626 1956 1958 1969 / 1998 2065 2075 2096 2203 2231 2389 2421

5) Aus der Verloosung vom Jahre 1879.

Litt, A. Nr. 9 118 247 298 399.

Litt, B. Nr. 56 124 136 249 257 289 304 334 404 422 429 641 833 853 918 938 1021 1082 1166 1181 1211 1331 1479 1559 1567 1602 1643 1701 1774 1787 1809 1836 1930 1970.

Litt, C. Nr. 58 114 133 208 283 354 390 449 451 486 588 603 610 613 650 656 1022 1272 1278 1356 1361 1438 1477 1549 1768 1817 1851 2035 2145 2154 2156 2170 2172 2261 2271 2342 2441 2612 2629 2713 2856 2891 2928 2947 2967 3133 3279 3281 3349 3446 3502 3540 3685 3709 3728 3796 3801 3808 3847 3951.

IIL, Emission.

1) Aus der Verloosung vom Jahre 1875.

Litt, B. Nr. 1303 3276.

Lit, C. Nr. 6341 15119 18554.

2) Ans der Verloosung vom Jahre 1876.

Litt. A. Nr. 292.

Litt, B. Nr. 1049 1529 3297.

Litt, C, Nr. 993 1084 1605 4068 4575 6288 6525 8348 9446 11046 11700 12047 12740 12927 13493 17076,

3) Aus der Verloosung vom Jahre 1877.

Litt, B, Nr. 2396 3362,

Litt. C. Nr. 435 596 3764 4669 6746 7020 7262 13586 13916 15441 15961 19937.

4) Anus der Verloosuug vom Jahre 1878.

Litt, A. Nr. 47 63 130 215.

Litt, B. Nr. 113 340 407 567 733 791 806 848 1023 1276 1518 1553 1554 1619 1650 1671 1675 1817 1924 2098 2110 2170 2248 2284 2449 2533 2538 2639 2686 2703 3213 3253 3348 3402 3506 3516 3563 3612 3854 3967 3976 3978,

Litt, C. Nr. 4 374 502 504 775 1090 N

1972

2589 3470 4690 5204:

2611 2653 2783 2801 3002 3018 3281 3363 3489 3720 4074 4147 4590 4636 4651 4661 4757 4782 4882 4930 4931 5025 5103 5169