1880 / 100 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Iuserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers:

Deffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.

Juserate nehmen an: die Aunoncen-Gxpeditiouen des oJuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G, L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Zweite Beilage

1. Steckbriefs und Untersuchungs-Sachen. 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Berlin 8W., Wilhelm-Sraße Nr. 32.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen et 4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung u. 8, w. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[7019]

Der am 15. März 1857 zu Calau geborene und daselbst wohnhaft gewesene Wilhelm Robert Krushwihß wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, fich dem Eintritte in den Dienst des ftehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nah erreichtem militärpflichtigen Alter fih außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben —, Vergehen gegen 8 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Derselbe wird auf den 5. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselb zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Ersaß-Kommission zu Calau über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Cott- bus, den 11. März 1880. Königliche Staats- anwaltschaft. Haute.

[2409] Ladung. Der Tagelöhner Johann Nicolaus Ran- schert aus Bachseld bei Sonneberg, dessen Aufent- halt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, im Jahre 1879 in Lengsfeld si eines Be- truges schuldig gemacht zu haben (Vergehen gegen 8. 263 des Reichs-Strafgeseßbucbs), wird auf An- ordnung des. GroßherzogliÞh Sächsishen Amts- R hierselbst auf en 17, September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das. Großherzogli Sächsishe Schöffengericht zu Lengsfeld zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentischuldigtem Ausbleiben wird zur Haupt- verhandlung geschritten werden. Leugsfeld, den 23. Januar 1880. J. Rudolph, Gerichtsschreiber des Großherzogli Sächsischen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[14593] Aufgebot.

Bei der nothwendigen Subhastation des den Carl und Heinriette, geb. Maselowsky, Rosenbergschen Eheleuten gehörigen Grundstücks Trakseden Nr. 95 ist die in dem Grundbuche desselben Abtheilung Ill. Nr. 2 für den BVöttchergesellen Christoph Nudolph Maselowsky in Memel eingetragene unverzinsliche Lohnforderung von 49 Thlr. = 147 # von Amts- wegen liquidirt, vollständig zur Hebung gelangt und baar hinterlegt. | 5

Mit diesem Liquidat is die Christoph Rudolph Maselowsky’{e Spezialmasse deshalb angelegt, weil sih Niemand zu deren Erhebung gemeldet hat und au das über die gedachte Post gefertigte Hy- pothekendokument, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 4. März 1864 nebst dem Eintragungsvermerk und dem vollständigen Auszuge aus dem Grundbuche, nicht beigebracht worden ift.

Zum Kurator der Spezialmasse ist der Rechts- anwalt Ostermeyer in Heydekrug bestellt, welcher i das Aufgebot derselben beantrazt hat.

Demnach werden alle Diejenigen, welche an diese

Spezialmasse Ansprüche erheben wollen, hiermit zur !

Vermeidung threr Ausschließung aufgefordert, die- selben spätestens im Aufgebotstermine,

den 2. Zuli 1880, Vormittags 12 Uhr, bei dem Königlichen Amtsgericht zu Heydekrug an- zumelden; ebenso wird der Inhaber des gedachten Hypothekendokuments aufgefordert, dasselbe spätestens in demsclben Termine vorulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Heydekrug, den 2. Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht.

N Aufgebot.

Die Gemeinde zu Scbönau hat das Aufgebot wegen eines von dem vormaligen Vorshußbank- und Sparverein für Siegmar und Umgegend am 16. No- vember 1870 ausgesteüten Darlehnsscheines über die Summe von ursprünglih 200 Thaler lautend,

Emil Albin Fiedler in Siegmar das Aufgebot wegen eines eb.nfalls von dem vor- maligen Vorshußbank- und Sparverein für Sieg- mar und Umgegend am 16. Februar 1874 über die Summe von 75 Thalerv ausgestellten Darlehns- schein beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 12, Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- Linken vorzulegen, widrigenfalis Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Chemnis, den 13, Dezember 1879.

Könialiches Amtsgericht, Abtheilung B. Nohr.

Es Aufgebot.

Es ift die aerihtlihe Todeserklärung :

1) der geshiedenen Aurelie Heuchling, geschie- den gewesenen Lunge, geb. Hecinemanu, aus Weimar, von deren Tochter Charlotte Marie Mothes, geb. Luge, zu Cotta, und

2) des Karl Bernhard Friedrich Herfurth aus Weimar, von dessen Geschwistern, der verehel. Minna Kraft, geb. Herfurth, zu Weimar und Louis Herfurth daselbst

beantragt worden, und wird Aufgebotstermin auf

Donnerstag, den 17. Zuni 1880, Vormittags 10 Uhr, aaberaumt.

Hierdurch ergeht nun : i

a, an die geschiedene Aurelie Heuchling, gescbieden gewesene Luge, geb, Heinemann, aus Weimar und

b, an Karl Bernhard Friedrich Herfurth aus

Pöh\ch.

Weimar die Aufforderung, spätestens in dem anberaumten

Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte oder auf unzweifelhafte Weise \rift- lich sih zu melden, um über ihr Vermögen selbft verfügen zu könuen, widrigenfalls dieselben zu ge- wärtigen haben, daß sie auf Antrag durch Aus- \{lußurtheil für todt erklärt und ibr Na(hlaß ohne Kaution an ihre Grben oder sonft Berechtigte aus- geantwortet werden witd.

Die Grbprätendenten aber werden zu diesem Ter- mine geladen, um fich gehörig zu legitimiren und ihre Erbansprüche auf den Nachlaß der betreffenden Verschollenen anzugeben, widrigenfalls ohne Rüdck- ficht auf die im Termine Entbliebenen nach Maß- gabe des Aueschlußurtheils der Nachlaß der be- treffenden Verschollenen, denen ausgeantwortet werden wird, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten Anspruch angemeldet und be- \cheinigt haben.

Weimar, den 24. April 1880.

Großh. S. Amt3gericht. Krahmer.

A) Aufgebot.

Auf dem im Grundbuche von Teuchern, Band Y. Blatt 195 (pag. 435) eingetragenen Wohnhause des eere Friedrich ilhelm Köhler zu

euchern steht in Abtheilung 111, Nr. 1 für die verwittwete Bäckermeister Henriette Seyferth, geb. Henschel, früher zu Teuchern, jeßt zu Hohenmölsen, ein Kapital von 200 Thlr., verzinslich zu 4°%/, aus dem Kaufvertrage vom 7. Juli 1857 und der Ces- fion vom 15. April 1861 eingetragen, worüber Jene auch quittirt hat.

Das hierüber lautende Hypotheken-Dokument 2. Ausfertigung des genannten Kaufvertrags nebst Cession und Hypothekenschein vom 6. Juni 1858 resp. 15. April 1861 if} angeblich verloren g- gangen und dessen Aufgebot seitens des Friedrich Wilhelm Köhler beantragt.

Der unbekannte Inhaber des Hypotheken-Doku- ments wird hierdurh aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgerichte am 29. No- vember 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine seine Recbie anzumelden und das Doku- ment vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Tencheru, den 17. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

O Aufforderung.

Auf Antrag der geseßlichen Erben des am 11. November 1818 geboreaen lande8abwesenden Söld»- ners\sohnes Alois Bahmanunn von Mindelaltheim, welcher vor ungeführ 28 Jahren nach Amerika aus- gewandert ist, und über dessen Leben seither keine Nachricht einlief, ergeht die Aufforderung

[10835]

Einnahmen.

C,

Anuoncen-Bureaus.

6,

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Ánzeigen. | In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten, beilage.

1) an den Verschollenen, späteftens im Aufge- botstermine vom Donnerstag, den 10. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, persönlich oder schriftli bei Gericht sich anzumel- den, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Ableben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Burgau, den 22. April 1880.

Kgl. Amtsgericht Burgau. (L. S8.) Schaih. Zur Beglaubigung der Kgl. Gerichts\{hreiber : RNaith.

{10875] Auszug

aus der Klageschrift.

Anna Aline Anbert, ohne Gewerbe, auf der Mühle von Olgy, Gemeiude Arganey, wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren Ehemann Peter Erpelding, Müller, auf genannter Mühle von Olgy wohnhaft, wegen Zahlungsunfähigkeit desselben mit dem Antrag, die Gütertrenuung zwischen ihnen auszuspreben und sie zur Auseinandersezung ihrer Vermögensrechte vor einen Notar zu verweisen.

Zur Verhandluna des Rechtsftreits ist die Sißung der I, Civil?!ammer des K. Land- gerichts Met vom Mittwoch, den 9, Juni 1880, Morgens 9 Uhr, bestimmt.

Gemäß §. 4, Ausf.-G. z. Civ.-P.-O. vom 8. Juli 2A wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- macht.

Meg, den 22. April 1880.

Der Landgerichts-Sekretär : Metzger. [10815]

Herzogliche Kammer, Direktion der Domänen zu Braunschweig, hat alaubhaft gemacht, daß dem Domanialfiskus das Eigenthum folgender von ihm bislang besessener, in Allers8heimer Feldmark neben der Brauerei zu Allersheim, resp. in der Lohbusch- und in der Kleebreite belegener Grundstücke :

a. von Nr. 62e. der Karte 0,90 a E U, O2 z ¿i OUE OS 2 M, 09 O Mt. 60 E L O/ O; 4,00 a, welche Parzellen durch eine in hiesiger Gerichts3- schreiberei deponirte Vermessungsbescheinigung \pezi-

E

fizirt find, zustehe und, behuf Eintragung diesex Grundstücke in das Grundbuch, das Aufgebots. verfahren beantragt.

Es wird daher ein Jeder, welcher ein Recht an diesen Grundstücen zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche in dem zu solhem Zwette auf

den 29, Juni c.,

Morgens 11 Uhr, hier angeseßten Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß, wenn in folhem CTermine Ansprüche niht gemeldet werden sollten, der Do- manialfisîus als Eigenthümer der qu. Grundstüdte in das Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unlterläßt, fein Recht gegen einen Lritten, welcher im redlichen Glauben an die Ricbtigkeit des Grundbuchs jene Grundstücke oder eins derselben erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.

Holzminden, den 22. April 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Glüuemaun.

[10857] Jm Namen des Königs !

Auf den Yatrag des Grafen Fred von Franken- berg zu Tillowiy erkennt das Königlihe Amts- geriht zu Falkenberg durch den Amtsrichter

Hentschel 2c. für Recht:

Das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundstück Nr. 39 Tillowiß in Abtheilung IIl, unter Nr. 2 auf Grund der Urkunde vom 22. Kpril 1847 für den Schäuker Leibig zu Ellguth eingetra- gene Darlehnsforderung von 49 (neun und vierzig) Thalern wird für kraftlos erklärt.

ges. Heutschel,

[10848] Jm Namen des Königs !

Auf den Antrag des früheren Besißers Julius Schlegelberger zu Dombrowken erkennt das König- lihe Amtsgericht zu Arys durch den Amtsrichter Zießler am 14. April 1880

für Recht:

Die Hypothekenuckunde, welche über diejenigen im Grundbuche des Grundstücks Czierépienten Nr. 15 Abth. 111. Nr. 1 éingetragenen 144 Thlr. 48 Gr. ausgefertigt worden if, welche die früheren Besißer des erwähnten Grundftück3, die Adam Ziemek’shen Cheleute, laut Instrument vom 11. Januar 1797 aus dem Depositorio des Domainenjustizamts Arys, und zwar aus der Johann Warda'schen Pupillenmasse, erborgt haben und worüoer die- selben am 11. ejusd. m. den Darleihern ge- richtliche Hypothek bestellt und solhe ex de- creto vom nämlichen Tage haben eintrageu lassen, wird für kraftlos erflärt. gez. Zießler.

Baslex Lebens-Versiherungs-Gesellschaft.

Gewinn- und Verlust-Konto pro 31. Dezember 1879.

Ansga?en.

Mb

Gewinn-Saldo aus 1878 Prämien-CEinnahmen . Zinsen - Einnahmen G Zahlung der .Rückversicherungs - Gesell- e O R

1,868,

und * Gewiun ‘auf 418,

Activa.

M, 7,200, 4,356,

150, 2,658, 233, 548,

Verpflichtungs\cheine der Aktionäre. . . Darleihen auf Hypotheken und Unterpfand Meden Mae O e Effekten-Konto . s Wechsel-Konto . E Darleihen auf Policen . S Guthaben bei Diversen für Amts-Kautionen Kautions-Effekten-Konto C 0; Diverse Debitoren :

Guthaben bei Rückversicherungs-Gesell-

schaften . . M

E 59,789, 87 Verzinslihe Guthaben Ver Wanten (s Guthaben bei General- agenturen, Kautions- empfängern 2c.

Gestundete Prämien-Raten

e 226,730. 41

Ende 1879 waren in Kr

. Kapital-Versicherungen 13,279 Policen im Betrage von 54,979,411 46 | 14 mit einer

Nenten ü i i rente von

, Kapital-Versiherungen 4,638 Policen Renten 7 12 L rente von

16,000

2,303,535|57

50,107/42 Sterbefälle :

812,740/54 32,

|16,695,525/82

Gesammt-Prämieneinnahmé 1,868,875 M Davon kommen auf Preußen :

im Betrage von 12,406,100 46.

mit einer Jahres - Prämieneinnahme 400,236 M

In Preußen kamen im Jahr 1879 zur Kuszahlung 124,589 #6

S | 458 63 875 28 | | 901/66 ab: durch Rückversicherung gedeckt

|

e Gezahlte Renten

| | Rückgekaufte Policen .

Verwaltungs- und Organisationskosten UAerztliche Honorare N Agentur-PLovtliouelt , . » Abschreibung auf Mobilien-Konto

Gewinn-Saldo .

Bilanz pro 31. Dezember 1879.

S 000|— Aktien-Kapital-Konto . 698/09 Paten Meere a a 180/66 z : Prämien-Ueberträge. 636/18

708/83 300/62 Reserve für noch unbezahlte

1000

Unerhobene Dividenden auf Aktien .

Guthaben der Kautionsempfänger : Amortisations-Konto . 5 SiMerbettsfonds-, «e « % Unerhobene Dividenden aus r

785/22 600|—

Gewinnbetreffniß der

Versicherten : « 1878

1879

,_ s Saldo aus 1878 . Reservefonds : \ Zuwachs aus 1879

und 2%/ Superdividende) . . . Tantièmen-Konto . .

d

aft:

b, in Hypotheken .

ahres- i: 34199 , e,

Der

4,470 ,

Gezahlte Versicherungssummen auf den Todesfall . v y e SEDENBIQU « | Reserve für noch unbezahlte Sterbefälle aus 1879

Bei Lebzeiten gezahlte Kapitalien in Folge Ablaufs der Versicherung .

Prämien an Rückversicherungs-Gesellschaften :

Prämien-Reserve aus 1879 Zuwachs /

aus 1876 (wegen noch \{chwe- benden Prozesses .

1878 (verlorene wird amortifirt) . ,

| aus 1877 Saldo i

Dividenden-Konto der Aktionäre (4°/9 Zins

Gewinn-Saldo, Vortrag auf neue Rech-

A6. 149,196, 95

Von dem Gesellschaftsvermögen war in Preußen angelegt :

À, MICOENIMAIE N O C 88,7 in preußischen resp. deutschen Effekten 08

Berlin, im April 1880.

«K |9 776,245/54 E 31,101/82

46 137700! | 56,000. 81 700|—

8,000 58,603'03 145,060 21 71,621 98 158/614 82

13,287 /09 94,373 52

460 80 715,269/81 149,196/95

2,303,535/57

«

Pasfiv

#4 T.7T9,761, 79 281,753. 11

18,000.

1,500. 137,700.

Police

127,551, 99 8,957. 87

1,611, 34 21,781. |

U 188

828. 138,121

107,759. 85% | 214,445

84,904, 59,863. 2 9,600,

4 84,904. M 9,600.

69,463 48,000 6,400

| 292 95 16,695,525 82

48,0006 6,400.

292. 95

,106 M. « 069,000 , 1,280,766 ,

Zusammen 1,738,472

General-Bevollmächtigte

für das Königreih Preußen :

R. Schmid.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 1O0O.

1880.

———— ——

I N

Nicßtamtlicßzes.

Prenßen. Berlin, ‘29, April. Jm weiteren Ver-

E Bu gen ee Sitzung O L Reichstag in

ie Berathung des Antrages des . Richter (Hagen) ein, welcher lautet : 8 , Pee As E

Der Reichstag wolle besbließen: zu erklären, daß er eine

weitere Erhöhung der Tabaksteuer oder die Ginfühcung des

Tabakmonopols für wirthschaftlih, finanziell R Lol durchaus ungerechtfertigt o ), finanziell und politis

Hierzu lagen folgende Anträge vor :

Die Abgg. Dr. Buhl, Dr. Delbrück und Gen. hatten dazu Folgenden Antrag auf motivirte Tagesordnung gestellt :

in Erwägung,

daß über die künftige Besteuerung des Tabaks bei der Be- rathung des Tabaksteuergesezes in der lezten Session des Reiché- tages ein volles Einverständniß zwiscben den verbündeten Regie- rungen und dem Reichstage herbeigeführt ift,

daß erwartet werden muß, daß dieses, dur Verkündung des Geseßes vom 16. Juli 1879 erst neuerdings beurkundete Ginver- ftändniß nicht wieder durch einen Antrag auf Einführung des Tabakmonopols in Frage gestellt werden wird,

eut der Neichstag über den Antrag Richter zur Tagesordnung

UVDer.

Die Abgg. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, Frhr. von Lerchenfeld und Gen. beantragten dagegen :

in Erwägung, daß zur Zeit eine Veranlassung nicht vorliegt, über das Tabakmonopol oder über eine Abänderung des Gesetzes vom 16. Juli 1879 sich zu äußern geht das Haus über den Antrag des Abg. Richter zur Tagesordnung über.

Der Abg. Nichter (Hagen) befürwortete seinen Antrag. Ueber die Frage des Monopols wäre hier im Hause über- haupt keine Verhandlung mehr nöthig, wenn nicht eine so wichtige Persönlichkeit wie der Reichskanzler die Einführung des TZabaïmonopols in Deutschland für sein Jdeal erklärt hätte. Als im Jahre 1878 diese Frage im Reichstage ein- gehend diskutirt worden sei, habe sich feine einzige Partei dafür erklärt und in der Enquêtekommission des Bundesraths hätten sich 8 Stimmen gegen das Monopol, 3 dafür erklärt, nämlich zwei vom Reichskanzler ernannte Mitglieder und der Vertreter für Württemberg. Die Vertreter Preußens, Bayerns, der Hansestädte, die drei aus der Tabaksbranche zugezogenen Privatvertreter hätten mit Entschiedenheit er- Tlärt, daß Deutschland für die Einführung des Monopols un- geeignet sei. Es sei unter den Gründen hervorgehoben worden, daß die Regie nicht billiger, sondern theurer fabriziren würde als die Privatindustrie, es fei hingewiesen auf den großen Verlust, welcher dem Volkswohlstande drohe, auf die großen Nachtheile, welche die Hansestädte treffen würden, und auf die großen Schäden, welche der gesammten Tabakindustrie durch das Monopol zugefügt werden würden. Wenn das Monopol demnach vom wirthschastlihen Standpunkt verwerf- lih erscheine, so sprächen auch finanziell keine Gründe dafür. In Frankreih hade das Monopol erst seit einem Menschen- alter und nur durch einen Preisaufshlag von 430 Prozent reiche Einnahmen geliefert. Vertreter der Regierung hätten in der Kommission ausgeführt, daß der Neinertrag des Monopols in Deutschland 41 Millionen Mark betragen würde. Dagegen sei behauptet, daß das Monopol an sich nicht den Ertrag vermehre, fondern den Ertrag, den die Sieuer im Monopol her- beiführe noch verringere. Eine andere Nehnung, nah welcher der Ertrag 77 Millionen betragen solle, die nah der offiziósen Presse zu Steuererlassen zu verwenden sein würden, fei in der Kommission als ein Produkt der Phantasie nachgewiesen. Diese Renung seße einen Verlauf von 1 100 100 Centner Tabak zu einem Werth von 287 Millionen Mark voraus, während gegenwärtig circa 1 600 000 Centner für 300 Mil- lionen Mark verkauft würden. Mit der politischen Seite der Frage habe die Kommission sih nicht beschäftigt und doch sei es unzweifelhaft, daß das Monopol Hunderttausende von Tabakbauern, Tabakarbeitern u. \. w. in unbedingte Ab- hängigkeit von der jeweiligen Regierung bringen, ihre Macht erheblich steigern, eine unmittelbare Jieihsverwaltung neben der Landesverwaltung nothwendig machen und mit dem Geldbewilligungsreht des Reichstages in Widerspruch stehen würde, insoweit die Monopolpreise sich wesentlich der jährlichen Festseßung und Bewilligung entziehen würden. Der preußische Finanz-Minister habe das Monopol abgelehnt ; im vorigen Jahre sei vom Reichstage die Erhöhung der Ge- wichtssteuer beschlossen; niemand habe damals für die Ein- führung des Monopols einzutreten gewagt und für die mei- ften Abgeordneten sei als Erwägungsgrund für die Bewilli- gung vor allem die Hoffnung maßgebend gewesen, daß nun- mehr die Tabakbranche definitiv Ruhe haben würde vor dem Projekt des Monopols. Nur die Fortschrittspartei, mißtrauish wie sie sei, habe nicht daran geglaubt, daß der Reichs- kanzler dies Projekt fallen lassen würde, aber so pessimistis{ch sei die Fortschrittspartei doch nicht gewesen, daß sie schon ein paar Monat nach Bewilligung der höheren Gewichtssteuer dcn Eintritt dieser Beunruhigung fürhten zu müssen geglaubt habe. Diese Beunruhigung sei nun in der That eine sehr bedeutende. Bereits vor einigen Wochen habe der Abg. Sonnemann darauf hingewiesen. Damals hätte er von Sei- ten des Bundesraths eine deutlihe Erklärung zu vernehmen gehofft, daß die Monopolgerühte unbegründet seien und jedes thatsählihen Anhaltes entbehrten. Statt dessen sei dem Reichstag eine zweideutige Erklärung vom Bundes3- rathstishe gegeben: im Schooße des Bundesraths hät- ten keine Erwägungen stattgefunden, ob aber von einer einzelnen Regierung die Einführung des Monopols in Betracht gezogen würde, sei der Bundeskommissar außer Stande mit- J, Inzwischen aber seien in offiziösen Blättern

rtikel für das Monopol erschienen. Diese Beunruhi- gung habe nun die Tabakindustrie in ganz besonders mißlicher Lage getroffen. Nach der Aufarbeitung der vor der Steuererhöhung eingeführten sehr großen Vorräthe sei ein starker, durch die Preissteigerung in Folge der Steuer noch gesteigerter Rüdichlag eingetreten, der Verbrauch habe abge- nommen, die Verwendung von Surrogaten und der Shmuggel hätten aber zugenommen. Allen Reichstagsmitgliedern seien die Klagen der Jnteressenten zugegangen, zum Theil seien sie in die Presse übergegangen, wie die der Magdeburger Fabrikanten,

T

Berlin, Donnerstag, deu 29. April

Eine andere Eingabe an den Abg. von Kleist-Reßow gerichtet, sei ihm abschriftlih aus seinem Wahlkreis mitgeiheilt worden mit dem Anheimstellen, die 6100 Driginal-Unterschriften seiner Wähler bei diesem Abgeordneten selbst einzu- sehen. Auch diese Eingabe bitte dringend darum, dem Monopol \{leunigst einen Riegel vorzuschieben. Ueberall wür- den Arbeiterentlasungen gemeldet, aus Flotow seien 500 von 1000, in einer Fabrik in der Pfalz seien 100 entlassen. Die brotlosen Cigarrenarbeiter aus allen Theilen Deutschlands bildeten ein sehr erhebliches Kontingent bei der stark zuneh- menden Auswanderung. Kein Fabrikant denke daran, seine Maschinen zu erneuern. Jeder fürchte vielmehr von Tag zu Tag mehr, daß sein Besiß werthlos werde. Sein Antrag habe nun den Zweck, die Frage des Monopols endlich zum Ab‘chluß zu bringen und der Tabakindustrie wiederum Be- ruhigung und Zuversißt zu schaffen. Der Abg. Windthorst habe den Reichstag nun zwar aufgefor- dert, Vertrauen zu fi selbst zu haben, da der Kanzler ohne den Willen des Reichstages niht im Stande sei, das Monopol einzuführen. Auch der Abg. von Bennigsen habe sich mit Entschiedenheit gegen das Monopol ausgesprochen. Jndessen so werthvoll solhe Erklärungen von Parteiführern an sich auch sein mögen, so seien sie doch niht im Stande, ein formulirtes Votum des Reichstages zu ersezgen. Wenn der Reichstag sih nicht durch eine Resolution ausspreche, dann sei Gefahr, daß die offizióse Presse erst recht freies Spiel haben würde, Die Kundgebungen gegen das Monopol aus dem ganzen Lande seien äußerst zahlreih, da alle betheiligten wirtbschaftlihen Kreise ohne Ausnahme dagegen seien. Darum hätten auch die Anhänger desselben, wie z. B. der Abg. von Varnbüler es am liebsten, daß gar nit erst darüber gesprohen würde. Die Stimmung im Lande sei so sehr gegen das Monopol, daß, wenn dieser Frage wegen, eine Auslösung des Reichstags erfolge, welche thm eine durhaus niht uner- wünschte wäre, der Reichskanzler vielleicht eine sehr bedeutende Ueberraschung erleben würde. Daß der Reichstag seine Mei- nung ausspreche , sci um so nöthiger Angesichts der fortwäh- renden neuen Steuervorlagen. Es vergehe keine Woche ohne eine neue Steuer. Der Reichskanzler habe im vorigen Zahr den Erlaß direkter Steuern in Aussicht ge- stellt, davon sei nichts zu merken, im Gegentheil, solle noch außer den vielen indirekten Steuern eine direkte, die Wehrsteuer, dem deutshen Volke auferlegt werden. Jmmer stürmischer würden die Steueranforderungen des Reichs- kanzlers. Bereits sage die Provinzial - Correspondenz, die Brausteuer müsse angenommen werden ; die Ablehnung bedeute, daß der Reichstag entweder überhaupt von der Steuerreform nichts mehr wissen, oder daß er das Tabakmonopol haben wolle. Es sei daher Pflicht des Reichstages, sich klar „und deutlih über das Tabakmonopol auzzusprechen. Eine Fraktionseifersuht liege _ bei seinem Antrage nicht vor, es komme ihm darauf an, zum Ausdruck zu bringen, was seiner Partei mit dem Centrum und den National- liberalen gemein sei. Er werde deshalb auch einem Antrage, der nicht seinen Namen trage, zustimmen, wenn der- selbe in der S dasselbe bezwede. Wenn der Antrag Buhl in der Form sich auch gegen seinen Antrag richte, so wende derselbe sich in der Sache doh gegen das Monopol. Der Antrag eutnchme seine Gründe aus der Stellung der Majorität, die für das Tabaksteuergeseß gestimmt habe, der Antrag spreche sih nicht gegen das Tabakmonopol als Einrichtung aus, sondern derselbe sage, wie man auch bis zum vorigen Jahre über dasselbe gedaht haben möge, nah dem Abschluß der vorjährigen Geseßgebung müßten auch die früheren Anhänger des Monopols sich gegen dasselbe wenden. Es könne ja sein, daß er cine zu günstige Meinung von dem Anirage habe, es komme hauptsählich auf die Begründung an, von deren Ergebniß seine Partei ihre s{hließlihe Stellung ab- hängig machen würde, wie er in seinenr Shlußwort kurz aus- sühren werde. Vor Allem müsse der Antrag tauglich sein, eine Da in der Tabakindustrie herbeizuführen.

Der Abg. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode erklärte, es herrschten über die vorliegende Frage in seiner Partei verschiedene Ansichten, und er spreche daher niht im Namen seiner politishen Freunde, sondern in seinem eigenen Namen, wenn er das Haus bitte, den Antrag Richter abzulehnen. Zunächst hätten ihn dazu formelle Gründe bewogen. Der Reichstag könne seine Thätigkeit nur in gedeihliher Weise ausüben, wenn derselbe sie ausübe im Einklang mit den ver- bündeten Regierungen. Hier aber löse der Reichstag \ich geradezu los von den anderen Faktoren der Gesetzgebung. Die Erklärung solle nicht an die Negierungen, auch nicht an den Reichskanzler gerichtet werden; man wisse überhaupt nicht, an wen sie gerihtet werden solle, vielleiht sei sie nur gerichtet an den fortschrittlihen Parteitag. Denke man do, in welche Lage man den Reichstag durch Annahme des Antrages brin- gen würde. Wenn die Regierungen erklärten, an die Ein- führung des Tabakmonopols sei nicht zu denken, dann be- fände sh der Neichstag in derselben Lage wie weiland Don Quixote, der gegen Mühlen gekämpft habe, und der Reichstag würde damit ein Zeichen von Uebershäßung oder von Schwäche geben. Der Abg. Richter habe von einem Ver- schießen des Pulvers gesprohen. Das ganze Vor- gehen des Abgeordneten erinnere ihn aber an eine unerfahrene Truppe, die ihre Ladung verpuffe, che sie nah dem Feind schieße, in der Hoffnung, denselben da- durch zu versheuchen, und, wenn es darnahch zu einem Zu- sammenstoß komme, keine Munition mehr besize. Wenn er auf die Sache selbst eingehe, so sei er doch der Ansicht, daß, wenn der Abg. Richter die Absicht gehabt habe, durch seinen Antrag Beruhigung in die Tabakindustrie zu bringen, der- selbe damit gerade das Gegentheil erreihe. Es verhalte \ich mit dem Monopol wie mit einem Steine, der sih auf einer abshüssigen Fläche befinde; jede Erschütterung bringe den- selben dem Abgrunde etwas näher. So bringe auch jede Diskussion im Reichstage über das Monopol dasselbe näher, gerade so wie jede Diskussion über die Münzfrage die Doppel- währung näher bringe. Er stehe auf dem Boden der Steuer- reform, Der Abg. Richter frage nach dem Jnhalt dieser

Reform und weise darauf hin, daß der NeiLskanzler seiner Zeit durch den preußishen Finanz-Minister des- avouirt sei. Nun, er (Redner) habe die damalige Rede des Finanz-Ministers nicht so aufgesaßt, aber möge dem sein, wie ihm wolle, der Herr sei heute niht mehr preußischer Finanz- Minister. Er halte die Durchführung dex Steuerreform nur für möglich, wenn der Tabak als Pièce de resistance erheb- liche Erträge liefere. Dazu sei die vorjährige Tabaksteuer- vorlage bestimmt gewesen, sie sei aber derartig beschnitten worden, daß er ihre Erträge nicht mehr als erhebliche bezeich- nen könne. Der Antrag Buhl gehe auf das volle Einver- ständniß, das zwischen den Regierungen und dem Reichstage in dieser Frage bestanden habe, zurück. Er bestreite das, die Vertreter der Regierungen hätten dem Kommissionseniwurfe stets widersprochen. Wenn dieselben ihn troßdem angenommen hätten, so sei dies aus der praktishen Erwägung geschehen, daß ein Sperling in der Hand besser sei, als eine Taube auf dem Dache, und wenn der Abg. Nichter die Konjervativen für das Gesetz verantwortlich mache, so erkläre er, daß er es ledig- [ih angenommen habe, weil er ih gesagt habe, es sei dies immer besser als der bisherige Zustand, und es werde auch nur ein Provisorium sein. Jett sei es nur möglich, bedeutende Erträge aus dem Tabak zu erzielen, indem man entweder die Sätze erhöhe oder zum Monopol übergehe. Es wäre verfrüht, jeßt über das Monopol zu sprehèn; so viel müsse er aber betonen: bei der gegenwärtigen Sachlage halte er das Mono- pol für die einzige Möglichkeit, wenn man diese Steuerreform durhfügren wolle. Zeigten sih andere Möglichteiten, so wolle er sie gern acceptiren. Er verkenne nicht die gegen dasselbe geltend gemachten Bedenken und bedauere lebhaft die Beun- ruhigung, die jeßt in der Tabakindustrie Play gegriffen habe. Aber die Schuld daran trügen meist Diejenigen, welche inm vorigen Jahre das Tabaksteuergeseß zu sehr beschnitten hätten und dies sei besonders durch die Agitationen in der fort- shrittlihen Presse veranlaßt worden. Die Unsicherheit könne nux durch Einführung des Monopols beseitigt werden. Er könne seiner Ausfassung nur Ausdruck geben, indem er so- O gegen den Antrag Buhl wie gegen den Anirag Richter imme.

Der Abg. Dr. Delbrüd bemerkte, ex habe bei der vorgeschla- genen Tagesordnung keineswegs allein den Antrag Richter vor Augen gehabt, fondern die auch vom Vorredner aner- kannte Thatsache, daß sich in der Tabakindustrie, und dar- unter verstehe er sowohl den Tabakbau wie den Tabakthandel und die Tabakfabrikation, augenblicklich eine große Unsicher- heit geltend gemacht habe. Er wolle nicht behaupten, daß es unter allen Umständen, wenn sich in Jnteressentenkreisen Besorg- nisse geltend machten über bevorstehende Vtaßregeln der Geseß- gebung, Aufgabe des Reichstages scin müsse, denselben durch ein Votum entgegenzutreten. Aber er sei der Meinung ge- wesen, daß die besondere O in welcher die Tabakindustrie sich befinde, ein Votum des Reichstages in dieser Sache rechti- fertige und erfordere. Durch das im vorigen Jahre geschaf- fene Geseß sei nach 7—8jähriger Unsicherheit eine Grund- lage hergestellt worden, von der die Fndustrie hätte erwarten können, daß sie dauernd sein werde... Durch befïannte Ursachen sei die Tabakindustrie in dieser Zuversicht er- schüttert worden und der Reichstag müsse zu ihrer Beruhigung thun, was derselbe könne. Er hätte gewünscht, diese Beruhigung herbeizuführen durch Hinweis auf die Entstehung des augen- bliclichhen Zustandes. Redner führte nun unter Verlesung der betreffenden Stellen aus den Verhandlungen über das Tabak- steuergeseÿß vom vorigen Jahre aus, daß damals sowohl die verbündeten Regierungen, wie die Redner der einzelnen Parteien einmüthig von der Ueberzeugung ausgegangen seien, es handle sich bci der Annahme der Tabaksteuer um ein Definitivum, um einen Abschluß, der der Tabak- industrie die nothwendige Ruhe geben folle. Die verbündeten Regierungen hätten das damals beschlossene Geseß mit allen gegen eine Stimme angenommen, nicht in dem Sinne, wie der Abg. Graf Stolberg gemeint habe, daß ein Sperling in der Hand besser sei als eine Taube auf dem Dache, sondern weil in dieser Sache ein Abschluß nöthig gewesen sei. Fede Regierung, der die vorhandenen Jnteressen am Herzen lägen, hätte dies Geseß annehmen müssen; sie hätte es nur dann ablehnen können, wenn das Geseh absolut den beabsichtiglen Zweck nicht erreicht hätte. Wenn man auf die Steuerreform hingewiesen habe, jo wolle er nur bemerken, daß das Geseß nah der Rede des Reichskanzlers vom 2. Mai mit seiner Koñtrasignatur publizirt worden sei. Er sehe au keinen Grund ein, daß dies Ein- verständniß schon wieder in Frage gestellt werden sollte, denn bei einer Produktionssteuer sei Stabilität vor allen Dingen die Hauptsache. Ueber den Ertrag der Tabaksteuer fei man heute noch ebenso im Unklaren, wie vor 10 Monaten; man könne heute noch nicht beurtheilen, ob die damaligen Anschläge so unrihhtig gewesen seien, daß der Reichstag zu einer Aende- rung des Geseßes schreiten müsse. Der Beweis einer solhen Unrichtigkeit wäre aber absolut nothwendig, wenn man eine Steuerreform durch eine andere erseßen solle. Er und seine politishen Freunde hätten in ihrem Antrage das Monopol nennen müssen, weil es die einzige in Be- tracht kommende anderweitige Steuerform sei. Er habe aussprechen wollen, es liege bei der vorhandenen Sachlage ein Antrag auf Einführung des Tabakmonopols außer Berechnung. Er habe sich dem Antrage Richter nicht anschließen wollen, der gewiß geeignet sei, für eine Diskussion über die wirthschaftlihe Seite der Frage, der aber nicht als Manifesta- tion einer politishen Körperschaft angenommen werden könne. In diesem Sinne bitte er das Haus, seinem Antrage gemäß zu beschließen.

Der Abg. Freiherr von Lerchenfeld führte aus, der An- trag Richter fei wesentlich ein demonstrativer, derselbe habe den Zwel, den Reichstag für die Zukunft zu binden. Die Reichsregierung aber könne insofern niht gebunden werden, als es ihr freistéhè, ihre Anträge stets aufs Neue vorzubringen. Der Abg. Richter fürchte auch nur eine künftige Vorlage in einer künstigen Session. Der Abg. Richter habe ja selbst ge- sagt, daß heute keine Aussicht auf Durhsührung des Tabak- monopols sei. Derselbe sage zwar, Gerüchte “ver die beab- sichtigte - Einführung des Monopols hätten dié große Beun-