1880 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Ut Termin auf Mittwoch, den 3. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt. i Königliches Amtsgericht Mayen. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber v, Westernhagen.

c è E Qa [10823] Konkurspersayrén.

Ueber das Vermögen des Haudelsmauns Hein- rich Hanses ¿u Haselünne ist am 24. April 1880, Vormittags 12 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Verwalter Auktionator Fo- feph Witte zu Meppen. Offener Arrest mit An- zeigefrist bis 15, Mai 1880, Anmeldefrist bis zum 15. Mai 1880. Erste Gläubigerversamm- lung, Wahl eines Konkursverwalters und allgemei- ner Prüfungstermin Sonnabend, den 22, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr.

Meppeu, den 24. April 1880.

Könialiches Amtsgericht. I[, Zur Beglaubigung: Hülster, Gerichtsschreiber.

[10822]

In dem Konkursverfahren Sähuertus zu Mes, liegt das Verzeichniß der zu berüdsichtigenden For- derungen, zur Einsicht der Betheiligten auf der Amtsgerichts\chreiberei daselbst offen.

Der zur Schlußvertheilung verfügbare Massen- bestand beträgt f 3715,82.

Der Konkurs-Verwalter : Hoffmann.

[10810] Konkursverfahren.

Veber das Vermögen des Kautschukwaaren- hänolers Lucien Lescuyer zu Mülhausen, Nie- disheimergasse Nr. 2 wohnend, wird heute, am 17. April ee f reie 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. i L

Der Rechtelicentiat ‘daa hier wird zum Konkursverwalter ernannk.

i Me R ne bis zum 10, Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden. :

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters , sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\{ufses und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf

“hen 5. Mai 1880, Nathmittags 4 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

den 24. Mai 1880, Nahmittags 4 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Dreikönigsgafse,

ermin anberaumt. 5 welche eine zur Konkursmasse

Allen Personen, gehörige Srlts in Besitz haben, oder zur Konkurs-

masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an E albulbeaer zu verabfolgen oder zu leisten, au die Verpflihtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An- spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum ersten Mai eintausend acht hundert achtzig Anzeige u machen. : : Mülhausen, den 17. April 1880. Kaiserliches Amtsgericht. gez. Kriegelstein, Assessor. Zur Beglaubigung: _JFhrig, Gerichtsschreiber. D Kal. Amtsgericht Münthen kX- Abtheilung A. für Civilsachen, hat mit Beschluß vom Heutigen das Konkurs- verfahren über das Vermögen des Weinhändlers Michael Mosbacher dahier, nachdem heute der Swlußtermin abgehalten wurde, aufgehoben, Müncheu, den 27. April 1880.

er geschäftsleitende Gerichts\{reiber : Hagenauer.

[10889] Bekanutmachunug.

Der Konkurs über das Vermögen des Handels- manns Gabriel Wahl zu Ober-Sulz wurde durch rechtsfräftig - bestätigten Zwangsvergleich vom 30, März 1880 beeudigt.

Ober-Sulz, den 27. April 1880.

Kaiserliches As: 1 .

Dr. Raecder.

[19914]

10907] [ Sn dem Konkurse über das Vermögen des Georg Marteustein dahier is das Verfahren wegeu Mangels einer den Kosten cntsprehenden Masse eingestellt worden. i Es Ard dime St -Dffenbas

roßherzoglich Hessishes Amtegeri enbach.

Der Gerichtsschreiber : Wendel.

[108068] Vekauntmachung.

Konkurs: Joscf Pfisterer von Grubweg betr. Veber das Vermögen des Fragners Josef Pfisierer von Grubweg wurde am 5. April 1880, Vormittags 9 Uhr, Konkurs eröffuet, Verwalter: K. Advokat Langesce in Passau. Offener Arrest verfügt. Anzeige- und Anmeldefrist bis 1, Mai 1880 incl. Erste Gläubigerversamm- lung und zugleich allgemeiner Prüfungstermin Mittwoch, den 12. Mai 1880, Vormittags 9 Ar Zimmer Nr. 3. m 5. April 1880. Gerichts\hreiberei des K. Amis8gerihts Passau. Gründl,

[10814]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erdmann Hermaun Taubert zu Reichenbach, Inhabers der dasigen Firma Hermaun Taubert, wird heute, am 23, April 1880, Nachmittags 3} Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Rechtzanwalt Friedrich Ullrich zu Reichen- bach wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 25, Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines

anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\chusses und eintretenden Falles über die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände

auf den 19. Mai 1880, Vormittags 10 Uhx, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

deu 8. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

n T welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache in Besiß haben oder zur Konkurs- masse etwas s{uldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisien, au die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anj\pruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Mai 1880 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Reichenbach i. Voigtl.,

den 23. April 1880. Forftel, Beglaubigt: Nagler, Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichis.

[10813] Fonkursverfahren.

Ueber den Nachlaß Emilie'n Therese'n Adel- heid verw, Zimmermann, geb. Schüßler, in Geringswalde, in Firma F, W. Zimmermann, daselbst, ist am 24, Aprit 1880, Vormittags 11 Uhx, der Konkurs eröffnet, .

b Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt W, Zürn i

er. Offener Arrest mit Anzcigefrist bis zum 25. Mai 1880.

Anmeldefrist bis zum 31. Mai 1880.

Erste Gläubigerversammlung den 25. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr. |

Nllgemeiner Prüfungstermin den 8, Zuni 1880, Vormittags 10 Uhr.

NRohliv, dzn 24. April 1820. j

Königlich Sächsisches Amtsgericht. Rantsft. Zur Beglaubigung: Geißler, Ger, Schrbr. [10845]

Veber das Vermögen des Rechtsanwalts Carl August Müller von hier ist am 24. April 1880, Nachmitt. 14 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkurs- verwalter Rechtsanwalt Paul Linck hierselbst. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 1, Juni 1880, Anmeldungsfrist bis 1. Juni 1880. Erfte Gläu- bigerversammlung am 25. Mai 1880, Vorm. 11 Uhr. Prüfungstermin am 22. Juni 1880, Vorm. 11 Ühr, im Amtsgerihtsgebäude, Zimmer

Nr: 3: Rosto, den 24. April 1380, Großherzogliches Amtsgericht, Zur Beglaubigung: H. Becker, A.-G.-Aktuar.

[10717] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des aaa Theodor Rosenthal in Göß- niß ist

Z zur Wahl eines Gläubigerausschusses :

Montags, den 3. Maï 1880, SOIDO E 10 Uhr, un . in Folge eines von dem Gemeinschuldner ge- machten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Bergleihstermin auf Moutag, deu 10, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Hèrzoglichen Amtsgerichte hier anberaum. worden.

S{mölln, den 24, April 1880.

Notar Nodigast, : als Gericht8\hreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

[10796].

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Joseph Advam zu Stallupönen, na Joseph Adam ist am 26. April 1880, Vormittags 10 Uhr, Koukurs cröffnet. Verwalter: Amtsgerichtssekretär Rudzewski in Stallupönen. Dffener Arrest mit Anzeigefcist bis zum 26. Mai 1880 einschließ- li. Armeldefrist bis zum 28. Mai 1880 ein- \chließlich. Erste Gläubigerversammlung den 4. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, allgemeiner 2 ia den 11. Juni 1880, Vormittags 1 V

Stallupönen, den 26. April 1880,

Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung : Boehm, Gerichtsschreiber.

(10800) Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Posamentier- und Wollwaarenhändlers Gustav Rudolph Ferdinand Klein zu Stettin (Firma: G. N. Kleiu, Geschäftslokal : gr. Lasta- die 50 und Deutschestraße 5) it in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemahten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf

den 21. Mai 1880, Bormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Ter- minszimmer 1, anberaumt.

Stettin, den 22. April 1880,

Lau, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[107%] VPekauntmachung.

In dem Kounkuxsverfahren über das Vermögen des verstorbeuen Gutspächters Jgnah v. Kar- wat in Piecewo ist ein neuer Prüfungstermin auf den 20. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst Zimmer Nr. 9 anberaumt.

Strasburg W./Pr., den 20. April 1880,

Lüderih, E

Gerichtss{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10734] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der am 18. Februar 1880 gestorbenen Auna Elisabeth, geborenen Fink, seie! Wittwe des Georg Friederich Lorenz, Webers hier und deren Kinder und Enkel, ist am 22. d. M., NaGmittags 5¿ Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet worden.

Verwalter: Rebts8anwalt Mayer in Ulm.

Termin zur Prüfuna der angemeldeten Forderun- 7 winn den 31, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr.

Offener Arrest mit Anmeldefrist bis Mittwow®h, den 19, Mai 1880.

Ulm, den 26. April 1880. :

Königliches Amtsgericht. Godenbach, Gerichtsschreiber.

[10793] Konkursverfahreu.

Ueber das Vermögen der Anna, geborenen Slumberger, gewesenen Wittwe des Thomas Schleicher, Zicglers in Göttingen, ist am 24. d. M.,, Nachmittags 3 Uhr, das Koukursver- fahren eröffnet worden. i

Nerwalter: Amtsnotar Fehleisen in Langenau.

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderun- gen Montag, 31. Mai 1880, Borux. 9 Uhr. Offener Arrest, Anmeldefrist bis Mittwoch, den 19. Mai 1880. S

Ulm, den 26. April 1880.

K. Amtégericht. Gocenbackz, Gerichtsschreiber.

[10789] Bekanntmachung.

Veber das Vermögen des Carl Friedrich Sthüfer, Steinhauers in Mettelbah, Gemeinde Kirchenkirn- berg, Oberamts Welzheim, ist am 24. April 1880, Nachmiitags 3 Uhr, der Koukurs er- öffnet worden. :

Konkursverwalter Gerichtsnotar Mayer in Welz- heim. Offener Arrest mit Anzeigefrist, wie auc Anmeldefrist der Konkursforderungen bis 24, Mai 1880. Wabltermin auch Prüfungstermin der For- derungen 1. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr.

Welzheim, den 25. April 1880.

K. Württ. Amäzs8gericht. Zur Veglaubiaung: Gerichtsschreiber Maugold.

[10788] Konkursverfahren.

Nr. 3946. Ueber das Vermögen des Gerber- meisters Sigmund Armbruster von Wolfach wird, da derselbe seine Zahlungsunfähigkeit erklärt hat, heute, am 24. April 1880, Nachmittags 4. Uhr, das Kouknrsverfahren eröffnet.

Herr Waisenrichter Adolf Neef von Wolfach wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 22. Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden. s

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerauss{usses und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf

Samí\iag, den 22. Mai 1880, Vormittags 85 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf San1stag, den 5. Juni 1880, Vormittags 85 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besiß haben oder zur Konkurs- masse etwas s{chuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, au die Verpflichtung auferlegt, von dem

Besiße der Sache und von den Forderungen, für j

welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspru nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 22. Mai 1880 Anzeige zu machen. Wolfach, den 24. April 1380. Großh. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber : Hüässig.

[OT9T] Konkursverfahren.

Nr. 3952, Ueber den Nachlaß des Küsers Jo- hann Wöhrle von Gutach wird heute, am 26. April 1880, Vormittags 8 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet.

Herr Waisenrichter Adolf Neef von Wolfach wird zum Konkursverwalter ecnannt. e

Konkursforderungen sind bis zum 29, Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden. 5 :

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Be- stellung eines Gläubigeraus\{usses und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf

Samsiag, ven 29. Mai 1880, Vormittags 8 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dieustag, den 8. Juni 1880, Vormittags 8¿ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Konkurs- masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besige der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspru nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29, Mai 1880 Anzeige zu machen.

Wolfach, den 26. April 1880.

Großherzogliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Hässig,

Tarif» etc. Veränderungen derdeutschenKisenbahnen

No. 100.

[10833] Hanseatisch- Pommecezrschexr Eisenbahu-Verband.

Zum Tarif vom 1. Juli 1878 is der vom 1, Mai cer. ab giltige Nachtrag 4 erschienen, welcher zum Preise von 0,05 4 pro GCxemplar von den Berhandstationen abgegeben wird. :

Berlin und Hamburg, den 24, April 1880.

Die Dircktion der Berlin-Lambnrger Eisenbahn-Gesellschaft als gcshäftsführende Verwaltung.

[10892] Posen-Görlißer Berband-Tarif. Der via Frankfurt a. O. - Müllrose bestehende Posen-Görlißer Verband-Gütertarif vom 1. Novem- ber 1878 nebs Nachträgen tritt mit dem 16. Junt 1880 außer Kraft. Gubent, den 22. April 1880. Die Direktion

der Märkisch-Posener Cisenbahn-Gesellschaft

als geschüftsführende Berwaltung,.

[10820] :

Könialiche Eiscnbahn-Direction Haunover.

Im Ostdeutsch-Niederländishen Verbande könnew bis auf Weiteres mehrere - zusammengehörige Wagenladungen im Verkehre mit Sosnowice loco und transito mit einem Frachtbriefe aufgeliefert werden.

Hannover, den 19. April 1880,

Namens der Verbands-Bertwwaltungenu : Königliche Eisenbahu-Dirxection,

Kanuoversche Staat3bahn.

Vom 1. Mai cr. ab wird versuchsweise und da- her widerruflich zwischen den Staticnen und resp. Haltestellen Harburg, Stelle, Winsen, Radbruch, Bardowiek und Lüneburg einer- und der Distanz- tation Meckelfeld anderersei13 eine direkte Personen- und Gepäckbeförderung zur Einführung gelangen. Direkte Expedirung von Reisegepäck findet bis auf Weiteres nur von Harburg, Stelle, Winsen, Bar- dowiek und Lüneburg na ch Meckelfeld statt. Das Nähere ist auf den betreffenden Stationen zu er- fahren.

Hannover, den 22. April 1880.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[10804] Niederdeutscher Eisenbahnverbaud.

Am 1. - Mai cer. tritt ein neuer, auf dem Neformsystem beruhender Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren in Kraft, durch welchen die nachstehend aufgeführten

Tarife und zwar: Niederdeutshen Verband

A, fUL Den 1 VUli 1800:

b, für den Verbandsverkehr zwischen der Cölns Mindener Station Hamburg und Stationen der Hannoversten Staatsbahn einerseits und Stationen der Berlin - Hamburger Bahn andererseits via Lüneburg vom 1. Septem- ber 1875 bezüglich der Tarifsäße zwischen Lübeck und Berlin-Hamburger Stationen;

, für den Verbandsverkehr zwischen Hamburg, Bergedorf einerseits und Statioren der Maagdeburg- Leipziger Bahn andererseits via Wittenberge vom 15. August 1873

nebft Nachträgen aufgehoben werden. Der neue Tarif ist auf den Verbandéstationen fäuflih zu haben. Hannover, den 23. April 1880. Königliche Eisenbahn-Direktion Namens der Vervands-Vertvaltungeu.

von

[10803] Hessisse Ludwia3-Bahn.

Am 1, Mai erscheint der VIII. Nacbtraqa zum Hessis-Pfälzishen Gütertarife vom 15. Oktober 1877. Derselbe enthält Frattsäße und Kilometer- zeiger für unsere Stationen Mörfelden und Wall- dorf und ift von unserem Tarifbureau zu 10 - zu erhalten.

Mainz, den 24. April 1880.

In Vollmacht ves Verwaltungsrathes: Die Spczialdireïtiou. [10824]

Am 1. Mai d. I. tritt im Nheinisch-Nieder- deutschen Eisenbahn-Verbande ein neuer Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und leben- den Thieren von und nah Lübeckt, Oldekloe, Rein- feld, Büchen, Hagenow, Hamburg und Harburg nah und von rheinisch-westfälishen, hannoverschen und E Stationen in Kraft. Verkaufspreis

Die im genannten Verbande zur Zeit bestchenden Tarife für Leichen, Fahrzeuae und lebende Thiere werden mit dem genannten Tage aufgehoben: nur die für Viehtransporte von den Stationen Husum, Neumünster, Elmshorn, Schulterblatt und Otten- sen nach Cöln-Mindener, Bergisch-Märkishen und Rheinischen Stationen bestehenden Extrazugtarife bleiben bis auf Weiteres noch in Gültigkeit.

Cóöln, den 27. April 1880,

Namens der betheiligen Verwaltungen : Königliche Direktion der Cöln - Mindener Eiseubahn.

[10916]

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmahung vom 7, tiescs Monats wird veröffentlicht, doß. der vom 1. Mat vel. 15, JUni d. L. ab: guitige Davir

(Theil 111) für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren im Norddeutsch-Sächsishen Verbandsver-

fehre nunmehr erschienen und bei den betheiligten Güter- resp. Gepälkexpeditionen zum Preise von 0,45 Mark pro Eremplar zu erlangen ist. Dresden, den 26, April 1880. Königliche Gencral-Direktion der sächsischen Staatsciseztbahuen, als geschäftss{ührende Verwaltung.

Nnzeigen.

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Berausgeber und Redaktion Patenthblattes,

Bérlin W, E Lebe der Se s

des Illustrirten

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Veutretung (8802) in con. PATENT

aller Länder u. event. deren Verwerthung besorgt 0. KESSELER, Olvil-Ingenlcur u, Patent-Anwalt,

Berlin W., Mohrensw. 63.

Patent-

Berichte überf

Prospeete gratis, JAnmeldungen.

Berlin: Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel), Dru: W. Elsner.

Dos Abonnen:ent beträgt 4 A 50 S für das Bierteljahr.

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Ale Post-Anstaltes nehmen Bestellung at;

für Berlin außer den Post-Arfstalten auh die Expe- ;

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Berlin, Freitag,

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S Den 30. April, ai

Nau I è T É

Se. Majestät der König haben Allergnädigft gerußÿt :

__ dem Nittergutsbesißer Newoldt auf Wiepkenhagen im Kreise Franzburg, dem Garten-Direktor bei der Berliner Thiergarteu-Verwaltung, Eduard Neide zu Charlottenburg und dem Schulrektor a. D. Löw zu Magdeburg den Rothen Adler-Drden: vierter Klasse; dem Sc(hleusenmeister Adler bei der Schleuse Nr. 5 des Klodniß-Kanals im Regierungsbezirk Oppeln das Kreuz ter haber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; dem Gemeindevorsteher Plate zu Niendorf im Kreise Herzogthum Lauenburg und dem Amtsdiener Bocckstie zu Rotenburg in Hannover das Allgemeine Ehren- zeichen; sowie dem Seconde-Lieutenant Shragmüller im Kurmärkischen Dragoner-Negiment Nr. 14 und dem Zim- mergesellen Emil Zeus zu Eberswalde die Nettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : dem Königlich bayerischen Major Mayr, à la suite dés Generalstabes , dem E Kuhnemann zu Zerbst und den Mitgliedern der Direktion der pfalz-bayerischen Bahnen, Direktions-Räthen Hessert und Lavale zu Lud- wigshafen, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Nei.

___ Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die bisherigen Finanz-Assessoren Pr. Nollexr und Facob zu Kaiserlihèn RNegierungs-Räthen bei der Direktion der Zölle Bu, Eta Steuern in Elsaß-Lothringen zu ernennen geruht. i

Sontgreich Preußen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Kammergerichts-Rath Loewe zum Geheimen FJustiz- Rath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium,

den bisherigen Hülfsarbeiter in der Schulverwaliung bei der Königlichen Negierung in Aachen, Kreis-SQulinspektor Glasmachers, zum Regierungs- und Schulrath,

den Landrichter Chop in Erfurt zum Landgerichts- Rath,

den Gerichts-Assessor Dr. Kleinmann in Weßlar, sowie

den Gericzts-Assessor Rölle zu Amtsrichtern, und

den ersten Seminarlehrer Banse zu Königsberg N./M. zum Seminardirektor zu ernennen ; sowie

dem Gerichtsschreiber, Sekretär Morret in Crefeld bei seiner Verseßung in den Ruhestand, und

dem Gerichtsschreiber, Sekretär Hintze in Duisburg den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Ministerium der geisilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Negierungs- und Schulrath Glasmachers ist der Königlichen Regierung in Aachen überwiesen worden.

Dem Seminardirektor Banse is das Direktorat des Schullehrerseminars in Mettmann, Negierungsbezirk Düssel- dorf, übertragen worden.

Der praktishe Arzt Dr, med. Viertel zu Breslau ist zum Kreis - Wundarzt des Stadtkreises Breslau ernannt worden.

Der derzeitige Direktor Weiland an der deutsh-evange- lishen Schule in Triest ist als erster Lehrer am Schullehrer- jeminar in Hilchenbach angestellt.

Der erste Seminarlehrer Heuer zu Hilchenbach is an das Schullehrerseminar zu Königsberg N./M. versetzt.

Der Seminar-Hülfslehrer Lenß zu Kempen isf unter Beförderung zum ordentlichen Lehrex an das Swhullehrer- seminar in Wittlich verseßt.

Am Schullehrer-Seminar zu Loebau ist der kommissarische Lehrer Oeltjen als ordentlicher Lehrer angestellt.

Finanz-Ministerium.

Die Kataster-Controleure Steffani zu Posen, Ja ep- pelt zu Cammin, Noßbach zu Remagen, Harbert zu Kosten, Arlt zu Stettin, Bauck zu Kolberg, Bielfeld zu Potsdam, Veerhoff 1. zu Lübbecke, Magnino zu Mül- heim a./Rh.,, Sy lla zu Ratibor, sowie der Kataslersekretär Wilms zu Cassel sind zu Steuerinspektoren ernannt.

A

Beräauin:tmaQung auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Die im Druck und Verlag von A. Vogel u. Co. hierselbst erschienene, die Ueberschrift: „Wilhelm Bracke“, geboren 29, Mai 1842 gestorben 27. April 1880“, führende Dru ck- [rift ist auf Grund des 8. 11 des Reichsgefeßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom

Neichstages- befindet sih-in der Ersten Beilage.

21. Ofiober 1878 von der unterzeihneten Behörde, als Landespolize: behörde, verboten. Braunschweig, den 28. April 1880. : Herzogliche S Or

19

In dex heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. 18 !

der Zeichenregister-Bekannimaczungen veröfren:lit,

o

72 A D447 h Nichtamtliches. Deutsches Nech.

Preufienm. Berlin, 30. April. Se. Majestät der Kaiser und Könïg machten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, gestern mit Jhrer Königlichen Hoheit der | Großherzogin von Baden eine Spazierfahrt und besuchten Abends das Theater.

_ Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Civil- kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, ent- gegen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu- sammen.

Der Schlußberihk über die geßrige Sihung des

Jn der heutigen (42) Sißung des Reichstages; welher der Staats-Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien. desselben beiwohnten, theilte der BVräsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Gesegentwurfs, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, gewählt sei und \sich wie folgt konstituirt habe: Abgg. Richter [Meißen] (Vors.), Dr. Wolffson (Stellv.), Dr. Witte (Schristsührer), Graf von Bismarck (Stellv.). Dâärauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Abwehr und Unterdrüdckung von Vieh}euchen. Namens der Kommission erstattete der Abg. von Lenthe Be- richt. Die §8. 1 und 2 wurden ohne Debatte angenommen, ebenso 8. 3 mit einem redaktionellen Amendement des Abg. von Schlieämann. 8. 4 lautet:

Dem Reichskanzler liegt ob, die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund desselben erlassenen Anordnungen zu über- wachen. Tritt die Seuche in - einer folhen Gegend des Reichsge- biets oder in solcher Ausdehnung auf, daß von den zu ergreifenden Maßregeln nothwendig die Gebiete mehrerer Bundebstaaten be- troffen werden müssen, fo hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Neihsfkommißfjar für Herstellung und Erhaltung der Einheit in den Seitens der Landeébehörden zu treffenden oder getroffenen Maßregeln zu forgen und zu diesem Behufe das Erforderliche an- zuordnen, nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bun- deóstaaten unmittelbar mit Anweisungen zu versehen.

Hierzu lagen folgende Anträge vor: 1) vom Abg. Frhrn. von Ow (Freudenstadt):

Der Reichstag wolle beschließen : 1) in dem 8. 4 Absatß 2 die Worte : „nöthigenfalls au die Bchörden der betheiligten Bundes- staaten unmittelbar mit Ann eisunzen zu verschen“ zu streichen ;

2) von den Abgg. Graf von Fugger - Kirchberg und Ruppert :

Der Reichstag -wolle bes{licßen: 1) im zweiten Absatze des L 4 die Worte: „oder ein von ihm bestellter Neichskeommissar“, jowie die Worte: „nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bundesstaaten unmitteibar mit Anweisungen zu versehen“ zu itreichen ;

Die Antragsteller motivirten ihre Anträge mit dem Hinweis darauf, daß die von ihnen beanstandeten Bestimmungen außer- halb der verfassungsmäßigen Kompetenz des Reiches lägen. Diese Behauptung bestritt der Staats-Minister Hosmanit als unrihtig und empfahl die Ablehnung beider Anträge. Die | Abgg. von Reden (Lüneburg) und Dr. Löwe (Bochum) {lossen | fich der Ausführung des Staats-Minifters Hofmann an. Jn einer Schlußbemerkung sprach der Referent die Meinung aus, daß im 8. 4 eine Verfassungs- änderung enthalten sei, und daß daher das für diesen Fall vorgeschriebene Stimmenverhältniß bei der Abstimmung im Bundesrathe eingehaltèn werden müßte. Der Abg. Dr. Lasker fragte an, ob der Referent diese Erklärung Namens der Kom- mission abgebe. Der Referent erwiderte, er stüße seine Erklärung auf eine diesbezüglihe Erklärung des Bundeskommissars in der Kommission. Der Bundeskommissar Geheime Ober-Re- gierungs-Rath Kieniß erklärte, diesè Auffassung des Referenten beruhe auf einem Mißverständniß. Fn der dadurch wieder eröffneten Debatte vertrat der Abg. Dr. Lasker die Ansicht des Staats-Ministers Hofmann, ebenso dèr Abg. Frhr. von Malßahn-Gülß. Der Abg. Ruppert pflichtete dem NRese- renten bei. Hierauf wurden die Anträge der Abgg. Freiherr

A

von Ow und Graf Fugger abgelehnt und §8. 4 nah

dition: SW. Wilhelmste. Nr. 32.

C E

Abends.

der Regierungsvorlage angenommen. Die §8. 5—13 wur- den in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Die Diskussion über die §8. 14, 15 und 16 wurde verbunden ; dieselben lauten :

8, 14. Auf die gutactlide Erklärung des b2awieien Thier- arztes, daß der Ausöruch der Seuche fe igestellt sei, oder daß er begründete Verdacht eines Seuchenautbruczes porliege, hat die Polizeibehörde für den Fall der Seuchengefahr in diefen, Ge- seße und den zur Auéführung desselben erlaseneaen Verordnungen vorgesehenen, den Umstönden nach erforberlicen, Schußmaßregeln zu Treffen und für die Dauer der Gefahr wirksam durchzuführen. Hegt die Polizeibehörde Zweifel über die Erhebungen des be- amteten Thierarzte8, so Tann dieselbe zwar die Einziehung eines thierärztlihen Obergutachtens bei der vorgese- ten Behörde beantragen, die Anordnung der erforderlichen Shußmaßregeln darf jedoch hier- dur keinen AÄufschub erleiden.

8, 15, Ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (S8. 10 3. 4) dur das Gutachten des teamteten Tkierarztes fest- gestellt, so kann die Polizeibehörde auf die Anzeige neuer Seuchen- ausbrüche in dem Seuchenorte felbst oder in dessen Umgegend sofort die erforderlichen polizeilichen Schußwaßregein anordnen, ohne daß es einer nochmaligen Zuziehung des beaticten Thier- arztes bedarf.

* Auth ift in solchen Bezirken, in welhen \sich der Milzbrand ftändig zeigt (8. 11), die Zuziehung d. 8 beamteten Thierarztes nicht in jedem Falle dieser Seuche erforderlich. ¿

8 16. Ja allen Fällen, in welchen dem beamtcten Thierarzte die Feststellung des KrankHeitszustandes eines verdächtigen Thieres obliegt, t es dem Besitzer desselben unbenommen, auch seinerseits einen apytrobirten Thierarzt zu diesen Untersnbungen zuzuziehen. Die Anordnung und die Ausführung der Shußmaßregein wird bierdurch nicht aufgehalten.

Die vorgesetßte Behörte hat jcdech im Falle erhebliczer Mei- nutngsverschiezenheit zwischen dem beamteten Thierarzte und dem von dem Besißer zugezogenen approbirten Thierarzte über den Aus- bruch oder Verdachi ciner Seuche, oder wenn aus sonstigen Grün» den! erhebliwè Zroeifel über die -Rilttigleit der Angaben des b -

amtéten Thirarztes obwalten, sofort ein thierärztliches Obergut-

achten einzuziehen und dem entsprechend das Verfahren zu regeln.

Zu diesen Paragraphen lagén folgende - Anträge der Abgg. Graf Fugger- Kirhberg und Nuppert vor: :

a. dem 8. 14 folgende Fassung zu geben: Jst der Autbrucch der Seuche festgestellt, oder liegt der begründete Verdacht eines Seuchenausbruchs vor, so hat die Polizeibehörde die für den Fall der Seuchengefahr in diesem Gesetze und den zur Auéführung des- selben erlassenen Verordnungen vorgesehenen, den Umständen nah erforderlichen Séutmaßregeln zu treffen; Beschwerden hiergegen haben keine aufschiebende Wirkung; b. in §. 15 die Worte: „durch das Gutachten des beamteten Thierarzies“ zu streichenz c. in 8. 16 Absatz 1 fta!t des Wortes „Schut: maßregeln" zu setzen: „vom be- amteten Thierarzte sür nöthig erachteten vorläufigen Schutzzmaßs regeln (8. 12 Abs. 2 und 3)“ und den Absatz 2 zu streichen ;

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) beantragte:

Der - Reichötag wolie beschließen: 1) dem §. 16 Absay 2 ia Zeile 5 nach den Worten: „sofort cin“ anzufügen: „auf eigene Üntersuchung des betreffenden Falles begründetes“ ;

Der Abg. Nuppert motivirte seinen Antrag. Der Abg.

von Alten-Linden erklärte, daß ec in dritter Lesung einen Antrag zu § 14 einbringen werde, dahin gehend, daß dem Verwaltungsbeamten außer dem Gutachten des DThierarztes das Anhören einer weiteren sachverständigen FFnstanz ermög- lit werde. Der Abg. von Schliekmann sprach für die un- veränderte Annahme der §88. 14, 15 und 16, ebenso der Abg. Dr. Löwe (Bochum). Beide erklärten eine gründlichere wissen- schaftliche Bildung der Thierärzte für nöthig. Jn derselben Weise äußerte sih der Abg. Dr. Groth. Nach einigen Bemer- kungen des YNegierungskommissars Geh. Medizinal-Rath Dr. Noloff zog der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) seinen An- trag zurück, und die §8. 14, 15 und 16 wurden unter Ableh- nung der sämmtlichen Anträge nach der Regierungsvorlage angenommen. Bei Schluß des Blattes wurde die Diskussion über 8. 17 eröffnet.

Amtlicher Nachricht aus Lima vom 14. d. M. zufolge

| ist die chilenische Flotte vor Callao angelangt und hat

die Blokirung des Hafens und das Bombardement der Stadt angekündigt. Für das Auslaufen der neutralen Schiffe und die Räumung der Stadt durch die Bewohner ist eine Frist von zehn Tagen festgeseßt worden.

Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Jnnern vom 23. v. M. sind die auf Grund des Geseßes vom 13. März 1878, 8, 12 Alin. 3, für die Zwangserziehung ver- urtheilter verwahrloster Kinder von der Staatskasse antheilig zu tragenden Kosten jedesmal für das abgelaufene Rechnungsjahr vom 1. April bis 31. März zu liquidiren, und ist der von dem Ober-Präsidenten oder der Vezirksregierung, nah den vorhandenen Festseßzungen geprüfte und festgestellte Betrag auf den im Etat der Regierung von der Verwaltung des Jnnern Kap. 100 Tit. 7 (vom 1. April 1880 ab Kap. 95 Tit. 6) ausgeseßzten Fonds „zu Zushüssen an die Kommunal- verbände zu den Kosten der Unterbringung verwahrlosterc Kinder, nah Maßgabe des §. 12 des Geseßes vom 13. März 1878“ anzuweisen und dort als Mehrausgabe zu verrehnen.

Zum Beginn der U SLL ae Vermessung3- arbeiten sind die Vermessungs-Dirigenten derx trigonometri- schen Abtheilung der Landesausnahme mit den bei dieser Ab- theilung zur Dienstleistung kommandirten Offizieren näch