1880 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

digung der beiden Staaten.

“in eigenes Jnteresse des Reichstages der Wahrung der Ver-

welches der Artikel 34 der Reichsverfassung der Stadt Ham-

burg gegeben habe, und über das, wenn die Ausführunge*i des Antragstellers richtig seien, niht ohne Zustimmung Hâm- burgs verfügt werden könne. Jn Bezug auf die Refervat- rechte der Einzelstaaten sollte man einen Bundesstaat rait aller- forgfältigster Nücksicht behandeln, weil sonst das Vertrauen er- “chüttert würde, auf welhem die bundesstaatlihe Verfassung beruhe, und es würde in Deutshland große Beruhigung ge- währen, daß die Partei, die sonst von Jahr zu Jahr die Einzelstaaten zu nivelliren bestrebt gewesen sei, heute zum - ærsten Male zu ihrem Schuße auftrete. Ob das deshalb ge- Jchehen sei, weil in Hamburg eine republikanische Ver- fassung sei, wolle er dahingestellt scin lassen. Es ent- Aehe bezüglih des Art. 34 zunächst die Frage: Was Heiße „Hamburg ?“ Sei die Vorstadt St. Pauli in die Frei- Hafenstellung einbegriffen oder niht? Liege, wie es den An- “chein habe, eine Entscheidung dieser Frage nicht vor, dann würde es sich weiter darum handeln, wer den Bezirk abzu- “«¿grenzen habe. So weit er unterrichtet sei, sei in Bezug auf den Fréeihafenbezirk ein?Einverständniß mit Hamburg bisher stets erzielt worden, fo lange ein solches vorgelegen habe, daher sei TXeine Veranlassung vorhanden gewesen, auf die Frage, wer die “Abgrenzung vorzunehmen habe, einzugehen. Von seinem juri- stischen Standpnnkt aus sei aljo die Sache nicht so gefährlich. “Wenn man diese Ansicht aber verwerfe, so frage es sich, ob der Reichstag wohl thue, si jeßt mit der Frage zu befassen. “Der Weg der Jnterpellation sei jedenfalls der am wenigsten glüälihe; man hätte eine Petion von Hamburg an den NReihs- tag bringen sollen, und er glaube, er würde diese dem Reichs- - ‘Tanzler zur Berücsichtigung empfohlen haben. Wenn man ‘in solchen Dingen ohne thatsählihe Anregung vorgehe, so “Tönne dabei allerdings eine Reibung zwischen den verschiedenen “Reichskörpern entstehen, die er niht wünsche; er habe bisher ‘die sesten Grenzen, die die verschiedenen Körper gegen ein- ander hätten, immer vollständig respektirt. Aber wenn es fich um eine solche wichtige Frage, offenbar um eine Ver- Fafsungsfrage handele, fo könne für den Reichstag} wohl die Veranlassung eintreten, wenn derselbe Kunde von der Sache ‘erhalte, ih zu äußern, zumal wenn es den Anschein gewinne, daß die Sache von der Exekutive allein gemaht werden jolle, Ob dies der Fall sei, sei ihm aus der Beantwortung der Znterpellation nicht klar geworden; er hätte ge- wünscht, daß man bei der Wichtigkeit der Sache etwas darüber erfahren hätte. Er hoffe, daß man ohne Verständigung mit Hamburg nichts thun werde; und daß _die Regierung um eine Verständigung sich um so mehr bemühen werde, als sonst auch zum ersten Male die Frage zur Entscheidung komme, ob die Auslegung des 8. 34 dem Bundes- rath allein oder auch dem Reichstag zukomme. Um f\ich über die Sache selbst zu äußern, lägen ihm die faktishen Verhält- nisse niht genügend vor; jedenfalls könne diese wihtige Frage nur nah eingehender kommissarisher Berathung entschieden werden. Auch wolle cr die Frage nicht erörtern, ob Hamburg und Bremen ihre Freihafenstellung aufgeben sollten. Er hätte gewünscht, daß dies möglih wäre ohne cine wesentlihe Schäs ) : 1 Aber dieser Wunsch sei ein rein privater, ein entsheidendes Urtheil darüber, was den beiden Städten fromme, könne er heute hier nicht fällen. Wolle man aber ein Votum des Reichstages über die Rechtsfrage herbei- Führen, dann bewirke man eine Petition. Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er sei dem Abg. Windthorst Jehr dankbar, daß derselbe wieder einen beruhigenden Ton in die Debatte eingeführt habe, wie sie der Gegenstand verlange, Und freue er sich, daß der Vorredner anerkannt habe, es liege

fassung vor. Sei das so, dann wäre es eine unangemessene Rolle für den Reichstag, auf eine Petition aus Hamburg warten zu wollen, um seine eigenen Rechte wahrzunehmen. ‘Wenn der Abg. Windthorst ferner gemeint habe, daß im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Hamburg und den ‘übrigen Bundesstaaten blos ein Geseg die Sache regeln könne, “Jo sel ja der Reichstag wiederum das richtige Forum dafür. "Die Regierung fönne niht sagen, die Ansichten des Hauses gingen in dieser Sache auseinander. Nicht einmal der Abg.

fügung folgenden Zusates: „Dasselbe gilt für die in Folge der Präkautionsimpfung (§. 47) gefallenen Schafe.“ Der für die Entschädigungsfrage maßgebende 8. 57 gehe nicht weit genug. Zum Beweise dieser Behauptung beziehe er sh auf 8. 47, der der N Drde die Erlaubniß gebe, zur Be- s{chleunigung der

Herden impfen zu lassen. Allgemeinheit. schädigt ; die Jmpfung sei ja auch nicht etwa ein Schuß, son- dern der Kranlheitsverlauf trete dann bei der ganzen Herde ein, man verbreite eben die Krankheit künstlih weiter, um den Seuchenherd möglidst bald zu liege hierin nur gegen wolle wissen. Der Schaden könne ja gering sein, vorher aber könne nicht abgesehen werden, wie roß oder wie gering derselbe sein werde. Durch die Zwangsimpfung könne ein Verlust der Herde bis zu 50 Proz. Und mehr einireten und damit eine wesentliche“ Vermögensverminderung. wolle man nun keine Entschädigung für die ge7a "enen Schafe zahlen, denn §8. 57 spreche nur von den Thieren, d'e an der Seuche gefallen oder auf polizeiliche Anordnung getödtet seien, nicht von den durch die Jmpfung gefallenen. n in der Gerechtigkeit, auch hier eine Entschädigung zu ge- währen. daß die Nothimpfung noch mehr Verluste bringe, als die von ihm vorgeschlagene Präkautionsimpfung. Es liege also im Interesse des Besißers, mit der Jmpfung nicht zu warten. Ebenso werde bei Annahme seines behörde künftig vorsihtiger scin und die Präkautionsimpfung

tag habe davon, als von. einér untergeordneten Berwaltungs- E keine Koz,nition genommen, da fie das Wesen der Ses sung nicht berühre und allenfalls dur Artikel 7 der Verfassung gedeckt werden könne. Ein \olhes Präzedenz verwende man rv.un für diese Maßregel, welche wenigstens ihrer Substanz nah den Artikel 34 modifiziren und für die Zukunst unmöglih machen würde. Die Regierung nehme erst eine geringfügige Angelegenheit, die niht weiter be- achtet werde, und gegen deren Verhandlung im Reichs- tage der berühmte Einwand der „theoretischen“ Ver- handlung erhoben werde. So werde der Präzedenz- fall geschaffen, mit welchem der Verfassungsartikel durhbohrt werden könne. ‘Es sei daher die Pflicht des Reichstages hier vorsorgend einen Ausspruch zu thun in der Form, in welcher der Reichstag sein eigenes Recht wahre, d. h. durch einen An- trag, dem man hoffentlich noch einen Plaß in dieser Session gönnen werde. Sollte die Regierung gegen den Reichstag beschließen, oder sollte durch die Majorität oder unter den Zeitverhältnissen kein Beschluß mehr zu Stande kommen, so hätten er und seine politishen Freunde wenigstens ihr Necht gewahrt. Die Regierung bitte cr zunächst dringend, nicht allein im Jnteresse Hamburgs, sondern des Reichs, des allge- meinen Rechts, die von Preußen an die Regierung ergangene Zumuthung zurüczuweisen. Die Diskussion wurde ges{ch!o}sen. Perfönlich verwahrte sih der Abg. Fr;r. von Minnigerode gegen die Behauptung des Abg. Richter, daß die konservative Partei die Rechte der Einzclstaaten preisgebe, und gegen die Behauptung Laskers, daß er nicht gewagt habé, für die Ver- fassungsmäßigkeit des preußischen Antrages einzutreten. Er habe in jeder Hinsicht ein materielles Eingehen auf die Frage zur Zeit abgelehnt. Damit war die Jnterpellation erledigt. Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung des Ge- seßentwurfs, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehfseuchen. Abschnitt 4, §8. 57—64 incl. handelt von der Ent- schädigung für getödtete Thiere. §. 57 lautet: __ »&ür dle auf polizeilihe Anordnung getödteten oder nach diefer Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere muß vorbehalt- lih der in diesem Gesetze bezeichneten Ausnahmen eine &utschädi- gung gewährt werden.“

Der Abg. Graf von Behr-Behrenhoff beantragte die Bei-

eseitigung der Seuche die benachbarten Das sei ja nur im Jnteresse der Der Besißer werde dadurh w:sentlih ge-

l beseitigen. Es aber eine Benachtheiligung, welhe sonst b volle Entschädigung zulässig sei. Hier ie Vorlage nun gar keine Entschädigung gewährt

Troy solcher Verluste

Es liege aifo Für seinen Antrag spreche auch noch der Umstand,

Antrages die Polizei-

früheren Ansicht überzeugt. der Kopfzahl benahtheilige offenbar, namentlich in Ostpreußen, die kleinen Leute mit billigen Pferden gegen die Großbesißer. Mit Annahme einer erhöhten Entschädigung werde daher in vielen Kreisen statt der Befciedigung erhöhtes Mißvergnügen erzeugt werden. Die Aufnahme der Bestimmung über die Versicherungsbeträge gehöre nicht in das Gesetz, sondern in die Statuten der einzelnen Versicherungsgesellshasten. Bezüg- lih des Amendements Schröder vermöge er nicht einzusehen, ivarum die Nesidua der getödteten Thiere einer Auktion unter- worsen werden sollten. zwingen. Ld den §. 59 wesentli so belassen, wie derselbe in dem preußi- schen Geseß von 1875 stehe und sich durchaus bewährt E

4/5 die Regierungsvorlage wiederherzustellen, d. h. nur 1/2 bzw. 2/, Entschädigung zu gewähren.

__ Der Referent Abg. von Lenthe \sprach sich für Ablehnun

sämmtlicher Anträge aus. Der Antrag Schlieckmann reize dur

Doppelentschädigungen zu strafbaren Handlungen in gewinn- süchtiger Absicht an. Die niedrigen Säße des Antrages von Levezow verleiteten den Besißer, die so nöthige Anzeige zu verzögern. Der Antrag Schröder endli sei auf einzeln liegen- den Gehöften nicht dur{chführbar.

_Der Abg. von Levetow bestritt, daß durch das Jnaus- sichtstellen einer höheren Entshädigung der Zweek erreicht werden würde, rechtzeitiger von dem Ausbruch von Seuchen Kenntniß zu erlangen. Wenn in Preußen die Provinzen, deren Viehbesißer die Entschädigungen aufzubringen hätten, ihre Reglements noch einmal zu machen hätten, fo würden sie die hohen Säße nicht mehr bewilligen. Er habe als Landes- virelior der Provinz Brandenburg Jahre lang die Entschä- digungsangelegenheiten bearbeitet und vindizire sich demnach ein gewisses sachlihes Verständniß. Es sei für die Provinz Brandenburg nicht zutreffend, wenn man behaupte, die Pro- vinzen hätten es beklagt, niht noch höhere Entshädigungen zahlen zu können. Zudem führe die Praxis meistens dahin, daß der kleinere Viehbesißer dem größeren genüber benach- theiligt werde, wenigstens breche die Lungenseuche nicht leicht bei Rindvieh aus, das nur in 2 oder 3 Exemplaren auf einem Hof vorhanden sei, während an der Entschädigung alle Besißer gleihmäßig partizipiren müßten.

Der Abg. von Wedell-Malchow bedauerte, ganz diametral entgegengeseßter Meinung mit dem Vorredner sein zu müssen. Als Vorsißender des landwirthschaftlihen Central-Vereins der Mark Brandenburg habe er niemals Klagen über die hohe Entschädigungsfumme vernommen. Der Not, richtig behan- delt, lasse sih leicht beseitigen, wenn die Anzeige von erfolgtem Ausbruch shléunigst erstattet werde und das werde nur durch die hohe Entschädigung erreiht. Sparsamkeit wäre hier am unrehten Orte. Gerade die Schonung, die man früher be- wiesen habe, indem man die roßverdächtigen Thiere nicht ge- tödtet habe, habe nachher die größten Nachtheile und enorme Extra-Ausgaben hervorgerufen.

Der Abg. Dr. von Schlieckmann bedauerte, gleichfalls mit dem Vorredner zu dissentiren. Die Ausführungen des Abg. von Leveyow hätten thn (Redner) von der Unrichtigkeit seiner Die Vertheilung der Kosten nah

l Dazu könne man den Besißer nit Man möge also die Abänderungen ablehnen und

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) führte aus, der An-

trag von Schlieckmann sei sehr einleuchtend, da man nur durch dessen Annahme Verdunkelungen des Thatbestandes vor- beugen fönne. eine auh von Gesetzes.

Der Antrag auf Verfteigerung bezweckLe nur den Landwirthen gewollte Verbesserung des

Der Bundeskommissar Regierungs-Nath Nöll empfahl,

den Attrag von Leveßow anzunehmen und damit die Regie- rungsvorlage wieder herzustellen, die anderen gestellten An- träge dagegen abzulehnen. Erhöhung der Entschädigungssumme sei, um fo leichter das Ausland kranke Thiere nah dem Inlande könne. Deshalb empfel,le er, die geringere Entschädigungs- summe des Regierungsvorschlages anzunehmen.

Er behaupte, daß, je stärker die

hineinbringen

Unter Ablehnung aller gestellten Anträge wurde hierauf

der 8. 59 in der Kommissionsfassung angenommen, desgleichen ohne Diskussion §. 60. id S

8. 61 lautet na dem Kommissionsvorschlage :

[11230]

Jolution dem Wunsche der Kommission an und hielt es für geboten, daß die mikrosfkopische Fleischschau zur Konstatirung von Trichinen eine weitere Verbreitung fände. H Der Abg. Ruppert konstatirte, daß genügende polizeiliche

Vorschriften betreffend der Fleishbeshau son getroffen seien. Er bitte deshalb, die Resolutionen abzulehnen. i Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und wurden die “_ Nesolutionen abgelehnt.

Gegenstand als ordnung anzuseßen, da die

zweiten wichtiger seien.

M _— FInserrate für den Deutschen Reichs- u. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt anz die Königliche Expevition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Köuigliez Preaßischen Staatz-Anzeigecs: Berlin, 8. f. Wilhelm-Straße Nr. 82, [f

1, Steckbriefe und Unterguchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n, dergì.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto,

4, Verloosung, Amortisatien, Zinszahlung u, 8. W, von öffentlichen Papieren,

e Subhastationen, Aufgebote, Vor- | glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf:

ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Die Witiwe , Helene, geb, Mai, und Genossen zu Hamm bei Werten a./d. Ruhr, vertreten durch den Justizrath Schlüter zu Essen, klagen gegen :. 1) die GCheleute Schmied Ludger Bareuberg und Catharina, geb. Stroctgen, 2) die unverehelichte Jda Stroet- gen, Beide ihrem Aufenthalte nah unbekannt, wegen Miteigenthum an einem Nachlasse, mit dem

1849 den Klägern gegenüber für gültig und rechtsverbindlich zu erklären und demgemäß Be- Elagte \{chuldig anzuerkennen, daß die Kläger zu F als Miterben an dem Mobiliarnachlasse des Joseph Strôöter und zu } an dessen Immobiliarnahlaß, nameutlich an sämmtlichen zum Nachlasse gehörigen Immobilien, insbesondere an dem Vol, VIII, Fol, 304 des Hypothekenbuches Nr. 26 Rep. der Grundakten von Hamm eingetragenen Mittelhespers Gut nebst Pertinenzien und Erbpachten in dem Zustande und dem Umfange, wie sich diese Immobilien und Per- tinenzien zur Zeit des Todes des Joseph Stroeter befanden, betheiligt sind und Beklagte verbunden, sih die Eintragung dieses Miteigenthums der Kläger zum Grundbuche gefallen zu lassen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des König- lichez Landgerichts zu (Fen A

auf den 6. Juli 1880, Vormiitags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : /

Zum Zwede der öffentlichen ZusteUung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Willhelmi, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11233] Oeffentliche Zustellung.

Das Fräulein Amalie Otto hier, vertreten durch den Justizrath Lindner hier, klagt aegen die Rentier Rudolph und Lesgutine, geb. Leck- leititer Hammersen Ehelente von Scharfenort, jeßt zu Jablonowo bei Strasburg W. Pr., wegen 180 Æ Zinsen von 6000 #4, eingetragen auf dem Grundfiücke Kemnade Nr. 12, Abth. 11. Nr, 8 für das Halbjahr vom 11. September 1879 bis 11, März 1880 mit dem Antrage, daß die Beklaz- ten zur Vermeidung der in das Grundfstück Kem- nade Nr. 12 zu bewirkenden Zwangsvollstreckung an Klägerin 180 A Zinsen von 6(00 (A für das Halb- : 11. September 1879 l A jahr vom 11; März 1880, u zahlen, auch da Versäumnißfurtheil vom 20. Januar cr. als gegen sie ergangen anzuerkennen und das Erkenntniß für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Be- Flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- treits vor das Königliche Ämtsgeriht VIILI, zu Danzig auf den

bestimmten On enn 0 uen, 28 sonst die niht angemeldeten Ansprüche für erloschen Ackerer Wilhelma Stroeter, LTZET woErdeit.

und Ludwig Schott,

Stallung, Trotte und aller Zugehörden, fowie circa

ie :7 1 9 Ar Garten an der Rosenkranzgasse, neben August Antrage, daß der Uebertragsvertrag vom 16. April MWinterbalter unv Silver SlG.

nebea August Winterhalter und Silver Flesch,

und Johann Schäble,

neben Augustin Noth uud Fridolin Bufer,

halde, neben Rudolf Köllhofer und Carl Friedrich, neben Leo Albie neben Josef Späth und Rudolf Köllhofer, berg, neben Pfad und August Schwörer, Fosef Sräth und Burkhard Ritter Wittwe, Weg und Josef Späth,

Weg und Alexander Albies,

Freitag, den 18. Juni 1880, Vormittags 8 Uhr,

Die Liegenschaften sind: @. Anf Gemarkung Kieczlinsbergen : 1) 9 Ar Reben im Berg, neben Franz Josef Ens

2) ein zweistöckiges Wohnhaus nebst Scheuer,

3) 3 Ar 24 Meter Reben in der Gerzelthalhalde, 4) 6 Ar 70 Meter Reben im Elziger, neben Weg 5) 4 Ar 50 Meter Reben auf dein Edelsberg, 6) 7 Ar 38 Meter Reben in der Schormen-

7) 3 Ar 15 Meter Reben auf dem Humberg, und Burkhard Riiter Wittwe, 8) 4 Ar 50 Meter Reben in der Schormenhalde,

9) 9 Ar theils Reben, theils Aller im Nollen- 10) 8 Ar 10 Meter Ader im Bildstöckle, neben 11) 9 Ar 72 Meter Aker im Ohnestahl, neben 12) 19 Ar 98 Meter Acker im Ohnestaßl, neben

13) 7 Ar 70 Meter Acker im Bildstöckle, neben August Späth und Erhard Diringer, 14) 10 Ar 2s Meter Ader im Zundlersten, neben Gr. Domänenärar und Iosef Mamier, : 15) 9 Ar Wald im Langenthal, neben Michael Maier und Leonhard Spettnagel, 1 16) 18 Ar Wald im Ried, neben Sebastian Sulzer Wittwe und Alexander Fiscver, 17) 20 Ar 25 Mcter Wald am Siegelsberg, neben Balthasar Vetter und Bannpfad, : : 18) 11 Ar 97 Meter Wald im Ringlesried, iee Josef Nadler Wittwe und Leonhard Spett- nagel, 193 13 Ar 50 Meter Wald im Krenzen, neben Anstéßer, Z i 20) 11 Ar 97 Meter Wald im Bisam, neben Karl Wiedemann Wwe. und einem Graben, 21) 6 Ar 75 Meter Wald am Siegelsberg, neben SIosepf Baumann und Bernhard Schiehle's Kinder, 22) 9 Ar Wald zu Kreuzen, neben felbst und Michael Schneider, ; 23) 18 Ar Wald im Dornsc(hluth, neben Michael Maier und Weg, 24) 4 Ar 50 Meter Acker im Ohnestahl, neben Alexander Fischer und Franz Josef Ens. B. Auf Gemarkung Sasbach: 25) 45 Ar Alter im Schafhauser Weg, neben

Nah Annahme eines Vertagungsantrages {lug der Präsident vor, als zweiten Gegenstand in der nächsten Sißung die erste Berathung des Gesezes, betreffend die Abänderung der Artikel 13, 24, 69 und 72 der Reichsverfassung ju seßen. Der Abg. Dr. Marquardsen protestirte dagegen und {h leßte Nummer

anderen Gegenstände do Nach einer längeren diesen Gegenstand

1 Oeffentlicher Anzeiger. 7

5, Inäustrielle Etaßliszements, Fabriken und

6, Verschiedenes Bekanntmachungen, 7, Literarische Ánzeiged, 8, Theater-Anzeigen,

9, Familien-Nachrichten,

1) dessen Wittæe Hinderika, geb. Zimmermann,

3) der Ehefrau des Landwirths Iohann Abels, Provokanten,

Alle und Jede, welche Ansprüche zu haben vermeinen 1) an dem Vol, IX. Band 2 rol, 21 Grundbus8

2) den daselbst sub rubr, 111, Nr. 1 und 2 eins

3) dem "Vol, IX. Band 2 Fol. 66 Grundbuchs

Provokaten.

nur Rechtsanwalt Cramer für und beantragte Erlaß cines Auéschlußurtheils.

Es wurte ein Auss{lußurtheil dahin verkündet: Alle, welche dem Aufgebot vom 3. Januar 1880 zuwider sich mit ihren Eigenthumsansprüchen an den Vol. IX. Band 2 Fel. 66 und 21 Grundbuchs Moormer Vogtei verzeichneten Grundstücken nit angemeldet haben, werden mit denselben ausgz- \{lofsen, und werden die in jenem Aufgebot bezeich- neten Hypotheken für vollständig erloschen erklärt.

gez. von Nordheim.

ug vor, den der Tages-

seßen.

betreffenden Debatte, an der sich die Abgg. Stumm, Rihhter (Hagen), Rickert, Dr. Windthorst und von Kleist-Reßow be- theiligten, beshloß das Haus, dem Antrage des Abg. Dr, Marquar5sen gemäß, die erste Berathung des Gesegzes, betr. die Abänderung der Artikel 13, 24, 69 und 72 der Reichs- verfassung als leßten Gegenstand auf die Tagesordnung zu

Hierauf vertagte sich das Haus um 41/; Uhr.

GrosshandeL

/ In der Börsen- beilage,

zu Neermoor, für sih und als Hauptvormünderin ihrer Tochter Wybedina Vosberg, verehelichten Janssen, zu Neermoor, fowie des Gegeuvor- mundes desselben, des Landwirths Dieke Brum- mer zu Neermoor; ;

der Chefrau des Viehhändlers Friedrih Buse- mann Taalkedina, geb. Vosberg, zu Kirch- borgum in ass. mar,;

Grentje, geb. Vosberg, zu Wüstenei in ass. mar,

wider

Moormer Vogtei eingetragenen Immobile,

getragenen 200 Fl. Ofifriesish bezw. 200 Fl. Gold

PMoormer Vogtei registrirten Immobile, W. Cl. 14.

Erschienen 18 die Provokanten

Beglaubigt: L, von Nordheim. Beglaubigt : L. Nuuge, Amts8gerichts-Sekretär.

[11217]

Der Dr. jur. Wilhelm Emil Benkard hierselbft ist zur Recht8anwaltschaft bei / Ober-Laudes8gerichte zugelassen und in die betreffende Lifte eingetragen worden. i

Frankfurt a. M., den 26. April 1880.

Bekauntmachuug.

dem Königlichen

Königliches Ober-Landesgericht.

Zinszahlung u. s w. vou öffentlichen

[O Gescllschaft für Legung und Unter- haltung des Detusch-Norwegischen

Verloosung, Amortisation,

Papieren.

untersceischen Kabels.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des cInvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenfsietzt & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L, Daube & Co., E, Sezioiie,

Aunoncen-Bureaus3. 4

12933 13037 13116 13169 13180 13300 13426 13608 14076 14199 = 17 Stüd.

4) Stüde à 300 M 14676 14700 14910 14985 15163 15261 15280

15412 15639 15796 15857 16067 16405 16543 16559 16907 17219 17262 17409 17414 17486 17510 17644 17668 18049 18660 18368 18371 18688 18834- 18873 18908 19143 = 33 Stück.

e. Liîité. B, 1) Stüde à 3900 A 41 90 288 = 3 Stück. 2) Stüde à 1500 M 968 1219 1312 1443 1448 1487 1522 1783 =

3) Stüde à 600 M 1936 2017 2172 2259 2394 24839 3134 3355

8 Stü.

3372 3407 3569 3576 3888 4100 4268 = 15 Stück.

4) Stüdec à 300 M 4479 4489 4616 5368 5577 5877 6276 6327 6392 6397 7038 7210 7226 7367 7558 7801 7858 8039 8280 8300 8327 8440 9039 9206 9248 9267 9299 9330 9371 9422 9482 9489 = 32 Stüd. d. Litt. C.

1) Stücke à 300 M 281 500 534 613 790 1406 1413 1842 1884 1909 1993 2246 2296 2481 2548 2673 2676 2687 2871 3285 3505 3545 3579 3633 3814 4071 4099 4325 4445 4529 4633 4776 4831 4848 4945 =

35 Stück. : | 2) Stüde à 600%, 5347 5406 5508 5620 5674 5810 5859 6111 6224 6376 6452 6668 7095 7320 7551 7668 7749 T7752 T7945 8112 8159 8248 8292 8416 8589 8655

= 26 Stü. i 3) Stücke à 1500 M 8860 8962 9059 9139 9235 9535 [9667 9677 9775 9906 = 10 Stü. 4) Stüde à 3000 M

10369 10414 10588 10594 10694 10774 = 6 Stü. Die Auszahlung“ der vorstehenden Obligationen erfolgt vom 1. Oktober cr. ab und zwar:

der ad a., Þ. und e. aufgeführten: in Berlin bei unserer Hauptfaf}e, Leipziger-

play 17, und bei der Disfkonto-Gesellschaft, in Halle a. S. bei der Kasse des König-

lihen Eisenbahn-Betriebs8-Amts,-- in Frankfurt a. M. bei dem Banhause M.

A. von Rotbschild & Söhne,

der ad d. aufgeführten:

in Berlin bei unserer Hauptkasse, L in Halle a. S. bei der Kasse des König-

lichen Eisenbahn-Betriebs-Amt8s, nach6 dem Nominalwerthe an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung der letzteren. Mit den Obligationen sind zugleich die ausge- reichten, noch nit fälligen Zinscoupons und Talons einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Coupons wird von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwandt werden, E Den Inhabern der ausgeloosten Pricritätés-Obli-

nur in den dringendsten Fällen anordnen. Der Bundeskommissar Regierungs-Rath Nöll erklärte, er sei nit in der Lage, die Zustimmung des Bundesraths zu dem Amendement in Aussicht stellen zu können.

Der Antrag wurde darauf abgelehnt.

8. 58 lautet :

«Ie Bestimmungen darüber: 1) von wem die Entschädigung zu gewähren und wie dieselbe aufzubringen ift, 2) wie die Ent- schädigung im einzelnen Falle zu ermitteln und festzufiellen ift, find von den Einzelstaaten zu treffen. Die in dieser Hinsicht in den Einzelstaaten bereits bestehenden Vorschriften bleiben unbe- rührt, Insoweit solhe Vorschriften nicht entgegenstehen, sind die Landesregierungen befugt, zu bestimmen, daß die Entschädigung für getödtete Pferde und Rinder bis zum Eintritt einer anderweiten landesverfassungsmäßigen Regelung dur Beiträge der Besiter von

‘won Minnigerode sei im Stande gewesen, für die Absichten des preußischen Antrages einzutreten, sondern derselbe habe nur ge- wünscht, man möchte den Antrag einstweilen hinter den Coulissen verschwinden lassen. Aus der Mitte des Reichstages habe sich nicht „eine Stimme für die Verfassungsmäßigkeit des Antrages er- hoben, eine wichtige Kundgebung, wenn die Stimme des Reichstages noch etwas zu gelten habe. Wenn der Abg. Windthorst ferner gemeint habe, er freue sih, daß Parteien, die bisher inc:mer für die Nivellirung der Rechte der Einzel- flaaten gewesen seien, nun einmal für partikularistische Jnteressen eingetreten seien, so sei das ein ungerehter Vorwurf und eine durchaus unberehtigte Schadenfreude. Das Centrum habe der nationalliberalen Partei zwar oft angedichtet, sie ‘wolle Rechte der Einzelstaaten aufheben, er habe aber immer dagegen protestirt. Er und seine politischen Freunde hätten immer die Reichsmacht auf dem organisatorishen Wege der ‘Verfassung stärken wollen; das werde er auch in Zukunft ‘thun. Dagegen halte er es ür fein partikularistishes, son- dern für ein Reichsinteresse im emimntesten Sinne des ‘Wortes, daß die Verfassung hoch in Ehren gehalten und keine ihrer Vestimmungen im Sturme über den Haufen geworfen würde. Die Frage selbst sei eine durchaus juristische, die wohl Zu einem Progesse darüber führen könne, ob St. Pauli zu Hamburg gehöre oder uiht. Wenn der Bundes- rath beshlösse, St. Pauli gehöre von nun an dem ollvereine an, und „man wollte nun Eingangs- diese E angt Me wäre Ieder a Hamburgs berechtigt, en. 8 i i l ädi i Staibe Aibradé A bten Oas die Verfas ung A8 Entschädigung foll der gemeine Werth des Thieres ge- Freunde es abgelehnt, auf den drt Q dien Borelen Thier t S lei f s E lte Seewertb, . welWen bas i \ ( ler dadur erleidet, i i ür Verfassugsändexungen einen besondere Gerichtshof cin den mit der Rohkrankheit bebaftts Lhlèren Lat (oan die Ent: vorgeschlagen word L ZutrlalG gehalten bade die Entwicklung V Reichs m für (1 e eeA Len mit der Lungenseue behafteten Rindvieh | Hierauf wurde die “Diskussion gesGlossen und unter Ab O alten . er preußische a : 5 des ]o berewneten Werths zu betragen. i ä i Reich direkt in die Gefahr inein, daß diese große po itische Auf die zu leistende Entschädigung werden angerehnet: 1) die infsfionabesbusse ax enommen, debaleiwen 8. 63 ‘und zie jen Ghefra ftion zulegt in einem Civilprozeß verlaufen werde, Éx | 18 Privatverträgen zahlbare Verficherungssumme, und zwar bei | 1 onsbeschlusse angenommen, desgleichen 8. 63 und mit Stoos A ß selbst unter Zustimmung Hamburgs die Sache im E Fällen g ite I de e ‘d en des Geletes P L 8 S aeben 090pe des Bundesraths allein niht abgemackt werden könne Theile d ieren E civer nad Meno i E Ou 1 n könne. heile des getödteten Thieres, welche dem Besizer nah Maßgabe Zm „Zusammenhange mit dem vorliegenden Gesetze e fassungsartifel könne nur in der Form abgeändert empfahl die Kommission folgende Réfolutionten zux Annabne

i der polizeilichen Anordnungen zur Verfügung bleiben.“ werden, ; ingen zur gung bleiben. welche für das Geses maßgebend sei und wenn Der Abg. Dr, Schröder (Friedberg) beantragte, in Nr. 2 „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: 1) eine geseßliche

Art, 34 exkläre, daß die Freihafenstellun : re, n] g Hamburgs nur | statt der Worte, „welche dem esiber nah Maßgabe der poli- Regelung des Abdeckereiwesens und d i i Uner nid bie ang Hamburgs abgeändert werden solle so have Oen Anordnungen pur Verfügung bleiben: “i eben; de Reiche vorzubereiten, und ie feilatideil Gelee L RtNEn R allein abmachen solle, sondern es sei ein Geses crforteata, 20e 1 1ofort durch die ent Oen raxatoren unter Aufficht des Orts- | (useoen, wonad dio oriwatn PEalombalibst ein Geseh vor- 7 / ndes zu ver L e BorlschMrislen de 8 De in mit Zu immung amburgs zu Stande lommen dürfe. Nun | De 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckdungsstofen bei Viehe elen schon ecnzelne kleine Korrekturen vorgenommen, die nicht beförderungen auf Eisenbahnen, au auf Sciffsräume ausgedehnt

Fntfernt die gegenwärtige Bedeutung hätten, und der Neichs- eer Abg. Dr, Groß {loß sich bezüglih der ersten Re-

Carl Ströbel und Heinrich Haßler, f Jn der heute mit Genehmigung des Kaiserlichen 26) 21 Ar 60 Meter Acker im S{lößlegewann, | Reihspostamts stattgehabten Ausloosuug der ge- neben Ludwig Rusch und einem Unbekannten. mäß 8§. 35 unserer Statuten zu amortisirenden ©. Luf Gemarkung Breisach: 4 Aktien sind laut Notariatsprotokoll die Nummern 27) 2 Viertel = 18 Ar Wiesen im unteren Krütt, | der folgenden 14 Aktien gezogen worden: neben Gustav Kunzelmann und Valentin Fischer, 209. 348. 689. 844, 865. 1398, 1509. 28) 2 Viertel = 18 Ar Wiesen im unteren Krütt, 1604. 2221. 2493. 2709. 3041 3315. neben Franz Mutschler und Josef Hau. 41456. l V». Anf Gemarkung Königschafhausen : Die Einlösung erfolgt von heute an in Berlin 29) 13 Ar 76 Meter Ader im Entenloch, neben | qn der Kasse der Vereinigten Deutschen Telegraphen- Xaver Vetter und Hcinrich Hofert, Gesellschaft Werderstraße 4, mit H 400 gegen Ein- 30) 23 Ar 01 Meter Aer im oberen Schorpfad, | [ieferung der betreffenden Aktien und der zu den- neben Georg Jakob Hofert und Jakob Haßler, selben gehörenden Dividendenscheine und Talons. : 31) 22 Ar 84 Meter Ader in der Walterstieg, Berliu, den 29. April 1880. 1) Aus der Ziehung vom Jahre 1877. neben Erhard Noth und Reinhard Rusch, Gesellschast für Legung und Unterhaltung a. Obligationen I. Emission.

Ackersfrau, in Jlbesheim wohnhaft, von Tisch und E L S ? j L i ianA it à 1500 M Bett getrennten Ehefrau von Johannes Reiser, allda | 82) 18 Ar Ater auf dem Schmiedacter neben | des D e N Ne. 2973 3604 = 9 Stück 2600 M,

j S „| Erhard Noth und Xaver Jsele. i 00 wobnbast, zux Fe ne U Klägerin, “Mas Breisach, den 22. April 1880. Nr. 6679 9978 10003 = 3 Stü à 300 46 Rechtéanwalt Ney in Landau, gegen ihren genannten Großh. E, gers, R EIAEGE A 6 T G is E A M Ehemann, Beklagten, Ehescheidung betreffend, mit Der Gerichtsschreiber. &Salle-S -Gub N 69 1 Std à 600 M dem Sc&lußantrage: „Die Chescheidung zwischen den Winser. Iatice-S9rau- uver Nr. 14462 T “e pat artregis Parteien auszusprechea E dem Sgra iy ires Be [109-9] E L N S E [11238] Eifenbahu. Ne. 20 Be Sus E E L R Lori ins Rerbaibluna E un Ec- Die Wittwe des Martin Wittel, Bauern in Bei der am 10. d. Mts. stattgehabten Aus- | Nr. 8380 = 1 Stück à 300 scheinen dur einen Rechtsanwalt für den Be- | Bezingen, hat das Aufgebot des von ihrem ersten | loosung der 44 °/oigen Prioritäts-Obligationen I. und 2) Aus der Ziehung vom Zahre 1878. klagten auf den 14. Juli 1880, Morgens 9 Uhr, | Ehemann Jakob Friedri Knapp, Weber daselbft, | 11, Emission, sowie Litt, B. und C. der Halle- a. Obligationen I. Emission im Sizungssaale besagten Gerichtes angesezt ist, | am 15. November 1867 über ein verzinslihes Dar- | Sorau-Gubener Eisenbahn-Gesellschaft sind nah- | Nr. 643 1270 1750 1770 1919 = 5 Stück à dem Bekla zten Johannes Reiser oben genannt, dessen | lehen von 300 Fl. zu Gunsten des Friedrich Benz, | stehende Nummern gezogen worden: 1500 E M Aufenthalt unbekannt ist, hiermit öffentli zu- | Seifensieders hier, ausgestellten Pfandscheins be- a. I, Emission. Nr. 3491 5190 = 2 Stück à 600 K geftellt antragt. ; 1) Stücke à §000 M b. Obligationen 11. Emisfion. Handen, hen D Ane ILaA, a ia ia E Ne. 10768 10996 2 Stûck à 1500 A Ver Kal Ober:Geri iber: ätestens in dem au tüde Nr. = d à 1 P Aae de 627 658 679 719 750 1242 1294 1577 1784 Nr. 12548 14554 = 2 Stüdck à 600 M.

Dieustag, den 2. November 1880, S _Pfirmaun, Vormittags 8 Uhr, 1949 = 10 Stûg. Nr. 15437 = 1 Stück à-300 M

A vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- 3) Stüde à 600 M e, Obligationen Litt. B.

Aufgebot. gebotétermine seine Rechte anzumelden und die Ur- | 9233 2240 2258 2357 2521 2611 2672 2721 | Nr. 1565 = 1 Stück à 1500 E Hirschenwirth Karl Hirtler und zune E widrigenfalls dieselbe für kraftlos |} 3118 3150 3237 3258 ee BO 4181 4301 4660 E 9096 2781 3748 4313 4351 = 5 Etüd à : j i i erklärt würde. 4743 4977 5009 = 20 Stü ) L

deen nter Borlage ‘ber ersorderliben Beurtan- | Reutlingen, den 23, April 1880. 4) Stide à 800 Mr S6794 5725 TI4S 7267 = 4 Stü à 300 A

dungen vorgetragen, sie hätten als Universalerben Königliches Amtsgericht. 5293 5543 5548 6209 6216 6428 6854 7146 3) Aus der Zichung vom Jahre 1879.

des ledig verstorbenen Landwirths Nudolf Maier Ober-Amtsrichker 7181 7205 7424 7938 7949 8165 8223 8677 8706 a, Obligationen I. Emission.

von Kieclinsbergen, aus dessen Nalaß nachver- Gmelin, 8763 8904 9005 9008 9212 9355 9424 9459 9692 | Nr. 119 = 1 Stüd à 30006

zeichnete, auf den 'Gemarkungen Kiechlinsbergen, 9734 9753 9800 9851 9898 9935 10145 = Nr. 667 805 1347 = 3 Stüdck à 1500 M

Sasbach, Breisach und Königschafhausen gelegene | [11219]

33 Stück. Nr. 2867 3051 4152 4191 4599 = 5 Stü à Liegenschaften erworben, hinsihtlich welcher sich in | | Geschehen Amtsgericht Lecr am 16. April 1889 H, I]. Emission. 600 M L L ben. Grundbüchern keinerlei Einträge vorfinden, und i in öffentliher Sißung. 1) Etüde à 3000 M aue E l R Os 7781 7850 8903 9039 haben deßhalb das Aufgebotsverfahren beantragt. Gegenwärtig: 10430 10486 10614 = 3 Stüd. 9098 = Ü

jeni wel di Amtsgerihts-Rath v. Nordheim, 2) Stüde à 1500 M L b. Obligationen Il. Emission, 4 S DUEE f. aa og O uad Mt els, Referendar v. N ei ) 10782 11216 11238 11273 11293 11623 11706 Nr. 10959 11636 11772 11795 = 4 Stüdck à

büchern nicht eingetragene und auch fonst nicht be- In Sachen 11887 12019 = 9 Stü. 1500 M t E dinclie Vere A einem Stammguts- oder | der Erben des Landwirths Gerd Wieben Vosberg 3) Stücke à 600 A B Nr. 12454 12817 13490 13938 = 4 Stück ä Familiengutsverbande beruhende Rechte zu haben | zu Neermoor, nämlich: 12386 12430 12504 12541 12555 12626 12903 } 600

15, Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, im alten Gerichtsgebäude Pfefferstadt, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 46. E Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auézug der Klage bekannt gemacht. David, Gerichtsfchreiber des Königliches Amtsgericht VIII,

Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

[11234] Klageschrift : zum K. kayer. Landgerichte zu Landau i. d. Pfalz, Civilkammer, in Sachen der Barbara Born,

gationen Litt. C. wird die Hälfte des Betrages des am 2. Januar 1881 fälligen Zinscoupons gegen Ab- lieferung desselben vergütet. Fehlt dieser Coupon bei Präsentation der Obligationen, so wird die Hälfte des Betrages von dem Kapital gekürzt werden.

Die in früheren Jahren ausgeloosten, zur Reali- firung gelangten, bisher noch nicht vernichteten Stüde find nebst den betreffenden Couponsbozen in Gegenwart eines Notars verbrannt worden. Zugleich machen wir hierdurch bekannt, daß aus den Verloosungen der Vorjahre folgende Stücke bis jeßt nicht eingelöft worden sind:

„Keine Entschädigung wird gewährt: 1) für Thiere, welche dem Neich, den Einzelstaaten oder zu den landesherrlichen Gestüten gehören; 2) für Thiere, welche, der Vorschrift des 8. 6 zuwider, mit der Krankheit in das Neich8gebiet eingeführt sind; 3) für Thiere, bei welchen nach ihrer Einführung in das Meichsgebiet innerhalb 90 Tagen die Roßkrankheit oder innerhalb 180 Tagen die Lungenseuche festgestellt wird, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, daß die Ansteckung der Thiere erst nach Einführung der- selben in das Reichsgebiet stattgefunden hat.“

Dex Abg: Dr. Schröder (Friedberg) beantragte, die Worte „innerhalb 180 Tagen“ in Nr. 3 zu streichen.

Der Abg. von Below-Saleske stellte den Antrag, in M. i n Sr: d A Le 90 [A die Ane oder Pferden und. Rintvtt ne A V ) innerha agen die Lungenjeuche“ zu streihen, und an und Erhebung der Beitr A W A ladederieita, F eenges deren Stelle zu seßen : „inner Jalb Zoo Tagen die Roßfranks näheren Anordnung aufgebradt werden. Jn allen Fällen sollen heit oder Lungenseuche festgestellt wird.“

jedo die Vorschriften der §8. 59 bis 64 dieses Gesctzes dabei Der Abg. Graf von Behr-Behrendorff beantragte, folgen- maßgebend sein.“ des Alinea dem §. 61 hinzuzufügen : „4) sür Hunde und

Der Abg. Frhr. von Ow (Freudenstadt) beantragte die | Kaßven, welche aus Anlaß der Tollwuth getödtet sind“.

Streichung der orte: ¿soweit solche Vorschriften 2c. bis Nachdem die Antragsteller ihre Anträge begründet hatten, aufgebracht werden.“ Diese Worte würden nach seiner Mei- | empfahl der Bundeskommissar Geheime Medizinal-Rath Ro- nung einen Eingriff der Reichsgewalt in ein Gebiet statuiren, welches voll und ganz den Einzelregierungen und ihrer Kom- L überlassen bleiben müsse.

er Antrag wurde jedo abgelehnt; §8. 58 unverändèrt angenommen.

S. 59 lautet nach dem Kommissionsvors(hlag:

E E iet L l A M C E

loff die Frist von 90 Tagen für die Roßk-ankheit, weil diese Krankheit in der angegebenen Frist zum Ausbruche käme. Etwas anderes sei es mit der Lungenseuche, welhe auh weit häufiger verstet aus dem Auslande herüberkäme, als die Noßkrankheit. Für die Lungenseuche empfehle sih deshalb eine längere Frist zu fixiren, damit bei dem Kaufe die größte Vor- siht beobachtet werde. Diese lange Frist werde durchaus nicht den Jinport aus dem Auslande de Er könne deshalb nur bitten, den Paragraph, wie derselbe von der Kommission

eigern L

Der Abg. Dr, von Sch wien.

Endlich beantragte der Abg. von Leveßow, statt 3/, bzw,

iedmann wollte die Nr. 1 gestrichen