1880 / 104 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

An lage I. E 15. a M Von dem Westpreussischen Pfandbriefe I. Serie. Emission B. Litt über Mark Kapital werden hierauf an halbjährlichen MREA Mng s ar bei sämmtlichen Westpreussischen Landschafts-Kassen und bei deren Agenturen vom D S s i Westpreussische General-Landschafts-Direction zu Marienwerder, (Stempel.) (Facsimile des General-Landschafts-Directors.) Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis zum 18 . . erhoben wird.

Anlage Il. Talon.

Zn dem Pfandbriefe der Westpreussischen Landschaft I. Serie. Emission B,

soll dem Präsentanten dieses Talons die neue Kupons - Serie No auf die Jahre von Johannis 18 .. bis Weihnachten 18 , . bei der Westpreussischen General-Landschafts-Direction zu Marienwerder im Weihnachts-Zinsen-Auszahlungs-Termine B ausgereicht werden. '

Das Porto für die Einsendung des Talons und für die Aus- reichung der neuen Knupons-Serie trägt die Landschaft, jedoch nur bei Werthsangaben bis 600 Mark für sämmtliche sich in Einer Hand befindende Talons. Kupons-Sendungen mit höherer Werthsangabe geschehen nur auf Antrag und Kosten des Talons- Inhabers. Letzterer trägt in allen Fällen die mit der Ueber- sendung der Kupons verbundene Gefahr. : Westpreussische General-Landschafts-Direction zu Marienwerder.

(Stempel.) (Facsimile des General-Landschafts-Directors.)

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion in Hannover ist mit Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine normal- Tpurige Eisenbahu untergeordneter Bedeutung von Lollar nah Glad enba ch beauftragt worden.

Nichkamílicßes. Dentsches Neich.

Preußen. Berlin, 4. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König machten, laut Meldung des B aus Wiesbaden, gestern eine Spazierfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei.

Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Hof- marshalls Grafen Perponher und des Chefs des Militär- fabinets, General-Lieutenants von Albedyll, entgegen.

Nachmittags wurde Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen mit Seinen Töchtern erwartet.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern Nahmittag von 2 Uhr ab längere Zeit die Jnternationale Fischerei-Ausstellung und folgte um 51/2 Uhr der Einladung des Vize-Präsidenten des Staats: Ministeriums, Grafen zu Stolberg-Wernigerode zum Diner.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Tele- graphen traten heute zu einer Sißung zusammen.

Der Sqgslußbericht über die gestrige Sißung des Rechstages befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (45.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister Hofmann und mehrerc andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß eingegangen sei: das Pebereinkommen zwishen dem Deutschen Reich und der Schweizwegen provisorischer Regelung der Handel3beziehungen.— Darauftrat das Haus in die erste Berathung der am 7. März 1880 zu Wien unterzeihneten Revidirten Elbschiffahrtsakte nebst Schlußprotokoll von demselben Tage. Der Abg. Dr. Del- brüdck lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Bestimmung der Vorlage, wonach die Verzollung der auf der Elbe eingehenden Waaren an der Zollgrenze genau so stattfinden solle, als wenn die Waaren zu Lande eingingen. Auf diesem Wege würde es möglih sein, den gesammten nah Altona und Hamburg gehenden Verkehr auf der Elbe durch die Ver- legung der Zollgrenze auf der Elbe unterhalb dieser Städte einer Verzollung zu unterwerfen. Er beantrage deshalb die Prüfung dieser Vorlage in einer Kommission von 14 Mitgliedern. Gegen diesen Antrag erklärte der Staatsminister Hosmann in dem Falle nihts einwenden zu wollen, wenn derselbe nicht das

ustandekommen der Vorlage in dieser Session gefährde. Ein jahlihes Bedenken walte aber gegen die angefohtene Bestim- mung niht ob. Die Zollgrenze sei bereits auf der Elbe gegen Oesterreih bei der ersten deutschen Zollstation, bei Schandau und am unteren Lauf des Flusses dicht oberhalb Hamburgs gezogen. Der Bundesrath würde auch, wenn die vom Vorredner beanstandete Bestimmung aus der Vorlage entfernt würde, befugt sein, die Verlegung der Zoll- grenze auf der Elbe an eine andere Stelle des Zollver- eins zu beschließen. Nachdem sich der Abg. Frhr. von Min- nigerode mit dem Antrag Delbrück einverstanden erklärt hatte, wurde derselbe angenommen. Jn erster und zweiter Be- rathung wurde der am 25. Februar 1880 zu Berlin unterzeih- nete Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn wegen Beglaubigung der von öffentlihen Be- hörden und . Beamten ausgestellten und beglaubigten Urkunden ohne Debatte unverändert genehmigt. Es folgte die erste Berathung der Nebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien vom 22. April 1880 wegen provtoriBer Regelung der Handelsbeziehungen. Der Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn bezeichnete als den Znhalt der Vorlage, daß sie den Status quo aufrecht erhalte und so die Möglichkeit shaffe, auf Grund desselben zu einem Definitivum zu gelangen. Der Abg. Dr. Majunke sprach sein Bedauern aus, daß dem Reichstage niht wie dem belgischen Repräseniantenhause Aufschlüsse über den materiellen Inhalt des Vertrages und die darüber geführten Verhandlungen gemacht seien, Auf eine Anfrage des Abg. Grafen zu “Stolberg (Rastenburg) erwiderte der Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn, daß das jeßige Provisorium nicht gekündigt werden könne, fondern bis zu dem in demselben genannten terminus ad quem fortbestehe. Darauf wurde die Vorlage in erster und zweiter Berathung unverändert genehmigt. Das Gleiche geshah mit den Geseß- entwürfen, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Bosnien,

in der Herzegowina und in Egypten. Für die Ausg aben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1878/79 wurde der Regierung nach einer kurzen Debatte, an welcher fich die Abgg. Frhr. von Minnigerode, Rickert und Richter (Hagen) betheiligten, nah dem Antrage der Rechnungs- fommission, in deren Namen der Abg. Horn referirte, vorläufige Decharge ertheilt. Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, betr. die Abänderung des §. 30 des Ge- seßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878. Der Abg. Liebkneht bezeihnete als die Aufgabe der sozialdemokra- tischen Abgeordneten, dem Volke das Material zu liefern, damit es über diejenigen richten könne, welhe sich zu Richtern der Sozialdemokratie aufgeworfen hätten. Man fónne das Sozialistengesep niht mit den Attentaten motiviren, denn die Attentate seien der Sozialdemokratie fälshlih in die Schuhe geschoben worden. Die Urheber des Sozialistengesezes bekämpften nicht die agitatorishe Sozial- demokratie, sondern die gemäßigte. Beim Schlusse des Blattes führte der Redner eine Reihe von Einzelfällen an, die seiner Meinung na eine mit dem -Sinne und dem Wortlaut des Gesetzes unvereinbare Handhabung desselben bewiesen.

Nach §. 3 Th. 1 Tit. 22 des Pr. Allg. L. R. muß jeder Grundbesißer sich solhe Einshränkungen ge- fallen lassen, ohne welche ein anderes Grundstück ganz oder zum Theil unbrauchbar sein würde, es kann jedoch nah §8. 8 daselbst Niemand durch willkürlihe Veränderungen in der Gestalt, Hauptbestimmung oder Nußungsart seines Grundstücks den Andern zu dergleichen Einschränkungen verpflichten. Jn Be- ug a! f diese Bestimmungen hat das Reichsgeri cht, II. Hülfs- fat dur Erkenntniß v. 12. Febr. d. J. folgende Rehtssäße auf- estellt: Hat sich der Besißer eines Grundstücks dur will- ürlihe Handlungen in eine Nothlage gebracht, in deren è olge ihm die Nugzung seines Grundstücks ganz oder zum Theil un- möglich sein würde, so kann erx von seinem Nachbar nicht eine Einschränkung des Eigenthums desselben verlangen, damit er aus dieser von ihm selbst geschaffenen Noth wieder befreit werde. War dagegen die nah der Veränderung der Benußung des servitutsbedürftigen Grundstüks bean- spruhte Servitut bereits vor der Veränderung der Be- nußung nothwendig, thatsächlih aber nicht beansprucht worden, so ist die Unbrauchbarkeit des Grundstüces ohne die beanspruhte Servitut nah dessen natürlicher Eigen- chaft und der Art der Benußung zu der Zeit zu beurtheilen, in welcher die nothwendige Servitut in Anspruch genommen wird. „Klägerin hat allerdings das servitutbedürftige Grund- süd als Aterstück gekauft und früher als solches benußt, sie hat dasselbe jedoh gegenwärtig als Thongrube in Benußung und befördert von dort aus den gewonnenen Thon nah ihrer südlich der Kohleneisenbahn des Verklagten belegenen Ziegelei. Es kommt N bei Entscheidung der Frage, ob gerade der Verklagte mit seiner Kohleneisenbahn zur Gestattung dcr noth- wendigen Servitut verpflichtet sei, niht blos auf die Lage des servitutbedürftigen Grundstückes, sondern hauptsählih darauf an, daß Klägerin südlih der Kohleneisenbahn des Verklagten die zur Verwendung des guf ersterem Grundstücke gewonne- nen Materials bestimmte Ziegelei besißt.“

Der hiesige Königlich spanishe Gesandte, Graf von Benomar, hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistisher Geschäftsträger der Legations-Sekretär Don Luis del-Arco.

Baden. Karlsruhe, 30. April. (Cöln. Volksztg.) Das gestern erschienene „Anzeigeblatt für die Erzdiöcese Frei- burg“ enthält einen Erlaß des erzbischöflihen Kapitels- Vikariats in betreff des Nachweises der allgemeinen wissenschaftlihen Vorbildung der Geistlihen. Jn der Einleitung heißt es: „Unser oberhirtlihes Amt legt uns die unerläßlihe Pflicht auf, mit aller Sorgfalt die tüchtige Heranbildung und die Amtsautorisation der uns unter- stehenden Geistlihen zu leiten. Wir sind andererseits aber auch verpflichtet, soweit es in unseren Kräften liegt, für eine ausreichende Pastoration zu forgen und möglichst dem Nothstande unserer Seelsorge abzuhelfen. Jm Hin- blick hierauf und da die Pflege der sittlich-religiösen nteressen am besten dur das harmonische Zusammenwirken zwischen der Staats- und Kirchengewalt gedeiht, haben wir uns dem Geseß vom 5. v. M. unterzogen. Wir begrüßen diesen bedeutsamen Schritt zur Anbahnung des Friedens zwischen Staat und Kirche.“ Der Erlaß sührt sodann aus, das Gese verlange nur, daß „die Kandidaten des geistlihen Standes die Absol- virung der für die übrigen sogenannten Berufsfächer vorge- schriebenen Gymnasial- und akademischen Studien nahweisen“. eia ließt sich eine bischöflihe Verordnung, welche be- timmt:

1) Die Kandidaten der Theologie haben spätestens vier Wochen vor Abhaltung des kirchlihen concursus pro seminario die im Ge- seße bezeichneten Nachweisungen (Absolutorium und Universitäts- zeugnisse) der Kirhenbehörde vorzulegen. 2) Jene Priester, welche die erwähnten Nachweisungen nit vorlegen können, haben ihre an- dern Papiere (über Heimathberechtigung, Studiengang) stets der Kirchenbehörde vorzulegen, das erstemal sofort, wenn sie im badischen Theil der Diöcese in der Seelsorge ständig thätig sein wollen. 3) Priester, welche nur vorübergehend, aber zur Stellvertretung oder Aushülfe im badishen Theil der Diöcese zur Verwendung kommen, haben der Kirchenbehörde vorzulegen Zeugnisse Über Or- dination, seitherige Dienstleistung und Heimathberehtigung. 4) In allen diesen Fällen wird die Kirchenbehörde an der Hand der ihr übergebenen Nachweisungen bei der Großherzoglichen Regierung die erforderlichen Schritte thun, daß der Verwendung der Betreffenden im Kirchendienste kein s\taat- lihes Hinderniß im Wege steht, bezw. die erforderliche Dispens ertheilt werde. 5) Zur blos gelegentlichen, bezw. zeitweisen Aushülfe Seitens der im Auslande, besonders an der Grenze angestellten Priester genügt der Auftrag des kirchlich bestellten Pfarrers oder Pfarrverwesers. Falls der aushelfende Priester staailich noch nicht als zugelassen erklärt ist, so hat der paroehus loci dem Ministerium des Innern Anzeige zu machen unter Angabe von Namen, Wohnsiß und sonstiger Dienststellung des Aushelfenden. 6) Um die Beseßung von Kirchenämtern mit den seit 1863 ordinirten Priestern mögli zu beshleunigen, werden die Betheiligten \{ließlich aufgefordert, ihre Papiere baldmöglih\t der Kirchenbchörde vorzulegen.

Sachsen-Weimar-Eisenach,. Weimar, 2. Mai. mh J.) . Die Forstakademie in Eisenach, ein Spröß- ing der berühmten sähsishen Akademie , feiert heute ihr 50 jähriges Bestehen. Sie wurde 1808 als Privatanstalt von dem Ober-Forstrath König, einem Zögling Cotta's, zunächst in Ruhla gegründet, 1830 aber vom Staat übernommen und nach Eisenach verlegt. Sie steht seit 1850 unter der Leitung des Ober-Landforstmeisters Greve. Die Akademie, die seit 1830 von 1081 Schülern besuht worden ist, darunter 186

aus dem Großherzogthum, 848 aus den deutshen Staaten, 47 aus dem Auslande, blickt auf einen Zeitraum aus3gezei- neter Wirksamkeit zurück und hat, wie in einem Handschreiben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs an den Leiter derselben ausgesprochen wird, ih wohlverdiente Anerkennung nit nur im Lande, sondern weit über dasselbe hinaus in Dienste der Wissenschaft und der praktischen Forstwirthschafts= lehre erworben.

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 2. Mai. (Dr. F: Der hier versammelt gewesene gemeins chaftlihe Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha hat feine Thätigkeit be- endigt und ist am 30. v. M. vertagt worden ; es exfolgt nun- mehr wieder der Zusammentritt des hiesigen Spezial-Landtags.. Jn Bezug auf den bereits mitgetheilten Antrag eines Abge- ordneten des gemeinschaftlichen Landtags, die vertragsmäßige Zuständigkeit der Strafkammer in Coburg betreffend, sei noch erwähnt, daß dieser Antrag von der Rechtskommission anders gefaßt wurde und in dieser Fassung, nicht in der des Antrag- stellers, vom gémeinschaftlihen Landtage au einstimmig an- genommen worden ist.

Gotha, 29. April. (Mgdb. Ztg.) Seit dem Jahre 1854 ist der Etat der Staatskasse des Herzogthums Gotha. von 1 726 800 auf 2433 200 4 gestiegen. An Klassen- und Einkommensteuer wurden erhoben von 1854—1858 228 000 6. jährli, von 1877—1881 dagegen 560 000

Oesterreich - Ungarn. Wien, 2. Mai. Wie die „Presse“ erfährt, werden der König und die Königin der Belgier, sowie Prinzessin Stephanie zu Anfang des Monats Juni Oesterreih-Ungarn besuchen. E

3. Mai. (W. T. B.) Der bisherige hiesige fran- zösische Botschafter, Teisserenc de Bort, welcher heute Nachmittag von der Kaijerin in Abschiedsaudienz empfan- gen wurde und morgen vom Kaiser empfangen werden Wird, hat, der „Polit. Corresp.“ zufolge, das Großkreuz des St. Stephan-Ordens erhalten. i

4, Mai. Der volkswirthschaftlihe Aus\chuß des Abgeordnetenhauses nahm die Uebereinkunft zwishen Oesterreih und Deutschland über die Ver- längerung des Handelsprovisoriums bis zum 30. Juni 1881 unverändert an. Bezüglih des Veredelungsverkehrs wurde mit 13 gegen 10 Stimmen eine von Fsbary beantragte Ne- solution angenommen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, unbeschadet des Grenzverkehrs dafür Sorge zu tragen, daß mit dem 30. Juni 1881 der bisherige Veredelungsverktehr aufgehoben werde. /

Die Vertreter der gemeinsamen Regierung, des dies- seitigen und des ungarishen Ministeriums haben in einer Konferenz beim Reichs - Finanz - Minister den Entwurf einer Privilegien-Ordnung, eines Marken- und Muster- schuß - Geseßes für Bosnien und die Herzegowina. festgestellt und hierauf eine Reihe von Zolladministrations- Angelegenheiten der okkupirten Länder geregelt. Mit dem 1. d. M. haben die österreihischen Konsulate in Bos nien und der Herzegowina ihre Thätigkeit eingestellt.

Ragusa, 3. Mai. Eine Abtheilung von 6000 Montenegrinern ist nah Podgoriya abgegangen, um das Vordringen der bei Tusi konzentrirten Albanesen gegen Podgorißa zn verhindern.

Großbritannien und Jrland. London, 1. Mai. (Allg. Corr.) Jhre Majestät die Königin hat den Earl Cowper zum Vizekönig von Frland ernannt. Lord O'Hagan, der unter Gladstone's Verwaltung 1868 Lo vd- kanzler für Jrland war, hat diesen Posten wieder über- nommen.

Die „London Gazette“ meldet die Ernennung des Hrn. Plowden zum britishen General-Konsul in Bagdad. Ferner wurden gestern ernannt: Mr. Leonard Court- ney zum Vize-Präsidenten des Handels8amts, Mr. Osborne Organ zum General-Auditeur (Judge Advocate General), Mr. Hibbert zum parlamentarischen Sekretär des Lokalregierungs- amts, Sir A. D. Hayder, Mr, John Holms und Mr. C. C. Cotes zu Junior Lords des Schaßamts.

Sir Charles Dilke, der neue Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, hat Hrn. George Murray zu seinem Sekretär ernannt.

Das Oberhaus trat gestern Nachmittag um 2 Uhr zu- sammen. Bald darauf erschienen die Königlichen Kommissare auf ihren Pläßen. Der Träger des shwarzen Stabes wurde abgeschickt, um die Gemeinen nah dem Hause zu entbieten. Bei seinem Eintreffen war Mr. Brand, der neuerwählte Sprecher, von einer großen Anzahl von Mitgliedern des Unterhauses begleitet. Mr. Brand sagte: Jh habe Eure Herrlichkeiten zu benachrichtigen, daß in Gehorsam Fhrer Majestät Befehle, Jhrer Majestät getreueste Gemeinen, in Aus- übung ihrer unbestreitbaren Rehte und Privilegien, die Wahl eines Sprechers vorgenommen haben und ihre Wahl auf mich selbst gefallen ist. Jh stehe nunmehr in Person vor Jhren Schran- ken und unterwerfe mich in aller N E hrer Majestät huldvoller Bestätigung. Der Lordkanzler erwiderte: Mr. Brand! wir sind beauftragt, Sie zu versichern, daß Jhre Majestät von Jhrem Eifer für den öffentlithen Dienst und von Jhrer vollständigen Zulänglihkeit für die Ausübung der mühe- vollen Pflichten, mit denen Dero getreue Gemeinen Sie be- traut haben, so sehr durchdrungen ist , daß sie aufs Bereit- willigste Sie als deren Sprecher anerkennt und bestätigt. Mr. Brand: Jh“ unterwerfe mich in aller Unterthänigkeit und Dankbarkeit Jhrer Majestät huldvollstem Befehl. Es liegt mir nunmehr ob, im Namen und Auftrag der Gemeinen des Vereinigten Königreiches, ihre gesammte unbestreitbare Rechte und Privilegien zu beanspruchen. Jch bitte Jhre Majestät unterthänigst um Redefrciheit in der Debatte, um Schuß vor Hastnahme ihrer Diener und eigenen Personen, und vor Allem um die Freiheit des Zutritts zur Königin, wenn Umstände dies erheishen, sowie um günstigste Deutung aller ihrer Handlungen. Was mich selber betrifft, so bitte ih, daß falls ein Jrrthum begangen wird, derselbe mir selber und nit Jhrer Majestät getreuesten Gemeinen zur Last gelegt werde. er Lordk anzler: Herr Sprecher, wir sind ferner beauftragt, Jhnen mitzutheilen, daß Jhre Majestät bereitwilligst alle Rechte ‘und Privilegien anerkennt, welche den Gemeinen je von ihren Königlichen Vorgängern gewährt worden sind. Betreffs Pye selbst, mein Herr, wird „hre Majestät, obschon sie wohl weiß, daß Sie einer derar-= tigen Zusicherung nicht benöthigt sind, Jhren Worten und Thaten alle Zeit die günstigste Deutung zu Theil werden lassen. Der Sprecher zog ih hierauf zurück. Lord

5 zum Vorsißenden s. muß nun die

Unterhauses weigerte

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Yeaconsfield hatte das Haus gegen 2 Uhr betreten und jah Ablegung des Lehnseides seinen Siß auf der ersten Dppositionsbank eingenommen,‘ auf dem Plaße, den Lord Sranville einzunehmen pflegte. Das Haus vertagte sich zegen 5 Uhr.

Das Unterhaus versammelte sich ebenfalls um 2 Uhr. Bald darauf wurden die Mitglieder vom Träger des schwarzen Stabes nach dem Oberhause behufs Vorstellung des neuge- wählten Sprechers, Mr. Brand, entboten. Während ihrer Ab- wesenheit wurden vier Tische in den Sizungsfaal gebracht, vor dem „Tisch des Hauses“ aufgestellt, und auf jeden Tisch aht Neue Testamente gelegt. Nachdem der Sprecher, der nur eine gewöhnliche Perrüce und keine Robe trug, nah dem Unterhause zurückgekehrt, hielt er folgende Ansprache an die

| versammelten Mitglieder: „Jh habe das Haus zu benahrih-

tigen, daß M Majestät durch ihre Kommission geruht hat, meine Wahl zum Sprecher zu genchmigen, und ih habe in Jhrem Namen und zu Jhren Gunsten mein ergebenes Bittgesuch an Jhre Majestät eingelegt für alle Jhre alten Rechte und Privilegien, wie Redesreiheit bei Debatten , Be- freiung von Verhaftung für Jhre Personen und die Jhrer Dienstboten, freien Zutritt zu Fhrer Majestät, wenn immer die Gelegenheit es erheischen jollte, und daß allen Fhren Handlungen eine günstige Deutung beigelegt werde. Alles dies hat Jhre Majestät durch ihre Kommissäre zu genehmigen und zu verleihen geruht, wie dies stets von ihr selber oder ihren Vorgängern gethan worden. Meine erste Pflicht in diesem Hause is, meinen actungsvollen und er- gebenen Dank für die mir durch meine Wahl erwiesene Ehre auszusprehen. Jh Mitglieder dieses Hauses ersuchen, in Gemäßheit des üblichen Herkommens den Lehnseid an dem Tische des Hauses zu leisten.“ Der Sekretär, Sir T. Erskine May, vereidigte hierauf den Sprecher, der das Haus unverzüglih darauf verließ und bekleidet mit seiner ÄAllongeperrücke und Robe zurückkehrte. Der Sekretär verlas sodann das Parlamentsregister in der alphabetishen Reihen- folge der Grafschaften, und sämmtliche Vertreter der Städte in den Grafschaften, sowie die Grafschaftsvertreter selber für Bedfordshire und die anderen Grafschasten in der Liste bis Cumberland, leisteten zuerst den Eid. Nach der Eidesleistung trugen die Mitglieder ihre Namen in das Parlamentsregister ein. Dieses Geschäft nahm den ganzen Nachmittag bis 5 Uhr in Anspruch und wird heute (Sonnabend) fortgeseßt. Fm Ganzen sind bis jeßt 350 Mitglieder vereidigt worden.

Die Spaltung unter den Homerulers scheint sih immer kritisher gestalten zu wollen. Parnell und sein An- hang haben beschlossen, sich von der liberalen Partei gänzlih zu trennen und im Unterhause Siße auf der Oppositionsseite einzunehmen. Während der gestrigen Sizung nahmen die Deputirten Finigan und D'Donnel ihre alten Pläße zur Linken des Sprecherstuhles ein. Mr. Shaw, das Haupt der gemäßigten Homeruler, saß mit seinen Anhängern auf der liberalen oder ministeriellen Seite.

Seitens Jhrer Majestät Regiernng ist an die dänische Regierung das Gesuch gerichtet worden, an der grönländischen Küste nach etwaigen Spuren des verschollenen Schulschiffes „Atalanta“ forschen zu lassen.

Das Jndishe Amt hat vom Vizekönig ein vom 30. v. M. datirtes Telegramm folgenden Fnhalts empfangen: „Authentishen Berichten zufolge is der gestern übermittelte von eingeborenen Boten überbrachte Bericht über das Gefecht des Generals Roß mit dem Feinde und die Verluste des leßteren in hohem Grade übertrieben.“

Aus Bombay wird unterm 29. v. M. gemeldet: Aby Syad, der Führer des Einfalls in Dubrai, hat sein Fort ver- lasen, das zerstört wurde. Er und mehrere seiner Anhänger wurden nah Kandahar gebracht, wo ihnen der Prozeß gemacht werden wird. :

3. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des _ sch Bradlaugh, den vor- geschriebenen Eid zu leisten und verlangte, daß eine ein-

F fache Erklärung genügen sollte. Cavendish brachte hierauf

den Antrag ein, einen Auss{huß zur Entscheidung dieser Frage zu ernennen. Northcote unterstüßte den Antrag, der vom Hause angenommen wurde. Im weiteren Verlaufe der Sißung wurde die Vornahme von Neuwahlen für die durch die Bildung des neuen Kabinets vacant gewordenen Sitze angeordnet. Der Deputirte Wolff theilte mit, daß er demnächst die Aufmerksamkeit des Hauses auf die durch den Berliner Vertrag der Türkei gegenüber übernommenen Verpflichtungen lenken und eine bezügliche Resolution bean- tragen werde.

Frankreih. Paris, 2. Mai. (Fk. Corr.) Das „Journal des Debats“ begleitet die Anzeige von der Ernennung des Hrn. Le on Say zum Botschafter in London mit einer Note, in der es heißt: „Die Regierung hat erachtet, daß in dem Augenblicke, da die Besprehungen wegen eines neuen Handelsvertrags mit England eröffnet werden sollen, die Fächkenntnisse und {hon der Name des Hrn. Léon Say einen besonderen Vortheil böten. Hr. Léon Say hat nicht geglaubt, die ihm angetragene Mission ab-

| lehnen zu sollen, sondern er nahm sie unter den Bedingungen

an, unter welhen man sie ihm antrug. Er wird also in London die Unterhandlungen wegen des Handelsvertrags an- bahnen, und wenn er mit dem Titel eines Botschafters hingeht, so geschieht es, weil dieser Titel nach der Ansicht der Regierung ihm eine größere Autorität für die Durhführung einer fo wih- tigen Aufgabe verleihen dürfte. Die Anbahnung eines Handels- vertrags mit England wird die Verhandlungen der beiden Kammern über den Zolltarif durhaus nicht stören ; vielleicht wird sogar das Zusammentreffen dieser beiden Arbeiten, der diplomatischen und der parlamentarischen, dem gemeinsamen Ziele noch förderlich sein. Der Vertrag wird übrigens von den Kammern bestätigt werden müssen, die hier, wie in allen an- deren Fällen, das leßte Wort behalten. Nur dieses Ueber- angsverhältniß konnte die Regierung bestimmen, auf die onst so geshäßten Dienste des Admirals Pothuau in London zu verzichten. Aus denselben Gründen hat auh Hr. Léon Say nit angestanden, sich für den Augenblick vom Senat zu entfernen und dem Rufe, welchen die Regierung zu einem bestimmten Zwecke an ihn richtete, Folge ju leisten“.

Das „Parlement“ erklärt sih mit der dem deutschen Bundesrath unterbreiteten Wehrsteuer durchaus einverstan- den und sagt, man könne voraussehen, daß Frankreich über kurz oder lang ebenfalls das Prinzip einer solchen militärischen Taxe annehmen werde.

Der Gemeinderath Charles Quentin, ein Freund Gambetta's und Mitarbeiter der „Petite République française“

ist von dem Minister des Jnnern auf den wichtigen Posten, des Direktors des öffentlihen Wohlthätigkeitswesens berufen worden.

83. Mai. (W. T. B.) Auf der Tagesordnung der heutigen Sißung der Deputirtenkammer stand die Fnterpellation Lamy's (linkes Centrum) über die Dekrete vom 29. März. Bei Begründung seiner Jnter- pellation bestritt Lamy die Gültigkeit der alten Geseße, die zu Gunsten der Dekrete vom 29. März angeführt worden seien. Der Justiz-Minister Cazot wies die Gültigkeit dieser Geseze nah, die keineswegs außer Kraft getreten seien. Diese Geseze seien vielmehr stets in Anwendung gebracht worden, so oft man wollte, obwohl man sie zeitweilig aus Gleichgültigkeit oder strafbarer Connivenz ruhen gelassen. Die Republik Habe das Recht, sich zu vertheidigen ; die Regierung werde daher die Geseßgebung in An- wendung - bringen, wie es ihr Recht und Wre Pflicht sei. Sie werde die glorreiße Erbschaft der Väter niht aufgeben. Die Redner der republi- fanishen Partei ecklärten, Angesichts dieser Rede des Justiz-Ministers, auf das Wort verzichten zu wollen. La Rochefoucauld-Bisaccia protestirte gegen die Dekrete im Namen der Freiheit. Lamy beantragte eine Tagesordnung, in welcher die sofortige Vorlegung eines Gesetzes über die Vereinigungen gefordert wird. Die Regierung beantragte den Uebergang zur einfachen Tagesordnung, welche mit 362 gegen 137 Stimmen angenommen wurde. Der Bonapartist Mitchell wünschte die Regierung über die Anwendung des R A in der Gironde zu interpelliren. He Ln dieser Jnterpellation wurde auf einen Monat vertagt.

Sohn Lemoinne hat dem Ersuchen des Direktors des „Journal des Débats“ nachgegeben, wird in seine frühere Stellung zurückehren und nicht deu Gesandtschastsposten in Brüssel übernehmen.

Ftalien. Nom, 3, Mai. (W. T. B.) Der Minister- Präsident Cairoli hat an die Vertreter Ftaliens im Aus- lande ein Rundschreiben, betreffend die Auslösung der Deputirtenkammer und die Neuwahlen, gerichtet. Jn demselben wird hervorgehen, daß das Ministerium sich den Wählern mit dem Programme nußbringender Reformen im Fnnern, welches zugleih Beruhigung und Versöhnlichkeit nah außen bin zeige, vorstellen werde. Dieses Programm entspreche dem Wunsche der großen Mehrheit des Landes.

Ein aus Crispi, Nicotera und Zanardelli bestehendes Comité hat, Namens der Deputirten der Linken, welche am 29. v. M. gegen das Ministerium stimmten, ein von 51 Deputirtèn unterzeihnetes Wahlman ifest erlassen, in wel- chem die Gründe für die Abstimmung vom 29, v. M. dar- gelegt und die Wähler aufgesordert werden, von den Kandi- daten der Linken ein klares, aufrihtiges Programm und eine entschieden liberale Politik zu verlangen. Jn dem Wahl- manifeste wird zugleih der Wunsh einer Versöhnung mit den Freunden der Linken, die für das Ministerium stimmten, ausgesprochen. Die neue konservative Partei beabsich- tigt ebenfalls, Wahlkandidaten aufzustellen.

Türkei. Pera, 2. Mai. (W. Pr.) Vorgestern ist ein zweites Teskereh (Zuschrift) der Pforte an die albane- jishe Liga abgegangen, in welcher dieselbe aufgefordert wird, ihre in dem an Montenegro abzutretenden Gebiete stehenden Truppen bis zum 8. d. abzuberufen. Der Kriegs-

Minister bereitet eine größere Truppensendung nah

Kreta vor.

Serbien. Belgrad, 2. Mai. (Pest. L.) Ristics beauftragte den Gesandten Kristics, neuerlihe Schritte wegen Abschlusses des Zoll- und Handelsvertrages zwischen Oesterreih-Ungarn und Serbien vorzunehmen. Die Ersazwahlen sür die Skupschtina finden am 21. Mai statt. Die Staatsbahn sendete 10 Jngenieure nach Leskovác

wegen der Tracirungsarbeiten der Linie Nisch.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Darmstadt, Dienstag, 4. Mai, Mittags. Der Groß- herzog und die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth sind, einer Einladung Sr. Majestät des Kaisers zur heutigen Tafel folgend, heute Mittag nach Wiesbaden abgereist. Die beiden Prinzessinnen werden sich nächsten Sonntag zu längerem Auf- enthalte nah England begeben.

Konstantinopel, Dienstag, 4. Mai. Der Nuntius Vannutelli ist bemüht, eine Versöhnung der antihassunistishen Armenier mit Rom herbeizuführen. Der Patriarch, Hafssun, begiebt sich am nächsten Freitag nah Rom.

Nr. 23 des „Amtsblatts des Reichs-Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen : vom 15, April 1880: Außergewöhn- [iche statistishe Ermittelungen über den Postpäckereiverkehr auf den Eisenbahnen. Vom 29. April 1880: Pofst-Dampfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden.

Nr. 8 des „Marine-Verordnungs8-Blattes*“ hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend Dienstzeit beim Lazareth Yoko- hama. Sanitätsdienstreglement. Corned beef. Großmonti- rungsfompetenz der Militäranwärter. Schulrerzeicbnisse. Dienst- 2c. Reisen. Wettrudern. Wohnungszeldzushuß. Heimaths- 2c. Zahlungen. Kohlenbeshaffung. —- Schiffsbücher- kisten. Personalveränderungen. Beuachrichtigungen.

Nr. 11 des. Armee-Verordnungs-Blatts hat folgenden Snhalt: Aushebung des §. 88 des Reglements über die Natural- verpflegung der Truppen im Frieden nebst zugehörigem Nachtrag und Ergänzung des §. 92 Alinea 2 ebendaselbft. Neue Probe des Karabinerfutterals. Neue Probe des Lanzenarmriemens und Ein- führung etnes Doppellanzenshuhes am linken Steigbügel bei den Ulanen. Kompetenz an Kochholz bei Aufhebung eines Birwoaks, Anderweite Bezeichnung des 1. Bataillons (Rotenburg i, H.) 2. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 32. Abänderung der Be- stimmungen betreffend die Befugnisse zur Beurlaubung von ODffi- zieren 2c. Einmalige Beihülfe für Unteroffiziere: IV. Nachtrag zu den Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Kasernen. Konstruktions - Aenderungen an Kavalleriesäbel mecklenburgischen Modells. Modifikation des §. 157 des Reglements über die Be- kFleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden. Vom 30. April 1868. Nachweisung der während des ersten Vierteljahtes 1880 bei den Reichs-Telegraphenanstalten vorgekommenen Veränderungen. Schema zu den Liquidationen der Truppen über die Abfindungs- beiräge für übernommene Selbftbewir!hschaftung von Kasernen und Stallungen. Berichtigung. Die Ermitteluna des Eigenthümers eines Ringe®, welcher angeblich einem deutschen Offizier 2c. während des leßten Feldzuges verloren gegangen ift.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlibung:n des Kaiserlihen Gefund- heitsamts find in der 17, Jahreswoche von je 1000 Bes wohnern, auf den Jahresdurhschnitt berehnet, als gestorben cineldet: in Berlin 27,5, in Breslau 33,2, iín Königéberg 31,6, in

öln 23,1, in Frankfurt a. M. 17,9, in Hannover 22,7, in Cafsel 16 9, in Magdeburg 27,4, in Stettin 22,4, in Altona 28,1, in Straßburg 27,2, in Meß —, in München 42,7, in Nürnberg 28,1, in Augsburg 39,8, in Dresden 24,1, in Leipzig 26,9, in Stuttgart 23,0, in Braunschweig 30,9, in Karlsruhe 21,8, in Hamburg 25,5, in Basel 29,6, in Brüffel 22,0, in Wien 34,2, in Budapeft —, in Prag 41,0, in Triest 34,1, in Paris 30,8, in Amsterdam 34,8, tin Kopenhagen 33,4, in Stocholm 28,1, in Christiania 24,0, in St. Petersburg 59,4, in Warschau 28,1, in Odessa 37,7, in Bukarest 39,8, in Nom 284, in Turin 35,1, in Athen —, in Madrid —, in London 20,2, tn Glasgow 253, in Liverpool 23,7, in Dublin 35,8, in Edirnburgk 22,5, in Alexandrien (Egypten) 33,1. Ferner aus früheren Wochen: in News York 25,8, in Philadelphia 19,9, in (Lhicago 166, in St. Franzisko 15,4, in St. Louis 13,8, in Cincinnati 17,7, in Calcutta 27,9, in Bombay 40,05, in Madras —.

_ Beim Beginn der Woche herrschten an den mittel-, west- und süddeutschen BeobaHGtungsöstationen westlihe und nordwesilihe, an den öôstlihen Stationen fsüdlihe und südwestlihe Luftströmungen, welche leßtere aber auch bald in nordwestlihe umgingen. Am 19., in Breslau erst am 20., ging der Wind an den meisten Stationen über Nordost nah Südojt, in Bremen und Karlsruhe bis nah Süd- west, häufig mit nordwestlichen Windrihtungen wechselnd. Am Schluß der Woche machten sih jedoch in den ost- und westdeutshen Beobachtungéocten westlihe, an den mittel- und norddeutschen süd- westliche, in Karlsruhe nördliche Windströmungen geltend. Die An: fangs der Woche das Monatsmittel weit überfteigende Luftwärme sank besonders in Süddeutschland und stieg erft wieder am Schluß der Woche. Es regnete besonders in Süddeutschland vielfah. Der Gang des Lustdrucks zeigte mehrmaliges Schwanken, behauptete aber im Ganzen seinen beim Wochenbeginn eingenommenen Standpunkt.

__Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten größeren Städten zum Theil erheblih abgenommen. Für die deut- schen Städte sank die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl auf 27,4 (von 29,9 der Vorwoche, auf 1000 Bewohner und aufs Jahr be- rechnet). Insbesondere wurde der Antheil des Säuglingsaiters an der Sterblichkeit allgemein geringer, so daß von 10000 Lebenden (aufs Jahr berechnet) 97 Kinder unter 1 Jahr starben gegen 100 der Vorwoche; (in Berlin 101 gegen 107).

Unter den Todesursachen gewannen von den Infektionskrank- heiten Diphtherie, typhöôse Fieber, bes. Flecktyphen, größere Aus- dehnung, während Masern, Scharlachfieber und Keucbhusten eîwas seltener wurden. Die Masernepidemien in Breslau, Harburg, Weißenfels, München verliefen milder, auch in Berlin nahm die Zahl der Opfer ab, in Zwickau, Danzig, Wesel, Amstervam nahm sie dagegen wieder zu. Das Scharlawfieber greift in Berlin und E mehr um si{ch. Diphterishe Affektionen traten gleich- als häufiger auf, besonders stieg die Zahl der Todesfälle in Berlin, Wien, Stuttgart, München, Danzig, Aachen, St. Peters8- burg, in Hamburg hat die Epidemie etwas abgenommen. Die Zahl der Todesfälle an Keuchhusten wuchs in Berlin, in London sank sie auf 83. Typhöse Fieber forderten in Königsbera, München, Paris wieder mehr Oxfer. In St. Petersburg und in mehreren Städten Ost- und Westpreußens hat der Flecktypus größere Verbreitung gefunden, Flecktyphus-Todesfälle werden aus St. Petersburg 76, aus Danzig 5, aus Thorn und Warschau je 3, aus Königsberg und Braunschweig je 2, aus Beuthen, Posen, London je 1 gemeldei. Darmkatarrhe der Kinder erfuhren meist Nachlässe, doch ift die Zahl der Todesfälle daran besonders in München und St Petersburg noch immer eine außergewöhnlich hohe. Entzündliche Erkrankungen der Athmungsorgange wurden allgemein seltener. Die Pocken zeigen in London, Paris und Odessa eine Zunahme, in Wien, Prag, St. Petersburg, Barcelona, Bukarest und Alexandria eine Abnahme der Todesfälle. Aus Beuthen wird 1, aus Krakau, Triest, Rom je 2 Potkentodesfälle gemeldet.

G DiedeutsheWaaren-Verkehrs-Statistik, na den Motiven des Gesetzes und den zur Ausführung deffelben ergangenen Verordnungen erläutert von Boden stein, Sekretär im Kaiser- lih ftatistischen Amt zu Berlin. Preis 4 #— In diefer Bearbeitung des Gesetzes sind, um die allgemeine Anwendung desselben zu erleich- tern, jedem Paragraphen die zur Ausführung desselben dienenden Vorschriften gesammelt hinzugefügt und erläuternd besprohen. Eine darauf folgende Sammlung der einzelnen Bestimmungen, welche für Zoll- und Steuerbehörden, Post- und Cisenbahn- verwaltungen zur Handhabung des Gesetzes ergingen, erleichtert dessen Ausführung. Das dem statistischen Waarenverzeichniß bhinzu- g eingehende alphabetische Wortregister wird bei der Ausfertigung und Prüfung der Anmeldescheine besonders dem im Zollwesen Unkundigen willkommen sein ; endlich fördert no% ein aus- führliches Sachregister die Benußung des Buchs.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Am 30. April ftarb hierselbst der Historienmaler Professor Karl Heinrih Hermann, Mitglied der Königlichen Akademie der Künste. e Von dem Feld- und Forst-Polizeigejsez vom

1. April 1880 ift jeßt im Verlage von H. W. Müller hierselbst eine von Dr. P. Daude, Staatsanwalt am Ober-Landesgericht in Marienwerder, veranstaltete, mit Erläuterungen versehene, Ausgabe erschienen, Durch das Feld- und Forst-Polizeigeseß is dem auf allen betheiligten Seiten bereits seit langer Zeit fühlbar gewordenen Bedürfniß einer dem gegenwärtigen Stande der Geseßgebung auf anderen Gebieten entsprehenten einheitlichen Regelung des Feld- und Forstpolizeirehts Rechnung getragen. Allerdings hat auch das gegenwärtige Geseg die Verschiedenheit provinzieller und örtliher land- und forstwirths{haftlicher Zustände nicht vollkommen unberütsihtigt lassen können, Dasselbe hat daher einerseits die von den besonderen Bedürfnissen einzelner Gegenden und Orte am meisten abhängige Regelung der Hütungs- und Weideverhältnifse den Polizeibehörden übertragen, andererseits die autonomishe Thätigkeit der Ortsbehörden für gewisse lokal zu beurtheilende Verhältnisse dergestalt anerkannt, daß gewisse Hand- lungen nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn sie erlassenen polizeilißhen Anordnungen zuwider begangen sind, und endlich auch die Befugniß der Polizeibehörden, im Interesse des Feld- und Forstshußes Polizeiverordnungen zu erlassen, nicht berührt und nur insofern eingeschränkt, als diese Verordnungen den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes entgegenstehen. Abgesehen hiervon hat aber das Feld- und Forst- polizeigeseß für den ganzen Umfang der Monarchie einheitliche Vor- \criften über die Bestrafung, den Schadensersaß, die Pfändung 2c. getroffen, welhe neben den allgemeinen geseßlihen Bestimmungen dahin zielen, die Felder und Forsten gegen Beschädigungen zu schüßen. Der vorliegende Kommentar dürfte der zunächst mit der Hand- habun des Feld- und Forstpolizeigeseßes betrauten Orts- polizeibehörden , Ortsvorftehern und Amtsanwälten, ein prak- tishes Hilfemittel sein, dann auch dem Landwirthe, dem verwaltenden Forstbeamten, sowie den zur Verhandlung und Entscheidung der Feld- und Forstrügesahen als Schöffen be- rufenen Laten die Anwendung des Gefeßes erleihtern und end- lih auch dem Richter die einzelnen Bestimmungen des leßteren an der Hand des gesetzgeberishen Materials und der auf dem Gebiete des Feld- und Forstpelizeirewts ergangenen gerichtlichen und ad- ministrativen Entscheidungen in wissenshaftliher Weise, zugleich aber auch für den praktishen Gebrauch erläutern. Die in dem Feld- und Forster len in Bezug genommenen und dasselbe ergänzenden geseßlihen Vorschriften des Strafgeseßbuchs, der Strafprozeßordnung und - der Verwaltungsgeseße sind möglihst wörtlih aufgenommen, wodurch namentlih dem Laien das Nacschlagen ihm oft nicht zugäng- licher anderweiter Geseßbücher entbehrlich gemacht ist. In cinen Anhange sind das zur Anwendung des Feld- und Forstvoliz*t- cesetes für die Ortspolizeihörden unentbehrliche Gesez vom 14, Mai