1880 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

D cu g amn tou a Er GUZIER I S a R E L M i C E E T pat Mh m E C at Zti 7071

weise bestritten, theilweise in einem nit zutreffenden Licht dargestellt nd von den ersten der Herren Redner, welche heute gesprocen ben. Er hat zunächst direkt in Abrede gestellt, daß mein De- menti, welches ih einigen Anführungen des Abg. Bebel gegeben habe, begründet sei.

Meine Herren! Ich halte Dasjenige, was ih gesagt habe, voll- kommen aufrecht und der Hr. Abg. Liebknecht wird niht im Stande sein, das, was ich gesagt habe, beweismäßig zu widerlegen. Meine Angaben beruhen auf den Ausfagen der zuverlässigsten Beamten, die E bnen, über deren Glaubwürdigkeit nit der geringste Zweifel obwaltet.

Sodann, meine Herren, is verlesen worden der Brief, den Dr. Lewin an einen Kollegen in Bezug auf Aeußerungen gerichtet haben soll, welche Nobiling während seines Aufenthalts im Gefängniß ge- macht hat. Ich bin nicht im Stande, Ihnen darüber eine bestimmte Erklärung abzugeben, ob der Brief von Dr. Lewin herstammt oder nicht; so viel kann ich Ihnen aber sagen, daß, als von diesem Briefe die Rede war oder vielmehr von der Existenz eines solchen Briefes, Dr. Lewin befragt wurde, ob er an eine Privatperson einen solchen Brief gerichtet habe. Er hat das mit der größten Bestimmtheit ver- neint, und ehe ihm dieser Brief nicht vorgelegt wird, ift es nicht möglich, darüber mit voller Bestimmtheit zu urtheilen. Ich bin in- dessen durhaus nicht gemeint, die Möglichkeit zu bestreiten, daß dieser Brief von Lewin herrührt, und will Ihnen sagen, wie der Zusammenhang wahrscheinlich ift ; er hat, da der Brief nicht vor- gelegen hat, niht in unseren Händen war, nit volltändig aufgeklärt werden können, er ist aber wahrscheinlich folgender: Während No- biling im Gefängniß behandelt wurde, hat Dr. Lewin alle Tage oder alle zwei Lage ich kann mich dessen jeßt nit genau erinnern an die Polizeibehörde und zu- gleich an einea beamteten Arzt Berichte über das Befinden des Nobiling gesendet und es i denkbar, daß einer dieser Briefe, der an den beamteten Arzt gelangt ist , auf unrechtmäßige Weise diesem Arzt entfremdet wurde und so in die Hände des Gewähtsmannes des ersten Herrn Vorredners gelangt ist. Das ist mögli; ob es wirkli zutrifft, kann ih vor Rekognoszirung des Briefes nicht an- geben 3; ih will aber glei, damit nit meinen Worten eine andere Deutung untergelegt wird, hinzufügen: ih halte es sogar für wahr- \c{einlid, daß der Brief von Dr. Lewin herrührt und zwar deshalb, weil der wesentlihe Inhalt desselben mit einem Bericht übereinstimmt, welchen: Dr. Lewin an das Polizei-Präsidium über das Befinden und die Aeußerungen Nobilings erstattet hat. Was den Jyohalt des Briefes betrist, so bedarf es der weiteren Ausführung niht, daß derselbe überhaupt nichts beweist, weder nah der einen noch der anderen Richtung hin; er beweist nur, daß Nobiling unzusammen- hängende, nit vollkommen klare Aeußerungen an jenem Tage gemacht hat, wie er sie au an anderen Tagen gemacht hat und worüber ich eine größere Anzahl Berichte vorliegen habe, in denen wiederholt die aeußerung des Nobiling berichtet ist, daß er soztaldemokratischen Jdeen anhänge und denselben bei jeder Gelegenheit Auêdruck aegeben habe. Ih mache von diesem Beweismaterial nach der entgegen- geseßten Richtung keinen Gebrauch; aber ich muß dagegen protestiren, daß aus diesem Brief des Dr. Lewin bewiesen werden soll, daß Nobiling kein Anhänger der Sozialdemokratie war.

Fn welcher Weise übrigens das Verhältniß zwischen der That Nobilings und der Sozialdemokratie meinerseits aufgefaßt wird, das auseinanderzuseßen, habe ih bereits mehrfach in diesem hohen Reichs- tage Gelegenheit gehabt, und ih glaube, es wird niht nothwendig sein, das noch einmal zu wiederholen.

Sodann, meine Herren, komme ih auf den eigentlichen Gegen- stand, den Zweck dieses Paragraphen, und da muß ih sagen, ist es mir einigermaßen aufgefallen, daß der Antrag, die in der ziveiten Lesung angenommene Frist für die Verlängerung des Geseßes zu verkürzen, von einem Gegner der Vorlage kommt. Nun, meine Herren, wenn man einen Antrag einbringt, und troß dessen Annahme dennoch gegen das ganze Gese stimmen will, dann muß i sagen, ist es wohl von vornherein fraglih, ob denn dieser Antrag überhaup1 im Sinne des Geseßes liegt und den Verhältnissen entsprehend, dem Gesetze förderlich ift. Jch glaube, meine Herren, daß das durchaus nit der Fall ist, und soweit ih leider habe ih den ersten Theil der Rede des Herrn Vorredners während der großen Unruhe nicht vollständig vernehmen können soweit ih aber vernommen habe, sind es nur zwei Gründe, welche er angeführt hat dafür, daß es niht zweckmäßig wäre, eine so lange Frist festzuseßen.

Er hat zuerst gesagt, es dürfe doch den Sozialdemokraten nicht versränkt werden, sobald als irgend möglih ihre Rückehr zu legalem Verhalten zu beweisen, und das werde gehindert dur die zu lange Ausdehnung der Frist des Gesetzes. Er hat zweitens gesagt, es wäre nüßlih, häufiger hier über das Geseß zu sprechen und dadurch Ge- legenheit zu haben, eine Kontrole auszuüben über die Art und Weise, wie das Gese vor der Regierung gehandhabt wird.

Nun, meine Herren, der erste Grund ih will es ofen sagen i mir nicht recht verständlih. Das ganze Geseß ift, wie sein Wortlaut, wie seine Tendenz, wie seine Handhabung be- weist, gerihtet gegen die Ausschreitungen der Sozialdemokratie, gegen die gemeingefährlihen Agitationen der Sozialdemokratie. Mit dem Augenblicke, daß diese aufhören, wird die Sozialdemokratie nicht davon betroffen, und jeder Einzelne, der sich diesen Agitationen nicht mehr hingiebt, kommt mit diesem Geseße niemals in Konflikt. Welches Hinderniß also in demselben liegen soll, diese Agitation auf-

weil es einen Zwang ausüke, es ershwere, von ihren bisherigen Ge-

finnungen abzulafsen. Nein, meine Heren, so liegt die Sache in

der That niht. Denn das Gesetz richtet sich dies muß immer wiederholt werden, um allen falschen Schlußfolgerungen vorzubeugen

uit gegen die Gesinnung und - gegen. Ideen, sondern gegen un-

zuläsfige agitatorishe Ausschreitungen, und niemals wird man sagen

Fönnen, daß durch ein Strafgesey das Verbrechen provozirt werde.

Zu welchen Folgerungen man gelangt, wenn man das

behauptet, da3, meine Herren, haben Sie aus dem Schlusse

der Rede des Hrn. Abg. Liebknecht gesehen, t welcher Ihnen

sagte, ein Mann Ibsen, glaube ich, heißt er, in Franffurt a./M.

der wegen Meineides verurtheilt ift, werde entschuldigt dur die Bestimmungen dieses Gesetzes. Er hat gesagt, wegen einer kleinen Schrift sei der Mann verurtheilt worden, Meineids halber. Nein, meine Herren, niht wegen einer kleinen Schrift, um deren Beschlagnahme es sih. handelt, ift der Mann verurtheilt worden, sondern 4weil er sib nit gescheut hat, sogar in einer so minimem Sache einen falschen Eid zu leisten. Daran hat das Geseh keine Schuld haben können, daran hat die Gewissenlosigkeit Derer \{uld, welce glauben, in der Ankämpfung gegen die gesellshaftlihe und staatlihe Ordnung alle übrigen Rüdsichten hintanseßen zu können.

So steht die Sache, und darum, meine Herren, is: der Einwand nicht richtig, daß dur die Fortdauer des Gesetzes es irgendwie er- {wert werde, eine bessere Gesinnung zu offenbaren.

Nun, meine Herren, ist ferner gesagt worden, dieses Gesetz fönne ja für sich allein niht helfen, es müsse auf anderen Wegen versuht werden dem Uebel der Sozialdemokratie beizukommen. íImmer von Neuem kaun ich nur erklären, daß ih diesem Saße vollkommen zustimme, daß ih bereit bin, an meinem Theile diesem Eayte Geltung zu vershaffen und mit aller Energie und allem Ernste selbst zu arbeiten und förderlichß zu sein allen Bestrebungen, welche fich in dieser Richtung bewegen.

Ich bin mir bewußt, in dieser Auffassung eins zu sein, sowohl mit der Auffassung der verbündeten Regterungen, als mit der Auf- fassung aller derjenigen Parteien, welche sobald als möglich die Besei- tigung des Sozialistengeseßes wünschen, dadur, daß Zustände hber- beigeführt werden, welche dasselbe überflüssig machen.

Nun aber bitte ih Sie doch, zweierlei dabei zu bedenken : welches sind die Maßregeln, die man bei einer solchen Thätigkeit ins Ange faßt? Sind das Dinge, die sich sehr {nell herbeiführen lassen, oder find es nicht vielmehr lauter weit aussehende, tiefe Erwägung und \hwere Arbeit erfordernde Maßregeln, die sih nicht von heute auf morgen, auch niht von einem Jahre auf das andere herbeiführen lassen, sondern sowohl bezügli ihrer Einführung als zu ihrer Wirk- samkeit eine geraume Zeit erfordern? Darum auch brauchen wir für die Verlängerung des Gesetzes eine geraume Zeit, weil wir sonst mit der Wirksamkeit jener Maßregeln nicht würden zu Stande fommen, weil inzwishen wieder eintreten würde das laute Tosen und das Uebertönen der Stimme der Vernunft und, wie ih wiederhole, des Terrorismus, der von sozialdemo- fratisher Seite bis zum Erlasse dieses Geseßes ausgeübt worden ift, ein Terrorismus, vor dem darin irrt der Hr. Abg. Liebkneht nicht wir nervös sind oder Angst haben, nein, vor dem die ver- bündeten Regierungen, und mit ihnen die große Mehrzahl der Ver- treter des Reiches es für nothwendig halten, die übrigen Klassen der Gesellschaft zu {üßen, ohne aber dadur irgend wie einzuschränken M mo Betonung der Nothwendigkeit der soeben erwähnten Maßregeln.

Fch bitte Sie, einen zweiten Punkt nicht außer Act zu lassen. Wel hes ist denn die Antwort, die wir von sozialdemokratisher Seite bekommen {on auf die ersten Anfänge solcher Maßregeln? Nichts als Hohn und Zurückweisung! Das is es nicht, was von fozial- demokratisher Seite verlangt wird, sondern die Ziele und die Forde- rungen, die dort aufgestellt worden, die liegen auf einem ganz an- deren Gebiete und find unerfüllbar.

__ Meine Herren! J bitte, daß Sie den verbündeten Regie- gierungen ihre Zustimmung in der Gesinnung und in der Handlung darin nicht versagen, sondern au ferner angedeihen lassen, daß Sie mit uns betonen: die Anfötderungen der Sozialdemokratie sind unér- füllbar, unberehtigt, und es giebt keine Bestrebungen legaler Natur, vermöge welcher sie verwirklicht werden können.

Meine Herren! Es ist bei dieser Gelegenheit bingewiesen wor- den auf eine, ih gebe zu, niht sehr umf. sende Ginrichtung, die man sih aber nah bestem Willen bemüht hat zu begründen zum Besten der Arbeiter und überhaupt der niht vermögenden Klassen, das ift die Kaiser-Wilhelm-Spende. Es ist mir wohl bekannt, daß mit den Einricbtungen derselben nicht allseitiges Einverständniß vorhanden ist. Sie werden fi aber erinnern, daß bei der Begründung dieser Stiftung aus allen Kreisen und Parteien Männer der einsichtigsten und besten Art hinzugezogen worden sind, um ihren Rath darüber abzugeben, auf welhe Weise man am besten die Summe, die aus der Pietät des deutswen Volkes dar- gebraht war, zum Beften der arbeitenden Klassen verwenden könne, und der Rath dieser Männer ift dahin gegangen, das auf die Weise zu machen, wie es geschehen ist. Was in der Handhabung und in dem Statut an Schwierigkeiten sich ergiebt für die praktische Ausführung, das wird sih leiht an der Hand der Grfahrung besei- tigen lassen, und die Organe der Stiftung sind bemüht, offenes Ohr zu haben für alle Beschwerden und allen guten Rath, der ihnen da- bei ertheilt wird. Aber nun, statt wenigjiens diese Bemühungen an-

zugeben, ist in der That nicht erfindlich. Nicht einmal kann der GCinwand stichhaltig sein, daß das Geseß für arakterfeste Leute,

aarerae m v zen a WDeffentlicher An

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt on: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlih Prenßischen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. f. Wilhelm-Straße Nr. 832. e M

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

zuerkennen, diesem Institut den Vorwurf zu machen, es beruhe auf ganz unhaltbaren Grundlagen, es sei überhaupt ganz unbenußbar für

die Arbeiter und dergleichen mehr, ja, meine Herren, das ist sehr un- vorsichtig gesproben und ist außerdem nicht wahr. Die bewährtesten Techniker dieser Branche haben die Tarife und Grundlagen der Stif- tung aufgeftellt und sie sind heute noch der Meinung, daß dieselben vollkommen gesund und unanfectbar sind. Also, meine Herren, man follte doch solhe Institute fördern und niht angreifen und verdäh- tigen und den Arbeiter verleiten, wie es versucht worden is, und wenn von einzelnen Arbeitgebern auch das ist mir bekannt nit eingegangen ift auf die Betheiligung, so ift nicht zu verkennen, daß dabei andere Motive mitge) “kt haben, als Mißtrauen gegrn die Stiftung. Nein, meine Herren, oei einer Anzahl von Arbeitgebern bei weitem nicht allen waltet gegen die Kaiser-Wilhelm- Spende einiges Widerstreben ob, und sie sheuen sich, der Stiftung beizutreten deshalb, weil, wenn die Einlagen für die Arbeiter gemacht sind, sie diese nit bei jeder Gelegenheit ohre Weiteres zurückziehen können, so daß also, wenn die Arbeiter ihre Arbeit verlassen, diese deshalb nit ihre Einlage verlieren, sondern sie behalten. Dies Ver- hältniß ist es, welcbes bei Manchen ein Bedenken hervorgerufen hat, ch an der Kaiser-Wilhelmspende zu betheiligen. JIch hoffe aber, diese Bedenken s{chwinden werden und daß der Eintritt von vielen großen und bedeutenden Arbeitgebern in dieje Stiftung den Segen und Erfolg bringen wird, welhe nach der Absiht der Stiftung den arbeitenden Klassen zu Gute kommen sollen.

Nun, meine Herren, komme ich zu dem zweiten Grunde, der von dem leyten Herrn Vorredner für seinen Antrag angeführt worden ile daß es nämlich sehr nüßli sei, auf diese sozialistischen Be-

rebungen hier im Reichstage öfters die Rede zu bringen. Ja, meine Herren, diese Sache hat zwei Seiten. J habe den Beweis gelie- fert und glaube einer Versicherung, nach der Richtung hin wird s nicht mehr bedürfen, daß die Organe der verbündeten Regierungen so zu handeln bestrebt sind, nach besten Kräften, daß sie Auskunft hierüber zu geben nicht zu \cheuen brauchen, und auch durchaus bereit sind, dieselbe zu geben, wo sie von uns verlangt wird, am liebsten in der öffentlichen Versammlung des Neich8tags. Indessen, meine Her- ren, werden Sie zugeben, daß die Beschäftigung mit diesen Dingen eine äußerst \{chmnierige ist. Wir haben es erlebt, daß noch ganz vor Kurzem der Vortrag von absolut unbegründeten Beschwerden, von Thatsachen, welhe der Wahrheit widersprehen noch der leßte Herr Vorredner hat selbst in dieser Richtung gesprochen hier zu“ nächst einen peinlichen Eindruck hervorgerufen haben und für wahr gehalten worden find, wenn sie au demnächst in der Oeffentlichkeit widerlegt werden konnten.

Meine Herren! In dieser Beziehung steht die Sache so, daß

Verstôße untergeordneter Organe wie bei der Anwendung jedes Ge- seßes auch bei diesem Gesehe vorkommen können, is unmöglich in Abrede zu stellen; Sie können aber ebensowenig in Abrede stellen, daß der gute Wille und der Beweis des guten Willens existirt, solhen Ausschreitungen entgegenzutreten und die Anwendung des Gesehes in dem gewollten und angemessenen Maße zu erbalten. Dies in jedem einzelnen Falle hier vor Ihnen zu beweisen, ist un- möglih und würde eine Zeit in Anspruch nehmen, welche weit über dasjenige hinaus8geht, was auch die allergrößte Geduld dieses Hauses diesem Gegenstande zuzuwenden geneigt sein möchte. “Meine Herren! Es ist also nothwendig, und ih bitte Sie das in keinem weitergehenden Sinne aufzufassen, als gerade in demjnigen, welcher auf den vorliegenden Gegenstand Bezug hat. Es ist nothwendig, daß Sie den verbündeten Regierungen in dieser Beziehung einiges Vertrauen senken, Dergleichen Waffen, wie- sie dieses Ceseß giebt, kann man nicht Jemand in die Hand geben, von dem man voraus- seßt, daß er damit Mißbrauch treiben werde. Sollten Sie, meine Herren, von der leßteren Anficht ausgehen, dann sagen Sie ein flares und offenes Nein zu dem Geseßez wir werden daun zu- sammen erwägen, welche Folgen eintreten und mit welchen anderen Mitteln und auf welhem anderen Wege den Gefahren und Uebel- ständen, die vorliegen, entgegenzutreten ist. Glauben Sie aber, daß diese Uebelstände und Gefahren so stark sind, um dieses S geben zu müssen, dann vertrauen Sie uns auch darin, daß dasselbe in loyaler und angemessener Weise gehandhabt werden wird. Hierum bitte ih Sie umsomehr, als ich bcreits an anderer Stelle zu fagen Gelegenheit gehabt habe: solche Gesetze, wie dieses, lassen ih nur handhaben und aufrecht erhalten, wenn sie das Gewicht der öffentlihen Meinung für si haben. Wir dürfen sagen, daß wix dieses Gewicht für uns haben und wir wünschen unv hoffen, daß das Votum des Reichstages in dieser Frage von Neuem bekunden wird, daß es auch ferner so sein wird. In diesem Sinne, meine Herren, bitte ih Sie, lehnen Sie den Abänderungsvorschlag ab und nehmen Sie den Beschluß der zweiten Lesung, die Gewährung der Geltung des Geseßes bis 1884, mit großer Majorität an.

Nach Sqluß der Diskussion bemerkte der Abg. Liebknecht persönlich, daß der Brief des Dr. Lewin auf die rechtmäßigste Weise in seine Hände gekommen sei, jedenfalls auf viel recht- mäßigere Weise, als Briefe von Sozialdemokraten in andere Hände gelangt seien. Hätte man die Akten über Nobiling veröffentlicht, so wäre der ganze Streit überflüssig. Wieder- holt vom Präsidenten zur Ordnung gerufen, verließ der Redner die Tribüne.

Hierauf wurde der Antrag Reichensperger abgelehnt und 8. 2 nach der Fassung der zweiten Lesung angenommen.

‘Das ganze Geseß gelangte demnächst in namentlicher Abstimmung mit 191 gegen 94 Stimmen zur Annahme, worauf sich das Haus um 51/2 Uhr vertagte.

(11471) Oeffeutliche Zustellung.

wegen böslicher Verlafsung und Ehescheidung mit dem Antrage, ihre Che mit dem Beklagten dem Bande na zu \ceiden und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die erste Civilkammer des Großherzog- lichen Landgerichts zu Schwerin

auf den 14. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelafsenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Bachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Bubmissionen eto,

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung R, 8. wW, von öffentlichen Papieren,

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedens Bekanntmachungen,

7. Laterarische Ànzeigen,

8, Theater-Anzeigen, In der Börsen-

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„Juvalidendaunk“, Nudolf Mosse, Haaseustetn & Vogler, 6. L. Daube & Co., E. Sthlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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Anuonceu-Bureaus. %ck

9, Familien-Nachrichten. / heilage, M

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bah, klagt gegen den früheren Premier-Lieute- E L —— naut Carl Reyhle, dessen Aufenthalt oder Woh- a Zak e gerne, und die in der Grund-

es dortigen Gemeindebezirks

2 h nung unbekannt, aus dem Wechsel vom 2. No- i [11513] Oeffentliche Zustellung. vamber 1876 über 6600 4 im Wecselprozeß wegen GO bio, Ae 71 zu 7,9244 ha - besQriebenen

Die Ehefrau des Kaufmanns Emil Schäfer, | Zahlung von 6635 K 50 3 nebst 6/0 Zinsen | 1) Elise, geb. Shumaun, zu Burg, vertreten dur Pro tetkostee und 296 2. März 1877, 13 A 50

den Rechtsanwalt Costenoble, lagt gegen ihren

Ebemann, den Kaufmann Emil Schäfer, zuleßt in Berurtheilung des Verklagten zur Zahlung vorstehen-

5 7 ? der Summe, sowie dies Urtheil für vorläufig voll- Chicago in Nord-Amerika sich aufhaltend, wegen | Freckbar zu erkären, und ladet den etl n ur

a tet T R R S A r ie i y . Kammer für Handelssahen des Königlichen allein \s{uldigen Theil zu erklären, und ladet Landgerichts 1. zu Berlin auf 5) den 12. Juli 1880, Mittags 12 Uhr, mit der Aer eere einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auzzug der Klage bekannt gemacht.

i Dawid, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

böslihen Verlafsens mit dem Antrage auf Treu- nung der Ehe, sowie den Verklagten für den

den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des König- lichen Ländgerihts zu Magdeburg

auf den 5. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

f rag Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 26. April 1880.

Königliches Landgericht, T, Civilkammer, Gerichtsschreiberei. Nuthmannu, Landgerichts-Sekretär.

[11540] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Meyer zu Berlin, ver- | beabsichtige. tretzn durch die Rechtsanwälte Ornold und Auer-

11465]

arzelle 38 des Kartenblatts 1, Acker am

obker Wege, 1 ba 06 a 55 qm,

2) Parzelle 39 des Kartenblatts 1, Acker am Lobker Wege, 66 a 31 qm,

3) Parzelle 150 des Kartenblatts 1, Wiese an der großen Marsch, 22 a 74 qm,

4) Parzelle 151 des Kartenblatts 1, Garten da-

elbst, 22 a 91 qm,

arzelle 196 des Kartenblatts 1, Aer in den kleinen Dröhnen, 1 ba 67 qw,

6) Parzelle 300 und 301 des Kartenblatts 1, Garten und Hofraum im Dorfe, int- gesammt 93 a 10 qm,

7) Parzelle 76 des Kartenblatts 2, Acker über dem Dorfbecke, 1 ha 03 a 25 qm,

8) Parzelle 77 des Kartenblatts 2, Acker daselbst,

rovisio4 mit dem Antrage auf

1 ha 06 a 08 qm

Aufgebot. 9) Parzelle 78 des Kart

l 2 - Der Anbauer Heinrih Machens zu Gr. Alger- "f \ L S E mien Be g Vas angezeigt k eus ge wegen | Wi eines ibm aus der Landes-Kreditanstalt in Hannover genthümer des zu verpfändenden Grundb s zu bewilligeiden Darlehns Hypo1hek mit seiner An- | sich allhier vorläufig N hat, so Des bauerftelle Nr. 74 zu Gr. Algermissen zu bestellen | unter Bezugnahme auf die S8. 25 und 26 der Ver-

selbst, 1 ha 04 a 30 qm. Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger

ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des

Zu derselben gehören die Gebäude Haus Nr. 74 | Geseßes vom 12. August 1846 alle Diejenigen,

welche an die bezeibneten Pfandgegenstände Ans- sprüche irgend einer Art erheben zu können glau- ben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober- Eigenthumsrechten, in hypothekarishen und sonst Age) Forderungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuhts-Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solhe Ansprüche in dem dazu auf Sonnabend, den 19. Juni 1880, Morgens 11 Uhr,

angeseßten Termine anzumelden.

Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnifse zu der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypo- thek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Borzugsrecht der der Landes-Kreditaustalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden foll,

Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk- tion der- Hannoverschen Landes-Kreditanstalt Certi- fikate ausgestellt worden.

Das Es Gnputizeit soll nur durch einmalige Einrückung în den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ und einmaligen Anschlag an der hiesigen Gerichtstafel bekannt gemacht werden.

Hildesheim, den 23, April 1880,

Königliches Amtsgericht. 1V.

Die Ehefrau des Wollspiuuners Gotifried erdinand Manie, Louise geb. Roemer, zu rabow, vertreten durch den Rechtsanwalt Riherow zu Schwerin, klagt gegen den gedachten Woll- spinner Gottfried Ferdinand Manie, ebürtig aus Leipzig, ihren Ehemann, üher zu Grabow,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Sehwerin, den 29. April 1880. Séhweden, Landgerichts-Sekretär. Gerihtss{chreiber des Großfherzoglich Meckleu- burg-Schwerinschen Landgerichts.

[11478] Oeffentliche Zustellung.

Dié Frau Müller, Auna, geb. Hantusch, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schlief hier, Ilagt gegen ihren angeblih seit Ende September 1877 in unbekannter Abwesenheit lebenden Ghe- mann, den Arbeiter Carl Friedrih Wilhelm Müller, wege bösliber Verlafsung, mit dem An- trage auf Ehescheidung, das zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehende Band der Ehe zu tren- nen und die Prozeßkosten dem Beklagten zur Last

u legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen A iusa des Rechtsstreits vor d's X1I11. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts L. zu Berlin, Südenstr. 59, Sitzungszimmer 60,

auf den 18. September 1880, Vormittags 11} Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. l

Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 29. April 1880.

Buhwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1, 13, Civil-Kammer.

[8829} Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten Personen :

1) Henriette Höckter, verehelihte Carl Otto Meubert, Händlerin, 38 Jahre alt, früher zu Bonn,

2) Eva Ludck, 23 Jahre alt, Tôpferwaarenhänd- lerin, früher zu Oberroth, im Kreise Dber- westerwald,

3) Mariá Lu, Töpferwaarenhändlerin, früher zu Oberroth, im Kreise Oberwesterwald,

deren zegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ift, wer- den unter der Anklage: „im Jahre 1879 Handel im Umherziehen be« trieben, ohne den zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Gewerbeschein eingelöst zu haben,“

au S ritas, den 11. Juui 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das K Swöffengericht in Bonn zur Haupt- verhandlung hiermit vorgeladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben der An- geklagten wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. ; Boun, den 2. April 1880. : Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

Le Auszug.

Die zu Elsdorf bei Bergheim wohnende geshäfts- lose Louise Paar, Ehefrau des Gerbers August Le hat unterm 24. April 1880 durch den zu

öln wohnenden Rechtsanwalt Carl Euler 1I.

gegen

1) ihren Ehemann August Hover, früher Gerber, jeßt im Falitzustande befindlih und zu Elsdorf wohnend, l

2) Dr. juris Gustav Linnarß, Rechtsanwalt zu Cöln, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter des Falliments von Auguft Hover, Klage zum Kgl. Landgericht zu Cöln erhoben mit dem Antrage:

„Kal. Landgericht wolle die zwischen der Klä- gerin und ihrem beklagtishen Chemanne be- stehende geseßlihe Gütergemeinschaft für auf- gelöst erklären und an deren Stelle völlige Gütertrennung ausf\prechen.“

Termin zur mündlichen Verhandlung dieser Klage- sache ist auf Mittwoch, den 14, Juli 1880, Morgeus 9 Uhr, anberaumt.

Cöln, den 27. April 1880.

gel: Euler I]. Für die Richtigkeit des Auszuges : Euler 1A].

Gemäß der durch Beschluß vom 29. April 1880 bewilligten öffentlichen Zuftellung wird Vorstehendes hiermit bekannt gemacht.

Cöln, den 3. Mai 1880.

Gerichts\chreiberei des Königlichen Landgerichts.

II, Civilkammer. Lüdemann, Gerichts\hreibergehülfe.

Hees) Aufgebot.

A pem Grundbuchblatte des Rittergutes Wen- disch-Musta steht unter Nr., 21 der 111. Abtheilung folgende Hypothekenpost eingetragen :

Nuf Wendish-Musta Nr. 18 haftet:

2) Dreißig Thaler nebs fünf Prozent Zinsen und etwaigen Beitreibungskosten für Erneftine Amalie Apelt zu Wendisch-Musta eingetragen auf Grund des Schuld- und Hypotheken- instruments vom 8. Oktober 184d vigoro decreti vom nämlichea Lage. Hierfür bleibt das von dort hier zugeschrie- bene Land verhaftet. Eingetragen laut Ver- fügung vom 6, September 1867.

Diese Forderung ist bei der nothwendigen Sub- hastation des Rittergutes Wendish-Musta voll-

nit beibringen kaun.

ol Aufgebot.

Bertha Kaeswurm, geb. l werden die Inhaber der angeblich verloren gegange- nen Stammaktien der Ostpreußishen Südbahn-Ge- sellshaft Nr. 1106 bis einschließlich 1115 Über je 600 M aufgefordert, spätestens im Termin, den

ihre Rechte auf die Aktien bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 17) anzumelden und die leßteren vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er- folgen wird.

O Aufgebot.

in dem angefügten Verzeichnisse genannten ab- wesenden Personen, welche seit länger als 10 Jahren feine Natricht von sich gegeben haben, ist auf An- trag erbbirechtigter Verwandten vom unterzeichneten Herzoglichen Amtsgericht die Einleituag des Auf- gebotsverfahrens bes{chlossen, und

als Aufgebotstermin bestimmt worden.

Pricbus, den 22. April 1889. Königliches Amtsgericht.

Auf den Artrag der Frau Rittergutsbesiger aa in Wiesbaden

14. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr,

Königsberg, den 20. Januar 1880. Königliches Amtsgericht VII.

Zur Ermittelung des Lebens oder Todes der

Freitag, der 17. Dezember 1880

Es werden daher: : 1) der Müller und Zeugarbeiter Hermann Marx Erler aus Altenburg, 2) die Brüder Georg und Zacharias Kochler aus Monstab bei Altenburg, 3) Karl Eduard Reichardt aus Luda, oder, dafern dieselben bereits verstorben fein sollten, deren Grben, sowie alle Diejenigen, welche als Gläu- biger, oder sonst aus irgend einem Rechtsgrunde An- sprüche an deren Vermögen zu haben vermeinen, somit geladen, i zu gedachtem Termine, und zwar: ad 1) Vormittags 10 Uhr, ad 2) Vormittags 11 Uhr, ad 3) Mittags 12 Uhr, an hiesiger Amtsgerichtsstelle I. Etage, Zimmer 4, entweder in Person, oder durch ausreichend instruirte und legitimirte Bevollmächtigte resp. dur geseßliche Vertreter zu erscheinen, si ihrer Person na zu legitimiren, ihre Ansprüche spätestens in diesem Termine anzumelden und vorzubringen, im Falle ihres Nichterscheinens aber zu gewärtigen, daß die sub 1, 2, 3 genannten Abwesenden auf diesfallsigen Antrag für verschollen und todt erklärt, die übrigen Interessenten aber ihres Erbrechts oder ihrer sonstigen Ansprüche und der ihnen etwa zustehenden Rechts- woblthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig erahtet und die Vermögensbestand- theile der aufgerufenen Abwesenden an die betreffen- den Berechtigten ohne Kaution ausgeantwortet werden. Altenburg, deu 3. April 1880. Herzogl. Sächs. LOS 11. Abth.

öll. Verzeichniß der Abwesenden.

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Her-| 10. No- [1867 aus Boston| 14000. in Amerika,

Ungef

1, Erler, | mana Max,| vember | Müller und| 1843 zu Zeugarbeiter,| Altenburg, 2, ja. Köhler, 31. August reiste 1849 nach| 312. | Georg, 1825 zu | Amerika und | Monstab, | hat keine Nach- | richt gegeben, [b, Köhler, 11. Fe- |1855 aus Blat- | Zaarias, |bruar 1819| kandin im zu |\StaateMissouri | Monstab, | in Amerika, 3. Rei hardt, 27, No- [reiste etwa 1849 | Karl Eduard,| vember | nah Amerika u. | 1819 zu | hat keine Nach- | Lucka, | richt gegeben,

(11491) Aufgebot.

err Kaufmann Meyerstein, Inhaber der Firma Heine & Co. in Bremen, hat das Aufgebot wegen ihm abhanden g-Tommenen, nachstehenden Wethsels: : L = 2 Heidelberg, den 9. März 1880. Für A 309. =* Am 15. May d. I. zahlen Sie für diesen Wesel an die Ordre der Herren Heine & Co, Bremen Drei Hundert und Neun Mark den Werth in Rehnung und stellen solchen =/ auf Rechnung iht Herrn Fr. Volckmar No. in Leipzig. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 16. Dezember 1880, Bormittags 11 Hs vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 225, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Leipzig, den 30, April 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11. Steinberger.

[11417] Aufgebot.

Die Rindviehverficherungsgesell schaft zu Basterts-

Julius Groos.

Tommen zur Hebung gekommen, und mit 94 X 13 Z zu einer Spezialmase genommen worden, weil die eingetragene Gläubigerin befriedigt ist und das über

aufgefordert, spätestens in dem auf

den 1, Dezember 1880, Rachmittags 4 Uhr, b Der unbekannte Inhaber des über die Forderung | vor dem unterzeihneten Gerichte, Amtsgerichts- | 2c. Grube. ausgefertigten Hypothekeninstrumentes wird aufge- fordert, spätestens in diesem seine Rechte bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und die Ur- | vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der kunde vorzulegen, weil ihn sonst der Rehtsnachtheil | Urkunde erfolgen wird.

trifft, daß dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

ebäude, Zimmer

eb. Hnunold, zu Dieskau werden hierdurch der ermine seine Rechte onzumelden und die Prbuude Gandelömann Friedrich Gottlob Ludwig Grube und

dessen unbekannte Erben aufgefordert, \ih \späte- stens in dem

auf den 5. März 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, an- beraumten x. Grube für todt erflärt werden wird.

[11479]

10) eine Haarbürste, abgeliefert am 6. August 1878, 11) ein Portemonnaie mit 1 4 Inhalt, abgeliefert

12) ein Regenschirm, abgeliefert am 16. August 1878, 13) ein braun und weiß farrirtes Umsc(hlagetuch,

14) drei silberne Theelöffel und ein Hornlöffel, ab- 15) ein \{chwarzer Regenschirm,

8 tigt thekeni ment ] bei Neviges wohnend, hat das Aufgebot eines von [11481] diese Forderung ausgefer L e Hypothe L A der Ver val ¿valneat gvtisden, Sparkasse j Bel Es ergeht nun die Aufforderung, daß alle Die- j bert auf den amen der vorgedahten Rindviehver- il S. geb e bock cobubade Sni enigen, welche an die Spezialmasse Ansprüche gel- | sicherungtgesellshaft ausgestellten, über eine unterm | Halle a. S. geborene und do E en maden wollen, dieselben bei dem unterzeichneten | 11. Apri mann Friedrich Gottlob Ludwig Grube ift an Beek spätestens is pon E 1601 Fol. 628 eiugetragenen Sparkaffen

u ; i z

den 30. November 1880, V. M. 10 Uhr, buchs beantragt. Der Inha er Uekunde wird | folgt un anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklu- sion anzumelden haben.

I 1877 bei der erwähnten Sparkafse ge-

Mr. 1, anberaumten Aufgebots-

Langeuberg, den 30. April 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Füugling. Zur Beglaubigung: Der c. Gerichtsschreiber : gez. Strafmanu.

Aufgebot gefundener Sachen.

1) eine Brille, abzeliefert am 28. März 1878,

92) cin halbseidenes shwarz und weißes Herren- Halstuch, unbekannt, i 3) ce Freu Uhrs{lüfsel, abgeliefert am 12. April

4) ein Portemonnaie mit 12 und 2 Kopeken Snhalt, abgeliefert am 20. Juni 1878,

5) ein Taschentuch, gez. T. K,, abgeliefert am 7. September 1878,

6) E E Zeug (weiß), abgeliefert am 15. Juli 7) ein Taschentuch, gez. A. Kasten 7, abgeliefert am 29. Juli 1878, /

8) ein Taschenmesser, abgeliefert am 30. Juli 1878, 9) ein Taschenmesser, abgeliefert am 31. Juli 1878,

am 12. August 1878,

abgeliefert am 19. August 1878,

geliefert am 14. September 1878,

abgeliefert am 17. September 1878, |

16) eine braune Ledertasche, abgeliefert am 6. No- vember 1878, 17) ein braunes Portemonnaie (Inhalt 10 S und ein unechter Ring 2c.), abgeliefert am 12. No- vember 1878, E 18) ein seidenes \{chwarz und weiß gestreistes Hals- tu, abgeliefert am 12. Dezember 1878, 19) ein Stück Zeug (s{hwarz und blau gestreift) und ein Stück graues Zeug, abgeliefert am 27. Fes bruar 1879, l /

90) ein fleines braunes Portemonnaie mit 20 „S Snhalt, abgeliefert am 9. April 1879, 21) ein Portemonnaie mit 3 M 70 S Inhalt, ab- geliefert am 17. April 1879, 92) ein fleines Portemonnaie mit 1 S Inhalt, ab- geliefert am 20. April 1879, i 25) E Löffel, abgeliefert am 20. April 1879, V

94) eine Moiré-Schürze, abgeliefert am 5, Mai 1879, 25) En ees Taschentuch, abgeliefert am 20. Juni 1879, : 96) ein Haarschnur, abgeliefert am 23. Juniw1879, 27) ein braunes. Tuch, abgeliefert am 30. Juni 1879, 28) eine Leine, abgeliefert am 12. Juni 1879, y 29) A ki. Padtetwaage, abgeliefert am 18. Juli 1879, i

30) ein Paar halbe Handschuhe, abgeliefert am 18: ult 1879,

1879, 32) ein rothes seidenes Taschentuch, abgeliefert am 11. August 1879, : : 33) ein weißes Taschentuch, ein Paar \{chwarze Zwirn- handshuhe u. 1 Federmesser, abgeliefert am 13. August 1879, 34) eine Broche, Ablieferung unbekannt, 35) ein weißer Schleier und ein weißer Shawl, Ablieferung unbekannt, 36) g, ineGjer Ring, aohgeliefert am 15. August 1879, 37) ein weißbaumwollenes Strickzeug, abgeliefert am 28. August 1879, 38) ein Boa, Ablieferung unbekannt, 39) der in der Nacht vom 283. zum 24. Oktober 1879 in der Königlichen Friedrihsthaler Forst Jagen 231 gefundene Hinterwagen, zur Zeit beim Schulzen Zeplin zu Ahlbeck in Ausbe- wahrung befindli, , werden ad 1—38 inkl. auf Antrag der hiesigen Polizei-Verwaltung, ad 39 auf Anirag des Forst- aufsehers Voigt zu Ahlbeck, hiermit ansgeboten.

Die unbekannten Verlierer oder Cigenthümer dieser Sachen werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche uud Rechte aeitens in. dem

am 18. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an» zumelden, widrigenfalls auf Antrag der resp. An- tragfteller das Auss{lußurtheil dahin erlassen wer- den wird, daß den Verlierern resp. Eigenthümern nur der Anspruch auf Herausgabe des dur den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An- \pruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, Be weitere Recht derselben aber ausges{lossen werde.

Swinemünde, den 20. Avril 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T,

[11458] Auf Antrag der Wilhelmine Meyer in Gades- bünden wird der Inhaber des Sparkassenbuchs der hiesigen städtishen Sparkasse Nr. 6794 über 40 M 60 & aufgefordert, seine Rehte an dem Buche spätestens in dem auf Mittwoch, den 10, November 1880, Toreno 10 Uhr, : hier angeseßten Termine anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos er- flärt werden soll. h: Nienburg, den 28. April 1880.

Marketender ge

31) ein blaues Strickzeug, abgeliefert am 21. Juli [

Bekanntmachuug.

Der am 31. Dezember 1832 zu Dieskau bei

; eblih im Jahre 1866 der preußishen Armee in Ginzablung: ‘vo 900 & lautenden und bea Feldzug gegen Oesterreid als Marketender ge-

gr” in dem Gefecht bei Preßburg als ehen worden, Seit jener Zeit fehlen alle Nachrichten über den

Auf Antrag der Ehefrau des 2c. Grube, Auguste,

Termine zu melden, widrigenfaus der

Halle a. S., den 30. April 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. VIL.

[11440]

# + Werden auf Antrag des Schneiders Heinrich

; Weigand, Jacobs Sohn, von Lichenroth Hs. Nr. 25, Die nachstehend verzeihneten gefundenen und : , s bei der hiesigen Polizeibehörde abgegebenen Sachen, welcher die in der Gemarkung von Lichenroth ge

Länilid: legenen Grundstücke, als:

A. 297 Wiese die obersten Strüten 5 Ar 09 [ Jm, O0 N daselbst D Bo

348 , die Molkenwiesen T 56

424 Acker die Bornwiesen S 89

. 106 Wiese die Buchwiesen 4 30

114 die untersten Strüten 16 T1

A daselbst 9 47

1 Acker das Sangfeld 9 94

s E daselbst 14 32

32 Wiese die großen Wiesen 4 14

96 Acker am Ocsenzahl 5 41

495 Wiese am Geföll 49

514 Garten daselbst 75

515 Wiese daselbst 60

524 daselbst 26

0. 208 Aer am Rödchen 39

ch0 R. ch4 44 9 S

seit länger als 10 Jahren im Eigenthumsbesitze haben, alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen

Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Anfprüche im Termin, den 7. Juli 1880, 9 Uhr, C.-Z., dahier geltend zu machen mit der Androhung, daß nach Erlaß des Auéshluß-Urtheils der Besißer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende An- meldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben hat, nit mehr geltend machen kann, und daß er sein Vor- zugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte vor Erlaß des Aus\{luß-Urtheils angemeldet und dem- nächst auch eingetragen sind, verliert. Birstein, den 24. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

Ewald.

eee r tar wi SERGRDATSNC

[11411] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Amtsgerichte zu Bre- men zugelassenen Rechtsanwälte ist heute Dr. jur. Gottfricd Jacob Gildemeister, hier wohnhaft, eingetragen. Bremen, den 30. April 1880. Das Amtsgericht. Stadtländer.

114101 Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Dr, jur. Wilhelm Nagel zu Vegesack ist gestorben und die Eintragung desselben in unserer Rechtsanwaltsliste gelöscht. Bremen, den 1. Mai 1880. Das Amtsgericht. Stadtländer.

11451 Die Losung der Eintragung des Rechtsanwalts Dr. jur. Wilhelm Nagel zu Vegesack in der Liste der beim Hanseatischen Ober-Landesgericht zu- gelassenen Rechtsanwälte wird hiermit bekannt ge- macht. Hamburg. den 3. Mai _ 1880. l

Das Hanseatische Ober-Landesgericht.

Zur Beglaubigung: R. Prien, Dr., Sekretär.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Pferdeverkauf. Dienstag, den 27. Zuli 1880, von 9 Uhr Voumitt. ab, sollen hierselbst ungefähr 90 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedett), 4 jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baar- zahlung verkauft werden. Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 26. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 95. und 26. Juli von 3 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden am 22. Juli zum Versandt 2c. fertig gestellt und auf Wunsch zu- ges{chickt werden. Für Personenbeförderung zu den bezüglihen Zügen vom und zum Bahnhofe Trakeh- nen wird am 25., 26. und 27. Juli gesorgt sein. Trakchuen, den 30. April 1880. Der Landstall- meister. von Dassel.

[10959] Bekanntmachung. L

Die Ueferung der für die unterzeichnete Direktion in der Zeit vom 1. April 1880 bis ult. März 1881 erforderlichen Brennmaterialien soll im Wege der öffentlihen Submission verdungen werden und ift hierzu ein Termin auf

Mittwoch, den 12. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau angeseßt.

Leistungsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten

ortofrei und versiegelt, mit entsprechender Auf- chrift versehen, bis zu dem genannten Tage hierher einreichen. : Die Betingungen liegen im Bureau der unter- zeichneten Direktion Stresow 6/7 tägli während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus, können auch gegen Grstattung der Kopialien ab- \{riftlich bezogen werden.

tei bei Velbert, vertreten durch ihren Präses, Ackerer Wilhelm Mohn, zu Mußyholz in Großehöhe

Königliches Amtsgericht. Frank.

Spandau, den 28. April 1880. Königliche Direktion der Militär-Schießschule,