1880 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

an die Klägerin in ißrem eigenen Namen 200 Æ,

[11730] ; - [11739] als geseßliche Bertreterin threr Tochter Bathilde Ocffeutliche Zustellung, 4 Ju Saben d Auszug dit Belasseñen,- ge dagegen 5000 & Sthadenersay, beives nebft | Der Sebieronsulent visocider Scubie des, L E e E Fan N U E Cefharkta 5 ‘/o Zinsen vom Klagetage und sämmtliche Falliments von Kacl Iulins Funke zu Dünweg bei | Hubertina Goebbels, Ehefrau des Bücers Hu-

Prozeßkosten zu bezahlen, 2 S ¡ S ent ù ourscheid, für welhen der Rechtsanwalt Kessels zu | bert Quirin Lambery zu Aachen, Klägerin, ver- und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand \ f freten bird den Unferzeicinzien, A Hn: An

i it 9 i i i e - . at S s Salem tab unter Ae nannten Ehemann, Verklagten, hat die erfie Civil- der Einlassungs#frift auf eine Woche kammer des. biefigen Königl. Landgerichts dur

auf den 14. Zuni 1880, Vormittags 9 Uhr, Urtheil vom 31. März d. J. die zwischen Parteien mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- bestebende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, N die Gütertrennung ausgesprohen und die Par-

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. tete ; Z E ; ; n zur Auseinanderseßung vor den Königl. Notar Zum Zwelke der bffentlihen Zustellung wird Giesen zu. Aawen verwiesen,

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. A : i ; ct achen, den 4. Mai 1880. R R s Obere ine uta Der Rechtsanwalt :

werde demselben später einmal geantwortet werden können, der Bundesrath habe keine Veranlassung gehabt, \ich in der Sache zu orientiren. Jn den Motiven zum Wudchergesetz werde die allgemeine Wechselfähigkeit als ein Vorschub zum Wuqher bezeichnet, er dächte, nahdem der Reichstag ein Geseßz gegen den Wucher beschlossen habe, hätte man alle Ursache au die Quellen des Uebels zu beseitigen und er glaube, da wohl alle Parteien des Hauses in der Lage seien, für die Ne- folution zu stimmen.

_Jn namentlicher Abstimmung wurde darauf die Reso- lution mit 136 gegen 99 Stimmen angenommen.

Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, be-

treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.

11173 Subhafstations-Pateut.

Das dem Musikus Adalbert Oehlke gehörige, zu Königtberg N./M. belegene, im Grundbuchß von Königsberg N./M. Land VI. Blatt Ne. 765 ver- zeichnete Grundstück nebst Zubehör foll den 28. Juni 1880, Vormittags 11 Uhe,

an hiesiger Gerichtsftelle ; im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 2. Quit 1880, Vormittags 11 Uher,

werkündet werden. :

2 Das zu versteigernde Grundftück ift zur Grund- Feuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächeumaß von 31 a 40 qm uicht, dagegen zur

e geborgt hätten, ohne durch neue Arbeit Ersaß zu chaffen. Er sei deshalb nah wie vor der Meinung, daß die Wechselsähigkeit gänzlih aufzuheben fei für die folgenden fünf Kategorien: die Militärs, die Beamten, die Frauen, die kleinen Handwerker und die kleinen Grundbesißer. Trete bei Militärs und Beamten das Bedürfniß dringend hervor, sei etwa einer unverschuldeten Nothlage abzuhelfen, so seien Dispositionsfonds da, Darlehns- und Unterstüßungskassen, welche noch erweitert werden köunten. Er verweise z. B. auf den deutschen Beamtenverein hier. Die größte Gefahr Lege auf dem Gebiete des kleinen Handwerkerstandes und des kleinen Grundbesitzes. Hier seien die größten Schäden zu beklagen, hier müsse durgegriffen werden, die Anzahl der

Der Abg. Dr. Beseler bemerkte, die eben gepbrte Erfklä- | rung bestärke ihn in seiner Absicht, gegen diese Resolution zu

stimmen. Der Antragsteller habe allerdings Recht, daß der- selbe die Regelung dieser Materie nicht bis zum Zustande- kommen des bürgerlichen Geseßbuches vershoben wissen wolle’; das bürgerliche Geseßbbuch werde nämlih darüber gar fein Wort enthalten. Er halte übrigens auch die Form einer Re- solution für wenig geeignet, um die Regierung in einer so wichtigen Frage zu einer Aktion zu veranlassen. Die all- gemeine deutshe Wechselordnung fei eins der gelungensten Gesege, das vielleicht seit 50 Jahren in Deutschland gemacht worden sei und dieselbe sei ihrer Zeit als eine Befreiung des Verkehrs von allerhand kleinlihen Beschränkungen mit Um ein solches Gesetz, das sih

Elberfeld das Diftribution8verfahrea bezüglih der in den Händen des Handel!maunes August Siebold zu Hilgen befindlihen, gegen den Handelsmann Albert Platte, früher zu Beutelshufe, jeßt obne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, und Genoffen mit Arrest bestrickten Gelder betreibt,

zeigt dem aenannten Albert Platte an, daß der Nichterkommissar, Herr Landgerichtsrath Lenders, den vorläufigen Vertheilungéplan am 26. April 1880 angefertigt bat und ladet den 2c. Platte gleichzeiti

ruinirten Kleinhandwerker und Grundbesißer werde täglich e begrüßt worden. So schädlich aber auch die Wechselfähigkeit dem | se

leineren Grundbesiß und Handwerk sei, so wenig werde an- dererseits der Grundbesiß bei einem mehr kaufmännischen Be- Wo hier die Grenze zu ziehen sei, wolle er heute niht genau feststellen; er habe dies in seinem, dem Kommissionsbericht beigedruckten Antrage versuht. Man könne ja eine Summe der Klassensteuer oder der Grund- und Gebäudesteuer oder ein anderes Merkmal wählen. Er glaube, man werde ein solches finden, und die dürfe doh den Gesetzgeber nicht wenn derselbe eine Beschrän- Er möchte eshränkung der Während nach allen Geseßgebungen die Ausgabe von Jnhaberpapieren an Vorbedingungen geknüpft sei, gestatte die deutshe Wechsel- ordnung jedem Handlungsfähigen aus Nichts durh bloße Unterschrift eine Obligation herzustellen, die sich von dem Jn- haberpapier nur in ganz unwesentlichen Momenten unter-

gee

triebe sih derselben entshlagen wollen.

Schwierigkeit, es zu finden, abhalten, es zu suchen, kung in dieser Hinsicht für nothwendig noch darauf hinweisen, daß die

Wechselfähigkeit durhaus keine Ancmalie

alte.

sei.

scheide. Er könne auch eine verleßende Bevormundung, ein privilegium odiosum, in dieser Beshränkung nicht finden; sonst könnte man auch in der Nothwendigkeit scristliher Kontrakte unter Nichtkaufleuten bei Objekten über 50 Thlr. ein Miß- trauensvotum gegen die davon Betroffenen finden. Es gebe allerdings heutzutage noch zwei Obligationen, die dem Wechsel ar ähnlih sähen, und von denen man befürchten könne, daß ie bei Einschränkung der Wechselfähigkeit an die Stelle des Wechsels träten, nämlih die preußischen Grundschuldbriefe und die neuen sogenannten „vollstrebaren Urkunden.“ Er theile dieses Bedenken niht; die Grundschuld- briefe hätten sich in Deutschland Gott sei Dank! wenig eingebürgert, und er hoffe, sie würden deshalb auch in dem neuen deutschen bürgerlihen Geseßbuche keine Aufnahme finden. Die „vollstreËbaren Urkunden“ böten durch ihre Arten E et eine gewisse Sicherheit, denn er hoffe, es würden sih nit viele Notare finden, die durch ihr Siegel blutsaugenden Urkunden die Vollstreckbarkeit verliehen. Er bitte daher, seine Resolution anzunehmen. Wenn schreiende Mißbräuche im Geldverkehr vor Aller Augen zu Tage träten, und wenn tägli in allen Zeitungen die bekannten Annoncen zu lesen seien, so glaube er, könne es nux willkommen sein, wenn die verbündeten Regierungen es in die Hand nehmen würden, das Material zu fammeln, mit welchem diesen Miß- bräuchen entgegengetreten werden solle und das sei es, was er mit seiner. Resolution bezwecke.

Der Staatssekretär Dr. von Schelling erklärte, er sei nicht berehtigt, Namens der verbündeten Regierungen eine Erklä- rung über die NRefolution abzugeben und müsse bestätigen, “daß der Vorredner die von ihm in der Kommission abgegebene Er- ärung rihtig wiedergegeben habe, zur Vermeidung von Miß- verständnissen aber hinzufügen, daß die verbündeten Regie- rungen bèreits im vorigen Jahre aus Anlaß des Antrages Reichensperger sich mit der vorliegenden Materie beschäftigt und în ihrer überwiegenden Majorität si gegen die Zulässig- keit und Möglichkeit einer Beschränkung der allgemeinen Wechselsähigkeit ausgesprochen hätten.

M-W

it dreißi müßte do nachgewiesen sein. habe der Wechsel

Jahren vorzüglißh bewährt habe, abzuändern, das Bedürfniß dazu aufs Unwiderleclichste Als ein Hülfsmittel des Wuchers seit Aufhebung der Personalhaft viel an Brauchbarkeit verloren. Die Wugherer forderten den jungen Leuten jeßt statt dessen Ehrenscheine ab. Die kleinen Handwerker könnten sich meist nur durch Wechsel Kredit verschaffen, und wenn man immer von denen spreche, die durch die Wechselfähigkeit sich zu Grunde gerichtet hätten, so müßte man do auch einmal von denen sprechen, die sich durch diesen Kredit eine Existenz gegründet hätten. Die kleinen Grundbesißer, die man auch immer erwähne, verständen ihre ©nteressen meistens besser zu wahren als die Halbgebildeten in den Städten. Einzelner Mißstände halber die Wechsel- fähigkeit beshränken zu wollen, hieße mit Bomben nah Sper- lingen schießen. Er würde. es für sehr bedenklich halten, wenn das Haus ohne jede genügende Vorbereitung niht nur eine Ansicht über diese Sache aussprechen, sondern auch die verbündeten Regierungen gegen deren Ueberzeugung zu gesetz- geberishen Maßnahmen veranlassen würde. ;

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) entgegnete, der Vor- redner habe sich bei der Erklärung des Staatssekretärs Dr. von Schelling nit beruhigt, sondern auch seinerseits Alles getlan, um von einer Beschränkung des Wechselrehts abzu- rathen. Derselbe habe ganz Recht, sih nicht dur die konsta- tirte Anshauung des Bundesraths für befriedigt zu halten, das Wuchergeseß, das der Reickstag eben beschlossen habe, sei ja auch nit aus der Jnitiative des Bundesraths, sondern dieses Hauses hervorgegangen. Er glaube auch, daß man diese Sache nicht aus dem Zusammenhange heraus entscheiden könne, aus vollster Ueberzeugung aber empfehle er allen Parteien, für die Resolution zu stimmen, damit diese Frage, die als eine Kala- mität in den weitesten Kreisen anerkannt fei, eine sorgfältige Prü- fungdurdie verbündeten Regierungen erfahre, und der Reichstag beweise, daß derselbe Sinn für die Klagen des Volkes A Dabei wolle ex ganz dahingestellt sein lassen, ob das Resultat einer solhen Prüfung das vom Antragsteller beabsichtigte sein müsse. Auch ein Theil der liberalen Presse spreche si seit einiger Zeit für eine Beschränkung der allgemeinen Wechsel- fähigkeit aus. Würde das Haus die beabsichtigte Anregung ablehnen, so lasse das die Deutung zu, als ob man nicht mehr Jnteresse für das Bestehen eines Gesezes habe, das fich, wie der Vorredner glaube, seit dreißig Jahren gut bewährt habe, wié für die Klagen des Volkes. Der Vorredner gebe ja selbst zu, daß diesem Gesche- durh die Aufhebung der Squldhaft ein sehr wichtiges Moment entzogen, dem ganzen

Wechselsystem gewissermaßen der Schlußstein genommen wor- den sei. . Die Geseßgebung fast aller Länder sei zu dem Re- sultate gekommen, daß der Wechselverkehr nur auf den wirk- lichen Handels- und Geldverkehr beschränkt werden müsse ; so sei es in Frankreih. Jn Oesterreih habe Herr von S@hmerling, der die allgemeine Wechselfähigkeit ein- geführt habe, reuig an seine Brust geschlagen und ertlärt, daß er seinem Vaterlande damit ein böses Geschenk gemacht habe.

Nehme der Reichstag jeßt nicht eine Stellung ein, welche die

S. 1 wurde ohne Debatte angenommen; §. 2 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung: Die Anordnung der Abwehr- und Unterdrückungsmaßregelmn und die Leitung des Verfahrens liegt den Landesregierungen und deren Organen ob.

Zur Leitung des Verfahrens können befondere Kommissare be- ftellt werden.

Die Mitwirkung der Thierärzte, welche vom Staate angestellt find oder deren Anstellung vom Staate bestätigt ist (beamtete Thierärzte), rihtet sich nach den Vorschriften dieses Geseßes. An Stelle derselben können im Falle ihrer Behinderung oder aus sone stigen dringenden Gründen andere approbirte Thierärzte zugezogen werden. Vie A sind innerhalb ‘des ihnen ertheilten Auf- trages befugt un verpflichtet, diejenigen Amtsverrihtungen wahr- zunehmen, welche in dies.m Geseße den beamteten Thierärzten übertragen sind.

Die näheren Bestimmungen über das Verfahren, über die Zu- ständigkeit der Behörden und Beamten unv über die Bestreitung der Us A Verfahren entstehenden Kosten sind von den Ginzelflaaten zu Treffen.

Hierzu hatten die Abgg. von Alten und Ruppert folgenden Antrag gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen:

S. ®, im legten Alinea dieses Paragraphen hinter den Worten eund Beamten“ einzuftigen :

„über eine angemessene Betheiligung der etwa vorhandenen

Organe der Selbstverwaltung“.

Nach Befürwortung dieses Antrages durch den Abg. von Alten konstatirte der Bundeskommissar Regierungs-Rath Noell, daß die einzelnen Landesgeseßgebungen auch ohne den Antrag dessen Jnhalt gemäß beschließen könnten.

In Folge dieser Erklärung wurde der Antrag zurück- gezogen und §. 2 unverändert angenommen, ebenso die übrigen Paragraphen der Vorlage und sodann das Geseß im Ganzen.

Nachdem ein Vertagungsantrag angenommen war, schlug der Präsident für die nächste Tagesordnung Wahlprüfungen und die zweite Lesung der Elbschiffahrtsakte vor.

Nuf das Verlangen der Abgg. Dr. Lasker und Nichter (Hagen), vor den Wahlprüfungen „ihren Antrag wegen Einverleibung Hamburgischer Gevietstheile in den Zollverein auf die Tages- ordnung zu seßen, bemerkte der Präsident, daß diesem An- trage noh andere in der Priorität vorausgehen würden und daß nah den auf Wunsh des Hauses geschlossenen Abmachungen mit der Regierung dieser Antrag nicht mehr zu den Gegenständen gehöre, welhe im Einver- ständniß mit den Fraktionen des Hauses bis zu dem voraussichtlich am Montag erfolgenden Schlusse der Session zur Erledigung kommen sollten Den leßteren Grund billigten die Abgg. von Helldorff-Bedra und Dr. Windthorst und sprachen {ih für die vom Präsidenten vorgeschlagene Tagesord- nung aus. Der Abg. Dr. Lasker sah dagegen in diesem Ver- halten nur die Absicht der Majorität, einem förmlichen Be- schlusse über die so wihtige Materie seines Antrages aus dem Wege zu gehen. Gegen diese Unterstelung der Motive legten der Präsident und der Abg. Dr. Windthorst Verwahrung ein. Jn der Abstimmung wurde die vom Präsidenten Vvorge- shlagene Tagesordnung mit großer Majorität genehmigt, worauf sih das Haus um 51// Ühr vertagte.

Regierung zwinge, \ih mit der Frage zu beschäftigen, so

#8 A JIuseratc für dea Dentschen Reichs- u. Königl. Preuß. Stagis-Änzeiger und vas Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschea Reichs-Änzeigers und Königlich

Deffentlicher

1, Steckbriefe und Unterzuchnnge-Sachen. §5. Tadustrielle Etabliazgements, Fabriken 2, n n Anfgebote, Vorladungen u. dergl.

und Grosskandel,

T 4 & : E G E P Inserate nehmen anz die Annoncen-Expedittonen bes

„Invalibendanl“, Nubolf Mosse, Haaseusteine & Bogler, S, L, Daube & Co,, E, Sehlette,

Prenßishen Staats-Anzeigers: Beelin, S. W, Wilhelm-Straße Nr. 32.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submiasienen ets, 4. Verlooeung, Amortisation, Zinzzablung

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

N Aufgebot.

Am 4. März 1879 starb zu Germersheim in der bayer. Pfalz der dortige Garnisonslazareth- diener Adam Schleicher aus Nasuiß, Kreis Oberpfalz und Regensburg in Bayeru. Unter der Aufstellung, daß berselbe erbfähige Verwandten nit hinterlassen, betreibt das Kgl. bayer. Staats- aerar beim Kgl. Landgerichte dahier die Einweisung in den Besiß der Verlassenschaft des Verlebten.

Auf Grund eines gemäß Art. 183 tes bayer. Ausführungsgesetzes zur Neichscivilprozeßordnung dur das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm 29. April 1880 erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenshaft Erbansprüche machen und gegen besagte Besißzeinweisung Einwände er- heben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald bei dem Kgl. Landgerichte dahier vorzubringen.

Landau in der bayer. Pfalz, den 3. Mai 1880.

gez. Foell, Präsident. Pfirmaun, O.-G.

[11747] Aufgebot.

Auf begründet befundenen Antrag der Wittwe des weil. Schmieds Johann Heinrih Pentermann zu Hesepe, Anna Marie, geb. Wübbold daselbft, werden alle Me, welche an dem Nachlasse des am 14. Februar 18 8 am Bord des Holländischen S Tegen iGis „Elisabeth“ auf der Fahrt im Atlantischen Dcean verstorbenen Hof-Proviant- und Küchenmeisters Wübbold resp. Wübbolt aus Rieste ein näheres oder „do gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen wie die Antragstellerin, aufgefor- dert, folhe Erbansprüche spätestens in dem auf

Dienstag, den 8, Juni 1880, : Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsftube anstehenden Termin hier anzumelden, widrigenfalls die Antragstellerin für die

He B. 9. Ww. vou öffentlichen Papieren.

——— A —— aube:

\{lufse sid etwa meldenden Erbberechtigten alle bis dahin über die Erbschaft erlassene Verfügungen an- zuerkennen s{uldig, aub weder Rechnungsablage noch Ersaß der erhobenen Nutzungen zu fordern berehtigt sein, sondern ihre Ansprüche sich auf das beshränuken sollen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möge.

Das Ausfc{lußurtheil soll nur dur Anheftung an die Gerichtstafel und Publikation eines Aus- zuges desselben im Deutschen Reichs-Anzeiger be- tannt gemacht werden.

Malgarten, den 3. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. G. v. Einem.

[11753] Bekanntmachung.

Folgende im Pfandbuche für das Kirchspiel Oster- Ihlienworth eingetragene Hypotheken : 1) Fol, 41. 1000 Gold für Peter Hinrich Hevdorn in Otterndorf, 2) Fol, 41/42, 1000 A Gold für Kaufmann Thumann in Geversdorf, 3) Fol, 44. 2000 Gold für Johann Kopf in Neuenkirchen, find durch das Aus\c{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3, d. M. für erloschen erklärt. Otterndorf, den 5. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. 11. Raven.

[11744]

Nat heute erlassenem, im Extenso dur Anschlag

an die Gerichtstafel befannt gemahtem Proklam

stehen zur Zwangsversteigerung des am Tiefenthal

sub A, ITI, Nr. 219 des Katasters zu Güstrow be-

legenen Wohnhauses 6. p, der Schlosserfrau Krauel

daselbst, vor dem unterzeichneten Gerichte Ter-

mine an:

a, zum Verkauf nach zuvoriger endliher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen auf

wahre Erbin angenommen und die nah dem Aus-

Mittwoch, deu 28. Juli 1880, Mittags 12 Uhr,

G 7. Literarische Anzeigen, L ‘Theator-Anraigen, | In ¿er Börzen-

Aunnoucen-Bureauns,

3, Verachiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowte alle übrigen größeren

t

J. Familien-Nachrichten. beilage. Æ

b. zum Ueberbot auf Sonuabend, den 21. August 1880,

Vormittags 11 Uhr,

e. zur Anmeldung dingliher Rebte an das Grundstü, zur Vorlegung der Originalien 2c. und zur Prioritätsausführung auf

Mittwoch, den 28. Zuli 1880, j Vormittags 11 Uhr.

Die Verkaufsbedingungen werden im Entwurf vom 12, Juli 1880 ab auf der Gerichtsschreiberei ausliegen.

Güstrow, den 4, Mai 1880,

Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: J. Gloede, Gerichts-Aktuar.

[11787] In Sachen der Firma Bautler & Boes hier- selbst, Klägerin, gegen die Ehefrau des Gärtners Heiurih Sperling, gev. Ehlers, allhier, Be- tlagte, wegen Forderung, ist auf Antrag der Kläge- rin der zur Zwangsversteigerung des der Be- klagten gehörigen, hierselbst auf der Frankfurter- ftraße belegenen, 16 a 38 qm haltenden Grund- stücks sammt darauf befindlihem Wohnhaus Nr. 4366 und übrigem Zubehör auf den 15, Juni 1880, Morgens 10 Uhr, durch unsere Verfügung vom 1. März c. Termin aufgehoben. Braunschweig, den 3. Mai 1880, Herzogliches Amtsgericht. VLI. RNhamm.

angesetzte

[11783]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Mecklenburgishen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteige- rung der bes{lagnahmten Gartenkavel Nr, 25 in

den Acckern des Mühlenfeldes Nr. 13 und 14 zu Malchin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, deu 20. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 13, August 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli 1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann L. Staude in Malchin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängigec Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Maléhin, den 5. Mai 1880. GroßherzogliÞh Mecklenburg-S{hwerin\ches Amtsgericht. Zur Beglaubigung : Der Gerichts\chreiber C. F. Zürß.

[11760]

Nr. 2902, Georg Valentin Bigzel von Gro ße safen hat si im Jahr 1872 von seinem Heiinaths- orte entfernt, ohne einen Bevollmächtigten zurück- zulassen und ohne in der Zwischenzeit Nachricht von ih zu geben.

Auf Antrag des Vormundes seiner minderjährigen Kinder wird er nun hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist entweder zurückzukehren, oder seinen Aufenthalt anher anzuzeigen, DNEIeNTaRs er auf weiteren Antrag für verschollen erklärt und seine Kinder fürsorglih in den Besiß seines Vermögens eingeseßt würden.

Weinheim, den 1. Mai 1880.

Der Gerichts\chreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts! Fayrländcer.

Gebäudesteuer mit einem jährlihen Nußnngéërwerth von 432 #4 veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle und Abschrift des Grundbuchblaites, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin- gungen find in unserer Gerichtsschreiberei, Abtheilung | b IL, einzusehen. j

Alle Diejenigen, welhe Eigenthums- oder ander- weite zur t der C in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf- gefordert, dieselben zur Vermeidung des Auss{lusses {pätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an-

zumelden. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rech1sstreits vor die I1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus

Königsberg N./M., den 26. April 1880, Y Königliches Amtsgericht.

111737) Subhastations-Proklam.

Nachdem auf Grund einer vollstreckbaren Aus- Fertigung des unterm 23. März 1880 vom König- lichen Amtsgericht 11. in Wandsbeck in der Pfand- Tlagesahe Stiegler wider Morgenroth wegen 90 & ergangenen Erkenntnisses die Subl.asta- tion des der Ghefrau des Tischlers A. Morgenroth, Maria, geb. Eichholy in Hamburg, St. Georg, Borgeschstraße Nr. 3 gehörigen, im Wandsbecker | l Schuld- und Pfandprotokoll Tem. XII. Fol, 177 verzeichneten Grundstücks dekretirt worden ist, werden in Gemäßheit der Verordnung vom 14. April 1840 die beikommenden Steuer- beamten und Einvyehmer dieses Distrikts zur Angabe der rückständigen, sowohl l lihen als Kommüne - Gefälle und Leistungen des Debitors, sowie Diese und Alle, welche fonst gegen den Verkauf des erwähnten Grundstücks Pro- test einzulegen \sih berechtigt halten, mit Ausnahme j, der protokollirten Kreditoren, zur Einbringung ihrer | & etwaigen Protestationen gegen den Verkauf inner- halb 6 Wochen nah der leßten Bekanntmachung dieses Proklams bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Widrigen der Verkauf vorgenommen und das Grundstück dem Meistbietenden anspruchsfrei wird zugeschlagen werden. Ein Einspruch gegen den Ver- kauf wird unberücsihtigt bleiben, wenn nicht die Befriedigung des Antragstellers, Philipp Stiegler in Eilbeck, Marstraße 22, hinsihtlich vorgedachter Forderung von 90 4 nebst Kosten nachgewiesen wird.

Zugleih wird Termin zum öffentlißen Verkauf dieses Grundstückes auf

Monutag, deu 12. Juli, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. :

Wandsbeck, den 30. April 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

[11740] Subiastations-Proclam.

Auf Antrag der verwittweten Anna Catharina Gerdsen, früher verh. Molzen, geb. Jensen, in Ofter- havetoft is wegen einer protokollirten Forderung auf 1800 A nebst rückständigen- 4 °/6 Zinsen vom 1. Mai 1879 das Subhastationsverfahren in die dem Schuldner Köthner und Parzellist Lorenz Wol- demar gehörige, zu Fraulund belegene Immobile erkannt. In Gemäßheit §. 3 der V. O. vom 14. April 1840 sind die rüctständigen Steuern 2. und desgleichen etwaige Protestationen gegen den Verkauf binnen einer präklufivishen Frist von 6 Wochen seit der leßten Bekanntmachung dieses Pro- elams hierher anzugeben, widrigenfalls der Verkauf vollzogen und dem Käufer das Getvese anspruhs8los zugeschlagen wird. :

Die protokollirten Gläubiger gelien auch obne Anmeldung als protestirend. N

Gleichzeitig wird Termin zum Verkauf angeseßt

den 14. Juli cr.,, Nahm. 4 Uhr, im Lokal des Gastwirths Lorenzen in Fraulund. Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termin im Gerichte eingesehen werden. Kappeln, den 28. April 1880, Königliches Amtsgeribt. (gez) Fr. v, Ahlefeid.

Armensache Oeffeutliche Zustellung.

In Sawen der Chefrau Marie Schaefer, geb, Frankenberg, in Sarstedt, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohblraus hier, wider ibren Chemann, den Oberkellner Ferdinand Schaefer, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen CGhescheidung, steht Termin zur Antretung des durch Urtheil vom 3. April 1880 der Klägerin aufcrlegten Beweises auf

den 28. Juni 1880,

Morgens 10 Uhr,

vor der Civilk1mmer 111, des Königlichen Land- erichts Hanuover an, wozu die Klägerin den Be- Tlagten mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beftellen.

Zum Zwette der durch Gerichtsbes{chluß vom 17. d. M. gestatteten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägeriswen Antrags bekannt gemacht.

Hannover, den 26. April 1880.

[11728

Kurth, Gerichtsschreiber des Landgerichts,

[11726] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina Müller, Wittwe voa Martin Zimmermann, Atderer, zu Mecisenthal wohnend, in eigenem Namen und als Vormünderin ihrer minder- jährigen Tochter Bathilde Zimmermann, ver- tIrden durch Rechtsanwalt Zink, klagt gegen den Jakob Krebs, Modellmacher, in Meisenthal wohnhaft gewesen, nun ohne bekannten Wohn- und Awtenthaltsort, wegen körperlicher Verleßung der Bathilde Zimmermann, mit dem Antrage,

r

i

[11780] Oeffentliche Zustellung,

Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Louis Cohn, í Î : ¡zuleßt in Kir&hain, jeßt flüchtig, aus dem Wechsel irksamkeit gegen Dritte der Gintragung | vom 30. Oktober 1879 über 3854 / 36 .Z mit dem Antrage:

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

fer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneider, wohnhaft zu Offenbach, vertreten durch den Rechtéanwalt Davidsohn daselbft, klagt gegen

zu herrschaft- wegen Ghescheidung, mit dem Antrage auf Treanung c zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden flagten in die Prozeßkosten uno ladet den Beklagten

die erste CGivilkammer des Großherzoglichen Land- gerichts zu Darmstadt

mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[11746] Oeffentliche Zustellung.

hat gegen den hier als Einwohner aufgenommenen Arbeiter Per Svensou, gebürtig aus Gammels- torp bei Blekinge in Schweden, wegen Erfüllung des Cheversprechens resp, Entschädigung von 200 4, sowie wegen Zablung von jährlih 70 4, auf 14 Jahre vom 15. März d. Js. an zur Alimentation ihres am 15. Veärz d. Js. geborenen Kindes geklagt, und die Verurtheilung des Beklagten, sowie auch die vorläufige Vollstreckbarkeitserk!ärung des Urtheils beantragt.

welcher zu Anfang d. Mts. von hier fortgegangen und dessen Aufenthalt ihr nicht bekannt ist, zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits zu dem beim Großherzoglichen Amtsgerichte in Plau anstehenden Termine.

der Klage bekannt gemacht.

cchelt, geb. Adolf, zu Hirschberg, vertreten durch den Rechtéanwalt Rhau zu Breslau, klagt gegen

Erren.

Der Kaufmann Moriß Schlesinger zu Brom- erg, vertreten durch den Rechtsanwalt Liman zu

den Beklagten zur Zahlung von 3871 4 71 4

nebst 6% Verzugszinsen von 3854 4 36 S [11758]

seit dem 30. Jannar 1880 zu verurtheilen,

auf den 5. Juli 1880, Vormittags 9 Ußr,

ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die-

Cottbus, den 26. April 1880. Bülow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

11759) Oeffentliche Zustellung. ieben:

Die Chefrau des Johann Binder, Marie, geb.

hren Ehemann Johaun Binder, früher wohnhaft Offenbach, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts,

vom Bande unter Verurtheilung des Be-

auf den 14. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwele der öffentlichen Zustellung wird dieser

Scharmaun,

Die Schiffertohter Johanna Möller zu Plau

Sie ladet den genannten Arbeiter Per Svenson,

auf deu 26. Juni 1880, 12 Uhr Mittags, Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug

Plau, den 27. April 1880. Etzrxt, Gericht8aktuar.

[11775] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fleischergeselle Emma Nei-

ihren Ehemann Ferdinand Neichelt, zuleßt in Breslau wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthaltortes, auf Ehesheidung mit dem Antrage: das Band der Che zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu trennen, den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ihn als folchen zu verur- theilen, den vierten Theil seines Vermögens als EChescheidungéstrafe an die Klägerin heraus;ugeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichea Landgerichts zu Breslau

auf den 28, Juni 1880, Mittags 122 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen, :

Zum Zwedlke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Me E gemacht.

eipelt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11778] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Klara Albrecht, geb. Giering, zu Miloslaw, vertreten dur den Rechtsanwalt Werner in Naumburg a. S,., klagt gegen ihren in unbe- kannter Abwesenheit lebenden Chemanne, den früheren Lehrer August Albrecht, mit dem Antrage, die zwischen thnen bestehende Ghe zu trennen, den Be- Tlagten für den allein \{Guldigen Theil zu erachten und in die geseßliche Ghescheidungsstrafe zu ver- urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- O E Königlichen Landgerihts zu Naum-

urg a. S. auf den 13, Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ricte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt LSRE

Ratsch, Sekretär, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ein, von diesem Plane auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Landaerichts zu Elberfeld binnen der geseßlichen Frist Einsiht zu nehmen und seine | g etwaigen Einreden dagegen geltend zu machen.

ser Auszug der Vorladung bekannt gemacht.

der der Wittwe des Bahr.wärters Friedrih Struwe, Adelheid, geb. Kleymann, in Ritterhude gehörigen Anbauerstelle Haus Nr. 213 in Ritterhude nebst Zubebör, insbesondere der unter Artikel 201 der G. M. R. beschriebenen Grundstücke, sollen ¡diese oben bezeichneten Immobilien zwangtweise am

geladen.

thums-, Näher-, lehnrectliche, fideikommissaris che, Pfand- und ander? dingliche Rechte, insbesondere auch Servituïen und Realkerechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige ‘im obigen Termine anzumelden Urkunden vorzulegen, unter dem Berwarnen, daß

ur mfindlihen Verhandlung des Rechtsstreits ror | im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.

Anheftung an die Gerichtstafel veröffentlicht werden.

[11757

betreffend den Zwangsverkauf des auf den Nam:n der Ehefrau Dorothea Hamilton, früher in Linden, im Hypothekenbuche der Octschaft Büter3worth sub. Fol, 500 angeschriebenen, Weiße- kreuzstraße Nr. 1 belegenen Bürgerwesens soll dieses oben bezeihnete Bürgerwesen Areal von etwa

Osierstraße Nr. 33, Zimmer Nr. 20, öffentlich ver-

Hamilton, geb. Jmühl, H nit hat ermittelt werden können, hierdurch dfent-

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- | o

Elberfeld, den 4. Mai 1880. i Der Erste Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Hoelper.

Verkaufsauzeige (

nebst

Funck. Vorftebender Auszug wird, nachdem das darin an- ezogene Urtheil die Rechtskraft beschritten, gemäß

8. 11 des Ausführungsgeseßes zur Civil-Prozeß-

rdnung vom 24. März 1879 hiermit bekannt ge-

macht.

Aachen, den 5. Mai 1880. Der Gerichts\creiber. Norbach,

A. V. 142, Amts3geriht Hamburg.

TEEN Aufgebot.

Die Papier- und Pappenfabrik Ullmann & Co. u Alt-Carbe a./Ostbahn hat das Aufgebot beantraat

/ ô Aufgebot. zur Kraftloserklärung eines am 2, September 1878

In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung

Dieustag, den 22. Junt 1880, Morgens 11 Ugzr, : m hiesigen Gerichtslokale öffentli versteigert

Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein-

Alle, welche an den ecbigen Immobilien Eigen-

und die darüber lautenden

Das demnächftige Auss{lußurtheil wird nur dur

Osterholz, den 28. April 1880, Königliches Amtsgericht. L. gez. Meyer. Beglaubigt: Bode, Gerichts\chreiber.

] Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.

In Sachen geb. Imühl,

18,61 []-R. nebst Gebäude zwangêweise am Freitag, den 25, Juni 1880, Vormittags 10x Uhr,

steigert werden. Zu diesem Termine wird die Ehefrau Dorothea da deren Aufenthaltsort

lich geladen. Hanaæover, den 29. April 1880. Werth. Gerichtsschreiberei Königl. Amtsgerichts, Abtheil. 13.

A Aufgebot. Auf Antrag des Kaufmanns August Corves in Blankenburg, der unverehelihten Marie Corves in Braunschweig und der unverehelihten Anna Corves in Blankenburg, Erben des am 17. April 1879 verstorbenen Kaufmanns Nobert Corves aus Zorge, roerden alle Diejenigen, welche ein näheres oder leih nahes Erbrecht an dem Nachlasse des 2c. tobert Corves zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprühe in dem zu solchem

Zwette auf den 16. Juni 1880,

Morgeus 10 Uhr, j allhier angeseßten Lermine anzumelden, bei Ver- meidung des Rechtsnachtheils, daß die Antragsteller al83 die wahren Erben angesehen werden sollen, und daß der nach dem Aus\c{lufsse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nawlaß ge- troffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig ift, au weder Rechaunzsablage noch Ersaß der erho- benen Nußungen zu fordern, fondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft ao vorhanden ift. i

Walkeuried, den 4. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. gez. Raabe.

Zur Beglaubigung:

Beeker, i Gerihts\{hreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

[1178] Aufgebot.

Der Einwohner Josef Janeczek aus Swerlanke, welcher im Jahre 1868 die Emilie, geborene Bielawa geheirathet hat, hat sh im Jahre 1869 von Scherlanke nah Grünberg begeben. Von dort aber ist er im Februar 1870 spurlos vershwunden und seitdem verschollen.

Seine Todeserklärung ist bei uns beantragt.

Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis spätestens in dem auf

den 15. Februar 1881, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Amtsrichter Urbah anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden

wird. Neutomischel, den 3. Mai 1880. Königliches Amt3zericht.

von Alexander & Co. in Gablonz ./B. ausgestell- ten und vou Augt. Ad. Arenfon hierselbst acceptir- ten Wechsels über 4 229. —, dahin lautend:

Gablonz i./B,, den 25. Septbr, 1878. Für A 229,00.

Drei Bouate à dato zatlen Sie gegen diesen

Prima-Wechsel an die Ordrs von uns selbst die Summe von Mark Zweihnndert neun & zwanzig, den Werth in Rechnung und stellen ibn auf Bech- nung laut Bericht,

Herrn Arvgt, Ad. Arenson

in Hamburg. Alexander & Co.

No.

Angenommen: Augt. Ad. Arenson. Die Indossamente lauten: Alexander & Co. Leussgan & Markert, aP, Böhme.

Ordre der Hrn. Ullmann & Co.

Cari Wolf,

Der JInhaker der Urkunde wird aufgefordert,

spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Dezem- ber 1880, Vormittags 10 Uhr, von dem unter- zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzule- gen, widrigenfalls die Kraftlcszrflärung der Urkunde

erfolgen wird, Hamburg, den 4. Mat 1880. Das O Hamburg, Civil-Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Gericht8«Sefkretär.

O Vorladung.

In der gerihtliben Theilungssabe des Ackerers

Adolph Wiry zu Vosscnack und Konsorten, ver-

treten durch den unterzeihneten Rechtsanwalt, gegen

1) Peter Wirths, Aerer,

5 Christoph Steffens, ohne Gewerbe,

3) Adolph Steffens, ohne Gewerbe,

diese chne bekannten Wohn- und Aufenthalts ort und Konsorten,

werden die vor sub 1, 2 und 3 genannten Personen

hierdurÞ zur Sitzung der 1. Civilkammer des

Kbnigl. Landgerichtes zu Aachen von Dienstag, deu

25. Mai 1880, Vormittags 95 Uhr, vor-

geladen, um über folgenden Antrag erkennen zu

ören:

s „Das Königl. Landgericht wolle den vor Notar Funk zu Düren am 31. Januar resp. 20. Fe- bruar 1880, aufgenommenen Theilungsrezefß Ps und die Kosten der Maße zur Lask egen.“

Aachen, den 5. Mai 1880. Nadermacher, Rechtsanwalt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird u9r- stehende Ladung bekannt gemacht. Aacheu, den 7. Mai 1880. Der Gerichts\ch{reiber : Rosbach.

[1174] Bekanntmachung.

In der Uffhausenschen Aufgebotsfache wird der am 29. Juli 1809 geborene unbekannt abwesende JFohann Leonhard Wilhelm Uffhausen vom 29. Juli 1879 an für todt erklärt, auch werden Alle, welche sih auf das am 16. Dezember 1879 er- lassene Aufgebot nicht gemeldet haben, von der Masse hierdurch präkludirt.

Altona, den 29. April 1880. i

Königliches Amtsgerichts. Abtheilung V. Bekanntmachung.

[11755]

In der Civilklagesache [7 der Barbara Seeger, Ehefrau des Tagelöhners Nicolaus Biewer, zu Erbringen, Klägerin im Armenrechte, :

gegen ihren vorgenannten Ehemann Nicolaus Biewer, Tagelöhner zu Erbringen, Beklagten, wegen Gütertrennung, E hat die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Termin anberaumt auf den 1, Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerins dahingehend: i ; „Wolle das Königliche Landgericht die Auflösung der zwischen Parteien bestehenden geseßlichen ehclihen Gütergemeinschaft verordnen und die arteien in Gütern getreunt erklären, zu diefem Zuete die Parteien zur Auseinaüdersezung und Liquidation vor einea Notar verweisen, einen Notar und Richterkommissar ernennen, und die _ Kosten dem Beklagten zur Last legen. Trier, den 3. Mai 1880. Der Landgerichts-Sekretär. Qppermaunu.