1880 / 107 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

e geborgt hätten, ohne durch neue Arbeit Ersaß zu hafen. Er sei deshalb nah wie vor der Meinung, daß die Wedcselfähigkeit gänzlich aufzuheben sei für die folgenden fünf Kategorien: die Militärs, die Beamten, die Frauen, die kleinen Handwerker und die kleinen Grundbesißer. Trete bei Militärs und Beamten das Bedürfniß dringend hervor, sei etwa einer unvershuldeten Nothlage abzuhelfen, so seien Dispositionsfonds da, Darlehns- und Unterstüßungskassen, welche noch erweitert werden köunten. Er verweise z. B. auf den deutshen Beamtenverein hier. Die größte Gefahr liege auf dem Gebiete des kleinen Handwerkerstandes und des kleinen Grundbesitzes. Hier seien die größten Schäden zu beklagen, hier müsse durchgegriffen werden, die Anzahl der ruinirten Kleinhandwerker und Grundbesißer werde täglich ge So schädlich aber auch die Wechselfähigkeit dem leineren Grundbesiß und Handwerk sei, so wenig werde an- dererseits der Grundbesiß bei einem mehr kaufmännishen Be- triebe sich derselben entshlagen wollen. Wo hier die Grenze zu ziehen sei, wolle er heute niht genau feststellen; er habe dies in seinem, dem Kommissionsbericht beigedruckten Antrage versuht. Man könne ja eine Summe der Klassensteuer oder der Grund- und Gebäudesteuer oder ein anderes Merkmal wählen. Er glaube, man werde ein solhes finden, und die S@hwierigkeit, es zu finden, dürfe doch den Gesetzgeber nicht abhalten, es zu suchen, wenn derselbe eine Beschrän- kung in dieser Hinsicht für nothwendig halte. Er möchte noch darauf hinweisen, daß die eschränkung der Wechselfähigkeit durhaus keine Anomalie sei. Während nah allen Geseßgebungen die Ausgabe von Jnhaberpapieren an Vorbedingungen geknüpft sei, gestatte die deutshe Wechsel- ordnung jedem Handlungsfähigen aus Nichts dur bloße Unterschrift eine Obligation herzustellen, die sich von dem Jn- haberpapier nur in ganz unwesentlihen Momenten unter- scheide. Er könne au eine verleßende Bevormundung, ein privilegium odiosum, in dieser Beschränkung nicht finden; sonst könnte man auch in der Nothwendigkeit scristliher Kontrakte unter Nichtkaufleuten bei Objekten über 50 Thlr. ein Miß- trauensvotum gegen die davon Betroffenen finden. Es gebe allerdings heutzutage noch zwei Obligationen, die dem Wechsel sehr ähnlich sähen, und von denen man befürchten könne, daß jie bei Einschränkung der Wechselfähigkeit an die Stelle des Wechsels träten, nämlih die preußischen Grundschuldbriefe und die neuen sogenannten „vollstreckbaren Urkunden.“ Er theile dieses Bedenken niht; die Grundschuld- briefe hätten sich in Deutschland Gott sei Dank! wenig eingebürgert, und er hoffe, sie würden deshalb auch in dem neuen deutschen bürgerlihen Geseßbuche keine Aufnahme finden. Die „vollstre@baren Urkunden“ böten dur ihre Aar E eine gewisse Sicherheit, denn er hoffe, es würden sih niht viele Notare finden, die dur ihr Siegel blutsaugenden Urkunden die Vollstreckbarkeit verliehen. Er bitte daher, seine Resolution anzunehmen. Wenn schreiende Mißbräuche im Geldverkehr vor Aller A zu Tage träten, und wenn tägli in allen Zeitungen die bekannten Annoncen zu lesen seien, so glaube er, könne es nur willkommen sein, wenn die verbündeten Regierungen es in die Hand nehmen würden, das Material zu fammeln, mit welchem diesen Miß- bräuchen entgegengetreten werden solle und das sei es, was er mit seiner Resolution bezwecke.

Der Staatssekretär Dr. von Schelling erklärte, er sei nicht berehtigt, Namens der verbündeten Regierungen eine Erklä- rung über die Resolution abzugeben und müsse bestätigen, “daß der Vorredner die von ihm in der Komniission abgegebene Er- tHärung richtig wiedergegeben habe, zur Vermeidung von Miß- verständnissen aber hinzufügen, daß die verbündeten Negie- rungen bereits im vorigen Jahre aus Anlaß des Antrages Reichensperger si mit der vorliegenden Materie beschäftigt und in ihrer überwiegenden Majorität sih gegen die Zulässig- keit und Möglichkeit einer Beschränkung der allgemeinen

Der Abg. Dr. Beseler bemerkte, die eben gebt Erklä- rung bestärke ihn in seiner Absicht, gegen diese Resolution zu stimmen. Der Antragsteller habe allerdings Necht, daß der- selbe die Regelung dieser Materie nicht bis zum Zustande- kommen des bürgerlichen Geseßbuches vershoben wissen wolle’; das bürgerliche Geseßbuch werde nämlih darüber gar fein Wort enthalten. Er halte übrigens au die Form einer Re- solution für wenig geeignet, um die Regierung in einer so wichtigen Frage zu einer Aktion zu veranlassen. Die all- gemeine deutshe Wechselordnung fei eins der gelungensten Geseße, das vielleicht seit 50 Jahren in Deutschland gemacht worden sei und dieselbe sei ihrer Zeit als eine Befreiung des Verkehrs von allerhand kleinliten Beschränkungen mit E begrüßt worden. Um ein solches Gesetz, das si eit dreißig Jahren vorzüglih bewährt habe, abzuändern, müßte do aufs Unwiderleclichste nachgewiesen sein. Als ein Hülfsmittel des Wuchers habe der Wechsel seit Aufhebung der Personalhaft viel an Brauchbarkeit verloren. Die Wugherer forderten den jungen Leuten jeßt statt dessen Ehrenscheine ab. Die kleinen Handwerker könnten sich meist nur durch Wechsel Kredit verschaffen, und wenn man immer von denen spreche, die dur die Wechselfähigkeit sich zu Grunde gerichtet hätten, so müßte man doch auch einmal von denen sprechen, die sih dur diesen Kredit eine Existenz gegründet hätten. Die kleinen Grundbesißer, die man auch immer erwähne, verständen ihre Jnteressen meistens besser zu wahren als die Halbgebildeten in den Städten. Einzelner Mißstände halber die Wechsel- fähigkeit beschränken zu wollen, hieße mit Bomben nach Spers- lingen schießen. Er würde. es für sehr bedenklich halten, wenn das Haus ohne jede genügende Vorbereitung niht nur eine Ansicht über diese Sache aussprechen, sondern auch die verbündeten Regierungen gegen deren Ueberzeugung zu gesebz- geberishen Maßnahmen veranlassen würde. Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) entgegnete, der Vor- redner habe sich bei der Erklärung des Staatssekretärs Pr. von Schelling nit beruhigt, sondern auch seinerseits Alles getlan, um von einer Beschränkung des Wechselrehts abzu- rathen. Derselbe habe ganz Recht, sih nicht durch die konsta- tirte Anshauung des Bundesraths für befriedigt zu halten, das Wuchergeseß, das der Reickstag eben beschlossen habe, sei ja auch nit aus der Jnitiative des Bundesraths, sondern dieses Hauses hervorgegangen. Er glaube auch, daß man diese Sache nicht aus dem Zusammenhange heraus entscheiden könne, aus vollsier Ueberzeugung aber empfehle er allen Parteien, für die Resolution zu stimmen, damit diese Frage, die als eine Kala- mität in den weitesten Kreisen anerkannt Í ei, eine sorgfältige Priü- fungdur{hdie verbündeten Regierungen erfahre, und der Reichstag beweise, daß derselbe Sinn für die Klagen des Volkes habe. Dabei wolle er ganz dahingestellt sein lassen, ob das Resultat einer solhen Prüfung das vom Antragsteller beabsichtigte sein müsse. Auch ein Theil der liberalen Presse spreche si seit einiger Zeit für eine Beschränkung der allgemeinen Wechsel- fähigkeit aus. Würde das Haus die beabsichtigte Anregung ablehnen, so lasse das die Deutung zu, als ob man nicht mehr Jnteresse für das Bestehen eines Gesezes habe, das sich, wie der Vorredner glaube, seit dreißig Jahren gut bewährt habe, wie für die Klagen des Volkes. Der Vorredner gebe ja selbst zu, daß diesem Gesche durh die Aufhebung der Sqchuldhaft ein sehr wichtiges Moment entzogen, dem ganzen Wechselsystem gewissermaßen der Schlußstein genommen wor- den sei. . Die Gesehgebung fast aller Länder sei zu dem Re- sultate gekommen, daß der Wechselverkehr nur auf den wirk- lihen Handels- und Geldverkehr beshränkt werden müsse ; so sei es in Frankreih. Jn Oesterreih habe Herr von Schmerling, der die allgemeine Wechselfähigkeit ein- geführt habe, reuig an seine Brust geschlagen und erklärt, daß er seinem Vaterlande damit ein böses Geschenk gemacht habe. Nehme der Neichstag jeßt niht eine Stellung ein, welche die

das Bedürfniß dazu

Wechselfähigkeit ausgesprochen hätten.

M iATe5 E:

schlagene Tagesordnung

| werde demselben später einmal geantwortet werden können, der Bundesrath habe keine Veranlassung gehabt, \ich in der Sache zu orientiren. Jn den Motiven zum Wuchergeseg werde die allgemeine Wechselfähigkeit als ein Vorschub zum Wucher bezeichnet, er dächte, nahdem der Reichstag ein Geseß gegen den Wucher beschlossen habe, hätte man alle Ursache au die Quellen des Uebels zu beseitigen und er glaube, daß wohl alle Parteien des Hauses in der Lage seien, für die Re- solution zu stimmen. _&n namentlicher Abstimmung wurde darauf die Reso- lution mit 136 gegen 99 Stimmen angenommen. Es folgie die dritte Berathung des Geseßzentwurfs, be- treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. S. 1 wurde ohne Debatte angenommen; §. 2 lautet nah dem Beschlusse in zweiter Lesung: Die Anordnung der Abwehr- und UnterdrüEung8maßregeln

und die Leitung des Verfahrens liegt den Landesregierungen und deren Organen ob.

Zur Leitung tes Verfahrens können besondere Kommissare be- ftellt werden.

Die Mitwirkung der Thierärzte, welche vom Staate angestellt find oder deren Anstellung vom Staate bestätigt ift (beamtete Thierärzte), richtet sich na den Vorschriften dieses Geseßes. An Stelle derselben können im Falle ihrer Behinderung oder aus sone stigen dringenden Gründen andere approbirte Thierärzte zugezogen werden. Vie letteren sind innerhalb ‘des ibnen ertheilten Auf- trages befugt un verpflichtet, diejenigen Amtsverrihtungen wahr- zunehmen, welche in dies.m Geseße den beamteten Thierärzten übertragen sind.

Die näheren Bestimmungen über das Verfahren, über die Zu- ständigkeit der Behörden und Beamten und über die Bestreitung der dur das Verfahren entstehenden Kosten sind von den Ginzelslaaten zu treffen.

Hierzu hatten die Abgg. von Alten und Ruppert folgenden Antrag gestellt : Der Reichstag wolle beschließen: S. ®, im lLegten Alinea dieses Paragraphen hinter den Worten „Und Beamten“ einzufügen : „über eine angemessene Betheiligung der etwa vorhandenen Organe der Selbstverwaltung“.

Nach Befürwortung dieses Antrages durch den Abg. von Alten konstatirte der Bundeskommissar Regierungs-Rath Noell, daß die einzelnen Landesgeseßgebungen au ohne den Antxag dessen Jnhalt gemäß beschließen könnten.

In Folge dieser Erklärung wurde der Antrag zurück- gezogen und §8. 2 unverändert angenommen, ebenso die übrigen Paragraphen der Vorlage und sodann das Gefeß im Ganzen.

Nachdem ein Vertagungsantrag angenommen war, s{chlug der Präsident für die nächste Tagesordnung Wahlprüfungen und die zweite Lesung der Elbschiffahrtsakte vor.

Nuf das Verlangen der Abgg. Dr. Lasker und Nichker (Hagen), vor den Wahlprüfungen ihren Antrag wegen Einver eibung Hamburgischer Geoietstheile in den Zollverein auf die Tages- ordnung zu segen, bemerkte der Präsident, daß diesem An- trage noch andere in der Priorität vorausgehen würden und daß nah den auf Wunsch des Hauses geschlossenen Abmachungen mit der Regierung dieser Antrag nicht mehr zu den Gegenständen gehöre, welche im Einvexr- ständniß mit den Fraktionen des Hauses bis zu dem voraussichtlih am Montag erfolgenden Schlusse der Session zur Erledigung kommen sollten Den leßteren Grund billigten die Abgg. von Helldorff-Bedra und Dr. Windthorst und sprachen sih für die vom Präsidenten vorgeschlagene Tagesord- nung aus. Der Abg. Dr. Lasker sah dagegen in diesem Ver-

halten nur die Absicht der Majorität, einem förmlichen Be- schlusse über die so wichtige Materie seines Antrages aus dem Wege zu gehen. der Präsident und der Abg.

Gegen diese Unterstellung der Motive legten i Dr. Windthorst Verwahrung ein. Jn der Abstimmung wurde die vom Präsidenten Vvorge-

mit großer Majorität genehmigt,

Regierung zwinge, sih mit der Frage zu beschästigen, so

worauf sih das Laus um 51/,

Uhr vertagte.

5 j Juseratc für dea Deutschen Reichs- u. Königl. | Preuß. Stagis-Änzeiger und vas Central-Handels- register nimmt ant: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Änzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers:

æ x

1, Steckbriefe und Unterzucknnge-Sachen. 2. Sauen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl, 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submizsieuen ets. Deeliu, S8. N, Wilhelm-Straße Nr. 82. 4. Verlooeung, Amortisation, Zinzzablung

B, S. Ww. von öffentlichen Papieren,

und Grosshandel,

7. Literaxische Anzeigen, 3, Theator-Anrzaigen,

| In der B . Familien-Nachrichten.

. TIadustrielle Etabliazements, Fabriken

. Verachiedene Bekanntmachungen.

SRARD,

Cx. Tz

Irtsercite nehmen anz die Annonceu-Expedltionen bes natvalibenvant“, RNuvolf Mosse, Haaseznstein L Bogler, S, L Daube & Cvu,, E. Sehlette, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoucen-Bureaus,

ÖYxuen=-

beilage. i vat

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

Aufgebot.

Am 4. März 1879 starb zu Germersheim in der bayer. Pfalz der dortige Garnisonuslazareth- diener Adam Schleicher aus Nasuiß, Kreis Oberpfalz und Regensburg in Bayeru. Unter der Aufstellung, daß berselbe erbfähige Verwandten nit hinterlas\en, betreibt das Kgl. bayer. Staats- aerar beim Kgl. Landgerichte dahier die Einweisung in den Besiy der Verlassenschaft des Verlebten.

Auf Grund eines gemäß Art. 183 tes bayer. Ausführungsgeseßzes zur Reichscivilprozeßordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm 29, April 1880 erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenshaft Erbansprüche machen und gegen besagte Besißeinweisung Einwände er- heben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald

[11752]

zuges desselben im Malgarten, den

[11753]

1) Fol, 41,

\chlusse_ sih etwa meldenden Erbberechtigten alle bis dahin über die Erbschaft erlassene Verfügungen an- zuerkennen \{uldig, aub weder Rechnungsablage nochch Ersaß der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern ihre Ansprüche sih auf das beschränken sollen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möge.

Das Ausschlußurtheil sol pur durch Anheftung an die Gerichtstafel und Publikation eines Aus-

tannt gemacht werden.

Königliches Amtsgericht. G. v. Einem.

Bekauntmachung.

Folgende im Pfandbuche für das Kirchspiel Oster- Ihlienworth eingetragene Hypotheken :

1000 M Gold für Peter Hinrich Heydorn in Otterndorf,

b. zum Ueberbot auf Souuabend, den 21. August

Vormittags 11 Uhr, e, zur Anmeldung dinglicher

L L t2nnan

/ Vormittags 11 Uhr. Die Verkaufsbedingungen werden Deutschen Reichs-Anzeiger be- ausliegen. 3. Mat 1880. Güstrow, den 4, Mai 1880,

Beglaubigt: J. Gloede, Gerichts-Aktuar.

[11787]

Rechte

Grundstück, zur Vorlegung der Originalien 2c.

und zur Prioritätsausführung auf Mittwoch, den 28. Zuli 1880,

vom 12, Juli 1880 ab auf der Gerichtsschreiberei

Großherzogliches Amtsgericht.

In Sachen der Firma Bautler & Boes hier-

a ———

den Acckern des Mühlenfeldes Nr. 13 und 14 zut Malchin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe na zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, deu 20. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 13. August 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Inli 1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann L. Staude in Malchin, welcher Kaufliebhabern na vorgängigec Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Maléhin, den 5. Mai 1880. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerin sches Amtsgericht. Zur Beglaubigung :

1880,

an das

im Entwurf

bei dem Kgl. Landgerichte dahier vorzubringen. Landau in der bayer. Pfalz, den 3, Mai 1880. gez, Foell, Präsident. Pfirmaun, O.-G.

etn Aufgebat.

Auf begründet befundenen Antrag der Wittwe des weil. Schmieds Johann Heinrich Pentermann zu Hesepe, Anna Marie, geb. Wübbold daselbft, werden alle Diejenigen, welhe an dem Nagtlasse des am 14, Februar 1878 am Bord des Holländischen regu tens „Elisabeth“ auf der Fahrt im Atlantischen Ocean verstorbenen Hof-Proviant- und

2) Fol, 41/42, 1000 A Gold für Kaufmann

Thumann in Geversdorf, 3) Fol, 44. 2000 \ Gold für Johann Kopf

in Neuenkirchen, sind durch das Aussch{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3, d. M. für erloschen erklärt. Otternvorf, den 5, Mai 1880,

Königliches Amtsgericht. I. Naven.

[11744]

Nach heute erlassenem, im Extenso dur Anschlag an die Gerichtstafel befannt gemahtem Proklam

selbst, Klägerin, gegen die Ehefrau des Gärtners Heiurih Sperling, geb. Ehlers, allhier, Be- tlagte, wegen Forderung, ist auf Antrag der Kläge- rin der zur Zwangsversteigerung des der Be- klagten gehörigen, hierselbst auf der Frankfurter- ftraße belegenen, 16 a 38 qm haltenden Grund- tüds sammt darauf befindlihem Wohnhaus Nr. 4366 und übrigem Zubehör auf den 15, Juni 1880, Morgens 10 Uhr, dur unsere Verfügung vom 1. März c. Termin aufgehoben. Braunschweig, den 3. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. VL.

angesehzte

Küchenmeisters Wübbold resp. Wübbolt aus Rieste ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen wie die Antragstellerin, aufgefor- dert, folhe Erbansprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 8, Juni 1880, : Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichts\tube anstehenden Termin hier anzumelden, widrigenfalls die Antragstellerin für die

stehen zur Zwangsversteigerung des am Tiefenthal sub A, II, Nr. 219 des Katasters zu Güstrow be- legenen Wohnhauses e. p, der Schlosserfrau Krauel daselbst, vor dem unterzeihneten Gerichte Ters- mine an: a, zum Verkauf nach zuvoriger endliher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen auf Mittwoch, deu 28. Zuli 1880,

Rhamm.

[11783] Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Mecklenburgishen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs3versteige-

wahre Erbin angenommen und die nah dem Aus- Mittags 12 ühxr,

rung der bes{chlagnahmten Gartenkavel Nr. 25 in

Der Gerichts\chreiber C. F. Zürs.

[11760]

Nr. 2902, Georg Valentin Bigel von Gro ße sachfen hat sich im Jahr 1872 von seinem Heiinaths=- orte entfernt, ohne einen Bevollmächtigten zurück- zulassen und ohne in der Zwischenzeit Nachricht voa sih zu geben.

Auf Antrag des Vormundes seiner minderjährigen Kinder wird er nun hiemit aufgefordert, binnen Zahresfrist entweder zurückzukehren, oder seinen Aufenthalt anher anzuzeigen, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für verschollen erklärt und seine Kinder fürsorglih in den Besiß seines Vermögens eingeseßt würden.

Weinheim, den 1. Mai 1880.

Der Gerichts\chreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts! Faÿyrländer.

[11739 Subhastations-Patent.

as dem Musikus Adalbert Oehlke gehörige, zu D be N./M. belegene, im Grundbu von Königsberg N./M. Band VI. Blatt Nr. 765 ver- zeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 28. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle : im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 2. Zuli 1880, Vormittags 11 Uhx, verkündet werden. E e Das zu versteigernde GrundftückX ift zur Grund- Feuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächeumaß von 31 a 40 qm uit, dagegen zur Gebäudesteuer mit einem jährlihen Nugnngëewerth von 432 M. veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle und Abschrist des Grundbuchblattes, ingleien etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin- gungen find in unserer Gerichtsfchreiberei, Abtheilung „„ einzusehen. | “glle Mien, welche Eigenthums- oder ander- weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf- gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses {pätestens bis zum Grlaß des Zuschlag8urtheils an- zumelden. , önigsbecg N./M., den 26. April 1880, Os Konigliches Amtsgericht.

111737) Subhastations-Proklam.

Nachdem auf Grund einer vollstreckbaren Aus- fertigung des unterm 23. März 1880 vom König- lihen Amtsgericht 11. in Wandsbeck in der Pfand- Tlagesahe Stiegler wider Morgenroth wegen 90 & ergangenen Erkenntnisses die Subl,asta- tion des der Ghefrau des Tischlers A. Morgenroth, Maria, geb. Cichholy in Hamburg, St. Georg, Borgeschstraße Nr. 3 gehörigen, im Wandsbecker Schuld- und Pfandprotokoll Tem. XIL. Fol, 177 verzeichneten Grundstücks dekretirt worden it, werden in Gemäßheit der Verordnung _ vom 14. April 1840 die beikommenden _Steuer- beamten und Einnehmer dieses Distrikts zur Angabe der rücständigen, sowohl herrshaft- lichen als Kommüne - Gefälle und Leistungen des Debitors, sowie Diese und Alle, welche sonst gegen den Verkauf des erwähnten Grundstücks Pro- test einzulegen sich berechtigt halten, mit Ausnahme der protokollirten Kreditoren, zur Einbringung, ihrer etwaigen Protestationen gegen den Verkauf inner- halb 6 Wochen nah der leßten Bekanntmachung dieses Proklams bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Widrigen der Verkauf vorgenommen und das Grundstück dem Meistbietenden ansprucsfrei wird zugeschlagen werden. Ein Einspruch gegen den Ver- Fauf wird unberüctsihtigt bleiben, wenn nicht die Befriedigung des Antragstellers, Philipp Stiegler in Gilbeck, Marstraße 22, hinsihtlich vorgedachter Forderung von 90 4 nebst Kosten nachgewiesen

ird. N O Guales wird P zum öffentlihen Verkauf dieses Grundstückes au D ien, den 12. Juli, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. ;

Wandsbeck, den 30. April 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

[11740] Sublastations-Proclam.

uf Antrag der verwittweten Anna Catharina S L früber verh. Molzen, geb. Jensen, in Oster- havetoft ist wegen einer protokollirten Forderung auf 1800 A nebst rücktständigen- 4 °/6 Zinsen: vom 1. Mai 1879 das Subhastationsverfahren in die dem Schuldner Köthner und Parzellist Lorenz Wol- demar gehörige, zu Fraulund belegene Immobile erkannt. In Gemäßheit §. 3 der V. O. vom 14. April 1840 sind die rüctständigen Steuern A. und desgleichen ctwaige Protestationen gegen den Verkauf binnen einer präklusivishen Frist von 6 Woten seit der leßten Bekanntmachung diefes Pro- clams hierher anzugeben, widrigenfalls der Verkauf vollzogen und dem Käufer das Getvese anspruhslos eschlagen wird. M Protokollirten Gläubiger gelien auch ohne Anmeldung als protestirend. : ¿ : Gleichzeitig wird Termin zum Verkauf angeseßt

au

a den 14. Juli cr., Nahm. 4 Uhr,

im Lokal des Gastwirths Lorenzen in Fraulund.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem

Termin im Gerichte eingesehen werden.

Kappeln, den 28. April 1880.

Königliches Amtsgericht. (gez) Fr. v, Ahlefeid.

Armenfade Oeffentliche Zustellung. Fn Sagen der Ehefrau Marie Schaefer, geb, Frankenberg, in Sarstedt, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohlraus hier, wider ibren Ehemann, den Oberkelluer Ferdinand Schaefer, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Chescheidung, steht Lermin zur Antretung des durch Urtheil vom 4 April 1880 der Klägerin auferlegten Beweises auf E s den 28. Juni 1880, Morgens 109 Uhr, vor der Civilkammer 111, des Königlichen Land- erichts Hanuover an, wozu die Klägerin den Be- Kaaten mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beftellen. Zum Zwette der durch Gerichtsbeshluß vom 17. d. M. gestatteten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägeriswen Antrags bekannt gemacht. Hannover, den 26. April 1880.

[11728 Kurth, f Ì Gerichtsschreiber des Landgerichts,

[11726] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina Müller, Wittwe vou Martin Zimmermann, Aterer, zu Mcisenthal wohnend, in eigenem Namen und als Vormünderin ihrer miuder- jätrigen Tochter Bathilde Zimmermaun, ver- trckten durch Rechtsanwalt Zink, klagt gegen den Jakob Krebs, Modellmacher, in Meisenthal wohnhaft gewesen, nun ohne bekannten Wohn- und Awtenthaltsort, wegen körperlicher Verleßung der

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- [lung des Rechtsstreits vor die Givilkammer des Kais. Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrift auf eine Woche

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Liman zu Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Louis Cohn, zuleßt in Kirhain, jeßt flühtig, aus dem Wechsel vom 30. Oktober 1879 über 3854 6 36 Z mit dem Antrage:

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

an die Klägerin in ihrem eigenen Namen 200 Æ, als gesepliche Vertreterin ihrer Tochter Bathilde dagegen 5000 «4 Scadenersat, beides nebft

Prozeßkosten zu bezahlen,

auf den 14. Zuni 1880, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwelke der bffentliden Zustellung wird

Saargemünd, den 27. April 1880.

Erren. e

Der Kaufmann Moriß Sc{hlefinger zu Brom- s

den Beklagten zur Zahlung von 3871 4 71 nebst 6 %% Verzugszinsen von 3854 4 36 H seit dem 30. Jannar 1880 zu verurtheilen,

lung des Rech1sstreits vor die I1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts ju Cottbus auf ven 5. Zuli 1880, Vormittags 9 Ukr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. | i: Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird die- fer Auszug der Klage bekannt gemacht. Cottbus, den 26. April 18380.

Bülow, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

111759) Oeffentliche Zustellung.

Die Ghefrau des Johann Binver, Marte, geb. Schneider, wohnhaft zu Offenbach, vertreten durch den Nechtsanwalt Davidsohn daselbft, klagt gegen ihren Ehemann Johaun Binder, früher wohnhaft zu Offenbach, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Treanung der zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Che vom Bande unter Verurtheilung des Be- klagten in die Prozeßkosten uno ladet den Beklagten zur mfindlichen Verhandlung des Rechtsftreits ror die erste Givilkammer des Großherzoglichen Land- gerichts zu Darmstadt

auf den 14. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen, | Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Scharmaun, j; Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[11746] Oeffentliche Zustelinug.

Die Schifsertohter Johanna Möllex zu Plau hat gegen den hier als Einwohuer aufgenommenen Arbeiter Per Sveusou, gebürtig aus Gammels- torp bei Blekinge in Schweden, wegen Erfüllung des Eheversprechens resp, Entschädigung von 200 M, sowie wegen Zahlung von jährlich 70 46, auf 14 Jahre vom 15. März d. Js. an zur Alimentation ihres am 15. März d. Js. geborenen Kindes geklagt, und die Verurtheilung des Beklagten, sowie au die vorläufige Vollstreckbarkeitserki ärung des Urtheils beantragt. Sie ladet den genannten Arbeiter Per Svenuson, welcher zu Anfang d. Mts. von hier fortgegangen und dessen Aufenthalt ihr nicht bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits zu dem beim Großherzoglihen Amts8gerichte in Plau auf deu 26. Juni 1880, 12 Uhr Mittags, anstehenden Termine. h : Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Au®zug der Klage bekannt gemacht. Plau, den 27. April 1880. Ebvzext, Gericht8aktuar.

(11775) Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Fleischergeselle Emma Rei- chelt, geb. Adolf, zu Hirschberg, vertreten durch den Rechtéanwalt Rhau zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann Ferdinand Reichelt, zuleßt in Breslau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltortes, auf Ehescheidung mit dem Antrage: das Band der Ghe zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihn als folhen zu verur- theilen, den vierten Theil seines Vermögens als Chescheidungéstrafe an die Klägerin heraus¡ugeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichea Landgerichts zu Breslau go

anf den 28, Juni 1880, Mittags 124 Uhx, mit der Aufforderung, cinen bei demn gedachten Gerichte zugelassenen Auwalt zu bestellen, :

Zum Zwelke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der E Len vent gemacht.

eipelt, , Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11730]

Elberfeld das Diftributionsverfahrea bezüglih der ; in den Hänten des Handel2mannes August Siebold zu Hilgen befindlichen, gegen Albert Platte, früher zu Beuteléhufe, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, und Genoffen } mit Arrest bestrickten Gelder betreibt,

Nichterkommissar, N den vorläufigen Vertheilungéplan am 26. April 1880 Der Obersekretär : angefertigt bat und ladet den 2c. Platte glei{zeitig

des Königlichen Landaerichts zu Elberfeld binnen der geseßlichen Frist Einsicht zu nehmen und seine

[11780] Oeffentliche Zustellung. e

[11758]

der der Wittwe des Bahr.wärters Friedrih Struwe, Adelheid, geb. Kleymann, in Ritterhude gehörigen Anbauerstelle Haus Nr. 213 in Ritterhude nebst Zubebör, insbesondere der unter Ärtikel 201 dec

Oeffentliche Zustelluug.

Der Rechtskonsulent Peter Weber in Opladen, in

alliments von Karl Julius Funke zu Dünweg bei ; ourscheid, für welchen der Rechtsanwalt Kessels zu

den Handelsmann

zeigt dem genannten Albert Platte an, daß der Herr Landgerichtsrath Lenders,

in, von diesem Plane auf der Gerichtsschreiberei

twaigen Einreden dagegen geltend zu machen. : Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird die- er Auszug der Vorladung bekannt gemacht. Elberfeld, den 4. Mai 1880. e Der Erste Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Hoelper.

Verkaufsanz eige nebst

Aufgebot.

In Sawen betreffend die Zwangsversteigerung

G. M. R. beschriebenen Grundstücke, sollen ¡diese

oben bezeichneten Immobilien zwangétweise am

Dieustag, den 22. Juni 1880, Morgens 11 Uÿr, A

im hiesigen Gerichtslokale öffenilich versieigert

werden.

Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein- geladen. i :

Alle, welche an den obigen Immobilien CGigen- thums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissaris che,

[11709 Auszug.

In Sachen der zum Armenrecht belassenen, ge-

5 9% Sinfen vom Klagetage und sämmtliche seiner Eigenschaft als provisorisher Syndik des ; werbslos zu Aachen wohnenden Maria Catharina ) B

Hubertina Goebbels, Ehefrau des Bäcters Hu- bert Quirin Lambery zu Aachen, Klägerin, ver- treten durch den Unterzeichneten, gegen thren ge- nannten Ehemann, Verklagten, hat die erfie Givil- kammer des hiesigen Königl. Landgerichts dur Urtheil vom 31. März d. J. die zwischen Parteien bestebende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Gütertrennung ausgesprohen und die Par- teien zur Auseinanderseßung vor den Königl. Notar Giesen zu Aachen verwiesen.

Aachen, den 4. Mai 1880,

Der Rechtsanwalt: une. ¿

Vorftebender Auszug wird, nachdem das darin an- gezogene Urtheil die Rechtskraft beshritten, gemäß 8. 11 des Ausführungsgeseßes zur Civil-Prozeß- ordnung vom 24. März 1879 hiermit bekannt ge- macht. i

Aachen, den 5. Mai 1880,

Der Gerichts\{reiber. Norbach.

A. V. 142. Amtsgericht Hamburg.

A Aufgebot.

Die Papier- und Pappernfabrik Ullmann & Co. zu Alt-Carbe a./ODstbahn hat das Aufgebot beantraat zur Kraftloserklärung eines am 25, September 18758 von Alexander & Co. in Gablonz ./B. ausgestell- ten und vou Augt. Ad. Arenfon hierselb\t acceptir- ten Wechsels über 4 229, —, dahin lautend: Gablonz i./B., den 25. Septbr, 1878. Für Æ 229,00.

Drei Mouate à dato zaBßlen Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordrs von uns selbst die Summe von Mark Zweihnndert neun & zwanzig, den Werth in Rechnung und stellen ibn auf PBech- nung laut Bericht,

Herrn Avgt, Ad. Arenson

in Hamburg. Alexander & Co. No. Angenommen: Augt. Ad. Arenson.

Die Indossamente lauten:

Pfand- und ander? dingliche Rechte, insbesondere

vermeinen, werden aufgefordert, selbige ‘im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden

im Nichtanmeldungsfalle das Necht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. Das demnächstige Auës{lußurtheil wird nur dur Anheftung an die Gerichtstafel veröffentlicht werden. Osterholz, den 28. April 1880, Königliches Amtsgericht. I. gez. Meyer. Beglaubigt: Bode, Gerichts\cchreiber.

[11757]

Verkaufsauzeige nebst Aufgebot.

In Sachen betreffend den Zwangsverkauf des auf den Nam:n der Ehefrau Dorothea Hamilton, geb. Imühl, früher in Linden, im Hypothekenbuche der Octschaft Büter3worth sub. Fol, 500 angeshriebenen, Weiße- kreuzstraße Nr. 1 belegenen Bürgerwesens soll dieses oben bezeichnete Bürgerwesen Areal von etwa 18,61 []-R. nebst Gebäude zwangêweise am Freitag, den 25, Juni 1880, Vormittags 105 Uhr, : Osterstraße Nr. 33, Zimmer Nr. 20, öffentlich ver- steigert werden. : : Zu diesem Termine wird die Ehefcau Dorothea Hamilton, geb. Imühl, da deren Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, hierdurch dffent- lich geladen. : Hanover, den 29. April 1880. Werth. Gerichts\hreiberi Königl. Amtsgerichts, Abtheil. 13.

[14724] ufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns August Corves in Blankenburg, der unverehelihten Marie Corves in Braunschweig und der unverehelihten Anna Corves in Blankenburg, Erben des am 17. April 1879 verstorbenen Kaufmanns Robert Corves aus Zorge, werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder leich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des 2c. tobert Corves zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche in dem zu solchem

wee auf 9 den 16. Juni 1880,

Morgeus 10 Uhr, j allhier angeseßten Lermine anzumelden, bei Ver- meidung des Rechtsnachtheils, daß die Antragsteller als die wahren Erben angesehen werden sollen, und

no{ vorhanden ift. : Walkenried, den 4. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. gez. Raabe.

auch Servituten und Realkerechtigungen zu haben f

Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, A

daß der nah dem Aussclusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge- troffenen Verfügungen anzuerkennen \chuldig ift, auch weder RNechuunzsablage noch Ersaß der erho- benen Nußungen zu fordern, sondern scine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft

[11778]

Oeffentliche Zustellung.

Lehrer August Albrecht, mit dem Antrage, di

burg a. S auf den

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rats\ch, Sekretär,

Die Fran Klara Albrecht, geb. Giering, zu E vertreten dur den Rechtsanwalt Werner in Naumburg a. S., klagt gegen ihren in unbe- kannter Abwesenheit lebenden Chemanne, den früheren

zwischen thnen bestehende Ehe zu trennen, den Be- klagten für den allein s{uldigen Theil zu erachten und in die geseßlihe Chescheidungsstrafe zu ver- urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- fammer des Königlichen Landgerihts zu Naum-

13. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

Zum Zwele der öffentlichen Zustellung wird dieser

Zur Beglaubigung: Beeker, i Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

[11748]

Aufgebot.

Der Einwohner Josef Janeczek aus Scerlanke,

e

welher im Jahre 1868 die Emilie, geborene Bielawa geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 von Scherlanke nah Grünberg begeben. Von dort aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden und seitdem verschollen. i Seine Todeserklärung ist bei uns beantragt. Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis ätestens in dem auf hen 15, Februar 1881, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden

d. ® Rentomisthel, den 3. Mai 1880.

Alexander & Co. Leussau & Markert, aP, Böhme. Ordre der Hrn. Ullmann & Co. Cari Wolf.

Der Inhaker der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Dezem- ber 1880, Vormittags 10 Uhr, von dem unter- zeichneten Gerichte auberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzule- gen, widrigenfalls die Kraftlcserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 4. Mai 1880. Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung I. / Zur Beglaubigung: Romberg, Gericht8-Sefkretär.

(11796) Vorladung.

VFn der gerihtliben Theilungssawße des Acterers Adolph Wiry zu Vossenack und Konsorten, ver- treten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt, gegen 1) Peter Wirths, Aerer, 2) Christoph Steffens, ohne Gewerbe, 3) Adolph Steffens, ohne Gewerbe, diese chne bekannten Wohn- und Aufenthalts ort und Konsorten, werden die vor sub 1, 2 und 3 genannten Personen hierdurch zur Sißung der 1. Civilkammer des Königl. Landgerichtes zu Aachen von Dienstag, deu 25. Mai 1880, Vormittags 9+ Uhr, vor- geladen, um über folgenden Antrag erkennen zu hôren: | „Das Königl. Landgericht wolle den vor Notar Funk zu Düren am 31, Januar resp. 20. Fe- bruar 1880, aufgenommenen Theilungs8rezef bestätigen und die Kosten der Masse zur Last legen.“ Aachen, den 5. Mai 1880. Nadermacher, Rechtsanwalt. : Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird vor«- stehende Ladung bekannt gemacht. Aachen, den 7. Mai 1880. Der Gerichts\{reiber : Rosbach.

[11741] Vekanutmachung.

Sn der Uffhausenschen Aufgebotssache wird der am 29. Juli 1809 geborene unbekannt abwesende Johann Leonhard Wiihelm Uffhauseu vom 29. Juli 1879 an für todt erklärt, auch werden Alle, welche sich auf das am 16. Dezember 1879 er- lassene Aufgebot nicht gemeldet haben, vou der Masse hierdurch präkludirt. Altona, den 29. April 1880. i Königliches Amtsgerichts. Abtheilung V.

[11755] Bekanntmachung.

In der Civilklagesache s der Barbara Seeger, Ehefrau des Tagelöhners Nicolaus Biewexr, zu Erbringen, Klägerin im Armenrehte, i

gegen ihren vorgenannten Ehemann Nicolaus Biewer, Tagelöhner zu Erbringen, Beklagten, wegen Gütertrennung, ¿ hat die Il. Mem M E Landgerichts u Trier Termin anberaum Ÿ auf den 1. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerins ingehend: N dan das Königliche Landgericht die Auflösung der zwischen Parteien bestehenden geseßlichen ehelihen Gütergemeinshaft verordnen und die Parteien in Gütern getrennt erklären, zu diesem Zwede die Parteien zur Auseinatdersezung und Liquidation vor einea Notar verweisen, etnen Notar und Richterkommissar ernennen, und die __ Kosten dem Beklagten zur Last legen. Trier, den 3. Mai 1880. s Der Landgerichts-Sekretär. Qppermaun.

Königlickes Amt3zerichk.

Bathilde Zimmermann, mit dem Antrage,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.