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Antwerpen, 7, Mai, (W. T. B.)
Petroleummarkt, (Schlussbericht.) ' Raffinirtes, Type weiss, loco 174 bez. und Br., pr, Juni 18 Br, pr, September 19 Br., pr. Septbr.-Dezbr. 19} bez., 194 Br. Fest,
Antwerpen, 7. Mai. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen steigend, Roggen steigend, Hafêr flau, Gerste rubig.
Lenden, 7. Mai, (W. T, B.)
An der Küste angeboten 11 Weizenladungen.
Havannazucker Nr. 12, 247. Fegster,
London, 7. Mai, (W. T, B.)
Getreidemarkt, (Schlassbericht.) Fremde Zufuhren seit letziem Montag: Weizen 35 490, Gerste 3420, Hafer 83 440 Qrts.
Fremder rother Weizen 4 sh. theurer, angekommene Ladungen ruhig, stetig, Mais und Gerste stetig, Mehl matt, Hafer fest,
Liverpool, 7. Mai, (W. T. B.)
Getreidemarkt.
Weizen und Mehl stetig, Mais 13 d, theurer. — Wetter: Schön.
Mamehester, 7. Mai. (W. T. B)
12r Water Ármitage 8, 12r Water Taylor 9, 20r Water Micholls 94, 30r Water Gidlow 104, 30r Water Clayton 11, 40r Mule Mayoll 114, 40r Medio Wilkinson 123, 36r Warpcops Qualität Rowland 114, 40r Double Weston 13, G60r Double Weston 15, Printers 18/16 34/,9 S}pfd. 106. Fest.
Glasgow, 7. Mai, (W. T. B,)
Roheisen. Mixed numbres warrants 46 sh. 6 d.
Paris, 7. Mai, (Wi. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai 31,50, pr. Juni 30,50, pr. Juli-Angust 28,50. pr. September-Dezember 26,80. Mehl still, pr. Mai 66,25, pr. Juni 65,25, pr. Juli - Augusf 61,50, pr. September-Dezember 57,00. Rüböl behauptet, pr. Mai 77,00, per Juni 77,25, pr. Juli-Angust 78.50, pr. September-De- zember 80,25. Spiritus behauptet, pr. Mai 70,75, pr. Juni 68,50, pr. Juli-August 66,50, pr. September-Dezember 62,00.
Paris, 7. Mai. (W. T. B.)
New-York, 7. Mai, (W. T. B.
Banmwollen-Wochen bericht, Zufabren in allen Unions- | häfen 26000B. Ausfuhr nach Grossbritannien 47 000 B. Ausfahr |
Bach dem Kontinent 26 000 B, Vorrath 560 000 B.
Frankfurt a. N, 7, Mai. (Getreide- und Produkten- bericht von Joseph Strauss.) Wir hatten im Verlaufe der letzten
Woche ‘einige unfrenandliche Tage; den Saaten sind diese zwar nichf |
nachtheilig, doeh wird das Vorwärtsschreiten derselben nicht ge- fördert, wie es jetzt zu wünschen wäre, Wenngleich über den BSaatenstand jetz& schon Berichte, die sgich tiberwiegend günstig aus- sprechen, eingehen, 8s0 fehlt es doch auch nicht an solchen, die ihn bemängeln, Unser Moutagsmarkt nahm einen rubigen, sehr ge- regelten und befriedigenden Verlauf. Frei von spekulativen Be- wegungen behielt W eizen durch Einkäufe für Bedarf rechi guten Ton, die geschäftliche Stimmung ist als entschieden günstig zu be- zeichnen. Wir lassen Weizen ab Umgegend zu 23}3—§4 Æ, Kleinig-
Liverposol, 7. Mai, (W. T. B)
Baumwolle, (Schlussbericht.) Umsatz 9000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B, Amerikaner fest, Surats stetig. iddl, amerikanische Juni-Juli-Lieferung 68/16, Juli-August-Liefe-
rung 627/39 d, Liverpool, 7. Mai. (W. T. B.)
Baumwollen-Wochenbericht, Wochenumsatz 35 000 B.
v. W. 420090 B.), desgl. von amerikan, 29 000 esgl, für Spekulation 2000 (v. W, 20900), desgl. (v. W. 4C00), desgl, für wirkl, Kons, 29 000 desgl. unmittelbar ex Schiff 15 000 (v. W. 24 000), 6000 (x. W. 6000), davon amerikanische 27000 (v. W. 65 000), (v. W. 714000), davon amerikanische 501 000
egchwimmend nach Grossbritannien 370000 (v. W. 322000), davon | 148.
amerikanische 188 000 (v. W. 179 000).
Wochen-Aus3weis der deutscheu Zettelbanken vom 23. April 1880,
Kasse.
Import der Woche 56 000 (v. W. 77 000),
Rohzucker ruhig, Nr.
steigerd, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. Juli-Angust 65,75.
(v. W. 32 000), für Export 4000 (v. W. 36 000), wirklicher Export
Waarenbericht,
Vorrath 719 000 (v. W. 512 000),
Mehl 4 D. 85 C.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.) Ls Gegen Komibecehe S en
A Wesel. E forderun-] Nor- woche. 0,
55,75, 7/9 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 61,75.
St. Petersburg, 7. Mai, (W. T. B)
Produktenmarkt, Talg Weizen loco 16,50, Roggen loco 10,25. Hafer loco 5,25. Hanf loco 33,75, Leinsaat (9 Pud) loce 16,50, -— Wetter: Regen,
New-York, 7. Mai, (W. T. B.) Baumwolle in New - York 115;, do, in New-Orleans 115. Petroleum in New-York 7} Gd., do, in Philadelphia 7} Gd... rohes Petroleum 6}, do. Pipe line Certificats — D. 76 C. Rother Winterweizen 1 D, 30 C. Mais (old mixed) 52 C, Zucker (Fair refining Muscovados) 7%. Kaffee (Rio-) Schmalz (Marks Wilcox) 73, doe, Fairbanks 74, do. Rohe u, Brothers 74, Speck (short olear) 7 C.
e Noten- Umlauf. | Vor-
keiten mit 24 M bezahlt, fremder 24—} #. Ueber Roggen ist nichts Interossantes zu berichten, die Abschlüsse in russischen Sorten erreichten keinen grossen Umfang, indessen blieben Preise stationär; die Inbaber zeigen feste Haltung und Vertrauen in die gegenwärtigen Course. Ia. Roggen 203 Æ, St. Petersburger 19,40 6, Nicolajeff 19 A gehandelt, In Hafer fand wieder nur Konsum- geschäft statt; für Export sind die hies)gen Preise stets zu hoch; auf Termin geht nichts um, da Gebote und Forderungen zu weit auseinander liegen, Feinster Hafer noch immer rar 16{—16 M, mittel 14—15 4, geringe Sorten 11—12 Æ Ueber Gerste ist nichts za berichten, taxiren Ia. Waare 20—21 #Æ#, mittel 17{—19 Æ Hülsenfrüchte ohne Handel, Kartoffeln baben sich etwas be- festigt, bei trägem Absatz 44 G Cours. Rüböl und Raps erfreuen sich einer recht befriedigenden Konsumfrage, Mehl still, Roggen- mehl 0/1 ab Berlin 24} J vergebens am Markt, Mais (Welsch- s etwas flauer mit forcirten Verkäufen aus zweiter Hand 131 offerirt,
10/13 pr. Mai pr. 100 Kilogr.
Weissor Zueker pr. Mai 67,00, pr. Juni 66,50, pr.
loco 57,00, pr. August 57,00,
Getreidefracht 43,
alts
Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen
; T Laaer in G Sen a die M Z S 7 gkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben
Ln ao R i (iten f: e hat, niht mehr geltend machen kann.
Berbind-| Vor- lauf Kün-| Vor- Seesen, den 1. Mai 1880, :
lihkeiten.| woche. | digung. | woe. Herzogliches Amtsgericht.
E E 639:654 Die 5 altpreußishen Banken .. 5 624 Die: 3 Oma BDaulen «193223 Die 4 norddeutschen Banken. . . 6 791
Sn a c a A 4 651
ie Bayerische Notenbank . 33 700 Die 3 süddeutschen Banken . 23 100
1183] 326 635 42 340 495] 27743 6 421 3510| 50760 9311 253| 60298 8 483 914] 18 263 6 443 1893] 37 408) | 1 838 1467| 54036 2 290
740 688 9 907 4291+ 92 40 863 12 598 8 574 4176|— T7561 92677 64 607 17 49 567 1808 I 134 9
Bartels. 178 314+ 2.02) — — S - 7751 59 | [11749] S710 S0 9 641 172 In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der 9918|+ 5589| 21744 552 | Subhastationssache Beitemeyer gebildeten Spezial- 0 ¡ masse Friedrih Spieker von Stoppenberg ist da-
140 139 11 | hin erkannt,
daß dem Rechi8anwalt Lex, Wilhelm Besse und
Summa .| (36 743— €887] 915 143— 9 415] 73 126|— 1420| 926 804|— 17 392| 203 231+ 1419| 42086|+ 781
Theater.
Königliche Schauspiele, Sonntag:
Dpernhaus. 115, Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. (Frl. Lehmann, Pamina: Frl. Baraud, als Gast, Frl. Horina, Hr. Frickte, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 123. Vorftellung. Rolf Berndt. Schauspiel in 5 Akten von G. zu Puttlit. an atis geseßt vom Direktor Deeß. Anfang
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Montag: Opernhaus. 116. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantishe Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Krolop, Hr. Ernft, Hr. Bet.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 124, Vorstellung. Gräfin Lea. T REDE in 5 Akten von Paul Lindau. Anfang
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Dienstag: Opernhaus. 117. Vorstellung. Der Freishüß. Oper in 3 Abtheilungen von Friedrich Ae Musik von C. M. von Weber. Anfang
r.
Schauspielhaus, 125, Vorstellung. Der Biblio- thekar. Schwank in 4 Akten vön O. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonntag: 3. 9, M:
Der Zugvogel. S{chwank in 4 Akten v ; Moser und Franz v. Schönthan. S Montag: Z. 10, M.: Der Zugvogel.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonntag (leßte Sonntags - Vorstellung): Er- mäßigte Preise: Parquet 3 #, Galle 75 S. Die s{chwarze Venus. ;
Montag: Die schworze Veuns.
Sonnabend, den 15. Mai: Die Kinder des Kapitän Grant. Cosftüme neu. (Kapitän Grant: Emil Hahn.)
Krolls Theater, Sonntag: 2. Opernvorstel-
lung: Der Troubadour. Op. in 4 Akt. v. Verdi, Bei günstiger Witterung: Großes Doppel-Concert bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 64 Ubr. (Abonuementsbillets à Dhd. 9 A an den bekannten Verkaufsftellen.)
Montag: Der Freischüg.
National- Theater. Sonntag: Deborah. Montag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg. Nina.
Germania-Theater, (Am Weinbergsweg.)
Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinrih Fischbach. d. 4. p é Es n Be Posse T Ge: ang in en un j Musik von G. Michaelis. E n S
ontag: Zum 5. und vorletßt le: n Ba rleßten Male: Spillicke
Belle - Alliance - Theater, Der Sommer-
garten ift geöffnet. Sonntag: !Z. 153, M. (mit neuen Gefangseinlagen und neuen lebenden Bildern) : Der Rattenfänger von Hameln, (Heinz: Hr. aa als Gast). Vor und na der Vorstellung
roßes Garten-Concert. Während der Pausen; Brillante Illumination der großen f vat ne- fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Leßte Nachmittags-Vorstellung: Auf allgemeines Verlangen : Die Anna-Lise, Schauspiel in 5 Ak- ten von H, Ders, ep: Hr. Hugo Bauer als Goaft. Anna-Lise: Frl. A. Strahl.) “afrappi Uhr, Gnde gegen 6 Uhr. Kleine Preise: 1. Parquet T6 8 0, l, W.
Montag: Z. 154, M.: Der Rattenfänger von Hameln,
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha Sandmann mit Hrn. Amt8- richter v. Fragstein (Rosenberg in Westpreußen). — Frl. Margarethe v. Seydewiß mit Hrn. Lieute- nant und Adjutant Otto v. Plüskow (Potsdam). — Frl. Margarethe v. Cranach mit Hrn. Refe- rendar Ernst Frhr. v. Herthberg (Nieder-Girbigs- dorf). — Baronesse Anna ‘ v. d. Golß mit Hrn. Premier-Lieutenant Henryk v. Jaraczewski (Kallen).
Vereheliht: Hr. Rittmeister und Escadron- chef Franz v. Schmidt mit Frl. Hedwig v. Bran- denstein (Steinbrücken). — Hr. Rittmeister und Escadronchef v. Branconi mit Frl. Margarethe v. Unruh (Wernigerode).
Geboren: EinSohn: Hrn. Ämtsrichter Schmidt (Nothsürben). — Hrn. Regierungs-Rath v. Lüpke (Stade). — Hrn. Pfarrer E. Dransfeld (Zen- ftrow). — Hrn. Prof. Dr. W. Valentiner (Karls- ruhe). — Eine Tochter: Hrn. Geheimen Re- gierungs-Rath Bensen (Berlin),
Gestorben: Hr. Lehrer v. Lipinski (Danzig). — Verw. Frau Auguste Gräfin Strein v. Schwar- zenau, geb. v. Brißke (Groß-Dammer). — Frau Pastor Dorothee Klee, geb. Stämmler (Gr. ODsterhausen bei Eisleben). — Frau General- Lieutenant v. Scholten, geb. Beyrih (Wiesbaden). Hr. Archidiakonus Dr, Friedrich Mathias Her- mann (Züllichau).
SteŒXbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbriefs - Erledigung, Der gegen den Kutscher Bernhard Hein, am 7. November 1854 in Wohlau geboren, in den Akten E. 16, 74 Komm. IL, am 20. Dezember 1874 erlassene Steckbrief wird hiermit zurücktgenommen. Berlin, den 28. April Lie Se Staatsanwaltschaft beim Land- geri
Steckbriefs-Zurücknahme. Der von uns unterm 22, März 1880 erlassene Steckbrief gegen den Schuhmathergesellen Johann Onderka aus Hult- {in wird als erledigt zurückgenommen. Grünberg, den 4. Mai 1880, Königliches Amtsgericht. Ab- theilung V.
Steckbriefs-Erneuerung, Der hinter den nach- benannten Wehrmännern und resp. Ersaßreservisten I. Klasse 1) den Wehrmann Carl Kroll aus Bor- kowiß, geb. den 28. Januar 1849 zu Basan, 2) ehrmann Gefreiter Max von Fragstein aus Bodland-Sabinieß, geb. den 16. Januar 1852 zu Koschmieder, Kreis Lubliniß, 3) Wehrmann Phi- lipp Kokott aus Sauseuberg, geb. den 24. Mai 1849 zu Sausenberg, 4) Ersaßreservist I. Klasse Johann Nikolaus Kaleja aus Basan, geb. den 10. September 1848 in Basan, o Ersatreservist I. Klasse Frauz Widera aus Groß-Lassowitz, geb. den 15, September 1849 daselbst, 6) Kanonier, Srlaprelerein I, Klasse, Wilhelm Fischer aus Rosen- berg, geb. den 17. August 1854 în Groß-Jengwit, Kreis Brieg, unterm 27. September 1879 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Rosenberg O,/S., den 29, April 1880, Königliches Amtsgericht.
[11667] Der HZwirnmaher Wilhelm Friedrich aus Berna, Kreis Lauban, geboren am 14, Dezember 1846, ist dur Erkeuntniß des hiesigen Schöffen- gerihts vom 9, März d. Is. gi Uebertretung des §. 18 des Geseßes vom 3. Juli 1876 mit 48 M Geldstrafe event. 6 Tagen Haft bestraft. A h wird um Strafvollstreckung und Nachricht ersucht. Wolmirstedt, den 19. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
Es wird ersucht, den Aufenthalt des Schornustein- fegergesellen Laurentius Paul Wagner, gebürtig aus Kletshkau, Kreis Schweidnitz, später in Char-
Wilhelm Münster ihre Ansprüche an der Spe- zialmafsse vorzubehalten, alle Übrigen unbekann- ten Interessenten mit ihren Ansprüchen auszu- \{ließen. Essen, den 30. April 1880. Königliches Amtägericht. Zur Beglaubigung: Krümpelmann, Gerichtssekretär.
[11750] Anufgebotsverfahren. a Bekauntmachung.
Nachdem der Schäfer Gottfried Hellmoldt zu Der bei dem Königlicher Landgericht zu Lissa als Seesen glaubhaft gemacht, daß er das Eigenthum | Rechtsanwalt zugelassene Rechtsanwalt und Notar folgender im Grundbuche nit eingetragener Grund- | Theodor Geißler ist zur Rehtsauwaltschaft bei stüde auf Seesener Feldmark: : dem hiesigen Amtsgericht, unter gleichzeitiger Ver-
1) Garten hinter der Stadt, Abtheilung | legung des Wohnsißes von Lissa nah Fraustadt, Nr. 724, zu 1,88 ar, vom 1. Axril 1889 zugelassen worden. 2) Garten an der JIobstgasse, Abtheilung 4 Fraustadt, den 1. Mai 1880, Nr. 980, zu 5 ar, Königliches Amtsgericht. 3) Ader an der steilen Wand, Feld C. Wanne 5 ——— Nr. 1587, zu 24,39 är, 4) Ucker hinter Zimmermanns Garten, Feld A. Am 2. Mat cr. ift der hiesige Rechtsanwalt und Wanne 8 Nr. 2535, zu 10,42 ar, Notar, Justiz-Rath Kellermann verstorben und die 5) Wiese vor dem Grefeckenbruche, Abtheilung 13 | Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gelöscht. Nr. 3866, zu 21,05 ar, Gnesen, den 5. Mai 1880. 6) Wiese vor dem Bullarse und Wiesenberge, Königliches Landgericht. Abtheilung 14 Nr. 3923, zu 80,47 ar Schollmeyer. erworben hat, werden damit auf Antrag desselben alle Diejenigen, welche ein Necht an den bezeichneten | [11785] Amt3gericcht Hamburg. Grundstücken zu haben vermeinen, öffentlich geladen, In die Liste der bei dem Amtsgericht Hamburg zugelassenen Rechtsauwälte ist ferner eingetragen:
folche spätestens im Termine am 30. Juni 1880, Dr, Karl Martin Hartmann zu Hamburg. Morgens 11 Uhr, Hamburg, den 7. Mai 1880.
anzumelden , widrigenfalls der 2c. Hellmoldt als Das Amtsgeriht Hamburg.
Romberg,
Eigenthümer in das Grundbu eingetragen werden Gerichts-Sekrctär.
Rheinish-Westsälisher Lloyd
[11763] Transport-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in M.Gladbach.
Die dreizehnte ordentliche Generalversammlung findet am
Samstag, den 29, Mai d. IJ., Mittags 12 Uhr, ín unserm in der Albertusfstraße hierselbst gelegenen Gesellschafs-
gebáude statt, wozu wir unsere Herren Actionäre in Gemäßheit §. 40 des Statuts ergebenst einladen. Die Eintrittskarten für die Generalversammlung können innerhalb der beiden leßten Tage vor derselben auf unserm Bureau in Empfang genommen werden. s Tagesorduung :
1) Geschäftsberiht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über das verflossene Jahr.
2) Bilanz und Rechnungsabschluß. M.Glabbach, den 3. Mai 1880.
Der Vorftand. Wolff.
äugig, {lan? und kräftig, hierher mitzutheile n Halberstadt, den 1. Mai 1880. Königliche Staats - anwaltshaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.
[11784]
Die Direktion. W,. Kley.
[11764]
Rheinisch - Westfälische
Rückversicherungs- Actiengesellschaft
in M.Gladbach.
Die zehnte ordentliche Generalversammlung findet am
Samstag, den 29, Mai d. I, Nachmittags 1 Uhr,
in unserm in der Albertusstraße hierselbst gelegenen Geschäftslokale
statt, wozu wir unsere Herren Aktionäre in Gemäßheit §, 40 des Statuts ergebenst einladen. Die Eintrittskarten für die Generalversammlung können innerhalb der beiden leßten Tage vor derselben auf unserm Bureau in Empfang genommen werden. : Tagesorduung : 1) Geschäftsberiht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über das verflossene Jahr. 2) Bilarz und Rechnungsabschluß, : M. Gladbach, den 3. Mai 1880.
Der Vorstand. Die Direktion.
lottenbrunn, Kreis Waldenburg, ortsangehörig, ge-
boren den 12, Dezember 1853, 5‘ 5“ groß, blaus
Fr. Klauser. W. Kley. Krüger.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
8
Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 M- — -- É
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E Ale Post-Anstalten nehmen Kestelluug at; | D _LUTADO 3 für Berlin außer den Post- Anstalten auch die Expe- | M P E j h
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
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Berlin, den 10. Mai 1880.
Se. Majestät der Kaiser und König sind heute früh von ‘Wiesbaden wieder hierher zurückgekehrt.
See. Majestät der König haben Allergnädigst 0 dem Großherzoglih mecklenburg-s{werinshen Ober-Hof- prediger N Schwerin und dem Großherzoglih mecklen- burg-\trelißshen Landes-Superintendenten, Konsistorial-Rath und Hofprediger Dr, Ohl zu Neustreliß den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigsi gerußt :
dem Ober-Steuer-Contxoleur, Steuer-FFnspektor Krause zu Königsberg i. Ostpr., dem Steuer:Einnehmer Rothe zu Siegburg im Siegkreise und dem Steuer-Empfänger a. D. Winterih zu Erkelenz den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kammerherrn von Gorzensfki-Dstroróg auf Schloß Smielowo im Kreise Wreschen den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem Kreis-Bau-Fnspektor Matthies 5 sen zu Husum, dem Kreis-Wundarzt des Kreises Ahaus, Heidelberg zu Schöppingen, und dem Rentmeister Cor- nelius zu Neuenhof im Kreise Altena den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Amtsdiener Faulen- dorf zu Burgdorf im Kreise Celle, dem Provinzial-Straßen- Aufseher Schnittger zu Elsdorf im Kreise Mülheim a. Rhein und dem Lohgerber Schmiß zu Lippstadt das All- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Mei
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann J. C. Heußler zum Konsul in Brisbane (Australien), den Kaufmann Hamilton Stein zum Konsul in Port Louis (Mauritius) und den Kaufmann W. H. Dalldorf zum Konsul in Port Elisabeth (Afrika) zu ernennen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : den Notar Ad am zu Aumeß, den Rentner Gustav Bergmann zu Straßburg, den General-Major, Chef des Generalstabes XV. Armee-Corps, von der Burg zu Straßburg, den ordentlihen Professor in der rechts- und staatswissenschastlihen Fakultät der Kaiser- Wilhelms-Universität Dr. Geffcken zu Straßburg, den Apothekenbesiger Julius Klein zu Straßburg, den Fabrikbesißer Eduard Köchlin zu Weiler bei Thann, den ordentlichen Professor in der rets- und staatswissen- \haftlihen Fakultät der Kaiser - Wilhelms - Universität Dr. Laband zu Straßburg, den Fabrikbesißer Camille Massing zu Püttlingen, den Gutsbesißer Freiherrn esso von Reinach zu Hirzbach, den Fabrikbesißer Jean Scchlumberger zu Gebweiler, den Gutsbesißer duard von Türckheim zu Niederbronn, den Guts- besißer Freiherrn Franz Zorn von Bulach zu Ost- hausen Î zu” Mitgliedern des Staatsrathes für Elsaß-Lothringen auf die gesechlihe Zeitdauer von drei Fahren zu ernennen.
Dem zum argentinischen Konsul in Berlin ernannten Kaufmann Carl Ackermann ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Gel eb, betreffend Ergänzungen und Aenderungen des Reichs-Militärgeseßes vom 2. Mai 1874. Vom 6. Mai 1880.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstags, was folgt : Artikel I. / | Das Reichs-Militärgesep vom 2. Mai 1874 (Reichs- Geseßbl. 1874 S. 45) wird durch nachfolgende Bestimmungen ergänzt,- beziehungsweise Deer
s: 1, i
n Ausführung der Artikel 57, 59 und 60 der Reichs-
vectfag wird die Friedens-Präsenzstärke des Heeres an Mannschaften für die Zeit vom 1. April 1881 bis zum 31. März 1888 auf 427 274 Mann festgestellt. Die Einjährig-
eigen kommen auf die Friedens-Präsenzstärke nicht in nrehnung.
6% 0
Vom 1. April 1881 ab werden die JFnfanterie in 503 Ba- taillone, die Feld-Artillerie in 340 Batterien, die Fuß-Artillerie in 31 Bataillone, die Pioniere in 19 Bataillone formirt.
Berlin, Montag, V8
8-9. Auf diejenigen Mannschaften, welhe nah Erlaß dieses
licher Fehler der Ersaßreserve erster Klasse überwiesen werden (8, 25 Abs. 1 und Abs. 2b. des Reichs-Militärgeseßes), finden,
ihrer bisherigen Verpflihtungen, die nachfolgenden Bestim- mungen Anwendung: j .
1) Dieselben dürfen im Frieden zu Uebungen einberufen werden. Die Zahl der zur ersten Uebung und der zu wieder- holten Uebungen einzuberufenden Mannschaften wird dur den Reichshaushalts-Etat festgesezt. Ersaßreservisten, welche geübt haben, verbleiben während der Gesammtdauer ihrer Ersaß- reservepfliht in der Ersaßreserve erster Klasse.
schaften, welhe wegen geringer körperlicher Feh
Ersatreserve erster Klasse im Aushebungsgeschäft.
3) Diese Uebungspflicht erstreck sih auf 4 Uebungen, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden leßten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen, Der Gestellungstag für die erste Uebung ist den Uevungspflichtigen bei der Ueberweisung zur Ersatreserve bekannt zu machen. Erfolgt die Einberufung zu einem späteren Termin, so kommt die Zwischenzeit auf die Dauer der Uebung in Anrehnuyg. Leßtere Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die“ spätere Einberufung auf Ansuchen der Uebungspflichtigen, oßer wenn mit dem Einv:r- nehmen der Civilverwaltung i niteuesse ‘der Uebungspflich- tigen eine Verschiebung dès Ternine der Einberufung erfolgt.
4) Jungen Leuten ‘von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorschristemäßigen Umfange dargelegt haben (8. 11 des Geseßes, betreffend die Verpflich- tung zum Kriegsdienst, vom 9. November 1867) steht für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersaß- reserven übertragen ist. | / 5
5) Die Uebungspflicht erlisht, wenn die ausgewählten Mannschaften innerhalb vierwöchentliher Frist nach dem unter 3 bezeichneten Gestellungstage zur Uebung nicht ein- berufen sind. :
Ist der Gestellungstag auf Ansuchen des Uebungspflich- tigen, oder mit dem Einvernehmen der Civilverwaltung im Interesse des Uebungspflichtigen vershoben worden, so ist für dies Erlöschen der Uebungspflicht, statt des unter 3 bezeich- neten, der vershobene Gestellungstag maßgebend.
6) Von der Uebungspflicht können die Mannschaften nah Maßgabe des §. 59 des Reichs-Militärgeseßes befreit werden. Jede Einberufung zum Dienst im Heere zählt für eine Uebung. Schiffahrt treibende Mannschasten sollen zu Uebungen im Sommer nicht eingezogen werden. :
7) Die Jahreszeit, in welcher die Uebungen stattfinden sollen, wird zwischen Militär- und Civilbehörden unter Berül- sihtigung der bürgerlichen Jnteressen vereinbart. i
8) Uebungspflictige Ersazreservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderungserlaubniß, Entlassung aus der Staats- angehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls, sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften.
8. 4.
Die Verseßung aus der Reserve in die Landwehr und die Entlassung aus der Landwehr finden, soweit die zwölf- jährige Gesammtdienstzeit (Art. 59 der Reichsverfassung) zur Einführung gelangt ist, im Frieden bei den nächsten, auf Er- füllung der Dienstzeit folgenden Frühjahrs-Kontrolversamm- lungen statt. | / A
Hinsichtlih derjenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreiht, bewendet es bei der Bestimmung von §. 62 des Reichs-
Militärgeseßes. geses Artikel IT.
Die §88. 10, 12, 14, 53 und 66 des Reihs-Militärgeseßes vom 2. Mai 1874 (Reichs-Geseßbk. 1874 S. 45) erhalten die nachstehende Fassung: 8. 10
Alle Militärpflichtigen ¡jind, wenn sie nicht freiwillig in den Heeresdienst eintreten (§8. 10 und 11 des Geseßes vom 9. November 1867, Bundes-Gesehbl. S. 131), vom 1. Ja- nuar des Kalenderjahres an, in welchem sie das 20. Lebens- jahr vollenden, der Aushebung unterworfen (militärpflichtig). Ste haben sihch zu diesem Zwecke vor den Ersaßbehörden zu gestellen bis über ihre Dienstverpflihtung den Bestimmungen dieses Geseßes gemäß endgültig entschieden ist, jedoh höchstens zweimal jährlich. e Es
Der Eintritt zum drei- oder vierjährig - freiwilligen Dienst kann Militärpflihtigen durch die Ersaßbehörden ge-
stattet werden. ';
Gesetzes wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körper- |
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den 10, Mai, Abends.
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soweit dieselben niht auf Grund der Ordination oder der | Priesterweihe dem geistlihen Stande angehören, in Ergänzung |
2) Zunächst sind die Freigeloosten nah der Reihenfolge j ihrer Loosnummern heranzuziehen, sodann E Mann- ; er. at die 4
Ersazreserve erster Klasse überwiesen werden, nah Maßgabe | des Lebensalters und der besseren Dienstbrauchbarkeit. Die Auswahl derx lebteren erfolgt bei ihrer Ueberweisung zur |
18D.
§192. , Jeder Militärpflichtige ist, sofern er nicht die Erlaubniß zum freiwilligen Eintritt in den Heeresdienst erhalten hat, in dem Aushebungsbezirke, in welchem er seinen dauernden Aufenthaltsort oder, in Ermangelung eines solchen, seinen Wohnsitz hat, gestellungspflichtig. Wer innerhalb des. Bundes- gebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, ist in dem Aushebungsbezirke seines Geburts- orts gestellungspflihtig, und wenn der Geburtsort im Aus-
lande liegt, in demjenigen Aushebungsbezirke des Jnlandes,
in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren leßten Wohnsiß hatten. i i P
Jn dem Aushebungsbezirke, in welchem die Militärpflich- tigen sich zu gestellen ten werden sie auch, unter Anrech- nung auf das von demselben aufzubringende Rekrutenkontin- gent, zum Militärdienst herangezogen.
8. 14.
Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten haben die Verpflihtung, sih spätestens zum 1. Oktober desjenigen Jahres, in welchem sie das 23. Lebensjahr vollenden, zum Dienftantritt zu melden. Ausnahmsweise kann ihnen über diesen Zeitpunkt hinaus Aufshub gewährt werden. Bei aus- brehendem Kriege müssen ih alle zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche bereits in das militärpflichtige Alter eingetreten sind, auf öffentliche Aufforderung sofort zum Heeresdienst stellen. / ; 3
Wer die rechtzeitige Meldung zum Dienstantritt versäumt, verliert die Berehtigung zum einjährig - freiwilligen Dienst ; nah Befinden der Érsaßbehörde kann ihm die Berechtigung wieder verliehen werden.
Ein Geseß wird die Vorbedingungen regeln, welche zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigen. i ,
Zur Annahme Einjährig-Freiwilliger sind die Truppen der Feldartillerie und des Trains in Orten, wo außerdem Truppen zu Fuß garnisoniren, nur insoweit verpflichtet, als die Zahl von vier Einjährig-Freiwilligen bei jeder Batterie und Compagnie nicht überschritten wird.
8. 53.
Soldaten im aktiven Dienst können auf Ansuchen zur Verfügung der Ersaßbehörden entlassen werden, wenn einer der im §. 20 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Gründe nach ihrer Aushebung eingetreten ist, oder wenn in einzelnen Fällen be- sondere in diesem Geseße niht ausdrücklih vorgesehene Bilig- keitsgründe dies rechtfertigen (§. 22).
Ueber die Zulässigkeit des Gesuchs entscheidet nach Begut- ahtung der Verhältnisse durch die ständigen Mitglieder der Ersaßkommission der kommandirende General desjenigen Armee-Corps, in welchem der Reklamirte seiner Dienstpflicht genügt, in Gemeinschaft mit der betreffenden (8. 30 Nr. 3c.) Landes- oder Provinzialbehörde seines Heimathsbezirks be- ziehungsweise das zuständige Kriegs-Ministerium in Gemein- schaft mit der obersten Civilverwaltungsbehörde seines Hei- mathsbezirks. i
Die Entlassung des Reklamirten erfolgt erst zu deni nätsten allgemeinen Entlassungstermine, sofern nicht ein un- gewöhnliher Grad der Dringlichkeit die frühere Entlassung nothwendig macht. j : / i /
Auf Soldaten, welche sih bei mobilen Truppen im Dienst befinden, haben diese Bestimmungen in der Regel keine An- wendung.
8. 66.
Reichs-, Staats- und Kommunalbeamte sollen dur ihre Einberufung zum Militärdienst in ihren bürgerlichen Dienst- verhältnissen keinen Nachtheil erleiden.
Ihre Stellen, ihr persönliches Diensteinkommen aus den- selben und ihre Anciennetät, sowie alle sih daraus ergebenden Ansprüche bleiben ihnen in der Zeit der Einberufung zum Militärdienst gewahrt. Erhalten dieselben Offizierbesoldung, so kann ihnen der reine Betrag derselben auf die Civilbesol- dung angerechnet werden; denjenigen, welche einen eigenen Hausstand mit Frau oder Kind haben, beim Verlassen ihres Wohnorts jedoch nur, wenn und soweit das reine Civileinkom- men und Militärgehalt zusammen den Betrag von 3600 jährlih übersteigen. | j O
Nach denselben Grundsäßen sind pensionirte oder auf Wartegeld stehende Civilbeamte hinsihtlih ihrer Pensionen oder Wartegelder zu behandeln, wenn sie bei einer Mobil- machung in den Kriegsdienst eintreten.
Obige Vergünstigungen kommen nah ausgesprochener Mobilmachung au denjenigen in ihren Civilstellungen ab- kföómmlichen Reihs- und Staatsbeamten zu Gute, welche fih freiwillig in das Heer aufnehmen lassen. j
Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen Bundes-
regierungen überlassen. : s Artikel III.
Die Ausführungsbestimmungen zum Artikel T. §8. 3 und 4 und zum Artikel Il. dieses Geseßes erläßt ‘der Kaiser: Artikel IV. Gegenwärtiges Gese kommt in Bayern nah näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes-Gesegzbl. 1871 S. 9) unter 11. §. 5, în Württem-
berg nah näherer Bestimmung der Militärkonvention vom