1880 / 109 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Das Ober-Seeamt hat den Spruch des Seeamts zu Bremer- haven zwar bestätigt, jedo hob der Vorsigende bei der Begründung dieser Entsche.dung besonders Hervor, daß das Ober-Seeamt in Uekercinstimmung mit den Ausführungen des Secamtes8 und des Reichskommissars zu der Ueberzeugung gelanat sei, daß \sich der Sciffer Hartmann eine Reihe von s{hweren Pflichtwidrigkeiten habe zu Schulden kommcn lassen, welche geeignet seien, Zweifel an den Fähigkeiten desselben zu erregen. Wenn nichts destoweniger das Ober-Seeamt die Bestätigung des Spruches der ersten Instanz besclossen habe, so sei dies nur mit Rücksicht auf die bis- herige 18jährige tadellose Dienstzeit des Schiffers und auf den sonst guten Ruf, welchen Hartmann unter seinen Berufsgenossen als ein tüchtiger Seemann habe, geschehen. Lediglich in Erwägung dieses Umstandes habe das Ober-Seeamt zu der Auffassung gelangen können, daß es dem Schiffer nicht an denjenigen Eigenschasten und Fäbig- keiten, welche zur Ausübung des Berufes als Seeschiffer erforderli seien, mangele, sondern daß er bei dem in Rede ftehenden Seeunfall N “R habe, von diesen Eigenschaften den rihtigen Gebrauch u machen.

Juternationale Fishereiausftellung. Die beiden \kandinavischen Reiche haben nähst Deutshland das regste Interesse in der Ausftelung an den Tag gelegt. 233 Ausftellec führen uns in 274 Nummern eine reiche Fülle interessanten Ma- terials vor, dessen Studium durch genaue und sachverständig be- arl citete Spezialkataloge unterstüßt wird. Von diesen 233 Aus- stellern entfallen auf Schweden 89. Keines der europäischen Länder, mit Ausnahme von Finnland, ift so reich an Seen wie Schweden. Anßer den zahlreichen größeren und fkleineren Flüssen und Strömen nehmen die Seen eine Fläbe von 36097 gkm oder 8,2% des ganzen Fläcbeninhalts des Landes ein. Da hierzu kommt, daß Schweden von einer 2500 km longen Meeresküste umgeben ist, so erhellt s{hon aus diesen Verbält- nissen, daß die Fischerei einen recht wichtigen Plaß unter den Nah- rungszweigen des Landes einnehmen muß. Die Zahl der in Schwe- den gefundenen Fiscbarten ist gegenwärtig 167; über 50 von ihnen sind Gegenstand der Fischerei. An der östlichen und südlichen Küste beschäftigt si die Fischerei in erster Rethe mit dem Heringsfang, der im Durchschnitt 258 927 b1 im Werth von 3 547 303 M pro Jahr ergiebt. Die Lachsfischerei, vor Allem an den Küsten von Schonen und LVlecking betrieben, ergab 1878 cine Brutto-Cinnahme von 37 735 M; die eirträglihste Fischerei in der Ostsee ift jedoch die Aalfischerei. Der Aal kommt zwar längs der ganzen Küste vor, nimmt jedoch nach Norden zu bedeutend ab; am stärksten tritt er in Schonen auf, wo 1878 436 Fischer eine Bruttoeinnahme von 168 796 H dur den Aalfang erzielten. Dorsh und Flunder sind als nicht unwesentlihe Nahrungsquelle der Küstenbewohner Gegenstand des Fischfangs. Im Ganzen wurden im Jahre 1879 in Schoen von 2274 Fischern Fishe im Werthe von 858 852 ge- fangen. In der Süßwasserfisherei nimmt der Lachs die bedeutendste Stelle ein. Leider fehlen jährliche, ftatistishe Angaben für alle Flüsse des Reichs. Für einen Theil derselben ist der mittlere Abwurf ves Lachffanges in den leßten ungünstigen Jahren auf 711890 A. bere{net worden. 40 Zuchtanstalten unterstüßten 1878 die Bestrebungen der Regierung auf Hebung der Lach8zuht. Nächst dem Inlande sind England und Deutschland die Haupt- abnehmer sowohl für frisWen wie vor Allem für geräucherten Lachs. Unter den übrigen zu der Lacbsfamitie gehörenden Fischen sind die Coregonen für die Fischerei am wichtigsten; von den sonstigen Land- seefischen, welche Gegenstand des Fischfangs sind, verdienen in erster Reihe Hecht und Bars Erwähnung, die vor Allem als Nahrungs- miltel hoh ges{chäßt werden; werthvoller in dieser Beziehung, jedoch seltener ist der Zaoder. Im südlichen und mittleren Schweden ist auch die Aalfischerei recht ergiebig, während im Osten der Fluß- neunaugenfang reien Gewinn bringt. Eine Sammlung der wichtigsten Fisharten Schwedens zeigt uns die Ausstellung in einer von Flygare-Karlskrona und Sward-Räà ergänzten Koliektion der - Stockholmer Ausstellurgskommission, sowie, soweit sie die ischereiprodukte der Nordsee, des Skagerrack und der Provinz Hal- and betreffen, die landwirthschaftlichen Gesellschaften der Regierungs- bezirle Göteburg und Halland. Die übrigen Aussteller haben zumeist konservirte Fische ausgestellt in einer Qualität, die wir in Deutsch- land {on längst zu s{äßen wissen. Die Fischereigeräthe, wie sie in den einzelnen Provinzen und Bezirken gebraucht werden, find sowohl von den Landwirthschaftsgesellshaften wie von den Interessenten in reiber Auswahl vorgeführt. Auch die Wissenschaft ist nit zu kurz gekommen; zahlreiche Karten und Schriften zeigen uns, daß ihr in Scweden ein weites und erfolgreih benußtes Feld eingeräumt ist. Nicht minder bedeutend wie in Schweden ist der Fischereibetrieb in Norwegen. Der Werth sämmtlicher ausgeführter &ishprodukte nach den an den Aubfuhrpläßen gezahlten Preisen belief sid im Durchschnitt von 1869 bis 1878 pr. Jahr auf 47 357 0090 Æ, das sind 42,6 %/9 der Gesammtausfuhr des Landes. Diese Summe vertheilt sich auf den Klippfish mit 25,9 9%, auf den Fetthering 20,8 9/0, auf Thran 11,5 9/6, auf den Großhering 10,3 9%, auf den Nundfish 10% u. #. w. Als Exportort behauptet Bergen den ersten Rang; von hier aus werden im Durschnitt pro Jahr für 19041 000 # exportirt. Alsdann folgen Christiansund mit 9 190000 ÆA, Aalsund mit 3936000 As und Stavanger mit 2 120 000 Ce Der Hauptabnehmer für norwegishe Fischprodukte ist seit Jahren Deutschland, das jährlich für 11046 000 hauptsählich ¡in Fettheringen und Thran verbrauht. Nächst Deutschland importirt am meisten Spanien (für 8 976 000 4) und zwar fast nur Klippfis, alsdann Schweden (für 6 221 000 M), Oesterreich und Jtalien (zusammen für 3 463 000 4 Rundfisch u. A.), Holland (für 31 412 000 Thran u. f. w.), England (für 3 160 000 Æ) und Frankreih (für 2026 000 G Rogen). Die norwegische Ausstellung, eine der s{önsten und übersichtlihsten Abtheilungen, entspriht dieser Bedeutung des Erxportgeschäftes, und wenn für irgend ein Land, so wird für Norwegens Handelsbeziehung die Ausftellung von sichtbarem Erfolge begleitet sein. Recht nachahmenswerth ist hier die Einrichtung, die einzelnen für den Export bestimmten Fische in der dem Transport entsprehenden Sor- tirung vorzuführen ; man hat es hierdurh vermieden, daß falsche Auffassungen entfehen, die bei den verschiedenen Geshmadsrichtun- gea der Nationen ohne diese Sortirung leiht mögli sind und die leiht die Anbahnung neuer Handelsbeziehungen ungemein ershweren Fönnen. Leider ist es unmögli, auf Einzelnheiten hier einzugehen ; einen Begriff von der Bedeutung einzelner Firmen wird man sih jedoch leicht machen können, wenn man erwägt, daß Aussteller von einzelnen Fishsorten Millionen von Kilo pro Jahr exportiren und Hunderte von Fischerbooten ausrüsten. Denselben Aufschwung, dessen sich die Fiserei selbst zu erfreuen hat, genießt au die Herstellung der Fischereigeräthe; die Anwendung von Ma- \{inenkraft gestattet einzelnen Firmen ganz erftaunliche Leistungen. Die norwegischen Vorrichtungen zum Aufbewahren und zum Ver- sandt von Wasserthieren, sowie die Vorrichtungen zur Verarbeitung, Zubereitung uvd Konservirung von Fischereiprodukten haben Beifall Lite ut Allen, die sih für diese wihtigen Fragen zu interessiren

Der Verein für deutsches Kunstgewerbe hält morgen Abend 8 Uhr im deutschen Verein€hause, Wilhelmstr. 118, seine 23, Hauptversammlung. In derselben wird Hr. Bildhauer Wiese einen Vortrag über Proportionslehre des menschlihen Körpers halten. pin wird Bericht erstattet werden über die Drechsler- und Bild- L Ds aaa Ly s 2 A A für den Abend haben

giebe o. un au b Ä können eingeführt werden. P Ga libi das

(Dr. J.) Da sich in dem Atelier des Professors Johannes Scilli weitere Modelle zu Figuren, welche an P N [d aa

Erzgußverträge vorgegangen. Die „Germania“ wird bekanntlich in der von Millershen Erzgießerei in München gegossen! Nunmehr hat der zweite Vorfißende des Comités, Regierungs-Rath Sartorius aus Wiesbaden, mit C. Albert Bierling in Dresden wegen des Erz- gusses der Rhein-Moselgruppe und mit der Aktiengesellshaft Lauch- hammer wegen des Gußies der Wappen Verträge abgeschlofsen.

__ Düsseldorf, 9. Mai. (Cöln. Ztg.) Der für unsere freund- lihe Schwefterstadt am Rheine ebenso denkwürdige Si ea Tag, an welcem in ihren Mauern die größte der in Deutschland bis jeßt veranstalteten Gewerbe- und Junduftrie - Aus- fiellungen, vereinigt mit der vierten allgémeinen deutschen Kunstausstellung (der ersten seit 12 Jahren), feierlihß eröffnet werden konnte, ist heute mit würdigem Festgepränge begangen worden. Düsseldorf hatte sich in sein {chöustes Feierkleid gehüllt; alle öffent- lien Gebäude sowie die überwiegende Mehrzahl der Privathäuser prangten in farbigem Fahnenschmuck, und das bunte Bild der ver- schiedenen Flaggen und Wimpel vermehrte noch den angenehmen Eindruck, den die park- und gartendurchzogène Düsselstadt \{chon ohnehin bei dem fremden Besucher hervorruft. Von früher Mor- genstunde an strômten die Festgäste aus allen Gegenden der Windrose herbei, und lange vör Beginn der Eröffnung war schon das Feld der Ausstellung von Schaaren scaulustiger Besucher bedeckt. Durch ge- waltige Anspannung aller vorhandenen Kräfte war in den letzten Tagen Riesenhaftes geleistet worden. Das wirre Durcheinander, welches noch in der elften Stunde auf dem Ausftellungsplatze ge- herrscht, hatte sich über Nacht in strenge Ordnung und planmäßige Regel verwandelt; das bunte Wirrsal war wie mit einem Zauber- shlage in ein System gebracht, und die junge Ausstellung zeigte sich ihren Besuchern heute an ihrem Chrentage in so geordneten Gewän- dern, wié es den meisten ihrer Schwestekn niemals gelungen war. Die Ausstellungsgebäude sind auf dem denkbar günstigsten Plage errichtet, nämlich in den Anlagen des Zoologischen Gartens, dessen Verwaltung für Hergabe des Bodens eine angemessene Entschädi- gung erhalten hat. In stattliher Größe erhebt sih dort das Haupt- gebäude, mit phantastishem Kuppelwerk aus pittoresken Balustraden vershwenderish verzieit, mit! s{lanken Thürmen wirkungsvoll flan- kirt, in feinen bunten aber harmonish abgetönten Farben dem Auge des Beschauers ein im Gefammteindrucke höchst anmuthiges Bild darbietend. Rings herum liegen zwischen frishen Gratflächen und freundlichem Laubwerk die Pavillons großer rheinisher Firmen aller Geschäftszweige, ziehen zierlihe Schwäne auf spiegelglatten, leicht überbrücten Seen ihre Kreise, ragen künstliche Ruinen und kolossale Statuen in die Lüfte, wird in phantastishen Felsengrotten Mineral- wasser, in bunt bemalten Kiosken allerlei anderes Getränk stärkerer Natur verabreiht; dazwischen stoßen wilde Vögel in ihren Käfigen seltsames Geschrei aus, und zahme Rehe schnuppern nengterig nach den Fremden, die sie in ihrer Einsamkeit stören ein buntes, far- L Uno Be E M, ei e e belebt noch durch die n- und herwogende Menge fe ih gekleideter, von dem Gebotenen höchlihft befriedigter Menschen. f

eine Broschüre herausgegeben, welche sich mit der Reform der Ar- menpflege und der Armenverwaltung beschäftigt, Untersubungen ansiellt über die Handhabung der Unterstüßungsgeseße und Vorschläge macht zu einer Organisation der amtlihen und der freiwilligen Ar- menpflege. Jn dem ersten Abschnitte der kleinen Schrift bespricht der Verfasser die Unterflüßungsgeseße und dieAusübung derselben, denMangel einheitliber Durchführung derselben, das Vagantenwesen und die För- derung desselben durch die angesessene Bevölkerung, sowie die Nothwendig- keit ftatistischer Nachweisungen für die Armenverwaltungen. Der zweite Abschnitt beschäftigt sih mit der freiwilligen Armenpflege und deren Verirrungen; der Entwickelung der Vereinsthätigkeit and dem Berufe der Frauenvereine für Armen- und Krankenpflege und der O der Organisation der freiwilligen Krankenpflege. Der folgende Abschuitt sucht die Frace zu beantworten: wer ist Hülfsbedürftig? wobei folgende Momente in Betracht gezogen werden: Das Strafgeseß als Correlat der Unterstüßungs- pflicht; die Theilung der Arbeit; das Mühen um Erfolgez sittlicher Hochmuth in der Armenpflege. Im vierten Abschnitt äußert der Verfasser in Kurzem seine Ansichten über Waisenversorgung und Waisenpflege, über die Versicherung der Erziehungsgelder und über die Aufsicht der Frauenvereine. Der leßte Abschnitt ist dann der Organisation der Armenpflege gewidmet. Zur Gründung eines Centralorgans für die Armenpflege s{lägt der Verfasser die EGinberufung eines Kongresses vor. Die Leitung der Arbeiten für die Reform der Armenpflege gebühre den Ortsarmenverbänden. Die beru- fenen Vertreter derselben seien die Magistrate der Städte. Zu einer Vor- berathung der auf einemKongressezu behandelnden Berathungsgegenstände jollen daher von den, für eine Reform sich interessirenden Magistraten Einladungen erfolgen a. an eine, je nach Ermessen zu bestimmende, An- zahl Magistrate und b. an eine Anzahl im Fache der freiwilligen Armenpflege bethätigter Männer. Die Einladungen zum Kongresse sollen an sämmtliche Vertreter der Ortsarmenverbände und außer an die besonders eingeladenen Personen an die Vertreter der Frauen- vereine, sowie an die Vorstände von Anstalten und Vereinen sür Zwedte der Wohlthätigkeit ergehen. Weitec macht der Verfasser fol- gende Vorschläge: Der Kongreß konstituirt si als Centralverein für deutshe Armenpflege und arbeitet in zwei Abtheilungen: für die amtlihe und für die freiwillige Armenpflege. Zum Vororte des Vereins wird auf eine * noch näher zu bestimmende Zeitdauer eine dem Vereine angehörende Stadt gewählt. Der gesäftsleitende Vürgermeister derselben hat die Gesammtileitung des Bereins. Er bezeichnet seinen Stellvertreter, der seinen Wohnsiß am Vororte haben muß. Die Vertreter der freiwilligen Armenpflege wählen für ihre besonderen Angelegenheiten einen Vorsitzenden, der seinen Wohnsiß ebenfalls am Vororte haben muß. Der ges{chäfts- [leitende Bürgermeister am Vororte, der von thm bezeichnete Stell- vertreter und der von den Vertretern der freiwilligen Armenpflege für ihre Angelegenheiten gewählte Vorsißende bilden den Vorstand des Centralvereins. ls Gegenstände gemeinsamer Berathung beider Abtheilungen werden bezeichnet, zunähst Beantwortung der Fragen: 1) Wer libernimmt die Führung der freiwilligen Armenpfleze ? Der Verfasser bemerkt hierzu: Obwohl die geshihtlihe Entwickelung der Frauen- vereine und die von denselben ausgesprohenermaßen eingenommene Stellung zur Krankenpflege und der Grundsatz, daß Konkurrenz im Gebiete der Humanität verderblich sei, sie als die berufenen Vertre- terinnen au der freiwilligen „Armenpflege“ charakterijire, könne man nicht cinfah beschließen, daß ihnen die Führung übertragen werde, man bedürfe ihrer Erklärung. Vorausgeseßt müsse jedoch folge- recht die Uebernahme der freiwilligen Armen- und Krankenpflege in allen ihren Theilen werden. 2) In welcher Weise wird ein solcher organischer Anschluß der freiwilligen Armenpflege an die amtliche bewirkt, der die Ordnung und gedeihlihe Wirksamkeit beider sichert? Für die Beantwortung diefer Frage hat der Verfasser den Entwurf eines Statuts für die Frauenvereine beigefügt, welches diese Vereine in die Reihe der Gemeindeorgane stellt und ihnen statutari- schen Schuß giebt, ohne sie des Charakters der Freiwilligkeit zu be- rauben. Es werde auch unshwer zu bewirken seia, daß die bestehen- den Vereine von Männern oder Frauen für Zwecke der Wohlthätig- keit sih den Srauenvereinen als Abtheilungen derselbea anschiießen. Bezüglich der BVettelei {lägt der Verfasser folgende Resolution als dritten Gegenstand der Berathung vor: 3) Die Richtung, welche die bisherige Thätigkeit der Vereine gegen Bettelei eingeshlagen hat, ins- befondere die Unterstüßung unbekannter erwerbsfähiger Personen mit Geld oder Geldeswerth jeder Art, widerstreitet den Bedingungen ua- serer sozialen Ordnung, ist als verderblih zu bezeihnen und deshalb zu bekämpfen. Dagegen empfiehlt sich die Verwendung zu diesem Zwecke disponiblec Mittel zur Verbesserung des Herbergswesens für reisende Handwerker und Fabrikarbeiter, insbesondere zur Einrichtung freundliher Wohn- und Schlafräume und reiner guter Schlafstätten zu mäßigem Preise. Von diesen Wohlthaten sind professionelle

auf dem Niederwalde zur Aufstellung gelangen sollen, de Vollendung nähern, fo is das Comité mit der AbfWliet ana réter

Herumtreiber auszuschließen. Weiter werden folgend - stände zur Berathung gestellt: 4) Ueberall da, A A lbleate

Deutsche wohnen und Frauenvereine für Armen- und n ege nicht bestehen, ist auf Gründung folcher und Mang ae an den Hauptverein hinzuwirken; endlich 5) Entschließung über die Fragen, ob der Centralverein für Armenpflege periodisch wieder- kehrende Wanderversammlungen abhalten, und welhes Preßorgan er zur Vertretung seiner Angelegenheiten benußen will. Die Ver- treter der freiwilligen Armenpflege sollen im Uebrigen ihre Angelegen- heiten selbständig ordnen und ihr: Verhandlungen für sib führen Die Berathung eines Normal statuts, die Behandlung der Sache der Volksküchen, der Kleinkindershulen, der Vereine gegen Bettelei resp. für Verbesserung des Herbergswesens 2c. geben das Material der Berathung. Für die Vertreter der amtlichen Armenpflege werden von dem Verfasser ale von hauptsädlihstem Interesse folgende Gegen stände vor zeschlagen: 1) der Anschluß der Frauen- vereine mittelst Ortsstatuts an die geseßlihe Ortsarmenpflege 2) Welche Wege sind einzushlagen, um die geseßlichen Vorschriften für die Armen- und Krankenpflege in jedem Orte des Geltungs- bereihs des Untersiüßung8geseßes zur Ausführung zu bringea? Zur Lösung dieser Frage {lägt der Verfasser den Erlaß einer gleih- lautenden Deklaration der Bundesregierungen etwa in folgender Fassung vor: Zur Ausführung der Bestimmung im zweiten Saße, 5. 1 des Geseßes, die Ausführung des MReichsgeseßes über den „Unterstüßungswohnsit betreffend, wird verord- net: 1) Jede Gemeinde ist a, zur Annahme, und Salarirung eines Arztes für ihre Armen und b. zur Beschaffung Einribtung und Erhaltunz der nöthigen Lokalität und Wartung für Kranke, innerhalb ihres Gemeindebezirks, verpflichtet. 2) das Recht der Gemeinden, transportfähige Kranke auh in einer auswärtigen Krankenanstalt unterzubringen, bleibt dur diese Bestimmung unbe- rührt. 3) Hülfsbedürftig im Sinne des Gesetzes im Falle der Er- krankung i Jeder, der ärztlihe Hülfe und die von dem Ortsarmenarzte ihm vercrdneten Medikamente * oder lhirur- gisden Apparate aus eigenen Mitteln nicht beschaffen kann s) Die in diesem Falle augesprohene und von dem Ortsarmen- arzte als nöthig bezeugte Hülfe darf nicht verweigert werden. 5) Die Ersatpfliht des auf diese Weise Unterstüßten, §, 361 Ziff. 7 des Strafgefeßbuhs, bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt 6) Jede Gemeinde ift zur Beschaffung und Unterhaltung der nöthigen Räumlichkeiten zu Unterbringung a, folcer ortsangehöriger Obdach- losen auf kurze Zeit und bis zur Beschaffung eines Obdachs im Gemeindebezirke verpflihtet, deren Erwerb durch Ueberfüh- rung derselben nach einer cntlegenen Armenanstalt wesentlich beeinträchtigt werden würde, und b. zur etwa nöthigen Auf- nahme folcher Personen, die aus öffentlichen Mitteln unterstügt und denen Wiederersaß dur Arbeitsleistung angesonnen wurde. 7) Ueber die Zulässigkeit von Ausnahmen von diesen Vorschriften im einzelnen Falle und aus ktesonderen Gründen, namentlich von den unter 6, und wenn mehrere räumlich nicht zu entfernt von einander liegende Gemeinden zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes sich ver- einigen wollen, bestimmt die vorgeseßte Verwaltungsbehörde. Jn gleicher Weise hat dieselbe nah Maßgabe der Einwohnerzahl eines Ortes und der sonstigen dabei in Betracht kommenden Verhältnisse darüber zu bestimmen, ob die unter 1b. bezeihneten Räumlichkeiten mit einem oder mehr Betten belegt werden sollen und event. mit wie vielen. Die Frage, welhe Mittel sich zu einem gernein- samen Vorgehen gegen die Bettelei reisender Arbeiter empfehlen kann nach der Ansicht des Verfassers mit Aussicht auf Erfolg weder von den Behörden alleia, noch von der freiwilligen Armenpflege selbständig gelöst werden, sie müsse vielmehr als eine gemeinsame Maßregel aufgefaßt und in großem Zuge durchgeführten werden Im gemeinsamen Vorgehen, in den Städten und auf dem Lande, müßten die auf der Reise begriffenen, als hülfsbedürftig sich Mel» denden, auch wenn sie erwerbsfähig seien, zwar unterstüßt werdea aber es müsse ihnen Wiederersaß durch Arbeit angesonnen werden, und die Verweigerung der Arbeit müsse die Abgabe der Renitenten an den Strafrichter zur Folge haben. Dasselbe Verfahren müsse eintreten, wenn Ortsfremde in leihten Erkrankungs- fällen verpflegt worden seien, wenn die Verpflegung nicht über etwa 10 Tage hinaus gedauert habe. Ob und in welchen Fällen hiervon eine Ausnahme zu machen sei, müsse der Beurtheilung der betreffen- den Armenverwaltung überlassen bleiben; aber die Ausnahme müsse dem ersaßpflihtigen Ärmenverbande gegenüber begründet werden. Fn den Städten sei für die Unterstüßten dur Arbeitsleistungen ia ihrem Gewerbe, oder durch Handarbeiten jeder Art ausreichende Gelegenheit geboten, die Unterstüßung abzuverdienen. Es werde Sache der Armen- verwaltungen sein, in den Armenhäusern solche Fälle vorzusehen und Einrichtungen zu schaffen, durch welche, so weit die Rücksicht der Humanität es gestatte, so gewährte Unterstützungen, von den Unter- stüßten getrennt von anderen Armenhäusklern, abgearbeitet werden könnten. Aber auch den Vorständen der Dorfgemeinden werde es möglih sein, für fleinere Unterstüßungen den Unterstütten Arbeit zu beschaffen, z. B. dur die Arbeiten ihres Handwerks, dur Auslesen von Saatfrucht, Wegebau, Wegeverbesserung, Feld- Garten- und Wirthschaftsarbeiten und dergleichen. In einer auf einem Kon- gresse gefaßten Resolution müßten endlich auch die Justizbehörden angerufen werden, von diesem Gesictspunkte aus bei der Beurthei- lung der Straffälle zur Beseitigung der Bettelei mitzuwirken. Nach- dem der Verfasser dann noch folgende zwei Fragen: Wie ift die Waisenversorgung und die Waisenpflege am besten zu för- dern?; Empfiehlt es sich, zur Förderung einer gedeihlichen Armenpflege überhaupt, besonders aber zur Pflege der Statistik über Armenwesen, Bezirks- oder Kreisvereine für Armen- pflege zu bilden? zur Erwägung und Beantwortung gestellt hat {ließt er seine kleine Schrift mit dem Saße, daß nur in der plan- mäßigen Ordnung und Einigung aller Kräfte zur Erstrebung des ge- meinsamen Zieles die Möglichkeit einer gedeihlih2n Armenpflege liege und daß die Verwirklichung dieser Idee in persönlichem Aus- tausche der Gedanken am Beften zu erreichen sei.

Die Howschule für Musik, Abtheilung für ausü kunst, veranstaltete am Sonntag, den 9. d. M atte SART des Hrn. Direktors Joachim ihre XXVI], Aufführung. Als erster Theil des Programms wurde ein Kyrie, Sanctus und Agnus dei für zwei Solo-Soprane, Doppelchor, Orchester und Orgel von Marx Bruch zu Gehör gebraht, Die meisten Arbeiten des fruchtbaren Komponisten, der seit längerer Zeit in Berlin wohnt und wirkt sind in den Berliner Konzerten viel und gern gehört; große Ge- wandtheit in der Instrumentation, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Stils, wie frishe und warme Empfindung in der Melodik siud die Vor- züge, welche an feinen Werken geschäßt sind. Auch das von der Hoch- shule am Sonntage vorgetragene Werk, welches hier bisher noch nit gehört und wahrscheinlich eine der früheren Arbeiten des Kom- ponisten ift, zeigt diese gute Eigenschaften, do gebt ibm die reli- giöse Innigkeit ab, welhe den Werken unserer Klassiker jene er- habene Weihe verleiht. Immerhin aber is diese Arbeit eine interessante geistvolle Komposition von einnehmender Klangschönheit. Der Vortrag dur den Chor und das Orchester der Hochschule unter der meisterlihen Leitung ihres Direktors war muiterhast in der sorgfältigen Ausarbeitung des musikalischen Details sowobl wie in dem En)emble und der ganzen Auffassung. Der Komponist rourde unter lebhaften Beifail6zeichen hervorgerufen. Den zweiten Theil der Aufführung bildete Schuberts große C-dur-Sinfonie. Auch der Vortrag dieses Werkes gab ein glänzendes Zeugniß von der vorzüg- lichen kfünstlerishen Ausbildung des Orchesters der Hochschule.

Redacteur: Riedel. Berlin: A Verlag der Expedition (Kessel). Druck:; W. Elsner.

Sechs Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Nichtamlkliches.

Preußeu. Berlin, 11. Mai. m weiteren Verlaufe der gestrigen (49.) Sipung seßte der Reichstag die grie Berathung der am 7. Mai 1880 zu Wien unterzeihneten

evidirten Elbschiffahrtsakte fort.

Nach dem Abg. Dr. Virhow ergriff der Bevollmächtigte amn Bundesrath Staats-Minister Bitter, wie folgt, das

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Meine Herren! Indem ich der Regierung jede weitere Errwide- rung auf Dasjenige vorbehalte, was in Bezug auf die vorliegende Rechtsfrage bis jeßt ausgesprochen worden ist, möchte ih doch dem Herrn Vorredner auf einige Punkte antworten, die er in seiner Rede s Rad hat und die nach meiner Auffassung durchaus irrthüm-

nd.

Zunächst hat er erklärt, es sei ihm auf Grund, wie er ih ausdrüdte, „zuverlässiger Mittheilungen“ gesagt worden, der Reichskanzler habe an die preußishe Regierung oder an den preußischen Finanz-Minister ich habe das niht ganz genau ver- standen die Frage gerichtet, ob es nicht an der Zeit fei, die Frei- hafenstelung Hamburgs und der Hansestädte zu beseitigen, uad daß die Antwort hierauf zustimmend erfolgt sei. Es ist mit solhen an- geblich zuverlässigen Mittheilungen in der That doch eine eigene Sache. Sie find in der Regel, wenn sie niht sehr zuverlässig sind,

ganz uazuverlässig. ch möchte doch au sehr davor warnen, daß solche Mit- theilungen aus ununterrihteten oder \chle{cht unterrichteten öfentlidea Blättern als Ausgangspunkt für große Fra- gen, wie die vorliegende is, um die es sich handelt, angenommen werden. Die Frage, um die es fih hier handelt, also ob es an der Zeit sei, die Freihafenstelung von Hamburg darum handelt es sih ja, Sie können aber auch Bremen dazu rechnen die Freihafenstelung der beiden Freihafengebiete Hamburgs und Bremens zu beseitigen, ift nit gestellt worden, weder an mich, noch an die preußische Staatsregierung, noch an irgend ein preußisces Ressort, und sie ift in Folge dessen natürliherweise auch nicht beantwortet worden. denn auf eine Frage, die nit gestellt ist, kann man keine Antwort geben. Es ist aber ohne Zweifel diese Bemerkung des Herrn Vorredners nur der Ausgangspunkt gewesen für die Unterstellung, für die Voraussezung, daß die in der revi- dirten Elbsciffah:tsakte jeßt vorliegende Bestimmung des 8. 4 keinen anderen Zwek gehabt habe, als einen Angriff auf die Stadt Ham- burg und ihre Freihafenstellung zu rihten. An ih könnte ich mich ja auf das beziehen, was mit den direktesten Worten der Herr Reichskanzler selbs über diese Frage ausgesprochen hat. Er hat ganz bestimmt erklärt, daß kein Mensch daran dächte, die verfassungsmäßige s der Stadt Hamburg irgendwie anzugreifen. ch muß aber auf dasjenige zurückgehen, was als der Ursprung dieser ganzen Frage zu betraten ist, und was auch der Herr Reichs- fanzlec in seiner Rede vorgestern, wenn auch nit speziell nachge- wiesen, doch schr bestimmt berührt hat. Da kann ih doch mit authentisher Gewißheit mittheilen, daß die Frage der Revision der Glbschiffahrtsakte hon im Jahre 1870 ihren Anfang genommen hat, und im Wege der amtlichen Korrespondenz im Jahre 1871 an das Königlich preußische Finanz-Ministerium gelangt ist, daß die vorgelegte revidirte Elbschiffahrtsakte, ia der a der Paragraph nicht befunden hat, welcher jeßt so großes Aufsehen im hohen Hause erregt, im preußischen Finanz-Minifterium geprüft worden ist, und daß diese Prüfusg Veranlassung gegeben hat zu einer Korrespondenz,

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aus der ich, da fie nicht so sehr lang ist, um Erlaubniß bitte, zur Aufklärung über die Sachlage die bezügliche Stelle vorlesen zu dürfen, eine Aufklärung also zu dem §. 4, um den es sih hier

handelt: Es heißt dort:

Die Fassung des zweiten Absaßes, wona Eingangs- und Aus- gangsabgaben von Waaren, welche auf der Elbe ein- oder ausgehen, in nit höherem Betrage erhoben werden dürfea als beim Cin- und Ausgang über die Landesgrenze läßt Zweifel darüber, ob die fonventionelle Natur der Elbe, wie solhe im Artikel 108 segq. der Wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815 und im Artikel 14 der Glbschiffahrtsafte vom 23. Juni 1821 festgestellt ist, aufrecht er- halten oder fortfallen soll, ob mithin die Zollpflichtigkeit der auf der Elbe eingehenden Waaren oder wie bisher erst dann eintritt, wenn die Waaren die Elbe verlassen und an das Land gebracht

werden.

Das letztere is nicht richtig, dena auf der Oberelbe sind die Waaren beim Eintritt in das Köaigreih Sachsen von Oesterreich

aus \{on bisher der ZoUkontrole unterworfen gew- sen.

Mit Rücksicht auf die Ausführungen Seite 5 der Denkschrift zu §. 4, wonach der Absay 2 die Gleichstellung der Schiffahrt mit dem Landtransport in allen Beziehungen herbeizuführen bezwedt, alaube ich annehmen zu sollen, daß die Absicht besteht, die kon- ventionelle Natur des Elbstromes zu besëéitigen. Jch würde dies meinerseits nur befürworten können, daß die künstliche Auslands- qualität von Flüssen, welche Zollvereins8gebiete durchströmen, so- wohk die Kontrole erschwert, als auch die Einnahme {hmîâälert,

ohne dur ein sahlihes Motiv gerechtfertigt zu sein.

Zur Beseitigung jedes Zweifels dürfte in Absatz 2 hinter den

Worten „üb-r die Landesgrenze“ der Zusaß aufzunehmen sein nun kommt dieser Zusaß —:

Die ZoUpflichtigkeit der Waaren tritt beim Ueberschreiten der Wassergrenze auf der Elbe in gleicher Weise ein, wie beim Ueber-

schreiten der Landesgrenze.

Diese Mittheilung ist am 27. Mai 1871 von dem dama ten

Finanz-Minister Camphausen unterzeichnet worden. Es ift wohl n

entfernt damals daran gedacht worden, wie man jeßt glauben könnte, daß diese Bestimmung, welche ‘nur den Zweck hatte, die Zolleinheit des Deutschen Reiches festzustellen, sie über. jeden Zweifel fortzuführen,

dahin gedeutet werden könnte, daß es die Absicht sei, die ein, enn man

Waaren beim Hinübertritt in die Elbe über- haupt anerkennt, so folgt daraus ein Angriff auf die teigalene gebiete noch lange nicht. An sih stebt es ja gan weifellos L en Reichs bespült,

die Landes- und Zollgrenze liegt, während die internationale Landes- weiter vom Ufer ab im Meere zu suchen

ist. Es ist also durch die in Rede stehende Bestimmung gar nichts Neues gesagt. Es ist ein sehr weiter Weg von hier aus bis da in, daß in einer Bestimmung, welche im Jahre 1871 vorgeschlagen und von da und dur alle Zeit unangefohten durch alle Ressortstadien und alle sonstigen ge]chäftlihen Gänge ihren Weg unbeanstandet genommen hat, daß, sage ich, in dieser Bestimmung die Absicht liegen könnte, die Freihafenstellung Hamburgs zu gefährden; daran hat man im Jahre 1871 nicht gedacht; bei der jeßigen Reproduktion der Elb- \hifffahrtsakte ist gar kein anderes Moment bestimmend gewesen als das, daß man die Verständigung, die zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich über diese Bestimmungen stattgefunden hat im Interesse des Deutschen Reichs und der NoPOnDeR für nothwendig gehalten hat. eziehung des Herrn Vorredners, die fich

darauf richtet, daß jene Auffassung, nach welcher Preußen darüber gefragt sein solle, ob es nicht an der Zeit wäre, die Freihafenstellung der Stadt Hamburg jeyt aufhören zu lassen, in Verbindung mit

tellung der Stadt Hamburg dadur gefährden zu wollen. die Zollpflichtigkeit der

daß da, wo das Meer die Uferlinie des Deuts

grenze einen Kanonen

Ich glaube also, daß die

__ Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

aragraphen eine sehr unglüdliche ift, daß aber auch nicht im Entkferntesten in dieser Bestimmung irgend etwas gefunden werden kann, was auf jene Frage, die nit gestellt und niht beantwortet ift, hätte Bezug haben können.

Ich möchte aber auch noch, abgesehen hiervon, Moment zur Erörterung bringen, vielleiht ohne genau informirt zu sein, in Anregung gebracht hat. Fch bin sehr weit davon entfernt, jet irgendwie über die Frage des Uebergangs von Altona in das Zolvereinsgebiet steht diese Frage nicht auf der Ta nach ixgend einer materie

einen anderen Herr Vorredner

reden zu wollen, es und ih werde sie en oder meritorishen Seite hin der Herr Vorredner hat aber eine Bemerkung gemacht, die denn doc einer Erwiderang bedarf. Er hat gesagt, unter Unterthanen, von denen in dem Schreiben des Fürsten Reichskanzlers

die Rede wäre, köunten doch wohl die Bewohner von Altona Stadtbehörden

authentische abgegeben , n der Lage, diese

esordnung, keineswegs

ausdrüdte ,

Anschauungen Da bin ich nun

bestimmte,

selbst über die Frage denken. 2 Erklärung denn doc insoweit richtigstellen zu müssen, daß nicht da- von die Rede ist, wie bei einer andern Gelegenheit gesagt wurde, daß * yorliegt: es liegt eine Erklärung der iese ihre Wünsche kundgeben und ihre einer durhaus loyalen, im höchsten Grade rhältnifsen entsprechenden Weise. Meine Herren, daß mir persdulich die Verhältnisse n Bs elben un

hier ein „geharnischter Protest Stadtbehörden vor, wonach d íFnteressen darlegen in angemessenen und den Ve ih kaun dabei bemerken, ] genau bekannt sind und daß ich glaube, daß ih dies die daran sich knüpfenden Fragen ebe irgend sonst Jemand in diesem hohen {ih über die Interessen und Wünsche der in Bezug auf die sogenann

owohl beurtheilen ause. Diese Erklärung, die Stadt Altona weiter ver- te authentische Erklärung chen Proteste doch insoweit verlesen zu dürfen, iebt von der Art, wie die Stadt Altona diese

breitet, glaube ich und auf die angebli als fie ein Bild g Frage auffaßt. Es wird da gesagt: „Vor Allem sei gestattet, der Köni lebhaften Dank dafür darzubringen, Nothwendigkeit anerkennt und ihren unserer im verhängnißvollen Niedergang starken Mitteln zu Hülfe zu kommen, e in diesem für die weitere samen Momente um so au

glichen Staatsregierung unsern daß sie bestimmt und klar die Entschluß ausgesprochen hat, befindlihen Stadt mit inen Dank, der gerade erer Stadt so bedeut- frichtiger sih kundgiebt, als wir aus altloseu Anerkennung unseres abnehmenden gewerblichen seres sinkenden Wohlstandes und unserer immer stärker

gute Hoffnung fernere Gedeihen Worte eine wohlwollende Berück-

Entwicklung un

jener rüdckh Lebens, un e ] ‘gefährdeten wirthschaftlihen Selbständigkeit die entnehmen, daß diese von der unserer Stadt eingegebenen sichtigung finden werden.“ Meine Herren! {en Erklärung, wie kÉlingen diese Worte d weiteren Ausführungen,

Sorge für das

Na einem einmüthigen Protest, nach einer sie unzweifelhaft da gedacht worden ift, och wahrlih nicht, und ich wiederhole, daß die die sich auf bestimmte Fragen beziehen, in durchaus loyaler, durchaus objektiver, durchaus geordneter Weise ge- Fch habe geglaubt, die vorhergehenden B em der Mißdeutung zu begegnen, als von Altona und der Gegend an was Seitens der arbeitet worden sei, Beziehuñg mit den essen der Unterelbe, mit alidem, was llständig und ganz sicher unterrichtet

stellt worden sind. merkungen machen zu sollen, ob die Verhältnisse von Hamburg, der Elbe uns unbekannt, daß sie ein Feld seien, Regierungen gewissermaßen nur feuilletoniftis{ be und als ob wir irgendwie und in irgendeiner Eristenzbedingungen und Inter damit zusammenhängt, nicht vo

Der Abg. von Bennigsen führte aus, das Verfahren, gen Mähten nur unter einem Vor- sei bisher weder im Reichstage, noch schaften üblich gewesen.

Verträge mit auswärti behalt zu genehmigen, in anderen parlamentarishen Körper Es müßten also besondere Gründe vorgelegen haben, welche die Kommission zu diesem Antrage veranlaßt hätten. Ein {on insofern etwas Bedenkliches, als issen Grade den fremden Staat in n des Reichs hineinziehe, auf welche Die Frage Reichsangelegenheit ; innerhalb eine staatsrechtliche, fassung und Geseßgebung zu entscheiden sei. scheidung könne dahin ausfalle enze allein feststellen könne; aber au dahin, daß ges dazu nothwendig sei; in alle der fremde Staat hineingezogen ch auf die Unkorrektheit des An- So wie der

solher Vorbehalt habe derselbe bis zu einem gew die inneren Angelegenheite Vorbehalt Zollgrenze

festzustellen h

Diese Ent rath die Gr die Mitwirkung des Reichsta diese Beziehungen werde Er weise aber au trages hin, wie derselbe Antrag gefaßt sei, beziehe auf österreichische der Zollgre als durch habe im Reichstage und von heute ge weniger von der E mungen dieses Ver 3

amburgs und den Freihafe

s sei Bezug genommen wor auf die Schisfahrts3ak 33, 34 und 40 vie fihtlih derjenigen Fr stellung Hamburgs un au auf welhem W mäßige Abgrenzung sei von den einzelnen eit ein gewisse

Zollgrenze die nah der

n, daß der Bundes-

dem Hause vorläge. derselbe sich auf das Elbe auch dort würde eine die untere Elbe nit anders erfolgen können, allerdings durch ein österreichishes. Man in den Verhandlungen vom Sonnabend ört, daß im Großen und Ganzen viel \chiffahrtsakte und den einzelnen Bestim- trages, als von der besonderen Stellung ninteressen die Rede gewesen sei. den auf die Wiener Kongreßakte, 821, namentlich seien die Artikel lfach interpretirt worden, sowohl hin- age, auf welhem Wege die Freihafen- d Bremens beseitigt werden könne, als d durh welche Organe die zweck- der Bezirke vorzunehmen sei. Darüber Rednern meistens mit größter Bestimmt- ällt worden, und von den er- isten dieses Hauses habe man die entgegen- Hieraus sehe man, daß es der nicht so einfach sei, wie es rschienen sei, und en Kreise hinein ungen beeinflußt

m Boden ;

rt3akte von 1

8 Urtheil gef

ehauptungen gehört. ch um einen Artikel handele, der Kommission in der neuen Berat daß die Auffassung selbst bis in di den Eindruck der BVe1 m Augenblicke über eine andere Abgrenzung Freihafengebiets s{webten. wünschenswerth,

eren Prüfung zu unterziehen.

wesentlich durch worden fei, die i des Hamburgischen

Ob die revidirte nächsten Jahre dadurch werde kein wesent- Wenn man also bei o verschiedene Auffassungen sehe, so Theil seiner Freunde Recht habe, der Entscheidun

Stande kommen würde, lihes Jnteresse tangirt. Punkten dieser Frage \

glaube er, daß ein großer

1880.

trag zu stellen, die Vorlage zu einer schriftlichen Berichterstat- tung an die Kommission zurückzuverweisen. Sollte das Haus dem nicht zustimmen, so müsse er sich allerdings dahin er- klären, daß es unpasig und unzweckmäßig sei, einen folchen Vorbehalt beizufügen.

kanzler bereits angeführt habe und welche fih dafür aus esprochen

ußer den Autoritäten, die der Reichs-

ätten, daß über die natürlihe Begrenzung des reihafen- ezirks dem Bundesrath allein die Entscheidung zustehe, könne

er hier noch auf eine andere Autorität hinweisen, nämlich

und das werde dem Abg. Virchow auffallend sein auf die des Abg. Dr. Hänel, welcher in seinem Studium zum deutschen Staatsreht sch dahin ausgesprohen habe, daß fogar die ganze Freihafenstellung Hamburgs und Bremens lediglch durch einen Beschluß des Bundesraths ohne Mitwirkung des Reichstags beseitigt werden könne. Der Abg. Hänel sehe dies nur als eine Vollzugsmaßregel des im Artikel 33 ausgesprochenen Prinzips an. Wenn diese Verhältnisse zweifelhaft seien, so könne unmöglich die Beschluß- fassung des Reichstags dazu benußt werden, um diese staats- rehtlihen Verhältnisse zwischen dem Reichstag und dem Bun- desrath klar zu stellen und dem Reichstage ein Recht zu ver- schaffen, das demselben von Seiten der Regierungen bestritten werden könne. Der Abg. von Kardorff habe hervorgehoben, daß in Hamburg ein besonders starker Partikularismus hervorgetre- ten sei und sich auf den Abg. Dr. Wolffson berufen. Man könne es aber doch einem Vertreter Hamburgs nicht verdenken, daß derselbe sowohl seinen Rechtsstandpunkt, wie die Hambur- ger Lokalinteressen hier geltend mache, und der Abg. Wolffson habe dies in durchaus objektiver und sahlicher Weise gethan. In Hamburg möge ja Partikularismus stecken, abes es sei niht der Partikularismus, welcher dem Reiche gefährlich sei. Die Hamburger könnten sich niht mit den Interessen des Deutschen Reichs in Widerspruch segen troy Artikel 34. Wenn im übrigen Deutschland die Meinung dahin ginge, daß ihre Stellung niht mehr verträglih wäre mit anderen bedeutenden nteressen des Landes, dann müßte das dahin führen, daß mburg und Bremen diesen Antrag freiwillig stellen müßten. ie kleinen Staaten in Deutschland seien so wenig stark, daß ke den woh!begründeten nahhaltig erkannten Fnteressen, wie ie die Mehrheit des Bundesraths und des Reichstags auffafsse, ernsthaft und mit Erfolg nicht widerstreden könnten. Er wünsche, daß bei der weiteren Behandlung dieser Frage der arößte Staat Deutschlands nur moralischen Druck durch das Gewicht der Gründe ausübe, daß derselbe aber niht Gebrau mache von der übermächtigen Stellung, welhe ihn geeignet mache, die kleineren Staaten so zu vergewaltigen, so daß der Ent- {luß Hamburgs, die Freihafenstellung aufzugeben, kein ganz e mehr wäre. Jn so fern müsse man dem Reichs- kanzler Ret geben, daß die partikularistishe Bewegung in Deutschland namentlich in den leßten Jahren stärker geworden sei. Die nationalliberale Partei, die vor allem die nationale dee und deren Fortbildung auf verfassungsmäßigen födera- tiven Grundlagen vertrete, könne dem Reichskanzler nur dank- bar sein, wenn derselbe mit solcher Entschiedenheit den nationalen Gedanken hochgehalten und erklärt habe, daß mit seiner Zustimmung die partikularistishe Strömung niemals an Umfang gewinnen solle. Der Abg. Virchow gehöre ja der Partei an, welche die Reichsverfassung, die norddeutsche Bundesverfassung niht genehmigt habe. Auf die Gründe dafür wolle er niht eingehen. Die Fortschrittspartei habe au nachher fast alle die maßgebenden organischen Geseße nit mitbeschlossen, welche seit 1867 durch die Mehrheit des Reichs- tags und Bundesraths zu Stande gekommen seien. Jn einer so abfälligen Weise aber über denjenigen zu urtheilen, welcher vorzugsweise das Reich begründet habe, über diejenigen Mehr- heiten, die an der Fortbildung des Reichs treu gearbeitet hätten, könne er dem Abg. Virchow nicht einräumen. Wenn man in Deutschland von Olmüß und der elenden Zerrissen- heit während des Bundestags vollständig erlöst sei, jo sei das ein unvergängliches, historisches Verdienst wesentlich des Reichs- fanzlers, ein Verdienst, das demselben niemals von seinen Freunden werde geshmälert werden, wenn seine Partei au in leßter Zeit über unwesentliche Gegenstände Differenzen mit dem Reichskanzler gehabt habe. Wo wäre man in Deutschland geblieben, wenn weiter auf dem Wege der Agitation und der Beschlüsse die deutshe Einheit hätte gesördert werden sollen! Der Abg. Virchow und seine Freunde hätten zwar mit ihm zur deutschen Einheit im Nationalverein eifrig und thätig gewirkt. Dies sei aber nur eine Vorbereitung und Auf- rehterhaltung des nationalen Gedankens gewesen, ein Warten auf den Moment, wo dieser Gedanke zum Durchbruch zu brin- gen sein würde. Nun wäre es möglih gewesen, ähnlich wie 1848 die Nation durch allgemeine Volkserhebung zu ihrer Einheit und parlamentarischen Verhältnissen zu führen, aber die Erfahrungen des Jahres 1848 in Bezug auf die mehr- monatliche Berathung der Grundrechte, die der Abg. Virchow in der jezigen Verfassung so sehr vermißt habe, in Bezug auf die Uneinigkeit, in Bezug auf den traurigen Ausgang der anzen Beschlußfassung in Frankfurt, auf den großen Gegen- a zwischen Norddeutschland und Süddeutschland hätten es doch als wahres Heil Deutschlands erscheinen lassen, daß ein anderer Weg betreten sei, daß ein König und ein Minister sih gefunden hätten, um die Existenz des ganzen preußischen Staates an den M Einheitsgedanken zu seßen. Daß der betretene Weg ein glücklicher gewesen, das sehe man daraus, daß in der kurzen Spanne Zeit von 1867 bis 1871 ein deutscher Staat entstanden sei, und daß in der Zeit von 1871 bis 1880 auf den weitesten Gebieten in der O und Verwal- tung es möglich geworden sei, große Organisationen, weit- greifende Geseßgebungen zu schaffen, daß nicht blos in mate- riellen, sondern au in idealen Dingen dem deutschen Volke das Gefühl der Einheit und die Verwirklihung der Einheit wiedergebraht worden sei. Die in der leßten Zeit eingetretene Stockung in diesem stetigen Gange der eihsentwide ung e dauere er allerdings. Man sei jezt kaum in der Mitte ai, die Berathungen des Reichstages hätten nes in anderen Se häufig viel weiter hinausgeshoben. Auch der Grund der ißungen des preußischen Abgeordnetenhauses sei nicht genü- gend, um die Berathungen im Reichstage abzubrechen; denn

wenn derselbe sich für die Vertagung

Frage entscheide. laube sich daher den prinzipalen An-

in Preußen sei man es gewohnt, auch die erheblichsten eigenen