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hang stehenden Kommunal- und Polizei-Angelegenheiten der Städte in den Bezirk, so sei das kein Bruh mit den Prinzipien der Kreisordnung. Die Geseßgebung müsse hujiorijche Verhältnisse berücksichtigen und die Selbstverwaltung habe sih in den Städten anders gebildet als auf dem Lande. Ein Gefeß, daß auf Grund der Selbstverwaltung vorgreifen solle, dürfe diese Unterschiede niht unberücksichtigt lassen. Die hannoverischen selbständigen Städte seien immer im Besiß der vollen obrigkeitlihen und polizeilihen Gewalt ge- wesen. Jhre Bürgermeister seien den Amts- und Kreishaupt- leuten koordinirt. Fhre Stellung könne seines Erachtens auch dur Annahme des Antrags von Zedliß nicht alterirt werden, jedoch würde er, falls der Minister niht eine Erklärung in diesem Sinne abgebe, dies dur einen förmlichen Antrag zum Ausdruck bringen.
Hierauf nahm der Minister des Fnnern Graf zu Eulen- burg das Wort:
Meine Herren! Jch werde den zuleßt von dem Herrn Vor- redner berührten Gegenstand, auf welben sich zugleich das zweite Amendement des Freiherrn von Zedliß bezieht, zuerst berühren. Fch bin der Meinung, daß die Vorschriften dieses Gesetzes auf die sämmt- lichen Städte der Monarchie Anwendung finden, daß, wenn also ge- wisse Städte vou den Vorschriften dieses Geseßes ausgenommen wer- den sollen, dics entweder {on in diesem Gese ausgesprochen werden muß, oder auf dem Wege erreiht werden kann, der der übliche ist bei jeder Abänderung der Gesetzgebung, insofern die Bestimmung eines späteres Gesetzes das frühere aufhebt. Insofern halte ich es für möglich und zulässig, das, was gewünsht wird an Eremtionen für die hannoverschen selbständigen Städte auch in der Kreisordnung zu regeln; für korrekter aber halte i einen Hinweis darauf an dieser Stelle, einen Vorbehalt, daß die Negelung für die hannoverschen felbst- ständigen Städte demnächst in der Kreisordnung erfolgen werde. Ich würde auch wesentlihe Bedenken gegen die Fassung des Amendements des Frhrn. von Zedliß nicht baben, wenn er, und ohne daß anderer- seits Widerspruch erfolat, \sich einverstanden erklärt mit der nahfol- genden Auffassung seines Antrages. Er lautet so: „Jnwieweit die Bestimmungen der 88. 71 und 72 auf die selbständigen Städte in der Provinz Hannover Anwendung finden, bleibt der Kreisordnung für diese Provinz vorbehalten.“
Ich möchte nun nicht in Frage gestellt schen, daß diese Para- graphen, welche überhaupt über das Beschwerderecht gezen polizeiliche Verfügungen handeln, auch für die hannoverschen Städte gelten. Ich glaube, der Hr. Abg. von Zedliß will nur sagen: „welche hannoverschen Siädte gleichgestellt werden sollen den Städten über oder unter 10 090 Seelen, bleibt der künftigen Regulirung vorbehalten.“ In diesem Sinne wütde ich mich mit seinem Amendement einverstanden erklären, indem auch ich der Meinung bin, daß der historisch enlwickelten Stellung der hannoverschen S!ädte Rechnung zu tragen ist, wenn freilich auch — das will ic binzufügen, um Mißverständuissen vorzubeuzen — nicht in dem vollen Umfange wie der Hr. Abg. für Lauenstein will. Die hannoverschen selbständigen Städte sind meines Erachtens nit alle in gleicher Weise zu behandeln, sondern nur von einer gewissen Einwohnerzahl ab; von welcher, — darüber wird si später an geeigneter Stelle leiht eine Vereinigung finden lassen.
__ Hiernach kehre ih zurück zu dem Hauptpunkte, um welchen sich die Diskussion dreht. Es handelt si darum, welche Stellung die Städte im Allgemeinen einnehmen sollen dem Landrath und dem Kreisauss{uß gegenüber; lassen Sie es mich zusammenfafsen in dem Geseg welche Stellung sie einnehmen sollen dem Kreise gegenüber.
Nun, meine Herren, hängt, wie von verschiedenen Seiten mit vollem Recht hervorgehoben ist, die Entscheidung dieser Frage wesent- li zusammen mit dem Gesammtorganiêmus unserer Verwaltung. An und für sich betrachtet, ist in polizeilicher Beziehung cine Stadt ein
anz gleihartiger Organismus, wie jeder andere örtliche Polizeibezirk, in beiden Fällen liegen Körper vor, in welchen die Polizei in erster Instanz ausgeübt wird, und zwar in beiden, — ich glaube, daß die Aeußerung des Hrn. Abg. Miquel in dieser Beziehung nicht anders verstanden werden kann, ich würde sonst erstaunt sein, daß er das bezweifeln wollte — in beiden Körperschaften auf Grund einer Dele- gation des staatlichen Hoheitsrechts der Polizei. Weder auf dem Lande, noch in den Städten wird dieselbe noch auf Grund eigenen Rechtes, sondern sie wird nur auf Grund einer Delegation des staatlichen Hoheitsrechts ausgeübt; begrifflich ist also die Ortspolizei in den Städten und auf dem Lande in keiner Weise verschieden. Die Organisation unseres Staates bringt es mit \sich, daß über die Oritspolizei in erster Instanz, soweit sie nicht gleichzeitig au mit einem höheren administrativen Bezirke verbunden ist, eine Aufsichts- instanz verbunden sein muß. Dies ist der Gedanke, auf welchem, wie ganz richtig hervorgehoben ift, die ununtcrbrochene Entwickelung seit der
Organisation unseres Staates auf Grund der Stein-Hardenbergscben Gesehgebung si bewegt hat, und welche die Regierung mit ihrer Vorlage aufrecht zu erhalten die Absiht hat. Dies führe ib an, um hervor- zuheben, daß die Regierunzsvorlage, wenn sie auch von dem feit wenigen Jahren bestehenden Kompeten;geseße abweiht, dem Ge- danken, welcher der Sache zu Grunde liegt, toch volllommen treu bleibt. Wenn aber der Hr. Abg. Miquel gesagt hat, man solle, be- vor eine andere Regelung dieser Angelegenheit auf dem Wege der Stadt- und Landgemeindeordnung herbeigeführt werden könne, cs bei dem Bestehenden bewenden lassen, dann richtet ih das mit der Maßgake, die ih cben ausgeführt habe, vielleicht gegen die Vor- {läge der Regierungsvorlage, ganz gewiß aber nicht gegen die Vor- \ckbläge des Hrn. von Zedliß, welche in der That auf dem Boden, wie das Kompetenzgeseß ihn geschaffen hat, sich weiter bewegen und nur cine Inkonaruenz, welche zwishen Beschwerden und Klagen durch dasselbe geshassen ift, beseitigen sollen. Ganz entgegen dem von Hrn. Miquel an die Spitze sciner Auéführung gestellten Grund- saß, daß bis zu einer anderen Regelung auf demz Gebiete der Kom- munalordnung es bei dem Bestehenden bleiben . foll, beweat sih der Vorschlag der Kommission, welcher alle Städte über 5000 Ginwohner bereits eximiren will vom Kreise, vom Landrathe, von der Recht- sprechung des Kreises. Es wird gut sein, meine Herren, daß wir zunächst do einen Bli darauf richten, um welche Klassen von Städten es sich dabei handelt. Jeyt sind cximirt von der Juris- diktion der Kreisauëschüfse die Städte über 10 (00 Einwohner. Die Zahl derselben beträgt im ganzen Lande 158, die Zahl der Städte zwischen 5 bis 10000 Einwohner beträgt 203. Wenn Sie also den Kommissionsvorsblag annehmen, so fügen Sie mehr als die doppelte Anzahl der Städte hinzu, welche demnächst von Kreisen vollständig cximirt sind. Es ist also der Antrag der Kommission im Ver- gleih zu dem bestehenden Zustand eine erheblihe Abweichung, und cine Abweichung, für die doch {wer sein möchte, durchgreifende Gründe anzuführen, nachdem anerkannt worden ift, daß eine Zahl eine bestimmte entschiedene Grenze an sid nicht abgeben kann, nah» dem anerkannt worden ift, daß innerhalb der Städte zwischen 5 und 10 000 Einwohner eine große Anzahl vorhanden ist, welche durhaus niht den entwidelten städtischen Charakter haben, welcher als Grund- lage für die Cremlion aufgestellt worden ist, und da fich endlich nit leugnen läßt, daß durch die Exemtion der Städte von den Kreisen eine Lockerung diescs Verbandes herbeigeführt wird, welche geeignet ist, seine Kraft und Bestandéfähigkeit zu beeinträchtigen. Meine Herren, wenn Sie — und das ist ein Gedanke, dem ih mich
„anschließen kann — in der That diese Gelegenheit niht für geeignet
halten, grundlegende Aenderungen in dem Veérkältniß zwischen Stadt und Land eintreten zu lassen, dann thun Sie dies auch hierbei niht. Es ist eine weitgreifende Aenderung, um die es sich handelt. Wenn Sie die Herabseßung der entscheidenden Einwoßnerzah!l hier beschließen, so thun sie den ersten und bedeutungsvollen Schritt in der Richtung, die Städte gänzlih aus dem Kreise berauszudrängen. Nicht blos handelt cs sich dabei um polizeiliche Aufsicht, sondern ebenso auch um kommunale Verhältnisse, und ih bitte Sie dringend, meine Herren, zu überlegen, ob Sie wohl daran thun. Ueberlegen Sie, was es heißen wird, wenn Sie von den 1290 Städten, die im preußischen Staat vorhanden find, F aus dem Kreisverbande lösen und zu selbständigen Verwaltungen machen. Meine Herren, das führt zu gänzli unhaltbaren Zuständen. Es führt erstens dazu, daß die Verwaltung ershwert wird in unerhörter Weise, vor allem aber führt es dazu, daß durchaus unprästatioasfähige Verbände ent- stchen, unpräftationsfähig auf beiden Seiten. Diese kleinen Städte sind nit im Stande, die Anforderungen zu erfüllen, die der Staat an Kreise stellen muß. Ebenso werden andererseits den Kreisen we- fentliche Bestandtheile entzogen, auf die sie angewiesen sind, und ¿war nit blos im Sinne der materiellen Leistungsfähigkeit, soadern auch in Hinsicht des segensreihen und nothwendigen Zusammen- wirkens der intellektuellen Kräfte.
Meine Herren! Sie {afen dadur einen künstlichen Gegensatz oder vielmehr — er ist leider {on in der Wurzel vorhanden — Sie verschärfen und entwickeln den Gegensaß von Stadt und Land, welcher der gesammten Entwickelung unserer Verhältnisse nur ver- derblich ist.
Ich bitte Sie dringend, kehren Sie zur Regierungsvorlage zurück, und wenn Sie das für zu weitgehend halten, nehmen Sie das Amendement des Hrn. Abg. von Zedlitz an, verwerfen Sie aber jedenfalls die Herabseßung der entscheidenden Einwohnerzahl auf E Sie würden die nachtheiligen Folgen davon sehr bald verspüren.
Der Abg. Schmidt (Sagan) theilte im Wesentlichen den Standpunkt des Ministers; er konstatire mit Bedauern, daß der entstandene Riß zwischen Stadt und Land noch immer weiter klaffe und daß die Vertreter städtischer Sonderinter- essen in hochmüthigem Partikularismus diese Tendenz noch verschärften, Die Selbstverwaltung aber fordere ein Zu- sammenwirken der Gemeinschaft, und dieses Prinzip vertrete
die Regierungsvorlage. Stadt und Land hätten viele höchst wichtige Jnteressen gemeinsam und die Zahl der- felben könnte sich noch mehren. Divergirten aber diese Interessen, dann sei die nächste mit den Verhältnissen betraute Kreisbehörde am besten geeignet, die Entschei- dung zu treffen. Die Selbständigkeit der Städte sei dieselbe, ob der Rekurs an den Landrath oder den Regierungs-Prä- sidenten gehe. Es sei nur der Hohmuth der examinirten Bürgermeister, die früher Kreisrichter gewescn seien, welche sich nicht im {nteresse des gemeinen Besten dem unexaminirten Landrath unterwerfen wollten. Die Entnervung der Gesell- schaft gehe doch nur von den Städten aus, denen durch das gesunde Blut des Landes erst frishe Kraft eingeimpft werden müsse. Erst die gegenseitige Schädigung werde Stadt und Land erkennen lassen, daß nur die Förderung gegenseitiger Birelen das beste Mittel sei, das Wohl Aller zu begründen. Seine Partei nehme prinzipiell die Regierungvorlage, even- N den Antrag von Zedliß an, der den status quo aufrecht erhalte.
Nach Annahme eines Vertagungsantrags bemerkte der Abg. Dr. Windthorst zur Geschäftsordnung, heut Abend solle die Kommission für die Verwaltungsgeseße zusammentreten. Er müsse ausdrücklih dagegen protestiren, das; dem Hause noch die Durchberathung weiterer Geseße als desjenigen über die Organisation der Landesverwaltung zugemuthet werden solle. Dies würde auch dem ausdrücklihen Abkommen vor der Vertagung widersprechen.
Der Abg. von Bennigsen erklärte als Vorsißender der Kommission, daß er es für seine Pflicht gehalten habe, die- selbeezu berufen, da die Kommission jedenfalls noch das Ge- seß über die Verwaltungsgerichtsverfahren fertig stellen wolle. Dem Hause bleibe es anheim gestellt, ob es dann noch diesen zweiten Entwurf durhberathen wolle.
Hierauf ergriff der Minister des Fnnern Graf zu Eulen - burg das Wort:
Meine Herren! Ich möch{te dringend bitten, durch Ihre Be- \chlüsse es niht unmöglich zu machen, daß das Verwaltungsgerichts- geseß in der Kommission berathen wird. Ich muß zunäcst hervor- heben, daß nach meiner Meinung irgend eine stills{weigende oder ausdrüdtlie Verabredung nicht existirt, wonach in der Nachsession nur das Organisaticnêgeseß zur Berathung gelangen soll. Man hat si gegenseitig darüber ausgesprochen, daß außer den Verwaltungs- geseßten nichts zur Berathung gelangen soll und man ist stillshwei- gend darüber einig gewesen, daß nicht das Kompctenzgeseß und nit die Novelle zur Kreisordnung berathen werden sollen. Das verlangt auch Niemand; es ist aber einem grofen Theile der Mitgliedec dieses Hauses selbstverständliß erschienen, daß das Verwal- tungsgerihtégeseß noch zur Berathung komme. Jh mache darauf aufmerksam, daß ich niht gesproßen habe von allen Mitgliedern, das kann ich natürlich nicht; aber von einer großen Zahl vou Mitgliedern aus allen Theilen des Hauses ist gesprochen. Jedenfalls aber ist von keiner Seite eine Zusicherung ertheilt, daß dem anders wäre. Es liegt aub, meine Herren, ein dringender Grund vor, das Verwaltungsgeriht8geseß noch zu berathen. Es muß die Möglichkeit — ich hoffe ja, daß sie nicht eintritt — aber cs muß die Möglichkeit ins Auge gefaßt werdcn, daß das Organi- sationsgeseß vollendet wird und in Kraft tritt, ohne daß die anderen G. seße zum Abs{luß gelangen. Das würde zu ganz außerordent- lien Unzuträglichkeiten führen in dem Falle, wenn das Verwals tung8gerichtêgeseß nicht zu Stande käme. Es wäre nicht erwünscht, wenn das au mit dem Kompetenzgeseßz geshehen, wäre cs aber immer möglich, ohne Debatte das Organisationsgeset funktioniren zu lassen, aber nicht ohne das Verwaltungsgerihtsgeseßz. Darum bitte ih, der Kommis- sionsberathung nicht zu widersprechen, sie wird uns nicht lançe in An- \pruh nehmen; ih hoffe auf \chne0e Einigung, und ih hoffe auch, daß in den Me das Verwaltungsgerichtszesez fertig ge- stet werden kann, ohne den Herren zu nahe zu treten, ohne Ihre Kräfte allzu sehr in Anspruch zu nehmen, ohne darum die Session sehr auëzudehnen; ih hoffe, daß dazu die fo wie so eintretenden Zwischenpausen zwischen den Berathungen dieses und des Herrenhauses genügen werden.
Nachdem der Abg. Richter (Hagen) dem Abg. Windthorst und der Abg. von Benda dem Abg. von Bennigsen zu- gestimmt hatte, erklärie der Präsident, daß es nah der Geschäftsordnung Sache des Vorsißenden der Kommission sei, dieselbe zu berufen, und daß in dieser Beziehung durchaus korrekt verfahren sei.
Hierauf vertagte sih das Haus um 41/, Uhr.
Main
N _— L Inserrate für den Deutschen Reichs- n. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt aa! die Königliche Expedition
des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers:
E37 p Lo a E Tal A Me t
1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Bubhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.
3, Verkäufe, Verpachtuzgen, Submissicnen etc,
Grosshandol,
. Litorarische Anzeigen,
@ W M: - . : entliher Anzeiger. | A F Inserate nehmen an; die Annoncen-Expcditionen des
5, Iudustrielle Etablissements, Fabriken und
. Vorschiedone Bekanntmachungen,
nittvalidendank“, Nuvolf Mosse, Haasensiein
A Vogler, S, L. Daube & Cs9., E, Sülotte,
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4. Verloogung, Amortisation, Zinszahlung U, 68, W, von öffentlichen Papieren,
. Theater-Anzeigen, In der Börsen- . Familien-Nachrichten, beilage, M
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Ete&Xbriefe und Untersuchungs-Sachen. [13308]
Gegen den Kaufmann Reinhold Wagner aus Görliß, Gesellschafter der Firma Wagner & Ritter, wird auf Grund des §. 98 der Deutschen Konkurs- ordnung die gerichtliche Haft angeorduet.
Es wird um Verhaftung des 2c. Wagner und Ablieferung desselben in das hiesige Gerichts- gefängniß ersucht.
Görliß, den 24. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht. Signalement: Vor- und Zuname: Karl Gustav Reinhold Wagner, Geburtsort: Dittmannsdorf, Kreis Waldenburg, Religion: evangeli\ch{, Alter: geb. den 21. August 1843, Größe: 1 m 75 cm, Haare: blond, Stirn: frei, Augenbrauen : blond, Augen: blaugrau, Nase: ftark hervzortretend, id» Jau Schnurr- und Backenbart, Kinn aus- rasirt, Kinn: oval, Gesichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt; groß, Spra(he; deutsch. Besondere Kenuzeichen : Ansaß zum Kahlkopf, s{neller Gang.
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.
[132] Oeffeutliche Zustellung.
In Sachen der Ae NON Anguste The- rese Friederike Sauder zu Bretleben und deren
Vaters, des Schuhmachermeisters Karl Sander zu Bretleben, Kläger, wider den Oekonomieverwalter Louis Sountag, früher beim Amtmann Klee- mann zu Manderode, jeßt in unbekannter Abwesen- heit lebend, Beklagten, is zur Ableistung des der Mitklägerin Auguste Therese Friederike Sander durch rechtékräftiges Erkenntniß der 11, Civilkam- mer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen vom 16. Februar 1880 auferlegten Eides ein Ter- min auf
den 5, Juli 1889, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 33, vor der II, Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier, anberaumt, zu welchem der Beklagte hierdurch öf- fentlih geladen wird.
Nordhausen, den 11, Mai 1880,
Der Landgerichts-Sekretär. Thurm.
(132) Oeffentliche Zustellung.
Nr. 3465. Die Ehefrau des August Kern, Louise geb, Stricker von Bühlerthal, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Günzburger dahier, klagt gegen ihren an unbekannten Orten abwesenden Ehe- mann auf Grund der Thatsachen, daß der Beklagte sein Cheeinbringen größtentheils veräußert, bedeu- tende Schulden kontrahirt und die Klägerin heim- lich verlassen habe, mit dem Antrage, sie berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von dem ihres Ehe- mannes absondern zu dürfen und ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer 1b. des Großherzogl. Land- gerichts zu Offenburg auf Samstag, den 25. Sep- tember 1880, Vormittags ¿9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieier Auszug der Klage bekannt gemacht. Offeuburg, den 20. Mai 1880. Die Gerichts|chreiberei des Großh. Bad. Landgerichts. Schwaab,
[13266] Oeffentliche Zustellung.
Der Gasthofbesißer Gottlieb Leder zu Dorotheen- dorf, Kreis Zabrze, klagt gegen den Bergmann Christian Glodny daselbft,
wegen 14 Mark 13 Pfennige für im Jahre 1874/75 entnommene Getränke und Cigarren, mit dein Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung obigen Betrages und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor das Köaigliche Amtsgericht zu Zabrze, Abtheilung V., auf
den 18, September 1880,
Vormittags 10 Uhr,
vor. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zabrze, den 29, April 1880.
1827] Oeffentliche Zustellung.
Die Nosine Eisenhuth, geborne Hofmaun, zu Bockenheim , vertreten durch Rechtsanwalt Dr, Cnyrim zu Frankfurt a./Main, klagt gegen ihren Ehemann, den Barbier Hcinrich Eisenhut von Bokenheim, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, wegen Ehesheidung auf Grund Ehebruchs, Mißhandlung, unversöhnliher Feindschaft und Trunksucht mit dem Antrage:
1) die Ehe der Streittheile dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den {huldigen
Theil zu erklären und demgemäß in die den schuldigen Theil treffenden Strafen zu ver- urtheilen;
2) eventuell die Klägerin vom Beklagten von Tisch und Bett zu {heiden mit der Maßgabe, daß nach Ablauf von 2 Jahren auf Antrag eventuell nach einem weiter vorgenommenen Güteversuch die Ehe dem Bande nach zu trennen sei,
und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die II, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./Main auf deu 16, Oftober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. L Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Franlfurt a./Main, den 13. Mai 1880.
Denker, . Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.
[13284] Oeffentliche Bekauutmachung.
Die zum Armenrechte zugelassene Cücilie, geb. Schmitt, Ehefrau des Wirthes Peter Schneider zu Güls, vertreten durh Rechtsanwalt Henrich, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Auf- lôósung der zwischen ihr und ihren Ehemann bee stehenden Gütergemeinschaft und steht Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I, Civilkammer des Königlichen Landgerichts * zu Coblenz auf den 19, Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, an.
Coblenz, den 21. Mai 1820.
Heinnicke, i; Gerichts\schreiber des Königlichen Landgerichts.
[1354] Aufgebot.
gie Wittwe des Josef Müller in LWitschwende,
Geaeinde Bergatreute, Oberamts Waldsee, hät das Augebot des ihr abhanden gekommenen Württem- benishen Staatss{uldscheins
Litt, L. Nr. 31,602 tro 1. April und 1 Okto- ber à 44% über 1000 FI. hantragt. Dur Gerictsbes{chluß vom 19. d. Mts. turde dieser Antrag zugelassen und Aufgebotstermin af Dienstag, den 15, April 1884, Vormittags 11 Uhr, bestimmt.
Zufolge desselben Gerichtsbes{lu}sses wird der Fnhaber dieses Staats\chuldscheins aufgefordert, pätestens in dem Aufgebotstermine scine Rechte bei zem dies. Gerich!e anzumelden und den Schuld- ‘hein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos- zrklärung erfolgen würde.
Den 20, Mai 1880.
— Gerichts\chreibereiï des Königl. Amtsgerichts Stuttgart (Stadt). Schaedel, Gerichisschreiber.
Las) Aufgebot,
Die Ehefrau des Londvitors Carl Rudolphi, Johanne, geborene Wittstock, zu Stendal hat das Aufgebot des im Grundbuche der Stadt Sten- dal, Band 48 Seite 359, auf den Namen des minorrennen Iohann Carl Friedriß Ruhz einge- tragenen Gartenlandes von } Pfund Auss\aat, vor dem Viehthore auf Stendaler Feldflur, Schlag 95, Abtheilung I1., gegenschießend Nr. 1b., sowie des in demselben Grundbuche, Band 59 Seite 619, auf die Namen des Müßenmachers Carl Ruhh zu Düben, des Invaliden Nikolaus Gronemeyer zu Stendal und des Garde-Grenadiers Andreas Fried- rich Gronemeyer zu Potsdam eingetragenen Garten- landes von F Pfund Ausfaat vor dem Viehthore auf Stendaler Feldflur, Schlag 95, Abtbeilung I., gegenschießend Nr. 1e., beant:agt. Wer an diese Grundstüde Eigenthumsansprühe oder Grund- gerechtigkeiten geltend macht, wird aufgefordert, {seine Rechte spätestens in dem auf
den 14, Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, an- eraumten Termine anzumelden, tvidrigenfalls er mit feinen Ansprüchen an die Grundstücke aus- ges{lossen und ihm ein ewiges Stillshweigen auf- erlegt wird.
Stendal, den 11. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht.
N Aufgebot.
Auf Antrag des Amtes Ritzebüttel als Erbschafts- amtes ist in den folgenden Nachlaßsachen ein Auf- gebot erlassen :
Am 1. Mai 1878 verstarb zu Rigebüttel die daselbst wohnhaft gewesene Johanna Regina Lenschow, geborene Kohlhagen, des vorverstor- benen Jocen Hinrich Lensbow Wittwe; als nächste Erben sind zwei Geschwister bekannt.
Am 26. März 1880 verstarb zu Nitebüttel die unverehelihte Catharina Mebecca Hoyer, geboren in Döse; als nächste Erben sind Sei- tenverwandte des vierten Grades bekannt;
und werden alle Diejenigen, welche an die betreffen- den Nachlaßmassen Forderungen und Erbansprüche erheben wollen, aufgefordert, diese ihre Forderungen und Ansprüche in dem Aufgebots8ermine Dieusiag, den 21. September 1880, Bgrmittag3 10 Uher, im Amtsgerichte, ‘ und zwar Auswärtige durch gehö- rig legitimirte Bevollmächtigte, anzumelden und auf Erfordern zu rechtfertigen, bei Strafe des Aus- {ch{chlufes und ewigen Stillschweigens. Nitzebüttel, den 23. Mai 1880. Das Amtsgericht. A. Neiunccle Dr.
[13260] Aufgebot.
Der Handarbeiter Heinrich Birkefcld zu Lieben- rode hat das Aufgebot des Sparkassenbuches der hiesigen Kreis-Spar- und Darlehnskasse vom 30. November 1878 Nr. 28496 über 60 #, welches angeblich bei cinem am 29, November 1879 in Liebenrode stattgehabten Brande vernichtet worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf iden 17, September 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird,
Nordhausen, den 12, Mai 1880.
Königliches Amtsgericht. 111. Abtheilung.
Lan Aufgebot.
Die Inhaber der nachstehend aufgeführten Hypo- thekenurkunden und Hypothekenposten, sowie deren Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, werden in der Genecral- Aufgebotssache R. Nr. 5/1880 aufgefordert , ihre Ansprüche späte- stens bis zu dem vor der unterzeichneten Civilkam- mer im Zimmer Nr. I1,
am 22. September 1880 — 11 Uhr,
anstehenden Termine geltend zu machen, widrigen- falls die unbekannten Interessenten mit ihren An- sprüchen ausgeschlossen, die Hypothekenurkunden zu 1, 2, 3 und 4 bchufs Löschung, die Urkunde zu Nr. 5 behufs neuer Ausfertigung für kraftlos er- Tlärt und die Posten zu Nr. 6 und 7 gelds{t werden sollen :
1) Urkunde über 621 Thlr. 9 Sgr. köllmische Hälfte und ein Aus8gedinge des Paul Seukowski eingetragen zu Abtheilung 1II[, Nr. 3 und Abthei- lung II. Nr. 1 des Grundbuchs des Johann Schle- figer’ schen Grundstücks Wyranden Litt, H,, bestehend aus dem Dorothea Senkowskischen Erbrezeß, beftä- tigt 24, Januar 1816, Eintrazungsvermerk und Hypothekenshein vom 2, März 1816 und Priori- tätêvermerk vom 26. März 1823,
2) Urkunde über 310 Thlr. 58 Gr. 9 Pf, mütter- liche Erbgelder und eine Ausstattung der Catharina Senkowski, eingetragen zu Abtheilung 111. Nr. 2 und Abtheilung 11, Nr. 2 des Grundbuchs des Johann Schlesiger’shen Grundstücks Wyranden Litt, H., bestehend aus den zu 1 hervorgehobenen Urfunden und dem Vermerk vom 26. März 1823,
3) Urkunde über 166 Thlr. 6 Sgr. Erb- gelder und eine Ausstattung der Marianna Baehr, später verehelihten Einwohner An-
dreas Biermann in Gr. Cronau, eingetragen zu Abtheilung 111. Nr, 4 des Grundbu{s des Peter Kluth’ hen Grundstüks Gr. Cronau Nr. 20, be- stehend aus dem Anna Baehrshen Erbrezeß vom 12. Februar 1851, Hypothekenschein und Vecmerk vom 2. Dezember 1851,
4) Urkunde über 275 Thlr. 10 Sgr. 2 Pf. väter- lie Erbgelder des Andreas Kluth (alias Klotika), eingctragen zu Abtheilung III, Nr. 1 des Grund- bus des Anton Lengowski’s{en Grundstücks Spie- gelberg Nr. 2, bestehend aus dem Albert Kluth'schen Erbrezeß vom d. September 1815, Hypotheken- schein und Vermerk vom 4. Oktober 1834,
5) Urkunde übec 300 Thlr. Antheil des Gefangen- wärters Michael Pionteck zu Wartenburg, einge- tragen zu Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs des M. Grumawd’schen Grundftücks Wartenburg, Wohnbude Nr. 286, bestehend aus dem Zreigdoku- ment vom 18. Juli 1870,
6) 22 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf. mütterliße Erb- gelder des Michael Kucharzewski, eingetragen zu Abtheilung 111, Nr. 1 des Grundbuchs des der Wittwe Catharina Zimmermann gehörigen halben Hauses Allenstein, Haus Nr. 34, auf Grund des Rosa Kucbarzewski'\{hen Erbrezesses vom 10. Mai 1808, bestätigt 18, November 1828, und
7) 8 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. väterliche Erbgelder des Michael Kucharzewskf, eingetragen zu Abthei- lung IIT, Nr. 2 des zu 6 benannten Grundftüds auf Grund des Barthel Kucharzewski's{hen Erb- rezesses bestätigt 6. November 1827.
Allenstein, den 14, April 1880,
Königliches Landgericht. Dritte Civilkammer.
O Aufgebot.
Auf den zu Jhlowerfehn belegenen, Tom, 53 Vol, 1 Nr. 36 pag. 274 Auricber Grundbuchs für die Gebrüder Dirk Harms Wulff und Heye Harms Wulff als Eigenthümer registrirten Immobilien find folgende Hypotheken eingetragen :
1) 500 Gulden in Golde und vierundfünfzig
Pistolen, welche der Besitzer Joßann Otten Buß vermöge gerichtlicher Schuld- und Pfand- vershreibung, d, d, 26, November 1806, dem Hauêëmann Johann Martens Hinrichs und dessen Chefrau, Trientje Jacobs zu Simons- wolde, aus haarer Anleihe vers{uldet, cinge- tragen ex decreto vom 2. April 1807; 200 Gulden in Golde, welche der Besitzer Jo- hann Diten Buß vermöge gerichtlicher Schult- und Pfandverschreibung, d. d, 1. Dezember 1807 von dem Herrn Kriminal-NRäth von Wicht und dessen Chefrau, geb. Nate, zu Auric angeliehen erhalten hat, eingetragen ex decreto vom 1, Dezember 1807.
_Von diesen Posten ist durch Einschreibung ins
französische Hypothekenregister erneuert :
a. die ad Nr. 2 zu 209 Gulden Gold am 29, Februar 1812,
D, die ad Nr. 1 zu 500 Bulden Gold und 54 Pistolen am 29. Februar 1812. i
3) 250 Gulden in Golde, welche Besißer Harm Rewerts Wulf vermöge privativer und gericht- lih anerkannter Schuld- und Hypothekenver- Greibuda d d I a S Lea Len Eb
reibung d. d. — März 1824 n den Che- leuten Friede Antons und Greetje Steffens zu ODstersander dargelichen erhalten hat, eingetra- gen ex deer. vom 14. April 1824,
4) 500 Tblr. in Golde, welche Tom. et. Vol, hoc
Nr. 39 pag. 298 ex decr, vom 30. Sanuar 1821 für den Kammerkonsulenten von Halem eingetragen worden, sind in Hinsicht des Kapi- tals. Zinsen und Kosten bei Berichtigung des Besißtitels für Harm Rewer!8 Wulff ex of, nach Nr. 82, ag. 648 mit übertragen ex decr, vem 16. November 1826 und dann von dort hierher tranéportirt ex dzcr, vom 18, Novem- ber 1856, 73 Thlr. 272 Stüber G. mit Zinsen von 38 Thlr. G. seit Martini 1840, auf Grund des Immissionsdekrets vom 3, Dezember 1840 in Sachen des Auktionators Thiele in Aurich, Klägers, gegen die Landgebräucber Jann Heyen Gellmers und Harm Reverts Wulff zu Ihlo- werfehn, Beklagte, eingetragen Tom, 53 Nr. 82 pag. 648 ex decr, vom 12. Dezember 1840 und von dort hierher ex decr, vom 18, November 1856 tranéportirt.
Auf Antrag der Eigeuthümer werden Alle, welche einen Anspruch auf vorbezeichnete Hypotheken zu haben vermeinen , aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf
Montag, den 6. September 1880, Bormittag3 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls solche Ansprüche präkludirt und die vorbezeih- neten Hypotheken für vollständig erloschen erklärt werden follen.
Aurich, 15. Mai 1880,
Königliches Amtsgericht IV. (gez.) Lindemann, Beglaubigt: Behrens, Gerichtéschreibergeh.
Zellerfeld, den 15, Mai 1880, ODeffentlihe Sitzung des Königlichen Amtsgerichts, Gegenwärtig: Amtsgerichts-Rath Cludius, Referendar Stor.
In der ZwangsvoUstreckungs]ahe des Zimmermeisters L, RNohrmann in Osterode, Klägers,
gegen den Tischler Friy Sulz in Buntenbock, Beklagçten, wegen Forderung
[13273]
erschien 2c. Cs erging sodann folgender Aus\{lußbescheid: Alle Diejenigen, welche ihre vermeintlihen An- sprüche an den Verkaufsobjekten noch nicht ange- meldet haben, werden im Verkbältniß zum nenen S ihrer Ansprüche damit für verlustig er- Tr 26 Vorgelesen, genehmigt. nr Beglaubigung: gez. Cludius, Stor. Beglaubigt:
Söhle, Gerichts\hreibergehülfe.
[13277]
In der beim unterzeichneten Landgerich{t \{weben- Î
den Prozeßsahe des Schuhmachermeistes Michael ! Kaminsfi aus Rudwangen, Klägers und Wider- è beklagten, wider seine Ehefrau Louise Kaminski, î
eb. Mahnke, in Friedrihsberg per Rudwangen, i
eklagte und Widerklägerin, hat letztere Abweisung i der Klage, zugleih jedoch widerklagend beantragt :
die Ghe der Parteien zu trennen und den j Kläger und Widerbeklagten für den allein _ sculdigen Theil zu erklären. j
Dies wird dem Kläger und Widerbeklagten, f dessen Aufenthalt unbekannt ist, mit dem Bemerken ? bekannt gemacht, daß Termin zur Beantwortung ? der Witerkiage und mündlihen Verkandlang auf ! den 23, September cer, Vorm. 11 Uhr, im Sigßungsaal der unterzeichneten Kammer anbe- raumt ist.
Lyck, den 15. Mai 1880.
Königliches Landgericht. I1, Civilkammer. Der Gerichts\chreiber D Lehnert, [13235] Angermünde-Schwedter Eisenbahn.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur diesjährigen ordentliwhenGeneral- versammlung auf Montag, den 21. Juni, Mittags 12 Uhr, im Saale des Herrn Weiß inScchwedt a. O. eingeladen.
j Tagesordnung:
1) Bericht des Aufsichtsrathes übec die Lage der Geschäfte der GescUschast unter Vorlegung der Jahreërechnung uad der Bilanz des verflossenen Jahres uzd Vorschläge zur Feststellung der Dividende.
2) Ertheilung der Decharge an Aufsihtsrath und Vorstand für das vergangene Jahr.
3) Ausloofung ciner Schuldobligation über 3000 4
4) Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes.
Unter Bezugnahme auf die 88. 20—30 unseres Statuts machen wir darauf aufmerksam, daß nur diejenigen Hecren Aktionäre zur Theilnahme an der Generalversammlung berehtigt sind, welche ihre Aktien nebst doppeltem Nummernverzeichniß \pä- testens drei Stunden vor dem festgeseßten Be- ginne der Versammlung bei dem im Weiß'schen Saale auwesenden Geselischaftsbeamten deponiren.
Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Ge- sellshaft vertreten amtlihe Bescheinigungen von Staats- oder Gemeinde-Behörden über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.
Jede Stamme oder Stamm-Prioritäts- Aktie giebt eine Stimme. Jeder Aktionär kann sich durch einen anderen Aktionär mittelst \{riftliher Voll- macht vertreten lassen.
Sch{wedt a. O, den 21. Mai 1880.
Der Aufsichtsrath der Angermünde-SHwedter
Eisenbahn-Gesellschaft.
Dr Dan or In Sachen
und Schieferdeckermeisters Conrad
Schacht hierselbft, Klägers, wider den Klempnermeister Wilhelm Drechsler bierselb, Verklagten, wegen Hypothekkapitals nebft Zinsen, ift zum Zwecke der Zwangsversteigerung des dein Beklagten - gehörigen, von dem früher Meyer'schen Garten abgetrennten, auf dem Situationsplane mit Nr. 8 bezeichneten, an der Frankfurterstraße hier- selbst belegenen Theiles zu 4 a 17 gm sammt dar- auf errichtetem Wohnhause Nr. 4205 und übrigem Zubehör Termin auf i Greitag, den 27, August 1880, wWiorgens3 10 Uhr, Zimmer Nr. 29,
hierselbst angeseßt. -
Braunsäweig, den 11, Mai 1880.
Herzogliches Amtsgericht VI. RNhamm.“
[13257] des VDach-
[13271] Zm Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der Subhastation des Grundstüks Blatt 57 Lewin ge- bildeten Destillateur Marcus Loewe’schen Spezial - masse von 62,27 M. erkennt das Königliche Amts- geriht zu Lewin durch den Amtsrichter Selmis für Recht:
1) alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an die in der Subhastationsfache Bl. 57 Lewin gebildete Destillateur Marcus Loewe’s{che Spezialmasse ausgeschlossen ;
2) die Kosten des Verfahrens fiud aus der Spezial- masse zu entnehmen. L
gez. Sehmis.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [13334]
Die zur Renovirung der Façaden des Invaliden- hauses nothwendigen Maurer-, Maler- und An- streicher-Arbeiten sollen im Wege der Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und Koftenanschläge sind im Bureau der Hau8verwaltung (Stube 47, 1. Etage) in der Zeit von 8—12 Vor- und 3—5 Nachmittags einzusehen und versicgelte Offerten bis zum 2, Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.
Berlin, den 22, Mai 1880.
Die Hauns-Verwaltnug des Juvalidenhauses.
[13231] Bekanutmahunug.
Die S0 Gel 2A .
ers{lußbezügen " : 104 Geschüßbezügen | " Ve&Uartbe 56 Mündungsbezügen e]Qugrogre, aus wasserdiht präparirtem, mittelsGwerem, sehr festem Segeltuch soll vergeben werden und wollen Reflektanten ihre Preisofferten verschlossen und ent- sprechend bezeichnet, unter Beifügung einer Quali- tätsprobe bis zum 1L. Zuni cr., Vorm. 12 Uhr, beim unterzeihneten Depot einsenden.
Die Lieferungsbedingungen und ein Blatt Zeich- nungen liegen hier beim Depot und in Berlin bei der Redaktion der Submissionszeitung „Cyclop“ zur Einsicht aus. Gegen Einsendung von 1 # können dieselben vom unterzeichneten Depot auch brieflich übersandt werden.
[13313]
WWochen-Aus9weise der deutschen Zettelbauken.
Uebersicht
der
FZannorverschen vem 23. Mai 1880,
Activa. Motallbestand R S 6 2,054.106. Beichskassenscheins „....., 26,245, Noten anderer Banken 860,390, Ten A 12,728.387. [ombaräforderungen 571,015, Effekten 664,154,
Youstige Activa . E 7,875,128. Pasesiva, Grundka. M0 12000008
Bark
BReservefond . , , 903,195, Umlaufende Noten 4,820 800. Sonstige täglick fällige Verbind-
O 3,943,268, An Kündigungsfrist gebundens Ver- bindlichkeitsn 2,148.131. Sonatige Passiva 963,941,
Event, Verbindlichkeiten aus wsitar begebenen, im Inlanäs zahlbaren Wen M.
Ziannoeversehe Bank. Stand der Frankfurter 2 2:18 [13326] am 23, Mai 1880,
Activa. Cafsa-Bestand:
Metall... 46 6,344,500. —. Reichs - Kassen- 347,900,
E S 216,000. —,
651,013,
Noten anderer Banleu
WeBsel-Besland Borschüfse gegen Unterpfänder (Cigene Cf 5 Cffecten des Reserve-Fonds . . Sonstige Activa inkl, Guthaben bet Der Mean Darlehen an den Staat (Art. 76 dcx Statuten) . E Passtlva,
Eingezahltes Acticn-Capital Meer DANT[Mene m Un 9 Läglich fällige Verbindlichkeiten . . „, 4, An eine Kündigungsfrist gebundene
Bernd 2 So Va {8,000 Noch nit zur Einlösung gelangte
Gulbdennoten (Schuldscheine) . . „, 147,600
Die noŸ nit fälligen, zum Incaffo gegebenen in- ländischen Wechsel betragen 4 1,447,583. 52, Die Direction der #rankfnrter Bauk. (gez.) D. Ziegler. H. Andreae.
E c
. e. 17,142,900 ._, ‘3,606/200
784,800 571,709
514,400
Status der Chemuizer Stadtbauk
in Chemniß
{13322 am 23. Mat 1880, Activa.
1) Cafsa : Metallbestand 4 216,188, 06. Bestand an
Reichskafien-
Weinen. . „ 15/185, =, Bestand an
Noten an-
derer Banken , 77,800, —.
D M 3) Lombardforderungen . . , 4) Een 5) Soustige Aktive
F asstva.
„é 309,173, 06. . y 0,099 900, (2 134,887. 50. « 298,083. —. - 2,143,240, 62.
6) Grundkapital . . . #6 510,000, —,
8 Reservefonds . . . , . y» 127,500, —. 8) Betrag der umlaufenden
No DUDEOO
9) Sonstige täglich fällige Ver-
budlihitellen . . . « 9». 983,419, 30.
10) An eine Küudigungsfris} ge- bundene Verbinzlic;ket-
; .5/493/600.—,
e C 11) Soustige Passiven . . . „, 48,965, 67. Weiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel # 695,750. —.
[13324] Bank für Süddeutschlangd.
Stand am 23. Fal iSSO.
Activa. t d 5,111,678/01 17,825 |— 824,200|— 5,953, 703 01 18,758,542 /23 824,840 —
.j Cas88:
1) Metallbestand. ... 9 2) Reichskassenschoeine .... 3) Noten anderer Banken
Gesammter Kassenbestand L Bestand an Vis echseln
4 Lombardforderungen | IV,| Eigens Effecten 4,616,797/37 Y | Irmmobilien 433,159/79 VLI. 1,769,821/90 32,356,864/30 Passiva,.
I} Actiencapital ILI Reservefonds | Immobilien - Amortisationsfonds und Reseryvo für Unkosten . IV.| Mark-Noten in Umlauf .... V.| Nicht präsentirts Noten in alter Währaong VLI Täglich fällige Guthaben ... VILF An Kündigungsfîrist gebundene Guthaben m VITIL 348 865/73 32,356 864/30 Eyentnelle Verbindlichkeiten aus zum Incass0 gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln
15,672,300|— 1,573,840/38
101,819/20 14,460,200|—
103,170 — 96,668 99
Wilhelmshaven, den 21. Mai 1880. Marine- Artillerie-Depot.
é 1,348,311, 83,