1880 / 124 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

zieltén Durbschnittspreise für die Mötate Oktober bis Dezember 1879; desgleichen für die 6 hauptfählibsten Schrannen nah ein- zelnen Wochen. Nachv-eisungen über den Verkauf von Getreide auf den bayeris&en Schra anen, sowie über die erzielten Durschniitga preise für das Kalender(ahr 1879. Viktualienpreise an verschicoenen Orten Bayerns wäßcend der Monate Oktober bis Dezember 1879 ; desgleichen für das Kalenderjahr 1879, Die Publikationen des Königlich bayerischen statistishen Bureaus nebst einem Verzeichniß derselben unter Angabe des Hauptinhalts und einem alphbabetischen Index des gesammten darin enthaltenen ftatistishen Materials von L. Luber, Sekretär im K. statistishen Bureau.

Die von dem elektrotechnischen Verein herau2gegebene „E l e k- trotechbnische Zeitschrift" hat, wie uns die Verlagshandlung mittheilt, na viermonatlihem Bestehen folgende Verbreitung ge- funden: L, Deutsches Reih: 1) Preußen. Provinz: a. Ostpreußen 43, b. Westpreußen 26, e. Brandenburg 450 (Stadt Berlin 306), d. Pommern 60, e. Posen 43, f. Schlesien 127, g. Sachfen 100, b, Schleswig-Holstein 58, i. Hannover 120, k, Westfalen 108, I. Hessen-Nafssau 101, m. Rheinprovinz 157, n. die Hohenzollernschen Lande 2, zusammen 1400, 2) Bayern 57, 3) Sachsen 136, 4) Würt- temberg 23, 5) Baden 57, 6) Hessen 32, 7) Mecklenburg- Schwerin 30, 8) Sawsen-Weimar 16, 9) Melklenburg-Strelitz 3, 10) Oldenburg 27, 11) Braunschweig 23, 12) Sachsen-Meiningea 13, 13) Sawfen- Altenburg 1, 14) Sachsen-Coburg-Gotha 12, 15) Anhalt 5, 16) S{warzburg-Rudolstadt 2, 17) Schwarzburg- Sondershausen 4, 18) Waldeck und Pyrmont 2, 19) Reuß älterer Linie 3, 20) Reuß jüngerer Linie 2, 21) Schaumburg-Lippe 3, 22) Lauenburg 2, 23) Lübeck 2, 24) Bremen 20, 25) Hamburg 31, 26) Elsaß-Lothringen 553 11. Belgien 6; 111. Dänemark 7; 1V. Frank- reich 6; V. Großbritannien 25; VI, Stalien 8; VII. Oesterreich- Ungarn 180; VIII, Niederlande 8; IX. Rumänien 1; X. Rußland 18; X1, S&weden 4; X11. Scweiz 19. Außereuropäisbe Länder I. Amerika (New-York) 6, 11. Asien (Tiflis) 1. Ferner: Empfänger nicht zu ermitteln 5. Summa 2257.

Gewerbe und Handek.

Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Aus dem Berichte über die heutige Generalversammlung der Aktionäre der Staatsbahn - Gesellschaft ist noch hervorzuheben, daß das Betriebsergebniß der Linie Temeswar-Orsowa für die Periode vom 1. Januar bis 30. April cr. mit 419 179 Fl. proviforish auf das Konto der außer- ordentlichen Reserve der nicht vertheilten Erträgnisse früherer Jahre gebucht werden soll. Das Gewinnsaldo von 927 477 Fil. ist dadur erzielt, daß 875 000 Fl, aus der Aufhebung der Spezial- reserven bei den Berg- und Hüttenwerken zum eigentlichen Saldo de3 O und Verlustkont-8 von 52477 Fl. hinzuges{lagen wurden.

Die Generalversammlung der ungarischG-galizishen Bahn genehmigte den Bericht, welcher über die galizis@e Transversalbahn meldet, daß das Projekt von der öôsterreihishen Regierung nicht un- günstig aufgenommen worden sei, und beshloß demnächst eine Statuten- underung, wona dite Zahl der Verwaltungszathémitglieder fortan sich auf höchstens 17 und mindestens 11 belaufen foll. Die Be- Triebécinnahmen vom 1. Januar bis Ende April 1880 erzaben cin Plus von 64 9/6.

Sit. Peterskurg, 28. Mai. (W. T. B.) Die Emission der neuen Eisenbahn-Obligationen durch die Neich?bank dient zur Deckung der bereits vom Staate bewilligten Vorschüsse für be- vorstehende Bauten. Der Reichéshaß an sih braut keine An- leihe; die Bedürfnisse für Goldzinszahlungen sind vollständig gedeckt.

Verlin, 29, Mai 1880. Veri t

über die Thätigkeit der geologischen Landes- Anstalt im Jahre 1879.

der geologischen Landes-Anstalt, welche im Vorjahre durch die

Einrichtung im neuen Diensthause theilweise unterbrochen

worden waren, wieder ihren regelmäßigen ¿Fortgang innerhalb

der bereits seit längerer Zeit in Angriff genommenen Landes-

theile gewonnen, nämlih im Harz, in Thüringen, in der

C, Hessen-Nassau, in der Rheinprovinz und in der egend von Berlin und von Stendal.

1) Der Ha Lz.

Im Harz wurde von dem Landesgeologen Dr. Lossen die Kartirung östlih der Brockenpruppe innerhalb der Meßtis{h- blätter Wernigerode, Derenburg, Elbingerode und Blanken- burg (G. A. 56. 9, 10, 15, 16)*) fortgeseßt und insbesondere derjenige Theil diejer 4 Blätter bearbeitet, welcher das ältere hercynishe Schiefergebirge zwischen der Flößgebirgsgrenze im N., dem Mittel: und Ober-Devon der Elbingerode- Hüttenroder Mulde im S., dem Bolmke- und Mühlenthal im W. und dem Silberbornsgrund im O. in si begreift, Von dem Landesgeologen Dr. Kayser wurden die Sektionen Riefensbeck und Lauterberg (G. A, 56, 13, 19) unter Be-

2) Das thüringische Been.

n nordthüringishen Beckéèn wurden vom Professor Dr. von Fritsh die Aufnahmen in den Sektionen Halle, Gröbers, Merseburg, Weißeufels und Lüßen (G. A. 57. 34, 35, 40, 46, 47) weitergeführt und Revisionsarbeiten innerhalb der Sektion Landsberg (G. A. 57. 29) vorgenommen.

n dem Gebiet am Nordrande des Thüringer Waldes

hat Professor Dr. Bauer die Aufnahmen bei Gotha (G. A. 70. 3) fortgeseßt.

Im Thüringer Walde selbst wurde von dem Landes- geologen Professor Dr. Weiß innerhalb der Sektionen Fried- rihsroda und Brotterode (G. A. 70. 7, 8) dasjenige Gebiet bearbeitet, welches zwishen dem Sembachthal bei Winterstein im Norden, dem Granit von Brotterode im Westen, dèm Abtsberg bei Friedrihsroda im Süden und dem Buntsand- stein der Vorberge im Osten liegt.

Professor Dr. von Fritsch führte die Untersuhungen in der Sektion Sthleusingen (G. A. 70. 27) fort und revidirte die Sektion Suhl (G. A. 70. 21) in einzelnen Theilen.

Am Südwestrande des Thüringer Waldes wurde von Dr. Bücking auf Sektion Schmalkalden“ (G. A. 70. 13) im Ans{hluß an die von Professor Dr. von Seebach kartirte nordöôstlihe Ede des Blattes das südlih anstoßende Gebiet bis zur Grenze gegen Sektion Wasungen aufgenommen,

_JIn dem ehemaligen Aufnahmegebiet des Hofraths Direktor Dr. Emmrih im Meiningenschen wurden einzelne Theile der Sektionen Altenbreitungen und Schwarza (G. A. 69. 18, 70. 20), sowie der nördlihe Theil der Sektion Wa- sungen (G. A. 70. 19) von Dr. Bücking, der übrige Theil der Sektion Wasungen, sowie die Sektion Meiningen (G. A. 70. 25) von Herrn Frangen in Meiningen revidirt.

Die Bearbeitung der Sektion Themar (G. A. 70. 26) wurde von Dr. H. Proescholdt in Meiningen in Angriff Ge- nommen.

__ Von Herrn Hofrath Direktor Dr. Richter in Saalfeld ist die Sektion Rudolstadt (G. A. 71. 13) theilweise revidirt und die Grenze zwischen dieser und der von Herrn Geheimen Hofrath Professor Dr. Schmid in Jena bearbeiteten Sektion Blankenhain (G. A. 70. 7), sowie die Grenze zwischen den Sektionen Nemda und Kranichfeld (G. A. 70. 12, 18) einer leßten Revision unterworfen worden.

__ Geheimer Hofrath Professor Dr. Schmid in Jena stellte die Sektionen Kranichfeld (G. A. 70. 12), Blankenhain und Kahla (G. A. 71. 7, 8) vollständig druckfertig her. Derselbe bearbeitete ferner das Blatt Osthausen (G. A. 70. 11) und den östlihen Theil des Blattes Arnstadt (G. A. 70. 10).

Jm östlichen Theil vvn Südthüringen vollendete Pro- fessor Dr. Liebe in Gera die Sektion Weida (G. A. 71. 07), seßte die Untersuchungen innerhalb der Sektionen Neitschau, Greiz, Schleiz, Schönbah, Lobenstein und Hirschberg (G. A. 71. 23, 24, 27, 29, 32, 33) fort und begann die Auf- nahmen innerhalb der Sektionen Waltersdorf, Mielesdorf, Lehesten und Gefell (G. A. 71. 18, 28, 31 und 34).

Fn dem südlihsten Theil von Südthüringen endli be- arbeitete Dr. Loreß die Sektionen Eisfeld und Meeder (G. A. 70. 34, 40), welche fih an die im Vorjahre vollende- ten Blätter Siteinheide und Neustadt a. d. H. westwärts an- schließen. Beide Sektionen wurden dem Abschluß nahe ge-

führt. 3) Die Provinz Hessen- Nassau. Jm nördlichen Theil des Regierungsbezirks Cassel ist von dem Landesgeologen Dr. Moesta die Aufnahme im Gebiet des unteren Fuldalaufes südöstlih von Cassel fortgeseßt und die

¡ Sektion Lutwigseck (G. A, 69. 2) bis auf geringe Feststel- Im Laufe des Jahres 1879 haben die Aufnahmearbeiten |

nußung der von der topographischen Abtheilung der Landes- ausnahme neuaufgenommenen Meßtishblätter revidirt und erstere in dem südöstlihen Theile, leßtere vollständig fertig gestellt. Bei diesen Arbeiten, sowie bei der Benußung der

weiterhin zu erwähnenden Blätter des Westharzes und des Eichsfeldes leistete die vorzügliche Ausführung der neuen topographischen Aufnahme die besten Dienste.

m westlihen Oberharze wurden von dem Sekretär Halfar Untersuchungen zur Gliederung des Spiriferensand- steins in dem Gebiet westlich der Wasserscheide zwischen dem Schalke- und Gose-Thale einerseits und dem Okerthale an- R E 5

Vehufs der Fertigstellung der 100 000 theiligen geolo- logischen Üebersichtskarte des Harzes sind von bem Länbigaeo logen Dr. Speyer diejenigen Kartenblätter, innerhalb welcher der West- und. Südwestrand des Harzes verläuft, nämli

Hahausen, Lamspringe, Gandersheim, Westerhof, Osterode und Gieboldehausen (G. A. 55. 6, 5, 11, 17, 23, 24) so weit auf- Felten ago M as I Le E Gdlarte erfor-

ar. abei gelangte das att te -

ständigem Abschluß. S e

Von demselben ist im Zusammenhang mit diesen Auf- nahmen die geologische Kartirung der Blätter Osterhagen Gercde) und Duderstadt (G. A. 56. 25, 556. 30), bei der ersteren im Anschluß an die älteren Aufnahmen des Herrn von Seebach, vollständig durchgeführt, diejenige des Blattes Waadcke (G. A. 55, 29) in Angriff genommen worden,

Am Nordrande des Harzes eßte Professor Dr. Dames die Bearbeitung der Sektion Quedlinburg (G. A. 56. 16) fort, welche bis auf die Kreideablagerungen in der nächsten Umgebung der Stadt Quedlinburg und die jüngeren Bil- dungen am Westrande der Sektion fertig gestellt wurde.

*) (G. A. 56. 9) = Gradabtheilung 56 Sektion 9,

lungen vollendet worden.

Jm südlichen Theil des Regierungsbezirks führte Pro- fessor Dr. von Koenen innerhalb der Sektionen Vacha und Stadt Lengsfeld (G. A. 69. 11, 17) die durch den Bau der Fulda-Bahn nöthig gewordenen Revisionen aus, beendete die Aufnahme von Sektion Hersfeld (69,9), sette die Bearbeitung von Sektion Geisa-Nasdorf (G. A. 69. 16) fort und begann diejenige von Sektion Eiterfeld (G. A. 69. 15).

Jn der Rhön wurde durch Professor Dr. Bauer die Auf- ne der Sektion Kaltennordheim (G. A. 69. 23) weiter- geführt.

Bon Dr. Bücing wurde in diesem Gebiet die Bearbeitung der Sektion Gelnhausen (G. A. 68. 48) der Abschlicßung nahe gebraht und die Aufnahme der Sektionen Groß-Krozßenburg, Hanau und Windecken begonnen (G. A. 68. 58, 52, 46).

Jm Regierungsbezirk Wiesbaden sind von dem Landes- geologen Dr. Koch im Anschluß an die früher vollendete Sektion Nödelheim (G. A. 68. 50) die Sektionen Frankfurt, Schwanheim und Sachsenhausen (G. A. 68. 51, 56, 57) zum Abschluß gebracht und zur Veröffentlihung als zweite Serie über ehemals nassauisches Gebiet fertig gestellt worden.

Von demselben wurde eine eingehende Untersuhung der geologischen Verhältnisse der Emser Termalquellen ausgeführt und dabei zugleih die Sektion Ems (G. A. 67. 39) zum großen Theile kartirt.

Jm nördlichen Theil des Regierungsbezirks Wies- baden hat Dr. Angelbis die dem Braunkohlen- und Basalt- gebiet des hohen Westerwalds angehörenden Sektionen Marien- berg und Rennerod (G. A. 67. 22, 23) druckfertig hergestellt, welche sih an die im Vorjahre bearbeiteten Sektionen Langen- bah und Wildenstein südlih anschließen.

L __4) Die Rheinprovinz.

Jn dem füdlihen Theil der Rheinprovinz ist von dem Landesgeologen Grebe die Aufnahme der Sektionen Schweich, Neumagen, Mor)cheid, Kronweiler, Kirn und Baumholder (G. A. 80. 9, 10, 17, 24, 81. 13, 19) vollendet worden.

5) Die Gegend von Berlin und Stendal.

Bn der Gegend von Berlin wurden unter der Leitung des Landesgeologen Professor Dr, Berendt die Aufnahme- arbeiten mit bejonderer Berücksihtigung der agronomischen Verhältnisse durch Dr, Laufer, Dr. Dulk und Dr, Wahnschaffe in den Sektionen Alt: Hartmannsdorf, Friedersdorf und Mitten- walde (G. A. 45. 39, 45, 44) zu Ende geführt. Die Sektion Cöpenick (G. A. 45. 32) wurde in Angriff genommen und eine Revision der Sektionen Kein und Fahrland (G. A. 44. 34, 35) ausgeführt.

, Außerdem wurde durch den inzwischen als Professor der Mineralogie und Geologie an die japanische Universität Tokio berufenen Dr, Brauns die Aufnahme des Blattes Zossen (G. A. 45. 43) zum Abschluß gebracht.

Jn der Gegend von Stendal wurden dur die Professoren Dr, Scholz und Dr. Gruner die früher begonnenen Sektionen Calbe a. d. Milde und Uenglingen (G. A. 43. 19, 21) druck-

Stand der Publikationen. m Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangt : die Lieferung XIL,, enthaltend die Blätter : Naumburg, Camburg, Bürgel, Stößen, M: E die Lieferung XLIV. (2. Flatlandslieferung. . 3 enthaltend die Sektionen Oranienburg, ennigsdorf, Spandow im Nordwesten __Deruins, MSDeL Ba U a e 5 BB es sind mithin im Ganzen publizirt . Von den Abhandlungen der Anstalt ist als

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die Flora des Nothliegenden von Wünschendorf bei Lauban in Schlesien nebst 3 lithographirten Tafeln ausgegeben worden, Debit der Publikationen. : __ Nath dem vorjährigen Berichte betrug die Zahl der debi- tirten Kartenblätter am Schluß des Jahres 1878 überhaupt 6494 Blatt. Im Jahre 1879 wurden verkauft: von Lieferung L., Gegend von Nordhausen 39 Bl, Ry: A 20 L. 7 BlRWErode 8, V ¿Stsurt A 1 "t V, r” 4 Halle 3 "i , VI., Saarbrücker Steinkohlen- Never, L Theil 48; f VIL., Saarbrüder Steinkohlen- oie Ua 17, , VIIL, Riechelsdorfer Kupfer- schiefer-Gebirge E 7 XI,, Gegend um Berlin 19 2 XIL, Gegend von Naum- burg: a. S. 308 i XIII., Umgegend von Gera in Dst-Thüringen 12 ,„

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565 Blatt,

so daz im Ganzen bis jeßt debitirt sind . , , 7059 Blatt Von Abhandlungen wurden verkauft : Band I. Heft 1. (Eck, Rüdersdorf) . .. 1 Ex. S, SYUL Reue. 1

. (Laspeyres, Rothliegendes von Halle) 4 r O Me C L 14 U (Drity Nüderedas) en) 1

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Orth, Rüdersdorf) = . 11 Berendt, Nordwestliche D . (Kayser, Aelteste Devonfauna des Q 4

1, (Weiß, Flora des Rothliegenden von Wünschendorf bei Lauban) . . 12

Hauchecorne.

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Der siebenundvierzigste Jahresbericht über die unter dem Hohen

Protektorat Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen stehende Baruch Auerbacsche Waisen-Erziehungsanstalt für jüdisbe Knaben (Berlin, Oranienburgerstraße 38), ers stattet von Dr. Leonhard Auerbach, ist soeben erschienen. Wir entnehmen demselben folzende Daten: Das siebenundvierzigste Jahr seines Bestehens _und seiner segensreihen Wirksamkeit hat das Baruch Auerbachsche Knaben - Waisenhaus unter dem sichtlichen Beistande Gottes zurückgelegt und wieder nach allen Seiten hin erfieulihe Fortschritte gemacht, welhe auf die späteste Zeit hinaus lein dauerndes Bestehen verbürgen. Die Zahl der Zöglinge hat si seit dem Jahre 1864 mehr als verdoppelt. Drei Zöglinge der Anstalt haben im lezten Jahre das Abiturienten- examen sehr gut bestanden und find zur Universität übergegangen. Alle Zöglinge entwiteltea sich in geistigèr und sittlicher Hinsicht in günstiger Weise, und au die entlassenen Zöglinge haben fich im Leben trefflih bewährt. Eine sehr große Zahl neuer Mitglieder mit jährlichen Beiträgen ift eingetreten ; namhafte Scenkungen, Legate und großherzige Stiftungen sind der Anstalt im leßten Jahre ge- worden. Cin großer Neubau, dessen Vollendung im künftigen Jahres zu erwarten ist, wurde am 5. Vei D in Angriff genommen, um die Zahl der aufzunehmenden Waisen zu vermehren; es können dann 52 Knaken und 38 Mädchen in die Anstalt aufgenommen werden. „Dem Vor- stande gereiht es zur Genugthuung, auch in diefem Jahre mit cehr- erbictigem Danke die huldvolle Anerkennung der Erlauchten Mit- glieder des Kaiserhauses ,„ vor Allem der Hohen Protektoren der Anstalt, Jhrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin hervorheben zu dürfen. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat auch in diesem Jahre die Hohe Gnade gehabt, den Anstalten etne außerordentlide Schens kung im Betrage von zweihundert Mark buldvoUst zu gewähren, und aufs Neue hierdurch Allerh3ch{chs# Ihre landesmütterlihe Fürsorge für die Baruch Auerbahschen Stiftangen bethätigt,“ Die Einnahme der Baruch Auerbahschea Waisen-Erziehungs- anstalt für jüdisbe Knaben betrug im vorigen Jahre: Kafsens bestand am 1. April 1879 7707 Æ 84 in baar, Zinsen vom 1. April 1879 bis 1. April 1880 der Hypotheken und Staatspapiere L L O, Zinsen aus der Caspar Arnstein\chen Stiftung 4441 4 50 §, bestimmte jährlide Beiträge 5153 # 590 s, Geschenke und Legate in baarem Gelde 19431 4 50 S. Die Ausgaben betrugen : Kosten für den gesammten Bedarf der Anstalt als Beköstigung von 52 Waisen, 2 Erziehern, 1 Pflegemutter 2c., Klei- dung, Wäsche, Shuhwerk, Holz, Bücher u. #. w. 30 950 4625 ch5, Gehälter Honorare, Penfionen, Schulgeld, Renten, Unterftüßungen früherer Zöglinge 2c. 18 223 M 29 s, Paugu tollen 4700 4 Der Bestand der Fonds und der Kasse betrug am 1. April 1880: Hypotheken 588 000 M4, preußishe Staats- und Reichsanleihen 5400 4, Eisen- bahnprioritäten 56 662 90 S, Pfandbriefe, Nentenbriefe, preußische Staatsschuldscheine, Berliner Stadtobligationen 2c. 13 050 Æ, baar in Kafse 13 417 f 61 9, in Summa 676 530 M 11 D.

Am kommenden Montag werden je ein Bataillon des 2. urd 3: Garde-Regiments z. F, sowiz des Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiments Nr. 1 und des Kaiser Franz Garde-Grenadier- Regiments Nr. 2 zur Abhaltung von Gefe{hts- und Schießübungen im Terrain die Garnison auf 12 Tage verlassen und wird für diese Zeit bei den genannten Regimentern je ein Landwehrübungs- Bataillon zusammengezogen werden, welche in den frei gewor- denen Kasernements der ausgerückten Bataillone Quartier erhalten.

Die Ausstellung von Hans Makarts „fünf Sinnen“ wird am

Dienstag, den 1. Juni cr., beendet werden. Voraus\ictlich wird das nächste Gemälde desselben Künstlers „Die Jagd De Dis na“ be» reits im Herbst dieses Jahrs in Berlin zur Ausitellung gelangen.

Redacteur: Riedel.

Verlag dex Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen

Berlin:

fertig hergestellt und die Aufnahme der südlid Sektion Lüderiß (G. A. 43. 27) Sia dtinen, ide

(einschließlich Börsen-Beilage).

6 Blätter, f

. 64 ier, « | : 1 erites Heft F des I11, Bandes eine Arbeit des Professors Dr. Weiß bee 5

Juli |

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Skaals-Anzeiger.

Nichtamlliches.

Preußen. Berlin, 29. Mai. Jn der gestrigen (74.) Sißung trat das Haus der Abgeordneten in die. erste Berathung des Geseßentwurss, betreffend Abände- rungen der kirhenpolitishen Geseße ein. Die De- batte wurde vom Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer mit folgenden Worten eingeleitet:

Meine Herren! Indem ih mich anschicke den Geseßentwurf, betreffend Abänderung der kirchenpolitishen Geseße der wohlwollen- den Beurtheilung des Hauses und dem erleuchteten Patriotismus eines jeden einzelnen Mitgliedes zu empfehien, bitte id um die Er- laubniß, meinem einleitenden Vortrage zunächst einige Bemerkungen voranstellen zu dürfen über- die Methode, welche ih bei demselben zu befolgen gedenke. Dieser Entwurf hat von dem ersten Tage seiner Veröffentlichung an die lebhafteste Theilnahme der weitesten Kreise gefunden und seine Vesprehung in den Organen der Presse aller Parteirichtungen ist eine so überaus lebhafte gewesen, alle Gesichts- punkte, welche ihn e:füllen, sind {hon im Voraus einer so gründ- lichen Erörterung unterzogen, daß es faft den Anschein haben möchte, als sei die Diskussion bereits im Voraus erschöpft. Unter diesen Umständen ist es für mich sehr {wer, der Versubung zu wider- stehen, gleih jeßt bei meinem einleitenden Vortrage in die Beleuchtung der Cinwände hineinzutreten, 1 der unzweifelhaft A wird und auch ja bereits in der Oeffent-

keit hervorgerufen hat. : :

M Se balte es indeß im Interesse der Sache für gerathen, mich för jeßt ledigli erläuternd und referirend zu verhalten. Ich werde mir erlauben, Ihnen in aller Kürze soweit ih in ciner solchen Sache kurz sein kann die Umstände darzulegen, unter denen dieser Gesetzentwurf entstanden ist, die Triebfeder, auf welcher er beruht, die Ziele, welche er anstrebt, und bie Mittel und Wege, deren er sich bedieneù will, um diese Ziele zu erreichen. Ich werde mich dabei jeder Polemik enthalten und werde von diefer Waffe nur dann Ge- brau machen, wenn sie mir im Verlauf der Diskussion zur Abwehr gewissermaßen von anderer Seite geradezu in die Hand gedrüdt wird, Fch muß allerdinçs besorgen, daß durch Erfüllung dieses meines Vor- satzes meine Auseinanderseßungen einen etwas nüchternen und blasen Charakter haben werden namentlich gegenüber dem lebhaften Fnteresse, welhcs die Veröffentlichung des bekannten Aktenmaterials îin den leßten Tagen hervorgerufen hat, und der Lebhaftigkeit ge- genüber, die ja unzweifelhaft die bevorstehenden Diskussionen auch unter den Parteien annehmen wird. Jch ater bin dec Meinung, daß es mir ziemt, bei der Einleitung und Vertheidigung einer Vorlage, die aus\{ließlich den Zweck hat, ih betone das, meine Herren, aus\{ließlich den Zweck der Befestigung des inneren Friedens und der Beseitigung des geistlichen Nothstandes unserer katholischen Mit- bürger zu dienen, daß mir bei dieser Begründung nur der Ton der ruhigsten Beweisführung gebührt.

Meine Herren! Als ih ih denke, es war am 9. Februar d. I. die Ehre hatte, bei der Etatsberathung zum ersten Male in diesem hohen Hause über die Möglichkeit zu sprechen eines Ausgleiches unserer kirchenpolitischen Wirren, da durfte ich auf zwei Hauptgesicht8- punkte aufmerksam machen. Der erste war der, daß, wie und wann auch immer dieser Ausgleich möglich sein würde, er sih nur würde vollziehen können auf dem Boden der preußischen Landeêgeseßgebung und der zweite Gesichtspunkt war der, daß ih die Verpflichtung hatte, vor JUusionen darüber zu warnen, daß wir ctwa in einem raschen Tempo zu diesem Ausgleih gelangen würden. Ich mußte damals hervorheben, daß der zurückzulegende Weg, um in den sicheren Hafen des kirchlichen Friedens einzulaufen, ein sehr langer und sehr gefährlicher und mit Klippen bedeckter sei, und daß keineswegs zu übersehen sei, ob und wie rasch. wir ihn durchlaufen würden.

Meine Herren! Die Zusage, welche in dem ersten Gesicht s- punkte lag, bemüht \sich die h.utige Borlage zu erfüllen ; daß der zweite richtig gewesen ist, Haben diejenigen That- sahen, welhe in der Oeffentlichkeit unter dem Namen der Wiener Besprehungen ja bekannt sind, nur zu deutlich bewiesen, und um Ihnen das näher darzuthun, bin ih verpflichtet,

von diesen bis jeßt streng geheim gehaltenen Besprehungen insoweit den Schleier hinweg zu ziehen, als cs zum Verständniß der gegen- wärtigen Situation und zrr Begründung der Vorlage dienlich ift. Ich übergehe- dabei die der Geschichte angehörenden Besprechungen von Kissingen und Gastein; sie haben den Boden geebnet für die Möglichkeit , in Wien zwischen den gegenseitigen Unterhändlern in eine ruhige und vom Geist der Versöhnlichkeit getragene Erörterung über die Möglichkeit eines modus vivendi einzutreten.

Meine Herren! Mit Unrecht hat man diesen Besprechungen den Charakter von eigentlichen Verhandlungen vindizirt. Von diesem Charakter sind sle sehr fern gewesen, denn wir haben vom ersten Augenblickle an, wo die von uns beguf- tragten Sachverständigen in eine Erörterung eintraten, kein Hehl daraus gemacht, daß die Grundlinien der Regulirung des Grenzgebiets zwischen Staat und Kirche für Preußen durch unsere Gesetzgebung von 1873 bis 1875 unwiderruflih gezogen sei, (hört, hört! im Centrum) unwiderruflich gezogen ci, und daß ein Ent- gegenkommen von Seiten des Staats sich beschränken müsse auf eine in freundlichem Sinne gehaltene Erörterung über die Möglich- keit der Beseitigung von Differenzpunkten.

Meine Herren! Die katholische Kirche, wenngleich sie von ihrem Standpunkte aus stets den Charakter der Universalität wird fest- halten müssen, wird ih doch auf der anderen Seite nicht entbrechen können, in der Ausgestaltung derjenigen ihrer Rechtsinstitutionen, welche das bürgerlihe Rechtsgebiet berühren, sich dem Rahmen des nationalen Staats einzufügen. Hiervon kann, meine Herren, Preu- Na nicht zurücktreten, und wird Preußen nicht zurücktreten.

as hat den Aeußerungen derjenigen Sachverständigen, die wir nah

Wien entsandt haben, als unabänderlihe Richtschnur zu Grunde ge- legen und ist von ihnen auc fest ehalten worden.

Unter diesen Aspekten hat in Wien mehrere Monate hindur von bewährten Sachverständigen beiderseits eine fortlaufende Reihe von Besprechungen stattgefunden, theils über Prinzipienfragen allge- meiner Natur, theils über die einzelnen Bestimmungen der preußi- \hen Maigeseßgebung. Man hat sie Paragraph für Paragraph durchgenommen, an dem Maßstab gemessen, in wie weit sie nah kirhliher Auffassung intolerable seien und in wie weit nah den Auffassungen des Staates in einzelnen Punkten ein Entgegenkommen stattfinden könnte, hierbei hat sih nun sofort zweierlei herausgestellt. Erstens dasjenige, was durch die Jahrhunderte hindur zur historishen Thatsahe geworden i, bei allen kirchen- politishen Verhandlungen und kirhenpolitischen Kämpfen, näm- li daß für Staat und Reich ein gemeinsamer Rechts- boden überhaupt nitt zu finden ist auf ihrem Grenzgebiete, daß die Staatsgeseßgebung, welche diese Materie zu regeln unternimmt, nie- mals den Anspruch darauf machen kann, wirklich der adäquate Aus- druck eines gemeinsamen Rechtsbewußtseins zu sein, das Aeußerste, was man erreichen fann, ift eine Verständigung über lassen Sie mich einmal wieder diesen banalen Ausdruck gebrauchen einen modus vivendi dahin, daß der Staat scine Geseßgebung so einrichtet, daß der Kirche unbehindert die Ausübung threr erhabenen Heilsauf- gabe möglich sein kann und andererseits die Kirche ihre Institutionen lo ordnet, daß fie den Staat der Nothwendigkeit überhebt, zur Ab- wehr gegen sie in einzelnen Fällen aufzutreten.

welche der Gesetzentwurf

Erste Beilage

Meine Herren! Diese Thatsache, die ih wiederhole das in Wien B Neue konstatirt ist, hat uns weder überrascht, noch uns eine Enttäuschung bereitet. Wir waren vollkommen darauf ge- faßt; aber der zweite Gesichtspunkt, der bei diesen Besprechungen ermittelt wurde, hat uns allerdings eine Enttäushung bereitet, nämlich, daß wir absolut nicht dazu gelangt sind, in dieser friedlichen Erörterung diejenigen Gesichtspunkte zu finden , welche eine friedliche Remedur der Dinge möglich machen könnten. Ih muß Ihnen dies bei der Wichtigkeit der Sache an der Hand der in Wien stattge- habten Diskussionen über einzelne unserer kirhenpolitishen Gesehe flar mahen. Jh werde niht den ganzen Cyklus derselben in die Diskussion führen das würde sehr viel zu weit greifen, sondern nur einige der frappantesten Gesichtspunkte vorführen, um daran zu beweisen, daß es für uns unmöglich gewesen ist, den Standpunkt zu finden, von welhem aus im Wege einer sogenannten organischen Revision der Maigesetze hätte vorgegangen werden können.

Meine Herren! Ich knüpfe zunächst an, an das Geseß vom 12, Mai N betreffend die Ausübung der Disziplin über Kirchenbeamte. Dieses Gesey enthält in seinem zweiten Abschnitt die Bestimmung über den sogenannten recursus ab abusu, welhe dem von einem _firhlichen Disziplinarurtheil Getroffenen das Recht giebt, gegen dies Urtheil an den Gerichtshof für firchliche Angelegenheiten Berufung einzu- legen, und dieses Urtheil des kirchlichen Gerichtshofes hat entweder die Berufung zu verwerfen, oder den bezüglichen kirchlichen Diszipli- narspruch in seinem ganzen Umfang und Inhalt zu vernichten, also den Effekt einec Kassation. :

Nun wurde unsererseits Folgendes erwogen: unzweifelhaft hat der Staat an dem Rechtsinstitut denn als ein solches hat ihn auch die Kirche zu langen Zeiten anerkannt an dem recursus ab abusu festzuhalten, aber andererseits hält der Staat daran fest, daß, wenn man diese Institution bis in die kleinsten Einzelheiten orga- nisch ausbilden will, daß auch die geringsten kirchlichen Rügen darunter fallen sollen, daß man damit ein Gebiet betritt, welches die Wirksamkeit der kik{hlihen oberen Organe allzusehr in Fesseln \{chlägt, ohne dem Staate einen Nußen zu bringen. Man war also diesseits der Meinung, daß es allenfalls angängig sein würde, diesem Rekurs, wenn ih mi so ausdrücken soll, eine quantitative Einschränkung angedeihen zu lassen, indem man nämlich das Be- rufungsrecht auf die Fälle der wirklihen Entfernung aus dem Amte würde einshränken können, einschließlich natürlih der Suspension, so daß alle minderen Strafen, Warnungen, Verweis, Geldbuße, aus dem Rahmen dieser doch einen politishen Charakter tragenden Jn- stitution würden herausfallen können. Ferner sind wtr so weit ge- gangen, es für diskutabel zu erklären, daß man den Effekt des Urtels des kirhlihen Gerichtshofes beshränken könne auf die Ver- nihtung des weltlichen Theils des kirchlichen Richterspr aches, so daß also unter den Gesichtspunkt des bürgerlihen und weltli- chen Einschreitens nur die Vermögensnahtheile fallen und natürlich auch die Nachtheile an der persönl'chen Freiheit, welÞhe durch ODisziplinarsprub etablirt werden , und daß die geistlihe Seite der Disziplinarrüge einscließlich der Ent- fernung aus dem Amt, Ausübung der Seelsorge nicht unter den Ge- fihtspunkt der wirklichen Einwirkung künftig fallen sollte.

Meine Herren! Das sind zwei Konzessionen von eminentester Bedeutung, und nun die Antwort? „non possumus!“ „Der recursus ab abusu ift intolerabel, inacceptabel, wir müssen- das ganze Institut verwerfen.“ (Sehr richtig! im Centrum.) Sie sagen „sehr rich- tig“, während in früheren Zeiten in Preußen der von Ihnen gewiß hochverehrte, verewigte Erzbischof von Geißel ausdrüdlih erklärt hat, der recursus ab abusu sei ein organisches Rechtsinstitut der ka- tholischen Kirche und Niemand könne daran denken, daran zu rütteln.

Ich übergehe die anderen Theile dieses wichtigea Gesehes, es würde mi, wee gefags n weit führen, und ich glaube, diejer eine

all ift {hon schr frappant. E

Y A das Geseß vom 13. Mai 1873, betreffend die kirchlichen Straf- und Zuchtmittel. Auch hier waren unsere Sachverständigen ih muß ja diesen Ausdruck immer gebrauchen, weil von eigent- lihen Verhandlungen keine Rede gewesen ist, inzwischen aber fie haben mit einer gewissen moralischen Autorität sich geäußert der Meinung, daß auch dieses Geseß einige Punkte enthält, welche einen derartigen Cintritt in das innere kirhlihe Leben darstellen, daß man sih die Frage vorlegen könne, ob man nit im Stande sein würde, auf sie im staatlichen Interesse zu verzihten. Hier war es nament- lih der Punkt, der bei der bisherigen Handhabung des kirchlichen Straf- und Zuchtmittelgeseßes stets der wichtigste gewesen ist, näm- lih die Frage, ob die Versagung der Absolution im Beichtstuhl als kirhlihe Strafe oder Zuchtmittel im Sinne dieses Gesehes zu rerstehen sei: Dieser Punkt war es, in welchem wir glaubten ent- gegen kommen zu können, indem wir den Saß für diskutabel er- klärten, daß die Versagung der Absolution im Beichtstuhl als ein solches kirchliches Strafe und Zuchtmittel, welches eventuell dem bürgerlichen Strafvollzuge unterläge, nicht zu erachten sei. Ferner handelte es sich hierbei um die äußerst wichtige Frage, in welcher Form und in welhem Umfange gegen Angehörige der Kirche gerich- tete disziplinarishe Rügen veröffentliht werden dürfen. Jn diefer Beziehung lautet das jebige Geseß: „Die Verhängung der nach diesem Gesetze zulässigen Straf- und Zuchtmittel darf niht öffentlich bekannt gemaht werden. Eine auf die Gemeindemitglieder beschränkte Mittheilung is nicht ausgeschlossen.“ Die Erfahrung der leßten Jahre hat gelehrt, daß diese Vorschrift, wenn man vom Standpunkt des Staats eine Nachgiebigkeit zeigen will, einer Einschränkung fähig ist, indem man etwa sagen kann, daß eine Mittheilung innerhalb des Kirchengebäudes zulässig ist, natürlih aber nicht in der Presse. Also Sie seben, auch auf dem Gebiete dieses Gesetzes ist man unsererseits bemüht gewesen, die Möglichkeit eines Entgegenkommens zu eröffnen. Was war die Antwort? Das ganze Strafvollzugs- und Zucht- mittelgeseßz, namentlih die ihm beigefügte Strafsanktion alfo eigentlich das, was ihm Fleisch und Blut verleiht is unannehm- bar, wir können uns unter keinen Umständen darauf einlassen, na- mentlih können wir nit verzichten auf den dritten Absaÿ des §. 4, welcher das Verbot enthält, daß kirhlihe Disziplinarstrafen in be- \{impfender Weise erlassen und veröffentliht werden können.

Meine Herren! Jch glaube auch die Diskussion über dieses Ge- seß hat also zu einem rein negativen Ergebniß geführt und nun will ih zum Schluß noch, um diesen Theil meiner Erörterungen in allec Vollständigkeit abzuschließen, auf das Ordensgeseß, ein Gefeß, welches gerade auf das praktische Leben von eminentem Einflusse ift, mit zwei Worten kommen.

Man hat staatlicher Seits stets anerkannt, und wird \tets an- erkennen, daß die der Krankenpflege sih widmenden Orden alle Be- rücksihtigung und Förderung verdienen, so lange und fo weit sie ihre Thätigkeit lediglih und im Kreise dieses Zweckes ausüben, und Sie werden deshalb au, meine Herren, im §. 10 der gegenwärtigen Vorlage einen, ih glaube sehr deutlichen und s{lagenden Beweis finden von der Bereitwilligkeit der Regierung, der Kirche und ihrem Bedürfniß auf diesem Gebiet entgegenzukommen. Aehnliches wurde bei den Wiener Besprechungen von Seiten unserer technishen Sach- verständigen in Aussicht gestellt, natürli unter Festhaltung des all- gemeinen Grundsatzes, daß die Orden der katholischen Kirche von dem Gebiete des preußischen Staats ausgeschlossen find. Was war

die Antwort? Nein, der Saß muß gedreht werden, an die Spiße des Geseßes muß unter allen Umständen gesteUt werden: die Orden

1880,

warm ale. 7D

der katholischen Kirhe find in dem preußischen Siaatsgebiet unbe- {ränkt zuzulassen, und dann wurde eine nachsichtige Beurtheilung im einzelnen Fall anerkannt, ob die Kirche sih mit der Auss{ließung einer einzelnen Kongregation würde einverstanden erklären können. Meine Herren, diese Erfahrung mußte nun doch {hon damals, als die vor- läufigen Wiener Besprehungen zu Ende geführt waren und unser Kommissarius uns darüber berichtet hatte, der Regierung ret ernfte Erwägungen aufdrängen, und ich sage das, namentli denjenigen gegenüber man hat das ja in den leßten Tagen vielfach in der Presse vernommen die gegenwärtig bereit find zu sagen, ja eine durchgreifende organische Revisioz der Maigeseße würden wir uns noch gefallen lassen, aber nur nicht diese Vorlage mit ihrer Voll- machtforderung. Welcher Art waren nun diese Erwägungen ? Meine Herren, wenn wir im Wege einer umfassenden Revision der Maigeseßgebung den Inhalt etwa, den ih vorhin an den einzelnen Gesetzen als möglichstes Entgegenkommen bezeichnete, vorgegangen wären, und die kir{lihen Organe bei ihrem in diesen Besprehungen fixirten Standpunkt, was ja zu erwarten war, festgehalten hätten, welcher Zustand wäre dann für den Staat entstanden? Er hätte seiner- seits sehr wirksame Waffen aus der Hand gegeben und hätte andererseits nichts dafür eingetausht. Meine Herren, eine solhe Haltung wäre meiner unmaßgeblichen Meinung noch eine Thorheit und eine Schwäche ge- wesen, deren fich die preußische Regierung in keinem Falle glaubte \huldig machen zu können. Es ift also schon in diesem Stadium der Regierung der Gedanke fast aufgedrängt worden, in welcher Form, wenn sie überhaupt nah diesen Erfahrungen glaubte einen Schritt weiter in der Richtung der Wiederherstellung freundlicher Verhält- nisse gehen zu können, dies nun doch wohl noch ins Werk zu seßen sei; und da ift gleih damals der legi in dieser Vorlage Fleish und Blut annehmende Gedanke einer fakultativen, einer Gesetzgebung aufgetreten, in Annäherung an das Ihnen ja wohl allen bekannte österreichische System der Regelung der kirchenpolitishen Verhältnisse, ein System, welches ganz aus\chließlich eine Verwaltungsgeseßgebung darstellt, welhes namentlich in seinem wesentlihsteu Punkt in dem 8. 60 des Gesetzes von 1874 die ganze Ausführung der gesammten kirchenpolitischen Gesetzgebung, sowohl korreftiv als strafend in die Hand der Verwaltungs8behörden legt. Also, daß der, in der Vor- lage verkörperte Gedanke nicht so durchaus neu und unerhört ift, das hat Ihnen die seit 6 Jahren bestehende Geseugebung eines großen monarchischen Staates denn doch bewiesen.

Meine Herren, während die Regierung nun noch beschäftigt war mit den Erwägungen, welche Resultate sie aus den ihr referirten Er- gebnissen der Wiener Besprechungen zu ziehen hatte; in dieses Sta- dium fiel nun, von uns unprononcirt und unerwartet, das päpstliche Breve vom 24. Februar d. J. Der Inhalt ift Ihnen Allen be- kannt, ich brauche ihn hier nicht weiter zu rekapituliren. Daß dieses Breve auf die Staatsregierung nur einen günstigen Cindruck machen konnte, glaube ich, ist selbstverständlih, und so hat auch die öffent- lihe Meinung dieses Breve aufgefaßt. Wenn der oberste Leiter der römisch-katholischen Kirche, nahdem Monate lang ein derartiges Zu- geständniß nicht anders als in den äußerst shattenhaften Umrissen zu erreichen gewesen war, jeßt in einem für die Deffentlichkeit bestimmten Dokumente in Ausficht stellte, daß die hauptsächlihe Quelle aller unserer Irrungen, nämlich die Versagung und Anerkennung der An- zeigepfliht verstopft werden solle, so war dies ein Scritt, dessen hohe Bedeutsamkeit die preußif{che Regierung und, ih glaube, mit ihr die preußische Nation dankend anerkannt hat. Aber gleiczeitig mußten wir uns doch sagen, wie es denn mit den - praktischen Folgen si verhalten werde, die aus diesem einftweilen theoretischen Saße zu ziehen sind? Dürfen wir darauf rechnen, daß die Kurie diejem zunächst nur ganz aügemein gehaltenen Ausspruch dieser Ver- heißung nun auch die That und Erfüllung wird folgen lassen. Diesen Gedanken, meine Herren, entsprang der Staats-Minist rialbeshluß vom 17. März d. I., den ih seiner eminenten Bedeutung halber und da er ja doch wahrscheinli in der folgenden Diskussion noch oft angezogen werden wird, hier im Wortlaute mitzutheilen mir erlaube, damit sein Inhalt für die künftige Diskussion noch einmal authen- tisch rekapitulirt wird. Dieser Beschluß lautet- also folgendermaßen :

„Die Königlih preußishe Staatsregierung erblickt in dem päpstlihen Breve vom 24. Februar 1880 um so bereitwilliger ein neues Zeichen der friedlihen Gesinnungen, von welchen der heilige Stuhl beseelt ift, als diese Gesinnungen damit zum ersten Mal einen auch nach Außen hin erkennbaren konkretei Ausdrudck gefunden haben. Indessen kann die Königliche Regierung jener Kundgebung, so lange Zweifel über deren Kongruenz mit den bezüglichen staats- geseßlichen Vorschriften bestehen, sowie in Anbetracht des in ihr zu Tage tretenden Mangels an einer bestimmten, die Erfüllung der ge- seulihen Anzeigepfliht sihernden Anordnung vorerst nur einen theoretishen Werth beimessen. Demnächst hofft sie, zunät{st ers warten zu dürfen, daß die erneute Erklärung Uber die versöhuliche Absicht Sr. Heiligkeit au praktisch Folge gegeben werde. Sobald die Königliche Regierung den sittlihen und in Thatsachen ausge- drückten Beweis hierfür in Händen hat, wird sie sich be- mühen, von der Landesvertretung Vollmachten zu gewinnen, welhe ihr bei Anwendung und Handhabung der eins{hläg- lidben Gesetzgebung freie Hand gewähren und damit die Möglichkeit bieten, fsolche Vorschriften und Anordnungen, welche von der Kirche als Härten empfunden werden, zu mildern oder zu beseitigen und so cin, dem Vi Ar der katholishen Geistlichen entsprehendes Entgegenkommen au staats\eitlih zu bethätigen.“

Meine Herren! Dieser Beschluß, der ja sofort seinen Weg in die Oeffentlichkeit gefunden hat, ist, wenn mich nicht alles täuscht, damals von der gesammten Nation, mit Ausnahme ciner Partei, mit ungetheiltem Beifall aufgenommen worden, und ih nehme in Anspruch, daß dieser Beifall fich nicht blos auf die Vorbehalte erstreckt hat, sondern au auf den materiellen Inhalt, nämli auf den Gedanken, daß in diesem Augenblick, ohne eine gewisse Vollmacht in die Hände der Regierung zu legen, wenn wir überhaupt aus den Wirren heraus- kommen wollen, nihts weiter ges{hehen konnte. Es hat damals kein parlamentarisher Körper Gelegenheit gehabt, sh darüber auszu- sprechen ; aber ih wiederhole, die mir bekannt gewordene Presse aller Parteien von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken, mit Ausnahme des Centrums, hat auf diesem Standpunkt gestanden. (Widerspruch.) Beweisen Sie mir das Gegentheil, meine Herren, indessen kommt es ja gar nicht darauf an. Z /

Also ih sage, L Beschluß vom 17. März d. J. enthielt die Erklärung der Bereitwilligkeit zu einem weiteren Entgegenkommen, er enthielt zweitens den Vorbehalt, daß diese Bereitwilligkeit an eine Vorleistung wenn ih mi diefes geschästsmäßigen Ausdrucks bedienen soll von der anderen Seite geknüpft sein müsse, und drittens den Standpunkt, daß die weitere Entwickelung unserer Ge- sezgebung auf dem Boten legislativer Vollmachten im Sinne einer versöhnlichen Handhabung der bestehenden Geseßzebung gefunden werden müsse.

Nun tritt für die Regierung der Wendepunkt und die SUne für ihre Entscheidung in der ganzen Angelegenheit ein ; bevor nämlich der Beshluß vom 17. Viärz in Rom offiziell bekannt war, erging eine Kundgebung, welche uns unzweideutig gezeigt hat, daß das Breve vom 24. Februar ganz anders gemeint sei, als wie wir bereh- tigt zu sein geglaubt hatten, es interpretiren zu dürfen. Sie haben in den leßt veröffentlichten Dokumenten eine Depesche des Prinzew Reuß vom 29. März gelesen, in welcher der Eindruck gescildert wird,

den auf den päpstlihen Nuntius in Wien die neue Wendung der