1880 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

272. Holzkohlen. :

273. Korkholz, auch in Platten und Scheiben.

274. Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial).

Aus 282. Rohe Knochen (als Schnißstoff), Hufe und Klauen, Mus chelschalen (mit Ausnahme der Perlmutterschalen).

283. Holzborke und Gerberlohe. :

284. Bau- und Nuzholz, roh oder blos mit der Axt vor- gear beitet : europäisches, hartes. *) :

285. Bau- und Nutholz, roh oder blos mit der Axt vor- gearbeitet: europäisches, weiches. *)

286. Außereuropäishe Hölzer (Cedern-, Eben-, Jacaranda-, Mahagoni-, Polisander-, Pockholz, Pitsch-pine-, Teakholz u. dergl.).

87. Bau- und Nuyßholz, gesägt oder auf anderem Wege vor- gearbeitet oder zerkleinert: Faßdauben und ähnlihe Säg- oder Scnittwaaren; alle diese Gegenstände aus europäishem hartem Holz. S :

288. aus europäischem weidem Holz.

289. Ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe.

291. Geschälte Korbweiden. :

295. Holz in geschnittenen Fournieren und uneingelegte Parquet- bodentheile.

303. Hopfen.

316. Kautschuck und Guttapercha, roh oder gereinigt.

372. Jute, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt. }

373. Manillahanf (auch mexikanische Fiber) und Kokosfasern, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt.

425. Heringe, gesalzene.

455. Salz (Koch-, Siede-, Stein-, Seesalz), sowie alle Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt.

482, Feste Rückstände von der Fabrikation fetter Oele, auch gemahlen (Velkuchen, Palmkernkuchen, Kokoskuchen u. \. w.),

489, Halbzeug aus Lumpen, gebleiht oder ungebleicht.

520, Steine, rohe, oder blos behauene.

521, Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen.

527, Steinkohlen.

928. Koks,

529, Braunkohlen.

930, Torf, Torfkohlen.

Aus 542, Frische Fische. i

548, Gewöhnliche Mauersteine ; feuerfeste Steine.

549, Dacztegel, Thonröhren, ntcht glasirt. :

551. Glasirte Dachziegel und Mauersteine; Thonfließen; archi- tektonishe Verzierungen, auch aus Terrakotta.

573. Schafwolle, roh, auch gewaschen.

574. Alpaccawolle, Kaschmirwolle, Kameel-, Ziegen- und Angora- haar, roh, auch gewaschen. :

5 Andere Haare (mit Ausnahme der Menschen- und Pferde- haare, sowie der Borsten).

577. Shoddy, Flockwolle, Kämmlinge.

*) Als harte Hölzer gelten insbesondere: Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche, Esche, Kern- und Steinobstbaum, -Nußbaum, Ulme; als weiche: Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Erle, Linde, Pappel, Roß- kaftanie, Weide.

Die Nummer 10 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1375 das Gese, betreffend den Wucher. 24, Mai 1880, und unter

Nr. 1376 die Bekanntmachung, betreffend Abänderun der Säße der badischen Uebergangsabgabe und Steuerrück- vergütung für Branntwein. Bom 20. Mai 1880.

Berlin, den 31. Mai 1880.

Kaiserliches Post-Zeitungs3-Amkt.

Vom

Königreich Preuße

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Direktor der fiskalisGhen Steinkohlengrube Dudweiler Jägersfreude bei Saarbrücken, Bergrath Hoer- nedcke, zum Ober-Bergrath zu ernennen; sowie dem Kaufmann und Bankier Jacob Bernstein zu Königsberg i. Pr. den Charakter als Kommerzien-Rath, und dem Kausmann Carl Otto Sigismund N in Berlin den Charakter als Kommissions-Rath zu verleihen.

Berlin, den 31. Mai 1880,

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend nah Weimar zurückgereist.

Privilegium

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- leihesheine der Stadt Jnowrazlaw im Betrage von : 210 000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

__ Nachdem der Magistrat der Kreisstadt Jnowrazlaw im Einver- nisse mit der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines öffentlichen Slacht- hauses und einer Wasserleitung, sowie zur Abtragung bereits vorhan- dener städtisher Schulden eine Anlei he von 210 000 #6. aufnehmen und zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Duo Geinen versehene Stadt-Anleihesheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §8. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 der Stadt Jnowrazlaw dur gegenwärtiges Privi- legium die Genehmigung zur Ausstellung auf den Inhaber lautender Anleihescheine im Betrage von zweihundert und zehntausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:

25 Stück zu 2000 A 50 000 M

100 Stüd zu 1000 M 100 000 A

40 Stöd zu 500 M 20000 M

200 Stüd zu 200 A = 40000 M nah dem anliegenden Muter und unter Beifügung von Zinsscheinen und Anweisungen, nah den anliegenden ri auszufertigen, mit viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläu biger unkündbar, und nach der durh das Loos zu bestimmenden Folgeordnung und dem festgestellten Tilgungsplane vom Jahre 1881 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals, unter Zuwahs der Zinsen von den ge- tilgten Schuldraten, zu tilgen sind, aber auch Seitens der Shuld- nerin mit 6 monatlicher Frist gekündigt werden können, mit der rechtlichen Wirkung, n ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen- thums nachweisen zu brauchen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Fnhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über- nommen,

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Ca sei G E

Gegeben Wiesbaden, den 30. April 1880.

Wilhelm. Hofmann. Graf Eulenburg. Bitter.

Regierungsbezirk Bromberg. (Inowrazlawer Stadtwappen.) Anleiheschein der Kreisstadt Inowrazlaw. Buchstabe Me

Provinz Posen.

Reichsmark. A Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 30, April 1880 (Geseß-Sammlung pro 1880 S... . und Amte- blatt der Königlichen Segierana zu Bromberg vom . E

Wir Magistrat der Kreisstadt Jnowrazlaw urkunden und be- kennen hierdurch, daß der Jnhaber dieses Anleihescheins ein der Stadt dargeliehenés Kapital von Reichsmark, dessen Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat.

Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu Kommunalzwecken auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. April 1880 auf- genommenen Darlehns von 210 000 Reichsmark.

Die Rückzahlung dieses Gesammtdarlehens von 210 000 Reichs- mark geschieht vom Jahre 1881 ab, binnen spätestens 38 Jahren nach Maßgabe des festgest:llten Tilgungsplanes derart, daß die in diesem mit jährlich Cinem Prozent des gesammten Anleihekapitals, unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, aus- geworfenen Tilgungsbeträge in den Stadthaushaltsetat aufgenommen und aus diesem Tilgungsstock die Anleihescheine eingelöst werden.

Die Folgeordnnng der Einlösung der Schuldverschrei- bungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt von 1881 ab, alljährlich im Monat Februar durch den Magistat. Die Auszahlung des Nennwerthes wird an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober bewirkt,

Die Stadtgemeinde Jnowrazlaw behält sich das Recht vor, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt- lihe noch umlaufende Schuldverschreibungen mit se{smonatlicher Frist auf einmal zu fündigen. Den Jnhabern der Anleihescheine steht kein Kündigungêrecht zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Sqchuldvershreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück- zahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gemacht werden.

Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Preußi- {hen Staats-Anzeiger“, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie- rung zu Bromberg und in einer in Bromberg erscheinenden, von dem unterzeichneten Magistrat auszuwählenden Zeitung.

Sobald eines dieser Blätter eingehen sollte, wird von dem Ma- gistrat an Stelle desselben, unter Zustimmung der Königlichen Regie- rung zu s ein anderes bestimmt werden. y

Bis zu dem Tage, an dem solchergestalt das Kapital zum Nenn- werthe zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Raten , am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset. :

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadthauptkaffe zu Inowrazlaw und zwar au in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit, und außerdem bei denjenigen Einlösungéstellen in Berlin und Bromberg, welche in den vorbenannten Blättern werden bezeichnet werden, bei diesen jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Schuld- vershreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der \pä- teren Fälligkeitstermine zurüdckzuliefern. Für die fehlenden Zins- scheine wird dex Betrag, vom LREN abgezogen.

Die ausgeloosten, beziehungßweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißîg Jahren nah dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ab- lauf des Kalenderjahrs der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtkommune.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichte- ter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der £8. 838 u. ffff. der Civilpcozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reihs-Gef. Bl. S. 83) bezw. nah §. 20 des Ausführungsgesetzes Ut ¿Ny Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 G. S.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, der den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vor- zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldv-:rschr eibung {ind zehn halb- jährige Zinsscheine ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins\cheinreihe erfolgt bei der Stadt- hauptkasse zu Inowrazlaw gegen Ablieferung der der älteren Zins- \cheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung vor Ablauf der Zins- verjährung geschehen ift.

__ Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Inowrazlaw mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünstigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Deffen zu Urkund baben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Jnowrazlaw, am .

(Trockenstempel.) Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und zweier Magistrats- mitglieder.)

Eingetragen Fol

Nr der Kontrole.

Provinz Posen, Regierungs8bezirk Bromberg.

ins\chein 3 Reibe

zur Schuldverschreibung der Kreisstadt Jnowrazlaw pra : L uts P ; s eihsmark zu vierundeinha rozen insen, Mark Pfennige. y D

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück- gabe am …. . ten 18 . , und späterhin die Zinsen der vorbezeichneten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) . . ._. Mark . . , Pfennigen bei der Stadthauptkasse zu Inowrazlam und bei den, dur die in der Schuld- S ns bezeichneten Blätter bekannt gemachten Einlösungs- ellen. Jnowrazlaw, den . , ten U. (Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschrift des B und zweier Magistrats- mitglieder. Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be- treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen. N Lao eziet Bromberg.

Unwet

zum Anleiheshein der Kreisstadt Inowrazlaw Buwdstabe . .. Nr. . . über . . . Mark,

ung

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung der Kreisstadt Jnowrazlaw die . . , te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 . . bis 18 ., bei der Stadthauptkasse zu Jnowrazlaw, sofern nicht rechtzeitig Seitens des als solhen \sich ausweisenden Inhabers der Schuld- verschreibung dagegen Widerspruch erhoben ift.

Inowrazlaw, den . . t 18

(Trodckenstempel) Der Magistrat. i (Unterschriften des Dirigenten und zweier Magistratsmitglieder.)

Anmerkung. Die Unterschriften des Magistrats-Dirigenten und der beiden Mitglieder dürfen unter den Zinsscheinen und Anweisun- gen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein bezw. jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Staats-Ministerium.

Der bisher bei dem Geheimen Staatsarchive beschäftigte Archiv-Assistent Oberlehrer a. D. Dr. phil. Arnold Hage- mann ist bei dem Staatsarchive zu Jdstein als Archiv-Se- kretär angestellt worden.

j Finanz-Ministerium.

Md E E E E Ag C, I

S Der Kataster-Sekretär Steinbrück in Hannover is zum Steuer-Jnspektor ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Seminar-Hülfslehrer Merk zu Neuzelle ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Sqcullehrer- Seminar in Drossen verseßt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Ober-Bergrath Hoernedcke ist die Stelle eines tech- nischen Mitgliedes bei dem Ober-Bergamte zu Halle a. S, übertragen worden.

Der bisherige Bergwerks-Direktor z. D. Heyder is zum Direktor der fiskalishen Steinkohlengrube Dudweiler Jägers- freude bei Saarbrücken ernannt worden.

Die Königliche Eisenbahndirektion zu Magdeburg is mit der Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Eisen- bahn untergeordneter BedeutungvonQuedlinburg über Blankenburg nah Wernigerode im Anschluß an eine solche Eisenbahn von Wernigerode nah Zlsenburg resp. Harzburg beauftragt worden.

Ane betreffend die Veröffentlihung der Meßtish-Aufnah- men vom Preußischen Staate im Maßstabe 1:25C00 der natürlichen Länge.

__Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 12. November v. J. wird hierdurch bekannt gemacht, daß außec den bereits publizirten 87 Meßtischblättern von der Provinz Schleswig-Holstein folgende Einundfünfzig Blätter von der Aufnahme des Jahres 1878 er- schienen sind:

_Lintrup, Schottburg, Skudstrup, Hügum, Rödding, IJels, Hvidding-Ufer, Hvidding, Spandet, Gramm, Skrydstrup, Haff-Sand, Kirkeby (a. d. Insel Röm), Bröns, Arrild, Branderuy, MKaziberg, List, Jerpstedt, Schads. Lügumkloster, Bedstedt, Jordkirch; Wester- land, Emmerleff-Kliff, Harsbüll, Midlum, Leck, Wallébüll, Kniep- Hafen, Nieblum, Wyk, &ckholm, Bredstedt, Dresdorf, Gr. Jörl, See-Sand, Wobbenbüll, Viöl, Simonsberg, Tönning, Friedrich- stadt, Süderstapel, Weddingstedt, Tellingstedt, Dellitedt, Hamdorf (Kreis Rendsburg), Bokelholm, Blauort, Buschsand (West) und Buschsand (Oft). Außerdem sind zwei Blätter von der Hamburg- schen Insel Neuwerk (West und Oft) veröffentlicht worden.

Jedes dieser 53 Blätter, sofern es kein maritimes Gebiet enthält, repräsentirt durchschnittlich eine Fläche von 2,2 geogr. Qu.-Meilen. Das Blatt Westerland enthält au eine „Uebersicht der Höhenlage des Mittelwassers an den Pegeln der Oft- und Nordsee, sowie des mittleren Fluth- und Ebbestandes gegen den Normal-Null punkt, auf welchen si alle absoluten Höbenangaben des deutschen Festlandes in den neueren Kartenblättern beziehen.“

Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark, und kann dasselbe nach vorgängiger Bestellung durch jede Landkarten-, Buch- und Kunst- handlung bezogen werden, ohne daß die Käufer verpflichtet sind, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen.

Der General-Kommissions-Debit ist der Simon S ch r opp's{chen Hof - Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, Übertragen.

Berlin, den 29, Mai 1880.

Königliche Landes-Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Geerz,

Oberst und Abtheilungs-Chef.

Nichtamilicchßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Am Nachmittag 4 Uhr fand

: | Sonnabend / / im Weißen Saale des König- lihen Schlosses ein Paradediner statt, zu welhem die Einladungen an die Prinzen und die Prinzessin- nen des Königlichen Hauses, die fremden Fürstlichen Personen, die Generalität, die aktiven Staats-Minister, die in der Parade gestandenen Stabsoffiziere und die Militärbevollmächtigten ergangen waren.

Zur Rechten Sr. Majestät des Kaisers und Königs saßen Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprin- zessin, Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sach- jen, die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, der Prinz Albrecht, der Prinz Wilhelm, sowie der Prinz August von Württemberg, 7Zhre Hoheiten der Erbprinz von Sachsen-Mei- ningen, der Prinz von Anhalt und Se. Durchlaucht der Prinz Friedrih von Hohenzollern. Zur Linken Sr. Majestät hatten Platz genommen Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Frie- drih Carl, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron- prinz, Jhre Durchlaucht die Prinzesfin ¿rriedrih von Hohen- zollern, P Königlichen Hoheiten der Prinz Friedri Carl und der Prinz Alexander, sowie Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg-Schwerin. Gegenüber Sr. Majestät saß der Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Kameke.

Die Tafelmusik stellte das Garde-Füsilier-Regiment. Nach beendigtem Diner nahmen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in der Bildergallerie den Kaffee ein.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie JZhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kamen am Sonnabend Vormittag nah Berlin. Se. Kaiserliche Hoheit verließ den Zug bei der Wärterbude IV. und begab Sich von dort zu Pferde direkt nah dem Tempel

hofer Felde, während Jhre Kaiserliche Hoheit mit den Prin- zessinnen Töchtern bis Berlin fuhren und Sich von dort zu Wagen nah dem Paradeplat begaben.

Nachmittags empfingen die Höchsten Herrschaften den neu ernannten rumänischen Gesandten Hrn. Varnav Liteano und Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin hierauf den Kaiser- lih russishen Botschafter und Frau von Sabouroff.

Um 4 Uhr nahmen Jhre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten an dem Paradediner Theil. Se. Kaiserliche Hoheit wohnte der Vorstellung im Opernhause bei und kehrte um 9 Uhr nah der Wildparkstation zurü.

Am Sonntag Nachmittag um 3 Uhr fand bei Jhren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten im Neuen Palais ein D iner statt, an welhem Se. Majestät der Kaiser und König, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin und Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen- Meiningen theilnahmen.

Heute wohnte FJhre Kaiserlihen Hoheiten der Parade im Lustgarten bei und nahmen an dem Frühstück im Stadtschloß zu Potsdam Theil,

Mittags um 1 Uhr 23 Minuten begab Sich Se. Kaiser- lihe Hoheit der Kronprinz zur Besichtigung der |landwirth- shaftlihen Ausstellung nah Magdeburg, von wo heute Abend noch die Rückkehr erfolgen soll.

Am 29. d. M. fanden, unter dem Vorsiße des Staats- Ministers Hofmann, zwei Plenarsizungen des Bundes- raths statt.

In der Vormittagssißung wurde die erste Berathung über die Dienstvors{GListen, betreffend die Be: steuerung des Tabaks, sowie der Regulative für die Niederlagen von unversteuertem inländischem Dabal Und U die KreditiruUnag der Tavbals- Gewichts steuer, fortgeseßt und zu Ende geführt. Die Dienstvorschristen und das Niederlage-Regulativ wurden sofort auch in zweiter Berathung festgestellt, während be- züglih des Kredit-Regulativs die zweite Berathung vor- behalten blieb.

Jn der folgenden Sizung gelangten die Bestim- mungen für die am 1. Dezember d. J. vorzunehmende Volkszählung zur Berathung. Berichterstatter war der Staatsrath Freiherr von Spißemberg. Es wurde beshlossen, die von einer Konferenz der Vorstände deutscher statistisher Centralstellen gemachten Vorschläge wegen Ausdehnung der Volkszählung auf die Bemannung der in ausländischen Häfen befindlichen deutschen Seeschiffe, wegen Ermittelung der zu Wohnzwecken bestimmten unbe- wohnten Gebäude und der von den einzelnen Haushaltungen landwirthschaftlich benußten Flächen, sowie den Antrag auf Verbindung einer Viehzählung mit der Bevölkerungsaufnahme nicht zu genehmigen. Jm Uebrigen wurden die Beslim- mungen über die Volkszählung nach den Vorschlägen der ge- dachten Konferenz in erster und zweiter Lesung festgestellt.

Auf den Vortrag des Minister-Residenten Dr. Krüger erklärte die Versammlung sih damit einverstanden, daß auf der Grundlage eines von dem Präsidium vorgelegten Ent- wurfes eine Zusaßzakte zur „Schiffahrtsakte für die Donaumündungen“ zwishen Deutschland und den übri- gen in der Donaukommissson vertretenen Mächten abgeschlos- sen werde.

Weiter wurde noch über das Pensionsverhältniß eines Kadettenlehrers Beschluß gefaßt und über die geschäftliche Behandlung der neuerdings eingegangenen Petitionen Be- stimmung getroffen.

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sizung des Raue der Abgeordneten befindet sich in der Ersten cilage.

Jn der heutigen (76.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und mehrere Kommissarien beiwohnten, trat das Haus nach einer kurzen, auf die Geschäftsordnung bezüglichen Debatte in die zweite Berathung des Geseßentwurfs zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betr. die Verfassung der Ver- waltungsgerihte und das Verwaltungstreitver- fahren vom 3. Juli 1875 und Einführung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.

Zu 8. 37 wurde ein Antrag des Abg. Richter, nah welhem der Vorsißende des Verwaltungsgerichts von seinen vorläu- figen Bescheiden dem Plenum Kenntniß geben sollte, und welchen der Minister des Fnnern bekämpfte, abgelehnt. Jm Uebrigen wurde die Vorlage nah kurzer Debatte mit ciner unerheblichen redaktionellen Aenderung im §8. 31 unverändert angenommen. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzent- wurfs, betr. die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung.

U S WULDe Mb Antrag des Abg. von Lieber- mann angenommen :

IL. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : 1) Im §. 7, übsay 2, Zeile 4 statt der Worte „des öffent- liden Rechts“ zu seßen: „aus dem öffentliben Recht“.

Beim Schlusse des Blattes dauerte die Berathung fort.

Für die Zeit vom 1. April bis zum Schlusse des Monats April 1880 sind im Reiche an Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemein- shaftlihen Verbrauchssteuern sowie anderen Einnah- men (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 11 327 858 M (+ 873294 M), Rübenzudckersieuer 4386508 # (— 104621 M6), Salzsteuer 2143237 M (— 46681 M), Tabafksteuer 113567 # (— 6417 M), Branntweinsteuer 939 889 M (— 110913 M), Uebergangsabgaben von Branntwein 8854 # (+ 1953 M), Brausteuer 1931 286 M E 32 807 M), Uebergangsabgaben von Bier 74863 2630 #4), Summe 12163046 (+ 6571178 M), Spielkartenstempel 66 924 # (— 3636 M), Wechselstempel- steuer 538 931 M (+ 37 160 M), Reichs-Post- und Tele- graphenverwaltung 10873 697 A (+4 811 952 M), Reichs- Eisenbahnverwaltung 3 043 200 4 (+ 95 055 M). Die zur Reichskasse gelangte Jst -Einnahme abzüglih der Bonifika- tionen und Verwaltungskosten betrug bis Ende April 1880: Zölle 8687897 M (=- 152958 M), Rübenzuckersteuer 9 263 685 M6 (+ 65624422 A), Salzsteuer 3074062 M + 179600 A), Tabaksteuer 96 330 #4 (— 5707 M),

ranntweinsteuer und Oas abe von Branntwein 2 680 189 6 (— 337 773 M), rausteuer und Uebergangs- abgabe von Bier 1705340 # (— 30633 A), Summe

fürstlihen Rechte.

25 407 503 M (— 823 049 M), Spielkartenstempel (eins{ließ- lih der Nachsteuer) 102 617 # (— 118 848 #4).

Die Novelle vom Fahre 1876 zu dem Deutschen Strafgeseßbuch hat sowohl das Sich-Erbieten zu einem Verbrechen als auch die Annahme eines solchen Erbietens unter Strafe gestellt. Fn Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IlI. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 31. März d. J. ausgesprochen, daß die ernstlihe Annahme eines Sich-Erbietens zu einem Verbrechen straflos bleibt, wenn das Erbieten nit ernstlih gemeint ist.

Der General-Lieutenant von Tilly, Direktor des Departements für das Jnvalidenwesen im Kriegs-Minijterium, hat si in dienstlihen Angelegenheiten nah Stolp und Carls- hafen begeben.

Der Archiv-Sekretär Oberlehrer a. D. Dr. phil, Ger § in Hannover ist gestorben.

S, M. Korvette „Freya“, 8 Geschüße, Kommandant Korv. Kapt. von Hippel, ist am 6. Mai von Panama nah Hongkong in See gegangen.

Baden. Karlsruhe, 28. Mai. (Karlsr. Ztg.) Zhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Gro ß- herzogin, sowie Jhre Großherzogl. Hoh. die Prinzessin Victoria haben gestern Nachmittag Freiburg verlassen, um in die Residenz zurückzukehren. Die Großherzogin begab sih unterwegs von Oos aus zum Besuch Jhrer Majestät der Kaiserin nach Baden-Baden, von wo die Hohe ls erst Nachts gegen 12 Uhr hier eintraf, während die Ankunft des Großherzogs und der Prinzessin Victoria bereits um halb 8 Uhr Abends stattgefunden hatte.

Sachsen - Weimar - Eisenach. Eisenach, 27. Mai. e J.) Heute trat hierselbst die deutsche evangelische irhenkonferenz zusammen und begann nah einem feierlihen Gottesdienst auf der Wartburg, bei welchem der Ober-Hofprediger Teichmüller die Predigt hielt, ihre Verhand- lungen in einem ihr zur Verfügung gestellten Saale des Großherzoglihen Schlosses. Deputirt zu denselben sind für Preußen (ältere Lande): Ober-Konsistorial-Rath Prof. Dr. Dorner, Ober-Konsistorial-Rath Propst Or. Frhr. von der Golß, Ober-Konsistorial-Rath Schmidt aus Berlin ; Preußen (neue Lande): General-Superintendent Martin aus Cafsel, General-Superintendent Godt aus Schleswig und ordentlicher Professor der Rechte Geheimer Justiz-Rath Dr. Dove aus Göttingen ; - Desterreih: geistlicher Rath Helv. Conf. Dr, Hermann von Tardy aus Wien; Königreih Sachsen: Vize- Präsident des evangelisch* lutherischen Landeskon- sistoriums Ober-Hofprediger Dr. Kohlschütter und Ober-Kon- sistorial-NRath von Berlepsch aus Dresden; Württemberg: Vize-Direktor von Schikhardt und Prälat Dr. von Müller aus Stuttgart; Baden: Prälat Doll aus Karlsruhe; Groß- herzogthum Hessen: Ober-Konsistorial-Rath Dr. Linß aus Darmstadt; Braunschweig: Konsistorial-Vize-Präsident Abt Dr. Ernesti aus Wolfenbüttel; Großherzogthum Sachsen : Staatsrath Vollert und Geh. Kirchenrath Dr. Hesse; Groß- herzogthum Mecklenburg-Streliß: Superintendent und Kon- sistorial-Rath Dr. Ohl aus Neustreliß; Sachsen-Meiningen: Ober-Kirchenrath Graf aus Schalkau ; Oldenburg: Vorstand des OVber-Kirchenraths Ober-Landesgerihts-Rath Schomann aus Oldenburg; Anhalt: Konsistorial-Rath, Super- intendent und Ober - Hofprediger Ernst Teichmüller aus Dessau; Schwarzburg-Rudolstadt: General-Super- intendent und Hofprediger Dr. Trautvetter aus Rudol- stadt; Schwarzburg-Sondershausen: Ober-Konsistorial-Nat Drenkmann aus Arnstadt; Reuß j. L.: Kirchenrath Ernst Lohe aus Gera; Lübeck: Pastor Dr. Lindenberg, Senior des Ministeriums; Hamburg: Hauptpastor Dr. Calinich; Bremen: Domprediger Frickhöffe. Zum Vorsißenden wurde Abt Dr. Ernesti, zum stellvertretenden Vorsitzenden Ober- Konsistorial-Rath Schmidt erwählt. Die wichtigsten Gegen- stände der Berathung sind der von einer Kommission aus- A Entwurf eines evangelishen Gesang- und Gebet- uchs für das deutsche Kriegsheer und ferner die Vorbereitung statistisher Ermittelungen über die kirhlihen Einrichtungen und dic Bewegung des kirchlichen Lebens in den deutschen Landeskirchen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 28. Mai. Dem „Pest. L.“ wird von hier berich:et: Das von der bulgarischen Regierung der Kammer in Sophia vorgelegte Naturalisations- gesetz hat zu einer weitläufigen diplomatischen Aktion geführt. Dieses Geseß behandelt bekanntermaßen die Rumänien, Serbien und der Türkei gehörigen bulgarishen Gebiete auf dem Stand- punkie vollständiger Gleichheit mit dem bulgarischen Boden felbst. Die Bulgaren aus der Dobrudscha und Altserbien er- halten durch die einfache Thatsache der Uebersiedelung nah dem Fürstenthum Bulgarien die Naturalisation in demselben. Sie fallen also niht unter das allgemeine Naturali- sationsgesez. Mit Recht sieht die rumänishe Regic- rung in diesem Gescße eine Aufforderung zur Emi- gration ihrer bulgarischen Unterthanen in der Dobrudscha und die Aufhebung oder wenigstens die Umgehung der landes- Der Vertreter Serbiens hat bereits Anlaß genommen, in Sophia gegen diesen Geseßesvorschlag formell zu protestiren. Das Gleiche dürste auch der Vertreter Ru- mäniens thun. Die Großmächte, welhe um ein Votum in dieser Angelegenheit angegangen wurden, haben si gleichfalls veranlaßt gesehen, Einsprache zu erh°ben gegen einen Vor- gang, welcher dem Geiste und Sinne des Berliner Vertrages vollständig widerspriht. Thatsählih haben die Vertreter Oesterreih-Ungarns, Frankreihs und was besonders be- merkenswerth ersheinen mag auch Englands bei der bul- garishen Regierung in diesem Sinne ihre Stimme erhoben.

Wie die „Presse“ meldet, soll der ungarische Reichstag nah den Jntentionen der Regierung in dieser Session nebst dem Geseßentwurfe über den Ankauf der Theiß- Eisenbahn und wahrscheinlih auch der Vorlage der Regnicolar- Deputation in Angelegenheit des ungarisch - kroatishen Aus- gleihs nur noch die bereits vorgelegten drei Eisenbahngesetß- entwürfe Budapest - Semlin, Doberlin - Sissek und Sissek- Karlstadt und den s 10 A erledigen, #o blei Session am 8., spätestens 10. Juni geschlossen werden

rfte.

Prag, 28. Mai. Kronprinz Erzherzog Rudolph ist heute Morgen hier eingetroffen. Nach dem von dem heu- tigen „Prager Abendblatt“ veröffentlihten Programm wird der Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers in Böhmen neun Tage dauern,

Lemberg, 29. Mai. Wie der „Slowo“ ankündigt, wird der Nuthenenklub im Landtage einen Antrag auf Durch- führung der sprahlihen Gleichberehtigung in Ga- lizien einbringen.

Laibach, 28. Mai. (Pr.) Die slovenischen Partei- führer haben jih dahin geeinigt, vorläufig keine weiteren An- forderungen in der Sprachenfrage zu stellen; desgleichen wurde der Plan fallen gelassen, den Landtag unmittelbar nah seiner Eröffnung unter Einbringung eines Protestes zu verlassen, in welchem der seiner Majorität nach verfassungs- treue Landtag unter Hinweis auf das Ergebniß der leßten Reichsrathswahlen als ein den Wünschen der Wählerschaft widersprechender Vertretungskörper bezeihnet werden sollte.

Pest, 29, Mai. (W. T. B) Im Unkterhaufe t heute von der Regierung ein Gesehentwurf, betreffend die Ermächtigung zum Bau größerer Objekte der Eisenbahnlinie Pest-Semlin eingebraht worden.

Nagusa, 28. Mai. (Pr.) Die montenegrinische Regierung hat in Bezug auf die von der Pforte vorge- shlagene internationale Enquete-Kommission über die Vorgänge an der montenegrinish-albanesischen Grenze eine Cirkularnote an die bei ihr beglaubigten Vertreter der fremden Mächte gerichtet, deren Jnhalt Folgen- des besagt: „Die beständigen Fntriguen und das ganze Vor- gehen der türkishen Behörden ließen keinen Zweifel über die eigentlihen Absichten der Pforte obwalten, welche durch diesen neuerlichen Vorshlag nur Zeit zu ge- winnen suche, um die AÄlbanesen besser zu organi- siren und den gegenwärtigen Stand der Dinge zu verlängern, um Montenegro neue ernste Verlegenheiten zu bereiten oder dessen Geduld zu ershöpfen. Die Großmächte werden daher einsehen, daß es sih nicht mehr um die übrigens genügend festgestellte Art und Weise der Räumung handle, sondern um die offenkundige Theilnahme der türkischen Behörden und einer türkischen Provinz an einem gegen Montenegro begonnenen Kampfe. Die Fürstlihe Regierung hoffe daher, daß Europa endli einer Situation ein Ende machen werde, welche durch die Zlloyalität der türkischen Behörden \sich zu einer so ernsten gestaltet habe.“

__ Schweiz. Bern, 2. Mai. Der Bundesrath hat in den leßten Tagen ein Regulativ über die Einrihtung und den Betrieb von Fabriken, welhe Zündhölzhen mit explosiven Bestandtheilen herstellen, erlassen. Das Budget für An- shasfung von Kriegsmaterial im Jahre 1881 ist auf 1 650 056 Fr. festgestellt. Seit dem 26. ist der Große Rath des Kantons Bern wieder beisammen. Eine der Haupttraktanden, die Frage der Verfassungsrevision, hat der- selbe bis zur nächsten Session zu verschieben beschlossen, weil der Regierungs-Rath dieselbe noch nicht hinlänglih vorbe- rathen hat. S

29, Mai, (W. & V) Der große Nath von Bern hat behufs Konvertirung aller früheren Anleihen ein- stimmig die Aufnahme einer 4prozentigen Anleihe im Be- trage von 34 Millionen beschlossen. Der Cours soll nicht unter 96 und die ganze Anleihe von 1885 ab binnen 55 Jahren rüzahlbar sein.

Dem „Urner Wochenbl.“ wurde unlängst von Göschenen geschrieben :

„Im Gotthardtunnel weckt die sogenannte bläbende Strecke neuerdings ernstliche Besorgnisse. Man hat nämli gehofft, mit einer Granitwölbung von zwei Meter Dicke dem Nachstoßen des weichen Gesteins wirksam Einhalt zu thun. Nun treten aber wieder Anzeichen hervor, die befürchten lassen, daß die Widerstandskraft der Granit- wölbung in 2 älde breben werde. Zwar ist noch nichts eingedrückt und die Wölbung anscheinend intaft ; allein eiczelne Steine sind gespalten und tragen somit Anzeicben, daß sie in die Länge niht mehr zu halten vermögen. Man zerbribt sich in tech- nischen Kreisen den Kopf, um ein neues Mittel zu ersinnen, eine dauerhafte, allem Druck troßende Wölbung machen zu können. Die Einen meinen, eine Eisenwêölbung wäre stark genug, während die Anderen an jedem Mittel verzweifeln und keinen anderen Ausweg wissen, als eine Seitenbohrung, eine Kurve, die diese blähende Stelle einfach umzehen würde. Man sagt, es sei dies speziell die Ansicht des Geologen Stapf; verbürgen kann man s aber niht. Immerhin find die erwähnten Erscheinungen im Tunnel höcbst bedenklih und können unter Umständen die Inbetriebsezung desselben noch lange hinaus\chieben.“ :

Jm „Vaterland“ findet sich nun über den Sach- verhalt folgende authentische Mittheilung:

„Die Rekonftruktion der zerstörten Mauerung zwi|chen 2766 und 2838 auf der Nordseite des Gotthard - Tunnels ist seit dem Monat September des abgelaufenen Jahres in Ausführung b:griffen und wird von beiden Enden aus nach der Mitte der druckhaften Strecke zu betrieben. Der Ring, auf welhea ih die gemeldeten Beschädi- gungen beziehen, gehört nun zu d:m in der Mitte befindlichen, noch nicht rekonstruirten Mauerwerk. Wenn dessen Dimensionen auch sehr kräftige sind, so ist er dennoch wesentli anders gebaut, als dieses bei dem neuen Mauerwerk der Fall is. Die neu ausgeführten Mauerringe aber haben bis zum heutigen Tage keine Veränderung gezeigt, so daß fein Grund vorliegt, an deren Haltbarkeit zu zwei- feln oder gar von dem Rekonstruktions\ystem abzugehen.“

Großbritannien und Jrlanud. London, 28. Mai. (Allg. Corr.) Der Hof kehrt am 25. Juni von Schottland nach Windsor zurück.

Der neue Vizekönig von Jrland, Earl Cowper } hielt gestern in Begleitung seiner Gemahlin seinen öffentlichen Einzug in Dublin. Er wurde von der Bevölkerung der irischen Hauptstadt mit Enthusiasmus empfangen.

Der Kolonialminister Earl of Kimberley empfing gestern eine Deputation des Vereins zum Schuße von Urein- wohnern, die ihm eine Denkschrift überreichte, welche um die Abberufung Sir Bartle Frère's von seinem gegenwärtigen Posten als Gouverneur der Kapkolonie bat, der durh sein Verhalten den Zulukrieg herbeigeführt habe. Jn der Deputation befanden sich viele Parlamentsmitglieder. Nachdem der Sekretär des Vereins das Schriftstück ver- lesen und Mr. Froude und Andere dasselbe unterstüßt hatten, bemerkte der Kolonial-Minister, daß es nach den Erklärungen des Premiers im Unterhause ihm durchaus nicht zustehen würde, weitere Aeußerungen über Sir Bartle Frère zu machen. Auf einem Jrrthume beruhe jedoch die Vorausseßung, daß die von Sir Garnet Wolseley befolgte Politik aufgegeben werden würde; Sir George Colley, welher morgen England ver- lasse, bekleide die Stellung eines Ober-Kommissarius in den leihen Theilen Südafrikas , welche Sir Garnet Wol- eley verwaltet habe. Die Annexion des Transvaal sei unwiderruflih. Die Schriftstücke über die Entwaffnung der Bajutds würden demnächst dem Parlamente vorzelegt werden.

Frankreich. Paris, 29. Mai. (C. Ztg.) Der Aus- \chuß des Senats beschloß die Verwerfung der Petitio- nen gegen die Märzdekrete, weil dieselben ungeseßlih seien, durch Uebergang zux einfahen Tagesordnung. Vor-