1880 / 125 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

gesuchte Mittelpartei, weil die Mitglieder dieser Partei nicht gewohnt seien, nah den höchsten Staats- und Reichsämtern zu jagen. Es sei hon darauf hingewiesen, daß der Staats- gerihtshof nicht fortbestehen dürfe. Selbst der Schweizer Ra- dikalismus habe die Uebernahme dieses Maigeseßes abgelehnt. Das Centrum wolle nur Erkenntnisse der Oberen, nicht eines firhlihen Gerihts. Auch die österreihishe Geseßgebung schließe den Gedanken aus, daß ein Priester durch den Staat

in seiner kirchlihen Thätigkeit gestört werden könne. Selbst |

das Brodkorbgeseß habe keine Wirkung gehabt. Die katho- lishen Bischöfe und Priester hätten bewiesen, daß für sie die Kirche nicht die Milchkuh sei, sondern daß nur das ideale Interesse sie leite. Wer das Bemühen der Staatsregierung, dur diese Vorlage die jeßige Situation zu verbessern, als ein Einschlagen des Weges nach Kanossa bezeichne, der ver- leumde die Regierung. Was sei denn der Gang Heinrich IV. nah Kanossa gewesen ; Gregorovius habe gesagt, es sei der Sieg der moralischen, durch die Kirche repräsentirten Macht über einen rohen Despoten gewesen. Richt das Papstthum habe die Krone in Kanossa erniedrigt, sondern der unwürdige Vertreter derselben, als derselbe ungerufen in Kanossa er- schienen sei und Reue geheuchelt habe, um seine Krone zu retten, deren ihn die deutshen Fürsten für unwürdig erklärt gehabt hätten. Obgleich das Centrum der Ueberzeugung sei, daß auf dem in der Vorlage eingeschlagenen Wege ein Frie- den zwischen Kirche und Staat nicht zu erzielen sei, so werde seine Partei doch in die kommissarishe Berathung derselben willigen und sie zu amendiren versuchen, ohne damit den un- veräußerlichen Rechten der Kirche etwas zu vergeben. ;

Der Abg. Dr. Gueist erklärte, es sei auch für seine poli- tishen Freunde schwer, zu dieser Vorlage eine vorläufige Stellung zu nehmen. Seit wenigen Jahren sei in Preußen der gute parlamentarishe Brauch verlassen worden, wichtige Regierungsvorlagen durch wenigstens einen Minister persönlich einzuführen, und im Namen der Staatsregierung die leitenden Gesichtspunkte der Vorlage ausführlich darzulegen. Eine ge- druckte Vorlage so überraschenden Jnhalts ohne solche Ein- führung irre in der Welt herum, wie ein elternloses Kind, als eine reihe Quelle für Mißverständnisse, Miß- deutungen und voreilige Entschlüsse. So weit die Vor- lage ohne eine umfassende Einführung verständlih gewesen sei, sei sie in weiteren Kreisen seiner politishen Freunde etwa dahin verstanden worden, daß die Staatsregie- rung ihr gegebenes Versprechen, einen modus vivendi mit der römisch:katholischen Kirche zu suchen, in dieser Vorlage fort- seße, daß aber ein modus vivendi nicht anders zu finden sei als unter lebenden Personen. Die römische Kurie scheine zu keinerlei Konzession geneigt, man scheine in Nom über die ganz eigenartigen deutschen Verhältnisse so ungenügend unter- rihtet zu sein, daß die Unterhandlungen erfolglos geblieben seien. Der katholishe Volkstribunat, der auf Grund allge- meiner Volkswahlen die Jnteressen der römischen Kirche ver- trete, habe bisher noch in keinem Punkte ein Entgegenkommen gezeigt, und sei nah der Verfassung der römischen Kirche auch nicht legitimirt irgend eine positiv verbindliche Erklärung ab- zugeben. Viele von seiner Partei hätten daher das Ziel dahin aufgefaßt: Die Regierung wünsche mit deutschen Bischöfen und deutsher Geistlichkeit zu verhandeln, um überhaupt wirkliche Personen vor sich zu haben, bei denen ein Verständniß und ein ernstes Fnteresse für die Lage der Kirche vorauszuseßen sei. Dieser Gesichtspunkt erscheine als ein nicht unberechtigter, und wenn man ihn anerkenne, würde man auch die Schlußfolgerung gelten lassen müssen, daß eine Wiederbeseßung der erledigten Bischofs- siße und der erledigten Pfarren nicht nur selbstverständlich im nächsten Jnteresse der Kirche, sondern auch im Jnteresse der Staatsgewalt liege. Es frage sih nur, ob die entgegen- s chenden Hindernisse si beseitigen ließen, ohne den dauernden S nteressen des Staats Abbruch zu thun. Jun dieser Bes ziehung böten aber die gemachten Vorschläge (hr verschieden-

artige Seiten dar, für die vielleiht nur wenige Mitglieder des Hauses bindende Erklärungen für seine Partei in der jeßigen Lage abzugeben vermöchten, sondern eben nur Gesichts- punkte, welche dic “age als diskutabel anerkennten. Er be- \hränke sih dabei au; das Wichtigere. Vermöge die Staats- regierung überzeugend N Suden, daß es im Augenblick niht an dem E Personal fehle, um tausend er- ledigte katholische Pfarren mit Personen zu beseßen, die den Erfordernissen der - preußischen Landesgeseße buchstäblih ge- nügten, so könne nach dem Grundsaß impossibilium nulla obli- gatio von den Erfordernissen für die nähste Beseßung etwas nachgelassen werden dur Dispensation pro hoc casu auf kurze Zeit. Etwas anderes dagegen wäre eine Dispensation von diesen Geseßen überhaupt nah dem Ermessen der zeitigen Ministerverwaltung, die mit dem Zweck und Charakter solcher Geseße unvereinbar sei. Habe sich ferner ein Hinder- niß der Einsezung anerkannter Bisthumsverweser aus der neu eingeführten Formel ihres Eides ergeben, so ersheine die Frage diskutabel, ob pro hoc casu ewa na d@ Ulteven Weise zu versahren el. Es erscheine das diskutabel, da die Meinungen über die Noth- wendigkeit jener Eidesformel von Anfang an getheilte gewesen seien, da jene Eide durch päpstliche Dispensation ihren binden- den Charakter verlören, und deshalb zu keiner Zeit eine erheb- lihe Wirksamkeit gezeigt hätten. Etwas Verschiedenes dagegen wäre die Wiedereinsezung von E denen auf Grund ihres Widerstands gegen die Staatsgeseßze die Ausübung ihres Amts interdicirt sei. Die Aufhebung dieser Fnterdiktion ohne eine solenne Erklärung, den Landesgeseßen Folge zu leisten, sei mit dem Charakter und der Würde eines staatskirchlichen Gesetzes wohl richt vereinbar. Nirgends sei wohl das Gefühl dafür stärker als in den alten preußishen Stammlanden. Die Krone Preußen könne nicht ihre katholischen Unterthanen, welche in loyaler Treue den Geseßen Gehorsam leisteten, preis- geben und dagegen durch eine restitutio honorofica dies jenigen ehren, welhe den Geseßen einen Widerstand à outrance leisteten. Die in den kirhlihen Verwaltüngsgeseßen enthal- tenen Bußen seien nur Ersaßmittel des Verwaltungszwanges, um das leidige Einschreiten der Verwaltung durh Geldbußen und Hast zu vermeiden und eine gerihtlihe Kontrole in die Verwaltungsgeseße einzuführen. Dieselben entsprächen daher durchaus der Natur der Verwaltungsgesete selbst. Soweit im Laufe des Streits einzelne Bestimmungen erklärtermaßen nur als zeitige „Kampsmittel“/ eingeführt seien, um einen massen- haften Widerstand gegen die Staatsautorität zu überwinden, könnte ihre Geltendmachung einem Ermessen der Behörden überlassen werden. Die Strafandrohungen dagegen, welche die anerkannt dauernden Grundsäße des preußischen Staats- kirhenrechts begleiteten, enthielten die unentbehrlihe Sanktion dieser Grundsäße selbst und könnten nicht diskretionär gestellt werden, ohne den Charakter und Zweck jener Gesetze aufzuheben. Die wesentlihsten Grundsäße des Staats- kirhenrechts würden damit auf die Linie der Streitmittel herabgeseßt. Sei ferner in den Kirchengeseßen der Ausdrudck Abseßung der Bischöfe gebraucht, statt der Jnterdiktion der Ausübung ihres Amts, so erscheine es wohl zulässig, eine solche Korrektur {hon durch dies Geseß vorzunehmen. Er selbst habe sih {hon bei Berathung jener Geseße bemüht, den forrekteren Ausdruck einzuführen, der ernsten Mißverständ- nissen vorbeuge. Die Mitglieder des Cêntrums selbst hätten damals in der Kommission gegen solhe Vorschläge gestimmt. Es sei bei diesen und noch einzelnen anderen Bestimmungen seiner Auffassung nach eine Amendirung möglich, ohne die wesentlichen Rechte des Staates zu gefährden. Man sei dabei mehr oder weniger ängstlich, je nahdem man den Zusammen- hang des Ganzen ansehe oder übersche. Aber darüber glaube er auch im Namen seiner politishen Freunde keinen Zweifel lassen zu dürfen, wo die Grenzlinie des Diskutabeln liege. Sie liege 1n dem Kern der Maigesete, welcher identish sei mit den preußischen Kirchengeseßen, so

Prenß, Wrgats-Anzeiger und §as Centrai-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Lentscheu Reihs-Änzeigers und Königlich

Yreußischen Staats-Anzeigers: g | erliu, 8. W. Wilhelm-Straße Nr, 62, C

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i In der Börgen

wie sie bis 1840 auch wesentlich in praktischer Uebung be- standen hätten, identisch mit den Grundsäßen, welche die deut- schen Mittelstaaten seit der Rheinbundzeit, namentlich Bayern seit 1817, geltend gemaht und aufreät erhalten hät- ten. Diese Grundsätze seien für Deutshland nothwendig durh das Nebeneinanderstehen einer Mehrheit von regierenden Kir- chen, die in ihrem Gebiet die Alleinherrschaft, die Alleinberech- tigung beanspruchten. Diese anderen Länder völlig fremde Unterlage, deren Bedeutung von der strengkirchlihen Geist- lichkeit in Preußen auf beiden Seiten standhaft verkannt werde, lasse nur eine Alternative, entweder geographische Theilung Deutschlands in ein katholisches, ein lutherisd;es und ein reformirtes Deutshland, d. h. in eine Theilung in eben so viele Nationen, zwischen tenen keine Ehe, kein Familienband, keine Verwandtschaft, keine Gemeinsamkeit der Erziehung, des Unterrichts, keine religiös-sittlihe Gemein- schaft mehr möglich sei, alles das so, wie es der westfälische Friede Deutschland auferlegt habe. Dder Festhalten an der mühsam errungenen höheren Gemeinschaft: des deutschen Staats und der deutschen Nation, welche durch die souveräne Autorität de ut\cher Geseßgebung die Grenzlinien ziehe, inner- halb deren mehrere Geistlichkeiten mit so transzendenten An- sprüchen neben einander in Frieden leben und rehtsgleich bestehen könnten. Jeder Versuch, diese Grenzlinien in schwächlicher Nachgiebigkeit aufzugeben, d. h. in die schwachen Hände eines Kultus-Ministers zu legen, oder mit den wechselnden politischen Systemen der Ministerverwaltung zu verquicken, würde Preußen in s{limmere Zustände zurückführen als die, welhe man von 1840 bis 1870 durhlebt habe. Seien die Kulturkämpfer und Antikulturkämpfer ihres Zeitungskrieges und ihrer Wahlreden müde, so mögen sie sich ausruhen. Diese Geseße aber seien nicht von Kulturkämpfern gegeben, sondern hervorgegangen aus der wieder gereiften Einsicht in die absoluten Bedürfnisse der preußischen Nation und des kirhlihen Friedens, und sie würden bestehen, so lange der preußische Staat nicht alters- {wah werde. Mit diesem Vorbehalte glaube erx sagen zu können, daß die Mehrzahl seiner politishen Freunde bereit sei, in die Diskussion der Regierungsvorlage nach ihren ein- zelnen Artikeln einzutreten. j

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Virchow gegenüber der Erklärung des Kultus - Ministers bezüglich der Depeshe des Fürsten Hohenlohe, daß ex demselben sehr dankbar für die Erklärung sei, aus der durhblicke, daß derselbe eine jolche Depesche nicht geschrieben haben würde. Er (Redner) müsse jedoch die weitere Erklärung ablehnen, die der Kultus- Minister als Entschuldigung für das Absenden der Depesche abgegeben habe, damit dies nicht in die Gebräuche des Hauses übergehe. Er müsse dabei stehen bleiben, daß die Art, wie seine Partei in den amtlichen Depeschen qualifizirt werde, sich nicht mehr in den bisher gebräuchlihen Grenzen bewege.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe durchaus nicht verlangt, daß Mittheilungen von den Verhandlungen des Staats-Ministeriums dem Kardinal Facobini gemacht würden. Er habe nur verlangt, daß dem Kardinal eine Erklärung da- hin hätte gemacht werden sollen, wie sich die Regierung einer Forderung der Kurie gegenüber stellen würde. Dem Abg. Stöcker bemerke er, wenn er gestern gesagt haben sollte, daß die katholishe Kirhe vorzugsweise ein freie Bewegung haben müsse, un1 den subversiven Tendenzen der Gegenwart entgegen- zutreten, so wäre das nicht ein genügender Ausdruck seines Gedankens gewesen. Er gebe zu, daß er die Ausgabe der evangelischen Kirche ganz in derselben Richtung auffasse. Er sei ganz der Meinung, daß die positiv gläubige Richtung in der evangelischen Kirche geeignet sei, diesen Tendenzen ent- gegenzutreten und mache dem Abg. Stöcker sein Kompliment darüber, daß derselbe es mit solhem Erfolge gethan habe.

Nachdem hierauf der Geseßentwurf einer Kommission von 2 Dn überwiesen war, vertagte sich das Haus um 41/2 Uhr.

P S e Ta C UIL M A Ce R

1 die Annoncen-Expeditienen des | „Fuvalidenbvauf“, Rubolf Mosse, -Haaseuñein } & Bogler, G. L, Dauve & Co., E, Schlotite, | Büttaer & Winter, sowie alle übrigen gröfßcren |

Anuoncen-Bureaus, | 1

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

Zwaugsversteigerung

und Aufgebot.

In Zwangeévollstreckungbsacen des Kaufmanns Hermann Rüdiger in Buxtehude, Gläubiger, gegen den Abbauer und Gastwirth Ludwig Meyer in Oklblenbüttel, Schuldner, wegen Forderung, soll auf Antrag des Gläubigers die durch Gerichtsbeschluß vom 19. d. M. gepfändete Abbauerstelle des Schuld- ners, bestehend:

1) aus dem unter Haus-Nr. 9 in Oblenbüttel

belegenen Wohnhause (Nr. 30 der Gebäude-

steuerrolle), : aus den unter Artikel 37, Kartenblatt 4, 45, 78, 79 der Grund-

\ 109 110 Parzellen 30 30 steuermutterrolle, beshriebenen Ländereien 2c. zur Gesammtgröße von 1 ha 19 a 93 qm und einer von dem Kleinköthner Menke Böhrs in Elstorf gekauften Koppel Ackerland (früher Haide) von 2 Morgen Größe, zwangsweise in dem auf Sounabend, den 17, Juli 1880, Morgens 10 Uhr, an Ort und Stelle anberaumten Termine öffent- lih meistbietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verklauft werden, und soll t annehmbarem Gebote der Zuschlag sofort er- olgen.

Alle Diejenige®, welche an die obigen Grund- stücke Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlihe, fidei- kommissarische, Pfand- und andere dingliche Nechte, inébesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu h2ben vermeinen, werden aufgefordert, solche Rechte unter Vorlegung der dieselben begründenden Urkunden spätestens in obigem Termine anzumel- den, unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß für ten sib nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

[13769]

gemacht werden.

3a B. 8. Ww. vonz öffentlicher Papieren.

Das demnächstige Aus\{lußurtheil wird nur durch Bean an hiesige Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Dostedt, den 26. Mai 1889.

Königliches Amtsgericht. gez. Nöldeke, [13761]

Die dem Gastwirth Gronemann in Vehrte ge-

hörigen Immobilien, als: die zu Vehrte unter Nr. 51 belegene Neubauerei nebst Zubehör und die dazu gehörigen in der Vehrter Feldmark belegenen Ländereien von un- gefähr zusammen 7 Hektar 82 Ar 13 Qu.- Meter,

sollen in dem auf Donnerstag, den 16. September 1880,

y . Mittags 12 Uhr,

im Justizgebäude parterro, Zimmer Nr. 6, ange-

legten Termine öffentliÞh meistbietend verkauft

verden.

Alle, welhe Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissarishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen an den Verkaufsobjekten zu haben vermeinen, werden zur Anmeldung solcher Rechte zu obigem Termine geladen.

Die nicht angemeldeten Rechte werden dem Käufer gegenüber als erloschen erkannt werden.

Der demnächstige Aussc{lußbesheid wird nur durch Anschlag an hiefiger G.richtstafel bekannt

Osnabrück, den 22, Mai 1880, Königliches Amtsgericht. Abth. Y. Reinecke,

[13774]

Auf den Antrag des Kaufmanns Wilh. Röpke hierselbst und der Ehefrau des Hüttendirektors Franz Uhlendorf, Anna, geb. Röôpke, zu Wahrstein ist in der Gerichtssfizung vom 20. d. M. erkannt, daß der

Kaufbrief vom 4. Juni 1874 Inhalts dessen der Fabrikstelmaher F. W. Holla und dessen Ehe-

A

Familiea-Nachrichten. { beilage,

frau Henriette, geb. Nordmann, der Ehefrau des Schuhmachermeisters C. W. Bürrig, Char. Mar. Friederike, geb. Melohm, gegen Verpfändung der mit Nr. 2 u. 3 bezeichneten 5 a 36 qm und 3a 13 qm haltenden Theilgrundstücke des vor dem Hohenthore am Madammenwege gelegenen, frühere Bohnstedt’shen Garten 800 Thlr. s{hulden, damit für kraftlos erklärt werde. Braunschweig, den 21. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht, IX. L. Rabert.

WVerkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Zu dem am Freitag, deu 11. Juni cr., Bor- mittags 10 Uhr, im Küselshen Gasthofe hierselbst anberaumten Lofkal-Holzverkaufs-Termin für die Oberförsterei Regenthin sollen neben den zum Lokal- bedarf zum Ausgebot gestellten Hölzern aus den Sade (0, 51, 82, 38, 97, 09 (0) 156, 109 111 112, 119, 114, 115, 92/ 110/180, 131, 5387 rm Tie» fern Ast I. u. II. gespalten, 1009 rm kiefern Aft I. u. II, rund, 970 rm fiefern Meis 1. in größeren Loosen unter den gewöhnlichen Bedingungen zum Verkauf gestellt werden. Regenthin, den 28. Mai 1880, Der Oberförster. Rit.

Holzverkauf. Donnerstag, den 3. Juni d. J. früh 8 Uhr, sollen auf dem hiesiegen Gesund- brunnen aus der Königlichen Oberförsterei Biesen- thal folgende Brennhölzer versteigert werden: 1. Be- lauf Bornemannsphul, Jag. 47 (22): 2 m Eichen Nußholz, 3 m Kiefern Nußholz, 30 m Eichen Kloben, 3 m do. Spaltknüppel; 20 m do. Stockholz, 94 m Kiefern Spaltknüppel; Jag. 77 (49); 9 m Eichen Kloben, 5 m do. Stcckholz, 1 m MReisig I. Cl.; Jag. 137 (64), 139 (64), 75 (33): 17 m Buchen Kloben, 11 do. Knüppel, 10 do. Reisig I. Cl, A Do, OL:; Sade 40 (22)! 40 m ier

Kloben, 7 do. Stockholz, 1 do. Reisig I. Cl.; Jag. 24 (11), 136, 137, 138 (64 und 63), Jag. 77 | (34); 5 m Aspen Kloben, 2m Aspen Knüppel ; |

H oemitei m ti i

am Karpfenteih 7 m Erlen Kloben, 3 do. Knüppel, 1 do. Reisig I. Cl. Außerdem in den Jag. 137 (64), und Jag. 98 (43), sowie den Jag. 100 und 101 (44): 154 m Kiefern und 2 m Buchen Stöcke. 2) Belauf Sccönholz, Jag. 19 (9): 3 m Birken Kloben; ch0, 16 (0)/ 00; (9 (00), Suaen 02 (20)! 0 l Aspen Knüppel, 2 do. Reisig I. Cl.; Jag. 16 (7) auf dem Gestellhieb: 14 m Kiefern Knüppel, 8 do. Stôöde, 6 do. Reisig T. Cl.; Jag. 36 (17): 400 m Kiefern Reisig IIL Cl.; Jag. 34 (16): 35 Kiefern Stangen III. Cl.; Jag. 49 (24): 3 Stück Kiefern gering. Bauholz und 39 m Kiefern Stöcke: 3) Be- lauf Melchow, Jag. 89 (39), 59 und 60 (28): 10m Eichen Kloben, 11 do. Stockholz; Jag. 88, 89 (39): 29 m Buchen Kloben, 1 do. Knüppel; Jag. 59 und 60 (28): 28 m Birken Kloben, 2 do. Knüppel ; Jag. 22 dicht bei der Försterei Melhow: 11 m Birken Kloben, 2 m Pappeln Kloben; in der To- talität Jag. 96 (144), Jag. 43, 44 (141), Jag. 70, 71 (143): 14 m Kiefern Kloben, 35 m do. Spalt- knüppel; Jag. 63 (29): 21 m Eichen Kloben, 2 do. Knüppel, 11 do. Stöcke, 29 m Birken Kloben, 5 do. Knüppel, 817 m Kiefern Kloben, 140 m do. Knüppel, 534 do. Stöcke, 800 m do. Reisig I. Cl. und I1II, Cl.; in den Jag. 59, 60 (28): 92 m Kie- fern Stockbolz. 4) Belauf Sch{wärze, Jag. 120 und 121 (54): 31 m Eichen Kloben, 2 to. Spalt- knüppel, 23 do. Stöcke, 320 m Buchen Kloben, 84 do, Spaltknüppel, 380 do. Stöcke, 35 do. Reisig I. Cl, 240 do. III. Cl, 49 m Kiefern Kloben, 7 do. Knüpp-l, 17 do. Reisig I. Cl.; in der Tota- lität, den alten Jag. 55, 70, 54, 56 und 83: 8 m Birken Kloben , 1 do. Spaltknüppel, 22 Kiefern Kloben, 4 do. Spaltknüppel. 5) Belauf Heeger- mühle, Jag. 142 (67): 300 m gemisht Wacbholder und Kiefern Neisig 111, Cl. zu herabgeseßtem Preise ; Jag. 177 (85): 180m Kiefern Stocholz und 3 do. Spaltknüppel. 5) Belauf Grafenbrück, Jag. 256 (123): 364 m Kiefern Kloben, sowte daselbit und Jag. 159 (56): 700 m Kiefern Stockholz. 7) Be- lauf Eiserbude, Jag. 267 (129): 13 m Kiefern Kloben, sowie daselbst und im Jag. 168 (8): 450 m Kiefern Stockholz, Eberswalde, den 28. Mai 1880, Der Königl. Oberförster. i

Zweite

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaais-Auzeiger.

S Inserrate für den Deutschen Reich3- n. Königl.

8

Preuß. Staatz-Anzeiger und bas Central-Handel3-

register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentsen Reichs-Anzeigers und Sönigli Prenßishen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 82. N

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Berlin, Moutag, den 31, Mai

L

SEED E gan

E M G Auzeiger. ? Z S S +* | Inserate unehmen an: dèe Annoncen-Expeditionen des

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. Vorschiedene Bekanntmachungen,

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. Theatar-Ánzeigen, | In der Börson-

E

G. L. Daube & Co., E. Sljilotte,

Änuoneseti-Bureaus. / S

. Familien-Nachrichten, beilage, 14

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[11207]

Zwangsversteigerungs - Patent.

Die im G: undbuche von Ergite Band I. Blatt 53 auf den Namen der Ehefrau Maurers Diedrich Rofendahl, geb. Wilhelmine Spieckerschroer, zu Ergste eingetragenen Grundstücke Flur A. Nr. 590, 839/591, 838/592, 593, 657, Slur C. Nr. 131, 189, 198 ter Steuergemeinde ECrgste, insgesammt ver- messen zur Größe von 5 Hekt, 26 Are 84 Q.-Mtr., follen im Wege der Zwangsvollstreckung auf An- trag eines Erben am

18, Juni 1880, Nachmittags 5 Uzr, zu Ergste, im Lokale des Gastwirths Hengstenberg, versteige1t werden.

Der Reinertrag sämmtlicher Grundstücke, na welchem dieselben zur Grundsteuer veranlagt wor- den, beträgt 19 Thaler 20 Decem, der für die Ge- bäudesteuer ermittelte Nutzungswerth der aufstehen- den Gebäulichkeiten 75 H.

Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ah- schrift der Grundbuchtabelle und die etwa noch ein- gehenden Abschäßungen und anderen, die Grund- stücke betreffenden Nachweisungen sind in unserer Gerichtsschreiberei einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder anderweite, zur Wirksamkeit“ gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht e Realrechte auf die zur Zwangsversteigerung stehen- den Realitäten geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Aus- \chließung vor oder im Versteigerungstermine, pä“ testens aber bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils anzumelden.

s P Urthcil über die Grtheilung des Zuschlages oll am 19, Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle verkündet werden. Holÿeulimburg, den 24. April 1880. Königliches Amtsgericht.

(13770) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Freitag und Koh in Soest, Klä- gerin, tlagt gegen den Klempner P. G. N. Lea von hier, dessen zeitiger Aufenthaltsort aber unbe- kaunt ist, wegen einer Forderung zu 277,62 A. mit dem Antrage, densclben unter Verurtheilung in die Kosten zur Zablung der angeforderten 277,62 M nebst Zinsen zu 6% vom 22, Mai d. I. an \{uldig zu erkennen, aub das sämmtliche hier vorhandene Vermögen des Beklagten mit Arrest zu belegen und ladet denselben zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das hiesige Amtsgericht, Abthl. I,

auf Donnerstag, den 8. Juli 1880, Morgens 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanyt gemacht und bemerkt, daß durch Beschluß des hiesigen Amtsgericht3, Abthl. I, vom heutigen Tage der beantragte Arrest auf Gefahr und Kosten der Klägerin erkannt ift.

Blomberg, den 24. Mai 1880.

Die M L Es Amtsgerichts,

Fr. Pagenstecher.

[13766] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Julie Capito, geborene Jaquel, zu Insterburg, vertreten durh den Rechtsanwalt Dr, Geiger zu Frankfurt a./M., klagt gegen ihren Ekemann den ehemaligen Kapellmeister Jean Capito, früher zu BoKenheim, jeßt unbekannt wo ? abwesend wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung mit dem Antrage, zu erkennen, daß die zwischen den Parteien bestehende Che dem Bande nach getrennt, der Ehemann auch als schuldiger Theil in alle den- selben treffenden Strafen und Kosten verurtheilt werde, eventuell daß dem Beklagten aufgegeben werde, zu der Klägerin zurüczukehren bei Meidung, daß sonst die Che wegen böslicher Verlassung ge- {ieden und im Uebrigen, wie oben beantragt, erkannt werde und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I1. Ci- vilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frank- furt a./M.

auf den 13, November 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwette der öffentlithen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a./M., den 21. Mai 1880.

Denker, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

—_—__——

O Aufgebot.

Der Rentier Carl Medeberg (Meseberg) zu Dessau, früher Bälkermeister zu Lausigk, hat das Aufgebot der ihm angeblich abhanden gekommenen Schuld- und Hypothckenverschreibung d. d. & conf.

erzogl. Kreiögeriht Cöthen 27,/29. Juni 1864 übcr

200 Thlr. = 3600 M dreitausend sech8hun- dert Mark zu 4} %% jährlicher Zinsen und gegen 3monatlihe Aufkündigung zahlbar, eingetragen auf dem Hausgrundstücke der unverehelihten Friederike waens hierselbst, bestehend aus Haus K. 1469, B. 1234 IV. P, 85 mit Hof, Gehöft und Garten in der Leopoldstraße hier von 20,5 Rth. = 0291 qm

beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf Mittwo), den 8. Dezember 18809, Bormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 27, Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht Il. (L. S8) Gust, Solzmann. [13758]

L " . Aufgebot der Nachlaßgläubiger.

Auf Antrag des Recbtsanwalts Kade als bestellten Pflegers des Nachlasses des am 26. Februar 1879 zu Breélau verstorbenen Eiseubahn-Diätar Paul Müller w:rden hiermit die ECrb\chaftsgläubiger des vorbezeichneten Nachlasses aufgefordert, ihre Au- sprüche und Rechte an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtehängig sein oder niht, spätestens in dem am 20. Dezember 1880, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, im Zimmer Nr. 21, im I. Sto des Amtsgerichtégebäudes, an- beraumten Aufgccbotêtermin vor dem Amtsgerichts- Rath von Zabloci, s{riftlich oder zu Protokoll an- zumelden. Wer seine Anmeldung \chriftlich ein- reicht, hat zugleih eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. :

Die Erbschaftëgläubiger, welche ihre Forderungen nit inuerhalb d-r bestimmten Frist anmelden, wer- den mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß der- gestalt ausgeschlossen werden, daß sie sih wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was na vollständiger Befriedigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse mit Aus\{luß aller seit dem Ableben des Erblassers gezozenen Nußungen übrig bleibt.

Die Abfassung des Aus\chlußurtheils findet na Verhandlung der Sache an demselben Tage in der im Zimmer Nr. 21, im I. Sto des Königlichen Amtsgerichts anberaumten öffentlichen Sizung statt.

Vor Erlassung des Urtheils kann eine nähere Er- mittelung, insbesondere eidlihe” Versicherung der Waßhrkeit einer Behauptung des Äntragstellers an- geordnet werden.

Breslau, den 18. Mai 1880.

Königliches Amisgericht. gez. v. Zabloi,

[13751] Aufgebot.

Die na stehend bezeichneten Hypotheken-Urkunden sind angeblich verloren gegangen :

a. der Erbvergleich vom 10. August 1826 über

15 Thlr. mütterliches Erbtheil des Wilhelm

Saalbach, eingetragen auf dem im Grunbuche

von Groß-Wölkaa Band I, Blatt 28 ver- zeichneten Erbdreschhause;

. ver Erbrezeß vom 22. Juni 1835 über 10 Thlr. väterlihes Erbtheil des Johann August Heinidce, eingetragen auf dem im Grundbuche von Groß-Wölkau Band I. Blatt 26 ver- zeichneten Erbdreschhause ;

, die Urkunde vom 8. April 1834 über eine Ausstattung, sowie einen Anspruch auf Kost und Kleidung für Joßanne Wilhelmine Treb:ljahr, jeßt verwit!wete Spahlholz, ein- getragen auf dem im Grundbuche von Hohen- prießniy Band 1. Blatt 3 verzeichneten Gute.

Auf Antrag :

zu a. und 1b. des Friedrih Grafen Vißthum von Eckstädt auf Schloß Wölkau,

zu e. des Gutsbesiters Johann Gottfried Köbler zu Hohßenprießnihß,

werden die unbekannien Inhaber dieser Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ter Urkunden erfolgen wird.

Eilenburg, den 11. Mai 1880.

Köuigliches Amtégericht.

La O Aufgebot.

Auf den Nawlaß der am 18. Oktober 1879 zu Minden verstorbenen unvereheliczten Maric Koch haben Verwandte siebenten Grades, nämlih:

1) Ackersmann Heinrich Friedrih Christoph Koch zu Hummelbeck,

2) Gheleute Arbeiter Wilhelm Brandt und Justine Elisabeth, geborene Bölling, zur Porta,

3) Eheleute Arbeiter Franz Hermann Brod und Luise Wilkbelmine Charlotte, geborene Bölling, zu Minden, -

als ausschließliche Intestaterben Ansprüche gemacht. Auf Antrag der vorbenannten Personen werden daher alle Diejenigen, welhe nähere oder gleih nahe Erbansprüche an den Nawlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ißre Ansprüche spätestens in dem vor dem hiesigen Ämts8gerichte, Zimmer Nr. 22, auf den

15, Februar 1881, Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine anzumelden, unter der Ver-

warnung, daß nach Ablauf des Termins die Aus: (

stellung der Crbbescheinigung erfolgen werde. Minden, den 24. Mai 1880, Königliches Amtsgericht.

| [13753]

Verkaufs-Anzeige und Aufgebot. j In Sachen | des Handelsmannes Heimann Wertheim zu Gildvehaus, Klägers, - gegen die Gheleute Colon Jan de Leve und Gesina, geb. Dhmann in Waldseite, Beklagten, L wegen Forderung, ist auf Antrag des Klägers die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen der Beklagten an dem heutigen Tage angeordnet und sollen von folchem Vermögen : 1) Wohnhaus Nr. 23 mit Schuppen und Balk- haus in Waldseite, 2) Waldwiese. Kartenblatt 2, Parzellen Nr. 13, groß 20,82 Ar daselbst, 3) Waldwiese, Kartenblatt 8, Parzellen Nr. 23, groß 1 Hectar 41,09 Ar daselbft, 4) Wiese im Esch, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 137, groß 82,41 Ar daselbst, 5) Holzung daselbst, groß 28,40 Ar, Karten- blatt 29, Parzellen Nr. 138, 6) Wiese daselbst, groß 57,82 Ar, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 139, : 7) Hofraum, -groß 23,15 Ar, Kartenblait 29, Parzeilen Îîr. 140, 8) Wiese, groß 20,64 Ar, Kartenblatt 29, Par- zellen Îiîr. 141, 9) Wiese, groß 24,84 Ar, Kartenblatt 29, Par-

zellen Nr. 142, Kartenblatt 29,

10) Hausgarten groß 20,24 Ar, Parzellen Nr. 143, i

11) Aer, groß 1 Hektar 38,57 Ar, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 144,

12) Weide neben der alten Maate, groß 11 Hektar 80,63 Ar, Kartenblatt 35, Parzellen Nr. 154,

13) Weide (Bennemaate), groß 22 Hektar 95,89 Ar, Kartenblatt 49, Parzeilen Nr. 40,

14) Acker im Gildehäusec Esch, groß 43,55 Ar, Flurbuch Gildehaus, Kartenblatt 13, Par- zelea Nr. 177,

15) Weide auf dem Busch, groß 2 Hektar 11,64 7 daselbst, Kartenblatt 17, Parzellen Nr.

I,

16) Ader im Gildehäuser Es, groß 2 Hektar

“Ls ais daselbst, Kartenblatt 29, Parzeilen e 74,

17) Aker im Dennekamp, groß 52,91 Ar, da- selbst, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 90,

18) Wiese am Wiesenkamp, groß 12,37 Ar, da- selbst, Kartenblait 29, Parzellen Nr. 91,

19) Acker im Dennekamyp, groß 48,60 Ar, da- selbst, Kartenblait 29, Parzellen Nr. 95,

20) Aer im Gildehäuser Esb, groß 30,16 Ar, daselbst, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 103,

21) fder im Dennekamp, groß 95,49 Ar, da- selbst, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 136,

22) Acktker am Esch, groß 60,23 Ar, Flurbuh Achterberg, Kartenblatt 29, Parzellen Nr. 200;

23) Wiese in den Purmaten, groß 1 Hektar 90,09 Ar, dasclbst, Kartenblatt 31, Parzellen Nr. 36,

24) Weide daselbst, groß 14,71 Ar, daselbft, Kar- tenblait 31, Par:ellen Nr. 37,

25) Weide daseltst, groß 20,94 Ar, daselbst, Kartenblatt 31, Parzellen Nr. 38,

26) Wiese, die Dinkelmaate, groß 102,02 Ar, AELnG Baz del, Kartenblatt 46, Parzellen

L: 16;

27) Weide daselbst, groß 17,96 Ar, daselbft, Kartenblatt 46, Parzellen Nr. 17

öffentli beim Meistgebot verkauft werden am

Mittwoch, den 14. Juli 1880, Nachmittags 3 Uhr,

im Hause der Schuldner, wozu Kaufliebhaber ein- geladen werden.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche Eigen- thums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissari]che, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberectigungen an den be- schriebenen Immobilien zu haben vermeinen, behuf Anmeldung ihrer Ansprüche zu dem angesetzten Ter- mine geladen, bei Vermeidung, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Er- werber das Recht verloren geht.

Bentheim, den 21, Mai 1880.

Königlich Preußisches Amtsgericht.

NE, HWaeke.

[13762] Aufgebot.

Der Refigurateur Herr Fricdrich Herrmann Winkler in Leipzig hat das Aufgebot zum Zweke der Kraftloserklärung der abhanden gekommenen 2 Stü 40/0 Leipziger Stadt-Obligationen über je 100 Thlr. und zwar Nr. 6492 vom Jahre 1856 und Nr. 15 826 vom Jahre 1864 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, pätestens in dem auf

deu 16, Juni 1881, Vormittags 11 Uhr,

j

[13768]

Die zum Armenrechte zugelassene Carolïne, geb. te Klost, Ehefran des Klempners Gerhard Hendrich3, ohne Stand, zu Crefeld, hat gegen ihren genannten daselbsst wohnenden Chemann bet der 2. Civilkammer Kgl. Lardgeribts zu Düfsel- dorf Klage auf Gütertrennung erhoben uad ist hierzu Verhandlungstermin auf den 10. Zuli 1880, Morgens 10 Uhr, bestimmt worden

Für richtigen Auszug: Düsseldorf, den 28. Mai 1880. Der Landgerichts-Sekretär Holz.

He Auszug.

Die gewerblose Josephine Susen zu Cöïn at gegen ihren Ehemann, den zu Cöln wohnenden Kaufmann August Grotensoÿn, über dessen Ver- mögen zur Zeit das Konkursverfahren eröffnet ift, und gegen den in Deuß wohnenden Rechtsanwalt Carl Zündorf als Konkursverwalter, bei dem Land» geriht zu Cöln eine Klage auf Auflösung der zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehenden ge- seßlihen Gütergemeinschaft erboben und den zu Cöln wohnenden Rechtsanwalt Lehmann zu ihrem Anwalt bestellt. Die Klägerin beantragt, die Güter- treanung mit allen geseßlichen Folgen auszusprechen und die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor den Königl. Notar Franz in Cöln zu verweisen.

Termin zur Verhandlung der Sache ist auf Dienstag, den 153. Zuli 1880, Morgens 9 Uhr, in der öffentlichen Sitzung der ersten Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Cöln anberaumt.

Cöln, den 19. Mai 1880.

Für den richtigen Auszug : Der Anwalt der Klägerin Lehmann, Nechtsanwalt BVorstehender Auszug wird hiermit veclffentlicht. Cöln, den 26. Mai 1880. Königlictes Landgericht. I. Civiikammer. Verbeeck, Landgerichts-Sekretär. [13 (0) Aus3zug.

Die zum Armenrechte admittirte Ehefrau des Kaufmannes Eduard Heinec&äe, Margaretha geborene Simon, früher ohne Geschäft, jeßt Kauf» frau, zu Cêln wobnend, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lobe, lagt gegen:

1) ihren genannien Ehemann, den in Cöln woh- nenden im Fallitzustande befindlichen Kaufmann Eduard Heinecke,

2) den in Elberfeld wohnenden Ober-Sekretär außer Diensten Hermann Mayer, diesen in sei- ner Eigenschaft als provisorishen Syndik des Fallimentes des genannten Eduard Heinecke,

zum Landgerihte Cöln, zweite Civilkammer, mit dem Antrage :

Königliches Landgericht wolle die zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, an deren Stelle die völlige Güterttennung mit allen gesez- lihen Folgen aussprechen, ein Mitglicd des Kol* legiums zum Kommissar ernennen und die Parteien zum Zwecke der Auseinanderseßung der Güter- gemeinschaft vor den Notar Graffweg zu Cöln ver- weisen, die Kosten den Vertlagten zur Last legen und die durch den Verklazten sub 2 vertretene Fallitmasse dafür haftbar erklären. :

Termin zur mündlihen Verhandlung ist auf Btittwoh, den 7. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Cöln, den 25, Mai 1880.

Dr. Lohe, Rechtsantoalt.

Fn Folge der durch Beschluß vom 26. Mai er. bewilligten öffentlichen Zustellung wird Vorstehendes hierdurch bekannt gemacht.

Cöln, den 23. Mai 1880.

Königliches Landgericht. Gerichtsschreiberei der Il. Civilkammer. Lüdemann, Gerichts\chreibergehülfe.

S Auszug.

Die ohne besonderes Geschäft zu Cöln wohnende Catharina Thelen, Ehefrau des daselbst wohnen- den Wirthes Mathias Schneider, hat am 5. Mai unter Bestellung des zu Cöln wohnenden Rechts- anwalts Friedel gegen ihren genannten Ehemann, den zu Cöln wohnenden Wirth Mathias Schneider, die Klage auf Auflösung der zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehenden geseßlihen Gütergemeinschaft zum Zwecke der vollständigen Gütertrennung zum hiesigen Königlichen Landgerichte angehoben.

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage it Termin zur öffentlihen Sihung der 11. Gipilo kammer des Königlichen Landgerichts vom 14. JWi 1880, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden,

Cöln, den 20. Mai 1880.

Friedel, Rechtsanwalt,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 225, anbe4 raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelder, und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kro* t- loserkf(ärung der Urkunden erfolgen wird. Leipzig, den 25, Mai 1880, Königliches Amtsgericht. Steinberger.

| In Folge der durÞ Beschluß vom heutigen Tage bewilligten öffentlichen Zustellung wird Vor- ! stehendes hi¿rdurch bekannt gemacht.

| Cóln, den 25. Mai 1880.

| Königliches Landgericht.

| Gerichtsschreiberei 11, Civilkammer,

j Lüdemaun,

j Gerichtöshreibergehülfe,