1880 / 128 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

die Abtheilun z a, die isolirten Gebäude, die Abtheil'.ng b. die nichtisolirten Gebäude, die Abth-e lung c. diejenigen Gebäude, R worin feuergefährliche Anlagen vorhanden sind oder größere M feuergefährlicher Stoffe aufbewahrt werden. C. 24. Als Noumalbeitrag für 1000 G Wersicherunzssumme wird festgeseßt: E e e 04M diese Beiträge gelten für die massiven Gebäude; nihtmassive Gebäude der I. Klasse zahlen den Beitrag der II. Klasse; e ae s E E e fr Klasse 7, Abtheilung a . Für Mae V, Iun D e ao 1) bet 90 Peter Enenug .. 2) bet geringerer Entfernung für Klafse VI. Der Beitrag wird nach dem Grade der Feuersgefahr von der Direktion bestimmt. 825

0,8 A. 1,8 M 2,0 2,8 A.

3,0 M 40 t.

Für Gebäude, welde Ziegelbedahung auf Strohdocken oder Yöhzerne Giebel haben, te2gl. für alle Gebäude der Abtheilung c. Ÿ 23) tritt eine Erhöhang der Beiträge um 20 bis 100 Pfennige

ür 1000 e Versicherungssumme ein. &, 26. Mobilien kommen in dieselde Klasse und Abtheilung und zahlen Im Allgemeinen auch dieselben Beiträge, wie die Gebäude, in denen Mie fih befinden, do®& bleibt der Direktion überlassen, für die ver- IJhiedene Arten der Mobilien angemessene Erhöhungen oder Er- -mäßigrengen der Gebüudebeiträge zu bestimmen.

S0 Die Direktion ist ermächtiot, nah Maßgabe der vorliegenden Verhältnisse : a. eine Ermäßigung oder Erhöhung der tarifmäßigen Beiträge um ein Drittel derselben oder weniger eintreten zu lassen, und Þb. auch folhe Gebäude als isolirt zu fklassifiziren, welhe zwar die dazu vorges{hriebene Entfernung nit vollständig haben, ihrer sonstigen Lage nach aber eine ArsteEung durch Nachbargebäude weniger befürchten lassen. d J, O,

Für fol%e Bezirke, welche durch andauernd große Zahl von Vränden der Sozietät fortgeseßt Verluste bereitet haben oder wegen besonderer örtliher Verhältnisse, Bauart und Einrichtung der “Gebäude, mangelhafter Löscheinrichtung oder \ch{chlechter Löschhülfe folhe Verluste mit Grund befürchten lassen, kann eine angemessene ‘Erhöhung ‘der Beiträge oder eine Auss{ließung von der Rückgewähr ‘der Beiträge, und da, wo in Folge entgegengeseßter Verhältnisse an- dauernd günstige Resultate vorliegen und auch ferner gesichert er- scheinen, ‘eine angemessene Ermäßigung der Beiträge oder eine Er- höhung des rüdckzugewährenden Beitrages derselben eintreten. Die Bestimmung hierüber erfolgt auf Antrag der Direktion durch den Verwaltungsaus\{chuß.

Verwendung der Beiträge.

S 29,

Die Beiträge der Assoztirten sind zur Deckung der Brandschäden und aller sonstigen Ausgaben der Sozietät bestimmt. Die sich er- gebenden Ginnahmeübershüsse werden zunächst zur Bildung eines Reservefonds bis zur Höhe von drei Millionen Mark verwendet. Ist dieser Betrag erreicht, so sollen von den weiteren Ueberschüssen vorbehaltlich der Beschränkung des §. 30 ein Theil na näherer Bestimmung des ständischen Verwaltung8ausschu}ses den Assoziirten zurü&gewährt, ein Theil aber dem Provinzial-Landtage für gemein- nüßige, zuglei die Interessen der Sozietät fördernde Zwette zur Verfügung gestellt werden. So lange die Rückgewähr an die Assoziirten unter 20% der Jahresbeiträge derselben bleibt, soll der dem Provinzial-Landtage zur Verfügung zu stellende Betrag 10 % Dieser Rückgewähr betragen, auf 15% aber erhöht werden, wenn und fo lange jene Rückgewähr 20 % der Jahresbeiträge der Assoziirten erreiht oder übersteigt. g

¡00!

Ist die Rückgewähr an die Assoziirten auf 20 9% der Jahres- beiträge gestiegen, so sollen zunächst und vor Erhöhung derselben über 20 %5 hinaus die weiteren Uebershüsse auf so lange wieder dem Reservefonds überwiesen werden, bis derselbe die Höhe von vier Mil- lionen Mark erreicht hat. Ueber diesen Betrag hingus sollen Zu- schreibungen zu demselben nicht stattfinden, vielmehr die darüber hinaus erzielten Uebershüsse lediglich nach Maßgabe der Bestimmung des Z. 29 zur Verwendung kommen.

S

- Der Reservefonds is Eigenthum der Sozietät; Mitglied hat daran keinen Anspruch, Theilung desselben zu klagen. g

82

Sollte in Folge außerordentliher Unglücksfälle felbst nad Ver- wendang des Reservefonds noch ein solches Defizit der Sozietätskasse verbleiben, daß sie die ihr obliezenden Zahlungen aus den eigenen verfügbaren Beständen zu leisten niht mehr im Stande ist, so wird der Provinzial-Verwaltungsaus\{uß der Sozictät die zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nôthigen Gelder aus der Kasse des Provinzial- verbandes vorshußweise überweisen. Derartige Vorschüsse hat die Sozietät aus den nächsten bereiten Mitteln zurückzuerstatten.

Umfang der Ersatzverbindlichkeit der Sozietät,

Auszahlung der Brandschadenvergütung.

S. 38,

Die Brandschabenver, ütung wird für alle "welche bei einem Fererautbruhe an den versicherten Gegenständen durch den Brand „selkst, durch Löschung des Feuers und durch die zum Behufe der Löschung oder zur Verhütung weiterer Verbreitung Des &euers nothwendig gen »ordenen Maßregeln, oder bei Mobilien durch nothwendiges Ausrâu; nen oder durch Abhandenkommen beim Ausräumen entstehen, ohne daß die Art und der Grund der Ent- stehung des Feuers (höhere ‘Macht, Zufall, Bosheit, Muthwillen) Darin einen Unterschied mach t. Beschädigungen durch den Vlig werden vergütet, wenn der B,'iß die unmittelbare Ursache der Be- \chädigung war und zwar auch dann, wenn derselbe nicht gezündet Hun Tur ams hat, s

Schäden, wel? durch Pulvc r- oder andere Explo tonen, dur rdbeben oder ähnliche Naturerei, nisse verursacht C ACE ut dann vergütet, wenn ein solches \ Freigniß Feuer verursacht hat, die Schäden selbst also Brands{äden \ ind.

, Auf besonderen Antrag des Versicherten kann jedo die Direktion au gegen den durch Gas- oder Dampfkessel - Explosionen entstehenden Schaden, welcher nicht als* Folge eine Brandes anzusehen Äst, Versicherungen übernehmen.

„_ Ist das Feuer von dem Versichert, 'n vorsäßlich verursacht oder mit feinem Wissen und Willen oder auf sein Geheiß: von einem Dritten angelegt, so _fällt die Verbin. "lichkeit dexr Sozietät zur Zahlung der Brandschädenvergütung fort, So lange die amt- lie Untersubung über die Entstehung des * Brandes {webt, ist die Direktion berechtigt, die Auszahlung der Entj Hâdigung zu beanstanden, Jofern nicht der Versicherte eine Bescheinigu g des Stgaatsanwalts

oder Untersuchungsrichters beibri ie 1 Unt t nit gerichtet sei. - O E A O A 08

Deckung eines Defizits.

: das einzelne ist auch nicht berechtigt, auf

Schäden geleistet,

S., 34,

Q. 00, , 3st der Brand dur ein bloßes Versehen des' Versicherten se! bst feiner Fa\nilie, seines Gesindes oder seiner Haus, \enossen E fo darf doshalb die Zahlung der Brandscaden, 1elder nicht ver- weigert werd?n ; der Sozietät bleibt aber der Civilan pru auf Rick- gewähr uach don allgemeinen Gesetzen vorbehalten. : j

früheren Werthes erreiht hat, vollendet und bei der Sozietät mindestens zum früheren Werthe wieder

8, 36.

Alle Nebte und Ansprüche ar. SGadenersatz, welche dem Ver- sicherten felt gegen einen Dritien zustehen, gehen bis zu dem Be- trage der von der Sozietät gcleisteten Brandschadenvergütung kraft der Versicherung auf die Ee Ader,

Derjenige S{Waden, welcher im Kriege durch ein Feuer entsteht, welches von freundlichen oder feindliWen Truppen nah Krieg8gebrauch, d. h. zu Kriegsoperationen oder zur Erreichung militärisher Zwecke auf Befehl eines Heerführers oder Offiziers vorsäßlih erregt worden, wird von der Sozietät nicht A

Daß ein von kriegführenden Truppen vorsäßlih erregtes Feuer zu militärischen Zwecken angestiftet worden, wird im zweifelhaften Galle vermuthet, wean der Befehl dazu oder zu solchen Operationen, wovon dex entstandeze Brand eine nothwendige oder wahrscheinliche Folge gewesen, wirkli ertheilt worden ist. Cin solcher Befehl aber Tann, wenn er nicht zu erweisen ist, nur dann vermuthet werden, wenn das Feuer durch Truppen während eines Gefechts, oder auf einem Rückzuge im Angesichte des Gegners, oder während einer Be- lagerung oder vsr einer Belagerung bei Armicung des Platzes er- regt ist.

8, 39.

Feuerschäden, die im Kriege durch Nuchlosigkeit, Muthwillen oder Bosheit des Militärs oder des Armeegefolges oder gar nur auf

Veranlassung des Kriegszustandes entstehen, sind von der Brand» vergütung durch die Sozietät nicht Sen S, 4(

Für Kriegss{äden, (88. 38, 39) wird jedo nur dann Vergütung gewährt, wenn die betreffenden Gebäude bei Erlaß der Kciegéerklärung beziehentlich bei dem Beginn der Feindseligkeiten bereits bei der Sozietät versichert waren. Während der Zeit eines über das König- reih Preußen ausgebrochenen Krieges, d. h. vom Erlaß der Kriegs- erklärung odcr vom Beginne der Feindseligkeiten bis zur Bekannt- machung des Friedensschlusses oder während eines ausgesprochenen Belagerungs zusiandes, kann die Direktion Erhöhungen {hon ver- ficherter und Versicherungen der {on vor dem Kriege bezw. dem Belagerung8zustande vorhanden s Gebäude ablehnen.

S

Brandschadenvergütungen werden innerhalb vier Wochen nah Feslstellung der Entschädigung in Einer Summe an den Versicherten gezahlt, fofern nicht beshränkende Bestimmungen entgegenstehen.

Sicherung der eingetragenen Gläubiger. S. 42,

Die Rechte der auf ein versichertes Gebäude eingetragenen Gläubiger werden von der Feuer-Sozietäts8-Direktion voa Amtswegen wahrgenommen. Einer Eintragnng in das Sozietätskataster bedarf es nicht. Gläubiger, welche cine eingetragene Forderung erworben, auf ihren Namen im Grundbuche aber nicht haben umschreiben lassen, twerden jedoh nur dann berücksi{tigt, wenn sie ihre Forderung zu diesem Zwecke bei der S s angemeldet hab.n.

49

Bei Gebäudeversicherungen ist das freiwillige Aus\cheiden aus der Sozietät und das freiwillige Herabfeßten der Versicherungs\urnmen nur zulässig, wenn auf dem Grundsiücke Forderungen nicht ein- eingetragen sind, oder wenn die eingetragenen bezw. bei der Sozietät angemeldeten Gläubiger (§8. 42) ausdrüdcklih zugestimmt haben. Es genügt, wenn bei der Zustimmung die Richtigkeit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers von einem öffentlihen Beamten bescheinigt ist und sind übrigens nur diejenigen Gläubiger zu berück- sichtigen, deren Forderungen bis zum 1. April laufenden Jahres cin- getragen sind. Der Schuldenzustaud des Grundstücks ift feitzustellen durch Beibringung eines Attestes des Grundbuchamtes oder einer beglaubigten Abschrift des Grundbuchblattes Seitens des Wers sicherten.

8. 44.

In den Fällen der unfreiwilligen Löschung eines Gebäudes oder der Kündigung der Versicherung Seitens des Versicherten wegen Her- abseßung der Versicherungësumme, hat die Direktion dur den So- zietäts-Kommissar Einsicht des Grundbuches nehmen zu lassen und den eingetragenen bezw. bei der Sozietät angemeldeten Gläubigern die Benachrichtigung durch JInsinuation oder eingeshciebenen Brief zuzustellen ; jedem Gläubiger steht es alsdann innerhalb 14 Tagen nah empfangener Benachrichtigung frei, gegen Entrichtung der Bei- träge die Versicherung für sein Interesse, als welches das eingetragene Kapital nebst zweijährigen Zinsen und voraussihtlichen Beitreibungs- kosten angenommen wird, auf so lange fortzuseßen, bis entweder das Gebäude anderweit wieder versichert oder die eingetragene For- derung eingezogen oder durch Subhastation erledigt ist. Die Di- rektion kann aber die fosortige Kündigung und Beantragung der Subhastation hierbei zur Bedingung machen. Dasselbe gilt bei Herab- seßungen, jedoch mit der Einschränkung, daß Herabseßzungen, welche 1/5 oder weniger als 1/5 des Taxwerthes betragen, nur denjenigen Gläubigern angezeigt werden, welche solches ausdrüdlih verlangt und der Direktion zu dem Ende ihre ges angemeldet haben.

Ï J,

Wird ein in vorstehender Weise zu Gunsten von Gläubigern versichertes Gebäude von Brandschaden betroffen, \o fällt die regle- mentêmäßig festzustelleude Entschädigung den versicherten Gläubigern zu und wird ihnen eventuell nah ihrer geseßlichen Priorität gegen Cession ihrer Rechte ausbezahlt.

E §8. 46,

„Geht der versicherte des Anspruchs auf Brandentshädigung ver- lustig, so ist die Sozietät denno verpflichtet, dieselbe den eingetra- genen Gläubigern gegen Cession ihrer Rechte soweit zu zahlen, als dieselben aus dem verpflichteten Grundstücke, oder wenn ihnen zuglei ein persönliches Recht gegen den Eigenthümer des Grundstücks zusteht, auc aus dessen sonstigem Vermögen wezen ihrer eingetragenen For- derung nit zur Hebung gelangen.

_ Die Zahlung erfolgt nach der den Gläubigern zustehenden gesche lichen Priorität, oder, wenn die Direktion sih mit deren Prüfung nicht befassen will, an die geseblihe Hinterlegungsstelle für die Stadt Münster. Zinsen von der Brandentschädigung zu zahlen, ist die Sozietät in solchen Fällen nicht verpflichtet.

8, 47.

Vor Auszahlung einer Brandentshädigung is dex Schulden- zustand des abgebrannten Gebäudes festzustellen und darf, wenn auf demfelben zur Zeit des Brandes Hypotheken oder Grundschulden haften, die Auszahlung der Entschädigung nur unter Einwilligung der betreffenden Gläubiger erfoigen. Für die Feststellung des Schuldenz;ustandes und die Beibringung der Konsense der Gläubiger gelten die Bestimmungen des §. 43. Werden diese Konsense. nicht innerhalb drei Monaten nach dem Brande beigebracht, so ist die Di- rektion zur Deposition bei der geseßlichen Hinterlegungsstelle für die Stadt Mürster auf Kosten des Bersicherten befugt, zur Zahlung von Verzugszinsen ift sie aber in solchen Fällen keineëwegs ver- pflichtet.

8. 48,

,_ Die Bestimmung des §. 47 findet keine Anwendung , wenn der Eigenthümer das vom Brande betroffene Gebäude auf demselben Grundstücke und mindestens zu dem früheren Werthe wieder herzu- stellen si verpflichtet und auf Verlangen der Direktion oder cines bes enen Gläubigers genügende Sicherheit für die Ausführung estellt.

Die Zahlung der Entschädigung erfolgt alsdann:

a, bei Totalschäden: in drei Raten und zwar das erste Drittel binnen 4 Wochen nah Feststellung der Entschädigung, dag zweite Drittel, wenn das Gebäude unter Dach gebracht und nah Be- sheinigung eines Sozietäts - Taxators mindestens die Hälfte des und das dritte Drittel, wenn es

bei Löschungen (§8. 44)

verfichert ift.

Im Falle die Sozietät die Wiederverficherung ablehnt, i} wie

b. bei Partialschäden: in zwei Raten, und zwar die erste Hälfte binnen 4 Wochen nach Feststellung der Entschädigung, die zweite nach Wiederherstellung des Gebäudes und nach dessen erfolgter Wiederversicherung zu der früheren Versicherungssumme.

Erfolgt die Wiederherstellung bei Totalschäden nicht in längstens zwei Jahren, bei Partialshäden nicht in längstens Einem Jahre, so find die eingetragenen Gläubiger berechtigt, die Auszahlung oder De- position der noch rüdckständigen Entschädigung nah Maßgabe der Bestimmungen am Schlusse des Y zu verlangen.

Bei geringfügigen Schäden, deren Wiederherstellung unzweifelkaft ift, kann auf Antrag des Bersicherten unter Zustimmung des Bürger- meisters (Amtmanns) von dem §. 48 vorgeschriebznen Verfahren Ab- Ba genommen und die ganze Entschädigungssumme sofort gezahlt werden.

S(chlußbestimmungen.

00:

Die Bestimmungen über v Eintritt in die Sozietät und den Austritt aus derselben, über die Ermittelung des Werthes der Ge- bäude und Mobilien, über die Höhe der Versicherungssumme, über die Aenderungen während der Versicherungszeit und deren Folgen über die Festseßung und Zahlung der Beiträge der Theilnchmer und über das Verfahrea bei Brandschäden enthält das Reglement.

S O1.

Veränderungen des vorstehenden Statuts können nur durch Be- {luß des Provinzial-Landtages mit Allerhöchster Genehmigung vor- genommen werden; dieselben sind durch die Amtsblätter dec Provinz zu publiziren und treten vierzehn Tage nach erfolgter Publikation in Kraft, fofern nit ein anderer Zeitpunkt ausdrüdcklih beschlossen und genehmigt tvorden ift,

Vorübergehende Bestimmungen. Q O2

Der Zeitpunkt für die Einführung dieses Statuts und des Ne- glements wird durch den Ober - Präsidenten im Einvernehmen mit dem ständischen Verwaltung3ausschusse festgeseßt und dur die Ne- gierang8amtsblätter der Provinz bekannt gemacht. Mit diesem Zeit- punkte treten das Reglement vom 26. September 1859 nebst allen Abänderungen und Ergänzungen desselben mit Ausnahme der nach S. 2 bieses Statuts aufrecht erhaxltenen Bestimmungen, sowie die bisherigen Bedingungen für die Mobiliarversicherung außer Kraft.

S 08

Alle bisherigen, bei der Sozietät {on bestehenden Versicherungen bleiben in voller Wirksamkeit unter denjenigen Bedingungen, welche aus den Bestimmungen des gegenwärtigen Statuts und des zuge- hörigen Reglements fich ergeben.

Streitigkeiten, deren Veranlassung entstanden if, bevor das ge-

genwärtige Statut und Reglement in Kraft getreten, sind noch nach den Bestimmungen des revidirten Reglements vom 26. September 1859 und den dazu ergangenenen Verordnungen zu enticheiden. : nab dzm Allerhöchsten Erlasse vom 2. September 1863 be- stehende Verpflichtung der Affsoziirten, bei ihrcin Eintritt in die Sozietät einen halben Jahresbeitrag als Beisteuer zum Reservefonds zu entrichten, bleibt vorläufig fortbestehen. Sobald und \oweit jedoch Erstaitungen dieser Beisteuer stattgefunden haben, wird dieselbe ent- sprechend au für die neu eintretenden Mitglieder ermäßigt, so daß, wenn die Beisleuer ganz crstaitet ist, au jede weitere Erhebung der- selben aufhört.

Die

__ Behufs Uebertragung der bisher von den Bürgermeistern qës führten, nunmehr aber gemäß §8. 9 auf besondere Sozietätsbeamte übergehenden Lokalverwaltung der Sozietätsgeschäfte in den Städten wird der Dircktion eine Frist bis zum 1. Juli 1882 gewährt und bleibt bis dahin die Verpflichtung der Bürgermeister zur Fortführung der Verwaltung bestehen.

So beschlossen in der heutigen Plenarsißung Landtages.

Münster, den 16, April 1880,

Der Landtags-Marschall

C

Freiherr von Bodelschwingh-Plettenberg.

des 24, Provinzial«

U 22 Veo „Central Blatts 2 das Rei ch *, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden JIn- halt: Allgemeine Verwaltungssahen: Ausweisung von Ausländern aus dem Heich8gebiete. Finanzwesen: NaWweisung über Einnahmen des Reichs im Monat April 1880. Zoll- und Steuerwesen: Re- gulativ für Privattransitläger von den in Nx. 9 des Zolltarifs auf- geführten Waaren (Getreide 2c.); Bestimmungen, betreffend die Gewährung ciner Zollerleihterung bei der Autfuhr von Mühlen- fabrikaten, welche aus auëêländishem Getreide hergestellt sind; Errichtung einer Zollstelle; Befugniß eines Steueramts. Statistik: Verzeihniß der Massengüter, auf welche §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes, betrcffeud die Statiitik des Waarenverkehrs, Anwen- dung findet. Cisenbahnwesen: Eröffnung einer Haltestelle. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns- und Scee- \chifferprüfungz; Ertheilung eines Flaggenattesten. Konsulat- wesen: Ernennuagen; Ermäcbtigungen zur Veraahme von Civil- stands. Akten; Erxequatur-Ertheilung.

Deutsches Handels-Archiv. Wowenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Fnnern. Nr, 9. Inhalt: Gesctzgebung; Deutsches Reich: Bestimmung wei- terer Aemter, welche zur unbeschränkten Abfertigung von Baumwoll- garn, Leinengarn und Leinwand befugt sind. Italien und Sal- vador: Konsularvertrag zwischen beiden Staaten. Belgien und Portugal: Abkommen zwischen beiden Staaten in Betreff der Fabrik- und Handelszeihen. Spanien: Tarifirung lithographischer Steine. Venezucla : Bakeugeld auf der Barre von Maracazibo. Beribte: Central-Amerika: Ergebnisse einer Enquête über den Absatz deutscher Induftrie-Crzeugnisse in Central-Amerika und die Mittel zu seiner Förderung. (Schluß.) Lereinigte Staaten von Amerika ; Bericht Über den Handel und die Industrie von Chicago im Jahre 1879, Italien: Spezialitäten des italienishen Seehafenverkehrs im Jahre 1878. Gothenburg. Port Louis (Mauritius). Tamsui-Kilong. Braila, Desterro (Brasilien). Santos. Surabaya. Point de Galle. Smyrna. Rotterdam. /

Nr. 10 des „Marine-Verordnungs- Blattes“ hat folgenden Inhalt: Festungskriegsübungen. Einstellung der 8,7 em Kanone. Reijekompetenzen. Patriotishe Gabe. ummer- \childer für Kleid?ersäcke. Bestandsrevision. Fondsverwechselun- gen 2c, Ersfaßordnung. Schiffsbücherkisten. Personalyer- änderungen. Benachrichtigungen.

‘— Nr. 12 des Cenl1ral - Blatts der Abgaben-, Ge- werbe- und Handelsgeseßgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt : Anzeige der in der Gesaßz-Sammlung und im Reichgeseßblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungs8gezen stände: Rech- nungslegung über die Gerichtskostenerhebung. Wegfall des \tatisti- schen Jahresberichts. Befugniz zur Anorduung kleiner Repara-

Deutsche

turen in den Dienstgebäuden. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Jndirekte Steuern : Tarifirung von Fleischfaser-Hundekuchen, Stempelpflichtigkeit von Vollrnachten. Personalnachrichten.

¿zu verfahren z;

m S e E Gat ‘cuserate für den DeatsGen Meichs- u. König

register nimmt ans di: : bes Dentschen Reichs-Anzeigers nud Königlich Prenkisczen Ätanats-Anzeigersa: Berlin, 8. i. Wiikelm-Stznße Nr. 82,

die Königliche Expedition

f 1. Stackbriefe und Unterszactungs-Sachen. e 3, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl, E 3. Verkünfe, Verpachtanger, SUBZAiSAienoR eie. 4. Verloozuog, Amortisation, Zinvzablung t 0. f. v, von öffentlichen Papieren.

Eteckbriefe vud Untersuchungs-Sachen.

173 5 (S hbrtel. Gegen den unten beschriebenen Kauf-

Wilhelm Adolf Ernst osenfitel, ge- boren am 26. November 1840 zu Berlin, welcher si verborgen hält, soll eine dur vollstreckbares Urtheil des Köaiglicben Stadtgerichts zu Berlin vom 26, Mai 1879, R. 102, V erkannte (Bes fängnißstrafe von drei Monaten volistreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgeribtégefängniß des Grgreifungs8ortes „abzu- liefern. Berlin, den 22. Mai 1880. Königliche Staatëanwaltschaft beim Landgericht T1, Beschrei- bung: Alter 40 Jahre, Größe 1,70 m, Statur {hlanf, Haare dunkelblond, Stirn hoch, Bart Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen {warz, Nase spit, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Sesicht länglih, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Kleidung: dunkler Rod, dunkle Hosen, runder \ckvarzer Fuzhut. Besondere Kenn- zeihen: Flede im Gesicht, von Po@en herrührend.

maun

Der am 2. März 1377 gegen den Shumacher- meister Ludwig Berthold Swhleuscner, am 19, November 1834 in Alt-Lips{bruch, Kreis Lands- berg a /W. geboren, erlassene Stec{brirf wird hier- mit zurücgenommen. Berlin, den 31. Mai 1880. Der Erste Staatsanwalt beim Königl. Landgericht I. 14176 l B Scharfrichtereikunecht Johann Friedrich Jakob Seidler von hier, geboren 31. März 1834 zu Baerwalde in Hinterpommern, katholis, ift wegen schweren Diebstahls zu verhaften und în das hiesige Sefängniß einzuliefern. Oranienburg, den 1. Juni 1880. Körigliches Amtsgericht.

14 d as

Nachstehender

Mee Strafbefehl (C. 24/80.) „Auf den Antrag der Königlichen Staaattanwalk-

7 Beffentlicher Anzeiger.

Yeenß. Eicci9Anzcigce uns as Central-Handelt-

5. Industrielle Ktablizsements, Fabrikez und Grosshkande!,

6. Verschiedene Bekannimachnzgzen,

7. Literariache Anzeigen,

#

Fuserate ehmen au bie Annoucen-Expeditionen bes | nInvntidenvank“, Nuvelf Mosse, Haasenficitt } & Bogkiex, G. L. Daube & Cso., E, SŸlotte, | Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größerzt j

|

ÜÄnnonucen-VurenusS,

8, Theater-Ánzeigen, | In der Eúraen- 9, Familiar-Nachrichten. beilage. Æ

———————————————————————————

E I E

N. 261: 88 qm Hausnummer 88. a. 4 Wohnhaus mit Stall und Hofraum, b. +{ Scheuer mit Stall, c. Schweinestall, 0. 670: Garten im Spener8gaiten 80 qm, R. 499: do. unterhalb der Kappe8sbrücte 5990, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrocenen Eigenthumébesiyes in das Grundbu von Dörnigheim beantragt hat, so werden alle die- jenigen Persone», welche Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgeforderi, sole spätestens im Termin, den 5, August 1880, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri- genfalls na Ablauf dieser Frist der bisherige Be- fißer als Eigenthümer in dem Grundbuch einge- iragen werden wird und der die ihm obliegende An- mcldung unterlassende Berechtigte niht uur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit dcs Grundbu&s das obkenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugöre@t gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert. Hanau. den 29. Mai 18380. Königliches Amtsgericht. Hahn.

e S ; a [13095] Oeffentliche Aufforderung. Betreffend: Ableben des Fohann Peter Zöller in Griesheim. T. Am 1. Oktober 1879 verstarb zu Griesheim Fohann Peter Zöller von da kinderlo?. Er hinter- Ließ zwei Testamente. In dem am 2. November 1863 mit seinec vor ihm verstorbenen Ehefran Ka- tharina, geb. Poseiner, errichteten Testamente sehte er die dur das Gesetz gerufenen Erben zu seinen Erben ein, hob aber nach dem Tode seiner Chefrau in cinem Testamente vom 31. Mäcz 1871 jene Erbesgeinseßung wieder auf und bezeichnete in dem-

Abtheilung III.

haft wird gegen Sie wezen der Bescbuldigung am 10 A Se (n D i i {eins pro 1880, welcer bislang nicht auf den

Landdrosteibezirk Hildesheim nav Anleiiung von } 8. 60 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 aus- } gedehnt, in der Stadt Alfeld hausirt zu haben, î l der Gewerbe- ?

Uebertretung gegen S. 149 Nr. 3 D ordnung, wofür als Beweismittel bezeihnct sind:

Zeugniß der Gensd'armen Schierse und Leh- | und î

maun, sowie des Gastœirths Stange dessen Chefrau, sämmtlich zu Ahlfeld,

eine Geldst:afe von zwölf Mark und im Falle dies- :

selbe nicht beigetrieben werden kann, eine Haftstrase von zwei Tagen festgeseßt. Zugleich werden Ihneu die Kosten auferlegt. -

Gel: strafen und Kosten sind an das

zu zahlen. | Dieser Strafbefehl wird vollstreŒbar, wenn Sie niht binnen einer Woche nach der Zustel- lung bei dem unterzeiwneten Gerichte schriftli oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben. Alfelt®? den 29, Mai 1880. Königliches Amtsgericht. v, Ned. An den Handelsmann Elias Frank aus Windschotten in Holland wird damit auf Ancrdnung hiesigen Königlichen Amtsgerichts dem 2c. Frank öffentlich zugestellt, in- dem anzunehmen, daß die im Auslande zu be- wirkende Zustellung keinen Erfolg verspricht, da der Angeschuldigte umherreisender Handelsmann. Alfeld, den 1. Juni 1880. G, Engelhardt, Gerichts\czreibergehülfe Königlichen Amtsgerichts dafelbsti.

Subhastationen, Wufgebote, Bor- ladungen wn. dergl.

98 T u T3 U ; (14128) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Westram, Emilie Caroline, ge- borene Schmidt, zu Kalkberge-Rüdersdorf, treten durch den Rechtsanwalt Justiz-Rath Loewy hierselbst, klagt gegen ihren in unbekannter Ab: wesenheit lebenden, wegen Urkundenfälshung steck- brieflich verfolgten Ehemann, den Maurermeister und Techniker Andreas Carl August Westram, früher gleichfalls in Berlin, wegen bötlicher Ver- lassung und Ehebruchs, mit dem Antrage auf Ehe- scheidung :

ihre Ehe mit dem Beklagten zu trennen, den- selben für den alleinsculdigen Theil zu er- klären, ibn au in die geseßliche Ehescheidungs- \trafe und in die Kosten zu verurtheilen, uad ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- TIuvg des Nechtsfstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin auf den 30, September 1880, Nachmittags 124 Ußr, mit der Aufforderung, einen bei dem getachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. Mai 1880.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 13, Givilkaramer.

[14203] Oeffeutlicie Ladung.

Nachdem der Ackermann Philipy Ernst Lapp II,, Peters Sohn, Fischers Eidam zu Dörnigheim, die Eintragung des auf seiner eignen Namen fkata- flrirten, in der Gemarkung von ODörnigheim bele- genen Grundeigenthums, als:

N, 290: zur idecellen Hälfte 3 a 12 qm Hofraum

in der Hintergasse,

vers

eines Legitimations- j verstorbenen Bruders Johann Zöller T. von Gries-

das Königl. î Steueramt Ablfeld unter Vorlegung dieses Befehls ?

selben ledigli folgende Kinder resp. Enkel eines

heim:

i ga, Philipp Zöller IV., b. Valentin Keller IIl. Ekefrau, Katharina, geb. Zöller, e. Elisabetha Zöller, d. Johannes Zöller II., e. Jacob Noth- nagel VI. Ehefrau, Vargaretha, geb. Zöller, f. die Kinder der verstorbezen Georg Müller IV. Gheleute: aa. Philipp, bb. Adam und ce, Peter Müller, Alle von Griesheim,

¡ als Erben. :

IT, Hiernach sind unter Anderen auch folgende Personen:

1) eine Tochter des Johannes Zöller I. Namens Magdalena, geb. Zöler, verehelichte Nicolaus Hofmann in Amerika, die Kinder eines verstorbenen Bruders Välen- tin Zöller von Griesheim:

a. Magdalena Zöller, verchelichte Peter Po-

seiner in Amerika,

b, Hellwig Zöllec in Amerika,

c, Georg Philipp Zöller in Ämerika, die Kinder eines verstorbenen Bruders Georg Philipp Zoller in Griesheim:

a, Johann Georg Zöller in Amerika,

b. Georg Philipp Zöller in der Schweiz,

c. Iohann Peter Zoller in Frankreich

überganaen.

IlI, Der Aufenthaltéort der unter Il, 1—83 be- zeichneten Personen ist bes&einigtermafßen unbekannt. Es ergeht daher auf Antrag der unter 1. erwähnten Erben an die unter II., 1--3 bezeichneten Personen die Aufforderung, im Termin:

Donnerstag, den 22. Juli 1889, Vormittags 8 Uhr, die Erklärung abzugeben, ob sie die ihnen durch das Gesetz angetragene Erbschaft artreten und das Testament vom 31. März 1871 anfechten wollen, widrigenfalls Verzicht auf ihre Erbrechte untersteilt und dieses Testament vollzogen wird.

Darmstadt, den 13. Mai 1880,

Großherzoglich Hessishes Amtsgeriht Darmstadt Ik. Yruolid,

Ehmecenbecher.

[8389] Aufgebot. Der Kaufmann J. Scoop-Vonderwahl in Doz: weil, Kanton Thurgau, Schweiz, hat das Aufgebot eines am 25. Juli 1879 von Theodor Berger in Niederbreiig an eigere Ordre auf Heinrich Weber in Niederbreisig gezogenen, an den Antragsteller gi- rirten, bei der Volksbank, e. G. zu Coblenz zahl- baren, am 25, September 1879 fälligen Wechsels über 360 4 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im neuen Li- casterialgebäude, Regierungs straße dahier, Zimmer Nr. zwei, anberaumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ter Urkunde er- folgen wird. Coblenz, den 30, März 1880, Königliches Amtsgericht. Abth. T.

[14219]

Aufgebot

behuf Löschung von Hypotheken.

Im älteren General Hypothekenbuche und auf folgenden Folien des älteren Spezial-Hypotheken- buchs der Stadt Bodenwerder finden sich folgende ungelöshte Hypotheken für die nachbezeichneten Geldbeträge eingetragen :

1) Fol, 4. 80 Thlr. Mze. für weil. Nagelschmied

Schuldner: Tagelöhner Bode und 25 Thlr. Crt. für Leihcasse zu Bodenwerder am 16. März 1858; Scchuldner: Maurer Wilheln Köhler.

Sorge zu Hohe Kinder am 18, September 1823; }

macher H. Meyer zu Bodenwerder; Schulvner: Schmied G. Klencke. 3) FoL 10, 137 Shlr. 4 Gr. 6 Pf. Crt. am 8. November 1853 für F. Bockscc Vormundschaft zu Bodenwerder; Schuldner: Zimmermeister H. Bock uud Frau. ; 4) Fo], 13, 595 Thlr. Gold und 15 Thlr. Crt. für Schmicd Johann Sotilieb Rohre zu Boder- werter- am 12. Juni 1§40; Schuldner: Tagelöhner Carl Söhmann. 5) Fol, 30. 400 Thlr. Gold am 17. Dftober 1833 für Volmeier FricdrihZeddics in Latferde und j 30 Tblr. Crt. am §8. Oktober 1842 für Friedrich | Reckemeyer; Schuldner: Fährmaun Wilhelm Runne. 6) Vol. 48. 50 Thlr. Ert. am 10, April 1826 für Branntweinbrenner A. Reese zu Bodenwerder; } Schuldner: Knopfmachcr A. Möllinghoff. Vol 50, 250 Shlr. Conv: Vie am 2. April 18322 für Wittwe Hattendorf zu Bodenwoerder;z Schuldner: Kaufmann B. Vietmeyer. 8) Fo!. 60, 500 thlr. Gold am 5. September 1817 für Kaufmann Sölling in Hol;minden und 2000 Thlr. Crt. am 83. August 1845 für Steuer- Administcation zu Hannover; S&culduer: Kaufmann . Geitel. O ol 507, 300 Shlr. Crt und 100 Sh. Conv.-Mze. am 14. Januar 1831 für Färber JIser- mann zu Stadthagen, 100 Thlr. Cit. am 26. Juli 1843 für Ehefrau Îsermann zu Bodeawerder und 150 Thlr. Ct. für Isermannschen Mandatar, Kämmerer Ebell zu Bodenwerder, am 14. Februar 1848 ; Schuldner: Drellmacher H. Meyer. 10) Vol 010. C0 blr Crt, am 2, Auguit 1841 und 25 Thlr. Crt. am d. Februar 1842 für weil. Schiffer Grave Kinder zu Bodenwerder, auch 100 Thir. Gcld am 12. April 1844 für Kämmerer Cbell zu Bodenwerder; Schuldner: Handelêmann

L 0 L

(20 Shly;

Sohrnrey.

I) O 100 N 300 Shlr. am 1818 für Ockonom Heuer zu Latferde; Senator Johann Friedrih Schmidt. | 12) Vol, 64 300 blr, Golo am 21. AUguss 1835 für Apotheker Grave zu Bodenwerder, 500 Thlr. Gold jür Apotheker Picker zu Vodenwerder am 10. November 1842 und 500 Thlr Crt. am 31. Mai 1844 für Lohgerber Ravior zu Stadt- oldendorf, als Kurator der Helene Ravior; Schuld- ner: Lohgerber W. Ravtor.

13) Fol, 86. 200 thlr. Grt. am 24. September 1842 für Weber Kreikenbohm zu Säiadtoldendorf ; Schuldner: Müller Johann Friedrich Küaecckte.

14) Fol. 88. 100 Thlr. Conv.-Mze. am 11. Dk- tober 1860 für Kaufmann Knipping zu Boden- werder und (5 Thlr, Conv.-Mze, am 20. Wat 1809 für Postverwaltir (ordes daselbst; Schuld- ner: Christian Thielke. :

19) VoL 01. 100 Sble. Gold am 807 Zuni

13. Marz

S@uldner:

: 1847 für Ehefrau Godelmann, geb. Brand, in

Halle; Sc{uldner: Buchbinder A. Pigge. 32) Fol. 304, 55 Thlr. Crt. für Levi Scharlach zu Bodenwerder am 26. Juli 1841; Schuldner:

33) Fol. 441, 135 Thlr. Crt. am 9. Dezember 1843 für Levi Scharlach zu Bodenwerder; ‘Schuld- ner: Wittwe Färber König, und 2000 Thlr. am 5. November 1846 für Vollmeier L. Zeddies in (Srohnde; Schuldner: Drechsler Laub.

34) Fol, 310, 100 Thlr. Conv. Mze. am 15. August 1829 für Copiist Muhs in Hannover, 20 Thlr. am 18. Juni 1830 für Todtenkasse des Scbuhmacheramt®s zu Bodenwerder, 160 Thlr. und

am 10. Juni und 5. September 1843 für Stadtsekreiär Schäfer zu Ohsen; Schuldner: Schuhmacher Häbeker. j

35) Fo), 312. 50 Thlr. Gold am 23. Juli 1804 für Wittwe Gabriel Schlägec zu VBodenwerder ; chulidnec: Albert Noofe.

36) Vol, 316. 250 Thlr. Cct. am 26. Oktober 1832 für Apotheker Grave zu Bodenwerbder; Schuldner: Schladter Ludwig Sckläger.

0c) Vol. 921, 100: Shlr. Conv, Vize 0 20. September 1803 für Wittwe Gabriel Sch!äger; Schuldner: Fährmann Christian Kaufmann.

38) Fol, 330, 100 Thlr. Conv. Mze. am 29. Juni 1801 für Eianehmer Vespermanu in Esperde;z Schuldner: Vöttcher Christoph Kolster, und am 31. März 1864 für Caroline Kolster 70 Thlr, für Heinrich Kolster 70 Thlr. und für Hermine Kolster 100 Thlr., sämmtlih zu Bodenwerder; Schuldner: Schuhmacher Wilhelm Kolster zu Bodenwerdoer.

39) Fol, 343. 50 Thlr. für Brümmer'shen Vor- mund Het zu Bodenwerder am 2. April 1844; Schuldner: Schlosser H. Muhs, und 50 Thlr. für Louis Brandt, Sohn des Lohgerbers L. Brandt zu Boden- werder, am 1. August 1859; Schuldner: Schlosser L, Knipping.

40) Fol, 354. 175 Thlr. Gcld für Bäcker Hein- rih Thile zu Grohnde am 20. Oktober 1851; Schuldner: Lobgerber Carl Winnefeld.

41) Fol, 398. 100 Thlr. Mze. für Bâäckergesell Anton Küster zu Bodeuwerder am 25. März 1823; Schuldner: Schuhmacher W. Börner sen, Witiwe.

42) Vol, 370. 30 Yhlr. Mie. sür Lohgerber Ludewig Möhle zu Bodenwerdec am 7, Januar 1818, und 50 Thlr. Gold für Hanne Schrader zu Bodenwerder am 22, September 1823; Sgzuldner: Schuhmacher Christian Frie Wiitwe.

43) bol, 372. 500 Thlr. Crt. für weil. Bäder Christoph Hahn Etben zu Bodenwerder am 16. Oktober 1845; Schuldner: Bäcker L. Weferling jun.

44) Fol. 377. 150 Thlr. Mze. für Goldschmied Knipping zu Bodenwerder am 4. November 1823, Schuldner : Wittwe Christian Mahler.

45) Vo?, 379. 200 Thlr. Geld für“Kaufmann

| Steinbrewer Brand Wittwe.

1842 und 50 Thlr. Gold am 183, Juli 1843 für Oberfeuerwerker 2Keese zu Bodenwerder ; Schuldner: Georg Schöning. :

16) Fol. 598. Am 29. November 1854 300 Thlr. für Louise Reese und 1000 Thlr. für Adolf Reese zu Bodenwerder; Schuldner: Lorenz Kayser.

17) Fol, 102, Am 4, Dezember 1819 50 Sir. Conv. Mze. für Senator Grave Kinder zu Boden- denwerder; Schuloner: Steinbrcher Jürgen Brand.

18) Foì, 108. Am 4. April 1848 562 Thlr. 12 gGr. Crt. für Sophie und Wilhelmine Schäfer zu Bodenwerder; Schuldner: Tabaksfabriïant Aug. Borchhardt. a

19) Fol, 130, 500 Thlr. Crt. für Bäder Christian Hahn Ecben zu Bodenwerder am 16. Oktober 184d ; Sculdner : Väter L Wäkerling.

O U 132 135 L 12 ¿Or C an 3, Mai 1809 für Schuhmacher Courad Gaf, mann zu Bodenwerder; Schuldner; Witwe Vädkec W. Kruse. L

21) Fol, 179, 200 hlr. Crt. am 27. September 1851 für Louise Börner zu Bodenwerder; Schuld- ner: Schuhmacher Heinrich Dauer.

22) Fol. 208. -150 Shlr. Gold am 11. April 1820 für Köthner Friedrih Sabiel in Frenke und 150 Thlr. Gold am 30. Juni 1824 für Einnehmer Sabtiel in Börry; Schuldner: Schuhmacher H. Nietmann.

23) Vol 216 100 Thlk: Gold am 24. Mari 1830 für Kinder weil. Tagelöhners Lendorf in Börry; Schuldner: Shuhmacher Christevh Wellmer.

24) Fol, 225. 8300 thlr. Gold am 830. April 1835 für Kaufmann Hagedorn in Bodenawerder; Schulnner: Stcinhändler Wittreich.

25) Vol, 234, Am 20. Juni 1845 5 Thlr. sür Jo- hanne Bode, je 20 Thlr. für Henriette und An- toinette Bode und 9 Thlr. für l sämmtliÞ aus Botenwerderc;z breher Christian Brandt und Friederike, geb. Bode. i

26) Fol, 238, 25 thlr. Conv. Mze. am 10. Dk- tober 1825 für Apotheker Grave zu Vodenwerder und 50 Thlr. Conv. Mze. am 10, September 1829

Schuldner: Steins

spätere

Schuldner: Tagelöhner Söftje Wittive.

24) Vol, 216. 608 Thlr, Mze. am 1817 für Lohgerbér Möhle zu B 66 Thlr. 47 gGr. Mze. an decmselbeu Tage für Lohgerbér Gottlieb Börner zu Bodenwerder, 20 Thlr. 8 gGr. Mze. am 15. März 1817 für Schuh- macher Winnefeld daselbst, sowie 65 Thlr. Mze. am 27. November 1832 für Todtenkasse des Schuh- macheramts zu Bodenwerder; Schuldner: W. Helm-

dach Wittwe.

28) Fol, 251. 150 Tblr. Crt. für Spielmann Chrislian Heiurich Altmann zu Hildeëheim am 22 V 12. April 1858; Carl König.

29) Fol, 283. 255 Thlr. 22 gGr. 8 «§ am 5. Mai 1840 für Schreiber Dörries als Curator des Aug. Borchers zu Bodenwcrder; Sctuldner: 'Tabalk- spinner F. Kraus.

30) Fol, 287. 300 Thlr. Gold am 29, S«cpkem- ber 1831 für DemoiseU Mustoph zu Bodenwverder ;

25, Januar

Schuldner: Kaufmann

2) Fol, 8. 900 Thlr. Gold am 2. Juni 1803 and 150 Thlr. Gold am 4. April 1809 für Drell-

Schuldner: Fuhrmann F. Brader. i 31) Pol 001 200 Thir. Gri, am 24, Juni

Wilhelmine Bode,

Ghyefrau ?

für weil. Schneider Baumgarten Kinder dasel ;

todenwerder und |

Fr. König Ehefrau zu Bodenwerdcr am 13. Fe- bruar 1819; Schuldner: Steinbrecher Heinrich Brandt.

46) Fol, 384. 160 Tblr. Mze. sür SWkadter- | gescli Fr. Knipping zu Hameln am 2. Juli 1828; Schuldner: Schuhmacher H. Börner.

47) Fol, 386. 50 Tblr. Crt. für Apotheker Pier zu Bodenwerden am 5. April 18422; Schuldner : Bäcker H. Sahlfeld, und 250 Thlr. Crt. für Bädcer- geiell Louis Weferling zu Bodenwerder am 20. Ok- e 1856; Schuldner : Wittwe Bäcwter H. Sahl- eld.

48) Fol, 394. 50 Ihlr. Conv.-Mze. für Hanne und Friederike Brünig zu Bodenwerder am 13. Yai 1818, und 125 Tblr. für Goldschmied Knipping da- selisst am 8. März 1826; Schuldner: Drelinacher Ghristian Voges Wittwe.

49) Fol, 401. 150 Thlr. Conv.-Mze. für Leib- züchter H. Hallemann in Hehlen am 11. Mai 1802 und 100; Thlr. Crt. für Schiffer H. Grupe senr. zu Bodenwerder am 8. Oktober 1850; Swhzulduer: Tagelöhner Wilhelm Hundertmark. | 0) Fol, 414. 108 Thlr. Mze. für Bäergesell Axston Küster in Lüchtrinaen am 9. Oktober 1818; Schuldner: Hutmacher Wilheltrn Meyer zu Boden- werder, später Leineweber Ludwig Schaper dafelbft.

51) Fol, 417. 1000 Thlr. Crt. für Witiwe Apo- thele: Grave zu Vodenwerder am 11. Dezember 1843, und an demselben Tage 1400 Thlr. Crt. für Louise und Christiane Ravior daselbst; SchWuldner: Lohgerbec Georg Ravior.

59) Fol. 435

c?ssione 200. Thlr. Crt. L

j j | | ; 5 : E ner: Tagelöhner H. Bracbahn. j 993) Fol. 450 für Frau Dr. Schulz zu Boten- | werder 150 Thr. Gold am 16. November 1841 und

59 Thlr. Gold am 20. April 1843; Schuldrer: | Tischler Fr. Hecht. E 118 Thlr. 10 gGr. 8 Pf. Crt. für N L A 30. Dezember 1839 s ; die Kirche in Hajen am 3 Sande 1601 Na | 50 Thlr. Crt. für Apotheker Picker zu Bodentverder am 19. Mai 1842; Schuldner: Holzhauer Fr. Fricke Wittwe.

55) Fol, 459 für Partikulier Fis{er zu Bodens werder 600 Thlr. Gold am 2. November 1837 und 60 Thlr. Crt. am 31. August 1843, ferner für Levi Scharlach daselbst 25 Thlr. Crt. am 18. Oftober 1842 und 20 Thlr. am 16. April 1844; Schuldner: Gottlieb Börner Kinder, Vormundschaft, endlich für Drechsler Carl Laub in Eétperde 600 Thlr. i Crt. am 13. September 1853; Schuldner: Nagel- i \{chmicd Wilhelm Friedrichs.

56) Fol, 464. 50 Thlr. Mze. für S®Guhmathcr Winnefeld zu Bodenwerder am 5. März 1834; Schuldner: Wilhelm Hollo Kinder.

57) Fol, 466 für Schuhmacher Winnefeld zu Bodenwerder 150 Thlr. Mze. am 17. Februar 1829 und 59 Tklr. Mze. am 25. August 1830, für dessen Wittwe 50 Thlr. am 8. Februar 1839; Schuldner: Guhrmann F. Heide son. bez. jun,; 150 Thlr. Crt. für Louise Köhler in Salzhemmendorf am 19. Januar 1853; Schuldner : Schiffmaan Fr. Bos,

54) Fol. 454.