1880 / 138 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

FE ERJTID T T, BM B E Ae; I O T:

erer Kerr

a S‘

Bremem, 12. Jani, (F. T, B.)

Petroleum fest. 7,50, pr. Juli 7,60, pr. August —, pr. August - Alles bezahlt.

HMamnmboarsg, 12, Jani. (W. T. B}

Getreidemarkt, Weizen loco und auf Roggen loco fest, auf Termins matt,

Weizen pr. Juni-Juli 223 Br., 222 G4d., pr. Septemboer-Oktober

203 Bz, 201 Gd. Roggen pr. Juni-Juli 1814 Br., September-Oktober 1654 Br., 1641 G@4. Hafer fest, Rübö] rubig, loco 55, pr. Oktober 574, Bpiritus 53 Br, pr. Juli- August 53 Br., pr, September Oktober 53 Br. Petroleum fest, Standard white loco pr. Juni 7,30 4. Schül, Pest, 12, Juni, (W T. B) Produktenmarkt, Weizen loco

August-September 13}, Wetter: Prachtyoll, Amsterdan, 12, Juni. (W. T. B) Bancazinn 44, Amsterdam, 12. Juni, (W, T. B) Getreidemarkt, (Schlussbericht.) Weizen

289, Roggen pr. Juni 235, pr. Juli 223, pr. Oktober 197.

Amtwerpen, 12. Juni, (W. T. B.)

Petrolenmmarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 19 bez. und Br., pr. Juli 19 Br., pr, September 192 Bp,

pr. Septbr.-Dezbr. 20 Br. Fest.

(Schlussbericht.) Standard white loco

pr. Anugust-September 53 Br, Kaffee sehr fest, Umsatz 6000 Sack, 1&0 Br. pr. August-Dezember 8,09 Gd. Wetter:

geschäftslos, Toer- mine rubig, pz. Herbst 10,35 Gd., 10,42 Br. Hafer pr. Herbst 6,02 Gd,, 6,05 Br. Mais pr. Juni 7.80 Gd., 7,85 Br. Kohlraps pr.

Antwerpen, 12, Juni. Getreidemarkt. Dezember 7 95.

London, 12, Juni.

Termine rabig,

Havannaznckor Nr. 12, 243, Ziverpool, 12, Juni, Baumwolle. Spekulation und Export 2000 B.

1807 Gd, pr, Gerszte 1ubig.

fest, pr. Juni September Lieferung 62/32 d. 7,80 Gd,

Mh] ruhig,

pr. November | zember 7875. Spiritus fast,

Regnerisch,

N. T. B) (Schlussbericht.)

Roggen gefragt. Hafer behauptet. Gerete fest.

(F. T-B) An der Küste angeboten 17 Weizenladungen. Wetter: Schön,

London, 12. Jari. (W. T. B,)

Fest,

E L B)

{Seblnssbericht.) Umsatz 9990 B., dayon für

theurer. Middl, amerikanische Jali-August-Lieferung 61316, August-

Glasgow, 12. Juni. (W. T. B.)

Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 445 600 Tons gegen 270 500 Tors im vorigen Jabre. Zahl der im L Betrieb befindlichen Hochöfen 115 gegen 960 im vorigen Jahre,

Parla, 12, Juni. (N. T. B.) (Schlassbericht.) s

Produktenmarkt. - Weizen rubig, pt, Juni 30.60, pr. Jali 2. Jui, 29,25, pr. Juli-August 28,50, pr. Saptember-Dezzmber 26,80, Roggen behauptet, pr. ¿Juni 24,00, pr. pr. Juni 65,75, pr. Juli 63,00, pr. Jali - August 62.25, pr. September - Dezember 57,50. 77,25, pr. Juli 7750, pr, Juli-August 77,75, pr. September-De- pr. Juni 66,50, pr. Juli 66,50, pr. Juli-Angust 66,50, pr. Sestember-Dezember 60,75, Wetter:

aris, 12, Juni. (F, T. B} Rohzneker rohbig, Nr, 10/13 pr, Juni pr. 109 Kilo rr, 57,75, | 7/9 pr. Juni pr. 109 Kilogr. 64.09. Weisser Zneker fest, Nr. 3

Weizen unverändert.

Amerikaner und Breach 1/16 d, | Ÿ Brothers 74,

pr. 100 Kilogr. pr. Juni 67,50, pr. Juli 66,75, pr, Juli-August 66,25, pr. Oktober-Januar 1881 61,25,

New-York, 12. Juni, (W. T. 8)

Waarenbericht. New-Orleans 115. Petrolenm in New-York 83 Gd, do. in Philadelph!a S% Gd. rohes Petroleum 64, do. Pipe line Certificats D. 94 G. Mehl 4 D, 40 C. mixeà) 51 C, Zucker (Fair refining Muscovados) 7}. Kaffee (Rio-) 143. Schmalz (Marke Wilcox) 77/16, do, Fairbanks 7%, do. Rohs

Baumwolle ip New-York 12 do. ip

Rother Winterweizen 1 D, 27 C. Mais (014

Speck (shbert clear) 7 C, Getreidefracht 44,

September - Dezember 19,50. Rüböl rubig, pr. Juni

Berlin - Görlitzer Blscubahn, 481 408 M, gegen 1879 + 2354 M 1880 2 245 840 M, gegen 1879 —- 60 302 A

Tilsii - Insterburger Elsenbahbn. 43 231 M, gegen 1879 -4- 4883 A Einnahms bis ultimo Mai 1880 213 517 M, regen 1879 + 22598 A

%eozlenburglsoche Friedrlioh - Franz - Blsonbahn. Einnahme pro Mai 1880 386 934 M, gegen 1879 4 20 369 A Einnahme bis ultimo Mai 1880 1 841 226 Á, gegen 1879 4 166542 A

General-YVeraaunnniun ©Hts

. Juni, Altona-ERleler Elsenbahn. Norddentsohe Eiswerke, Aktien - Qesollsohafst. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. s Admlralsgarteubad. Ord. Gen.-Vers, zu Berlin. Kronprinz Rudolf-Babn. Ord. Gen,-Vers, zu Wien,

Ord. Gen.-Vers, zu Altona.

Eizembaln=-Einnalkmen.

Einnabme pro Mai 1880 Einnahme bis ultimo Mai

E nnahme pro Mai 1880

Theater.

BKönigliche Schauspiele, Dienstag: Opern- la 18. 147, Vorstellung. Fanta3ca. Großes Zauber- | Ballet in 4 Aftten, nebst einem Vorspiel (12 Bil- dern) von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Mittwoch: - Opernhaus. 148. Vorstellung. Der Fecnsee. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesoille, aus dem Französischen über- scßt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. 1 d Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang

L Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Walluer-Theater, Dienstag: 3. 82. Male: Der jüngsie Lieutenant,

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Fel. Ottilie Hintermann. Zum 262. Male: Die Kuder des Kapitän Grant. Neu! Kostüme neu! (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung: Garten-Concert. Anfang: Soun- tags Uhr, Wochentags 6 Uhr.

In Vorbereitung: Goethe's Faust, als Mysterium îin 2 Tagwerken für die Bühne eingerichtet vzn Otto Devrient. Musik von Lassen.

Krolls Theater. Dienstag: Tell, Oper in 3 Akten von Roffini, Vor und nach der Vor- stellung: Großes Doppeï-Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang dk, der Vorstellung 67 Uhr.

Germania-Theater, (Am Weinbergêweg.) Dienstag: Große Rofinen. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen von R. Hahn. Musik von R. Thiele. (Saegewißz: Hr. Fischbach a. G.)

Mittwoch: Große Rosinen.

Beile-Aliance-Theater, Dienstag: 6tes Gastspiel des Hrn. Conrad Junker vom Victoria- Theater. Zum 170, Male: Der Nattenfäuger von Hameln. Im prachtvollen Sommergarten : Großes Doppel-Concert, ausgeführt von den Musßik- ören des 1. Garde-Feld-Artilierie-Negts. und des Königl. Kadetten-Corps unter Leitung der Königl. Musik-Direktoren Herren Baumgarten und Herold. Auftreten der Tyroler Sänger-Gesell\chaft „Engel- hardt (3 Herren und 3 Damen in Nationaltracht) und des s{chwäbishen Terzel1ts, Geschwister Rommer, genannt „Die \ck{wäbishen Singvögel“. Abends : Brillante Jllumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Exntrée 50 S.

Mittwoch: Die beiden Neichenmüller.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha v. Bury mit Hrn. Pre- mier - Lieutenant Friedrich v. Wunsch (Leipzig— Prenzlau). —— Frl. Toni Salzmann mit Hrn. Dr, med, Gustav Beyer (Badewiß—Branitz). Frl. Clara v, Holleben mit Hrn. Major z. D. Egon v. Trüßschler (Dresden),

Berebelttt Hr. Rittmeister d. R. Hasso von Wedell-Cremzow mit Frl. Maria Gräfin von Sclieffen-Sandow (Sandow). Hr. Hauptmann u. Compagnie-Chef Weste mit Frl. Emma Pike- ring (New-Brighton).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr, Gustav Lan- d:rer (Gêppingen). Hrn, Baurath Hostmann (Eisenach), Eine Tochter: Hrn. Haupt- mann und Compagnie - Chef Triepcke (Colmar i, E.). Hrn. Premier-Lieutenant und Brigade- Adjutant Williko v. Bi8marck (Darmstadt).

Gestorben: Hr. Forst - Inspektor a. D. Johann Wilhelm Gasda (Carlsruhe O. S.).

Kleidung: kurzes graues Jaquet, graue Hosen, kleiner s{warzer Hut, lange Stiefeln oder Gamaschen, ein alter Siegelring mit violetten Perlen.

Stcckbricf, Gegen den Bäekerlchrling Ecnst Lucas, 17 Jahre alt, aus Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wezen Diebstahls aus S8. 242 event. 243 Nr. 2 u. 3 u. 56 Sirafgesetz- buches verhängt. Es wird ersuch{t, denselben zu verhaften und in das Landgericht8gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 10. Juni 1880, Der Untersuhungsrichter bei dem König- lien Landgerichte.

Stecckbrief, Gegen den Arbeiter Caspar Nu- towêti, zuleßt in Mötblow bei Rathenow wohn- haft gewesen, am 30, November 1849 in Klein- Scorgi bei Santomischel, Provinz Posen, geboren, tatholisher Religion, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhung8haft wegen Verbrehens gezen die Sittlichkeit auf Grund §8. 176 Nr. 2 Straf-Geseßz- Buches verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhasten und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 9, Juni 1880, Der Untersuhungérichter bei dem König- lichen Landgerichte.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Albert Fried- rit Johann Theodor Doege aus Tribsees, von dem eine nähere Beschreibung nit gegeben werden kann, ift durch Beschluß des Königlichen Schöffen- gerichts zu Grimmen die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Grimmen abzuliefern. Grimmen, den 3. Juni 1880. Königliches Amtsgericht, LL.

Stectbrief. Gegen den Shuhmachergeselleu Otto Kalisch aus Tribsees, zuleßt zu Schwerin wohnhaft, welcher der Beleidigung und Mißhand- lung angeschuldigt ist und si verborgen hält, ist die Haft verhängt, weil er der an ihn ergangenen Ladung zum Termine am 20. März 1880 nit Folge geleistet hat. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das AÄmtksgerichtsgefängniß zu Grimmen abzuliefern. Grimmen, den "3." Zuni 1880. Königliches Amtsgericht. I, In Ver- tretung: Mahraun.

Subhastatiouen, Nufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

(1977) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wolff Cohn zu Gurkow, vertre- ten durch dea Justizrath Deves zu Friedeberg N./M,, flagt gegen den Arbeitsmann Ferdinand Yiachus aus Pulsbruch, dessen jeßiger Aufenthaltsort unbe- kannt ist, aus der Rehnung vom 24. August 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 62 A 26 El nebft 6 %/, Zinsen seit der Klagezustellung und vor- läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N./M. anf

deu 17, September 1880, Mittags 12 Uher.

Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gricdeberg N./WM., den 5. Juni 1880.

Brix, Gerichtsschreiber des Könglichen Amtsgerichts.

07777 Oeffentliche Zustellung.

Auf Ausichen von Samuel Fel, Kaufmann, in Hrankfurt a. M. wohnhaft, und Consforten, welche Requirenten der Nechtsanwalt Keller dahier als Zu- \stellungsbevollmächtigten bestellt haben, wird dein Johann Carl Friedri Nitter, ohne bekanntes Gewerbe in Landau domizilirt, dermalen chne be- kannten Wohn- und Aufenthaltëort abwesend, hier- mit na{dem die in gegenwärtigem Auszuge er- folgende öffentliche Zustellung dur das Königliche Amtsgericht dahier bewilligt ist, Folgendes erklärt :

I, Daß Requirenten aus dem zwischen ibnen und

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen, |

Steckbrief, Gegen den unten beschriebenen j Samuel Kaplan ist in den Akten U. R. I. Nr. 526 | de 1889 die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung ! verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften !| und an die Königlihe Stadtvoigtei-Direktion hier- | selbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juni 1880. Der | Untersuhungsrichter bei dem Königlichen Land- geriht L Gary. Beschreibung: Geburtsort: Lipar in Rußland, Alter: 19—20 Jahre, Größe: ' 162 em,, Statur: unterseßt, Laare: dunklond, kraus, ! Baden-Bart im Entstehen begriffen, Augenbrauen : : dunkel, Augen: braun, Nase: kurz und dick, Mund: ' gewölßnlih, Zähne: gut, Kinn: oval, Gesicht : oval, ' G. siÿtsfarbe: gesund, Sprache: deuts und russisch, '

den Kindern und Miterben der Anna Katharina Rummel, lebend gewerblose Ehefrau des in Landau verlebten Seilers Jacob Ritter, am früheren König-

{ lihen Bezicksgerichte Landau beziehungsweise Kgl.

Appellationsgerichte Zweibrücken anhängig gewesenen Prozesse für Prozeßkosten der Restbetrag von 138 A6 63 «Z an die Kinder und Miterben der obgenannten Anna Katharina Nummel, zu welchen der genannte Abwesende gehört, zu fordern haben ;

IL, Daß die Nawlassensckaften der für diesen Be- trag mithaftenten Georg Jacob Ritter und Johann Friedrich Nitter, im Leben Schirmfabrikanten in Landau, noch ungetheilt sind und in nächster Zeit getheilt werden solle.

TiI, Daß Requirenten in die Tbeilung oben be- zeichneter Verlassenschaften nach Art. 882 e. c. inter- veniren und Opposition dagegen einlegen, daß außer ihrer Gegenwart zur Theilung der Nachlasscnschaften

der genannt verlebten Georg Jacob und Johann Griedrih Nitter geschritten werde. Laudan (Pfalz), den 10. Juni 1880. Der Kgl. Aml!3zerichts\chreiber : Rettig.

[15262] Aufforderung.

_Die Unterzeichneten geben andurch bekannt, daß für den am 26. Mat 1880 entmündigten Zimmer- meister zu Frankfurt a. M, “Johann Mari- milian Har, der mitunterfertigte Privatier dort- felbst, Johann Adam Hax, zum Vormund und der mitunterzeichnete Dr, Kilzer ebendortselbst zum Gegenvormund am Heutigen vom htesigen Kagl. Zmisgerichte bestellt worden sind. Rechtsge schäfte kfönneu daßer nur mit der Vormundschaft gültig abgeschlossen werden.

Zur baldigen Herbeiführung einer vollständigen Vermögensaufstellung, der Berichtigung der Shul- den und des Einzugs der Ausstände ersuchen wir alle Geschäfisfreunde des Herrn M. Hax, si mit dem genannten Vormunde, Jean Hax, Mainzer- landstraße 120 Frankfurt a. M., gefälligst in Ver- bindung zu seten. ;

Frankfurt am Main, den 7. Juni 1880.

Der Vormund; Der Gegenvormund: Jean Har, Pr. 2B. Rilzer, Rechtsanwalt u. Notar. [15174]

2368. In Sahen, betreffend die Regulirung des Nachlasses des am 13, September 1879 verstorbenen Arbeitsmanns Georg Döscher zu Dabel, haben in vorschriftsmäßiger Weise die zu den Akten bekannt gewordenen Intestaterben :

1) die Schwester des Erblassers, die Wittwe d.s weil. Tagelöhners Gramkow zu Rosenow, Sophie Dorothea Marie, geb. Döscher, jeßt zu Liberty Sownship im Staate Jowa in Nord- Amerika,

2) die Kinder des verstorbenen Bruders des Erb- lassers, Tagelöhners Carl Johann Gotthard Döscher zu Tarnow:

. Louise Marie Döscher, . Christian Wilhelm Dss\cher, . Dorothea Friederike Döfcher, . Johann Wilhelm Döscher, », Sophie Friederike Döscher, insgesammt zu Little Valley im Staate New-York in Amerika, den Anirag auf Erlaß eines Erschaftsprokl1ms ge- tellt und werden in Deferirung dieses Gesuchs hier- dur alle Diejenigen, welche ein näheres oder glei nahes Erbrecht dem gedachten Erblasser gegenüber zu haben vermeinen, aufzefordert, spätestens in dem hiermit

auf Sonnabend, den 18. September 1880,

Vormittags 10 Uhr,

anberaumten Termine solches Erbrecht unter dem Nachtheile geltend zu machen, daß die obgenannten Extrahenten für die rechten Erben angenommen werden follen, ihnen als solchen der Nathlaß über- lassen und daz Erbenzeugniß ausgestellt werden solle, die sih nah der Präklujion aber meldenden näheren oder gleih nahen Erben alle Handlungen und Die- positionen Derjenigen, welche in die Erbschaft ge- treten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig fein sollen.

Sternberg in Meckl., den 10. Juni 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[15267] Bekauntmachung.

Die zum Neubau eines Kasecnements für ein Fn- fanterie-B:taillon hierselbft erforderlichen „Zimmer- arbeiten incl. Material“ und zwar:

a, zum Hauptgebäude im Betrage von i 89 588 M, b. zum Exerzierhause im Betrage C S sollen ungetheilt im Wege der Submission vergeben werden.

Die Bediagungen und die Kostenanshläge {ind bei der unterzeichneten Garnison-Verwaltung, sowie in Berlin „auf dem Baumarkt, Wilhelmstraße Nr. 92/93 einzusehen ; die speziellen Baupläne kön- nen im Baubureau an Ort und Stelle, die genes- rellen Pläne im Bureau des Garnison-Bauinspck- tors Meyer zu Berlin, Potsdamerstraßez Nr. 117, in Augenschein genommen werden.

Versiegelte und mit ter Aufschrift „Submission auf Zimmerarbeiten für den Kasernenbau Neue

j Ruppin“ versehene Offerten sind bis zum 26. Juni ! cr., Vormitiags 10 Uhr, bei der unterzeichneten

Verwaltung abzugeben, (àCto.180/6.) Neu-Nuppin, den 12, Juni 1880. Königliche Garnison-Verwattuug.

[5%] Bekanntmachung.

Die Lieferung der nachstch-nd angegebenen, für den diesseitigen Direktions-Bezirk erforderlichen Dberbau-Materialien, namentlich:

. 181 000 M. = 5393,3 Tons Flußstabl-Scienen

Hilf’s{en Profils mit erhöhtem Kopf, 60 000 M. = 1596 Tons 5lußstabl-Schienen (Staatsbahn-Profil), 180 100 M. = 5289,5 Tons eiserne Scchivellen : Hilf\hen Profils, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.

Offerten hierauf sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Submissionstermine Mittwoch, den 30. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an die unterzeichnete König- lihe Eisenbahn-Direktion einzureihen. In dem Verwaltungsgebäude derselben Rr. 67 (Sacsen- hausen) wird die Eröffnung der Offerten in Gegene- wart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Zeichnungen und Bedingungen sind in unserem tehnis{en Bureau für Neubau einzusehen und können auch von dort gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Frankfurt a./M., den 8. Juni 1880.

Königliche Eisenbahu-Direktion.

E A N , 079147] Kaiserin Augusta-Verein.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Kaiserin Augausta-Vereins werden zu einem Vereinstage auf Sounabend, deu 19, Juni, Abends 7 Uhr,

: im Herrenhause, Leipzigerstraße 3, hierdurch eingeladen. Der Verwaltungsrath. Krüger, Vorsitzender.

[15255]

Certificate

der

6% Hypotheken-Anleihe

de

Deuisch- Holländischen Actien - Vereins sür Hülienbeirieb und Bergbau

in Duisburg. LAUT uns von der Liquidations - Commission des Deutsch-Holländischen Actien-Vereins für Hüttenbetrieb und Bergbau in Liq. zugegangenen notariellen Protocolls d. d. Duisburg, 13. October 1879, sind in Gemüss- heit des Artikels 4 der Certificats-Bedingungen folgende Antheils-Certificate Zur Auszallung am §0. Juni 1880 ausgeloost worden; Litt. A, No. 00, D e, T 1G U 100, L086, 189, 292, 202, 209

12 Stück à 1000 Thaler.

Litt. B. No. 306, 315, 330, 380, 392, 436, 442, 523

8 Stück à 200 Thaler.

Hamburg, den 10. Juni 1880.

Morddeutsche Bank in Hamburg.

Deutscher Reü s-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

x E: E L A j Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 für das Vierteljahr.

\ Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 E M Í

¿ 138,

| E | I h / O | für Berlin außer den Post- Anstalten au die Expe- |

Berlin, Dienstag,

S h _32 5

7 112 Alle Post-Austalten nchmen Keftellung an; j

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32,

den 15. Juni, Abends.

£880.

A S i

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem General - Lieutenant Grafen Neidthard von Gneisenau, Gouverneur der Festung Ulm, das Kreuz der Großkfomthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädiast geruht : den nahbenannten Personen aus dem Ressort des Mini- steriums für Handel und Gewerbe die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse:

dem General-Direktor der vereinigten Rheinish-Westsä- lishen Pulverfabriken, Heidemann zu Cöln;

des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz - Joseph - Ordens: dem Direktor der Deutschen Bank, Wallich zu Berlin ;

des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse:

dem Geheimen Kommerzien-Rath Landau zu Berlin ; des Offizierkreuzes des Königlih italienishen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens, des Ritter- kreuzes zweiter Klasse des Königlich spanischen Militär-Verdienst- Ordens und des Ritterkreuzes des Königlich portugiesishen Militär-Ordens der Empfängniß Unserer Lieben Frau von Villag-

Vigcosa: E dem General-Vertreter der Firma Krupp zu Essen, preu- ßishen Unterthan Haas zu Paris; L des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Geheimen Kommerzien-Rath Alfred Krupp zu

Essen ;

des Commandeurkreuzes desselben Ordens: dem General-Direktor des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahl - Fabrikation, Kommerzien - Rath Baare zu Bochum; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Direktor der Firma Krupp zu Essen, Friedrich Alfred Krupp daselbst; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem General - Sekretär des Bohumer Vereins für Berg- bau und Gußstahl-Fabrikation, Baare zu Bochum; des Ritterkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius- und Lazarus -Ordens: dem Jngenieur der Firma Krupp zu Essen, Groß zu Essen ; sowie des persischen Sonnen- und Löwen - Ordens vierter Klasse: dem persischen Vize-Konsul, Kaufmann Gustav Bur- hardt zu Berlin.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Herrn Carlos de Vargas zum Konsul in Sevilla zu ernennen geruht.

Königreich Preußen.

Auf Jhren Bericht vom 29. Mai d. J. will Jch hierdurch genehmigen, daß die von der intedbeerittan Abiai Eisen- bahngesellschaft auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 10. Januar 1872 (Ges. Samml. S. 114) zum Betrage von 225 000 Thlr. = 675 000 # emittirten fünfprozentigen Prioritätsobligationen, soweit dieselben noch nit amortisirt sind, Behufs der Konvertirung in vier und ein halbprozentige unter Beachtung der in dem Privilegium vorgeschriebenen Förmlichkeiten gekündigt werden. Die vorgedachte Ermäßigung des Zinsfußes ist auf den Obligationen zu vermerken,

Berlin, den 31. Mai 1880.

Wilhelm. Maybach. Bitter. / __An den Minister der öffentlihen Arbeiten und den Finanz- Minister.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Regierung zu Düsseldorf hat, wie die Königliche aus dem in einem Exemplar beigefügten Reglement derselben vom 9. März d. J. über die Anstellung und die Pflichten der Bezirks-Schornsteinfeger ersehen wolle, in ihrem

Bezirke das Kehrbezirkswesen einer zweckentsprechenden Rege- lung unterworfen. Bei der Bedeutung, welche dieser Ein- richtung in gewerbepolizeiliher Hinsicht beiwohnt, erscheint es wünschenswerth, eine ähnliche Regeluna derselben auch anderweit zu treffen. 2

Die Königliche wird daher veranlaßt, in Er- wägung zu ziehen, ob im dortigen Bezirke ein entsprechendes Bedürfnif vorliegt und in dies alle unter Berücksichtigung der etwaigen besonderen Verhältnisse mit den erforderlichen Maßaahmen vorzugehen. - :

Jnsbesondere empfiehlt es si, die Größe der Kehrbezirke thunlichst so abzugrenzen, daß sie von einem Meister mit Hülfe eines Gesellen verwaltet werden können, da bei größerem Umfang die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Geschäfte nicht hinreihend gewährleistet ist, und _es außerdem im Jnteresse der Entwickelung des Gewerbes liegt, daß einer mög- lichst großen Anzahl der in demselben beschäftigten Gesellen

| Aussicht auf demnächstige Selbständigkeit verschafft wird. Wo

daher im dortigen Bezirke die Kehrbezirke den vorbezeichneten Umfang überschreiten, wird die Königliche nament- lih bei eintretenden Vakanzen auf Theilung bezw. anderweite Abgrenzung derselben Bedacht zu nehmen haben.

Um die Gefahr zu beseitigen, daß bei der Beseßung der Bezirksmeisterstellen unfähige Personen angestellt werden, und um die Behörden in die Lage zu sehen, daß sie sih über die Qualifikation der Bewerber in E ässiger Weise unterrichten können, ist es angezeigt, den Nachweis der ordnungsmäßigen Erlernung des Gewerbes, womögli® durch Ablegung einer A8 zur - besonderen Beding'ing der Anstellung zu ma EIT,: é a E E Ob für eine ähnliche Einri, wis fie 214biesem Behuf im Regierungsbezirk Düsseldorf getroffen ist, im dortigen Be- zirke die Vorbedingungen vorhanden \ind oder geschaffen wer- den können, wird die Königliche ì zu ermessen haben. Anderenfalls wird den Schornsteinfegetn des dortigen Bezirks in anderer Weise Gelegenheit zur Ablegung einer Prüfung zu geben sein.

Bis zum 1. Mai k. F. sehe ih dem Berichte der König- lichen darüber entgegen, was bis dahin zur Er- ledigung dieses Erlasses geschehen ist. Gleichzeitig ist eine Uebersicht derjenigen Kehrbezirke, in welchen die Meister mehr als einen Gesellen beschäftigen, unter Angabe der Zahl der leßteren, sowie eine Nachweisung derjenigen Distrikte, für welche Kehrbezirke überhaupt noch nit bestehen, vorzulegen. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen der Pro-

vinzen Posen, Schleswig-Holstein, Westfalen, Rhein- provinz mit Ausnahme von Düsseldorf, Hessen-Nassau und an die Landdrosteien der Provinz Hannover, fowie die Regierung zu Sigmaringen.

Abschrift vorstehender Verfügung nebst 1 Exemplar der Anlage lasse ih Ew ur Kenntnißnahme und mit dem ergebenen Ersuchen zugehen, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß das Kehrbezirkswesen im dortigen Bezirk durch Zusammenwirken der Königlichen Regierung und des Bezirksraths in ähnliher Weise geregelt werde.

Ueber das Ergebniß Jhrer desfallsigen Bemühungen sehe ih dem gefälligen Berichte Ew bis zu dem ange- gebenen Termin ergebenst entgegen.

Berlin, den 14. Mai 1880.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Hofmann. An die sämmtlichen Regierungs-Präsidenten der übrigen

Provinzen.

Realement über

die Anstellung und die Pflihten der Bezirks- Schornsteinfeger.

Nachdem unser ganzer Verwaltungsbezirk durch Verfügung vom 27, November 1854 (A. B. p. 807) auf Grund des §8, 56 der Ge- werbc-Ordnung vom 17. Januar 1845 in Kehrbezirke eingetheilt worden ist, welde mannichfach dur spätere Verfügungen Abände- rungen erlitten haben; nachdem die Aufrechthaltung dieser Kehr- bezirke, sowie des angezogenen §. 56 durch 8. 39 der Gewerbe-Ord- nung vom 21. Juni 1869 ausgesprochen worden ist; nachdem ferner die Eingesessenen unseres Bezirks dur Polizeiverordnung vom

. Zanuar 1873 (A. B. p. 26) unbeschadet der Befugniß, ihre Schornsteine durch jeden Peliebigen Schornsteinfeger fegen zu lassen, verpflihtet worden sind, in den lokalpolizeilih angeordneten Fristen ihre Schornsteine durch den angestellten Bezirks- Scornsteinfeger gegen Entrichtung der diesem nach §8, 77 der Gewerbe- Ordnung zustehenden tarmäßigen Gebühren reinigen zu: lassen, be- stimmen wir, um eine sahgemäße und zuverlässige Vornahme dieser vorgeschriebenen Reinigungen durch die Bezirks - Schornsteinfeger zu sihern, daß vom 1. April d. J. ab für die Anstellung, Thätigkeit und Entlassung der Bezirks-Schornsteinfeger nahfolgende Vorschriften zu beachten sind:

§. 1, Jede Anstellung als Bezirks - Schornsteinfeger bedarf der landräthliden Genehmigung. Diese Genehmigung erfolgt nur auf Widerruf und is zu ertheilen, wenn der Anzustellende : rüh & vollständig unbescholten ist und einen nüchternen Lebenswandel UHYrTI,

b. das 24. Lebensjahr erreiht hat,

c, drei Jahre lang das Schornsteinfegergewerbe laut Zeugniß eines Schornsteinfegermeisters oder Lehrbrief nah §8. 129 der Ge- werbeordnung ordnungsmäßig erlernt hat,

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d, drei Jahre lang als Geselle bei einem Schornsteinfegermeister mit gutem Erfolg gearbeitet hat,

e. seine Qualifikation durch Ablegung der Bezirks - Schornstein- fegerprüfung (§8. 2) nachgewiesen hat. A Die Anforderung ‘ad e. fällt für Diejenigen weg, welche bereits bei Erlaß dieses Reglements als Schornsteinfegergesellen thätig find. Bon der Anforderung ad e. kann bis zum 1. Januar 1882 unter der Bedingung abgesehen werden, daß der angestellte Bezirks\chornfteins feger binnen “Jahresfrist nah seiner Anstellung die sub 6. vorgeschrie- bene Prüfung ablegt. j

F. 2, Die Bezirke-Schornsteinfegerprüfung erstreckt si: i

a, auf die für den Gewerbebetrieb nothwendigen Schulkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen in den 4 Spezies, i

b, auf die Kenntniß der Feuerungéanlagen, die Konstruktion der Schornsteine, der verschi¿denen Arten von Verunreinigungen der- selben, der Reinigungsfriften bei den vers{hiedenen Brennmaterialien, der Werkzeuge und Arten der Reinigung, der Ermittelung feuer- gefährliher Stellen, der eins{lägigen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, sowie auf die Fähigkeit, eine vorhandene Feuerungs- anlage dur eine Handzeihnung anschaulich darzustellen,

c. auf die technishe Fertigkeit in Ausübung des Gewerbes durch das Reinigen mehrerer Schornsteinröhren und das kunstgerehte Be- steigen wenigstens eines Rauchfangs. /

Ein Theil der Fragen ad b, ist von dem Examinanden an den Schornsteinen eines Gebäudes erläuternd zu beantworten. :

§. 3. Die Prüfung erfolgt für den ganzen Regierungébezirk durch die „Prüfungskommission für Bezirks-Schornsteinfeger“, welche in Crefeld ihren Siß hat und welche besteht: /

a, aus dem jeweilig zu Crefeld domizilirten Königlichen Kreisbau- beamten als Vorsitzenden, j /

b, aus zwei Bezirks-Schornsteinfegera als “aid i wel{e wir auf Vorschlag des Vorstandes der „Schornsteinfeger- nnung für den Regicrungsbezirk Düsseldorf“ für die Dauer von zwei Jahren ers nenen,

e: aus einem Maurermeister als Beisißer, welcher von uns auf Vorschlag der städtischen Behörde zu Crefeld für vie Dauer von 2 Jahren ernannt wird. | E is

Lee jeden der beiden Bezirks-Schornsteinfeger (ad b.) und für den Maurermeister (ad c.) wird in gleiher Weise ein Stellvertreter ernannt, welcher in Verhinderungsfällen“ eintritt.

8. 4. Die Meldung zur Prüfung ist an den Vorsißenden der Kommission zu rihten. Gleichzeitig ist an denselben die Prüfungs- gebühr einzuzahlen, welche 18 M. beträgt für solche, die innerhalb unseres Bezirks und 36 4 für solche, die außerhalb unseres Bes zirks Wohnsiß haben. : :

Die Zulassung zur Prüfung darf der Dae nur erklären, wenn der Meldende sih über die Erfüllung der oraussezungen des 8. 1 eub a,, e, und d. au8gewiesen hat. /

Falls sih die Meldungea zu fehr häufen, if der Vorsitzende be- rechtigt, mit unserer Genehmigung durch eine Amtsblatt-Bekannt- machung die Zulassung derjenigen, welche außerhalb unseres Bezirks Wohnsiß und nicht mindestens ein Jahr in demselben als Schorn- steinfegergesellen gearbeitet haben, für einen bestimmten Zeitraum auszuschließen. E L ;

8. 5, Die Kommission kann gleichzeitig mehrere prüfen, Die Prüfung muß in der Zeitfolge der Zulassung und spätestens 6 Wochen nach der Zulassung beginnen. N :

Ueber das Ergebniß der Prüfung ift eine kurze, von den Mit- gliedern der Kommission zu vollziehende \{riftliche Verhandlung auf- zunehmen. Die Beschlußnahme der vollzähligen Kommission erfolgt nah der Mehrzahl der Stimmen, bei Gleichheit der Stimmen giebt die des Vorsigenden den Ausschlag. /

Wird die Prüfung von der Kommission als genügend bestanden erachtet, so stellt der Vorsitzende das Befähigungszeugniß aus. Andernfalls bescheidet der Vorsißende den Geprüften ablehnend u::d bestimmt zugleich die Frist, vor deren Ablauf er sich zu einer ander- weiten Prüfung nit elden darf. Dieselbe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens ein Jahr.

S. 6. Von den Prüfungsgebühren erhält der Vorsitzende 3/9 und und jeder der 3 Beisiger 2/9. Der für den Geschäftsbetrieb der Kom- mission erforderliche Aufwand an Schreibmaterialien, Porto, S(hreib- und Botengebührea 2c. ist vorweg aus den Gebühren zu decken.

S. 7. Die Anstellung, Stellvertretung und Entlassung des Be- zirks-Schornsteinfegers ist in der für Ortspolizei-Verordnungen vor- geschriebenen Weise bekannt zu machen. Der Anfiellung muß eine shriftlihe Anerkennung des gegenwärtigen Reglements vorausgehen.

8. 8, Die Anstellungsbehörde kann mit landräthliher Geneh- migung eine Stellvertretung des Bezirks-Schornsteinfegers (8. 47 al, 2 Gewcrbe-Ordnung) zulassen : i i

f bei Einberufung zum Militärdienst, für die Dauer der Ein- berufung, E

b, sonst nur bei besonderer Nothlage und nie länger als für die Dauer eines Jahres. Der Stellvertreter muß den Anforderungen des 8. 1 entsprechen. : O

S. 9. Der Bezirks-Schornsteinfeger muß die Reinigung der Schornsteine entweder felbst vornehmen oder unter seiner vollen Verantwortlichkeit für die ordnung8mäßige Wahrnehmung der Kehr- geschäfte durch einen sahkundigen Gesellen oder Gehülfen vornehmen lassen.

; Beim Reinigen der Schornsteine durch einen Lehrjungen muß der Bezirks-Schornsteinfeger selbs oder sein sachkundiger Gehülfe gegenwärtig sein und genaue Aufsicht üben.

§. 10, Von jeder Annahme eines Gesellen oder Gehülfen ift vor Beschäftigung desselben der Anftellungébehörde \chriftlich Anzeige zu machen. Letztere ist befugt, die Annahme sfol{er Gesellen und Gehülfen zu untersagen, deren Persönlichkeit und Befähigung keine genügende Sicherheit für die ordnungsmäßige Vornahme der ihnen übertragenen Geschäfte bieten. Stellt fh în der Folge heraus, daß die angenommenen Gesellen oder Gehülfen diese Sicherheit nicht mehr bieten, so sind dieselben alsbald auf Anordnung der Anstel- lungsbehörde zu entlaffen.

S. 11. Die Anstellungsbehörde muß denjenigen Bezirks-Schorn- steinfeger, welchem die landräthlihe Genehmigung entzogen ist, als- bald entlassen.