1880 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 1385 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Oesterreih-Ungarn wan weiterer provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen. Vom 11. April 1880; unter

Nr. 1386 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien wegen weiterer provisorisher Regelung der Handels- beziehungen. Vom 22. April 1880; und unter

Nr. 1387 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und der Schweiz wegen weiterer provisorisher Regelung der Handels- bezie E. Vom 1. Mai 1880.

erlin, den 19. Zuni 1880. Kaiserliches Post-Zeitungsamt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Gerichts-Assessor Trierenberg in Birnbaum zum Amtszrichter zu ernennen; und

dem Kreisgerichts - Direktor z. D. Honigmann aus Burg, zur Zeit in Coelln, den Charakter als Geheimer Justiz- Nath; ferner

den nachbenannten Beamten im Ministerium der öffent- lichen Arbeiten, und zwar: den Geheimen expedirenden Sekre- tären und Kalkulatoren Brinckmann und Thamer, sowie dem Geheimen Kalkulator Sch äder den Charakter als Rech- nungs-Rath, dem Geheimen Registrator Kröning den Chä- rakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Gee, betreffend Uebertragung von Befugnissen, welche den Provinzialbehörden und deren Vorstehern ge- sevlih vorbehalten sind, auf die Königlichen Eisen- bahndirektionen und deren Vorsteher. Vom 17. Juni 1880. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages

der Monarchie, was folgt : e Die Befugnisse, welche a, in der Verordnung über die Festseßung und den Ersaß der bei Kassen- und anderen Verwaltungen vorkom- S Desekte vom 24. Januar 1844 (Geseßz-Samml. . in dem Geseße, betreffend die Dienstvergehen der nicht rihterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 1852 (Geseß-Samml. S. 465), den Provinzialbehörden, und die Besugnisse, welche in dem leßterwähnten Gesehe © vom 21. Juli 1852 den Vorstehern der Provinzialbehörden vorbehalten sind, werden fortan au den Königlichen Eisenbahndirektionen beziehungsweise deren Vorstehern übertragen.

Für die Bezirke der Königlichen Direktionen der Berli- ner Stadteisenbahn zu Berlin und der Berlin-Stettiner Eisenbahn zu Stettin wird die Ausübung der vorstehend be- R Befugnisse der Königlichen Direktion der Nieder- chlesisch-Märkischen Eisenbahn, beziehungsweise deren Vor- fißenden übertragen.

89. Dieses Geseh tritt mit dem 1, Zuli 1880 in Kraft. Urkundlich unter Unserer N getyendigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiégel. Gegeben Berlin, den 17. Juni 1880. L. 8) Wilhelm.

Gr, zu Stolberg. von Kameke. Hofmann. Gr. zu ay

Eulenburg. bah. Bitter. von Puttkamer.

Lucius. Friedberg.

Justiz-Ministerium.

„Der Rechtsanwalt Welker in Marburg is zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Cassel mit Anweisung seines Wohnsißes in Marburg ernannt worden.

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Hartmann in Bruchhausen an das- Amtsgericht in Melle und der Amts- rihtèr Ließem in Sulzbah an das Amtsgericht in Solingen.

Der Amtsrichter Härte in Schönebeck ist in Folge seiner Ernenuung zum Landrath des Kreises Calbe a. S. aus dem QUB en geschieden.

n die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerihts-Assessor Kauffmann und der Gerichts-Asse}sor Dr. Samtérx bei dem Landgericht T. in Berlin, der Gerichts- Assessor Mengelbier, der Gerichts-Assessor Dr. Klein und der Gerichts-Assessor Busch bei dem Landgeriht in Düssel- dorf, der Gerichts-Assessor Em mr i ch bei dem Amtsgericht in Suhl, der Amtsrichter Marfording in Arendsee bei dem Landgericht in Stendal, der Rehtsanwalt und Notar Ko cha n, früher in Shlawe, bei dem Landgericht in Stolp.

Dem Rechtsanwalt und Notar Galster in Bielefeld ist die nähgesuchte Entlassung aus dem Amte als Notar ertheilt.

Der Amtsgerihts-Rath Dahm in Lauenburg a. d, E., der Landgerichts-Rath Simon in Schneidemühl, der Kreis- gerihts-Kath z. D. Goldstein in Striegau, der Rechtsanwalt und Notar, JUstiz-Nath Henkel in Stolp, der Rechtsanwalt und Notar Cramer in Leer und der Notar Bresgen in Bonn sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Oberförster Kühne zu Miele ist auf die durch Ver- Jeßung des Oberförsters von Bothmer erledigte Oberförster- stelle Mariensee in der Provinz Hannovex verseßt worden.

Der Oberförster Aumann zu Rothènfier ist auf die durch den Tod des Oberförsters von Schlebrügge erledigte Oberförsterstelle zu Schweiniß im Regierungsbezirk Magde- burg verseßt worden:

Der Oberförster-Kandidat Siewert ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die-Oberförsterstelle zu Rothenfier im Regierungsbezirk Stettin übertragen worden.

L N Se. Excellenz der Hofmarschall Sr, Majestät des Kaisers und Königs ;- General-Lieutenant Graf von Perponcher, über Düsseldorf nah Ems.

Die Nr. 24 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8722 das Gesetz, betreffend Uebertragung von Be- fugnissen, welhe den Provinzia behörden und deren Vor- stehern geseßlich vorbehalten sind, auf die Königlichen Eisen- bahn-Direktionen und deren Vorsteher. Vom 17. Juni 1880.

Berlin, den 19. Juni 1880.

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.

BekäGüitmaächungeéen auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §8. 11 und 12 des Reichsgeseßzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 werden die Nr. 1 aus dem Jahre 1875 und die Nrn. 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 aus dem Jahre 1876 der unter dem Titel „L’Economie sociale“ in Brüssel er- schienenen periodischen Druckschrift von der unterzeich- neten Landespolizeibehörde hierdurch verboten.

Breslau, den 16. Juni 1880.

Königliche E M eung des Jnnern.

Zieger!t.

Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgesches gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oktober 1878 wird die Nr. 2 aus dem Jahrgang 1877 der in Meaux unter dem Titel „L’'Egalité® erschienenen periodishen Druckschrift von der unterzeichneten Landes- polizeibehörde hierdurch verboten.

Breslau, den 16. Juni 1880.

Königliche E A veuma des Innern.

Ziegert.

32 %iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank- furt a. M. von 2.500000 Fl., vom 30. November 1848.

Bci der am 7. d. Mts. stattgefundenen 24. Verloosung des An- lehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2 500 000 F1. vom 30. November 1848 wurden nachverzeihnete Nummern der Obligattonen Litt. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1880 gezogen :

24 Obligationen à 1000 Fl. = 1714 M 29 s. Nr. 7 133 208 252 299 321 392 394 478 493 570 706 778 786 811 836 977 E 1171 1174 1175 1245 1259 1353 = 24 000 Fl. oder 41 142 M.

4

19- Obligationen à 500 Fl. = 857 A 14 9. Nr. 1787 1872 1880 1909 1950 2031 2124 2132 2139 2432 2493 2500 2516 O 2613 2646 2717 2738 2786 = 9500 FI. oder 16285 M

S.

5 Obligationen à 300 fl = 514 Æ 29 S. Nr. 2815 2823 3174 3258 3260 = 1500 G Oder 2071 45 S,

16 Dbligationen è 100 Fl. = 171 M 43 S. Nr. 3339 3380 3532 3630 3767 3830 3873 3928 4067 4119 4239 4443 4475 4541 4626 4664 = 1600 FL. oder 2742 M 88 §, zus. 64 Obli- gätionen über 36 600 Fl. ‘ober 62742 M 95 S.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rücckzahlungstermin erfolgt, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der Staatéschulden-Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungêé-Hauptkasse, sowie bei den Köntg- [lien Béezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgahe der Obligationen und der dazu gehörigen nit ver- fallenen Coupons Ser. I. Nr. 5 bis 8 nebst Talon erheben können.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Coupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obli- gationen zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Oblgiationen nit bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier, oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.; sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betref enden Sculd- versbreibungen nebst Coupons und Talons - durch diese Kasse vor der' Auszahlung zur Prüfung an den Unterzeichneten einzusenden, weshalb diefe Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rück- zahlungstermine eingereiht werd:n können.

Rückständig sind noch:

Rückzahlbar am 1. Oktober 1873: G. 3996. j

Rückzahlbar am 1. Oktober 1877: G. 609 1478 3737 4673 4545

Rückzahlkar am 1. Oktober 1878: G, 1445 1777 3540 3836 4306 -4759,

Rückzahlbar am 1. - Oktober 1879; G. 928 1512 1614 2567 3030 3828 3835 3838 4012 4487.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 10. Funi 1880.

Der Regierungs-Präsid:nt. v. Wurmb.

Nichtamiliches. Deutsches Aci.

„Preußen, Berlin, 19. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König sind, laut Meldung des“ „W. T. B heute Morgen 9# Uhr in Düsseldorf eingetroffen und am Bahnhofe pon den Spißen der Behörden empfangen worden. fue Begrüßung Sr. Majestät waren anwesend der Ober- räsident der Nheinprovinz von Bardeleben, der Regierungs- Präsident, der Divisions-Commandeur, der Ober-Bürgermeister von Düsseldorf u. A, Se. Majestät der Kaiser fuhren dur dié festlich geschmüdte Stadt nah dem Präsidialgebäude, wo Empfang und Dejeunex stattfand, Se, Majestät empfingen. den Besuh Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen.

Mittags 12 Uhr traf Jhre Majestät die Kaiserin und Königin, von Coblenz komménd, in eldorf ein und wurde von den; Spißen der Behörden bégrüßt. Beide Majestäten fuhren sodann zur Ausstellung. Das Wetter ist vortrefflich.

Die wiederholt auftauhenden Gerüchte von einer an- geblich im August | dieses Jähres ¡projektirten Reise Jhrer Majestät der Kaiserin mit JZhrer Kaiserlichen Hoheit der

Kronprinzessin nah England auf der Kaise-;lihen: Dampf-

Yacht „Hohenzollern“ sind als jeder Begründung entbehrend zu bezeichnen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sizung zu- sammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Rquies der Abgeordneten befindet sih in der Ersten eilage.

Fn der heutigen (79.) Sigung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen A. Angelegenheiten von Puttkamer, der Justiz-Minister Dr. Fried: berg und mehrere Kommissarien beiwohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betr. Abänderun- gen der kirchenpolitishen Geseßge, fort.

Art. 2 lautet nah der Regierungsvorlage:

Art. 2. Die Berufung an die Staatébehörde aegen Entschei- dungen der kirchlihen Behörden in (semäßheit der 88. 10 und 11 im Geseß vom 12. Mai 1873 (G. S. S. 198), sowie des S. 7 im Geseß vom 22. April 1875 (G. S. S. 194) steht nur dem Ober- Präsidenten zu. Die Berufung, sowie der Antrag des Ober-Prä- sidenten auf Einleitung des Verfahrens in Gemäßheit des 8. 2 im Geseß vom 12. Mai 1873 können bis zur Verkündigung dez geribtliben Urtheils zurückgenommen werden.

Die Abgg. Stengel und Genossen beantragten, diesen Ar- tikel zu streichen ; dagegen beantragte der Atg. Dr. Brüel, das Haus dcr Abgeordneten wolle beschließen, im Art. 2 Alinea 1 statt: „Nur dem Ober-Präsidenten zu“ zu seßen „Demjenigen, gegen welche die R ergangen ist, niht ferner zu.“

Der Abg. Dr, Brüel bezeichnete seinen Antrag als ein Mittel, den Centrumsmitgliedern die Annahme dieses Artikels ohne Gewissensskrupel zu ermöglichen, weil sie damit nit positiv das Berufungsreht des Ober - Präsidenten an den Gerichtshof für firchlihe Angelegenheiten anzuerkennen brauchten. Die Regierung gebe aber mit der Annahme dieses Antrages keines ihrer Machtmittel aus der Hand. Der Abg. Frhr. von Hammerstein erkannte in der zur Dis- fusfion stehenden Bestimmung der Regierungsvorlage eine be- deutende Verbesserung gegen den bisherigen Zustand an, der durch die fehlerhaste Schöpfung des Gerichtshofs für ktirhlihe An- gelegenheiten geschaffen sei, indem sie die Institution des re- cursus ab abusu auf ihre natürlihen ursprünglichen Grenzen zurücksühre. Der Einzelne sei durch die übrigen Bestimmungen der Maigeseße schon genügend gegen die Willkür der kir lichen Disziplinargewalt geschüßt. Redner empfahl den 8. 2 der Regierungsvorlage zur Annahme. Der Abg. Klotz führte aus, daß seine Partei gegen diesen Artikel aus dem allgemeinen Gesichts- punkte stimmen werde, daß sie niht an die Stelle des Geseßes in diesen Dingen die Willkür der Verwaltung seßen wolle. Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Hübler legte die außerordentliche Ausdehnung dar, welche die Jnstitution des recursus ab abusu, abweichend von anderen Ländern, in Preußen angenommen habe, so daß jeder Kirchendiener bis zum Küster hinab wegen der kleinsten Disziplinarstrafe eine vollständig kassatorishe Ent: scheidung des Staatsgericht¿hofs gegen die kirchliche Entschei: dung auch in kirchliher Hinsicht eventuell herbeiführen und dadurch einen {weren prinzipiellen Kampf zwischen Staat und Kirche aus geringfügiger Ursache herbeiführen könne. Eine organische Aenderung dieser Jnstitution sei zur Zeit niht opportun, deshalb müsse man ihre Handhabung in die Hand eines hohen Beamten legen, der \ie nah den Gesichtspunkten des öffentlihen Jnteresses handhabe. Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte dem Abg. Klo, daß die konservative Partei an die Stelle des Gesetzes die Verwaltungswillkür seßen wolle; das geschehe au mit dem Art. 2 nicht, der nur einen provisorischen Charakter trage, Der Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirh ührte aus, daß es niht genügend sei, wenn nur dem Ober- räsidenten der recursus ab abusu aus öffentlihen Jnteressen zustehe, sondern jedem Preußen müsse nach landrechtlihem Grund- saße, wenn er in seinem Rechte \ich gekränkt fühle, der Schuß des Staates zustehen. Seine Partei wolle diesen Schuß aufrecht erhalten, denn es sei von jeher ein Fehler des preußischen Staates gewesen, daß er die untere katholische Geistlichkeit nicht genügend gegen die Willkür der oberen in Schuß genommen habe. Der Abg. Frei- herr von der Nek bestritt die Berechtigung dieser Aus- führungen. Die Hierarchie sei eine Organisation wie die Armee, in der man nicht den Kreisrihter über den General stellen dürfe. Der Abg. Dr. Windthorst bestritt, daß die Regierung mit dieser Vorlage ein Provisorium beabsichtige. Weder sei ihm auf seine in der Kommission, noch dem Kar- dinal Jacobini auf seine an den Prinzen Reuß gestellte Frage, welche Garantieen die Regierung für eine organische Revision der Maigeseße nach Annahme di:ser Vorlage geben wolle und könne, eine Antwort geworden. Die Negierung wolle diese Vorlage als ein Définitivum, und in einem folhen könne man die exceptionelle Institution, wéêlde Art, 2 aufrecht ‘erhalte, nie acceptiren. Redner sprach noch sein Bedauern über die gestern durch eine Kriegslist des Abg. Richter erfolgte Ablehnung des Art. 1 aus. Die Anerkennung des kfirhlihen Gerichtshofs sei die Anerkennung der vollen Souveränetät des Staats über die Kirche. Keine Kirche könne das thun. Gebe es etnen recursus ab abusuú gegen eine mißbräuhlihe Anwendung der Staatsgewalt oder der militärishen Disziplinargewalt ? Jeder könne sih ja leicht der Disziplinargewalt der Kirche dur eine Erklärung vor dem Richter entziehen. Er werde deshalb: gegen 8. -2 stimmen. Bei dem Schluß . des Blattes hatte der Staats-Minister von Puttkamer das Wort.

gm Etatsjahr 1879/80 sind im Reiche an Ein- nahmen (eins{hließlich der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemeinschaftlihen VerbrauWGssteuern sowie anderen Einnahmen (verglichen mit den Einnahmen in dem- selben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibu n g'gelangt: Zölle 141 866 411 M (4 27 139 164 A6), _ Rübènzuckersteuer 93 386 216 M (+ 2154 156 46), Salzsteuer 36 585 882 M (+628 197 M), Tabaksteuer 1 067 124/64 (+ 114 593 H), Brannt- weinsteuer 43 526 228 M (— 2 127 021 M6), Uebergangsabgaben von Branntwein 136155 # (4+ 21928 M), Braustéuer 16 523 401 M (— 220877 M), Uebergangsabgaäben von Bier 1 004 793 f (+ 48568 G), Summe 294 105 210 M Ce R O8 r O S ielkartenstempel 1 101 837 (+ 403 759 M), Wedselstempelsteuer 6 342 917 M (+ 217 465 M), Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 131 528 803 M (+ B/295 647 ' M), Reths - Eisénbahnver- waltung 37 519193 “# (+ 1 014 581 #). Die zur Reichs- kasse gelangte. Fs Einnahme abzüglich der Bonifikationen un erwaltungskosten beträgt bei den nähbéezeihneten Ein- nahmen für das Etatsjahr 1879/80: Zölle 135 318 261

(+ 34178262 M, gegen das ‘Etats - Soll für 1879/80: (+30914221.M6), Rübenzuckersteuer 45 893 317M, (+4898 1446,

bezw. —s 529 533 4), Salzsteuer 35 932 461 M6 (+ 531 123 M4, bezw. + 1 379 681 4), Tabaksteuer 896 662 M (+ 112 796 M, bezw. 2928 4), Branntweinsteuer und Uebergangs- abgabe von Branntwein 36857 019 # (— 644 329 M, bezw. —- 2742 271 F), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 14 859 785 #4 (— 149 307 6, bezw. 1095515 M4), Summe 269 757 505 46(+ 38 926 689 S, bezw. + 22 923 655 M), Spielkartenstempel (eins{ließlich der Nachsteuer) 1 136 562 Á (+ 784337 M, bezw. 79 438 M).

Der General-Fntendant der Königlichen Schauspiele von Hülsen ist in dienstlihen Angelegenheiten nah Wies- baden und Cassel abgereist; vom 28. d. Mts. ab wird der- Felbe s ihm Allerhöchst bewilligten zweimonatlichen Urlaub antreten.

Das Uebungs -Geschwader, bestehend aus S, M. Schiffen „Friedrich Carl“, „Preußen“, Friedrich der Große“, „Sachsen“ und S. M. Aviso „Grille“, ist am 18. Juni cr. von Warnemünde nach Memel in See gegangen." d E

In der das Handbuch über den Preußischen Hof und Staat für 1880—81 betreffenden Notiz in der gestrigen Nummer d. Bl. ist Zeile 43 f. (statt „Personal der Sechandlung“ u. #. w.) zu lesen: „die Ausführung der Eta- blissements der Seehandlung und des Personals des ... Kuratoriums der Rotherstiftung.“

Vayern. München, 17. Juni. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat zum Vollzug der mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tretenden Geseße, den Branntweinaufschlag und die Besteuerung des Tabaks betreffend, die Aufstellung von Steuer-Ober-Controleuren in Nürnberg, Schwein- furt, München, Regensburg, Ludwigshafen, Landau und Kaiserslautern genehmigt. Zum Vollzuge des Geseßes vom 25. Februar 1880 über den Branntweinaufschlag ist ferner folgende Verordnung, d. d. Linderhof, den 29. Mai, ergangen :

„S. 1. Vom 1. Juli 1889 ab wird an Rückvergütung des Brauntweinaufschlags für das Hektoliter ausgeführten Lranntweins (Spiritus) zu 50% Alkohol nach dem Alkoholometer von Tralles bei Normaltemperatur 8 4 geleistet. Die gleihe Rückvergütung des

Aufschlags wird nach der Bestimmung des Königlichen Staats-

Ministeriums der Finanzen für denjenigen Branntwein gewährt, welcher im Inlande zu gewerblichen Zwecken einschließlick der Essigbereitung verwendet wird. §. 2, Von dem nämlichen Zeit- punkt ab wird an Rückvergütung des Branntwzinauf schlags für aus- geführte Liqueure 4 A 80 -&Z vom Hektoliter ohne Rüctsicht auf den Stärkegrad geleistet. §. 3. Die Bestimmungen in den 8. 1 und 2 finden auch Anwendung auf den im Uebergangsverkehr ein- gehenden und na Art. 27 des Gefeßes über den Branntweinauf- {lag versteuerien Branntwein. §. 4, Das Staats-Ministerium der Finanzen ist mit dem Vollzuge dieser Verordnung beauftragt und hat auch die sonst noch zum Vollzuge des Gesetzes über den Brannt- weinaufschlag nöthigen Vorschriften zu treffen.“

Die vom Finanz-Ministerium ausgegebene um- fANGLaE Butt on O QIaiOfals aut T Su D in Wirksamkeit zu treten. Die Uebertretung der von den Aufschlagspflihtigen und von dem betheiligten Bren- nereipersonal zu beachtenden Vorschristen der Jnstruktion wird, sofern keine besondere Strafe angedroht ist, gemäß Art. 52 : es Geseßes, betreffend den Branntweinaufschlag, mit einer Geldstrafe bis zu 30 H geahndet, und sind im Grenz- bezirke die Funktionen der Aufschlagbediensteten von den Or- ganen der Zollgrenzwache zu versehen. Die Bestimmungen über die RNücvergütung des Branntweinaufschlags, die Er- hebung der Branntwein-Uebergangsabgaben und die Nachsteuer werden besonders bekannt gemacht. i

Se. Majestät der König hat durch Entschließung vom 3, d. Mts. genehmigt, daß das vom Fürstbishof Julius in Würzburg gegründete adelige Fnstitut unter dem Namen „Königliches adeliges Fulianeum“ mit Beginn des Schuljahres 1880/81 wieder eröffnet werde, und zum Direktor desselben mit dem Rang eines Gymnasialprofessors den dermaligen Direktor des Studienseminars Aschaffenburg, Priester F. Schlör, ernannt. e

Der Staats-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußeren, Freiherr von Crailsheim, ist mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs in den allgemeinen Verwaltungsaus- shuß des bayerishen Vereins zum Ausbau des Cölner Domes eingetreten und zum Vorstande dieses Ausschusses erwählt worden.

Württemberg. Stuttgart, 17. Juni. (St. A. f. W.) Se. Majestät der König hat sih heute zum Sommeraufent- halt nah Friedrichshafen begeben. Der Schaden, welchen das Ende voriger Woche ausgebrochene Gewitter in einigen Alborten den Feldgewächsen und Obstbäumen zugefügt hat, ist zum Glück wéniger bedeutend, als man unter dem Eindruck des érsten Schreckens /béfürchtete. Abgesehen von einzelnen kleinen Landstrichen, wélhe durch Hagelshlag mehr oder weniger gelitten haben mögen, berehtigt der Stand fast sämmtlicher Bodenerzeugnisse thalauf thalab zu {önen Hoff- nungen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 18. Juni. (W. T. B.) Zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen fand heute Nachmittag in Laxenburg eine Pirutshade durch den Schloßpark statt, an welcher außer Sr. Majestät dem Kaiser und dem Großherzog auch die obersten Hofchargen, die General-Adjutanten Baron Mondel und Baron Beck und das Gefolge des Großherzogs theil- nahmen. Nach der Pirutschade wurde eine Wasserfahrt auf dem Laxenburger Teiche unternommen. Abends 8 Uhr er- folgte die Rückfahrt nah Wien. : :

Pra, 17, Junt (PreAb, Bl) Dis Deputation der Pester Universität überreichte heute Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen das Doktordiplom. :

(Pr.) Das von Dr, Rieger in der gestrigen Sißung der Wahlreform - Kommission angemeldete Minoritäts- votum lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei in die Spezialdebatte über den von der Regierung vorgelegten Geseßentwurf einzugehen.“ Der Beriht der Wah reform- Kommission dürfte Ende näthster Woche zur Verhandlung im Landtage gelangen. i

Agram, 17. Juni. (Pr. Ztg.) Die Landtags- konferenz in der Frage des ungarischen Sprachusus bei der Finanz-Landesdirektion stellte an den Banus die Vertrauens- frage. Der Antrag, die Antwort zur Kenntniß zu nehmen und die weiteren Shritte vertrauensvoll dem Banus zu über- lassen, wurde mit 43 von 57 anwesenden Stimmen angenom- men. Zwölf Mitglieder enthielten ih der Abstimmung, dar-

unter Mrazowic, Voynovic und Czenadak, zwei waren gegen den Antrag. Der Banus dankte und versprah, Alles außzu- bieten, das Vertrauen zu rechtfertigen.

Großbritannien und Jrland. London, 18. Juni. (W. T. B.) Jm Unterhause erwiderte heute auf eine An- frage Barteletts der Premier Gladstone: Die Regierung habe nie eine Erklärung abgegeben, welche auf die Erzwingung der Durlhführung irgend einer Bestimmung des Berliner Ver- trages bezogen werden könnte. Sie habe unzweifelhaft die Absicht, mit völliger Unparteilichkeit gegenüber der Türkei wie Rußland, gegenüber Muselmännern wie Christen zu verfahren. Er habe bisher nihts von einer Verleßung des Vertrages gehört und habe ebensowenig erfahren, daß Batum nicht als Freihafen etablirt sei. Die Regierung halte an der Ausführung des Berliner Vertrages dem Buch- staben und Geiste nah fest. Die Schleifung der Festung sei eine kostspielige und zeitraubende Sache, er gebe aber zu, daß die betreffenden Bestimmungen völlig und getreulih aus- geführt werden müßten. Falls Bulgarien oder Ostru- melien der Rückehr der Flüchtlinge in ungehöriger Weise entgegentreten sollten, sei es Pflicht der englishen Regierung, Alles zum Schuße derselben aufzubieten. Cowen gegenüber erklärte Gladstone: Es sei selbstverständlich, daß sowohl auf die Nationalität wie auf alle dortigen Zustände in der alb a- nesishen Frage Rücksiht genommen werden müsse, ebenso wie das au anderen Ländern gegenüber geschehe.

=— 185 Uni R D B) Das 74 Jabresfeit der Society of Friends of Foreigners in distress fand, wie bereits gemeldet, unter dem Vorsiß ihres Präsidenten, Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales, statt. Anwesend waren ferner der deutsche Botschafter, Graf von Münster, der niederländische Gesandte, Graf von Bylandt, die Gesandt.n Spaniens, Schwedens und Norwegens, Japans, Nordamerikas, Dänemarks und Griechenlands, Sir Rob. Phillimore, Baron Schroeder, die hervorragendsten Mitglieder des fonsularishen Corps und viele andere einheimishe und fremde Notabilitäten im Ganzen über 300 Personen. Die ver- anstaltete Kollekte ergab 3600 Pfd. Sterl. Der Präsident mate im Laufe der vonihm gehaltenen Rede die interessante Mittheilung, daß während der zwölf Jahre seiner Präsidentschaft von der Verwaltung der Gesellschaft 38 720 Pfd. Sterl. zur Unter- stüßung von 55 307 Armen aller Nationalitäten verwendet worden seien. Se. Königliche Hoheit wies ferner darauf hin, wie es zur Kenntniß gekommen, daß eine nit unbedeutende Anzahl hier ansässiger Fremder sich noch nicht auf der Liste der Theilnehmer der Gesellschaft befände, ungeachtet sie do allein zum Frommen hierher vershlagener und unterstüßungs- bedürftiger Landsleute gegründet sei, und knüpfte daran die Erwartung, daß es eben nur dieses Winkes bedürfen würde, um diesen Zustand zu verbessern. Aus dem dem Fest- programm beigelegten Cirkular ergiebt sich, daß die Verwaltung ein einflußreihes Centralcomité zu dem Zweck er- richtet hat, um die nöthigen Vorbereitungen für den im Sommer 1881 abzuhaltenden Bazar zu treffen, und daß es dankend er- kannt werden wird, wenn im Anschluß daran auf dem Kon- tinent zahlreihe Lokalcomités sih bilden; der einzige im Jahre 1833 zu Gunsten dieses Jnstituts abgehaltene Bazar ergab einen Erlö von 5600 Pfd. Sterl., und es ist bei den seit jener Zeit so außerordentlich vermehrten Ansprüchen an die Unterstüßung der Gesellschaft zu wünschen, daß auch jeßt ein günstigés Resultat erzielt werde.

Frankreich. Paris, 18. Juni. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißzung der Deputirtenkammer brachte der Kriegs-Minister Farre einen Geseßentwurf , betr. ffend die Armeeverwaltung, ein. Der Entwurf wurde einer Kommission zur Vorberathung überwiesen. Bei der hierauf folgenden Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen verlangte Louis Legrand Aufklärungen über die auswärtigen Beziehungen Frankreichs, Er wolle namentlih nähere Auskunft über die tunesishe und marok- kanishe Frage haben. Er wünsche im Orient eine Ausdeh- nung des Einflusses der Christen, falls der ottomanishe Ein- fluß daselbst aufhören sollte. Er wünsche ferner, daß Frank- reich seine Aktion in Montenegro, Serbien, Rumänien und am Libanon geltend mahe. Der Redner beglückwünschte die Regierung, daß sie zu Gunsten Griechenlands _ge- handelt habe. Legrand ging sodann auf die egyptische Frage über und erklärte, daß die Politik der Regierung in den egyptischen Angelegenheiten nicht frei von Vorwürfen sei. Die Jnteressen der Gläubiger hätten sie zu weit mit sich gezogen, die Sache hätte indessen noch eine gute Wendung genommen. Schließlich konstatirte der Redner, daß die Politik Frankreichs aus der Reserve herausgetreten sei; man müsse aber vorsichtig sein, an die Vergangenheit denken und an \ich selbst. Perrochet (von der Rechten) kritisixte die Wahl der Botschafter sowie die Politik, welche die Missionare im Aus- lande begünstige, dieselben aber im Jnnern verfolge und so den Keim zur Zwietracht lege. De la Fos se verlangte Auf- klärungen über die Demission Cialdini's und den Fall Hart- mann und w..rf der Regierung vor, in der griechishen Frage zu sehr engagirt zu sein. Der Conseilspräsident de Frey cinet erinnerte an die wiederholten diplomatischen Mittheilungen, welche dem Parlamente bereits gemacht seien, und erklärte, er werde alles Mögliche thun, um diese Mittheilungen noch zu verbessern. Die Hart- mannshe Angelegenheit hätte die ausgezeihneten Be- ziehungen Frankreihs und Rußlands keineswegs alterirt. Was die griechische Frage angehe, so könne man sicher sein, daß die Politik Frankreichs die Vorsicht zeigen werde, welche sie niemals außer Acht lassen dürfe, aber sie werde zugleich mit der Würde verfahren, die einem großen Lande gézieme (Beifall). Jm weiteren Verlaufe der Sißung wurde das Amendement Raspail, auf Aufhebung der Botschaft beim Vatikan, mit 323 gegen 117 Stimmen abgelehnt. Proust hatte dasselbe als dem Konkordat zuwiderlaufend be- kämpst. Ein weiteres Amendement Raspails, welches die Herabseßung des Gehalts der Botschafter beantragte, wurde mit 263 gegen 82 Stimmen abgelehnt. Auf eine Anfrage Marions erwiderte der Conseilspräsident de Frey- cinet: Die Verhandlungen wegen Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen mit Mexiko nähmen einen guten Verlauf. Schließlich wurde das Budget des Ministeriums des Auswärtigen im Ganzen genehmigt. :

Der Ministerrath hat heute Vormittag die Grund- lagen für den Amnestie-Entwurf festgestellt.

Spanien. Madrid, 18. Juni. (W, W. B.) Der

„Liberal“ veröffentliht ein Rundschreiben des Justiz- Ministers an die Präfekten, in welchem dieselben davon

j reich dusgewiesenen Religionsgeésellshaft gestatten

würde, sih an der Grenze oder ohne vorherige Erlaubniß in einem andern Orte der spanischen Halbinsel niederzulassen. , n der Kammer richtete Fabie eine Jnterpellation an die Regierung in Betreff des von dem Justiz-Minister erlas- senen Rundschreibens. Der Minister des Jnnern erklärte: Die Grundlagen des Rundschreibens seien von dem Minister- rathe gebilligt worden und entsprächen den Gesegten.

Italien. Rom, 18. Juni. (W. T. B.) Angesichts der gestrigen sympathischen Kundgebung der Deputirtenkam- mer hat Crispi seine Demission als Deputirter zurückgezo- gen. Graf Corti wird demnähst nah Konstantinopel zu- rüdkehren.

Bulgarien. Sofia, 17. Juni. (Pr.) Gestern wurde das Sabranije geschlossen. Das in den leßten Tagen votirte Budget weist ein Defizit von 3468 787 Frcs., und zwar Einnahmen mit 23 114 500 und Ausgaben mit 26 583 287 Frs. aus. Die Budgets der Ministerien betragen: Aeußeres 671 200, Unterricht 1 372 120, Justiz 1 407 200, Inneres 866 036 und Krieg 107 500 Frcs. Die diplomatische Vertretung im Aus- lande kostet 25 000 Fres.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 16. Junt. (St. Pet. Ztg.) n der Allgemeinen Gesez-Sammlung wird din Kaiserlicher Befehl vom 28. April (a. St.) über die U mge- staltung der Administration des Küstengebietes veröffentliht. Die Befugnisse des Hafen-Commandeurs des Stillen Oceans sind danach jeßt denen der Commandeure der baltishen und Schwarzmeer - Flotte ganz gleichgestellt. Die Sorge um Bürgerschast und Landtruppen fällt dem Kriegsgouverneur zu, welcher seinen Siß in Chabarowka, das zur Stadt erhoben worden, haben wird, die Gebiets- und Mi- litärverwaltung und die Gerichte werden von Nikolajewsk nach Chabarowka verlegt. Durch die ungünstige Lage des Hafens von Nikolajewsk, schreibt der ,„Golos“, wurde die Regierung veranlaßt, im Jahre 1872 die Marineverwaltung nah Wladiwostok über- zuführen. Die Haupt-Civil- und Militärbehörden verblieben aber in Nikolajewsk, waren also von ihrem Chef, der als Commandeur der Flotille seinen Siß gleichfalls nah Wladi- wostok verlegt hatte, durch eine Entfernung voi 2000 Werst getrennt. Dieser Zustand dauerte volle aht Jal,re. Den dar- aus erwachsenen Uebelständen wird durch die Verordnung vom 28. April Abhülfe geschaft. Chabarowka is nicht nur das geographische, sondern auch wirthschaftliche Centrum des Amur- gebietes. Diese Stadt liegt am Zusammenfluß zweier großer Flüsse: der Amur vermittelt den Verkehr mit Sibirien, der Ussuri mit unseren südlichen Häfen.

Bu (D B) S6 KoialiOE Sobelt Le Herzog von Edinburgh und Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander von Hessen haben heute Nach- mittag 3 Uhr von Zarskoje-Selo ihre Rückreise angetreten.

Moskau, 18. Juni. (W. T. B.) Die Enthüllung des Puschkindenkmals hat heute in feierlicher Weise stattgefunden, Nah dem Gottesdienste im Strostnoi-Kloster, woselbst der Metropolit eine Ansprache hielt, begaben sich die Comitémitglieder, die Behörden der Stadt, viele Gelehrte und verschiedene Deputationen nach dem Denkmal. Das Comité- mitglied, Staatssekretär Korniloff, verlas daselbst die Urkunde, betreffend die Uebergabe des Denkmals an die städtische Ver- waltung. Sodann erfolgte unter dem Jubel der zahlreich anwesenden Menschenmenge die Enthüllung des Denkmals. Abends findet zur Feier des Tages eine Zllumination statt.

Nr. 11 des „Marine - Verordnungs -Blattes* hat folgenden Inhalt: Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten. Geldverpflegungsreglement. Besaßungs- und Uebungsetat S. M. Artilleries{iff} „Mars“. Dienstzeit auf S. M. Knbt. „Albatroß*. Roßlede:ne Schuhe. Personalveränderungen. Benachrich- tigungen.

Nr. 25 des Justiz-Ministerialblattes hat folgenden In- halt: Allgemeine Verfügung vom 14. Juni 1880, betreffend das Ver- fahren bei Requisitionen na dem “uslande. Erkenntniß -des Reich8gerihts vom 3. Februar 1880: Der Anspruch aus nütlicher Verwendunz besteht nah preußishem Rechte au wenn der Streit- gegenstand mittelst eines zwischen dem Versionskläger und einem Dritten eingegangenen Rechtsgeschäftes in das Vermögen des Versions- verklagten gelangt ist.

Statistische Nachrichten.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studi- renden auf der Königlichen Universität zu Breslau im Sommer-Semester 1880. Im Winter-Semester 1879/80 waren im- matrifulirt 1309, davon sind abgegangen 303, es sind demnach ge- blieben 1006. In diesem Semester sind hinzugekommen 249. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1255. Die evangelisch-theologische Fakultät zählt ee 87, Nichtpreußen —, zusammen 87, Die katholis{-theologishe Fakultät zählt Preu- ßen 65, Nichtpreußen —, zusainmen 65. Die juristishe Fakultät zählt Preußen 314, Nichtpreußen 1, zusammen 315. Die medizi- nishe Fakultät zählt Preußen 225, Nichtpreußen 6, zusammen 231. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 483, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach S. 3 der Vorschriften 2c. vom 1. Oktober 1879 59, c. NiWhtpreußen 1°, zu- sammen 557. Im Ganzen 1255. Außer diesen immatrikulirten Studirenden der hiesigen Universität haben die Erlaubniß zum Be- such der Vorlesungen erhalten: nicht immatrikulitte Züuhörer (Beamte, Aerzte, Lehrer 2c.) 15. Es nehmen folglih an den Vor- lesungen Theil: 1270. O

Summarische Uebersicht über die Zahl der Stu- direnden- auf der Königliwen Rheinis{en Friedrich- Wilhelms-Universität zu Bonn imSoimmer-Semester 1880. Im Winter-Semester 1879—80 sind immatrikulirt géwesen laut Nachweisung vom 24, Novernber 1879 881, na Aufstellung dieser Nachweisung wurden noch imratkrikulirt 9. ‘Zusammen 890. Davon {ind ‘äbgegangen 270, es sind demna- geblieben ‘620, dazu sind in ‘diesem Sémester gekommen 479. Die Gesamtmtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1099. Die katholis{- theologische Fakultät zählt: Preußén 86, Nichtpreußen 2, zusammen 88; die evangelish-theologishe Fakultät zählt: “Preußen 72, Nicht- preußen 12, zusammen ‘84; die juristishe Fäkultät zählt: * Preußen 318, Ni&tpreußen 27, zusammen 345; die medizinische Fakultät zählt: Preußen 142, Nichtpreußen 12, zusammen 154; die philosophisce Fakultät zählt: a, Preußen mit dem Deugniß der“ Reife 321, b, Preußen ohne Zeugniß der Reife nah S. 36./des Prüfungs- Reglements vom 4. Juni 1834 und-§. 3 der Vorschriften vom 1. Ok- tober 1879 36, Preußen 357, c. Nîichtpreußen 71, zusammen 428, im Gänzen 1099, Unter den Immatrikulitten der philosophischen Fakultät befinden si 55 Preußen und 19 Nichtprerßen, zusammen 74, wele der landwirtbscaftliden Akademie zu Poppelsdorf ange- hören. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hie- sige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtiat, mit \pezieller Genehmigung des z. Rektors 28. Es nehmen mithin an

benachrihtigt werden, daß die Regierung keiner aus Frank- ! den Vorlesungen überhaupt Theil 1127,

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