1880 / 144 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Da der Art. 4 positiv diefe Fras- sen wollte, aîs wenn von allen weiteren Sfadién der Berathung gegenüber kne weiteren ! an, daß, “oil mit dem Bifchofesige Vertnögenéverwaltungen ver- E, A E A) S : L z S A S E Amk zurtfehren würden, - Sp wie bie Sade von fene Satte | Akf zu sgen auf unsere legte Ent! eldung Sauk, pablzerteäte hat “(blieben oen; au ate ade Y inc tiejen Eingris in das fatbolishe Reit “erbetee Tan | Aes widerrufen was in ber Musführung seiner Go idt exbrait. Die Strafbestimmunen tee Beigaee . T .: f ge . a. : aus? è R 3 L P . 5 S S E , X A ® 2 E a ° - (links) immer aufgefaßt. Davon ist s{lechterdings nicht die R-de, Wort. "nächst nahm der Justiz-Minister Dr. Friedberg das Dae t per A al E S E a A Be Rom sei es sehr {wer, sich auf den Standpunkt des | ganzen katholischen Welt aussprechen, wie es im alten Kanon hätten den Zwe, die G:undsäße, nah denen der Staat sondern der Staat will gegen das Unterpfand. eines wirklichen und L E i : R j entstehen, und in diesen kann \{ließlich die Frage zur Gntscheidun Staats zu stellen. Man könne aus der Schwierigkeit nur heiße: redintegrata sunt exspoliatis episcopis omnia ordina- fein Verhältniß Zur Kirche geregelt habe, zur Zusfüh- ernstgemeinten Friede” g die rechtlide Möglichkeit an dec Hand Die politische Seite dcs Artikel 4 ist in den bisherigen Ver- } kommen: war denn der betreffende Inhaber des Bischofs\tubls ein- herauskommen, wenn jeder Theil sich auf den Stand- | tione pontificis. Es sei das eine hocpolitische Leistung, ja | rung zu bringen. Es widerstrebe der staatlihen Ordnung, haben, nad Umftäy! gen cinen solchen Akt dur die Gnade Sr. Ma- handlungen sowohl na der Seite des „Für“ wie na der Seite | rite angestellter Bischof, der diesen Akt rechtgültig vornehmen konnte? punkt des anderen begeben und man sich über gewisse | wohl das Aeußerste, was sich in dem Weltkampf zwischen | wenn ein Bischof diesen staatlichen Gesezen nicht . jestät vornehmen zu können. Wenn ih fonach ungeachtet der von | des „Gegen“ fo ausgiebig erörtert worden, daß i glauben würde, | Damit laufen wir Gefahr, daß, wenn nit die M evaSUng die un- Punkte einigen würde. Der Staat sage, gewisse Personen | Staat und Kirche einer Staatsregierung zumuthen lasse. | folge. Die gebrochene Nechtsordnung werde aber gesühnt Hrn. v. Benni- sen erhobenen Einsprüche nur die Bitte an Sie rich | eiwas sehr überflüssiges zu thun, wenn ih nohmals zur Vertheidi: anfechtbare rechtlide Möglichkeit giebt, einen entsetten Bischof wieder ürsten nicht zurückehren, und damit we in S k ; das Staats-Ministavi olhen Vorfclaa ei 1] d ; id ; ce Í h: A N L, / l dürfte cht z hren, amit werde sein Standpunkt | Daß das Staats Ministerium auf solche orfchlag eingehen | wenn der Bischof sich niht nur formell sondern auch thaí- ten kann, dey, Ait. 4 anzunehmen, fo leitet mi dabei die einfa@e | gung des Paragraphen die politischen Momente hervorheben wclite. auf seinen Bischofésiß zu berufen, und zwar auf dem Wege der Gnade, ewahrt ; dadurch aber, daß der eine und der andere zurück- sollte, so lange es noch einen rechtsverständigen Beirath habe, | sählich wieder den Geseßen des Staates unt di Dies, Erwägung, daß nach der Auffassung der Königlichen Staatsregie- | Es war aber natürli, daß bei dem Inhalt des Paragraphen au | daß dann vielleit von einem, dem höcbsten Geritshofe ein solcher g ) L L h ô L are, ge es 1 red A / ) 4 ! raales éror 16. tete rung Art , 4 allerdings bis auf einen hoben Grad den Mittelpunkt | die jurifstische Seite nicht unerwogen bleiben konnte, und da heute | Iandesberrlicher Akt in seinen Rechtsfolgen angegriffen und bezwei« I kehre, werde auch dem Standpunkt der Kirche Rechnung | müsse er bezweifeln. Möge übrigens die Aufgabe des Cen- | Kautel sei aber in dem Antrage seiner Partei aufgenommen, des gay zen in der Vorlage zur Verwirklihung kommenden Gedan- | ganz auédrüli auf Erklärungen des Justiz-Ministers dabei bin- felt werden könnte. Das durfte keine vorsichtige Regierung der Krone. getragen, ohne daß die puinzipielle Frage zum Austrag trums in dieser Diskussion eine schwere sein ; die s{werste und er vermöze nicht einzusehen, wie darin eine Fessel für Tens F’(sdet. gewiesen worden ist, so wollen Sie mir, meine Herren, e1lauben, | anrathen und aus allen diesen Gründen kam die Staatsregierung fomme. Wenn man in den nicht beseßten Diözesen cinen | würde es sein, bei diesem Vorschlage ernst zu bleiben, dagegen die Regierung enthalten jei. Seine Partei sei dabei suaviter Ib muß, meine Herren, no& ein Wort sagen über | die Entftehungsgescichte dieses Paragraphen, und daran anknüpfend, dahin, daß, nachdem man zu der politischen Ueber friedlihen Zustand herbeiführen wolle, so müßten einige der | noh spröde zu thun, und unter dem Zwang zum Ernst das | in modo, fortiter in re. Die Anerkennung der Benennungs- Fie Amendements. Ih gehe auf das Amendement deg | seine juristisbe Nothwendigkeit darlegen zu dürfen. : : ¡eugung gekommen war, es sei zur Erfüllung der Zwecke, entseßten Bischöfe zurückberufen werden erx glaube nicht, | Lächeln des Auguren zu unterdrücken, bei diesem Vorschlag, | pfliht nach Maßgabe des Gesetzes involvire auch die Aner- Abg. Hrn. Dr. Brüel meinerseits niht näher ein, das wird Als E oder e will lieber saen, die Bespre- welce wir mit tiesem Gesche ins Auge gefaßt hatten, nothwendig, daß es bei allen möglich sein werde und darum sehe er | der dahin gehe, für den Staat Alles aufzugeben, um von der kennung der geseßlichen Folgen dieser Pflicht, des staatlichen wesentlih einer juristischen Beurtheilung zu unterliegen haben, figen, ZUaee Sd e DE, F E Me t H L A ps s O Z 5 E t zu asen, Een e den an deten der ent- in dem Verhalten ver Nationalliberalen eine Ershwerung für | Kirche ein Linsengericht, ein absolutes Nichts einzutauschen. | Einspruchsrehts un“ des firhlihen Gerichtshofes. Man zweifle und die wird dec Herr Justiz-Minister die Güte haben zu über- | die-| Tones tone: L L : E ¡ven Disôfe zurüzurufen, es sei räthlid, ja nothwendig, die die Erreichung des Friedens und bedaure das aufrichtig. Jn | Alles aufgeben heiße es, wenn man den unwandelbaren Grund: nun daran, ob von den Bischöfen und der Kurie eine folche nehmen. Ih möchte nur ein Wort sprechen über das Amend: ment | Kurie kommen ónnte, müßte ganz naturgemäß sid die Frage in den Autorisation dazu si durch das Gese schaffen zu laffen. mini InT it t e ; : 4 6 5 S : : \ ; 2 2 l G ; l i : Nord bd b inem solchen Ausal j S 4 vi CE A der auswärtigen Politik sei die Negierung bisher von den säßen Roms gegenüber die dauernde, unwandelbare Geltung | Anerkennung zu erlangen sei. Aber bei der formalen Selbst-

der freikonservativen Partei. Meine Herren, ih erkenne mit lebhaf- ordergrund drängen, ob zu einem solhen Ausgleib cs nöthig oder So ist der §. 4 juriftisch entstanden und so, glaube ib, rechts | ; : ; ert 7 i; ; S ; He A J : B Nx a : ; tem Danke an, daß die Herren Stengel und Genossen si dem po- | mindestens wünschenswerth sein würde, einen oder den anderen jener | fertigt er fich au juriftis, und vor allen Dingen ist, glaube ic Nationalliberalen Immer aufs eifrigste unterstüßt worden ; | der preußischen Staatskirchengeseße und die „moralische Bedeu- ständigkeit der Bischöfe werde die Kurie auch ohne Aufgeben e / s das Haus pflege über solhe Fragen nicht Beschlüsse zu fassen. | tung eines Richterspruchs solchen Transaktionen Preis gebe. | ihrer Grundsäge ihr pati eintreten lassen können. Der Antrag

iti Pen D [ t 4d ließen. F Kirchenfürsten, welche auf Grund der Maigeseßgebung von ihren | die Landesvertretung die leute Stelle, welche Ursache hätte, di : : : : : u i 5 A Lien ete Ae? lets Lee R ete AO Bischofstühl-n entseßt worden waren, zurückrufen zu können. Es | Vorsicht des Gésetigebers Ste e: Wijadie bbils “diele Hier follten zum ersten Male die parlamentarischen Körper: | Eine Selbsitäuschung sei es, wenn man glaube, daß man nach | seiner Partei schiebe deshalb die Anzeigepflicht so in den Vorder-

dafür zu haben, daß die Rückehr eines Bischofs nit unter Um- | lag zwar „nahe, cine folde Zurückrufung nur auf Grund eines Gna- _ , Darf ih von der Staatspraxis noch ein Wort sprechen, s\o- hasten bei auswärtigen Fragen mitsprechen, denn es handele | solhem Wankelmuth in Prcußen noch einmal zurückommen grund, um zu konstatiren, daß alle, welche für dicsen Antrag ständen erfolgen kann und darf, welche staatêgefährlibe Momente | denaktes für mögli zu erklären;, der Herr geistlihe Minister ergriff | ist in der in Preußen ja auferordentlih umfassenden Gnadeninstanz;. sich um Verhandlungen mit der Kurie. Die National- | fönne auf die Autorität der Geseße und der Gerichte auf stimmten, oder durch aktive und passive Abstimmung den Artikel mit sich führen, und von diesem Gesichtspunkte aus will ih mir er- | aber denno die Ua tios diese Frage von der juristishen Scite | der Gall sehr häufig, daß Beamte nit nur zu Strafen verurtheilt, liberalen konstruirten sich nun den Fall so, als wenn irgend | einem Boden, auf welhem nur die idealen Mäthte entschieden. | mit diesem Antrage annähmen, diese Pfliht nicht für eine lauben, das Amendement etwas näher anzusehen. Also die Herren wollen | aus Is bare aen R E Sivien, dal in d sondern daß ihnen Aemter aberkannt werden, und es kommt, i will welche beliebigen Leute da oben säßen, die nur dar- | Ez sei das eine Täuschung, in die nur zu leicht diejenigen | Gewissenssache, für ein JInternum der Kirche hielten, \ondern am Eingange die Worte „von dem König* erseßen dur die Worte n S in der | viht sagen tägli, aber leider nur zu bâufig vor, daß die Frage auf dächten, den möglihsten Mifbrauh mit der gegebenen | verfielen, die von der Heiligkeit der Geseße und der Rehtsprüche | für cine äußere Angelegenheit, die der Staat fordern könne.

F 2 2 ; analt i « | Theorie über das Gnadenrecht des Landesherren eine weit- | üb Begnadi l Bec e ; “m1 A ; ; ; 43 L 4: ; z ; ; ¡C7 gn A E a L A R Me Ee E verbreitete und von angesehenen Schriftstellern entr, Mei | f A s ura Io hex e R A M Mone ofe Vollmacht zu treiben. Anstatt nämlich zu erwägen, daß die | redeten, als ein Wort im politishen Wortstreit, von dem ihre Man könne dagegen nit einwenden, daß man aus taktischen erkennung eines katholischen Bischofs von Staatöwegen, so lange es | nung dabin geht, daß Ls Grade nt L Monaren ein ab- | sit geübt, daß der Landetherr die erkannten Strafen erläßt, auswärtige Politik Preußens bisher immer nur durh ein | Seele nichts wisse, und nie gewußt habe. Solche Vorschläge | Gründen stimme, in Gewissenssachen seien taktishe Gründe

reußishe Gesebe giebt, ein ausdrüdlibes Referat des Souveräns solutes, dur keine Schranke gebundenes sei, und daß darum, wenn | daß unter Umständen die Fähigkeit zur Wiederanstellung verliche - Prinzip geleitet sei, daß man von diesem Prinzip nie ab- | verkennten aber nit blos die moralische Bedeutung der Ge- | niemals maßgebend. Es sollte durch den Antra seiner Partei if E D Paas ih au den E Gedanken, welcher | man in diesem Falle der Bischöfe glaube Gnade üben zu sollen, | wird. Aber überall ist in der Staatspraxis die Swberanke inne n gewichen sei, und daß man deshalb wohl erwarten dürfe, daß | seße, sondern sie verkennten noch mehr Rom selbst in seinem auch der Kurie gegenüber konstatict werden, daß sie es mit die Herren leitet, nämlich die Allerhöchste Person etwas aus diesen po- diese Gnade ih A es dem Monarchen auc fenen Bi- | halten, daß das dur Urtheil aberkannte Amt durch die Gnade nit in der Benußung der hier gegebenen Vollmachten dies | Kampf mit dem heutigen Staat. „Lernet Nom kennen!“ | einem starken Staate zu thun habe, der au hier feierli litischen Erwägungen auszuschließen , durchaus dankbar anerkenne, {öfen o aas er Ar M es En S Diese Meinung hatte | wieder verliehen wird. In den Fällen, wo ein Amt beseßt ist, er- Prinzip auch stets festgehalten werde, statt dessen ver- müsse man vor Allem denen zurufen, die solche Vorschläge | seine Rechte aufreht erhalte. Der Fall des Erzbischofs von dow sein Bedenkliches hat, an diesem Referatrecht zu rütteln. Es e s Besag E M j its t augese S Btiststeller allerdings | ledigt sich das ja von selbst, aber auch in den Fällen, wo das Amt sage man die Möglichkeit, irgendwie in wesentliche und | maten. Die konservative Partei {lage im Verein mit | Geisler beweise ja, daß die Kirche an den starken und an den Läßt sib nun einmal nit leugnen, daß da die Anerkennung boher geist- | für sib; da r\le aver die preußishe Staatsregierung uicht von unbefeßt geblieben ist, wird in der Gnadeninstanz, auch wo der eingehende Verhandlungen einzugehen. Er hoffe, die | dem Centrum munter und freudig auf den „Liberalismus“ schwachen Staat verschiedene Forderungen stelle. Aber auch

Tier Würdenträger Seitens des Staats vom Könige in Preußen | der Pflicht entbinden, die Frage an der Hand der preußishen Son- Monarch dem Begnadigten die Möglichkeit der Wiederanstell1nn ; , ; ; ; O i: , j d S E geschie;t, natürli unter Verantwortung des „Staatê-Ministeriums, Srgefepuebung, und ih füge u, an der Hand der bestehenden | geben will, immer der Weg gewählt, daß die Gnadenordre einfach Zeit E R a wo die On liberale die Hage los : A ziehe man den a Vorhang E 6 R die formale Anerkennung der Benennungspflicht Sei- denn die Regierungsakte des Königs bedürfen nad aatëpraxis einer Prüfung zu unterwerfen, um zu einem Ergebniß | die Strafe aufhebt und daß dann ein zweiter Erlaß ihm von Neuem weniger schroff ansehen würden, Wenn aber auch der | tischen Phrase hinweg, so werde man sehen, diese Schläge | tens der Bischöfe sei die Regierung nicht verpflichtet, diese

Art. 44 der Unterschrift eines oder aller Minister. darüber zu kommen, ob man Sr. Majestät für den Fall, daß im | ein Amt verleiht. Artikel 4, wie er leider fürchte, niht angenommen werde, | träfen den Staat Preußen und seine Dynastie, welche stehe und Bischöfe in ihr Amt zurüdzuführen, sondern sie sei dazu nur Nun wird der Gedanke, den die Herren im Amendement ausdrücken, Uebrigen es zu E t eaviaunia inte, Seitens der Staatsregie- In einer Frage so s{werwiegender Bedeutunz, wie die einer so habe doch diese Verhandlung das Gute gehabt, daß sie der |. falle mit der gleihen Schutßherrlichkeit und der gleichen Achtung | ermächtigt. Die Regierung werde hoffentlih davon den rihtigen do nux fo zu vecftehen fein, daß das Staats-Ministerium niema!s | rung anrathen dürfte, einfach auf dem Fundament feines souverä- | möglichen Begnadigung entsegter Bischöfe ist, durfte die Regierung Kurie beweise, daß die Regierung nur in beschränktem Maße | für die freiere wie für die strengere Richtung des Kirchen- | Gebrauch machen und nur solche Bischöfe zurückrufen, von denen E T an A E N u S eine solche Zurückberufung eines entseßten Bischofs L H E M E a E R N materielle Konzessionen machen könne. Der Staat könne dann | thums. Das orthodoxe Lutherthum eifere Hand in Hand mit | ein aufrihtiges und friedfertiges Verhalten zu erwarten sei. gung L , V es der Hinzufügur : z / E 7 ; ; eubten Pr n enlsernen und au tese Erwägung i it : p i i j; j i j ie ‘É 9 i ; ifi nit bedurft. Fn den Worten „vom Staats-Ministerium“ liegt für Das Allgemeine Landrecht,jdas ja in seinen staatsrechtlichen Titeln | Grund dafür gewesen, der \{ließlich Ausschlag aibtad für die Auf- e ‘ent ei E E M n L iel G e O e e E ole Wu a on E A E jeden preußischen Minister von selbst in einer so bedenklichen Ange- | au beute noc eine Grundlage für das gemeine Recht des ganzen preußi- |} stellung des Art. 4 war. P tli eda e T0 Er el: d ery g N 8 id et er zte di Ger A Va; g, d | Bi he Jes Dergalen von Leinen Der a gele en Tegenheit das Scilicet „mit Königlicher Genehmigung.“ Aber es | sen Gebiets bildet, spricht an der Stelle, wo es von den Sourveränetäts- Der Abg. Graf zu Limburg-Stirum bemerkte (owotL Mi wesen icher Schritt sein zur Erzielung des allgemein er- zwischen beiden stehe, dann werde die protestantisi e Kirche si ischöfe zu erwarten sei. Das sei der Fall bei einer Unzahl A4 fd doc nit S Win gu materiell die ¿ae u e 0 icbaO O Ee N N Lon dem N Nationalliberalen wie das Centrum stellten den Konservative Ly eist erklärte, wie der Erlaß des päpst E M E Abwohe fi D ied n A polifitet n 0A E A E s Au, As inauskommt, das gebe vollkommen zu ob Se. Majestä . i netâtsrechte. ag : E N / R A ) De Gf wie der Crlaß des pâpst- | befinden, zu deren Abwehr sie noch nit genügend vorbere pouitischen Kampf eingetreten seien. Bei rihtiger Anwendun der König unter Verantwortlichkeit des Staat Minliteriums Len darüber: / : j die Vernichtung in Aussicht, wenn sie sich mit ihrem Gegner verbün- lihen Stuhles lauten würde, wenn der agen ira: Vos, sei. Ein Theil des oro Rahn Ste lad seiner Pa- | des Gesehes werde M Primas von Polen O der Bischof Erlaß vollzieht, oder das Staats-Ministerium die Königliche Gench- Das Ret, aus erheblihen Gründen Verbrechen zu verzeihen, | den würden. Daraus entnehme er, daß seine Partei unbekümmert schlag zum Gesez würde, lasse si leiht denken. Eine | trone stimme heute wie in früheren Menswenaltern freudig | dessen agitatorishes Treiben der Abg. von Bennigsen ge- migung innerhalb und dann seinerseits dur einen besonderen Aft E a fee A E: p reer ganz Mie zum Theil | um das, was man auf der einen oder andern Seite sage, selbst- Encyclica, aus dem in Preußen bekannten Wortschaß ent- | in den Nuf ein: die Neligion sei die Kirche, die Kirche sei | schildert habe, nie zurückberufen werden können. Ein anderes die Genehmigung O 16 L gui doch ein gewisser Unter- E Obrebats bes Staates A tbe I, Tann nur von | siändig den geraden Weg gehen müsse, denn auf alle Fâlle nommen, würde, in die hundert Sprachen und Dialekte der | das Kirchenregiment, das Kirchenregiment sei Alles, ohne Verfahren wäre eine Verleßung der Ehrfurht gegen den Ba e e Rie U A ves Alllerbbbsten Tren Meine Herren, Sie werden nigt annehmen, daß ih die deg | Vürde N Partei von beiden Seiten Angriffen ausgeseßt Katholiken in den fünf Erdtheilen überseßt, 200 Millionen | daran zu denken, daß der Eine, dem dies verliehen sei, niht | Landesherrn, dem der frühere Erzbischof von Cöln fortgeseßt der Krone etwas in den Hintergrund geschoben wird. Das ift ein Amtes entlepten Bishöle hier auf eine Linte mit den Perfonen stellen e A E d S E, n N E Du e L N E an d n S U A 4 T sei, S e A E Pa. E A „stehe M A Gesichtspunkt, der mir, das kann i nit leu nen, niht ganz sym- | will, die in der Sprache des Landrechts „Verbrecher“ genannt werden, E ; eZ è 1 gottlofen Verfo gungen und Beraubungen er äre endli g.auve und ganz Anderes wolle. éer Traum von einer jou- | lihen Ex enntmmy. (Redner verlas die bereits von dem abg. pathis fein würde, obglei& ih nicht glaube, daß hier cin Fall vor | fondern es sind eben Perfonen, welLe die Schärfe d:8 Gesetzes mit E E leßten Aeußerungen der Centrums- thr Recht geworden sei. Die Verfolger seien in sich gegangen, | veränen Selbstherrlihkeit eines lutherischen Kirchenregiments, | von Bennigsen citirten Stellen.) Eine Nückberufung dieses Legt, wo die Regierung würde fagen müssen: das ist für uns ein E geirofsen M E es een O padenrebt au Lie eigene ae H oel Varl S aer n A L E e B S in Sun Pn L O M Nom, E Nag E 7 qu E E ee und n ; i eignen können. n , n: wel d! el : : ! ; n, ums durch volle Wiedercinsezung der Bischöfe gesühnt.“ | ein Traum gewesen, aus dem viele Lutheraner erst | Neih. Jn dem ugenblide, wo das Neich 1 seine Aber der wichtigere Theil des Amendements ist ja der materielle, de Ma laungareBtes gen E In gegenüber ? „Ha | wenn die Konservativen „Und die Regierung es nur ernstlich Die Worte könnten mannigfaltig lauten. Das Wesentliche aber | im dreißigjährigen Kriege erwacht seien. Das Erwathen dieser | Steuer- und Militärverhältnisse konsolidiren wollte, der cine Kautel binaufügen will durch den Passus: it ü e. eik r: nada E tend V L O M e T gs Er bestreite bag DE lim e sei immer A ein Wort N A revocavit —, mee ver- | Kirhthurmspolitik würde diesmal wohl ein anderes sein. Wer habe dieser Bischof öffentlih zu einer Beseitigung e Ver ng zur Anzeige in Gemäßheit de ¡n of ; En CYmMEn. avjotut, e lange die Kurie nie. e Folgerungen ergäben sih aus | die Kurie kenne müsse wissen, daß Rom seinen Bischöfen und | der drückenden Steuer- und Militärlast aufgefordert. gesproene Strafe, sie bestehe in Freiheitestrafe, sie bestehe in Geld- D, E G ¿ang ö&0gerung garen 1 : , mj) jen, ! ) „Und L ausgesjo1 E U gen Die Absicht an den strafen, ohne Weiteres niederslagen könne; denn das im Landrecht Theil ae 8 egend E ihrem System von selbst. Die Deutschen würden in | Dienern nach Zeit und Ort wohl manches liebevolle Wort der Doch gebe es auch andere Bischöfe und gerichtliche Erkennt- Meine H ! J erk U d A und im gemeinen Recht anerkannte Net der Begnadigung ist in der | £9 „Ul L as würden sie es nich solchem Falle allerdings voraussichtlih wissen, daß die Sache Anerkennung und Achtung der protestantischen Kirche gestatte, | nisse bewiesen das ebenfalls die nur von Rom gezwungen Le dto Be Mans io M I G | da M of Bin ali bes Baan t | Qt eir bende e el V Aernaen Dit Ÿ [9 met vera 1d feiner Gesehe wlnde die Neslntion | nuna ind Duldung bele om Len Pens le aare | Wnfer jenem Gonisenonsitt jn den Kampf nit den Ste der ribtige ‘ft. ; ; E rontive Ls 'egnadi, gegen ver- | alten, Ó l zu 1 O utoritäat der Staats und seiner Geseße würde Atenilulion } nung und Duldung habe Rom den Protestanten me und nir- |} getreten seien. Diese würden \i wieder den Staatsgeseßen Lud Butt m tee o Bernb e | Lune u in Webs e Letter r en Vie | genom üen, besonders Sade qut der grbdten 0 Ÿ cMeld nid Siaats Antlcer” le nue Lo "e | sdb au (gend enom Pun “der Gie zu hell‘ werd | Unterne wann T ang beseitigt fein würde, Wogen geschäftlihen Beziehungen mit den oberen Organen der katholi én eta : : , / N i , ae ) l z „Reichs- und Staats- nzeiger" in authentisher Form Unge- | lasen anders als dur die Gesetze des Staats dazu gezwungen, | der Möglichkeit eines Mißbrauches könne man eine an fi Kirche immer an diese elementarste der Pflichten knüpft ; Le 0 Var alo gar U Ocdenten Mun abe Made c i Lava E merksamkeit verfolgten, und wenn in diesen die Meinung ent- fähr so wie bei der Wiedereinseßung des Erzbischofs Dunin. | und keine Linie weiter. Darum halte man an den Staats: | richtige Maßregel niht verwerfen. Man könne das Budget- solite meinen, meine Herren, daß es genügen würde, diesen Gedanken fann ein Akt landesherrliher Gnade aud A Bisch ofoftubl, dessen stehe, daß die Konservativen den Rechten des Staates etwas ver- Für die Ministerialverwaltung und für die Geschichtsforshung geseßen Preußens fest und widerstehe solhen Anträgen, weil ret dieses Hauses doh nit bekämpfen, weil es mißbräuch- e e e Dal, day E A En wicder her: der betreffende Prälat turd Ricterspruc GUE E Dos E e e E E die e eng Ba der Hergang N I N die „Zahl Y Vor in f die O des preußischen Staats evangelische lich die I er Staatsschuld nit bewilligen s Die / / en, durch das dama dieser Gnadenakt auch diesen Vischofsstuhl wieder geben ? G Lren, arum müsse er dem ihtexemplare des „Reihs- und Staats- nzeigers“ und der | Christen seien, we he sih für die Folgen eines solhen Schritts | achtzehnjährige Ge chihte des Ministeriums Bismar gebe zu e U venn Ter Q 1 feststellt, gas Und bei der hier gestellten Frage fann man zu der Ueber- | Centrum sagen, wie weit es seiner Partei überhaupt möglich „Provinzial-Korrespondenz“ sei in den 5 Theilen der bewohn- verantwor!liY wüßten. ; solchen Zweifeln keinen Anlaß. Der leitende Minister werde bildung nur für sole Geistlichen welche in ‘Gemäßheit des Gesepes jeugung, daß au dem souveränsten Recht des Monarchen hier eine | sei demselben zu folgen. Es würde dem Centrum entschieden ten Erde eine äußerst geringe, und au da, wo sie hinkämen, Der Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch erklärte, der fonfequent und kräftig zur Ehre und Wohlfahrt Deutschlands benannt sird, so kann diese Benennung d 00 nur erfolaem von Setten E E sei, E der s 24 des Geseßes vom 12. | klar sein, daß die Grundgedanken der Maigeseßgebung sei zehntausendfah größer die Zahl Derjenigen, die sie dem Kultus-Minister habe den ersten Theil des sreikonservativen | weiter wirken, und demselben werde seine Partei wie bisher der geistlichen Oberen, welche dur Art. 4 betroffen werden. Also ator em die Sprüche des Gerichtshofes beruhen, sagt unberührt bleiben müßten au bei den ferneren Er- fatholishen Volk übersezten und auslegten. Jür das Ver- | Antrages als einen politischen Fehler bezeihnet. Seine Partei auh ferner darin Heerfolge leisten. Mit diesem Antrage s ri O Silamminhang in der That | a8 dringendes Be- O Entlassung aus dem Amt hat die rectliche Unfähigkeit A E 24 nad A ns A könne Bn A Welt Ur E M unwideruflich ata hielte es Van eaen A Foyal sten und konstitutionellen Fn- N er und seine politischen Freunde Is S as, Ursniß, Hier diese Kautel anzubringen, nit erkennen und 18/7 T5 ; L . ) N t arleten haâtlten ers registrirt als revocavit erselbe ei um weltge- | teresse für sehr gesährlih, in den über die Rückberufung der | jedo ebe seiner Partei die Ablehnung des Art. einen muß fogar sagen, daß unter Umständen nicht nur eine ins R B er S En des Einkommens klärt, daß man gewisse Härten der Bestimmungen modifiziren \Vi@liGen Akt geworden “als Abschluß dne bälbbuntite Bitt e s Streit die Allerhö e Grund u Vbleonme des ganzen R Die Ablehnung geswäftliche Schwierigkeit, Jénbetn, das wird doch nit außer Nun werde ih mit denjenigcn Herren, die von ihrem fkir{liden könne. Aber die Grundlagen der Maigeseße seien konservative, jährigen Kampfes zwischen der Kurie und dem Staat Preußen, | son hineinzuzerren und juhe deshalb ausdrüdlich festzustellen, | der Anträge mache seiner Partei aber Art. 4 unannehmbar Me A AlerES L Un e Eee Sessel für ein von dem Standpuukt aus behaupten, dieser weltliche Gerichtshof könne nit | denn sie seien von den preußischen Königen auc in absoluten ein Triumph, wie ihn die römische Kirche seit 100 Jahren ‘daß es sich hier nur um einen Regiminalakt handele. Jn | und cvenfalls die ganze Vorlage mit einem solchen Art. 4. {Veiduts in einex r laeA Kla usel on T U A die Stellen erledigen, mit denen werde {ch natürli nicht streiten | Zeiten gehandhabt worden, und er meine, daß sie im preußi- nicht glänzender gefeiert habe, denn daß die verirrten romani- dieser Hinsicht sei für seine Partei auch der Antrag Brüel Ter Abg. Dr. Virchow erklärte ih gegen den Artikel 4. hin ein gewisser Mangel, der dem Geseye ankleben würde, Ic S d an e stehe und muß ic auf dem schen Staate festgehalten werden müßten. Jm Jnteresse des hen Söhne der Kirche nah jeder tollsten Revolution in den unannechmbar. Der Art. 4 habe in vielen und auch in kon- | Er habe mit einem tiefen Gefühl von Verwunderung die wiederhole aber, meine Herren, ich erblicke in diesem Amendement N a edi da E 1 ulandegekómmene Geseß hat eden müßten sämmtliche gemäßigte Parteien mit zur Mutterschoß der heiligen Kirche zurückkehrten, sei selbstverständ- | servativen Wahlkreisen des Landes eine lebhafte und berech: | Rede des Vorredners in thren verschiedenen Wandlungen ver- uicht eine solche fundamentale Ubweichung von der Regierungsvorlage, | man sih also E fran, E S aue uus da arl Regelung dieser Frage eintreten. Er bedaure deshalb, daß die | lih. Aber ein Sieg über den Archihereticus, den deutschen tigte Erregung hervorgerufen. Man fasse dork’ diesen Artikel | folgt. Er müsse anerkennen, daß der Vorredner bis an die daß ih erklären müßte, die Regierung wird si in einer Weise da- | vom h F E ; g - ann fe } Nationalliberalen gegen diesen Artikel eine jo s{roffe, Protestantismus und über den protestantischen Kaiser, bedeute nicht anders auf, als das Bekenntniß der Schuld der Regie- | Grenzen des für ihn Möglichen gegangen sei, indem derselbe om Monarcen allein wieder verliehen werden? Der Geseßentwurf i “D ba, zu sträuben e s fie davon ihre leßten Entschließungen ist, und wie ih meine mit Recht zu der Konklusion gekommen VAR Muzna ablehnende Haltung einnähmen. Dieselben meinten , daß mehr und glänze“ in den Annalen der römischen Kirche un- | rung gegen die Kirche. Diese Erregung sei auch sehr erklärlich, | den Vedenken Ausdruck gegeben habe, zu denen ihn dieser Civungig zu machen hat, ih werde als Abgeordneter zunächst dagegen der Monarch au befugt ift, im Wege der Gnade alle sub jeftiven | die Rückkehr eines Bischofs als eine shwer wieder gut zu trennbar von dem Namen des Deutschen Kaisers und seines | denn man halte es mit der staatlihen Ordnung nicht ver- Gefseßentwurf veranlaßt habe. Er habe dann nicht ohne große “a j m Folgen, die das Erkenntniß gegen die verurtheilten Bischöfe ht, | machende Schädigung des Ansehens des Staats im Lande Kanzlers, ebenso wie welthistorischer Hergänge früherer Jahr- | einbar; daß Männer, welche wegen {werer Vergehen gegen | Bewunderung gesehen, mit welcher Kunst der Vorredner dem E Wort n E x gs Sie zum Schluß bitten, noch wieder aus der Welt zu \Maffen, er bat aber nit die Möglichkeit aufgefaßt werden föônne. Der Abg. von Bennigsen selbst sage, hunderte, die nah ihrem authentischen Hergang auch keines- diese Ordnung ihres Amtes entseßt seien, in Fürstlihe Aemter Hause klar gemacht habe, wie derselbe troß dieser Bedenken Mie Dies gea n N E R E A vis die ° BG E Folgen wiederherzustellen, das heißt cinem verlore- | daß ein Bischof, der besonders agitatorish im Widerstande wegs Unterwerfung unter Ron bedeuten sollten. Könne urüdckehren sollten. Durch diese Rückkehr in Fürstliche Aemter | und der heutizen Rede des Kultus-Ministers do shließlich Voit ju falle m beinzey, bos e E Le e m E E Moe, Aneorad Tas M iden gegen E U aufgetreten e nicht R A L Een 4 mat zufrieden sein, R Os s unter Jollen sie 19 ja e Ls N unterscheiden. | zu er s E A E C genten, dem Bause Bennigsen, - indem er dié ver ieden ik ; 7 p ; / S 8 1e Jet er prinzipiell ganz einver anden. Er je allen sicheren Garantien erfolgt sei, daß dem Staate ni hts ver- | Das sei tief verleßend für das in Preußen und namentli in | gleich zu sagen, daß die Sache sich wesentlich nur um den a Hause , aufeinandergesebt, schiedenen ele emblnalion e Biehee Ge. E A é Ede ao N R i 1 Me aas E atb O Men werde? Und daß A t aen tig da- | seiner oute E entwickelte R Pt d ou der Nothwendig- dz L AROBA chg daß das Vertrauen, welches e man draucht gerade kein Meister . in d.r Physiologie parlamen- | entseßten wäre somit nichts anderes, als die Einseßung eines Bischofs j / guatorischer und heftiger Weise gegen die ir verbürge sih das gewihtige Wort des Kultus-Mini ters | keit der Aufrechter altung der staatlihen Ordnung. Deshalb | Vorreduer diesem )oyen Staatsmann entgegenbringe, ihn tarischer Beiathungen zu sein, um sich mit der Veberzeugung zu | dur einen weltlihen Aft, Das ist cine Folge di : laube i 0 | Gesetze au gelehnt hätten, welche zum Ungehorsam aufgereizt von Puttkamer, des ganzen Staats-Ministeriums, ja des habe auch der Artikel 4 auf seine Partei einen peinlichen Ein- | über alles hinwegseße, was geschehen könne. Er (Redner) En n dite 0l6 0 Ae ce Miminng - des: elebentivurfs A R Haun O ee Gulaubin Sie Mile hierbei Nba T O e s R er 1 Mae n Tae r g plan selbst. Man ne zwar noch O e man druck gemacht, dex zur Ablehnung desselben P ibe hätte, | müsse E 1GEEN « MdUR pg Ao aques Ln LETEE Pee z « „von der anderen Seite zu } auf e ne Analogie hinzuweisen, die ja frei ) wie alle Analogien ein . von Vennigjen in Personenfragen mischen. Die Mehr- olche Garantien von Nom exrlange, aber der „Reichs-Anzeiger“ | wenn nicht die in so wichtigen Fragen nothwendige ruhige und | geleitet habe, dann könnte man demse ben von der Regierungs- KEDanm Lot E A Uo die Gefahr eines | wenig binkt, aber do hier von Bedeutung „ist, Wenn ein Beamter, | zahl der Vischöfe indeß habe nur, um mit der Kirche nicht in werde sie künftig mittheilen, vielleicht auch die Sa danacne objektive Prüfung A Frag arat Theil ne poli- eite einfah au die weitere Zumuthung ftellen, sein eigentlihe Kombination des gegenwärtigen Augenblicks, p En In B au Senne lbertragen und gegen den | Konflikt zu gerathen, die Folgen der Maigeseße über si ecr- Korr. spondenz mit den Bischöfen dem Publikum nicht ganz | tishen Freunde zu einem anderen Resultat geführt hätte. | Amendement fallen zu lassen. Denn wenn der Vorredner in Situation als ganz unberechenbar arithmetifch Me Vie f@lieie liee ut s ol Eee itelirafen, du Ae geh.n lassen, ohne agitatorisch vorzugehen, Fn den Landes- vorenthalten. Allein hier sei die unübersteiglihe Grenze für | Ein Theil derselben lasse sich dagegen noch von ihrem | die Thatkraft und Weisheit dieses Staatsmannes so große lihe Abfti mung erschein en läßt, dann, alaube i, werden Ste der | dann is der Landesherr oute, t t Are ille Sara ae ne E A R, P Le e E E M A aa R E g A E E N Do e G leiten und er Tube aus Zahl sei dur die | Hoffnung Ge, ent werde feiter O qus gar ag aalsregierung nit verübeln, wenn sie si einstweilen allen das | den Verurtbeilt g ; f ' Í ) ipfunden. Er seße na Urlih voraus, daß sie (adgejehen vom fkanonishen Recht) nach 50 jähriger | heutigen Reden vom Ministertische stark vermehrt worden. | Amendement Stengel unzweifelhaft das Beste zu finden wissen. E der Vorlage berührenden und abändernden Amendements | die Grenze “fr bic Su a belin Ait gor bin N IeVen Garantie dafür leisteten, daß sie künftig der Anzeigepflicht Erfahrung, daß Rom ih nicht der Bedingung füge, | Es sei allerdings ein Zweck dieser Vorlage den fatholishen Mit: Der Vorredner habe cine lebbefte Philippika gegen den Kar- jj E e e L A, denn ine Ae Sue Le Olaube ea d n 1 es zien i ani die Frei heitsstrafen Die aae, i S den T L IOO R O die gad des Bai L Q u befolgen, L a Preußens eine geordnete E zu ermöglichen, aber | dinal U ges er möchte Gu N daran E / ) G : er Pand | erlassen, er kann die aberkannte Fähigki ¿zum Amt wieder erthcilen, | D 1S1alori)che Fixirung dieser Be ingung jei von der Re- wenigsten ie aigeseße a Zusagen der rt |[ es sei au ein Zweck derselben und das habe der Kultus- | innern, daß der große Staatsmann auch diesen auf den geben, e it fe r ee E, ag Jal 2 Amt felb st aber, das der Landesherr ihm nicht verliehen hat, | gierung acceptirt und er werde dem e abzielenden An- weder den Bischof noch_ seinen Nachfolger ernstlih Minister heute nicht genügend hervorgehoben dieses Ziel bischöflihen Stuhl geführt habe; der Reichskanzler habe ihn dieser Vorlage dasjenige Maß tou ‘Œntgegenkommen Ane di ien neb t Wehe A Le M o anderer Faktoren | trage der Freikonservativen zustimmen. Bezüglih der Noth- weder den Papst noh seinen Nahfolger auf dem Heiligen erst zu erreichen, wenn die Anzeigepflicht vorher von der gefunden und demselben verdanke man ‘diese Gabe, welche auf «essen unserer fatholischen Mitbürger, welche mit der Aufre btèrbal: Gebeas a. He R eines Bisboss E n mat Ap wendigkeit, die Rückkehr einzelner Bischöfe zu ermöglichen, Stuhl binden würden. Eine Nestitution der Bischöfe unter | Kirche anerkannt sei und in dieser H1nfiht ein Nachgeben der | den Kulturkampf so großen Einfluß ausgeübt habe. Nun sei tung des unveräußerlichen Hoheitsrechts des Staates vereinbar ist, | mitwirken Faftoren, die 24 Bischof dem Budltterei See schließe er sih den Ausführungen des Ministers an. Er halte solcher Bedingung sei die evidenteste Unmöglichkeit, sei für | Kurie stattgefunden habe. Nach der einen Scite sei Art. 4 | es do erstaunlih, daß gerade dieser einstige Protégé des nid f mehr, aber auc nicht weniger, und die Staatsregierung kann müssen, da eine solhe Präsentation zu seiner Einsezung Vorbedia, | die Sache darum noch nit für unnüß, weil die Verhandlungen die Nechtsverständigen ein Normalfall der unmöglihen Be- | Zweck, nah der anderen Seite sei derselbe aber Mittel und zwar | Reichskanzlers unter allen Umständen ausgeschlossen werden in en i A L Uo ewe gung ist, so S ih, p Per Krone nicht anzurathen sein, falis aus atis bee a lgen Er On hr aub daß A ReE r ngaung. f es s e Mg s Ae e N ge- | sei derselbe, E die Korrespondenz er Kurie mit der Negie- solle von der A. Der Abg. von R s seine D : von dlesten ndpunkte zurückzu- e cinen der entseßten Bischöfe begnadigen und als begnadigt zurück- | A r «asfenstilstand nur dadurch herbeigeführt werden gend, so seien sie für Nom unmöglich; seien sie für rom | rung ergebe, ein sehr wirksames Mittel. Auch | Freunde scien jedenfalls etwas eingeweihter als er; er Ectibliezus E et Mute dil O E Allerhöchsten rufen wollte, die? auf ihre eigene Autorität zu thun, fondern es | könne, daß direkte Verhandlungen mit Rom geführt würden annehmbar, so seien sie für den Staat ungenügend, weil sie | viele staatstreue Katholiken hätten ihm erklärt, daß | höre immer nur von einem oder dem andern reden. Er us Selit verfassungomägt E ur Lite RE N (ar gewiß ridtig u17d vorsichtig, pre Gesepgebung zu einem folchen | oder Rom auf Grund dieser Verhandlungen seinerseits die weder staatsrec;tlih noch völkerrechtlich bänden. Man könne | ohne den Art. 4 voraussihtlich ein Nachgeben der Kurie möchte nur wissen, wer außer Ledohowski der eine oder der olfsvertretu.1g gegenüber zu bera Bors Olite éxctlblofen Lat f5 A eler S n vet ung e geomen, x Schritte ergreife, die den Frieden anbahnen sollten. Das Breve fh 100 Modalitäten der Verhandlung mit den Bischöfen | nit zu erwarten sei, Der Art. 4 sei auch das Ergebniß der | andere sei; schreibe man doch lieber in Artikel 4 hinein: Der weit, gerade bis" zu diesem Punkte und 2. Se elite u n Qi! va M E Aa anmiltto E ebe S Fran fung, des Papstes an Hrn. Melchers habe gesagt, der Papst würde denken. Aber der unbarmherzige Cirkel bleibe: was Nom ge- | Verhandlungen, welche der leitende Staatsmann mit den Ver- | eine oder der andere! Ungefähr so sei es ja beim Dotationsgeseß ovealerung wird die Entschließung des auses natürzid abwarten | hervorgehoben bat Folgerdes mit zur Erwägung kommt “Ein unter Umständen die Anzeigepflicht zulassen. Das Haus gebe nüge, könne dem Staate nicht genügen, und umgekehrt. Die | tretern der Kurie geführt habe. Deshalb hätte man Grund auch zugegangen. Ob es möglich sei, mit den Voraussezungen der fe s : E mit diesem Geseße die Antwort darauf: wenn von Seite der fonservative Vartei habe sich durch ihr Amendement das Ver- zu der Annahme, daß ohne Art. 4 die Vorlage ein todter | Herren zu dem gewünschten Resultat zu kommen, sei ihm sehr

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und (fpektiren, aber jeßt in diesem Augenbli alle die | Bischof kann in viel iehugen in die Lage kommen, ° : , | i : : ] Kombinatic;"en zu l?rblicken, die no im Laufe der zweiten Tun, a ih Grande cat e gerne Den Nusdeus r Kirche das geschehe, könne man gewisse Konzessionen bieten, die dienst erwor et, diese Wahrheit auch den weitcren Kreisen Buchstabe bleiben werde. So bedeutsam nun aber auch dieser | zweifelhaft. Er gestehe ganz ofen, daß nah seiner Meinung und dritten VBerathu,n9 eintreten können, meine serren, | handlungen, die aus seinen bischöflic&en Aufgaben und Rechten das wird der Regie7Ung zwa: eine sehr {ne Aufgabe selir, abcz fie | folgen, von Gerichten in rage gestellt zu sehen; denn er kann in zu löfen, glaube i, if fle w diesem Augenblicke keineswegs îm | eine Reihe von Givilprezes

Stande. Jh bitte Sie

das Einlenken in den IPeg des Friedens erleihterten. Und wenn perständlich zu machen. Die Bischöfe sollten in der rein | Artikel für sih sei, so würde seine Partei doch in keinem Falle | ein definitiver Friede mit der katholischen Kirche zu den Un- nun der Papst auf seino Zusage zurückomme, so werde dieses D birgerlichen Angelegenheit der Anzeige ihrer Amtsanstellun- dafür stimmen, wenn die Abgg. Gneist und von Bennigsen mit | möglichkeiten gehöre; es gebe nur Waffenstillstände, es wider- l en gerathen aus Handlungen, die er in / Geseg dem Staate die Ycóglichkeit geben, darauf einzugehen. gen das Staatsgesep anerkennen oder wenigstens that- | Recht behaupteten, daß dieser Artikel au mit den vo: seiner | streite dem Wesen der katholishen Kirche überhaupt, mit dem eshalb, aus meiner reservirten Haltung ? seinem bis{öflien Berufe vorgenommen hat. Nehmen Sie ¿i B, S0 habe er die Vorlage immer aufgefaßt. Durch die ein- lählih danah verfahren. Dagegen solle der Staat * Partei beantragten Modifikationen unvereinbar sei mit der * Staate Frieden zu \{ließen. Wenn er die Haltung der katho: