1880 / 144 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

eine ofene Handelsgesellschaft gebildet. Ver- gleiche Nr. 286 des S alamMert. Unter Nr. 286 unseres Gesellschaftsregisters ist die offene Handels zesellschaft Firma Berker & Cie. und als d:ren Inhaber : és 1) die Wittwe Kaufmann Caëpar Heinri Berker, Julie, geb. Drewe, 2) der Kaufmann Georg Berker, Beide zu Lüdenscheid eingetragen. : Die Gesellshaft hat am 7. Juni 1880 be- gonnen. Die Gesellshaft nach Außen zu vertreten - steht nur dem Kaufmann Georg Berker zu. i In unserem Prokurenregister ist bei Nr. 137 ein- getragen : : die dem Kaufmann Georg Berker ertheilte Prokura ift erloschen. Ferver ist in unserm Prokurenregister unter Nr. 225 eingetragen : Z : die Firma Berker & Cie. zu Lüdenscheid hat für ihre dasclbst bestehende, unter Nr. 286 des Gesellschaftsregisters eing-tragene Handel3nieder- lassung den Kaufmann Garl Krugmann zu Lüdenscheid als Prokuristen bestellt. : Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. Juni 1880 am 16. Junîi 1880.

Lüdinghausen. Befanntmahung.

In das Gesellschaftsregister des unterzeineten Gericbts ist zufolge Verfügung vom 4. Juni 1880 am 5. Juni 1889 zu Nr. 15, betreffend die Gesell- {aft Rhode und Schulte zu Senden Folgendes eingetragen: -

Der Kaufmann Johannes Rhode ist am 31. Mai 1880 aus der Handelsgesellschaft een,

Der Kaufmann Franz Rhode zu Senden ift an demselben Tage als Handelsgesell\chafter eingetreten.

Lüdinghausen, den 4. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht.

Wetz. RKaiserliches Landgericht zu Meh.

Im hiesigen Handelsregister wunde heute bei Nr. 12 des Gesellschaftsregist-rs, woselbft die ofene Handelsgesellschaft unter der Firma:

L. S. Cahen & ls

zu Mey eingetragen fteht, vermerkt, daß vom 15. Juni cr. ab der Theilhaber Simon Cahen, Kauf- mann, zu Mey wohnhaft, aus der Gesellschaft aus-

esieden, dagegen der Kaufmann Achilles de Roos, in Mey wohnhaft, in dieselbe eingetreten ist und die Segal unter der bisherigen Firma von den Theilhabern Mayer Cahen und Acbilles de Roos, welche Beide berechtigt sind, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen, weiter ge- führt wird.

Ferner wurde daselbst eingetragen: 1) die Firma: Simon Cahen zu Metz, als deren Inhaber Simon Cahen, Ge- treidehändler im Großen, zu Met wohnhaft. 2) die Firma: 5 Barthélemy : : zu Dieuze, und als deren Inhaber Gilbert Augustin Barthélemy, Kaufmann, zu Dieuze wohnhaft. Met, den 15. Juni 1880. Der Landgerichts-Sekretär : Lichtenthaeler.

Minden. Föniglices Amtsgericht L. Jn Minden. :

In unser Handels-Gesellshafts-Register hat bei Nr. 12 die Firma: Becker & Heiuße in Minden betreffend folgende Eintragung stattgefunden :

Die Firma Beer & Heinße ist durch Ver- trag auf die Kaufleute : |

a, Friedrich Wilhelm Hampe zu Dissen,

b, Friß von Blechen in Minden Üübergegaugen. i

Eingetragen auf Verfügung vom 17. Juni 1880 an demselben Tage.

Mülheim a. d. Ruhr. Befanntmachnng.

Die unter Nr. 144 unseres Gesellschaftsregisters eingetragene offene Handelsgesellshaft Hermanu Kruse Erben ift durch Erbtheilung aufgelöst. Die M Hermann Kruse is auf den bisherigen

itgesellshafter Kaufmann Frit Kruse in Mül- heim a. d. Ruhr übergegangen. Die Gesellschaft ist deshalb gelös{t und Kaufmann Frit Kruse als alleiniger Inhaber der hier bestehenden Firma Her- manu Kruse unter Nr. 467 unseres Firmenregisters eingetragen.

Mülheim a. d, Nuhr, den 16. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht.

FPless. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist nachstehende Eintragung erfolgt: 1) Laufende Nr. 19. 2) Firma: Kousum- und Spar-Verein zu Wygorzelle, eingetragene Genossenschaft.

3) Siß der Genossenschaft: Wygorzelle.

4) Rewbtsverhältnifse der Genossenschaft :

Die Genossenschaft ist am 10. Dezember 1879 zum Zweck des Einkaufs von Lebens- bedürsnissen aller Art und Verkauf derselben an die Mitglieder, sowie auch an Nichtmit- glieder, ferner zuc Untertringung der Erspar- nisse der Mitglieder in diesem Geschäfte oder bei anderen Genossenschaften errichtet worden.

Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:

Die Häusler Valentin Hasaik, Johann Hasnik und Johannn Dyas zu Wygorzelle.

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch die Schlesische Volkszeitung und das Mister Kreisblatt unter der Firma des Vereins und müssen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein.

Jede Generalversammlung muß durch einmalige Einrückung in dem zu Nciolai erscheinenden ,Katolik“ und im Kreisblatt sowie durch Aushang in den Verkaufélokalen mindestens drei Tage vorher vom Vorstande oder Aus\chusse berufen werden. Die Zeichnung Namens des Vereins bedarf zur Rechts- gültigkeit der Unterschrift mindestens zweier Vor- standsmitglieder. Cin Verzeichniß der Genossen- schafter kann jede1zeit in der Gerihts\{reiberei I. des unterzeihneten Amtsgerichts eingesehen werden.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 9, Juni 1880 am 10. Juni desselben Jahres.

Pleß, den 9. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht.

Posen. Handelsregister.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 1977 die Firma W. Brylinski sem., Ort der Niederlassung Posen, und als deren Inhaber der Kaufmann Vin- cent Brylinski zu Posen zufolge Verfügung von heute eingetragen.

Posen, den 19. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Abthl. IV.

KRecklHinghausen. Sandelsregister.

In unser Prokurenregister ist unter Nr. 12 zufolge Verfügung von heute eingetragen, daß der Kaufmann Clemens Mittelviefhaus hier für sein hiesiges Han- delsgeshäft in Firma C. Mittelviefhaus, Nr. 64 des Firmenregisters, seinem Sohne Clemens Mittel- viefhaus hier Prokura ertheilt hat.

Recklinghausen, den 8. Juni 1880.

Königlices Amtsgericht.

Rostock. Zufolge Verfügung vom 14. d. M. ift am 16, ejd. zu der hiesigen Firma : „C. F. Koch & Sohn“ Fol. 78 Nr. 232 Col, I1I des hiesigen S I sas die Erlöshung derselben einge- ragen.

Nostod, den 16. Juni 1880.

Großherzogliches Amtsgericht. H. Eberhard.

Sênsheim. Bckanntmachung. :

Nr. 8845, Wir veröffentlichen folgenden Ein- trag aus dem Firmenregister : i

D. Q: (8. Joseph Herrmann Laub in Waib- stadt, Inhaber Josef Hermann Laub, Kaufmann in Waibstadt. Ehevertrag, d. d. Sinéheim, den 12. Mai 1880, mit Franziska Spiegel von Waibstadt, wo- nah jeder Chetheil 10 4 in die Gemeinschaft ein- wirft und alles übrige gegenwärtige und zukünftige Fahrnißvermögen davon ausfchließt.

Sinsheim, den 9. Juni 1880.

Gr. Bad. Amtsgericht. Ludwig.

Konkurse.

(1586] Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Haudelsmauns Wil-

helia Frey, welcher zu Ende März d. F. von:

Schmalzgrube, wo er zuleßt gewohnt, nah Amerika ausgetreten ist, ist am 12. Juni 1880, Vor- ags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden.

Verwalter: Rechtsanwalt Dw. jur, Böhme in Anuaberg. E 0 Arrest mit Anzeigefrist bis 30, Juni

Konkursforderungen sind bis zum 17. Zuli 1880 bei tem Gerichte anzumelden.

Erste Gläubigerversammlung, sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen den 14. August 1880, Vormittags 11 Uhr.

Königlich Säch]. Amtsgericht zu Aunaberg, deu 18. Juni 1880. :

Schlegel, Gerichtsschreiber.

[15879] Betreff Zipprich Andreas, Konkurs über dessen Vermögen. :

Auf Grund rechtskräftig bestätigten Zwangs- vergleihes und nah Abhaltung des Schlußtermins wird die Aufhebung des Verfahrens bes{hlossen.

Augsburg, den 19. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Der Kal. Amtsrichter. Kuchheit.

[15889] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kurzwaarenhandlung G. Claaß & Co, hier ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf

den 3. Zuli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte 1. hierselbst, Jü- denstraße Nr. 58, I, Treppe, Zimmer Nr. 11, an- beraumt.

Berlin, den 14, Juni 1880.

Zimmermann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[15874] Bekanutmachung,

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Fabian Kober zu Beuthen O.,/S. wird, nachdem der in dem Vergleichétermine vom 21. Mai 1880 angenommene Zwangsvergleih dur rechtskräftigen Beschluß vom 31. Mai 1880 be- stätigt ist, hiermit aufgehoben.

Beuthen O./S., den 18. Juni 1880. Königliches Amtsgericht, VIII. Beglaubigt :

Schlusche, Gerichtsschreiber.

[15921]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Steinhauers Heinrich Peters zu Oeiper ist dur{ bestätigten Zwangsvergleich beendet und wird daher hierdurch aufgehoben.

Braunschweig, den 15. Juni 1880.

Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. A, Heege, Registrator, Gerichts\chreiber.

eia Beschluß.

Der durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts zu Erfurt vom 1. Oktober 1873 über das Vermögen des Kaufmanns Adolph Shumann zu Erfurt eröffnete Konkurs ift durch erfolgte Vertheilung der Masse beendigt.

Erfurt, den 12. Juni 1880,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIIL, Dceache.

(13866 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Drechslers Johann Heinrich Friedrich Mendt wird, nahdem der in dem Vergleichstermine vom 31. Mai 1880 angenommene Zwangsvergleih dur rechtsfräftigen Beshluß vom selben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. -

Hamburg, den 19. Juni 1880.

Das Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Holfte, Gerichts\cchreiber.

[15869] Bekanntmachung.

Im Konkurse über das Vermögen des Kauf- mauus Hermaun Reinwald in gleicher Firma hier, Osterstraße Nr. 89, ist vor König- lihem Amtsgericht hier, Osterstraße 33, Zimmer 20, zur Prüfung nachträglih angemeldeter Forderungen, ferner auch zur Wiederholung der Abstimmung über den eingebrahten Virgleichsvorshlag des Gemein- {uldners Termin anberaumt nicht auf Dienstag, den 29. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, son- dern auf

Donnerstag, dei 24. Zuni 1880, Vormittags 10 Uhr, und werden zu diesem Termine die nit bevorre{- tigten Gläubiger, die Mitglieder des Gläubiger- ausschusses, der Verwalter, sowie der _Gemein- \{uldner und seine Ehefrau hierdurch geladen. Haunover, den 17. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Abtbeilung 4. Der Geri@©ts\chreiber. Werth.

[15864] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Eheleute Felix Georg Angust Laurent, Ackerer und Catharina Ottilie Octavie Maire, in Hochfelden wohn- haft, ist am 18, Juni 1880, Vorntittags 9 Uhr, der : Konkurs eröffnet und Notariatteleve Nein- frauf in Hochfelden zum Konkursverwalter er- nannií worden. i

“e Arrest mit Anzeigefrist bis 21, August

Anmeldefrist bis zum 21, August 1880.

Wahltermin: Montag, - den 12, Juli 1880, Vormittags 9 Uhr.

Prüfungstermin: den 21. September 1880, Vormiitags 9 Uhr.

Kaiserliches Amtsgericht Hochfelden. Zur Beglaubigung: Nagel, Gerichts\chreiber.

[10870] Beschluß.

Der Konkurs über das Vermögen der Hand- lung Zsrael Wolff Gertner in Kempen ist durh bestätigten Zwangsvergleih beendigt und daher aufgehoben.

Kempen, den 16. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Wiike, Gerichtsschreiber.

N) Bekanntmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirths Friedrich Zöhnck® in EllerbeæÆ ist zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Verzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksih- tigenden Forderurgen Schlußtermin auf

den 2. Juli 1880, Racmittags 124 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht angesetzt.

Kiel, den 17. Juni 1880.

Königliches Amtsgericbt. Abth. T1. gez. Goldbeckt-Löwe, Veröffentlicht : Sukstorf, Gerichts\chreiber.

(15886] Koukursverfahren.

Nr. 20 630. Ueber den Nachlaß dcs Séhreiner Rudolf Dünkel Wittwe, Anna Katharina, geb. Lenz, in Mannheim ist am 18. Juni 1880, Nachmittags 5 Uhr , Konkurs eröffnet.

E! Rechtsanwalt Dr. Darmstädter er.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 24. Sn 1880 einschl, Anmeldefrist bis zum 24,

uli 1880 einschl.

Erste Gläubigerversammlung 830. guni 1880, Nachmittags 43 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin 12. August 1880, Nachmittags 44 Uhr. d

Mannheim, den 18, Juni 1880.

Der Gerichts\{hreiber Gr. Amtsgerichts. Meier. [15851]

Das Kgl. Amt3geriht Müncheu L., Abthei- lung A. für Civilsachen, hat über das Vermögen des ¡Säcklers und Galanteriewaarenhändlers Sigmund Lutter hier JIosefspitalstraße auf dessen Antrag heute, Nachmittags 54 Uhr, den Konkurs eröffnct. Z

Konkursverwalter: Rechtsanwalt, Kzl. Advokat Audrcas Papp dahier.

Offener Arrest ist erlassen.

Anzcigefrist bis 17. August 1880 einschließlich.

Anmeldefrisl bis 21. August 1880 einschließlich.

Wahltermin: Dienstag, den 17. August 1880, Vormittags 11 Uhr, im dies gerihtlihen Sitzungs- zimmer Nr. 12/1.

Prüfungstermin: Freitag, den 17. September 1880, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungszimmer Nr. 14/1,

München, den 17. Funi 1880.

Der geschäflsleitende K. Gerichts\chreiber : Hagenauer. [15885] K, Amt3gericht Neckarsulm,

In der Konkurssache des _Josef Wörner, Schmieds in Obergriesheim ist zur Abnahme der Schlußrehnung und zur Erhebung von Einwendun- gen gegen das S{hlußverzeihniß Termin auf

Samstag, den 17, Zuli 1880, Vormittags 8 Uhr, anberaumt worden.

Den 19. Juni 1880.

Gerichtsschreiber Koch.

[15884] K. Amt3gericht Ncckarsulm.

In der Konkurssache des Christian Volpp, Bauers in Cleversulzbach, ist zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Erhebung von Einwendun- gen gegen das Schlußverzeihniß Termin auf

Montag, den 19, Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden.

Den 19, Juni 1880,

Gerichts\{reiber Koh,

[15890] Vekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Fabrikauten Carl Brodmerfïl dahier it am 17. Zuni 1880, Bor- mittags 9 Uhr, der Konkurs eröffuet worden.

Verwalter: Auktionator Alois Gusler dahier.

Offener Ärrest mit Anzeige- und Anmeldefrist big 31. Juli 1880.

Erjte Gläubigerversammlung: 14. Zuli 1880, Vormittags 9 Uhr.

s PERRGERTii IN August 1880, Vormittags r.

Negensburg, den 17. Juni 1880.

K. Amtsgericht Regensburg I. Veröffentlicht :

Regeusburg, den 17. Juni 1880.

Der Ces bäftal, K. GericHhtsf\chreiber ; Henky.

(18877) Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns J. A. Banmgartuer vo1 Säkin- genu ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf

Freitag, den 2, Juli 1880, Vormittags 8 Uhr, vor dem Großherzoglihen Amtsgerichte hierselbft anberaumt. Säckingen, den 7. Juni 1880.

Gäßler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[15855] Konkursverfahren.

Veber das Vermögen des Leopold Abenheim, alleinigen Juhabers der Firma „Abenheim'sche Verlagsbuchhandlung in Stuttgart, Paulinen- ftraße Nr. 15, wird heute, am 17, Juni 1880, A0 10 Uhr, vas Konkursverfahren er-

e

net.

Der Buchhändler L, Schickhardt in Stuttgart (Swlosserstr. Nr. 24) wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 22, Zuli 1880 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Bescblußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\chusses und eintretenden Falls

über dle in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten

Gegenstände auf Dienstag, den 13. Juli 1880, Vormittags 11 Uyr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dienstag, den 10. August 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Brücke 12, Zimmer Nr. 14, Termin anberaumt. Es ist offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis zum 17. Juli 1880. Gerichts\chreiberei des Königlichen Amtsgerihts Stuttgart Stadt. Nenner, Gerschr.

[15862]

Veber das Vermögen des Strumpfwebers3 und Krämers Peter Theodor Nassier in Völk- lingen ist am 18. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, Konfurs eröffnet. h Verwalter: Rechtsanwalt Simons in St, Jo- aut.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 20, Zuli 1880. f

Anmeldefrist bis zum 15, Juli 1880.

Erste Giäubigerversammlung den 15. Juli 1880, Nachmittags 3 Uhr.

Allgemeiner Prüfungstermin den 30, Zuli 1880, Nachmiitags 3 Uhr,

Völkliugen, den 18. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

Krahé, Gerichtsschreiber.

[15883] Gegen den vormaligen Güterbeförderer Jo- hannes Kauffmann sen. in Waiblingen hat das K. Amfsgeri&t Waiblingen durÞ am 18. Zuui 1880, Vormittags 10 Uhr, erlassenen Beschluß das Konkursvecfahren eröffnet, den offenen Arrest erlassen und den Gerihtsnotar Luik in Waiblingen zum Konkursverwalter ernannt. Anmeldetermin und Anzeigefrist bis 16. Juli 1880 einschließlich. Wahl- und Prüfungstermin; Montag, den 26. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, Gerichtsschreiber Loeble.

(15891]

Ueber das Vermögen des Fuhrwerksbesitzers und Kohlenhändlers Carl Heinrich Thiele in Falken ist am 19. Juni 1880, Vormittags {11 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

Der Rechtsanwalt Hofmeister in Limbach ist ¡um Konkursverwalter crnannt.

Bis zum 15, Juli 1880 sind die Konkursfor- derungen anzumelden. Erste Ie ag und allgemeiner Prüfungstermin den 24, Jul 1880, Vormittags 10 Uhr.

Königliches Amtsgericht zu Waldenburg in Sachsen. Zur Beglaubigung : Fiedler, Ger.-Schr.

[15868] Ueber das Privatvermögen des Joseph Münch- hausen, Mitinhaber der Firma Vè. Münchhausen in Warburg, ist am 16. Juni 1880, Nachmit- tags 5 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: der Auktionsfommissar Albert Evers in ZSgreneg, i gener rrest mit Anzeigefcist bis 10. Zuli

Anmeldefrist bis 11, Juli 1880. 11 U Gläubigerversammlung am 8, Juli 1880, r. Prüfungstermin 19, Juli 1880, 10 Uhr. Königliches Amtsgericht zu Warburg.

Redacteur: Riede l.

Verlag der Expedition (Kessel) Druck: W, Elsner.

Berlin:

zum Deutschen R

2 144. :

Vierte Beilage

Berlin, Dieustag, den 22. Juni

I

TSERT O L 5

eihs-Anuzeiger und König!) Preußischen Staats-Auzeiger.

e T f D Ra m K A Raa C Lia R G H Ei Fi Ri R Q Ai Ai AE A z S T Ma M 5 16a L iri i R Der Inhalt diefer Beilage, in welGer auch die im §8. 6 des Gesezes über den Markenschuß, vom 30, November 1874, sowie die in dem Gesetz, h, ‘treffend das Urheberreht an Mustern and

Modellen, vom 11. Jaunar 1876, und die im Patentgesey, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Vekauntmahungen veröffentlicht verden, erschein

Handels-R

Das Central - Handels - Registér Fi das | i i g t Berlin auch dur die Königliche Expedition des De R ‘And Könlglid Prei es E Anzeigers, 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Sentral-

Vom „Central-Hand

Niederländishes Geseg, betre end die Handels- und S Ä L L S Nr. 85.) in Köontglthes Geseß, datirt Loo, den 25. i 1880, lautet fofacktermates Ea

Art. 1. Derjenige, welcher sich das Recht auf die aufsließende Anwendung eines Zeichens sichern will, das zur Unterscheidung seiner Handels- oder Fabrikwaaren von denen Anderer auf den Waaren elbst oder auf ihrer Umhüllung angebracht wird, sendet zwei unterzeick;nete Exemplare einer deutlichen Abbildung und genauen Beschreibung dieses Zeichens, zugleih mit der der leßteren beigesügten Angabe der Waarensorte, wofür das Zeichen bestimmt ift, an die Kanzlei des Bezirksgerichts seines Wohnplatzes.

Er ist außerdem berechtigt, ¿u dem in Say 3 des Artikels 5 bezeichneten Zwecke, ein drittes Exem- plar einzusenden.

: Hat er keinen Wohnplaß innerhalb des Neiches in Europa, so erfolgt die Einsendung an die Kavnzlei des Bezirksgerichts zu Amsterdam mit Wahl eines Wohnplates innerhalb des Reichs in Europa.

Die Einsendung kann au durch einen dazu schriftlich Bevollmättigten erfolgen.

Das Zeichen darf keine Worte oder Darstellungen enthalten, welche mit der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten im Widerspruch stechen. Dasselbe darf niht aus\chließlich in gewöhnlichen Buchstaben, Ziffern oder Wörtern bestehen. Cbensfowenig darf es, sei es auch mit einer kleinen Abweichung, in einem Wappen des Neiches, ciner Provinz, einer Gemeinde oder irgend einer anderen öffentlih- rebtlichen Person bestehen.

Die an den Greffier als Gebühr und Vo!\huß für die diesem durch die Artikel 2 und 5 zuge- wiesenen Verrichtungen zu entrihtenden Kosten be- tragen zehn Gulden.

Art. 2. Bon diefer Einsendung wird durch den Greffier in den dazu bestimmten öffentliben Re- giftern, deren Form durch unsern Justiz-Minister festgestellt wird, fofort Eintrag gemacht.

8 Zen dem in Saß 4 des Artikels 1 vorgesehenen Falle wird die Vollmacht dem Register beigefügt.

Der Greffier braucht die Eintragung nicht eher zu bewirken, als bis die dur den leßten Saß des Artikels 1 festgestellten Kosten an ihn entrichtet sind.

Der Greffier ertheilt dem Einsender cinen datir- ten Schein Über die erfolgte Eintragung, vermerkt auf den eingereichten Exemplaren Datum und Nummer, worunter die Eintragung im Register er- folgt ist, sendet binnen drei Tagen eines der Exem- plare an das Justiz-Departement und bewahrt das andere Eremplar in der Kanzlei auf.

Durch Vermittelung des genannten Departements wird im „Niederländishen Staatscourant“ vom ersten Tage eines jeden Monats die in Artikel 1 erwähnte Beschreibung und, sofern die Betheiligten durch Einsendung von Clichés das möglich gemacht haben, die Abbildung der seit der letzten Kund- machung eingesandten Zeichen mit Angabe der Waarensorte, für welche diesclben bestimmt sind, und des Gerichts, an dessen Kanzlei die Einsendung staltgefunden hat, aufgenommen,

Diefe Ankündigungen werden in besondere Bei- lagen des „Staatécourant“ eingerückt, welche beson- ders verkäuflich sein werden.

Eine gleiche Veröffentli&ung erfolgt dur den Betheiligten binnen aht Tagen nah der Ein!en- dung in einer der Zeitungen seines Wohnplatzes und in Ermangelung einer folcen Zeitung in der- Jenigen einer Nachbargemeinde derjenigen Provinz, in welcher sein Wohnplaß belegen ist.

Hat der Betheiligte kcinen Wohnplaß innerhalb des Reichs in Europa, so bewirkt er die Anküudi- fung tin einer der in Amsterdam erscheinenden Zeitungen.

Art. 3. Falls das zur Registrirung eingereichte

Zeichen mit eincm Zeichen übereinstimmt, auf |

welches ein Anderer für dieseibe Waarensorte das Recht hat oder dur frühere Einsendung das Recht nacgesucht hat, oder falls jenes von einem solchen nit hinlänglich verschieden is, so kann jener An-

dere si binnen sechs Monaten na der Insertion ?

im „Staatscourant“ dur ein von ibm oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnetes \chriftlihes Gesuch an das Bezirksgericht, an dessen Kanzlei die Einsen- dung erfolgt ist, wenden, damit der leßteren die Registrirung untersagt werde.

Binnen derselben Zeitdauer kann dur das öffentliche Ministerium gefordert werden, daß die Registrirung untersagt werde, sofern das Zeichen gegen die Feststellung des vorleßten Satzes von Artikel 1 streitet.

Das Gericht beschließt in der Nathskammer na } nhöôrung oder ordnungsmäßigem Aufrufe des Ein- |

senders des Zeichens an dem von ihm dur ein- fachen Bescheid auf das Ansuchen oder den Antrag festgeseßten Tage, welcer jenem wenigstens 14 Tage voraus durch Mittheilung des Gesuches oder An- trages und des darauf ertheilten Bescheides bekannt gegeben wird.

Diese Anzeige erfolgt in dem im dritten Saße des Artikels 1 erwähnten Falle in dem gewählten Wohnplagte.

In dem Termine kann der Antragsteller, und in em dur den zweiten Saß des gegenwärtigen Ar- tikels vorgesehenen Falle das öffentlihe Ministerium,

e Gründe, auf denen das Gesuch oder der Antrag beruht, näher auseinanderseßen.

Vor dem Schlusse des Termins seßt der Nichter den Tag fest, an welWem er seinen Beschluß ab-

geben wird,

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- und Königlich Preußischen Staats- | Abonnement beträgt 1 4 50 es

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Appellation gegen den Beschluß des Richters ist Geldbuße von fünfundzwanzig bis sechsHundert

nicht zugelassen.

| Gulden, beiden zusammen oder dem cinen allein

Innerhalb eines Monats nach dem Taze des | bestraft.

Beschlusses kann Berufung auf Kassation eingelegt |

verden.

Falls zur Zeit der Verübung des Vergehens 1220) | nit fünf Jahre verflossen sind, seit der Schuldige

Der dieselbe bezweckende \{riftliche Antrag wird wegen des nämlid;en Vergehens verurtheilt wordezs

dem Interessenten mitgetheilt, Diese Mittheilung | ift, werden die Maxima dieser Strafen verdoppelt. : V Auf diefe Vergehen kommen Art. 463 des Kreis | fi

erfolgt in dem im dritten Satze des ‘Urt. 1 erwähn- ten Falle an dem gewählten Wohnplate.

minalgeseßtuhes und Art. 20 des Gesehes vom

Art. 4. Wenn das Gericht die Eintragung eines | 29. Juni 1854 zur Anwendung.

Zeichens untersagt, so wird davon binnen dci Tagen durch den Greffier dem Justiz-Departement \chrift- lich Kenntniß gegeben und zuglei in dem in Art. 2 erwähnten Negister Vermerk gemagHt.

Gleiche Benachrichtigung erfolgt durch den Greffier

beim Hohen Rath von tem Ergebuiß der Kassations- berufung sowohl an das Justiz- Departement, als an den Greffier des Gerichts, welches den Beschluß gefaßt hat. Art. 5. Wenn binnen sech8 Monaten nach der im Art. 2 gedachten Ankündigung im niederländi- {ben Staatécourant kein Gesu um Untersagung der Cintragung erfolgt ift und ebensowenig das öffentliche Ministerium einen Antrag darauf aestellt hat, oder wenn auf das Gesuch oder den Antrag durch einen in Rechtskcaft getretenen Beschluß ab- weisend erkannt ist, so wird auf Ansuchen des Be- theiligten, nahdem von demselben ein Cremplar der Zeitung vorgelegt worden ist, in wel{er binnen dem in dem siebenten Saße von Art. 2 festgestellten Zeitraum die ebenda erwähnte Unkündigung Auf- nahme gefunden hat, das Zeichen in der Kanzlei des Bezirksgerichts in das dazu bestimmte Register eingetragen, dessen Form durch Unsern Iustiz- E festgestelt wird. Die Eintragung wird atirt.

Von dieser Eintragung wird durch den Greffier unverzüglih dem Justiz-Departcment Kenntniß ge- geben, damit auch bier das Zeichen in das dazu be- stimmte Register eingetragen werde.

Der Gresfier übergiebt dem Berechtigten einen datirten Beleg der erfolgten Eintragung und, sofern von dem Leßtgenannten drei Exemplare des Zeichens eingereiht worden sind, eines dieser Exemplare mit dem gedachten Beleg.

Von Seite des Jusiiz-Departements werden im Niederländischen Staatëcourant am 15. Tage eines jeden Monats die erfolgten Eintragungen und die in Artikel 8 unter 1 erwähnten Löschungen bekannt gemacht. N

Die betreffenden Bekanntmachungen werden in befondere Beilagen des Staatscourant aufgenommen, welche besonders verläuflih sein werden.

Art. 6. Bevor die Eintragung öffentlich kunde }

gemacht ist, hat sie Dritten gegenüber keine Gül- Ugkeit.

|

1

Art. 11, Bei Verurtheilung wegen eines der in dem vorigen Artikel bezeichneten Vergehen kann der Richter die Kundmachung seines Spruches verord- nen, in welbem Fail er zugleich die Art und Weise feststellt, auf welche auf Kosten des Verurtheilten die Ausführung zu erfolgen hat.

Die in dem vorigen Artif-] erwähnten und in Beschlag genommenen Waaren werden, soweit sie dem Verurtheilten angehôren, durch den Urtheils- spruch als verwirkt erklärt.

Durch den Richter kann in allen &âllen verordnet werden, daß die auf den Waaren oder auf deren | Umbülung angebrachten Zeichen vernichtet werden oder, falls die Vernichtung der Zeichen anders nicht möalih ist, die Waaren felbst oder deren Um- hüllung.

krasttretens des gegenwärtigen Geseßes ein - aus- s{ließendes Neht auf irgend ein Handels- oder Fabrikzeihen hat, verbleibt die Ausübung dieses Rechts während weiterer sech8 Monate, und er ist während dieses Zeitraums befugt, das Zeichen in das im Art, 5 erwähnte Register auf der Kanzlei des Bezirksgerichts feines Wohnplagzes oder, wenn er keinen Wohnplaß innerhalb des Reiches in Europa hat, auf der Kanzlei des Bezirkegerichts zu Amster- dam eintragen zu lafen.

Er sendet zu diesem Zweck zwei unterzeichnete Cremplare eincr deutlihen Abbildung und genauen Beschreibung des Zeichens mit der der Beschreibung beigefügten Angabe der Waarensorten, für welche das Zeichen bestimmt ist, an die Gerichtékaznzlei ein, und zwar in dem am Stlusse des vorigen Satzes erwähnten Falle unter Wahl eines Wohn- pla8es innerhalb des Neiches in Europa.

Beide Exemplare werden durch den Greffier unter Beifügung von Datum und Nummer beglaubigt, worauf die Eintragung in das Register unver;üglich erfolgt, nachdem ihm die für diese Eintragung als Gebühr und Vorschuß zu entrichtenden Kosten von fünf Gulden eingehändigt worden sind.

Eines dieser Exemplare schickt er binaen drei

i Tagen an das Justizdepartement, bei welchem das

Zeichen in das in Art. 5 erwähnte Register einge- tragen wird.

Das andere Exemplar bewahrt ex in der

Nach der auf diese Weise kundgemacten Eintra- | Kanzlei auf.

gung wird angenommen, daß das Re&t mit dem

1 t

Der Greffier tellt dem BerePtigten einen datirten

Tage erlangt ift, an welchem der in Art. 2 erwähnte } Beleg der erfolgten Eintragung zu und, sofern durch

Eintrag erfolgt ist.

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den Leßtgenannten drei Exemplare des Zeichen8

Das Ret wird nur erlangt mit Bezichung auf j eingereiht worden siad, etnes dieser Exemplare mit

diejenigen Waarensorten, sür welce gemäß der bei der Einrcichung gemacht-n Angabe das Zeichen be- stimmt ift.

Art. 7. Die in dem gegenwärtigen Geseß er- wähnten Register, sowie die eingetragenen und die

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dem betreffenden datirten Belez.

Vom Lage dieser Eintragung an steht das Recht unter der Herrschaft der Bestimmungen des gegen- wärtigen Gesetzes.

Von dieser Eintragung erfelgt Kundmachung in

zur Eintragung eingereichten Zeichen liegen für | gleiher Weise wie durch den vierten und fünften

Jedermann kostenfrei zur Einsichtnahme ofen, :

sowohl bei dem Justiz-Departement wie bei der Kanzlei des Gerichts,

Jedermann kann davon auf der Gerichtskanzlei auf seine Kosten einen Autzug oder eine Abschrift bekommen.

Art. 8. Die Eintragung verliert ihre Kraft :

1) durch Löschung auf Ansuchen des Berechtigten;

2) nah Ablauf von 15 Jahren na ihrem Da- tum, wenn sie niht vor dem Verstreicben dieser Grist erneuert worden oder wenn die Erneuerung nicht binnen gleiher Frist wiederholt worden ift.

Art, 9. Die Erneuerung der Eintragung crfolgt auf Grund eines durch den Berechtigten an die Kanzlei des Bezirksgerichts, bei welchem die Ein- tragung stattgefunden hat, in zwei Exemplaren ein- gereichten schriftliden Gesuhs um Erneuerung.

Das Gesuch wird dur den Greffier in das öffentliche Register cingetragen, und es wird davon am Nande der ursprünglichen Eintragung Vermerk gemacht, unverzüglih nacbdem ihm die für diese Verrichtungen als Gebühr und Vorschuß zu ent- rihtenden Kosten im Betrage von fünf Gulden übermittelt sind.

Derselbe |chickt binnen drei Tagen ein Exemplar der betreffenden Erklärung an das Justiz - Departe- ment, damit daselbst auf gleihe Weise die Eintra- gung bewirkt werden kann.

Er bândigt dem Bitisteller einen datirten Beleg der erfolgten Erneuerung ein und, sofern durch den Leßterwähnten drei Eremplare des Ansuchens ein- gereicht worden sind, eines dieser Exemplare mit dem betreffenden datirten Beleg.

Vor der Erneuerung der Eintragung erfolgt Kundmachung in der nämlichen Weise wie im vier- ten und fünsten Saß des Art. 5 festgeseßt ift.

Art. 10. Derjenige, welcher wissentlid Waaren, auf denen oder auf deren Umhüllung ein Zeichen angebracht ist, auf welhes ein Anderer das Recht hat, oder auf denen over auf deren Umhüllung ein folhes Zeichen, wenn au mit einer kleinen Ab- weihung nachgeahmk ift, verkauft, zum Kaufe an- bietet, ausliefert, austheilt oder zum Verkauf oder zur Austheilung vorräthig hält, wird mit Gefäng- niß von acht Lagen bis drei Monaten und einer

1

Say des Art. 5. festgeseut ist.

Art. 13, Durch das öffentliche Minifterium kann binnen sech8 Vionaten nah der in dem vorigen Artikel erähnten Eintragung deren Wichung ver- langt werden auf Grund des Umstandes, daß das Zeichen Worte oder Darstellungen enthält, welche gegen die öffentliche Ordnung odcr die guten Sitten streiten.

Auf dieses Verlangen kommen der dritte bis ein- {ließlich leßte Say von Art. 3 zur Anwendung.

Von der Löschung wird, unter Beachtung des dur Art. 4 Festzeseßten, am Rande der Eintra- gung in den 1n Art. 5 erwähnten Registern Ver- merk gemacht.

lihen Weise, wie durch den vierten und fünften Say des Art. 5 festgestellt ist.

Die Kraft der Eintragung endet tur die mit- telst richterliben Spruches befohlene Löschung.

Art. 14, Während eines Jahres nach dem Ina

krafttceten des gegenwärtigen Gesetzes kann ders. jenige, welher ein durch ihn bereits vor dem Inkraft- treten dieses Gefeßes angewandtes Zeichen, sei es gc- mäß Art. 5, fei es kraft Art. 12, hat eintragen lassen oder ein solches gerzaäß Art. 1 eingereiht. hat, beantragen, daß die Eintragung eines Zeichens untex- sagt- eder die Lscbung eines solchen verordnet werde, welches cin Anderer für die nämliche Wagrensorte kraft der Art. 1, 5 odex 12 cingereiht hat oder hat eintragen lassen, sofern dieses leßtere Zeichen die be- trüglicbe Nachahmung, sci es auch mit eincr ges ringen Abweichung, des erstgedahten Zgichens, ift,

Auf die in dem gegenwärtigen Artikel erwähnten Anträge kommen der dritte bis etnschließlich letzte Say des Artikels 3 und der Artikel 4 zur Änwen- dung, auf die in dem gegenwärtigen Artikel er- wähnte Lösung der dritte, vierte und fünste Satz des Artikels 13.

Art. 15. Aufgehoben sind die Artikel 142 und 143 des Strafgeseßbuchs, soweit sie die Handels- und Fabrikzeichen betreffen, die Artikel 16 bis ein- \{licßlich 18 des Geseßes vom 22. Gerrainal an X. rel»€ve aux manufactv.,res, fabriques ct atchliers, der Besc1uß vom 23. Vivôss an IX. relative à la margque

des ouvrages de qvincaillerie ct de coutellerie mit

T Nrn. 144 4. und 144 B. ausgegeben,

Art. 12. Demienigen, wel{er zur Zeit des Ins ;

Zugleich erfolgt deren KundmaLung in der näm- |

t au in einenr be, onderen Blatt unicr dem zitei

das Deutsche eich. 114)

Das Central-Handels-Re, "ister für das Deutsche Reith er, ‘eint in der Regel tägli, Das L für das Viertclieke, a A "Ine Nummern kosten 20 4.

Ry

dem zugehörigen Kaiserliche, 1 Dekcet vom 5. Sep- tember 1810 und der Fèn ialidhe Beschluß vom 29. Dezember 1818 (3taatsb,'24 No. 47), „durch welchen cin Reglement in Betxey, der dur die ver- schiedenen Pfeifsnfubriken anzum 'ndenden Zeichen festgestellt wird“, fowie alle and, ‘ren gefeglihen Borfchriften, welche den Gegenftand 1 “etreffen, rüd- chtlih desjen durch das gegenwärtige Geseß Be- stimmung getroffen wizd. i

, Art. 16, Das g2gemwärtige Gefeß kom. nt nicht in Anwendung auf Zeichen, welche von Set, *“en der Obrigkeit festgestellt änd.

Art. 17. Das gegenwärtige Gefey triif am 1. Januar 1881 in WBérksamkëit.

Nach dem Berich? der Gewerbekammer zu Bremen über ihre Thätigkeit in den Monaten November 1879 bis Müii 1889, erstattet an den Gewerbe-Convent am 24! Mai 1380, haben si als Innungen bezw. gewerbliche Korporationen bek der Gewerbekammer bisher folgende Gewerbe an- gemeldet, nämlich : Barbiere, Buchbinder, Drechsker,, Grobbäter, Klempner, Korbmgcher , Maler, Maurec und Zimmerer (Bau.hütte), Sattker und Tapeziercr, Schlachter, S4 loser, Sneider Schuhmacher, Steinhauer, S1 ellmacher, Tistzler und Stuhlmaher, -Wéeißbäcker und die Tischler und Stublmacher? zv Bremerhaven. Es bestehen indeß auch außer den genannten nods gewerblihe Verbände und Fun ungen bierselbft Troß aller Bemühungen und" erc)\‘assener Aufforde- rungen hat es die Gewerbekammer bisher jedo noch nit erreichen können, daß au zieje bei ibr si anmelden und ihre Statute.., sowie ihre Vor- stands- und: Mitgkiederverzeichnisfe einretcen.

Wie alljährlih, fand um Ostern cine Ausstel - lung von Zeichnungen der Schüler der Zeich-- nenshule für Künstler und Handwerker und. vex Lehrlings8arbeiten, der lezteren bur den Ortsverein, statt. Der Besuch dieser Ausftellungen war ein guter, die ausgestellten Zeichnungen und Arbeiten selber verdienten Anerkenaung und standen an Qualität den früheren nicht nab, die Lehrlings- arbeiten wurden auch wie herkömmlih prämiirt. Leider aber is nicht nur der Besu der Zöichnen- \chuke geringer geworden, sondern es zeigte auch die Zahl der autgesteilten Lehrlingsarbeiteen cine Ab- nahme.

Das Ergebniß der vierten kunstgewerblihen Wei h- nacchtsausstellung, die in dey. Tagen vom 6. bis 22. Dezember 1879 stattfand, entsprach quas- litativ allen berechtigten Erwartungen. Die Gee werbekammer is iedoch nah den biétherigea Er- fahrungen der Anficht, daß es si empfiehlt, das Programm dieser Weihnachtsausftellungen von jeßt ab insofern zu erweitern, als nit nur Gegen|#täade streng kuastgewerblihen Charakters, sondern. au solche Nutgegenstände zugelassen werden follen, . die in ihrer Ausführung den Ansprücen cines guten Geschmacks und anerkennenswerther Solidität: ent- sprehen. Mit der vorjährigen krnstgewerblichen Weihnachtsausftelung war gleichzeitig eine Aus- stellung von CGhrengaben an bremische Bürger, un- beshränkt nah Zeit und Ursprung, verbundea, die eine auch künstlerisch bezw. kunfstgewerblih sehr interessante Kollektion bot.

Die Zahl der scit Einführung de& Reichs-Vatent- gesezes vom L Juli 1877 von bremischen. Erfindern erlangten Patente beträgt 59, wovon 12 auf das Jahr. 1879 kormen.

Von den Bestimmungen des Neihsgescßes vom 30. November 1874 über Markenschutz haben Gebrauch gemacht und sind demzufolge im Laufe des: Jahres 1879 in das bremische Handelsregister

! eingeschrieben: 9 Firmen mit 9 Waaranzeihen,

wouon je 1 auf die ch2mis{he Indurie, auf Liqueur- fabriken und die Textilindustrie, X auf Brauereien und 4 auf Tabaks- und Cigarrenfabrikation kommen.

Auf Grund des Reich8geseßcs vom 11. Januar 1376, das Urheberrecht an Mustern und Mo dellen betreffend, wurden in dem nämlichen Jahre (1879) in das bremische Handelsregister ein- getragen: Für Flächenmuster § Firmen mit 281, für Mustex: für plaftishe Erzeugnisse 7 Firmen mit

92 Mustexn und Modellen, in Summa 13 Fir:uen

mit 353 Mustern und Modellen.

Bei dem Gew-erbegerich{t wurden im Ik. bis IV. Quartal 1879 und I. Quartal 1880 in 51 Terminan 180 Klagen angebrat, die sämmtl ex« ledigt wurden, davon durcz: Vergleih 99, durä» VerurtZeilung 45.

Handels.- Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreicis Sachsen, dem Königreih Württemberg und dem Großherzogthum Hefsen werden Dienstags bezw. Sunaabends (Württemberg) unter dex Rubri Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wô& entli, die leßteren monatlich.

Aachen. Die Prokura, welche, dem Kaufmann Friedrich Bühring in Düren, für die Firma Emil Dentgen daselbst erthei war, ist erloschen und heute unter Nr. 862 des Prokurenregisters gee [löscht worden. Aachen, den 5, Juni 1880. Könige liches Amtsgericht. V.

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Aachen. ‘Die Lia‘zidation der zu Eupen unter der Firma Lamb. Hindelle & Cie. bestandenen

Handelsgesellschaft ist beendet, genannte Firmg

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