1880 / 145 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

nit {wer verleßt haben, wenn derselbe ihn in einer g-sehß- widrigen Thätigkeit ungehindert hätte weiter fortfahren lassen? Was den Untergang von Hannover an- lange, und diejenigen, die zum Anshluß an Oester- reih gerathen hätten im Gegensay zu seiner Partei, die dagegen öffentlih gewarnt habe, so berufe er sich auf notorishe Verhältnisse; die Zweite Kammer, der er an der Spitze der Mehrheit angehört habe, habe dringend gerathen, sih nicht an Oesterreich anzuschließen, sondern das von Preußen angebotene Neutralitätsbündniß anzunehmen, und die Erste Kammer, in der die Freunde des Abg. Windthorst gesessen hätten, die Ultramontanen und Welfen seien es gewesen, die den unglücklihen König Georg gedrängt hätten, den Ver- lockungen Oesterreihs Gehör zu schenken, und daran sei Hannover zu Grunde gegangen. / i

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe keinerlei Ten- denz, den Vorredner anzugreifen, er M nur die ungeeigneten Angriffe desselben gegen den Erzbischof Melchers abgewehrt. Er habe seiner Zeit die Thätigkeit des Nationalvereins genau beachtet, greisbare Verlezungen der Geseze habe er freilich nicht gesunden, aber die Tendenz desselben sei eine verwerf- liche gewesen. Man könne aber nicht alles Verwerfliche gleich vor den Richter bringen. Was den Abschluß eines Bünd- niff}ses Hannovers mit Oesterreih im Jahre 1866 betreffe, so sei er zu der Zeit niht in der Stadt Hannover gewesen; er sei damals amtlih in Celle gewesen. Die Neutralität habe Hannover aufrecht erhalten, es sei ungerüstet gewesen, als die Generale von Manteuffel und Vogel von Falkenstein ein- gerüdt. seien; das sage das preußishe Generalstabswerk. Hannover habe si nur geweigert, sein bestehendes Bundes- verhältniß zu brechen. :

In der Abstimmung wurde der Antrag Brüel abgelehnt, der Antrag Stengel und mit demselben Art. 5 angenommen.

- Der Art. 6, welcher lautet:

„Die Einleitung einer kommissarischen Vermögenêverwaltung in den Fällen des Art. 5 dieses Gesetzes findet nur mit Ermäch- tigung des Staats-Ministeriums statt. Dasselbe ist auch ermäch- tigt, eine eingeleitete kommissarishe Vermözensverwaltung wieder aufzuheben.“

wurde ohne Debatte angenommen.

Der Art. 7 der Vorlage lautet :

„Die Ausübung der in den 88. 13 ff. des Geseßes vom 90. Mai 1874 und in den Art. 4 ff. des Gesetzes vom 21, Mai 1874 dem Präsentationsberehtigten und der Gemeinde beigelegten Befugniß zur Wiederbesezung eines erledigten geistlihen Amts und zur Einrichtung einer Stellvertretung in demselben findet nur mit Ermächtigung des Ober-Präsidenten statt.“

Der Abg. Dr. Brüel beantragte :

Das Haus der Abgeordneten wolle bescbließen: Im Art. 7 statt der Worte „nur mit Ermächtigung des Ober-Präsidenten“ zu seßen: „nicht ferner“.

Der Abg. Dr. Brüel befürwortete seinen Antreg. Der

Art. 7 habe keine große praktishe Bedeutung, derselbe sei aber sehr bemerkenswerth als eine Signatur des Gesetzes. Die Regierung habe es unternommen, aus eigener Autorität Pfarrer und Geistliche zu \chasfen. Die jeßige Regierung erkenne an, daß sie ein kirhlihes Amt nicht selbständig ent- ziehen könne, deshalb sei der Art. 3 gegeben worden. Troßdem ziehe die Regierung hier nicht ihr vermeintliches Necht auf Ernennung von Geistlichen zurück, sondern trete den verkehrten Rückzug an, die Ernennung von der Genehmigung des Ober-Präsidenten abhängig zu machen. Das sei einer Staatsregierung nicht würdig. Das Jnstitut der Staatspfarrer habe sich in der Praxis als das unglüseligste gezeigt, und keine Bestimmung sei so wie diese lediglich durh die Fieberhize des Kultur- kampfes erklärlich. Man müsse einfach die alte Verkehrtheit beseitigen. Das Haus werde freilih seinen Antrag und den ganzen Artikel ablehnen. Das beweise wenigstens, daß es niht noch einmal die alte Verkehrtheit sanktioniren wolle, es zeige eine gewisse Sham über das, was gethan sei. Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, diejer Paragraph beweise ihm so recht, daß man von Seiten der Staatsregierung selbst diejenigen Punkte in der Maigeseßgebung nicht beseiti- gen wolle, die nah der allgemeinen Ansicht direkt Eingriffe in das Innere der Kirche seien. Daß die Gemeinden nicht ein- seitig wählten, sei nah der ganzen Verfassung der katholischen Kirche so etwas Klares, taß er in der That nicht verstehe, wie man seiner Zeit dazu gekommen sei, solche Vorschläge zu machen und durhzubringen. Selbst diejenigen Schriftsteller, welche sih am günstigsten über die Maäigeseßgebung geäußert hätten, erkennten an, daß diese Bestimmungen unzulässig seien. Nun wolle man dieselben niht aufheben, sondern in der Hand behalten, ein klarer Beweis, daß eine wirkliche Remedur ab- gelehnt werde. Er werde für den Antrag Brüel stimmen, welcher diese Bestimmungen beseitige, wollte aber vor dem Lande konstatiren, was die Versicherungen der Friedensliebe bedeuteten, die man so oft zu hören bekomme.

Der Abg. Dr. Franz erklärte, die Regierung habe der Kommission mitg-theilt, daß auf Grund der hier in Rede stehenden Bestimmungen des Geseßes vom 20. Mai 1874 in Schlesien 14 Stellen definitiv beseßt, in 10 Stellen eine Ver- tretung angeordnet, in ien 12 Stellen definitiv und eine vertretungsweise beseßt seien; diese Zahlen gäben niht genü- genden Aufschluß über die bisherigen Verhältnisse. Er hoffe, daß die Regierung ihrem Versprehen treu bleiben und als Grundlage für die künftigen Berathungen ein namentliches Verzeichniß der Ortschasten, in denen noch Staatspfarrer amtirten, und der betreffenden Personen vorlegen werde. Man werde dann darin Personen finden, die das katholish Volk nur mit Trauer und mit Verachtung als Staatspfarrer bezeichne.

Der Regierungs-Kommissar Geh. Neg.-Rath von Zastrow entgegnete, die Zahlen gäben nicht an, welche Personen als soge- nannte Staatspfarrer amtirten, sondern die Fälle, in denen von den in Rede stehenden geseßlihen Bestimmungen Gebrauch ge- macht sei. Nur hierauf könne es ankommen, wenn es sh um eine Aenderung dieser Bestimmung handele. Die Ver- tretungen seien vas den Mittheilungen des Ober-Präsidenten von Schlesien unter Beobachtung der geseßlihen Bestimmun-

en angeordnet ; es handele sih um erledigte Stellen, in denen

achbargeistlihe die Funktionen führten. Db diese sih für befugt hielten, die Funktionen aus eigener Macht zu über- nehmen, so daß sie die Bestellung für ein Superfluum hiel- ten, könne der Regierung gleichgültig sein. Von den Ueber- tragungen der Stellvertretung sei nichts in die Oeffentlichkeit gekommen ; das läge im Jnteresse der katholishen Gemeinden, denen auf diese Weise die Fortdauer der Seelsorge verschafft sei. Dieser Grund habe die Regierung auch zur Verschweî- gung von Namen veranlaßt.

Der Abg. Dr. Franz konstatirte, daß der Minister in der Kommission seine Bitte um Ertheilung eines solchen Ver- zeihnisses zustimmend beantwortet habe, es scheine also ein

Wechsel der Anschauungen eingetreten zu sein. Wenn die 10 mit Vertretung beauftragten Pfarrer die Bestallung durch den Ober-Präsidenten wirklich anerkannt hätten, warum solle die Regierung dann diesen glänzenden Erfolg der Maigeseß-

_ gebung vershweigen? Er behaupte aber, daß diese Geistlichen

die Vertretung nicht anerkennten.

Hierauf bemerkte der Staats-Minister von Puttkamer, er halte zunächst sämmtliche Anführungen seines Kommissarius, als mit der Wirklichkeit übereinstimmend, aufrecht. Sodann müsse au Seitens des Hrn. Abg. Dr. Franz ein kleines Mißverständniß obwalten, wenn derselbe vorausseße, daß er der Kommission versprohen habe, ein Verzeihniß der be- treffenden Pfarrer vorzulegen. Er- berufe sih auf das Zeug- niß sämmtlicher im Hause hier anwesenden Mitglieder der Komrnission und auf die Protokolle. Es werde aus denselben hervorgehen, daß er ein fsolhes Versprechen nicht gegeben, sondern sih darauf beschränkt habe, die Zahlen vorzulegen. Er glaube übrigens ganz genau das Motiv zu wissen, aus welchem der Hr. Abg. Dr. Franz auf Vorlegung eines Ver- zeihnisses der Namen bestehe, und er seinerseits kenne ganz genau das Motiv, aus welchem er sich in seinem Gewissen verpflichtet halte, dieses Verzeichniß nicht vorzulegen. Dabei werde es wohl bewenden müssen.

Der Abg. Dr. Franz erklärte, der Minister habe das Versprechen allerdings mit Worten niht gegeben, aber als er darum gebeten habe, eine zustimmende Bewegung gemacht und er le in so feinen Formen erzogen, daß ihm dies vollkommen genüge.

Der Antrag Brüel sowie der ganze Artikel 7 wurden hierauf abgelehnt. :

Der Artikel 8 lautet: :

„Die Wiederaufnahme eingestellter Staatskleistungen kann außer in den Fällen der 88. 2 und 6 des Geseßes vom 22. April 1875 für den Umfang eines Sprengels durch Beschluß des Staats- Ministeriums, für einzelne Empfangsberechtigte dur Verfügung des Ministers der geistlihen Angelegenheiten widerruflih angeord- net werden.“

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte für §8. 8 folgende Fassung: „Das Gesez vom 22. April 1875 tritt mit dem 1. Zuli d. J. außer Wirksamkeit. Die nach §. 9 dieses Ge- seßes weiter zu treffenden geseßlihen Bestimmungen bleiben vorbehalten.“

Für den Fall der Ablehnung dieses Amendements bean- tragte dêr Abg. Dr. Brüel, das Wort „widerruflih“ zu streichen und die Worte „für einzelne Empfangsberechtigte dur Verfügung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten“ zu sireichen und danach Zeile 2 statt „außer in allen Fällen der 88. 2 und 6“ zu seßen: „abgesehen von dem Falle des 8. 2“,

Der Abg. von Bandemer beantragte dagegen an Stelle des Art. 8 der Regierungsvorlage seßen :

„Die Wiederaufnahme eingestellter Staatsleistungen kann, abgesehen von dem Falle des §. 2 des Geseßes vom 22. Apri 1875, für den Umfattg eines Sprengels durch Beschluß des Staats-Ministeriums angeordnet werden. Der Schlußsaßz des 8. 6 desselben Gesetzes findet sinngemäße Anwendung“.

Der Abg. Bachem erklärte, das Gesey vom 22. Juli 1875 sei seinerzeit ohne Kommissionsberathung beschlossen, obwohl es sich um privatrechtlihe Ansprüche gehandelt habe, deren Schuß von allen Parteien hätte ins Auge gesaßt werden müssen. Es sei ein Kampfgeseß in der schlimmsten Bedeutung des Wortes gewesen. Motivirt sei es nur durch Vorlesung englischer und italienischer Zeitungsartikel und eines Romans und als der Reichskanzler hierbei in das Haus getreten sei, sei derselbe von dem lebhaften Beifall der Nationalliberalen empfangen, ein Vorgang, der ih heute vielleiht nicht wieder- holen würde. Das Geseh sei für die Katholiken zwar ungleih weniger verleßend als die andern Maigeseze. Wenn man den Katholiken die Freiheit der -Neligionsübung wieder geben wollte, würden die Katholiken gern auf diese Summen verzihten, o0bwohl dieselben auf einer Verpflichtung der Regierung beruhten. Aber die Tendenz des Gesetzes sei besonders gehäsng und verwerflih. Bei den an- dern Geseßen hätten wenigstens quasiideale Bestrebungen kon- kurrirt, die Abneigung gegen die Kirchengewalt, die Ueber- spannung des Begriffs von der Staatsomnipotenz und der Wunsch, die Kirche in den Dienst des Staates zu stellen, zum Theil auch die Hoffnung auf Vortheile für die evangelische Kirche. Hier aber handele es sich um den Versuch, durch ma- terielle Mittel die innerste Ueberzeugung zu brechen. Die Leistungen, welche eingestellt seien, beruhten auf einer Ver- pflihtung des preußischen Staats, und zwar einer kondensirten Schuld, die der König bei der Einverleibung der west- lihen Provinzen gegen seine katholishen Unterthanen über- nommen habe, wie dies auch der Minister von Ladenberg bei der Berathung der Verfassung anerkannt habe. Auch der jeßige Minister habe dies in der Kommission still- \hweigend anerkannt. Die Entziehung dieser Leistungen sei dur die Verfassung ausgeschlossen. Die Nichterfüllung dieser Ehrenpflicht beruhe auf dem leider unter den heutigen Furisten viel verbreiteten Saße des Sophisten Trasymachus: Macht sei Recht. Man habe in Preußen seitdem aber viel gelernt. Heute werde man nicht mehr behaupten, die österreichishen Gesetze seien strenger als die preußishen, nahdem die „National- Zeitung“ sie als {wach und s{hlecht bezeichnet habe gegen- über den selbst nah dieser Vorlage abgeänderten preußischen Geseßen. Heute gebe man zu, daß die Amtsentseßung eine undurchführbare „geheimräthlihe Schrulle“ gewesen sei, wie die „Elberfelder Ztg.“ sage. Selbst die katholischen Geistlichen, welche die Dotationen fortbezögen , seien nicht wegen des Thalers von der Kirche abgefallen, sondern seien schon längst mit ihr zerfallen gewesen. Die Kon- servativen könnten dem Himmel dafür danken, daß sie da- mals nicht die Majorität gebildet hätten. Aber sie hätten doch nachträglih die Verantwortung für den Fortbestand des Geseges. Er glaube den Konservativen, daß sie den Frieden wollten und hofften, daß das Centrum im Juteresse des Staats mit ihnen manche freundschastliche Berührung haben werde; darum beseitige man dieses Kampf- gese. Die Herren von der Linken wollten zum Theil die Maigesegze aufrecht erhalten, zum Theil die Vorlage annehmen, weil sie in dieser ein noch geschickteres Kampfesmittel erblickten. Diesen Hintergedanken habe der Abg. von Sybel heute auf- edeckt. Aber dann greife man wenigstens zu honetten und olchen Mitteln, die Aussicht auf Erfolg hätten. Er appellire an das Gefühl dieses Hauses für die Würde des preußischen Staats, der die bei der Besißergreifung der katholishen Pro- vinzen gemachten Versprehungen einhalten müsse. Jn Beant- wortung dicses Appells bitte er, den Antrag Windthorst an- znnehmen.

Der Abg. von Wedell-Malhow bemerkte, einem \o ge- wandten Redner und Juristen gegenüber, wie der Vorredner es fei, sei cs für ihn, dessen juristishe Studien weit zurück lägen, s{chwer, in Bezug auf das Rechtsverhältniß eine Wider- legung zu versuchen. Er verzichte daher darauf. Aus dem Vortrage des Vorredners habe er gesehen, daß die Ansichten über das Geseß auch zwischen den Parteien noch weit aus- einander gingen, die, wte die Konservativen mit dem Centrum, gewisse nähere Berührungen hätten und den Frieden wünsch- ten. Das Centrum müsse niht das Unmögliche ver- langen, und das sei im Antrage Windthorst der Fall. Man dürfe nicht so viele kicchenpolitischen Momente in das Gesetz hineinbringen , sondern müsse den politishen Gesichtspunkt im Auge behalten, Alles zu thun was zur Basis des Friedens dienen könne. Er glaube, dieser Artikel könne in Verbindung mit Artikel 5 den gewünschten Effekt zu einer friedlihen Basis haben, die friedlihe Gesin- nung der Kurie vorausgeseßt. Wenn die Herren vom Centrum von den Konservativen, wie in ihrem Antrage, eine vollstän- dige Beseitigung eines der Maigeseße verlangten, so ver- langten sie Unmögliches von den Konservativen. Das Centrum sollte doch zufrieden sein, wenn die Konservativen demselben einen Schritt entgegenkämen. Ein Kampf, der seit 7 Jahren währe, lasse sich nicht in ein paar Funiwochen vollïändig beendigen. Er hoffe, daß das Centrum die gebotene Hand zur Verständigung nicht zurückweisen werde; scheitere dieser erste Versuch zum Frieden, so sci ein zweiter schon viel s{chwerer und man gehe mit Mißtrauen an denselben. Das Gesetz werde, wenn es scheitere, an dem gegenseitigen Mißtrauen scheitern. Er bitte das Centrum, nicht zu vorsichtig zu sein. Der Antrag von Bandemer solle das beseitigen, was in dem Art. 8 für das Centrum Verleßendes und Bedenkliches fei. Den Schluß- saß des §8. 6 des Geseßes vom 22, April 1875 halte seine Partei für nöthig und habe ihn in dem Antrage von Bandemer erwähnt, weil sie das Schwert nicht ganz bei Seite stellen wolle, damit, wenn den allerbilligsten Forderungen des Staates nicht genügt werde, die Leistungen aus Staatsmitteln nicht für einzelne Kleriker, sondern für eine ganze Diözese wieder zurückgezogen werden könnten.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er sei vom Vorredner klare Gedanken gewöhnt, und derselbe sei auch heute der erste, der klar ausspreche, daß er glaube, es müsse und werde eine organische Nevision der Maigesetße eintreten, es sei aber noch nicht die Zeit dazu. Jn der Vorlage sei die Absicht zu einer organischen Revision der Maigeseße mit keiner Silbe erwähnt, eher lasse sich aus den Motiven derselben und den erläutern- den Depeschen das Gegentheil folgern. Er (Redner) sage, man befinde sich nicht provisorishen Maßregeln, fondern einem definitiven Gesey gegenüber, daher fkönne das Centrum für dasselbe niht stimmen. Warum solle die Bet zU Ciner „organischen Nevinion o nit ge- kommen sein? habe man erkannt, daß ein Geseß nichts tauge, so ändere man es doch so bald -wie möglich ab. Das Centrum wolle keine Präliminarien, sondern einen definitiven Frieden. Die Fassung des Art. 8 in der Vorlage sei so unglüdlih wie möglich und bekunde die Tendenz des Geseßes, alles in der Hand zu behalten, um in jedem Augen- blick auf die einzelnen Geistlichen einwirken zu können. Es sei unglaublich, daß ein solcher Artikel in diesem Jahre habe verfaßt werden können. Der Antrag der Konservativen sei von der Vorlage niht sehr verschieden, der Antrag ver- rathe dieselbe Hand, die den Antrag von Hammerstein jo ver- schlechtert habe, daß selbst die Nationalliberalen dafür stimmen wollten. Die Frage sei sehr einfah zu lösen; wolle man wirklich den Frieden, so hebe man das Brotkorbgeseß ein- fach auf.

Der Regierungs-Kommissar Ministerial-Direktor Lucanus entgegnete, das Geseß vom 22. April 1875 sei nicht mit Un- recht als Kampfgeseß bezeihnet. Das Greseß sei erlassen worden in einer Situation, wo der Konflikt auf das Höchste gespannt gewesen sei und diesen Charakter trage das Gescy. Es charakterisire sich aber als ein vorübergehendes und solle außer Kraft treten, sobald friedlihe Zustände hergestellt sein würden. Dies sei aber noch nicht geshehen und deshalb sei der Antrag des Abg. Windthorst, das Gese aufzuheben, nicht am Orte. Sobald die jevt vakanten Bisthümer beseßt seien, trete das Einstellungsgeseß außer Kraft. Deshalb sei es nöthig, diese Frage in Verbindung mit der organischen Nevision der Maigeseßgebung zu bringen, weil er glaube, das Einstellungsgeseß werde außer Kraft getreten sein, bevor eine organische Revision eintrete. Des- halb bitte er, den Antrag Windthorst abzulehnen. Die Staats- regierung wolle nah zwei Seiten hin Erleihterung und Er- weiterungen eintreten lassen, einmal, daß die eingestellten Leistungen für den Umfang eines Sprengels wieder aufge- nommen würden, sobald der im Amte befindlihe Bischof sih verpflichte, den Geseßen des Staates Folge zu leisten, zwei- tens solle aber das Ministerium ermäthtigt sein, für einzelne Empfangsberechtigte widerruflich die Wiederaufnahme einge- stellter Leistungen anzuordnen. Glaube das hohe Haus, es sei vorzuziehen, dem Ermessen der Staatsregierung gewisse Schranken zu seßen, so sei dagegen nichts ein- zuwenden und könne er in dieser Beziehung das Amendement des Abg. von Bandemer nur empfehlen, Gegenüber den Aus- führungen des Abg. Bachem wolle er noch bemerken, daß bei Entstehung des Geseßes bestimmt von dieser Stelle aus die Erklärung abgegeben worden sei, daß irgend welche materiellen Wirkungen durch das Gese nicht erzielt werden sollten, es sei nur niht mit der Würde der Regierung vereinbar, dem Klerus die Mittel zu gewähren, den Widerstand fortzuführen.

Nah Swhluß der Diskussion wurde der Antrag Windt- horst abgelehnt, ebenso wurde der Antrag von Bandemer mit 185 gegen 180 Stimmen und endlih der Art. 8 der Vorlage abgelehnt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 41/4 Uhr.

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Banserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats - Anzeiger uad das Central-Handels8- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W,, Wilhelm-Sraße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

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4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s, w. von öffentlichen Papieren.

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Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G, L. Daube & Co.,, E. Súlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annonucen-Bureans.

. Familien-Nachrichten. / beilage.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

{15669] Bekanntmachung. Das im Kreise Osthavelland, nahe der Stadt

potsvam belegene DoMaineuvorwerk Bornim

soll auf 18 Jahre von Johannis 1881 bis Johannis 1899 im Wege der Licitation anderweit verpa@tet erden.

Vhierzu haben wir einen Termin auf

dea 3, August 1880, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sißungésaale vor dem Herrn Geheimen Regierungsrath von Schoenfildt anberaumt.

Die Pachtung Bornim umfaßt

a. Hof und Baustellen 2,034 Hektar, b. Gärten 12245 . Aer 372,674 . Wiesen 88,187 . Hütungen 30,450 . Hedcen 6,400 . Anpflanzungen 4 460 . Maulbeerplantagen 2,477 i, Wegen, Gräben, Unland 16,328 Summa 535,258 Hektar.

Da3 Pacbtgelderminimum is auf 18915 A fest- gestellt und das nahzuweisende disponide Vermögen auf 100 000 6.

Die speziellen und die allgemeinen Pactbedingungen, die Regeln der Licitation und die Vorwerkskarte fönnen tägli mit Ausnahme der Sonn- und Fest- tage in unserer Domainenregistratur eingesehen werden, auß werden auf Verlangen gegen Erstat- tung der Kopialien Abschriften der speziellen Pacht- bedingungen und der Regeln der Licitation ertheilt werden.

Der jeßige Pächter Herr Oberamtmann Beussel, zu Fahrland wohnhaft, ist angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß den sich auf dem Domainenvorwerke Bornim meldenden Pachtlustigen die Besichtigung der Pachtobjekte gestattet und örtlice Auskunft er- theilt wird. :

Pot3dam, den 15. Juni 1880,

Son gliee Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsien, Jordan,

[16021] Submission.

Die Lieferung der für die diesseitigen Bahnstrecken pro 1. Juli 1880/81 erforderlichen Uniform-Ma- terialien und Zugbegleitungs-Juventarten soll in Submission vergeben werden. Die Bedingungen liegen in unserem Generalbureau hier, Fürstenstraße 1—10, fowie bei unserer Uniform-Verwaltung in Berlin, Lehrter Bahnhof, aus. Bei leßterer Dienst- stelle können auch die Proben eingesehen werden. Beide genannte Dienststellen geben Exemplare der Bedingungen gegen Zahlung von 75 H Kopialien und event. 20 4 Porto auf Verlangen ab.

Der Submissionstermin ist auf den 6, Juli d. J3., Vorm. 10 Uhx, hier, Fürstenstraße 1—10, angeseßt. In demselben werden die bis dahin ein- gegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er- \hienenen Submittenten eröffnet.

Magdeburg, den 18. Juni 1880.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[15900] Bekanntmachung. Aubictuug 2uf Lieferung von schmiedecisernen geraden Stüßen zu Porzellan-Doppelglockeun und schmiedecisernen Bolzen,

Die Lieferung von : 1902 Stück \chmiedeeisernen geraden Stühzen mit Mutter zu Porz:llan-Doppelglocen,

3804 Stück schmiedeeisernen Bolzen verschiee ;

dener Länge oll an den Mindestfordernden vergeben werden. Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Hamburg ausgelegt; dieselben können auch gegen portofreie Einsendung von 50 § Schreibgebührc portofrei von der Kaiserlihen Ober-Postdirektion in Hamburg be- zogen werden. : Versiegelte Anbietungen mit der Bezeichnung: „Angebot auf Lieferung von Stühen und Bolzen“ sind bis zum 1. Juli 1880, 12 Uhr Mittags,

öffnung der eingegangenen Anbietungen in Gegen- wart der etwa erschienenen Lieferungslustigen er- folgen wird. Anbietungen, welche später eingehen, oder den ge- stellten Bedingungen nicht vollständig entsprechen, bleiben unberüdcksichtigt. Die Auswahl unter den Licferungslustigen, welche 14 Tage an ihre Angebote gebunden bleiben, wird vorbehalten. Hambnrg, den 17. Juni 1880, Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Sees Por ey.

Verloosung, Armsrtisation, Zinszahlung u. w. von öffentlichen Papieren.

Actien-Vau-Gesellschaft Alexandra-

O . O Stiftung. Der Dividendenschein Nr. 3, Serie V. wird vom 1. bis 31. Juli cr, in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr im Bureau der Firma M. Borchardt jun., Französischestraße 32, mit 15 H. eingelöst werden, woselbst bis . dahin auch der bereits am 1. Juli 1876 fällig gewesene Dividendenschein Nr. 4, Serie IV,, zu präsentiren ist, welcher sonst laut 8, 22 des Statuts der Stiftung verfällt. Berlin, den 21. Juni 1880. - Das Curatorinm der Alexandra-Stiftung-

[Ea Berliner : gemeiunüßige Bau - Ges ellschaft

Der Dividendenschein Nr. 7 Serie IV. wird vom 1. bis 15, Juli cr. in den Gcscäftsstunden von 9 bis 12 Vhr im Bureau der Firma M. Bor- chardt jun., Französischestr. 32, mit 12 M eingelöst werden, woselbst bis tahin auch der bereits am 1. Suli 1876 fällig gewesene Dividendenschcin Nr. 3 IV. Ausgabe zu präsentiren ist, welcher sonst laut §. 21 des Statuts dem Reservefond verfällt. Berlin, den 21. Juni 1880. Der Vorstand der Berliner gemeinnützigen Bau-Gesellschaft.

16122 | D unis der Dividende für das Ge- \chäftsjahr 1879/80 erfolgt von heut ab gegen Ein- lieferung des Dividendenscheines Nr. 4 mit Sechs Prozent, gleich 36 Mark pro Altie, bei den Bankhäusern E S M. Borchardt jremw., Französischestraße 32, Born & Busse, Molkenmarkt 4. i Den Dividendenscheinen is ein Nummernverzeic- niß in doppelter Ausfertigung beizufügen. Berlin, den 22. Juni 1880. Aktien-Gesellschafx für den Bau laudwirthschaftl. Maschinen und Geräthe und für Wagenfabrikation, H. F. Eeert. L, G. Zeitschel. Alexis Ricse.

[16128]

Magdeburg-Halberslädter ) Eisenvaghn,

terre E S fern Zur Anszloosung der für das Jahr 1830 zur Amortisation gelangenden : : a. 97 Stü Magdeburg-Halkerstädter 49/6 Prio- ritäts-Obligationen de 1851, P, 23 desgl. 44% Obligationen de 1861, 0 S k 5 à 3000 4 15 gl. à 1500 297 desal. 43% F à 300A de 186d, d 50 , Göthen - Bernburger Eisenbahn- Aktien, baben wir Termin auf Freitag, den 9. Juli 1880, Nachmittags 3 Uhr, in unserem Ge1chäftslokale Fürstenstraße Nr. 1—10, Zimmer Nr. 32, angeseßt. íSnhabern von Obligationen ist der Zutiitt ge- stattet. Magveburg, den 17. Juni 1880. Königliche Eisenbahn-Direktion.

an die Kaiserliche Oker-Postdirektion in Hamburg portofrei einzusenden, an welchem Tage die Er-

[15912] Bekanntmachung.

Cottbus-Großenhainer

Auf Grund der Bestimmungen in §. 6 des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Januar 1872 und der durch Allerhöchsten Erlaß vom 31. Mai d. J. ertheilten Genehmigung kündigen wir hiermit die zufolge des vorerwähnten Privilegiums cmittirten noch nicht zur Amortisation auêgeloosten fünf- prozentigen Prioritäts-Obligationen unserer Gesellschaft zur Rückzahlung am 2. Januar 1881

dergestalt, daß von diescm Tage ab die Verzinsung

den Coupons Nr. 19 und 29 und Talons der Nominalbetrag der Obligationen bei unserer Hauptkasse

hierselbst baar in Empfang genommen werden kann. | : | Für etwa fehlende Coupons wird der betreffende Betrag bei der Zahlung von dem Kapital-

betrage in Abzug gebrat.

Zugleich erklären wir uns hiermit bereit, die vorstehend N Obligationen in sclche nmzuwandeln, welhe vom 1, Januar 1881 ab mit 43 %/9 für das Diejenigen Snhaber von Obligationen, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, haben die zu fonvertirenden Obligationen in der Zeit vom 1. bis 30, Oktober dieses Jahres ein- \{ließlih bei unserer Hauptkasse hierselbst mit den Coupons Nr. 18 bis 20 und Talons und einem doppelten mit Datum, Namensunterschrift und Wohnung3angabe versehenen Nummernverzeichniß

einzureichen.

Einreicher sofort zurückgegeben.

Für jeden der etwa fehlenden Coupons N

mit 75 Pfennig baar einzuzahlen. Cottbus, den 19. Juni 1880.

Die Directionu.

Wilde,

Hoyer.

Eisenbahn-Gesellschaft.

aufhört und gegen Einreichurg der Obligationen nebst

ahr verzinslich sind.

Die zur Konvertirung eingerei{ten Obligationen werden kostenfrei mit dem Vermerk der Herab- seßung des Zinssußes auf 44 °/9 abgestempelt und unter Zahlung des Betrages für den erst am 2. Ja- unar 1881 fälligen Coupon Nr. 18 und unter Innebehaltung der Coupons Nr. 19 und mit einer neuen Serie Zinéscheinen für die nächsten 10 Jahre auf 44 9% Zinserträgniß lautend an den

r. 19 und 20 ist bei der Konvertirung die Differenz

20 und Talons

Die Ausloosung der in diesem Jahre zu amor- tisirenden Prioritäts-Obligationen Litt. E., F., G, Emission ron 1873 und 1874, sowie der Neisse- Brieger Prioritäts-Obligationen der Oterschlesischen Eisenbahn wird [16125] am 9. Juli d. J., Vormittags §8 Uhr, in unserem Berwaltungsgebäude Claassenstraße im Sitzungssaale statifinden. Den Inhabern von vorgedachten Werthpapieren ist der Zutritt zur Auëloosung gestattet. Breslan, den 16. Juni 1880.

Königliche Direktion.

[16124] Bekanntmachung.

Behuss Amortisation der Dt. Croner Kreis-

Obligationen pro 1881 sind folgende Obligationen

ausgeloost:

I. Emission Litt. C. Nr. 5 6 140 142 161 240

267 268 269 und 291.

11. Emission Litt. C. Nr. 8 13 15-16 17 29 157

187 188 und 192.

Diese Obligationen werden hierdurch den Besißern

gekündigt, mit der Aufforderung, die Kapitalbeiträge

vom 1. ZFanuar 1881 ab bei der Kreis-Kommunals-

Kasse hierselbst oder bei den Herren Delbrück, Leo

und Comp. zu Berlin gegen Rückgabe der Schuld-

verschreibungen nebit den dazu gehörigen Coupons

und Talons baar in Empfang zu nehmen.

Eine Verzinsung der vorstehend aufgeführten Ob-

ligationen über den 1.. Januar 1881 hinaus findet

nit statt.

Dt. Crone, den 21. Juni 1880.

Der Kreisausscchuß des Kreises Dt. Crone. Freiherr vou Ketelhodt.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[16075] Bekanntmachung. Die Stelle des Bürgermeisters in hiesiger Stadt ist vakant und soll bald wieder beseßt wer- den. Das pensionsberechtigte Gehalt dieser Stelle beträgt jährlich 3000 6 und hat Inhaber zuglei auch die Verpflichtung, die Geschäfte de- Standes- amtes ohne weitere Entschädigung ¿u besorgen. Be- werber wollen ißre Meldungen bis zum 1. August d. I, dem Unterzeichneten einsenden. Arnswalde, den 20. Juni 1880. Der Stadtverordneten-Borsteher : E. Bredow.

Bekanutmachung. Die mit einem jährlichen Ge- halte von 900 Mark verbundene Kreisphysikats- ftelle des Kreises Mogilno ist sofort zu bésetzen. Geeignete Bewerber fordern wir auf, \ich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebentlaufes

Oberschlesische Fisenbahu. s

Köln - Mindener Eiscubähnu.

E E A General-BVersammklung. Mit Bezug auf die S{hlußbestimmung im §. 3 27. Auaust des Vertrags vom 1. Hftober 1879, betreffend den Vebergang des Köln-Mindener Eisenbahn-Unter- nehmens auf den Staat, bringen wir hierdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß die diesjährige regelmäßige

Generalversammlung der Aktionäre am Mittwoch, den 30. Juni 1880, Vormittags 11 Utz,

| im hiesigen Kasiao-Gebäude stattfinden wird.

Unter Hinweisung auf die einschlagenden Bestim- mungen der Statuten vom 18. Dezember 1843 wer- den die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Aktionäre hierdurch eingeladen, an dieser Generalversammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte na §. 40 der Statuten Theil zu nehmen.

Die Eintrittskarten und Stimmzettel können naG Maßgabe der §8. 33, 34 und 39 ibid. am 27., 28. und 29. Juni cr. in den Vormittagsftunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Geschäftsloïale am Frankenplat hierselbst, jedoch nur gegen Borzeigung der Aktien oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Vorzeigung oder Einsendung der 2ollmaht in Empfang genommen werden.

Außer den vorbenannten Zeiten werden Eintritis- karten und Stimmzettel nicht verabfolgt.

Gegenstände der Tagesordnüug stud: 1) Bericht der unterzeichneten Direktion über das Geschäftsjahr 1879. 2) E von Mitgliedern des Administrationse rats. Köln, den 28. Mai 1880. Königliche Direktion.

(1616) J ngenieur

wünscht Anstellung als Vertreter, Inspektor, Vorsteher, Direktor od-r Theilnehmer. Offerten F, 1/200 postlag. Sto!Lerg bei Aac-n.

[16025] Bekanntmachung,

Am 3. Juni d. J. ist zu Lychen der Kreis- gerichts-Nath a. D. Eichstedt, Ritter 2c., verstor- ben. Mit der Regulirung des Nachlasses beauf=- tragt, fordere ich hiermit alle Diejenigen zur Mel- dung auf, welche glauben Ansprüche an den Nach- laß zu baben, und zwar bis spätestens nach 2 Monaten, wenn die Ausschüttung der Masse ge-

binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Bromberg, | \chehen soll.

den 21. Juni 1880, Königliche Regierung, Abthei- lung des Innern.

GreifS8wald, den 20. Juni 1880. Kettner, Senator.

[16026] ER il

Acetivas.

@ A Z

der „Vesta“, Lebensversicherungs-Bauk auf Gegenseitigkeit zu Posen, per 31. Dezember 1879,

Passiva.

a

Kassa-Bestand . Sola-Wechsel . Pa s 94 500 A 49/9 neue Posener Pfand- briefe zum Course v. 31./12, 79 Darlehne auf Policen . S Gute ae Guthaben bei den Agenturen und sonstigen Debitoren . i Gestundete Beitragératen Rückversicherur.gs-Reserven . . « Mobilien und LVibliothek nah Ab- (Wren Von Do «5 Drucksachen, Agenturschilder nah Ab- schreibung von 337 % . A Gewinn- und Verlust-Conto: Organisation aus 2H bis 1878 C

Ab. S 10 871/81) 339 450|—

92 610 —| 14 868 20 59 095|—

192 134 61 6 052/30

[1 096 018/91

Gewinne.

6 ld

Versicherungsbeiträge incl. des aus d. Vorjahre übernommenen Beitrags- Übertrages. . . A

Beitritts-Gebühren . .

Beitrags-Reserve aus 1873.

Schaden- ,y Io.

Reserve in Rückversicherung pro 18280

S oe

Gewinn an Pfandbriefen . - ._-

VPerjährte Coupons vom Jahre 1875

Bilanz-Conto: : Mehrausgabe für Befestigurg und

Ausdehnung der Organisation

369 243 27 7254/95

10 393/35

/ Posen, den 1. Sanuar 1880.

Der General-Direktor : Do. Cdulh.

Die Uebercinstimmung mit den Büchern

Dr. Roesenhberg,

5 449| 4

86 054/23}

Gewinn- und Verlust-Conto pro 1879,

585 63||| Reserve in Rückversicberung aus 1878 l

2! Arzt-Honorare .

693 937 91 1!

M |S 600 900|— 77 260/42 327 85764 16 440 2 363/50

9 256/63 62 840/72

| |Gründunasfons Beitrags-Ueberträge pro 1880. s Reserve pro 1880

| Schaden-Reserve 1879 | Unbehobene Arzthonorare pro 1879

Gertnlate ian. s | Caution8-Conto T é

1

| j { | |

1 096 018|91

Verluste,

| «“ [8 | Zahlungen für Sterbefälle. . ST1I27| 4 ! Beitrags8«UVeberträge pro 1880 . 77 260 42 V Resezrve 1880. 327 857/64 | Schaden é ¿AULS., 16 440|— 5326| 6 | Beiträge für Rückversicherungen . 2311/92 Dablungäen Ux Meservon, . + « 12 875| 6 R A 10 230 90 | Abshluß- und Inkasso - Provisionen 42 278/62 | Certifikat-Zinsen L S 13 013/43 | Gehalte, Porto, Telegramme u. Jnafer- | tionen d. Inspektoren u. Gen.-Agent. 11 742/24 | Organisations-Reisen. . « »+ . 24 648/73 | Mobilien 5%. n 569/24 Abschreibungen Ed E E 3823/77 1730 66

3 600 53 102 18

693 937|9L

unsichere Forderungen }| Tantième des Verwaltungsraths . | Central-Verwaltungskosten .

(l

„Vesta““, Lebensversicherungs-Vank auf Gegenseitigkeit.

Der technische Direktor ; Witajewski i. V.

Der Verwaltungsrath:

H. v. Turno. Lewandowski, Hohberger. Dr. A. v. Donimixski. Dr. v. Lebiúski. J. v. Lukoméki. B. Leitgeber.

der Gesellschaft bescheinigt:

Die RNevisions-Commission : Dr, Buski. Dr. Koehler. Dr, Kusztelan.

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