1880 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

shränkungen unterworfen werden, welche die Gefahr

einer Einschleppung ausschließen oder vermindern ;

2) der Verkehr mit Thieren im Grenzbezirk solhen Be- stimmungen unterworfen werden, welche geeignet sind, im Falle der Einschleppung einer Weiterverbreitung

der Seuche vorzubeugen.

Die Einfuhr- und Verkehrsbeschränkungen sind, soweit erforderlih, auch auf die Einfuhr von thierishen Rohstoffen auszudehnen, welche

und von allen solhen Gegenständen Träger des Ansteckungsstoffes sein können.

__ Von dem Erlasse, der Aufhebung oder Veränderung einer Einfuhr- oder Verkehrsbeschränkung ist unoerzüglih dem Reichs-

kanzler Mittheilung zu machen.

Die verfügten Einfuhr- oder Verkehrsbeshränkungen sind

ohne Verzug öffentlih bekannt zu machen. b, Viehrevisionen. 8.8

Gewinnt die Seuche in einem Nachbarlande eine bedroh- liche Ausdehnung, so kann für die Grenzbezirke eine Revision des vorhandenen Viehbestandes und eine regelmäßige Kon- trole über den Ab- und Zugang der durch die Seuche gefähr-

deten Thiere angeordnet werden.

I1l. Unterdrückung der Viehseuchen im Fnlande.

1) Allgemeine Vorschriften. a, A

Der Besißer von Hausthieren is verpflihtet, von dem Ausbruche einer der in 8. 10 angeführten Seuchen unter seinem Viehstande und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welhe den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen, sofort der Polizeibehörde Anzeige zu machen, au das Thier von Orten, an welchen die Gefahr der An-

steckung fremder Thiere besteht, fern zu halten.

Die gleichen Pflichten liegen demjenigen ob, welcher in Vertretung des B-sizers der Wirthschaft vorsteht, ferner be- züglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere dem Be- gleiter derselben und bezüglih der in- fremdem (Gewahrsam befindlihen Thiere dem Besißer der betreffenden Gehöfte,

Stallungen, Koppeln oder Weiden.

Zur sofortigen Anzeige sind auch die Thierärzte und alle diejenigen Personen verpflichtet, welche sih gewerbsmäßig mit der Ausübung der Thierheilkunde veschäftigen, ingleichen die Fleishbeschauer, sowie diejenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beseitigung, Verwerthung oder Bearbeitung thierischer Kadaver oder thierischer Bestandtheile sih beschästigen, wenn sie, bevor ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruche einer der nahbenannten Seuchen oder von Erscheinungen unter dem Viehstande, welche den Verdacht einos Seuchenausbruchs E Kenntniß erhalten.

S, 10

Die Seuchen, auf welche \ich die Anzeigepflicht (8. 9) erstreckt, sind folgende:

1) der Milzbrand;

2) die Tollwuth;

3) der Roß (Wurm) der Pferde, Esel, Maulthiere und Maulesel ;

__ 4) die Maul- und Klauenseuche des Nindviehs, der Schafe,

Ziegen und Schweine ;

5) die Lungenseuche des Rindviehs;

6) die Pockenseuche der Schafe ;

7) die Beschälseuche der Pferde und der Bläschenaus {lag der Pferde und des Rindviehs ;

8) die Näude der Pferde, Esel, Maulthiere, Maulesel und der Schafe.

Der Reichskanzler ist befugt, die Anzeigepfliht vorüber- gehend auch für andere Seuchen einzuführen.

8. 11

Die Landesregierungen sind ermächtigt, für solche Be- zirke, in welchen sih der Milzbrand ständig zeigt, von der An- zeigepfliht (8. 9) insoweit zu entbinden, als die Seuche nur vereinzelt auftritt. Jn diesem Falle müssen die Shußmaß- regeln nah Maßgabe des Geseßes und der Ausführungs-Jn- struktion (8. 30) allgemein vorgeschrieben werden.

b, Ermittelung der Seuchenausbrüche.

0. 192.

Die Polizeibehörde hat auf die erfolgte Anzeige (88. 9 und 10) oder wenn sie auf irgend einem andern Wege von dem Ausbruche einer Seuche oder dem Verdachte eines Seucben- ausbruhs Kenniniß erhalten hat, sofort den beamteten Thier- arzt behufs sachverständiger Ermittelung des Seuchenaus- bruhs zuzuziehen (vergl. jedoch 8. 15). Der Thierarzt hat die Art, den Stand und die Ursachen der Krankheit: zu erheben und sein Gutachten darüber abzugeben, ob dur den Befund der Ausbruch der Seuche festgestellt oder der Verdacht eines Seuchenausbruchs begründet ist.

n eiligen Fällen kann derselbe {hon vor polizeilihem Einschreiten die sofortige vorläufige Einsperrung und Abson- derung der erkrankten und verdächtigen Thiere, nöthigenfalls auch die Bewachung derselben anordnen. Die getroffenen vorläufigen Anordnungen sind dem Besißer der Thiere oder dessen Vertrcter entweder zu Protokoll oder dur \chriftliche Verfügung zu eröffnen, auch is davon der Polizeibehörde sofo:t Anzeige zu macher.

Auf Ersuchen des Thierarztes hat der Vorsteher des Seughenorts die vorläufige Bewachung der erkrankten Thiere zu veranlassen.

13

S. 13. Wenn über den Ausbruch einer Seuche nah dem Gut-

regeln anordnen, ohne daß Auch isstt in folhen B Thierarztes nicht in jedem

__ Gn allen Fällen, in w die Feststellung des Krank

über den Ausbruch oder V der Angaben des beamteten thierärztlihes Obergutachten das Verfahren zu regeln. ärzte beaufsihtigt werden.

lihen oder privaten

und auf die dur anlaßten Zusammenziehunge! ausgedehnt werden.

wachung der erkrankten un zuordnen.

derselben können, vorbehaltli lih einzelner Seuchen erthei

geordnet werden. Beschwerden des Besigze

bende Wirkung.

achtung der an der Seuche e Thiere.

bestimmte Räumlichkeit (Stall rung und Gemeinschast mit a

2) Beschränkungen in der werthung oder des Transpo Thiere, der von denselben star

verschleppen. Seuche zu verschleppen. aus verschiedenen Stallungen

seuchenkranken oder verdächtige

Thieren und mit solhen Ge Ansteckungsstofies sein können. Die Sperre des Gehöftes, Feldmark darf erst dann verfü

festgestellt ist.

zulässig, wenn die Seuche ihrer

achten des beamteten Thierarztes nur mittelst Zerlegung eines verdächtigen Thieres Gewißheit zu erlangen ist, so kann die na desselben von der Polizeibehörde angeordnet werden.

; | 8. 14. Auf die gutachtliche r e des beamteten Thierarztes,

daß der Ausbruch der Seuche festgestellt sei, over daß der begründete Verdacht eines Seuchenausbruchs vorliege, hat die Polizeibehörde die für den Fall der Seuchengefahr in diesem Geseße und den zur Ausführung desselben erlassenen Ver- ordnungen vorgesehenen, den Umständen nah erforderlichen Schußmaßregeln zu treffen und für die Dauer der Gefahr wirtfsam durchzuführen. Hegt die Polizeibehörde Zweifel über die Erhebungen des beamteten Thierarztes, so kann dieselbe war die Einziehung eines thierärztlichen Vbergutachtens bei er vorgeseßten Behörde beantragen, die Anordnung der er- forderlihen Schußmaßregeln darf jedoh hierdurch feinen Aufschub erleiden.

F. 15, __&sstt der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (8. 10 Ble 4) dur das Gutachten des beamteten Thierarztes fest:

zelne Straßen oder Theile de schränkt werden.

Die polizeilich angeordne sonstigen Standortes, eines G

werden.

sowie Beschränkungen in der Heilversuchen.

Die Zmpfung oder die thie in den Fällen angeordnet wer ausdrüdlich bezeihnet sind, un

___ Die polizeilih angeordnete sicht des beamteten Thierarztes

8. 6) Die Tödtung der an de dächtigen Thiere. Dieselbe darf nur in de

gestellt, so kann die Polizeibehörde auf die Anzeige neuer

welche in diesem (3eseße ausdrü

Seuchenausbrüche in dem Seuchenorte selbs oder in dessen Umgegend sofort die erforderlichen polizeilihen Shußmaß-

des beamteten Thierarztes bedarf.

brand ständig zeigt (8. E die Zuziehung des beamteten a S

Thieres obliegt, ist es dcm Besißer desselben unbenommen, auch seinerseits einen approbirten Thierarzt zu diesen Unter- suchungen zuzuziehen. Die Anordnung und die Ausführung der Shußmaßregeln wird hierdurch nicht aufgehalten.

Die vorgeseßte Behörde hat jedoch im Falle erheblicher Meinungsverschiedenheit zwishen dem beamteten Thierarzte und dem von dem Besißer zugezogenen approbirten Thierarzte

aus sonstigen Gründen erhebliche Zweifel über die Richtigkeit

N L Alle Vieh- und Pferdemärkte sollen dur beamtete Thier- 1 Dicselbe Maßregel kann auch auf die von Unternehmern behufs öffentlihen Verkaufs in öffent- l Räumlichkeiten Viehbestänte, auf die zu ZUhtzwecken öffentlih aufgestell- ten männlichen Zuchtthiere, auf öffentlihe Thierschauen obrigkeitliche

( Der Thierarzt ist verpflichtet, alle von ihm auf dem Markte oder unter den vorbezeichneten Pferde- und Viehbeständen beobachteten Fälle übertragbarer Seuhen oder seuchenverdächtiger Erscheinungen sogleich zur Kenntniß der Polizeibehörde zu bringen und nah sofortiger Unter- suchung des Falles die Anordnung der erforderlichen polizei- lichen Shußmaßregeln zu beantragen.

Liegt Gefahr im Verzuge, so ist der Thierarzt befugt, schon vor polizeilihem Einschreiten die Absonderung und Be-

c. Schußmaßregeln gegen Seuchengefahr. 1 l

Jm Falle der Seuchenge nach Lage des Falles und nach der Größe der Gefahr, unter Berücksichtigung der betheiligten Verkehrsinterefsen die nach- folgenden Schußmaß8regeln (§8. 19 bis 29) polizeilich an- behörde angeordneten Schußmaßregeln haben keine aufschie- 8. 19,

1) Die Absonderung, Bewachung oder polizeiliche Beob-

Der Besitzer eines der Absonderung oder polizeilichen Beobachtung unterworfenen Thieres ist verpflihtet, auf Er- fordern solche Einrichtungen zu treffen, daß das Thier für die Dauer der Absonderung oder Beobachtung die für dasselbe raum u. st. w.) niht verlassen kann und außec aller Berüh-

S 20

Gegenstände, welche mit ftranken oder verdächtigen Thieren in Berührung gekommen oder sonst geeignei sind, die Seuche zu

Beschränkungen im Transport der der Seuchengefahr ausgeseßten und solcher Thiere, welche geeignet sind, die

M 3) Verbot des gemcinschaf

Weideflächen, ferner der gemeinschaftlichen Benußung von | Brunnen, Tränken und Shwen:men und des Verkehrs mit

gemeinschaftlihen Straßen und Triften. Verbot des freien Umherlau jens der Lunde. S 22; 4) Die Sperre des Stalles oder sonstigen Standortes

seuhen?ranker oder verdächtiger Thiere, des Gehösfts, des Orts, der Weide oder der Feldinark gegen den Verkehr mit

der Seuche durh das Gutachten des beam:eten Thierarztes Die Sperre eines Orts oder einer Feldmark ist nur dann

und allgemeinere Gefahr einschließt, und Thiere in größerer Zahl davon bereits befallen find.

pflichtet den Besitzer, diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche zur wirksamen Durchführung der Sperre vorgeschrieben

| 8. 23. 6) Die vmpfung der der Seuchengefahr ausgeseßzten Thiere, die thierärztlihe Behandlung der erkrankten Thiere,

selbst ertheilten näheren Vorschriften.

odec durch denselben. 24

es einer nohmaligen Zuziehung

ezirken, in welchen sich der Milz- lle dieser Seuche erforderlich. 16

elhen dem beamteten Thierarzte heitszustandes eines verdächtigen

erdacht einer Seuche, oder wenn

Thierarztes obwalten, sofort ein einzuziehen und dem entsprechend

zusammengebrachten

Anordnung ver- 1 von Pferde- und Viehbeständen

d der verdächtigen Thiere an-

fahr (8. 14) und für die Dauer ch der in diesem Gescgze rüc{sicht- lten besonderen Vorschriften, je

rs über die von der Polizei-

rkrankten und der verdächtigen

, Standort, Hof- oder Weide- ndercn Thieren bleibt. Art der Benußung, dex Ver-

rts kranker oder verdähtiger nmenden Produkte oder solcher

21 tlichen Weideganges von Thieren und - der Benugung bestimmter

n Thieren auf öffentlichen oder

Die Vorschrift unverzüglicher Tödtung der an einer Seuche erkrankten oder verdächtigen Thiere findet, wo sie in diesem Gesetze enthalten i}, feine Anwendung auf solche Thiere, welche einer der Staatsaussiht unterworfenen höheren Lehranstalt Übergeben sind, um dort für die Zwee derselben verwendet zu werden. 5

O: 2D.

Werden Thiere, welche bestimmten Verkehrs- oder Nußzungsbeschränkungen oder der Absperrung unterworfen sind, in verbotwidriger Benußung oder außerhalb der ihnen angewiesenen Räumlicchkeit, oder an Orten, zu welchen ihr Zutritt verboten ist, betroffen, so kann die Polizeibehörde die jofortige Tödtung derselben anordnen.

8 96.

, 7) Die unschädlihe Beseitigung der Kadaver solcher Thiere, welche an der Seuche verendet, in Folge der Seuche oder in Folge des Verdachts getödtet sind, und solcher Theile des Kadavers kranker oder verdächtiger Thiere, welche zur Ver- shleppun der Seuche geeignet sind (Fleish, Häute, Ein- geweide, Hörner, Klauen u. \. 1.), endlih der Streu, des

Düngers oder anderer Abfälle kranker oder verdächtiger Thiere.

Q. 27.

8) Die Unschädlihmachung (Desinfektion) der von den kranken oder verdächtigen Thieren benußten Ställe und Stand- orte und die Unschädlihmachung oder unschädliche Beseitigung der mit denselben in Berührung gekommenen Geräthschaften und sonstigen Gegenstände, insbesondere auch der Kleidungs- stücke solcher Personen, welche mit den kranken Thieren in Berührung gekommen sind.

Erforderlichenfalls kann auch die Desinfizirung der Per- sonen, welche mit seuchenkranken Thieren in Berührung ge- kommen sind, angeordnet werden.

Die Durchführung dieser Maßregeln muß na Anordnung

M e a Thierarztes und unter polizeilicher Ueberwachung erfolgen.

S 28:

9) Die Einstellung der Vieh- und Pferdemärkte, sowie der öffentlichen Thiershauen innerhalb des Seuchenortes oder dessen Umgegend oder der Aus\{hluß einzelner Viehgattungen von der Benugzung der Märkte.

: 8, 29. 10) Die thierärztliche Untersuhung der am Seuchenorte oder in dessen Umgegend vorhandenen, von der Seuche ge-

fährdeten Thiere. (Schluß folgt.)

BekanntmaqGung

| Beitritt von Ecuador, Uruguay und den Bahama- JZnseln zum Weltpostverein.

Zum 1. Juli tr2ten die Republiken Ecuador und Uruguay, sowie die Bahama-Jnseln dem Weltpo st - verein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briefsendungen nah und aus Ecuador, Uruguay und den Bahama-ZJnseln die Vereinsportosäße in Anwendung, nämlich 20 5 für frankirte Briefe, 40 § für unfrankirte Briefe ; 10 Z für Postkarten, 5 Z für je 50 g Drucksachen, Ge- schäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoh 20 für Geschäftspapiere und 10 für Waarenproben. Berlin W., den 8, Juni 1880. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan.

Einri Ot g des Postamts Nr, 65 (Schul straße), Am 1. Juli wird in dem Hause Schulstraße Nr. 7 ein neues Postamt in Wirksamkeit treten, welches die Bezeich-

nunz: „Postamt Nr. 65 (Schulstraße)“

führen wird.

Bei demselhen können Postsendungen jeder Art, mit Aus-

nal;me von Paeten, eingeliefert werden.

Die Dienststunden des Postamts für den Verkehr mit

dem Publikum werden wie folgt festgeseßt :

a, an Wochentagen: im Sommerhalbjahr von 7 Uhr Won, n Winteryalbjahr von 8 Uhr Vorm. bis 8 Uhr Abends;

“an Sonntagen: von 7 bm. 8 Uhr Vorm. bis Aa Vorm. und von 5 Uhr Nachm. bis 8 Uhr UbenDs ;

genständen, welche Träger des

des Orts, der Weide oder der gt werden, wenn der Ausbruch

Beschaffenheit nach eine größere

Die Sperre kann auf ein- s Orts oder der Feldmark be-

te Sperre eincs Stalles oder ehösts oder einer Weide ver-

Befugniß zur Vornahme von

rärztlihe Behandlung darf nur den, welche in diesem Gesetze d zwar nah Maßgabe der da-

an Festtagen, die nicht auf einen Sonntag fallen: von 7 bzw. 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 11 Uhr Vorm. bis 2 Ühr Nachm. und von 4 Uhr Nachm. bis 8 Uhr Abends. Berlin C., den 28. Juni 1880.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

Die Nummer 16 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1389 das Geseß, betreffend die Abwehr und Unter- drückung von Viehseuchen. Vom 23. Juni 1880.

Berlin, den 30. Juni 1880.

Kaiserliches Post- Zeitungs-Amt.

aAavöntgreich Preußen.

(S 6: Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

__ den Amtsrichter Karl Heinrich Boehncke in Johan- msburg i. Ostpr. zum Garnison-UAuditeur in Neu-Breisach zu ernennen; und

dem Landrath von Levezau in Wandsbeck den Cha- rakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Staats-Ministerium.

Der mit der kommissarischen Verwaltung des Staats- arhives in Posen beauftragte Archiv:Sekretär Dr. phil. Christian Meyer is} zum Staatsarchivar daselbst ernannt, der Archiv-Sekretär Pr. phil. Marx Posner von Mar- burg an das Geheime Staatsarchiv in Berlin verseßt, und der Archiv - Assistent, Kammergerichts - Referendar a. D. Dr. jur. Georg Sello in Coblenz bei dem dortigen Staats-

Jmpfung erfolgt untev Auf-

archive als Archiv-Sekretär angestellt worden.

r Seuche erkrankten oder ver-

n Fällen angeordnet werden,

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der ordentlih: Seminarlehrer Seidel zu Drossen ist

lich vorgesehen sind.

an das Schullehrer-Seminar in Neu-Ruppin versegt.

Am Lehrerinnen-Seminar zu Augustenburg ist die Leh- rerin Anna Feller aus Berlin als ordentliche Lehrerin an- gestellt worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler und Prä- sident des Staats-Ministeriums Fürst von Bismarck nah Friedrihsruh.

A LIA S Die Mittelschullehrer - Prüfung wird hier vom 9. bi 13. November und event. vom 7. bis 11. Dezember d. J. abgehalten werden. ; 9 L Nähere besagen die Regierungs-Amtsblätter und das JIntelligenzblatt. : Berlin, den 23. Juni 1880. . j Königliches I S San, T.

VBersonalveränderungen

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungev. Im aktiven Heere. Ems, 22. Juni. v. Kameke, Oberft und Commandeur des Füs. Regts. Nr. 39, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Regt. Nr. 54 verseßt. Schmidt v. Knobelsdorff, Oberst- Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Commandeur des Füs. Reg!s. Nr. 39 ernannt. Hagen, Oberst-Lt, à la suite des Füs. Regts. Nr. 37 und Direktor der Kriegss{ule in Cassel, als Bats. Com- mandcur in das Inf. Regt. Nr. 79 versezt. Krokisius, Major vom Irf. Regt. Nr. 113, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Direktor der Kriegéschule in Caffel ernannt. v. Rauchhaupt, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Nr. 111, unter Befördecung zum überzähl. Major in die älteste Hauptmannsstelle des Jnf. Regts. Nr. 113 verseßt. v. Engelbrechwt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, zum Hauptm. und Comp. Chef, Scabell, Sec. Lt. von dems. RNegt., zum Pr. Lt., befördert. v. Buch, Pr. Lt. vom Garde-Kür. Regt, dessen Kommando zur Gesandtschaft in München auf ein Jahr verlängert. j i

N Beurlaubtenstande. Ems, 22. Juni. Gies, Sec

Lt. a. D., zuleßt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, unter Ueberweisung zum 2. Bat. Lardw. Regts. Nr. 90, als Sec. Lt. der Landw. Inf. mit einem Patent vom 14. Oktober 1872 wiederangestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 22, Juni. Frhr. v, Massenbach, Gen. Lt, a, D., zuleßt Gen. Major und Commandeur der 20. Juf. Brig., mit seiner Pens. zur Disp. gestellt. Frhr. v. Hadeln, Major a. D,, zuleßt Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 20, unter Fortfall der ihm bei seiner Verabschiedung ertheilten Ausficht auf Anstellung im Civildienst, mit der Er!aubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gedachten Regts. zur Disp. gestellt.

Königlich Bayerishe Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versengungen, Im Beurlaubtenst ande. 19. Juni. Nachgenannte Sec. Lts. im Beurlaubtenverhältniß zu Pr. Lts. befördert, nämlih: Göhler, im 2. Inf. Regt., v. Willibald, im 1. Ulan. Regt, Graf von Leyden, im 3. Chev. Regt, Schmidt, vom 2. Pion. Bat., Heuser, vor der Eisenb. Comp., beide im Ingen. Corps.

Nichtamtliches. Deutsches Axich.

Preußen. Berlin, 30. Juni. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte gestern Se. Majestät den Kaiser in Ems und empfängt heute in Coblenz den Besuch «hrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Mutter von Medcklenburg-Schwerin.

Der Bundesrath sowie der Ausshuß desselben für Handel und Verkehc hielten heute Sißungen.

Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 10. d. Mts- ist bestimmt worden, daß zum 1. Oktober d. J. der Stab des Grenadier-Negiments Prinz Carl von Preu- ßen (2. Brandenburgischen) Nr. 12 von Guben und das 2. Bataillon desselben Regiments von Crossen nah Fran k- furt a. D., sowie das 1. Bataillon 6. Brandenburgischen Jnfanterie-Regiments Nr. 52 von Frankfurt a. O. nach Crossen verlegt werden.

—- Um die Sammlungen des hiesigen Kunstgewerbe- Museums denjenigen Kreisen von Gewerbtreibenden in den Provinzen, welche aus denselben bildende Anregung \{chöpfen können, zugänglicher zu machen, is in RuUssicht genommei, geeignete Stücke aus jenen Sammlungen zeitweise in den be- deutenderen Provinzialstädten zur Ansicht auszustellen. Um diefe Maßregel Seitens der Staatseisenbahn-Verwaltung durch Transporterleihterungen nah Möglichkeit zu unterstüßen, au ähnliche Erleichterungen für solche Besißstücke des Kunst- ‘gewerbe-Museums zu gewähren, welche zu sonstigen, auch von anderen Seiten beschickten Gewerbe-Ausstellungen zur Versen- dung gelangen, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten die Kömglichen Eisenbahn - Direktionen und die Direktionen der für Gefellshaftsrehnung verw.lteten Privatbahnen, Leßtere in Vorausseßung der Zustimmung der Gesellschaftsvertretungen, ermächtigt, die Fracht für Besißstücke des Kunstgewerbe-Mu- seums zu Berlin, welche zum Zweck der Ausstellung in den Provinzen, sei es in besonderen, für derartige Gegenstände veranstalteten Wanderausstellungen, sei es in anderen ge- werblichen Ausstellungen, auf den Staats- und unter Staats- verwaltung stehenden Eisenbahnen zur Beförderung gelangen auf Grund einer bezüglihen Bescheinigung des Museums- vorstandes bis auf Weiteres zu den Säßen des Spezial- tarifs II1. nah dem wirklihen Gewicht, auch bei Aufgabe in geringeren Quantitäten als in vollen Wagenladungen, zu be- renen.

Für den telegraphischen Verkehr mit Orten des platten Landes tritt vom 1. Juli die Bestimmung in Kraft, daß die Bestellung der Telegramme mittels der expressen Boten ohne Unterschied der Entfernung gegen Entrichtung einer festen Gebühr von 80 „3 bewirkt wird, wenn der Auf- geber diese Gebühr vorausbezahlt. Es läßt sich erwarten, daß die bisherigen Klagen über die Erschwernisse des tele- graphischen Verkehrs mit den Landorten sih hiernach nicht mehr wiederholen werden.

Der General-Feldmarschall Herwarth von Bitten- Feld, Chef des 1. Westfälischen Jnfanterie-Regiments Nr. 13,

hat sfich nah längerem Aufenthalte hierselbst nach Bonn zurück- begeben.

Der Kaiserlihe General-Direktor der Zölle und indirekten Steuern Fabricius ist nah Straßburg abgereist.

Der Archio-Asfistent Dr. jur. Eduard Dommes zu Hannover ist in den Ruhestand verseßt worden.

Oesterreih-:Ungarn. Wien, W. Juni. (W. Ztg.) Gestern hat Se. Majestät der Kaiser den neuernannten Ministern, Justiz-Minister Moriz Freiherrn von Streit, Minister für Landesvertheidigung GM. Zeno Grafen Welsersheimb, Handels-Minister Alfred Ritter Kremer von Auenrode und Finanz-Minister Dr. Julian Dunajewski den Eid abgenommen.

Der mährische Landtag is gestern geschlossen, der kroatische bis zum September vertagt worden. - Die Lem- berger Amtszeitung meldet in Bestätigung früherer Mit- theilungen, daß die galizishen Kaiser-Manöver zwischen dem 4. und 11. September abgehalten werden sollen. An den Manövern werden 30 000 Mann theilnehmen. Erz- herzog Albrecht hat nach Jnspizirung des Operationsterrains bereits die Nückreise nah Wien angetreten.

Pest, 28. Juni. Die „Pester Correspondenz“ meldet: Im Ministerium des Aeußern haben am 24. und 25. D Konferenzen stattgefunden, welche die Frage der bulgarischen, beziehung83weise türkishen Anschlüsse der Linie Budapest- Belgrad-Salonichi zum Gegenstande hatten. Anwesend waren vom Ministerium des Aeußern Hofrath von Kremer, vom österreichishen Handels - Ministerium Hofrath Wittek; das ungarische Ministerium war dur den Sektionsrath im Kommunikations-Ministerium Hugo Kilenyi vertreten. Diese Konferenzen dehnten sih auf die Durchführung der nöthigen Maßnahmen behufs Herstellung cines fonformen Betriebsreglements auf der ganzen Route und die Tarif- fragen auf dieser internationalen Linie aus. Das Ministe- rium des Aeußern wird an die Regierungen von Serbien, Bulgarien und an die Pforte unverzüglich die Einladung richten, ihre Vertreter zur definitiven Beschlußfassung in dieser Angelegenheit, die noch in dieser Saison erfolgen soll, nach Wien zu entsenden.

Velgien. Brüssel, 29. Juni. (W. T. B.) Das „Journal de Bruxelles“ meldet: Gestern, am 28. d. M., hat der Minister der auswärtigen Angelegenheiten dem päpst- lichen Nuntius in Brüssel mitgetheilt, daß die belgische Regie- rung mit diesem Tage die diplomatischen Beziehungen zu der Nuntiatur einstelle,

Großbritannien und Jrland. London, 29, Zuni. C U Ce alte eute North- Ce U e U De Meeren angekündigten Gladstone’shen Antrage einen Gegenantrag ein- bringen werde, dahin gebend, daß cine Resolution unannehm- bar sein solle, welche thatsählih den Beschluß des Hauses vom 22. Juni annullirt. i

Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Nicosia, vom heutigen Tage, ist das enalische Kanonenboot „Bit? tern“ nah der syrishen Küste abgegangen, weil in der syrishen Stadt Haifa zwishen den Christen Und Musel- männern ernste Ruhestörungen ausgebrochen sein sollen.

(Allg. Corr.) Das indische Amt erhielt vom Vize- könig aus Simla. nachstehende Depesche vom 26. d.: Nach- rihten aus Kabul zufolge befindet sih Muhamed Jan mit geringem Anhang in Logar. Bezüglich Goughs Brigade in Pughman wird keine Opposition vorauêgesehen. Die Ghazni- eFeldtiuppen kehren nah Logar zurück, da ein so großer Truppentheil in der Nähe Kabuls {wer zu verproviantiren ist. Die hervorragendsten religiösen Führer sollen nunmehr zu Gunsten der Britten agirea, um das Zusammenrotten der Ghazis zu verhindern, das übrigens nirgends von Bedeutung ist, Da der Bruder des Gouverneurs von Dschellalabad durch Muüa Fahir in Lughman hart bedrängt ist, sind Truppen zu seiner Unterstüßung abgegangen. Der Zweck ist ohne Kampf erreicht worden. ¡Fm Khyber haben keine weiteren Ruhe- störungen stattgefunden; die unzufriedenen Führer streiten sich untereinander. Wali Kandahars befindet sich in Girishy. Jm Innern ist alles ruhig; allein es geht das Gerüchz, daß dem- nächst Truppen von Herat nah der Rihtung von Kandahar abgehen werden. Der Bericht aus Quetta meldet, daß das Land im Allgemeinen ruhig ist. Auf der Humai-Route sind einige Räubereien von Banden ausgeführt worden.

Der „Times“ wird aus Cabul vom 27. d. gemeldet:

Gestern traf eine Antwort Abdurrahmans ein auf das, was das Ultimatum der britishen Regierung genannt werden ‘darf. Der Inhalt ift derart, um Zweifel in eme Aufrichtigkeit zu segen. Sowohl in seinem Briese an Mr. Lepel Grisfin als in dem an das Land gerichteten Rundschreiben, giebt der Sirdar sich den Anschein, die Thatsache zu ignoriren, daß die Regierung ihm in un- zweideutigster Weise mitgetheilt, Kandahar sei in eine besondere Pro- vinz mit einem besonderen Gouverneur verwandelt worden, und weder dieses Arrangement noch die unter dem Gandamak-Vertrage getroffene Grenzeintheilung dürfe debattirt werden. Des Sirdars Antwort führt den Wortlaut des Regicrung: briefe an unter Weglassung dieses wichtigen Vorbehalts; er erklärt sowohl in cinem Briefe als in dem Rundschreihen, daß er genau dasselbe Territorium wie szin Große vater Dost Mah-med besien werde. Die erste Folge dieser absicht- lichen Täuschung war, daß die Sirdars Hastim Khan und Abdullah Khan befüràteten, Kandahar werde wieder mit Kabui vereinigt werden, und vor zwei Nächten nah dem Ghilzailande flohen. Jn anderen Be- ziehungen ist Abdurrahmans Brief ziemlich befriedigend ; er ertlärt offen, die ihm von der Regierung auferlegten Bedingungen anzunehmen, und s{lägt vor, sofort na Parwan zu kommen, im Norden Kohistans um daselbst die s{l1eßlihen Arrangements mit der britishen Regierung zu treffen. Des Sirdars wirkliche Ab- sichten lassen si vorer|\t blos errathen, allein die Unterhandlungen mit ihm müssen mit der gößten Vorsicht geführt werden,

Saab, 29 Jun, Die Vebatte in der geseh- gebenden Versammlung über den Antrag, betr. Einberufung einer Konferenz von Vertretern der südafrika- nischen Kolonien, hat mit dem Fallenlassen des Vorschlages geendet. Nach dreitägiger Debatte wurde der Uebergang zur Tagesordnung beantragt und dieser Antrag vom Ministerium angenommen. Der Premier erklärte, daß die Regierung im Hinblick auf die gleichgctheilte Stimmung des Hauses über die Frage sih nit für berechtigt halten würde, dem Gouver- neur die Einberufung einer Konferenz zu empfehlen, das Projekt demnach fallen gelassen werden würde.

Frankreich, Paris, 29, Juni. (W, T S Die Deputirtenkammer nahm heute den Artitel 10 des Gesehentwurfs, betreffend die Handelsmarine an,

nah welchem derselben Prämien bewilligt werden kön-

Sizung interpellirte Baudry-d'Asson (Legitimist) die Regierung wegen der gestern beim Auseinandergehen einer Privat- versammlung gegen die Dekrete im Cirque d'hiver vorgekommenen Vorfälle. Baudry - d’Asson seßte die Thatsachen auseinander und erklärte, die Republikaner, zu sehc pressirt mit dem Klerikalismuss ein Ende zu machen, hätten sich auf die Anwesenden geworfen. Der Redner beklagte sich sodann über die geringe Anzahl von Polizeibeamten und hob hervor, daß Seitens der Anwesenden keine Provokation erfolat sei. Baudry-d’Asson verlas sodann einen Artikel des „Gaulois“, betitelt: Der Anfang der Exeku- tion. (Lebhafte Unterbrehungen.) Schließlich forderte der Redner die Regierung auf, zu erklären: welche Maßregeln sie zu nehmen gedenke für die Sicherheit der durch die Dekrete betroffenen Opfer. Der Minister des Junern beantiwor- tete die Fnterpellation, indem er zunächst den privaten Cha- rakter der gestrigen Versammlung bestritt, da Karten zu derselben in großer Menge ausgegeben worden seien, mit der Bitte, den Namen auf dieselbe zu seßen. Die aus der Versammlung Kom- menden hätten gerufen: „Nieder mit den Dekreten“; die Po- lizei hätte eine Person verhaftet, die man wieder befreien wollte; ein Priester habe vor den Angriff-n des Publikums geshüßt werden müssen, weil er gerufen: „Es lebe der König! Nieder mit der Republik!“ Der Minister fügte hinzu, es seien Maßregeln getroffen worden, um diejenigen, welche von der Exekution ver Dekrete getroffen würden, gegen jede Ge- waltthätigkeit, wie gegen jede Ovation zu {üßen. (Beifall.) Baudry-d’'Asson warf dem Minister hierauf vor, die An- griffe auf die Religion zu schüßen; Regierungen, welche so asen lebten nicht lange. Der Zwischenfall war hiermit eschlossen. s V Senat hat den Geseßentwurf, betreffend die Feter des Nationalfestes am 14. Juli, mit 173 gegen 64 Stim- men angenommen. |

Da die den Kongregationen gestellte Frist heute Abend zu Ende geht, so werden die Dekrete vom 29, März morgen zur Ausführung gebraht werden. Die Zeitun- gen sind der Ansicht, daß die Thore der betreffenden Etablissements geschlossen sein würden, und daß die Exekutivbehörden sich würden den Eintritt in dieselben, sowie in jede Zelle erzwingen müssen. Jedes Mitglied einer Religion3gesellshaft werde die Verlesung der Dez krete verlangen und nur der Gewalt weichen. Ein Huissier werde hierbei zugegen sein, um ein Protokoll für die Einlei- tung des gerichtlichen Verfahrens aufzunehmen. Man ver- sichert, daß die Dekrete morgen nur gegen die Jesuiten aus- geführt werden würden und daß den übrigen nicht autori- sirten Kongregationen noch ein weiterer Aufschub bewilligt werden würde. Bisher haben etwa 35 Gerichtsbeamte ihre Entlassung genommen, um die Bestimmungen der Dekrete nit ausführen zu müssen. Der Justiz-Minister hat indessen unverzüglich an ihrer Stelle andere Beamte ernannt. Jules Simon hat es abgelehnt, die Berichterstattung der Kommission des Senats zur Vorberathung der Amne|tie- vorlage zu übernehmen, da er bei Berathung derselben eine längere Rede über die allgemeine Politik halten wolle.

830. Juni. (W. T. B.) Gestern Abend wurden an die Kapelle der Fesuiten in der Rue de Sèvres hier die Siegel angelegt; eine große Anzahl von Senatoren und Deputirten von der Nehten wohnte dem Vorgange bei. Heute früh 4 Uhr begaben sih zwei Polizeikommissare nah dem Kloster der Jesuiten, um dasselbe räumen zu lassen. «n der Straße hatten sih gegen 500 Personen angesammelt, aus deren Mitte die Rufe: „Es leben die Jesuiten! Es lebe die Freiheit !“, andererseits wieder die Rufe: „Es lebe die Republik! es leben die Dekrete!“ ertónten. Die Jesuiten ver- ließen ihre Niederlassung um 6 Uhr, von Senatoren und Deputirten der Rechten bêgleitet, welhe die Nacht im Kloster zugebracht hatten. Von der in der Straße versammelten Menge wurden die Jesuiten mehrfach um ihren Segen ge- beten. Die Dekrete sind bis jeyt nur gegen die Jesuiten in der Rue de Sèvres zur Ausführung gebracht worden. /

Nah aus Douai und Lille vorliegenden Depeschen wurden an de dortigen Kapellen der Jesuiten ebenfalls gestern Abend Siegel angelegt.

Türkei. (Allg. Corr.) Dem Reuterschen Bureau wird unter dem 26. aus Konsta ntinopel gemeldet: Die europäische Kommission für Ostrumelien hielt gestern eine Sißung und las das organische Statut zum ersten Male, nahdem 18 Paragraphen mit einigen Abänderungen angenommen worden. Jm Laufe der Diskussion hoben mehrere Kommissäre hervor, daß das Statut wesentlicher Ab- änderungen bedürfe. Jn erster Reihe müßten die Gewalten der Generalräthe ausgedehnt werden, und das organische Geseÿy müßte im Allgemeinen dem in Creta in Kraft befind- lichen Statut mehr argepaßt werden. Lord Edmond Fißt- maurice wies auf die Nothwendigkeit hin, eine Garantie da- für zu fordern, daß die Einkünfte zum Vortheile der Pro- vinzen, aus denen sie bezogen werden, verwendet würden. Die nächsle Sißung findet am Mittwoch statt. Dem Vzr- nehmen nach is Kadri Pascha geneigt, sich mit den von der Kommission gemachten Abänderungen für einverstanden zu erflären, Die Bevollmächtigten werden künftighin ihre Sizungen ohne Rücksicht auf die Pforte selber anberaumen.

Die Pforte hat einen) Plan für die Neates rung Armeniens ausgearbeitet, dessen Hauptpunkte folgende sind: Ein christliher Gouverneur ; _Einthei- lung sämmtliher Provinzen in kleine Bezirke mit einem christlihen oder moslemitischen Gouverneur, je nah der Mehr- h it der Bevölkerung; der christliche Gouverneur soll zwei moslemitishe, der moslemitische Gouverneur zwei christliche Assistenten haben; Gerichtshöfe für die verschiedenen Bezirke und eine Polizeiabtheilung in jedem Bezirk, bestehend aus 6 Mann, darunter 4 Christen, wo die Mehrheit cristlih ist, und das Gegentheil, wo die Mehrheit aus Muselmanen besteht.

Konstantinopel, 29 qun. (W.-S. B.) Die von Paris gemeldete Nachricht, daß in Prevesa eine Pro- klamation der Behörden öffentuih angeschlagen worden sei, in welcher diejenigen Einwohner mit der Todesstrafe be- droht wurden, welche sih zu Gunsten der Annexion an Grie- chenland erklären sollten, wird von amtlicher Seite für voll-

kommen unbegründet erklärt. ] : Dem Reuterschen Bureau wird aus Corfu, vom

nen. Im Verlaufe det

2. d. M. gemeldet: Abeddin Pascha have an die Führer der albanesischen Liga ein vertrauliches Cirkular gerichtet, in welchem er der Zuversiht Ausdruck giebt, daß die Beschlüsse

| der Konferenz kein Präjudiz für Albanien enthalten würden.

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