ln C li omit Br E VES S t S pi E n BERR- f s E E
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Es exgeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemaß & 11 Abj. 2 der Reichsfluchtsteuer-Vor- chriften unverzüglih dem Amtsrichter es Bezirks, in welhem die Festnahme erfolat, vorzuführen.
Köln-Deuß, den 22. Dezember 1941.
Finanzamt Köln-Osft. Steuer-Nr. 344/3644.
3. Nufgebote [39834] S
Der Bauer Ludwig Johannes in Siedenburg hat das Aufgebot dex an- eblih verlorenen Stücke der Anieihe- blösungWschuld des Deutschen Reiches: 100, — ki A D Gr. 6 Nr. 13.610/163 610 und 25,— .Æ B Gr. 19 Nx. 12 547/252 547 mit Anuslosungs- ne beantragt. Der Fnhaber der kunden wird aufgefordert, spätestens in. dem auf den 22, April 1942, 914 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richte, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kcaftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Sulingen, 22. Dezember 1941.
i Amtsgericht.
[39880] Zahluugssperre.
Auf Antrag dex Alliauz-Versiche- rungs-Afktien-Gesellschaft in Verlin wird über die abhanden gekommenen 2000,— f A 414 (8) % Braunschweig- Hannoversche Hypothekenbank Gold- pfandbriefe von 1927 Lit. B Nr. 659, 2386 == 2/1000,— die Zahlungssperre vor Einceitung des Aufgebotsverfahrens verfügt und der Braunschweigisch Han- noverschen Hypothekenbank in Braun- PECHOUMe und deren Ein- ösungestellen verboten, an den Jn- haver der bezeihneten Wertpapiere eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder Erneuerungs- scheine auszugeben.
Braunschweig, 9. Dezember 1941.
Das Amtsgericht.
[39643] Beschluß.
Zl. 1 V 293/41. Marie Friedl, Pri- vate aus Untersekeran 75, ist am 19. 5. 1941 gestorben und hat keine leßtwillige Verfügung hinterlassen. Ob Erben vor- handen sind, ist dem Gerichte nicht be- kannt. Es bestellt Herrn Dr. jur. Friedrih Ortmann, Notar in Staab, zum Kurator der Verlassenshaft. Wer auf die Verlassenshaft Anspruch er- heben will, hat binnen einem Jahre seit dieser Kundmachung beim hiesigen Gerichte seine Erbserklärung zu Über- reichen, sonst wird die Verlassenschaft mit denen abgehandelt werden, welche sih erbserklärt und den Grund ihres Erbrechtes nachgewiesen haben. Falls sih niemand erbserklären sollte, wird die. ganze Verlassenschaft oder ihr nit erworbener Teil vom Staate als Fall- gut eingezogen- werden.
Amtsgeriht Staab, Abt. 1, den 27. Dezember 1941.
[39881] Aufgebot.
1. Rechtsanwalt Dr. Hugo Banneitz in Berlin W 50, Tauenszienstraße 16, a) als Verwalter des Nachlasses des am 15. Juni 1941 verstorbenen, zuleßt in Berlin-Wilmersdorf, Babelsberger Str. Nt. 51, wohnhaft gewesenen Fachlehrers der Photographie Fohann Friedrich Hermann Ebel — 37. F, 94. 41 —, b) als Pfleger des Nachlasses des am 14. Juli 1941 verstorbenen, zuleßt in Verlin-Charlottenburg, Herderstr. 15, wohnhaft gewesenen Baurates a. D. Wilhelm Voelker — 37. F. 96.41 —, 2. Frau Lucie Westpfahl geb. Ebhardt in Berlin-Charlottenburg 9, Olden- burgallee 1, vertreten durch Rechtsan- walt Dr. Werner Schubert in Berlin W 8, Friedrichstraße 78, als Erbin des am 26. August 1941 verstorbenen, zu- leßt in Berlin-Charlottenburg, Olden- burgallee 1, wohnhaft gewesenen kauf- männishen Direktors Rudolf West- pfahl — 37. F. 102. 41 —, 3. Rechts- anwalt Dr. Gustav Schwarz in Berlin W 15, Kurfürstendamm 169/70, als Pfleger des Nachlasses des am 5. Juli 1941 verstorbenen, zuleßt in Berlin W 15, Pfalzburger Straße 5, wohn- haft gewesenen Kaufmanns Adolf Silbermann — 37. F. 107. 41 — haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Na 4 gläubigern beantragt. Die Nachla läubiger werden daher aufgefordert thre ‘ Forderungen gegen den Nachla der Verstorbenen: zu 1 a ‘Johann Fried- xrihch Hermann Ebel, Wan Wilhelm Voelcker, zu 2 Rudolf Westpfahl, zu 3 Adolf Silbermann spätestens in dem auf den 6. März 1942, 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Amts- gerihtéplag, Zimmer 133, anberaumten
ufgebotstermin bei diesem Gericht an- zumelden. Die Anmeldung hat die An- e des Gegenstandes und des Grun-
s der Forderung zu enthalten. Ur- Tundliche Beweisstücke sind in E ‘0oder in Abschrift beizufügen. Die Nach- Taßgläubiger, welche sich nicht melden, Können, unbeschadet des Mtes vor den Verbindlichkeiten aus - Pflichtteils- Lechten, Vermächtnissen und Auflagen ‘berücksihtigt zu werden, von den Erben ur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nah Befriedigung der nicht
-
‘mann, den Landarbeiter Jose
Di i d i ia A Bli 12A
bei l a io i cuba
Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 6 vom 8. Januar 1942, s. 4
ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Uebershuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah derx Teilung des Nach- lasses nux für den seinem Erbteil ent- sprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen dic Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin-Charlottenburg, 29. 12. 1941. Amtsgericht. — 37. Fn. Sam. 11, 41.
[39883]
Durch Dare des Amtsge- rihts in Schkeudiß vom 31. Dezember 1941 sind die Sparkassenbücher der opt [aale Schkeudiß a) Nr. 4195 für Albert Kuhn in Leipzig und b) Nr. 15 290 für Karl Schemmel in Weß- mar ausgestellt, für kraftlos erklärt worden.
Schkeudiß, 2. Fanuar 1942.
Amtsgericht.
[39882 Ausschlußurteil. Jin Namen des Deutschen Volkes! Jn der Aufgebotssache der Polish- British Timber Co., GmbH., ver- treten durch den zum Verwalter be- stellten Hugo Hohn in Danzig, hat das Amtsgericht in Essen durch den Amts- gerichtsrat Dr. Göring für Recht er- kannt: Dr infolge der Kriegshand- lungen in Warschau angebli. ver- brannte, von der Firma W. Reschop Holzhandlung in Essen akzeptierte, an Order Firma Polish-British Timber Co. GmbH., Danzig, ausgestellte, mit Domizil Deutsche Bank, Essen, ver- schene Wechsel über 10991,75 Zloty wird für kraftlos erklärt. (30 F. 6/40.) Essen, den 17 Dezember 1941, Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen [39888]
Oeffentliche Zustellungen.
Es fklagen: 1. der Polizeiinspektor i. R. Ludwig Kühborn in Oberhausen, Rhld., Elsa - Brandström - rene 78, Klägers, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwälte Heldt und Dr. Weimann in Duisburg, Königstraße 44, gegen seine Ehefrau, Jenny Kühhorn geborene Hofsmann, zur Zeit unbekannten Auf- enthalts in England, Beklagte, wegen Ehescheidung aus § 55 des Ehegeseßes — Aktenzeichen 6 R 189/41 —, 2. der Duisburger Bankverein, Aktiengesell- haft, in Duisburg, vertreten dur nen Vorstand, Klägers, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Grüter und Dr. Weiy in Duisburg, Land- erihts\traße 7, gegen den Viehhändlêr Trib JFsrael Kann, früher in Duis- burg, Neudorfer E 23, jeßt in Camp de Gurs (Basfses Pyrénées), Frankreich, Jldt C Bar. 3, Beklagten, wegen Forderung in Höhe von 20 000 Reichsmark aus Kontokorrentverkehr — Aktenzeichen 6. 0. 43/41 —, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen: a) an .den Kläger 20 000 l. A nebst 6% Zinsen seit dem 1. 1. 1935 zu zahlen, b) die Zwangsvollstreckung aus der im Grundbuch von Duisburg Band 156 Bl. 7086 Abt. I[Il Nr. 9 zu- gunsten der Klägerin eingetragenen Grundschuld in die hiermit belasteten Grundstucke - Duisburg, Neudorfer Straße 23, Flur 8, Nr. 2339/124 und Flur 8 Nr. 2338/24 zu dulden, c) die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- L eroe zu erklären. Die Kläger laden ie Beklagten vor das Landgericht in
Duisburg, Königstraße 29, mit der
Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu Ee und zwar: u 1 vor die 6. Zivilkammer t den L. März 1942, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Zimmer 214, zu 2 vor die 6. Zivilkammer auf den 26. März 1942, vormittags 9 Uhr, im Sizungssaal Zimmer 214. Duisburg, den 5. Januar 1942. Die Geschästsstelle des Landgerichts in Duisburg.
[39891] Oeffentliche Zustellung. 2. 2. R. 224/41. Es klagen unter dem Aktenzeichen: 1. 2. ?. R. 224/41: die
Spulerin raa Os Drechsler geb. | S i
Maaz in Pirna, Kirchplay 4, Klägerin Prozeßbevollmächtigter: Re tsanwalt Voß in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Kellner Leopold Markus Drechsler, zuleßt wohnhaft in Swinemünde, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 2. 2,3. R. 193/41: Frau Anna Scigala eb. Hemer in Kalau (Niederlausiv), Färberstraße 6, N oe N Ero Ne: echtsanwalt Dr. Baul Müller in
Stettin, Klägerin, gegen Ler Ehe- Scigala
es wohnhaft in Blumberg (Gut) i Stettin, jeßt unbekannten Ausfent-
rau Gertrud Gerkens geb. Bohnen- Raa in Stettin, - P 41, 2. Aufgang, Hinterhaus, 2, Tr. l, Pro- zeßbevollmächtigter: Re tsanwalt Dr. Gesche in Stettin, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Kausmann Bern-
Frau Beklagten, 3. 2, 4. R. 139/41:
hard Gerkens, zuleßt in Stettin wohn- haft, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Antrage auf Ehe- cheidung. Die Klägerinnen laden die eklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Land- geriht in Stettin, Fohannisstraße 6 (Neubau), und zwar die Klägerin zu 1 vor die 2, Zivilkammer, Zimmer 101, auf den 16. März 1942, 10 Uhr, die Klägerin zu 2 vor die 3. * Zivil- kammer, Zimmer 11, auf den 27. %.ärz 1942, 9 Uhr, und die Klägerin zu 3 vor die 4. Zivilkammer, Zimmer 10, auf den 13. März 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevoll mächtigten ver- ireten zu lassen.
Stettin, den 5. Fanuar 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[39892] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt R. Seyfarth in Weimar als Vertreïer der Frau Hilde L A geb. Wülfert in Waldeck b. Stadtroda erhebt Klage ck gegen dén Elektromonteur osef Knipschild, z. Zt. unbekannten Aujsenthalts, wegen Ehe-
sheidung mit dem Antrage, die Ehe der.
Steitteile zu scheiden und dem Mann die foslen des Verfahrens aufzuerlégen, und ladet den Béklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1, Zivilkammer des Landgerichts zu Weimar zu dem auf Montag, den 2. März 1942, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Wein'ar, den 6. Januar 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. ;
[32886] Oeffentliche Zustellung. _Jn der Kindschaftssahe der minder- jährigen Lilli- Kroll, vertreten durch den Vormund, Amktskommissar Wil- helm Meyer in Kirchdorf, Kreis Warth- brücken (Warthegau), Klägerin, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Willi Friy in Berlin, Elßholzstraße 6, gegen den Kaufmann Georq Moddel, bisher Berlin SW 68, N 52, bei lauter, jeßt unbekannten Aufenthalts, eklagten, klagt die Klägerin auf Fest- stellung, daß ste niht von dem Beklag- ten ¿Bliamme.: Sie hat gegen das dié Klage abweisende Urteil der 65. Zivil- kammer des Landgerichts Berlin vom 10. Fanuar 1939 Berufung eingelegt mit dem Antrage, unter Abänderung des Urteils nach dem Klageantrage zu erkennen. Zur mündlihen Verhand- lung wird der - Beklagte vorx den 8. Bivilsenat des Kammergerichts in Berlin auf den 16. Juni 1942, 10 Uhr, Zimmer 371, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Konsulen- ten als Bevollmächtigten vertreten zu lassen, Berlin, Elßholzstraße 32, den 5, Januar 1942. Geschäftsstelle des Kammergerichts. 8. U. 907. 39,
[39887] Oeffentliche Zustellung.
12 C 380/41. Der minderjährige Werner Erich Böttcher, Chemnitz, ge- Les vertreten durch seinen Vormund, as Jugend- und Wohlfahrtsamt der Stadt Chemni (daran any Stadthaus, Holzweberstr. 1, Klägers, kiagt gegen den Maschinenmeister Ed- win Tuchscherer, zuleßt in Chemnitz Anferti E 3: Zt. unbekannten Ausenthalts, Beklagter, auf Zahlung von Unterhaltskosten mit dem Antrage: 1. der- Beilagte wird verurteilt, dem Kläger 3626,05 A.AÆ (i. B. dreitausend- se Shundertsechsundgwangig Reich8mark u al SANTOES rückständige Unterhaltskosten auf die Zeit _vom 14. Fuli 1931 bis 13. Fanuar 1942 zu zoztan 2. der Beklagte hat die Kosten es Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlihen Ver- andlung des Rechtsstreits vor das mtsgeriht Chemniy auf den 27. Fe- bruar 1942, vorm. 914 Uhr, Saal 278 IT (Neubau), geladen. Dem Kläger ist das Armenrecht. bewilligt worden.
_ Chemnitz, den- 24. Dezember 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
[39890] i Die am 11. 6. 1924 geborene Anne- e Letsh klagt gegen den mit un- bekanntem Aufenthalt abwesenden reiner Erwin Gaiser auf Unterhalt und beantragt vorläufig vollstreckbavres Urteil zur Zahlung von vierteljährlih 1056 H A vom 11. 3. 1938 bis zum 16. fige in G bzw. die rückständigen Beträge in Höhe von-945 NA sofort. Fur mündlichen Verhandlung wird Be- agter vor ‘das Ee eutlingen auf 24. Februar 1942, vorm. 10 Uhr, geladen. ‘ Amtsgericht Reutlingen.
7. Aktien- gesellschaften
[39897] ; ; etrawatt Lng e O Fabrik elefktrisher Meßgeräte, Nürnberg-O.
Hierdurh- laden wir zur Teilnahme an unserer am 30. Jauwar 1942,
17 Uhr, zu Bexlin W8, Tauben- straße 21, hochparterre, im Büro des Rechtsanwalts und Notars Dr. Hans Günthex stattfindenden 20. ordeut- lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts für 1940, der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechuung per 31, De- zember 1940 und -des Berichts des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnuúg.
s Beschlußfassung über die Verwen- Mos des Reingewinnes.
. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
. Neuwahl des E,
. Wahl des Abschlußprüfers für das Ges iteiohr 1941.
. Beschlußfassung über die Ermächti- gung des Vorstandes für fünf Jahre zur Erhöhung des Grund- kapitals bis zu einem Nennbetrage von R. Æ 250 000,— durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen ge- mäß § 169 Akt-Ges.
. Beschlußfassung über die Umwand- lung sämtlicher Aktien in Namens- aktien.
. Sazungsänderungen:
a) § 4 Abs. 1 (nah Maßgabe des Beschlusses zu Ziffer 6);
b) § 4 Absay 1 Sat 2 (gemäß Beschlußfassung zu Ziffer 7);
§8 8 Biffer 1, 5 und 8 (Ein- shränkung des Erfordernisses der Genehmigung des Aufsichtsrats).
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind. diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die über die Aktien lautenden Hinterlegungsscheine einer Esffekten- girobau® oder eines Notars mit untershriebenen Numnmernverzeich- mien in arithmetisher Reihenfolge in:
Ero: bei der Gesellschafts- e, bei ‘der Commerzbank A.-G., Filiale Nürnberg, Verlin: bei dem Bankhaus Mere, Finck «& Co., bei der Commerzbank A.-G,,
München: bei dem Bankhaus ; Merck, Fink «& Co. hinterlegen.
Zwischen dem Tag der Hinter- leguúg und dem Tag der Hauptver- sammlung müssen zwei Tage frei bleiben. -
Nürnberg, den 5. Auge: 1942, Metrawatt Aktiengesellschaft Fabrik elektrisher Meßgeräte.
ä Der Vorstand. Dipl.-Jng. Georg Kurlbaum.
[89903]
Vadhotel Vadischer Hof Aktiengesellschaft, Baden-Baden. Die außerordentliche L et us unserer Gesellshaft am 10. 11. 1941 hat zei Vai tel das Grundkapital in vereinfahter Form um li. A 248 000,— herabzuseßen. Nachdem dieser Be- {luß unterm 16. 12. 1941 in das ec eingetragen worden ist, ordern wir unsere Aktionäre auf, die Aktien bei der Gesellschaftskasse oder bei der Deutschen Bauk, Filiale Vaden-Baden, bis zum 15. März 1942 zum Umtausch einzureichen.
Gegen Einreichung einer auf bisher RA 1000,— lautenden Aktie werden zwei neue Aktien zu je l. 100,—, gegen M iGua von je fünf Aktien zu je KA 100,— eine Aktie im Nennwert von FNA 100,— gewährt. Gleichzeitig kann ein Umtausch in dér Weise vorgenommen werden, daß statt zehn Aktien ju RA 100,— eine Aktie zu A4 1000,— gewährt wird.
Jm Falle der Nihteinreihung der Aktien zum Umtausch bis 15. 3. 1942 wird die Kraftloserklärung gemäß § 179 des Aktiengesezes ausgesprochen.
Vaden-Baden, den 5. Januar 1942.
Vadhotel Badischer Hof A.-G.
Der Vorstand. Gustav Schnegzter.
[29894]
Zuckerfabrik Groß-Peterwiß Aktiengesellschaft.
Wir laden hierdurch die Aktionäre unserer Gesellshaäft zur ‘15. ordent- lichen SENNCRE Vans, ein, dic am - Dienstag, deu 27, Januar 1942, nahmittags 17 Uhr, am Siy der Gesellschaft in Groß Peterwiß
stattfindet. E O bslusses . Borlegu es ahresa use sowie ber Gewinn- und Verlust- rechnung und des Geschäftsberich- tes für das am 30. Q Geschäftsjahr. 2. Beschlußfassung über die Vertei- 3 Ent üg dés f Eichtsrat nd . Entlastung U rates u , Vorstandes
des
.: Wahlen zum ‘Aufsichtsrat. 6. Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäft3jahr 1941/42. ! Die Aktionäre, die in der Hauptver- sammlung ihr: Stimmrecht -ausüben E N E gg oe A mp He vor der uptversammlung pes Aktien bei der Gesellschaftskasse er bei dem Bankhaus E. Heimaun, Breslan 1, Ring 38/34, zu hinter-
Gr eis Nei - Groß Peterwth, Kreis Neumarkt/ |.
Schles, den 3. r 1942, “i V aus Cte rg Fuchs.
ni 1941 ab-
[39899] ;
Apag Alumäiniuin-Präzisions8guß A.-G., Potsdam-Babel sberg. Nachdem- am 20. Dezember 1941 in der außerordentliben Hauptversamm- lung beschlossen ist, das Grundkapital von 90 000,— A auf 180 000,— M durch Ausgabe von Fnhaberaktien über je 1000,— .Æ mit Gewinnrecht vom 1, Januar 1942 zu erhöhen, werden die Aftionäre ausgefordert, bis \pä- testens zum 2, Februar 1942, mit: tags 12 Uhr, ihr Bezugsrecht aus-
zuüben.
Jede neue Aktie hat ein Stimmrecht von je zwei Stimmen.
Die Aufforderung ergeht unter der Voraussezung der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeshlusses. Die - Ak- tien werden ausgegeben zum Nenn- betrag von je 1000,— fKAÆ zuzügl. ö % Zinsen ab 1. Fanuar 1942.
Der Vorstand.
[39925]
Pommerscher Judustrie-Verein auf Aktien, Stettin. Einladung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung ein, welche am Sonnabend, dem 24. 1, 1942, um 11 Uhr in unseren aa
Stettin, Alleestraße 15, stattfindet. Tagesordnung: j 1. Vorlegung des S es des Auf- aue über - es Grundkapitals zum 31. 12. 1940. ; Lng des cFahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1940.
. Beschlußfassung über die Gewinn-
verteilung.
. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates.
. Wahl des Abshlußprüfers für das ea ftelahe 1941. ; 6. Uebertragung von Aktien. Pommerscher Judusirie-:Verein a. A.
Dr. Fahn. C. Degelow. E
[39541]. Bleicherei A. G., Lindenberg (Allgäu). Bilanz per 31. Dezember 1940.
RM Bebauté Grundstüdte . 16 900 — Unbebaute Grundstücke 7370 — Maschinen und maschinelle | Anlagen '8 685: — Betrieb3- und Geschäfts- ausftattung 1 417— Roh-, Hilss- und Betriebs- | stoffe “20615 30 Jn Arbeit befindlicher Ver- | edlungsaustrag . . .. 3 903 28 Forderungen auf Lieferg. | und Leistungen . 21 067 — Wechsel 3 32759
1 087 80 112 150 93 196 523/90
100 000|— 2 500 —
Grundkapital Gesebliche Rücklage . .. Rückstellung f. unterlassene Jnstandsezung . Verbindlichkeiten a. Waren- lieferungen u. Leistungen Schuld ‘an - eine nahe- stehende Gesellschaft . . Sonstige Verbindlichkeiten Reingewinn
8 748 39 l
32 847 21 9 406/97 23 021 33
196 523 90
Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1940.
Es : 49 468/62 4 638 12
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben . . , Abschreibungen a. d. An- lagevermögen 1 819 95 Ausweispflichtige Steuern 2 154-89 Geseßliche Berufsbeiträge 114 22 Zuweisung zur geseßlichen idlage 2 500 —
Rückl Reingewinn 1940 . . .. 23 021 33 83 717 13
Ausweispflihtiger Roh- überschuß
Zinsmehrbetrag . .
Außerordentliche Erträge .
80 515 03 1150 10 2 052! —
83 717 13
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Ge- sellschaft sowie der vom Vorstand er- teilten Aufklärungen und Nachweise ent- sprehen die Buchführung, der Jahres- abs{chluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge- seglichen Vorschriften.
«„ München, den 27, Oktober 1941. Bayerische Treuhand- Aktiens- gesellschaft Wirtschafts prüfung s gesellschaft. Dr. Weber, ppa. Söldner, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat besteht aus Herren: Arthur Reich, Lindenberg, Vorsiyenderz Alfred Reich, Lindenberg, ftello. Vors L penvoss Frau Olga von Reich, Linden»
erg. i
Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamts Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: lib Bräsident ‘Dr. Shla nge u Potsdam; i den Wi teil und den Mean E redaktion R e Rudolf Lan \ch in Berlin-Charlottenburg, DrutE: dex schen Ve! „ und. Druckeret / mbH., Berlin Vier Beilagen
inshl Börsenbeil d ei entral- E A E E ane etre
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Reithsanzeiger
Preußischer 61
Erscheint an jedem Wocentag abends. Bezugspreis durch die Poft monatlich
ZeitungZgebühr, aber ohne Bestellgeld ; für Selbst= j! monatlih. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelms straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 A, einzelne Beilagen 10 My. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Vetrages einschließlih des Portos abgegeben. Fernspreh-Sammel=-Nr.: 19 33 33.
2,30 MA einschließlich 0,48 Æ abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
Nr. 7
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit=«Zeile 1,10 @K, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit«Zeil?+ 1,85 ÆK. — Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig brucktreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch) Fettdrucck (einmal unters strihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs-
termin bei der Unzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Freitag, den 9. Fanuar, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Erlaß über Lebensmittelmarken.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Regensburg und Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für
das Reich.
Bekanntmachung über die 49° Hansestadt Bremen von 1934 Die Jnderxziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt
Dezember 1941.
2, Durchführungsverordnung zur Anordnung 1 des Generalbevoll- mächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung vom 11. Mai 1940 über Beschlagnahme von Eisen und Stahl vom
31. Dezember 1941.
6. Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 1 des Generalbevollmächtigten tür die Eisen- und Stahlbewirtschajtung vom 114. Mai 1940 über Be)\chlag-
nahme von Eisen und Stahl vom 31. Dezember 1941.
lo Umtauschanleihe der freien
Amtliches Deutsches Reich
Erlaß Betrifft: Lebensmittelmarken.
Nach den geltenden Bestimmungen haben die Ernäh- rungsämter oder die von diesen beauftragten Stellen in be- P außerhalb des allgemeinen Kartensystems liegen-
ritter Teil des Erlasses vom 20. Funi 1940 — II C 1-2750 — in der Fassung des Erlasses vom 22. Juli 1941 — II C 1-2222 —) auszustellen. Auf diese Weise werden insbesondere au Kranken mit zusäßlihen oder anderen als den normalen Dieses Verfahren bereitet für artenstellen in kleineren Städten oder auf dem Lande keine Schwierigkeiten, weil dort die Not- wendigkeit zur Ausstellung von Berechtigungsscheinen nur in verhältnismäßig geringem Umfange beste stellen an größeren Orten, in denen ins ken zahlreicher in Erscheinung treten, bedeutet dagegen das Ausfüllen der Berechtigungsscheinvordrucke eine starke arbeits- mäßige Belastung und hat hierdurh- im Hinblick auf den Pexrsonalstand dieser Stellen zum Teil zu Schwierigkeiten ge- führt. Es erscheint deshalb notwendig, den Ernährungs- âmtern, für die ein Bedürfnis hierfür besteht, in gewissem Umfange die. Möglichkeit zu geben, das Verfahren der Aus- stellung der Berechtigungsscheine zu vereinfachen. Aus diesem
en Fällen (vgl. Anlage 1
Leben8mittelrationen versor die Ernährungsämter und K
Grunde wird folgendes angeordnet:
1. Es werden neue „Leben8mittelmarken“ über je 62,5 g Butter, 62,5 g Margarine, 62,5 g Schweineschlachtfette (auf der Marke in Schlachtfette abgekürzt), 125 g Quark, 500 g Nährmittel und ein Ei eingeführt. Wasserzeichenpapier hergestellten Marken, deren Gestaltung ich aus den anliegenden Mustern *) ergibt, sind wie die
eise- und Gaststättenmarken in Bogen zusammengefaßt, je-
doch nicht zu je 100 Stück, sondern zu je 80 Stü.
2. Die Lebensmittelmarken verfallen, wie sih aus ihrem Aufdruck ergibt, mit Ablauf dès 31. Dezember 1942. Dieser Tag ist infolgedessen der leßte, an dem die Verbraucher auf die Marken Ware beziehen können. 31. Dezember 1942 werden den Ernährungsämtern rechtzeitig neue Marken zugehen.
3. Die Ernährungsämter werden U H soweit mit Rücksicht auf die arbeitsmäßige Belastung eine hierfür besteht, in den unter Ziffer 4 bezeichneten Fällen an Stelle von Berechtigungsscheinen die retchseinheitlich einge- ührten Lebensmittelmarken oder Reise- und Gaststättenmarken über Brot, Fleisch, Butter, Margarine, Schweineschlachtfette, Käse, Quark, Nährmittel und Eier auszugeben. Desgleichen können Brotmarken für Wehrmachtangehörige, die zum Be- zuge von Weizenbackwaren berechtigen, ausgehändigt werden.
4. Die Ausgabe von Lebensmittelmarken und Reise- und Gaststättenmarken an Stelle von Berechtigungsscheinen ist in
folgenden Fällen zulässig:
Lebens- mittel» f marken Personen auf Rei- | Eier sen,Umziehende, Personen ohne ständigen Auf- enthaltsort Verbraucher, die im Laufe einer Zuteilungsperi- ode versorgungs- berechtigt wer- den Versorgungs- berechtigte in ab- Félegenen Ge- meinden
®) Hier nicht abgedruckt.
Empfänger
Erlaß des REM. v. 24, 5,40 —II C1 — 1770
v. 25, 6. 40 — II C 1 — 2800
erechtigungsscheine
f Für die Dienst- esondere die Kran-
Die in Buntdruck auf
Für die Zeit nah dem
otwendigkeit
Lebens3-
mittel- Erlaß des REM. marken y
Trauungen sowie | Fleiscy 1. v.12. 1,40—IIC4— 11 silberne und gol- | Fett 2. v.13. 9.40—IIC11 — 1082 dene Hochzeiten | (Butter, 3, v.23. 9.40—IIC11 — 1144 Margarine, Schweine- schlachtfette)
Brot
Nährmittel
Eier
(für Mehl, Zucker und Kaffee-Ersaß Berechtigungsscheine)
Werdende und | Nährmittel 1. v.27. 9.39 —II/1l— 4816 stillende Mütter, | evtl. Brot 2.v. 4. 3.40—II/1b — 400 Wöchnerinnen | evtl. Butter |3. v.24. 6.40—I1/1b — 1515
j 4. v. 15. 10.40 —-II/1b — 2210
(für Vollmilh Reichs3milchkarte)
Frauen, die Milch | Fett l.v. 4. 3,40 —II/1b — 400 an Frauenmilch- | (auch Butter) | 2. v. 30. 5, 41 —II1/1 — 8575 Sammelstellen | Fleisch abgeben
Kranke und ge- alle brechliche Per-
sonen
Empfänger
. 27. 9.39 —II/1 — 4616
. 30. 10. 39 — II/1b — 73
. 4. 3,40 — II/1b — 400 19. 7.40 — II/1b — 1700
. 27, 9.40—IIC1 — 3762
. 3. 6.41 —IIC11b—800/41 . Bekanntm. Nr. 38 d. W. V. d. dtsch. Süßw.-Wirtsch. v. 8. 4. 40 (RNVbl. S. 167)
Vluispender Fleisch l. v.24. 6.,40—II/1b— 1515 Nährmittel 2. v.30. 5.41 —II/1— 8575 Nährmittel 1. v. 25.10.39 —IIC1 — 1298 Butter 2. v. 25. 6.40—IIC1 — 2800 Quark Wehrmacht- alle,
urlauber bei be- | gegebenen- sonderem Einsatz | falls in Ver- bindung i mit , Zusaß- karten für Schwer- arbeiter
Soweit nah den erlassenen Vorschriften Berechtigungs- scheine dazu bestimmt sind, den Bedarf für größere Zuteilun- gen zu dedcken (z. B. für öffentliche und private Schulen, Kochkurse des deutschen Frauenwerks und der DAF., für vJugendarrestanstalten usw.) haben die Ernährungsämter die Ausgabe von Lebensmittelmarken und Reise- und Gast- stättenmarken zu E
Regelungen, nach denen bisher bereits die Ausgabe von Reise- und Gaststättenmarken an Stelle von Berechti- euen zugelassen war (z. B. für nicht ständige Arbeits- râfte in der Landwirtschaft, v Einsatz der Partei für Früh- jahrsbestellung und Ernte bei längerem Einsay — Erlaß vom 12. Fuli 1940 — II C 9 - 623 —) bleiben mit der Maß- gate unberührt, daß die Ernährungsämter auch die durch
iesen Erlaß eingeführten Lebensmittelmarken ausgeben können.
5. Die Ernährungsämter haben bei der Ausgabe von Lebensmittelmarken an Stelle von Berechtigungsschetnen von den in zwei Werten vorhandenen Marken grundsäßlich Lebensmittelmarken und nur -die etwaigen Spißenmengen in Form von Reise- und Gaststättenmarken auszugeben. Bei Nährmitteln ist die Aushändigung von Reise- und Gast- stättenmarken für die Spigenmengen über 500g nur er- forderlich, wenn die Mutter die ihr e 5 Nährmitteln in ‘vollem Umfange M eziehen wünscht (vgl. Erlaß vom 5. Fanuar 1942 — I1 C 11 b - 1845 — Ziffer 1).
6. Soweit die Ernährungsämter von der erteilten Er- mächtigung Gebrauch machen und demgemäß über die neu- eingeführten Lebensmittelmarken verfügen, können sie diese auh beim Umtausch von Lebensmittelkarten in Reise- und Gaststättenmarken verwenden. Dies wird sih insbesondere für die Ausgabe an Versorgungsberechtigte empfehlen, die auf einer Reise sich selbst verpflegen. Fn diesem Lalle finden die Vorschriften über die Anrechnung nichtverausgabter Lebensmittel (vgl. Erlaß vom 24. Mai 1940 — I1 C 1-1770 — Vierter Abschnikt) entsprehende Anwendung.
Beim Umtausch. der Quarkabschnitte „der Lebensmittel- karten in Marken sind solche für Quark auszugeben, soweit die ausgebende Sielle über derartige Marken vertagt, Soweit Versörgungsberechtigte sich E in Gaststätten verpflegen, haben die Ernährungsämter wie bisher an Stelle von 125g Quark zwei Reise- und Gaststättenmarken über je 30 g Käse auszugeben.
7. Die Lebensmittelmarken über je 625g Margarine berechtigen ebenso wie die 5-g-Margarinemarken zum Bezuge von Speiseöl im Verhältnis von 100 : 80; auf diese Marken können also 50 g Speiseöl bezogen werden.
8. An Stelle von Berechtigungsscheinen über Vollmilch können die Rg nee im Rahmen der erteilten Er- mächtigung Reichsmilchkarten ausgeben, Per die Dauer des Milchbezugs mit der Zuteilungsperiode übereinstimmt. Sofern dies nicht der Fall ist, sind die Reichsmilchkarten in Reisekarten umzugestalten (vgl. Erlaß vom 25. Mai 1940
I D S Do tes STSTTICCI
Vegetarier
v. 10. 10. 41 — II/1 — 11 267
“— II C 11-1770 — Zweiter Abschnitt unter T — ), . wobei
die Me der abgelaufenen oder der nicht mehr in Be- tracht Tommenden Tage zu entwerten sind.
9, Soweit Lebensmittel zuzuteilen sind, für die Lebens- mittelmarken oder Reise- und Gaststättenmarken nicht. ein-
geführt sind (z. B. Marmelade, Zucker, bestimmte Nähr-
tation an
mittel usw.), haben die Ernäh:ungsämter nah wie vor Be- rechtigungsscheine auszustellen. Solche werden zweckmäßiger- weise bei größeren Mehlzulagen auch über „Roggenmehl“ bzw. „Mehl“ ausgestellt, damit nicht Verbraucher, Verteiler und Abrechnungsstellen durch die Vielzahl der Kleinabschnitte über Brot unnötig belastet werden.
10. Die neuen Lebensmittelmarken werden ebenso wie die Reise- und Gaststättenmarken r?ichseinheitlich hergestellt und versandt. Bestellungen sind an die Deutsche Zentraldruckerei unter abschriftlicher Mitteilung an mich zu richten. Bei der vermehrten Zahl der Lebensmittelmarken is eine genaue Kontrolle unbedingt exrforderlih. Den Ernährungsamtern ist es nicht gestattet, Bestellungen auf Lebensmittelmarken und auf Reise- und Gaststättemmarken unmittelbar vorzu- nehmen. Anforderungen müssen an das zuständige Landes- (Provinzial-) Ernährungsamt gerichtet werden, das pflicht-
emäß prüfen muß, ob die Bestellungen dem voraussichtlichen
Bedarf entsprechen. Die Deutsche Zentraldruckerei hat An- weisung erhalten, die Marken nur unmittelbar an die Landes- (Provinzial-) Ernährungsämter bzw. an die von diesen auf- gegebenen Dienststellen auszuliefern. Die mit der Ausgabe der Lebensmittelmarken und Reise- und Gaststättenmarken beauftragten Dienststellen haben über die erhaltenen und aus- gegebenen Marken genau Buch zu führen; sie müssen sich den Empfang von den Berechtigten bescheinigen lassen und in der Lage sein, den Prüfern gegenüber jederzeit den genauen Stand nachzuweisen.
11. Die Bestimmungen dieses Erlasses treten am 9. März 1942 (Beginn einer Zuteilungsperiode) in Kraft. Bis dahin können die örtlih eingeführten Sonderbezugsausweise für Kranke usw. weiterverwendet werden. Nach diesem Zeitpunkt sind derartige Bedacfsnachweise ungültig.
Jh bin nicht in der Lage, die Weiterverwendung der zeiti eingeführten Bedarfsnachweise über den vorgesehen t Zeitpunkt hinaus zu genehmigen, weil diese zu erheblichen Schwierigkeiten dadurch geführt haben, daß sie häufig von Kranken in Kurorten außerhalb des Bezirks des ausgebenden Ernährungsamts eingelöst wurden. Hinzu kommt, daß die in Kartenform ausgegebenen Bedarfsnachweise vielfach unzweckmäß1g gestaltet sind. So ist z. B. in vielen Fällen die Abtrennung einzelner Abschnitte vor der Ausgabe an die Be- rechtigten (Ute gets Dies aber ist unerwunscht, weil der Verbleib diejer abgetrennten Abschnitte nicht genügend über- wacht werden kann. Von der Stellung von Anträgen zur Ge- nehmigung einer Ausnahmeregelung ist deshalb abzusehen.
Berlin, den 6. Fanuar 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. e D MELUL Geschäftszeichen: IT C 1-5704.
Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindliheu Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs- geseßbl. I S. 479) wird das gesamte Vermögen (inbegriffen: Barvermögen, Haus- und Grundbesiß) des Juden Dr. Alfred Jsrael Regensburger, geb. am 18. 12. 1902 zu Re- gensburg, und seiner Ehefrau Amalie, geb. Bauer zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.
Regensburg, am 5. Fanuar 1942.
Geheime Staatspolizei. r ie Regensburg. opp.
Bekanntmachung
__ Auf Grund der F 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfseindlihen Vermögens in den sude- tendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — ITI.7 Wi/Jd-7126/39 — wird das gesamte Vermögen des Tischlers Emil Wank, geb. ‘am 16. 2. 1891 in Sedlnit, zu- leßt dortselbst wohnhaft, jeßt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. ;
Troppau, den 5. Januar 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung
__ Auf Erund der §88 1, 3 und 4 der Vo. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sude- tendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesebbl. T S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — IIT7 Wi/Jd-7126/39 — wird das gesamte Vermögen der Privaten Margarete Sara Baar geb. Schafranek, geb. am 20. 1, 1890 in art zuleßt wohnhaft dortselbst, hiermit gugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — eingezogen. i i
roppau, den 5. Fanuar 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau. *
4 % Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen von 1934 Die Auslosung der Schuldverschreibungen der 4% Um- tauschanleihe von 1934 für das Rechnungsjahr 1942 erfolgt am Donnerstag, den 22. Januar 1942, vormittags 10 in der Landeshauptkasse. Bremen, den 6. Fanuar 1942. Der Senator für die Fiuanzea