1942 / 21 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1942 18:00:01 GMT) scan diff

L S, L RA A A7

Neich3- unnd Staat8anzeiger Nr. 21 vom 26. Januar 1942, &. 2

Bekanntmachung Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs- proteftors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des ivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird as Vermögen folgender Personen:

1, Zdenko Sta ch, geb. am 19. 2. 1884 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIL, Vyëchraderstr. 1

2. Bohuslav Jelinet, geb. am 12. 3. 1907 in Dolni Roveù, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XI, Krasser - Straße 29,

. Franz Zen kl, geb. am 11. 5, 1898 in Tabor, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Péemyslidenstr. 29,

. Georg VágneL, geb. am 13, 1. 1910 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Udalrichgasse 11,

. Faroslaus Lacina, 4 am 4. 11. 1909 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Kratice Nr. 31,

. Wenzel Farolim, geb. am 5. 3. 1906 in Hradischtko, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Elbestr. 31, Vladimir Pes ek, geb. am 23. 12. 1900 in Wien, zuleßt wohnhaft gewejen in Prag XI, Biskupecstr. 15,

. Josef Heinrich, geb. am 8. 3. 1900 in Vranov, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag I, Berliner Str. 25,

. JFaroslaus Plodefk, geb. am 29. 10. 1906 in Jawor- nig, zuleßt wohnhaft gewesen in Laun, Husstr. 1707,

. Wenzel S ára, geb. am 27. 3. 1893 in Struhak, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VII, Winzerstr. 14,

. Vlastimil Amort, geb. am 28. 7. 1880 in Olmüg, gulebt Dae geivejen in Prag XIIL1, König-Georg- Straße 7,

. Karl Balaës, geb. am 12. 2. 1889 in Böhmisch Trübau, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Bud- weiser Straße 1051,

. Josef Dovolil, geb. am 19. 4. 1885 in Skalsko, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag 11, Hibernerg. 20,

. Josef Melcher, geb. am 15. 12. 1910 in Van zuleßt wohnhaft genelen in Laun, Wenzelsplaßy 63,

. Eheleute: Ladis!aus Cernohlávek, geb, am 18. 2. 1906 in Bozec, Marie Cernohlávek, geb. Sme- tana, ges. Reindl, geb. am 10. 7. 1903 in Lipschig, zuleßt wohnhaft genen in Prag 11, Am Graben 12,

16. Fosef Hubinek, geb. am 4. 2. 1887 in Dobkeovice, zuleßt wohnhaft gewesen in Hg TI, Myslikgasse Nr. 31, 17. Franz Blahout, geb. am 2. 10. 1909 in Vokov, zuleßt wohnhaft gewesen in Pilsen, Karlsbader Str. 4, 18. Anton Duda, geb. am 10. 6. 1910 in Tiísek, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Taborer Str. 863, 19, Gottlieb Dub, geb. am 24. 4. 1909 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Vrag VII, Strohbachstr. NC 31, 20. Karl Dub, geb. am 16. 8. 1910 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VII, Strohbachstr. NC 31, 21, Johann Trpfka, geb. am 17. 8, 1898 in Suchdol, zulegt wohnhaft gewesen in Prag VITI, Primatoren=- straße 87, vier u zugunsten des Deuts{Gen Reiches vertreten dur en Reichsproteïtor in Böhmen und Mähren eingezogen. Prag, den 23. Fanuar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung i Auf Grund der 8W 1, 3 und 4 der VO. über die Ein= ichung volls- und -staatsfeindlihen Vermögens in den Adetélideretscen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichs3- geseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichs- ministers des Fnnern vom 12. Zuli 1939 Ta 1594/39/ 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 IIl 7 Wi/Jd 7126/39 wird das esamte Vermögen der Gastwirtin Maurice Sara (genannt izzi) Fallinek, geb. Krause, geb. am 23. August 1881 in Leipnik, zuleßt wohnh. in Buchelsdorf bei Freiwaldau, jeßt im Protektorat, hiermit zugunsten des Deutshen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 22. Fanuar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staaisfeindlichen Vermögens vom 26. Mai 1933/14, Juli 1933 (RGBI. T S. 293/479) und in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941(RGBl. I S. 303) wird hiermit das gesamte bewegliche und e Vermögen der Missionsanstalt der Pallottiner in Limburg/ Lahn, soweit es dem Pallottinerkloster in Olpe zur Verfügung gestellt worden war, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsministers der Finanzen, eingezogen.

Die Einziehung wird mit der Veröffentlichung dieser Be- kfanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger wirksam.

Ein Rechtsmittel ist gegen diese Einziehung§8verfügung nicht gegeben.

Arnsberg (Westf.), den 15. Januar 1942.

Der Regierungspräsident. J. V.: (Unterschrift.)

R am

Kundmachung

über die 2. Auslosung von Schuldverschreibungen der 4 Ligen Anleihe des Keich2gaues Steiermark vom Jahre 1940

Am 2. Januar 1942 wurden die nachstehend angeführten Stüdle im Gesamtbetrage von 289 600,— LA zur Rüd- zahlung zum Nennwert ab 1. August 1942 ausgelost:

Buchst. A über Nennwert 100 N. Nr. 63 86 94 100 153 157 180 182 207 220 235 260 261 266 275 304 351 355 402 416 470 499 504 549 570 584 594.671 729 800 802 856 883 897 905 986 1003 1007 1064 1081 1089 1168 1175 1181 1184 1232 1273 1282 1285 1384 1465 1479 1490 1503 1524 1539 1558 1675 1685 1687 1704 1726 1737 1773 1871 1888 1911 1932 1973 1995 1996 2166 2199 2201 2251 2291 2373 2384 2405 2420 2421.

Buchst. B über Nennwert 509 Nr. 40 41 112 165 179 207 254 295 304 207 337 421 423 439 498 508 541 557 630 688 717 888 902 912 955 974 976 1004 1046.

Bucßst. C über Nennwert 1000 NA Nr. 3 13 39 53 87 94 107 115 129 171 185 235 258 321 345 371 413 430 432 433 439 509 537 568 655 661 673 705 T11 756 761 782 800 929 942 983 984 994 1025 1034 1040 1088 1149 1153 1181 1222 1231 1232 1270 1303 1355 1362 1392 1438 1474 1484 1514 1533 1534 1545 1589 1621 1694 1703 1726 1808 1862 1870 1907 1924 2013 2025 2039

2271 2631 2873 2063 3268

2209 2216 2488 2619 2854 2857 3038 3040 3203 3205

2180 2443 285:

2996 3194

2090 2120 2175 2176 2407 2409 2410 2423 2731 2790 2797 2840 2880 2924 2932 2936 2937 2959 39077 3093 3130 3181 3188 3193 9274 3338 3339 3343.

Vuczst. D über Nennwert 5000 2AM Nr. 20 22 40 72 88 89 90 94 163 193 226 231 244 299 313 318 359 360 389 431 448 449 486 487 496 628 684 685.

Die Besitzer der gezogenen Stücke werden aufgefordert, die Kapitalbeträge der ausgelosten Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der zugehörigen Zinsscheine per 1, Februar 1943 u. f. nebst Erneuerungs- scheinen bei der Creditanstalt-Bankverein Wien. und deren ieiganstalten, der Landeshypothekenanstalt für Steiermark in Graz, der Länderbank Wien Attiengesellshaft und deren eri/ 20 eurapie oder dem Hypotheken- und Creditinstitut in ien Aktiengesellshaft und deren Zweiganstalten ab 1. August 1942 zu erheben. Die Verzinsung der gezogenen Schuldver- schreibungen hört mit 31. Juli 1942 auf. Graz, am 6. Januar 1942. Der Reichsstatthalter in der Steiermark. F. A.: Dr. Pagl[.

2089 2370 2690

2077 2387 2652

1. Durchführungsbestimmung zur 1. Anordnung der Rei@ëstelle für Rauchwaren vom 23. Januar 1942

Auf Grund der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauch- waren vom 83. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 83. September 1939) in der Fassung der 2. Anordnung vom 26. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 251 vom 26. Oktober 1939), der 3. Anordnung vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1940) und der 7. Anordnung vom 29. November 1941 (Deut- her Reich8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 3. De- zember 1941) wird bestimmt:

81

(1) Rauchwarengroßhändler haben dafür zu sorgen, daß die in ihrem Eigentum befindlichen oder in ihr Eigentum A Felle von in- und ausländishen Feh und Eich- örnchen unverzüglih zugerihtet werden.

(2) Veber die Art der. Zurichtung und Verarbeitung der in Abs. 1 genannten Felle sind bei der Reichsstelle für Rauch- waren obere Anweisungen einzuholen.

89 Wer auf seine Rehnung Felle der in § 1 Abs. 1 aenann- ten Art zurichten läßt oder zurichtet, hat der Reichsstelle für Rauchwaren am zehnten, am zwanzigsten und am leßten Tage jeden Monats zu melden, wieviel Felle bis zu diesen Zeit- punkten fertig zugerichtet sind.

83

(1) Felle von Feh und Eihhörnhen einsch{hließlich der Fehrücken- und Fehwammenfutter dürfen nur an solche Verarbeiter veräußert werden, denen sie die Reichsstelle lar Rauchwaren nachweislich zugeteilt hat. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, durch das eine Verpflihtung zur Ver- „uaußerung begründet ‘wird.

(2) Die Vorschriften des Abs. 1 finden auch auf solche Felle Anwendung, die bei Jnkrafttreten dieser Durchführungs= bestimmung bereits zugerichtet sind. ;

: §4 Zuwiderhandlungen gegen die Durhführungsbestimmung werden nach §8 10, 12—15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. 85

Diese Durhführung8bestimmung tritt mit ihrer Verkün- dung in Kraft.

Sie gilt auch für die eingeglicderten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Leipzig, den 23. Januar 1942. Der Reichsbeauftragte für Rauhwaren. Dr. Schettler.

Anordnung Nr. 43 der Neicsfielle sür Mineralöl Regelung des Absaßes und des Berbrauches von Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen

Vom 26. Januar 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. T S. 1431) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Ueberwahung des Waren- verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reihs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1989) und der Ver- ordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerblihe Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichs- eseßbl. I] S. 2221) wird mit Zustimmung des Reichswirt- schaftsministers angeordnet:

S1 (1) Shmieröl darf zum Verbrauch in Verbrennungs- kfraftmashinen mit Ausnahme von Ae nur gegen Motorenöl - Scheine des Reichsbeauftragten für ineralöl abgegeben und bezogen werden. (2) Fnhaber von Motorenöl-Scheinen sind gegenüber anderen Verbrauchern mit Vorrang zu beliefern. (3) Die Absäte 1 und 2 gelten nicht a) für die Belieferung der Wehrmacht sowie für die bgabe und den ezug vos Flugmotorenöl und Motoreneinheitsöl der Wehrmacht, b) für Getriebeöl und Abschmierfette.

S2 | __ Motorenöl-Scheine werden, soweit sich die Reichsstelle Gar Mineralöl die Ausgabe nicht selbst vorbehält, durch die irtshaftsämter ausgegeben. Die Reichsstelle für Mineralöl

kann auch andere Stellen mit der Ausgabe betrauen.

«§83 Die gemäß § 1 bezugsbeshränkten Schmieröle dürfen

nur nach vorheriger Uebergabe der Motorenöl-Scheine durch

den Bezugsberechtigten abgegeben werden. Der Lieferer hat die Motorenöl-Scheine einzubehalten, zu entwerten und dar-

|

Betr.: Grundsteuerbeihilfe für Arbeiterwohnstätten. V

über nah den Weisungen der Neichsstelle für Mineralöl zn verfügen. g4

Kann der bisherige Lieferer des Bezugsberechtigten die Motorenöl-Scheine weder aus vorhandenen Beständen bes liefern, noch auf Grund unterwegs befindlicher Mengen die Lieferung ar den gewünschten Zeitpunït in dere Aussicht stellen, so hat ex die Motorenöl-Scheine dem Bezugsberechtig- ten unverzüglich mit einer entsprechenden schriftlihen Bes tigung zurückzugeben. Â g g vermitteln die Beauftragten für Schmierstof e bei den zuständigen Landes- wirtschafisämtern nah. Vorlage solcher Bestätigungen die Lieferung.

85

Wer 0 R ENs mit der Veräußerung von Schmierstosfen befaßt, ist verpflichtet, die ihm von den Be- austragten für Schmierstosfe bei den Landeswirtschaftêämiern aufgetragenen Geschäfte mit Fnhabern von Motorenöl- Scheinen abzuschließen und die von den Beauftragten ge- forderten Auskünfte über die im Bezirk des jeweiligen Landes- wirtschaftsamtes vorhandenen und nah dort unterwegs be- findlichen Motorenölmengen zu erteilen.

86

(1) Zur Schmierung von Verbrennungskraftmaschinen mit Ausnahme von Großga3maschinen dürfen, abgesehen von den im § 1 Abs. 83 genannten Gen, nur solche Schmieröle verwandt werden, die gegen Motorenöl-Scheine oder vor Jukrafttreten dieser Anordnung bezogen worden sind. Die Verwendung eigener Bestände der Erzeuger, Einführer und Schmierstosshän ler wird durch dieje Bestimmung nicht erührt.

(2) Die zum Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen bezogenen Schmieröle dürfen nur für die Zwe e und die Maschinen verwandt werden, für die sie zugeteilt worden sind,

87 Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von dieser Anordnung O Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verknüpft und jederzeit widerrufen werden. Z 88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah S8 10, 12—15 der Verordnung über den _Warenverkehr Und den Strafvorschrifsten der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter (Erzeugnisse (Verbrauchs- regelungs-Strafverordnung) in der Fassung vom 26. Novem- ber 1941 (Reichsgeseßbl. T S. 734) bestraft.

9

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

(2) Die Vorschriften der Anordnung Nr. 29 vom 2. Okto- ber 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) werden durch diese Anordnung nicht berührt.

Berlin, den 26. Januar 1942.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

Beklänntmachung

Die am 23. Januar 1942 ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesehblatts, Teil T1, enthält:

Gesez über das Abkommen zwishen dem Deutschen Reih und der Slowakishen Republik ‘über die gg eaige Unter- stüßung und Rechtshilfe in Zollstrafsahen (Ausführungsgeseyß). Vom 16. Fanuar 1942.

Bekanntmachung über die Ausführung des deutsh-ungarf- hen Auslieferungêvertrages und des E etin Ahs- kommens über den Rechtshilfeverkehr in Angelegenheiten des bürgerlihen und des Handelsrehts. Vom 14. Fanuar 1942.

8weite Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerb- lien Rechts\huy für belgisthe Staats8angehörige. Vom 14. Fa- nuar 1942.

Umfang: 31/2 Bogen, Verkaufspreis: 0,60 Kf. Post- beförderungsgebühren: 0,04 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 24. Januar 1942.

Reich8verlasamt. Dr. Hubridch.

Nichtamtliches

Deutsches Reich Der Kal. M Gesandte in Berlin, Herr- Raoul U y , ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Slowalkis Gesandte in Berlin, Herr Matus Cernatk, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Nummer 3 des Reih3-Arbeitshlatts vom 25. Yanuar 1942 at folgenden Fnhalt: Teil I. 1. ames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Erwerb der deut- chen Aa ae S Lt durh deutsche Volkszugehörige aus essarabien, dex Bukowina und der Dobrudsha. 11. Arbeits- einsay und Arbeitslosenhilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Berufsberatung; Daf Neuordnung des Lehrlingsheimwesens. Betr.: Sozialversicherung der zu landwirtf enba Arbeiten heran- ge ogenen Gefolgschaftsmitglieder der Marschenbauämter. Ab- E von Dienstvecpflichteten. 111. Sozialverfassung, Ar- Lohn- und Wirtschaftspolitik.. Geseße, Verordnungen, etr.: Trennungsgeld an französische ledige Arbeitskräfte, die mit Frauen „en ménage“ leben, Ausde T De Zit ständigkeit des Sondertreuhänders der Heimarbeit für die Spiel- waren P usiv. auf die Herstellung von Haus- und Küchen- geräten aus Holz in Heimarbeit im Gebiet des Deutschen Reiches. Arbeitsbedingungen deutscher Gefolgschaftsmitglieder in den Gebieten außerhalb der Reihh8grenze mit Einschluß des General- ouvernements. Betr.: Wohnungsgeldzushuß. TV. Arbeits- chuy. Geseye, Verordnungen, Erlaffo: Verordnung zur Aende- rung der Verordnung über den Ladenschluß. Vom 9. O 1942, V, Siedlungswesen, Wohnun eien und Städtebau. Se Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verordnung über baupoli- eilihe Zuständigkeiten in den Relhögauen der Ostmark.

etr.: Baupolizeilihe Einführung von Normen für Fame ztg atte, . So-

beitsreht Erlasse:

iale Fürsorge und“ Wohlfaährtspflege. be Verordnungen, rlasse: Fürfor erehtlihe Beziehungen zwischen dem Protektorat Böhmen und Mähren und dem übrigen Reichsgebiet,

m —.

: halts,

i Gohensalza 6

I. Allgemeines und Gemein-

. erklären.

Ne. 21

4. Oeffentliche Zustellungen

[42292] Oeffentliche Zustellung.

3 R, 400/41. Tie Ehefrau Liesbeth gerne in Burg bei Magdeburg, ainstraße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Roeder in Halberstadt, klagt gegen den Bau- arbeiter Friedrih Hoebbel, früher in Quedlinburg, Harz, ‘let unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien wird aus Verschulden des Beklagten eshieden. Die Klägerin ladet den eflagten zur inliriblien Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerihts in Halberstadt,

, Richard-Wagner-Straße Nr. 52, Erd-

geschoß Zivilkammersaal, auf den . März 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch ‘einen bei die- sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächhtigten vertreten zu lassen, : Halberstadt, den 17. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

——— [42293] Oeffentliche Zustellung. 2 R, 3/42. Die Büroangestellte Frau

“Stefanie Michalski geborene Weber in

Thorn, Marienstraße 5, ‘alli! Ms mächtigter: Rechtsanwalt Werner Meister in Hohensalza, klagt gegen ihren Ehemann, den Konditor Bruno ichalski, jeyt unbekannten Aufent- früher in Krushwiz, Kreis P10, auf Ehescheidung aus § 49 eutschen . Ehegeseyes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur -mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die des Landgerichts in ohensalza auf den 30. März 1942, % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Hohensalza, den 14. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[42289] Oeffentliche Zustellung. Der Konsulent Dr. Héeinrih Zsrael Veit Simon in Berlin, Heilbronner Straße 13, klagt gegen den Justizrat Dr. Ludwig Fsrael Heilbrunn in London W 14 auf Zahlung von 538 N A Pots UL Münden Verhand- ung des Rechtsstreits wird der Be- klagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, 1. Stodck, e racts 6, Zimmer +164, auf den 29. April 1942, 10 Uhr, geladen. 283. C. 980. 41. Berlin, den 12. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.

[42290] Oeffentliche Zustellung. Die am 4. April 1992 geborène Me- litta Küster in Dessau, Daheimstr. 9, vertreten durch den Oberbürgermeister Jugendamt in Dessau Prozeß- bevollmähtigter: Stavioberinspélior Walter Horn in Dessau —, klagt gegen den Monteur Otto Franke, zuleyt wohnhaft in Bernburg, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen rückstän- digen Unterhalts mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 775,— RA zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur “mündlichen Verhandlung des Rechtssireits wird , der Beklagte vor das Amtsgericht in Bernburg, Zim- mer 9, auf den 10. März 1942, 10 Uhr, geladen. : Vernburg, den 17. Fanuar 1942. Die Geschästsstelle des Amtsgericht.

[42475] Oeffentliche Zustellung.

3 C 444/41. Die Firma - M. D in Königsberg (Pr), Vorstädt. ng- asse 110, P angs: Rechtsanwälte Dx. Wo if und Schmacka in Le, eel lagt gegen die

rma .A. itherspoou in Great- armouth, Gr, Britannien, Fishing Wharf, wegen Provision für den Ver- kauf von Heringen mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflihtig zu verur- teilen, an die Klägerin 372,— ; dreihundertzweiundsiebenzig Reichs- mark nebst 5 % Uen seit dem 1, Februar 1940 zu zahlen, und das Urteil für Eg vollstreckbar zu

ur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgeriht in Königsberg (Pr) auf Dienstag, den 12. ai 1942, 9 Uhr vormittags, geladen.

Königsberg (Pr), 15. Jan. 1942. Die S e Amtsgerichts.

: t. 3, |

E

5.Berlust-u.Fundsachen

(E470) Gerling-Konzern dia - Aktiengesell- a 4,

Der Hinterlegungsschein vom 20.2. 1982 zur Versicherung Nr. L 263 834 Karl Reinhard, Aschaffenburg, ist ab- handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 21. Januar 1942.

Der Vorstand.

1411, 33

A | 80, 1100, 07, 31, 61, 75, 1227, 68, 81;

Î

dei i i cie

Ber

[42478]. Allianz Lebensversiherungs3-AG.

Aufgebot von Policen. olgende von uns ausgestellte Ver- siherungsscheine sind abhanden gekommen :

Vers.-Nr. Name: geboren:

A 1036530 Karl Timmtke 20.9. 1886 A 419574 Christian Goede- 13.9. 1897 en 153835 Wilhelm Clemens 17.1. 1883 und Ehefrau 17.4. 1884 122093 Albert Wehlmann 8.9. 1874 116338 Anneliese Dorn 24.7. 1901 geb. Radebold 180843 Alfred Klein 17.7. 1892 229101 Gustav Pietsch 10.2. 1893 235065 Max Schmalfuß 22.6. 1883 98955 Richard Czerwony28. 8. 1891 304091 Willy Käbit 11.8. 1883 101304 Bernhard Schüen 4.2. 1900 1208332 Hermann Lobens- 27.9. 1901 stein Die Jnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der 'vor- bezeichneten Gesellschaft zu melden, an- dernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 26. Januar 1942. Der Vorstand.

EBaRRSOosR R 8

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[42480] ' _ Stadt der Auslandsdeutschen Stuttgart.

Ordentliche Jahresverlosung auf I. März 1942 und Gesamtkündi- gung auf 1. September 1942 der 414 (ursprünglich 7) igen Stutt- garter Stadtanleihe 1928/29. Zu der Anleihe aas die Schuld- verschreibungen der Reihen 7 bis 10 mit den Ausgabetagen 12. Mai 1928 (I. ‘-Teil) und 1. September - 1930 (II. Teil). L. Bei der heutigen Fahresverlosung auf 1. März 1942 sind folgende Schuld- verschreibungen zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1. März 1942 ausgelost worden: / Reihe 7 (Stücke zu 2000 NA): Nr. 2, 4, 21, 39, 40, 61, 74, 91, 96, 110, 13, 32, 82, 243, 331, 34, 46, 50, 60, 68, 76, 405, 14, 19, 72, 514, 38, 43, 48, 83, 601, 02, 26, 82, 62, 76, 89, 702, 33, 44, 47, 67, 820, 26, 48, 61, 53, 55, 60, 81, 94, 97, 900, 09, 41, 97, 1037, 39, 40, 67, 76, 84, 89, 1100, 31, 34, 47, 48, 95, 1205, 11, 18, 53, 1348, 54. Reihe 8 (Stücke zu 1000 L): Nr. 2,7, 14, 21, 45, 88, 115, 70, 75, 80, 91, 48,231, 41, 45, 49, 50, 59, 66, 7D, 307, 42, 76, 420, 34, 78, 81, 84, 524, 27, 41, 70, 92, 609, 16, 40, 43, 52, 62, 65, 71, 708, 13, 27, 30, 37, 53, 922, 39, 53, 54, 76, 91, 92, 93, 1006, 33, 38, 39, 67, 98, 1106, 24, 1204, 44, 73, 75, 61, 64, 68, 79, 85, 1412, 20, 22, 89, 98, 1523, 56, 64, 89, 99, 1604, 26, 28, 44, 60, 1741, 44, 61, 71, 99, 1807, 37, 99, 1902, 22, 64, 67, 88, 97 2016, 25, 53, 54, 62, 90, 95, 2108, 25, 53, 72, 73, T5, 79, 2228, 51, 57, 67, 91, 2398, 2433, 75, 95, 2558, 82, 87, 90; 2629, 46, 53, 60, 69, 2711, 20, 25, 27, 69, 2847, 51, 66, 67, 82, 2911, 12, 40, 42, 65, 75, 86, 3000, 14, 31, 68, 3104, 16, 56, 69, 73, 3233, 52, 53, 73, 81, 92, 3301, 07, 18, 38, 66, 97, 3519, 71 3627, 44, 53, 54, 3727, 55, 67, 68, 72, 3817, 27, 43, 66, 70, 97, 3909, 70, 84, 85,89, 4006, 09, 90, 4105, 11; 30; 36,

52, 76, 81, 92, 95, 4201, 09,10, 35, 36, |f

40, 51, 77, 4300, 02, 58, T1, 73, 4400! 08, 19, 27, 86, 99, 4504, 13, 21/22, 32; 39, 42, 45, 49, 63, 4615, 18, 19, 4700

Reihe 9 (Stücke zu 500 A): Nr. 12, 18, 47, 63, 69, 79, 91, 94, 142, 89, 201, 14, 15, 34, 42, 54, 328, 32, 38; 75, 81, 85, 403, 07, 19, 21, 45, 54, 87, 92, 94, 538, 631, 36, 53; 58, 67, 74, 87, 711, §2; 46, 63, 803, 13, 61, 76, 82, 85, 97, 927, 42, 45, 73, 1015, 30, 36,

82, 88, 1311, 15, 16, 27, 46, 47, 56, 84, 91, 97, 1412, 42, 61, 66, 73, T7, 1517, 84, 1617, 96, 98, 1771, 72, 74, 80 1851, 74, 85, 1967, 86, 90, 99, 2018; 38, 39, 51, 55, 2160, 72, 77, 99, 2246, 51, 60, 63, 68, 75, 88, 2300, 41, 56, 75, 86, 87, 88, 2400, 04, 2515, 39, 49, 65, 2662, 2702, 08, 12, 13, 20, 32, 59, 68; 2804, 11, 13, 29,-36, 47, 60, 2906, 10, 71, 75, 3001, 10; 23, 53, 93, 3110, 19, 39, 33, 36, 47, 56, 64, 99, 3208, 20; 3309, 3411, 12, 14, 29, 30; 38, 67, 71, 73, T7, 78, 82, 84, 98.

Reihe 10 (Stücte zu 200 NA):) Nr. 10, 29, 36, 42, 50, 90, 95, 108, 24, 48, 68, 96, 221, 23, 30, 39, 45, 66, 79; 84, 317, 31, 65, 74, 89, 415, 18, 21, 52, 60, 547, 60, 78, 81, 639, 710, 15, 58, 66, 73, 88, 818, 63, 91, 902, 10, 56,-67, 80, 1000, 07, 25, 81, 88, 60; 70, 85, 92; 1109, 13, 68, 62, 63, 68, 79, 83, 94, 1209, 23, 54, 68, 1305, 08, 32, 85, 92, 1427, 1537, 40, 93, 1665, 88, 1701, 12, 1807, 08, 10, 28, 30, 39, 64, 76, 81, 93, 97, 1900, 10, 19, 44, 45, |

Die ausgelosten Anleihestücke werden

14 Ae zee ie Lde e E

gegen Rüdlkgdäbe der Shuldvershreibung

É

Erste Beila a e zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Montag, den

lin,

n

und des Zinsscheinbogens vom 25. d bruar 1942 an bei der. Stadtkasse, Stuttgart, Rathaus, und bei der Städt. Girofkasse, Oeffentliche Bankanstalt in Stuttgart, König- straße 3, eingelöst, Die Verzin- fung der ausgelosten Stücke hört am 28. Februar 1942 auf.

Von früheren Verlosungen sind

noch nicht eingelöst:

Reihe 8 (Stücke zu 1000 NA): Nr. 1026, ausgelost auf 1. März 1936, Nr. 3080, 3352, 3356, 3358 und 3517, ausgelost auf 1. März 1940, Nr. 3515, ausgelost auf 1. März 1941.

Reihe 9 (Stücke zu 500 NA): Nr. 220, 1812 und 2008, ausgelost auf 1, März 1941. ]

Reihe 10 (Stücke zu 200 A): Nr. 746, 749 und 751, ausgelost auf 1. März 1939.

IT. Sämtliche jeßt noch im Umlauf befindlichen. Schuldverschreibungen der Stadtanleihe 1928/29 kündige ich zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1, September 1942.

Der Gegenwert für die gekündigten Stücke wird auf Antrag des Gläubi- gers schon zum 1, März 1942 mit Binsvergütung bis dahin ausbe- zahlt. Die Einlösungs|jtellen sind die gleichen wie für die auf 1. März 1942 ausgelosten Schuldverschreibungen (Ab- chnitt T). Die gekündigten Schuld- verschreibungen (Abschnitt Il) werden vom 1. September 1942 ab nicht mehr verzinst. f

„Stuttgart, 21. Januar 1942.

i Der Oberbürgermeister.

gesellschaften

[42494] » Umtauschaugebot

an die Fnhaber der zur Rückzahlung

am 1. 4. 19:2 Un Teil-

schuldverschreibungen der

414 % (ursprünglich 7%) An- leihe von 1926 des früheren Freistaates Mecklenburg-Schwe- riu,

414 % (ursprünglich 8 %) An- leihe von 1928 des früheren Freistaates Mecklenburg-Schwe- rin Æ

41 % (ursprünglich 71/2 %) An- |-

leihe von 1930 des früheren S Mecklenburg:Stre- iß.

Unter Hinweis auf Punkt ITl1 der Bekinntmachung des Medcklenburgischen Staatsministeriums, Abteilung Fi- nanzen, vom 17. -Dezember 1941, ver- öffentliht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger -Nr. 297 vom 17, Dezember 1941, bieten wir im Auftrag des Mecklenburgischen “Staats- ministeriuums den Jnhabern der ge- kündigten Teilschuldverschreibungen der eingangs erwähnten drei Anleihen den freiwilligen Umtaush in Teilschuld- verschreibungen der unter Punkt Il der genannten Bekanntmachung näher beschriebenen

4 % Anleihe des Landes Medcklen- burg vom Jahre 1942 an. Die Fnhaber der gekündigten Teil-

huldvershretbungen werden hierdur [-

aufgefordert, dieselben in der Zeit voni 1, bis 28. Februar 1942 bei un- serer Zentrale in Neustreliß oder bei unseren „sämtlichen Niederlassungen während. der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Der Umtaush erfolgt börsenumsaßsteuerfrei und \spesenfrei. Er kann auch durch Vermittlung aller übrigen deutschen Banken und Vank- irmen, insonderheit durch Vermitt- lung der Zahlstellen für die gekündig- ien Teilshuldvershreibungen, vorge- nommen werden. ¡Mit der Erteilung des Umtauschauftrages sind die gekün- digten Teilschuldvershreibungen, de mit sämtlihen nach dem 1. März bzw. 1. April 1942 fälligen Zinsscheinen und den Ernenerungsscheinen versehen sein müssen, arithmetish geordnet und mit cinem Nummernverzeichnis in doppel- ter Ausfertigung einzureihen. Die Umtauschenden erhalten gegen Ein- reichung ihrer Teilshuldvershreibungen den gleihen Nennbetrag von Teilschuld- verschreibungen der neuen 4.% An- leihe, ‘und zwar - bis lag Auslieferung der neuen Anleihestüke in niht über- tragbaren Kaässenquittungen. Beim Umtausch wird die neue Anleihe zum Kurse von 102 2% angerechnet. Die Umtauschenden haben somit -ein GLD geld vnn 2 % zu entrihten. Das Au aeld wird mit den bereits bei der Ein- reihung der umzutauschenden Stücke T Auszahlung gelangenden, erst am März oder 1. April 1942 fällig wer- denden Zinsscheinen verrechnet. So- weit Stücke der“ Anleihe des frühß-ren Freistaates Mecklenburg-Schwerin von 1928 zum Umtausch eingereiht werdeit, werden, ferner sofort bei Anmeldung des Umtausches 41/2 % Zinsen p. a. für die Zeit vom f bis 31. März 1942 aus=- bezapllt. Auf planmäßig ausgeloste Teilschuldvershxeihungen der drei An- leihen bezieht" sich dieses Umtauch- angebot nicht. i Soweit Teilshuldvershreibungen nicht

Sr

, ith ia d é E i

26. Fanuar

1942

1,

den sie bei Fälligkeit anleihebedingungs3- gemaß ausgezahlt. Die für Umtau]ch- zwee nicht benötigten Teilshuldver- ¡hreibungen der neuen 4% Anleihe von 1942 sind bereits anderweitig fest vntergebracht. Ein öffentliches Reihe nungsangebot wird daber nicht er- folgen. euftreliß, den 25. Fanuar 1942.

Mecklenburgische Kredit- und Hypothekenbank.

[42487] Hamburgische Electricitäts-Werke Aktiengesellschaft. Einladung.

Die Aktionäre werden hievmit zu der am Montag, dem 16. Februar 1942, 11 Uhr, im Sitzungssaale unserer Gesellshaft, Hamburg, Pferde- markt 48, stattfindenden 47, ordent- lichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

I. Erhöhung des Grundkapitals der Gejellshast durch Ausgabe von nom. fi A 50000 000,— neuer Stammaktien mit halber - Dividen- denberechtigung für das - Geschäfts- jahr 1941/42, Die neuen Aktien sollen unter Ausschluß des gesebt- lihen Bezugsrechtes der Aktionäre von einem Bankenkonsortium unter D der Commerzbank, Ham- urg, übernommen werden mit der Verpflichtung, dieselben den alten Afttiongren zum Kurse von 100 % innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen anzubieten, und zwar in der Weise, daß auf je nom. RA 2000, alte Stamm- oder Vorzugsaktien jeweils eine neue Stammaktie von nom. N. 1000,— bezogen werden kann. Dem Be- {luß über die Evhöhung des- Grundkapitals muß im. Wege gesonderter Abstimmung eine

ehrheit von 4 des bei der Be- schlußfassung vertretenen Vorzugs- aktienkapitals sowie eine ebensolche Mehrheit des bei der Beschluß-

fassung vertretenen Stanrmaktien-"

kapitals zustimmen.

. Genehmigung eines Nachtragsver- trages zu dem Vertrage vom 30, Mai 1940 zwischen dex Hanse-

stadt Hamburg und der Gesellschaft, .

wonach die an die i ive Ham-

burg zu zahlenden Abgaben ver-

ändert werden (§8 23"

Sagung).

. Saßungsänderungen:

1. § 2 Abs. 1 (Die Ausführung des unter Ziffer Il der Tagesord- nung genannten Nachtragsvertra-

3 wird mit zum Gegsnstand des

nternehmens gemacht).

2. F 4 Saß 1 (Grundkapital).

3. § 10 Abs. 1 (Zahl der Auf- sihtsratsmitglieder). Abs. 3 (Tur- nusmäßiges Ausscheiden nux von gewählten Aufsichtsrat3mitglie- dern).

4. a) Für das Geschäftsjahr 1940/41 erhält der Aufsichtsrat eine unter seine Mitglieder gleichmäßig u verteilende Tantieme von

A 120 000,—.

b) Für die Zukunft gilt § 17 dot Saßtung in folgender Fassung: „Die

Mitglieder des Aufsichtsrates er-

halten außer dem Ersaß -ihrer Aus- lagen eine Tantieme von 5% des- jenigen Betrages, um welchen der

Reingewinn nach Vornahme sämt-

liher Rücklagen. unter Beobachtung

des § 98 Akt. Ges. den für. die Aus- shüttung eines Gewinnanteils von

4 % auf das Grundkapital nötigen Betrag übersteigt. Die Tantieme wird unter den Mitgliedern des Aufsihtsrates gleihmäßig verteilt.“

. 1. Vorlage des Fahresabshlusses und des Geschäftsberichtes 1940/41 mit dem Bericht des Aufsihtsrates. 2. Beschlußfassung über die Ver- wendung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. V, Wahlen zum Stu beüeas V1]. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1941/42.

Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung ihr Stimmre{ht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens am 12. Februar 1942 während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der folgenden Stellen zu hinterlegen und bis zum Schluß der Hauptversammlung daselbst. zu be- lassen: /-

Commerzbank in Hamburg, Ber- lin, Frankfurt a. M., München, Köln, Hannover und Kiel,

Hamburgishe Landesbank Girozentrale in Hamburg,

Bayerische Vereinsbank in Mün-

en,

Bankhaus Conrad Hinrich Donner

in Hamburg.

Die Hintetlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kredit- institut bis zur Beendigung der Haupt- versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

zum Umtausch angemeldet werden, wer-

MeE Aktien in Gemäßheit des § 107 Abs. 2 Akt.-Ges. béi einem Notar oder

os. 3 der]

an p E ——

bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden, muß die Bescheini- gung über die erfolgte Hinterlegung bei einer der obengenannten Hinter- legung®sstellen spätestens am 13. Fe- bruar 1942 eingereiht werden. Die hinterlegten Aktien sind in dem Hinter- legungsshein nach Gattung, Nenn- betrag und Nummern aufzuführen; ferner ist in dem Hinterlegungsschein zu versichern, daf, die Aktien bis zum Schluß der Hauptversammlung bei dem betreffenden Notar oder bei der Wert- papiersammelbank hinterlegt bleiben. Aktien sind ohne Gewinnanteilscheine und Erneuerungsscheine einzureichen. Gegen Hinterlegung der Aktien bzw. gegen Einreichung der vom Notar aus- gestellten Hintersegungs8scheine wer- den Eintrittskarten für die Haupt- versammlung cusgehändigt. Hamburg, den 22. Fanuar 1942. Hamburgische Eiectricitäts - Werke. Der Vorstand.

[42491] Mälzerei Wrede Aktiengesellschaft.

Kapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgaßbever- ordnung vom 12, Juni 1941 hat der Aufsichtsrat au? Vorshlag des Vor- standes beschlosscn, das Grundkapital unserer Gesellshaft im Wege der Ve-" richtigung von Æ 1500 000, um R A 500 000,— auf RAÆ 2 000 000, durch Ausgabe von Zusataktien über li Æ 100, und fi A 1000,— zu er- höhen. :

Nachdem dieser Beschluß fn das Handelsregister eingetragen worden ift, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden Zusatzaktien gegen Ablieferung des “Gewtnnanteilfheins Nr. 54 der alten Aktien bis zum Sonnabend, dem 7. Februar 1942, einshließlich

bei der Gesellschastskajje in

Köthen, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei der Deutschen Vank, Filiale Mágdeburg, Magdeburg, bei der Deutschen Bauk, Zweig: stelle Köthen, Köthen/Anh., während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw, mit dem Namen, und, der Adresse des Einreichers zu versehen.

Es eitfallen auf je nom. A4 3000 alte Akfien eine Zusataktie über nom, A 1000, auf je nom. ¿A 500 alte Aktien eine Zusaßtz- aktie über nom. f. 100 und eine Spitze von N A 66?/3. An Stelle von je 10 Zusataktien über nom. A 100 wird jedoch eine Aktie über nom. li 1000 ausgereicht; ferner fönnen die Aktionäre an Stelle von je 5 Zusazaktien über nom. A 100 eine Aktie über nom. k. ÆA 500 er- halten. Eine Regulierung der Spißen wird- von den Stellen nah Möglichkeit vermittelt. : ,

Veber die Zusayaktien verden zunächst nicht Os Kassenquit- tungen ausgestellt. Die Ausreichun der Stücke erfolgt baldmöglichst na Fertigstellung gegen Rückgabe der Kassenquittungen dur diejenige Stelle, die diese Bescheinigurgen àusgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 9. Februar 1942, werden die alten Aktien und die Zusataktien mit Gewinnanteilscheinen Nr: 55 ff. gleih- berechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an der Börse zu Berlin ge- handelt und notiert werden. et Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden nohch nicht - ershienen sind, in Giro- sammeldepot-Anteilen gemäß §71 der Er#ten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung, gege- benenfalls unter Umtausch der Kassen- quittungen:

Füx die mit der Ausübung des An- rehts auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrehnung ge- bracht. Sofern jedoch die Gewinn- anteilscheine Nr. 54 mit cinem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter einge- reiht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Ausübung des Anrechts kostenfrei.

Des weiteren fordern wir unsere Aktionäre zum freiwilligen Umtausch von alten 'Aktien zu nom. ki. { 500 und Zusaßaktien über nom. kè.{ 100 mit Scheinen Nr. 55 f}. bei Einrei=- chung entsprechender Nennbeträge in Aktien'zu nom. N.{ 1000 auf. Dieser Umtausch, von dem wir îim Jnteresse einer Vereinheitlichung unserer Aktienstückelung weitestgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt für die Aktionäre in jedem Falle provisions- rei.

Köthen--Anhalt, 22, Fanuar 1942, Mälzerei Wrede Aktiengesellschaft.

Lenz, Wilh. Freesemann.