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«der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die ‘dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das
S E E R I E E N E 2ER is » N
- . Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1942. S. 4
Ülassenen Anordnungen (S 3) werden nach § 413 der Reich3- abgabenordnung geahndet. e 3 4
Einsichtnahme in die Zollordnung
Diese Zollordnung is im vorderen Torhaus, in den Geschäftszimmern des Hauptzollamts Berlin-Packhof und den Abteilungen des Zollhofs zur Einsicht ausgelegt. Dort werden auch die im Rahmen dieser Zollordnung allgemein erlassenen Anordnungen zur Kenntnisnahme ausgelegt.
8 35 Diese Zollordnung tritt an die Stelle der Verordnung vom 83. Dezember 1929 / 15. Mai 1933. Sie tritt am 1.- Fanuar 1942 in Kraft. Berlin, den 31. Fanuar 1942. Der Oberfinanzpräsident Berlin. Kuhn.
Verzeichnis über Zollgut, das ohne Zollurkunde auf den Zollvoden aufgenommen wird.
Lfd. | Der Padstücke | Gattung} Roh- | Zoli- | Bezeichnung der : und [gewi t] ver- f Lagerstellen auf
Nr. | Zei ‘en! Zahl |Menge| kg scluß | dem gZollboden
und Nc. und Ari
Tag der Aufnahme auf den Zollboden: ......... eee... é C Der übergebende Warenführer: Der übernehmende Zollbeamte:
eo... 0000.02... . 0 02090.0900030.22030230.. 02222220...
Übernahmebuch Nr. ....….... Erledigt: a) durch Abgabe der Zollurkunde. Zollbégl.-Schein-Empf.-Buch Db 2, ¿t VONE a Oi, b) durch wel “en anderen Nachweis? ....... Lo v ove Gei éi
4 %ige Hypotheken-Pfandbriefe der Thüringischen Staatsbank
Bekanutmach;ung
Am 30. Dezember 1941 betrug der Pfandbrief-Umlauf RAM 15 044 300,—. Der Gesamtbetxag der in das Deckungs- register eingetragenen Hypotheken belief sich auf NA 15 472 926,37.
Weimar, den A. Februar 1942.
Direktorium der Thüringischen Staatsbank
Anordnung
zur Vereinheitlihung des Farbanstriches von Textilmaschinen vom 31. Januar 1942
Auf Grund der Verordnung über die Lerkung und Ver- teiluig der Maschinen- und Apparateerzeugung vom 11. De- zember 1939 (Reich8geseßbl. Teil I S, 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesebbl. Teil T S. 2498) ordne ich hiermit an:
Ab 1. März 1942 dürfen in den Zuständigkeitsbereich der Fachgruppe Textilmaschinen fallende Maschinen und Hnr tungen nah dem Fnland nur mit Anstrich in grauer Farbe DIN 1842 RAL Farbton 7011 geliefert werden.
Es ist erwünscht, daß auch die Maschinen, die nah dem ée geliefert werden, den DIN-grauen Farbanstrih er- halten.
Ausnahmeanträge für bestimmte Maschinenarten sind über die Fachgruppe Textilmaschinen, die sih gutachtlih dazu ‘zu äußern hat, bei mir einzureichen.
Etwa noch vorhandene Bestände in anderen Farben sind
‘der Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschaftsgruppe Ma-
\chinenbau, Chemniß, Altchemnizer Str. 40, bis 1. März 1942
zu melden und dürfen aufgebrauht werden. j Die Geschäftsführung der Fachgruppe S@llmosüan urhführung
Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr zur Auskunfts-
erteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbüchec und
zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter
:die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom - 20. De- „zember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die
enkung . und Verteilung der Maschinen- ‘und Apparate- Erzeugung (Reichsgeseßbl. 1 S. 2498).
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange. i
Anordnung Nr. 44
‘der Reichsstelle für Mineralöl über die Lecäkhering, “die
Verarbeitung und den- Verbrauch von Säureharzen vnd | Säureteeren
„vom 6. Februar 1942 A i Auf Grund der Verordnung über den Warenuverklehr vom.
18. August 1939 (Reichsgeseubl. 1 S. 1431) in der Fassung
vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseubl. T S. 679) in Verbin- dung mit der Bekanntmachung- über die Reichsstellen zur Regelung und Ueberwahung des Warenverkehrs vom
“18. Ran 1939 (Deutscher Reichs- und Peiser Staats-
anzeiger Nr. 192 vom 21. - August 1939) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaft8ministers angeordnet:
B A
Säureharze und Säureteere sind. die bei der Raffin1tion-
* von Mineralölen aller Art einshließlich Steinkohlenteerölen, | ‘ Braunkohlenteerölen und Schieferteerölen mit Schwefelsäure
und/oder . Oleum anfallenden - Nebénerzeugnisse. harze fallen nit unter diese Anordnung.
82
(1) Säureharze und Säureteere dürfen nicht beseitigt
“ und nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralol -- abgegeben, - verarbeitet und verbraucht werden.
(2) Die Os kann mit Bedingungen und Auf- lagen versehen und jederzeit widerrufen werden.
Cumaron- |
“ kommissar für die - Preisbildung: von nachstehen
83 Die Reichss\telle für Mineralöl kann Ausnahmen von
dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen und jederzeit wider-
rufen werden. S 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden. nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
S5 ?
Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 6. Februar 1942.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
J. A.: Budczies.
, bestraft.
Bekanntmachung - Die am 4. F:bruar 1942 ausgegebene Nummer 5 des Reichsgesebblatts, Teil 11, enthält: | Fünfunddreißigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkchrs- Sn, Vom 22. Januar 1942. : an
Bekanntmachung über die Verlängerung des Päáktes gegen die Kommunistishe Jnternationale und den Beitritt von Bulgarien,
Dänemark, Rumänien, Kroatien, Finnland, der Slowakei und China zu diesem Pakt. Vom 29. Fanuar 1942.
Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 A für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 5. Februar 1942. Reichsverlagsamt Dr. Hubri ch.
Iichtamtliches
Aus der Verwaltung
Auszahlung der Kinderbeihilse ab 1. April 1942
_ Das Verfahren bei der Auszahlung der Kinderbeihilfe ist für die Zeit ab 1. April 1942 neu geregelt worden. Die Kinder- beihilfe wird’ im allgemeinen vierteljährlich ausgezahlt. Sie wird bar ausgezahlt, wenn der Beihilfeberehtigte nihts anderes -be- antragt. Sie wird auf Antrag auf ein Konto des Beihilfe- berehtigten überwiesen. Dex Beihilfeberechtigte kann zu dem An- trag eine vorgedruckte Postkarte verwenden, die ihm von seinem Finanzamt in en Tagen zugesandt wird.
_ Will der Beihilfeberechtigte diè Ueberweisung auf ein Konto bei einer Sparkasse, bei einer Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut beantragen, so übersendet er den Ueberweisungs- antrag dieser Bank, Sparkasse usw. Will der Beihilfeberechtigte die Ueberweisung auf sein Post]heckonto beantragen, so ÜüÜber- sendet er den Ueberweisung8antrag gee Postsheckamt. j
Die Kinderbeihilfe wird ausnahmsweise monatlih bar aus- gezahlt, wenn der Berechtigte das ausdrücklich beantragt.
Wirtschaftsteil t A
Zur Textils und Bekleidungsmesse in Leipzig
Die vom 1. bis 5. März stattfindende Reichsmesse in Leipzig wird nah vorläufigen Berehnungen von mindestens 7000 Aus- stellerfirmen des zFn- und Auslandes beschickt sein. Unter den ausländishen Kollektiven befindet sich nah etwa zehnjähriger Pause, wie schon kurz berichtet, diesmal auch Frankreich, das in der Hauptsaché Produktionsgüter, darunter Textilien und Be- kleidung, ilultew wird. Es sind dies zwei wesentliche Messe- artikel, die im Gesamtangebot der kommenden Früh}ahrsmesse in Leipzig einen breiten Raum einnehmen. Die großdeutsche Testil- industrie beansprucht allein zwei riesige Gebäudekomplexe am Königsplaß, während die ausländischen Textil- und Bekleidungs- zentren mit ihren neuen Mustern vorzugsweise im Ringméeßhaus untergebracht sind. :
Mit über 800 Aus stellern darf die Textil- und Be- kleidungsmesse für sich in Anspruch nehmen, die beste Orientie- rungsstätie uber die deutsche und G ropaGe Textilwirtschaft zu sein. Daraus erklärt sih auch die ständige Nach{rage nah Aus- stellungsständen, der leider noch nicht vollkommen entsprochen werden kann. Es ist zu verstehen, daß sih besonders Hersteller aus den eingegliederten und beseßten Gebieten wie auch aus den übrigen fontinentalen Ländern von der Textil- und Bekleidungs- messe in Leipzig angezogen E denn dort fann sich jeder Ein- käufer für die nahe oder ferne Zukunft gute Lieferquellen er- schließen. . Während des Krieges ist es niht möglich, die schon lange geplanten Ausbauten dieser Fachmesse vorzunehmen. Es konnten diesmal lediglich an neuem Ausstellungsraum 800 qm im Textilmeßhaus I1 hinzugewonnen wevden, die von der Tirol- Vorarlberger Textilindustrie gemietet worden sind. Sie erscheint zum ersten Male in Leipzig und wird in Form einer Gemein- shaftsshau Strickwaren, Spiyen, Druckstoffe und dergl. Je0en. Mit der abermaligen Erweiterung “ist die gesamte Ausstellungs- fläche der Textil- und Bekleidungsmesse i über 14000 gm ge- stiegen. Sie ist mit diesem Umfang die größte YaGme se der Welt und besißt eine Musterschau, die an Reichhaltigkeit shlechter- dings niht mehr zu überbieten ist. Neben einex Vielzahl von Einzelausstellerfirmen enthält die interessante Kollektive, die der Gesamtshau der Textil- und Bekleidungsmesse eine höchst inter- essante Note verleihen. So bilden u. a. Gemeinschaftsshauen die Greizer Kleiderstoffindustrie, die deutshe Pelzindustrie, Wirk- und Strickwaren aus der Ostmark, Thüringen und Bayern, ferner die Textilindustrie von Lißmannstadt und Bielig. Besonders im- posant wirken die Großausstellungen der deut]hen Kunstfeiden- und HZellwollindustrie, die neben rohem Fasergut auh Fertig- waren zeigen, damit jeder sih von deren-Güte überzeugen kann. Auf der Herbstmesse waren es die reinen Zellwollqualitäten, die stärksten Eindruck auf die fahlihen Besucher ausübten. Be- merkenswert sind auch die Reihenstände der deutshen Damen- und Herrenbekleidungsindustrie, die geschlossene Abteilungen bilden, ebenso wie die Hut- und Schirmindustrie, wodurch die Uebersicht über die Gesamtleistungen wesentlih erleihtert wird.
Das Mißtrauen, das früher gegen die Verwendung von künst-
I A - — R E __
Die Großhandéelsspanne
Mit den grundsäßlihen Fragen der Gestaltung der Groß- Liber gau Big umd -rabatte umd den t brr db .Probléèmen der Spannenhöhe esta sih Dr. Georg Busch in der neuesten Lieferung des F E S DERL e TeE. U Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel „Der Groß- und Außenhandel“. {Fnner-
lb ‘der geseyßlihen Handelsaufschläge, so führt Dr. Busch aus,
e man zwischen dem für den einzelnen Betrieb und dem für eine ganze Großhandélsstufe einer bestimmten. Branche - fest- legen Handelsaufschlag zu unterscheiden. Es könne sih bei den
uf[chlägen um Höchst-, Fest- und Mindestaufschläge handeln. Handelsaufshläge - für sämtlihe Betriebe einer bestimmten Branche auf der Großhandelsstufe seien in der Règel dann an- geovdnet worden, wenn der Preisstop nicht mehr “ ausreichend ewesen wäre und mit Ausnahmeregelungen eine Abstellung von tißständen nit hätte. gesihert werden können." Zu einer der- artigen generellen Aufschlagsregelung müsse gesagt werden, ‘daß sie, gleihgültig ob es sh um Fest- oder Höch tausschläge handele — wobei letztere die Tendenz hätten, zu Festaufshlägen zu werden — eine niht ungefährlihe und auf jeden Fall uner-
wünschte Nivellierung der Kosten und damit auch der Leistungen.
der Großhandelsunternehmen zur Folge habe. Es könne nit bestritten werden, daß einheitlihe Handelsaufshläge die Tendenz
zur Vereinheitlihung der Art der Bedarfsdeckung und auch des -
Bedarfs selbst in sih bergèn. Die Kosten in dén einzelnen Be-' trieben der gleihen Branche seien erfahrungsgemäß sehr ver- schieden. Deshalb seien \{chon die kostenmäßigen Vorausseßungen
für einen einheitlihen Aufschlag nicht gegeben. Einheitlich fest-
geseßte Handelsaufschläge würden immer den Nachteil hahen, daß sie entweder Differentialrenten im Handelsaufshlag Spiel- raum ließen, und damit den Anreiz zur Rationalisierung nit besonders verstärkten, oder falls der Aufschlag zu niedrig - fest- geseßt sei, einer großen Anzahl von branchegleihen Betrieben
einer Wirtschaftsstufe niht mehr die Deckung der Kosten und „Berechnung eines angemessenen Gewinns ermögliten. f
- ‘Richtlinien des Beauftragten für den Vierjahresplan für die
Preis- und Gewinnbemessung bei Rüstungsaufträgen vom .6. November 1941
Fn einem Erlaß an alle Preisbildungs- und Preisüber- wachungsstellen (X — 32 — 1436/41 v. 6. 12. 41) gibt der Reichs- m Erlaß des
Beauftragten für den Vierjahresplan Kenntnis:
“tragnehmèr der gleiche Fame, gilt für eîñe It
lichen Fasern bestanden hat, ist heute vershwunden. Die praktische Verwendbarteit der deut]chen Kunstseiden und Zellwollèn it nahe- u unbegrenzt. Sie haben. sih Gebrauchsgebiete erobert, die bis» er nur der Wolle, Baumwolle oder Setdé vorbehalten waren, und sind auh im tehnishen Einsay zu führender Stellung ge- langt. „Deutschland besi an geschaffenen Fäsetir- nicht nur jolche vegetabilen Ursprungs, sondern auch vollsynthetishe.- Erwähnt jei die säure-, feuer- und wasserfeste E und die neuesie Erfindung der Perlon-Faser auch Perlon-Seide genannt, die sih vorzüglich für Bekleidungszwecke eignet, feiner als Natur- seide ist und eine volllommene Umwälzung der Seidenstosfweberei und Strumpfindustrie herbeizuführen verspricht.
Auch in modisher Beziehung erfüllt die Textil- und Be- fleidungsmesse weitgespannte Erwartungen, denn sie zeigt tra- ditionsgemäß leßte Neuheiten. Die L en vergangenen Kriegs- messen vorgelegten Sortimente der En mp Hte. die mit ihren wasserabweisenden, laufmaschenfesten, müestichsicheren und leuchtenden Mustern geradezu sensationell wirkten, dürften wieder eine Bereicherung cue Exst vor wenigen Wochen hat ein Chemnitzer Strumpffabrikant sich ein Patent im Fn- und Ausland schüßen e das durch Anbringung von Längsverstär- kungss\treifen, die plastisch als Reliefnähte - hervortreten und die \chlänke Linie des Beines betonen, eine shonende Behandlung der Damenstrümpfe beim Anziehen ermögliht und deren Lebens- dauer beträchtlich verlängert. Treffli elungen sind a die neuen Modeschöpfungen der deutshen Seidenindustrie. unts streifige und einfarbige Jacquards werden mit Rosetten, Stern- Fen oder kleinen Kringeln verziert. Fm rag v d herrschen
leinwirkungen und Kleinmuster vorx, durch die der A eine natürliche Belebung erfährt. Rheinische Seidenwebereien liefern das Reliefmuster und der Rohseide täuschend ähnlihe Qua- itäten. Die s in der Verzwirnungsindustrie und die Einbeziehung der Zellwolle gestatten fabrikatorishe Leistungen, die das Absanttatiaebat der Textil- und Bekleidungsmesse auf ein hohes Niveau heben, dessen Spiegel man in einex besonderen Modenschau, dié während mehrerer Tage der Meßwoche im Licht- spielhaus „Capitol“ vorgeführt wird, - vorfindet. Die neue Mode in Druckfstoffen ist ruhiger geworden. - Jn den Kollektionen für 1942. treten kleine ein- und mehrfavbige Streumotive aus Blatt-, Ranken-, Feder- und Bänderwerk hervor. Es werden damit hübsche Effekte erzielt, die das Auge erfreuen und nicht so auf- dringlich sind. Der neue Damenvegenschirm hat eine mehr Mle Form erhalten und wivd in dunkelbraun mit goldfarbigem Kordel- {hmuck und Jambisgriff oder auf hellem Grund schottish ge- mustert geliefert, wobei häufig handwerklih bearbeitete Edelhölzer Verwendung finden. Es würde zu weit führen, wollten wir n2ch auf modishe Details eingehen, wie sie bei, Herren- und Damen- befleidung in TUGENS treten werden. Das muß dem Studium der Besucher eaen leiben. Die Neuheiten- und Musterschau der Textil- und Bekleidungsmesse in E0NO ist jedenfalls einzig- artig und bereichert das fachliche S des fortschrittlich den- kenden Einzelhändlers. Schon. aus diejem Grunde macht sih ein
- Besuch: der Reichsmesse in Leipzig bezahlt.
_— e ma -
„1. Rüstungsaufträge müssen grundsäglih zu Felpreista ver- n werden. Bei der Vergebung: an mehrere :Auftragnehmer
- gilt ge aa für ‘alle: Auftragnehmer oder — bei sehr ver-
dedenartigen Verhältnissen —- für Gruppen vergleihbarer Auf- a y ¿ Festpreis für ‘die gleiche Leistung. Der estimmte Bes lea oder eine be- immte Auftragszeit, die so zu beme es sind, daß dem Untér, nehmen ein ausreihender Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben wird; er darf nicht abgeändert werden, es sei denn, daß er infolge Täuschung oder Jrrtums unangemessen festgeseßt worden ist. Bet Erteilung weiterer Aufträge ist ein neuer Festpreis zu verein- baren; der neue Festpreis soll dem Unternehmen einen dán- gemessenen Teil des aus echter ens erzielten Mehr- ewinns“ belassen. Soweit ausreichende Unterlagen für einen veisvergleih ‘vorhanden sind, kann der Festpreis auch nah diesem bestimmt werden. i
2. Fertigungen im De und. Entwicklungsstadium kön- nen zu Richtpvreisen vergeben werden. Sobald eine Nahkal- kulation erfolgen kann, sind aus, big diese Fertigungen an-
emessene Festpreise nah den in Ziffer 1 niedergelegten Grund- äyen zu vereinbaren.
3. Bei - Auftragsänderungen is der vereinbarte ang emelene Festpreis durch Vorkalkulation der Aenderungskosten entsprehend abzuändern, und im übrigen, wie zu Ziffer 1, zu verfahren. Das gilt insbesondere für Aenderungen, die während des Laufs einer Serie eintreten.
4. Haben dar Reichskommissar Lf die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen den Festpreis bestätigt, unterliegen die daraus anfallenden Gewinne-niht der Gewinnabführung nah § 22 KWVO. i |
5. Jst die Genehmigung nah Ziffer 4 niht erfolgt oder stammen die Gewinne aus Rihtpreisen, so sind die Preîs- behörden im Rahmen der Gewinnprüfung nah § 22 KWVO ge-
Iten, bei der Gewährung. eines Leistungszuschlages für besondere eistungen tehnisher oder ¿rgan or Ser Art, sparsame Wirt- M tels 1 und günstige KostengestalÈung großzügig zu verfahren.“ ' ‘ s
Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redakttionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: i, V.: Rudol | ü any \ch in Berlin-Charlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags8- und Druckerei GmbH., Berlin, Drei Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
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eint dem Wochentag abends. Se Sn R T E S Saz Mt thr D abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
oft monatli ch Zeitung8gebühr, aber anns BVestellgeld j für Selbst« p monatli. e Postanstalt Vestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Petslie Mos 32. Einzelne Nummern dieser Nusgabe kosten 30 F, einzelne Ve
ai Hy. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des
en nehmen
zeigenprei 0 ÆAK, einer dreigespaltenen é
mmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druc e Ins auf einseitig beshriebenem Deree völlig druckreif einzusenden, insbesondere | darin auch anzugeben, welche ERI oder durch Sperrdrudk (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben w sollen. urin
Naum espaltenexn 55 Breiten Zeile De On D pg ev PetitoZeile 1,85 G, L TEL dgen
Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter-
— Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs« termin [v der Anuzeigensftelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, . Konto Nr. 1/1913
Nr. 32
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Schuß von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege (berihtigte Fassung der Veröffentlihung in Nr. 30/1942).
Zweite Anordnung über den Absay von Flaschen. Vom 4. Fe- bruar 1942.
Zweite Anordnung über den Absaß von Geschirr- und Zier- gegenständen aus Steingut. Vom 5. Februar 1942.
Vekanntmachung über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den beseßten Me. Vom 6. Februar 1942.
Bekanntmachungen er Geheimen Staatspolizei Troppau über die Einziehung von Vermögens3werten für das Reich.
Amtliches
Deutsches Reich
Vizepräsident Dr. Bode bei dem Oberlandesgeriht Danzig ist zum Generalstaatsanwalt daselbst ernannt.
Bekanntmachung
über den Schuß von Berufstrachten und Berufs3abzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege *)
Die mit der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1918 ver- öffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Ver- bänden usw. wird unter „Preußen“, wie folgt, ergänzt:
Lfd. Nr.
‘
Kon- Schuß- Tag der
Name fession| gegenstand | Genehmigung
Siß
67 | Schwestern- | Berlin C2, | — | Abzeichen | 31, 1. 1942 schaft der Breite ) Reichs- Straße 23/24
hauptstadt
Berlin, den 81. Januar 1942. Der Reichsminister des Jnnern. J. A.: Dr. Enge l.
*) Fn berichtigter Form nohmals veröffentlicht, da die Ver- öffentlißung in Nx. 30 vom 5. 2.1942 fehlerhaft exfolgt war.
Zweite Anordnung über den Absaß von Flaschen Vom 4. Februar 1942
Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15. Fuli 1933 (Reichsgesevbl. T S. 488) ordne
ih an: 81
§ 1 der Anordnung über den Absay von Flashen vom 10: Juni 1940 (Deutscher Reichsañz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 134 vom 11. Funi 1940) erhält folgende Fassung:
„Die Hersteller von weißen oder ia Flaschen sind ju der nachstehenden Marktregelung zusammengeschlossen, auf ie der Gemeinschaftsvertrag der Markt- und Leistungs- emeinschaft der Hohlglasindustrie, Berlin, Anwendung sindet soweit in dieser Anordnung nichts anderes be- timmt ist.“ -
89
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 4. Februar 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Zweite Anordnung über den Absaÿ von Geschirr- und Ziergegenständen aus Steingut Vom 5. Februar 1942
Auf Grund des Geseyes über Errihtung von Zwangs- E vom 15. Fuli 1933 (Reichsgesebbl. T S. 488) ordne an: : 81
§ 1 der Anordnung über den Absay von Geschirr- und ergegentinzn aus’ Steingut vom 27. Mai 1940 (Deut- E eihsanz. Nr. 123 vom 29. Mai 1940) erhält folgende assung: :
„Die Hersteller von Geschirr- und Ziergegenständen aus Steingut sind zu der nachstehenden Marktregelung zusam- mengeschlossen, auf die die, Saßungen des Steingutverbandes e. V., Berlin, Anwendung finden, weit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist.“
82 § 2 Abs. 1 der Anordnung über den Maas von Geschirr- und Ziergegenständen aus Steingut vom 27. Mai 1940 er- hält folgende La Ene „(1) Die Hersteller von Geschirr- und Ziergegenständen aus Steingut bedürfen qu Rechtsgeschäften, welche die Liefe- rung dieser Erzeugnisse betreffen, und, N Rechtsgeschäfte vor Jnkrafttreten der Bestimmungen dieses Absayes abge- schlossen worden sind, zur Lieferung dieser Erzeugnisse der
Vetrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Wr.: 19 33 33,
Verlin, Sonnabend, den 7. Februar, abends
Einwilligung des Steingutverbandes e. V., Berlin. Der ge- nannte Verband kann bestimmte Gruppen von Rechts- E von der Einwilligung ganz oder zum Teil frei- tellen.“
83
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 5. Februar 1942. Der Reihswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fried.
Bekanntmachung
über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den beseßten Gebieten
Vom 6. Februar 1942
Die am 6. Oktober 1941 in Bobruisk errichtete Reichs- kreditkasse ist am 31. Fanuar 1942 aufgehoben worden.
Berlin C 111, den 6. Februar 1942.
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wilz.
Bekanntmachung
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den su- detendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte A ligen der Else Sara Beldengrün, geb. Laweßkly, geb. am 21. 11. 1887 in ?, zuleßt dite: in Fulnek, jest unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanz- verwaltung — eingezogen.
Troppau, den 4. Februar 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung
__ Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den su- detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. I S, 911) in Berbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters. im Sudetengau vom 29. August 1939 — II 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen der Gastwirtin Maurice Sara (genannt Mizzi) Fellinek, geb. Krause, geb. am 28. August 1881 in Leipnik, zuleßt wohnh. in Buchelsdorf bei Freiwaldau, jeßt im Protektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanz- verwaltung — eingezogen. Troppau, den 4. Februar 1942,
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks3- und staatsfeindlihen Vermögens in den su- detendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 — Ta 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte GacirGtan der (Fngenieur) Vera Altenstein, L am 21. 5. 1901 in ?, zuleßt wohnh. in Neutitschein, jeßt angeblich im Pro- tektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichs- finanzverwaltung — eingezogen.
Troppau, den 4. Februar 1942. :
«Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Postschectkonto: Verlin 41821 194
R E M pem j
Iichtamtliches Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 8. kis 17. Februar
Staatsoper Sonntag, den 8. Februar. Mo rgenveranstaltun g. Ballett der NSG.-KF. Beginn: !1 Uhr. — Rigoleétto.
Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 164 Uhr. — Fn der Philharmonie. Voraufführunçg. 5. Sinfontie-Kon- zert der Staatskfapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn 1114s Uhr. : L
Montag, den 9. Februar. Jn der Philharmonie. Hauptauffüh- rung. 5, Sinfonie-Konzert der Staats- kapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginnt 1714 Uhr.
Dienstag, den 10. Februar. Ero der Schel m Mufikal. Let- tung: Schüler. Beginn 17 Uhr. |
Mittwoch, den 11. Februar. Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn 17 Uhr.
Donnerstag, den 12. Februar. Die Entführung aus dem Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Freitag, den 13. Februar. Tannhäuser. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 16 Uhr.
Sonnabend, den 14. Februar. T osca. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 Uhr.
Sonntag, den 15. Februar. Cavalleria rusticana/Bas- jazzo. Mujsikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 Uhr. Montag, den 16. Februar. Tiefland. Musikal. Leitung!
Schüler. Beginn: 17 Uhr. Dienstag, den 17. Februar. Salome. Musikal. Leitung: Clemens Strauß a. G. Beginn: 1714 Uhr. Schauspielhaus Sonntag, den 8. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 171s Uhr. B e 9, Februar. Jphigenie in Delphi. Beginnz P V: Dienstag, den 10. Februar. Julius Caesar. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 1724 Uhr. Donnerstag, den 12. Februar. Faust. Beginn: 1614 Uhr. A E 13. Februar. Fphigeniein Delphi. Beginnt r. Sonnabend, den 14. Februar. Fau sst Beginn: 1614 Uhr. Sonntag, den 15. Februar. Turandot. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die lustigen Weiberx voy Windsor. Beginn: 17%s Uhr. Kleines Haus
Sonntag, den 8. Februar. Die beiden Klings8berqg. Be- ginn: 18 Uhr. 5 Mos pi 9, Februar. Fan der Wunderbare. Beginnt L Dienstag, den 10. Februar. Kollege kommt gleich. Be- ___ gint: 18 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Die beiden Klings8berg. Beginn: 18 Uhr. oan ag den 12. Februar. Die Fournalisten. Beginn: hr. i i Freitag, den 13. Februar. Mo ral. Beginn 18 Uhr. E 14. Februar. Die Fourialisten. Beginn: D, Sonntag, den 15. Februar. Kollege kommt gleich. Be- ginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die beiden Klingsberg. Be-
ginn: 16 Uhr. Lustspielhaus Sonntag, den 8. Februar. Py g malion. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 9. Februar. Tageszeiten der Liebe. Be- ginn: 18 Uhr. Dienstag, den 10. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, den 12. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr. Freitag, den 13. Februar. Tageszeiten der Liebe. Be- C: 18 Uhr. Sonnabend, den 14. Februar. Urvraufführung! Johann. Be- ginn: 18 Uhr. Sonntag, den 15. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr.
0 Wirischaftsteil
Gemeinschaftshilse der Wirtschaft für eingeshränkt arbeitende Unternehmungen
Nach den bisher geltenden Bestimmungen konnte die Ge- meinschaftshilfe der Wirtschaft in der Regel nux dann Anwendun inden, wenn die völlige Stillegung eines Unternehmens dund rieg8wirtshaftlihe Maßnahmen verursaht worden war. Unter- nehmungen, deren Betrieb durch kriegswirtschaftlihe Maßnahmen nur stark eingeshränkt wurden, konnten daher im allgemeinen nicht in den Genuß der Gemeinschaftshilfe kommen. Kriegswirt- \chaftlih bedingte Betriebseinshränkungen sind jedoch häufig so weitgehend gewesen, daß ein Ausgleich zwischen Ertrag und Un- kosten niht mehr gefunden wurde. Diese etriebe ihüfsen daher, wenn ihnen nicht aus der Gemeinschaftshilfe geholfen wird, über kurz oder lang zum Erliegen kommen. An der Aufrechterhaltung der Produktion dieser Betriebe kann aber ein volkswirtschaftliches Interesse bestehen.
Um dieser Sachlage Rechnung zu tragen, hat der Reichswirt- schaftsminister im Einvernehmen mit den juländi en Ministerien eine von der e S net erlassene Beihilfeordnung für Nu arbeitende Unternehmen genehmigt, die eine Er- gänzung er Beihilfeordnung im Rahmen ‘der Gemeinschaftshilfe
er Wirtschaft darstellt. Es können nunmehr auch nahweislich
erheblich eingeschränkt arbeitende Betriebe Beihilfen aus der Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft erhalten. Die Einbeziehung solcher Unternehmen in die De Ce ist z. B. möglich, wenn die völlige Stillegung durch das Reichswirtschaftsministerium oder eine andere dazu befugte Behörde untersagt worden ist, oder wenn die zuständige Arbeitseinsaßbehörde bescheinigt, daß der Betrieb die thm bisher belassenen Arbeitskräfte weiterbeschästigen darf, weil p an anderer Stelle niht eingeseßt werden können. Die Beihilfegewährung ist weiterhin möglih, wenn die Wirt- h thi br 0% (bei exkehrsunternehmen die Reichsverkehrs- gupos bescheinigt, daß die Ermöglihung der eingeshränkten
eiterarbeit aus volkswiktschaftlihen Gründen gerechtfertigt ist.
Die Reich8gruppen sind ermächtigt worden, weitere Richt- linien für das Verfahren und die Bemessun der Beihilfen zu erlassen. Die Antragsstellung erfolgt wie Son bisher für die Gemeinschaftshilfe bei den ictschaftegruppen bzw. deren fach« lihen Untergliederungen.
Die Beihilfenordnung für eingeshränkt arbeitende Unter- nehmungen wird im Ministerialblatt des Reichswirtshaft3« minifteriums veröffentliht werden.
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