1942 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staat2gnzeiger Nr..53 vom 4. März 1942. S. 2

Anordnung 62 a

der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme von Lager- beständen an Metallen und Metallerzeugnissen

Vom 3. März 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 8. August 1939 (Rie I S. 1430) in der Pa er Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwahung Und Boge ung des Waren- verkehrs. vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsministers und im Einvernehmen mit T Vorsiber des Statistishen Zentralausschusses an- geordnet:

S1

Die Anordnung 52 der Reichsstelle Ls Metalle, betr. Beschlagnahme von Lagerbeständen an Halbmaterial und anderen Metallerzeugnissen, vom 19. Dezember 1941 (Deut- her Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nx. 299 vom 22. De- gember 1941) wird aufgehoben. An ihre Stelle treten die nachstehenden Bestimmungen dieser Anordnung.

82

(1) Von den Bestimmungen dieser Anordnung werden nachstehende Formen von Metallen betroffen:

a) Rohmaterial (insbesondere Neu- und Blockmetalle) und Abfallmaterial (Altmetall und Metallabfälle) Rohmaterial und Abfallmaterial kommen nur für stilliegende Betriebe nah § 4 in Betracht —,

b) Ne (osiermes Metall wie insbesondere

leche, Stangen, - Rohre, Drähte, Gußstücke usw.),

c) unfertige Gegenstände, die nux durch Be- odex Ver- arbeitung eines einheitlihen Halbmaterials hecge- stellt sind.

(2) Bei lbmaterial ist für eee Betriebe die Halbmaterialliste zu § 16 Absayß 2 der Anordnung 51 vom 12, Dezember 1941 (Deutscher Reich8anz. U. Preuß Staats- anz. Nr. 294 vom 16. Dezember 1941) maßgebend, jedoh mit Ausnahme der in diese Liste aufgenomntènen Plattie- rungen auf Eisen und Stahl.

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(1) Di- in dieser Anordnung ausgesprochenen Beschlag- nahmen umfassen diejenigen Bestände, über die der Betroffene am 1. März 1942 verfügungsberechtigt ist, gleichviel ob diese Bestände fich in seinem eigenen Gewahrsam oder in fremdem Gewahrsam befinden. Als verfügungsberechtigt gilt der Be- troffene auch über solhe Mengen aus jene en, die bereits or Ablieferung an andere oder zur Verarbeitung für andere bestimmt sind (z. B. Umarbeitungsmaterial).

(2) Die Veschlagnahme kommt nicht zur Durchführung, wenn die besh!agnahmepflichtigen Gesamtbestände des Be- troffenen nicht mebr als 20 kg betragen.

L 4 Bei stilliegenden Betrieben jeder Art werden die ge- famten Bestände an Rohmaterial und Abfallmaterial, Halb- material sowie unfertigèn Gegenständen gemäß §& 2 a) bis c) in folgenden Metallen beschlagnahmt: Klassengruppe I] Aluminium und Aluminiumlegie- rungen, TIT Blei und Bleilegierungen, VIII Fupler ; IX Kupferlegierungen, XTI1I1 Nickel und Nickellegierungen, XI1RX Zink und Zinklegierungen, XX Zinn und Zinnlegierungen.

_§6 __ (h) Bei in Gang befindlichen Betrieben von Erzeugern, - Händlern und Verarbeitern von Halbmateriäl gilt die Be-

‘ag ag me nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen nur r die

etallflassen: TIT A Blei, nicht legiert, III B Hartblei (Antimonblei), VIII A Meffe nicht legiert, IX A Messing- und Tombaklegierungen, IX B Rotgußlegierungen, IXC Q Meeren, IX D Néusilberlegierungen, IX F Andeve Due Ven (mit Ausnahme von Fu legierungen der Klasse VI1I1 B und Kupsfer- idel-Legierungen der Klasse IX E).

(2) Als Verarbeiter von Halbmaterial gelten auch Be- triebe, die Halbmaterial nicht zur He stellung von Erzeug- pissen, wohl aber zur Ausbesserung oder Justandhaltung von . Vetriebsmitteln und Anlagen, zum -Einbau oder sür sonstige gewerblihe Zwedcke verwenden.

86 Bei allen Erzeugeru von Halbmaterial werden in jeder Metallklasse beshlagnahmt: nO j

a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen von Halbmaterial und unfertigen Gegenständen, in denen vom 1. Oktober 1941 bis zum Februar 1942 keine Lieferungen an andere oder an den eigenen Betrieb zum Zwecke der Weiterverarbeitung erfolgt und auch keine een, Bestellungen angenommen

worden sind; darüber hinaus b) diejenigen Mengen an Pôve der Bestände am 1. März 1942 den doppelten onatsdurchshnitt der Lieferungen aus eigener Er- eugung oder eigenen Beständen während der nate Oktober 1941 bis Februar 1942 übersteigt.

87 Bei alen Häudleru mit Halbmaterial we i Inetiiale LesGiagn E exial Mexden in: jeder a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen v Halbmaterial und unsertigen Eegensnten, in denen vom 1. Oktober 1941 bis zum Februar 1942 keine Belemden an andere erfolgi und auch keine festen Bestellungen angenommen worden sind; darüber hinaus b) diejenigen Mengen an Halbmaterial und unferti Pegen tänden, um welche die Höhe der Be aeaen 1. März 1942 den dreifahen Monatsdurchschnitt der

Lieferungen aus eigenen Dae n während der Monate Oktober 1941 bis Februar 1942 übersteigt.

albmaterial; um welche die

L Ta T 8

“Bei allen Verarbeitern von Halbmaterial werden - in

jedex Metaliklasse beschlagnahmt: a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen von Haibmaterial und unfertigen Gegenständen, für die nah dem am 1. März 1942 gültigen Fertigungs8-

rogramm des Betriebes und nah den im Moien |

Beitpunkt ültigen Verwendungsverboten der Reichsstelle fur Metalle keine Verarbeitungsmöglich- keit 1m eigenen Betriebe besteht; darüber hinaus

b) diejenigen Mengen an Halbmaterial, um welche die Höhe der Bestände am 1. März 1942 den voraussicht- lichen Bedarf .des Betriebes für die nächsten drei

_Mouate- übersteigt. Soweit dieser Bedarf nicht vor- aussehbar ist, gilt als Maßstab der tatsächliche er- laubte . Verbrauch während der leßten drei Monate.

; 89 Formen, Sorten und Dimensionen von Metallen oder Metaller eugnissen, die N für die Ausbesserung oder Jnstandha evi eigener Betriebsmittel und Anlagen be- nötigt werden, sind bis zur Höhe des voraussihtlichen Bedarfs E solche Äusbesserungs- und JFnstandhaltungszwecke während er nächsten sech8 Monate von der Beschlagnahme befreit.

8 10 Soweit die Beschlagnahme nur einen Teil der vor- ndenen Bestände erfaßt, sind als beshlagnahmefrei in erster inie diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen auszu- sondern, an denen erfahrungsgemäß der Ingen ie Bedarf besteht, unter Berücksichtigung S besonderer wierig- keiten für eine Neuanfertigung oder Neubeschaffung. Bei Be- trieben, für die ein N eingeseßt ist, hat die Auswahl der beschlagnahmten und der beshlagnahmefreien Gegenstände unter- Mitwirkung des Umstellbeauftragten - zu erfolgen. : ? 8 11 : Die Reichsstelle für Metalle kann durch Sonderentschei- dung die Sat des beshlagnahmten Materials in allen oder einzelnen Metallklassen erhöhen, für bestimmte Er- zeugnisse, ormen, Sorten oder Dimensionen eine erweiterte eshlagnahme aussprechen oder die Verteilung der Bestände in beshlagnahmtes und beshlagnahmefreies Material ab- weichend von den Maßnahmen des Betroffenen regeln.

8 12

Veränderungen an den beshlagnahmten Gegenständen, insbesondere ihr Verbrauch und ihre Verarbeitung oder Be- arbeitung sowie ihre i Ev aus dem Betriebe, ihre Ver- äußerung oder Rechtsgeschäfte, durch die eine Verpslichtung ju threr Veräußerung begründet wird, sind nur mit ausdrück- icher Genehmigung der Reichs\telle für Metalle zulässig. Jm E gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung des renver- kehrs vom 4. März 1940 (Reichsgesehbl. 1 S. 551).

8 13 E (1) Von § 12 dieser Anordnung gelten folgende Aus§- nahmen: a) Eine Verbrauhs- und Bezugshberechtigung nah Teil T der Anordnung 51 darf von dem Berechtig- ten durch Entnahme aus seinen hey Page iamtan Beständen ausgenuyt werden, soweit die ötigten Erzeugnisse weder in den beshlagnahmefreien Be- ständen des Betriebes e a ind noch auf Grund laufender Aufträge ihre rechtzeitige Anliefe- rung zur Deckung des vorliegenden Bedarfs er- wartet werden kann. Die Dig arp ng ist _in diesem Falle um die aus den L iéilagrabmten Be- ständen entnommenen Mengen zu kürzen und darf insoweit niht mehr zu anderweitigem Bezuge ver- wendet werden. i b) Erzeuger von Halbmaterial und Händler mit Halb- material dürfen Lieferungen, die durch ordnungs8- inâßige Erklärung nah 126 der Anordnung 51 legt oder nah § 25 der Anordnung 51 von der Er- klärungspfliht befreit sind, aus ihren beshlagnahm- ten Beständen ausführen, foweit das zu liefernde Material aus den chlagnahmefreien Beständen oder der laufenden Erzeugung niht entnommen werden kann, also eine Neuanfertigung bzw. Neu- beschaffung erforderlih sein würde. (2) Die Ausnahmen gemäß Absay 1 a) und b) sind B endbar diejenigen Zeigt Bestände, über die bereits eine Verfügung seitens der Reichsstelle für Metalle bzw. in deren Auftrage getroffen ist.

8 14 (1) Jn jeder Metallklasse sind für die beshlagnahuten und de Die beshlagnahmefreien Bestände ASE ger- buchblätter anzulegen und zu führen. (2) Bei jeder nah den Bestimmungen dieser Anordnung oder auf Grund einer Sonderbewilligung durch die Reichs8- stelle erfolgten Entnahme aus den be[Slagnahmten Beständen

muß zunächst eine Umbuchung auf das Lagerbuchblatt für bes.

\shlagnahmefreie Bestände EN und der Abgang an den eigenen Betrieb oder Abgang an fremde Läger oder Betriebe auf dem Lagerbuchblatt sür die beshlagnahmesreien A verzeichnet werden. Diese Umbuchung ist nicht er-

rderlih bei Lieferungen, die auf Grund einer Verfügung er Reichsstelle nah § 17 diesec Anordnung erfolgen.

S 15 ; Die beshlagnahmtien Bestände sind von den beschlag- nahmefreien Beständen abzusondern und als von der Reichs- e füx Metalle d §8 b) besch ju kenngeihnen. Bei den nach

e

: ) 6 b), § 7b) und § 8 agnahmten Beständen genügt do due nur lagerbu méige Absonderung, wenn wegen e

esonders großer Anzahl von verschiedenen Erzeugni en, ormen, Sorten und Dimensionen in einem Betriebe die tat- ächliche Absonderung erhebliche Schwierigkeiten und Arbeit verursachen würde. s 8 16

(1) Alle von der Beschlagnahme nach §88 6, 7 oder 8 be- troffenen Betriebe (d. h. Erzeuger von Halbmaterial, Händler ane Mee d uet Trat 196 van Se tere LRE

estens zum 15. Apri e Höhe ihrer - nahmten Bestände nach dem Stande vom 1. Me 1942 über die in L bezeihnete Stelle an die Reichsstelle für Me- talle zu melden. ; :

(2) Für diese Meldung sind besondere amtlihe Vordrucke u verwenden. Diese Vordrucke werden in der zweiten Hälfte es Monats März 1942 bei den Jndustrie- und Handels-

| kammern und bei den Handwerkskammern erhältlich sein.

Sämtliche Fragen des Vordrucks sind genau und vollständig

zu beantworten, Die Meldungen ey in doppelter Ausferti-s

gung abzugeben; ein drittes Stück hat der Meldepflichtige als eleg bei feinen Akten aufzubewahren. (3) Die einzelnen Meldepflichtigen haben ihre Meldung bei nachgenannten Stellen 2 ingtcci i: “E a) Erzeuger von Halbmaterial bei der für sie züstäns digen Fachgx J L

DAE

b) Händler mit Halbmaterial bei der Fahgruppé Mé- . tallhalbfabrikate in der Wirtschastsgruppe Größs *

und Außenhandel,

e) Verarbeiter von: Halbmaterial als handwerkliche Betriebe bei der für fie zuständio-n Handwerks- kammer, als industrielle Betriebe bei der für sie ju N Wirtschaftsgruppe (als zuständig gilt die

der im Betrieb aus Halbmaterial hergestellten' zeugnisse fällt). ; ria] (4) Stilliegende Betriebe haben unverzüglich, spätesten®

bis zum 31. März 1942, der nah Absay 3 für sie zuständigen -

Stelle in Briefform (ohne Vordruck) zu melden, welche Men- en von Metallen oder M enen bei ihnen ‘vor- handen ind, die E 4 dieser Anordnun chlagnahme fallen. e Mengenangaben find in Kilogramm ju machen, und zwar getrennt nach den in § 4 angegebenen etallflassengruppen, innerhalb jeder Metallklassengruppe unterteilt nah Rohmaterial, Abfallmaterial, Halbmaterial und unfertigen Gegenständen. Soweit eine-genaue Gewichts angabe oder Aufteilung niht mögli ist, muß dies in der brieflichen Meldung begründet werden. S

8 17 (1) Die beschlagnahmten Bestände unterliegen der Ein- grun durch die- Reichsstelle für Metalle. Sie müssen auf nweisung der Reichsstelle bestimmten Abnehmern angeboten und an diese vexäußert und abgeliefert werden. Die Preise, zu denen die Veräußerung zu erfolgen hat, werden vonder eihsstelle für Metalle bekanntgegeben. ____(2) Die Anweisung der Reichsstelle zur Anbietung, Ver- An tung und Ablieferung im Sinne von Absay 1 und die Be Aga der Preise kann dur Mitteilung an die ein» zelnen Betroffenen oder durch allgemeine Bekanntmachung im Deutschen E E A und Preußischen Staatsanzeiger óder auf anderem Wege erogen (3) Zur Mitteilung an die Betroffenen kann die Reich§- L Fb der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, zur urhführung der Einziehung des organisierten - Metall- handels bedienen.

8 18 _ Soweit eine Bersügung der Reichsstelle für Metalle ge- mäß § 17 sich nach Metallklassen oder men E nur auf einen Teil der beshlagnahmten Bestände erstreckt, bleiben im übrigen die Beschlagnahme und deren Wirkungen ynverändert aufrecht erhalten, 8 19

(1) Zu Beginn ‘is neuen Kalendervierteljahre3, erst- malig am 1. Juli 1 hat jeder Betroffene zu prüfen, ob und. in welcher Höhe bei ihm Bestände angewachsen siud, die nah den Bestimmungen dieser Anordnung der Bes naue unterliegen. Er mat solche Bestände ohne weitere 0

ren.

(2) Die Destinimungeg über Termine und Fristen in den“ bei der wiederholten eig graqme gemäß ‘9a: l N

6 bis 8 fin say 1 finngemäß anzuwenden. Maßge

hme,

für 8 Ga) und § 7a):

Lieferungen und Bestellungen lehten sechs Monate vor dem Stichtage,

für 26 D und §8 7 b):

die Bestand8höhe am Stichtage der wiederholten Beschlag- na | i A

oppelte bzw. dreifache Monatsdurh\ nit der Lieferungen - während der La cchS

Monate vor dem -Stichtage, für 8 8 a): :

und die im gleichen

wendungsverbote, für 8 8 b):

er voraus\i{htlihe Betriebsbedarf für die R \sten drei Monate nah dem E la ri ¿Di

[ens der tatsächliche erlaubte Verbrauch während er drei unmittelbar vorangegangenen Monate.

8 20 (1) Räumlich getrennte Teilbetriebe oder Zweignieder- lassungen eines Unternehmens haben die Bestimmungen dieser

Anordnung wie selbständige Betriebe zu befolgen. See

_(2) M räumlih zusammenhängende gemischte Betriebe, die sowohl Erzeuger von Halbmaterialk wie Verarbeiter “von

Halbmaterial find gelten folgende Bestimmungen: .

a) Wenn die Herstellung von Halbmaterial ausshlie lih für den Bedarf des eigenen Betriebes erfol ist die Beschlagnahme nach § 8, d. h. nah den; Be- stimmungen für Verarbeiter von Halbmaterial, nicht dagegen nah § 6, durchzuführen.

b) Wenn dagegen aus der Erzeugung von Halbmaterial niht nur der eigene Betrieb versorgt, sondern auhch fremde Abnehmer beliefert werden, so kommen ents weder nur die Bestimmungen für Erzeuger

von Hakbmaterial nah § 6 oder n ux die Bestim- mungen für Verarbeiter von Halbmaterial

nah § 8 zur Anwendung, je nachdem“ ob die Be- lieferung sremder Abnehmer odex die Beliefecung des eigenen Betriebes mit dem erzeugten Halb- ) Biatt ei bes e) In keinem e ist es attet, beschlagnahmefreie estände sowohl nah § gs wie nach § 8 b) “l er- renen, : 8 21 Die Reichsstelle für Metalle kann auf begründeten An- trag Ausnahmen von diesex Anordnung bewilltzen Anträge auf eine solche Etaahme find stets über diejenige Stelle ein-' zureichen, die für die Entgegennahme der Meldung nach § 16 zuständig ist. An die gleiche Stelle sind etwaige An ragen zu dieser Anordnung zu richten.

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irtschaftsgruppe, in deren Bereich die Petterelale

unter die ‘Bes

rung unverzüglih seinem beschlaguahmten - Lager zuzu--

Nr. d. 4 Zahlbar E E k | 8 am Stichtage e d Ferkigun 8programm :

eitpunkt gültigen Ver-

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 53

, Untersuchungs- und Strafsachen, 4, Oeffentliche Zustellungen, s L ERR E Webiticin "4 : nzamt Anzeige über die den Steuer- L Untersuchungs- und pfli igen E tehenden Forderungen Strafsachen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser [47818] Steuersteckbrief

Bekanntmachung zum Zwecke der Er- : füllung an die Steuerpflichtigen eine und Vermögensbeschlagnahme. ¡ | Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay 1 Der Kaufmann A. Me des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch Lachotzki, r D L ar e) dem Reich gegenüber nur dann befreit, gu Krumfließ (Kreis Deuts Kron | | wenn er beweist, daß er zur Zeit der D E f aaoitip Ua, f Leistung keine Manns Ms ; 2 L nuar’ 1886 zu Berlin, zuleßt wohngaNt lhlagna hme gegan B der Unkennt- in Berlin-Charlottenburg, ens eu7 | nis trifft. Eigenem Verschulden steht Frañe 46, n „Boit u j NuldeR. dem das Verschulden eines Vertreters gleich. E uUrg Ri chsflubtsteuer : Sor Wer seine Ange it vorsäßlich 8588.04 Rd, die am 1. Juni 1937 fällig | gder fhrlässig nit c eue: f U 9 L es / - ewesen ist nebst en D PenI geit, | geseves, sofern nicht der Tatbestand der punkt der Fälligkeit folgenden angesan: | Steuerhinterziehung oder der Seuer- efä L Ï - genen halben Os und ab 1. Januar T l uobnata) “erfüllt ist, wegen Ee C E P Mer 2 f des Reichs- Sr S 413 der fluchtsteuergesepes (Reichssteuerbl. 1934 Reihagbgabenocdmng) bes N S. 699; Reichögesehbl. 1 1931 S. 699; | Nach F 1 Absab 1 M ie deg Poli 1932. S. 671; 1934 S. 392, 941; 1933 | lteuergesege2 ist leder Beamte des Arr S. 850) 4hird Hiermit das inländische | fei; und Sitherheitsdienstes, des Skener- Vermögen der Steuerpflichtigen zur e e abe De, Sicherung, der Ansprüche auf Reichs- gs L ntaberin ats bur luchisteuet nebst Zuschlägen, auf die amte der Reichsfinanzverwaltung, flu U Diff R MReichsflucht- zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt- leitetgeseues \ Pltalsebenbe Geldstrafe [chaft bestellt.ist, verpflichtet, Me nen und alle im Steuer- und Strafverfah- ee Lokafe, Ne ren entstandenen und entstehenden Es ergeht hiermit die Auederu Kosten“ beshlagnahmt. : g Steuerpflichtigen, Es ergeht hiermit an alle natürlichen die obengenannten euerpstt 1 Bd und juristischen Pexsonen, die. int Jn- falls sie im Fnland Hes “end land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen. vorläufig R in bitte j Aufenthalt, ibren Sib, ihre Geschäfts | 2,11 „Absau. 2. des Neichsfuchtsleuer leitung oder Grundbesig haben, das gesebes ¿Muveranglis D O Verbot, Zahlungen ae Let- L C filbren chem die Fesknahme tungen an die Steuerpflichtigen zu be- ' SERGOY t e sie werden hiermit aufgefor-| Berlin-Charlottenburg, den 10. Fe- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeihneten Fi-

Lia aiaiampiien » mutter E E

3. Aufgebote

[47571]. ; Aufgebot.

_Die E) werke Oberschlesien G. m, b. H. in Obers-Lazisk, Behr Pleß (O.-S.), haben das Aufgebot der angeblih verlorengegangenen echsel: R E :

mm a

Betrag, Girant in

Aussteller Zloty

Kalkwerk „Wap“ | Fürstl. Plessishe Bergwerks |300,— h E A.-G., Kattowiß Franz Wrobel | Füxstl. Plessische Bergwerks- | 200,— 2h A.-G., Kattowitz j beantragt. Die Jnhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dein auf den 24. September 1942, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 15 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechie anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Amtsgericht Nikolai, 20. 2. 1942, 3. F. 4/42. —.

276. | 6. 9, 39 | Mokrau 300 ] 5. 10. 39 | Nikolai

Briefhypothek zugunsten des Alois Firna - Franz | Stalter, Kaufmann in Saarbrücken, in reises von 22900/2790 kg

[47572] * Ausgebot. 95F: 9/41. Dir ; obe d Haberle & Co., Kom.-Ges. in Grodzisk| Höhe . des Pr b. Warschau, hat das Aufgebot des Feingold beantragt. Der Finhaber der angeblich verlorengegangenen Spar- | Urkunde wird aufgefordert, spätestens kassenbuches der Städtsparkasfe Posen | N dem auf den. 19, Mai 1942, 11 Uhr, Sparkonto. 11 1714 a über 470,92 | Saal 62, vor dem unterzeihneten Ge- Reichsmark, lautend auf Sophie riht, Heudukstraße, anberaumten Auf- Koppé, Posen Märkische Stx. 1 W. 11, gebotstermin seine Rechte anzumelden beantxagt. er Juhaber - des- Buches und die Urkunde vorzulegen, widrigen-

auf den 18. September 1942, 9 Uhe, erfolgen wird.

: : ¿m-| Saarbrüden, den 18. Februar 1942. bor dem unterzeichneten Gerichte, Zim Das Amtsgericht. Abt. 22.

termine seine Rechte geltend zu machen T und das Sparkassenbuch vorzulegen, [ ] widrigenfalls dessen Kraftloserklävung Oeffentliche Aufforderung.

erfolgen wird. 4 VI 17/42. Der Glajermeister Georg Posen, am 21. Februar 1942. Karl Friedrih Venzon in Hamburg- "Das Amtsgericht. Altdna, Goetheallee 26, hat die Er- teilung eines gemeinschaftlichen . Erb- [47574] Ausgebot, sheines nah der am 26. August 1940 922 F 5/422 Die Witwe Anna | in Schleswig verstorbenen Rentnekin Wagner in Saarbrücken, Marienheim, | Maria Henriette Fohanna Rühmann Mainzer Straßè, hat das Aufgebot des für sih, die Witwe Dorothea Mey Sparkassenbuhes Né. 114245 der | mann, geb. Benzon, in Hamburg, den Kreissparkasse Saarbrücken in Saar-\ Altrentnec Friedri Benzon in Ham- rüden mit einem Guthaben ‘von’ burg, Schaarmarkt 4, und die Ehefrau 2122,76 RA auf den - Nameùñ - der] Margaretha Schoettke, geb. Benzon, in Witwe -Anna Wagner in Saarbrücen, | EEernförde als die alleinigen arlet: Marienheim, Mainzer Straße, lautend, | lhen Erben, beantragt. Andere Per-

beantragt. sonen werden aufgefovdert, ihre ihnen eantragt. Der Znhaber der Urkunde etwa zustehenden Erbrechte bis zum

wird. aufgefordert ätestens in dem |: i e D auf - den 19) Mal 142. 11 Uhr, vor | 20. Mai 1942 beim Amtsgericht in dem' unterzeihneten Gericht, Heuduk-| Schleswig anzumelden, widrigenfalls straße, Saal 62, anberaumten Auf-' dev beantragte Erbschein erteilt werden

ebotétérmi ; wird. Als Erben neben den Genanuten geottermin seine Réhte anzumelden kommen Abkömmlinge des Gastwirts

und di idrigen- | (9mm f le Urkunde vorzulegen, widrigen O Rühmann und der Ehefrau

alls die Kraftloserklärung der Ur- f : E erfolgen Ne g uguste Rühmann, geb. Thiessen, ge-

Saarbrücen, den 19. Februar 1942. / storben am 27. April 1851 und 29. De- Das t zember 1840 in Schleswig, in Betracht. DEs Amtsgericht. Abt. 22. Schleswig, den 20. Februar 1942. [47573] Ausgebot.

Das Amtsgericht. 22 F 2/42 Alois Stalter und Otto Staudinger, Kaufleute in Saar- | [47248] Beschluf. brüden, haben. das - Aufgebot des ver-| Am 8. Mai 1940 ift zu Beuel . die lorengegangenen Hypothekenbricfes aus | Witwe Ernst Knevels, Regina geborene der im Grundbu bah Band 62, Blatt 2843 ‘in Abtei-| wesen, verstorben. Da ein Erbe des tung TIT unter Nr. 16 eingetragenen | Nachlässes bisher nicht ermittelt ist,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommandlitgesellschaften 9. Deutsche Kolonialgesellschafsteu,

‘jselbe Gläu

Berlin, Mittwoch, den 4. März

Öffentlicher Anzeiger

werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. April 1942 bei dem unterzeihneten Gericht zur

die Feststellung erfolgen wird, daß ein

anderer Erbe als der preußische: Staat

nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 15 000,— M. Bonn, den 21. Februar 1942. Amtsgericht. Abt. 5 a. -

[47821] :

Durch Aus\ch{lußurteil des unterzeih- neten Gerichts vom 19, Februar 1942 sind folgende Urkunden: 1. auf Antxag der R a. D. Meta Bal: thaser, Groß Tinz 60, Kreis Liegniß, Post Maltsh, 1 Stück 4 iger Schlesi- scher Landschastlicher. faydbrie} (Roggenpfandbrief) Reihe V Nr. 644 über 75,— RA, ausgestellt von der Schlesishen Landschaft (Schlesishe. Ge- nerallandschaftsdirektion) in Breslau; 2, bis 5. auf Antvag derx verehelichte! Hausbesizer Frau Elfriedè Riemèy, geb. Frontzek, Breslau, Flutstraße 3, Anteilsheinbogen zu den 5,5 % (früher 5 %)igen Schlesishen Landschaftlichen Goldpfandbriefen (Liquidationspfand- briefe) Reihe 11 Nr. 2001 über 1000,-—

Feingold, Reihe I1 Nr. 2002 über 1000,— &A = dem Preise von 358,42 Gramm Feingold, Reihe TV Nr. 1628 über 300,— (A = dem Preise von 107,526 Gramm Feingold, Reihe X Nr. 2451 über 20,— &@AÆ = dem Preise von 7,1684 Gramm Feingold, ausgestellt von der Schlesi- [hen Landschaft (Schlesische General- landschaftsdirektion) in Breslau; 6. aus Antrag der verw. Frau Anua Vogt, geb. Winkler, Breslau, Brunnenstraße Nr. 13, vertreten durch Rechtsanwalt Kretshmer in Ohlau, 1 Stück 4!/2 % (8 % )iger Goldpfaudbrief S V Litera O0 Nx. 6077 der Schlesischen Boden-Credit-Aktien-Bank in Breslau über 500,— A, gleih dem Werte von 50/270 Feingold; 7. auf Antrag des Stadtsekretärs a. D. Bruno Kraut: wurst, Breslau-Lissa, Neumarkter Straße 37, 1 Stü 4!/2 (8) % iger Schle- sisher Boden-Credit-Goldpfsandbrief Emission XX11 Lit. P Nr. 476 über 1000,— M, gleich dem Werte von 100/279 kg Feingold und 1 Stück 4!/2 (8) %iger Schlesisher Voden-Credit- Goldpfandbrief Emission XX11 Lit. Þ Nr. 477 über 1000,— &# gleih dem Werte von 1/279 kg Feingold, - beide ausgestellt von der Schlesishen Boden- Credit-Aktien-Bank in Breslau, für kraftlos erklärt worden. (3734—54— 9 e/41 Bd. I.) Breslau, den 19. Februar 1942. Das Amtsgericht. :

[47566] i

Dur Ausshlußurteil vom 17. Fe- bruar 1942 sind: 1. der Teilhypo- thekenbrief vom 12. August 1930 über die im Grundbuch von Quelkhorn Band 63 Blatt 5 in Abteilung IIl unter Nr. 15 für die Fch der Deutschen, registrierte Genossenschaft

eingetragene Teilhypothek von 12500 Goldmark vom 1. Fanuar 1930 ab mit 8 vom Hundert jährli - verzinslich, 2, der Teilhypothekenbrief vom 12. August 1930 über die im Grund- buch von Quelkhorn Band 56 Blatt 31 in Abteilung 111 unter Nr. 19 für dîie- Siamin eingetragene Teil- hypothek von 12500 &# vom 1. Ja- nuar 1930 ab mit 8 vom Hundert jähr- lich verzinslih, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Achim, 17. Februar 1942.

[47819] Bekanntmachung.

5 F 3/41. Das Amtsgeriht Ahr- weiler hat am 5. Februar- 1942 folgen- des Auss\chlußurteil erlassen: Dex neu- ebildete

rundbu}ch von . Bad Neuenahr, Band 39, Blatt 1550 in s IJI1 unter Nr. 1 eingetragene Auswer- tungshypothek von 3500,— ŒA nebst ACDLLMRIIN es wird für kraftlos erklärt.

Amtsgeriht Ahrweiler.

[47570]

Ueber die im Grundbuch von Spandau Blatt 2766 in Abteilung IIl unter Nr. 4 eingetragene ] L 1500 &A ist ein neuer Hypotheken-

brief worden. Der am

gebildet

brief ist kraftlos geworden. VBerlin-Spandau, 16. Febr. 1942. ¡ Das Amtsgeriht Spandau. Abt. 11.

[47826] |

| 2 F 3/41. Durch Ausschlußurteil des

Amtsgerichts Wongrowiß ‘(Eichenbrück)

9 | 4 vom 19. Februar 1942’ is der Hypo- | von Malstatt-Bur- | Kost, zuleßt in Bonn wohnhaft ge- thekenbrief über die im “Grundbuch vòdn Wounguziviß (Eichenbrück) Band Ul

| Blatt Nr. 115. in Abteilung TIl unter

10. Gesellschaften m. b. H., auf Aktien, | 411, Genossens

I zu bringen, widrigenfalls |- u

A = dem Preise von 358,42 Gramm |* -

mit beshränkder Haftpflicht in Prag, | [

ypothekenbrief über die im.

Hypothek von

26. Mai 1988 gebildete Hypothekeu-'

aften 4 12. Offene Han la-'unb Koinmandstgesellschaften, | 15, Verschlebene Bekanntmachungen.

Nx. 30 für den L S eiber Jolepb Kleß eingetragene Hypothek für kraft- fos erklärt worden.

Wongrowiß, den 20, Februar 1942. : Das. Amtsgericht.

[47568] i Amtsgericht Harzburg.

Bad Harzburg, den 24. Februar 1942.

Die dem Professor Dr. Julius Meyer in Breslau am 24. 1. 1927 erteilte Ausfertigung des Erbscheins nah dem am 26. November 1923 verst. Stadtrat a. D. Fulius Meyer vom gleichen Tage wird sür kraftlos erklärt.

[47824] Beschluß.

VI, 3/39. Der Erbschein des Amts- gerihts Schlieben vom 21, 3. 1939, in dem bescheinigt worden ist, daß der am 10. 6. 19832 in Schlieben gestorbene Schuhmachermeister Albert Gabler vou seinen Kindern, der Ehefrau Marga- rete “Kura geb. Gabler in Glindow und dem Schuhmachermeister Erich Gabler in. Schlieben, zu je 14 beerbt worden ist, ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt,

Schlieben, den 27. Februar 1942. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen [47577] Oeffentlihe Zustellung.

Der Kaufmann Karl Müller in Hamburg - Blankenese, Witts - Allee 8, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Bielenberg und Kröger, Ham- burg-Blankenese, klagt gegen seine Ehe- frau Lina Müller, geb. Höchstetter, in Wilkinsburg/Pa. 7720 Edgerton Ave- nue (USA.), mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Zivil- fammer 15a des Landgerichts Ham- burg, Dienststelle Altona, Allee 125, auf den 23. April 1942, 94 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem - Ger.chte zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten gu lassen.

Hamburg-Altona, 27. Februar 1942, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[47578] Oeffentlihe Zustellung. - Der DRK-Vorhelfer Helmut Rapp in Sarstedt, Hildesheimer Straße 90 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fustizrat Hoffmann in Hildesheim —, klagt g en seine Ehefrau Emmy Rapp eb. S Rebe, früher in Hannover, iethenstraße 8, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung aus §88 49, 52 Ehegeseßes und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 60 Ehegeseßes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- Os vor die 3. Zivilkammer des andgerihts in Hildesheim auf den 12. Mai 1942, 9:4 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als "s euge e vertreten zu assen.

ildesheim, den 24. Februar 1942. . Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Wrede, Justizinspektor.

[47579] Oeffentliche Zustellung.

2 R 9/42. Hajelmäann, Erna, geb. Füllbeck, Montiererin in Nürnberg, Weißgerbergasse, klagt durch ihren L bevollmächtigten, Rechtsanwalt Ba . Hundrisser, in Nürnberg, gegen

aselmann, Georg, Hilfsarbeiter in Pirituba, Villa Pereira Baretto, Estado d Sa Paule (Brasilien), Linha Sa Paulo Railway, auf Scheidung der Ehe aus Verschulden und an Kosten des Beklagten. Sie ladet den Beklagten ur mündlihen Verhandlung des

ehtsstreits vor die 2. Zivilkammer des E Nürnberg-Fürth zu dem auf Dienstag, den 28. Juli 1942, vorm. 9 Uhr, S.-S. 273/I1T des Ge- rihtsgebäudes an der Fürther Straße 110, anberaumten Verhand- lungstermin mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen

echts8anwalt zu seiner Vertretung zu estellen und seine Einwendungen dem Gericht und der Klägerin unverzüglich mitzuteilen. V O ürnberg, den 27. Februar 1942.

Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth.

[47581]

Auf Grund des § 6 der Verordnung vom 3. Dezember 1938 (RGBl. S. 1709) svird den unbekannten Erben des am 16. November 1917 in Hoym in Anhalt verstöórbenen Fräulcin Bertha Phi- lipp8thal àus Glisken aufgegeben, das auf deren ‘Nanten eingetragene Acker- arnndstück K.-Nr, 11 114 von 0,0908 ha Größe, geführt im Grundbuche von Güsten- Bd. 12 . Bl. 684, bis zum

15, April 1942 zum Schäßungs83-

18, Unsall- und Fuvalidenv

1942

erungen, | Dentsche Neich8bank und VBankauswelse, werte von 300 NAÆ zu veräußern, Na erfolglosem Ablauf der Frist werde i einen Treuhänder mit der Vollmacht zur Veräußerung einsetzen.

Dessau, den 27. Februar 1942,

Der Neichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt. (Landesregierung Anhalt) Abteilung Wirtschaft

(Ernährung .und Landwirtschaft).

[47585]. Allianz; n

Aufgebot vou Policen. Folgende von uns ausgestellte Vers sicherungs\cheine sind abhanden ge] ¿ommen : 6

Vers.-Nr.: Name: geb. am:

A 30357 MarzgareteSchroeder 24.9,18883 geb. Klee A 30358 MargareteSchroeder 24.9.1888 geb. Klee A 34457 Ern} Heinr. Wilh. 2, 9.1893 Î Wiegand A 41256 Ernft Heinr. Wilh. 2, 9.1892 WieganD A 192125 Ursula Meiner 14, 2.1918 geb. Uhlig A 192615 Claus Grobver 25.11.1907 A 233695 Karl Meinhardt 12. 5.1910 A 359014 Carl Thielen 26, 8.1917 B 960051 Josef Weinmann 22. 6.1883 U 115375 Vernhard LindDdes=- 18, 4.1880 mann 1 408237 August Halinde 17. 5,1874 A 128551 August Halinde 17. 5,1874 Die JFnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vorbe- zeichneten Gesellschaft zu melden, andern» falls die Versicherungsscheine hiermit füx kraftlos erklärt werden. Verlin, den 3. März 1942, Déc Vorstand.

[47832]

Der Versicherungsschein Nr. M 655644, Krottoscch, ist abhanden ge: fommeinr und wird kraftlos, wenn ex nicht binnen Monatsfrift vorgelegt wird.

Verlin, den 2. März 1942.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs-Afkt.:Ges.

[47833]

Der Versicherungsschein Nr. A 77743, Vraun, ist abhanden ge- fommen und wird erhe wenn er nicht binnen Monatsfrift vorgelegt wivd.

Verlin, den 2. März 1942,

Frieovrih Wilhelm

Lebensverficherungs-Afkt.-Ges.

gesellschaften

[47625] „„Litega“‘ Linoleum-Teppich-Gardieneun Aktiengesellschaft. Wien. Ergänzung zur Einschaltung __ vom 26. 1. 1942. Auffichtsrat: Leonhard Wolzt, Wien, Vorsiver; Richard Holtkott, Bed- burg, Vorsipverstellvertreter; B Holtkott, Bedburg; Walter Holtkott, Bedburg; Dr. Le Mann, Wien. Vorstand: Franz Gürtlêr, Wien; Dr. Artux Harmer, Wien.

[S Friedrich Albert Pust Hochseefischerei Aktiengesellschaft, Wesermiünde-G. A Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. März - 1942, vormittags 11,30 Uhr, im Fischereihafen-Restaurant, Wesermünde- Fischereihafen, stattfindenden 7. or- deutlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung für das Jahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Gewinn-, verteilung. ;

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstandes.

4. Aufsichtsratswahl. A, 5. Wahl des Absch):lußprüfers für das Geschäftsjahr 1942, S Stimmberechtigt sind diejenigen Aktionäre, welche spätestens am vier- ten Tage vor der Hauptversamm- lung ihxe Aktien* oder den Depositen- schein eines deutschen Notars bei der Gesellschaft oder der Deutschen Vank, Filiale Wesermünde, oder der Commerzbank Aktiengesellschaft, Filiale Wesermünde, hinterlegt

haben. j

Wesermünde-G., im März 1942.

Friedrich Albert Pust

Hochseefischerei Aktiengefselischaft.

Der Vorstand. Max Pu t.