1942 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

lichen Werte. Die Ausdehnung der “Meldepflicht äuf Frei“

verkehrswerte und holländishe Wertpapiere bleibt - vor- behalten.

2. Nur solche Aktien, Kuxe und Kolontalanteile, die \eit dem 1.September 1939 gekauft wurden, sind zu melden. Vor- handene Frieden®bestände sind nicht zu melden.

3. Nur die am Stichtag (15. März 1942) „vorhandenen“ Wertpapiere sind anzugeben. Solche Werte; die zwar im

Kriege gekauft, aber vor dem 15. März 1942 wieder verkauft | t : 2 ge gekauf # ed Y Aktien? aus Friedensbeständen verkauft worden sind. Fn

diesem Fälle bestimmt § 4 DVO,, daß von den anzumeldenden . börsengängigen Wertpapieren Bestände abgezogen werden

wurden, E nicht zu melden. Hier ist jedoch die Vorschri des § 3 der Durchführungsverordnung (DVO) zu beachten. Wer in der Zeit vom 15, September 1941 bis zum 15. März 1942 börsengängige Aktien an Ehegatten, Verlobte, Verwandte, Verschwägerte, Konzernunternehmen, Verwaltungsträger odec Angestellte des Meldepflichtigen und seiner Konzernunter- nehmen übertragen hat, muß diese Aktien melden, als wenn die Uebertragung niemals vorgenommen wäre. Der Begriff Konzernunternehmen ist dabei im weitesten Sinne aufzufassen. Es fallen darunter mcht nur die im Aktiengeseß oder im täglihen Sprachgebrauch als Konzerngesellshaften gekenn- gane Unternehmen; vielmehr werden hier mit diesem

usdruck ohne Rücksicht auf die Rechtsform der übertragenden Stelle und derx Stelle, der die Wertpapiere übertragen werden, alle Unternehmungen erfaßt, die im Bereich der Einflußsphäre der übertragenden Stelle liegen.

4. Aktien usw., die bei Gelegenheit von Kapitäl- erhöhungen in Ausübung des geseßlichen Bezugsrechts oder auf Grund eines Bezugsangebots des die Den id ie durchführenden Bankenkonsortiums bezogen wurden, sind in die Meldung aufzunehmen. Das áfeide ilt für Aktien, die im Zuge von Kapitalberichtigun en na abgade-Verordnung erworben worden sind.

Vorausseßung für die Meldepfliht in beiden Fällen ist aber, daß die neuen Aktien auf im Kriege gekauste Aktien ausgegeben worden sind... Waren die neuen Aktien pf Aktien aus Friedensbeständen ausgegeben worden, so sind sie auch dann nicht zu melden, wenn die neuen Aktien erst während des Krieges bezogen worden sind.

IT. Berechnung des Kurswerts und der Freigrenze

Wenn der Wertpapierbesißer nah den Ziffern 1 bis 4 die Wertpapiere festgestellt hat, die für eine etwaige Meldung in Betracht kommen, muß er prüfen, ob er die in § 5 der DVO erwähnte Wertgrenze erreicht, die inzwischen auf einen Kurswert von 100000 festgeseßt worden ist (An- oronung vom 26. Februar 1942).

5. Moßgebend ist der Ku r s wert der in Ziff. 1 bis 4 gekennzeihneten Wertpapiere. Die Meldepflicht ist gegen, wenn die anzumeldenden Wertpapiere unter Vorbehalt des Abzuges verkaufter Friedensbestände (\. Ziff. 8) einen Kurswert von 100 000 24 oder darüber haben. Nicht melde- pflichtige Wertpapiere (z. B. Friedensbestände, Retchsbank- anteile usw.) sind bei der Berehnung des Kurswertes also nicht zu berücksihtigen. Bei Ehegatten, Kindern, Miterben usw. ist niht die Höhe des gemeinsamen S UREDe sondern die Höhe des auf die einzelne Person entfallenden Besiyes oder Anteile maßgebend.

6. Der Kurswert errehnet sich nach dem Einheitskurs des Wertpapiers. vom 31. Dezember 1941. Fs an diesem Tage kein Einheitskurs zustande gekommen, so gilt, der. legte vor diesem Tage festgestellte Einheitskurs. Werden Wert- papiere an mehreren Börsen gehandelt, so ist, sofern eine Notiz in Berlin stattfindet, der Berliner Einheitskurs maß- gebend. Jst bei einem solchen Papier am 31. Dezember 1941 ein Einheitskurs nicht in Berlin, wohl aber an einer anderen deutschen Börse zustande gekommen, so ist dieser Kurs maß- gebend. Wird ein Wertpapier an mehreren Börsen, aber nicht in Berlin gehandelt, so kann jeweils der dem Melde- pflichtigen günstigste, also niedrigste Kurs gewählt werden. Bezieht sich der Kurs vom 31. Dezember 1941 auf das unbe- richtigte Kapital und sind bis zum 15. März 1942 die Aktien auf den berichtigten Nennwert umgestellt worden, so ist bei der Errechnung des Kurswertes selbstverständlih noch der alte Nennwert zugrunde zu legen.

Jm Fnterésse der VircinsaGuna sind Kurse mit Bruch- teilen von Prozenten auf das nächste volle Prozent nah unten abzurunden.

7.. Erreichen die Wertpapiere (Ziffern 1 bis 4) den Kurs3- wert von 100 000 ZAÆ (Ziffer 6) nicht, so besteht keine Meldepflicht. «

8, UVebersteigt der aus Käufen nah dem 1. September 1939 herrührende und noch vorhandene Bestand die Frei- renze von 100 000 2.Æ, und sind nah dem 1, September 1939 börsengängige Aktien, Kuxe oder Kolonialanteile aus RONONa verkauft worden, so können diese verkauften

ertpapiere nah § 4 DVO. auf die anzumeldenden Wert- papiere angerechnet werden. Anzurechnen ist jedoch nicht der erzielte Verkaufserlös, sondern der Kurswert vom 31. De- zember 1941. Für die Prüfung, ob eine Pflicht zur. Meldung gegeben ist, neh alio in solchen Fällen noh der Kurswert der zu meldenden Wertpapiere abgezogen werden. Nur wenn der Kurswert der zu meldenden Wertpapiere On nach diesem Abzug die Summe von 100 000 N. erreicht oder übersteigt, tritt die Meldepflicht ein. Verkaufte Aktien aus Fricdens- 1 die an einer großdeutshen Börse nicht amtlich gehandelt werden, können niht berücsichtigt werden.

ITI. Wie ist die Meldung zu erstatten?

der Dividenden-

Jst festgestellt, daß eine Verpflichtung zur Meldung |

besteht, so stellt sih die Frage, wie die Meldung abgegeben werden muß.

9. Aktien und Kolonialanteile sind untex Angabe des Nennwertes, Kuxe unter Angabe der Stüczahl zu melden. Der Kurswert ist in der Meldung nicht anzugeben.

10, Verkäufe aus Frievenove aren \. Differ 8) sind niht nur bei der Prüfung, ob überhaupt eine Meldepflicht gegeben ist, zu berüdsihtigen, sondern auch von dem Melde- pflichtigen bei der Meldung selbst anzurechnen. Diese An- rechnung ist einfach, wenn Wertpapiere der gleihen Gesell- haft einander gegenüberstehen.

at z. B. ein Meldepflichtiger im Kriege 03 000 BA nom. J. G. Farben Aktien 30 000 nom. Allg. Baugesellschaft Lenz (Kolonial-

anteile) und 920 Stück Konstantin Kuxe gekauft und “afi eptimitd 175 000 #MÆ nom. N G, orben Aktien - 10000 nom. Allg. Baugesellschaft Lenz Anteile und 10 Stück Konstantin Kuxe j

dl

Reich3- unnd Staat83auzeiger Nr. 54 vom 5. März 1942. S. ®

aus D A im Laufe des Krieges verkauft, \o ge t die „Anrechnung“ dur einfachen Abzug. Es sind 0 zu melden: 75 000 nom. J. G. Farben Aktien 20 000 L. Æ nom. Allg. Baugesellshaft Lenz Anteile 10 Stück Konstantin Kuxe. - Eine solche einfache Abzugsmöglichkeit besteht jedoch nicht, wenn während des Krieges 250 000 2.4 nom. J. G. Farben Aktien gekauft und 100 000 2.4 nom. Vereinigte Stahlwerke

können, deren Kurswert 6) dem Kurswert 6) der ver- äußerten Wertpapiere entspricht. Der Kurswert der ver- äußerten 100 000 N Æ nom. Vereinigte Stahlwerke Aktien beträgt bei einem Einheitskurs von 146 °/ (abgerundet) am 31. Dezember 1941 146 000 M. Dieser Betrag entspricht bei einem J. G. Farbenkurs am gleihen Tage von 197 % (abgerundet) einem Bestand von 74 111 LA nom., abgerundet 74100 X. Æ nom. J. G. Farben Aktien, Diese 74 100 NAM nóm. sind von dem während des Krieges erworbenen Bestand von 250000 nom. abzuziehen. Ës ist also ein Bestand von 175 900 L. Æ nom. F. G. Farben Aktien zu melden. Ab- rundung hat hier nah ‘unten bis zum nächsten nah der Stückelung darstellbaren Betrag zu exfolgen.

11. Sett sich der im Kriege gekaufte Bestand an Aktien, Kuxen und Koloniäläntéilen aus Wertpapieren verschiedener Gesellschaften zusammen, so gibt § 4 der Durchführungsver- ordnung eine Richtlinie, auf welche Werte die May ae vorgenommen werden muß. Der Meldepflichtige muß danach die Abzüge zunächst bei den zum Einheitskurs notierten und erst, wenn folche niht mehr vorhanden sind, bei den fort- laufend notierten börsengängigen Aktien vornehmen.

Hatte im vorstehend gewählten Beispiel der Meldepflich- tige außer den 250 000 N J. G. Farben Aktien noch

30 000 2.Æ nom. Klöckner-Werke Aktien,

20 000 2.4 nom. Westdeutsche Kaufhof Aktien,

20 000 X nom. Dt. Tafelglas Fürth Aktien,

und 20 000 2M nom. Kahla Porzellan Aktien

im Kriege gekauft, so ist der Kurswert der verkauften Aktien der Vereinigten Stahlwerke von 146 000 XAM mit 49 800 NA durch Streichung der Dt. Tafelglas Fürth Aktien (Kurs am 31. Dezember 249 %) und mit 27600 2AM durch Streichun der Kahla Porzellan Aktien (Kurs am 31. Dezember 138 06) zu verrechnen. Der verbleibende Rest von 68 600 N. darf nah eigener Wahl des Meldepflichtigen auf die übrigen Aktien verrechnet werden.

12. Was nach Ziff. 10 und 11 abgezogen werden kann, ist in dem Meldeformular niht anzugeben. Jn das Melde- formular ist nux das Ergebnis n a ch Vornahme der Abzüge einzutragen. Eine Nachprüfung der Abzüge bleibt vorbehalten.

13. Die On sind in doppelter Ausfertigung bis zum 30. April 1942 der örtlich Un Reichsbankaustalt zu erstatten. Die Vordrucke für die Meldungen sind von den

eihsbankanstalten zu beziehen.

Berlin, den 3. März 1942. Der. Reichswirxtschaftsminister. J. A.: Klu i.

Bekanntmachung

Die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs- mittel werden im Anschluß an die Bekann'machung vom 2. März 1942 (Reichsanzeiger Nr. 51 vom 2. März 1942, Reichssteuerblatt S. 286) für die Umsätze im Februar 1942 wie folgt festgeseßt:

Lfd.Nr. Staat Einheit RM

1 | Britisch-Straits- Settlements (bis 14. Februar)

Chile 100 Pesos 10,00

China (nominell) - 100 Yuan 13,75

Kolumbien 100 Pe1o8 142,50

Meriko 100 Pesos 51,55

Peru / 100 Soles 38,46

Berlin, 5. März 1942. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

100 Dollar 115,49

4% %ige Anleihen des Deutschen Reichs von 1938 und 1939 Die Auslosung der am 1. August 1942 einzulösenden Schuldverschreibungen und

Schuldbuchforderungen der 4% %igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 und der am 16. Zuli 1942 einzulösenden Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen dexr 4% %igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1939 findet Montag, den 13. April 1942, von vormittags 10 Uhr an ias in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, tatt. Berlin, ‘den 3. März 1942.

Reichsshuldenverwaltung.

Bekanntmachung Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den udetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers3

| des Junern vom 12. Zuli 1939 I a 1594/39/3810 und

des Reichsstätthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ITI Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un- bewegliche Vermögen : 1, des Oskar Fsenburger, geb, am 30. Fuli 1896 zu Frankfurt/M., 2. der Elisabeth Jsenburger, geb. Aal, geb. am 16. März 1906 zu Nürnberg, 3. des Arnold Hornstein, geb. am 24. Februar 1871

g Matvelau sämtlich zuleyt wohnhaft gewesen in,

onz a. N., hiermit ugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 2. März 1942. Geheime Staatspolizei. Staats3polizeileitstelle Reichenberg,

Game

Irichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 9 de3 Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriums des Junnern vom 4. März 1942 hat folgenden Juhalt:;. Allgemeine Verwaltung. RdErl. 23. 2. 42 Eintrag. d. Ost-Freibeträge u. d. besond. \steuerfreièn Beträge auf d. Lohnsteuerkarte. RdErl. 23. 2. 42, Auslegung des §. 42 Abs. 3 d. Er ündsade üb, d. Gewährg. v. Beih. bei Krankheits-, Geburts3- u. Todesfällen (Notstandsbeiß). RdErl. 23. 2. 42, Best. üb. d. S Ne d. ehem. beim Heilfonds d. öffentl. Bediensteten versichert. Beamten u. ihrer Hinterbliebenen. RdErl. 24. 2. 42, Best, üb. d. Krankenversicherg. d. Personen, die nah d. Best. üb. d, Krankenversicherg. d. ehem. beim Heilfonds d. öffentl. Be- diensteten od. bei d. Krankenversicherungsanst. d. tshecho-slowak. Staatsbahnen versichert. Ruhe- u. Versorgungsgenußempfänger in d, ehem. tshecho-slowak., d. Dt. Reih eingeglied. Gebieten v.

4.9.40 f. d. Fall d. Krankheit versichert sind, bei Weiter- od.

Wiederbeschäftig. auf Zeit. RdErl. 24. 2. 42, E von Reich8marknoten durch Angeh. zivil, Dienststellen in d. beseut. Ge- biete. RdErxl. 27. 2, 42, Nachweisg. üb. d. Zahl d. f. Mil.-An- wärt., Anwärt. d. RAD. u, Versorgungsanw. alten AIRO frei ar Beamtenstellen. RdErl. 1. 3. 42, Oeffentl.-rechtl. Aus- ildungsverhältn. d. Verw.-Lehrlinge. Rei ch8- u. Staats3- haushalt, Kassen- u. Rechnungswesen. RdErl. 26. 2. 42, Außerkurssetg. d. Kupfermünzen. RdErl. 27. 2. 42, Haushalts- u. ralsenmahige Behandlg. d: im Dienststrafverfahren einbehalt. Dienstbezüge sowie d. Kosten u. Geldbußen. Kom- munalverbände. RdErl. 2.2.42, Gewerbesteuer; hier: Be- shäftig. v. Kriegsgefang. in gewerbl. Betrieben. RdErl. 28. 2,42, Eintrag. d. Ost-Freibeträge u. d. besond. steuerfreien Beträge auf d. Lohnsteuerlarte. Nea bun g. RdErl. 23. 2. 42, Zahlungsregelg. f. d. in d, beseßt. Gebieten ein- gesczt. Pol.-Verbände, RdErl. 25. 2. 42, Zahlungsregelg, f. d. in d. Ae Gebieten eingeseßt. Pol.-Verbände u. a. RdErl. 25. 2. 42, Sahl. u ren. Feststellg, Nachrehner im ausw. Einsaß d. OrdnPol. RdErl. 24. 2. 42, p v. Marschbefehlen bet Reisen in d. beseyt. Gebiete. RdExrl. 24. 2, 42, PDV. 271 „Dienstvorschr. f. d. SchP.“, RdErl. 25. 2. 42, Aufnahme v. Angeh. d. OrdnPol. (ohne Verw.) in die #. RdErl. 26. 2. 42, Trén- nungsentshädig. RdErl. 27, 2. 42, Lte naa d. beritt. Gend. RdErl. 27. 2. 42, Abfindg. d. Pol.-Reservisten. Zu beseyende Gend.-Kreisführerstelle. Zu beseßende Gend.-Abt.- Führer-Stellen. RdErl. 24. 2. 42, Verkauf v, reihseig. Dienst- fleidungsstückden. RdErl. 25. 2, 42, Dienstkleidg. beim ausw. Einsay u. bei Abordngn., RdErl. 25. 2. 42, PDV. 40 „Fern- shreibanlagen d. OrdnPol. Der Fernschreibbetrieb“. RdErl. 26. 2. 42, Benugtg. v. Personenkraftwagen u. Behelfslieferwagen. RdErl. 21. 2. 42, Beseitg. nichtdetoniert. feindl. Abwurf- munition. RdErl. 24. 2,42, Werkluftshuy-Dienstvorshr. RdErl. 24. 2. 42, D S f. Pol.-Gefängn. u. Ar- beitserziehungslager.— Wehrangelegenheiten, Kriegs-

äden, Amte unter dals RdErl. 23. 2, 42, Ent- ädi}, v. Nubpungsschäden (Jagd- u. Fischereishäden in d. ehem. reimahungsgebieten), RdErl. 26, 2, 42, Ausgabe. v. Reich3- farten f. Urlauber an Angeh. d. Wehrmacht u. d. E an. außerh. d. Wehrmacht. Reich8arbeits3dienst. RdErl. 26. 2. 42, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1924 d. weibl. Jugend f. d. RAD. Vermessungs- u, Grenzsachen. RdErl. 25. 2, 42, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. Woblfahrtäpfiege u. JFugendwohlfahrt. RdErl. 12. 2. 42, Fettverbillig. f. d. minderbemittelte Bevölkerung. Volksgesundhetit, RdErl. 26.2. 42, Vorbereitungskurse f. Röntgen- u. E Man: = Veterinärverwal- tung. RdErl. 23. 2: 42, Angestelltenversicherg. f. Mauer u. Trichinenshauer. RdErl. 24. 2, 42. Beschaffg. v. Glas8geräten. RdErl. 27. 2. 42, Bekämpfg. d. scuhenhaft. Verkalbens. Ver - \chiedenes. Handschriftl. Berichtig. Zu beziéhen durch: alle Postanstalten, Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 N A für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Aus der Verwaltung

Bildung von Betriebsanlageguthaben und von Warens- beschaffungêguthaben im April 1942

Gewerblihe Unternehmer mit ordnungsmäßiger Buchführun

konnten bis zum 10. Fanuar 1942 Betriebsanlageguthaben u

Burenbesdat abn bilden, Die betreffenden Beträge

mußten unter dem Stichhwort „Betriebsanlageguthaben“ oder

„Warenbeschaffungsguthaben“ spätestens am 10, Januar 1942 im Finanzamt eingezahlt werden.

Es sind bis zum 10. Fanuar 1942 BVetricbs8anlageguthaben und Warenbeschaf{ungsäuthaben in Summe von rund 200 Mil- lionen Reichsmark gebildet worden.

Der Reichsminister der Finanzen hat durch Erlaß vom 22, Februar 1942 angeordnet, daß weitere Einzahlungen auf Betriebsanlageguthaben und auf R P g gut aben bis zum 10, April 1942 geleistet werden können. Die Guthaben, die im Januar 1942 gebildet wovden sind, erhalten den Zusa „Januar 1942“, Die Guthaben, die spätestens am 10. April 194 ebildet werden, erhalten die Bezeihnung „Betriebsanlagegut- habén April 1942“ und „Warenbeschaffungsguthaben- April 1942“. __ Für die neuen Guthaben gelten dieselben Bestimmungen wie für die Guthaben, die im Januar 1942 gebildet worden sind, mit Ausnahme der Vorschristen Über die erging und Uber die Rückzahlung der Guthaben. Das Reich verzinst die Betriebs- anlageguthaben April 1942 und die Warenbeschaffungsguthaben April 1942 ab dem Ablauf eines Vierteljahres nah Beendigung e Vor Es zahlt sie ab dem gleichen Zeitpunkt auf Antrag zurück. Es zahlt sie ens, auch schon während des Krieges, Mrs, wenn der Jnhaber des Guthabens aus wehrwirtschaft- ichen Gründen oder mee einer besonderen wirtschastlihen Not- lage den Rückzahlungsbetrag dringend braucht.

Kunst und Wissenschaft Filmschau

Film der Nation: Der Große König, An der reprä- C Stätte so vieler ' festliher Uraufführungen, dem Ufa- alast am Zoo, lief nah Fannings „Ohm Krüger“ und Ucickys „Heimkehr“ das dritte, mit dem höchsten Prädikat der Staat3- führung ausgezeichnete Filmwerk, Veit Harlans „Der Große König“, an. Mitten im Kriege wurde in diesem Film ein monu- mentales Werk geschaffen, das in geschichtliher Treue und paten- dem Realismus den Ablauf eines entscheidenden Abschnitts der preußishen und euen Geschichte spiegelt. Die Ado Wirkung erklärt sih aber“ niht allein aus dem Nach- und Mit- exlében der dramatish bewegten Geschehnisse der zweiten Hälfte des Siebenjährigen Krieges von Kunersdorf über Torgau bis zum

Frieden von Hubertusburg, was legtli A v Herz gerade

in der jeßigen Zeit anrührt, liegt darin, daß dieser Film uns zu

den Quellen friderizianischen, en Geistes führt und

damit die Brücke BEO zum. Soldatentum des großdeutshen reiheitskampfes. tele der geshihtlich belegten Aus prüche riedrihs muten uns an, als seten sie heute gesprochen; über die ahrhunderte hinweg s\trahlt die Leuchtkraft des Genies,

Der Film beginnt mit der Schlacht von Kunersdorf, deren unglückliher Ausgang Preußen an den Rand der Katastrophe bringt. Aber während alles um den König verzagt und zur Kapitulation rät, ist für den König diese dunkelste Stunde seines Lebens die Prüfung, die ihn über si selbst hinauswachsen läßt. Ueber die sheinbare Ausweglosigkeit der Lage hinweg bewahrt or

2 U T L n 200 r, R: A ta % E

Reichs- und Staat8anzeiger Nx. 54 vom 5, März 1942. S. I

den Glauben an den Sieg und seine Sendung. Wie ein edler Stahl in der Flamme geglüht nur noch härter und elastischer wird, entfaltet sih der Genius Friedrihs nach dem Schlag von Kunersdorf zu seiner vollen heroishen Größe. Kunersdorf ist au die leßte verlorene Schlacht des Siebenjährigen Krieges, Wie ier Otto Gebühr in wahrhaft vollendeter Form den Menschen riedrih in seinem s{hicksalhaften Ringen zeichnet, gehört mit ju den erschütterndsten Eindrücken des Films. Ebenso die ergreifende Szene am Schlusse des Films in der Potsdamer Garnisonkirche. Wahrend Berlin dem Einzug der ruhmgekrönten Truppen zu- s verbringt der einsam gewordene König eine Stunde tiefer esinnlihkeit in der Kirche. ? ndem die Klänge des Tedeums auf-

rauschen, schenkt uns der Film die Vision der Jahre der fricd-

lihen Arbeit und des Aufbaus, die nun vor dem König und seinem Staate liegen. / Daß dieses Filmwerk ein neuer Höhepunkt deutshen Film- \haffens wurde, ist vor allem das Verdienst Veit Harlans. Fhm elingt es, durch die vollendete Beherrshung der künstlerischen ittel des Films, durch seine Meistershaft der Menschenfüh- rung, unter Verzicht auf hohles Pathos, in uns die Fllusion der Wirklichkeit zu. erzeugen. Die großartigen Schlachtenbilder mit ihrer bisher kaum dagewesenen Weite des Blickfeldes erinnern an die Gemälde alter Meister. Die Darstellung selbst war wie aus einem Guß. Einzelne À pa nennen, wäre verfehlt; alle dienten mit voller Hingabe dem Werk. Der Film fand begeisterte Auf- nahme. Rudolf Lantsch.

Wiürtischafistcil

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 5. März 1942 (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

*) Reinaluminium H 99

in Rohmasseln 127 ®) desgl., in Walz-, Draht- und

Preßbarren, Zehnteiler . « 132 Á Reinnikel, 98—99% S D: E Antimon-Regulus . o o. - - —_ " Feinsilber 4 S M M S S6 35,50—38,50

*) Die Preise fr Aluminium verstehen si entsprechend den Bedingungen der Aluminium-Verkaufsgesellschaît m. b. H., Berlin.

Heitgemäße Südostfragen Ein Vortrag von Dr. Janovsky in Wien

Auf Einladung der Hochshule für Welthandel in Wien sprach am 3. März im Rahmen der Südoststiftung des Mitteleuropäischen Wirtschaftstages (Berlin) Dr. Karl Fanovsky, Berlin, über „Beitgemäße Südostfragen“, vorx allem über die Bedeutung des Balkans für die Hte Wirtschaft. Er hob hervor, daß sich die wirtschaftspolitishen Verhältnisse im Südosten an der Wende der Fahre 1941/42 niht mit den früheren vergleichen lassen. Be- sondere Elastizität im wirtschaftlichen Denken sei erforderlich, wolle man «lte angestammte Stellungen behaupten und neue Fnter- essengebiate hinzufügen. Eingehend beschäftigte sich der Vor- tragende mit der derzeitigen inneren und äußeren Wirtschaftslage Rumäniens und Bulgariens, wobei ex insbésondere die Not- wendigkeit Mor doW der fortlaufenden Versorgung des rumänischen Marktes mit Fndustrieartikeln unbeschadet der sih während der Kriegszeit ergebenden Schwierigkeiten größtes Augenmerk zuzuwenden. Fn ähnliher Weise behandelte der Redner die Bedeutung Großbulgariens, das nah Rückgliederung der südlichen Dobrudscha, Mazedoniens und Thraziens niht mehr mit: dem früheren Kleinbulgarien zu vergleichen Li Abschließend umriß Dr. Janovsky die ehe Aufgabe, die Deutschland auf dem Valkan gestellt sei. Diese bestehe vor allem in der gegenseitigen Ausrichtung der wirtshaftlihen Erzeugungskräfte und der beider- ges Handelsapparate aus die neuen, festlandeuropäischen Be- ürfnisse und in der Ueberwindung der Folgen einex mehr als zwanzigjährigen Zersplitterung Europas.

Devisenbewirtschaftung

Zahlungsverkehr mit dem Rekhskommissariat Ostland und den übrigen besetten Ostgebieten

Der vom Reichswirtschaftsminister herausgegebene Rund- erlaß 23/42 D. St./10/42 R. St. regelt den Zahlungsverkehr mit dem Reichbkommissariat Ostland und den übrigen neu beseßten Ostgebieten. Danach sind alle diese Gebiete Devisenausland im Sinne der deutschen Devisenvorschriften. Sämtliche Zahlungen L das Konto Nr. 10006 der Hauptverwaltung der Reichs- ceditkassen bei der Reichsbank abzuwickeln. U nen auf dieses Konto sind nur mit O der zuständigen Devisen- stelle, im Warenverkehr nux gs rund einer Devisenbescheini- gung der zuständigen Reichsstelle zulässig. Der ed enthält weiter Bestimmungen über die Zahlung von Unterstügungs- beträgen an Familtienangehörige und sonstige Privatpersonen im Reichskommissariat Ostland, über die O von Lohn- ersparnissen sowie über den Erwerb und die Ausfuhr von S Soertehn im Reiseverkehx. Nähere Auskunft über den ahlungsverkehr mit den genannten Gebieten erteilen die evisenstellen oder die Reichsstellen.

Wirtschaft des Auslandes

Sicherung der \{chwedischen Kupfererzeugung

Stockholm, 4. März. Um die ge Kupferproduktion siherzustellen, wurde ein Abkommen zwishen der FJndustrie- kommission und der „Bolidens Gruv A. B.“ getroffen. Durch dieses Abkommen hat Boliden sich #verpflichtet, gewisse Anlagen, die zum größten Teil sobald als möglich aba iaen werden sollten, zu erstellen. Um Mittel für diese Abschreibungen zu erhalten, hat die Kommission einen besonderen Abschluß mit mehreren Herstellern von Halbfabrikaten aus Kupfer und Kupfer- legierungen getätigt. Dieser Abschluß sieht bis auf weiteres einen Ae Bf von 15 % auf die Preise vor, die das Preiskontrollamt ur Halbfabrikate aus Kupfer und Messing und anderen Kupfer- legierungen festgeseßt hat. Ueber die einflicßenden Mittel soll von den Fabrikanten der Halbfabrikate beim Reservevorratsamt, dàs von Boliden Kupfer einklauft, abgerehnet werden. Das Ab- kommen bedeutet eine Preiserhöhung von Halbfabrikaten, da- gegen keine Erhöhung der jeßt geltenden Verkaufspreise für un- earbeites Kupfer uted Mtpserlemertntit oder Schrott aus diesen Metallen. Es kann indessen hervorgehoben werden, daß vom 1. Februar eine Preiserhohung für unbearbeitetes Kupfer mit 9,5 Oere per Kilogramm vorgenommen wurde, die die gestie- genen Herstellungskosten deckt.

Die Schwierigkeiten in der USA.-Kriegs3produktion Amerikanische Feststellungen Lissabon, 4. März. New Porter Meldungen B erkennen, daß der Aufruf der interamerikanishen Kommission, der einshnei- dende Sparmaßnahmen bei allen kriegswichtigen Roh e empfahl, als Zeichen der Uen Schwierigkeiten innerhalb der amerikanischen Kriegsproduktion angesehen wird. Ueber-

rashend wirkte in amerikanishen Wirtschaftskreisen das Einge-

e des Vorsißenden der Kommission, Donald Nelson, daß as Kriegsproduktionsprogramm der USA. ‘nur unter außer- ewöhnlihem Einsaß durchgeführt werden könne. Allgemein wird festgestellt, Sh die shweren Niederlagen der anglo-amerikanischen

ächte in Ostasien ihre lähmende Wirkung gerade in. dem Zeit- punkt ausübten, in dem eine unbedingte Knitiative zur Ueber- R der organisatorishen und materiellen ‘Schwierigkeiten innerhalb der anglo-amerikanishen Kriegswirtshaft notwendig gewesen wäre,

Argentinien von über 90 77 der Rohgummiversorgung abgeschnilten Buenos Aires, 4. März. Nach einer Erklärung des argen- tinishen Agrarministers wurden 80 % dés in Argentinien ver- arbeiteten Rohgummis bislang aus den englischen Mun en in Asien, 12 % aus Niederländish-Fndien eingeführt. Dex Öst- La n mithin übex 90 2% der Versorgung abgeschnitten. us diesem Grunde: hat sih die Regierung in Buenos Aires jur Kontrolle über alle Kautschukhestände entkshlossen, Die Her! el- lung nicht dringend notwendiger Artikel ist verboten. Fabrikation und Absay von Autoreifen sind rationiert. Auch gegen Speku- lation und Preiserhöhung sind Maßnahmen vorgesehen.

Japan {haft eine Finanzierungskasse für die Kriegszeit __ Tokio, 4. März. Das japanische s über die Kriegszeit- Finanzierungskasse ist am 28. Februar in Krast getreten. Die Kriegs- Lan eru sfasse hat die Aufgabe, während dex Kriegszeit as Kapital zu beschaffen, das u. a. für die Produkltionserweite-

rung und für den Wiederaufbau des Gewerbes notwendig ist und nux shwer von anderen Finanzorganen bereitgestellt werden kann. Gleichzeitig strebt die Kasse die Stabilisierung des Markt- preises der Wertpapiere an. V E beträgt 300 Mill. Yen, die Regierung kann bis zu Mill, Yen, und zwar durch Staatsanleihen, in die Kasse einbringen. Ferner übernimmt die Kasse die Gemeinschafts-Wertpapiere-AG, die 1940 mit 20 Mill. Yen Kapital zur Vornahme von A ebildet wurde und Ende März 1941 ihr Kapital auf 50 Mill. Yen erhöhte. Die Gesellschaft hat infolge der Siegeshausse der leßten Monate große Gewinne gemacht und ist für die Aufgabe der Stabilisierung des Aktienmarktes hervorragend geeignet. Die Kriegszeit-Finanzierungskasse kann schließlich die Kriegszeit- finanzierungsobligationen im zehnfahen Betrage des eingezahlten Kapitals herausgeben. Mit diejen Kapitalien hat ste, nah „Nishi Nishi“, drei Hauptaufgaben zu erfüllen: einmal die Finan- zierung von Gesellschaften mit nationalpolitishen Aufgaben, so- dann den Eipysaß stilliegender Anlagen und endlich die Vorrats- bildung durch Lagergesellschaften.

Die wirtshaftlihe Ershließung der neuen japanischen Südgebiete

Tokio, 4. März. Bei einem Aufenthalt in Osaka erklärte der Direktor des Devisenbüros im Finanzministerium, daß die Finan- ierungsaufgaben in den Südgebieten durch die Südsee-Entwick- lungsfasse, die Yoko-Bank und Taiwan-Bank durchgeführt werden würden. Aus das ansässige cinesishe Banksystem solle einge- shaltet werden, dagegen nicht japanishe Handelsbanken. Fn diesem Fulammenang Us bemerkenswert, daß die wirtschaftliche Ershließung Chinas bisher durch zwei große Entwicklungsgesell- schaften erfolgte, deren Kapital zur Hälfte vom Staat gestellt wurde. Diese Gesellshaften mahten Fnvestitionen in chinesischen Unternehmungen, wobei bei diejem System die einzelne Unter- nehmerpersönlikeit niht in die Erscheinung trat, wahrend ande- rerseits das Finanzkapital 50 % des jeweiligen Kapitals zeichnen und einen entsprehenden Einfluß auf das betreffende Unter- nehmen ausüben konnte. Bei der zukünft:gen Durchdringung der Südseewirtschaft ist dagegen die Tendenz zu bemerken, das Unter- nehmertum in bestimmtem Umfange mit besonderen Aufgaben zu betrauen. Der staatlihe Einfluß wird dadurch gewährt, daß die langfristige Finanzierung ganz durch Budgetgelder erfolgt, so daß das Finanzkapital nicht direkt, sondern nur über die Unter- nehmerpersönlichkeiten eingeschaltet werden kann.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am &5. März auf 74,00 A4 (àm 4. Mäaxz auf 74,00 R.) für 100 kg. f

Berlin, 4, März. Preisnotierungen für Nahrung283- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reihsmark.] Bohnen, weiße mittel §8) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Jnland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glaj. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Jtaliener, gl. *§) 49,70 bis 50,50, Reis *§) —,— bis —,— und *t) —,— bis —,—, Buchweizengrüße —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50f), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50), Gerstengraupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,007), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6%*) 34,00 bis 35,007), Gerstengrüße, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,007), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,007), Hafergrüße [Hafernährmittel]*®} 45,00 bis 46,007), Kochhirse*) 38,00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1600 24,55 bis —,—, Weizenmehl, Type 1470, Jnland 32,40 bis —,—, Weizengrieß, Type £50 38,25 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,157), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucler, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,507), Gerstenkaffee, lose 4( ,50 bis 41,50+), Malzkafsce, lose 45,00 bis 46,007), Kasfee-Ersaß- mishung 70,00 bis 80,00, Röstkaffce, Brasil Superior bis Extra Prime§) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika8) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong§) 810,00 bis 900,—, Tee, indisch§) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Zugoslaw., 80/85, in Kisten —;— bis —,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—, Pflau- men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus- gewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, aus- gewogen —,— bis —,—, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland fandiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in 4-kg-Packung (Würfel) 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch, Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 186,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Spe, geräuchert 190,80 bis —,—, Taselmargarine 174,00 bis —,—, Marken- butter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 328,00 bis —,—, feine Molkerei- butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 8315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt . 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40% 190,00 bis —,—, echter Edamer 40% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,—, Allgäuer Romatour 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, Reis Siam 1 —,— bis —,—, Rei? Siam I! —,— bis —,—, Reis Moulmein —,— bis —,—.

2) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

t) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruhmengen

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten

Devisen Prag, 4, März. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs- Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 680,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 521,50 G., 822,50 B., London 98,90 G,, 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B.,

Fortsezung auf der folgenden Seita

Fn Verlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphishe Auszahlung.

A

5. März 4. März Geld Briei | Geld Brief

Aegypten (Alexand.|

und Kairo) | l ágypt.Pfd.| —_ Afghanistan (Kabul). | 100 Afghan! | 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos /

Aires) | 1 Pap.-Pej, | 0,588 0,59] 0,588 0,592 Ausiralien frargiatt I austr. Pfd. | —_ Belgien (Brüssel und|

Antwerpen) .….…..| 100 Belgo 39,96 40,04 | 39,96 40,04 Brajilien (Rio

Janeiro) Vrit.-Jndien (Bom- L

bay-Calcutta) | Hupten _ S —_ Bulgarien (Sofia) .…| 100 Lewo 3,047 83,053| 3,047 8,053 Dänemark (Kopen- | /

hagen) .…...... .| 100 Kronen | 52,15 2,25 | 52,15 52,25 England (London). 1 engl. Pfd. | Finnland (Helsinki) .| 100 finn. M. | 5,06 5,07 | 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .| 100 Frs. E Be p Griechenland (Athen) 100 Drachm.| 1,668 1,672} 1,668 1,672

olland (Amsterdam e Rotterdam)... 100 Gulden ¡132,70 132,70 [132,70 132,70 | 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 | 100 isl. r | 38,42 38,50 | 38,42 838,50

1 Miireis 0,130 0,132) 0,180 0,132

Jran (Tehcran) Jsland (Reykjavik) Ftalien (Nom und

R i : Japan ofio un Daute : | 1 Yen 0,585 0,587 | 0,585 0,587 Kanada (Montreal) .| 1 fanad.Doll.}| _ Kroatien (Agram) .… 100 Kuna 4,995 656,007! 4,995 65,005 Neuseeland (Welling-|

1) E E | 1 neujeel. Lf. _— Norwegen (Olo) .…| 100 Kronen | 56,76 56,88 Portugal Lissabon) | 100 Escudo | 10,14 „16 x 10,16 Rumänien (Bukarest)! 100 Lei Schweden(Stoctholm und Göteborg) | 100 Kronen | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich,

Bajel e pa ..| 100 Fr3. 57,89 58,01 Serbien (Belgrad). | 100 serb.Din.| 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) 100 fîlow.Kr. | 8,591 8,609 Spanien (Madrid u.

Barcelona) | 100 Peseten | 23,56 23,60 ESüdasfrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) ...| 1 sdafr. Pf. _— Türkei (Zstanbul) .…| 1 türk, Pfund] 1,978 1,982 Ungarn (Vudopest) .| 100 Pengò Uruguay (Vontevid.)| 1 Coldpeso 1,199 1,20] 1,201 Verein. Staaten von)

Amerika (New York)

100 Lire 13,14 13,16 | 13,14 13,16

1 Dollar _— _—

j

Für den mnerdeutshen Verrechnungsveriehr geiten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik, Unton 9,89 9,91 Sai Sis awo vie a 4,995 5,005 Australien, Neuseeland ... «e. 7,912 7,928

Vritish-Jndien R ¡ 74,18 74,32 Kanada ...........- Ss aioita i 2,098 2,102

Ver. St. v. Amerika „oooooo. 2,498 2,502

Ausländische Geldsorten und Bankuoten.

5 März 4, März Geid Vriei | Geld Brief

Sovereigns ..,..... Nottz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stücke „. für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars .…..., |) 1 Stüd 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische ...---+ | 1 ägypt.Pfd | 4,09 4,11 4,11 Amerikanische: 1000—s Dollar .,. | 1 Dollar 1,69 1,71 1,71 2 und 1 Dollar „««. | 1 Dollar 1,69 1,71 1,71 Argentinische e CO l Pap.-Pejo 0,53 0,55 0,55 Australische .. «o... | 1 austr. Pfd 2,49 2,51 2,51 Belgische ..---o..« | 100 Beigas | 39,92 140,08 | 36 40,08 Brasilianische ««+--« | 1 Milreis 0,108 0,115 0,115 Brit.-Jndische « «... | 100 Rupien | 25,94 29,06 j 29,06 Bulgarische: 1000 L u, darunter 100 Lewa 3,07 3,09 . 8,09 Dänische: große .…., | 100 Kronen _— —_— 10 Kr. u. darunter .…. | 100 Kronen | 52,16 592,30 52,30 Englische: 10 £ u, darunter ....... | L engi. Pfd. | 3,84 8,86 ; 3,86 Finnische „o... | 100 Ben M.| 5,050 58,075 5,075 ranzöjische .«--..«-. | 100 Frs. 4,99 5,01 9 5,01 Rati 100 Gulden [132,70 132,7(1132,70 132,70 Jtaliensche: große .… | 100 Lire ais 10 Lire .…........ | 100 Lire 13,12 183,18 | 13,12 13,18 Kanadische „„-.+.-+ | 1 kanad.Dol1,| 1,29 1,31 | 1,29 1,31 Krogatische ....««. .. | 100 Kuna 4,99 5.01 4 99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter .…,….,. | 100 Kronen | 56,88 67,11 156,89 5657,11 Rumänische : 1000 Le! und 500 Lei .…., ..… | 100 Le1 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwediiche; große . | 100 Kronen | —_ “s —_— 50 Kr.u.darunter .… | 100 Kronen | 59,40 59,64 | 59,44 , 59,64 Schweizer; große | 100 Frs, 57,88 68,07 | 57,83 658,07 100Frs, u.darunter | 100 Frs. 57,88 568,07 | 57,88 68,07 Suite. feiiben 100 jerb.Dm.| 4,95 65,01 | 4,99 6,01 lowakische; u. darunter ...«. ,, | 100 \low. Kr,| 8,58 862 | 858 8,62 Südafr, Union .….…. | l südafr. Pfd.! 3,99 4,01 | 3,99 4,01 Türkische .……....... 1 türk.Pfund| 1,91 1,93 | 1,91 1,93

Ungarische : 100 P. u. darunter... «;, | 100 Pengò } 60,78 61,0: | 60,78 61,02