1942 / 62 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Fleishermeister Theodor Lischik, Tarno- wiß, Beuthener Straße.

A 466 Josef Ptaschuik, Tarnowiß (An- und Verkauf von Lebensmitteln, Tabaïwaren, Spirituosen, Weinen usw. Ring ®. Jnhaber: Kaufmann Jose Pta|chnik, Tarnowiß, Ring 2.

A 467 Conrad Werner, Tarnowiß (Großhandel mit Fetten und Milch- erzeugnissen, Ring 13. FJnhaber: Kaufmann Conrad Werner, Tarnowiß, Ring 13. |

A 468 Sotel Deutsches Haus, Gaftstätte, Konditorei, Kaffee, JIn- haber Bruno Lan, Tarnowiß (Krakauer Straße). FJnhaber: Hotel- pähhter Bruno Lange, Tarnowit, Kra- fauer Straße 10.

Teschen. [48765] Handelsregister Amtsgericht Teschen. Folgende im Handelsregister Abt. A

bzw. Abt. B unter den jeweils angege-

benen Nummern eingetragenen Firmen sollen gemäß § 31 Abs. 2 H.-G.-B. und

S 141 F.-G.-G. von Amts wegen ge-

löscht werden. Die FJnhaber oder

Rechtsnachfolger der Firmen werden

hierdurch aufgefordert, einen etwaigen

Widerspruch gegen die Löschung binnen

drei Monaten bei dem Amtsgericht

Teschen geltend zu machen, widrigen-

falls die Löschung erfolgen wird.

Die Fnhaber bzw. Gesellschafter sind nur dann in () aufgeführt, wenn ihr Name in der Firma niht oder nur unvollständig enthalten ist.

a) 18. Februar 1942.,

H.-R. A 1 31 Oderberg Emil Grauer, Gemischtwarenhandlung in TDeutsch- Leuthen (Fnhaber: Frma Grauer).

H.-R. A VIII 202 Tschechish-Teschner Maschinenfabrik, vormals G. Gnerlich, A. Eberhard (Jnhaber: die Ehefrau Alice Eberhard).

H.-R. A IX 492 Lazy.

H.-R. A IX 512 Leopold Feuermann in Lazy.

H.-R. A IX 518 F. Schneider in Kar- win (Gesellschafter: dexr Schneider Fsrael Schneider und der Kaufmann Siegmund Schneider).

H.-R. A IX 519 Aloizy Golasowski in Freistadt.

H.-R. A. TX 525 Leo Falter in Lazy.

H.-R. A 1X 602 Josef Goldberger in Skrzeczon.

b) 20. Februar 1942.

H.-R. A VIII1 200 Kolbe & Kozusník, Niederlage von Spezialbieren;, Bier- abfüllanlage u. Sodawassererzeugung in Freistadt-Schlesien (Gesellschafter: die Kaufleute Wenzel Marcel Kolbe und Adolf Kozuëntik).

H.-R. A VIII 208 „Jgnaß Schmelz, Holzhandlung in Ce. Teschen“ (Ge- fellshafter: der Holzhändler Jgnab Schmelz und der Kaufmann Josef Schmelz).

H.-R. A VIII 211 „Josef Ruzièéka a spol.“ in Teschen (Gesellschafter: der Oberleutnant Josef Ruzicka und der Kriegsblinde Ferdinand Hrabec).

H.-R. A VIII 215 Süsser u. Matu- shek in Teschen (Gesellschafter: die Kaufleute Alfons Süsser und Richard Mátuschek).

H.-R. A VIITI 226 „Stavitel Trubka a. Friese“ in Teschen (Gesellschafter: der Baumeister Franz Trubka und der Bauführer Augustin Friese).

H.-R. A VIII 250 Leopold Hoffmann in Freistadt.

H.-R. A VITIT 256 Trosok & Frank, Elektroetablissement in Konskau (Ge- sellshafter: die Elektromonteure Richard Frank und Leopold Trosok).

H.-R. A VIII 278 Architekt Cenëk Volny, stavitel, Donbrava (Sleszko) “in Dombrau.

H.-R. A VIII 285 Brüder Lanzer in Teschen (Gesellschafter: die Kaufleute Josef und Ferdinand Lanzer).

H.-R. A VIII 296 „Bankovni dum a sménárna Jindrich Heinrich Wiesner“ in Teschen.

H.-R. A VIII 306 „Trznice“ Karel Kéízka in Mittel-Suchau.

H.-R. A VIII 316 „Novák & Co.“ Waiïdindustrie Ceskÿ Tësín in Teschen (Gesellshafter: die Kaufleute Josef Novak und Bohdan Langfelder).

H-R. A VIIT 331 Stavební a nábytkové strojni stolaëïství Frant. Maëkal a spol. v Orlové in Orlau (Gesellschafter: die Tischler Franz Maë- Tal und der Beamte Fosef Cëkalsky.

H.-R. A IX 502 ‘Marta Ranna in Karwin.

H.-R. A IX 504 Emanuel Spizer in

Karwin. c) 23. Februar 1942.

H.-R. A VIII 366 Stavební spolet- nost B. Zatloukal a spol. zednickyÿ a tesaëskÿ mistr v Darkové in Dar- kau (Gesellshafter: der Maurer- und i C S Friedrich Zatlou- al und die Bauführer Heinrih Toma- nice und Rudolf Morcinek).

d) 25. Februar 1942.

H.-R. A IX 595 P. Lasztówka in

Reichwaldau.

Josef Matuszek in

Teschen-. [48766] Sandel8register Amtsgericht Teschen, 9. Februar 1942 Veränderung:

H.-R. B IV 35 Jäkel's Eisen- industrie A. G., in Freistadt. Der kommissarishe Verwalter Fohann Glaser ist abberufen. An seiner Stelle wurde durch Verfügung des Beauftragten für

den Vierjahvesplan Haupttreuhand- |.

Zentralhandel8registerbeilage zum Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 61 vom 13. März 1942, S. 6

stelle Ost in Berlin vom 10. 12. 1941 Direktor Dr. Leopold Nowak, Mähr. Ostrau, zum - kommissarischeu Verwalter bestellt. Dem kaufmänni- [hen Angestellten Josef Gebauer, Frei- stadt, und dem FJnspektor Max Hoff- mann, Mähr. Ostrau, ist Gesamtpro- kura erteilt.

Teschen. [48767] Handelsregister Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Veränderung:

H.-R. A VIlI 358 Sieg- fried Freud, Trzynieß. Die Firma ist geändert in: Siegfried Freud, fomm, Verwalter Hans Kaifofch. Zum komm. Verwalter ist der Kauf- mann Hans Kaifosch in Trzyniey, O. S, bestellt. Die komm. Verwaltung ist durch Verfügung des Oberpräsi- denten dex Provinz Oberschlesien (Der Leiter der Treuhandstelle) in Kattowiy

vom d, Februar 1942 angeordnet. Teschen.

[48768] Handelsregister Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Veränderung:

H.-R. B 2 Dipl. Jng. Fulda Hoch-, Tief-, Jundustrie- und Eisen- betonbau Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung, Teschen. Durch Be- {luß der Gesellshafterversammlung vom 1. Oktober 1941 ist .das -Stamm- fapital um 20 000,— RKAÆ auf 40 000,— Reichsmark erhöht. § 4 des Gesell- [a t odeptrages ist dementsprehend ge- andert,

Teschen. [48769] Handelsregister Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Neueintragung:

H.-R. A 143 Téschen Kom- missarisher Verwalter dèr Schloß- brauerei Teschen in Teschen. Gegen- stand des Unternehmens: Bierbrauerei.

.„Handelsunternehmen des ehem. polni-

[hen Staates. Zum kommissarischen Verwalter ist der Direktor Herbert Kramfsall in Teschen bestellt. Die komm. Verwaltung ist durch Verfügung des Beauftragten für dea Vierjahres- plan Haupttreuhandstelle Ost Berlin vom 18. August 1941 an- geordnet.

Teschen. [48770] Handelsregifter Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Veränderung:

H.-R. A 21 Freistadt Graf Larish-Mönnich'sches Jodbad und Sanatorium, Darkau, Juhaber Dr. Johann Graf Larisch-Mönnich. Dem Leopold Beer ist Gesamtprokura erteilt. Er vertritt gemeinsam mit einem an- deren Prokuristen. Thorn. [48933]

Bekanntmachung. Neueintragung:

H.-R. A 1199 Einzelfirma Karl Leh- mann, Fettwarengroßhandlung (in Thorn, Brückengasse 28). FJnhaber: Kaufmann Karl Lehmann in Thorn. Der Elisabeth Lehmann in Thorn ist Einzelprokura erteilt.

Thorn, den 26. Februar 1942.

Amtsgericht.

Trier. [48934] Handelsregister Amt3gericht Trier. Abt, 14.

az Neueintragung: j

14 Gen... 111 10 §.-R. A 861 Gebr. Neiter, Holzhandlung, Trier. Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Fanuar 1942. Gesellschafter sind der Kaufmann Heinrich Peter Reiter und dessen Ehe- frau Luise geb. Plein in Trier.

b) Veränderungen:

H.-R, A 754 Firma Peter Haag Trier. Dem Kauffräulein Elisabeth Haag in Trier ist Prokura erteilt.

H.-R. A 234 Gebr. Heinemann, Trier. Nach dem Tode des bisherigen Geschäftsinhabers Fosef Heinemann ist das Geschäft auf Grund r Bu auf dessen Ehefrau Elisabeth geb. Schulte übergegangen. Die Firmenbezeihnung bleibt unverändert. Dem Kaufmann Karl Balzer und dem Kauffräulein Maria Góördes, beide in Trier, ist Ge- samtprokura erteilt.

H.-R. A 569 Gebr. Pelzer, Trier. Der Kaufmann Wilhelm genannt Willy Pelzer, Frankfurt a. M., ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Ehefrau Josef Pelzer Elisabeth geb. Schneider in Trier ist unter Uebernahme der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeitén und Forderungen mit dem 20. 2. 1942 als persönli haftende Gesellschafterin in die Gesellshaft ein- getreten. Die Firmenbezeichnung bleibt dieselbe.

H.-R. A 605 Fa. Brakonier u. Gon- dert, Trier. Der Lagerverwalter Ja- fob Gondert in Trier hat das Geschäft vom 1. März 1942 an unter Ueber- nahme der Aktiva und Passiva ir die Dauer der Einberufung des Geschäfts3- inhabers Anton Gondert zum Heeres- dienst gepachtet.

H.-R, A 516 Fa. Safa, Zigarren- haus Heinz Faber, Trier. Der Ehe- frau Heinz Faber Friedel geb. Oester- reich in Trier ist Prokura erteilt.

H-R. B 21 fe: J. Vernard- Massard, Sektkellerei G. m. b. H.

in Trier. Dîe dem Kaufmann Fried-

rich Wilhelm in Trier erteilte Prokura ist erloschen.

Tübingen. Amtsgericht Tübingén. Handelsregistereintragung vom 6. März 1942. Neueintragung:

A 213 G. u, E. Zimmermann, Dettenhausen, Torftr. (Holzwaren- fabrik, Holzimprägnierwerk u. Holzhan- del). Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Fanuax 1927. Gesellschafter sind Georg Zimmermann, Kaufmann, und Eugen Zimmermann, technischer Betriebsleiter, beide in Dettenhausen. Zum Erwerb sowie zur Perier eines Grundstücks für die Gesellschast sind die Gesellschafter nur gemeinschafi- lih ermächtigt. -

Wels. [48936] Amtsgericht Wels, 4. März 1942. Veränderung:

H.-R. A 396 Wiegand «& Schnei- der, Bad Jschl (Tief- und Ce 4 bau, Herstellung und Ankauf von Bau-

materialien). -

Dem Dipl.-Fng. Franz Weber, Wien, IT., Burgkmairgasse 15, und Hermann Suhren, Kaufmann in Bad Zl, ist Kollektivprokura erteilt. Sie vertreten die Gesellshaft gemeinsam.

[ 18935]

Wesel. [48937] Handelsregistereintragung bei ver Firma „Theodor Köpp «& Sohn“, Wesel, H.-R. A 968: Kommerzienrat Dr. Arthur Köpp ist am 12. 1. 1940 gestorben. Die Firma wird als offene Handelsgesellshaft von den Erben, Witwe Arthur Köpp, Lina geb. Fre- derking, Leipzig, Kaufmann Dr. phil. Heinrih Köpp, Leipzig, Kaufmann Friedrih Köpp, Markkleeberg, Kunst- malerin Herta Köpp, Leipzig, den per- sönlich haftenden L weiter- geführt. Die Gesellshaft hot am 12. Fanuar 1940 begonnen. Kauf- mann Dr. Heinrih Köpp ist allein zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Die Vertretungsbefugnis der übrigen Gesellschafter ist ausgeschlossen.

Wesel, den 6. März 1942,

Amtsgericht.

Witten. [48774] Amtsgericht Witten. Witten, den 5. März 1942, A 87 Adler’ Apotheke Georg Heuer, Witten. Fnhaber ist jeßt Dr. Johannes Gersh in Witten.

Wittstock, Dosse, Handelsregister

/ Amtsgericht Wittstock. Wittstock (Dosse), den 17. Februar 1942.

; Veränderung:

H.-R. A 1 Friedrich Wilhelm Wegener (Tuchfabrik), Wittstoeck.

Die Prokura des Buchhalters Richard Friedemann in Biesen ist erloschen. ,_ Dem Betriebsleiter Ernst Brannas\chk in Wittstock (Dosse) ist dergestalt Ge- samtprokura erteilt, daß erx zusammen mit einem der Prokuristen Friß Grim- mer, Georg Lemke und Friedrih Wil- helm Quandt, sämtlich in Wittstock (Dosse), die Firma vertritt.

{48775]

Wohlau. [48777]

\ Amtsgericht Wohlau, 2. März 1942.

H.-R. A 262 Arthur Scholz JFunh. Ida Scholz geb. Lober, Wohlau. Die Firma ist erloschen. Worms, ; [48778]

Amtsgericht Worms.

H.-R. A IX 1840, betr. Firma „Hed- wig und Marie Nödiger, Offen- bacher Lederwaren, Spezialgeschäft“, Siß Worms, Kaiser-Wilhelm-Str. 19.

Persönlih haftende Gesellschafter: 1, Marie Rödiger geb. Heubach, Ehe- frau des Paul Rödiger, in Worms, Göthestraße 19, 2. Hedwig Rödiger, daselbst. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellshaft hat am 1. Januar 1941 begonnen. Eingetragen am 24, Fe- bruar 1942, j

Worms, [48779] Amtsgericht Worms.

H.-R. A VIIT 1634, betr. Firma Sauerwein « Volk, offene Han- delsgesellschaft in Horchheim.

Den Kaufleuten Fohannes Volk in Weinsheim und Jakob Me: in Worms ist. Gesamtprokura erteilt. Ein- getragen am 6. März 1942.

4. Genossenschas(s- register : Eger. [48785]

Genossenschaftsregister Amtsgericht Eger. Veränderungen:

Gn.-R. VI 226. 2.3. 1942, Elektrizi- tätsgenossenshafst für den Ort Ohorn, registrierte Genossenschaft mit beshränk- ter Haftung in Ohorn. Fn der Haupt- versammlung am 23. März 1941 wur- den die Sabungen im § 33 geände1t (Geschäftsanteil auf 6 l.AM n 0e o

Gn.-R. 111 266. 28. 2. 1942. Woh- nungsfürsorgeverein, registrierte Ge- nossenshaft mit beshränkter Haftung in Ash. Durch Beschluß der Hauptver- rg pes vom 29, März 1941 wurde er Geschäftsanteil mit 300 NA neu festgese t 16 der Satzung).

n.-R. IV 108. 28. 2. 1942, Deutsche land- und forstwirishaftlihe Bezugs- Absaÿ- . und Betriebsgenossenschaft . in

Neudek, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Vor- fand ausgeschieden: Karl Brückner. Fn en Vorstand gewählt: Rüúdolf Lang- hammer, Landwirt in Kohling.

Gn.-R. IV 128. 27. 2. 1942. Elektri- zitätsgenossenshast für den Gerichts- bezirk Buchau, registrierte Genossen- schaft mit beschränkter Loena in Buchau. Fn der Hauptversammlung am 12, Oktober 1941 wurde die Auf- lösung der Genossenshaft und die Liquidation beschlossen. Liquidatoren: Direktor Ernst Rölz in Buchau, Kassa- beamter Adolf Schwarz in Buchau. Die Liquidationsfirma lautet: Elektri- zitätsgenossenshast für den Gerichts- bezirk Buchau, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation in Buchau. Die Liquidatoren seßen der Firma ihre Unterschrift mit dem Zusaß „Liquidator“ gemeinsam oder auch einzeln bei. Die bisherige Firm und deren Zeichnung werden gelöscht.

Gn.-R. 1-154. 27, 2. 1942. Spar- und Darlehenscassenverein für Böhm. Kill- mes und Umgebung, registrierte . Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haftung in B. Killmes. Aus dem Vorstand aus- geschieden: Edwin Puscher. Jn den Vorstand gewählt: Franz Höller, Land- wirt in Böhm. Killmes (Obmannstell- vertreter).

Gn.-R. VIII 173. 27. 2.1942, Elek- trizitätsgenossenschaft für die Gemeinde Amplas, registrierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung, Amplabß. Jn der Vollversammlung am 2. März 1941 wurde die Auflösung der Genossenschaft und die Liquidation beschlossen. Liquti- datoren: Josef Reiter, Bauer, Wenzel Gröbner, Bauer, Josef Anderle, Bauer, sämtlih in Amplay. Die Liquidations- les lautet: Elektrizitätsgenossenschaft ür die Gemeinde Amplat, registrierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung in Liquidation, Amplay. Die Liqui- datoren seßen der Firma ihre Unter- chrift mit dem Zusaz „Liquidator“ ge- meinsam bei. Die bisherige Firma und deren Zeichnung werden gelöscht.

Gn.-R. III1 185. 21. 2. 1942. Gemein- nüßzige deutshe Bau- und Wohnungs- genossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Jo- achimsthal. Jn der Hauptversammlung am 11. Dezember 1941 wurde die Auf- lösung der Genossenshaft und die Liquidation beschlossen. Liquidatoren: Eduard Hellmih, Malermeister in St. Joachimsthal, Julius ‘Drumm, Oberlehrer in Dürnberg. Die Liqui- dationsfirma lautet: Gemeinnügzige deutshe Bau- und Wohnungsgenöossen- schast, registrierte Genossenschaft - mit beshränkter Haftung in Liquidation in St. Joachimsthal. Die Liquidatoren [eyen der Firma ihre Unterschrift mit em Zusaß „Liquidator“ gemeinsam bei. Die bisherige Firma und deren Zeich- nung werden gelöscht. -

Gn.-R. V 52. 21. 2 1942, Kredit- anstalt der Deutschen, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Zweiganstalt Plan. Kollektivprokura für die Gesamtanstalt wurde erteilt an: «FUDr. Friedrih Fleischmann, Reichen- berg, Konstantin Horna, Reichenberg, Karl Ullmann, Reichenberg, Karl Ull- rih, Reichenberg, Hans Gaag, Aussig, Raimund Reinish, Böhmish Leipa, Lans Bayerl, Karlsbad, Josef Felkel,

roppau, Hans Stöger, Komotau. Am 28. Mai 1941 wurde von der Hauptver- ammlung die Aenderung: der Sabungen in den 88 5, 43 beschlossen. Diese Aen- derungen betreffen die inneren Verhält- ne der Genossenschaft.

n.-R. VIII 306. 19. 2. 1942, Druë- stevni lihovar y Listanech, zapsané sPoletenstvo s ruCenim obmezenym, Lichtenstein. Mit Bestallungsurkunde des Regierungspräsidenten in Karlsbad vom 12. November 1941, IIT Wi Id L —, Nr. 6245/41, ist Emil Spalek, N in Trpist, zum kommissa- rischen Leiter der Genossenschaft bestellt.

Gn.-R. VIII 14. 19, 2, 1942, Volks- bank Ronsperg, eingetragene Genossen- haft. mit beshränkter Haftung. Wegen

erhinderung der R Ma Jng. Karl Bauer und Friy Kraus in- folge Wehrdienstes ist Fohann Bauer, Kassier i. R. in Ronsperg, zum stellver- tretenden Vorstandsmitglied und als Ae e

Gn.-R. Ill 143. 16. 2. 1942, Spar- und Darlehenskassenverein für Hacken- häuser und Umgebung, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Hacfenhäuser. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Franz Kraus. Jn den Vorstand inte Ernst / Schusser, Müller und Wirt|chaftsbesißer in Hacken- häuser. :

ernannt

Gmnesen, [48791] Bekanntmachung.

Jn unser Genossenschaftsregister ‘ist heute unter Nr. 41 Gn. bei der Firma Ein- und Verkaufsverein Gnesen Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gnesen eingetragén: Die Firma lautet jeßt: Ein- und Gn Ae, schast Gnesen eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpfliht in Gnesen. /

Das Statut ist am 6. Mai 1941 neu festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher. Einkauf von Ver- brauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlihen Betriebes, gemein-

shinenbenußzung, gemeinschaftlicher Ein- und Verkauf sowie Jnstandseßung land- wirtschaftlicher Maschinen und Geräte.

Gnesen, den 2. März 1942.

Amtsgericht. IKaiserslautern, [48792] Genossenschaftsregister.

Jm Genossenschaftsregister wurde bei der „„Milchlieferungs8genossenschast Diedelkopf, eingetragene Genosseun- schaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Diedelkopf, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm=- lung vom 18. 2. 1942 wurde die Firma und der Siß geändert. Die Firma lau- tet - nunmehr: „„Milchlieserungsge- nossenschaft Kusel und Umgebung, eingetragene Genofsenschaft mit be- schränkter Spt und hat ihren Siß in Kusel,

Kaiserslautern, den 7, März 1942.

Amtsgericht.

5. Musterregister

Potsdam. [48977]

In unser Musterregister ist unter Nr. 117 bei der Firma Artur Kalisch Groß-Ein- und Ausfuhrhandel, Klein- machnow, eingetragen: 1 versiegeltes Paket mit 1 Muster für Filzstiefel mit Steppverzierung, plastishes Erzeugnis, Geschäftsnummer 33, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 23. Februar 1942, 10 Uhr 25 Minuten.

Potsdam, den 3. März 1942.

Amtsgericht. Abteilung 8.

7. Konlurse und Bergleichssathen

Altena, Westf. {49125] Beschluß.

Das Konkursverfahren über den Nachloß des am 19. 6, 1940 verstorbe- nen Bauunternehmers Gustav Brock- mann aus Altena, Rahmedestraße 94, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Altena, Westf. den 9. März 1942,

Das Amtsgericht.

Beerfelden. [49126]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen: 1. der Firma Oden- wälder Dampfsägewerk, Pactfaß- holz Kistenfabrik Gerbig Söhne in Seßbach, 2. deren Fnhaber: a) Wil» helm Gerbig,. Zimmermann, b) Georg Gerbig jun, Zimmermann, beide in Heybach, wird Termin zur Beschluß- fassung über die Beibehaltutig des er- nannten oder die Wahl eines anderen Konkursverwalters sowie über die Be- itellung eines Gläubigerauss{chusses und eintretenden Falls über die in § 132 der KO. bezeichneten Gegenstände auf Freitag, .den 27. März 1942, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der ange- meldeten Forderungen auf Buctien den 10. April 1942, vormittags 10 Uhx, vo» dem unterzeichneten Gericht, Sißungs3- saal Nr. 13, anberaumt,

Beerfelden, den 5.' März 1942,

Amtsgericht.

Blankenburg, Harz. [49127] Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Blankenburger Naiffeisenbank, e. G. m. u. H. in Blankenburg (Harz) ist Schlußter- min auf den 4. April 1942, 9!/2 Uhr, bestimmt. R Amtsgericht Blankenburg (Harz).

Hannover. [49128] 62 N 11/41. Das Konkursver- fahren über den Nachlaß des anm 22. Fanuar 1941 in Hannover, is leßten Wohnsig, verstorbenen Gastwirts Walter Euleuburg, wird mangels einer die Kosten deckenden Masse ein- gestellt. i Amtsgeriht Hannover, 6. März 1942.

Löwenberg, Schles. [49129] 4 N 4/29. Fn dem Konkursver- fahren über den Nachlaß des am 4, 10, 1939 verstorbenen Tongruben- 260: vkr s ie Steinmüller in Wemg- Rackwiß ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Ah- nahme dex Schlustrehnung des Ver- walters, zur E von Einwen- dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti- genden Forderungen, zur Verhandlung Uber die Vergütung und die Auslage des Verwalters sowie zur Anhörung der Gläubiger über- die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einex Vergütung. an die Mitglieder des Gläubigerausschusses Prüfungs- bzw. Schlußtermin auf den 15. April 1942, 111!/2 Uhr, vor dem Amts- ericht Löwenberg, Schles, Zimmer 6, estimmt worden.

Amtsgericht Sen er@, Schles,

; den 7, März 1942.

Mm. SARIE [49130]

eschluß.

4 V. N. 7/37, Das Konkursver- fahren über das Vermögen der B \chaft mit beshränkter Haftung „Vi y- Flugzeugbau Naumburg a. d. Saale“ in Naumburg (Saale), Weißenfelser Straße 57, wird nach erfolgter Abhal-

caftliher Verkauf landwirtschaftlicher Sre anifie, die Förderung. der Ma:

ns des Schlußtermins aufgehoben. S a. S., den 7. März 1942. ; as Amtsgericht.

E ZELO A P a S G L A ua S

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perrdruck (besonderer Bermerk am Rande) hervorgehoben Anu müssen 8 Tage vor dem Einrückungs- ei der Anzeigenstelle eingegangen seiu.

termin

Nr. 62 fon R 11

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen. ¿

Begründung zum Sechsten Gesey über Aenderungen in der Unfallversicherung vom 9. März 1942.

B. Durchführungsbestimmung zur Anordnung 23 des General- bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft.

Anordnung Nr. 31 B der Reichsstelle für Mineralöl über die Veräußerung, den Erwerb und die Verwendung von bitumen- haltigen Säurebaustoffen. Vom 14. März 1942.

Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Stahl- ünd Eisenbau über die Anmeldung von Anfragen auf Eisenbahnwagen. Vom 12. März 1942.

Lchtzehnte Bekanntmachung „zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Ledermwirtschaft. (Lieferung und Bezug von Sohlen- material fürSchuhausbesserungen im zweiten Vierteljahr 1942.)

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

Das beschlagnahmte A ermbnen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten S ecfonen wird gem. § 2 Abs. 1 des ats tis über den Widerruf von Einbürge- rungen und die Aberkennung der deutshen Staatsangehörig- feit vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 480) in Verbin dung mit § ï der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig- keits8erwerbes in der Ostmark vom 11.. Juli 1939 (Reichs-

gesepbl. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt:

Reich3anzeiger vom

Bekanntmachung vom - Nr.

. Tschuriwvald, Jakob .

. Heims, Hildegard Elisabeth Anna Pauline, geb. Hart- mann

. Seligmann-Heilner, Mari- anne Fridoline, geb. Witt- wer, gesch. Haußmann 28.

. Jsner, Babette, geb. Luß . 28.

. Jsner, Bella Sara . ., 28.

. Jsner, Ruth Erika Sara . 28

. Grelling, Margarete Alma, geb. Berger

. Grelling, Karin Renate Margareta

. Grelling, Klaus Peter Theodor Eduard . . ., 8, 11, 1941

Berlin, den 11. März 1942. Der Reichsminister des Junern. J. A.: Duckart.

10. 6. 1941 139 18, 6, 1941

4, 8. 1941 181 . 1941

8, 1941 203 8, 1941 203 8, 1941 203 8, 1941 203

. 1941 . 1941 . 1941 . 1941 8, 11. 1941 1941

264 11, 11.

264 264

8, 11, 1941 11, 11, 1941

11 11.

1941

Begründung

zum Sechsten Geseß über Aenderungen in der Unfall- versicherung

Vom 9. März 1942 (Reichsgesebbl. T S. 107)

Ausdehnung des Schutzes der Unfallversicherung auf alle Gefolgschaftsmitglieder, Vereinfahung und Verbesserung der Rentenberechnung, Aufhebung von Rentenkürzungen aus der Zeit der Notverordnungen, Beseitigung von Härten, die sich aus unverschuldeter Arbeitseinshränkung früherer Jahre er- geben haben, sowie Anpassung veralteter Vorschriften an die leßigen Bedürfnisse der Praxis sind die Ziele dieses Gesetzes.

Zu Artikel 1 Nr. 1, 12 und 19

___ Die reihsgeseßlihe Unfallversicherung hat seit ihrer vor über 50 Jahren erfolgten ‘Beguiinvang den nte des Schuges und die Leistungen an die Versicherten ständig ver- mehrt. Diese Entwicklung ist durch das Fünfte Geseß über Aenderungen in der Unfa versicherung vom 17. Februar 1939 (Reichsgeseybl. 1 S. 267) besonders gefördert und zu einem ewissen Abschluß gebracht worden, R mit dieser ntwicklung ist auch der Kreis der versicherten Betriebe, Tätig- keiten und Seen nicht unerheblich ‘erweitert worden. Erstreckte sich M ie Crans nur a die besonders gefährlichen Betriebe, so is allmählich die Zah dér in der grundlegenden Vorschrift des § 537 der Reichsver- sicherungsordnung aufgeführten versicherten Unternehmen sehr proß und die Regelung ret unübersichtlich geworden. Ein eherrschender Gedanke für die Scheidung der versicherten von den nichtversicherten Betrieben ist bei der bisherigen diefelung kaum mehr zu erkennen. Vor allem àâber enthält lese eine gewisse innere Ungerechtigkeit: der durch einen Arbeitsunfall Verleÿte ‘und die Hinterbliebenen eines beim Betriebe tödlih verunglückten Arbeiters sind der gleichen Not ausgeseßt, wenn der Unfall in einem gefährlichen oder wenn er in einem an sih weniger gefährlichen, bisher nichtkver- sicherten Betriebe gesehen ist. Jn beiden Fällen sind sié in Peiher Weise Opfer dex Arbeit geworden. Es ist mit national- ozialistishem Denken nicht vereinbax, ihnen niht auch den

Verlin, Sonnabend, den 14. März, abends

gleichen Schuß zuzubilligen, zumal dann, wenn ihr G edürfni® gegen die Wechselfalle des Lebens bereits dadur anerkannt ist, daß ihnen ein Anspruch auf Leistungen der Krankenversiherung oder der Rentenversichherungen gewähr- leistet ist, Es ist vielmehr im nalionalsozialistishen Staat ein selbstverständlihes Gebot der Volksgemeinschaft, A. jeder in der Gefolgschaft werktätige Deutsche bei einem Arbeitsunfall" nicht huyßlos dasteht.

Die Unzulänglichkeit der bisherigen Regelung löste zahl- reiche Wünsche auf weitere Ausdehnung der Ünfallversicherung aus. Jnsbesondere wurden von der Partei-Kanzlei, von dem Reichsminister des JFunern, dem Reichsminister der Justiz, dem Ore j und Chef der Deutschen Polizei und der Deutschen Arbeitsfront immer dringendere Wünsche in dieser Richtung erhoben. Eine Ausdehnung des Schußes der Unfall- versicherung auf weitere einzelne Betriebe und Tätigkeiten ist unzweckmäßig. Sie würde die bestehenden Grenzen dur andere erseyen und damit vorhandene Härten zwar beseitigen, aber neue scháffen. Dieser Gefahr kann nur durch eine ‘all- gemeine Ausdehnung der Unfallversiherung auf alle Gefolg- schaft3mitglieder begegnet werden. Die Ausdehaung is auch deshalb S um das Recht des Altreihs an die inso- weit sozial weitér fortgeshrittene und ausdrücklih aufrecht- erhaltene Geseßgebung in der Ostmark anzugleichen.

Die finanzielle Mehrbelastung wird gering sein. Wenn sih auch genaue Zahlen nicht erbringen lassen, so steht do est, A er durch die Ausdehnung erforderliche Aufwand Fh in bescheidenen Grenzen halten wird. Hierbei ist zu be- achten, daß die Betreuung der neuzuerfassenden Personen im wesentlichen von den bereits vorhandenen Versicherungs- trägern und ihrem jeßigen Personal durchgeführt werden kann; die Verwaltungs ften werden deshalb nur wenig ins Gewicht fallen. Die Beiträge können voraussichtlih niedrig

ehalten und fast in voller Höhe für die Sachleistungen Un- allverhütung, Krankenbehandlung, Berufsfürsorge und ür die Geldleistungen an die Versicherten und ihre Ange- brigen verwendet werden. Da in jedem Fall, in dem- ein Unfall oder eine Berufskrankheit verhütet worden ist oder ein Verleßter nah shnellerer und gründlicherer Heilung dem Betriebe [nee wieder zur Verfügung steht, dem Unter- nehmen erheblihe Aufwendungen erspart bleiben, die sonst unvermeidbar wären, wird die geldlihe Belastung weder für die Wirtschaft im ganzen noch für das einzelne neuerfaßte Unternehmen merklich fühlbar werden. i; :

Hiernah mußte die Aufzählung der Betriebsarten, die dem Schuß - der Unfallversicherung unterstehen, wegfallen. An ihrer Stelle werden im § 537 des Entwurfs entsprechend den anderen Versicherungszweigen die Personengruppen auf- gezählt, die nunmehr dem Schuß der Unfallversicherung unterstehen. Nr. 1 der Vorschrift bestimmt, daß gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit 545) alle auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten versichert sind. Die Nr. 2 bis 11 fassen, unter Einbeziehung weiterer Personenkreise, die bisher verstreuten Vorschriften Über die n tigen gen Unfall versicherten Personen zu-

sammen. Aus den H 46 ff., 915 f. und 1046 ff. (vgl. Art. 1 Nr. 12 und 19) ergibt sih sodann, welchen Zweigen der Un-

gee Unfallversicherung, landwirt-

nfallversiherung) die einzelnen Per-

e uns chaftlihe und See- sonengrup A werden.

Aus § 5 r. 2 in Verbindung mit § 541 Nr. 5 ergibt sich, daß von den in der Wohlfahrtspflege und im Gesund- heitsdienst Tätigen nur die Aerzte, e, Dentisten, Apotheker und Heilpraktiker rger erungsfrei sind. Da- gegen genießen den Schuÿß der rsallversicherung insbesondere Tierärzte, ferner Hebammen, Wochenbettpflegerinnen, Kran- kenpfleger einshließlih der Geisteskrankenpfleger und Heil- diener, Heilgymnastinnen, Masseure, Fußpfleger, Desinfek- toren, Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) und Leichen-

beschauer. | Die 88 538 und 540 des Entwurfs e die bisherigen Vorschriften der §8 548 bis 553 und der §8 1059, 1061, 1062 usammen. Abs. 3 dés § 538 bezieht sih nur auf die im Abs, 1 genannten Fälle. Die Berliiberung der Unternehmer auf Grund der §8 538, 539 kann auch dann erfolgen, wenn sonstige versicherte Personen nicht beschäftigt werden.

Die Vorschrift des § 541 grenzt, unter Einbeziehung des bisherigen § 554, den Kreis der nicht versicherten Per- sonen ab. Die Nr. 6 und 8 sind êrforderlih, weil künftig auch die bei einem Rechtsanwalt oder Notar Tätigen sowie die im Haushalt Beschäftigten (Hausgehilfinnen) grundsäß- lih gegen Unfall S sind. :

L 42 gibt die für den Umfang des Versicherungsschußtes grundlegende S egriffs „Arbeitsunfall“.

| Bisher bestand bei Wegen von und zu Lehrwerkstätten,

Fachshulen, Schulungskursen und ähnlichen der beruflichen Ausbildung dienenden Einrichtungen kein ace rungsshuß, Um die Härten entsprechend den Dien des FJugendführers des Deutschen Reiches, „der Deutschen Arbeitsfront und. verschiedener gewerblicher Organisationen u beseitigen, war der Sáß 2 des § 545 a Abs. 1 (jeßt § 543 Abs, 1) zu streichen. Jm übrigen entsprechen die §5 543 bis 545 den bisherigen §8 545 a bis 547, i

8 546 stellt klar, welche L A der Allgemeinen Un- ler rung unterliegen. Hierbei werden zur aen ereinfahung bei den folgenden Vorschriften die Worte „Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen“ zu dent Begriff

„Unternehmen“ zusammengefaßt.

Postscheckkonto: Berlin 41821

1942

Die §8 547, 548 pasen die HEeLEEn Bestimmungen der S8 540 bis 542 an das neue Recht unter éxhèblicher Vereinfachung des Verfahrens an.

Zu Artikel 1 Nr. 2, 3, 4, 16 und 20 Diese Vorschriften beseitigen Härten, die sih bei der Berechnung des Krankengeldes Powie des Tage- und Familien» eldes und bei der Frage der Gewährung besonderer Unter- tüßungen bisher ergeben hatten.

Zu Artikel 1 Nr. 5 und Art. 2 8 4

. Die Vorschriften der bisherigen Gewerbe-Unfallversiche- rung Über die Berehnung des für die Höhe der Unfallrente maßgebenden FJahresarbeitsverdienstes waren sehr viel- gestaltig und unübersichtlich und bereiteten in der praktischen Anwendung erhebliche Schwierigkeiten; zum Teil führten sie auch zu nicht befriedigenden Ergebnissen. Eine Reihe von einzelnen Bestimmungen is auch durch die Entwicklung überholt. Es war deshalb notwendig, die Vorschriften zu vereinfachen und Härten zu beseitigen.

Die neue Regelung geht von dem Grundsaß aus, daß als Fahresarbeitsverdienst der Arbeitsentgelt gilt, den der Verleßte während des legten Fahres vor dem Unfall be- zogen hat.

Zum Arbeitsentgelt gehört nicht das gesamte Erwerbs- einkommen, sondern nur der auf Grund etnex Tätigkeit im Sinne des § 537 bezogene Entgelt. Um Härten zu vermeiden, ist jedoch der Rentenberechnung das Dreihundertfache des durchschnittlichen Verdienstes für den vollen Arbeitstag in dem Unternehmen, in dem der Verleßte den Unfall erlitten hat, zugrunde zu legen, wenn dies für den Verleßten ünstiger ist. Liegt dieser Betrag unter dem Dreihundert- fachen des Ortslohnes für Erwachsene, der zur Pr des

nfalls für den Beschäftigungsort des Versicherten festgeseßt ist, so gilt dieser Betrag als Fahresarbeitsverdienst. Der öchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes beträgt wie bisher 7200 NAM, sofern niht die Sazung einen höheren Betrag bestimmt.

Eine besondere M für Saisonarbeiter, d. solche Arbeiter, die rege N nach der Art ihrer “erschien

gung nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, erschien entbehrlih. Bei dem derzeitigen Arbeitseinsag wird es Saisonarbeiter in dem oben abgegrenzten Sinne nicht geben, Aber selbst wenn in späteren Zeiten Arbeiter nur einen Teil des Jahres arbeiten könnten, würde eine zu niedrige Fest- sezung des Jahresarbeitsverdienstes, wie die Erfahrung ge- zeigt hatte, zur Folge haben, daß die gewährte Unfallrente unverhältnismäßig niedrig ist und infolgedessen zum Aus gleih von Härten nachträglih wieder erhöht werden müßte (zu vgl. auch Artikel 2 § 1). Jm übrigen hatte die Ent- scheidung der Frage, ob ein Verleßter als Saisonarbeiter anzusehen ist, in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten geführt.

Der § 563 Abs. 4 entspriht dem Grundgedanken der bisherigen §§ 568 und 569.

Die Berechnung des Fahresarbeitsverdieustes nach § 563 würde zu Unbilligkeiten führen, wenn ein Versicherter, der N Lebensunterhalt hauptsächlich aus einer anderen

ätigkeit gewinnt, bei einer außer- oder nebenberuflichen Beschäftigung oder einem sonstigen besonderen Einsag ver- unglückt. Daher paßt die Vorschrift des § 563 nicht für eine Reihe von Unternehmen, die durh das Dritte Geseß über Aenderungen in der Unfallversiherung vom 20. Dezember

- 1928 (Reichsgesebpbl. 1 S. 405) und später in die ed nand

versiherung einbezogen wurden, und für arie Sonder» fälle. Schon das genannte Gesetz ate deshalb für die Un- fälle von Versicherten im Feuerwehrdienst, in Betrieben zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und für Lebensretter das Erwerbseinkommen im Kalenderjahre vor dem Unfall als maßgebend erklärt. Jm Zuge der weiteren Entwicklung

| wurden durch. mehrfahe Geseßesänderungen Renten für

Unfälle in Betrieben des Bus, bei Luftshußübungen, in Betrieben der Luftschupßausbildung, in Betrieben der Technischen Nothilfe und in der öffentlichen und freien Wohl«.. fahrtspflege in diese Regelung einbezogen. Hinzugekommen sind in den leyten Jahren Unfälle bei Gemeinschaftsarbeiten und besonderem Einsay (z. B. Unfälle beim Notdienst, von Dienstverpflichteten, Erntehelfern und i Um in allen diesen und in sachlih eg agen ¿Fallen eine gleich mäßige Berehnung der Unfallrente sicherzustellen, bestimint 8 564 Abs. 1 des Entwurfs, daß maßgebend das Erwerbs- einkommen ist, welches der Versicherte im Kalenderjahr vor dem ite erzielt hat. j P ter ukünftige Erwerbsaussihten werden in der Unfall- versiherung grundsäßlih nicht berücksichtigt. Die einzigen Ausnahmen bildeten bisher die Vorschrift des § 569 a für Unfälle Jugendliher und § 569 b Abs. 1 für Unfälle bei einer gemeinnüßigen A Diese Ausnahmen genügen nicht mehr, da einerseits der neuzeitige Arbeitseinsay viel- fa aa eine Berufsumfschulung nach L des 1. Lebensjahres erforderli macht und andererseits bereits eit 1928, insbesondere aber durch die Ausdehnung der Un- fallversiGerung in dem vorliegenden Entwurf, zahlreiche erufe in die Unfallversicherung ‘einbezogen sind, bei denen die Ausbildung bis über das 21. Lebensjahr hinaus reicht (Aerzte, Jngenieure usw.). Deshalb sieht § 565 vor, daß die Rente bei einem in Berufs- oder Schulausbildung be- indlichen oder einem unter 21 Fahre alten Versicherten für ie Zeit nah dem voraussichtlihen Abschluß der Ausbildung

R R R E P d I