Personal-Veränderungen.
Æöniglich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnrihe x. Ernennungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Potsdäm, 11. April. v. Friedeburg, Hauptm. uro" Komp. Chef im 1. Garde- Regt. z. F., zum dienstthuenden Flügel-Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Prinz Friedrih Wilhelm von Preußen, Königliche Hoheit, Oberlt. im 1 Garde-Regt. z. F-, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef, — ernannt.
Evangelishe Militär-Geistliche.
7. März. Lic. Bornbäuser, Div. Pfarrer der 28. Div. in Rastatt, die Entlassung aus dem Militärpfarramt zum 24. März d. I. ertheilt.
26. März. Fingado, Militär-Oberpfarrer des XIV. Armee- Korps, Kirchenrath in Karlsruhe, zum 1. Juli d. J. mit Pension in den Nuhestand versetzt.
Beamte der Militär-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 5. März. Kuri, Lazareth-Ober-Jnsp. in Altona, nal) Mainz, Hanne, Lazareth- Verwalt. Insp. in Osnabrück, zur Wahrnehmung der Lazareth-Ober íSInsp. Stelle nah Altona, Gragert, Lazareth-Insp. in Glogau, nah Osnabrück, Gurk, Lazareth-Verwalt. Insp. in Krotoschin, zur Wahrnehmung der Lazareth-Ober-Insp. Stelle nah Deuß, Höhne, Lazareth- Insp. in Karlöruhe, nach Krotoschin, Wilke, Lazareth- Nerwalt. Insp. in Ehrenbreitstein, nach Bitsch, Krüger, Lazareth - Verwalt. Insp. in Deuß, nach Chrenbreit|tein, Kämpf, Lazareth-Insp. in Mülhausen i. E., nach Karls- rube, Kuh, Lazareth-Insp. in Thorn, nach Lahr, Reinert, Lazareth-Insp. beim Garn. Lazareth 1 Straßburg i. E., nah Jüterbog, Ackurath, Lazareth-Verwalt. Insp. in Jüterbog, nah Neu-Ruppin, Wittke, Wzareth-Verwalt. Insp. in Frankfurt a. O, nah Gnesen, Straube, Wzareth-Verwalt. Insp. in Gnesen, zur Wahrnehmung der Lazareth-Ober-Insp. Stelle nah Frankfurt a. O., Oepen, Lazaretb-Insp. beim Garn. Lazareth 1 Meh (Stadt), nah Minden, Eimeccke, Lazareth-Insp. in Allenstein, nah Magdeburg, — verseßt.
20. März. Jechow, Rechnungsrath, Lazareth-Ober-Insp. in Torgau, auf seinen Antrag mit Pension Nuhestand verseßt.
26. März. Weßel, Feldlazareth - Insp. beim ehemaligen Ostasiat. Expeditions-Korps, auf seinen Antrag mit Pension in den Nuhestand verseßt.
99, März. Schwenke, Lazareth-Verwalt. Insp. in St. Avold, nach Goldap, Klare, Lazareth-Insp. in Goldap, nah St. Avold, Witte, Lazareth-Insp. in Posen, an das Garn. Lazareth Il Graudenz, Kö nig, Lazareth-Insp. in Graudenz, nah Pc verseßt.
31. März. Hose, Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots, der Ab- schied bewilligt.
111 Det
azaretl-Inspektoren in Halle Fn!pckttoren ernannt. Vorstand der Intend. der X. Armee-Korps, Taubert, des X1. Armee-Korps, als 1. Mai 1902 versett. )roviantmstr. a. in Königéberg i ir in Wk, als Ohrdorff, aarlouis, nach Lyvdt ift. in Straßburg i. E., | ¡um 1
1 D. D nach Fulda,
H +
S1) v ovian tai 1902 verlett Hentschel, L 18 Proviantamt ( oser eckhöôfer, Proviantamts- Kontroleur tn Yosgetzmar, nad) aarburg 1. %-, rdelt, Proviant- amts-A}i leur a. Pr. nach Hofgeismar Assist. in bezw. Koll zum 1. Juni
1902 versetzt :
On D Ie C n „F
Königlich Sächfische Armee. Fähnriche zc. Er i
V4
} | | | | |
|
Die Berathung: war Anfang Dezember in der Verhandlung über den § 54 ad a abgebrochen worden. Der § §54 regelt die Verpflichtung des Nheders, die Kosten der Verpflegung und Heilbehandlung zu tragen, falls der Schiffsmann nah Antritt des Dienstes erkrankt oder eire Verleßung erleidet. Diese Verpflichtung foll sih erstrecken:
1) wenn der Schiffsmann wegen der Krankheit oder Verleßung die Reise nicht antritt, bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Erkrankung oder Verleßung; 2) wenn er die Neise angetreten hat, a. bis zum Ablauf von drei Monaten nach dèm Verlassen des Schiffes in einem europäischen Hafen mit Aus\{hluß eines Hafens der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres; Þ. bis zum Ablauf von sechs Monaten nah dem Verlassen des Schiffes in einem außereuropäishen Hafen oder in einem Hafen der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres. Der Rheder ist berehtigt, die Verpflegung und Heilbehandlung dem Schiffs- mann in einer Krankenanstalt zu gewähren. Ein Schiffsmann, der wegen Krankheit oder Verletzung außerhalb des Reichsgebietes zurückgeblieben ist, kann mit seiner Einwilligung und der des be- handelnden Arztes oder des Seemannsamts nah einem deutschen Hafen in eine Krankenanfstalt übergeführt werden. Jst der Schiffs- mann außer stande, die Zustimmung zu ertheilen, oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund, so kann sie dur dasjenige See- mann2amt erseßt werden, in dessen Bezirk der Schiffsmann sich zur Zeit befindet. Findet die Ueberführung nah einem deutschen Hafen statt, so ersireckt sich die Verpflichtung des NRheders längstens bis zum Ablauf ven drei Monaten seit der Aufnahme in die Kranken- anstalt des deutshen Hafens.
Der Schiffämann, welcher sich der Heilbehandlung ohne be- rechtigten Grund entzieht, verwirkt vom Tage der Entziehung an den Anspruch auf kostenfreie Verpflegung und Heilbehandlung. Ueber die Berechtigung des Grundes entscheidet vorläufig das Seemannsamt.
Von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) ist eine veränderte Fassung und die Ausdehnung der Verpflichtung auf durhweg 26 Wochen beantragt. Der Abg. Cahensly (Zentr.) will die Klausel b: züglich der Häfen der Türkei, des Schwarzen und des Asowschen Meeres beseitigt wissen; der Abg. Dr. Arendt (Rp.) beantragt, in dem Saße: „findet die Ucberführung nah einem deutshen Hafen statt“, die Worte: „nach cinem deutshen Hafen“, zu streichen.
Abg. Stadthagen (Soz.): Was die Vorlage und die Kommission zugestehen wollen, ist unerhört dürftig. Von einer Unter- fiellung der Seeleute unter die Krankenyersiherung ist keine Yede. Unserm Antrag, die Verpflichtung des Nheders durhweg auf 26 Wochen auszudehnen, hat der Regierungsvertreter in der letzten Sitzung, wo wir über das Gesetz beriethen, den Vorwurf gemacht, er fordere Un- erhörtes. Dabei fordern wir weniger, als {on vor 50 Jahren geltendes Necht nah dem Handelsgeseßbuch war. Die Kommissions- vorlage vershlechtert selbs noch das bestehende Recht. Davon, daß die durd\cnittlihe Verpflichtung des Unternehmers zur Kranken- versicherung seiner Arbeiter für die Rheder zu groß sei und von diesen niht übernommen werden ETönne, doch nicht die Nede. Die Rhederei ist eines der leistungsfähigsten und einträglihsten Gewerbe.
Abg. Kirsch (Zentr.): Den Bedenken, welche von Unken gegen die
Fassung des § 54 in der bisherigen getragen worden find, haben wir cise dur einen
1 Rechnung getragen. L
r alten SeemannSordnung Ziffer 2 beantragen n
C ves d L P y
„Wenn er die Vielse ange onaten nah dem Berlaîfen bis zum Ablauf von sechs
in einem anderen Hasen
a Tos M F 0s ah unserem Antrag folg
v
Monaten nah den ierte Abs at soll n welcher ih ärztlich
tigten Grund entzieht unt
einer
tolt un y
L A
L aut V i l
rung einer Verbesserung bestehender Vorschriften widerstrebe, mw
deren Nothwendigkeit auch noch fo dringlich sei, da es \sich um d Seeleute handle, die man einfach ihrem Schicksal überlasse, wenn ib: Krankheit länger als drei Monate dauere. Wohin sollte es führen wenn einfach der Schiffskapitän statt des Arztes darüber zu ent\cheiden hâtte, ob ein Seemann sih ohne genügenden Grund der Heilbehandlune entzogen habe ? 9
Abg. Schwarß - Lübeck (Soz.) {ließt \sich den Ausführunge des Vorredners an. N
Abg. Þr. Stockmann (Np.) äußert sich bezüglich der v Abg. Kirsch beantragten Fassung des vierten Absaßes im Sinne dez Negierungsvertreters und will auch die Worte „jowie über Beginn und Dauer des Verlustes“ in demselben gestrihen haben. Im übrigen sei er bereit, für die Anträge Kirsh zu stimmen. kti a E Kirsch wendet sich gegen die Streichung der oben erwähnten
orte.
Geheimer Ober-NRegierungsrath im Reichsamt des Innern boy Jonquières macht darauf aufmerksam, daß event. ein Seemann, wenn das Seemannsamt entschieden habe, noch einmal auf 13 Woge freie Kost und Verpflegung haben würde. :
_Abg. von Savigny (Zentr.) erklärt, er könne fich dieser Rechts. auffassung niht anschließen. Der Kapitän sei do kein Schiffsarzt er habe gar keine fahmánnishe Sachkenntniß, und man könne ihm die Entscheidung über Beginn und Dauer des Verlustes nicht über. aen Man müsse deshalb die Entscheidung dem Seemansamt über, ragen.
Fn der Abstimmung werden nach Ablehnung des An: trages Albrecht die Kommissionsbeschlüsse mit den Anträgen Kirsh unter Hinzufügung des die berufsgenossenschaftlichen Krankenfürsorgen betreffenden Passus aus dem Antrag Albrecht angenommen.
Nachdem noch der §55 unverändert nach der Vorlage an: genommen worden ist, wird um 51/3 Uhr die weitere Be: rathung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.
on dem
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
69, Sißung vom 15. April 1902, 11 Uhr. Die Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung wird bei den dauernden Ausgaben und zwar bei den Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten, die auf 23 291300 #( veranschlagt sind, fortgeseßt.
Abg. Dr. Schul -Bochum (nl.) weist auf die Nothskände in den Wohnungsverhältnissen der Eisenbahnbeamten im Direktionsbezir Essen hin, die bei der Ausführung der Geseße über die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter und der gering besoldeten Beamten noch nicht genügend berüdfichtigt
1 seien. Damit wolle er aber nicht sagen, taß tn anderen B
auch solche Nothstände vorhanden seien. I Bevölkerung im Essener Bezirk seien die ) theuer geworden, daß die Arbeiter für sie als ihrem Einkommen entsprehe. Auf ae!chaîffen werden. Von einer YLenderung d
h allerdings nicht
; 4 \ A pf h T T | N Ung
Miethen geführt. _Bei einem Einkommen von 700—1100 Æ müssen Leute, deren Verhältnisse denen der CEisenbahnbeamten ähnlich sind, beinahe 4 ihres Einkommens für Wohnungsmiethen ausgeben. In Frankfurt a. M. sind diese Verhältnisse besonders mißlich. Darin hat der Minister allerdings recht, daß die Wohnungsverhältnisse auf dem Lande noch \{limmer sind als in den Städten. Gegen das Bauen von Wohnungen durch die Verwaltung selbst habe ih nichts einzuwenden, aber die Arbeiter mahèn mit Recht darauf aufmerksam, daß ihre Abhängigkeit von dem Staat als Arbeitgeber damit wächst. er Staat kann au die Wohnungen nit \{chnell genug bauen, wie es das Bedürfniß erheisht. Wenn' der Wohnungsgeldzus{uß erhöht wird, so braucht der Staat niht felbst zu bauen. Die Wohnungs- frage wird mit jedem Jahre brennender. Die Wohnungsgeldzuschüsse werden bewilligt.
Bei den Ausgaben an Tagesgeldern, Reise- und Umzugs- kosten und anderen Nebenbezügen, für die in diesen Etat. 957 000 M. weniger eingeseßt sind, bittet
Abg. Macco (nul.) die Regierung, die Prämien für die Ver- hütung von drohenden Unglücksfällen, die durch ungenügendes Material U 10, herbeigeführt werden könnten, zu erhöhen.
Die Ausgaben werden bewilligt.
Für Wohlfahrtszwecke sind 24 986 800 6 ausgeworfen.
Abg. Dr. Hir\ch-Berlin (fr. Volksp.) wendet sich gegen die Mißstände in den Krankenkassen. Das Zwangskassenarzt- System be- schränke die persönliche Freiheit der Arbeiter. Die Cisenbahn-Ver- waltung habe an der Fortdauer dieles Systems kein finanzielles &nteresse. In Nikolshüß in Oberschlesien wohne der Kasjenarzt ]o weit von den Streckenarbeitern entfernt, daß die Patienten ihn gar- nit konsultieren können. Der Minister würde sich ein Verdienst er- werben, wenn er auch dieser Frage näher treten und die berechtigten MRiümnsche der Mitglieder der Krankenkasse nach freier Aerztewahl berück- Achtigen würde. Ministerial-DirektorWehr mann: Die Cisenbahn-Betriebskranken- fassen sind keineswegs rüdständig. Das Minimum der geseßlichen Krankenpflege erstreckt sich auf 13 Wochen. “ Unjere Krankenkassen leisten aber durchweg mindestens 26 Wochen Unterstüßung, vielfach auch bis zu 29 Wochen und bis zu einem ganzen Jahre. Im Reiche beträgt durd\cnittlih das Krankengeld 1,26 f Bei den Eisenbahn-Betriebs- franfenfassen 1,54 Æ.täglih. Die Verpflegungstage betragen im Deutschen Reiche 16,10, in den Eisenbahn-Betriebskrankenkassen 24. Auch die Resultate der Krankenpflege sind bei uns günstiger als im Durchschnitt des Reichs. Die Einrichtung der ärztlichen Pflege be-
t auf dem Krankenversicherungsgese8, welches den Krankenkafsen Befugniß giebt, mit Aerzten Verträge zu s{hließen, behufs Ber-
1 der Krankenkassen. Solche Verträge können selbstverständlich
dem Lande und in kleineren Städten nur mit einem Arzt ge-
sen werden häufig ist nur einer da und fie müssen fo ge- werden, daß der Arzt auch leicht erreihbar ist. Jn großen
dten werden Verträge mit ciner Anzahl von Aerzten abgeschlossen, ¿¡wischen diesen Aerzten wird den Krankenkassenmitgliedern freie Wahl en, soweit es fsich natürlich mit den räumlihen Verhältnifien iat. Ueber diesen Zustand haben sich keine Beschwerden ergeben. haben Versammlungen der V der Eisenbahn-Betriebs- entassen keine Beschlüsse gefaßt, um eine andere Einrichtung zu
L L L1 14 wv offi A Pyr Fonta n ; T4 teressi r Krankenkassenmitglieder
‘itglieder
Die Ausgaben | werden genehmigt, ebenso der Rest des Ordinariums.
Der Bericht über die Betriebsergebnisse im Rehnungsjahr 1900 wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
Bei den einmaligen Ausgaben bespricht
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.) die Ver- wendung des Extraordinariums im allgemeinen. Dasselbe sei in den leßten Jahren hoch dotiert worden, aber es fei ein Jrrthum, wenn behauptet werde, daß die Dotation früher viel niedriger gewesen sei. In dem vorigen Jahrfünft habe sich, als einmal eine Verkürzung der extraordinären Ausgaben eingetreten sei, die Eisenbahnanlage sofort als dem steigenden Verkehr niht mehr gewahsen erwiesen, fo daß außerordentlihe Mittel hätten in Anfpruch genommen werden müssen, um das Versäumte nahzuholen. In dem mageren Jahre von 1896 hätte man der Industrie durch Bestellungen helfen können. Was in den Jahren 1898—1901 zu theuren Preisen an Eisenbahnen gebaut worden ei, hätte man in jenem mageren Jahre viel billiger haben fönnen. Wenn die einmaligen Ausgaben niht ausreihten für die Aufrechterhaltung eines den Verkehrsbedürfnifsen entsprehenden Betriebes, so werde sich empfehlen, wieder zu dem alten Verfahren zurückzukehren, die nothwendigen Mittel durch Anleihen zu beschaffen.
Abg. Dr. Sattler (nl.) ist mit diesen Ausführungen einver- standen. Cs wäre unzweckmäßig, wieder eine zu starke Verkürzung des Extraordinariums eintreten zu lassen. Aber ganz solle man zu dem alten Verfahren nicht zurückkehren, denn in den 9er Jahren scien viel zu viel Eisenbahnanlagen aus Anleihen bestritten worden. In den leßten Jahren sei man in das Gegentheil verfallen, allerdings wohl nur, um die großen Einnahmen des Etats unterzubringen. Am besten wäre es, ‘zu festen Grundsäßen darüber zu kommen, welche Anlagen aus laufenden Mitteln zu bestreiten seien, und welche als Nermehrung der Anlagen anzusehen und auf Anleihen zu übernehmen seien. Es muß für die Verwendung der Cisenbahnübershüsse für die allgemeinen Staatsausgaben eine feste Grenze gezogen, also das Eisenbahngarantiegeseß geändert werden.
Abg. Þ)r. Barth (fr. Vgg.) billigt im allgemeinen die Aus- führungen der beiden Vorredner; es wäre eine falshe Sparsamkeit, die Ausgaben für die Ausstattung der Eisenbahnen wegen der Finanz- lage zu verkürzen. Es bestehe darüber im Hause wohl keine Meinungsverschiedenheit. Der Redner bemängelt ferner, daß der Bahnhofsneubau in Neumünster seit Jahren nicht vom Fleck komme. Gebaut werde erx doch, aber wann? Der Ministerial-Direktor Schröder habe vor zwei Jahren erklärt, daß der Beginn des Baues im Frühjahr 1900 gesichert sei. Man vermöge aber selbst mit be- waffnetem Auge auch jeßt noch nihts von dem Beginn des Neubaues zu sehen. Ob wohl noch die jüngeren Mitglieder des Hauses es erleben würden, daß der Neubau beginne ?
Ministerial-Direktor Schroeder erinnert daran, daß er {hon im vorigen Jahre die Gründe für die Verzögerung angegeben habe : es fönne ert mit dem Bau begonnen werden, wenn die Stadtverwaltung den Vertrag mit der Eisenbahnverwaltung unterschrieben habe Fn- zwischen sei der Vertrag mit der Stadt zu stande gekommen, aber erst im Juni vorigen Jahres, darauf habe das Projek t eändert werden müssen. Bei dem Grunderwerb hät
ierigkeiten ergeben, es habe das langwierige Enteignung ahrer
den müssen. ganz besonders |chwierig, nit unterbrochßen werden dürfe und die Arbeiten tückweise gemacht werden könnten. Man könne der rwerfen, taß, wenn fie zu langsam gehe. h macht darauf m Tal s{webe und die schwierigit sie niht begonnen 1
nch lo enorm
+ 6 ton A
LUAA Ld
Der Bau fei
_ Abg. Bachmann (nl.) unterstüßt diefe Wünsche und bemängelt ferner die schlechte Verbindung zwischen der Ost- und der Westseite von S{hleswig-Holstein.
Unter den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahn- Direktion zu Berlin sind zum Ausbau der Berlin-Görlißer Bahn bis Niedershöneweide-Johannisthal und der Anschluß bahn von Rixdorf bis Niedershöneweide-Johannisthal sowie zum Grunderwerb für den späteren Ausbau der Bahn von Niederschöneweide-Johannisthal bis Grünau als fernere Rate 900 000 M ausgeworfen.
Abg. Gold schmidt (fr. Volksp.) bittet um Verkehrserleichte- rungen für den Lokalverkehr auf der Görlißer Eisenbahn zwischen Berlin und Königswusterhausen durch Weiterlegung des dritten und vierten Gleises bis dorthin, durch Vermehrung der Züge von Eich- walde bis Königswusterhausen und durch Verkürzung der Fahrzeit. In Eichwalde müsse eine Güterladestelle eingerihtet werden. Die Züge müßten sämmtlih in Baumschulenweg halten; dieser sehr cnt- widelungsfähige Ort könne sich niht entwickteln, weil niht alle Züge dort hielten. :
¿ Abg. Rin g (kons.) ührt aus, daß die Zustände auf der Görlißer Bohn zwishen Berlin und Grünau ganz unhaltbar geworden seien. Der Andrang der Arbeiter zu den Zügen sci so stark, daß die Passagiere zum großen Theil stehen müßten. Cs müsse auch der Anschluß der Görlißer Linie über den Südring nach dem Potsdamer Bahnhboj herbeigeführt werden. Der viergleisige Ausbau müsse bis Grünau weitergeführt werden; es scheine aber, als cb diefer Ausbau noch auf lange Zeit vershoben werden solle.
Abg. Dr. Crüger (fr. Volkép.) meint, daß man nah dem Vot- gang in Neumünster befürhten müsse, daß au dieser Bahnausbau nicht mit fliegender Eile ausgeführt werde, deshalb solle die Regierung sich bemühen, alle möglichen Hindernisse recht zeitig zu beseitigen. J den Vororten könne man feine Fürsorge niht der Wohnungsfrage widmen, weil die Verkehrsverhältnisse noch mckcht geregelt seien. Db elektrische Bahnen möglih feien, hänge davon ab, ob die Staats- Eisenbahnverwaltung die Ueberschreitung ihrer Gleise im Niveau ge- statten werde, und das sei sehr zweifelhaft. Die Staatsverwaltung möge deshalb recht bald an den Ausbau dieser Streckte gehen.
Eine Pétition aus Adlershof um Weiterführung des Ausbaues der Görlißer Eisenbahn von Niederschöneweide bis Grünau wird der Regierung als Material überwiesen.
Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahn-Direktion Breslau, und zwar bei dem Titel zur Erweiterung des Bahnhofs in Hirschberg, bespricht
Aba. Seydel- Hirschberg (nl.) den Fall, daß bei diesem Umbau vor zwei Monaten ein Bauunternehmer flüchtig geworden fei. Unte1 seinen vielen hinterlassenen Schulden befanden \sih auch Lohnforde- rungen von Arbeitern. Obschon sih die Betriebsinspektion die größte Mühe gegeben, die Benachtheiligung diefer Arbeiter aufzuheben, unt
Cy % 1}
dies theilweise auch mit Erfolg geschehen sei, habe sie do nicht verhindern fönnen, daß Forderungen ausfielen, da die von den Unternehmern gestellte Kaution von anderen Gläubigern mit Beschlag belegt worden sel. Der Redner regt an, daß die Eisenbahnverwaltung in die Verträge den Bauunternehmern eine Klausel aufnehmen möchte, nach der gestellten eventuell zuerst zur Deckung von Lohn seien, soweit nicht die Verwaltung selbt
Taae o mili g beanspruchen müsse
Kautionen zu verwenden Kautionen zur Deckun
a \
—
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
bin gern bereit, die Frage, dîe der Verx näber zu vrüfen, ob nicht die Kau tbar erklärt werden fönnen für etroaige Ganz einfach ift juristisch die Lösung
An As un 0 At Loqung mit angenMte
Y d 9 em Zusammt D T è «Dn er 11 LCTNCDINCI