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frieden sei, und sich von pessimistisher Anshauung \o weit habe führen lassen, um zu érklären, fie sähe es lieber, wenn alles so bliebe, wie es bisher war, als daß diese Vorlage angenommen würde. Dazu habe ih bemerkt, daß, wenn der Reichëtag selbst, was i nit glaube, auf diesen Standpunkt des Pessimiêmus fi stellen würde, die Regierungen dabei sich bescheiden könnten; fie ständen auf dem Standpunkte, daß mit dem jetzigen Rechtszustande auszukommen fei. Das ist alles. Wenn der Herr Vörredner daraus herleiten Fonnte, daß ih namens der verbündeten Regierungen gegen den Reichstag eine Drohung ausgestoßen hätte, so muß ih das auf ein Mißverständniß zurückführen.
Abg. Dr. Dertel (d. kons.): Meine politischen Freunde halten es auch nit für zweckmäßig, diesen kurzen, viel erörterten Gesetzentwurf einer Kommission zu überweijen. Dem Entrwourf ist etwas Eigenthüm- liches passiert; es nehmen Viele die Vaterschaft desselben für sich in An- \pruch. Wir Alle können einen kleinen Theil der Vaterschaft in Anspruch nehmen; meine politishen Freunde sind mit dem kleinsten Theil zu- frieden. Den wenigsten Theil hat der Staatssekretär für die ver- bündeten Regierungen in Anspru genommen. Um fo mehr verdient er Dank, wenn er entgegen seinen Anschauungen \sich den unserigen anges{lofsen hat. Hoffentlih weiß ihm Herr Beckh nachträglich Dank. Ih hoffe, daß die Regierung auch bei wichtigeren Geschäften diesen Anbequemungsprozeß vollziehen werde. Meine Freunde begrüßen die Vorlage mit einer gewissen Befriedigung. Wir haben uns öster für die Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes ausgesprochen. Wir hoffen, daß nunmehr die Regierung au die Materie der Eides- Teistungen einer besonderen Regelung unterziehen wird. Die Konsequenz ist zwar eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr. Der fliegende Gerichtsstand war ebenso wenig {hön wie sein Name. Die „Deutsche Tageszeitung“, die ein verhältnißmäßig sehr harmloses Blatt ist, ist au den verschiedensten Orten, z. B. in Flensburg und Apenrade, zum theil freigesprochen, zum theil verurtheilt rooiden. Ich kann also nicht finden, daß der fliegende Gerichtsstand keine Bedeutung mehr hat. In einem Falle \sprah das Königsberger Gericht zwei ostpreußische Tagesblätter und die „Deutsche Tageëzeitung“ frei, und das Berliner Gericht verurtheilte sie. Den ersten Theil des Ent- wurfs nehmen wir an. Ob man den § 7 auf die nichtperiodischen Druekschriften ausdehnen foll, ift eine Frage von zu untergeordneter Bedeutung. Viel umstritten ist der zweite Theil wegen der Privat- flagen. In der Presse habe ih gelesen, daß damit eine Entrechtung vollzogen werde, cine Knebelung erster Sorte. Andere sagen, es würde damit eine Revolverpresse groß gezogen, wenn der Theil gestrichen würde. Ich glaube, daß beide Bedenken über das Ziel schießen. Ich hielt anfangs diesen zweiten Theil au für bedenklich, habe mi aber inzwischen eines Besseren belehren lassen. Die Presse muß es allerdings als eine besondere Ausnahmebestimmung empfinden, wenn es auch feine ift, sondern eine beschränkte Anwendung eines alten Rechtsgrundsazes. Man wird sagen können, daß dur den ersten Satz der Presse besondere Vorzugéstellung eingeräumt wird. Nun sagt man, man föônnte \sich den zweiten Saß gefallen lassen, wenn die Klagen gegen die Presse immer begründet wären. Es würde aber ge- wissermaßen ein Sport mit Klageerhebungen gegen die Presse ge- trieben. Irgend ein junger Nationalökonom schreibt ein Buch. Das will er besproben haben. Das geschieht, weil es nichts taugt, ziemlich \{charf. Er verlangt Berichtigung und klagt womöglich auf dem Privatwege. Dieser Fall kommt nicht selten vor. Andere Leute überschwemmen die Presse mit sogenannten Berichtigungen. Diese werden abgedruckt mit einem Fragezeihen. Auf Grund dieses Fragezeihens wird Strafantrag gestellt. ‘Der Redakteur wird ver- nommen u. \. w., die Klage wird natürlih abgelehnt; aber es find Belästigungen für die Presse. Die Reklame eines Margarine- fabrikanten wird unter die Lupe genommen, folgt cine Klage. Jch erinnere an die Massenklagen des Herrn Mohr. Er mußte die Klagen ¡urüdziehen. Falls der zweite Say angenommen würde, würde er die Freude haben können, die gesammte Presse nah Altona zu zitieren. Derartige Fälle ließen sich in infinitum vermehren. Es ist daher begreiflich, daß die Presse . einige Bedenken gegen den zweiten Sah hat; man muß ja auch der Presse eine gewisse Ausnabmestellung ein- räumen. Sie muß das Recht haben, auf gewisse Mißstände auf- méerfîíam machen zu können. Dies bätte sie beim Bankbruch au früber gethan, wenn nicht das Damolklesschwert der Klage über ihr ges{chwebt bätte. Andererseits sprachen für den zweiten Say sehr wesentlide Gesichtépunkte. Der Beleidigte hat vielfah ein unmittel- bares und starkes Interesse daran, daß seine Rehabilitierung am Wohnorte erfolgt. Auch der Juristentag hat sich vor zwei Jahren für diese Lösung ausgesprochen. Sollte der zweite Say abgelehnt werden, so wird vielleicht die Mehrheit meiner Fraktion für das Géset nicht zu haben sein. Im Großen und Ganzen bietet der Ent- wurf das, was recht und billig ist, und au die Presse kann ihn im allgemeinen so annehmen, wie er ist. Das Gule würde auch in diesem Falle der Feind des Besseren sein, zumal da es zweifelhaft ist, ob dies wirkli das Bessere ist. Wenn aber gesagt ijt, die Presse wolle es lieber beim Alten lassen, so ift dieser Wunsch entwede eine Thorbeit oder eine Renommisterei unzweiseldaft bringt dier Entwurf cine Besserung; sie hâtte fortan nu 1 oder bôcbliens ¡irvei Gericbtéslände. Vielleicht findet sich bei der Revision des" Ge- rihliêverfassungögesetzes eine bessere Fassun(
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Aba. Heine (So014.): 2 7 |
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ge i, daß die Regierung dicsem Entwurf mit dem è Gleichgültigkeit gegenüberstehe. Ih stimme ihm darin bei. L Gritwurf abgelehnt, um so besser. Ich nehme für mich au kleinsten Theil der Vaterschaft in Anspru. Welche Gefahr in Gntwurf liegt, das zu sehen, ist ie Uebelllände, welhe dur ruf werden, find allerdin Rerfafser der anti
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mas cin autsélichliches Ferom für Prefitelifkte, Waryu alt die Presse dbegünsiigen? Die Deutschen habea j druderfuost erfunden, und bei Prinzcarcisen und loyaler itralioren. bielegrapbilden Aufnahmen u. 1. mw. wei ¡a siven. Scofft man nicht ein autichlieliécs Forun wani auf Erund tes Zusammenhangs der Sirafthaten
den Redakteur vor jedes beliebige Forum ziehen. Die Privat- flagemanien durch besondere Bestimmungen zu befördern, haben wir feine Veranlassung. Die Rechtsprehung würde bei der mangelhaften Umgrenzung der strafbaren Handlung in diesem Gesetz sehr leiht dazu kommen, daß für bestimmte Fälle der fliegende Ge- rihts\stand aufrecht zu erhalten ist. Die Gerichte könnten fagen die Beleidigung ist ohne Zweifel ein Delikt, welches nit allein dur den JInhalt begangen ist, sondern auch dur die Thatsache der Kenntniß- nahme dur einen Dritten. Zweck des Gesetzes ist ja, zu verhindern, daß die Gerichte sich ein Forum aussuhen. Dann müßten aber nicht nur die Personen, die Verfasser, Verleger u. f. w. ges{üßt werden, fondern auch die Druefshrift selbst. Die Beschlagnahme einer Druk- \hrift darf niht dem Zufall überlassen werden. Will die Negierung ein gutes Geseß machen, so thut die Presse gut daran, lieber noch ctwas zu warten. Wir find jck ans Warten gewöhnt. An einem Unrecht wollen wir uns nicht betheiligen. i
Abg. Jessen (b. k. F.) führt als Redakteur des „Flensborg Avis“ Beispiele an, wie in seiner Heimath der Grobe Unfug- Paragraph ge- handhabt werde. Jemand sei zu fünf Wochen Haft verurtheilt worden, weil er Nordschleswig als Südjütland bezeichnet hätte. Seine dänischen Undsleute lebten eben unter einem Ausnahmezustand. (Präsident Graf vonBallestremersucht den Redner, allmählichzu dem eigentlihenGegen- ftand der Berathung zu kommen.) Der Zustand des fliegenden Gerichts- standes müsse aufgehoben werden {hon im Interesse des Ansehens der Gerichte selbst. Redner geht dann auf weitere allgemeine politische Fragen ein, wird aber durch den Präsidenten abermals mit der Bemerkung unterbrochen, der Redner könne diese Dinge beim Budget im nächsten Jahre vorbringen. Da der Redner seine Auseinanderseßungen fortseßt, ruft ihn der Präsident formell zur Sache.
Gegen 6!// Uhr wird die weitere Berathung auf Diens- tag 1 Ühr vertagt. (Außerdem kleinere Vorlagen und zweite Lesung des Schaummweinsteuergeseßes.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 64. Sißung vom 21. April 1902, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1902.
Ueber den Beginn derselben if bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Beim Etat des Kriegs-Ministeriums bringt
Abg. von Kardorff (freikons.) die Lage der Gendarmen, die auch dem Kriegs-Minister unter|tänden, zur Sprache. (PräsidentvonKr öcher macht den Redner darauf aufmerksam, daß er bei diesem Etat auf seine Anfrage wahrscheinlih keine Antwort bekommen werde, da die Gendar- merie im Etat des Ministeriums des Innern stehe.) Auf eine Ant wort, fährt der Nedner fort, kommt es mir weniger an als darauf, vor dem Lande die Wichtigkeit der Gendarmerie für die Aufrehterhaltung der Autorität im Lande namentlih in der heutigen Zeit, wo die Sozialdemokratie auch auf dem platten Lande an Ausdehnung gewinnt, darzuthun. Das Staatsinteresse erfordert dringend, die Gendarmerie in dem bisherigen vorzüglihen Zustande zu erhalten. Dies habe aber, besonders nach der Einführung der zweijährigen Dienstzeit, seine Schwierigkeiten. Das Heer der Eisenbahnbeamten habe Besoldungserhöhbungen erfahren ; die Unteroffiziere seien dur die Prämien besser gestellt worden; der Anreiz, fich der Gendarmerie zu- zuwenden und bei ibr zu verbleiben, sei aber zurüdckgegangen, da man die Gehälter und Bezüge der Gendarmen zu erhöhen sih noch immer nicht babe entschließen können. Wenn auch weiterhin nichts geschehe so werde er, der Redner, in der nähsten Session den Antrag stellen, das Gehalt zu erböben. Aber auch die Zabl der Dienstwohnungen für Gendarmen müsse ganz erbeblich vermehrt werden. In manchen Dörfern sei es absolut unmöglich, für den Gendarmen eine Wohnung zu beschaffen.
Der Etat wird bewilligt.
Zum Etat der Justizverwaltung erhält das Wort
ù Abg. Dr. Opfergelt (Zentr.). Seine Ausführ
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ungen bleiben indeß auf der Tribüne unverständlich, ebenso die kurze Bemerkung ì dann folgenden Redners, des Abg. Dr. Abga. Dr. Krause (nl der Prozesse zurüdck Berschleppung den liege darin einc Ausnahbhmefalle. Abg. Schmit geseiz bietet einen bedinaten Be zu bringen
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Meine Herren
meisten Fällen nah Maßgabe des Allerhöchsten Erlasses von 9, aliz mit der sofortigen Eröffnung der Aussicht auf Begnadigung, Wo die Sache hierzu nicht angethan is, wird doch, was die Strafaussezung betrifft, ebenso verfahren, und zwgr auf Grund einer alten Verfügung von 1882, die damals schon dasselbe Ziel im Auge hatte und noch gegenwärtig \ih in Kraft befindet.
Was die Verzögerung der Bearbeitung der Fürforgesachen angeht, so fann ih nicht wohl annehmen, daß die Justizbehörden dabei eine Schuld trifft. Jedenfalls ist die Anordnung getroffen, daß Fürsorge. sachen als Feriensachen zu behandeln seien, und es ist außerdem cine thunlihste Beschleunigung den Amtsgerihten zur Pflicht gema, Sobald mir irgend welches Material hier beigebraht wird, bin iq bereit, wiederholt und in eindringlicher Weise darauf hinzuweisen.
Gbensowenig bin ih darüber informiert, ob die Amtsgerichte von der Befugniß von Amts wegen, bevor eine Entscheidung getroffen ist, die vorläufige Unterbringung verwahrloster Kinder anzuordnen, ge nügenden Gebrauch machen. Ich bin gern bereit, nach dieser Richtung hin mi weiter zu informieren und, wo es nothwendig ist, die Amts gerichte auf ihre Befugnisse und Verpflihtungen hinzuweisen.
Abg. Traeger (fr. Volksp.): Nach einer Bestimmung des Bürger- lichen Geseßbuchs muß der Gläubiger, welcher seinen Hypotheken- \{uldnern kündigt, ein Hypothekeninstrument vorlegen, widrigenfalls der Schuldner zur fofortigen Zurückweisung der Kündigung berechtigt ist. Das ist sehr lästig und namentlich für den auswärtigen Gläubiger kaum ausführbar. Als nächstes Hilfsmittel bietet sich der Gerichts, vollzicher, der bei der Zustellung der Kündigung das Dokument vor- legen und bescheinigen könnte, entweder daß es vorgelegen hat, oder weshalb dies unausführbar war. Dieser Weg ist aber vorläufig nil gangbar, und zwar deshalb, weil die Gerichtsvollzieher nah ibrer Dienstanweisung nur zur bloßen Zustellung verpflichtet find und sh deshalb weigerten. Ich bitte den Minister, die Dienstanweisung der Gerichtsvollzieher nah dieser Seite hin zu erweitern; es könnten ja nöthigenfalls den Gerichtsvollziehern erhöhte Gebühren dafür bc willigt werden.
Zustiz-Minister Dr. Schönstedt:
Ja, meine Herren, obglei an mich bisher Klagen über die Un zuträglichkeiten, wie fie sih aus § 1160 des Bürgerlichen Geseßbuchs ergeben sollen, noch nicht herangetreten sind, seße ih doch keinen Zweifel in die Ausführungen des Herrn Abg. Traeger, daß folche Unzuträgli(hkeiten ih in der Praxis gezeigt haben, und ih verstehe das vollkommen. Denn die Weisungen des § 1160 führen naturgemäß zu“ Unbequemlichkeiten, wenn der Gläubiger eine Kündigung in wirk samer Weise nur vornehmen kann unter gleichzeitiger Vorzeigung des Hvpvothbekenbriefcs, durch den er sih darüber auszuweisen hat, daß noch gegenwärtig der Hypothekengläubiger ist. Jch bin aber bereit da id natürli das Bürgerliche Gesetzbuch nicht abändern kann, die!eu Paragraphen in das Verzeichniß derjenigen Paragraphen aufzunehmen die bei ciner etwa eintretenden Revision des Bürgerlichen Gejeybucht genau nachgeprüft werden ollen
ie nun, solange wir cine solhe Aenderung nicht erreicht habe: i tas ih zum Gegenstand der Erwägu da! ein Gerichtsvollzieher dh at
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(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Meine Herren, über diefe Pläne ist die \tädtishe Verwaltung vollständig im Klaren; denn es haben mit der städtischen Verwaltung nach der Richtung hin Verhandlungen stattgefunden, ob sie bereit sei, einen gewissen Streifen, der bei der Ausführung des Baues in die Straße fällt, für Straßengelände zu erwerben. Dazu hat die städtische Ver- waltung sich bereit erklärt. Sie hat die Verpflihtung zu diesem Grwerbe übernommen, und die Sache liegt jeßt so, daß der Abschluß des formellen Kaufvertrags zwischen dem Fiskus und der Stadt Rüdes- heim in die Wege geleitet ist. Deshalb kommt mir die heutige Mit- theilung des Herrn Abg. Dr. Lotichius ganz überraschend, daß nun- mehr die Stadt sich für einen vollständigen Neubau an anderer Stelle interessiere und bereit sei, dafür Opfer zu bringen. Wenn derartige Anerbietungen von der Stadt kommen, und zwar recht ras{ch kommen, so bin ih meinerseits gern bereit, îin eine Prüfung der Frage ein zutreten, ob diese Anerbietungen etwa auch für die Interessen der Fustizverwaltung vortheilhaft und günstig sind. Wenn diese Frage zu bejahen ift, bin ih au bereit, der Angelegenheit weiter näher zu treten und mit den sonst betheiligten Ressorts mich ins Benehmen zu segen. Ich würde nur bedauern, wenn dur diese in leßter Stunde hervorgetretenen neuen Wünsche die Ausführung des bestehenden Planes, der bisher den Interessen der Bevölkerung durhaus zu ent- sprechen und zu genügen schien, eine unliebsame ; ind bitte, dafür eventuell fedenfalls nicht di antwortslih zu machen
Abg. von Riepenhausen (konf.)
Seriht8gebäude in Bergen herrschten
: den auf Anregung des Redners sofor
[ jiedoh, daß das neue Gebäude
t Gebäude der Behörden. auch bessere Bis jeßt sei Petroleum în Ausficht gen Stadt, felbft in kleinen Läden, elektrisch Justiz-Minister Dr. S h Meine Herren! ine 2 \mtägeribtêgebäude in shrittenen Stadium
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Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
, . ‘D 9 Berlin, Dienstag, den 22. April haben, ihrerseits den Gesetzentwurf zu prüfen und etroaige Anregungen zu geben zu ihnen erwünscht s{heinenden Aenderungen. Ich glaube, mich auf diese Erklärungen dem Herrn Abg. Gamp gegenüber be-
schränken zu dürfen. Die Stempelfrage wird uns ja heute noch nicht weiter beschäftigen.
e: Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Werner (deutsh\oz- Reformp.) und von NRiepenhausen erklärt der
Justiz-Minister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Der von dem Abg. Werner zur Sprache gebrachte Fall von der Unvollstreck#barkeit eines auf Herausgabe eines Kindes lautenden Urtheils ist mir gänzlih unbekannt; und da der Herr Abg. Werner nicht die Güte gehabt hat, mich vorher zu benachrichtigen, darf er sih nicht wundern, wenn ih nicht in der Lage bin, ihm heute eine Antwort zu geben.
Nur das eine will ih bemerken, daß es doch ein Irrthum des Herrn Abg. Werner ift, wenn er sagk, die zuständige Stelle zur Voll- streckung von Zivilurtheilen sei das Justiz-Ministerium ; die zuständigen Stellen für die Veollstreckung derartiger Urtheile sind die Gerichte und die ihnen unterstellten Organe.
Der Justiz-Etat wird bewilligt.
Es folgt der Etat der Eisenbahnverwaltung.
Jn der zweiten Lesung war. die Forderung von 1 Million Mark als erste Rate zur Erweiterung der Bahnhofsanlage in Homburg v. d. H. gestrichen worden. :
Die Abgg. Bach mann (nl.) und Genossen beantragen
Titel wiederherzustellen. j Abgg. Dr. Krieger-Königsberg (fr. gen die Wiederherstellung
reitenden Bauarbeiten (Erdarbeiten) sowie zu den für eine Erweiterung der Bahnhofsanlage in [ 000 000 M“ nahme folgender Resolution ung aufzufordern, den mit 5400 000 M c die Erweiterungsbauten des Babnhof 118 zu revtdteren ten Sesfion
N §514 zu ten
} möglich find
»n Erffa (konj.) bean ller Parteien, ing diefer Antrage iden außeretatämäßi
Vermehrung
1902.
Graf Limburg - Stirum bei d etten Verb
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Ihnen nochmals vor Augen geführt at: “h wiederholt Veranlassung machen, daß die Zahlen
jene Angaben entnommen
sie nur diejenigen Verkehre
baar bezahlt find, also
worden sind, nicht Abonnements, die auf
daher wohl das Verhältniß; derselben Grundlage beruhenden das Verhältniß der Steigerung aber nicht die
diese mit beran o befommt sind die Verkehre gezäh monaten
(4 na Du D y s 14, 4 Li MOTDEN unt raeben
A N F 6 J D na ch I V en 5 Monaten des Sommers 1900 befördert worden find (hört, hört! links
sit Winters 972 000 Personen; also
in den Wintertagen täglich 4480 * und neuen Bahnhof zusammen, im sonen, oder täglich durchschnittlich ? solhe Durchschnittszahlen {ind gebend für die Beurtheilung r Berkehrsf\tärke, zelnen Zeiten von der Eisenbahn zu bewältigen fahren die Leute niht nach dem Dur(schnitt fommen. (Sehr gut! link Da ift es sebr beareiflich der eine de ( Bedeutung hat roi Homburg, daß der an einzelnen Tagen
haben wird wie die Dur{bschnittsziffern.
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