1902 / 96 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

zum Art. Depot in Darmstadt, Neumann, Zeug-Oberlt. beim Art. Depot in Met, unter Ernennung zum Verwalter des Filial-Art. Depots in Bitsch, zum Art. Depot in Straßburg i. E., Paepfke, Zeug- Oberlt. bei der Depotverwalt. der Art. Prüfungskommission, zum Art. Depot in Kulm, Dubian, Zeuglt. beim Art. Depot in Straßburg i. E., zur Depotverwalt. der Art. Prüfungskommission.

Befördert: Borsikowski, Feuerwerks- Oberlt. bei der 10. Feld- Art. Brig, Willenberg, Feverwerks-Oberlt. bei der Feld-Art. Schießchule, zu Feuerwerks-Hauptleuten, Schleifer, Feuer- werkélt. bei der Kommandantur des Truppen-Uebungsplatzes Jüterbog, Gardey, Feuerwerkslt. beim Art. Depot in Königsberg i. Pr., zu Feuerwerks-Oberlts., Ribbecke, Ober-Feuerwerker beim Art. Depot in Küstrin, unter Verseßung zum Art Depot in Stettin, Achter - berg, Ober-Feuerwerker beim Art. Depot in Danzig, unter Ver- seßung zum Art. Depot in Königsberg i. Pr.,, zu ¿Feuerwerkslts. Koenig (Julius), Feuerwerkshauptm. beim Niederschles. Fuß-Art. Regt. Nr. 5, zum Art. Depot in Danzig, Schmidt, Feuerwerks- Oberlt. beim Art. Depot in Stettin, zum Niederschles. Fuß-Art. Regt. Nr. 5, versetzt.

Mit dem 1. Mai d. J. scheiden aus dem Heere aus und werden mit dem 2. Mai d. I. in der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika angestellt: v. Müller, Oberlt. im 1. Hanseat. Inf. Negt. Nr. 75; die Lts. : Schach v. Wittenau im Mansfelder Feld-Art. Regt. Nr. 75, Ritter u. Edler Herr v. Berger im Königin Glisabeth Garde-Gren. Regt. Nr. 3, v. Trzaska im Inf. Negt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, v. Kornaßki im Inf. Regt. Graf Tauengzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Lincke (Albert) im Infanterie: Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, v. Malachowski im 3. Thüring. Inf. Negt. Nr. 71, v. Lindeiner gen. v. Wildau im 3. Garde-Regt. z. F. Techow, Oberlt. im v. Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 76, scheidet mit dem 11. Mai d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 12. Mai d. J. in der Schußtruppe für Südwest: Afrika angestellt.

à la suite der betref. Negter. gestellt: v. Arnim, Nittm. und Eskadr. Chef im Oidenburg. Drag. Negt. Nr. 19, v. Krosigk, Rittm. und Eskadr. Chef im Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, v der Marwiß, Lt. im Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, Frhr. v. Saurma-Jeltsch, Lt. im Leib-Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schlef.) Nr. 1, v. Herbberg, L. im Drag. Negt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12.

Tel, Lt. im 2. Lothring. Inf. Regt. Nr. 131, als Erzieher zur Haupt-Kadettenanstalt kommandiert.

Zu Lts. befördert: die Fähnriche: Frhr. v. Beust im Garde- Füs. NRegt.,, mit Patent vom 19. April 1901, Glodkowski, Banner im Füs. Regt. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33, Lehmann im Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, dieser mit Patent vom 19. April 1901, Bondick im Ostpreuß. Train-Bataillon Nr. 1, Guschall im 6. Pomm. Inf. Negt. Nr. 49, Machatius im 4. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 140, v. Zychlinski im Drag. Negt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, Frhr. v. Coburg im Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, v. Beerfelde im Ulan. Regt. Kaiser Alexander 11. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, Brett schneider im Kurmärk. Feld-Art. Regt. Nr. 39, dieser mit Patent vom 19. April 1901, Honig im Brandenburg. Train-Bat. Nr. 3, Frhr. v. Durant im Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, Herrmann, Haberlandt im Inf Regt. Graf Kirhbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Hach mann im 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, Schneider im 5. Niederschles. Inf. Negt. Nr. 154, dieser mit Patent vom 19. April 1901, Fritsch im Feld-Art. Regt. von Podbielski (1. Nieder- s{les.) Nr. 5, Baesler im Gren. Negt. König Friedrih Wilhelm 11. (1. Schles.) Nr. 10, dieser mit Patent vom 19. April 1901, v. Köckriy u. Friedland im Gren. Regt. König Friedrich 111. (2. Schles.) Nr. 11, v. Watdorf in demselben Regt., v. Winter- feld im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Gr. v. RNehteren-Limpurg im Füs. Neat. General-Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, dieser mit Patent vom 19. April 1901, Lorenz in demselben Regt.,, Nicolai im 3. Schles. Inf. Regt. Nr. 156, Gr. Wolff-Metternih im Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Frhr. v. Lupin im 2. Westfäl. Hus. Negt. Nr. 11, diefer mit Patent vom 19. April 1901, Frhr. v. Brandenstein im Inf. Reat. von ben (2. Rhein.) Nr. 28, dieser mit Patent vom

Januar J ' Regt. Kaiser Franz Joseph von

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Inf. Negt. von Witti (3. Kurbe}s) Nr. 83, Vogt, Brau- müller, Lenßsch im 2. Thüring. Feld-Art. Regt. Nr. 55, v. Nida, Par im Inf. Negt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Barends, Davis im 5. Bad. Inf. Negt. Nr. 113, Ekardt im 8. Bad. Inf. Negt. Nr. 169, Mayer, Hempel im 9. Bad. Inf. Negt. Nr. 170, Fabricius im 4. Bad. Feld-Art. Negt. Nr. 66, Hummel im Bad. Train-Bat. Nr. 14, Ekrem RNedjeb Bey im 2 Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, Hofer, Buttmann im 2. Unter-Elsäfs. Feld-Art. Regt. Nr. 67, Linde mann im Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Hering im Gren. Negt. König Friedri 1. (4. Oftprenß.) Nr. 5, Rasch, Fürbringer im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, Firmenich im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Groß- herzogl. Hess.) Nr. 116, Neuendorff im Inf. Leib-Negt. Groß- herzogin (3. Großherzogl. Hess.) Nr. 117, Stein im 1. Naff. Feld- Art. Negt. Nr. 27 Oranien, Dieteri chs, Oberjäzer im Rhein. Jäger-Bat. Nr. 3; die Unteroffiziere: Haase, Nusch im Fuß-Art. Negt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Bippart im Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, Fromme, Gefreiter im Hannov. Pion. Bat. Nr. 10, Ryhiner, Unteroff. im Kurhess. Pion. Bat. Nr. 11, Winter, Vize-Feldw. im Inf. Regt. Graf Werder (4. Nhein.) Nr. 30, zum Fähnrich ernannt.

In der Gendarmerie. Berlin, 22. April. v. den Brincken' Major beim Korpsstabe der Landgend. und Kommandeur der Gend. Schule in Wohlau, der Charakter als Oberstlt., Meyer 1., pens. Ober-Wachtm., bisher in der Gend. Brig. in Elsaß-Lothringen, der Charakter als Lt., verliehen. ¿

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 22. April. v. Heydebreck, Gen. Lt.,, Kommandant von Danzig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Disp gestellt.

In Genehmigung ihrer Abschiedégesuhe unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt. mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt: die Gen. Majore: y Beck, Kommandeur der 28. Feld-Art. Brig, RNRoedenbeck, Kommanteur der 80. Inf. Brig., v. Weitiher, Kom- mandeur der 85. Inf. Brig., Gr. v. der Asseburg, Kommandeur der 1. Garde-Kav. Brig., Geest, Kommandeur der 62. Inf. Brig.

In Genehmigung ihrer Abschiedsgesuhe mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt: die Gen. Majore: v. Doemming, Kommandeur der 77. Inf. Brig., Naht, Kommandeur der 74. Inf. Brig., Frhr. v. Nodde, Kommandeur der 15. Kav. Brig., v. Mühl - berg, Kommandeur der 4. Kav. Brig., Bennin, Kommandeur der 31. Feld-Art. Brig., v. Daum, Kommandant von Darmstadt, v. Schubka, à la suits der Armee und Brigadier der Gen. Brig. in Elsaß-Lothringen. Glaise, Lt. im 4. Großherzogl. Hess. Inf. Negt. (Prinz Carl) Nr. 118, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, Knabe, Lt. im Inf. Leib-Negt. Großherzogin (3. Groß berzoal. Hess) T Deelen, Lt. à la Kleveschen. Feld-Artillerie Regiments Nr. 43 sämmt lich mit der geseßlichen Pension der Abschied bewilligt

Zu den Nes. Offizieren der betreff. Negter. übergeführt: die Lts. : v. Hagemeister im Inf. Regt. Prinz Moriß von Anhalt-Dessau (9. Pomm.) Nr. 42, Howe im 1. Oberrhein. Inf. Negt. Nr. 97 Friedrihs im 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, Bohnstedt im 3. Westvreuß. Inf. Regt. Nr. 129 Strauß, à la guite des 2. Unter: Elsä}s. Inf. Negts. Nr. 137 und kommandiert zur Dienstleistung beim Elsäss. Train-Bat. Nr. 15, v. Arnim im Kulm. Inf. Regt. Nr. 141, v. Bockum gen. Dol ffs im Drag. Negt. Freiherr von Manteuffel (Nhbein.) Nr. 5, v. Kramsta im Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Frhr. v. Ulan.-Regt. Graf zu Dohna (Oftpreuß.) Nr. 8

Zur Mes. beurlaubt: Kaetelbodt, charakteris. Fäbnr. im 8. Oft preuß. Inf. Regt. Nr. 45; die Fähnriche: Cappeller im Inf. Regt von der Goly (7. Pomm.) Nr. 54, Liermann im 9. Bad. Inf. Negt. Nr. 170, Scheche im 1. Posen. Feld-Art Sonntag im 1. Naffau. Feld-Art. Regt. Nr. 27 Oranien, Ebrentreich im Vorpomm. Feld-Art. Regt. Nr. 38, Moll im Schles. Pion.’ Bat

Nr. 6, Seidel im Brandenburg. Train-Bat. Nr. 3 In Genehmigung ihrér Abschiedägesuche u

Charafters als Gen. Major wit der gesetzlichen

gestellt: die Obersten: v. Loebell, à la

Nr. 47 Kommandant

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Nr, 20, Sc

NorT pi «ILTACTDUI

i Inf. Negts

Kommandeur

Direktor der Gewehrfabrik in Danzig. mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, v. Koenig beim Stabe des Oldenburg Drag Regts. Nr. 19, mit der Erlaubniß zum Tragen der Negts Uniform, Dudy, Kommandeur des Hannov. Train-Bats. Nr mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Iordan Abtheil. Kommandeur im 2. Hannov. Feld-Art. Regt. Nr. 26, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Bad. Feld-Art. Regts Nr. 30, Frhr. v. Langermann u. Erlencamp, à la suits ‘des Hus. Negts. Landgraf Friedri 11. von Hessen-Homburg (2. Kurhe T) Nr. 14 und Vorsißendem der 5. Remontierungs - Kommission mit der Erlaubniß zum - Tragen seiner bisherigen Uniform Beck, à la suits des kombinierten Jäger - Detachements zu Pferde, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des UÜlan. Negts. Großherzog Friedrih von Baden (Nhein.) Nr. 7, Rotm ann Plcßmaj-r in Straßburg i. E., mit der Auéësicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Negts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17: den Hauptleuten: v. Boddien, à la suito des Inf. Negts. Großherzog Friedri) Franz 11. von Mecklenburg - Schwerin (4. Brandenburgischen) Nr. 24, mit der Erlaubniß zum Tragen der Regiments Uniform. Mellinghoff, Komp. Chef im Niederrhein. Füs. Negt. Nr. 39 v. Besser, Komp. Chef im Inf. Regt. Herzog Karl von Mec Ten: burg-Streliß (6. Ostpreuß.) Nr. 43, v. Schlutterbach, à la suita des 3. VDberschles. Inf. Negts. Nr. 62 und Playmajor in Neubreisa Hellwig, à la suito des 9. Lothring. Inf. Negts. Nr. 173 und Direktions-Assist. bei der Gewehrfabrik in Erfurt, diesem mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Negts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr 17 v. Bredow, MNittmeister und Eskadron -Chef im Kürassier- Negiment Kaiser Nikolaus 1. von Nußland (Brandenbu gishes) Nr. 6, mit Erlaubniß zum Tragen der Negiments. Uniform, Raydt, Hauptm. und Battr. Chef im Feld-Art. Regt. General-Feldmarschall Graf Waldersee (Schleswig.) Nr. 9, Schul Zeug- Hauptm. ed Charakters als Zeug-Major, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubni zum Tragen seiner bisherigen Uniform Conrad, Feuerwerks-Hauptm. beim Art. Depot in Danzig, unter Verleihung des Charakters als Feuerwerks-Major, mit der Grlaubnikß zum Tragen feiner bisherigen Uniform, Haneld, Feuerwerks Hauptm. beim Art. Depot in Königsberg i. Pr., unter Verleihung des Charakters als Feuerwerks-Major, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, v. Mellenthin, Oberlt. im Inf. Regt. von der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61, mit der Erlaubniß zum Tragen der Negts. Uniform, Borris, Oberlt. im Westpreuß. Train. Bat Nr. 17, mit der Erlaubniß zum Tragen der Armee Uniform v. Zaluskow ski, Lt. im Inf. Negt. Prinz Friedri der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Tillmanns, Lt. im 2. Lothring. Feld-Art Negt. Nr. 34, Hornig, Zeuglt. beim Art. Devot in Insterburg mit der Ausficht auf Anstellung im Zivildienst.

Auf ihr Gesuch als halbinvalide mit der geseßlichen Pension aus- geschieden: die Oberlts.: Freny im Inf. Negt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, gleichzeitig zu“ den Offizieren der Landw Inf. 1. Aufgebots, Wegener im Inf. Regt. General-Feldmarschall Prinz ¿Friedrih Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, dieser mit Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, gleichzeitig zu den Offiziere der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Hesse im Kulm. Inf. ß Nr. 141, gleichzeitig zu den Reserve - Offizieren des Reaiu Hornstein im Schleswig-Holstein. Infanterie-Regiment Nr dicser mit der Ausfiht auf Anstellung im Zivildienst, gleichzeitig den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Habn im Lufts{ifer.

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beim Art. Depot in Posen, unter Berleihung des

Bat., gleichzeitig zu den iztieren der Landw. Inf. 1. Aufgeb übergefÜü Nieder\chles. Train-Bat mit der ed aus dem aft willigt, zualei bei den fizieren des Trains angestellt. e

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un Inf. Regt. von

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Backwaaren und Milh. Von den von der Industrie beschäftigten Kindern find fast 839% in solchen Betrieben thätig, in welchen die Hausindustrie weit verbreitet ist. Neu ist in dem Entwurk, daß auch die Familienbetriebe den Schutzbestimmungen des Geseßes unterworfen werden follen; bisher hat die Negelung der Kinderarbeit vor der Familie Halt gemaht. Diese Schranke soll jeßt zum Heile der Kinder endlih fallen. Eine Unterscheidung wird getroffen zwischen eigenen und fremden Kindern und für beide die Regelung verschieden vorgeschlagen. Wir halten diese Unter- scheidung für durchaus berechtigt; der Familienverband muß anders und zurückhaltender behandelt werden, die Gesetzgebung hat in die Familiengemeinschaft nur einzugreifen, so weit es absolut unvermeidlich ijt. Die Beschäftigung der Kinder soll in Zukunft begrenzt sein, gesundheits\hädlihe Beschäftigungen werden verboten; ein besonderes Perzeichniß der gesundheitsgefährlihen Betriebe und Beschäftigungen t der Borlage beigegeben. Für die Kinder unter 12 Jahren ist die Beschäftigung in Werkstätten, im Handelsgewerbe und in Ver- fehrsgewerben verboten, die Arbeitszeit für die Kinder über 12 Fahre erheblih eingeschränkt. Bei öffentlichen theatralishen Aufführungen und Schaustellungen dürfen Kinder unter 12 Jahren auch nicht mehr beschäftigt werden, diejenigen über 12 Jahre nur mit der eben er- wähnten Beschränkung; beim Obwalten eines höheren Interesses der Kunst und Wissenschaft kann die untere Verwaltungébehörde Aus- nahmen gestatten. Auch in Betrieben der Gast- und Schankwirth- haft sind dankenswerthe Beschränkungen vorgesehen. Zurückhaltender ist die Vorlage bezüglih der Beschäftigung beim Austragen pon Waaren und bei Botengängen; Kinder unter 10 Jahren follen niht beschäftigt werden; Kinder über 10 Jahre sollen niht von 8 Uhr Abends bis 8 Uhr Morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden, auch nicht länger als 3, bei liber Zwölfjährigen 4 Stunden täglih. Für die ersten fünf Jahre der Geltung des Ge seges soll aber zugelassen werden können, daß daß die Beschäftigung von Kindern über 12 Jahre bereits von 64 Uhr Morgens an und vor dem Pormittagsunterricht stattfindet, aber nicht länger als eine Stunde dauern darf. Die Beschäftigung eigener Kinder unter 10 Jahren darf in Werk- stätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben nicht stattfinden : im Schank- und Gastwirthschaftsbetriebe foll sie ohne Einschränkung gestattet sein; beim Austragen von Waaren u. \. w. follen die vorher erwähnten Beschränkungen nur stattfinden, wenn die Kinder für Dritte beschäftigt werden. Die Kontrole liegt bei diesen Kleinbetrieben bisher leider noh fast ganz in der Hand der Polizei; nah der Vor- lage soll zwar der Bundesrath bestimmen können, wie weit die Gewerberäthe die Aufsiht wahrnehmen sollen, aber das ist unge- nügend. Die Aufsicht muß den Fabrikinspektoren und ihren Hilfs- beamten übertragen werden. Kommissionsberathung des Entwurfs muß stattfinden.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Der Entwurf wäre ein todt- geborenes Kind für diesen Reichstag, wenn ihm nit die Vertagung der Session die Erledigung sicherte. Mann könnte bei der Lektüre des Fntwurfs fast auf den Gedanken kommen, daß er den Zolltarif ergänzen oll, denn dieser wird die Lebenshaltung der Arbeiter herabdrüdcken und die Kinderarbeit noch vermehren, und dazu ist der Entwurf au wirkli angethan. Zu fragen wäre immerhin, warum die Vorlage erst 5 Jahre nah den amtlihen Erhebungen an uns fommt. Die aufgenommene Statistik ist außerordentlich lüdckenhaft; die Zahl der gewerblih schâftigten Kinder ist viel größer, als diese amtliche Erbebung ngiebt Der Verein für Sozialpolitik hat über die Kinderarbeit ausführliche ittheilungen auf Grund seiner Ermittelungen aus amtlichen Quellen fert, welhe einen gründlihen Einblick in diese Nachtseite des rblichen Lebens ermöglichen, so unter anderem über die Spiel nindustrie im Kreise Sonneb f Zigarrenfabrikation Zinnmalerei in Nürnberg untd l | Gebiete r Vausindusftrie Hier ist das Materic iber die Ausbeutun r Kinderarbeit in er\chövfender

de für diese Uebelstände virtbschaftlihen Lage, in dem

bt die Kinder der Aermsten igen rechnen m Familie zu erbalten inden Näumen und Narfe des Volkes in die

usen. Wenn

Kinderarbeit erzieherishen Werth habe, immer noch kofettiert, so ift es kein Wunder, daß auch jeßt noh nicht reiner Tisch gemacht wird. Wo ist denn die Grenze gezogen, wenn die Kinder zu Konkurrenten Das \chulpflihtige Kind gehört in die in den gewerblichen Betrieb oder in irgend welche

der Kinder Besitzenden schäftigung ihrer eigenen Kinder in gleicher Weise? behaupten, machen nur Worte, sind aber weit entfernt davon, an ihre Behauptung zu glauben.

zieherisch zu wirken Erwägungen Man hat von dem „erzieberische Meine Herren, nur ausgeübt in den ärmeren Volfskreisen. unserer wirthschaftlihen Verhältnisse zusammen, Zukunft dur ihrer Hände Arbeit ih frühzeitig an derartige körperliche Arbeit gewöhnt werden und gewöhnt iese Kinder hat die körperliche Arbeit allerdings :- Nichtung, daß sie beschäftigt

z i G y der Arbeit für Kinder ihrer eigenen Eltern werden ? :

gesprochen. ie kförperlihe Kinderarbeit Erwerbsarbeit , erzieherisch daß die Kinder,

x Brot verdienen follen, f

ausgebeutet (Srwachsenen : (Grwachsenen. Kinderarbeit

werden müssen. hoben erzieheris{chen Werth in werden, während ihre Eltern sich verhältnißmäßig wenig um sie be kümmern können, daß fie dadur gleichzeitiy vorgebildet werden für ein zukünftiges Erwerbsl[eben. fommt deshalb nicht so fehr auf die Arbeit Jener erzieherische Werth übertrieben wird, freilich auch darin bestehen, daß ein solches Kind zum Krüppel oder zum Idioten erzogen wird.

Kinderarbeit Arbeiterkongresse und verlangt,

mehr Verkürzung der Arbeitéëzeit, um so höher steigt der Lohn.

)rzehnten nur wenig Kinder beschäftigten, ift

der Lohn immer mehr heruntergesunken, sodaß immer mehr Kinder herangezogen werden mußten, und die Verelendung immer größer

ernsthafte Anregung zum den Fabriken ging in Preußen vom Kultus-Minister von Altenstein und vom Kriegs Minister aus, der Handels-Minister

Dennoch dauerte es in Preußen Jahrze die dann auch wieder

N t I Lt ( A Y Î

mit wiesen von Müßiggang abgehalten und Industrien, die vor ch wie auf das Maß der Arbeit.

ckchuße der Kinder in

aber protestierte. hnte, bis eine Verordnung erging, hrzehnte lang lediglich auf dem Papier stand. Fedner wendet sih dann einer ausführlichen Schilderung der Ver hältnisse der Kinderarbeit Die Verhältnisse liegen besonders im eigentlichen Oftelbien ganz außerordentlih traurig. Die Agrarier wehren ih mit Händen und ¿Füßen dagegen, daß auch nur annähernd über den Umfang der länd lihen Kinderarbeit etwas bekannt wird; in Pommern wurde von ihnen die Aufnahme einer Statistik vereitelt. noch zu lang; auch die Ferien wollen sie ausdehnen, aber nicht um den Kindern Erholung zu gönnen, sondern um sie desto mehr für die landwirthschaftliche Arbeit verwenden zu können; ihr Ideal {ind die Hüteschulen, welche sih auf 6 Stunden wöchentlih beschränken, und die thatsählih hie und da {on eingerichtet sind. Arbeit des Nübenziehens geradezu gesundheits| sind alle Unterrichtete erziehung überwiesenen Kindern entstammt landwirthschaftlich bes{äftigten Kindern; Werth der ländlichen Beschäftigung der Schulkinder aus. haben die Herren Agrarier hindern, welches in ihre Sphäre hinübergre auch für eine gesunde Beschäftigung die Treiberdienste der Kinder bei der Jagd und die Mitverwendung Wenigstens die gewerblichen Betriebe hâtten in diesem Entwurf Berücksichtigung f

thatsächlich, lose Ausbeutung der Kinder soll Üben dürfen shöner auf dem Papier aus als sie ift sofort wieder ausgenommen geschriebenen Beschränkungen unterliegen soll l ckchankroirthschafte1 ganz abgesebe

Ich meine also, daß der Entwurf das Nichtige gegriffen den Beschränkungen, die er vorschreibt in Bezug auf die Zeit, Kinder überhaupt gewerblih beschäftigt werden dürfen. den „eigenen“ Kindern, wo die Kontrole außerordentlih s{chwierig, fast unmöglich ist, sich in viel weiteren allgemeinen Grenzen halten mußte als bei der Beschäftigung von fremden Kindern, ist klar

Nun, meine Herren, ein paar Worte über in der Landwirthschaft.

dem Lande fährt dann fort:

die Beschäftigung i

C F Q Del onders Die

Die Schulzeit is ihnen immer \äuslihen Diensten und

Hütekinder betrifft, so kann ich Ihnen versichern, daß die Uebelstände, die hier von der linken Seite gerügt werden, von empfunden Wenn man Tage lang durch das Theil meines Lebens ein paar Mal in

den Landwirthen

Darüber, daß die für die Kinder

Bon den der Zwangs- ein hoher Prozentsatz den erzicherische

Land fährt, wie ih es einen der Woche gethan habe, alle hundert Schritte ein Hütekind hütet

werden fann,

ja noch die Macht, jedes Gesetz zu ver-

sie halten ja Bienschenkraft

die bäuerlichen Besitzer vielfac botenen Umfang zur Stallfütterung übergegangen sind, elleicht Gründen noch niht tazu übergehen fonnten

der Kinder beim Abschlachten des andwirthschaft | qus wirthschaftlicher

die Borlage sieht er Kinder werden

Beschäftigung

erklart werden ; doch in Betracht, daß da sie schon als Entgelt ckchludck in nat

lichen Verbrecher rekruti der Menschlichkeit Arbeit der Kinder Ausnahmebestimmun