1902 / 101 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Es folgt die erfte Berathung des Gesetentwurfs, be- treffend die Abänderung des Gesetzes über die Handels- fammern. ?

S 44 soll folgenden Zusaß erhalten : D

„Insoweit für denselben Bezirk cine der im Absatz 1 aufgeführten faufmännishen Korporationen und eine Handelskammer- besteht, be- stimmt der Minister für Handel und Gewerbe im Einverständnisse

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mit dem ettva betheiligten Ressort. Minister, in welchem Umfange die den Organen des Handelsstandes zustehenden öfentlich-rehtlichen Befugnisse noch von der faufmännischen Korporation wahrzu- nehmen sind.“

Die Abgg. Feli \ch (konf.) und Genossen beantragen,

„die Königliche Staatsregierung zu exsuchen, geseßliche Maß nahmen zu treffen, nah welchen diejenigen Handwerksbetriebe, welche nach § 103 ‘der Gewerbeordnung der Handwerkskammer als ‘Mit- glieder angehören und nah § 1031 der Gewerbeordnung zu den Kosten der getroffenen Veranstaltungen beitragspflichtig find, lofern sie nah § 2 des Handelsgeseßbuchs als gewerbliche Unternehmer ane zusehen und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet find, von dem Wahlreht und ‘der Beitragspflicht der Handelskammern ausgeschlossen werden“.

Abg. Felisch: Der Antrag auf Errichtung einer Handelskammer Berlin ist nicht nur hier im Hause angenommen worden, sondern fand au allgemeine Zustimmung in der Bevölkerung. Die bisherige Ver- tretung der Berliner Kaufmannschaft, die Aeltesten déx Kaufmannschaft, wollten sich äber nicht mit der Handelskammer verschmelzen, was nach meiner Ansicht das einzig Nichtige gewe}en wäre. Das wird aber geschehen, wenn die Regierung die neugeschaffene Handelskammer als das einzig maßgebende Organ anerkennt. Die Zusammenseßung der Handels- fammer ist eine volkommen plutokratische; unter ihren 36 Mitgliedern vertreten nur 4 oder den Éetneren und mittleren Gewerbestand. Ich überlasse es der höheren Einsicht der Handelskammer, den Wahlmodus entsprehend zu ändern, event. muß das auf dem Wege der Gesetz gebung angestrebt werden. Wir werden dem Gesetzentwurf der ŸIegie- rung zujtummen.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Jh will auf die zuleßt gestellte Frage nur turz das wiederholen, was ih an verschiedenen anderen Orten bereits aus- gesprohen habe. Jch betrachte die Handelskammer als die in erster Linie geseßliche Vertretung der gesammten Kaufmannschaft von Berlin und daber diese Körperschaft als in erster Linie berufen, alle amtlichen Funktionen auszuüben, die der Vertretung der Kaufmannschaft zu teben. Dazu gehört auch die Aufsicht über die Börse. Ich nehme als selbstverständliz an, daß, sobald die neue Handelskammer #sch genügend cingelebt hat, auf diese die Aufficht über die Börse übergeben muß. Daß eine Reihe von anderen Be- fugnifsen den Aeltesten der Kaufmannschaft verbleiben kann, ist in den Motiven des weiteren ausgeführt.

Insbesondere * möchte ich aber sagen: wenn ich auch mit

ö Vorredner den Wunsh habe, daß baldmöglichst

igun ¿wishen der Korporation und der neuen stattfinden möge, sodaß beide sh im wesent o werde ich jederzeit erfreut sein, Gutachten ekommen, wo in der jeweilig vorliegenden Sypezialfrage meisten Sachverständigen sißen. Daß in einer eihe die Aeltesten sachverständiger l %

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| legen. Der kleine und mittlere Gewerbestand is ganz gering ver- treten. Nun will man ein neues Wahlstatut machen. Ob man der Korporation oder der Handelskammer die öffentlih-rehtlihen Befug- nisse überträgt, darüber zu streiten lohnt eigentlih niht. Das hat mehr eine ornamentale als eine reale Bedeutung. Die Hauptsache ist die Börsenaufsicht. Diese hat aber auch keine große Bedeutung, da fie nach den Instruktionen des Ministers geführt werden muß. Die Börsenaufsicht ist für die Korporation nur ein Danaergeschenk. Die Bedeutung der Aeltesten liegt nit in dem öffentlich-rehtlichen Charakter, sondern in allen ten Einrichtungen des Kollegiums. Was folchen öffentlichen Vertretungen an Freiheit belassen wird, das er- fahren jeßt die Aerztekammern an si. Der Minister verwahrt sich dagegen, daß er cine Instanz monopolisieren. wolle. Man foll den guten Nath daher nehmen, wo man ihn bekommt. Wer seine Gründe am besten darlegen fann, wird das Gehör des Ministers haben. Jn Bezug auf die öffentlich-rehtlihen Befugnisse ist es ganz gleihgültig, ob es so oder so gemacht wird.

Abg. Eckert (fr. kons.) begrüßt namens seiner Freunde die Vor- lage mit Freuden, wenn sie auch nur als ein Uebergang zu betrachten sei. Hoffentlich würden die öffentlich rechtlichen Befugnisse mit der Zeit ganz auf die eigentliche Vertretung des Handelsstandes, die Handelskammern, übergehen. Der Nedner widerspricht der neulichen Behauptung des Abg. Gamp, daß in den Händelskammern keine rihtige Vertretung der Industrie liege. In den preußischen Handels- fammern dominiere noch immer die Industrie gegenüber dem Handel. Fn Preußen gebe es 83 Handelskammern und 7 Korporationen: darin seien vertreten 941 Industriezweige und 750 Handelszweige. In den einzelnen Provinzen sei das Perhältniß natürli verschieden. Im Ausschusse des Handelstages seien 31 Industrielle und 21 Vertréter des Handels; aber die Industrie habe ihre Mehrheit niemals zur Majorisierung ausgenußzt. Handel und íöIndustrie seien auf einander angewiesen.

Abg. Graf von Kanit (kons.): Die Frage, wie die Kompetenz

der Handelskammer und der Korporation abgegrenzt werden soll, geht weit über den Rahmen von Berlin hinaus. Bezüglich der öffentlich rechtlihen Befugnisse lege ih den größten Werth auf die gutachtlichen Aeußerungen, welhe die Handelskammer zu erstatten hat. In den Aeußerungen der Handelskammern über die Zolltarifvorlage prävaliert die mandchesterlihe Anschauung, nur die Handelskammer von Hamburg macht eine erfreuliche Ausnahme und \pricbt ih für den Schuß der nationalen Arbeit aus. Bei der Zusammensetzung der Handelskammer von Berlin aus 12 Börseninteressenten und 24 Vertretern von Handel und Industrie is die Kammer keine ridtige Vertretung des kleineren und mittleren Gewerbes. Die- Zahl der Mits- glieder müßte bis auf 150 und 180 erböht werden, um eine rihtige Vertretung aller Branchen zu ermöglichen. Es ist fest- gestellt, daß in Berlin 198 verschiedene Branchen vorhanden sind. Jch meine, daß eine solche Versammlung einen varlamentarischen Charäkter baben muß, ebenso gut wie die Berliner Stadtverordneten-Ber]amm lung, die au) über 140 Mitglieder hat. Die geringe Zahl von 36 entsvrict nit der Bedeutung des Berliner Handels und Gewerbes Dazu kommt noch die Frage der Zugehörigkeit der Umgegend von f Durch Verfügung des Ministers vom 8. März d. I. sind die Krei]e

und Nieder-Barnim dem Bezirk der Handels ner in Potsdam geschlagen worden. deren Interesten mit diéjen Kreijen 1 Bertretung geben

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fammer selbst überlaffen, wie ich ihr auch die Abänderung des Wakbl- rechts überlasse. Jch kounte nichts Anderes tbun, als was auf Grund des Wahlgeseßes, wie es hier im Hause gemacht war, vorgeschrieben war. Es lag kein Anlaß vor, dieses hohe Haus mit der Frage eines Statuts der Berliner Handelskammer zu belästigen. Das war in erster Linie eine Berliner Frage, und ein Einschreiten der Staats. regierung und der gesetzgebenden Körperschaften würde erst dann gegeben sein, wenn sich bedenkliche Schwierigkeiten hinsichtlich des richtigen Arbeitens der Handelskammer herausstellen foUten. Dann würde die Möglich- keit gegeben fein id babe das au \chon früher ausgesprochen auch einzuschreiten durch Auflösung der Handelskammer, dur Schaffung einer neuen Handelskammer ventuell unter Betheiligung der gesetzgebenden Körperschaften —, durch Schaffung eines ge\eßlichen Statuts speziell für die Berliner Verhältnisse. Ich habe das Ver- trauen, daß das praktishe Verständniß der Kaufmannschaft und der Fndustrie von Berlin dahin führen wird, daß \ih ein perständiges Statut und ein verständiges Arbeiten ergeben wird.

Was nun die Wünsche des Herrn ‘Abg. Eert betrifft, möchte Material gesammelt werden in Bezug au] Zusammensetzung der Handelskammer nach Handel und Industrie, so habe ih dem Herrn Abg. Gamp der Herr Abg. Eckert war nicht anwesend bereits gesagt, daß ih gern bereit wäre, für Preußen eine derartige Untersuchung neuerdings anzuordnen, daß ich aber in Uebereinstimmung mit den Ausführungen des Herrn Abg. Eckert ketnen erbeblien Merth darauf lege, wie Handel und Industrie in der Handelskamme1 vertreten sind. Es wird immer auf die Personen und auf di Tüchtigkeit derselben ankommen, viel weniger aber darauf, ob die B treffenden dem Handel oder der Industrie angehören. gehöre auch niht zu denjenigen, die wescntli@den Werth legen, zu unterscheiden zwischen Industrie und Handel als Merthbe shaffenden und einem Werthe nicht schaffenden Ber der Handel {haft nene Werthe; namentlich ist dies fahrt der Fall. Insbesondere der Handels|tand schafft

neue Wertbe, als er die Waaren einer Umarbeitung untd Zortierung unterzieht. Also mit dieser Unterscheidung Es läßt ie ferner aber auh nicht recht fell der vroduktiven und der lediglich vertheilenden Nach allen diesen Richtungen würde di

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