1847 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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[1010 b]

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Thüringische Eisenbahn.

Bekanntmachung. Nachdem die Bahnstrecke von Weißenfels bis Weimar heute feier-

ih eröffnet worden is, wird dieselbe von morgen ab, nah nachstchendem Fahrplan, dem Publikum

zur Benußung übergeben, Erfurt, den 19. Dezember 1846, Die Direction der Thüringishen Eisenbahn-Gesellschaft.

Fahrplan für die Bahnstrecke von

Halle bis Weimar in Verbindung mit den Dampfwagenfahrten auf der

Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn, für die Zeit vom 20. Dezember 1846 bis 1. April 1847.

Von Weimar nach Halle.

Zeit der Abfahrt

Anschlüsse: Bytunst an den Zug

mar.

Y Iei- % s - Wripen-} * E î l Züge, Wei |Apolda. | Sulza. Kösen. Ion Weibeney Merse Halle, nach Leipzig

fels.

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burg.

St.[M. [=t.| M.1S1./[M. [St.][ M

N. |St.| M. [|St.|M. [=t. | M.

1ster

Ubfahrt nacb Leip-|Ubfahrt nach Ber- zigum 7 Uhr; An-|lin u. Magdeburg

Moral F T V M Be S 60D] funft daselb um| um 74 Uhr. E E —_ Abfahrt nach Lcip-|Abf. nach Berlin,

2ter i s zig um 12 Uhr| Magdeburg,

Morgens 8/30 9 —] 9/25] 9/40] 9/55110/25]10/50] 11 |15 [Mittags ; Ankfunst| Braunschweig,

Zter x w fs Nachmitt, SIAOE 31491 41401 4

Bon Halle nach Weimar.

daselbst um 1; U. Hannover u. Celle um 146 Ubr. Abfahrt nach “‘eip-|Abfahrt nah Cö- 35] 6 |— sig um6U. Abds.;| then um 6 Uhr E | Ankunft daselbst Abends,

j um 7 Uhr.

Anschlüsse :

Zeit der Abfahrt:

“ck|__an den Zug

Sulza. [Apolda. M von Leipzig von Cöthen

Züge. Merse- | Wei- |Naum-| ck. valle, burg. |ßenfels.| burg. Kösen, St. |M. [#t.|M. [St.|M. [St.|M.1St. |M.[St.|M. ]St. [M.[St.[M. Mere 9 |30] 9 |55|10|/20|10|50]11| 5|11 Seite, 2 (15/2 |40| 3| 5] 3/35] 3/50] 4 Zter zu À Abends D T O 14O0f (| Dl |— 1 |

20111145142 |1!

Der um 8 Uhr von|\Der Morgenzug v. Leipzig abgehende| Wittenberg und Zug trifft um 9% [Magdeburg trifft Uhr in Halle ein.|\um 9; Uhr in Halle ein. Der um 104 Uhr|Die Züge v. Celle, von Leipzig abge- Hannover, Braun- hende Zug trifstsshweig, Magde- im 115 Uhr in\burg u, Berlin tref- Halle ein. fen um 2 Uhr in Halle ein. Der um 45 Uhr v.|Die Züge v. Ber- Leipzig abgehende\lin u. Magdeburg [Zug irifft um 6 U [treffen um 6 Uhr in Halle cin. in Halle ein,

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memer ungen

1) Zwischen den obigen Stationen, mit Ausnahme von Sulza, und den Städten Leipzig, Ber- lin, Cöthen und Magdeburg findet ein ge- genseitiger direfter Billet-Verkauf und eben so eine direfte Gepä-Expedition statt, jedoh sind die er- haltenen Billets, wenn sie in obigen Stationen, auf den Nachbarbahnen, und wenn sie in den ge- nannten Städten gelöst werden, auf der Thürin- gLen Bahn nur für den nächsten Anschluszug gültig.

2) 50 Pfund Gepäck kann jeder Passagier mit sich

führen, Für jede 10 Pfund Uebergewicht werden aber die Sätze bezahlt, welhe in den auf den Stationen aushängenden Tarifs angegeben sind.

3) Eil- und Frahtgüter werden nah den auf den Stationen aushängenden Tarifs von der Thürin- gischen Bahn übernommen und sowohl von Leip- zig, als von Berlin, Magdeburg und Cöthen, auf dieselbe übergeführt, ohne daß in Halle eine Um- ladung statifindet, da die von den genannten Städ- ten fommenden Wagen auf die Thüringische Bahn übergehen fönnen und umgekehrt.

[1004 b] Loebau- Zittauer Eisenbahn. S Doe Nachdem die durch

D f L Bekanntmachung vom 27, Mai d, J. (zweite Bei- lage zu Nr. 129, der

Leipziger Zeitung vom

30, Maiî) zur öffentlichen 9. Kenntniß gebrachten An- stände gehoben sind, la- det unterzeichnctes Dí-

E rektorium die Herren UAc- tionairs der Loebau - Zittauer Eisenbahn - Gesellschaft hiermit zur dritten

General-Versammlung ein, welhe Mittwoch

den 27. Januar 1847

allhier im kleinen Saale der Sozietät abgehalten wer- den soll,

Auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände :

1) der Geshäfts-Bericht auf das 2te Halbjahr 1845 nebst dem Rechnungs-Abschlusse vom 31. Dezem- ber desselben Jahres,

2) der Geschästs-Bericht auf das Jahr 1846 nebst dem O UNE vom 31, Dezember desselben

ahres,

3) die Ergänzung des Ausschusses durch Wahl dreier Mitglieder,

4) die Uebereinkunft zwischen diesseitiger und der Säch- sish-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, die Ueber- nahme des Betriebs auf der Loebau-Zittauer Ei- senbahn betreffend, und

5) die Frage wege4 Ersaßes des nah §. 20. der Statuten aus dem Anlage-Kapitale vorschußweise entnommenen Betrags der Zinsen der Einzahlun- gen während der Bauzeit und wegen Aufbringuyg des durch unvorhergesehene Fälle zur Vollendung des Baues \ih herausstellenden Mehrbedarfs,

Der Saal wird früh um 8 Uhr geöffnet und um 9 Uhr bei Begínn der Verhandlungen geschlossen,

Jn Betreff der Legitimation zu dem Eintritte und der Stimmberechtigung verweiset man auf §§. 44 u. 45. der Statuten, Der sub 1. gedachte Geschäfts - Bericht und Rechnungs - Abschluß is bereits zu Anfang dieses Jahres ín die Hände der geehrten Actionairs gelangt, Page en wird der sub 2. aufgeführte Beriht und Ab- ®\{luß în Zeiten vor der Versammlung gedruckt ausge-

iele] S UEIDAL,

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geben, und soll das Erforderliche darüber noch bekannt gemacht werden, Zittau, am 18, Dczember 1846, Direftorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. v. Nofstiz, V.

2 i 62157 Section der Domai- Schatz-Abtheilung. No. 33297 nen und Forsten.

[1061] Die Gouverncments-Regierung An gust. o W

Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gonver- nement am flössbaren Flusse Marycha belegenen Staats-Forstamte Pomorze nachstehendes zum Verflö- ssen taugliche Holz auf dem Stamme zn verkaufen ist :

Kiefern ausgezeichnet grosse Baustärnme, grolse Baustämme, 3615 mittel Baustämme, Browarken, Klötze, Stämme.

Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitt ge- schätzt auf Silber-Rubel 49 Kopeken. Der ganze Werth desselben aber auf 1755 SRbl. 6 Kop. Der Verkaus dieses Holzes geschieht in Partieen beson- ders ans jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Verstecigerung in der VWVohnung des Oberförsters zu Pomorze, # Meile von der Stadt Sejny, den 19./31. Dezember dieses Jahres, täglich von des Morgen? 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauf- tragten Beamten der Finanz-Regierungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen.

1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten VVerthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadinm niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitation Abtretenden s0- gleich zurückgegeben wird. Dem Meistbieten- den aber wird solches innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte,

2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstandsgeld zu Schulden kommen lassen oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, s0 wird derselbe nicht nur mit Vérlust des eingelegten Vadiums ¿znm Holz-An- kause nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrog bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern ansser der Strafe, die das Gericht er-

kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver-

gütigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- snchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu kompletiren. VVenn der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigernngs-Protokoll und der auf Grund dessclben anfgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbictenden vom Augenblicke seiner Unterschrift an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz - BRegierungs- Kommission.

5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit cinem sechseckigen VValdhammer mit den Buch- staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen,. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen VValdhammer durch den betreflendin Revier-Förster berechnet, der zum Hauen ermächtigt,

6) Der Käufer ist verpflichtet, auf Jede sechs Klaf- ter (450 Kubikfuss) des zum Verflös»en erstan- denen Holzes noch cine Klafter Scheitholz ge- gen Erlegung der Forst-Taxe in demselben Schlage und von der Gattung, die daselbst vor- handen ist, zu kaufen.

7) Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Ho'z im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, s0 wie anch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme aus einen Hau- sen legen zn lassen.

8) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich, geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekauften Holzes wird bis Ende März 1847 festgesetzt.

9) Der Käuser 1st dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die von 1hm im Walde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen der Landes- und Forst-Polizei zu richten, die der betreffende Obersörster nach- weist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläge, in welchen das Holz gekauft ist, über- schreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamen-Bäume gefällt werden, un- ter ciner den 10maligen VVerth derselben be- tragenden Strafe.

10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im VWValde schlägt der betreffende Revier - Förster solcbes mit seinem VValdhammer an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürsen aus dem VWValde auf die Ablage abgefahren werden.

11) Sobald der Käufer die Gouvernements - Regie- rung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauf- ten Holzes oder das Ganze zum Verflössen be- reit ist, wird ein Beamter zur Revision ges chickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, son- dern der Revisor beschränkt sich auf das Ueber- zählen der Stämme und die Beachtung, ob sol- che numerirt und mit dem Hammer des Re- vier-Försters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung cines Plus über die gebotene Zuschlags - Summe für grösseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezogen wer- den. Im Falle jedoch eines entdeckten Austanu- sches, oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der Käuser als Defrau- dant der vorgeschriebenen Strafe.

12) Die Utensilien zum Znusammenfügen des Holzes in Tasecln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum . Flössen nöthig sind, werdem dem Käufer gegen Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen.

13) Die Kosten des Verkanfs des Holzes, s0 wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- dischen und ausländischen Zeitungen und den Stempel, 50 wie das Porto übernimmt der Käu- ser, und ist verpflichtet, solche ausser der ge- botenenSumme für das Holz besonders zu erlegen.

Suwalkeñ, den 14.726. November 1846.

Der Cwil - Gouverneur VVirklicher Staatsrath und Ritter B. v. Tykel. Der Kanzlei-Ches Surowsk1.

; tet N 65551 Section der Domai- Schatz-Abtheilung No. 7812 nen und Forsten.

3481 [1062] Die Gouvernements - Regierung Anw et ov Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouver- nement am schiffbaren Kanale Augustow belegenen Staats-Forstamte Augnstow nachstehendes zum Ver- flössen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkau- sen ist; Kiesern

ansgezeichnet grosse Baustämme,

grosse Baustämme,

363 mittel Baustämme,

Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte gechätzt auf Silber-Rubtel 517 Kopeken. Der ganze Werth desselben aber auf 186 S. R. 20; K. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Particen besonders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Ober- försters zu Bialobrzegi, % Meilen von der Stadt Au- gustow, den 16./28. Dezember dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 9 Uhr vor dem dazu beanstragten Beamten der Finanz-Regie- rungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen, 1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreftenden Forstamtes die Hälste des abgeschätzten VVerthes des aus- gebotenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, welches dem von der Licitation Abtretenden sogleich zurückgegeben wird, dem Meistbieten- den aber wird solches -innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. 2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahne von Abstands - Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, s0 wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-An- kause nicht zugelassen, und wegen Fälscherei

und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern ausser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver- gütigung des, aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich heim Kause Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu komplettiren. VVenn der- selbe das unterlässt, s9 fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Halz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs - Protokoll und der aut Grund desselben ausgenommene Kontrakt ver- pflichten den Meistbietenden, vom Augenblicke seiner Unterschrist an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz- Regie- rungs - Kommiss1on.

9) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen VValdhammer mit den Buchstaben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben ange sehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Wald- hammer durch den betreffenden Revier-Förste1 berechnet, der zum Hauen ermächtigt.

6) Der Käuser ist verpflichtet, auf jede sechs Klaster (450 Kubikfuss) des zum Verlsllössen erstandenen Holzes noch eine Klaster Scheit- holz gegen Erlegung der Forst- Taxe in dem- selben Schlage und von der Gattung, die da- selbst vorhanden ist, zu kaufen.

7) Das erstandene Holz kann der Käufer nach eigenem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlanbi, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rindc und Spähne, s0 wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Haufen !egen zu lassen,

8) Die Bearbeitung und Ausfubr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1, Oktober b1s Ende März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem VValde alles gekansten Holzes wird bis Ende März 1847 festgesetzt.

9) Der Käuser ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder scine Leute anrichten, Er selbst daber und die von ihm im VWValde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- und Forstpolizei zu richten, die der betreffende Ober-Förster nach- weist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläge, in welchen das Holz gekaust ist, über- schreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamen-Bäume gefällt werden, unter einer den 10maligen VVerth derselben betragenden Strafe.

10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier- Förster solches mit seInem VV aldhammer al, numerirt Cs und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem VValde auf die Ablage abgefahren werden.

11) Sobald der Käuser die Gouvernemen!s- Regie rung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauf- ten Holzes oder das Canze zum Verflössen be- reit ist, wird ein Beamter zur Revision ge- schickt, bei welcher das Holz“ nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzählen der Stämme und die Beach- tung, ob solche numerirt und mit dem Ham- mer des Revier- Försters bezeichnet sind. Es wird also der Käuser zu keiner Erlegung eines Plus über die gebo!en- 4 selilagssumme für grö- sseres Mass oder !essecre Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines ent- deckten Austausches oder ciner Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der Käu- fer als Desraudant der vorgeschriebenen Strase.

12) Die Utensilien zum Zusammensügen des Hol zes in Taseln, Flölse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werden dem Käuser gegen Erlegung der Nutzholz - Taxe ïüberlassen.

13) Die Kosten des Verkauss des Holzes, s0 wie die Bekanntmachung der Licitation in den in- ländischen und ausländischen Zeitungen, und den Stempel, s0 wie das Porto, übernimmt der Käuser, und ist verpflichtet, solche, aulse1 der gebotenen Summe für das Holz, besonders zu erlegen.

Suwalken, den 16.728. November 1846

Der Civil - Gouverneur - VV irklicher Staatsrath und Ritter B. v. Tykel. Der Kanzlei- Chef Surowski.

1b i D in der Nacht vom 26sten zum 27sten d. Mts. an Lungenentzündung und hinzugetretenem Lungen- schlage erfolgte sanfte Hinscheiden unseres theuren Bru- ders, des Königlichen Major im Garde-Jäger-Batail- lon Friedrich von Roeder, beehren wir uns theil- nehmenden Freunden und Verwandten hierdurch erge-

benst anzuzeigen. Potsdam, den 30, Dezember 1846. : Die hinterbliebenen Geschwister,

[1143] ; e Der Verkauf meiner Nam-

bouilleter Vöcke beginnt nach dem 28. Dezember d. J. Eisenbahn-Station Wegers- leben, den 16. Dezbr. 1846. Kobe.

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Aer Theil,

ualand. Briese aus der Provinz Sachsen, er die ide- Vorräthe; Wohlthätigkeits-Verein.) T E ae et Aerndte; Wohlthätigkeitssinn.) / 9

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen, Einwohnerzahl Ns E Dontgreid Württemberg, Bevölkerung des König- reis, Herzogthum Holstein. Die‘ Frei Hamburg. É dv latt n O e

Nußland und Polen. St. Petersburg. Todtenamt.

Frankreich, Paris. Hofnachriht, Die Ernennung der pariser Mu- nizipal - Beamteu, Vertheilung städtischer Unterstüßungen, Rüben- AAN San PRBEE: Abd el Kader und seine Abgesandten, Ver- mischtes,

Großbritanien und Jrland, Londou, Die Note Guízot’s, Die Noth in Jrland und Schottland. Baron Rothschild. Anlage wegen gesezwidrigen Werbens. Der „Great Britain“ aufgegeben. —-

Die Times gegen Straf-Kolonieen. Der Prozeß des Baron Bode. —— Uebertritt zum Katholiziam1s., Vermischtes,

Belgien. Brüssel. Ausfuhr-Gesellscbast.

Ci í Ç \ ( L F

Italien. No m. Der Governatore Marini, Die Stellun “A stes. Vermischtes. ung des Pap

Griechenlaud. Schreiben aus München. (Ankunft des Prinzen Luit-

pold von Bayern; Kammer und Senatz Himichtungen,) Türkei. Trapezunt. Die Cholera. Die Einfälle der Turkomanen. ias Die Kurden. Die Perser, Eine französische Kolonie. Mexiko. Schreiben aus Paris, (Die Streitfroge zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten.) : Eisenbahnen. Dänischer Zolltarif auf der Berlin-Hamburger Eisenbahn. Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Marktveriht. G«traide-Vorräthe in Danzig.

Winkelmann's Denkmal.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Regierungs-Secretairen Pa vel zu Breslau, Kambly zu Liegniß und Jasinski zu Posen den Titel als Registratur - Rath und dem Regierungs - Kanzlisten Hartmann zu Breélau den Titel als Kanzlei-Rath) ; so wie

Dem Vergolder E. Melzer zu Breslau das Prädikat als Hof- Vergolder und dem Tischlermeister Eduard S trobelberger zu Breslau das Prädikat als Hof-Tischlermeister zu verleihen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz vou Preußen is von Gusow wieder hier eingetroffen,

llichkamtliher Theil. Inn.

X Aus der Provinz Sachsen, 28. Dez. Die ungemein hohen Getraidepreise, namentlih des Roggens, hatten au in meh- reren Gegenden bieser Provinz die Besorgniß vor einer Theuerung der ersten Lebensbedürfuisse und damit einer während des Winters herrschenden großen Noth erregt, zumal der Ausfall der diesjährigen Aerndte als sehr unergiebig geschildert wurde. Glücklicherweise recht- fertigen die jeßt vorliegenden zuverlässigen Berichte über die Resultate der Aerndte jene Besorgnisse keinesweges. Wenn beim Roggen hin und wieder die Quantität niht so reihlich wie in früheren Jahren ausgefallen ist, so läßt doch die Qualität nihts zu wünschen übrig; denn die Frucht liefert viel und gutes Mehl und gleiht damit jenen Verlust großentheils wieder aus, Vom Weizen is eine gute Mittel-Aerndte gewonnen, und auf einen Schef- fel Aussaat können durhsnittlich 8 bis 10 Scheffel Ertrag gered)= net werden, Aehnliches gilt von der Gerste. Höchst ergiebig is die Kraut= und Rüben-Aerndte gewesen, eben so der Futtergewinn, Die Kartoffel - Aecndte läßt in der Reichlichkeit ihres Ertrages wenig zu wünschen übrig; doch sind die Knollen viel kleiner als in guten Jahren; auch sollen sie der Fäulniß leiht ausgeseßt sein, wenn bei der Aufbewahrung niht mit großer Vorsicht zu Werke gegangen wird. Jedenfalls wer- den die gewounenen Vorräthe von Kartoffeln, wie von Körnerfrüchten,

Berlin, Sonnabend den

Allgemeine

s F und Auslandes nehmen S 2 ellun : i i auf dieses Blatt an, e Berlin : die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: . Friedrichs straß e Ur. 72.

Iten Anni

bis zur nächsten Aerndte ausreichen, sofern nur irgend haushälterish damit umgegangen wird; andererseits auh ohne Zweifel die Getraite= Preise noch erheblich zurückgehen, sobald nur erst größere Getraide- Massen zum Ausdrausch gelangt und zu Maikte gebracht worden sind, Uebrigens haben sich in vielen Städten und Dorfschasten der Provinz Vereine “gebildet, um während dieses Winters den Arbeitsfähigen " möglichst Gelegenheit zum Ver- dienst zuzuweisen, den Arbeits - Unfähigen und sonst Hülfsbedürftigen aber die zu ihrem Unterhalt nothwenvigen Unterstüßungen an Geld oder Naturalien, namehtlich durch Brod und Kartoffeln oter auch dur Reihespeisung, zu gewähren. ——- Eine für die Landwirthe sehr shäd- liche Erscheinung siud in diesem Jahre wiederum die Hamster gewe=- sen, von denen in einem Kreise dieser Provinz niht weniger als 178,980 Stüdck gefangen und getödtet worden sind. Die Zuder- fabrifen haben dieses Jahr ihren Betrieb sehr erweitert und anschei- nend mit Nußen gearbeitet. Jm füänftigen Jahre werden noch vier neue Fabriken im Kreise Wanzleben errichtet werden, Jn der Regel wird der Morgen Adcker.and zum Runkelrüben - und Cicho- rieubau, wenn er in guter Kultur i, mit 20 bis 25 Rthlr, Pacht, auf ‘eine längere Zeit mit 15 bis 20 Rthlr. jährlih im Durchschnitte bezahlt, wodurch manche Grundbesißer zu bedeutendem Wohlstande gelangen müssen, So hat z, B. in Fer- mersleben ein Aergutöbesißer seine ihm zugehörigen 134 Hufen Land an eine Zuckerfabrik für ein Pachtgeld von jährlih 6000 Rthlr. ver- pachtet, Der Frauenverein zu Eilenburg set seine wohlthätige Wirksamkeit in mehrfacher Weise, insbesondere durch Ertheilung des Unterrichts in einer Strick- und Nähschule sür arme Mädchen und durh die M:tbeaufsihtigung und Unterstüßung der Kleinkinderbewahr- Anstalt, rühmlih sort. Jhre Majestät die Königin haben das Pro- tektorat der zuleßt erwähnten Anstalt anzunehmen und dieselbe mit einem Gnadengeschenk zu erfreuen geruht,

X Vom Nhein, 24. Dez, Die über den Stand der Win- terfrüchte eingelaufenen Nachrichten lauten, sowobl aus der Rhein- Provinz, wie aus der Provinz Westphalen, im Ganzen höch} befrie- digend. Die zu Ende Oftobers und Anfang Novembers eingefalle- nen kalten Nächte haben keinen Schaden verursacht, wohl aber hin und wieder die Feldmäuse, die sih in dem trockenen Sommer zahl- reih vermehrt hatten, jedoch dur die später eingetretene nasse Wit= terung und Kälte meist vertilgt wordeg sind. Die in einigen Kreisen der beiden Provinzen gehegte Besorgniß, daß die gesund eingebrach= ten Kartoffeln in den Kellern faulen möchten, hat \sich als ungegrün- det oder do als sehr übertrieben ausgewiesen. Es ist der Versuch gemaht worden, aus Noggen mit einem Zusaß von weißen Rüben, die dieses Jahr gut gerathen sind, Brod zu backenz er soll günstig ausgefallen sein; indeß werden immer noch weitere Erfahrungen ab- gewarte? werden müssen, bevor sih über die Zweckmäßigkeit der Mischung urtheilen läßt. Die gestattete zollfreie Einfuhr von fremdem Korn, Mehl und Hülsenfrüchten hat in diesen Gegenden dankbare Anerkennung gefun- den. Während der Monate Oktober und November haben die Getraide- Zufuhren in den Häfen des Königreichs der Niederlande und Belgiens vdne Unterbrehung fortgedauert, do hat der niedrige Wasserstand des Rheins bis gegen Ende vorigen Monats den Transport der im Königreiche der Niederlande lagernden, für Köln und andere rheinische Städte bestimmten bedeutenden Roggen-Quantitäten und demnach auch ein Sinken der Preise verhindert. Für Rechnung der Stadt- und resp. Armen-Verwaltung Aachens wurden bereits im Oktober 4650 und 2700 Malter Roggen angekaust, Jm Kreise Borken hat der Freiherr von Spaen seinen Pächtern, in Berücksichtigung der s{lechten Roggen-Aerndte, alle Naturalpacht für 1846 erlassen und die Berichtigung der Geldpacht auf die 3 Jahre 1846—48, jedesmal zu einem Drittheil, vertheilt. —Der zu Deuß verstorbene Bürgermeister und Gutsbe- siber F. W. Neuhöfer hat folgende Vermächtuisse hinterlassen : der Gemeinde Deuß zur Unterstüßung hülfsbedürstiger Handwerker 1000 Rthlr. und für die Armenschule 2000 Rthlr., der Gemeinde Poll für ihre Schule 1000 und der Gemeinde Vingst zu dem nämlichen Zwecke ebenfalls 1000 Rthlr, Außerdem erhält die Gemeinde Deuß zur Vergrößerung des Hospital - Fonds die Hälfte seines ganzen übrigen Vermögens, welhes zwar noh niht genau ermittelt is, aber sehr boch geschäbßt wird,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Sachseu. Nach der neuesten am 3, Dezem- ber begonnenen Zählung beträgt die Bevölkerung Leipzigs, mit Ein- {luß der Garnison, 60,103 Einwohner und hat sihch demnach seit 1843 um fast 6000 vermehrt.

Königreich Württemberg. Nach dem so eben erschie- nenen ersten Hefte des Jahrganges 1844 der württembergischen Jahrbücher war die landesangehörige Bevölkerung des Königreichs

Januar

Alle Þost - Anstalten des In-

1847.

Württemberg, welhe am 15. Dezember 1842 auf 1,713,518, am 15. Dezember 1843 auf 1,726,589 Einwohner sich belaufen hatte, am 15. Dezember 1844 auf 1,743,827 angewachsen, also Vermeh- rung gegen das Jahr 1843 17,238 oder etwas über 1 pCt. Eine Zusammenstellung über die Auswanderungen nah fremden Staaten ergicbt: 1833 3702, 1834 1985, 1835 1781, 1836 1945, 1837 2089, 1838 1702, 1839 2422, 1840 2662, 1841 1522, 1842 1593, 1843 2016, 1844 2203.

Herzogthum Holstein. Nach dem fkieler Korrespon - denz-Blatt haben die Rehts-Kandidaten Witt in Rellingen , A. Meyer in Altona und Rohrdanz in Mölln Bestallungen als Unter- gerihchts-Advokaten für die drei Herzogthümer erhalten, jedoch unter der Bedingung, sich den Veränderungen zu unterwersen , welche später rüsihtlich der Ausübung der Advokatur Allerhöchst bestimmt werden möchten.

Freie Stadt Hamburg. Es ist in Hamburg eine Be- fanntmachung erschienen, wona außer den durch die vom 14. Dezem- ber bereits publizirten Erleichterungen in Betreff der Thorsperre noch anderweitige in Folge Rath und Bürgerschlusses vom 10. De-= zember beliebt worden sind. Diese Erleichterungen bestehen darin: 1) daß die Fußgänger in der auf den ersten Eintritt der Sperre unmittelbar folgenden ersten halben Stunde nur die Hälste des sonst zu der Zeit eintretenden Sperr - Ansatzes entrichten , und 2) daß den in der Stadt und in der Vorstadt St. Georg wohnenden Arbeitern, welche in den in dieser Vorstadt und vor dem lübecker und berliner Thor befindlichen Fabriken beschäftigt sind, ter freie Einlaß durch die beiden Außenthore und event. in die Stadt unter gewissen Bedin- gungen gestattet wird. Obige Erleichterungen treten mit dem 1. Jas nuar in Krast, Der Bekanntmachung is ‘auch eine Thorsperr=Tabelle und ein Sperr-Reglement, beide abgeändert, beigesügt.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 26. Dez. Gestern haben in der Peter- und Pauls - Kathedrale in der Festung die Obsequien der verewigten Großfürstin Maria Michailowna stattgefunden. Nach der Messe hielt der Metropolitan, unter Assistenz des hohen Klerus, das Todtenamt in Gegenwart des Kaisers, des Großfürsten Thronfolgers, der Groß- fürsten Konstantin, Nikolaus und Michael, Söhnen Sr. Majestät, und des Prinzen Peter von Oldenburg. Der Hof, die Personen der vier ersten Rangfklassen, die Generale der Land - und Seemacht und die Garde-O fiziere aller Grade wohnten dieser Trauerfeierlihkeit bei, an deren Schluß die irdishe Hülle der verewigten Großfürstin in dem zu N Zweck in der Kathedrale eingerihteten Gewölbe beigeseßt wurde.

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Paris, 27. Dez. Gestern machte der König einen Auéëslug nah St. Cloud und kehrte Abends nah den Tuilerieen zurück. Der Prinz von Joinville ist nach Cherbourg abgereist.

Ueber die leßten Munizipal - Wahlen von Paris hatten sich die Blätter der konservativen Partei und der Opposition gleih zufrieden gezeigt. Jeßt aber, wo die Regierung aus den Kandidaten - Listen nur Konservative zu Mairen und Adjunkten gewähl: hat, erheben die Oppositions - Blätter ihre Stimmen gegen dieses Verfahren der Re- gierung, Dies giebt dem Journal des Débats Anlaß zu fol genden Aeußerungen: „Die Freude des National und des Con- stitutionnel über die Munizipal - Wahlen is, wie man erwarten fonnte, von furzer Dauer gewesen, Sie fanden die Wahlen der Wähler vortrefflih ; allein die Wahlen der Regierung für die Func- tionen von Mairen und Adjunkten scheinen ihnen äußerst shlecht. Sie geben jeßt ihren Verdruß darüber durch Beleidigun- gen und Beschuldigungen gegen den Minister des Junern, Herrn Duchatel, kund. Die Entrüstung dieser beiden Blätter ist in Wahr-

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heit belustigend. Hatte man vielleicht gehofft, daß die Regierung ihre Prärogative in die Hände der Opposition niederlegen würde? Hatte man vorausgeseßt, Herr Duchatel würde die Zuneigungen des Con- stitutionnel urd den Groll des National als Regel seiner Wah- len und als Maß seines Zutrauens nehmen? Die Forderung würde naiv und sonderbar sein! Wie? Die Opposition hat gethan, was sie thun konnte, um den Munizipalwahlen eine politische Farbe zu ge- ben, und die Regierung sollte niht das Recht haben, im Jnteresse ihrer Politik zu thun, was die Opposition im Interesse der ihrigen gethan hat? Es ist der Repub.ik und dem linken Centrum daran gelegen, daß Herr Berger statt des Herrn Halphen Maire des zwei- ten Beziks werde, und die Regierung, welche die Maires ernennt, sollte cs nicht zu gestehen wagen, daß Herr Halphen ihr besser zusagt, als Herr Berger? Wir glauben unsererseits, daß die

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IVinckelmann's Denkmal.

Unsere legte Bekanntmachung von den eingegangenen Beiträgen zur Errichtung des Denkmals sür Joh, Joachim Winckelmann in seiner Baterstadt Stendal vom 18. April 1845 is} in der Beilage zu Nr, 118, der Haude- und Spenerschen Zeitung von 24. Mai 1845 enthal- ten, Darnach betrug unsere Gesammt-Einnahme 1555 Nthlr. 7 Gr, Cour., 43 Friedrichsd'or, 15 Louisd'or und 21 Dukaten, Seitdem sind außer den Banco-Zinsen noch an Beiträgen hinzugekommen: vom Grafen Ranzau in Kiel 4 Nthlr. 15 Sgr,, Etatsrath Hegew isch das. 1 Rthlr. 15 Sgr., D Chalybaeus das, 1 Nthlr., Prof. Forchhammer das. 1 Nthlr. ; erner vom Professor Bergk zu Marburg 4 Rihlr., Prof. Rubino das. 1 Rthlr., P t Caesar das, 1 Rthlr,, Prof. Bunsen das. 1 Rihlr, Dr. phil. Waiyh das. 1 Rthlr., Prof. Heusinger das. 1 Rthlr., Prof. Nasse das. 1 Rthlr., Prof. Stegemann das, 1 Rihlr. , Prof. Hilde- brand das. 1 Rthlr., Dr. philos. Schubert ín Kassel 1. Rthlr,, Geh, Hofrath Kuly das. 1 Rthlr., Ober-Bau-Direktor Bromeis das. 1 Nthlr, Gymnasial-Direktor Weber das. 1 Rthlr,, Herr General - Lotterie - Direktor Bornemann aufs ueue 20 Rihlr,

Nach Abzug der bis jeyt entstandenen Kosten und Auslagen sind uns noch übrig geblieben : 1605 Rthlr. 1 Sgr. A

Unterdessen aber hat der Herr Professer Wichmann ein trefflich ge-

lungenes Modell zur Statue Winclmann's vollendet und als freiwillige Gabe unserem Zwef dargebracht, Dgs \ch{öne Kunstwerk hat zur diesjäh- rigen Ausstellung gehört und den Beifall und das Lob aller Kenner erhal- ten, Durch diejes große und edle Geschenk wurde unsere {on gesunkene Hoffnung sür ein glückliches Gelingen unseres Unternehmens aufs neue ge- wet und belebt und is jegt durch die Gnade Sr. Majestä: unseres Königs, welcher aus eigenem Antriebe das nöthige Metall zum Guß des Stand- bildes bewilligt hat, noch gehoben und gestärkt. Jmmer aber sind noch mehrere Tausend Thaler nöthig, um die Kosten des Gusses, der Ciselirung, des Transports, des Postaments, der Einfassung u. \, w, zu bestreiten z unsere Mittel reichen also zur Auëführung lange nicht hin, und wir wenden uns daher noch einmal vertrauensvoll an die duih Kunst und Wissenschaft gebildete Welt, mit der Bitte, unser Unternehmen zu unterstüßen, damit ein Winckelmann's und des deutschen Vaterlandes würdiges Denkmal zu Stande komme, Wir wiederholen besonders unsere Bitte an die verehrlichen Be- hörden und Personen, an welche wir bireits eine gedruckte Aufforderung erlassen haben, und hoffen und wünschen, daß sich würdige Männer ent- schließen, den Betrieb des Geschäfts der Einsammlung an ihrem Orte zu übernehmen.

Die Beiträge bitten wir an den mitunterzeihneten Schaßmeister des Vereins den Herrn Stadtrath Güßfeldt in Berlin, Poststraße Nr. 26, zu senden, und darauf zu bemerken;

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Geldbeiträge für den Winckelmanns-Verein (portofrei laut Ordre vom

31, Mai 1842). Berlin, den 20, BVezember 1846. Der Voistand des Vereins zur Ecrichtung eines Denkmals in Stendal für Joh. Joachim Winckelmann.

Bornemann, Friccius. Gerhardt. Güßfeldt, Aug. Kopisch,

von Olfers. Rauch, De. Joh. Schulze,

T ölken,

Indem wir die Anzeige wiederholen, daß die Vorlesungen des wissen- schaftlichen Vereins am 9. Januar ihren Anfang nehmen und von da ab jeden Sonnabend von 5 bis 6 Uhr stattfinden werden , haben wir die dringende Bitte hinzuzufügen, daß die geehrten Zuhörer sich zeitig einfinden mögen, damit die für den Vortrag bestimmte Frist niht mit dem lang- samen Anfahren der Wagen und dem Aufsuchen der Pläye verloren gehe. Dem allgemeinen Wunsche gemäß, werden auch in diesem Winter, um höchst unangenehme Störungen zu vermeiden, die Thüren des Saals in dem Augenblick geschlossen werden, wo der Redner das Katheder besteigt. Der Eingang zum Saal, den Logen und dem Balkon ist vom Haupt-Ein-

ange des Gebäudes, neben dem Finanz-Ministerium, der Eingang zu der öniglichen Loge und zu der Estrade von der Seite der Dorctheen-Straße, Der Vorstand des Vereins für wissenschaftliche Vorträge,

von Kunotwwv,

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