1847 / 26 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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den Kantonen Genf und Freiburg mitgetheilt, Aus diesem Berichte entnimmt man, daß der waadtländishe Staats -= Rath dem Präfekt von Aigle den Befehl gegeben hatte, Truppen bereit zu halten, um sih einem etwaigen Durhmarsh von walliser Truppen zu widerseßen. Eben so erfährt man, daß Freiburg den Herrn Oberst Maillardoz nah Lausanne abgeordnet hatte, um die Mißhelligkeiten wegen des Durchmarsches dur Peterlingen beizulegen. Für den Rückmarsch des in Stäfis aufgestellten freiburger Bataillons habe nämlich die frei burger Regierung die Erlaubniß der waadtländishen Regierung nah- gesuht. Die Forderung um Auslieferung der Flüchtlinge sei abge- wiesen worden, Der Große Rath hat das Benehmen des Staats- Raths in den Angelegenheiten Genfs und Freiburgs vollkommen gebilligt.

Griechenland.

Athen, 27. Dez. (D. A, Z.,) Die legte Nummer des grie- chischen Vèoniteur nimmt von den Verhandlungen der Kammer bei Gelegenheit der Berathung über die Antwort auf die Eröffnungs- Rede des Königs und von den Aeußerungen der Opposition über die Unzufriedenheit Rußlands und Englands mit dem gegenwärtigen Mi- nisterium und über die Gefahren, denen Griehenland von dieser Seite her ausgeseßt sei, Veranlassung, in einem interessanten Artikel über dieseu unangenehmen Gegenstand sich zu verbreiten, Da diese Zei- tung offiziell ist und sogar in der Königlichen Druckerei erscheint, so spricht sie die unmittelbare Ansicht des Ministeriums aus, und weil es hier das erstemal is, daß ste sich über diesen shwierigen Punkt in Betreff der Verhältnisse des Ministeriums zu den Großmächten En- ropa’s des Weiteren äußert, ist es wohl der Mühe werth, den haupt- sächlihen Juhalt jenes Artikels hier wiederzugeben. Bei aller Zu- rückhaltung, mit welcher sich jene Zeitung nothgedrungen ausspricht, sagt doch das Ministerium ofen und deutlih, daß es \sich auf den gemeinsamen Schuß Frankreichs, Oesterreihs und Preußens ver- lasse, daß es noh hoffe, sich mit Rußland zu versöhnen, und daß, wenn England in seiner feindseligen Gesinnung verharre, auch das Ministerium, im Besiße der Gunst des Körigs und des Vertrauens der Kammer, nichtedestoweniger auf dem betretenen Wege beharren

werde,

„Wir unsererseits lieben es nicht“, so heißt es in dem fraglichen Ar- tifel, „dergleichen Dinge auf der Rednerbühne behandelt zu sehen. Griechen- land besißt eine eigen;hümlihe Lebenskraft und Energie; es ist, innerhalb der Gränzen ver Bedingungen seiner Existenz, Herr seiner Bestimmung, die Niemand in Europa, ohne die öffeniliche Meinung zu verleyen, fönnte aufs Spiel seßen wollen, Seine innere Organisation, sein Fortschreiten auf dem Pfade, auf welchen es sein Freiheitskampf und seine Befreiung gewie- sen hat, das is es, was ihm zu thun obliegt, das is das Ziel, wonach es strebt, und welches, wie wir hoffen , es für si allein zu erreihen wissen wird, Judesscn sind die Symyvathieen Europa's wohl geeignet, seinen Gang und sein Foitschreiten nach diesem Ziele zu beschleunigen, und Griechenland weiß nur zu gut, daß keine Sympathicen mächtiger jind , als die der drei Regierungen , die sein noch unentschicdenes Schicfsal in ihre Hand genom- men haben, Wir können also in der That nícht begreifen, wie ein Grieche, der sein Vaterland aufrichtig liebi und der Wohlthaten Englands, Frank- reihs und Rußlands sich crinnert, etwas Anderes als Worte des Dankes für die diei Großmächte, die Schuzherren der Wiedergeburt Griechenlands, von der Rednerbühne der Kammer herab aussprehen kann, Vernupnst, Wahrheit, selb die Politik kann eiwas Anderes nicht wollen, Dazu kommt noch, daß die Würde eines freien Volkes durch Bezugnahme auf Parteien, die im Auslande ihren Stüßpunkt haben, in nichi geringem Grade verlegt wird, und daß Nationen in Folge eines Einflusses, den sie ohne Ueber- legung, aber mit einem gewissen Wohlgefallen , fremden Regierungen auf ihre inneren Angelegenheiten zugestanden, den Untergang gefunden haben.

„Bon feiner dieser Betrachtungen hat, wie es scheint, Herr Lysander, jenes Oppositions - Mitglied der zweiten Kammer, der besonders über jenen Gegenstand sich verbreitete, sich leiten lassen, England, Nußland und Franfk- reich haben în seiner Rede eine wichtigere Nolle gespielt, als Griechenland. Nichts ist in jener Beziehung dem scharfen Blicke des Redners entgangen z und er scheint selbst in einer glücklihen Stunde die geheimsten Gedanken des Lords Palmerston, des Grafen Nesselrode und des Herrn Guizot be- lauscht zu haben. Herr Lysander weiß sogar, und natürlich aus guter Quelle, daß der Kaiser Nikolaus sehr unzufrieden is, und wenn cer sih nit der Gesandtschaft Sr. Kaiserlihen Majestät zu besonderen Dien- sten angeboten und empfohlen hat, so i es sicher nur aus Bescheidenheit geschehen. Wir wollen jedoch nicht länger über Herrn Lvsander uns ver- breiten, obgleih wir versuht wären, ihm dafür besonders zu danken, daß er uns die Gelegenheit gegeben hat, uns ein- für allemal über cine An-

sicht auszusprechen, die bei gewissen Zeitungen sehr in Gunst stebt und die darauf binauskommt, zwei der Shußmächte als feindlich gegen Griechen- land gesinnt darzustellen, nicht blos deshalb, weil Herr Kolettis Miínister- Präsident bleibt, sondern auh wegen der Unterstüßung, die seine Verwal- tung von Seiten Frankreichs findet,

„Wir urtheilen über Absichten nicht gern anders, als nach Thatsachen, und in diesen finden wir durchaus nichts, was theils unserer Rede einen Zwang anlegen und Verlegenheiten bereiten, theils der Meinung, die wir

HSekanntmachungen.

42] r O Cl a ma

Am s, März 1846 verstarb hierselbst ohne bekannte | [1009] Zeben unb ohne Testament die unverchelichte Dorothea 258 mit Hinterlassung eines Vermögens von etwa 2000 Lhlc, Die Verstorbene is am 10, September 1770 in Wammelwiy geboren , da ihr Vater damals Serihtsscholz war. Als nächste Erben haben sich fünf Geschwister Burghardt, nämlich :

1) der Tagearbeiter Gottlieb Burghardt aus Wammen, 2) der Freizärtner Gottfried Burghardt aus Wammen, 3) der Hofegärtner Christian Burghardt aus Creugberg, 4) die Helene Burghardt, verehelichte Toditengräber

Von dem Könîí Erfurt werden alle

worden, Ansprüche

95) die Rosina Elisabeth Burghardt, verehelichte Kut- scher Geisteri in Breslau,

gemeldet, und behauptet, mit der Erblasserin im vierten Grade verwandt zu sein, Es werden nunmehr alle die- jenigen, welche ein Erbrecht an den bezeichneten Nach- laß zu haben vermeinen, insbesondere aber die Präten- denten, welbe den Geschwistern Burghardt das Erbrecht bestreiten wollen, hiermit öffentlich vorgeladen, sich in- nerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem auf den 10, November 1847, Vormittag um 141 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichts- Direktor Freiherrn von Boemelburg, im hiesigen Ge- rihtslofale anstehenden Termíne, bei dem unterzeichne- ten Gerichte zu melden und ihre Legitimation darzu- thun, widrigenfalls die Geschwister Burghardt für die rechimäßigen Erben angenommen, ihnen als solchen der Nawlaß zur freien Disposition verabfolgt, und die nach erfolgter Prätlusion sich etwa meldenden oder gleich nahe Erben alle ibre Handlung und Disposition anzuerken- nen und zu übernehmen schuldig, von ihnen weder Reh- | [64] nungslegung noch Ersay der erhobenen Nuzung zu for- dern berechtigt, sondern sich lebiglich mit dem, was als-

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sogleich näher bezeihnen wollen, auch nur einen Schein von Faches geben könnte, Die National-Partei, deren Organ nach außen hin zu sein wir uns rühmen, wurzelt einzig und allcin in Griechenland ; dieselbe weist feinen heilsamen Einfluß, der ihr von außen her kommen könnte, zurüd, aber sie strebt auch nah keinem ausschließlichen und einseitigen Protektorat. Einzíg und allein mit den Juteressen des Landes beschäftigt, in dem ste alle ihre Wurzeln hat, fann sie durch ihre Zwecke und ihre Absichten bei Niemanden irgend einen Verdacht erregen. Sie hat ihre Reihen Nieman- den von irgendwelcher Partei geöffnet, was wir durch eine Menge von Namen darthun könnten, Warum also sollten England und Nußland ent- schieden und mit Absicht gegen diejenigen feindlich gesinnt sein, die diese Partei an ihre Spige gestellt hat, welche die Majorität der Kammern im Be- sige der Macht erhält, die das“ Vertrauen des Königs seit bald drei Jabren ch:t und auszeihnei? Wo sind die Thatsachen , die für jenen angeblich bösen Willen sprechen ? Jhr nennt Rußland unzufrieden; aber woher wißt ihr das? Wir sehen im Gegentheil, wie das St, petersburger Kabinct den An- gelegenheiten Griechenlands ein tiefes und erleuchtetes Junteresse zuwendet. Zn welchen entscheidenden Verhältnissen hat Griechenland die Unterstüßung der Kaiserlichen Regierung gefehlt? Welches Hinderniß hat sie seiner mate- riellen Entwickelung in den Weg gelegt? Findet nicht die griechische Flagge in allen Häfen des Schwarzen Meeres freundliche Aufnahme? Und hier selbs, unter den Augen der ganzen Welt, wie verhält \sih der russische Botschafter? Jn der That, wir suchen vergeblich eine Thatsache seiner- scits, woraus man den Schluß ziehen dürfte, daß er den Auftrag habe, den Gang der gegetiwärtigen Verwaltung zu hindern oder gar ihren Sturz herbcizuführen.

„Wenn Rußland keinen Gedanken dieser Art hat, is es denn vielleicht England, von dem sich dieses sagen ließe? Mag immerhin die Opposition sich das Recht herausnehmen, eine mächtige Regierung erniedrigen und sie bis zum Niveau ihrer eigenen Mißgunst und ihrer verlegten Eitelkeit her- abzichen zu wollen: was uns anlangt, so weiden wir, bis nicht flare Be- weise vorliegen, die uns zur Zeir fehlen, uns beharrlich weigern, den Ab- sichten, die unsere Gegner so gern dem englischen Kabinet unterschieben,

hoffen, denen, wie sie sagen, ihr Land ausgeseyt sei, irgend einen Glauben beizumessen, Worauf beschränkt sich denn die Forderung des englischen Kabinets ? Was verlangt es? Nichts als den fälligen Theil der Anleihe, die es garantirt hat, England glaubt, daß der Zeiipunkt gekommen sei, Griechenland mít den ihm zu Gebote stehenden Hülfsquellen zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aufzusordeinz und glauben wir auch für unsere Person, daß dieses fortwährende Drängen für Griechenland nachtheilig is und die wohlverstandenen Jnteressen seiner Gläubiger gesährdet, so begründet doch eine entgegengesezte Meinung noch nicht den Zustand ciner feindseligen Gesinnung gegen Griechenland und seine Regierung. Es handelt sich hier um cinen bedauerlichen Beschluß, aber er ist die Folge eines ganz natürlihen Verlangens,

,„„Man spricht allerdings von einigen mehr oder weniger echten Noten, welche die Zeitungen veröffentlicht haben. Wir glauben nicht, daß Lord Pal- merston, der, wenn er es will, seine Rathschläge dem Kabinet des Königs Otto mittheilen fann , dazu cines anderen Organs bedürfe , als des engli- {hen Gesandten in Athen. Wir erlauben uns auch zu glauben, daß er von dem Gebrauche nichts weiß, den hier einige Personen von seinem Namen machen , und daß er, als Minister eines constitutionellen Landes', eben so wenig davon etwas wissen dürfe, daß das fortwährend ven den englischen Donnern bedrohte Ministerium vielleicht das cinzige is , das sich in den Kammern auf eine unzweifelhaste Majorität stüßt, Ein solcher Jrithum is möglich; und in der That, wenn wir die Deckumcnte, welche die durch ihre feindselige Gesinnung gegen den Thron bckannten Zeitungen mit einer ge- wissen Wichtigkeit veröffentlichen, als echt annehmen, so sehen wir daraus, daß das englishe Kabinct über den wahren Zustand allerdings nicht immer so unterrichtet ist, wie es zu wünschen wäre. Es hält Griechenland sür einen Schauplay von Räubereien und Verbrechen gegen das Leben und die Sicherheit seiner Bürger, und dies gerade zu einer Zeit, wo die Kam- mer der Abgeordneten in der Antwort auf die Eröffnungs - Rede des Kö- nigs, die öffentlich von Männern, welche in täglicher Beziehung zu allcn Theilen des Reiches stehen, berathen und mit bedeutender Stimmenmehr- heit in Gegenwart eines momentan seines Hauptes beraubten Ministeriums angenommen worden is}, es mit Freuden anerkennt, daß die Fortschritte der Kultur des Landes und das Gedeihen der Handels - Marine ein unztwweifel- haftes Zeugniß von der inneren Ruhe und Sicherheit des Landes ablegen, ín deren Schoße die Thätigkeit des Volkes sih entwickle.

Allge

dann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu be- gnügen, verbunden sein sollen. Strehlen, den 28, Dezember 1846, Königliches Land- und Stadtgericht,

Avertissement, glihen Land- und Stadtgerichte zu dicjenigen, welche an das Vermögen rl Bennoit Gumprecht daselbst, wel- l n einem Hause, Waaren, Mobilien und Aftiv-Aueständen besteht, und worüber wegen of- fenbarer Unzulänglichkeit desselben von Amts wegen durch Dekret vom 11ten d, M, der Konkurs eröffnet l zu haben vermeinen, dergestalt öffent- lih vorgeladen, daß sie innerhalb drei Monaten und estens in Lau L, Nl, Geschäftszimmer et, aus Breslau r, 30, vor dem Königl, Ober-Landesgerichts-* P , Francke, als Dépulirten, auf F YeNO [33 b] den 27. Februar M, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquídations-Termine entwede: in Person oder durch einen mit gesezlicher Vollmacht und Zufor- mation versehenen hiesigen Justiz - Kommissar, wovon den hiesigen Orts Unbekannten die Herren Justizräthe Rötger und Hadelich Il. in Vorschlag gebracht werden den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügungen erwarten. Bei ihrem Ausbleiben im Ter- mine und bei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche vber haben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwanigen Forderungen an die Konkursmasse präkludirt werden sollen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei- gen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt werden wird Erfurt, den 11. November 1846. i

des Kaufmanns Ca ches hauptsächlich i

Aufforderung. Der vormalige hiesige Caffetier Kupferschmiedgeselle Eduard Rudolph Lehmann, 28 Jahr alt, auf der Dä-

„Wird nun aber Lord Palmerston die Stimme des gesammten Grie- chenlands durch den Mund seiner Vertreter zu vernehmen glauben, oder wird er auch fernerhin volles Vertrauen dem leidenschaftliczen Geschrei einiger unzufriedenen Ehrgeizigen |chcnken, die man außerhalb Athen nicht kennt, die dasselbe niemals verlassen, und die dem Lande eine Aufregung andichten, von der sie allein zu leiden verdammt sind? Wird, wie wir hoffen, dieser erste Jrrthum berichtigt und bescitigt, so wird damit auch den anderen abgeholfen werden, und wir glauben gern, daß die englische Regierung es nicht immer einigen Einzelnen gestatten werde, nit ihrem Namen, ihrem Einfluß und ihrer Macht cin offenes Spiel zu treiben, „Aber, sagt man (nämlich Herr Lysander), wenn Rußlands Gesinnung für Griechenland crfaltet is und England sich feindlich zcigt, so gewährt Frankreich Herrn Kolettis seinen Shug,. Man schämt si in der That, auf diese knabenhafte Nede etwas zu erwiedern. Zu feiner Zeit bat Franf- reich gesucht, sich einen aussließlihen Einfluß in Griechenland zu ver- schaffen; es hat, wie Rußland und England, die Anstrengungen eines

ohne daß ihr Patriotiómus es duldet, etwas Anderes als Drohungen zu -

Volks unterstüßt, dessen Wiedergeburt eben #6 seinen Gefühlen wie seinen Interessen entsprah, Frankreich ist dasselbe im Jahre 1846, was es im Jahr 1827 war, und nichts weiter, Die Million, die es zur Begründung der Natio- nalbank hergab, so wie die, die es in kurzem für öffentliche Arbeiten hergeben wird, die Errichtung der französischen Schule ín Athen, alle seine Wohl- thaten haben den Charakter einer ewíssen Allgemeinheit, die jeden Partei- geist ausschließt; es unterstüßt ein Kabinet, das stark ist durch das Wohl- wollen des Königs und die Unterstüßung der Kammer. Hat es dieses Wohlwollen erzwungen ? hat es diese Unter tüßung hervorgerufen? Wäre dem so, würden wohl Oesterreich und Preußen mit ciner solchen bezeichnenden Ausdauer ein Werk, das blos das Werk Franfreihs wäre, unterstüßen ? Was den Verdacht Englands und Rußlands hervorrufen würde, sollte dies den Höfen von Berlin und Wien entgehen? Uebelassen wir denn also diese und ähnliche Erörterungen den großen Politikern, sür die sie gehören, díe englische und díe russische Regierung wissen nur gar zu gut, daß, wenn sie wollen, ihre Stimme stets Gehör und Beachtung finden wind; wenn aber Griechenland in den Fall fäme, ihren Rathschlägen kein Gehör schenken zu fönnen, wäe dies etwa ein Grund, die wohlwollende Unterstüßung Frank- reichs, Oesterreichs und Preußens zurüczuweisen ? ‘“ TUrke.i.

Konstantinopel, 6. Jan. Die türkische Staats-Zei- tung vom 7, Moharrem 1263 (26, Dezember 1846) enthält den nath= stehenden an den Großwesir erlassenen Hattischerif, durch welchen die bereits befannten Veränderungen im Seriaskeriate von Sr, Hoheit dem Sultan anbefohlen wurden : E

„Mein hochgesinnter Wesir! Chosrew Pascha, einer meiner ältcsten Minister, zeichnete sicch aus durch Eifer und Treue, es ward ihm daher früher die Stelle eines Scriasfers verliehen, Bisher ließ er sich die Pflich- ten seines Amtes eifrigst angelegen seínz allein da dieses Amt niht blos geistig anstrengt, sondern auch physish vielfah bei Tag und bei Nacht ín

nspruch nimmt und Chosrew Pascha sich dergleichen Anstrengungen zu unterziehen niht mehr im Stande isst, habe ich mich bewogen gefunden, ihn dieser Bürde zu entheben und einem Anderen diese Stelle zu verleihen. Said Pascha, Mitglied des Conseils, hat alle zu diesem Posten nöthige Befähigung. Nicht blos seine Anhäng- lichkeit und Rechtlichkeit, sondern auh seine gründlichen militairischen Kenntnisse eignen ihn zu diesem Posten, Chosrew Pascha hat hinwieder ausgebreitete und tiefe Geschästskenntniß; durch seine Einsicht, wie durch diese seine Kenntnisse ve:mag er noch bedeutente Dienste dem Staate zu lcisten, Jch habe demnach beschlossen, hn zum Mitglied des Minister- und Plenar- Conseils zu ernennen. Jn seine neue Würde wurde er in meiner (Gegenwart cingekleidet und wird hiermit zur hohen Pforte geschickt.

Da es Jedermann bekannt is, in welhem Sinne ih die Militair- Angelegenheiten verwaltet wissen will, wie die erlassenen Vorschristen und die vorgezeihnete Richtschnur einzuhalten, wie in allen Sphären die vor- fallenden Geschäfte ohne Säumuiß zu erledigen und wie die Bedingungen zur Erzielung einer wohleingerichteten und mit allem Beuöthigten versehe- nen Armee ich zu erreihen gemeint bín, besonders welche Nichtung sie ih- rem Eifer bezüglich der vorerwähnten Angelegenheiten zu geben haben, halte ih es für übeiflüssig, mi in eine weitläufige Auseinauderscpung und Wiederholung alles defsen einzulassen.

Bei dem Umstande, daß das Secriaskeriat die oberste Behörde in mili- tairíshen Angelegenheiten, so wie der sünf Armee-Corps, die aus den Gar- den und regulairen Truppen bestchen, is, und obwohl seit einiger Zeit, von den nun erwähnten Corps das Corps der Garden unter eincm Kaimakam ge- standen hat, so is es doch für zweckmäßig besunden worden , daß dieses Corps gleich den drei übrigen an seiner Spiße einen Muschir habe, Reschid Pascha wird es daher auch fortan naturlich unter Ober - Aufsicht des Seriaskers kommandiren, jedoh nicht mehr als Kaimakam, sondern als Muschir, Wie Leßterer sih zu verhalten habe, wurde ihm von uns vor- geschrieben.

Jn Zukunft haben die Seriasker auch die polizeiliche Ober - Aufsicht, die jeyt den nun ín Wirksamkeit stehenden, als auch in Zukunst den zu erlassenden Vorschriften gemäß sein soll, Jh hoffe, daß Said Pascha auch in dieser Beziehung regen Eifer an den Tag legen werde,“

Die Straßen - Beleuchtung der verschiedenen türkishen Quarti der Hauptstadt wurde vor nicht langer Zeit in Angriff genomm- und hat in Betracht der Verfahrungsweise der Regierung, die feinem der Haus=-Cigenthümer dieselbe zur Pfliht macht, sondern es dem guten Willen der Leßteren anheimstellt, zur Durchführung der ge- meinnüßigen Maßregel mitzuwirken, den nicht unerheblichen Erfolg gehabt, daß obengenannte Stadttheile bereits dur 50,000 Laternen Nachts erleuhtet werden.

Der durch seinen Mordanschlag gegen den Fürsten von Samos

befannte Stamatiades is, nachdem die Justcuction seines Prozesses hier beendigt ist, mit dem vor wenigen Tagen abgegangenen odessaer Dampfboot nach Rußland abgeführt worden, wo er die Strafe seines Verbrechens erleiden soll.

beantragen.

Görliß, den 17, Januar 1847.

meiner Anzeiger.

Alle Behörden werden ersudht, von dem ihnen be- kannt gewordenen Aufenthalte des Lehmann uns un- verzüglich unter portofreier Rubrik zu benachrichtigen.

Königliches Jnquisitoriat.

B mei

nischen Insel St. Croix geboren, früher Mitglied der [52 b]

Brüdergemeinde, wird hierdurch aufgefordert, bchufs Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer- Publication des Eifkfenntnisses in den wider ibn vor uns anhängigen Untersuchung, seinen dermaligen Auf- enthaltsort zur Vermeidung steckbriefliher Verfolgung binnen 3 Monaten bei uns anzuzeigen oder bci dec Behörde scines Wohnorts die Mittheilung an uns zu

Versichernngs - Anstalt werden zu der auf Montag den 8. Febrnar c., Vormittags 11 Uhr, im Lokale der Anstalt, Spandauerstrasse No. 81, anberaumten statutenmälsigen jährlichen General - Versammlung hiermit eingeladen,

Berlin, den 25. Januar 1847.

Die Direction der Berlinischen Feuer-Versicherungs- Anstalt. VV. Brose. H, Hotho. H. Keibel. C. Brendel, L. F. Meisnitzeér.

v. Brauchit Empfang zu nehmen, Berlin, 14. Januar 1847.

eFriedrich-Wilhelms-Nordbahn.

Eilfte Einzahlung. Die Besitzer von Cer- tififaten Wilhelms - Nordbahn werden hierdurch benach- richtigt, daß die eilfte [35]

E+ Cinzahlungvon5% 2

0 nah Abrechnung der auf “den bisherigen Einzah- lungen haftenden Zinsen von 16 Sgr. 6 Pf. mit Thlr. 4. 13 Sgr. 6 Pf. für jedes Certififat bei /uns täglich bis zum 1. Februar a. c., mit Ausnahme der Sonntage, von 9—12 Uhr Vormittags gescheben fann. Zu diesem Behufe sind die Certifikate mit spe- urt, ziellem Nummern - Verzeichniß auf unserem Comtoir, Königlich Preußisches Land- und Stadt ericht, Burgstraße Nr. 25, einzureichen, um dagegen die 1d. neuen sofort oder erst nah erfolgter Einsendung in

Jacobson & Rieß,

[53 b]

Ein ungewöhnlih großer Wachtelhund, weiß mit großen s{hwarzen Flecke-, um die Augen röthlih gelb, hat sih verlaufen. Dem Wiederbringer eine gute Be-

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T2 26.

Val L

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin, Ucbereinkunft zwishen dem deutschen Zoll - und Handels - Vereine und Belgien, Provinz Prenßen, Handwerker- Berein in Thorn. Brücfenbau, Gründung eines Waisenhauses in Jastrow.

Deutsche Bundesstaaten, Königreich Sachsen, Landtag. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, Verordnung wegen des Nothstandes,

Desterreichische Monarchie. Pesth. Leichenbegängniß des Erz- herzogs Palatin,

Frankreich, Pairs - Kammer, Debatte über die spanischen Heira- then, París, Urtheile der Presse über die neuerdings vorgelegten Depeschen über die Heirathsfragen, Die beiden Parteien tes linken Centrums, Die Ministerien der Justiz und des Kultus und der öf- sentlihen Arbeiten, Ausfuhr - Verbot, -— Vermischtes, Schreiben aus Paris, (Fortseßung der Pairs - Debatten über die spanischen Hei- rathen.) Paris, Annahme der Paragraphen 3—5 der Adresse,

Großbritanien und Zrland, London. Eröffnung des Parlaments,

Thronrede der Königin. Adreß - Debatten, Die Bildung einer irländi1chen Partei.

Italien, Rom. Verordnung über den Eintritt in die Accademia eccle- siastica. Predigt des Papstes.

Spamen: Schreiben aus Paris. (Die Karlisten - Banden in Cata- onien.)

Portugal, London, Einzug Saldanha’s in Coimbra, hender Kampf um Porto,

Griecheuland. Schreiben aus München, (Abreise des Prinzen Luitpold

_ von Bayern; Vermischtes.)

Handels: und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börse,

Bevorste-

Zur italienischen Literatur, Rom, Das Sprachenfest,

Beilage.

Amtlicher Theil.

Das 3te Stück der diesjährigen Geseß-Sammlung, wel- hes heute ausgegeben wird, enthält: unter Nr, 2789, Die Verordnung vom 21, Dezember 1846, betreffend die bei dem Bau von Eisenbahnen beschäftigten Hand- Arbeiter; und » 42790, Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 5, Januar d. J., betreffend die Prüfung des Bedürfnisses bei Konzessio- nirung von Agenten der Feuer - Versicherungs - Gesell- schaften. Berlin, den 26, Januar 1847. Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Uichtamtlicher Theil.

Dn an D.

Berlin, 25. Jan. Die heute ausgegebene Nr. 2 der Ge- seß-Sammlung enthält die Uebereinkunft zwischen dem deutschen Zoll- und Handels-Vereine einerseits und Belgien andererseits, we- gen Unterdrückung des Schleihhandels. Sie lautet, wie folgt :

Se. Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Ver- tretung der Jhrem Zoll- und Steuersysteme näher angeschlossenen souverai- nen Länder und Landestheile, nämlich: des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgishen Enfklaven Rossow, Nepeband und Schöneberg, des Großherzoglich oldenburgishen Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Cöthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe und des landgräflich hessishen Oberamts Meisenheim, als auch im Namen ter übrigen Mitglieder des deutschen Zoll- und Handels - Vereins, nämlich der

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Zur italienischen Literatur.

Dante und Ariosto. 1].

Die Ausgaben der Divina Commedia, die Rommentare und Schrif- ten über Dante bilden einen stehenden Artikel in den italienischen Literatur- Berichten. Seit Aufang 1830, in welhem Jahre das Denfmal des Aluis- so poecta am 24, März in Sta. Croce zu Florenz errichtet ward, find mit Einschluß der im Auslande georuckten nicht weniger als 66 Editionen des großen Gedichts mit und ohne Erläuterungen ershienen, Man würde faum begreifen, wie ein so starker Verbrauch mögli if, gäbe es nicht, abgesehen von der ganz außerordentlichen Verbreitung der Commedia, in allen Ländern Europa's eine sehr bedeutende Zahl Dantofili, die jede neue nur irgendwie bemerkenswerthe Ausgabe faufen und Dante-Bibliothe- fen besizen, wie Andere Bibel-Sammlungen anlegen. Und in diesen leyten Jahren sind manche so shöne wie wichtige Drueke zum Vorschein gekom- men. Der Lombardische Kommentar, immer noch der fleißigste und vollständigste, is nach der trefflichen paduaner Ausgabe von 1822 (della Minerva) von neúem bereichert und mit einem Anhange kleinerer Schriften in Florenz in 6 Bänden (1830 —1841) nochmals gedruckt wordenz Nic- colò Tommaséo, dessen Name feines lobenden Zusazes bedarf, hat in dem Kommentar zu seiner s{chönen und handlichen Edition (Venedig 1837) namentlich die Anflänge aus der Bibel und Virgil angedeutet, aus Aristo- teles und den Kirchenvätern, besonders Thomas von Aquin, und so densel- ben Weg wandelnd, welchen bei uns zu gleicher Zeit Ko pi sh einschlug, wie durch Benußung der Kommentare aus der Dante zunächstgelegenen Epoche, die richtige Erklärung und die Kenntniß der Quellen des theologi- schen und philosophishen Wissens schr gefördert, Ungefähr zur selben Zeit trat die neue Text-Revision mit kriischen Anmerkungen (Florenz 1837) ans Licht, welche gemeinschaftlich von Niccolini, Gino Capponi, G. Borghi und dem zu früh verstorbenen Becchi, damals Secretair der Crusca, besorgt ward. Jn London endlich erschien in den Jahren 1842 und 1843 mit manchen Beilagen und Exkursen eine Ausgabe unter Ugo Foscolo’s Namen, eine Zusammenstellung des vielen Gedruckten wie Ungedruckten, welches der Dichter der Sepolcri und des Ortis einst zu einem großartigen Unternehmen vorbereitet hatte, das zunächst dur buch- händlerische Rücksichten, dann durh F.'s Tod vereitelt wurde ; Arbeiten von ungleichem Werthe, denen man es, wie sie hier gegeben sind, zu deutlich

Allgemeine

|

Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Württemberg, zugleich die Fürstenthümer Hohenzollern - Hechingen und Hohenzollern - Sigmaringen vertretend, des Großherzogth1ms Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, —- zugleich das landgräflich hessishe Amt Homburg vertretend, der den thüringishen Zoll - und Handels - Verein bildenden Staaten, namentlich: des Großherzogthums Sachsen, der Her- zogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Koburg und | Gotha und der Fürstenthümer Schwarzburg - Rudolstadt und Schwarzburg- Sondershausen, Reuß-Greiß, Neuß-Schleiy und Reuß-Lobenstein und Ebers- dorf, des Herzogthums Braunschweig, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und: |

Se, Majestät der König der Belgier andererseits, haben zu dem Zwecke, um in Gemäßheit des Artikels 28 des Handels- und Schifffahrts- Vertrages vom 1, September 1844 Sich durch gemeinschastliche Maßregeln in der Vollziehung Jhrer Zoll- und Handels-Geseye und in der Unter- drücung des Schleichhandels an den Nachbarg1änzen zu unte stüßen, Un- terhandlungen eröffnen lassen und haben zu Jhren Bevollmächtigten er- nannt:

Se. Majestät der König von Prenßen: den Herrn Georg Helmen- tag, Provinzial-Steuerdirekflor und Geheimen Ober - Finanzrath zu Köln,

Ritter des Königlich preußishen Nothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub, Ritter des Königlich sächsischen Civil-Verdienst-Ordens, Com- mandeur des Königlich belgischen Leopold-Ordens und des Königlich Groß- herzoglih luxemburgishen Ordens der Eichenfkrone ;

Se, Majestät der König der Belgier: den Herrn Eugen Morel, Direktor der Verwaltung für die direkten Steuern, das Kadaster, die Zölle und Accisen im Finanz-Ministerium zu Brüssel, Ritter Allcrhöchstihres Or- dens und Nitter des Königl. preußishen Rothen Adler - Ordens zweiter Klasse, und kben Herrn Johann Hilarius Quoilin, Inspecteur en chef der Verwaltung für die direlten Steuern, das Kadaster, die Zölle und Accisen, Nitter Allerhöcbstihres Ordens und Ritter des Königl, preu- ßishen Nothen Adler-Ordens vierter Klasse,

welche, nachdem sie ihre Vollmachten in guter und gehöriger Form be- funden und demnächst sich mitgetheilt haben, über die folgenden Artikel übcreingefkommen sind,

Art. 1, Die kontrahirenden Regierungen verpflichten si gegenscitig, auf die Verhinderung und Unterdrückung des Schleichhandels durch alle angemessenen, ihrer Verfassung und Gesehgebung entsprehenden Maßregeln gemeinschaftlich hinzuwiiken.

Art, 2, Diese Verpflichtuug erstreckt sich nicht allein auf die fremden unverzollten Waaren , welche direkt oder, nach erfolgter Lagerung , durch das Gebiet eines der fontrahirenden Theile transitiren, sondern auch auf die in freiem Verkehr befindlihen Waaren, für welche, bei ihrem Ueber- gange aus dem Gebiete des einen ber kontrahirenven Theile in das Gebiet des anderen, eine Einfuhr-Abgabe zu entrichten, oder deren Einfuhr in den anderen Staat verboten ist.

Urt, 3, Waaren - Niederlagen ober sonstige Anstalten, welwhe den Verdacht begründen, daß sie zum Zwecke haben, Wagren eínzushwärzen, die in dem Gebiete des anderen kontrahirenden Theils verboteu oder beim Eingange in denselben mit ciner Abgabe belegt sind, sollen in den Gränz- Bezirken der kontrahirenden Theile nicht geduldet werden, Junerhalb des Gränzbezirfs sollen Niederlagen fremder unverzollter Waaren nur an solchen Orten, wo sich ein ¡zoll-Amt befindet, gestattet und, in diesem Falle, unter Berschluß und Kontrolle der ZZoll-Behörde gestellt werden. Sollte in ein- zelnen Fällen der amtliche Verschluß nicht anwendbar sein, so sollen, statt desselben, anderweite möglichst sihernde Kontroll - Maßregeln angeordnet werden, Vorräthe von fremden verzollen und von inländishen Waaren innerhalb des Gränzbezirfs sollen das Bedürfniß des erlaubten, d, h. nach dem Verbrauche im eigenen Lande bemcssenen Verkehrs nicht überschreiten, Entsteht Verdacht, daß sich Vorräthe von Waaren der legtgedachten Art über das bezeihnete Bedürfniß und zum Zwece des Schleichhandels gebil- det hâtten, so sollen dergleichen Niederlagen, insoweit als es geseylih zu- lässig is, unter spezielle, zur Verhinderung des Schleichhandels geeignete Kontrolle der Zoll-Behörde gestellt werten,

Art. 4, Beide kontrahirende Theile verpflichten sich wechselscitig, die dem anderen fontrahirenden Theile angehörigen Unterthanen, welche den Verdacht des Schleichhandels wider sih erregt haben, innerhalb ihrer resp. Gebicte überwachen zu lassen, Demzufolge sollen Unterthanen des anderen fontrahirenden Theils, wenn sie Waaren ohne geseßlihen Ausweis trans- portiren, beim Betreffen durch die Zoll- und Steuerbeamten angehalten und die Gesegze des Landes, wo sie betroffen worden sind, gegen sie in Unwendung gebracht werden, Wird der geseßliche Ausweis in gültiger Form geführt, so sollen sie durch die Beamten so lange begleitet werden,

bis die angemeldete Ausfuhr der Waaren, unter Beobachtung der Bestim-

ansieht, daß die legte Hand fehlt. Nach der ursprünglichen Absicht auége- führt, wäre diese Ausgabe freilich etwas ganz Anderes geworden, Diese find die wichtigsten Editionen: daneben wimmelt es von kleineren; am be- liebtesten is unter diesen Paolo Costa’s furzer Kommentar, zuerst Bo- logna 1819 (1826), dann unglaublich oft wieder aufgelegt, zuleyt Florenz 1846 in sorgfältigem Dru von Le Monnier mit erfreulichen Zugaben von Br. Bianchi. Auch die Venturischen vielgebrauchten Erläuterungen wurden mehrfach neu gedruckt, unter Anderen von Fraticelli (Florenz 1837) mit mancher Erweiterung, So is für alle Klassen von Lesern und Sammlern, für alle Stände und Vermögens - Verhältnisse überreichlich ge- sorgt: selbst eine sogenannte illustrirte Ausgabe fehlt nicht, die von D. Fabris (Florenz 1841—42) mit zahlreichen Holzschnitt-Vignetten, die in- deß nicht zu den besseren diejer Gattung gehören, Die Versuche, die Com- media mit bildlihen Darstellungen zu crläutern oder, um die Sache mehr unter dem fünstlerishen Gesichtspunkte aufzufassen, den Jdeen und Schilde- rungen der Commedia durch die bildende Kunst eine Form zu geben, sind überhaupt im Ganzen von keinem großen Erfolge gekrönt worden, So plastisch auch Vielcs in dem belebten Wort, der beredten Schilderung sich macht, so lebendig es vor die Seele des Lesenden tritt: eben fo sehr zeigte sich bald in den meisten Fällen eine gewisse Sprödigkeit des Stoffes, und das Bild blieb matt und fahl neben der mächtigen hinreißenden Poesie, So war es schon mit den frühesten Versuchen, die uns gewöhnlich nur das Allermateriellste geben oder in den Paradieses-Scenen leicht an Formlosigfeit streifen, wie es sowohl mit den Wandgemälden der Strozzishen Kapelle in Sta. Maria Novella, als mit den älteren Miniaturen der berühmten Hand- rift von Urbino in der Vatikanischen Bibliothek der Fall is, Vielleicht wäre es anders gefommen, hätte cin minder ungünstiges Geschick uns die Buo- narrotischen Compositionen aufbewahrt, auf deren Charafter man übrigens nah den durch Dante beinahe in gleihem Maße wie durch die heilige Schrift inspirirten Fresken der Sixtina \hließen fann. “Was die späteren Italiener geleistet haben, i nicht der Rede werth, Derjenige, welcher in unserer Zeit das meiste Geschick, den reinsten Geschmack gezeigt hat, Dante's Phantasie - Gebilde wiederzugeben, war Flaxman, Man könnte glauben, die antifisirende Weise seiner basreliefartigen Behandlung habe etwas Fremdartiges in seine Zeichnungen hineinbringen müssen: und doch finden wir in diesen von jeder Verwirrung wie Ueberfüllung freien Gruppen, in diesen einfachen Linien, in der ganzen Auffassung wie in dem blos Andeu-

Alle Poft - Anfiallen des In-

, P und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Alg. Preuß,

Zeitung: b Friedrichsslraß e Ur. 72.

Berkin, Diensiag ben 26 Janüar

mungen dieser Uebereinkunft, geschehen is, Wenn des Schleichhandels ver- dächtige Unterthanen des anderen fontrahirenden Theils zwar keine Waa- ren bei sih führen, aber mit regelmäßigen Pässen nicht versehen sind, so sollen sie vor die zuständige Ortsobrigkeit gebracht und von derselben, den Landesgeseßen gemäß, an die Gränze zurückgeschafft werden, : Art, 5, Sämmtliche Waaren-Transporte, auch diejenigen des freien Veikehrs, welche aus dem Gebiete des einen der kontrahirenden Theile ín dasjenige des anderen übergehen, müssen mit der für die Circulation im Gränzbezirf geseßlih erforderlihen Bezettelung versehen sein, worin die Rich- tung des Transports auf das gegenüberliegende Zoll-Amt des anderen Staats und die Deuer des Transports bis zur Landesgränze, welche die nach dexr bestehenden Gesehgebung erlaubte Transportzeit nicht überschreiten barf, anzugeben ist. « Art. 6, Der Ausgang fremder unverzollter oder solher Waaren, für welche eine Zoll- oder Steuer - Abschreibung oder E gewährt wird, über die Gränze des Zoll-Vereins wird Seitens der belgischen Ver- waltung nur über die in der Anlage A. aufgeführten Zoll-Aemter und auf den darin verzeichneten Zollstraßen gestattet werden, Auf gleiche Weise wird der Ausgang fremder unverzollter oder solher Waaren, für welche eíne Zoll- oder Steucr - Abschreibung oder Rückoergütung gewährt wird, über die Gränze Belgiens Seitens des Zoll - Vereins nur über die in der Anlage B. aufgeführten Zoll-Aemter und auf den darín verzeichneten Zoll- straßen gestattet werden, Der Weitertransport dieser Waaren von den Augegangs-Acmtern ab, bis zur Gränze, in der Richtung nach den gegen- überliegenden Eingangs-Aemtern soll gegenseitig nur auf den dazu erlaub- ten Straßen, welche in die Zollstraßen der Eingangs-Aemter ausmünden, statt- finden. Die Transporte der in den beiden ersten Absäzen dieses Artikels gedachten Waaren sollen durch einen oder mehrere Beamte des lezten Ausgangs- Amtes des Staates, aus welchem sie ausgehen, bis zum ersten Zoll-Amte im anderen Staate begleitet werden, Die zu diesen Waaren gehörenden Bezettelungen werden dem begleitenden Beamten mitgegeben, welcher sie, mit dem Visa des jenseitigen Eingangs-Amtes versehen, sogleich dem Ausgangs- Zollamte zurücfzubringen hat, Diese Transpoite dürfen, den Fall höherer (Hewalt ausgenommen, zwischen dem leyten Ausgangs-Amte und dem frem- den Gebiete nicht anhalten; vielmehr muß der Ausgang ohne Verzug ge- schehen, und es ist die Rücfführung der Waaren nur dann zulässig, wenn, wegen unzureichender Abfertigungs - Befugniß des gegenüberliegenden Ein- gangé-Zoll-Amtes, der Eintritt in den anderen Staat nicht stattfinden fann. Jn diesem Falle soll der gedachte Umstand vom Eingangs-Zoll-Amte auf den bei dem Transporte befindlichen Bezettelungen selbst angemerft und der Transport unmittelbar, unter Begleitung der mitkfommenden Beamten des einen Staates und eines oder mehrerer Beamten des anderen Staates von Seiten der legteren blos bis zur Landesgränze unverweilt zurücge- führt werden.

Art, 7, Die Zoll-Verwaltungen der beiderscits angränzenden Staaten werden sih eine Uebersicht der Hebe- und Abfertigungs-Befugnisse, welche den einander gegenüberliegenven Ein- und Ausgangs-Aemtern eingeräumt sind, mittheilen, Sollte einc Declaration zum Ausgange sür eine Waaren- menge oder Gattung abgegeben werden, welche die Befugniß des gegenüber- liegenden Eingangs-Amtes übersteigt, so wird das Ausgangé-Amt hierauf den Deklaranten aufmerksam machen und, wenn derselbe denno auf der begehrten Abfertigung bestehen möchte, davon dem Eingangé-Amte unver- züglih Nachricht geben,

Art 8. Die Errichtung oder Beibehaltung der im Art. 3 gedachten Waaren-Niederlagen und Vorräthe, gegen das Verbot der Zoll-Behörde, so wie die Verleßung der angeordneten Kontroll - Maßregeln, ferner der Transéport der zum Ausgange aus dem einen Gebiete in das andere be- stimmten Waaren, ohne die in den Artikeln 5 und 6 erwähnten Bezette- lungen oder ohne Einhaltung der darin zum Transport bestimmten Stra- ßen und Zeitscisten, sollen nah der in dem Staate, wo die Contravention geschieht, bestehenden Geseygebung geahndet werden. Wenn die Ausfuhr der im Artikel 6 Absay 4 gedachten Waaren, abgesehen vom Eintritte einer höheren Gewalt, unerachtet der von Seiten der begleitenden Beamten er- gehenden Aufforderung, verzögert wird, so muß deren vorläufige Beschlag- nahme erflärt werden, und es fann ihre spätere Ausfuhr nur mit Geneh- migung der dem Ausgangs-Amte vorgesehten Behörde erfolgen.

Urt. 9, Die Zoll- und Steuer-, so wie die sonst zuständigen Behör- den und Beamten in den beiderseitigen Staaten, werden sich wechselseitig und unter allen Umständen den verlangten Beistand zur Vollziehung derje- nigen gesezlihen Maßregeln leisten, welhe zur Verhütung, Entdeckung und Bestrafung von Zoll - Contraventionen dienlich sind, die gegen einen dieser Staaten versucht oder begangen werden. Unter Zoll-Contraventionen wer- den nicht nur die Umgehungen der in den kontrahirenden Staaten bestehen- den Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs-Abgaben verstanden, sondern

ten und Ahnenlassen von Vielem, den Geist Dante's cher wieder als in den meisten übrigen Versuchen, die oft so komplizirte Mittel anwenden, Am allerunglüklihsten war der bekannte Pinelli, der seine Trasteveriner- Physionomieen und Attitüben auf Beatrice, Franceëca und Paolo, Pi- carda und Ugolino übertrug. Von den Compositionen des Mailänters Luigi Ademollo zum Jnferno und Purgatorio würde i, ihrer gänz- lihen Werthlosigkeit wegen, niht reden, wären sie nit der prâchtigsten aller Editionen, der Florentiner dell Ancora von 1817—19, beigegeben, welche sie verunzieren, und folgten ihnen niht Francesco Nenci's, des gegenwärtigen Direktors der Kunstschule zu Siena, s{öne und edle Zrich- nungen zum Paradiese, die zu dem Besten gehören, und von denen nur zu bedauern is, daß sie nih* allgemeiner befannt geworden find. Daß deutsche Künstler vielfah aus Dante geschöpft haben, erklärt s leiht burh den Umstand, daß sein großes Gedicht in Deutschland so vielen Anklang fand, daß, philosophisch wie poetish, so entschiedene Verwandtschaft mit dem deutschen Geiste stattfindet. Neben Cornelius, desen großartig-poe- tishe Umrisse, so viel mir bekannt, auf das Paradies s beschränken, ist es namentlih der Tyroler Ko ch, desen Werke hier in Betracht kommen. Bis zu seinem Lebensende war die Dirina Commedia Gegenstand seines Studiums, und wenn diese Vorliebe für italienise wie deutsche Freunde und den alten Mann in seinem Studio in der Via Felice in Rom Be- suchende das Unbequeme hatte, daf er bei jeder Gelegenheit Stellen aus derselben mit einem Accent rezitirte, der aus der Lingua Toscana etwas Namem- loses machte: so verdanken tir ihr andererseits eine Rethe der Mr eEen Compositionen. Der seit mehreren Jahren verstorbene L anoni- fus von Winchester und Lehrer der Prinzessin e anchem ledig- li als Zielscheibe scharfer Byronscher Wige bekannt, be On sehr s{d- nes, in Sepia ausgefübhrtes Eremplar dieser C ie das Ganze der ersten und einen Theil der zweiten Cantica umfaßten. Lange und wiíe- derholt in Jtalien und ein eifriger Forscher Dantescher Poesie und Zet (von ihm if der sehr seltene Wiederabdruck der unter dem Namen der Ni- dobcatina bekannten mailänder Ausgabe von 1477, wie die Edition des Arvventuroso Siciliano von Dante's Freunde Bujone da Gubbio), erwarb Nott diese Zeichnungen, deren Vervollständigung und Bekanntmachung in feinen wie in des Künstlers Plänen lag : Beides unterblieb, und es is mir nit befannt, was nah dem Tode des Besigers (bei welchem i sie im

Zahre 1832 wicderholt sah) aus diesen und anderen Kunstwerken geworden,