1847 / 29 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Spannung erregt, aber bis jeßt is wenig darin vorgekommen, un die Aufmerksamkeit des Publikums zu fesseln. Die Adreß-Debatte war die seichteste und shläfrigste, die man sich denken fann. Das Leben einer constitutionellen Versammlung liegt in dem Kampfe streitender Kräfte. Eine Regierung, welche auf keinen Widerstand stößt, verliert die Hälfte von ihrer Stärke, Dies is der gegenwärtige Anblick von Lord John Russell’s Kabinet, das umgeben is von nachsihtigen Opponenten und lauwarmen Freunden, das unterstüßt wird e dur ein Gefühl der großen Schwierigkeiten seiner Stellung, t durch die Geschicklichkeit, welche es in der Behandlung dersel u offenbart. Gleichviel indeß, welches auch der Grund sein mag, Lor

John Russell's Macht is in diesem Augenblicke unbegränzt, n h, l der Sphäre der Verwaltung und exekutiven Maßregeln. Was er nur zur Unterstüßung Jrlands in dessen gegewärtigen kraurigen Lage vorschlagen mag, das Parlament is bereit, es zu bejtatigenz Ja, noh mehr, es wird in keiner Sache ih ein ernstliher Widerstand gegen die Regierung erheben, aus Besorgniß, die Wirkung ihrer Maßregeln in Jrland zu stören. Je größer aber die Macht, desto größer ist aud die Verantwortlihkeit, und Lord John Russell hat unglücklicher= weise mit einer Sache zu thun, welche keine menschlihe Hülfe wirf- sam verbessern dürfte. Die Erklärungen der Regierung enthüllen einen Zustand, der außer dem Bereiche nit allein der Rettung, son- dern selbst der Milderung liegt. Der Werth der “in diejem Jahr wirkli verlorenen Kartoffeln in Jrland is 12 Mill. Pfd. St., und da diese nur durch Korn wieder erseßt werden fönnen, was wenig- stens doppelt so viel als Kartoffeln kostet, so dürste die erforderliche Summe zur Deckung des Defizits niht weniger als 24 Mill. Pfd. betragen. Eine beahtungswerthe Lehre für jede Bevölkerung, welche von dieser niedrigsten Gattung menshlicher Nahrung lebt, und so der Gefahr ausgeseßt is, den Schrecknissen einer Hungersnoth zu verfallen.

Die von der Regierung zuerst vorgeschlagenen Maßregeln, wie die Suspendirung der Schifffahrts - Geseße und des Korngesebes, werden ohne Verzug und einstimmig durhgehen. Die größeren Pläne in Bezug auf die Lage Jrlands sollen in beiden Häusern am nächsten Montag vorgelegt werden, und ih werde dann Gelegenheit haben, ausführlicher darauf zurückzukommen.

Die auswärtigen Fragen gaben der Adreß-Debatte einiges Jn- teresse, obshon au dieses nicht so groß war, als man erwartet hatte. Die Veröffentlihung der Depeschen Lord Palmerston's in der vorigen Woche hatte bereits den ganzen Umfang seiner Jrrthümer und Fehler, die Unbeholfenheit seiner Argumente und das Ungeeignete seiner Sprache aufgedeckt, Nicht eine Stimme wurde im Parlamente gehört, welche die unheilvolle Meinung bekämpst hätte, die man aus diesen Depeschen von Lord Palmerston?s gerühmter Ge- \chicklichkeit gewonnen hatte, Sein Ruf sank wie Blei, und zu der festen Ueberzeugung, daß der französische Hof diese Verhandlung in {lauer und unlöblicher Weise zu seinem Bortheile und zum Nach- theile Englands gewandt habe, gesellte sih die allgemeine Ansicht, daß soweit Lord Palmerston dabei betheiligt war, nichts gethan wurde, dem Uebel vorzubeugen, viel weniger es wieder gut zu machen. Es scheint zweifelhaft, ob irgend eine weitere Disfussion über diesen Gegenstand hier stattfinden wird, da es off:nbar ist, daß die Regierung sich auf keine beträchtliche Unterstüßung außerhalb ih- rer Reihen verlassen kann und Lord Palmerston seine Schlacht allein auskämpfen müßte.

Die krafauer Angelegenheit wurde viel nachdrückliher behandelt, obshon Einige der Hochtories es angemessen fanden, die Legalität dieses Aktes zu vertheidigen. Es wnrde erst am folgenden Tage be- kannt oder bemerkt, daß die Vertreter der drei nordishen Mächte es für ihre Pflicht gehalten hatten, in Folge des Protestes gegen die Besißuahme Krakau's bei der Eröffnung des Parlaments nicht zu er- scheinen. Man bemerkte, daß die Königin lächelte, indem sie auf die Gesandten der fremden Mächte linblickte, als sie mit energisher Stimme jenen Paragraphen ver Thron - Rede lasz aber es ist überflüssig, zu bemerfen, daß die englische Regierung wenig geneigt war, nachzuge- ben, als die drei Gesandten eine Modification der Ausdrücke jenes Paragraphen in der Thron-Rede forderten.

Dee

Brüssel, 25. Jan. Die durch freiwillige Unterzeihnungen unterhaltenen Heizsäle für die Armen sind eröffnet und dienen auch des Nachts denselben als Zufluht; zwei Säle fassen an tausend Personen.

Im Jmpartial von Brügge heißt es: „Die Armuth West- FSlanderns is gränzenlos, Nie hat sich unsere unglückliche Provinz in einem beflagenswertheren Zustande befunden. Man fann sagen, daß die Hälfte der Bevölkerung verarmt is. Durch den Untergang der Linnen- Jndustrie ohne Arbeit und folglich brodlos, wandern Tausende Unglücklicher durch Städte und Dörfer, eher Leichen als Menschen ähnlich. Jun Thielt, Teulebeke und Wynghene sterben alle Tage mehrere Arbeiter den Hungertod. Man sprehe uns wh mehr von Jrland, wir haben ein Jrland in unserem eigenen ande.’ , ]

20 hw 5-4

Kanton Zürich, Ueber die mehrfach erwähnten Noten Nene s Vieen Gle E an den Vorort und die Ant- ort des leßteren sagt die Cidgenössische Zei in i je

tenden Artieln.: g g sische Zeitnng in ihren lei

„Was isst dcr Juhalt der von den drei Mächten Oesterrel

und Rußland an den Vorort Bern gerihtcten Noten? Ans ania hen Sprache überseßt, ist dieser Jnhalt folgender: Sie erkennen den Vo r- ort Bern nur bedingungsweise an, unter dec Betingung nämlich daß die Bundes-Urkunde vom 7, August 1815 und insbesondere die durch den Bund gewährleistete Kantonal-Souverginetät dem Geiste des Bundes gemäß von Seiten des Vororts aufrecht erhalten werte. Diese Bedingung wird damit zu begründen gesucht, daß der Stand Bern, was allerdings nít bestritten werden fann, seine Befugnisse, als Vorort der Eidgenossenschaft diese dem Auslande gegenüber zu vertreten, aus dem Bunde von 1815 herleitet. Daß diese Eröffnung gemacht worden is, zeugt ferner dasür daß jene Mächte gegen den jeßigen Vorort mit Mißtrauen erfüllt sind, daß sie sih insbesondere die Möglichleit denken, er werde seine vorörtliche Stell1na zur Verleßung des Bundes mißbrauchen , auf den seine vorörtlichen Rechte gegründet sind. Was hat nun der Vorort darauf erwiedert? Er hat zweierlei gesag&s 1) Euer Mißtrauen is cin ungegründetes und die Aeußerung desselben unfreundlih. 2) Der Vorort is für seine Ver- rihtungen nur den eidgenössishen Ständen, nicht den Mächten verantwortlich; und es is jeder Versuh der Mächte, sich in die inne- ren Angelegenheiten der Schweiz einzuniischen, entschieden abzulehnen.‘ Die genannte Zeitung findet es begreiflich, daß der Vorort durch das so offen ausgesprochene Mißtrauen unangenehm berührt worden, und wünscht nichts mehr, besonders um der shweizerishen Wohlfahrt selber willen, als daß der Vorort keinerlei Veranlassung zu solchem Mißtrauen geben möge. Den zweiten Say hält sie ebenfalls für richtig, Aber sie vermißt in der Ant- wort des Vororts eine Hauptsache, die, ihrer Meinung nach, nicht still- \shweigend hätte bei Seite gelassen werden sollen. Es lasse sich nämlich bei \härferer Prüfung jener Noten nicht verkennen: Auf die Hauptsache, näm- lich die Rechimäßigkeit der von den Mächten gestellten Bedingung, sei da- mit nicht geantwortet, Die in denselben enthaltene stillschweigende Drohung nämli laute nicht: „Wenn der Vorort, statt den Bund zu achten, den- selben in seinem Geiste verlegt, so mischen wir uns in eure Ange- et sondern fie laute; „Unter jener Vorausseßung brechen wir den offiziellen Verkehr mit dem Vorort Bern ab, wir erfennen

| mishung des Auslandes in die s{weizeri\hen Angelegenheiten,

124

ihn niht mehr als Vorort an, behalten uns also z. B. vor, mit den einzelnen Kantonen direkt zu verhandeln.“ Das aber sei ín der That eine von der Einmischung und Verantwortlih-Erklärung des Vororts ganz verschiedene Frage, denn sie beziche sich auf den Verkehr, die gegen- jeitige Anerkennung und Achtung selbstständiger Staaten. Und darauf hätte der Vorort cbenfalls und zwar würdig antworten sollen; denn mit dem bloßen, wenn auch no so „entschiedenen Ablehnen““ sei es in diesem Falle nichts gethan. Die Bedinguag, an welhe die Noten von Oesterreih, Preußen und Rußland ihre fernere Anerkennung des Bororts Bern geknüpft, gehe dahin, „daß der Bund von 1815 ín seinem Geiste unverbrüchlih aufrecht erhalten und die Kanto- nal - Souverainetät nicht verleßt werde.“ Nun will die Eidge- nössische Zeitung aber aus den neuesten Erlebnissen schließen, daß diese Mächte selbst jene Bedingung nicht in dem weiten Umfang ihrerseits hand- haben wüden, wie dieselbe in den Noten ausgedrückt sci, wenn sie nicht in Zukunft anders handeln wollten als bisher. Offenbar nämlich sei in der aargauischen Kloster-Frage der Bund, wenigstens sicher nah der nicht ver- heimlibten Auffassung jener Mächte, nicht „unverbrüchlich aufrecht erhal- ten‘““, sondern vielmehr in Geist und Wort „verleßt““ worden, und dennoch hätten sich die Mächte nicht veranlaßt gesehen, den Verkehr mit dem Vor- ort oder der Eidgenossenschaft abzubrechen, Eben o sei der vorörtliche Antrag auf gewaltsame Austreibung der Jesuiten unzweifelhaft auch darüber lägen bestimmte Aeußerungen vor im Sinne der Mächte eine Verlegung des Bundes und der Kantonal - Souve- rainetät gewesen, und doch hätten diese!ben nach wie vor ihren Ver ehr mit dem Vorort ohne die mindeste Störung fortgeseßt. Sollte aber blos das gesagt werden wollen: „Wenn die Schweiz mit Hülfe oder auf Antrieb des Vorortes Bern ihre Bundesverfassung im Ganzen durch einen revolutio- nairen Aft über den Haufen wirft und sih neu konstituirt, so erkennen wir den Vorort Bern nicht länger an und brechen den Verkehr mit dem- selben ab“, so würde damit allerdings nur gesagt sein, was sich von selbst verstehe; denn es sei flar, eine neu fonstituirte Schweiz würde auch ers} eine neue Anerkennung dcr europäishen Staaten, mit denen sie im Veifehr zu sein wünschte, suchen müssen, und es gäbe na- tar ene Zliis@enzell, M déx ck, wéil „dlé ‘alle Grünblage ihrer Anerkennung e:shüttert wäre, mit äußeren Gefahren und Schwie- rigkeiten aller Art zu kämpfen hätte, Jn Bezug auf die Rechtsfrage stellt die Cidgenössishe Zeitung dann folgende zwei Punkte auf: „1) Die Mächte sind berechtigt, den Verkehr mit der Schweiz abzubrehen, wenn tiese ihre völkferrehtlihen Verpflichtungen gegen dieselben (wovon das genannte Blatt innere Verfassungs -, Bundes - und Kantonal - Angele- genheiten ausschließt) verleßt, und zwar bis die Verlegung gesühnt ist, 2) Sie sind ferner berechtigt, den Verkehr mit dem Vorort und mit der Schweiz in ihrer Gesammtheit, die sich nicht trennen lassen, einstweilen abzubrechen, wenn diese auf gewaltsame und revolutionaire Weise bie VkrfassuUlg Umgësiälfet, Und zwar auf 0 lattgé, bis die neu fkonstituirte Schweiz Garantieen dafür zu gewähren ver- mag, daß sie auh in veränderter Form ihres staatlichen Daseins ihre Stellung im europäishen Staaten - System richtig zu erfüllen im Stande und ihre völkerrehtlihen Beziehungen zu den Mächten gewissenhaft zu bcachten entschlossen“ und fähig sei.“ Eine weiere Berechtigung der fremden Mächte glaubt die Eidgenössische Zeitung nicht zugeben zu dürfen. sehr diese!ben vom s\cchweizerischen Standpunkte zu verwerfen und zu bekämpfen scien, könnten billizgerweise den Verkehr weder der Mächte no ihrer Unterthanen mit der Schweiz und den Schweizein beschlagen noch stóren, Die Eidgenossenschaft stehe den Kantonen näher als die europäischen Mäbte der Cidgenossenschaft. Ud deh habe sogar die Eidgenossenschaft das Recht nicht, obwohl es an und für sich besser wäre, sie besäße es —, wegen Verleßung einer Kantonal-Verfassuug durch eine Kantons- Regierung den Verkehr mit diesem Kanton abzubrechen oder sonst gegen ihn ein- zuschreiten, Und doch gehörten die Kantone zur Eidgenossenschaft als Glieder Eines Bundeskörpers, auf den derartige Störungen des verfassungsmäßigen Be- standes allerdings einen Einfluß übten; denn das franke Glied bringe dem ganzen Körper Schmerzen, Noch weniger will das genannte Blatt cinräu- men, daß in einer Reform der Bundes-Verfassung selbst ein Grund zu einer solchen Maßregel läge. Noch Niemand babe der Schweiz das Necht zu selbstständiger Revision ihrer Verfassung offiziell streitig ge- macht, und man werde wohl nicht die Bundes - Verfassu ‘g von 1815 in allen ihren Beziehungen für unverbesserlich und ihre Bestimmungen für ewige Grundsäge halten wollen. Ob die Neform, und wann sie vorgenom- mcn werde, ob sie besser oder shlechter gerathe, das will die Cid genössi- she Zeitung zunähst blos als die Sache der Schweiz gel- ten lassen, welhe auch deren Vortheile allein zu genießen, deren Fehler allein zu tragen hätte; es berühre dies, meint sie, das Ausland nicht, vorausgescyt nur, daß die Schweiz inzwischen als ein ge- hörig organisirter Staat fortbestehe und ihre völkerrechtlichen Vervflichtun- gen einhalte. Nur die gewaltsame Buyndes-Revolution, so {ließt das Blatt, weil diese für eine Zeit lang die Garantieen in Frage segen würde, auf denen die organische Existenz der Schweiz als eines anerfkann- ten Staatsförpers beruht, würde zwar noch nicht eine gewaltsame Ein- würde an und sür sich auch feine Besezung der Schweiz rechtfertigen, wohl aber al- lerdings es eiflären, wenn die Mächte mit Mißtrauen und Spaanung die fernere Entwicfelung beachteten, und wenn um deswillen der Verkehr mit denselben einige Störung erlitte,“

Jtalien

Nom, 15. Jan. (A. Z) Eine von der Stadt Ferrara we- gen der Genehmigung der dort errihteten Bürger-Bewassnung hier= her gesandte Deputation ist vom heiligen Vater empfangen worden, der diesen Herren in lentseligem Ton versicherte, er verkenne ihre gute Absicht keinesweges, dürfe aber als Landesfürst solche Cigenmächtig- feiten niht gestatten, Sie sollten in Frieden zurückkehren und den Bewohnern ihrer Stadt versichern, daß er alle nöthigen Befehle er=- lassen werde, damit die nächtlihe Sicherheit uiht weiter gefährdet werde. Juzwishen war diese abschlägige Antwort bereits an den Kardinal - Legat Ugolini, auf seine deshalb | gestellte Anfrage, in voriger Woche dahin abgegangen, worauf die städtische Be- hörde ihre Entlassung einrcihte, welhe indessen von dem Papst nicht angenommen wurde. Nach den leßten Mittheilungen aus Ferrara hatte sich ein Haufen Menschen vor des Legaten Wohnung versammelt und ihr Mißfallen wegen dieser ab- chlägigen Autwort durch Zischen und Schreien zu erkenneu gegeben. Auch hierbei soll aber der größere und besser gesinnte Theil der Bür= ger sich gegen solhes Auftreten entschieden geäußert haben, indem dieses ganze Treiben von der revolutionairen Partei ausgeht, die jede Gelegenheit benußt, der Regierung Verlegenheiten zu bereiten, An- dererseits 1 in Ancona eine gedruckte Proclamation gegen den Papst verbreitet worden, worin die Partei, die unter dem Mantel strenger Kirchlichkeit auftritt, zu den Waffen aufrust, indem die Religion in Gefahr sei. Daß man hier weder der einen, noch der anderen Par=- tei si hingiebt, is wohl der beste Beweis des guten Sinnes der Römer, die vertrauungsvoll auf den Papft blicken, der das Alles zum rechten Ende zu führen. wissen werde.

_ Mons. Bofondi wird in Ravenna als Prolegat bleiben und bei Jn zu erwartenden Erhebung zum Kardinal Legat -daselbst werden.

Zu den Verbesserungen, die nah und nah eingeführt werden, gehört auch eine, womit der heilige Vater sich seit Monaten beschäf tigt, nämlich das Tribunal des Vikariats aufzuheben und dessen Ge- schäfte zum Theil den weltlihen Gerichten zu überweisen. Man s{meichelt sih, diese Maßregel bald ins Leben treten zu sehen, wo- dur die Geistlichkeit nur an Achtung gewinnen kann, die jeßt über Verbrechen zu urtheilen hat, die ihrem Stande eigentlih fremd blei= ben sollten.

Mit den Beamten, welche mehr als einen Posten bekleiden, scheint die gute Zeit zu Ende gehen zu wollen; die Verordnung hierüber soll bereits zum Druck fertig, auch zugleich das Minimum des Staatsge-

Einzelne untergeordnete Verlegungen des Bundes, meint sie, o,

halts bestimmt sein, und das Vorrücken niht so sehr nah Dienstsah- ren als nah wirklihen Fähigkeiten stattfinden.

Der neue Governatore hat es bei seinen ersten Schritten, Dienst- Entseßungen seiner Untergebenen 2c., nicht bewenden lassen, sondern im Paß-Büreau hat er die Beamten zu Geldstrafen verurtheilt und sie zur shnellen und höflißen Behandlung des Publikums angehalten. Seit gestern sind Roms Straßen von Bettlern, Krüppeln und Miß- geburten gereinigt. Mons. Grasselini ließ auch hierbei die Mensch- lichkeit vorwalten und die Armen nicht mit brutaler Gewalt aufgrei= feu und einsperren. Sie wurden höflih gebeten, sich in Wagen zu seßen, die sie nah mehreren frommen Stiftungen abführten, Die Ausländer werden bis zur Gränze begleitet, die Jnländer in ihre Geburtsorte geshickt, welche für sie zu sorgen haben, und die hier Geborenen, welche zu Arbeiten fähig sind, werden beschäftigt, die Uebrigen auf Stadtfosten versorgt.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Berlin, 28. Jan. Die Conrse unserer Eisenbahn-Actien haben sich heute etwas niedriger gestellt, das Geschäft war indeß wiederum sehr un- bedeutend,

Berliner B Urs e. Den 28. Januar 1847.

Pr. Cour.

Brief. |

Pr. Cour. Brief. | Gela.

| Fonds. | S | |

Actien. |ch E Geld. | Gem | 0461 921 | 905 | 93 993

Brel. Potsd. Magdb, | 4 do. Prior. Oblig. ! ch

St, Schuld-Sech. 135 Prämien-Scheine | | d, Seeh. à 9 T. | D | .- dé, db. 5 Kur- u. Neumüerk. | | | B.-St.E.Lt.A.u.B.

Schuldverschr. 35 Bonn-Kölnecr Esb.' © Berliner Stadt- E f Br.-Schw.-Frb.E. Obligationen [3% H 947 Ido. do. Prior.Obl.| Westpr. Pfandbr. 35| Grossh. Pos. do. | 4 do. do. 3z| Pfandbr. 35 | Pomm, do. 3z| Kur- u. Neum, do. 32| Sechlesische do. 3z| do. v, Staat ga-| | do. Priorität! ch 9 13 Lt. B.|33| do. 100; | G Nied.-Mrk. Zwgb. 68Z | |

Priorität 4 ;

1107

94 98 105% | 1082,

i 90% 111: 195

Cöln-Minden, v.e. Düss. Elb, Eisenb. do, do. Prior, Obl. 4 Magd.-Halbet, Eb. Md. Lpz. Eiseub.

Ostpr. 196 do, do. Prior. Obl | - | Märk. - 91% 07; 94 |

Niederach.

rantirt. Priorität Ÿ

[- -| a do, 37% 31 0b -Schles E.L.A|

Prior.

Gold al marco. Friedrich«d’or. I 17 And. Gldm. à 5Th.| T7} : - do. | do. Lt. B. |ch— Rhein. Eisenb.

do, Stamm-Pnaor.

Disconto.

Actien. Berl. Anh. Lit, A.|— do. do. Prior. Obl. | 4 dun Berlin-Hamb, 4

do. Priorität 4;

(voll eingezahlt) do, do. Prior. Obl, « L e do.v. Staat garant. 32 Thüringer. 965

Wilh.-B. (C.-0,)

109% Pr. Cour. | Thlr. zu 30 Sgr.

Brief.

1417 | | 1405 | Kurz 151% 2 Mt. | 150% 3 Mt. 6 2057| | 2 Mt. | 792 7955

2 Mt. F IOLY | 1015 2 Mt. | 1015 | 1012 100 Thlr. 2 Mt. 99;

S G Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss, 100 Thlr. 5 hd | 99 | E 100 FI. 2 Mt. 156 ‘10/56 12 100 SRbI. | 3 Wochen | | 109

Cure

F ech êéi *

[ eld,

Kurz 2 Mt.

Amsterdam do. 250 FL L As A 301) Mk. do. C cic O E

London

Augsburg -«...-..«.. M SSIdd en Ca Be 00 o 0 da t E dUA A

Frankfurt a. M. südd W. o...

Petersburg --o..0-020000000000005

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 24. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 573. Antwerpen, 23. Jan. Zinsl. —. Neue Anl. 197. Frankfurt a. M., 25. Jan. 5% Met. 108. 1077. Bank-Actien p. ult.

1910, 1908 Bayr. Bank-Actien 693 Br. Hope S7 Br. Stiegl. SO% Br. Int. 587 G.

Poln. 300 Fl. 99% G. do. 500 Fl. 79%. %.

Hamburg, 26. Jan. Bank-Actien 1570 Br. Engl. Russ. 104% Br. London, 22. Jan. Cons. 3% 8053. Li Belg. 94. 935. Neue Anl. 23%, 2

Passive 9%. 45. Ausg. Sch. 17. 16. 25% Holl. 577. D 4% d 92. 91.

Port. —. Engl. Russ. 111. 1107. Bras. 86. 84. Chili 95. 93. Mex. 22. 2157.

Peru 39. 37.

P'Aflss 23. Jan. 5% Rente fin cour. 117.60. 3% do. fin cour. 78. 30,

Neapl. —. 3% Span. 34. Wie n, 24. Jan. Nordb.

Budw. —. Pest. 99%.

5% Span. I 97.

Page

1743. Gloggn. 1325. Mail. 1107. Liv. 957.

Meteorologische Beobachtungen.

1847. 27. Jan.

Abends 0 Ubr.

Morgenus | Nachmittags | Nach einmaliger

6 Ubr. 2 Ukr. Beobachtung.

Q

Luftdruck... 333,29'" Par.|/332 52'" Par.[332 84"! Par. Quellwärme 7,7° R.

-+ 1/0 R. + Brie R, + E R. |Piuszwäruio + 01° R,

0,2° R. + 1,7° R.| +4 1,2° R. [Bodenwärme 1,9"R. 88 pCt. 92 pCt. 89 pCt. Ausdünstung 0,004" Rb,

Wetter trüb, Regen, | trüb. Niederschlag 0,

Wid ca oes SW. SW. | SW. Wörmewechsel -i- 5s

Wolkenzug - - - SW, | Ls 0,s° Tagesmittel: 332,85!" Par... +2,22" R... + 0,6° R... 89 pct. SW.

Könieliche Schauspiele. 29. Jan. Jm Opernhause. 413te Abonnements- Vorstellung: Die Lotto-Nummern, Singspiel in 1 Aft, Musik von N. Jsouard. Hierauf: Die Willys, oder: Gisela, phantastisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Coralli,. Musik von Adam. (Mad. Cerrito - Saint - Léon: Gisela, Herr Saint = Léon: Herzog Albert.) Anfang halb 7 Uhr. :

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Opernhaus- Preisen verkauft :

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sar. z; in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne 1 Rthlr. 10 Sgr. ; im Parquet und in den Logen des zwei- ten Ranges 1 Rthlr.; in den Logen und im Balkon des dritten Ranges, so wie im Parterre 20 Sgr.; im Amphitheater 10 Sgr.z in den Fremdenlogen 2 Rthlr.

Jm Sqauspielhause. 47te Abonnements - Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: König Rens Tochter, lyrishes Drama in 1 Aft, nah dem Dänischen von H. Herß. Hierauf: Der Vetter, Lustspiel in 3 Abth. , von R. Benedix.

Sonnabend, 30. Jan. Jm Schauspielhause. 18te Abonnements= Vorstellung : Die Karlsshüler, Schauspiel in 5 Abth., von H. Laube,

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Jm Selbstverlage der Erpedition. Gedruckt in der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei,

Beilage

Luftwärme . Thaupunkt... Dunstsättigung -

Freitag,

N 28,

M D A

Ih à LL

Inland. Berlin. Verordnung, betreffend die bei dem Eisenbahnbau beschäftigten Handarbeiter, (Shluß.) N hf Frankreich. Paris, Guizot's Rede und die Folgerungen daraus,

Die Unruhen im Jnnern, Bankwesen. Eiseubahuen. Turin, Stand der Eisenbahn-Bauten.

AAUTAAR

Berlin, 27. Jan. Folgendes is der Schluß der (im gestrigen Blatte der Allg. Pr. Ztg. abgebrochenen) Verordnung, betreffend die bei dem Bau von Eisenbahuen beschäftigten Handarbeiter :

§8. 13, Alles Hazardspiel ist den Arbeitern streng verboten. Lie Schachtmeister und Bau - Aufsichts - Beamten haben die Pflicht, sobald sie wahrnehmen, daß Arbeiter an dergleichen Spielen Theil nehmen, hier3on sofort der Polizei-Behörde Anzcige zu machen, damit unverzüglich der That- bestand festgestellt und nach den bestehenden Strafgeseßen gegen die Schul- digen gerichtlih verfahren werde,

s, 14, Arbeiter, welche sich nah erfolgter Annahme zur Arbeit Ver- untreuungen oder andere Vergehen zu Schulden fommen lassen, die eine Kriminalstrafe nah sich ziehen, werden sofort entlassen. Auch Trunkenheit, Widerseplichkeit gegen die Anordnungen der Bau-Aufsichts-Bcamten, Ueber- tretungen der Vorschrift des §. 11, jede Theilnahme an Hazardspielen, An-

hörden über die Ausführung dieser Verordnung mit der erforderlihen An-

stiften von Zänkereien und Streitigkeiten beg: ünden, abgeschen von den nach den bestehenden Gesehen verwirkien Strafen, die Entlassung aus der Arbeit,

» 15, Wenn Arbeiter auf ihren Antrag oder zur Strafe entlassen werden, so soll deren Bezahlung sobald als thunlich, jedenfalls aber am näcb sten regelmäßigen Zahlungstage, crfolgen. Findet die Entlassang auf Kündigung Seitens des Aufsichts - Personals nah Vollendung der Arb-it oder bei Unterbrehung derselben statt, so muß stets sofort für Abrehnung und Augezahlung gesorgt werde",

§, 16, Jn jedem Falle ist der Grund der Entlassung auf der Arbeits- Karte vom Beamten (§. 1) zu vermerken, und nur gegen Aushändigung der mit diesem Vermerk versehenen Arbeitefarte weiden dem Arbeiter seine Legitimations-Papiere von der Polizei Behörde zurückgegeben,

§. 17, Die Entlassung ans der Arbeit hat nach Maßgabe der Größe des Vergehens oder der Wiederholung dic Ausschlicßung von der Arbeit a) auf der betrcffenden Baustelle, b) anf der betrcffeuden Eisenbahn zur Folge, Die Ausschließung ad a. und þ. erfolgt durch den betreffenden Beamten (§. 1,), doch is dazu die Zustimmung dir nächsten Vorgesetzten erforderlich, Die Polizei-Bchörde bemerkt das E: forderliche auf der Legiti- mations-Urfunde, und giebt im Falle ad þ. der Polizei - Behöide des Hei- matsorts des Arbeiters Nachricht,

6, 18. Der Bau- Auffichts Beamte (§. 1) is vcrbund.n, jeden Arbei- ter auh auf Antrag der Polizci-Behörde zu entlassen,

§8, 19, Von der Strafcntlassuig ein! eimisher Arbeiter (§, 6.) und der Veranlassung dazu is die Polizei-Behörde in Kenntniß zu seyen.

§8, 20, Die Vorschriften, welche die Bau-Verwaltung zur Sicherstellung cines geordneten Arbeitsbetriebes, so wie zur BVermindcrung von Gefahr und Beschädigung für nothwendig hält, sind auf der Baustelle durch An- schlag betannt zu machen, Die Uebertretung dieser Borschristen fann durch Ordnungsostrafen bis zu Einem Thaler, die dex Bau-Aussichis-Beamte (§. 1) oder dessen Vorgesehter festscyt, geahndet werden, Der Betrag dieser Stra- fen ist an die Kranken-Kasse (§, 21) abzuführen. i

8. 21, Bei allen Eisenbahnbauteu sind für die Arbeiter Kranken- Kassen mit Berücksichtigung folgender Grundsäye cinzurichten: a) jeder nicht handwerkemäßig beschäftigte Arbeiter is verpflichtet, der Kranken-Kasse bei- zutreten; þ) bei der ganzen Bahn wird pro Mann und Woche ein gleicher Beitrag zur Krankenkasse eingezogen, welcher einen Silbergroschen nicht übersteigen soll; e) jedem Erkrankten wird freie ärztliche Hülfe, freie Arznei und ein mäßiges, pro Mann und Tag bei der Bahn gleihmäßig festgesctes Verpslegungsgeld verabreicht. An Stelle des lehteren tritt, nach Umständen, die Aufnahme in eine Krankenanstalt. Der Anspruch an die Kasse hört jedenfalls mit dem Ablarfe von 14 Wochen auf. Sollten die Beiträge der Arbeiter nicht hinreichen, um die der Kraulenkasse obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, so darf von den Directionen der bereits fon- zessionirten Éisenbahn-Gesellschasten erwartet werden, daß sie die erforder- lichen Zuschüsse bereitwillig leisten werden, in den fünstig zu ertheilenden Konzessionen soll dies den Gesellschasten ausdrücklih zur Bedingung ge- macht werden, Etwanige Ueberschüsse hat die Direction zur Unterstüßung der beim Bau verunglückten Arbeiter, odcr deren Hinterbliebenen, nach pflihtmäßigem Ermesscn zu verwenden,

§8, 22, Von den Eisenbahn - Directionen wird die möglichste Beförde- rung der Sparsamkeit unter den Arbeitern erwartet, Die Bau-Verwaltung hat für jede Bahn-Abtheilung einen Bau-Rendanten zu bestellen, der zu verpflichten ist, von jedem Arbeiter, dcr von seinem verdienten Lohne sciner Familie ein Ersparniß übersenden will, den Geldbetrag anzunehmen und unter Berücksichtigung der bewilligten Porto-Freiheit in die Heimat des Ar- beitcrs zu senden, Auch ist dieser Rendant zu verpflichten, von jedem Ar- beiter auf dessen Verlangen an jedem Zahltage Ersparnisse anzunehmen, darüber in einem Buche dem Arbeiter zu quittiren, den Betrag aufzube-

wahren und solchen an jedem Zahltage auf Verlangen tes Arbeiters ganz oder theilweise gegen Aushändigung der Quittung zurückzuzahlen, Für dicse Aufbewahrung, Rückzahlung und Versendung darf dem Arbeiter nichts in Abzug gebra{t werden. Auch blcibt die Bau - Verwaltung für die Sicherheit der von den Aibeitern eingezahlicn Ersparnisse unter allen Um- tänden veihastet, / | T u in den Arbeitern Zeit und Gelegenheit zum Besuche des Gottesdienstes zu geben, darf dic Bau-Verwaltung an Sonn- und Festta- gen nicht arbeiten lassen, Nur in ganz besonderen Fällen, wen Gefahr im Verzuge obwaltet, z, B. bei schwierigen Grundbauten im Wasser, ist eine Ausnahme zu gestatten, zu der aber jedeêmal dic Genehmigung der Poli: ei-Behörde erforderlich. Auch die Ablohnung der Arbeiter darf an Sountagen nur ausnahmêwei|e un muß alsdann o CITSTath, daß solche mindcstens einc Stunde vor dem Gottesdienst beendet ist oder -eine Stunde nach demselben begi E a B4: Als Eisenbahn-A: beiter gelten alle für den Bahnbau beschäf- tigten Arbeiter z sie mögen von den Eisenbahn-Directioucu unmittelbar over dur Ent-eprcneurs angestellt sein, Jm leßteren Falle muß in den betres- fenden Extreprisc-Kontrakten bestimmt werden, 1nwieweil die aus gegenwär- tigen Vorschristen entspringende Verpflichtung aus den Entrepreneur über- geht, während überall die Eisenbahn-Direction für deren Erfüllung verant- wortlih bleibt. Jnsbesondc:e sind die Directionen gebalten, den Entre- preneurs die Verpfl {tung aufzul-gen, daß nur Bau-Aufsichts-Beamte von der §, 9 ad 1. bezeichneten Befähigung bestellt werden, von denen auch die 8, 9 ad k, erwähnten Arbeiter - Verzeichnisse an die Bahn - Jngenieure ein- zuliefern sind. j ¡ L :

§. 25. Dic Regierungen haben die Ausführung dieser Vorschriften zu überwachen. Die zu bestellenden Bau - Aufsichts - Beamten stehen rüd- sichtlih der dur gegenwärtige Verordnung ihnen übertragenen polizeilichen Functionen zunächst unter der Aufsicht des betreffenden Landraths. So weit das Einschrciten der Lokal-Polizei-Behörden durch die bestehenden Ge- seße nicht begründet is , sind die Landräthe zur Vollziehung der in dieser Verordnung enthaltenen polizeilihen Anordnungen befugt und verpflichtet ; dieselben können sich aber, wenn die Baustellen von ihrem Wohnsiy zu ent- fernt sind, geeignete Polizeick Behörden mit Genehmigung der vorgeseßten Regierung substituiren, Jede solhe Substitution muß in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, :

§, 26, Die vorstehenden Bestimmungen sollen auch auf andere öf- fentliche Lau U Era (Kanal- und Chausseebauten 2c.) Anwendung finden, welche von den Regierungen dazu geeignet befunden werden.

§. 27, Auf Handarbeiter, welche bei handwerksmäßig auszuführenden Arbeiten beschäftigt werden, findet diese Verordnung keine Anwendung.

§, 28, Die Minister des Jnnern und der Finanzen haben die Be-

119

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

weisung zu versehen. Urkundlich rone ay drucstem Königlichen Jnsiegel, Gegeben rharlottenburg, den 21. Dezember 1846, (L. §.) Friedrich Wilhelm, Prínz von Preußen.

Mühlcr. Rother, Eichhorn, von Thile, von Bodelschwingh, Gr. zu Stolberg. Uhden, Frhr, von Canihg, von Düesberg,

Höchsteigenhändigen Unterschrist und beigc-

von Boyen. von Savigny.

A. Allgemeine Vorschriften,

Der Arbeiter «ooooo Untermi-st sih nachstehenden Vor- schristen und erkennt solche durch seine Namens-Unterschrift an (sür den Fall, daß ter Arbeiter niht schreiben fann, hat derselbe sie in Gegenwart cines Zeugen zu unterfreuzen). 1) Der Schacht- meister erhält beim Beginn der Arbeit einen Aktordzettel, welcher die Be- zeichnung der Arbeit und den dafür bedungenen Preis enthält, wofür die Arbeit untadelbaft ausgeführt werten muß, 2) Jedem Mitarbeiter der Schacht steht die Einsicht des Akfordzetiels zu jeder Zeit zu. 3) Minde- stens alle 14 Tage erfolgen Zahlungen, und insofern die übernommenen Affordstücke während dieser Zeit nicht vollständig ausgeführt sind, werden Abschlagszablungen nah Verhältniß des Werths der wirklich gefertigten

Arbeit geleistet, 4) Die geleisteten Abschlags- Zahlungen werden jedesmal auf dem Aikordzettel vermeift, 5) Dem Schachtmcister wird bei jeder Zah- lung noch cin besonderer Zettel cingehändigt, welcher nahweist, wofür die Zahlung geleistet worden. Diescn Zettel, welcher mit der Unterschrift und dem Siegel (oder Stempel) des Bau-Aufsichts-Beamten verschen ist, hat der Schachtmeister auf Berlangen jedem cinzelnen Arbeiter vorzuzeigen, 6) Bei den Akkord- Arbeiten haben die Arbeiter einer jeden Schacwt aus ihrer Mitte zwei Mann zu wählen, wclche gemeinschaftlih mit dem Schacht- meister alle Angelegenheiten der Schacht, sowohl dem Aufsichté-Personal gegenüber, als für die richtige und fleißige Beförderung der Arbe:t, die richtige Führung der Tageeliste, so wie für die einem jeden Arbeiter gebüh- rende richtige Zahlung, z1 sorgen haben, Es dürfen aus einer Schacht nicmals mehr als diese drei Personen zur Empfangnahme der von der Schacht verdienten Zahlung oder zur Anbringung von Beschwerden sich einfirden, Erscheinen bei solhen Veranlassungen mehr als die drei dazu bestimmten Arbeiter aus ciner Schacht, so is dies als cine Verlegung der bestchenden Ordnung anzusehcn und werden die Uebertreter sofort a::s der Arbeit entlassen, 7) Den Aussehern und Schbachtmeistern, wie deren Fami- liengliedern, is jeder Schankfvcrkehr oder Handel mit Bedürfnissen der Ar- beiter streng untersagt, 8) Der Schachtmeister muß nach der ihm ertheilten Anwei- sung des Bau-Ausfschers für dic richtige Aueführung der Arbeit sorgen. Wird darch sein Verschulden die Arbeit nicht ribtig ausgesührt, so daß ein Abän- derung stattfinden muß, so haftet er seinen Mitarbeitern für die vergeblich gefertigte Arbeit, welche nicht bezahlt wird, mit dem ihm zustehenden Lohne und dem ibm gebührenden Schachtmeistergelde, 9) Jeder Arbeiter hat den Anweisungen und Anordnungen seines Schacbtmeisters und den sämmtlichen Aufsichts - Beamten pünktlih Folge zu leisten. Beschwerden der Ufkkord- Arbeiter sind durch die Vertreter der Schacht bri dem Bau-Aufsihtz-Beam- ten anzubringen. Unfolgsam!keit und Widerspenstigkeit zieht Entlassung nah sih. 10) Ohne bcsondere Erlaubniß des Bau- Aufsehers darf kein Arbeiter aus ciner Schacht in eine andere übertreten. 11) Arbeiter, welche Karren, Karrbretter oder sonstige Geräthe aus einer anderen Schacht entwendcn, um solche zu ihrer Arbeit zu gebrauchen , werden entlasscn. 42) Hazardspiel, Trunkenheit, Anstistung von Zank, Streit oder Schlägerei haben sofortige Entlassung aus der Arbeit zur Folge. 13) Wenn Arbeiter auf ihren Au- trag oder zur Strafe entlassen werden, so findet ihre Bezahlung am näch- sten regelmäßigen Zahltage nah vem Verhältniß der von ihnen gefertigten Arbeit statt. 414) Die erfolgte Entlassung des Arbeiters wird auf der Ar- beitsfarte vermerkt. Jn besonderen Fällen wird auf Ansuchea des Arbeiters demselben über scine Führung und -sein Verhalten wähcend seiner Beschäf- tigung auf der Baustelle ein Attest ertheilt, Erfolgt die Entlassung zur Strafe, so wird dem Arbeiter, nah Bewandniß der Umstände, die Wieder- anstellung auf der betreffenden Baustelle oder bei der ganzen isenbahn ver- sagt. Ja beiden Fällen bemerkt die Polizei-Behöide das Erforderliche a f dem Legitimations-Dokumenie, im ltcicu Falle wird der Heimats-Behöide Nachricht gegeben. 15) Von der Straf - Entlassung einheimi'cher Arbeiter und der Veranlassung dazu wird dic Polizei - Behörde in Keuntniß geseht, 16) Haben die Arbeiter einer Schacht gegründete Beschwerde gegen den Bau-Ausfsichts-Beamten zu führen, so muß sich der Schachtmeister mit deu zwei dazu erwählten Arbeitern an den nächsten Vorgeseßten desselben wen- den, Der Lehtere untersucht den Gegenstand der Beshwerde an Ort und Stclle und entscheidet darüber pfli&tmaßig nah dem Befunde. Dieser Ent- scheidung haben sowohl der Bau-Aufsihté-Beamte als die Arbeiter sich zu unterwerfen. 17) Arbeiter, welche cine Eisparniß von dem v3: dienten Lohne ihrer Familie übersenden wollen, können sich hierzu der bcwilligten Porto- freiheit bedienen. Auch steht den Arbeitern frei, um ihr erspartes Lohn ge- gen Diebstahl oder sonstige Verluste zu sichern, dasselbe den von der Bau- Berwaltung dazu bestellten Rendanten an jedem Zahltage zur Aufbewah- rung zu übergeben, welcher darübcr Quittung ertheilt und den ihm behän- digten Betrag auf Verlangen an jedem Zahltage ganz oder theilweise gegen Aushändigung der Quiltung zuröc{zuzahlen hat, Für diese Auf- bewahrung und Rückzahlung darf dem Arbeiter nichts in Abzug gebracht werden.

B. Besondere Bestimmungen für die betrcffende Baustelle.

18) Bei den Akford-Abciten erhält der Schachtmeister von dem jcder Arbeiterschaht ausgezah ten Lohne vorweg von jedem Thaler .......... als Entgeld oder Entschädigung (Schachtmeistergeld) für die ihm obliegen- den Verrichtungen (§.8 der vorstchenden allgemeinen Vorschriften), 19) Zum Bau- Aufseher dicser Schacht is der .….…... und zu dessen nächsten Vor- geseßten (§. 16 der vorstehenden allgemcinen Vorschriften) der Herr bestellt, 20) Zum Redanten, an welhen Ersparnisse (§. 17 der allgemci- nen Vorschriften) abgeliefert werden können, is der Herr .….. .... bestellt, 21) Jeder Arbeiter is verpflichtet , der Krankenkasse beizutreten, und hat dazu wöchentlih von scinem Lobne einzulassen, wofür er im Erfrankfungsfalle freie ärztliche Hülfe, freie Arznei und so lange er nach dem Ermessen der Bauvertoaltung arbeitsunfähig if , läglich Vcerpflegungsgeld erhält. An Stelle des Verpflegungegeldes kann auch die Aufnahme ín eine Kranken-Anstalt nach dem Ermessen der Bauverwal- tung und auf deren Kosten angeordnet werden, Auf eine längere Zeit als der von 14 Wochen hat auf Verßflegnngsgeld kein Arbeiter Anspruch. 22) Jeder Arbeiter hat die besonderen Vorschriften, welhe die Bauverwal- tung zur Sicherstellung eines geordneten Arbeitsbetriebes, so wie zur Ver- meidung von Gefahr und Beschädigung auf der Baustelle dur Anschlag befannt gemacht hat, pünktlich zu befolgen, Die Uebertretung dieser Vorschriften wird mit Geldstrafen, dic durch den Aufsichts-Beamten

oder durch dessen Vorgeseßten .…..….... bis zum Betrage von einem Tha- lcr festzuschen sind, geahndet werden, Der Betrag dieser Strafcn wird an die vorgedachte Krankenkasse abgeführt,

Dasselbe Blatt enthält die folgende Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend die Prüfung des Bedürfnisses bei Konzessionirung von Agenten der Feuer-Versicherungs-Gesellschasten.

„Auf den Bericht des Staats - Ministeriums vom 19ten v. M. be- stimme Jch, daß das bisherige Verfahren, wonach bei der den Regierungen zustehenden Bestätigung von Agenten der Feuer-Versicherungs-Gesellschasten auch das für eine Vermehrung solcher Agenturen obwaltende Bedürfniß in Betracht gezogen und die Bestätigung derartiger Agenten versagt worden ist, wenn nach einer allgemeinen Würdigung der Verhältnisse des Ortes und der Umgegend anzunehmen war, daß für die Bedürfnisse des Publikums durch die vorhandenen Ägenturen bereits hinreichend gesorgt szi, auch ferner bei-

behalten werden soll, Der Minister des Junern hat die Regierung hier-

Donnerstag den 28" Januar.

nah mit Anweisung zu versehen, Dieser Mein Befehl is durch die Ge-

sez-Sammlung bekannt zu machen. Potsdam, den 5, Januar 1847, Z Friedrich Wilhelm.

An das Staats-Ministerium,“

Sankt Paris, 21. Jan. Ueber die Rede, welche Herr Guizot gestern in der Pairs - Kammer gehalten, ist das Journal des Débats ganz außer sich vor Entzücken. Diesem Blatt zufolge, hat der fran- zösische Minister durch seine Beredtsamkeit und Beweisführung alle Argumeute Lord Palmerston's vernihtet und diesem nihts mehr zu seiner Vertheidigung übrig gelassen. Die Epoque äußert sich eben so enthusiastish. Auch die Presse spriht ihre vollkommenste Be- wunderung aus. Der Constitutionnel dagegen ist der umgekehr- ten Meinung über den Erfolg der Guizotshen Argumentation : Nach seiner Ansicht hat der Minister sich niht im mindesten überzeu- gender vertheidigt, obgleih er noch dazu das wichtigste Aktenstück, das zu Gunsten seines Gegners Lord Palmerston zeuge, ganz übergangen habe, näm!ich das neulich erst nachträglih, auf die Forderungen der englischen Prcsse, von Herrn Guizot den Kammern vorgelegte Schreiben des Grafen Abeideen an den spanischen Gesandten, ohne welhes man sich unmöglich ein unparteiisches Urtheil über die Frage bilden könne, Fast alle zwischen den Regierungen Frankreichs und Englands gewechselte Depeschen zähle er in ‘ciner Rede auf, nur dieses Schreiben nicht, in welchem Lord Aberdeen, der nach Herrn Guizot's Behauptung so besorgt darum gewesen wäre, einen foburgi' hen Prinzen auszuschließen, aufs deutlicbste andeute, daß England der Königin selbst bewaffneten Beistand leisten würde, falls sie es für ihr eigenes Glück und für das Wohl ihres Landes gut fände, einen Koburg zu heirathen, und Frankreih dagegen etwas einwenden wollte, Lord. Pal- me:ston habe keinesweges in der spanishen Frage eine neue Politik be- gonnen, wie Herr Guizot behaupte, sondern nur die seines Vorgängers fortgescut. Daß Lord Palmerston das „herzliche Einverständniß“ hätte zer- reißen wcllen, sei eine ihm nur von Herrn Guizot untergelegte Absicht man brauche dagegen nur an Lord Palmerston's legte Reise nach Frank- reich zu denfen, wenn man sh nicht erinnern wolle, daß er im Parlament im vorigen Jahr cine Sprache gesührt, die durhaus französis sei, indem er die Gültigkeit der Verträge an der Weichsel ihrer Gültigkeit am Po und Nhein zur Scite gestellt, Die Argumente des Herrn Guizot gegen Lord Palmerston seien folgende: 1) daß er scine Depesche vom 19. Juli an Herrn Bulwer, die von den Jnstructionen seines Vorgängers ganz abge- wicien, ohne vorher mit Franfreih darüber Rücksprache zu nehmen a Madrid gescndetz 2) daß er den Prinzen von Koburg als Kandidat ge- nanrt und gegen dessen eventuelle Bevorzugung nichts eingewendet ; 3) daß er die illibcrale Haltung der spanishen Regicrung getadelt und die Pro- gressisten unterstüßt habe. Darauf auiwortet das Organ des Herrn Thiers : 1) habe Lo:d Palmerston jene Depesche, die überdies nur eine Erneucrung der Uberteenschen Jnstructionen gewesen, dem französishen Geschäftsträger mitgetheilt, habe aber etwa Graf Aberdeen über sein Screiben an den spanischen Gesandten vorher mit Frankreich Rücfsprache genommen ? 2) habe auch G:af Aberdeen erklärt, daß England cs ohne Mißfallen sehen werde, wenn dic Königin von Spanien den Prinzen von Koburg vorzögez dieser ist zwar in dem Aberdeenschen Schreiben nicht genannt, aber die Anfrage des spanisden Gesandten, auf welche dassclbe die Antwort war, bezog sich ohne ¿Zweisel auf die Eventualität jener Wahl; 3) habe Graf Aberdeen eben so die Sache der Progressisten unterstüßt, da er sich sür deren Kandi- daten, den Prinzen Don Enrique, ausgesprohen. So stehe es um die Haltbarkeit der Guizotshen Argumente, und was den Ruhm der Heirath des Herzogs von Montpensier beirefe, womit man sih früher so breit ge- macht, so verschwinde er ganz aus Guizoi's neuester Darstelung: nun habe Herr Bresson Alles gethan, und die Königin Christine, die so dringend gewescn sei, daß man ihr endlich nit länger habe widerstehen können, Und wenn auf der cinen Seite zwar die Verzichtleistung auf die Erbfolge- rechte der Jnfantin verweigert werte, so werde auf der anderen wieder der Himmel angefleht, der Königin doch ja Kinder zu schenken, damit alle Ent- fsagungen unnöthig würden, Endlich werde England verlot, seine Regie- rung zu deZavouiren, indem man ihm versprehe, dann auch die Politif der legten chz Jahre, nämlich die Politif der Prithard-Entschädigung, wieder- aufnebmcn zu wollen. Das Siécle if eben so wenig überzeugt, daß Herr Guizot mit seinen Schlußfolgerungen einen Sieg über Lord Palmerston er- rungen habe; seine ganze Kunst bestehe darin, Kleinigkeiten als etwas Großes ersheinen zu lassen. Der National sieht aus der Rede nur den Wunsch hervorblicken, Englands Freundschast durh das Be- harren bei einer für Franfreih demüthigenden auswärtigen Politif zu erfausen, Die Quotidienne is derselben Meinung. Der Com-= merce legt auch das Hauptgewiht auf das unbeahtete Schreiben Lord Aberreen's, als welches alle Beweise Guizot's zerstöre, da es aufs flarste darthue, baß von Seiten (Englands niemals eine Ver- pflichtung cingegangen worden, feinen niht bourbonischen Heiraths= Kandidaten für die Hand Jsabella?s zuzulassen. Diesem Schluß aus Lord Abeideen's Schreiben möchten auch Journal des Débats und Presse wohl nicht widersprehen können; diese beiden Blätter suchen daher der Frage eine andere Wendung zu geben und bemü- hen sich, den Eindruck der Aberdeenschen Erklärungen zu mildern: ' „Lord Aberdeen““, scgt das leßtgenannte Blatt, „giebt allerdings in dem mitgetheillen Schreiben nicht unbedingt zu, daß Frankreich in al- len Fällen Spanicn die Beschränkung auf die Nachkommen Phi- l'pp's V. auferlegen fönne, Lord Aberdeen hatte vollkommen Recht, und lag daun nichts dem Uebereinkommen von Eu und dem früheren Be- nchmen dieses Ministers Widersprehendes, Wenn Frankreih und Eng- land sich über die Wahl der von ihnen zu unterstüßenden (qu'il leur con- viendrait d’appuyer) Kandidaten für die Hand einer fremden Souverainin verständigt hatten, geschah es natürlich stets mit dem Vorbehalt, vaß Srpa- nien dabei uach seinem Gutdünken und Belieben handle, Frankreich wollte ebcui so wenig als England über die Hand der Königin von Spanien ge- bietcn oder der spanischen Nation einen Zwang anthun. Die beiden Ka- bincite veiständigten sich, um Kandidaten zu unterstüßen, nicht aufzu- dringen, Der von Lord Aberdeen in seiner Depesche vom 22, Juni vor- geschenc Fall war den Uebereinkünften ganz fern geblieben, und Lord Aberdeen sagte mit Necht, daß Frankreich nicht werde dazwischentreten wol- lcn, um eine Wahl aufzudringen, oder daß in solhem Fall der Tadel von ganz Evropa sein Benehmen treffen würde. Aber darum handelt sich gar nicht: zwischen dem Aufdringen und dem Empfehlen einer Wahl ist ein wesentlicher Unterschied, England hatte sich verpflichtet, dent Prinzen Leopold nit zu empfchlcn, und Lord Palmerston segte ihn auf seiner Liste voran. Ec brach also die Verpflichtung und gab Frankreich, wen Du diesen Fall benachrichtigt war, seine ganze Freiheit zurück, zu handein, wie ihm beliebte,“ E Das Wesentlichste aus den hierauf bezaglidte EMERRE des Journal des Débats ist in Folgenden *" berden soat iva eia „Man zeige uns doch in Allem, was i ( s a a { von einem koburgishen Prinzen, zige Erwähnung, eine einzige Andeutung ? a das Reit streitig, der Lord Aberdeen macht der französischen oe g indeß dieses Recht ih Königin von Spanien einen Gemahl aufzu ns 4 den Slân gelbm- auzumaßen, is der französischen es ingeaciet ber volPommenstin men. Aber ungeachtet jenes Vor L nischen Regierung ließ, erkannte er Wahlfreiheit, die Lord Aberdeen der [spani Baados L aud Gründe haben fönne, einen Bourbon vorzu Pen: 1

m t das ne ründe ciner der Haup N Nen e Lu i R, ngen zu Frankreich zu bleiben, . Nr,

in freundschaftlichen Bett 0 pas thut dagegen Lord Palmerston?

Er brannt Freu len Bulwer zu sagen, daß er den Justructionen Lord

, ts hinzuzufügen habe und keinen der Kandidaten für die A au ín Tite iden oder ‘bekämpfen wolle; aber glei f

Ag

u nimmt er eine Läuterung des Verzeichnisses dieser Kandidaten vor und führt