1847 / 47 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

suchen wir, von dieser Allerhöchsten Bestimmung die Magistrate in den } mahl- und schlachtsteuerpflihtigen Städten in Kenntniß seyen zu lassen und | den Betheiligten anheim zu geben, sh mit ihren Anträgen an die Provin- zial - Steuerbehörde zu wenden, welche wegen der Erstattung der Mahl- steuer ues des dabei zu beobachtenden Verfahrens mit Anweisung versehen worden is}, j usay an den Königlichen Ober - Präsidenten der Provinz Brandenburg :) M S Betreff der Stadt Berlin wird Ew. 2c. überlassen, ebenfalls die | nöthige Anordnung zu treffen uud die von dort etwa zu stellenden Anträge | wegen Erstattung der Mahlsteuer unmittelbar an das Finanz - Ministerium zu verweisen, Berlin, den 28. Dezember 1846, Der Minister des Junnern, von Bodelschwingh.

An sämmiliche Königliche Ober - Präsidenten.

Berlin, 15. Febr. Die Nr, 6 des Amtsblatts des Kö-

niglihen Post-Departements enthält folgende „Grundsäße bei Reduc- tion des aus- und inländishen Porto für die unfrankirte Korrespon- land“: M E O des Erlasses vom 15, Dezember v. J. soll für die un- frankirte Korrespondenz aus England nah Preußen das britische interne orto, so wic das an Belgien, Hamburg oder die Niederlande zu zahlende Die bei den betreffenden Auswechselungs-Aemtern gegen England vereinnahmt werden, wogegen das preußische interne Porto von den Post- Anstalten am Bestimmungsorte zu berehnen ist, Da alle diese Portosähe in englishem Gelde festgestellt worden sind, so muß sowohl bei den Aus- wehselungs-Aemtern gegen England, als bei den distribuirenden Post - An- stalten eine Reduction der zu vereinnahmenden Portobeträge in Silber- groschen stattfinden, in welher Beziehung zur Erleichterung des Rehnungs- wesens bestimmt worden is, daß die bei der Reduction sich herausstellenden Brüche auf resp. £7, 7, % und 1 Sgr. ausgeglichen werden sollen, Es fommen hiernach einzelne Fälle vor, wo durch die doppeltc Reduction der theilweise bei den Auswechselungs- Aemtern, theilweise bci den distribuirenden“ Post - Anstalten zu vereinnahmenden Portobeträge sich eine Erhöhung des im Ganzen zu zahlenden Porto um 5 Sgr herauestellt, Um dieses zu vermeiden, werden sämmtliche Post - Anstalten angewiesen, zu dem seitens der Auswechselungs-Aemter gegen England in Silbergroschen an- gerechneten fremden Porto an diesseitigem internen Porto nur so viel zu berechnen, daß im Ganzen der Gesammt-Portobetrag nicht übersticgen wird, welchen die der obigen Cirfular -Verfügung beiliegende Porto - Erhebungs- Tabelle nahweist, Für einen unfrankirten über Belgien eingegangenen Brief aus England nah Preußen, 5 Loth exkl. s{hwer, hat das Ober-Post- Amt zu Aachen z. B. 8 Pence oder 6% Sgr. an britischem und belgischem Porto zu vereinnahmen und der Post-Anstalt des Bestimmungs ortes anzu- rechnen, Da das ganze für einen solhen Brief zu zahlende Porto nach der gedachten Erhebungs-Tabelle 10 Sgr. beträgt, so hat die leztgedachte Post-Anstalt zur Ergänzung des Gesammt-Portobetrages von 10 Sgr. nur noch 37 Sgr. zu berechnen. Für einen auf diesem Wege cingegangenen 1 Loth exfl. s{hweren Brief, für welhen das Ober-Post-Amt zu Aachen 10 Pence oder 87 Sgr, an fremdem Porto zu vereinnahmen und der Post - Anstalt des Bestimmung®ortes anzurechnen hat, sind seitens der leitercn damit der aus der Porto - Erhebungs - Tabelle zu erschende ganze Portosay von 113 Sgr. nicht überschritten wird gleichfalls nur noch 3% Sgr. zu berehnen, Für einen unsfrankirten, über Hamburg oder die Niederlande cingegangcnen Brief aus England nah Preußen, 2 Loth {hwer, werden von dem diessei- tigen Auswechselungs - Amt gegen England 1 Sh. 4 Pce. oder 13: Sgr, an britisbem internen und resp, hamburger oder niederländischem Transit- Porto vereinnahmt und der Post-Anstalt des Bestimmungsortes angerechnet. Lehtere hat an preußischem Porto hierzu noch so viel zu berechnen, als an dem in der Porto -Erhebungs- Tabelle angegebenen ganzen Portosaye von 20 Sgr. fehlt, nämlich 65 Sgr. Hiernach haben die Post-Anstalten vom Eingange dieser Versügung ab genau zu verfahren. Berlin, den 5, Februar 1847, General - Post - Amt, von Schaper.

Deutschc Bundesstaaten.

Königreich Sachsen. (Leipz, Ztg.) Das Regulativ für die Gelehrtenshulen im Königreihe Sachsen is nunmehr im Buchhandel erschienen. Seit Errichtung des Kultus-Ministeriums im Jahre 1831 sind im Volksschulwesen außerordentliche Veränderungen und Verbesse- ' rungen nah den Bedürfnissen der Neuzcit ins Leben getreten. Das säch- sische Vollsschulwesen erfreut sich seitdem nicht geringer Blüthe. Das, was für das Gelehrtenshulwesen geschehen konnte, bezog sich seither mehr auf äußere zweckmäßige Anordnungen, als auf innere, Dahin gchören die Aufhebung der Gymnasien zu Chemniß und Schneeberg, die Umwandlung des Gymnasiums zu Annaberg in ein Pro- und Realgymna- sium, so wie die Uebernahme der unmittelbaren Leitung und Ausübung der Kollatur - Befugnisse seitens der Negierung hinsichtlih der Gymnasien zu Freiberg, Zwickau und Plauen, Ferner die Gewährung ausreichender Mit- tel zur Unterstüßung mehrerer städtischer Gymnasien, welche auf den Land- pagen Tg wurden und bis zu 12,000 Rthlr. jährlih erhöht wor-

en sind.

Größere Schwierigkeiten boten sich dem Kultus-Ministeriuum in Betreff allgemeiner organischer Bestimmungen über Doktrin und Disziplin dar, Ein den Ständen im Jahre 1834 vorgelegter Gesey -Entwurf war wieder zurückgenommen woiden, Es wurden darauf 1835 die Verhältnisse der Verwaltungs - und Aufsichts - Behörden der städtischen Gymnasien geordnet.

Es erfolgte dann in dcmselben Jahre eine Berathung mit sämmtlichen Gymnasial - Rektoren und anderen Sachverständigen. Doch ers seit 1843 QA O Dis eriam gelungen, den Standpunkt zu gewinnen, von wel- aue aus das längst begonnene und vorbercitete Werk zweckentsprechender erbesserung des Gelehrtenshulwesens erreicht werden konnte. , Das Ministerium ist na vielen Vorlagen , und insbesondere nach Sade A Konferenz im Jahre 1845 im Wesentlichen zu folgenden gelangt: 1) das bisherige Prinzip ist, als dem Zwee eincr

Der Finanz - Minister, von Dúesberg.

Die christli che Bevölke i i pra A „Aatholiten, 10 fee ¿b Io Sites, eben so viel Abyssiniern, Dazu x, , , Syrie! R der eia La Miles Una E E

rivatbesiÿ haben nur weni ; A

theile an [einem Ganzen; alles Andeze i e U r titite An chen-, Klostergut oder Eigenthum frommer Anstalten . V osten Kir- der Helena. ie griechischen Klöster, die reichsten v 3. B. des Hospitals 100 Häuser in der Stadt. n von allen, besigen an

Die gegenseitige Befehdung herrscht i / - Lateinern und Armeviern, und t E ide bie bet en Griechen, Schauplag. Die Griechen haben z, B. die \{önen Marm Aa ihr ihren s{mucken Kapitälern bis zur Unkenntlichkeit übertüncbt D Hie mit nischen Jnschristen durch griechische zu verdrängen, E e latei-

Was in Marseille und Hamburg die Konsulate, das sind in Jetwta lem die Klöster für die Bekenner der verschiedenen Kirchen ; zugleich sind sie die Gasthäuser und Anhaltepunkte für den Reisenden, In dem latei- nischen Kloster San Salvador hängt Louis Philipp's Portrait von ihm selbst geschenkt; unter den zwölf grich isen Klöstern ragt das des S. Constantin hervor, Das armenishe St. Jakobskloster

soll auf der Stelle stehen, wo der Apostel dieses Namens enthauptet wurde;

der Marmorboden der Kirche is mit Mosaik und prächtigen Teppichen ge- ziert, Thüren und Kanzel sind mit Perlmutter belegt, Das Kloster des St. Johannes ist das schönste von allen lateinischen des Mor- andes, von spanischen Franziskanern bewohnt; seine Kirche soll die Ge- tsstätte Johannis des Täufers einsließen. Ueber einem Altar hängt ein Johannes von Murillo. Eine Marmortreppe führt zur Geburtsgrotte /, die in Marmor, Gold und Seide glänzt, Eine Nische trägt die

: Hie praecursor Domini natus est. Auf dem Wege von diesem

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allgemeinen humanistischen Vorbildung zum selbstständigen Be-

triebe der Wissenschaften, insbesondere der historisch-ethischen, entsprechend, in der Hauptsache beizubehalten. 2) Nächst der Religion soll der Unterricht in Spracben, namentlich den klassischen, în Verbindung mit Geschichte und Mathematik, hauptsächlichstes Bildungsmittel sein. 3)

cher Schulen, noch in pädagogischer Hinsicht räthlih sein. 4) Die Frage über das Bedürfniß noch mehrerer höheren Realschulen bleibt weiterer Er- wägung vorbehalten. 5) Der gegenwärtig vorherrshende Unterricht in al- ten Sprachen if quantitativ und qualîtativ zu beschränken; 6) in ersterer Hinsicht, um den Schülern die nöthige Zeit zur Erlernung der erforderlichen Elementar- Kenntnisse in anderen Fächern, namentlih in den Naturwissen- schaften, zu gewähren z 7) in legter Hinsicht, weil diese Schulen nicht phi- lologische, sondern humanistische Bildung bezwecken sollen, 8) Unbedingt er- forderlich ist bei dem Unterricht in den alten Sprachen eine lebendige Dar- stellung des Geistes des Alterthumes mit Rücfsiht auf Sitte, Ge- schichte und Kuliur- Zustände, da hierin für Gcist und Gemüth der Schüler ein weit fruchtbareres humanistisbes Bildungsmittel liegt als in bloßer Sprach- und Literaturkenntniß. 9) Demnach is die statarische Lektüre der alten Klassifer mehr als bisher, insbesondere dic Kritif des Textes, wesent- lich zu beshränfen, die kursorishe aber zu erweitein. 10) Trotz der beabsichtigten Einhcit und Plaiimäßigkeit des Unterrichts in den Gelehrten- schulen ist denuoch Vorständen, Lehiern,, Aeltern und Schülern möglichste Freiheit gewährt, Das Ministirium hat die Anforderungen der Neuzeit nicht unbeachtet gelassen, hat Manches aber noch nicht berücksichtigt oder gedenkt es noch reifliher zu erwägen, da die Gelehrtenschule nicht allein zu gei?reihem Wissen, sondern auch zu tücbtigeni Können ausbilden soll, Es verspricht namentlih noch nähere Bestimmungen über Lehrzicl und Lehrplan in dem mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht 1nd die Ertheilung cines eigenen Disziplinar-Geschzes.

Jn dem Regulativ werden sodann die Gründe crörtcrt, aus welchen der seither bestehende Bildungsweg im Wesentlichen beizubehalten is, Der Gymnasial - Unterricht soll humanisti\ch im weitesten Sinne scin, d. h. die Scele dcs Menschen allseitig ausbildend, weshalb er vor Allem er- zichend scin muß, Hierzu is kein Unterrichts - Gegenstand geeigneter, als die altklassishen Sprachen, und zwar aus zwci Gründen: 1) sie sind das geeignetste erzicehende (formale) Bildungsmittel, 2) sie garen fur den wissenschaftlih Gebildeten den größten materiellen Nuten, Es wird dargethan, daß kein anderer Unterrichtszweig, noch eine neuere Sprache, selbst die Muttersprache nicht, die Gesammtheit der Vor- züge, welche die altflassishen Sprachen und der Geist des Alterthums ge- währen, in sih in gleihem Maße vereint, und wic cin wahrhaft huma- nistish er-ichender Unterricht nicht allein sür den Gelehrten, sondern für Jeden im Volke im Grundsaze der gecignetste is, ohne deshalb der für mannigfache, selbst höhere Berufszweige realistisch -tednishen Vorbildung zu nabe zu treten, Das Negzulativ entiält sodann die Bestimmungen über die allgemeine Verfassung der Gelchrtenschulen, und zwar zuerst in Betreff der Stellung der Anstalten zu decn Behörden, sodann in Betreff der Aus- übung des Ober-Aufjichtêrechtes dur das Ministerium, endlich in Betreff der inneren Einrichtung der Gymnasien, sowohl in objektiver, als in sub- jeftiver Hinsicht, N Dem Lehrplan enilehnen wir felgende Punkte: Angenommen isst für den Unterricht ein Zeitraum ven 9 Jahren, von denen 6 auf das Gymna- sium und 3 auf das Progymnasium, auf jede dcr 6 Klassen abcr in der Regel 15 Jahre kommen sollen, Die wöchentlichen Lehrstunden sollen im Progymnasium die Zabl von 36, in den unteren Klassen des Gymnasiums die Zahl von 34 und ín den Oberklassen die Zahl von 32 nicht überstei- gen; Turn-, Musik- und Zeichnenstunden sind dabei ungerehnet, Zur Auf- nahme in das Progymnasium is cin Alter von 9, zu der ins Gymnas;um das von 12 Jahren erforderlich. Jn Betreff der Vertheilung der verschie- denen Lehrgegenstände sollen der deutschen Sprache in der 1., 11, und V, Klasse à 3 Stunden, in 111, und 1V. à 2 und in V1, 4 Stunden gewid- met weiden z der lateinischen Sprache à 10 Stunden, außer in 1. und 1, nur à 8—9; der griehishen Sprache à 6 Stundenz der französischen in den Gymnasial-Klassen à 2 Stunden ; der Religionslchre à 2 Stunden, nur in V, und VI, à 3—4 Stunden; der Mathematik durchgängig à 4 Stun- den, nur in V, 3 St., außerdem sür Physik in 1, u, 11, à 2St,z der Ge- schichte in V, u. VI, à 3St,, übrigens à 2 St,; der Geographie in 111—VŸ,à 2 St, und in VIl. 3 St.z der Naturgeschichte in 111. V]. à 2 St,z; der philosoph. Propädeutik in 1. 1 St., so daß auf das Deutsche 17 St., auf Latein 56—58 St., auf Griehish 28—30 St,, auf Französish 8 St,, auf Neligion 14—16 St., auf Mathematik 23 St., auf Physik 4 St., auf Ge- schichte 14 St,, auf Geographie 9 St., auf Naturgeschichte 8 St. und auf philo, Propädentik 41 St., in Summa wöchentlih irögesammt aber 182 bis 188 St, kommen, Außerdem sind für hebräisch Lernende in 1. und [ll. è 2 St,, für Schönschreiben in 1V. 1, in V. und VI. à 2 St., für Ge- sang in 1.—I1V. à 1 St,, in V. und VI. à 2 St, bestimmt, für Turner aber is keine Zahl festgeseßt. Jm Allgemeinen sind die lateinische Sprache, Mathematik

shränkt wo1den. Die Anforderungen an die Progymnasiasten weichen von der srühercn Norm wenig ab, das Ziel der Gymnasien aber hat cines Theils Erweiterungen, anderen Theils zeitgemäßcre Bestimmungen erlitten. In Vetreff des Unterrichts in den aliklassishen Sprachen wird empfohlen : 1) cin passender Wechsel der zu erklärenden griechischen und lateinischen Au- toren, von denen in der Negel niht mehr als zwei aus jeder Sprache, und zwar ein Prosaiker und cin Dichter, in einer Klasse neben einander zu le-

riges Maßhalten zwischen sprachliher und sacbliher Erflärung bei dieser leßteren, namentlich zur Vermeidung ciner übertricbenen und auf- halteiden Ei1örierung grammatischer, fritisher und anderer nur ven fünftigen Fachgelehrten zu beachtender Einzelheiten, überhaupt eine solhe Behandlung der altklassishen Schriften, wodurch dem Schü- ler eine Fertig!eit im Verständniß dersclben angebildet, derselbe in den Geist des Alterthums eingesüh:t und dadurch eine lebendige bleibende Freude an dem Lesen der Klassifer in ihm erwect werden fann; 3) die Auswahl der privatim zu lesenden Autoren, vorzugsweise fkursorisch, so wie cine zwcck- mäßige und erfolgreiche Leitung und Beaufichtigung dieser Privatbesd äf:i- gung, Besprechungen über die Wochenacbeiten und Korcekturen und Ande- res. Auch soll der Urtext griechischer Autoren ins Deutsche, nicht ins La- teinische, überseßt, und wenn auch beim Juterpretiren derselben, so wie der

chung, in deren Grottenkapelle Eli‘abeth den Lobgesang der gebenedeiten Maria vernommen haben soll, Jn einer Felspartic der Johanneswüste i die kühle Grotte, in der sich der Täufer auf sein Predigerthum vor- ereitete.

Auf dem jüdisc{en Gottesacker, der sih am Fuße des Oclberges südlih von Gethsemane e1istreckt, stchen zwei uralte Monumente, die Grä- ber des Zacharias und des Absalom genannt, troy zweitausendjährigen Alters unversehrt, Jm vierten Jahrhundert bezeichnete der Pilger von Bordeaux die beiden Monolithe als die Gräber des Hiskias und Jesaias. Sie sind aus dem Felsen ausgehauen, der sie noch guf drei Sei- ten umgiebt, Der des Zacharias ist ein 30 Fuß hoher Monolith: auf dem viereckigen Hauptfkörper, dessen mit Bärenklau geshmückter Karnies auf Säulen mit joníshen Kapitälern ruht, steht eine 412 Fuß hohe Pyramide. Das Ganze, etwa 80 Fuß im Umfang, nimmt sich wie ein kleiner Tempel aus.

Das Monument des Absalom gleicht dem vorigen; nur erhebt sich auf dem Karnies ein kuppelartiger Thurm, dessen Spiye einen offenen Blu- menkelch bildet. Jn dem ödcn Junern liegen viele Steine, welche die Mos- lems hineinwerfen, wenn sie ungerathene Söhne ve1sluchen.

Eine andere Grabhöhle wird nah Skt, Jakobus benannt, in wel- esl der Apostel nicht begraben sein, sondern nur seine Zuslucht gefunden haben oll, als „sein Meister im Grabe lag. schon t „Gräber der Propheten“ sind cin uraltes Mausoleum, das O Zolepyus bei der Belagerung durch Titus nennt, und zwar nennt benha if as Taubenhaus“, weil die Grabunischen darin wie in einem Tau- fn D angebracht sind, ‘in zwei Reihen über einander, die Halbkreise bil-

en, Das Ganze is ein unterirdischer , im Kalkfelsen ausgesührter Bau.

zur Johanneswüste begegnet man dem Kloster dex Heimsu-

In dem Dorfe Siloam liegen Gräber und Wohnungen der Leben- den uns einander ; ín manchen Grabstätten hausen irten und Heerden. sh endorf: kehrte nach Jerusalem zurück und ging in die Kirche

ie gleichbere- tigte Bchandlung eines anderen, namentli des Unterrichtes in den Natur- | wissenshaften, würde weder der eigenthümlichen praktischen Bestimmung sol-

und Naturgeschichte reichlicher als früher bedacht, das Französische hingegen be- |

sen sind, 2) das Verhältnis der kursorischen zur statarischen Lektüre; gehö-

lateinishen Autoren, in der Regel die lateinishe Sprache zu gebrauchen ist, doch für shwierigere Erklärungen die deutsche Sprache zvorugsweise ange- wendet werden, Es werden dann die geeigneten Schriftsteller für jede Klasse namentlich aufgeführt und ein näherer Unterrichtsplan über jeden nes Zweig des Unterrichts festgeseßt, Methode, Auswahl und Ziel betreffend,

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Das Finanz- Ministerium hat nachstezende Bekanntmachung erlassen: „Unter Be- zugnahme auf die Bekanntmachung vom 28, Dezember v. J., die einstweilige Aufhebung der Eingangs-Abgabe für Getraide und Hül- senfrüchte betreffend, wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden is, auch die Eingangs - Abgabe für aus Ge= traide aller Art verfertigtes Mehl bis zum 1. August d. J. aufzu- heben. Es fann daher bis zu diesem Tage das aus Getraide aller Art verfertigte Mehl steuerfrei eingehen, und bedarf es dazu der laut der vorerwähnten Bekanntmachung bisher erforderlich, gewesenen be- sonderen Bewilligung niht weiter.“ j

Nach dem General-Extrakte aller Geborenen, Konfirmirten, Ko= pulirten und Gestorbenen in dem Königreiche Hannover vom 1. Ja- nuar 1845 bis dahin 1846 betrug in jenem Jahre 1) die Zahl der Geborenen, einshließlich 2179 Todtgeborner, 56,918, 1290 mehr als im Jahre 1844; 2) die Zahl der Konfirmirten 34,747 oder 942 weniger als 1844; 3) die Zahl der fopulirten Ehepaare 13,257 oder 189 mehr als im Jahre 1844; 4) die Zahl der Gestorbenen 37,889 oder 1222 weniger a!s im Jahre 1844, darunter in einem Alter von 91 bis 100 Jahren 54 Männer und 65 Frauen; 5) der Ueberschuß der lebendig Geborenen über die Gestorbenen betrug 16,850.

Herzogthum Anhaît-Deßau. _Die am 13. Februar erschienenen neuesten Nummern der Geseß-Sammlung enthalten den zwishen dem Herzogthume Anhalt-Deßau und dem Königreich Belgien abgeschlossenen Vertrag wegen gegenseitiger Auslieferung der Angeklagten und Verbrecher und einen Nachtrag zu dem Gesehe über Beschränkung des Lotteriespieles; der lebtere lautet folgendermaßen :

„Die im Gesche §§. 7 und 1l festgeseßten Geldstrafen werden híer- mit auf das Spielen und den Vert:ieb von Lotterícloosen und Loosen oder Promecssen zu Büter-Lotterieen beschränkt, Bei bloßen Ausspielungen da- gegen we,dcn die Spieler mit dem vierfacben, Veitreiber von Loosen aber mit dem achtfahen Einlaze-Betrage der in jedem einzelnen Betretungsfalle gcfpielten oder vertriebenen Loose bcstraft z auch trifft den Ausspieler, als solchen, wenn er anhalt-deßauischer Unterthan is, dieselbe Strafe, wie die Loosvertreiber. Jm Falle des Unvermögens, die Geldstrafe zu erlegen, tritt verhältnifmäßige Gefängnißstrafe cin. Was die Confiscation der Ge- winne anlangt, so bleibt es allenthalben bei den seitherigen geseulichen Be- stimmungen. Dem Angeber soll auch fünftig, wie §, 12 des Geseyzcs be- stimmt ist, die Hälfte der Geldstrafe überlassen werden. Die andere Hälfte der Strafgelder und den eiwanigen Gewinn aber erhal!en zu einem Drit- theile das Zwangsarbeitshaus it Zerbst und zu zwei Drittheilen die Ar- menfkassen derjcnigen inländischen Gemeinden, zu welchen ‘der Angeber und der Angeschuldigte gehören, resp. zu gleichen Theilen, Die (Geldstrafe für bloße Ausspielungen, so weit sie nach Vorstehendem nicht dem Angeber zu- fällt, so wie der Eclós aus den fonfiszirten Ausspielungs-Gewinnen, wer- den wie die übrigen Polizei-Strafgelder verrechnet,“

Freie Stadt Hamburg. Das Handlungshaus Friedrich Heeren u. Comp. zeigt in der Börsenhalle an, daß si in Ma- drid unter dem Namen „Peposito General del Comercio y de la Tndustria en Madrid” eine Actien-Gesellshaft gebildet hat, deren Kapital 25 Millionen Realen, oder circa 1% Millionen Rthlr, beträgt, und welche eine permanente Ausstelluug spanischer , englisher und französisher Fabrikate bezweckt, Gedachtes Handelshaus ist ermäch- tigt worden, im bevorstehenden Frühjahre mit den ersten F AEEAE Schiffen, für Rechnung der Gesellschaft, reichhaltige Sa Bon allen demselben passend erscheinenden Erzeugnissen deutlher ewer þ- thätigkeit cinzuliefern, und fordert demnach auf, thm Pro e- Sorti- mente zur Auswahl nebst Preis - Verzeichniß vorzulegen oder einzu- senden, wobei bemerkt wird, daß die Probe-Sortimente der Art sein müssen, daß ein jedes als fompletes Ganze zum Verkauf geeignet ist. Zuagleich is das obige Handlungshaus von der Gesellschaft ermäch- tigt worden, auf etwanige Consignationen Vorschüsse zu leisten,

Oesterreichische Monarchie.

Klausenburg, 30. Jan. Der hiesige Landtag ist fortwäh- rend mit der Regulirung der bäuerlichen Verhältnisse beschäftigt. Es ist in dem Geseßz-Entwurfe vorgeshlagen worden, auf Vermessungs= Karten gegründete Grundbücher anzulegen. Ein Exemplar derselben soll bei dem Komitat, das andere in der Gemeindelade aufbewahrt werden, doch kann jeder Botheiligte Abschrift davon erhalten, Die Kosten der dabei zugleih vorausgescßten Zusammenlegung der einzel= ten adeligen Antdeils-Vesißzer sollen von den Gutsherren bezahlt, aber von der Staatskasse dem Lande vorgeschossen werden, Die Kasse zieht die Kosten dadurch ein, daß sie entweder den Branntweinshank eines Gutöbesißers oder dessen anderweite Regalien verpachtet oder einen Theil der Grundstücke dem- jenigen Antheilsbesißer so lange in Pfand giebt, bis diese Kosten bezahlt sind. Der vorliegende Geseß-Entwurf geht davon aus, daß die bäuerlihen Grundstücke genau von den herrschaftlichen zu trennen, für bäuerlihen Grund aber Alles anzusehen, was sih im Jahre 1820 im Besiy der Bauern befunden, wenn nicht ein Anderes streng nahgewiesen werden kfaun, Rodungen aber, welche ohne Genehmit= gung des Gutsherrn ‘gemaht worden, fönnen stets zurückgenommen

des heiligen Grabes. An einer der Säulen ihres Portals steht der Name

Dandalo's, des tapferen Dogen, der vor 600 Jahren hier stand. Jn der Kirche wurde Gott in verschiedenen Zungen gelobt: ein lateinischer Padre las Messe, Orientalen lagen auf den Kunieen, das Haupt vom Turban ent- blóßtz in der Kapelle der Helena fungirten armenische Priester, strogend von Pracht; Kopten wandelten umher, in armen Gewändern, mit leiden- den Mienen z Franziskaner in ihren dunkelbraunen Kutten hielten eine Pro-

j; / ; loß.

ion, der sch auch der Pilger, eine Wachskerze in der Hand, anschloß. e Die L A N Penften eine fromme Wichtigkeit 2OBO d die jedoch dem Glauben oft zu víel zumuthet. Beim Hause des Gouverneurs nahe am Stephans - Thorc läuft die via dolorosa aus und mündet in die

ire. J ause des Gouverneurs ist das Zimmer, wo Christus S eiads e Gericht gesührt wurde. Nahe dabei der verfallene Gerichtésaal des Pilatus, so wie im ersten Stockwerk der Altan, wo Pi- latus das Ecce homo ans Volk richtete; mitten auf dem Scbmerzenswege das Haus des reihen Manncs, vor welchem der arme Lazcerus gelegen. Beim Tempel will man die Stelle erkennen, wo Christus die Ehebrecherin freisprah. Am Berge Zion steht eine Kirche, wo er dem Blinden Koth auf das Auge legte. Eine Straße hicß ehedem nah dem Judasbogen, an dem \sich Judas erhängt hatte. Das Haus des Zebedäus, wie des Phari- säers, wo Magdalena die Füße des Herrn salbte, wird gekannt. Die Kirche der S. Anna enthält die Grotte dir Empfängniß Mariä. Wo der Hahn stand, der dem Petrus krähte, wo Petrus weinte, wo Salomo gesessen, um die Tempel - Arbeiter zu beobachten, wo der gewöhnliche Siß des Elias war, wo der versluhte Feigenbaum wuchs Alles wird gewußt und gezeigt. 24.

werden, wenn sie vor dem Jahre 1820 gemahht sind, au können solche zurückgenommen werden, die mit Genehmigung des Gutsherrn gemacht sind, wenn sie mehr betragen, als das ganze Dorf zur Aus= stattung der erforderlihen Bauerhöfe bedarf. Wenn fünftig solche Rodungen ohne Genehmigung des Gutsherrn erfolgen, so fann er sie binnen drei Jahren ohne Weiteres zurücknehmen, später aber nur im Rechtowege. Wenn seit 1820 bäuerlihe Stellen nicht beseßt ge- A sind, so müssen sie dennoch als bäuerliher Grund behandelt erden,

Nath diesem Gesehßentwurfe sollen die Bauerhöfe nah Maßgabe der Ertrags-Fähigkeit und der anderweit auf Erhöhung oder Ver- minderung des Grundwerths Einfluß habenden Verhältnisse in drei Klassen eingetheilt und dana ihre Grundstüfe abgemessen werden, jedo so, daß jeder Bauerhof im Dorfe zum Haus und Garten X Joh oder 800 Quadrat-Klafter angewiesen erhält. Wo die ökono-= mischen Verhältnisse am vortheilhaftesten sind, soll jeder Bauerhof 6 bis 10 Joh Acker und 2; —4 Joch Wiesengrund erhalten, bei mit- telmäßigen Verhältnissen 5—12 Joch Ader und 3“=4—5 Joh Wiesen ; wo aber die öfonomischen Verhältnisse am wenigsten vortheilhaft sind, soll jeder Bauerhof mit 10—14 Joh Adckerland und mit 4%—6 Joch Wiesen ausgestattet werden. Doch können auch solche halbe Bauer= höfe, jedoch nit kleinere bäuerliche Besißungen stattfinden. Wo möglich soll ein solcher Bauerhof in einer zusammenhängenden Fläche angewiesen werden, und pur wenn die Bauern das nicht wünschen, darf es höchstens in drei Parzellen geshehen. Wenn es irgend möglch, sollen so viele Bauerhö*e bleiben, als bisher vorhan- den waren, wenn sie auch noch so klein wären. Diejenigen ländlichen Besißungen aber, welche fein Feld hatten, sollen als Häuelerstellen bleiben, So viel als móöglih soll auf ganze Bauergüter gehalten werden, und zwar auf das oben angegebene Maximum; wo dies nicht auszuführen, fann das Minimum stattfinden, daß halbe Bauernhöfe nur dann errihtet werden, wenn es nicht anders geht, und dabei so viel als möglich das bisherige Verhältniß beobachtet wird. Sind alle bisherigeu Bauern nah dem geseßlihen Maßstabe ausgestattet, jo jollen die bisherigen Häusler Bauergüter erhalten, und wenn es nicht möglich sein sollte, den bisherigen Bauergrund dur Errichtung von neuen Bauerhufen anzubringen, so soll derselbe unter die ande= ren Bauern vertheilt werden, wofür sie dann verhältnißmäßig mehr Dienste zu leisten haben, Nur an solhen Orten follen den Bauern Weingärten gegeben werden, wo sie solhe bisher gehabt haben.

Von solchen bäuerlichen Besißungen darf in feinem Fall etwas verkauft werden, selbst nicht mit Bewilligung der Herrschaft; sollte diese aber selbst ein solhes Grundstück bedürfen, so muß dafür eben so viel gegeben werden, damit der Bauerhof stets in seinem vollen Bestande bleibe, Von kem bäuerlihen Grunde muß der Betrag eines ganzen Bauerhofes für die Schule festgestellt werden; wo das bäuer- lihe Feld dazu nicht hinreiht, muß die bäuerliche Kommission dafür sorgen, daß die Herrschaft den diesfalsigeu Grund hergebe, Wo die Bauern bisher Hutung gehabt haben, sollen sie solhe eben- falls erhalten, wo sie auf herrschaftlihen Feldern geweidet haben, fönnen sie keine erhalten; wo aber die Herrschaft keine Dominial-= oder Allodialgründe gehabt hat, darf sie auch nicht mit den Bauern hüten, besonders wenn sie dieses Recht bisher niht auf den Bauergütern ausgeübt hat, und wenn die Weide nur für das Zugvieh der Bauern hinreiht. Wo hinreichende Hutung is, soll der Bauer bis 20 Joh zur Hutung erhalten. Wo viele dieser Hutungen im Gemenge liegen, sollen dieselben getheilt werden. Die jedem An- theilsherrn gehörigen Acker-Ländereien und die den Bauern desselben gehörigen werden zusammengerechnet und nah dem dadurch festge- stellten Verhältniß auf die Weide getheilt, Von dem Antheil eines jeden sollen die Bauern drei Viertel und die Herrschaft ein Viertel erhalten. Bleibt nah Zutheilung des Maximums von 20 Joch noch Hutung übrig, so soll dieselbe nah dem Verhältnisse der Allodial- oder Dominial - Aecker jeder Herrschaft zugemessen werden; diejenigen Herrschaften, welhe keine Bauern besißen, erhal- ten aber von diesem Ueberschusse nihts. Haben die Bauern bisher Waldnubßung gehabt, so behalten sie dieselbe, aber unter der Oberaufsicht der Herrschaft ; haben sie den Wald selbst verwüstet, so fann die Herrschaft niht angehalten werden, den Bauern einen ande=- ren Wald zu geben. Haben tie Bauern das Holzungsrecht außer der Feldmark gehabt, so behalten sie dasselbe nur so lange, als sich die= ser Wald in den Händen Eines und desselben Besilzers befindet, Die Urbarial-Kommissionen sollen dafür sorgen, daß den Bauern statt der bisherign Forstnußung ein angemessener Theil des Waldes zur abge- sonderten Benußung überlassen werde. :

Rußland und Polen.

TWarschau, 11. Febr. Der Administrations-Rath des König- reichs Polens hat auf Vorstellung der dirigirenden Finanz= und Schaß=Kommission befohlen, daß vom 20, März bis zum 1, August 1847 die Ausfuhr von Roggen, Gerste, Haser, Mehl und Grüße jeder Art verboten, das Branntweinbrennen, gemäß den eingereichten Declarationen, aber nur bis zum 19, März 1847 gestattet sein soll,

Fran r c

Deputirten-Kammer. Herr Duvergier de Hauranne {lug zu dem die Finanzen betreffenden 7ten Paragraphen der Adresse folgenden Zusaß als Amendement vor: „Die Lasten, welche auf den Schab drücken, legen uns die Pflicht auf, Orduung und Sparsamkeit in den Finanzen des Staats wiederherzustellen‘“’; was jedoch verwor- fen wurde, und der Marquis von Castellane nahm sein (gestern erwäh::tes) Amendement wieder zurück, da der Berichterstatter der Kommission, Herr Vitet, erklärte, daß diese sih über folgende ueue Fassung des vorliegenden Adreß - Paragraphen verständigt habe: „Wir hören mit Befriedigung, daß, ungeachtet der Ursachen, welche den Fortschritt der Staats - Einnahmen hätten unterbrechen können, diese niht aufgehört haben, sih zu verbessern. Aber wie groß auch das Vertrauen zu Frankreihs mächtigen Hülfsquellen sein mag, jo legen doch die unerwarteten Lasten, welche in diesem Jahre auf den Schaß drücken, und die Nothwendigkeit, das Gleichgewicht zwischen Ausga- ben und Einnahmen herzustellen, uns die Pflicht auf, bei der Prüfung aller Finanz=Gesebe. mit der aufmerksamsten Sparsamkeit zu Werke zu gehen. Besonders werden wir uns davor hüten, die Einführung irgend einer neuen, nicht dur offenbare Nothwendigkeit geretfertigten Aus- gabe zuzulassen.“ Ju dieser Fassung wurde der Paragraph von der Kammer angenommen, Bei dem 8ten Paragraphen, der nun an die Reihe fam und die verschiedenen vorzuschlagenden Reformen betrifft, erklärte der Unterrihts-Minister auf cinc an ihn gerichtete Frage, daß die Regierung im Laufe dieser Session einen Geseß-Entwurf über den Elementar- und einen anderen über

den mittleren Unterricht einzubri j j Daknide: verbaak, ch zubringen gedenke, Hierauf wurde die

__ Paris, 10, Febr, Der türkische Botschafter hat Herrn Guizot c neue Note seiner Regierung, wie es Dei d. Protestation, ia ezug auf die Angelegenheit des Bey's von Tunis, zugestellt. Ü An Herrn Berryer's Rede über die spanishen Heirathen belobt ie Presse, daß er anerkannt, wie die Regierung in die wahre Po-

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litif Frankreihs eingelenkt habe. Die Unterdrückung des salischen Geseßes durch Ferdinands VI[. Testament sei ein dem Juteresse Franfreihê# zuwiderlaufezder Akt gewesen, weil dadurch Thor und Thür für alle fremden Bewerber um die Hand der zur Nachfolge auf den spanischen Thron berufenen Fürstinnen geöffnet worden sei. Es sei daher Frankreihs Sache gewesen, diesem Fall und der daraus erwachsenden Gefahr vorzubeugen. Es habe das gethan, in- dem es von Anfanz an erflärt, daß cs sich jeder Com- bination widerseßen werde, welche die spanische Kronc dem Hause Bour= bon entfremden fönne; und diesen im voraus ganz Europa angekündigten Zweck habe Frankreich erreicht. Es sei das ein großes Resultat, welhes die Verbindung Frankreihs und Spaniens enger geknüpft, und welches die seit langer Zeit von eifersüchtigen Mächten, beson- ders von England, eingeleiteten Bemühungen vernichte, Frankreich zu hindern, seinen Einfluß jenseits der Pyrenäen solid zu begründen. Der Constitutionnel dagegen nennt Herrn Berryer's Rede von An-

fang bis zu Ende eine Jroniez; er habe gethan, als nehme er die |

Politik des Ministeriums für Ernst, für eine tiefangelegte Combination, und daran die großartigsten Entwickelungen mit unbarmherzigster Jro= nie geknüpft, während es doch klar sei, daß das Ministerium blos nihts Bedeutendes und Gefährliches zugleih gethan habe.

Es wird jeht in der Presse die Präliminar-Uebereinkunft vom 28. August 1846 zwischen dem französishen Bolschafter Grafen Bresson und Herrn Jsturiz, dem spanischen Minister-Präsidenten, we=- gen der Montpensitershen Heirath, mitgetheilt. Nach dem gewöhn- lichen Eingang über die Vollmachten der beiden Unterhändler und nachdem ter beschlossenen Vermählung der Königin mit dem Herzoge von Cadix gedaht worden, heißt es darin: „Es wird stipulirt, ver= einbart und bestimmt durch gegenwärtige Akte, daß, aus eigener Zu- stimmung und nach bereits von ihren erlauchten Aeltern eventuell er- theilter Einwilligung, die Vermählung Jhrer Königl. Hoheit der Jn- fantin Donna Maria Luisa Fernanda de Bourbon mit Sr. Königl, Hoheit dem Prinzen Antoine Marie Philippe Louis von Orleans, Herzog von Montpensier, jüngerem Sohne Sr. Majestät der Königs der Franzo- sen, stattfinden soll, Die Diskussion der Ehepakten, der Artikel der- selben und der Juteressc-Fragen, die daran sih knüpfen, bleibt vor= behalten, Sobald die definitive lebereinkunst von den. hohen fontra- hirenden Theilen vollständig geordnet und genehmigt is, soll die Form und der Zeitpunft der Erflärung dieser Vermählung und ihre Voll- ziehung bestimmt und in der Art angeseßt werden, sie, so viel als sich wird thun lassen, der Erklärung und Vollziehung der Vermäh- lung Jhrer Majestät mit dem Herzoge von Cadix, Königl. Hoheit in der Königlichen Residenz zu Madrid, und in Person, deizugesellen. Zur Beglaubigung dessen 2c.“

Ueber die Veränderungen, welche der Papst mit der römischen Jurisdiction vorgenommen hat, giebt die Presse folgende Aufschlüsse : ¡„În Rom herrschen zwei Rechte, das bürgerlihe und kanon:sche Recht ; beide sind Staatsgeseße, wenngleih verschieden an Wichtigkeit und Ursprung, indem das bürge:lihe Recht von dem römischen Rechte und den Entscheidungen des weltlihen Souverains ausgeht; das zweite aber in den Kanons ter Konzile und der Defretalen der Päpste wour- zelt, Die Kriminalgerichts - Höfe, welhe durch die Verordnung vom 1, Januar rekonstituirt worden sind, gingen aus dem Civil - Rechte hervor und entschieden nah demselben; ihre Reform war demnach eine einfahe Frage der Form, der Zeitgemäßheit und des festen Willens. Der Gerichtshof des Vikariats hingegen ressortirte von dem fanonischen Rechte; seine gänzlihe Aufhebung war niht unmögli, war aber mit großen Schwierigkeiten verbunden. Durch einen Mittel= weg wird mau denselben zu eutgehen suhen. Die Sachen, welche vom Vikariat entschieden worden, sind religiöse und Vergehen gegen die guten Sitten. Diese leßteren werden hinführo seiner Kom-= petenz entnommen und gehen zum gewohnlihen Tribunal del Governo über, eben so die religiösen Vergehungen, wenn sie von Laien begangen werden. Die religiösen Vergehen aber, welche sich Geistlihe zu Schulden haben kommen lassen, verbleiben der alten Gerichtsbarkeit. So wollen es die Kanons. Der Geistliche darf nur durch Geistlihe gerihtet werden. Auf jeden Fall wird aber eine wichtige Modification die Machtvollklommenheit des beibehaltenen Ge- rihtshofes beshränfen. Seine Functionen werden sich auf die An- wendung des Gesebes beschränken, während eine Versammlung von zehn Geistlichen, welche dem Gerichtshofe beigefügt wird, das Verdikt aussprechen soll. Das kommt einem Versuche, das Geshworenenge- riht in die Kriminalprozedur einzuführen, gleih. Die Regierung wird sih hierauf mit den Reformen in der Verwaltung des Schaßes und der Douane beschäftigen. Ueberhaupt wird der erste Monat des Jahres 1847 eine bedeutende Rolle in der Geschichte des jeßigen Papstes einnehmen, wenn das Begehren nah einer Gemeinde - Ver= fassung, welches vor furzem die auf dem Kapitole vereinten Konser= vatoren und Vorsteher der Stadtviertel stellten, vom Papste ange- nommen wird,“

Das von dem Zuchtpolizeigeriht auf die Denunciation des Erz- bishofs von Paris gegen mehrere Buchhändler, die ohne erzbischöf= liche Autorisation Andachtsbücher gedruckt hatten, vor längerer Zeit gefällte Straf - Urtheil ist jeßt durch ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes von Paris für null und nichtig erklärt und die Buch- händler sind durchaus freigesprochen worden. Der Erzbischof haite nämlih mit mehreren Buchhändlern einen Kontrakt geschlossen, durch den er ihnen gegen Zahlung von 3000 Fr. zur erzbishöflihen Kasse das ausschließlihe Recht des Verlags solher Schriften gestattete, und anderen Buchhändlern, die neue Auflagen von approbirten Er- bauungsbüchern machen wollten, jedes Gesuh um Autorisation ab= geshlagen. Als sie dennoch die Sachen drucken ließen, ließ er sie vor Gericht fordern, wo das Urtheil erster Jnstanz, wie oben bemerkt, zu seinen Gunsten ausfiel, Die zweite Junstanz hat im entgegenge- seßten Sinne entschieden. i

An die Stelle des Grafen von Salvandy, der doppelt gewählt war, zu Lectoure und Evoreux, und für leßteres optirt hat, is für Lectoure der konservative Kandidat, Graf von Laferronays, zum De- putirten ernannt worden. Sein Gegner war Herr Aylies, Kandidat der vereinigten Opposition.

Bis zum6, Februar waren in Paris bei der Central-Unterstüßzungs- Kasse für die Loire - Uebershwemmten 2,312,770 Fr. freiwillige Bei= träge eingezahlt worden. F

Es hat sich hier eine Actien-Gesellschaft gebildet „für den An- fauf und die Urbarmachung unbebauter Ländereien in Frankreich.“

Herr Charles de la Ferronays soll mit einer diplomatischen Mission nah Deutschland beauftragt werden.

Baron Pasquier der Aeltere, erster Wundarzt des Königs und Mit- glied des Sanitäts-Kollegiums der Armee, ist am Sonnabend, nah langer Krankheit, in seinem 74sten Lebensjahre gestorben.

x Paris, 10, Febr. Die Deputirten-Kammer sebßt heute die gestern abgebrohene Berathung über den 8ten Paragraphen des Entwurfs der Adresse fort, Der lebte Redner gestern war Herr Victor Grandin, Deputirter von Rouen, gewesen z derselbe hatte die Bestrebungen der sogenannten Freihandelsmänner niht ohne Geist und mit unverkennbarem Glück angegriffen, und Herr Blanqui, De- putirter von Bordeaux, einer der Vorkämpfer det Theorie der Han- delsfreiheit, hatte, nahdem Herr Grandin geschlossen, angekündigt,

daß er ihm antworten werde, Als nun heute die Sißung dur den

Präsidenten für eröffnet erklärt und das Protokoll verl

stieg Herr Blanqui die Tribüne: Herr Bc sagte n rere seiner Kollegen und die Regierung gestern angegriffen, Diesen Angriff müsse er zurückweisen. erselbe habe behauptet, die Regie rung habe mehrere Oekonomisten ermächtigt, solche, die in, und Andere die außerhalb der Kawmer seien, Dofktrinen zu verbreiten. welhe die Jndustrie und den Handel stören fköanten,. Diese Doktrinen aber seieu niht neu, in Frankrei seien sie entstanden und würden von hervorragenden Köpfen getheilt. Um sie- aber öffentlich auszusprehen, habe es einer Ermächtigung bedurft von Seiten der Behörde. Man habe daher von der Regierung die Erlaubniß zur öffentliben Ansprahe an das Publikum erlangt, wie es habe ge= schehen müssen. Da nun die Versammlungen der Shußmänner er= laubt worden seien, so habe fein Grund vorgelegen, die der Fteihan= delôsmänner zu verbieten. Eine Stimme links: Warum hat man die Association der Arbeiter verboten? Herr Blanqui: Das große Argument des Herrn Grandin sei: die Freihandelsmänner sprächen zum Vortheile der Engländer. Nebenbei habe Herr Grandin es sich zum Verdienst angerehnet, nicht englisch zu verstehen. Das möge jeßt ein Vortheil sein, aber man müsse diesen Vortheil niht benußen wollen, um die zu demüthigen, die englisch verständen. (Gelächter) Es sei aber nicht das erstenmal, daß man die Freihandelsmänner beschuldigt habe, von England bezahlt zu sein. Er freue sih, eine so erhabene Tribüne zu haben, von welcher er öf= fentlih diese Anklage Lügen strafen könne. Auch die Anschuldigung müsse er zurücweisen, als gelte es, die Arbeiter gegen die Fabrifher= ren aufzuheßen. Herr Grandin habe auch gesagt, die Regierung be= zahle Professoren, um Doktrinen zu lehren, die dem Handel und der Judustrie \{ädlich seien. Dieses Resultat hätten aber ihre Doktrinen nicht. Was aber die den Professoren gelassene Lehrfreiheit betreffe, so beweise dies, daß die Regierung liberalere Jdeen habe als Herr Grandin (Murren links), denn das sei nicht l'beral, wenn man dem Gegner den Mund verschließen wolle, Herr Grandin: Der Red= ner stelle niht in Abrede, ein Mitglied der Regierung zu einem der Freihandelêsmänner gesagt habe: „Seid die Stärkeren, und wir wer=- deneuch unterstüßen,““ Er nehme Akt von dem Schweigen des Herrn Blanqui über diesen Punkt, Herr Blanqui: Jch verlange das Wort, Der Präsident: Er glaube, diese Debatte sei besser angebracht bei dem Douanengeseß. (Allgemeine Zustimmung.) Herr Roger (du Loi= ret) fragt den interimistischen Großsiegelbewahrer, wie es mit den im Kriminalgeseßbuch einzuführenden Modificationen stehe. Herr Dumon autwortet: Von allen Königlichen Gerichtshöfen seien Gut- achten verlangt worden, und wo möglich werde ein Gesetßz=- Entwurf vorgelegt werden. Herr von Laplace fragt den Minister der aus= wärtigen Angelegenheiten, wie es mit den Unterhandlungen mit Rom in Betreff der religiösen Anstalten stehe? Herr Guizot: „Diese Unterhandlungen dauern fort, Die Gesehe über die religiösen Ge- sellshaften werden übrigens vollzogen werden.“ Der 8te Paragraph wird nun angenommen, und Paragraph 9 kömmt an die Reihe. Herr Gauthier de Rumilly stellt eine Frage über die Ausführung der Eisenbahnen, worauf auch dieser Paragraph angenommen wird, Paragraph 10 betrifft Algier. Mar=- quis von Castellane fragt, wie es sich mit der Reise des Herrn Alexander Dumas nach Algier verhalte, ein Staats-Dampf- boot solle demselben zur Verfügung gestellt worden sein, mit täglicher Ausgabe von 1500 Fr. Der Marine-Minister: Der Marschall Bugeaud, an den er si{ch sogleich nach Bekanntwerden der Thatsache um Aufschluß gewendet, habe ihm berichtet, die Sache sei durch ein Mißverständniß geshehen. Der Kriegs-Minister bestätigt dies mit dem Zusaße, der Marschall habe ihm geschrieben, ein ähnlicher Fall solle niht wieder vorkommen. Herr Bureau de Puzy fragt den Kriegs - Minister über die Getraide =- Lieferungen für die Armee. Das Getraide solle sehr s{chlecht gewesen sein, die Preise dagegen schr hoh. Das Haus Rothschild solle diese Lieferungen beforgt haben, Der Kriegs-Minister: Nur einen geringen Theil der Lieferungen habe das Haus Rothschild gemaht, Jm Uebrigen set für die Gesundheit des Soldaten bestens gesorgt, Vor Allem müßte man die nöthige Quantität Getraide herbeishafffen. (Zustimmung.)

Großbritanien und Irland.

London, 9. Febr, Die gestrige Debatte im Unterhause über die irländische Unterstüßungs-Bill endigte damit, daß, nahdem Lord J. Russell die streitenden Parteien, welche über die Pflichten der irländischen Grundbesißer unter heftigen gegenseitigen Vorwürfen sich stritten, auf den vorliegenden Gegenstand zurückgeführt hatte, die Comité-Bera- thung der einzelnen Klauseln der Bill aufgenommen und, nah ihrer einstimmigen Annahme, die Vorlegung des Berichts auf heute festge= seßt wurde. Der Schabßkanzler beantragte hierauf die Vildung des Comités über die Bill wegen Zulassung des Zuckers in Braue=- reien und erfuhr von neuem einigen Widerspruch von Seiten der Protectionisten, welche die Bill nur zu einer temporairen Maßregel machen wollten, doch ging das Haus bald zur Comité - Berathung über und nahm sämmtliche Klauseln der Bill an. Der Bericht ward gleichfalls auf heute bestimm. Jm Oberhause kam nichts von Bedeutung zur Verhandlung.

Aus Dublin wird von vorgestern gemeldet, daß selbs in den nördlichen, im Allgemeinen wohlhabenden Bezirken des Landes die Noth im fortwährenden Steigen ist. Jn Belfast und Armagh sind die Werk= und Armenhäuser überfüllt. Jn den südlihen, westlichen und mittleren Grafschaften rat der Hungertod eine immer größere Anzahl von Menschen weg; in Bantry wurde an einem Tage über 14 Leichen Todtenschau gehalten, und in allen 14 Fällen lautete das- Verdift: Vor Hunger gestorben. Jn Cork haben Unruhen stattge= habt, indem das Landvolk den für das Werk- und Armenhaus bestimm- ten Lebensmittel-Transport überfiel und plünderte,

Dem Parlament isst in diesen Tagen ein am 26. März v. J. mit dem Könige der Sandwich - Jnseln abgeshlossener Friedens- und Freundschafts - Vertrag vorgelegt worden. Britishe Waaren sollen diesem Vertrage zufolge auf den Sandwich - Jnseln weder verboten werden, noch mehr als 5 pCt. ad valorem Zoll bezahlen; nur Weine und Liqueure dürfen höher belastet werden. Jn Betreff der Schiff- fahrts - Abgaben werden die britishen Schiffe denen der meistbegün=- stigten Nationen gleichgestellt, i

Dem S un zufolge, sollen drei mexikanische Kaper aus spanischen aat ausgelaufen sein, um auf amerikanische Schiffe, mit Kontanten am Bord, Jagd zu machen. j i ul

Jn Southampton ist gestern das Post - Dampfschiff „Dee“ mit der westindish-mexikanishen Post, welhe BVeracruz am 1sten, Skt, Thomas am 15. Januar verlassen hat, angekommen. Die mexika- nishen Nachrichten bestätigen die G Santana's zum Präsi-

) , San Luis Potosi. Man scheint in- denten und sein Vorrüdcken von ‘tairishen Operationen zu rechnen,

deß wenig auf Erfolg seiner mili Ara dnr Lie Amertfañer bald vor den Thoren der Haupt- stadt. Das neue mexikanische Ministerium bestand aus Romiero, als.

Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Lubrysa (?) als Finanz- Miniter und Canalizo als Kriegs-Minister. i :

Die verschiedenen südamerikanischen Freistaaten am Stillen Meer hatten ein Bündniß abgeschlossen, um die gefürchtete Flores - Expedi- tion mit gemeinsamen Kräften zurückzuweisen.