1847 / 51 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eine génilide Verarmung und gegen die Jmmoralität und die Verbrechen der uth. Ob es möglich sei, dergleichen Mittel ausfindig zu machen, muß zwar für jeyt dahingestellt bleibenz wünschenswerth bleibt es jedoch jedenfalls, daß die einschlagenden Fragen einmal gründlich erörtert und beaniwortet, daß sie, die immer wieder von neuem namentlih auch in deut- hen Stände-Versammlungen Anregung finden, einmal zur Erledigung ge- bracht werden. Es fann nicht die Absicht der Deputation sein, alle die einschlagenden Fragen der Reihe nah zu erwähnen oder zu erschöpfen; lea einige derleen/ ide besonders gegenwärtig stärker hervortreten, sollen vorzugsweise berührt werden,

: ahin gehört die Reform des Jnnungswesens, Jn dem R besteht noch zwischen den einzelnen Gewerben eine ate e, Î Ps l wickelung der Kräfte des einzelnen Handwerkers ‘an gef uaerage icht blos nung des Arbeitsgebietes. Jn dieser Trennung liegt R E wae A sich zu den ärgerlihen Streitigkeiten , sondern auch, wie die Deputation | überzeugt hält, zugleih dec Grund, weshalb manche Kapazität in dem cin- zelnen Handwerke verkümmert, weshalb auch der materielle Woblstand dieser Klasse der Staatsbürger im Allgemeinen noch niht in dem erwünschten Maße gefördert is, Je weiter die Berechtigung des Einzelnen zum Hand- werksbetrieb is, desto breiter und sicherer is die Grundlage, auf welcher die technische Ausbildung des einzelnen Handwerkers, die Förderung des ma- teriellen Wohles desselben und der Forischritt des Gewerbes selbst statifinden fann, Die Staatsregierung hat schon im Jahr 1833, als sie den Stän- den den Entwurf, einige Bestimmungen über das Gewerbwesen betreffend, vorlegte, das Bedürfniß anerkannt, daß der Gewerbthätigfeit nicht nur in derjenigen besonderen Sphäre, wo vorzugsweise das Prinzip des ununter- brochenen Fortschreitens vorwaltet und vorwalten muß, die nöthige Freiheit der Bewegung und Entwickelung gesichert, sondern auch dem ganzen Sy- steme des Gewerbwesens ein Charakter gegeben werde, wodurch es nach und nah sich zu noch mehrerer Freiheit von den bisher gewohnten Formen vor- bereiten und fortbilden fann.

Die Deputation würde hier auch der Begünstigung und Erleichterung des Wanderns gedenken, wenn nicht bercits ein ständischer Antrag deshaib der Regierung vorläge.

Jn einizer, wenn auch ín einer entfernten Beziehung zu diesem Ge- genstande stcht die Errichtung der sogenannten Fabrik-Unterstüßungskassen,

Das Jnnungswesen, so veraltet auch seine dem Geiste des Mittelalters entlehnten Formen sein mögen, hat doch ein Jnstitut in scinem Soße ge- hegt und gepflegt, das der ursprünglichen Autonomie der Zünste scine Ent- stehung verdankt, und dessen Negulirung in späterer Zeit die Landesgesehge- bung sih hat angelegen sein lassen, das Jnstitut der Gesellenkassen, welches darauf berechnet ist, die einem Handwerke verwandten Gesellen und Gehül- fen in Krankheitsfällen zu verpflegen und ihnen sonst Unterstüßung zu ge- währen und dadurch zu verhüten, daß sie dem öffentlihen Armenwesen an- heimfallen, Jn manchen Fabrik-Etablissements, namentlich in geschlessenen, hat man dieses. Justitut nachgeahmt und den besonderen Verhältrissen des Fabrikwesens mit ausgezeichnetem Erfolg angepaßt. Es is zu wünschen, daß dasselbe in Fabrik-Verhältnissen immer mehr Anwendung fiyde, Fn einer sehr ausgedehnten und äußerst wohlthätig wirkenden Weise bestebt es unter den Kattundrucern schon längst, Auch" das Bergwesen crfreut sich einer ähnlichen Einrichtung in den E eian Knappschaftskasscen. Diese Institute verfolgen übereinstimmend den Zweck, ihre Angehörigen gegen gänzliche Verarmung sicher zu stellen und die Nothwendigkeit zu verhüten, öffentliche Unterstüßung in Anspruch zu nchmen. Es würde sich der Mühe verlohnen, zu untersuchen, ob und inwieweit diese Justitute auch auf Arbeiter in nicht geschlossenen Fabrik-Etablissements anzuwenden seien, ob auf ver- mehrte Herstellung derjelben nicht von Seiten der Behörden eingewirkt und vielleicht zu diesem Behufe selbst von Seiten der Geseygebung auf geeignete Weise das Nöthige angeordnet werden könnte,

Ein auf das materielle Wohlbefinden der arbeitenden Klassen einflußrei- hes, hier und da sihtbares Gebrechen der Zustände des Fabrifwesens bil- det das Auslohnen der Arbeiter mit Waaren statt baaren Geldes : Truck-

System. Wenn der Arbeiter für seine Leistungen statt Gcldes Waaren

oder, wie es zuweilen geschieht, von den Fabrikanten oder Verlegern eine R auf deren eignen Laden oder auf den Laden eines Bäckers oder

Krämers für den Ertrag des Lohns erhält, so befindet er sich schon des- halb im Nachtheil, weil die Waaren keinen äußerlich festgestellten, sondern nur einen relativen, d, h, einen von den Umständen und von der Beurthei- lung Anderer abhängigen Werth haben, der erst gefunden wird, wenn es

elingt, die Waaren zu verkaufen und ins Gild zu seßen, Es isst dieses

erfahren eines Fabrikanten oder Verlegers gegen scine Arbeiter um so nachtheilíger und um so tadelnswerther, als der Fabrikant dabei das Ab- hängigkeits-Verhältniß des Arbeiters benußt und die Annahme der Waa- ren als Lohn von Seiten des Arbeiters in der Regel keine freiwillige, son- dern cine Folge unfreiwilliger Aufnöthigung ist,

Das Cirkular vom 6, Februar 1804 untersagt den Spizenfabrikantcn, das Bergdekret vom 6, August 1659 den Gruben-Vorstehern und die Hammer- Ordnung vom 26. März 1660 den Hammerwerks-Besizern das Auslohnen der Arbeiter mit Waaren, Jn England besteht seit 1831 der Truck - Aft, durch welchen die Bezahlung des Lohns der Arbciter in Waaren für un- geseylih erklärt und mit Strafen bedroht wird. Die Humanität sowohl als der Vortheil des Gemeinwesens fordern eine Berücksichtigung dieses Gegenstandes auch von der sächsischen Geschgebung.

Bei der steigenden Bevölkerung des Landes, bei den erhöhten Kultur- Zuständen, bei der damit in Verbindung stehenden Demoralisation der un- tersten Schichten der Gesellschaft, bei der zum Theil erfennbaren Arbeits- scheu derselben, zum Theil auch bei dem wirklichen Mangel an Arbeit, liegt der Gedanke ziemli nahe, ob es nicht an der Zeit sci, daß man sich von Seiten der Staatsregierung mit den Fragen beschäftige, inwieweit dem frühzeitigen Heirathen Hindernisse in den Weg gelegt werden könnten, in- wiefern die Anlegung von Bezirks-Arbeitshäusern zu empf. hlen odcr anzu- ordnen und was zur Eileichterung von Auswanderungen zu thun sei,

So gern dabei die Deputation zugiebt, daß zu entscheidenden Maß- regeln in diesen Fragen ohne die dringendste Veranlassung nicht zu ver- schreiten ist, so mag doch die Zeit nahe sein, wo jene Fragen erhcblich ge- U I um ciner sorgfältigen Prüfung nach jcder Seite hin zu be-

Als bescnders wichtig und mit dem Gegenstande dieses erichts i nahen Zusammenhange stehend darf die S R Magazinen, namentlich von Mehl-Magazinen, betrachten.

Die Frage über die Zweckmäßigkeit der Magazine überhaupt is uicht erst in neuerer Zeit angeregt worden, sie ist in Sachsen schon vor 40—50 Jahren behandelt vnd durch praltishe Versuche erörtert worden, sie is Joh Zeit zu_Zeit verschiedenen Beurtheilungen unterworfen gewesen, und man scheint si zuleyt zu der Ansicht vereinigt zu haben, daß die Anlegung von Magazinen für die ganze Bevölkerung oder für einen Theil derselben nicht zweckmäßig oder nicht ausführbar sei, während man für besondere Zweige der Staats-Verwaltung, z. B. für die Militair-Verwaltung, Magazine zu Aufbewahrung von Mehl und Getraide beibehalten, auch für den Bedarf der Bergleute für Zeiten der Theurung durch Anhäufung von Korn- Vor- räthen gesorgt hat, die jedoh, wie die Deputation in Erfahrung gebracht und hier beiläufig zu erwähnen hat, zum Theil schon vor Eintritt der jepi- gen ungünstigen Nahrungs-Verhältnisse verwendet worden sein sollen.

Es ist feinesweges die Ansicht der Deputation, daß es möglich sei solhe Vorräthe von Mehl und Korn, welche zum Unterhalte von 1 bis 2 Millionen Menschen auf mehrere Monate hinaus dieneu, aufzufaufen und anzuhäufen, da hierzu Mittel erforderlich sein würden, welche die Kräfte auch eines reicheren und größeren Staats übersteigen dürften.

Wenn man von dem übrigens nit wohl denfbaren Fall eines allge- meinen, über ein ganzes L1nd sich erstreenden Mangels au Getraide ab- schen will und nur den Fall sih denkt, daß cinzelne Landestheile momen- tan, wenn auch fühlbar für die unbemittelteren Klasscn, den Mangel em- pfinden und in Folge der Stockungin im Gewerbe kaum mehr im Stande sind, hohe Getraidepreise zu bezahlen, so scheint allerdings die Anlegung von Magazinen, besonders für Mehi, ein Artikel, der nah den neueren

ahrungen auf längere Dauer, unbeschadet seiner Güte und Brauchbar- keit, aufbewahrt werden kann als Korn, und daher in dieser Hinsicht vor dem leyterem den Vorzug verdient nicht nur wünschenswerth, sondern auch ausführbar zu sein. Ausfuhrbar erscheint sie darum, weil, wenn sie auch ein bedeutendes Anlage-Kapital erfordert, doch die lichkeit und Füglichkeit gewährt, dic vorhandenen Vorräthe von p zu Zeit und bei gün Gelegenhzit-zu verkaufen und ins Geld zu segen, weil also cin

erlust an Kapital nicht, ja sogar, da nur von dem Verkauf und nicht von unenigeltlicher Ueberlassung dex Vorräthe die, Rede is, möglicherweise ein

Kapitalgewinn eintreten und dieser wiederum zur Förderung und Hebung des Instituts verwendet werden fann. 2

Nüglich erscheint eine solhe Einrichtung, weil sie eintretendenfalls ge- flissentlihe Preissteigerungen in Schranken halten, lokale ungünstige Kon- junfkturen mildern und überhaupt die Furcht vor A my in den Hinter- grund drängen wird; für raiian aber muß man sie um so mehr erachten, als befanntlich Sachsen, selbst bei günstiger Aerndte, zu seinem Bedarf bei- läufig eine Million Scheffel Brodgetraide anzukaufen genöthigt ist.

J| man sich bei weiterer Erwägung dieser Angelegenheit nur erst dar- über flar geworden, ob die Anlegung von Mehlvorrathshäusern Sache des Staats oder eines größeren Vercins von Gemeinden scin solle, ob und ín- wieweit bei ciner Unternehmung des Staats Gemeinden sih zu betheiligen berechtigt und verpflichtet scin dürsten, so is die hauptsächlichste Schwierig- feit beseitigt.

Jedenfalls verdient die Sache die reiflihste Ecörterung, wenn man da- von ausgeht, daß sie dazu dienen soll, einem momentanen Nothstand im voraus vorzubeugen und den plöglihen Eintritt einer Theurung mit allen ihren Folgen zu verhindern,

Die Deputation, welche sich mit der allgemeineren Betrachtung aller dieser verschiedenen Fragen beschäftigt hat, is freilih der Ansicht, daß die nähere Erörterung und Beantwortung derselben andere als die gewöhnlichen Maßregeln erheisht, Nicht als ob man das Verfahren der Behörden, gut- achtliche Anzeigen über Gegenstände von allgemeinem oder besonderem Jnter- esse von Unterbeamten zu erfordern, und sowohl danach als auf selbststän- dige Weise Untersuchungen und Erwägungen zu veranstalten, einem Tadel unterwerfen wollte; dieses Verfahren mag si oft als ausreichend bewährt haben; bei den angeregten Fragen kommt es indessen darauf an, von den- jenigen , die sie vornehmlich treffen, von den Personen, die davon unmit- telbar berührt werden, über die einschlagenden Thatsachen Erkyndigunag cin- zuziehen und deren Aussagen da:über zu Protokoll zu bringen. Das eng- lische Parlament, insoweit es nah dortiger Verfassung mit Regierungsac- walt versehen is, seyt gewöhnlich zu Erörterung gewijser Fragen und Zu- stände, zu Vorbereitung von Gej tgebungs - Gegenständen oder um sich zu versichern, ob ein Gegenstand zu ‘gejegliher Negulirung sich eigne oder nicht, Cowités nieder, welchen das Re'ht zustcht und die Pflicht obliegt, über die Thatsachen, die der spätcren Beurtheilung der Sache zur Grundlage dienen sollen, unmittelbare Auskunft von Persouen jeden Standes zu erheben Enquêten -— und die Fragen und Antworten zu Protokoll zu bringen, wel- hes später der Oeffentlichkeit übergeben zu werden pflegt,

Solche Comités sind, so viel die Deputation weiß, zur Untersuchung des Armenwesens, des Gefängnißwesens, gewisser wihtiger Handels - und Fabrik-Branchen, der Baumwoll-Fabrication 2c. niedergeseßt worden,

Entstehen daraus zum Theil schr voluminöse Nelationen, so liegt doch der Gewinn davon am Tage,“ indem es möglih wird, aus den sorgfältig ermittelten thatsählihcn Umständen ein Urtheil über die Sache zu abstrahiren,

Weichen auch unsere Einrichtungen und unsere öffentlichen Gewohn- heiten wesentlih von denjenigen in England ab, so ist doch das Justitut der Enquêten so natürlih und in dem Bedürfnisse vegründet, so cinfach und ungekünstelt, daß cs zur Nachahmung auch in unserem Lande, zumal in wichtigeren und in das Volks- und Staatsleben tief eingreiferden Fra- gen, cmpfohlen werden darf.

Die Regierung würde zur Erörterung von dergleichen Fragen und Zuständen bei uns eine Kommission zu ernennen, dieser Regierungs - und andere Beamte, auch Privatpersonen beizugeben haben und ihr die Eimitte- lung von Thatsachen bis in dic größten Einzelnheiten, welche außerdem \ch{tverlich zur Kenntniß der Negierung gelangen köunen, durch unmittelbare Erhebung von Betheiligten und Nichtbètheiligten, überhaupt von dencn, welchen eine unmittelbare Kenntniß des Gegenstandes beiwohnt, als Auf- gabe zu stellen haben, Wird ciner Kommission dieser Art außerdem noch zur Pflicht gemacht, nah den gesammelten Notizen cin Urtheil über die Sache sclbsst abzugeben, und bleibt der Regierung \hließlich noch die Be- fugniß ungeschmälert, ihres Ortes die Sache zu beurtheilen und Entschlie- ßung zu fassen, so dürste sich gegen den Vorschlag, welchen die Deputation zu machen gedenkt, am allerwenigsten in Hinsicht auf die bestehenden Ver- fassungs-Verhältnisse etwas einwenden lassen.

Die Deputation stellt daher den Antrag: „Die Kammer wolle mit der ersten Kammer der Staatsregierung zur Erwägung anheimgeben , das Jn- stitut der Enquêten einzuführen, um solche zur Erörterung der von der Deputation in Anregung gebrachten und anderer auf allgemeine Zustände des Landes si beziehenden Fragen zu benußen und über die gefaßte Ent- [Oluns der nächsten ordentlihen Stände - Versammlung Mittheilung zu machen,“

Am Schlusse dieses Vortrages is noch einer an die Kammer gelangten Petition Melchior Meyner's und Konsorten in Nochliß, welche an die De- putation abgegeben worden if, zu gedenken, in welcher, zu Abhülse dcs ge- enwärtigen Nothstandes, eine außerordentliche Bewilligung einer Geld- arun aus der Staatskasse zum Anka!f von ausländischem Getraide und zum Wiederverkauf um einen billigeren Preis, so wic cine Ermahnung der Regierung an die Oefonomen des Landes, ihre Vorräthe auf geraderem Wege, als durch wucherishe Auffäüfer, dem Volke zukommen zu lassen, als wünschenswerth bezcichnet, zu Verhütung künftigen Nothstandes aber um Erlassung eines Geseßes gegen Getraidewucher und um Erwägung zu Aus- mittelung eines Fonds zu Anlegung und Unterhaliung von Getraide - Ma- gazinen gebeten wird.

Da der Deputation von ím Lande vorgekommenen wucherlichen Ge- traíde - Speculationen, so wie von eínem aeflissentlichen Zurückhalten der Kornvorrätbe von Seiten der Oekonomen, nichts bcfannt, auch von den Petenten hicrüber nihts Näheres angegeben worden is , übrigens ein Ge- seß gegen Getraidewucher in dem muthmaßlihen Sinne der Petenten be- denklich und unthunlich erschcint, der übrige Jnhalt der Petition aber durch gegenwärtigen Bericht sich erledigt, so räth die Deputation der Kammer an: „diese Petition auf sih beruben, jedoch noch mit den übrigen oberwähnten Petítionen an die erste Kammer gelangen zu lassen.“

Großherzogthum Baden. Durch eine Großherzogliche Verordnung wird die Anfertigung von Schieß-Baumwolle und ähuli- hen, das Schießpulver vertretenden Präparaten, sei es zum Handel oder zum eigenen Gebrauche, bei einer Strafe von 5 30 Gulden verboten. Für die Aufbewahrung, den Verkauf und Transport dieser Präparate gelten die für das Schießpulver bestehenden Verordnungen, Die zum Verkauf îm Kleinen bestimmten Präparate müssen mit Fer- nambuc roth gefärbt sein; für jedes ungefärbte Pfund wird eine Strafe von 10 Gulden erlegt, Wer zum Verkauf dieser Präparate berechtigt is, darf davon nie mehr als ein Pfund in seinem Hause auf- bewahrenz Personen, die nicht damit handeln, dürfen nur ein Viertel- pfund im Hause haben. Wer einen größeren Vorrath hat, verfällt in eine Strafe von 15 Gulden,

Großherzogthum Hessen und bei Nhein. (G. H. Z.) In der Sizung der ersten Kammer am 8. Februar wurden zwei An- trâge des Freiherrn von Gagern über die Auswanderung berathen, __ Von diesen Anträgen bezieht sih der erste auf „die Auswanderung überhaupt, ihre hohe Wichtigkeit, Umfang und nationale Bewandtuiß, da- mit es zur Kenntniß der Staatsregierung gelange, was von ihr in der Hinsicht ständischerseits erwartet werde‘; der zweite geht auf eine Bitte um Aufschlüsse wegen der Auswanderung von 672 Einwohnern der Gemeinde Groß-Zimmern, Jn lepterem Antrage wird bemerkt, Aniragstellcr habe sich durch eingezogene Erkundigungen davon überzeugt, daß man mit relativer Zweckmäßigkeit und Sorgfalt zu Werke gegangen, und daß die Leute frei- willig und wohlausgerüstet wohl emuth einem besseren Schicksal entgegen- gegangen seien,“ bringe jedoch diesen Gegenstand zur Sprache, weil ih daran der ganze Ueberblick, das Bedürfniß der Auswanderung, die Natur, die Ausdehnung und die verschiedenen Modificationen des Pauperismus Ines: as auf diese Anträge sich beziehende, eine aussührlihe Besprechung der Auswanderungs-Fra “g O ide Sqreiben des dirigirenden Staats- Dieers nimmt zunäch Bezug auf die früheren Mittheilungen und Kam- mer-Berhandlungen über diesen Gegenstand, denen einige weitere Notizen beizufügen seien, Der ug der Auswanderung afehe jeßt entschieden nah Nord-Ameríka; nah Rufiad nde keine, nah Algier nur eine beschränkte Auswanderung mehr statt. as Schreiben giebt hierauf Mittheilungen

über die von der Königlich preußischen Regierung aus gewählten Leuten der

Kreise Dieburg, Bensheim- und Großgerau in Ostpreußen gebildete Kolonie, ferner über die Auswanderung von 100 Personen nach Brasilien. So- dann wird das System der Regierung entwickelt in der Auswanderungsfrage, wonach die Regierung nie ein bestimmtes Ziel anrathe, wohl aber vor gewisscn Einschiffungs - Orten warne, die Zahl der für die Auswanderer sehr nügzli- chen und nothwendigen Konsuln vermehre, die Agenten der Sch/fföreisenden überwache, detaillirte Vorschriften über die Abfassung der Kontrakte erlas sen und Cautionen von den Agenten verlangt habr, Hierauf geht das Schreiben auf eine Erörterung der Ursachen der Auswanderung ein und findet den Grund derselben neben der zu sehr erleihterten Ansässigmachung, der übermäßigen Zerstückelung der Güter, dem gestiegenen Luxus und der wachscnden Ungenügsamkeit hauptsächlich in der Uebervölke- rung des Landes, Diese leßte, ein relativer Begriff, sei da an- zunehmen, wo eine niht unbedeutende Fraction von Leuten fkeine hinreichende Beschäftigung und Lohn finde, wo die Gewerbe über- set seien und der Grundbisiy der Aerbautreibenden zu fleiín sei, um sie zu beschäftigen und zu ernähren, Das Schreiben giebt aus- führlihe Notizen über diesen Punkt, entwickelt dic nachtheiligen Wirkungen der zu sehr erleichterten Ansässigmachung und der übermäßigen Zerstücke- lung der Güter, welche das Prolctariat vermehre, geht dana auf den Einfluß der Anwendung der Maschinen in den Fabrifen auf das Loos der arbeitenden Klassen über, schildert die nactheilige Wirkung der den Prí- vaten cingeräumten freien Disposition über ihre Waldungen ín dem Oden- walde, beleuchtet eine ín den früheren Berathungen der zweiten Kammer geltend gemachte Auffassung, wonach die Auswanderung mchr eíne Lieh- haberei, als eine Nothwendigkeit sci, und führt dann aus, daß die Mehr- zahl der Auswanderer aus Leuten bestehe, die 2u Hause keine Exi- stenz fänden, und daß es ein Werk der Menschlichkeit sei, diese auf einen Boden zu verpflanzen, der noch Millionen Händen Be- scbäftigung gewähren fönne, Das Schreiben verbreitet sich dann weiter über dic gegenwärtigen Zu?ände, beschäftigt sich mit den verschiedenen Klas- sen von Auswanderern, insbesondere mit der Klasse, welche nicht einmal díe Mittel zur Ueberfahrt besize, den Proletariern, geht dann auf den Vorgang zu Groß-Zimmern über, bei welchem von den Gemeinde-Räthen, praftischen und verständigen Männern, mít großer Umsicht und Sorgfalt verfahren worden sei, Aehnliche Auswanderungen seien schon längst durch dic (He- meinden veranstaltet worden und nur deêwegen unbekannt geblieben, weil sich unter den Unterstüßten kein Undankbarer fand, der ‘die empfangene Wohlthat mit gehässigen Denunciationen vergalt. Schließlich resu- mixt das Schreiben das Nesultat der Erörterungen dahin 1) dem zu rashen Uebcrhandnehmen der Population müsse entgegengewirft, lcichtsinnigen Ansiedelungen und übermäßigen Zerstückelungen des Bo- dens Gränzen geseßt werden; 2) die Auswanderung sci cin Mittel, tas Gleichgewicht zwiscben dem Bedürfnisse der Arbcit und dem Anerbieten zur Arbeit herzustellen, sie sei daher im Allgemeinen unter den vorliegenden Verhältnissen eiwas Nüpliches, und nothwendig, wo si cine Bevölke- rung finde, die sich sclbst| und der Gesellschaft zur Last sci. Es wären da- her Opfer nicht zu scheuen und die weniger wohlhabenden Gemeinden, in welchen si das Bedürfniß zeige, in ihren desfallsigen Bcrmühungen zu unterstüßen, Solche Maßregeln würden früher oder später doch nothwen- digz je später man dazu schreite, desto shwieriger und fkoftipieliger wür=- den sic, (Schuß folgt.)

Ocsterreichische Monarchie. Wien, 16. Febr. (W. Z.) So eben ist das nachstehende Allerhöchste Patent erschienen : Wir Ferdinand der Erste, Oesterreich 2c, 2c. : - Um den Schuß des literarischen und artistishen Eigenthums gegen unbefugte Veröffentlihung, Nachdruck und Nachbildung möglichst zu erwei- tern, haben Wir die Einführung der nachstehenden geseßlichen B: stimmuit- gen beschlossen und befehlen hiermit, daß dieses Gescy in allen jenen Pro- vinzen Unseres Kaiserstaates, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesehz- buch vom 1. Juni 1811 nnd das Strafgesey über Verbrechen und schwere Polízei-Uebeitretungen vom 3. September 1803 in Wirksamkeit getreten ist, ohne Verzug kundgemacht und in Anwendung gebracht werde. Auch hat dasselbe für das Kaiserl. Königl. Militair - Gränzgebiet und für die der Militair-Gerichtsbarkeit unterstebenden Personen unter analoger Anwendung der Militair - Strasgeseze zu gelten, worüber die weitere Verfügung nach- träglich bekannt gemacht werden wird, Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Nesidenzfadt Wien am neunzehnten Oftober, im Eintausend achthundert sechsundvierzigsten, Unse=- rer Reiche im zwölften Jahre,

von Gottes Gnaden, Kaiser von

Fertinand. 8) Karl Graf von Jnzaghi, Oberster Kanzler. Franz Freiherr von Pillersdorff, Hoffanzler. Johann Freiherr Krticzka von Jaden, Vice Kanzler, Nach Sr. Kaiserl, Königl. Apostol. Majestät Höchsteigenem Befehle: Franz Ritter von Nadherny, Kaiscrl, Königl. Hofrath.

Gesey zum Schuype des literarischen und artistischen Eigen- thums gegen unbefugte Veröffentlichung, Nachdruck und Nachbildung.

F A On it Von den Rechten der Autoren an ihren literarischen und artistischen Werken.

§. 1. Die literarishen Eizeugnisse und die Werke der Kunst bilden cin Eigenthum ihres Urhebers (Autors), d, i. desjenigen, welcher sie ur- sprünglich verfaßt oder verfertigt hat.

Dem Urheber wird, sofern nicht besondere Verträge entgegenstehen, in Beziehung auf den duch dieses Geseß gewährten Schuß gleichgeha!ten :

a) Der Besteller eines Werkes, welcher dessen Bearbeitung und Aus- führung nach einem gegebenen Plane und auf seine Kosten an eiaen An- deren übertragen hat; :

b) der Herausgeber oder Unternehmer eines Werkes, welches durch die Lieferungen selbständiger Beiträge mehrerer Mitarbeiter gebildet wird ; /

c) der Herausgeber eines anonymen oder pscudonymen Werkes (§, 14 a. b.), g 2, Dem Urheber eines líiterarishen oder Kunstwerkes steht unter den in dem gegenwätigen Géseße festgeseßten Bedingungen ausschließend das Recht zu, mit seinem Erzeugnisse nah Wisllküc zu verfügen, dasselbe in beliebiger Form zu vervielfältigen und zu veröffentlihen, Er kann die- ses Recht auch ganz oder theilwcise an Andere übertragen.

§. 3, Jede ohne Genchmigung des Urhebers oder eincs Nechtsnach= folgers auf mechanischem Wege unternommene Vervielfältigung eines mit Beobachtung der geseßlichen Bedingungen und Förmlichkeiten erschienenen literarischen Werkes wird als verbotcner Nachdruck e:klärt, und zwar ohne Unterschied, ob hierbei das nämliche oder ein andcres Verfahren als bei der Erzeugung des Originalwerkes angewendet worden ist. :

Dieses Verbot der Vervielfältigung auf mechanishem Wege gilt auch von den Werken der Kunst, E G

Als Oríginalwerk wird außer dem ursprünglichen Erzeugnisse M Wis- senschaft oder Kunst auch jeder davon gemachte Abdruck und s:de Nacbbil- dung behandelt, welche der Urheber oder sein Rechisnachsolger zufolge des ihm zukommenden Autorrechts (§. 1) veranstaltet hat. i

Ausnahmen ven M ANDeA gen dieses Paragraphen ent-

ach folgenden §§. 9 9. va T n verbotenen Nachdruck tverden gleich geachtct :

a) Der ohne Genehmigung des Urhebers oder seines Rechtsnachfol- gers unternommene Abdruck von Manuskripten aller Art, so wie

b) von gehaltenen Vorträgen zum Zwecke der Erbauung, der Beleh- rung oder des Vergnügens. Jn beiden Fällen (a und b) muß die Ge- nehmigung auch dann nachgewiesen werden, wenn der Unternehmer recht- ie in Besißer der Original - Handschrift, einer Abschrift oder Nach-

rift is,

Uebrigens gilt, was oben ad a, von Manuskripten gesagt wurde, auch von geographischen und topographischen Karten, von naturwissenschaftlichen, architeftonischen und ähnlichen Zeichnungen, Abbildungen u. \. w., welche na ihrem Zwee nicht als selbstständige Kunstwerke zu betrachten, sondern zur Versinnlihung vow wissenschaftlichen Gegenständen bestimmt sind,

c) Auszüge aus dem Werke eines anderen Autors, mit oder ohne Veränderungen, wenn sie als besondere Schristen mit dem Titel des Ori- ginalwerkes oder ohne denselben erscheinen,

E E C I E T mnOE “nur T

. 4) Veränderungen in den Zugaben eines Werkes, namenilich die Hin- zufügung, Weglassung oder Abänderung von Anmerkungen, Abbildungen Karten, Registern u. s, w., entziehen den Abdruck eines Werkes oder eines Auszuges aus demselben dem Nachdrucsverbote nicht,

e) Von zwei unter dem nämlichen oder auch unter vcrschiedenen Tí- teln vorkommenden Werken, welche denselben Gegenstand in der nämlichen Ordnung und Eintheilung behandeln, is das später erschienene dann als verbotener Nachdruk zu betrachten, wenn nicht die darin wahrgenommene Vermehrung oder sonstige Veränderung des Jnhalts sür so weseutlih und überwiegend crfannt wird, daß es als ein neues selbstständiges Geistes- Produkt eractet werden muß,

(Shluß folgt.)

E Rußland und Polen. E St. Petersburg, 12, Febr. Se. Majestät der Kaiser hat in Veranlassung der glücklichen Entbindung Jhrer Kaiserl. Hoheit der Großfürstin Marie, Gemahlin des Herzogs von Leuchtenberg, von einem Prinzen, der den Namen Eugen erhalten hat und mittelst Kaiserlichen Tagesbefells vom 8ten d. M. in das preobraschensfishe Garde-Regiment und in das Garde - Ulanen - Regiment eingeschrieben worden ist, die bestehende Hoftrauer bis auf weitere Vorschrift abzu- legen befohlen, :

Dem Justiz-Minister und Staats=-Secretair, Geheimerath Gra- fen Panin, it der St. Alexander=-Newsfi-Orden verliehen worden,

Auf Befehl des Kaisers sollen an dem Tage der Thron-Bestei- gung oder Krönung der Königin von Großbritanien die Salutschüsse britischer Kriegsschiffe, wenn diese auf der Rhede liegen, mit der fest- geseßten Zahl von Schüssen beantwortet werden. Z Auf Vorstellung des Ministers der Reichs - Domainen darüber, daß cs bei der gegenwärtig fortschreitenden Entwickelung der Forst- Wirtschaft nothwendig ersheine, die Förster- und Unterförsterstellen n Kurland mit speziell in den Forstwissenschaften vorbereiteten Offi- zieren zu beseßen, hat der Kaiser befohlen: die gegenwärtig ange= stellen Förster und Unterförster bei ihrem Austritt qus dem Dienst e 19ren gegenwärtigen Verhältnissen zu belassen, in der Folge aber diese Stellen mit Offizieren des Förster - Corps aus der Zahl der Schuler des Forst= und Meß-Justituts zu beseßen und diesen das Recht zu ertheilen, in denselben bis zum Range eines Majors fort- zudienenz diejenigen, welche länger in diesem Posten zu verbleiben wünschen, sollen nicht weiter avanciren dürfen. Auch wird bestimmt, daß bei Besebung der bezeihneten Stellen den Kindern der wirkli- hen Förster, welhe ihre Erziehung im Forst - Justitute genossen ha- ben oder noch genießeu werden, der Vorzug gegeben werden foll.

Î.ra m rid,

i Paris, 15, Febr. Der Minister der Marine und der Kolo= meen hat so eben von dem Gouverneur der französischen Niederlassun= gen in Dceanien neuere Berichte erhalten, die bis zum 5. Oktober reihen und sich an die zulegt im Moniteur veröffentlichten vom 4. Zuni anschließen. „Jn dieser ganzen Zeit“, sagt heute das offi- zielle Blatt, „hatten sih die Feindlihkeiten niht wieder erneuert. Mitten „Unter den zu Punavia ausgeführten Vertheidigungs- Ar= beiten hielten unsere Truppen, die disponibler geworden waren, die dissidirenden Indianer in den Thälern im Schach und seßten sie außer Stand, die Offensive zu ergreifen. Die Verbindungen zwischen Pa- peitt und unseren verschiedenen Posten waren vollkommen gesichert. Unsere eingeborenen Verbündeten hatten mehrere Streifzüge in die Thäler gemacht und über sechzig Gefangene zurückgebracht, unter de= uen sih vier Häuptlige befanden und namentlich der bedeutendste, der von dem Protektorat abgefallen war. Der größte Theil dieser Gefangenen wurde, nachdem er sich unterworfen hatte, in Frei- heit geseßt, Der Gouverneur rechnete auf den moralischen Eindruck, den die Gegenwart der von ihm verlangten Verstärkungen hervorbringen müsse, überzeugt, daß der Widerstand um sto \chneller aufhören würde, je flarer die Ohnmacht desselben si zeige. Er sah auch in der bevorstehenden Ankunft der Expeditions-Truppen den gre- hen Vortheil, den dem Protektorat treugebliebenen Indianern jede Besorgniß für die Zukunft zu benehmen.“

Unter den nächsten Arbeiten, mit denen sich die Deputirten= Kammer beschäftigen wird, uennt die ministerielle Epoque 1) die Postreform;z 2) die Aenderungen in der Stempelsteuer; 3) die algie- rische Verwaltung.

Auf das Gesuch des Marquis von Normanby um eine Urlgubs- bewilligung is die Antwort aus London eingegangen. Ueber deren Jnhalt verlautet jeßt, das Benehmen des Marquis von Normanby habe die völlige Billigung seiner Regierung erhalten; cine Urlaubs- bewilligung sei ihm für jeßt nicht erheilt worden; do solle er sich einstweilen darauf beschräuken, seine offiziellen Beziehungen mit Herrn Guizot zu suspendirenz es würden ihm später weitere Instructionen in Bezug auf sein Abberufungs-Gesuch zugeshickt werden. Die Ge- mahlin des Marquis vou Normanby seßt auch ihre Einladungen zu dem Balle fort, welchen sie am 19ten d, geben will, und auf dem, wie es heißt, au die französischen Prinzen zu erscheinen beabsichtigen.

Dem Constitutionnel zufolge, stände die Maßregel gegen den Znfanten Enriq1e mit der beabsichtigten Heirath dieses Prinzen in keiner Verbindung, sondern sie wäre die Folge wirkliher oder an- gebliher Manöver, in welche der Prinz sich eingelassen hätte, den Rathschlägen eines Engländers, Namens Misley, folgend, welcher selbst über die französishe Gränze gebraht würde, während der Jn=- fant sich nach Barcelona verfüge. Nach anderen Angaben soll dieser Mielry kein Engländer, sondern ein Jtaliener aus dem Herzogthum Modena sein,

Herr Empis ist an Stelle des unlängst verstorbenen Jouy zum Mitgliede der französischen Akademie gewählt worden.

Jn der Epoque wird bei der Beschreibung eines Balles beim Herzoge von Nemours hervorgehoben, daß die Herren sämmtlih mit weißen Halstüchern, furzen weißeu Beinkleidern, weißseidencn Strüm- pfen, Schuallenshuhen, kurz, in der Tracht des vorigen Jahrhunderts erschienen wären, und daß nur einer von den Gästen im gewöhnlichen \{chwarzen Anzuge mit {chwarzer Kravatte aufgetreten sei. Es war Herr Thiers, der si deshalb bei seinem Wirthe damit rechtfertigte, daß der König ihn, wenn ihn zu empfangen geruht, stets in solchem Anzuge angenommen habe und er daher etwas Ungecignetes zu thun besorgte, wecun er beim Herzog anders erschienen wäre.

Frau von Lamartine is sehr gefäzrlih erkrankt, weshalb Herr ra O auch schon seit einigen Tagen nicht in der Kammer erscheint.

Die Vicomtesse_ von Chateaubriand, Gemahlin des berühmten legitimistischen Sriftstellers, ist vor einigen Tagen hier im 73sten Jahre gestorben,

„An die Stelle des verstorbenen Grafen Clarac ist Graf Leon de Laborde, der sich dur mehrere archäologishe Werke bekannt ge= macht hat, zum Konservator des Antiken-Museums ernannt. can zwischen Bordeaux und Neu -Orleans fahrende Pakets{if ,„Ccéole, welches am 8. November die französische Küste verlassen ber ‘Gufel C ¡0 Personen am Bord am 19, Dezember östlih von beka aua dal gescheitert, Der Capitain und 51 Personen sind

Vorgestern wurde in der Kirche St Thomas von Aquino eine Ged O dine ae v Ermordung des Hethogs von

F . n a P Germain wohnte dirser Tantifeiee hs des Faubourg St,

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x Paris, 15, Febr. Die Budget-Kommissiou der Deputir- ten-Kammer hat heute mit 15 Stimmen von 18 Herrn Bignon wie- der zu ihrem Berichterstatter ernannt. Die drei übrigen Stimmen hatte Herr Lacrosse erhalten, Uebermorgen wird der Kammer in öf- fentliher Sißong eine Mittheilung der Regierung gemacht werden, Bei der gestrigen Reorganisirung der Büreaus der Deputirten-Kam= mer hat wieder in allen Bürcaus die konservative Partei mit großer Majorität obgesiegt.

Großbritanien und Irland.

Unterhaus. Sißung vom 12. Februar, Die Fortseßung und der Schluß der diplomatischen Korrespondenz in der spanischen Heirathsfrage sind gestern bereits den beiden Häusern des Parlaments vorgelegt worden, und da die leßte Depesche Lord Palmerston’s vom 11. d, Mts. an den Marquis von Normanby schon an demselben Tage in der Morning Chronicle zu lesen war, so beschwerte sih heute zu Anfang der Sißung Herr Roebuck über diese Ver- leßung der diplomatischen Etiquette; dê#nn die Depesche erschien so- nah früher in den Zeitungen, als sie selbst der Marquis von Nor- manby erhalten haben fonnte. Herr Roebuck erklärte, daß die fran- zösishe Regierung an dieser Rücfsichtslosigkcit Anstoß nehmen fönne, was er am so mehr beklage, da aus der ganzen Korrespondenz ur- widerleglih hervorgehe, daß das Verfahren der diplomatischen Agen-= ten Englands vollkommen gerechtfertigt sei und der edle Lord (Lord Palmerston) Treu und Glauben und die Ehré und Loyalität des Lan- des auf das beste gewahrt habe. Diíése Anerkenuung der Politik Lord Palmerston’s von Seiten des Hauptes der radikalen Partei rief einen lebhaften Beifall hervor. Lord Palmerston antwortete furz, daß die Papiere shon am Tage zuvor auf dic Tafel des Hauses nie= dergelegt worden wären, wie dies auch aus den Protokollen lhervor- gehe, und dankte Herrn Roebuck für die freundliche Anerkennung der Führung dieser Korrespondenz von Seiten der britischen Regierung.

Das Haus ging hierauf zur Tagesordnung der Berathung über die zweite Lesung der irländischen Eisenbahnbill Lord George Bentin's über, und der Schaßkanzler eröffnete die Debatte mit ciner sehr ausführlihe: Rede, in welcher er dem Plan bes Antragstellers be=- stritt, nicht nur, weil die von dem Staate geforderte Summe von 16 Millionen im Allgemeinen unverhältnißmäßig groß und unter den gegenwärt1gen finanziellen Verhältnissen des Landes nicht leicht er= chwinglich is, sondern au, weil die Vortheile, welche der Plan mit Rücksicht auf die Beschäftigung der arbeitenden Klasse verspricht, sehr prefär und wenig unmittelbar erscheinen und tas einzige Gewisse nur eíne -reihe Aerndte i, welche die irländischen Eiserbahn= Gesellschaften über furz oder lang zu genießen haben werden, Zugleich griff der Minister die Berechnungen Lord G. Bentin's im Einzelnen anz er wies nah, daß, wenn auch wirklich 1500 Miles Eisenbahnen in Jiland zu erbauen seien, dadurch nit 110,000, son- dern höchstens 45,000 Arbeiter beschäftigt werden würden, am we= nigsten aber 550,000 Menschen, wie Lord G. Bentinck mit Hinzu= rechnung der suppouirten Familien der Arbeiter herausgebracht habe, denn die meisten Eisenbahn- Arbeiter seien ledige Leute und nicht Fa- milienväter, wie auh {hon die Natur der Sache an die Hand gebe ; überdies nehme man nicht ganz rohe Arbeiter zu den Eisenbahnbau-= ten, und die Beschäftigung, welche die Bill schaffen wolle, würde also nicht so wirken fönnen, daß das Volk in Masse Nußen davon habe; endlih befänden sih die Strecken, auf denen Eisenbahnen zu erbauen sind, größtentheils auf der Ostseite Jrlands, der größte Nothstand aber in den westlichen Bezirken. Unter diesen Umständen dürfe man den Plan gewiß einen unzweckmäßi= gen nennen, und er werde auch ein völlig unnöthiger sein, wenn die von der Regierung vorgeschlagenen, zum Theil schon ange= nommenen Maßregeln (die Ünterstüßungs-Bill. füx -hülflose Arme war zu Anfang der Sibung zum drittenmale verlesen worden) in Jrland selbst bei der Ausführung die kräftige Unterstüßung finden, ohne welhe überhaupt alle von außen her fommende Versuche zur Besei- tigung der Noth wenig Aussicht auf Erfolg haben. Hier und da geschehe nun auch allerdings in Jrland, was geschehen solle, anderer Orten aber fehle es an Krast und Thätigkeit, und in der Graf- haft Mayo haben die Grundbesißer jeßt sogar die massenweise Austreibung der Afterpächter in einem Umfange wieder aufge- nommen, daß, wenn ihr Beispiel Nachahmung finden sollte, un- besieglihes Elend sich über das ganze Land verbreiten und auch England erreiheun müsse, wie denn auch jeßt s{chon Schaaren solher Ausgetriebenen mit den Sligo - Dampfschiffen in Liver- pool ankommen und den Armen = Steuerpflichtigen zur Last fallen. Schon hieraus gehe hervor, daß mit Palliativ-Mitteln, wie ste Lord Bentinck biete, in Jrland nichts geholfen sei; es fomme darauf an, eine soziale Umwälzung in Jrland zu Wege zu brin- gen, dice Produktivität des Bodens zu vermehren und dem Arbeiter siheren und dauernden Arbeitslohn zu verschaffen. Diese Zwecke verfolgen die von der Regierung vor= geschlagenen Maßregeln, uud wenn man nebenbei erwäge, daß in England der Aufruf zur Hülfe für Jrland alle Klassen der Bevölke= rung, bis zur ärmsten hinab, zur thätigen Unterstüßung veranlaßt habe, obgleih in England und besonders in Schottland die Noth an vielen Orten herrsche, so fönne man cine Verwendung von 16 Mil- lionen auf die irländishen Eisenbahnen unter den gegenwärtigen Um- ständen für nicht mehr und niht weniger als eine Ungerechtigkeit gegei! die Steuerpflihtigen in Großbritanien ansehen, und er sehe sich demnach veranlaßt, die Verwerfung der Bill zu beantragen.

Eine Anzahl Redner von untergeordneter Bedeutung nahm nah dem Schabkanzler für und wider die Bill das Wort. Der frü- here Schaßkanzler unter dem Ministerium Melbourne, Herr F. Ba-=- ring, wics nah, wie die Ausgabe von jährlih 4 Millionen Schahz= fammerscheinen vier Jahre hinter einander den Geldmarkt verwirren würde, wogegen Andere die Autorität des Herrn Baring als Finan- zier bestritten und das Gegentheil nahwiesen, Es herrshte über= haupt selbs unter den Eisenbahn-Spekulanten große Meinungs=Ver= schiedenheit, und Sic Charles Napier erklärte, daß man niht wissen könne, wie man mit der Bill fahren werde, da der eine „Eisenbahn = König“, Herr Hudson, für, der andere, Herr Chaplin, gegen die Bill sei. Herr Hud- fon übernahm es darauf, die Bill zu vertheidigen, und erkiärte, es werde. ein Leichtes sein, die 16 Mllionen, vou denen man übri= geus noch gar nicht wisse, ob sie ganz gebraucht würden, aufzubrin= gen, da er vor kurzem in einer einzigen Woche noch mit seinen Freun= den 10 Millionen Unterschriften sür Eisenbahnbauten gesammelt habe, von denen 25,000 bereits eingezahlt seien. Herr Goulburn, der frühere Schaßfanzler in dem Ministerium Sir R. Peel’s, erhob sich hierauf, um die Ansichten des Herrn Hudson zu bez streiten und \s\ch gegen die Bill“ zu erklären, eine Erklä= rung, welche Viele für bedeutungsvoll hielten, da sie wahr- sheinliÞh die Ansichten Sir R. Peel’'s über die Bill offen= bart und von diesem das Schicksal derselben abhängen dürfte. Herr Goulburn machte geltend, daß die Eisenbahnen in England \ämmt- lih durch Privat-Unternehmungen zu Stande gekommen seien, und daß auhch für Jrlans \ich die Kapitalien zu gleichem Zweck finden würden, wenn ihre Anlage gesichert wäre. Unter \solhen Umständen fönne man aber auch den Staat nicht zu solcher Ausgabe veranlassen, ¿zumal auf der einen Seite den irländishen Arbeitern erwiesenermaßen

nur ein theilweiser Vortheil daraus erwachsen würde, ga

Seite aber der Staat durch den Nothstand in bas u D Opfern bereits genöthigt worden sei, daß ein bedeutender Minder- ertrag in den Staats-Einnahmen in Aussicht stehe. Von finanziellem Standpunkte betrahtet, sagte Herr Goulburn, sei überhaupt das Gefährlihste, was man thun könnte, Staats-Anleihen in Friedens- zeiten, zu welchem Zweck dies auch immer sein mag, zu machen, und fange der Staat aber erst an, Anleihen zu machen, um Privat-Sye- culationen zu unterstüßen, dann höre jede geordnete Finanzwirthschaft auf, und alle Privat-Speculationen würden gleihe Ansprüche geltend machen fönnen. Die Debatte wurde hierauf bis Montag, den 15ten, vertagt.

Zum S&luß der Sihung wurde die Bill wegen Zulassung des Zuers in Brennereien zum drittcumal verlesen und das Spezial- Comité zur Prüfung der Navigations - Geseße erwählt, Jn demsel- ben befinden sich unter Anderen, als Unterstüßer des Antrags des Herrn Ricardo, Sir R, Peel und Herr Hume.

- Im Oberhause war die Sihung von keinem Juteresse.

Der Herzog von Northumberland is

London, 13, Febr, Sein Erbe is sein Bruder, Lord

gestern, 62 Jahr alt, gestorben. Prudhon,

S qweiz.

Kanton Luzern. (O, P. A. Z.) Am 11. Februar wurde das Urtheil des Kriminalgerichts in der Leuen-Prozedur eröffnet. Mi= hel Achermaun ist zum Tode verurtheilt ; die Rosa Felix, Mutter des Jakob Müller, zu atzehnjähriger Zuchthausstrafe mit Halsring und Schnabel; Auton Müller, Bruder des Jakob, in contumaciam zu öffentlider Ausstellung und lebenolänglicher Kettenstrafe; Hauptmann Corraggioni, Amtsrath Hüsler, Lorenz Schmidli sind von der Jnstanz losgesprocen, die leßteren Beiden aber wegen Theilnahme am Frei= shaarenzuge jeder zu zehnmonatliher Zuchthausstrafe verurtheilt, Alt= Oberrihter Bühler wurde in Beziehung auf den Leuenmord ebenfalls von der Justanz absolvirt, hingegen wegen Theilnahme am Freischaa- renzuge zum Tode mittelst Crschießens in contumaciam verurtheilt, eben so Lieutenant Brunner. Ludwig Juneichen ist von der Justanz absolvirt. Venanz Reinert is polizeilich mit zwei Monaten Arbeits= hausstrafe belegt, Wirth Troller endlih einfach losgesprochen. Das Kriminalgeriht verordnete die Freilassung der Losgesprochenen, und Abends vier Uhr verließen Hauptmann Corraggioni und Amtsrath Hüsler unter Zudrang einer großen Menge Volks, welches seine Theil- nahme bezeugte, das Gefängniß. Corraggioni befindet sih heute ge- rade sechszehn Monate und Hüsler nur vier Wochen weniger einge=- ferkert. Merkwürdig bleibt, daß Hüsler, auf dessen Lossprehung der öffentliche Anfläger hon am 30, Sepiember antrug, seither 1m Ver= haft blieb, wäyrend Schmidli, bezüglich dessen der Antrag auf Zucht- hausstrafe lautete, auf freiem Fuß \sich befand. Corraggioni, dessen Familie während seiner Einkerkerung aufgelöst und zerstreut wurde, begab sih zu seinem Schwager Langenstein näch} der Wohnung des Herrn Verhör-Richters Ammann, Hüsler kehrte in den Schooß der Seinigen nah Eschenbach zurück,

Kanton Tessin. Unter dem 9, Februar wird von Lugano geschrieben, daß einige österreichische Truppen - Abtheilungen an der Gränze angelangt seien. Darüber herrsche jedo feinerlei Beun- ruhigung im Kanton Tessin, und es sei unwahr, daß die Regierung je daran gedacht habe, den Großen Rath außerordentlich einzuberufen. Keine Spuc sei sodann vorhanden, daß die lombardishe Regierung daran denke, die Ausfuhr von Getraide und Mais zu ershweren,

2 Lai chn

Neapel, 30, Jan. (A. Z.) Der König versamn:elt häufig den Staatsrath und hält sich hauptsächlich in der Residenz auf. Die Urbarmachung der versumpften Erdstriche, die sogenannte Bonification der Maremmen, ist einer besonderen Kommission, an deren Spibe Herr d’Urso steht, übertragen worden. Forst- und Jagdwesen steht einer Reform entgegen; auch anderen Verwaltungszweigen sind der überhäusten Geschäfte wegen neue Mitglieder zugesellt. Die Eisen= bahnen werden in hiesigen Journalen eifrig besprochen. Systeme fämpfen gegen Systeme, der Geograph Ferdinando de Luca tritt ge- gen den Grafen Petitti auf, aber neu geshaffen is nichts. Es tauchen fortdauernd Ueberseßungen deutsher Werke auf, z. B. Nie- buhr’s römische Geschichte, Kämß? Meteorologie, und deutsche Lieder finden sich überseßt zuweilen sehr travestirt in den Strennen (Almanachen) und belletristishen Blättern.

D P A Le N,

© Madrid, 8. Febr. Der Heirathsplan des Jnfanten Don Enrique hat eine überrashende Wendung genommen.

Der Vater des Junfanten, die Königin und der König hatten ihre Einwilligung zu seiner Vermählung mit der Schwester des Grga= fen von Castella, die Hofdame bei der verstorbenen Mutter des In= fonten gewesen war, ertheilt. Die Königin Christine hatte erklärt, sich nicht in die Angelegenheit mischen zu können, weil sie selbst eine nicht standesmäßige Ehe eingegangen wäre. Vorgestern Vormittag fand die gegenseitige Chezusage und die Aufseßung des Ehekon- traftes vor Notar und Zeugen statt, und am Abend erschien der Infant in der Oper. Gestern Vormittag stellte sih aber der Gene- ral Pezuela, General-Capitain von Madrid, von seinen Adjutanten begleitet, bei dem Jyfanten ein und überreichte ihm einen schrift- lichen Befehl der Königin, in welhem ihm vorgeschrieben wurde, sih ohne Zeitverlust reisefertig zu mahen. Während der Jnfant seine Anstalten zur Abreise traf, eilte der Graf von Castella zu ihm und bestand, in Gegenwart des Generals Pezuela, darauf, der Jnfant solle zuvor seine Vermählung vollziehen. Allein der General-Capitain, der vermuthlih auf diesen Fall schon vorbereitet war, ließ den Grafen von Castella auf der Stelle in Verhaft nehmen und den Infanten Don Enrique unter der Obhut des Obersten des Kavallerie - Regi- ments „Maria Christina“ nach der Citadelle von Barcelona abführen.

Gür jeßt erfäh:t man nur, daß die Minister vorgestern Abend der Königin die Nothwendigkeit vorstellten , die Vollziehung der von dem Jufanten beabsichtigten Heirath zu verhindern, und den erwähn= ten Befehl von ihr auswirkten. Das Ereigniß is um so überraschen- der, als die Vermählung der dreiundzwanzigjährigen Schwester des Jnfanten mit dem siebzehnjährigen Kinde des Grafen von Altamira übermorgen im Palaste der Königin stattfinden soll. d

Vorgestern richtete im Kongresse Herr Cortina an den Minister- Präsidenten die Anfrage, ob in der Staats - Kanzlei sich _niht nohch andere auf die Vermählung der Königin und ihrer Schwester Bezug

T ; its vorgelegte Korrespondenz zwischen

habenden Aktenstüdcke, als die bere gee befä D E dem englischen Gesandten und Herrn Zsturiz, n Aft Mini ster-Präsideut erwiederte, es fänden sih keine anderen amtlichen Aktenstücke vor. Aus diesem Umstande zieht man allgemein den Shluß, daß A nd der Unterdrückung der übrigen Korrespon

den vorigen Ministern an j À pon

denz gelegen war, und daß sie diese Es deshalb qus Do Kanzlei entfernten. Die hiesigen Blätter ergießen si in bittere Be= trahtungen über ein solches Verfahren, Da ‘übrigens dex, Herzog von Sotomayor selbst Gesandter in London war, während die. Unter- handlungen über die Heirathen stattsanden, so wird er am besten be-