und furhtbarste Theil und war von eirunder Gestalt, Das Ende des
; : : Fl f kiefer Oberkiefers zeigte sih rechtwinklig abgestugt und stumpf, der Unterki dagegen war Á Gestalt dem einer gewöhnlichen Schlange nan E lih, Ungefähr 10 Fuß von dem äußersten Vorderende des E ? sch an jeder Seite ein dünner Hautlappen (apron) "Gut E Ohr, von ungefähr 4 Fuß Länge und 1 Fuß in Brel f Ü de L L diesem und beinahe darunter befand sich e dret FEIPTINDE Auge von dunkler Farbe mit horizontaler Pupille, umgede i V pom weißen Umkreis, Unter der Kehle und fast in gleicher Linie mit dem Auge
; I Flossen, welche die Hauptstüße für die Vorwärts- erschienen zwei enorme Flossen, i : ; ;
8 nter liegenden Körpermasse zu sein schicnen, Bewegung der ungeheuren dahinter Ut d der Odeellädde ‘des Ungefähr 8—10 Fuß noch weiter nah hinten und nahe der Oberslä E. DE Wassers wurden zwei andere Flossen sichtbar ; diese waren ungefähr 6 Fuß lang, aber dabei schmal und schr dünn, sie lagen horizontal im Wasser und wurden dann und wann wellenförmig auf- und abwärts bewegt. Zch vermuthe, daß sie als Húülfswerkzeuge bei der Wendung des Körpers zur Rechten oder Linken zu betrachten sind, Die Mittellinie des Rükens zeigte sich auffallend fuotig, und in gleichen Abständen von 2 odec 3 Fuß er- schienen fielförmige, durchsichtige Hervorragungen von scharlachrother Farbe, ungefähr 154 an Zahl, hinter welchen der Rücken dann ieder ganz eben wurde, so weit dics wahrgenommen werden konnte. Diese einzelnen Höiner oder Spipen ragten ungefähr 8 Zoll lang und vielleicht 4 Zoll di hervor, jeder lief allmälig in eine Endspige aus, Es is nicht unmöglich, daß die- ser sonderbare Bau dem Thier als Vertheidigungswaffe gegeben sci, Das Ende des Körpers war ganz klcin und lief in einen knorpeligen oder knechi- gen Fortsay von eiwa 4 Fuß Länge und fast weißer Farbe aus. Der ganze Körper schien von einer vollkommenen Panzerbekleidung umgeben, welche dunfelbraun gefärbt und in regelmäßige Gürtel rund um den Leih getheilt war; diese öffneten und schlossen sih ein wenig während der Be- wegung, wie wir, wenn es mit dem Kopf gegen die Sce lag, wahrnehmen fonnten.
Diese sonderbare Bedeckung stellt ohne Zweifel einen unverwundbaren Panzer gegen jeden Feind dar, der einen Angriff auf den Siy seines Lebens versuchen möchte, Die außerordentlihe Unbeugsamkeit desselben bewies sich auch, ehe wir uns von ihm trennten, aus mehreren wohlgerichteten Büch- senshüssen, die feinen sichtbaren Eindruck machten und das Gleichgewicht nicht im geringsten zu stören schienen.
Ungefähr um 3 Uhr befanden wir uns einander so nahe, daß cinige Besorgnisse für die Sichc1heit des Schiffes rege zu werden anfingen. Jch stieg sogleih vom Mast herab und befahl, die Ruderstangen (Sweeps) auszulegen und das Schiff mit dem Hintertheil gegen das Thicr zu wen- den, um einen Zusammenstoß wit ihm zu vermeiden, weil es eben gegen unsere volle Seite (broadsíide) dicht unter dem Bug lag, Jn diesem [ri- tischen Augenbli entstand eine Verwirrung und Aufregung, die schwer zu beshreiben is. Die Ruder waren nämlich kaum im Wasser, als eine furchtbare Bewegung unmittelbar unter dem Bug bemerkt wurde. Jch sprang nach vorn auf die Stagsegelrüste, und, hinunterblickend, gewahrte ih nichts, als einen tiefen Kessel von wallcndem Schaum, so weiß, wie frish gefallener Schnee, Ob dic Schlange bei der Entdeckung ihrer un- mittelbaren Berührung mit dem Schif beunruhigt worden oder von dem Geräusch der Ruder, als sie in das Wasser schlugen, fann ih nicht entscheiden. Gleich darauf hörte die Bewegung auf, und das Ungeheuer brach wieder mit dem Kopf voran aus dem Wasser hervor in einer fast senkrechten Stellung, wobei der Kopf die Spiere des Bugspriet (Martingale) so heftig berührte, daß die
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gebrochen wurde. Der Stoß war so heftig, daß das ganze Schiff davon zitterte und die Gesichter der Seeleute vor Furcht erblaßten, Hätte ih mích nicht in dem Augenblick an dem Vorstenge-Stag gehalten, so wäre ih ohne Zweifel über Bord gefallen, Unmittelbar hierauf ging das Thier langsam von uns ab und vershwand aus unseren Augen.
Es war nun ungefähr 4 Uhr, der Wind begann wieder sih zu heben, und wir seßten das Schiff in der Richtung gegen das Land in Bewegung. Nichts war von dem Leviathan mehr zu sehen, obgleih jedes Auge am Bord lange und scharf dana aussah, wo er geblieben sein fönne. Ob die- ser besfremdlihe Bewohner der Meereêtiefcn derselbe is, den schon so oft An- dere gesehen und beschrieben haben, oder ob man ihn für einen neuen Einwande- rer in unsere Gewässer betrachten soll, habe ih kein Mittel zu entschciden. Zch kann nur sagen, daß seine Erscheinung neu und interessant im böchsten Grade, völlig ve:schicden war in Giöße, Bau und Farbe von Allem, was mir in einem 25 jährigen Seeleben von meerbewohnenden Thieren je vor Augen gekommen is,
Jabez Powers,“
So weit der Zeitungs - Bericht, Fassen wir das Gesammtbild eines 70 Fuß langen, mit eincm ausnehmend großen, stumpf abgeschniitcnen Kopf und zwei Paar langen Flossen verschenen Secthieres zusammen, so wird wohl Niemand, - der sich auch nur mit den allgemeinsten zoologischen Be- stimmungen bekannt gemacht hat, das eine Schlange nennen können, Es muß entschieden ein Fisch gewcsen sein, und zwar ein warmblütiger, ein Wallfisch, Weiter leitet die angegebene Größe, so wie die Form des Kopfes, auf die Vermuthung, man habe cs hier mit einer Art Poitfisch oder Cache- lot (Physeter) zu thun, von welhèn mehrere, zur Zeit nur schr mangel- haft unterschiedene, 70 Fuß und darüber messende Arten in den nördlichen Meeren vorkommen,
Es is zu beklagen, daß Capitain Powers vergessen hat, die muthmaß- liche Dicke des Körpers anzugeben, man würde dann die Vermuthung nä- her auf eine derselben hinauoführen fönnen. Doch sind diese Wallfische alle von einem gestreckteren, mehr cylindrischen Bau, als die Bartenfische, und insofern einer Schlange auch eher vergleihbar. QJndessen bleibt noch sehr Vieles in diesem Bericht räthselhaft und der Muthmaßung auf einen Wallfisch widersprechend; dahin gehört die Angabe eines zweiten Flossen- paarcs, indesscn die Willfische nie mehr als ein Paar Vo: derglieder haben, ferner die beiden großen Hautlappen am Hinterkopf, die die Panzerbeklei- dung und vor Allem die auf der Mittellinic des Nückens stehende Reihe fielförmiger Hervorragungen, deren Z-bl sogar auf 154 angegeben wird, welches den Angaben von ihrer Größe und ihren gleihmäßigen Abstän- den so geradezu widerspricht, daß man wohl vermuthen darf, es solle 14 oder 15 heißen, Es wäre anmaßend, Vermuthungen auf- zustellen, wie viel von diesen höchst befremdlihen Erscheinungen auf die Phantasie des Beobachters, auf Täuschung durh Licht-Effekte oder auf Uebertreibung beim Wiedererzählen zu rechnen sei. Gewiß aber ist, daß, wenn auch manche Wallfische eine dicke Haut, die wohl cinem Büch- senshuß troyen mag, besißen, wenn auch andere auf dem Nücken Höer haben, die zuwcilen sogar flossenartig verlängert vorkommen, man dennoch der Sache viel Gewalt anthun müßte, wenn man es auf ein Bekauntes deuten wollte, indem dies Alles neben einander nicht auf irgend ein Thier paßt, von welchem die Wissenschaft eine thatsächliche Kenntniß nachweisen fann, Man muß es also billig Jedem überlassen, ob er sich lieber der Hoffnung hingeben will, das Wunderthier des Capitain Powers ganz wie er cs vorstellt, noch einmal in der Wirklichkeit zu shaucn, oder ob er licber die natürlichere Annahme zu theilen geneigt is, das Schiff sei bei der Wind-
stille einem auf der Obersläche shlafenden Potfish begegnet, den die Be- rührung mit dem Schiffe zu jener \ch{werfälligen und doch unschädlichen Kraftäußerung weckte.
Ohne ille hier noch mehr Zweifel gegen die Richtigkeit der Beobachtung rege machen zu wollen, zu welchen der Bericht wohl noch manche Veran- lassung gäbe, und ohne weitere Deutungen seiner Angaben zu versuchen mag hier nur versichert sein (was jeder Unbefangene sich bei der Betrachtung des Sfkeletts selbst sagen wird), daß der Hydrarchos keine Aehnlichkeit mit dieser Seeschlange gchabt haben könne. Js sein Knochengerüst au nur unvollständig vorhanden , shwerlich dur irgend eine fremdartige Beimi- shung vergrößert, so wird es doch dem Scharfsinn der deutschen Ene gelingen, aus dem Vorhandenen die Natur diescs Thicres und seine Ver- wandtschaft mit jeyt noch lebenden Thieren in solcher Weise zu ermitteln, daß ein fcstes Nesultat innerhalb ziemli enger Gränzen der Wahrschein- libfeit sich daraus ergeben wird, Könnte aber Herr Koch, wie es sein Wunsch ist, sih wieder nah dem Fundort zurückbegeben und die vor 2 Jah- ren dur das Herannahen einer Verderben drohenden Seuche unterbrochene Ausgrabung fortseßen und dabci die wahrscheinlich noch in der Prairie liegenden Reste der Gliedmaßen auffinden, so würde die dadurch herbeige- führte Herstellung des Ganzen wohl allerdings als das bedeutendste, was bis jeßt zur Erforschung der antediluxcianischen Thiertwelt geleistet worden ist, bezeichnet werden fönnen. Denn für alle bisher gefundenen Ueberreste aus einer früheren Schöpfung licß sich ein mehr oder weniger nahe Ent- sprechendes in der Jeytwelt nachweisen. Dieses Thier dagegen steht in sei- nem ganzen Bau, wie in dem neben einanter Vorhandensein befremdlicher Bildungsöverhältnisse, so isolirt da, daß wichtige Bestimmungen für die Son- derung gewisser Thiergruppen, namentlih der Säugethiere und Amphibien, aufgehoben werden müßten, wenn man es zu eincr derselben rechnen wollte,
Lichtenstein,
Dresden, 1. März. (D. _ A. Z.) Als im Herbste des vorigen Jahres das merkwürdige fossile Skelett des Hydrarchos nah Europa ge- bracht und zuerst in Dresden aufgestellt wurde, veranlaßte der Unterzeich- nete mehrere Naturforscher, namenilich die Herren Dr. Heinis , Prof. Dr. Günther und Hofrath Dr. Reichenbach, mit ihr1 gemeinschaftlich diese sehr große Merkwürdigkeit genau zu untersuchen, Zeichnungen wurden darüber angefertigt, und in kurzem werden die Resultate dieser Forschungen in einem besonderen Foliohest hier bei Arnold erscheinen. Vorläufig will ih jedo gegenwärtig als eine besondere Merkwürdigkeit und als etwas durchaus Neues anzeigen, daß bei der auf meine Veranlas- sung durch Professor Günther vorgenommenen Abschleifung und mifkrosko- pischen Untersuchung feiner Fragmente, von Knochen und Zahn fubstanz des Hydrarchos, nicht nur deutliche, durch rothbraune Färbung ausgezeichnete Blutgefäße in der versteinerten Substanz sichtbar geworden sind, sondern daß auch deutliche einzelne Blu tförperchen hier erkennbar wurden, Diese vorweltlichen Blutförperchen, die ersten, welhe man, so viel mir be- kannt is, gesehen hat, sind ziemli von der Größe der Salamander-Blut- förperchen, etwas länglich, lassen den Kern in der Hülle erkennen und fönn- ten somit auch diesem merkwürdigen Geschöpfe, welhes, wenn nicht einer eigenen Thie: klasse, doh gewiß einer besonderen Thierordnung angehörte,
cine Aehnlichkeit mehr mit den Amphibien vindiziren. Dr. Carus,
Abhalter zerrissen und die Klüverstange dicht an ihrem eisernen Bügel ab-
Bekanntmachungen.
[10] Nothwendiger Verkauf. Königliches Ober-Landesgericht zu Cöslin,
Das ín Hinterpommern im Lauenburger Kreise bele- gene, unterm 8. Oktober 1846 auf 18,933 Thlr, 13 Sgr. 2 Pf. landschafilih abgeshäßzte Allodial-Ritter- gut Bychow soll im Wege der nothwendigen Subha- station im Termin den 24, Juli k, J,, Vormit- tags 10 Uhr, im Jnstructionszimmer unseres Kolle- gienhauses öffeatlih verkauft werden, Die Taxe, der Hypothekenschein und die Verkaufs-Bedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden.
Zu diesem Termin werden gleichzeitig die unbekann- ten Erben der verstorbenen Prediger-Wittwe Magunna, geborenen Hoffmann zu Leba, hierdurch vorgeladen,
Cöslin, den 22. Dezember 1846,
Königl, Ober-Landesgericht, Civil-Senat.
[101] Ler t M En l
Ueber den Nachlaß des am 14, Oktober 1843 zu Leuthen verstorbenen Gutsbesißers Friedrich Wilhelm Traugott Kurze is auf den Antrag der Vormünder der minorennen Söhne des Gutsbesißers Kurze per decre- tum vom 1, September 1846 der erbschaftliche Liqui- dations-Prozcß eröffnet und zur Anmeldung und Nach- weisung der Forderungen unbekannter Gläubiger ein Termin auf
den dritten Juni dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Deputirten, Referendarius Rehfeld, im In- structionszimmer des Königlichen Ober-Landesgerichts hierselbst angeseyt worden,
Es werden daher alle unbekannten Gläubiger hier- durch vorgeladen, ihre Forderungen spätestens in dem anstehenden Termine in Person oder durch einen legi- timirten Mandatarius gus der Zahl der hiesigen Ju- stiz-Fommissarien, wozu die Justizräthe Tirpiy, v, Thie- lenfeld , Marquard, vorgeschlagen werden, anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie aller ihrer Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige gewiescn werden sollen, was nah Befriedi- gung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.
Frankfurt a. O., den 16. Januar 1847,
Königl. Preußisches Ober - Landesgericht,
Rheinische Eisenbahn- [1796] Gesellschaft. Amortisation der 3 % und 4%
pr Obligationen.
i Bei der vorschristsmä- E E ßig stattgehabten Aus- : loosung der im laufen- den Jahre zu amorlisi- renden 35 % und 4 —tn ev privilegirten Obligatio- bs dea ) nen unserer Gesellschaft / war sind die nachstehenden Nummern gezogen wor-
A T T?
f V . M P C A r R T A 2
A. 34Stüdk 3',% Obligationen.
Nr. 36, 38, 66, 97, 346, 650, 699, 777, 1012, 1014,
— y d,
Nllgemeiner Anzeiger.
1410. 3076.
5013,
14141, 1492, 1552. 3203, 3538, 3668, 5115, 5314, 567 1,
1070, 1340, 1718, 2788, 4244. 4296.
Tan ck00) 07982; 9793;
ul D e » O . . B. 50 Stück 4% Obligationen.
Nr. 11, 220, 221 304. 601. 722, 791, 892, 11417.
41762. 23983, 2851. 3002, 3003; 3241. 3279, 3294, 3501 3634, 3709, 3710, 3799, 3950, 4629, 4744. 4790, 4854. 4908. 5140. 5180. 59901, 5688, 5735, 6087, 6260, 6262. 6681. T1, 6782 60988. 74387, TOL9T 7769 T1807. 7965. 8118, 8137. 8701, 8979, 9249,
Die Juhaber der vorstehend bezeichneten Obligatio- nen werden hicrdurch aufgefordert, dieselben mit den nah dem 1, Juli d. J. verfallenden Zins - Coupons längstens bis zum 1, Juli d, J. bei uns oder bei den Herren
S. D Dea;
S. Oppenheim jun, & Co,
A. Schaaf fhausen,
J. H, Stein,
Oeder € Co;
N. Wergifosse,
Mendelssohn & Co., L u
A. H. Heymann & Co, in Berlin, gegen Empfangnahme des Nennwerthes und der bis dahin verfallenen, noch nicht erhobenen Zinsen, cinzu- liefern. Vom 1. Juli d. J, an hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.
Der Betrag derjenigen, nah dem 1, Juli d. J. ver- fallenden Coupons, welche bei Einlösung obiger Obli- gationeu nicht mit eingeliefert werden, wird von dem Kapitale gekürzt und zur späteren Einlösung dieser Cou- pons verwendet.
Köln, den 1, März 1847, D De Se di
1393. 2988, 5005, 5938.
in Köln,
in Aachen,
Eisenbahn.
Es wird hierdurch die mit zehn Thaler auf jede Actie der Loebau-Zit- tauer Eisenbahn zu
leistende neunte Einzahlung
ausgeschrieben, Dieselbe is
den 30,, 31, März und
von früh 9 bis Mittags 12 Uhr und von 2 bis Abends 9 Uhr , allhier zu Zittau in dem Bürcau der Loebau- Zittauer Eisenbabn-Gesellschast, unter Rückgabe der vom 31, Dezember 1846 datirten Jnterims-Actien der ah- ten Einzahlung, gegen welche neue, auf die sodann ein- geshossenen 90 Thlr. lautende ausgegeben werden, mit
9 Thlr. 6 Sgr. baar und
— » 24 » durch Zurechnung dreimonatlicher, nah §. 17. der Statuten vom 31. Dezember 1846 an- hebender Zinsen von den eingezahlten 80 Thalern zu gewähren.
Diejenigen Herren Actionaire, welche die Einzahlung bis zu obigem Schlufitermine (den 1. Apri] a. c, Nach-
[155 b] Loebau- Zittauer
R M E
miitags 5 Uhr) allhier nicht geleistet haben, verfallen
C E m iiiimiiens eem ne
in die §. 15. der Statuten festgeseßte Strafe von 10 % der Einzahlungssumme an 1 Thlr,
Um den auswärtigen Herren Actionairen eine Er- leichterung zu gewähren, fann die neunte Einzahlung
auch eno 22 b 28 Mat 1847 in Leipzig bei den Herren Vetter & Co., in Dreöôden bei den Herren George Meusel & Co,, in Berlin bei den Herren A. H. Heymann & Co., welche von uns zur Ausstellung von Jnterims-Quittun- gen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe an den Or- ten, wo dic Zahlung erfolgt is, die neuen Actien in den Tagen vom Í 2020 Un 8 Mit a, e ausgehändigt werden sollen, geleistet werden, Zittau, am 22. Februar 1847, Direktorium der Loebau- Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. G NDOO, Bi Ses
[10 b] 1846,
No. 3874, E b 24. September W Cs —= Warschau, den T E O eneral Die ei N . des Polnischen Landschaft-Kredit-Vereins, Jn Folge eingegangener Gesuche wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehcnder , als vernichtete oder gestohlene angegebener Pfandbrieje
vom 1sten Zeitraume: i Litt. G. No. 93,502 pro 1000 Fl, poln. mit 10 Zins-Coup. Wi) 43,118 » 2009 » T: i 8 43,123 9.200 B » 43,120». 200 h 144,208 » 200 144,369 » 200 vom 2ten Zeitraume:
. 220,526 pro 5000 Fl. poln, mit 7 Zins-Coup. 220,582 » 5000 7 » 221,554 » 5000 222,324 » 5000 222,555 » 5000 222,651 » 5000 222,713 » 5000 223,224 » 5000 277,991 » 5000 278,025 » 5000 210,652 » 1000 210,653 » 1000 210,654 » 1000 210,655 » 1000 212,785 » 1000 213,213 » 1000 213,381 » 1000 213,406 » 1000 213,602 » 1000 215,125 » 1000 215,830 » 1000 216,314 » 1000 219,595 » 1000 219,598 » 1000 226,279 » 1000 241,540 » 1000 244,683 » 1000 246,336 » 1000 246,954 » 1000 260,940 » 1000 263,597 » 1000 268,032 » 1000 268,246 » 1000
AAYAYJIAAJAAJAQYJAIQYADAYAIA
.
RRRRBRRRARRRRARRARARAAA
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Litt, C, No.276,309 pro1000 Fl, poln. mit 7 Zinê-Coup,
» C » 270608 » 1000 E »
S Q. 20000 » 1000» 294,048 » 1000 230867 » 500 » 281,723 500 »
500 » »
ohne » ohne » mit 7
500 500 500 500 500 500 500 500 » 500 » Di 500 » ohne 269,400 500 mit 7 272,279 500 ohne 300,827 500 ohne 228,680 200 ohne 229,604 200 229,603 » 200 » 229,606 » 200 229,607 » 200 » 247,743 O 5 endlich ; 2 an die Stelle der Zins-Loupon3 vom zweiten Semester 1844 zu 400 Fl. poln, von den Pfandbriefen Litt. A, No. 189,320 und 290,447 — eben an die Stelle der Zins-Coupons vom zweiten Se mester 1841 zu 100 Fl. poln. von den Pfandbiiefen Litt. B. No, 277,228 und 285,230 — j fordert hiermit die Gençral-Direction des Landschaftli- hen Kredit-Vereins im Königreiche Polen in Ausfüh- rung des Artikels 124 des Geseyes vom 1. /13, Juni 1825 alle Besißer obiger Pfandbriefe und Zins - Cou- pons, so wie diejenigen, welche irgend cin Besißrecht dazu zu haben glauben, auf, sih mit denselben an die General-Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bckanntmachung in öffentlichen Blättern an gerechnet, unbedingt zu Jelo den, als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins-Cou- pons amortisirt un® die Duplikate darüber an die be- treffenden Juteressenten ausgeliefert werden. Ä :+ Wirklicher Staatsrath Der prisdiontu ns (unterzeichnef) Len ski. Für den General-Secretair e : (unterzeihnet) Tscherminski.
A AAA
[35]
An- und Verkauf zum Tages - Cours (ller courfirenden
Staats-Papiere, Staats-Anlehens-Loose, Standesherrliche 4 und 45 % Obligationen mit hypo- thefarisher Sicherheit, Eisenbahn - Actien, Coupons, Banknoten 2c. 2c. bei unterzeichnetem Banquierhause, welches auch alle hierauf Bezug habende Auskunft zu
geben bereit is. J. N. Trier & Co. in Frankfurt a. M.
Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für { Iahr. 4 Rthlr. - # Jahr. 8 Kthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhohung. Insertions=-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
7 66.
Ih all
Amtlicher Theil.
Anland, Berlin. Ernennungen und Abschieds - Bewilligungen in der Armee. — Allerhöchste Ordre. — Verfügung des Justiz - Ministers. — Schreiben aus Aachen. (Günstiger Zustand des Regierungs - Bezirks.)
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern, Das neue Mi- nisterium des Jnnern, — Königreich Sachsen, Landtag. — Gro ß- herzogthum Baden. Der Theaterbrand, — Schreiben des Groß- herzogs.
Desterreichische Monarchie. Bavern,
Frankreich. Paris, Hofnachrihten, — Guizot und Normanby. — Erflärung des Grafen Kergorlay, — Urlaubsgesuh des Grafen Bresson, — Cabrera. Benjamin Delessert +-. — Deputirtenwahl. — Der Ge- seß - Entwurf über die Gefängniß - Reform. — Elementarschulen für Al- ge:ien, — Vermischtes, — Schreiben aus Paris. (Unruhen zu Hon- fleur ; die Eisenbahn von Rou?n nach Havre.)
Großbritanien und Jrland. London, Hofnachrichten, — Die An- leihe fontrahirt, Prinz Albrecht und die Kanzlerwürde von Cambridge, — Marine-Budget, — O'Connell's Gesundheits-Zustand, — Theater-Vor- stellung für die Armen, — Anbau der Theepflanze in Assam,
Niederlande. Aus dem Haag. Kammer-Verhandlungen.
Belgien. Brüssel. Fleisch Schlachten auf Nechnung der Kommunen, — YAuswanderung.
Schweiz. Kanton Bern. Shreiben an Luzern. — Kanton Aar- gau. Der Oberst vou Salis-Soglio.
Italien. Nom, Ernennung eines päpstlichen Nuntius für Konstantinopel,
Spanien, Schreiben aus Madrid. (Die Karlisten; Truppen - Aushe- bungz Anleihe; Kongreß Verhandlungen; Schreiben des Jnfanten Don Enrique an die Königin.)
Türkei. Konstantinopel,
_lettis, — Fezzan.
Handels- und Börsen-Nachrichten, Berlin, Börse,
Zur Münz-, Maß-
Wien, Ankunft der Königin von
Note des Herrn Mussurus an Herrn Ko-
Friedri der Große in der Schlacht bei Roßbach, — und Gewichtsfunde,
Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Dem früheren Seminar - Direktor, Domherrn Dietrich in Graudenz, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen ;
Den Konsistorial - Rath, Professor Dr. Sack in Bonn, zum Mitgliede des Konsistoriums der Provinz Sachsen zu ernennen; und
Dem Maler Heinrich Asmus das Prädikat als Hof-Wappen- Maler zu verleihen.
Monats-Uebersicht der preußishen Bank, gemäß §. 99 der Bank - Ordnung vom 5. Oktober 1846, Akt iv a. Geprägtes Geld und Barren Kassen - Anweisungen Wechsel-Bestände L S E Staats-Papiere, verschiedene Forderungen und Aktiva Pn
Banknoten im Umlauf 5,781,400 Rthblr, Devot apital 25,121,400 »
) Darlehn des Staats in Kassen - Anweisungen 6,000,000 » Guthaben von Staatsfassen, Jnstituten und Privat - Personen mit Einschluß des Giro- Be i C S
Berlin, den 28. Februar 1847. Königl, preuß. Haupt - Bank- Direktorium. von Lamprecht, Witt. Reichenbach. Schmidt, Cochius,
8,308,800 Rtblr. 2,929 300 »
12,890,500 » 9,314,800 »
12,863,400 »
4,052,200 »
(ge2.) Meyen.
Abgereist, Se. Durchlaucht der Fürst August von Sul- kowski, nah Reisen.
lichtamtlicher Theil. Il nd
Berlin, 6. März. Nach dem heutigen Militair-Wochen - blatte ist dem Hauptmann a, D., Seulen, zuleßt im 2ten Bat.
Ac Meri n
Tten
Berlin, So tag Den
17ten Regiments, der Charakter als Major beigelegt, dem Major von Peistel, von der 5ten Gend. Brigade, als Oberst - Lieutenant, mit der Armee-Uniform, dem Hauptmann Me del von Hemsbach, vom 11ten Juf. - Reg., als Mojor mit der Regiments - Uniform mit den vorschr. Abzeichen f. V. und Pension; \o wie bei der Landwehr dem Oberst = Lieutenant Senfft von Pilsah, Commandeur des Zten Bat. 25sten Regts., als Oberst, mit Pension, und dem Major Shreiber, Commandeur des 1sten Bat. 11ten Regts., dem Erste- ren mit der Regiments - und dem Leßteren mit der Uniform des
40sten Regts, mit dem vorschr. Abzeichen f. V,, der Abschied bewilligt worden,
Berlin, 6. März, Das Justiz-Ministerial-Blatt ent- hält folgende Allerhöchste Ordre, die Einleitung gerichtlicher Unter- suchungen gegen Jnhaber der Polizei-Gerichtsharkfeit und deren Stell- vertreter betreffend.
„Auf den Bericht des Staats - Ministeriums vom 18ten v. M. erkläre Jch Mich damit einverstanden, daß gegen Juhaber der Poli- zei-Gerid;tsbarfeit oder deren Stellvertreter wegen der in dieser Ei- genshast begangenen Vergehen Untersuhungen durch die Gerichte nur auf Antrag der betreffenden Landes=Polizei-Behörde eingeleitet werden dürfen. -— Sie, der Justiz-Minister, haben hiernach die Ge- richte mit der erforderlichen Anweisung zu versehen,
Leßlingen, den 8, November 1846.
Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium,‘ 2
Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird sämmtlihen Gerichts- Behörden zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht, Berlin, den 16, Februar 1847. Der Justiz - Minister
Uhden.
__ Desgleichen die allgemeine Verfügung, betreffend die Einrichtung einer Executions-Kommission für Berlin.
__ Das gerichtlihe Executionswesen innerhalb der Bezirke des Stadtge- richts, Kriminalgerichts und Landgerichts zu Berlin, welches bisher zum Ressort des Kammergerichts einschließlich des Hausvoigteigerihts, des fur- märkischen Pupillen-Kollegiums , des Stadtgerichts, des Vormundschastsge- richts, des Landgerichts und des Kriminalgerichts gehörte, is einer besonde- ren Kommission dieser Gerichte nah deùú näheren Bestimmungen des nach- stehenden Reglements übertragen worden.
Diese Executions - Kommifsion öveginnt ihre Functionen mit dem 4. Män d. J. und wird nach §. 6 des Reglements auch die Requisitonen der auêwärtigen Behörden um Vollstreckung exekutivischer Maßregeln in Civil- und Vormundschafts-Sachen, so wie wegen Beitreibung von Kosten und Geldbußen, erledigen,
Sämmtliche Gerichts-Behörden werden hiervon ín Kenniniß geseht und haben sch danach ín vorkommenden Fällen mít ihren Requisitionen direkt an die Executions-Kommission hierselbst zu wenden,
Berlin, den 16, Februar 1847,
Der Justiz-Minister : An : Uhden. sämmtliche Gerichts - Behörden,
Neal emei für die Executions-Kommission in Berlin. ___§, 1, Das Executionswesen der in diesem Reglement benannten Ge- richte innerhalb der Bezirke des Stadtgerichts, Kriminalgerihts und Land- genie zu Berlin wird einer besondercn Kommission dieser Gerichte über- ragen.
, §. 2, In den Bezirlen des Stadtgerichts und Landgerichts zu Berlin gehört vor die Kommission die Verfügung und díe Vollstreckung der dem Kammergericht einschließli des Hausooigteigerihts, dem furmärkfischen Pu- pillen - Kollegium, dem Stadtgerichte, Vormundschaftsgerichte und Landge- richte zuständigen exefutivischen Maßregeln aller Arten und Grade in Civil- und Vormundschaftssachen, aus schiedêmännischen Vergleichen und aus schiedsrihterlihen Aussprüchen, mít Einschluß der im §. 22 der Verord- nung vom 4, März 1834 (Geseß-Sammlu ng S. 36) gedachten Re- quijitionen an die Hypotheken - Behörden um Eintragung auf die Jmmobi- lien und mit Einschluß der offenen Requísitionen um Hülfsvollstreckdung an alle Gerichte, wo der Schuldner oder Vermögensstücke desselben sich befin- den, desgleichen die Executionen wegen Geldstrafen und Kosten.
S Dn PeNRTOEN Gränzen und mit den Befugnissen derselben Ge- richte (§, 2) gebühren der Kommission
1) die Negulirungen zur Abwendung der Execution aus vorläufig
vollstreckbaren Erkenntnissen, §8, 7. und §8 Tit, 14 — G Li O7 Thl, 1, der Allgemeinen Gerichts- Ordnung, §. 40 der Verord- nung vom 1. Juni 1833 (Geseß4Sammlung S. 44) und §. 9 Tit. 18 Thl. 1. der Allg. Gerichts-Ordnung, §. 41 Tit. 44 a. a. D, und aus Erkenntnissen, welche durch die Nichtigkeitsbeshwerde ange- forhten sind, §, 10 der Verordnung vom 14, Dezember 1833 (Ge-
März
Alle Pofl - Anflalten des In- a
? F und Auslandes nehmen Sestelly j auf dieses Slatt an, sür gans - die Expedition der Alg. Preuß. Zeitung: + Friedrihssiraße Ur. 72. S
seß-Sammlung S. 305) und Artikel 5 der Declaration vom 6, April 1839 (Geseg-Sammlung S. 128 und 129.)
2) Bei Erecutionen auf Unterlassungen, die Festseßung der Strafen dur BVe:fügung oder Erkenntniß nah §, 10 der Verordnung vom 4. Márz 1834 (Gefeßg-Sammlung S, 33) mit Vorbehalt des an das Kammergericht gehenden Refkurses.
g. 4, Jn gleicher Ausdehnung (§. 2) werden der Kommission über- tragen : 7
1) die Regulirungen des Retentionsrechts zwischen Miethern und Ver- miethern, rah §. 302 des Anhangs zur Allg. Gerichts-Ordnungz
2) die Verfügung der gerichtlichen Verkäufe von Schiffsladungen nah F. 1721 Tit. 8 Thl. 1, des Allg. Landrechts, die Regulirung des Netentionsrehts zwischen den Schiffern und Empfängern der Ladun- gen nach §. 1723 a, a. O. und die gerichtliche Beschlagnahme von Schiffsladungen nach den §8. 1724 und 1725 a, a. O.z
3) der Versuch gütlicher Regulirung, wenn es auf Herausgabe einer zu- rückbehaltenen Sache, gegen Bestellung annehmlicher Sicherheit an- fommt, §. 556 Tit. 20, Thl. I. des Allg. Landrechts z
4) die Ausführung von Arrest-Veifügungen im Auftrage oder auf Re- quisition der hiesigen und auswärtigen Gerichte.
§. 9. Jn dem Bezirke des Kriminalgerihts zu Berlin werden alle díe-
sem Gerichte zustäadigen Executionen zur Beitreibung von Kosten und Geld- bußen der Kommission gleichfalls überwiesen.
F. 6, Der Kommission liegt auch die Erledigung sämmtlicher an die FF. 2 und 5 benannten Gerichte gehörigen Reguisitionen der übrigen in- ländischen und ausländischen Gerichte und der Administrativ-Behörden um Vollstreckung exekutivisher Maßregeln in Civil- und Vormund schafts-Sachen, so wie wegen Beitreibung von Kosten und Geldbußen ob.
§, 7, Der Kommission stcht endlich die Festseyung der in der Execu- tions - Jnstanz erwachsenen Kosten und Auslagen zu, und sie erläßt auf Antrag der Mandatarien die im §. 8 der Justcuction für die Gerichte zur Ausführu-g der Verordnung über den Mandats -, den summarischen und den Bagatell-Prozefi vom 1. Juni 1833 (G eseßz-Sammlung S. 37) gedachte Zahlungs-Verfügung an die ‘Mandanten.
___§, 8, Die Kompetenz der Kommission hört auf dur Eröffnung des Konkurses over erbschastlichen Liquidations-Prozesses.
ñ e vid der Jmmobilien hört die Kompetenz der ion auf;
1) für die Administration mit der noch von ihr zu verfügenden Einlei- tung derselben ;
2) für die Subhastation. mit der nah Erlaß des Mandats, §, 5 der Verordnung vom 4. Mä1z 1834 (Geseß-Samml. S. 32) noh von der Kommission zu verfügenden Requisition an den Realrichter um Einleitung der Subhastation. §. 9, Jn denjenigen nah vorstehenden Bestimmungen zur Kompetenz
der Kommisfion gehörigen Sachen, in welchen bei den fommittirenden Ge- rihten nihts verhandelt is, namentlich also, wenn die Execution eines schiedsrichterlihen Ausspruches, §, 176 Tit. 2 Thl. 1. Allg. Gerichts-Ord-
Kommis-
nung, oder eines shiedsmännischen Vergleiches nahgesuht wird, oder wenn es sih um eines der §. 4 Nr. 1 bís infl, 3 gedachten Geschäfte handelt, sind die Anträge mit den nöthigen Unterlagen bei der Kommission unmíttel-
bar anzubringen, (Schluß folgt.)
X Aachen, 1. März. Während uns die Zeitungen über die Zunahme der Verbrehen mit dem Nothstande des Winters nicht genug zu erzählen wissen, haben wir in unserem Regierungs - Bezirke erfreuliherweise die gerade entgegengeseßte Erfahrung gemacht, in- dem, ungeachtet der so großen und so lang anhaltenden Theurung und der dadurch herbeigeführten mannigfachen Bedrängniß, die öffent- lihe Sicherheit der Personen uud des Eigenthums in diesem Jahre weniger gefährdet worden is, als in früheren besseren Zeiten. Die Zahl der Verbrechen, namentli der Diebstähle, hat sich nicht nur nicht vermehrt, sondern is sogar geringer gewesen, als sonst, und Diceb= stähle unter ershwerenden Umständen sind gar nicht vorgekommen.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. Ueber die neue Organisation des Ministeríums des Jnnern enthält die Allgemeine Zeitung vom 1. März Folgendes: „Freiherr von Zu-Rhein und Herr von Zenetti sind hier eingetroffen und haben bereits ihre Portefeuilles übernom- men. Der Lebtere empfing heute die Aufwartung des gesammten Personals des Ministeriums des Junnern und richtete an die Ver- sammelten die eindringlihsten herzlihsten Worte. Die Stellen von Briden, immer bedeutsam, sehen in diesem Augenblick ihre Bedeu- tung noch verdoppelt. War {hon im vorigen Jahre die Errichtung eines Ministeriums des Junern für kirhlihe Angelegenheiten ein Pfand der Beruhigung für Alle, welche den katholishen und prote=- stantishen Strebungen und Bedürfnissen des leßten Jahrzehend , so wie den darüber geführten parlamentarischen Debatten, mit theilneh- mender Aufmerksamkeit gefolgt find, so erhöht sih der Werth die-
ser Schöpfung durch die Ausdehnung des Wirkungskreises dieses
e
Friedrich der Große in der Schlacht bei Noßbach. Das Milit, -Wochenbl[, theilt unter dieser Ueberschrift Folgendes mit :
„Jn einem neuerdings erschienenen Buch wird einer Aeußerung des Prinzen Heinrich gedacht, na der sich Friedrih der Große während der entscheidendsten Momente bei Roßbach nicht auf dem Schlachtfelde besun- den haben soll.
Wenn es auch überflüssig ist, diese befremdende Aeußerung zu wider- Tegen, so wird eine Bestärkung in der besseren Meinung doch Vielen er- wünscbt sein. Hierzu soll das Folgende dienen :
General von Gaudi, bekanntlih der Verfasser eines handschristlihen Journals über den siebenjährigen Kricg, Capitain und Flügel - Adjutant während der Schlacht von Roßbach, hatte, wie er selbs weitläufig mittheilt, das Unglück, seine erste, vielleiht niht in angemessener Form abgestattete Meldung von dem umgehenden Angriff der feindlichen Armee, während der eigenen Beobachtung des Königs, von diesem mit dem größten Unwillen als unwahr aufgenommen zu sehen, bis endlich der Augenschein dennoch die Nichtigkeit dieser Meldung erwies. Dessenungeachtet erfolgte später die Verseßung des Capitain von Gaudí zu den Jägern mit der kränkenden
estimmung: „Er solle sich bei dieser Truppe an das Feuer ge- wöhnen.““ *)
; Wenn nun dem General von Gaudi als Geschichtschreiber überhaupt Feine Parteilichkeit für Friedrich d. Gr, zugeschrieben werden kann, so dürste am wenigsten die Erinnerung an jene Vorgänge und deren wahrscheinliche E
*) Die Jäger und Schüßen von Gumtau 1c. Thl. 1. S, 35,
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von Roßbach dazu geführt haben, in einem für die Nachwelt bestimmten Manuskript die Wahrheit zu Gunsten des Königs zu verfälschen, Von den Mittheilungen akler den Legteren in jener Schlacht begleitenden Augen- zeugen wird aljo eine genaue und anerkennende Aussage dieses Generals über die hervorgetretene persönliche Wirksamkeit des Königs die zuverlässigste und entjcheidendste sein.
Wie stellt sich nun in dieser Hinsicht die Ausbeute der genannten Schilderung? Von Moment zu Moment der ganzen Schlacht bis zu ih- rem Ende werden die von dem Könige selbst ertheilten Befehle genau an- geführt, und die Thätigkeit desselben wird von derjenigen seiner Generale streng gesonde-t, Nirgend kommt eine Abwesenheit des Königs zur Sprache, Es is dieselbe überhaupt nah dem in dem Manuskript geschiiderten Ver- lauf der Schlacht undenkbar.
Natürlich würde jeyt ein Abdruck dieser Schilderung aus dem génann- ten Journal, zur Feststellung des eigenen Urtheils, hier an der Stelle sein. Dessen bedarf es aber niht. Wir haben nur, was insbesondere der Zweck dieser Zeilen is, auf die Darstellung der Schlacht von Roßbach, in der vom preußischen Generalstabe bearbeiteten und in den Händen der Regi- menter befindlichen Geschichte des siebenjährigen Krieges zu verweisen, da gerade diese Darstellung ganz nah dem Gaudischen Journal gearbeitet is, Lte fehlt in demselben Gaudi's hohe Anerkennung der in dicser Schlacht bewiesenen Feldherrngröße des Königs. Es scheint daher nicht überflüssig, die bezüglide Stelle noh hinzuzufügen, welche also lautet:
2c, „Einen solchen ¿Een Ausgang gewann die fritishe Ver- fassung, in der sh der König vor einigen Tagen befand, Seinem gro-
Folgen den General bei der von ihm vorhandenen Schilderung der Schlacht
fen Talente hatte er es wirkli zu danken, daß die Lage der Sache so
vortrefflich geändert wurde und er dem gefährlichen Vorhaben des Fein-
des so geschickt und so geshwind zu begegnen wußte, Er ließ sich —
alle anwesende Kenner des Handwerks mußten dies bekräftizen — an
dem Tage der Bataille in seiner wahren Größe sehen, Die Disposition,
welhe er machte, war unstreitig die beste, welche man wählen konnte,
O eide O seinen Generalen auf das genaueste und geschickteste aus-
geführt u. sw
Wenn nun ín dieser Art auch das vorstehende Urtheil des General Gaudi über die persönliche Wirksamkeit des Königs bei Roßbach ganz mit der Bebauptung des Prinzen im Widerspruch steht, so läßt sich endlich nur die Richtigkeit derselben überhaupt verwerfen L Jn der Hauptsache ist es also zunächst die im Vorhergehenden näher
bezeichnete Schlacht - Darstellung selb| und ferner die so eben mitgetheilte Ergänzung, auf die wir die Aufmerksamkeit zu lenken wünschen, um von dem bedeutenden Gewicht dieser Nachrichten und Urtheile die erwähnte be- fremdende Moahezang, au ohne eine speziell an Zeit und Ort geknüpste
iderlegung, entfkräftet zu sehen, » E Sin lich ist es Jorigens wohl faum erforderli, an. die ereizte Stimmung des Prinzen Heinrich wider seinen größeren Bruder zu oder namentlih darauf hinzudeuten, wie ununterbrochen gerade der in der Schlacht bei Noßbach von dem Königlichen Feldherrn erkämpfte unverwelk- liche Ruhm bisher von der Mit- und Nachwelt anerkannt worden is und au ín dem si selbst überwindenden Urtheil des General Gaudi keinen gering zu shägenden Maßstab findet.