des Finanzwesens \sich gleihmäßig erstrecken soll. Das neue Geseb D L wie das C. daß eine Mitwirkung der aae d stattfinden soll bei Ausnahme neuer Darlehne, und eine andere ne mäßige Mitwirkung bei der Staatsschulden - Verwaltung als E Wir sagen: auch hierin sind beide Geseßgebungen noch ginyersigndex, Sollen sie also einander ausschließen oder selbst nur entgegengeses ine den; soll bewiesen werden, daß sie von einander abweichen, B E gere die Bestimmungen jenes älteren unerfüllt lasse : P. n Mod Widerspru nur noch auf einem Punkte sichtbar rich S nämlih nur noch dahin möglih gedaht werden, Ms “fr vogg o beide Geseße erklären sich über Natur und n S L Ständen eingeräumten Mitwirkung in abweichender Weise :
ist na der Fal rge Zeitung, auf diesem überschaulichen
Punkte angelangt, auch jeßt noh behaupten, daß diese Abweichung / ‘ingeren Geseßgebung erkläre, und daß die- sich zum Nachtheil der Mg, äl iht von dieser erfüllt sei? selbe eben darin bestche, daß fene âltere "0 Á L Verlangt sie auch jebt noh, daß wir eiue ntersuhung der beregten Abw iun en aufnehmen? daß wir sie nahweisen? Man follte mei- L ‘baß fe das nit wolle, weil ste es niht wollen kann. Denn über Natur und Ausdehnung der durh beide Geseße verordneten ständischen Mitwirkung an der Staatsschulden - Verwaltung stehen beide ohne alle Erörterung so entschieden wie Tag und Nacht gegenüber. 3 : E En A E
Ueberblicken wir zunächst, wie beide Gesetze hinsihtlih derjenigen Mitwirkung sih erklären, die bei Aufnahme eines neuen Staats-Anlehens von den Ständen ausgeübt werden foll.
Die ältere Verordnung vom Jahre 1820 definirt diese ständische Mitwirkung dahin, daß sie eine „Zuziehung und Mitgarantie““ bei den künftig aufzunehmenden neuen Darlehen ständischerseits sein werde (a. a. O. I). Ju dieser Bestimmung liegt nicht die förmliche Ueber= tragung eines Rechts an die Stände, und das, was ihnen darin zu- gedaht war, blieb völlig unbestimmbar, es müßte denn unter Zuzie- hung der Stände die Zuratheziehung derselben verstanden wer- den, was allerdings mit den Jntentionen des ersten Geseßgebers voll= fommen übereinzustimmen schiene, und dem weder durch den Geist,
noch durch den besonderen Wortlaut irgend eines der früheren GOeseße widersprohen wird. Das Königlihe Patent vom 3. Februar hebt. nun den durch den ersten Geseßgeber völlig unbestimmt gelassenen Begriff der ständischen Zuziehung gänzlich auf. Es verändert das bisherige dunkle und \{chwankende Geseßeswort in das völlig klare, fernhaftere, inhaltschwere der Zustimmung. Es bleibt serner niht blos dabei stehen, den Ständen das Recht dieser Zustimmung (Patent 1, Verordnung I. §§. 5, 6; Verordnung Ill. §. 1) zu über= eignen, sondern es beschreibt förmlich den inneren Umfang der ganzen rechtlihen Wirksamkeit dieses neuen ständishen Rehts noch ganz ins- besondere, indem es ausdrücklih verordnet, daß ohne diese ständische Zustimmung kein neues Staats - Anlehen soll aufgenommen werden. Im regelmäßigen Verlauf der Dinge wird der Vereinigte Landtag (I. §. 5) diese Zustimmung zu gewähren haben (ibid. g. 6, Il. §. 1). Wo, fragen wir , liegt nun hier die Verkürzung des älteren Gesehes dur das neuere? inwiefern is von diesem ein Versprechen des älte- ren unerfüllt gelassen worden? .,..
Aber diese Seite der dur die beiden Gesebgebungen vorge- schriebenen ständishen Mitwirkung an dem Staatsschuldenwesen war es auh niht, woher die Kölnische Zeitung den oben beregten Vorwurf gegen die neueren geseblihen Bestimmungen {öpste. Sie entdeckt den Unterschied, der diesen Vorwurf rechtfertigen soll, viel- mehr auf der anderen, die unmittelbare ständische Betheiligung bei der Staatsschulden-Verwaltung betreffenden Seite des Ge- seßes. Sie s{chöpft mit einem Wort ihr Bedenken aus dem Artikel XII, der Verordnung vom Jahre 1820, Vergleichen wir mit die- sem die entsprehenden neueren geseßlichen Bestimmungen, und zwar, wie die Kölnische Zeitung, das Wort, den Buchstaben des ¡Gesetzes zum alleinigen und entscheidenden Maßstab erhebend.
Der Artikel XIII. des Geseßes vom 17. Januar 1820 besteht augenfällig aus zwei Säßen, die, wiewohl einander bedingend, dem Inhalte nah dennoch so verschieden von einander sind, wie die bei- den Functionen, von denen sie handeln, und von welchen die eine aftiver, die andere passiver Art ist, leßtere eine Wirfsamkeit auch ers dadurch empfängt, daß jene aktive Besugniß an sie angeknüpft wurde, Durch den ersten Saß wird nämlich festgestellt, daß den Ständen alljährlich Rechnung zu legen seiz hier sind die Stände passiv. Durch den zweiten, daß die Stände den Rechnungsbefund mittelst Guta.htens an den Thron zu begleiten haben, von dem erst dann und nah Maßgabe des erstatteten Gutachtens die Decharge er- theilt werden wirdz in dieser Function werden die Stände unmit- telbar aktiv und von Einfluß.
Was werden nun die Stände, die Bestimmungen dieses Gesetzes auszuführen, thun? Die eine (passive) Function, dünkt uns, werden sie einer aus ihrer Mitte gewählten Deputation, oder Kommission wenn man will, anvertrauen. Sie werden dies der Natur der Sache nah {hon müssen; denn wir fragen die Kölnishe Zeitung auf ihr Gewissen, wie sie das Geschäft einer Rehnungslegung vor ciner Versammlung von mehr als 600 Mitgliedern, die in demselben Au-
genblick eben \o viele Kommissarien werden, möglih zu machen denkt. Die zweite wesentlihere Function, nämli die der gutachtlichen Be- gleitung befundener Rechnung an den Thron, werden Stände dage- gegen unmittelbar für si behalten und in ganzer ungetheilter Ver- sammlung ausüben. Um dies jedoch zu können, werden sie jene De=
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1 putation oder Kommission beauftragen, ihnen über den Befund Be- - richt zu erstatten: furz, die Versammlung wird das dem Landesherrn '
zu unterlegende Gutachten auf der Grundlage des Berichts ihrer Kommission erörtern und beschließen. Das is det buchstäbliche Sinn des Artikels XII. jenes Geseßes vom Jahre 1820,
Sehen wir nun, inwiefern die Verordnung 11k. des Königlichen Patents hieran etwas ändert; inwiefern behauptet werden fann, es sei dur jene dem Geseß von 1820 niht genügt worden.
Die Parallelstelle des Artikels XIII. findet sich in der Verord- nung UL. §. 4, 2. Dieser Paragraph der Verordnung entspricht vollfommen jenem Artikel XII., dessen beiderlei Bestimmungen hin- sichtlih der beiderlei hierher gehörigen Functionen daher auch voll- fommen darin wiederzufinden sind. Denn es heißt in der angezoge- nen neueren Geseßesstelle hinsihtlich der an Stelle der ständischen Versammlung verordneten ständischen Deputation folgendermaßen : „Die Deputation hat die Jahresrechnung über die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden zu prüfen und das darüber von dem Vereinigten Landtage oder dem Vereinigten ständishen Ausschusse an Uns zu erstattende Gutachten- vorzubereiten.“ Hier begegnen wir enau jener passiven Function und jenem unentschiedenen Mittelge- schäft der Berichtabfassung, womit au die ganze Versammlung die von und aus ihr gewählte Deputation ohne alle Widerrede hätte bekleiden müssen. Denn unter der „Vorbereitung“ des Gutachtens ist eben nihts Anderes zu verstehen, als jener behuss sei- ner Erörterung vor der ganzen ständischen Versammlung an diese abzugebende Bericht über den Rechnungs - Befund. Wir begegnen ferner, hinsihtlich jenes eigentlihen aftiven Kern- punktes der ständischen Gerechtsame, derselben geseßlichen Be- stimmung ; denn die ständische Function , die Jahres - Rechnung mit- telst Gutachtens an dena Thron zu begleiten, wird augenscheinlich den ständischen Versammlungen als solchen ledigli reservirt. Das neue Geseh bestimmt ausdrüdcklih : diese Function wird nur von dem Ver= einigten Landtag oder dem Vereinigten ständischen Ausschusse ausge- übt werden,
Welche Beschränkung und Verkürzung seines wahren, wesentlichen Gehaltes habêèn nun wohl die Zusagen des Art. X11]. durch die ent- sprechenden Geseße vom 3. Februar erlitten? Das Geseß von 1820 wollte die Staatsschulden - Verwaltungs - Behörde verpflichtet wissen, den“ Ständen Rechnung und zwar alljährlich abzulegen, und die Ver- ordnung 111. bestätigt die Stände in diesem Rechte vollkommen, Das ältere Geseß wollte ferner, daß die wesentlihe Gerehtsgme der Be- gutachtung unmittelbar von den ständishen Versammlungen, niht von einer bloßen Deputation derselben erstattet werde, und mit den un- zweideutigsten Worten von der Welt resauctionirt die Verordnung IIl, auch dieses Reht der Stände, und bringt sie das Versprochene in Er- füllung, Wo ist nun hier Nichterfüllung? Denn über die Wort- flauberei von den „Reichsständen ‘““ ist die Kölnische Zeitung auf ihrem besonnen gewählten Standpunkte hinaus z sie kann nur noch fragen: abeèr wo bleibt das „alljährlih/‘/? Hierauf könnten wir ihr einfa erwiédern, daß sie wohl eben so gut als der Geseßgeber den Ton auf die Rechnungslegung an die Stände, nicht auf die all- jährliche Wiederkehr zu legen wisse; aber die beiden Geseßgebungen stehen uns viel schlagender zur Seite, denn die in der älteren gefor- derte: alljährlihe Rechnungslegung is durch die neuere ganz in der Form gaufrecht erhalten worden, wie die Stände selbst sie angeordnet haben würden, Die ständische Deputation wird regelmäßig alljähr= lich, ja sogar wenigstens einmal im Jahre, berufen (Ul, g. 5), die Jahresrechnung zu prüfen (§. 4, 2)z dagegen is nirgend in dem älteren Geseß die Rede davon, daß die Stände über die alljährliche Rechnungslegung auch son alljährlich an den Thron berichten solle; noch weniger davon, daß der Landesherr sich verpflichtet habe, die Jahresrechnung au mit jedem Jahre selbst zu dechargiren. Und doch beruht auf der landesherrlihen Decharge das ganze Aplomb der ständishen Wirksamkeit, des ständischen Gutachtens in diesem Falle! Wir sind aber feruer der unvorgreiflihen Ansicht, daß die Stände selbst_guf das streng alljährlihe Gutachten bald freiwillig und wenig= stens sofern verzihtet haben würden, als es unmöglich alle Jadßr etwas Redenswerthes zu gutachken geben faun, und als die von den Ständen erwartete Einwirkung auf die Staatsschulden - Verwaltung an ihrer ‘rechtlihen Kraft und Wirksamkeit dadurch nothwendig ver- lieren müßte, weil es bei ciner blos einjährlihen Rechuungs-Prüfung nothwendig an Uebersichtlichkeit des Urtheils, daher an jeder Sicher- heit des Maßstabes, also auch an der Möglichkeit gebrehen wird, einschlagende, wirklih entscheidende Motive, auf die es doch lediglich ankfömmt,“ hinsichtlih der Verwaltung des Staatsschuldenwesens vor dem Königlichen Throne niederzulegen. Wo i}, fragen wir nun noh- mals, jenes Vorenthalten ausgesprochener ständischer Rechte durch die“ ‘neue - Geseßgebung? Wir haben nichts dagegen, wenn an dem. Buchstaben geklaubt wird; aber damit doch, wie immer in solherlei Händeln, die Diskussion niht gerade völlig fiuchtlos gusfalle, bitten wir darum, daß auch auf den Geist, auf dén strifteu Gehalt der Gesehe ein wenig gesehen werde. Jhrerseits fanir ‘die Geseßgebung vom 3, Februar wie überhaupt jedem Kampfe, so vornehwmlih solhem buchstäbishen ruhig entgegensehen, und auch wir fönntén billig hiermit abbrehen und würden es, wenn nicht der im Vorstehenden von uns als ein irrthümlicher bezeihnete Weg ein so vielbeliebter wäre und die in den Geseßen vom 3, Februar ruhende große Sache der Nation nicht anderweitig bereits — siher gegen das gute Erwarten des hochherzigen Königlichen Geseßgebers — durch eite kleinlihé: dem Gezänke der. Gerichts\stube entlehnte Taktik ent-
würdigt worden wäre. Wir werden dem beregten Vorwurfe daher noch weiter folgen. Am Ende muß do zu erforschen sein, ob ein | spibfindiges Aufreiben der Verfassuag vom 3. Februar das Volk rück- wärts oder ob diese Verfassung, wie es der Wille des Landesherrn ist, sein Volk vorwärts bringen soll,
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. Der All g. Ztg. wird aus Mün-= hen vom 25. März gemeldet, daß das Befinden Sr. Majestät des Königs sich von Tag zu Tag bessert, und daß man der gänzlichen Herstellung des Monarchen in kurzem entgegensehen darf.
__ Der Dr. Höfler, Professor der Geschichte an der Universität zu München, ist in Ruhestand versegt worden.
Königreich Sachsen. (Leipz. Ztg.) Am 29, März ist das nachstehende Geseß wegen Eröffnung einer Staats - Anleihe in vierprozentigen neuen Staatsshulden-Kassenscheinen erschienen,
„Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sach- sen 2c. 2c, 1c. haben Uns entschlossen, zu Deckung der bei Uebernahme der Sächsisch-Bayerischen Eisenbahn zu deren Fortbau erforderlichen fünf Millíio- nen Thalern eine Staats-Anleihe zu eröffnen, welche jedo, um gleichzei- tig damit noch andere wichtige Zwecke zu erreichen, bis auf den Nominal- betrag von zehn Millionen Thalern ausgedehnt werden soll, und verordnet demna, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, andurch wie folgt:
§. 1. Von dem ständischen Ausschusse zu Verwaltung der Staats- shulden-Kasse sind 20,000 neue au porteur lautende Staatsschulden-Kassen- scheine in Abschnitten zu fünfhundert Thalern, unter dem Datum des 4, April 1847 und mit fortlaufender Nummer sub 1 bis 20,000 auszuferti- gen, auch jeder Obligation ein Talon und sechs halbjährige, auf die Ter- mine 1. Oktober und 1. April lautende Zinsen-Coupons beizugeben,
§. 2, Die vom 1. Apul 1847 ab beginnende Verzinsung derselben wird nach jährlich Vier vom Hundert festgestellt.
§. 3. Nach Ablauf von fünf Jahren nimmt die allmälige Tilgung dieser Anleihe im Wege halbjähriger Ausloosung dergestalt ihren Anfang, daß im Termine 1. Oktober 1851 die erstmalige Ausloosung stattzufinden, im Termine 1. April 1852 hingegen die Einlösung der ausgeloosten Obli- gationen zu beginnen hat. L i
§. 4. Als jährliches Minimum des Tilgungs - Fonds wird, in halb- jährigen Raten zahlbar, Ein Prozeut der ausgegebenen Obligationen nebst dem Zuwachs der an den ausgeloosten Kapitalien erspart werdenden Zinsen hiermit ausgeseßt. : ; E.
Es bleibt jedo vorbehalten, niht nur zu jedèr Zeit im Verloosungs- wege eine stärkere Tilgung eintreten, sondern auch nach Befinden sämmtliche umlaufende Obligationen, solchenfalls jedoch nah vorausgegangener halb- jähriger, in den §. 1 bezeichneten Terminen zu betwirkender Aufkündigung, mit Einemmale zur Rückzahlung bringen zu lassen.
§. 5, Die Staatsschuldenkasse erhält die zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Geldmitiel zur gehörigen Zeit, aus den bereitesten Staats- Einkünften, in der gescylihhen Landeswährung baar angewiesen, :
§. 6, Für dic pünktlihe Einzahlung der planmäßigen Zins- und Til- gungsmittel is Unser Finanz-Ministerium, für die planmäßige Verwendung derselben hingegen der ständische Ausschuß zur Vertvaltung der Staats- schuldenkasse verantwortlich. : L ;
§, 7. Die Ausgabe der neuen Staatsschulden - Kassenscheine, gegett Empfangnahme des betreffenden Gegenwerths (§. 9), hat unter der Leitung des genannten Ausschusses und spezieller Mitwirkung der Staatsschulden- Bachhalterei stattzufinden. fs z
§. 8, Für den nämlihen Zweck sollen auch Subscriptionen mit blos theilweisen Einzahlungen angenommen werden, solchenfails zugleih mit dem Rechts - Nachtheil, daß den Subskribenten, dafern sie die weiteren Nachzah- lungen innerhalb der hierzu festgesegten Fristen nicht leisten, nah Ablauf der diesfallsigen Zahlungs - Termine ein Anspruch auf Erwerbung der von ihnen subffribirten Staats - Obligationen nicht weiter zustehe, vielmehr alg- dann der Verkauf der lehteren sür ihre Rehnung an der leipziger Börse gegen Sensal- Bescheinigung bewerkstelligt und ihnen nur der Betrag ihrer Einzahlungen, abzüglich des davon zu kürzenden etwaigen Verlust-Ausfalls und sonstigen Aufwands, zurückgewährt und, im Falle der unterbleibenden Abhebung desselben, zu dessen Deponirung bei dem Justiz - Amte Dresden 1sstte Abtheilung, auf Kosten der Subskribenten zu Federmanns Recht ver- schritten werden solle.
F. 9, Sowohl bei den vollen, als auch bei den theilweisen Einzah- lungen werden Kassenbillets und leipziger Banknoten unbeschränkt statt baa- ren Geldes angenommen; es soll aber überdies noch hierbei nachgelassen sein, den für abzunehmende Obligationen zu leistenden Gegenwerth mit cí- nem Betrage von 25 Prozent: in Landrentenbriefen, ingleichen mit einem Betrage von gleicher Höhe: #1 Zprozentigen Staats-Obligationen der An leihen vom Jahre 1830 und 1844 nah dem Pacitoerthe zu gewähren,
„Soweit hiernah die Verwendung 3prozentiger Staatspapiere statthaft ist, können auc Landrentenbriefe an dercn Stelle treten.
F. 10. Die in dem Mandate vom 26. August 1830 wegen Gleich- stellung der nah der ständischen Bekanntmachung vom 7. Juli 1830 aus» gegebenen landschaftlichen Obligationen mit den älteren Steuer- und Kam- mér-Kredit-Kassenscheinén ertheilten Vorschriften leiden auf die neuen Staats- shulden-Kassenscheine, dazu gehörigen Talons und Coupons ebenfalls durch- gehends Anwendung. E ;
Urkundlich haben: Wir dieses Gesch, zu dessen Ausführung sowohl Unser Finanz - Ministerium, als auch, im Einverständniß mit diesem, der ständische Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden - Kasse das weiter Nöthige einzuleiten und ins Werk zu seßen hat, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucen lassen. as
Gegeben zu Dresden, am 27, März 1847,
i Friedri Taue
D inbemerkte:Gebahrung mit einem Nominalbetrage von
25 Millionen Thalern in Landrenten-Briefen, so wie mit
einem dergleihen in dreiprozentigen inländischen Staats- Obligationen, betreffend, a
„Wir [Friedri ch August, von Gottes Gnaden König von Sach-
No h ein Wort über das
Zweite Vokal- und T nta * Konzert
von M. Nagiller*). (Eingesandt.)
Dieses Konzert unterscheidet s\ch von dem ersten des Konzertgebers schon äußerlich dadurch, daß anstatt der Solostücke. eine zweite, neu tompo- nirte Symphonie einge¡hoben worden ist, wodurch dasselbe noch ein ernste- res Gepräge zu erhalten sien, als das erste. Das Konzert bestand dies- mal blos aus Symphonieen und Chören, aus lauter eigenen Gaben des Komponisten, Solche Aufführungen, worin die Werke eines einzigen Mei- sters auftreten, haben das Eigene, daß sie, außer dem Genusse, den man in den Werken selbst findet, noch ein Interesse an der Individualität ihrès Urhebers einfloßen. Beim Anhören eines Stückes ist man bereits darauf gespannt, wie eín Katie sih dagegen ausnehmen werde, und der Zuhö- rer hat am Schlusse die Befriedigung, daß er in mannígfal:igen Verglei- hungen gleichsam einen Kreis durhläuft und den bestimmten Eindruck mit nah Hause nimmt, welchen eine abgerundete Judivoidualität in der Seele. zurützulassen pflegt. Um wie viel mehr mußte dies in den Konzerten die-
a it
*) Vir nehmen um so weniger Bedenken, au die nachstehenden, úns.
eingesandten Bemerkungen über dieses bereits in Nr. 88 unseres Bl
. ât- e f vene Konzert bseren Lesern mitzutheilen, da es überhaupt. für d S e eurthellung so eigenthümlicher Leistungen auf diesem Gebiete 25 E ehr verschiedene Standpunkte und individnelle Motive geben ann. em Kundigen bleibt jedenfalls die Freiheit, nach eigener Einsicht
zu entscheiden, auf welcher Seite die vor Allem durch die Sache selbst be-
dingte Wahrheit liegt. e Die Red,
ses Künstlers der Fall sein, welcher, als Dirigent seiner eigenen Lebenser- zeugt:isse, eben sowohl zum sihtbaren Mittelpunkt des Ganzen wurde, auf welchen die Blicke des Publikums \sih rihten mußten, als zugleich die innere Kraft seiner Productionen ten Geist, wie das Ohr des Zuhörers, fort- dauernd in Anspruch nahm, Die äußere Erscheinung manchez Komponisten dürfte vielleicht der Darstellung seiner Werke störend in den Weg treten; bei’ dem Konzertgeber wirkte sie im Gegentheil fördernd mit. Die Festigkeit und Sicherheit, mit welcher er Chor und Orchester leitete, die \{öne Gabe, eine treibende, wogende Masse zusamnienzuhalten, dies mußte schon den äußeren Sinn des Publifums angenehm beschäftigen und ließ auf die innere Unabhängigkeit und Freiheit des Künstlers sW{ließen. Wer könnte denn anch ‘bie Urspiünglichkeit und Frische dieser Natur verkennen, der ein- mal seine ‘Compositioncn des Mignonliedes gehört hat ! Nicht die indivi- duellen Schmerzen, welche Göthe darin gelegt haben mag, nicht den Roman „Wilhelm Meister“, niht das unglülihe Kind „Mignon“ und ihren Ge- liebten sührt er uns vor; nicht das, was Göthe für sih Anderen zur Theil- nahme au? seinen und Anderer Leiden gesagt hat und vollständig gesagt hat, bringt er uns, ‘etwa musikalish ausstaffirt, entgegen. Er huldigt offen- bar niht’-dem platten Materialièmus der Neuesten, welche sih auf das: Raffinement der Justrumentation werfen und uns damít vergnügen wollen,: daß tvir: in ihren Werken das Gras wachsen hören. Er dect uns viel« mehr den spmbolischen Sinn des Liedes auf und stellt den Hieroglyphen-, spl, in dem ‘es gedichtet ist, in Tönen selbstständig dar. Wir haben leide sam einén Bund von Männern vor uns, welche ih rie in dem Sinne Göthe's nach jenem Lande uziehen, welches inihuen'dieselbe schmerzlihe Sehn- sucht erweckt, die Göthen erfüllte, Göthe abér e dabei eigentlich doch auch. we- der die Orangen, noch die Macaroiti Ztaliens im Auge, sondern das Ziel der rei- nen Kunst, welche er in jenem Lande mit leiblichen Augen zu schauen „per- hoffte, wovon ihn traurige Schicfsale so lange entfernten und unterdessen in Trübe und Nebel da inscwantin ließen. Referenten kommt es vor, als
ob der tiefgreifende Komponist: es nlcht anders hätte fassen können, : Wie
| ans der Künsiler bier die Sehfadt na der Zufunst des Reinen und
Wahren“ bargestellt hat, so führt er uns in ganz erhabener Weise die Er- inaerung: an eine shöne Vergangenheit vor in dem Chore: „Ach, wer bringt die shönen Tage‘‘, dessen Glokentöne in jeder offenen Seele nicht verhal- len werden. Ganz ähnlich erwärmt er uns für die Natur in der Composi- tion dós stelbergischen Liedes, indem er die Gefühle der Unschuld und cínes findlichen Herzens in ‘uns erweckt. Js es aber nicht etwas Hohes, mit dem Ausdrucke männlicher Festigkeit und Kraft cine findliche Seele verbunden zut sehen? Können wir nicht die Zerfahrenheit der ganzen Welt [cht dafür in „den Kauf geben? Mindestens is eine Erinnerung, ciu Blick dahin im- mgx;etwas werth. Ju diesem Sinne is, wie es Referent betrachtet, die: zwéite Symphonie gearbeitet, und wenn unverkennbar Mozart's Vorbild dem Komponisten vorschwebt, so is ihm nur Glü dazu zu wünschen, Wie ihn in dem Mignonlied ein griechischer Hauh angeweht zu haben scheint, wie er ein Verständniß der griechischen bildenden Kunst verräth, wie er eine besondere Neigung zu Göthe hat, sollte es da nicht natürlich sein, daß er ‘ in seinem innersten Wesen, in dem, was ihn zum Tontünstler macht, auf * Mozart's Wegen wandelt, Und welche Freiheit und" Selbstständigkeit be- urfundet dies nicht! Wer in die Mozartsche Kurst tiefer eingeweiht ist, [ dem ist es auch flar, welche Schwierigkeiten gerade in unserer zerfahrenen Zeit einem solchen Streben sich în den Weg legen. Allein noch finden sich Menschen genug, die in der Stille das heilige Feuer bewahren und vor der Zudringlichkeit täppischer Geister zu sichern wissen, Denn die wahre Kirche ist die unsichtbare. — Zum Schlusse fügt Referent seinen Dank hinzu für die treffliche Ausführung, Sowohl der Chor der Königlichen Oper, als das Gi thaten das Jhrige, um den Genuß des Abends vollständig zu machen,
fen 1c, 2c, 2c., haben zar in bem Geseße vom heutigen Tage angeordnet, daß die zu eröffnende, neue vierprozentige Staats-Anleihe bis zu das No- mínalsumme von 10 Millionen Thalern ausgedehnt werden möge. Wenn jedoch die für außerordentlihe Staatszwecke bevorstehenden Verwendungen zunächst nur cin Bedürfniß#von fünf Millionen Thalern in Anspruch n h- men und daher Unser Absehen bei dieser Staats-Anleihe au nur auf eine Cffektiv-Vermehrung der Staatsschuld um 5 Millionen Thaler gerichtet ist, so finden Wir, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, Uns bewogen, den durch Debitirung der neuen Anleihe zu erwartenden Mehrbetrag an 9 Millionen Thaler von der Verwendung für obige Zwecke jedenfalls aus- zunehmen und beschließen demnach, wie folgt: y A. Die Hälfte jenes eingehenden Mehrertrags soll in Landrenten- Briefen, je nah dem eintretenden Bedürfnisse, vorshußweise an die Land- renten-Bank abgegeben werden, mit der Bestimmung, dieselben, anstatt neu zu freirender dergleichen, rüsichtlich der dahín noch zur Ueberweisung ge- langenden Ablösungs-Renten, als Ausgleichungsmittel für die Berechtigten zu benußen, Dieser Vorschuß is künftig, nach erfolgter Rückzahlung dessel- ben seitens des Landrenten-Bank-Jnstituts, aus\hließlich auf Abtragung anderer Staats-Passiven, in Gemäßheit der alsdann mit Beistimmung
Unserer getreuen Stände hierüber zu treffenden näheren Bestimmung, zu verwenden.
B. Bis zur Höhe der anderen Hälfte sind Obligationen der dreiprozentigen Staatsschuld vom Jahre 1830 und 1844, und zivar, nah dem Verhältnisse des dermaligen Betrags beider Staatsschulden- Gattungen unter sich, theils in 1830er, theils in 1844er Obligationen, bei dem ständischen Ausschusse zur Verwaltung der Staatsschulden - Kasse ver- wahrlih niederzulegen, wovon die Haupt -Staatskusse lediglich die Zinsen zu beziehen hat, und welche von ihr im Falle der Ausloosung durch andere erseyt werden mögen.
Wenn Wir denn nun andurch die Zusicherung ertheilen, daß vorste- hende Maßregeln unter A. und B. auf das genaueste in Vollziehung ge- seßt werden sollen, somit aber in sicherstellender Weise dafür Sorge tragen lassen werden, daß der im Eingange erwähnte Mehrbetrag der neuen An- leihe, durh die nah Vorstehendem dermalen unterbleibende Ausfertigung von Landrenten - Briefen bis zu eînem Betrage von 22 Millionen Thaler, so wie dadurch, daß ein gleicher Betrag in dreiprozentigen Staats-Obliga- tionen dem Ve1kehr entzogen bleibt, eine entsprechende Ausgleichung finde als haben Wir gegenwärtige :
Deétlarätion
ausgestellt, auch eigenhändig unterzeichnet und solche mit Unserem König- lichen Siegel bedr!cken lassen, N N
Gegeben zu Dresden, am 27, März 1847. Friedrich August,“
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Paris, 26. März. Der Commerce erzählte gestern, daß der König, als er auf der Eisenbahn von Fontainebleau zurückgekehrt war und auf dem Bahnhofe von Paris seine Equipage nit vorfand, in die Kutsche des Polizei-Präfekten gestiegen und in dieser, ohue die gewöhnliche Bedeckung, nah den Tuilerieen gefahren sei. „Diese Er- zählung““, sagt heute die Presse, „ist nur zum Theil rihtig, denn faum war der König in Herrn Delessert's Wagen gestiegen, als die Hof-Eqipagen anlangten, und Se. Majestät fuhr in einer von diesen nach den Tuilerieen zurück. Was aber der Commerce nicht er- wähnt hat, ist, daß der König im Begriff stand, in einen Omnibus zu steigen und nur mit Mühe dur die wiederholten Bitten des Herrn Delessert dahin gebracht wurde, diese Absicht aufzugeben. Der Prä- fekt mußte, um den König zu bewegen, erst auf seine Verantwortlich= feit hinweisen und erklären, daß diese es ihm zur Pflicht mache, sich der Rüdckehr Sr. Majestät in einem Omnibus zu widersehßzen.““
Der Chevallier Raffo, Minister des Bey von Tunis, ist in Mar= seille angekommen, Er begiebt sich nach Paris, wo er einen Auftrag des Bey's an den König zu erfüllen hat.
Der General-Lieutenant Schneider, Präsident des Jnfanterie= Comités, ist in die Reserve - Section des Cadre’s des Generalstabes verseßt und der General-Lieutenant Schramm zu jenem Posten er- nannt wordén.
In der Deputirten-Kammer sprach gestern nach Herrn Cremieux noch Herr Odilon Barrot, ungefähr in demselben Sinn wie jener, für die Erwägung des Duvergierschen Antrags, Herr Peltreau-Villeneuve aber dagegen. Die Debatte wurde wieder vertagt, da Herr Guizot selbst dies wünschte, um heute auch noh über die vorliegende Frage sich näher zu erklären.
Das Journal des Débats hatte bekanntlich laute Klage er= hoben über Mangel an Eintraht im Lager der Ministeriellen. Darauf antwortete die Presse, an den Ausruf: „Unglükliches Frankreich, unglücklicher König!“ erinnernd, welchen jenes Blatt kurz vor der Juli-Revolution erhob: „Es war ein Alarmruf, von Polig- nac und Karl X, überhört. Heute stößt das Journal des Dé- bats einen ähnliheu Schrei aus: Man solle feinen zweiten Schlag abwarten, um wah zu werden; man würde vielleicht zu spät wach werden. Was is geschehen? Js etwa Herr Guizot dem Lord Palmerston geopfert worden, wie einst Chateaubriand vor Villele weichen mußte? Ist Herr Thiers gerufen worden, ein neues Kabinet zu bilden? Nein! Nichts von dem is geschehen, aber weit Aergeres. Herr Leon von Malleville is an Herrn Hebert's Stelle Vice-Präsident der Deputirten- Kammer geworden. Nicht genug! Es haben sich auch im Schooß der Ma- jorität Mitglieder gefunden, die der Proposition Duvergier de Hauranne?s den Weg zur öffentlichen Berathung nicht verschließen wollten, Da sieht mans ja: die kouservative Mehrheit ist aufgelöst, Frankreich ist ver= loren. Mag das Journal des Débats sih beruhigen. Wenn es eine Klippe giebt, an welcher die Majorität scheitern fann, so liegt sie nit in der Unparteilichkeit, sondern in der Unduldsamkeit. Die Unparteilichkeit, vom Journal des Débats so artig verspottet, hat wohl s{chon Majoricäten verstärkt, aber nie aufgelöst. Was die Restauration ins Verderben gestürzt hat, war niht ein Uebermaß von Toleranz. Wäre die Restauration weniger ausschließend gewesen, sie hätte dem Journal des Débats nimmermehr den Triumph und den Schmerz gewährt, zu sehen, wie die prophetischen Worte: Un- glücklihes Frankreich ! Unglücklicher König! in Erfüllung gingen, Das Journal desDébats selbst kömmt seinerseits von neuem auf die Beschwerde über Spaltung in den Reihen der konservativen Partei zurück, Nachdem es erwähnt, wie viele Reden die Kammer über den Duvergiershen Wahlreform-Plan {hon gehört, fährt es fort: „Die Diskussion wird fortgeseßt; vielleiht dauert sie noch einen Tag län- ger. Da durchaus kein Grund vorhanden war, sie überhaupt anzu- sangen, so giebt es auch, genau besehen, keinen Grund, warum sie aufhören sollte. Es wird eben von der größeren oder geringeren Zahl vou Rednern, die sich wollen hören lassen, abhängen. Niemand fann voraussagen, wo das Ziel der Geduld der Kammer sein wird. Von allen Fragen, unter welhen man wählen fann, ist gewiß die Frage von der Wahlreform diejenige, um welhe s{ch das Volk in diesem Augenblick am wenigsteu kümmert. Will man die Zeit damit hiubringen? Wir haben nichts dagegen einzuwenden. Mag man immerhin über die Wahlreform bebattiren ; der Gegenstand is so gut als irgend ein anderer, wobei es auf ah- strakte Erörterungen ankommt. Wir schen niht, was solcerlei ora= ae Dalsen-Lehungen shadèn könnten. Wie aber wird die Be-
Sauzet N e ¿E der Vorschlag des Herrn Duvergier de 4 etraht gezogen werden? Wir estehen, vor einigen Tagen hätte uns diese Frage ein Lächeln entlockt. Nach dem Votum bei der Vice-Präsidentenwahßl f ifelbaft j ras 5 ay! Tann sie zweifelhaft erscheinen. Schon flatshen sih diejenigen, welche für Herrn von Malleville gestimmt haben, ganz laut Beifall; sie bild i ‘Strei j ilden sih etwas ein auf den Streich,
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jorität gegenüber, eine herrishe Miene an; {on machen sie ihre
Bedingungen; sie drohen, fe würden zur Linken übergehen, um die Erwägung der Duvergiershen Proposition durchzuseben, wenn das Ministerium nicht kapitulirt und ihnen verspricht, vor dem Ende der gegenwärtigen Legislatur einen Geseßentwurf zur
tet ihr Ultimatum. Wohlverstanden, es ist nicht die Herbeiziehung der Kapazitäten, worauf sle großen Werth legen; weit näher liegt ihnen das Interesse, an Bedeutung zu gewinnen und sih einen Er= folg zu sihern, indem sie die Regierung sammt der Kammer zwin= ge:1, unter ihren caudinischen Gabeln durchzugehen. Es snd ihrer vielleicht niht über zwanzig, und dennoh maßen sie sich an, zwei- hundert Konservativen Geseße vorschreiben zu wollen, Wir sind über- zeugt, weder das Ministerium, noch die Majorität werden sich diese Demüthigung gefallen lassen. Das Wagniß muß versueht werden; wir müssen wissen, ob wir der Gnade einiger zwanzig Konservativen preis- gegeben sind, die sih nur in unsere Reihen drängen, um uns dem Feinde auszuliefern. Das Ministerium würde einen Fehler begehen, der nit mehr gut zu machen wäre, nicht nur, wenn es das geforderte Ver= sprechen gewährte, sondern auch \chon, wenn es nur unterließe, cs laut zu verweigern, Es würde damit seiner Würde, seine Unabhängig= feit entsagen; es würde verdienen, von allen rehtliden Leuten der Majorität aufgegeben zu werden, Welche Bedeutung würde übrigens eine Zusage, wie man sie begehrt, haben, wenn nicht damit zu- gegeben würde, das Wahlgeseß von 1831 bedürfe einer Reform? Jst dies der Fall, so fönnte“ man ja ohne Weiteres den Vorschlag des Herrn Duvergier de Hauranne in Betracht ziehen. Soll einmal eine Breshe im Wahlgeseß geöffnet werden, warum niht für alle Systeme? Jhr habt eure Ideen von Wahl- Reform; wer sagt eu, daß wir niht auc die unseren haben? Je- der mag seine individuellen Ansichten dem Bedürfniß der Erhaltung des Bestehenden zum Opfer bringen. Wenn aber einmal das Beste= hende ershüttert werden soll, so hat Jeder das Recht, seine Jdeen geltend zu mahen, Der Vorschlag des Herrn Duvergier de Hau= ranne verdient dann so gut wie irgend ein anderer in Erwägung ge- zogen zu werden. Gehört ja doch Herr Duvergier de Hauranne zu den progressistishen Konservativen!“ Der Courrier français behauptet, die Zahl der unabhängigen, vom Ministerium getrennten Konservativen belaufe sich auf 43 Mitglieder; sie versammelten sich bei Herrn von Castellane und sollten si dafür entschieden haben, daß, bleibe Herr Guizot seinem alten Programme nicht treu, d. h. wäre er niht für die Zuziehung der Kapazitäten, für Post=Reform, für Aufhebung der Salzsteuer u. \. w., sie definitiv mit dem Mini= sterium brechen würden.
Die Kommission der Depulirten-Kammer für Prüfung des Ge= seßentwurfs, nah welhem den Eisenbahn-Gesellschaften ihre Cautio- nen je nah dem Vorrücken der Arbeiten zurückgegeben werden follen, hat sih zu Gunsten dieses Entwurfs entschieden. Wird der Entwurf von den Kammern genehmigt, so würden sofort 7,200,000 Fr. „4 Millionen baar und 3,200,000 Fr. in Renten , zurückgegeben werden fönnen, und 10 Millionen sowohl baar wie in Renten in den lehten Monaten des gegenwärtigen Jahres.
Der Courrier de Marseille vom 20sten d. M. und nach ihm das Journal des Débats behaupten, daß der Wettstreit we=- gen Beförderung der indischen Post über Marseille oder Triest end=- lih entschieden fei. Die englische Regierung habe sich definitiv für Marseille entschieden und vem Dampfschiff „ Ardent““, das bis jetzt zur Disposion des Lieutenants Waghorn gestellt war, Befehl gege- ben, nah Malta zurückzukehren, wo es am 15ten d. M. eingelaufen. (Man vergleiche dagegen den Artikel Jtalien in unserem gestri= gen Blatt.)
Die Gesellschaft der pariser Wechsel-Agenten hat die 45,000 Fr., die ihr als Courtage-Gebühren von dem durch den Kaiser von Ruß= land gemachten Anfaufe von 50 Millionen französischer Renten zu- gefallen sind, den Armen von Paris geschenkt,
Der Constitutionnel sagt: „Man versichert, daß die eng- lische Regierung die nur 3 Stunden von unserer Küste entfernte Ju-= sel Aurigny befestigen und eine Million Pfd. St, dazu verwenden wird, aus diesem Felsen ein zweites Gibraltar zu mahen. Es soll sich darum handeln, dort viec unter sich durch eine Eisenbahn ver= bundene Forts anzulegen und einen hohen Beobachtungsthurm zu er- bauen, von welchem man eine weite Aussicht auf das Meer und auf unsere Küste haben wird,“
Der Königliche Gerichtshof hat in einem Rechtsfall, wo ein französisches Werk ohne Erlaubniß des Verfassers und des Verlegers in einer spanischen Ueberseßung erschien, sich dafür erklärt, daß eine solche Uebersebung als Nachdruck zu betrachten sei,
Das Fallen der Getraidepreise in der hiesigen Fruchthalle dauert fort.
___ck Paris, 26. März. Jn der heutigen Sißung der De pu-= tirten-Kammer wurde die Diskussion des Duvergierschen Antrags nohmals fortgeseßt. Die Ankündigung des Herrn Guizot am Schluß der gestrigen Sibßung, daß er heute das Wort nehmen werde, um Herrn Odilon Barrot zu antworten und mehrere, nach seiner Mei= nung noch nicht hervorgehobene Séiten der Frage zu besprechen, hatte einen größeren Zudrang als gewöhnlih zu den Gallerieen von Seiten des Publikums veranlaßt. Die Deputirten selbst konnten si kaum der von allen Seiten auf sie einstürmenden Bittsteller um Ein- trittskarten entledigen, und endlich is jeder auch nur immer zu erlan- gende kleinste Raum gefüllt, ohne daß alle Neugierigen untergebracht werden fonnten. Diese warten auf das Leerwerden der Pläve An= derer. Nah Erledigung einiger Gegenstände von minderem Jnteresse besteigt Herr Blanqui die Tribüne, Er gehört zu dem dissidiren= den Theil der Konservativen, und daher erregt sein Auftreten allge- meine Aufmerksamkeit. :
Herr Blanqui erklärt er gehöre zu dem Theil der Majorität, welche izre Gründe anzugeben wünsche, warum sie das Ministerium unterstüye}; zu dem Theil, der glaube, man könne, ohne auszuhören, einer großen Par- tei anzugehören, seine Unabhängigkeit und seine freimüthige Spracbe bewah- ren, „Wir glauben darum“, sagte der Redner, „keine Verräther zu sein, die sih nur in den Plah eingeschlichen haben, um ihn dem Feind zu über- liefern. (Anspielung auf Woite des Journal des Débats). Wir sind die wahsame Schildwache, welche die Beschung in Allarm seßen will, wenn dieselbe einschlafen zu wellen scheint, Das sind wir. Deshalb wer- den wir gegen den Antrag stimmen, (Bewegung.) Jch will sagen, warum. Bei Vorlegung des Antrages haben wir seinen Belang begriffen. (Murren linfs.) Wir haben begriffen, daß sie ein Brander war, der durch eine ge- shickte Hand ins fonservative Lager geschleudert wude. Daher hatten meh- rere von uns die Jdee, den Antrag zu ersticken, zu begraben, wie man 1840 sagte, Die Mehrheit von uns glaubte, dies wäre nicht gut. Neu ein- getreten in die Kammer , glaubte sie, die Prinzipien darin aufpflanzen, vor der öffentlichen Meinung ihre Achtung bezeugen, der Diskussion das Feld öffnen zu müssen. Wir haben das Programm von Lisieux ernstlich genommen, wir glauben, wie dasselbe sagt, die Konservativen allein können dem Lande den Fortschritt geben, Wir werden später dem Ministerium sagen, in welhem Maße wir den Fortschritt wollen. (Murren links)“ Der Redner antwortet nun auf den Vorwurf der Corruption; er bezeichnet denselben als ungegründet, ja lächerlich, \priht dann den Wunsch aus, daß das Ministerium kräftiger die leitende Juitiative ergreifen möchte, und laubt, daß in Zukunst die Zahl von 459 Deputirten unzureichend sei. enn das Ministerium vorschlagen werde, sie zu vermehren, würden
welchen sie geführt haben; sie tiehmen, den Ministern und der Ma-
Herbeiziehung der Kapazitäten an die Kammer zu bringen. So lau- | äußeren Politik, die es errungen, nah dem Verhalten des Herrn
von der Regierung ausgehen; für jeßt stehe die
der zwanzigsten Reihe, jeßt müsse man sich mit Zollveseo Mteförm dé in Unterrichte, mit der Salz-Auflage, der Postreform und einer Menge —_ viel dringenderer Gegenstände befassen, Die Wahlreform solle Gn S sterium nur für das Ende der Legieiniue zusagen. An Umsturz des Mini- steriums denke kein Glied der Majorität nach den großen Erfolgen der
der auswärtigen Angelegenheiten in Spanien, England (Murrea e welches Verhalten ihm eine so große Superiorität errungen habe. Aber das Ministerium solle nícht aufhören zu handeln,
Herr Guizot ergreift nun das Wort unter tiefer Stille. Er bíttet die Opposition und Herrn Duvergier de Hauranne insbesondere, s@ nit für verlegt zu halten durch das, was er ihnen gleih im Anfang seiner Rede zu sagen habe. Er denke über die Wahlreform heute noch gerade so wie 1832, Wenn er den Zustand der Gesellschaft betrachte, müsse er glau- ben, der Antrag sei nicht ernstlih gemeint, (Lärm links.) Er könne die Motive dazu n¿ht ernstlih nehmen, denn es sei keine Befriedigung sozialer Znteresseu, keine Befriedigung eines öffentlichen Gefühls dabei im Spiele, kein öffentlihes Jnteresse zu wahren, Er könne daher în dem Antrage nur eine Kriegsmaschine oder eine Phantasie des Wizes erblicken. (Neuer Lärm.) Aber wenn er sehe, daß der Antrag in diesem Hause Unterstüßung finde, sei er wieder versucht zu glauben, derselbe sei ernstlih gemeint, Es gebe Freunde, von denen er sih seit langer Zeit losgesagt habez aber seine Gefühle für sie hätten sich niht geändert. Er sei jeder politishen Animo- sität fremd geblieben, nur die falshen Jdeen bekämpfe er überall, wo sie aufträten. Er ehre die Männer, aber er bekämpfe die Jrrthümer, (Der Minister ist noch anf der Tribüne, íîn dem Augenblicke, wo dieser Bericht wegen des Postschlusses abgebrochen werden mußte.)
Die Frage wegen Fortbestandes oder Aufhebung der Quaran=- tainen seßt die Marseiller abermals in Bewegung. Am 22sten Abends verbreitete sich zu Marseille, aus fast offizieller Quelle, die Nachricht, daß der Ministerrath entschieden habe: in Zukunft solle jedes Schiff, ohne Unterschied des Landes oder Hafens, aus welchem es einliefe, wenu es in einem französischen Hafen mit vollkommen befriedigendem Eesundheitspatent ankäme, frei und ungehindert zuge- lassen werden. Die Sanitäts-Jntendanz, welche shon früher als die entshiedenste Vertheidigerin der Aufrehthaltung der Quarantaine- Anstalten sih gezeigt hatte, kam dadur aufs neue in Alarm, Ein Theil der Mitglieder meinte, man solle in Masse seine Entlassung geben, Andere, man dürfe niht vom Plaße weichen, um wenigstens das Schlimmste zu verhüten, wo man nichts Gutes mehr hoffen könne. Noch is es zwar zu keinem förmlihen Beschlusse gekommen, Mila aber wird derselbe gegen die Aufhebungs - Maßregel aus= allen.
Nach den neuesten Nachrichten aus Algier vom 20sten muß der Marschall Bugeaud dech nicht so ernstlih krank sein, da sie melden, derselbe habe am 18ten den Besuh der angesehensten Chefs der Stäwme zwishen Bugia und Setif empfangen, welche zu diesem Zwecke nah Algier gekommen waren. Die neue Organisation der Kabylenstämme, welche sich jeßt freiwillig unterworfen haben, wurde bei dieser Zusammenkunft besiegelt. Der Marschall hielt an die Chefs eine kfrästige Anrede, worin er ihnen die Unterstüßung Frankreichs für Aufrechthaltung der neuen Würde, mit welcher es sie bekleidet habe,
zusagte, wenn sie dieselbe treu und im Juteresse des Friedens und der Ordnung ausüben würden. Jm Osten geht Alles fortwährend gut, im Westen ebenfalls befriedigend. Der neue marokkanische Kaid von Ushda, Si Hammu Ben Hamed, war mit 50 Reitern auf sei= nem Posten angekommen und hatte durh seinen Kodscha (Secretair) dem General Cavaignac seinen Wunsch versichern lassen, zu Erhal- tung der guten Ordnung und des Friedens an der Gränze thätigst mit ihm zusammenzuwirken. Man sprach noch immer von Feindselig= feiten zwischen der Deirah Abd el Kader's und dem Stamme der Hallafs, Ueberhaupt soll der Emir bei allen Stämmen, deren Bei- stand er nahsuchte, eine sehr kalte Aufnahme gefunden haben.
Berichtigungen. Jm gestrigen Blatte ist S. 401, Sp, 2, Z. 49 hinter den Worten: „derjenigen Franzosen“ einzuschalten: „und Unterthanen der respektiven anderen Staaten“, und Z. 24 u. 2
v. u, stait „am 1. Viârz“/ zu lesen: „vom. 4 März.
Großbritanien und Irland.
London, 25. März. An dem gestrigen Tage, welcher nah der Verordnung der Königin aus Anlaß der Hungersnoth in Jrland ein allgemeiner Bet=-= und Fasttag war, ruhten alle Geschäftez die Börse war geschlossen, und das Parlament hielt keine Sißung. Jn allen Kirchen fand Gottesdienst statt; die hier anwesenden Mitglieder des Hofes, die Königin Wittwe und der Herzog ven Cambridge wohn- ten dem Gottesdienste in der Königlihen Kapelle des St. James=- Palastes, das Oberhaus dem in der Westminster-Abtei und das Un-
terhaus dem in der St, Margarethen-Kirche bei, Die Times bespricht heute in einem leitenden Artikel die An-
*schen Constitution, da es sich nur
die Konservativen dessen Antrag unterstüßen, Aber der Vorschlag müsse
gelegenheiten Griehenlands und führt in sehr nachdrüdcklicher Weise Beschwerde über das Ministerium Kolettis, welhes, nah der Mei- nung des englischen Blattes, von den deutshen Mächten und von Sranfreih unterstüßt, die Zerstörung der griehishen Constitution be- absihtige, wodurch die nationalen Juteressen Englands verleßt wür- den, Die Times geht nämlih davon aus, daß der 12te Artikel des Vertrages von 1832 von der griehishen Regierung absihtlich um- gangen werde, da derselbe bestimme, die Einnahmen des Schaßes sollten vor allen Dingen zur Deckung der Zinsen der von den drei Shußmächten ga- rantirtenSchuld Griechenlands verwandt werden, und der griechische Fi- nanz-Minister habe im Widerspruch mit dieser Bestimmung nicht allein diese Zinsenzahlung nit bewirkt, sondern sogar \sich von einem Co= mité der Deputirten - Kammer eine fehlerhaft oder gar verfälschte Rechnungslegung nahweisen lassen müssen. Wenn diese Nachweisung begründet sei und die griehishe Regierung durch ihre Rechnungsle=- gung sih von ihren Verpflichtungen habe losmachen wollen, so werde die englishe Regierung genöthigt sein, mit entschiedenen Maßregeln dagegen aufzutreten. Auf Frankreih sei niht zu rechnen, denn dies sei gleihgültig gegen das Schidsal der grieci- bemühe, die grieci- {he Regierung zu einem Werkzeug seiner eigenen politischen Absichten im Often zu machen. Doch glaubt die Times, daß der fürzliche Ministerwehsel in Bayern noch einige Hoffnung auf eine
Besserung dieses Zustandes der Dinge übrig lasse, namentli, wenn
Fürst Wallerstein die oberste Leitung im bayerischen Kabinet
übernehmen würde. Freilih sei der Widerstand Frankreichs,
das sich an Oesterreich angeschlossen und durch Herru Pis=
catory die griehishen Abgeordneten mit großen Geldsuminen
bestehen lasse, um das Kolettis - Ministerium zu erhalten, schwer zu
überwinden, aber es werde nur darauf ankommen, wie die gegenwär=
tige Krisis, in welche die griehishe Regierung dur seine gestörten
; nes ei gestalte. „Das Resultat“, Beziehungen zur Türkei gerathen sei, s{ch :
E V T h vorauszusehen, denn es hängt theils schreibt die Times, „ist schwer vo1 S ¿ht f von der Stellung ab, welhe die SRUEeES hupunhtr Frank- reich und Rußland dabei einnehmen werden , theils von dem Ausgange des Streites mit der Türkei selbst, theils von der Bildung des bayerischen Kabinets und endlih auch von der
Hüi des Herrn Kolettis. Die Haltung Englands Dauer der Hülfsquellen di ; : : , Wir trachten nah keinem ausscließlihen und ist durchaus offenbar. C Güt Gilepicyen | überwiegenden Einfluß in Griehenland. Uns sind“ die“ Petsonen, welche die Regierung bilden mögen, gleichgültig, wenn sie nur ihre Gewalt von dem Vertrauen ihres Souverains und dem ehrenhaften Einflusse der nationalen Justitutionen erhalten haben, E