1847 / 90 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Der. ministerielle Globe enthält folgende Berichtigung einiger irrthümlichen Ansichten über das Verhältniß Englands zu den n nordischen Mächten in der spanischen Vermählungs - Frage: „5 frankfurter Blatt vom 20sten d. M. veröffentliht einen Brief J Berlin, worin es heißt, daß Lord Palmerston abermals bei a li binetten von Wien und St. Petersburg eine förmliche Erlirnog ee Tes der Montpensier-Heirath nahgesuht hat, und daß a fe über ser Höfe die Zustimmung zu den von der preußischen Nen S aben

diesen Punk? ausgesprochenen Ansichten erwartet. ollege im Jrrthum Grund, zu. glauben, daß unser fa ritt bai bis österreichischen

ist, insofern er von einem nemerliden 70 biesem Augenbli, wo man

und russischen Regierung spricht. i daß d i in Frankreich zu dem Glauben zu vet A s Sehne strebt,

g 5nía d ranzosen , dürfte cs wid É bei T dies Stand der Montpensierschen Hei=

G 7 die Nordmächte betrifft, mitzutheilen. Wir Ie E alle Mittheilungen, die über diesen Gegen- stand zwischen dem britischen Kabinet und den drei. großen nordi= schen Höfen stattgefunden, durchaus zu dem Schluß bereh- tigen, daß feine Meinungs - Verschiedenheit darüber herrscht, daß die Heirath. dem Geiste des utrechter Vertrags und dem Gleichgewicht der Mächte in Europa entschieden zuwider ist, Wenn Oesterreich, Preußen und Rußland nicht ein förmliches Dokument aufgeseßt und unterzeichnet haben, worin sie ihre Ansicht über die Angelegenheit aussprechen, so geschieht es nicht, weil diese Máte anderer Meinung sind, als Lord Palmerston, oder weil sie abgeneigt sind, etwas der französischen Regierung Mißliebiges zu thun; sondern nur deshalb, weil si einer solhen Erklärung dic prak=- tische Schwierigkeit entgegenstellt , daß die drei nordishen Höfe die Königin von Spanien nie anerkannt. Diese Schwierigkeit wird je- doch nicht verhindern, daß der französishen Regierung Andeutungen der Natur gemacht werden, daß sie durchaus alle Hoffnung darauf muß fahren lassen, als könnte es 1hr gelingen, die Wirkung des von Fn e Regierung gegen diese Heirath. erhobenen Protestes zu

wächen.““

Belgien.

Brüssel, 27. März, Jn der Sigung der Repräsentanten- - Kammer vom L24sten d, wurde die Diskussion des Geseh - Entwurfs über die Bestrafung von Beleidigungen des Königs und der König-= lihen Familie fortgeseßt.

Herr Delfosse bekämpste den Entwurf, weil derselbe zugleih gegen Presse und Jury, aber auch gegen das Königthum selbst sih rihte. Uebri- gens sei es flar, daß man damit die ernste Presse, nicht die Spottblätter, die schlechte Presse, treffen wolle. Der Justiz - Minister d'Anethan ver- theidigte sich insbesondere gegen den Vorwurf, als \cmeichle er dem Kö- nigthum. Man fönne mit mehr Recht sagen, daß die Gegner des Ent- wurfs der \lechten Presse zu s{meicheln suchten. Herr Lebeau fand sich zunächst zu persönlichen Erklärungen in Betreff der oon ihm ausgegange- nen Revision des Strasgeseybuchs von 1834 veranlaßt; ein großer Unter- schied liege zwischen seinem Vorschlage und dem heutigen. Es sei nicht zu verantworten, daß man jeßt einen so aufregen- den Gegenstand vorbringe, dessen Nothwendigkeit nichi berziesen sei. Der

Justiz-Minister habe selbst das Königihum gelegentlich der Ausübung des Gnadenrechts bloßgestellt, und das Ministerium habe bei den Wahlen si so häufig dies zu Schulden kommen lassen, daß man sih nicht darob wun- dern dürfe, daß Journalisten das Königthum auch direkt angegriffen hätten. Selbst Corruption scheue das Ministerium nicht, es hieße ja, daß ein Mi- nister mit Versprehungen von Veränderungen des Zolltarifs gewählt zu werden hoffe, Der Minister Malou erwiederte, da höre er wie- der das Alte, daß an dem Uetel das Ministerium \chuld sei. Wer auch am Ruder sei, so werde es schlechte Leidenschaften geben, die weder Königthum, noch den Staat und die - Familie achten würden, Käme die liberale Partei ans Ruder, so werde sie sh zu dem heutigen Geseße Glück wünschen, das eben so zeitgemäß, als constitutionell und nüglih sei. Die Prozedur gegen die shlechte Presse, die blos von Verleumdungen lebe, bedürfe einer Veränderung, indem heute jeder Pamphletist sich in Kontumaz verurtheilen lassen könne, ohne daß ihn die Strafe je erreiche, Der Minister Dehamps bezog die Wahlbeschul- digungen auf sih und bemerkte, er habe die Kandidatur an einem anderen Orte angenommen, weil sie ihm von Männern angeboten worden, die seine dem Lande geleisteten Dienste zu würdigen wüßten, Herr von Merode sprah gegen die Klatschblätter, die das PVublikum da- durch zum Abonniren zwängen, daß sie bei Weigerungsfällen mit Angriffen drohten, Jm FJunteresse der Ruhe der Familie müsse man jolche Exzesse zu zügeln wissen, Herr Rogier wollte dagegen aus dem Geseh-Entwurf ersehen, daß es sich nicht mh um die Beleidigungen egen den König handle, sondern um ein Gesey gegen die Preßfreiheit. Man nehme nur die schlechte Presse zum Vorwand, um die Preßfreiheit überhaupt zu beschränken; dies habe man auch unter der Restauration und unter holländischer Herrschast gethan. Jm Gegentheil“ müsse man dahin streben, den Journalstempel aufzuheben oder zu reduziren, man müsse das Gesey selbst abschaffen, kraft dessen öffentliche Beamte auf Schadenersatz klagen könnten, wenn sie als solche angegriffen würden; statt zu beshrän- fen, müsse man die bestehenden Hemmungen selbst wegräumen. Der Mi- nister de Theux erklärte, niht von seiner Partei sei der Name des Königs in die politische Debatte zuerst hineingezogen worden. Man spreche von der unerhörten Schmeichelei, daß man dem Könige zu Bevirloo eine Statue errichten wolle; das Ministerium habe den Muth, diesen Plan auszuführen. Es sei einmal Zeit, jeder Verleumdungspresse ein Ziel zu seßen, die da mache, daß Mane die Q verwünschten, weil sie diese mit Preß- frecheit verwehselten, Gerade der Ausgang gewisser Prozessz spreche sür die Nothwendigkeit, das Gesey zu verbessern. Herr Garcia protestirte da- gegen, als sei der Entwurf der Preßfreiheit zuwider; da die Regicrung nun aber ein neues Gesey zur Bestrafung von Beleidigungen und Verleum- dungen durch die Presse einbringen wolle, so wäre es besser, daß man Art. 11, welcher das neue Verfahren auf alle Preßvergehen ausdehnt, ganz weglasse, Auf die Frage des Herrn Ort s-erflärt der Justiz-Minister, daß Art, 11 auf aller vor den Assisenhof gehö: ende Preßvergehen Bezug haben solle. Uebrigens habe er diesen Artikel auf den Wunsch der Central-Scc- tion eingeschaltet, damit ‘es feine spezielle Prozedur sür die Vergehen gegen den König gebe; er habe nihts dawider, daß Art. 11 ganz ven dem heu-

fes Entwurf getrennt werde und wieder in die Central-Section zurü»

ehre, in welhem Falle er einen Theil des neuen Spezialgeseyes in Betre der Preßverunglimpfungen bilden werde, Die Kammer .entschied sich so» dann mit 42 segen 30 Stimmen für den Schluß der Debatte über Art. 1, worüber die Abstimmung aber vertagt wurde. - ;

„In der folgenden Sizung wurden Art. 1 und 2 mit überwiegender Majorität angenommen, Art. 3 aber, welcher bestimmte, daß der wegen ant Wesgergehens der bezeichneten Art Verurtheilte nah Abbüßung Fru werden sollte, mit in E ritt hierauf zu Art, 4, zu wclhem Herr van den Eynde e Nene vorschlug, dem der Justiz - Minister beitrat, wo- s Angeklagte vor eine andere Jury gestellt werden soll, . als

, welhe bei Erlassung des Anklagebesh uses in Thätigkeit ist. Ju Nen mit Ab bung wurden auch die folgenden Artikel, bis zum nommen. nderungen, die das Ministerium selbs vors ug, ange-

abent ¿*, Minister der öffentlichen Arbeiten hat am vorigen Sonn-

Kainmer mitgetheilt, daß die Einnahmen der Staats-Ei- nen vom Februar d, J, dieiebigen vom n. J, um 139

Beriát d, elt K Verordnung vom 22sten d. wird, auf den AatA deo A “bes n, Grafen de Theux, den im lten geordneten vierte llt é en Elementar - Unterricht an- B E lihen hrer - Konferenzen unter Vorsiß der

. falles,

ängnißstrafe noch auf 2 bis 5 Jahre unter Polizeiaufsicht 46 gegen 29 Stimmen verworfen. Die

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Kantonsl - Zuspelionen ihre feste und geregelte Einrichtung gegeben, Jeder Konferenz - Bezirk erhält eine Bibliothek, die unter Obhut eines von dem Jnspektor zu ernennenden Lehrers stehen und aus der die Lehrer des Bezirks Bücher geliehen erhalten sollen, vorzüglich solche, die ihnen für ihren Beruf nüßlih sind. Für die Lehrer, welche sih in ihrem Amt besonders auszeichnen, sind Belohnungen bestimmt, die in Gratificationen von 50 Fr., in Büchern und ehren= werther Erwähnung bestehen und jährli ‘einmal in den Lehrer- Konferenzen auf Vorschlag der Provinzial-Jnspektoren durch das Mi- nisterium des Junern ertheilt werden sollen.

Vieuxtemps ist am Montag von seiner Kunstreise. wieder hier eingetroffen. :

S panien. -

3 Madrid, 20. März. Abermals - eine ministerielle Krisis, und zwar, wie es scheint, eine sehr kritische!

Die Königin soll vorgestern Abend - die Aeußerung haben fallen lassen, sie wolle kein französisches Ministerium mehr. So unwahr- scheinlich dies klingt, so ist doch gewiß, daß die eigentlihe moderirte Partei in die größte Bestürzung verscßt und entschlossen ist, selbst zu gewaltsamen Mitteln zu greifen, um zu verhindern , daß diz Gewalt ihren Gegnern, den Progressisten, anheim falle. Troy des kaum mit den dermaligen Ministern gel{lossenen Bündnisses, sagen die Verfech- ter der Militairherrshaft und gewaltsamen Maßregeln sih wieder von ihnen los, und suchen der Königin ein aus den Generäâlen Narvaez und Pezuela und den Herren Gonzalez Bravo, Mon, Pidal und Martinez de la Rosa zusammenzüseßêndes Kabinet aufzudringen. Halbe Maßregeln, verkündigen diese Herren, reihen niht mehr aus; die Progressisten seien als Rebellen zu betraten und mit den Waffen in der Hand zu bekämpfen.

Der Heraldo zog gestern alle Gräuel der Revolution, welche seit vierzehn Jahren. unter dem Vorwande der Freiheit und des Zeit- geistes verübt worden, wieder hervor und schicht sie auf Rechnung der Progressisten, ohne zu bedenken, daß Martinez de la Rosa und

- ähnlihe Schöngeister die Männer waren, welche über ganze Zweige

der Kön'glichen Familie die Acht verhängten und der politishen Um=- wälzung freien Lauf ließen. :

„„Kaum, haben wir angefangen, uns tolerant zu zeigen“, sagt der Heraldo, „so entsagen plötlih Parteien, die unter der Last ihrer Leiden erlagen und sihch mit den kleinsten Zugeständnissen befriedigt haben würden, ihren besheidenen Ansprüchen und suchen geradezu uns die Gewalt zu entreißen. Gestern zeigten sie sih niedergeschla=- gen, heute sprechen sie wie Leute, die binnen furzem Rathgeber der Krone zu sein hoffen .… . . Aber die Moderirten besißen noch zu viel Patriotismus (!), um si die Gewalt entreißen zu lassen. Sie zäh- len auf die Armee, die öffentliche Meinung und auf dié Majorität in den Cortes. Sie werden der Toleranz ein Ziel seßen, wenn diese ihren Untergang herbeiführen kann.“ ; Gs

Das 'anerkainte Organ des Ministeriums, la Union, sagte gestern Abend geradezu, die Minister würden anderen Personen Plaß machen, welche- wegen ihrer Energie und Regierungs-Gaben den Mo- derirten größeres Vertrauen einflößten, Züugleih tisht es die Er- mordung der Mönche, die Revolution von la Granja, die Verräthe- rei Espartero’s u, \. w, wieder . auf. Die progressistishen Blätter wenden heute dagegen ein, daß diejenige Partei, welche in der Nacht des 7, Oktober 1841 den Palast der Königin in ein Schlachtfeld ver- wandelte und ihr Leben in Gefahr sehte, nicht das Recht hätte, ihren Gegnern Vorwürfe zu machen. i

Wer auch zum Besiße der Gewalt gelangen möge, der Streit zwischen beiden Parteien dürfte bald qus dém Saale des Kongresses auf einen anderen Schaupläbß verlegt und mit s{chärferen Waffen als denen der Zunge ausgefochten werden, :

Jn der vorgestrigen Sißung dés Kongresses wurde eine Eingabe Olozaga's verlesen, ‘in welcher er verlangt, in seiner Eigenschaft als Deputirter zugelassen zu werden, und dagegen sih zur Vermei- dung aller Erörterungen verpflichtet, die zur Verleßung der der Kö- nigin gebührenden Achtung Veranlassung geben könnten. Herr Cor- tina und die Progressisten unterstüßten den Antrag, der endlich an die Bittschriften-Kommission verwiesen wurde.

Jun der gestrigen Sibung entwarf der Marine - Minister eine Schilderung des im Hafen von Fuenterrabia stattgefundenen Vor- Er erklärte, der Gewaltschritt der Franzosen würde durch spanische Truppen zurückgewiesen worden sein, wenn die desfallsigen Befehle zur rehten Zeit eingetroffen wären, Die Behauptung der Franzosen, daß, der wiener Kongreß - Akte. zufolge, der Thalweg des Gränzflusses die Gränze bilde, fönne die! spanishe Regierung “nicht zulassen, weil die Bidassoa seit unvordenkliher Zeit im anerkannten Besibe Spaniens wäre, Die diesseitige Regierung hätte deshalb Genugthuung von der französischen verlangt und hoffe, sie zu erhal- ten. Mehrere Deputirte beshwerten sihch darauf mit Heftigkeit über die Anmaßungen der Franzosen. 6

Allem Aaschein nah, wird. es nicht zu der spanischen Jnter- vention in Portugal kommen, die überhaupt, der mit der englischen Regierung Cie Verabredung zufolge, nur dann stattfinden sollte, wenn Dom Miguel selbst an der Spitze seiner Anhänger den Thron Donna Maria’s bedroht haben würde. Gegenwärtig haben aber die Miguelisten des Prätendenten Sache fallen lassen und si unter die Befehle -der rebellishen Junta von Porto gestellt,

Es is hier die Nachricht. eingegangen, daß der Graf Bresson niht wieder als Botschafter hierher zurückehren , sondern in gleicher Eigenschast entweder nah London oder Wien (? ) verseßt werden wird.

Die Herzogin- von Sessa (Jnfantin Luise) is gestern mit ihrem Gemahl nah Paris und Brüssel abgereist, von wo sie sich über Deutschland nah Jtalien begeben wérden,

Die Minister haben die beabsichtigte außerordentliche Anleihe von 10 Millionen Piaster ausgegeben. - Ti :

Das am 11ten in Cadix auf Dampfschiffen einge\schiffte Jnfan- terie - Regiment traf am 17ten in Barcelona ein, Bon hier is ein Kavallerie-Regiment dorthin abgegangen.

Griechenland ©O München, 26. März. Es. ist eine große Anzahl Briefe aus Griechenland hier eingetroffen, da sich alle Korrespondenten be- eilt hatten, die (bereits erwähnte) glüdlihe Ankunft des Kronprinzen zu melden, Ursprünglich - hatte der König mit seiner Gemahlin dem

daran befanntlih durch Unwohlsein verhindert worden. So fand denn der herzlihe Empfang im Piräeus statt. - Zahlreiche Notabilitäten der Hauptstadt, unter denen auch der bayerishe Gesandte, harrten dort der Landung des Prinzen und folgten dann dem Königlichen Wagen, theils reitend, theils fahrend, bis zur Königlichen Residenz. in Athen vernimmt man von keiner Seite her etwas Bestimmtes,

des April wieder in München eintreffen.

der Aufenthalt ‘auf Siéilién_darbot, ' zu benußen, um dem so langé

nicht gesehenen Brudër einen B bzustatten. sh neuerdings in Griehenlanb Allerdings Ma d

erlauchten Bruder bis nah Patras entgegengehen wollen, war. aber .

Ueber die muthmaßlihe Dauer der Anwesenheit des Kronprinzen

doch will man hier wissen, Se. Königl. Hoheit werde noch vor dem Ende . | Politishe Zwecke mißt weder hier noch in Atheú- irgend ein Unterrichteter der Réise des Prinzen bei, fondern lediglih den Wunsch, die Gelegenheit, welche |_.

i t anches cie 'gestalteh, j

so daß man si versucht fühlen mußte, an ernste Konflikte, sowohl an der Nordgränze als zur See, zu denken, hinderte dies nicht die so= wohl für die Pforte, als: für: die FEe0NOs Regierung - bestehende Unmöglithkeit, ‘ohne und gegen den Willen der Großmächte ihre ge- genwärtige“ Streitfrage auf das äußerste zu treiben. Jndessen muß gleichwohl auch berücksihtigt werden, daß weder in Konstantinopel,

- noch in Athen unbedingte Garantieen dafür gegeben sind, man wrrde

des Geistes der Erbitterung, des Hohns und der Kawpflust nah Belieben Herr werden können. Der erste Schuß an der Nordgränze würde in ganz Griechenland Alt und Jung unter die Waffen rufen ! So weit wird es zuverlässig niht fommen, aber so wie die Dinge be- reits stehen, ist niht abzusehen, wie die Lösung des Streites erfolgen soll, wenn s|ch die Pforte nah wie vor in ihrem Ansinnen, daß eon ‘ae erhöhtem Glanze nah Athen zurückehre, unterstüßt ehen würde.

Neben dem umwölkten politischen Himmel hatte si ‘endlih der wirklihe von Allem, was Stürme bringen kann, völlig frei gemaht, und der Kronprinz von Bayern wird die Umgegend von Athen, wie das Land, wohin er seine Auoflüge nur immer richten mag, in jenem herrlihen Frühlings-Gewande antreffen, welches gewiß jedem Deut- schen, der es je zu bewundern so glücklich gewesen is, für immer unver- geßlih bleibt.

. Handels - und Börsen- Nachrichten.

Berlin, 30. März. Auch heute wirkten die Ultimo -Regulirungen noh nachtheilig auf die Course. Nur Berlin - Hamburger wurden höher bezahlt, : Berliner Börse.

Den 30. März 1847.

Pr. Cour. Brief. | Geld.

Pr. Cour.

Fonds. Brief. | Geld. | Gem

Actien. |S

St. Schuld-Sch. Brl.Potsd.Magdb. Prämien-Scheune do. Prior. Oblig. d, Seeb, à 5)T. do. do. do. Kur- u. Neumärk. B.-St.E.Lt.A.u.B.

Schuldrverschr. Bonn-Kölncr Esb. Berliner Stadt- Br.-Schw.-Frb.E. Obligationen do. doe. Prior. Obl. Westpr. Pfandbr. Cöln-Minden. v.e. Grossh. Pos. do. Düss. Elb. Eisenb. do. do. ‘Ido. do. Prior. Obl. Ostpr. Pfandbr. |35 Magd.-Halbst.Eb. Pomm. do. Mgd. Lpz. Eisenb. Kur- u. Neum. do. |: do. do, Prior. Obl. Scblesische do. |3! Niedersch.- Märk. do. v. Staat ga- do. Priorität rantirt, Lt. B.|- do. Priorität Nied.-Mrk. Zwgb. do. Prionität Ob.-Schles.E.L.A de. Prior. do. Lt. B. Rhein. Eisenb. do. Stamm-Prior. (voll eingezahlt) do. do. Prior. Obl. do.v. Staat garant, Thüringer Wilh.-B.: (C.-0.)

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Actien.

Brl. Anb. Lit. A. do. do. Prior. Obl. Berlin-Hamb,

: do. Priorität

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1412 | 1405 1397 | 1395 1502 149%

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Cours.

Amsterdam „Kurz do. A 2 Mt.

Hamburg Kurz äo, R y 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mi. 8 Tage 2 Mt.

London

Paris -.

Wien in 20 Xr

Augsburg «s. eee o ac oe aco 150 FI1. Breslau 100 Thlr.

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss, 100 Thlr.

Feraukfnart a.-M. südd. W. .......... 100 FI. 2 Mit. Petersburg"... oooooo een e . 100 SRb1. 3 Wochen

Answärtige Börsen.

Amsterdam, 26. März. Niederl. wirkl. Sch. 58%. 5% Span. 175. 3% do. 365. Pass. —. Ansg. —. Zinsl. 57. Poln. —. Preuss. Pr. Sch. —. 4% Russ. Hope 88;

Antwerpen, 25. März. Zinsl. —. Neve Anl. 17.

Frankfurt a. M., 27. März. 5% Met. 1087. 5. Bank-Actien pe ult, 1909. 1907. Bayr. Bank-Actien 669 Br. Hope 87f G. Stiegl. S735 G. Int. 582. 58, Poln. 300 Fl. 96% Br.. do. 500 Fl. 79%. 5.

Paris, 26. März. 5% Rente fin cour. 117. 30. 3% do. fin cour. 79. 30. 3% Span. —-. Pass. —.

Wien, 27. März. 5% Met. 1087. 4% do. 99. 3% do. 71. Bank- Actien 1594. Aul. de 1834 153%. de 1839 119%. Nordb. 178%. Gloggn. 1215, Mail, 1093. Livorn. 933. Pest. 99. Bndw.

Durch höheren Auftrag bin ih veranlaßt, bekannt zu machen, daß der hierher berufene Ober-Konsistorial-Rath, Professor Dr. Nib \ , seine Vor- lesungen hier mit dem Anfang des bevorstehenden Sommer-Semesters be- ginnen. und namentlich folgende Collegia halten wird: T :

1. Ein Publikum über Fundamental - Theologie in zwei wöchentlichen Stunden, ;

11. Zwei Privat - Collegia, das eine über biblishe Theologie in fünf wöchentlichen, das andere über Homiletik und Katechetik in zwei wöchentlichen Stunden.

Berlin, den 28, März 1847. L

j Der d. Z. Dckan der theologishen Fakultät, Dr. Neander.

Dr. Köner is zum Leibarzt bei dem Hofstaate Sr. Königl Hoheit des Prinzen Georg von Preußen ernannt worden,

: Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 31. März. Jm Schauspielhause. 51ste Abonnements- Vorstellung. Zum erstenmale: Canova's Jugendliebe, Original=Lust- spiel in 4 Aufzügen, von Dr. Karl Töpfer. Anfang halb 7 Uhr.

Flag Ari | - Keine Theater-Vorstellung.

Am Freitag is das Billet-Verkaufs-Büreau geschlossen.

Sonnabend, 3. April, Jm Opernhause, 50e Abonnements-Vor- stellung: Der 90ste Psalm, in Musik geseßt vom Königl. Kammer« musikus Herrn Kelz, und Requiem von Mozart, ausgeführt von der Königl. Sängerin Dlle. Tuczek, Dlle. Auguste Löwe, den Königl. Sängern Herren Mantius und Bötticher, den Mitgliedern der Königl. Kapelle und dem gesammten Chor - Personale des Königl, Theaters. Anfang 7 Uhr, | : L

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu nachstehenden kleinen Opernhagus-Preisen - verkauft : E S Ein Billet inden Logen dès Prosceniums 1 Rthlr, 10 Sgr. :c

Verantwortlicher Redacteur Dr. 9. W. Zinfkè isen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in dex Deckershen Geheimen Ober -Hofbuchdruckerei. Beilage

Neapl. —.

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Mittwoch den 31 en Mx:

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Ministe- rial-Erlaß in Betreff des Zunstwesens, Schreiben aus Bra uns\ch{ w eig, (Tiigung der Landesschuld; Bankscheinez die preußische Pharmakopöe.)

Nußsßland und Polen. St. Petersburg, Standesrechte der Wai- senhaus- und Findelkinder, Ernennung.

Schweiz. Kanton Bern. Berufung Dr, Zeller's,

Îtalien. Nom. Censur-Edikt,

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Marktbericht,

Deutsche Bundesstaaten.

__ Königreich Württemberg. Von Seiten des Ministe- riums des Jnnern erging unter dem 22, Dezember v. J. an die Kreis - Regierungen ein Érlaß in Betreff des Zunftwesens, der auch dem Ausschuß der Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe mitgetheilt wurde, damit derselbe darüber berathe und die Ergebnisse dem Ministerium mittheile. Der Erlaß is folgenden Juhalts:

„Von einer größeren Anzahl der Zunft - Vorsteher des Leineuweber- Handwerks ist theils um Abänderung des Art. 72 der revidirten Getoerbe- Ordnung, theils um gäuzlihe Aufhebung der Zünstigkeit dieses Gewerbes gebeten worden, Sodann ist von den Vorstehern der Färberzünfte zu Stuttgart, Heilbronn, Göppingen und Ulm die Bitte vorgetragen worden daß unter Abänderung der Ministerial-Verfügung vom 10, April 1837 die Berechtigung zum Färberei - Gewerbe in seinem ganzen Umfange von der vorgängigen Erstehung einer Prüfung abhängig gemacht und so der un- zünfiige Kunslfärber zum Eintritt in die Färberzunft veranlaßt werden möchte, Die Büten der Leinenweber und der Färber stüßen sih hauptsäch- lich darauf, daß der Betrieb dieser Gewerbe immer mehr in die Hände 200 im Zunsftverbande stchenden Personen übergehe, dadur aber Cd N Verbands für die im Zunftverein verbleibende Zahl allzu

Sieht man diesen Gesuchen tiefer auf den Grund, so i nicht zu ver- kennen, daß nicht nur die genannten, rev auch A A T IN übrigen zünftigen Gewerbe in einen Zustand gerathen sind, welcher nicht länger haltbar zu sein scheint, Die Erweiterung des Marktes und die Ver- mehrung der Fabrifen bat die Handwerker seit dem Erscheinen der Gewerbe- Ordnung vom Jahre 1828 in den Wet!kampf mit dem internationalen Handel und mit größeren Gewerbe-Unternehmungen verwidelt, Was sons

der einzelne Handwerker verfertigt und an den Konsumenten unmittelbar abgescßt hat, das sindct jegt der Konsument mei au im kaufmännischen Handel als Produft einer fabrifmäßizen Gewerbe-Anlage, welche, ausge- rüstet mit Maschinen und einem größeren Kapital“ und unterstützt duch cine weiter gehende Theilung der Arbeit, ihre Erzeugnisse leichter und eben des- halb wohlfeiler liefert, als der auf éin fleines Kapital und auf seine eí- gene Handferiigkeit beschränfte Handwerksmeister, Andererseits hat der menschliche Erfindungsgeist 1nd eine vervollkommnete Technif eine Menge von neuen Fabrikaten geschaffen, durch ‘welche bisherige Produkte zünstiger Werkstätten verdrängt oder doch in ihrem Gebrauchswerthe herabgeseßt wor- den sind. Einen großen Umschwung in den Gewerbe-Verhältnissen hat auch der veränderte Geshmack der Zeit und der häufige Wechsel der Mode her- vorgebracht, so daß von manchen Erzeugnissen, welhe in den älteren Zunst- Ordnungen, als in den Arbeitsfreis cines zünftigen Handwerks fallend, be- zeichnet sind, nichts mehr als der Name übrig geblicben is, Es darf hier- nah nicht auffallen, daß der Absay der zünstigen Handwerke in neuerer Zeit eine bedeutende Verminderung erlitten hat. Jn dieser Lage findet der zünftige Handwerker keinen Schuß mehr in der Zunfteinrichtung. Während ihm das volle Necht ve:blieben is, Andere, welche das Meisterrecht bei der Zunft nicht erlangt haben, von der Verfertigung zünftiger Arbeiten abzu- halten, kann er gegen die Konkurrenz der Fabriken, deren Entstehung un- möglich -niedergehalten werden kann, nicht länger auffommen, Damit hat die Zunsfteinrichtung {hren Boden und jenes aus dem Zunftzwang flie- ßende Recht seine praktische Bedeutung verloren. - Was unter diesen Um- ständen dem Handwerkerstand Noth thut, ist wohl nicht die Erschwerung der Niederlassung neuer Ankömmlinge oder eine Wiedereinführung strengerer Zunftformen und eines ausgedehnter-n Zunftzwanges, als wovon nah dem allgemeinen Stande des Handels und der Gewerbe cine Emporbringung des zünftigen Gewerbebeiriebs unmöglich erwartet werden kann, sondern die Erleichterung des Ueberganges von einem Geweibe zum anderen und das Erstreben der Mittel, mit den fabrikmäßigen Gewerbe Anlagen die Konkur- renz, die nun einmal nah der Natur der Dinge nicht mehr abgewendet werden kann, auch wüklih zu bestehen, Es is eine Forderung des natür- lichen Rechts, daß, so weit nicht polizeilihe Rücksichten entgegenstehen, Je- dem gestattet werde, seine individuelle Geschicklichkeit sich so viel möglich nußbringend zu machen und sein Gewerbe nach eigener Neigung zu wäh- len, Die praftishe Anerkennung dieses Sages im öffentlichen Leben is von gedoppelter Wichtigkeit in einer Zeit, in welcher an die Stelle des ge- wohnten Alten ein schneller Wechsel im Geschmack und in eingebildeten oder wirklichen Bedürfnissen getreten is, Mit diesem Wechsel is eine strenge Abscheidung des Arbeitsfreises der einzelnen Gewerbe nicht länger verträglich. Was ein Handwerker heute in seinem zünstigen Arbeitskreise produzirt, kann er vielleiht s{chon nach wenigen Wochen nicht mehr zu Stande bringen, weil er, um einer Modification des Geschmacks3 Rechnung zu tragen, ín den Arbeitsfreis eines anderen Handwerks eingreifen müßte, was ihm die Zunst- geseße verbieten, So is der Zunftzwang, der ursprünglich eine Wohlthat für den Handwerkerstand gewesen, für die weitere Entwickelung der Gewerbe und für den Nahrungsstand der Gewerbe-Jnhaber eine lästige Fessel ge- worden, deren möglichst baldige Wegnahme im wohlverstandenen Jntercsse der Letzteren selbst gelegen zu sein scheint, Freilich treffen diese Bemczkun- gen vorzugsweise nur bei denjenigen Handwerkern zu, welche mit den Fa- brifgewerben in Berührung gekommen sind. Allein auch bei den anderen dürfte die Aufhebung des Zunftzwangs schwe;lih auf erheblihe Schwierig- Feiten stoßen: denn bei einem Theile derselben is die Technik so einfach, daß wenigstens in dieser kein Grund liegt, warum bei derselben die Zunftform noch fortbesteht, z. B. bei den Bäckern, Meßhgern 2c,, und ein anderer Theil, welcher einer längeren Vorübung bedarf, wird gegen zu starke Konkurrenz dadu: ch geschüßt blciben, daß die Ausübung des Gewerbs auch nah Auf- lösung des Zunftverbandes aus polizeilichen Rücksichten von der vorgängi- gen Erstehung einer Prüfung abhängig bleibt, z. B. die Zimmerleute, Mau- rer und Steinhauer, Hufschmiede u. dgl,

Was nun aber die Mittel betrifft, durch welche eine Hebung der bis- her zünftigen Gewcrbe und Erstarkung derselben zum Weitkampfe mit den Fabrikgewerben befördert werden könnte, so werden dahin zu zählen scin;: einc tüchtige Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen in technischen vervoll- fommneten Werkstätten, die Berufung ausländischer tüchtiger Techniker zur Verbesserung der im Julande bercits bestehenden Gewerbe - Anlagen, die Anschaffung verbesserter Werkzeuge und nah Umständen auch cine weiter eingreifende Theilung der Arbeit, \o daß z. B, ein Tuchmacher nicht auf die Verfertigung von Tüchern aller Feinheitêgrade sich wirst, sondern guf die Bereitung einer bestimmten Gattung sih beschränkt, um sofort in dieser etwas Tüchtiges leisten zu können.

Diese innere Vervollkommnung und Kräftigung der Gewerbe wird aber in vielen Fällen nur dadur zu Stande kommen, daß mehrere Meister zu einem gemecinschastlichen Betriebe oder doch zu gemcinschafiliher Anschaf- fung von Werkzeugen oder Unterrich:smitteln sich vereinigen. Eine höhere Ergänzung solcher Verßesellschaftungen könnte vielleicht erzielt werden durch die Bildung neuer gewerblicher Corporationen, aber nicht mit der Tendenz der Abhaltung oder Erschwerung fremder Mitbewerbung, sondern mit dem. Zwecke, für die gemeinsamen N treffen des Gewerbes durch Zusammen- wirken einer größeren Anzahl von-Gewerbsgenossen zu sorgen, Hindernisse und Schwierigkeiten mit gemeinschaftlichen Kräften zu überwinden, nüpliche Erfahrungen und Entdeckungen \ih anzueignen und zu verbreiten, die Aus- bildung der Lehrlinge zu überwachen, verun lücfter Bewerbegenossen sih an- E u. dgl, Das Gedeihen solcher Corporationen fheint aber da- _ N edingt zu werden, daß ihre Bildung, wenn {on der Genehmigung sen erng unterworfcn, überall in den freien Willen der Gewerbegeno/\-

gelegt wird, Ein Zwang zum Beitritte würde bei der Verschiedenheit

meist nachtheilig wirken, und schon darum scheinen die Zünfte, rücksichtlich welcher die Theilnahme cine gezwungenc ist, zur Grundlage solcher Corpo- rationen nicht geeignet zu sein, wie denn auch aus denselben, der in neue- rer Zeit unternommenen Reformen ungeachtet, eiwas Bedeutendes nicht her- vorgegangen if, wenn schon die Förderung der gemeinsamen Juteressen des Gewerbes, die Ausbildung für dasselbe und die Vervollklommnung des Be- tricbes zu ihren geseßmäßigen Aufgaben gehört hat,

Alle diese Bemerkungen, welche aber für ‘die Ansichten und Anträge der Kceis-Regierung in keiner Weise maßgebend sein sollen, führen von selb auf die Frage: ob nicht eine Revision der Prinzipien der Gewerbe-Ordnung in der Richtung cinzuleiten sein möchte, daß der Zunstzwang aufgehoben, der Beginn und Betrieb eines Gewerbes im Allgemeinen Jedem, der das Alter der Selbstständigkeit erreiht hat, unter Beobachtung der bestehenden polizeilichen Vorschriften freigestellt, die Bildung freiwilliger Corporationen aber N nur zugelassen, sondern auh auf geeignete Weise begünstigt werde

An diese Frage knüpfen si, ihre Bejahung vorausgeseßt, einige wei- tere, welche gleichzeitig zu erörtern sind, und zwar: 1) für welche Gewerbe, abgesehen von allen Jnnungsverhältnissin, aus allgemeinen polizeilichen Gründen die vorgängige Lieferung eines Befähigungs - Nachweiscs vorzu- schreiben, und ob nicht der Regierung vorzubehalten sein möchte, diesen Befähigungs - Nachweis im Fall; später. sih zeigenden Bedürfnisses im Ver- ordnungswege auch auf andere “Gewerbe auszudehnen? 2) ob nicht über- haupt die Annahme von Lehrlingen an die Bedingung des Nachweises einer bestimmten Vorübungszeit Und des Besißes eines guten Prädifkats, etwa im Sinne des Artikel 19 des Bürgerrcchts Gesezes, zu knüpfen, und ob nicht solhe Gewerbe -Jnhaber durch Verlcihung des Prädikats cines Mecisters auszvzeichnen sein möthlen? 3) welche Frist für die wirkliche Einführung der Gewerbefreiheit festzuseßen sein möchte, um die mit alshal- diger Vollziehung des zu erlassenden Geseßes verbundenen Störungen der bestehenden Gewerbe - Anlagen zu vermeiden? 4) ob nicht, um das Ueber- strömen vieler Kapitalien von der Jndustrie zu dem einen größeren Neiz enthalienden kaufmännischen Handel und eine Gefährdung des Kauf- mannsstandes durch eíne allzu schnelle und umfänglihe Konkur- renz abzuwenden, außer jener Frist vorübergehend noch weitere beshränfende Bestimmungen über die Zulassung zum faufmännischen De- tailhandel aufzustellen sein möchten? 5) wie für die polizeilichen Veran- staltungen, zu denen die Zunfteinrichtung bisher benußt wurde, nach dem Aufhören di-ser Einrichtungen zu sorgen sein möchte, namentlih aber ob und unter welchen Modificationen etwa das in Frankreich bestehende Justi- tut der Conseils de Prud’hommes (dargestellt in der Schrift von Meißner : „Die Fabrikgerichte in Frankreich, Leipzig, 1846“) in Württemberg einzu- führen sein möchte? 6) ob nicht der Regierung das Recht vorzubehalten sein möcwte, nah Maßgabe der zu machenden Erfahrungen die Bildung ge- werblicher Corporationen für bestimmte polizeiliche oder überhaupt sür ge- meinnüyige Zwecke auch gegen den Willen der betreffenden Gewerbege- nossen anzuordnen? 7) welche Anordnungen zu tresscn scin möchten, um da, wo keine gewerblichen Corporationen bestchen, die Ausbildung der Lehr- linge gehörig zu überwachen und dieselben, jo wie die Gesellen, in guter Zucht und Ordnung zu erhalien? 8) wie nach Aufhebung des Grund- sazes der Zünstigkeit gewisser Gewerbe das Verhältniß der Gewerbe-Nieder- lassung zu der Gemeinde-Genossenschast geregelt werden soU?

Mag nun aber auch die große Fraze der Einführung der Gewerbe- Freiheit bejaht oder vorerst noch verneint werden, so is zu untersuchen, ob nicht, um den nächsten Bedürfnissen Genüge zu leisten, eine Erleichterung des Zunftzwanges im Verordnungswege einzuleiten sein möchte. Es bietet sih hierzu nach Art, 11 der revidirten Gewerbe - Ordnung das doppelte Mittel dar, nämlich daß entweder Arbeiten, die bisher einem Gewerbe aus- \schließend angehört haben, für eine gemeinschaftlihe Zuständigkeit mehrerer Zünsfte erklärt, oder daß mebrere gleichartige zünftige Gewerbe in ein cin- ziges vereinigt werden. Béi-dem ersten Mittel werden hauptsächtich diecje- nigen Arbeiten ins Auge zu fassen sein, welhe mit mehreren Gewerben verwandt sind und daher die Genossen derselben gleichmäßig anlocken, ihre Beschäftigung auf dieselben auszudehnen, Bei Einschlagung des leßteren Weges aber möchten cs folgende Gewerbe sein, deren reale Vereinigung in Betracht kommen könnte, wobei jedoch hinsichtlih der Aufzählung und Zu- sammenstellung dem selbstständigen Ermessen der Kreis-Negierung in keiner Weise vorgegriffen werden soll: 1) Holz-Arbeiter : Drechsler, Glaser, Schrei- ner und Wagner; 2) Gold- und Silber-Arbeiter und Gürtler ; 3) Gipser, Maurer und Steinhauerz 4) Roth- und Weißgerber z 5) Sattler, Sädler, Kürschner und Schneider ; 6) Zinngießer, Flashner und Kupferschmiede ; 7) Weberei-Arbeiter: Tuch- und Zeugmacher, Tuchscheerer, Strumpf- und Leinenweber und viclleiht auch noch als Hülfsgewerbc derselben die Fär- ber ; 8) Eisen-Arbeiter: Schlosser, Schmiede, Nagelschmiede, Messerschmiede, Schwertfeger, Büchsen- und Wendenmacher,

Soll eine Vereinigung solcher verwandter Gewerbe verfügt werden, so fragt es sich weiler: ob es nothwendig oder zweckmäßig sei, auch die völlige Verschmelzung ihrer organischen Einrichtungen anzuordnen, oder ob sich nicht auf die Vereinigung ihrer Gewerbe - Befugnisse zu beschränken, im Uebrigen aber jedem Getverbe zu gestatien sein möchte, scinen besonderen Verein für den Zweck von Prüfungen, so wie für öfonomishe Zwecke, als einen Zweig des ganzen, auf die verwandten Gewerbe ausgedchnten Zunsft- Vereins fortzuseßen. Zu dieser Frage giebt die Erwägung Anlaß, daß mit der Vereinigung der Gewerbe - Befugnisse der nächste Zweck einer Erleichte- rung des Zunstzwanges erreicht ist, daß ferner dieser Vereinigung, ungeachtet cinc völlige inzcre Vershmelzung der vershiedenen Gewerbszweige wegen Ler sür jeècs derselben erforderlichen eigenthümlichen Ausbildung und der für den Betrieb nothwendigen äußeren Einrichtung doch nicht zu erwarten ist, und daß eben deshalb jedes Zweiggewerbe bis auf einen gewissen Grad seine besonderen Juteressen und Bedürfnisse behalten wird, welche für die Angehörigen des verwandten Gewerbes gleichgültig sind und darum am besten durch Genossen desselben Gewerbes gewahrt werden können. Dabei wäre dann noch anzugeben, welcher Umfang in Zukunft den Meister - Prü- fungen für solhe Gewerbe, welche bisher cine eigene Zunft bildeten, künftig aber mit eínem anderen verwandten Gewerbe in Eine Zunft vereinigt wür- den, zu geben sein möchte? Je weiter eine solche Verschmelzung verwandter Gewerbe ausgedehnt würde, desto mehr wäre die endliche Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit vorbercitet, und es würde sofort dieselbe späterhin ohne erhebliche Verleßung bestehender Jnteressen vor sich gehen fönnen ; denn die meisten Eingriffe in den Arbeitsfreis der zünftigen Gewerbe werden wohl nicht von ganz unbcrechtigten Konkurrenten, sondern von den Genossen verwandter Gewerbe ausgehen, gerade weil diese am meisten Gelegenheit zu solchen Ucbergriffen finden und dieselben leichter verbergen können, als der Jnhaber einer ganz unberechtigten Werkstätte. - Die Kreis-Regierung wird nun aufgefordert, über diesen Gegenstand nach allen scinen Richtun- gen und mit besonderer Berücksichtigung der Petitionen der Färber und Leinenweber auf den Grund der von ihr bisher gemachten Beobachtungen und Erfah1ungen innerhalb scchs Monaten ein wohlerwogenes Gutachten abzugeben.“

5 Braunschweig, 27. März. Der Stand unserer Finan- zen gestattete für das gegenwärtige Jahr die Verwendung der Summe von etwa 100,000 Rthlr. auf die Tilgung der Schulden, und es wurden daher am 18ten d, M. die Ausloosungen auf die gesetz= lih vorgeschriebene Weise vorgenommen. Die heute erschienene des- fallsige Veröffentlichung ergiebt A. in Betreff der Kammer \chul= den, daß zu ihrer Tilgung 20,000 Rthlr. festgeseßt, davon aber diejenigen 8771 Rthlr, 29 gGr. 8 Pf. abzurechnen waren, über welche in Folge der Ueberschreitung der pr. 1846 ausgeworfenen Amortisations-Summe bereits disponirt worden, demnach 11,228 Rthlr. 3 gGr. 4 Pf. zur Ausloosung verblieben. Es wurden indeß ausge- loost a) Kapitale in Golde 6200 Rthlr., b) dergleihen in Cou - rant 5200 Rthlr.; mithin zusammen 41,400 Rthlr. B. Jun Betreff der Landesschulden, Die auf deren Tilgung zu verwendende Summe war auf 80,000 Rthlr. festgesebt

worden. Da hiervon diejenigen 2666 Rthlr. 2 gGr. ab-

erechnet werden mußten, über welhe aus dem oben angegé

Grunde bereits ebenfalls diêponirt ward, so verblieben 77330 R ir, 22 gGr. Die Ausloosung erstreckte sich übrigens über folgende Ka. pital Summen: a) in Golde 22,550 Rthlr., b) in Courant 56,850 Rthlr.; also zusammen über 79,400 Rthlr. Der Zinsfuß für beide Schuldklassen is zum Theil 35 und zum Theil 3 Prozent, Die Jnhaber der ausgeloosten Schuldverschreibungen haben nun in den leßten aht Tagen des Monats September d. J. die Kapitale nebst den bis zum 4. Oktober d. J. zu vergütenden Zinseu bei der Herzoglichen Haupt-Finanz= Kasse hierselbst in Empfang zu nehmen; - eine Verzinsung über den gedachten Zeitpunkt hinaus findet nicht statt. Gesebliher Vorschrift gemäß hat, in Beziehung der Ablösungs= Angelegenheiten, die Herzogliche Landes-Oekonomie-Kommission den Courswerth der Kammer- und Landes-Schuldverschreibungen bekannt zu machen, und einer solhen, am 22sten d. M. erschienenen Bekannt- machung zufolge, sind seit dem 10. Oktober -v. J, die 3Zproz. Obli- gationen von 96 auf 97 pCt. gestiegen, die 3proz. jedoch auf ihrem damaligen Courswerthe von 88 pCt. unverändert geblieben. Allein bereits seit einigen Wochen wurden jene in Appoints zu 1000 und 500 Rthlr, gewöhnlih mit 977 pCt., in solchen zu 100 und 50 Rthlr. noch böher bezahlt.

Das von der Herzoglichen Leihaus - Anstalt unter dem Namen „Bankscheine“’ ausgegebene Papiergeld beläuft sich gegenwär- tig auf 600,000 Rthlr. Cour. in 1-, 5- und 20-Thalerscheinen. Es sind nämlich zu dea in den Jahren 1843 und 1844 freirten 500,000 Rthlrn. in dem vorigen Jahre, in Folge der ständischen Verhandlun=- gen über unsere Efsenbadit - mgelogenbslteit, noch 100,000 Rthlr. hinzugekommen.

Die Regierung hat genehmigt, daß die kürzlih erschienene sechste Ausgabe der Pharmacopoea borussica am 1. September d, J. in unserem Herzogthume an die Stelle der jeßt geltenden fünften Aus- gabe als Landespharmakopöe trete. Alle Droguen und Präparate sollen daher von den Apothekern von jenem Tage an in der Beschaf=- fenheit dispensirt werden, welhe den Angaben und Vorschriften jener Ausgabe entspricht.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 21. März. Se. Majestät der Kaiser hat, auf Grundlage eines vom Reichs-Rathe abgegebenen Gutachtens, die den Zöglingen der Waisenhäuser der Kollegien der allgemeinen Für- sorge und der Findelhäuser bei ihrer Zuschreibung zu einem steuer= pflichtigen Stande zu gewährenden Rechte betreffend, unterm 26. Fe- bruar befohlen : v

1. Die Kinder ehelicher Herkunst, welche in den Waisenhäusern erzo- gen werden, erhalten: 1) das Recht, sich nach zurückgelegtem 21sten Le- bensjahre cinen Beruf zu wählen, gleih den Zöglingen der Findelhäuser. 2) Dürfen sie sich bei den Bürgergemeinden und Gilden anschreiben lassen, ohne daß dazu die Zustimmung der lehteren erforderlich wäre , und sind sie zwei Jahre lang von Steuern und Abgaben befreit, jedoch mit der Bedin- gung, daß sie, laut den Gesezgen über die Stände, in den nächstfolgenden drei Jahren selb| für die Einzahlung der Steuern haften. 3) Soll ihnen das in den Statuten der allgemeinen Fürsorge verliehene Recht, persön- lich von der Refrutenpflicht besreit zu sein, auch für die Zu- funft verbleiben. 4) Dieser Rechte sind niht nur die in den Wai-

senhäusern der Kollegien der allgemeinen Fürsorge erzogenen vater - und mutterlosen Waisen, sondern auch diejenigen theilhaft, die den Vater verloren haben, während die Mutter aber noch lebt, Uebrigens wird eine solche Eitveiterung der erwähnten Geseße nur dann zugelassen, wenn die

Kollegien der allgemeinen Fürsorge bezeugen, daß die Mütter dieser Kinder sih wirklich in der äußersten Armuth bcfinden, Die Gouvernements - Re- gierung und die Kollegien selbst tragen für dergleihen Zeugnisse die Ver- antwortung. Il. Die den unchelichen Kindern, sowohl den Zöglingen der Findelhäuser, als auch solhen, deren Mütter cinem nit steuerpflihtigen und freien Stande angehören, laut dem Reglement über dic Steucrn und den Gesegecn übcr die Stände gewährte fünfjährige Steuer - und Abgabenfrei- heit wird auf zwei Jahre beschränkt, und diese Göglinge werden den in den Geseßen über die Stände enthaltenen Vorschristen unterworfen, d. h. es ist ihnen gestattet, sich den Bürgergemeinden und Zünften, ohne deren Zu- stimmung, zuschreiben zu lassen, desgleichen den Landgemeinden, au ohne deren Zustimmung nachzusuchen, wobei jedoch die in den Geseßen über die Stände für die Änschreibung zu Krondörfern festgestellten Regeln zu beob- achten sind, Zugleich erhalten sie in beiden Fällen Steuer- und Abgaben- freiheit für zwei Jahre, mit der Bedingung, daß sie in den nächstfolgenden drei Jahren selbst für die Entrichtung der Steuern haften; während dieser drei Jahre sind sie aber von der Rekrutenpflicht befreit.

Der Gehülfe des Justiz - Ministers, Geheimerath Scheremetew, is dieser Function enthoben und zum Mitgliede der Bittschriften=

Kommission ernannt. S chchweiz.

Kanton Bern. Am 22. März hat \i{ch der Große Rath versammelt und auf den folgenden Tag die Besprechung der Berufung des Dr. Zeller angefündigt. Man glaubt allgemein, daß der Große Rath über die in dieser Angelegenheit eingegangene Petition zur Tagesordnung schreiten wird. Auch spriht man von einer Motion, welche eine Reorganisation der Hochschule O, wodurch Zeller's Stellung cine andere würde, indem man ihm alsdann den Lehrstuhl der Ppilosophie übergeben wolle.

Italten.

Nom, 17. März. (A. Z.) Der Kardinal Gizzi hat am gestri- gen Tage das nachstehende Censur-Edikt erlassen :

„Unter den Erfindungen der Neuzeit hob die Presse die Macht des Wortes und vervielfältigte Gutes und Böses, Wahrheit und Jrrthum so sehr, daß die Päpste ihr von jeher die ernsteste Aufmerksamkeit zuwenden mußten, um ihren Nutzen zu fördern, ihren Schaden zu entfernen. Die unter dem Schuye der Päpste in Rom zu großer Berühmtheit gelangten Druckercien legen davon Zeugniß ab, nicht weniger die außerhalb von Bi- schöfen eingerichteten ; andererseits die den Mißbrauch dieser so edlen Kunst zügelnden Gesetze, welche das Talent fördern, aber auch verhüten wollten, daß die Völker des Glaubens und der Sittlichkeit verlustig würden. Rer Form dieser Geseße mußte sich in Verhältniß zu der wachsenden e der Schriftsteller und ihrer Productionen für die Presse nah S da y anders gestalten, und die Revision der Manuskripte S Eo datid- sam und unvollkommen durch die amit betrauten pr Ebítt sei habt. Leo X11, verordnete daher mit sorglicher N E E! igere und mehr

Bürgschaften bietende Censur, S ee frgpe a As gierenden Papstes, unseres Herrn, für literarische Fro e tas in voller biete der Wissenschaft, Religion und Moral auch fi H O Séristen be- Geltung fortverbleiben. Jn Betreff der Censur po e E Ee stimmte Tit. 1. §. 8 jenes Edikts, daf in Fällen, wo sie auswärtige ierungen zu Beschwerden oder im Jnland gefährliche Erörterungen veran- Ba D bem Staats- Sekretariat die Erlaubniß sür ihre Ver- öf ntliun einzuholen sei, Die Gegenwart ruft indessen so viele direkt a inbinelt theilweise oder ausschließlich die politishen Vorkommnisse be- spreche d Schriften ins Leben, daß es dem Staats-Sekretariat unmöglich Ee dem Verlangen der Autoren in der gewünschten Eil nachzukom- geworden, feinesweges, daß die E Freiheit der Presse

men. Se Heiligkeit wi die Frei- durch jene Rücksicht verkümmert andererseits auch nicht, d Fr

heit in verderbliche Zügellosigkeit umschlage, und hat uns nah