1847 / 91 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

kompetenter Meinungen befohlen, in den Provinzen wie in Rom eine Cen- sur-Behörde zu bestellen, an welche die e ry künftig politische ob sie gegen und die Kirche gerichtet sind, cinzusenden haben, Den Willen unseres Lan- desherrn zu verwüirklihen, haben wir mit seiner Genehmigung folgende

1) Der Censur-Rath in Rom die Se. Heiligkeit ernennen wird, Sacro Palazzo gebildet werden. 2) Jn den Hauptstädten der Provinzen besteht er aus zwei ebenfalls von Sr. Heiligkeit nah Vorschlag des Legaten oder Prolegaten, der fbr Pros dent is, zu ernennenden Mitgliedern, 3) Die Hälfte des eere v Censur - Behörde wird alle fünf Jahre neugewählt; das erstemal durchs

3 ihere bestätigen. 4) Die Mitglieder der eri agtiGore vird ard rg Präsidenten ihre Arbeit,

der Behörde appellirt wer- wo er sich nicht des Urtheils fähig hält, sein Geschäft abgeben. 5) Die in Rom einge- seßte Censur-Behörde entscheidet nach den weiter unten angegebenen Normen ohne Appell unter Verantwortlichkeit gegen die Regierung. 6) Die | Abgabe der Glieder der Provinzial-Censur unterliegt in streitigen Fällen der

gegen die des Leßteren is kein Appell müög- wo es sich um Journal - Artikel und Broschüren handelt ; wichtigere Werke, so scht an die Ober-Censur-Behörde in Rom der Rekurs 7) Für cine Schrift, welcher die Censur-Behörde in Nom die Ver- öffentlichung durch den Druck versagte, ist kein Jmprimatur in der Provinz

Schriften nah vorausgegangener Prüfung,

Normen festgestellt,

I. Von der Censur-Behörde. \oll aus fünf ausgezeichneten Gelehrten, unter Vorsiy des Padre Maestro del

Behörde vertheilen nah Vorschrift des Ürtheil eines einzelnen Mitgliedes kann an das denz auch darf der einzelne Censor, an die Gesammt - Behörde

Entscheidung des Präsidenten; lich,

offen, nachzusuchen; es is ungültig, wenn man es ertheilte,

Il, Censurnormen, 1) Der Censur-Rath is nicht befugt, ein Journal oder sonst eine neue periodische Schrift veröffentlihen zu lassen, ohne vorausgegangenen Bericht an die General - Direction der Polizei, welche dazu ermächtigen fann, sobald die Tendenzen, die Namen der vor- züglihsten Mitarbeiter, die Form der Publication, die Mittel des Unter- nehmens und eine verhältnißmäßige Caution des Verlegers wegen der Be- 2) Jedes Thema der Wissenschaft und Kunst is unter den nachfolgenden Bestimmungen der Besprehung freigegeben, die Tagesgeschichte, die öffentliche Verwaltung, Alles, was zur Förderung der Landwirthschaft, des Gewerbfleißes, des Han- dels, der Sthifffahrt und öffentlicher Unternehmungen beizutragen vermag.

obachtung der respektiven Geseze ihr abgegeben worden.

und Auslandes, alle das Eisenbahnwesen,

Religion, Moral

gungen hervorruft,

Von dem

6) Die Stimm-

wenn um

gekommen wäre.

Handels- und Börsen -UÜachrichten. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 29. März 1847, Zu Lande: Weizen 3 Rthir., 28 Sgr. 10 Pf., auch 3 Rthlr. 22 Sgr. 10 Pf.; Roggen 3 Rihlr, 10 Sgr. 8 Pf., auch 3 Rthlr., 9 Sgr.;

ma -

410

Auch offizielle Akftenstücke können aus dem Regierungsblatt veröffent- licht werden, eben so Anzeigen religiöser Festlichkeiten, öffentlicher Schau- spiele, gedruckter Werke und andere wobei auf das betreffende Gesey des Bollo und Registro vom 29, Dezember 1827, Art, 219 Nückfsicht zu nehmen ist, 3) Dagegen is der Presse der Dru alles dessen verboten, was die Religion, die Kirche, deren Würde und ihre Vertreter verachtet; eben so alles Ehrenrührige gegen Magistratsperso- nen, gegen das Militair, gegen Familien, Bürger, auswärtige Mächte, de- ren Regierungen, Regenten-Famílien und ihre öffentlichen Repräsentanten. 4) .Gleichfalls ist jede Erörterung verboten, welche direkt oder indirekt den Unterthanen die Maßnahmen und Geseze der päpstlihen Regierung gehässig macht oder dem Parteigeiste Nahrung bietet und geseßwidrige Volköbewe- ! 5) Verboten isst ferner die Veröffentlihung von nicht geseßlih autorisirten Zusammenkünsten, 6) Die Censur - Behörde is ge- halten, die Regierung jederzeit in Kenntniß zu seßen, wenn der Druck nicht genau díe von ihr genehmigten Manuskripte wiedergab, diescr Berichte der Censur - Vehörde soll, nah Kenninifinahme der Ver- lheidigung der Angeklagten, von der Polizei bei lonzessionirten Journalen gegen den Herausgeber oder gegen den Drucker und Vertheiler in ande- ren Fällen strafend eingeschritten werden, Die Strafe soll in Confiscation | der gedruckten Exemplare und ciner Geldbuße von 10 bis 100 Scudi be- stehen; dazu kann eine Suspension der Bestrasten von ihrer Thätigkeit hin- zukommen, falls sie {hon früher dieserhalb belangt wären. ohne Präjudiz des Kriminal- und Civil-Rcchts, welches die verleßte Par- tei, den bestehenden Geseßen nach, gegen die Schuldigen vor den kompe- tenten Tribunalen beanspruchen wollen,“

Als neulich zu Pesaro ein Priester von der Kanzel auf den heili- gen Vater geshimp|st hatte, wurde er beim Hinausgehen vom Volke angepackt, welches ihn ins Narrenhaus s{cha}en wollte, und dieses Vor- haben ausgeführt hätte, wenn nicht der Kardinal Ferretti dazwischen

achrichten, mit Ausnahme gerichtlicher,

Auf Grund

Und dieses

Das Séhock Stroh 7 Rihlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr, Heu 1 Rthlr., auch 20 Sar,

Hafer 1 Rthlr. 27 Sgr, 7 Pf., auch 1 Rihlr, 16 Sgr4 10 Pf, Ein- gegangen sind 56 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 4 Rthlr, 2 Sgr, 5 Pf., auch 3 Rthlr, 28 Sgr, 9 Pf. und 3 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf.; Roggen 3 Rthlr. 10 Sgr, 10 Pf., auch 3 Rihlr. 6 Sgr.z große Gerste 2 Rihlr, 13 Sgr. 2 Pf.; Hafer 1 Rihlr. 20 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr, 16 Sgr, 2 Pf, Eingegan- gen sind 499 Wispel 7 Scheffel.

Sonnabend, ten 27. März.

Verein der Kunstfreunde im preußischen S“‘aat:

Zur Jahres - Versammlung des Vereins der Kunstfreunde üu preußi- schen Staate werden die geehrten Mitglieder des Vereins auf den 5. Mai d, J., Vormittags 10 Uhr, im Vereins-Lokale,

Unter den Linden Nr, 21,

mit dem ganz ergebensten Bemerken eingeladen, daß in der Versammlung

1) der Jahresbezicht erstattet,

2) eine neue Wahl des Vorstandcs und Ausschusses nach Maßgabe des §. 27 des revidirten und von Sr, Majestät dem Könige unter dem 6. Februar d. J. Allerhöchst bestätigten Statuts veraulaßt,

3) der Entwurf zum Reglement der nach §. 4 des Statuts zu gründen- dcn Vereins-Kunstsammlung zur Genehmigung vorgelegt,

4) über die Vertheilung der Prämien aus der von Sevdlihschen Stiftung beschlossen, und

5) die Verloosung der im vorigen Jahre für den Verein erworbenen Kunstwerke bewirkt werden soll.

Bis 8 Tage vor dem Termine, al'o bis zum 27, April c., ist der Beítritt neuer Mitglieder und die Einzahlung der rüständigen Beiträge der älteren zuläísig, wer sich bis dahin nicht gemeldet und die Beiträge pro 1846—47 | zahlt, fann an der Verloosung der Kunstwerke nicht Theil nehmen und die Vereinsgabe pro 1846—47 nicht empfangen, Berlin, den 15. März 1847. 4 Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde im preußischen Staate,

oon Viebahn.

Scchweder. Sachse, Keibel,

s, J | Allgemeiner Anzeiger. Inserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions - Lokale, Behrenstraße Nr. 57, in Empfang genommen. e Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerihtlihen und anderen öffentlichen Bekanntinachungen der respektiven Brhörden des Jn- Literatur und Kunst, Jndustrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auch Familien-Nachrichten jeder Art in dem

Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr.

Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung stets Aufnahme finden. Auswörtige haben ihre Juserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden Zusendun-

gen von literarischen und artistischen Novitáten

portofrei oder durch Buchhändker-Gelegenheit bewirken zu wollen.

,„ deren Vesprehung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir unter der Adresse der Nedaction

Bekanntmachungen. 280] :

Kriminalgerichtliche Bekannimachung.

Der Tiscblermeister Johann Friedrich Wilhelm Keller, 37 Jahr alt, katholishen Glaubens, zu Ber- lin geboren, ist wegen bectrüglichen Meineides zum Ver- lust der National-Kokarde, des National-Militair-Ab- zeichens und unter Verseßung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, zu einjähriger Einstellung in eine Fe- stungs-Straf-Abtheilung, so wie zu einer Geldbuße von 21 Thlr, 2 Sgr., und îm Unvermögensfalle noch zu vierwöchentliher Einstellung rechtskräftig verurtheilt worden, Dies wird dem Urtel gemäß hiermit öffent- lih bekannt gemacht,

Berlin, den 20. März 1847.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.

(L. S.) Zweite Abtheilung.

1277 b] P O GA gan Aa

Nachdem über das Vermögen des Fuhrmanns Dan- fert hierselbst heute der förmliche Konkurs erkannt wor- den, so werden zum Zweck der vollständigen Feststellung des Passivstandes alle diejenigen, welche an den Fuhr- mann Dankert und dessen Vermögen, insbesondere an das dazu gehörige, auf der Mühlenvorstadt an der Wolgaster Straße hierselb belegene, früher mit Nr, 6, jeßt mit Nr, 5 bezeichnete Wohnhaus c, p. Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu machen haben, hierdurch geladen, solche in dem auf

den 16ten kft. Mt s., Morgens 10 Uhr, angeseßten peremtorishen Liquidations - Termine , bei Vermeidung der sofort zu erkennenden Präklusion, spe- ziell und unter Ausführung etwaniger Vorzugsrechte anzumelden, von welcher Anmeldungspsflicht jedoch die auf das Proklama vom 9, Juli v, Js, aufgetretencn Kreditoren enthoben werden,

Auswärtigen Kreditoren wird zugleich aufgegeben, PÞProcuratores in loco zu bestellen , s11b praejudicio, daß sie sonst zu den weiteren Verhandlungen in dieser Konkurssache richt werden zugezogen, vielmehr überall an die Beschlußnahme der Mehrheit der hiesigen oder hierselb| vertretenen Gläubiger werden gebunden werden,

Datum Greifswald, den 23, März 1847,

Direktor und Asse}sores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann,

Berlin-Potsdam-Magdeburger

[278 b]

Eisenbahn. Mit dem 1. April

F tritt unser Sommer- =SgKraft, nah welchem Fahrplan in

von Magdeburg

Morgens 6%, 10, Mittags 12, Abends 62 Uhr,

von Berlin Une Ds Nachmittags, 5, ge abgehen werden, Der leßtere Zu Nd durch, es schließt sh demselben As qn e Magdeburg - Leipziger Zug 64 Uhr Morgens s direft bis Köln

Abends 10 Uhr

den wird, - Potsdam L Md, März 41847.

Da irekttgo der Berlin - Potsdam - Magdeburger ‘Eisenbahn- t

Gesellschast,

——_——

Berlin-Potsdam-Magdeburger

[1731] Eisenbahn. I De Es gehen tägli fol- ; V S gende Züge:

1. zwischen Berlin und

Guten Magde- T burg: von Berlin Vormittags 9, Nachmittags 5

und 7 Uhr (übernachtet in Brandenburg) z

Magdeburg Vormittags 83, 12,

Nachmittags 67 Uhr.

Zwischen Berlin und Potsdam:

Von Berlin Vormittags 8, 9, 12 (geht bis

Brandenburg), Nachmittags 5, 7, 10 Uhr,

von Potsdam Vormittags 8, 10 (tommt

von Brandenburg), 12, Nachmittags 4, 7, 10 Uhr,

Außerdem geht bis auf Weiteres täglich von Berlin und Potsdam ein Zug Nachmittags

2 Uhr. Jn dem Berliner Billet-Verkaufs-Lokale werden Fahr- billets über Magdeburg hinaus nah Halberstadt,

Braunschweig, Celle und Hannover verkauft. Nach diesen Orten wird auch das Gepäck der Reisenden di- reft expedirt, [259 b] (C G ALOE 2 Dampsfschifffahrt zun zwischen m I H Magde-

burg

E E und E E T E e —— MBamburg. Dienstfür den Monat Märza. c.

Abfahrt mit Passagieren und Gütern

D B von Magdeburg: von Hamburg: jeden Sonntag, ¿Nahm. „jeden Mittwoch, Nachm, Mittwoch, ) 3 Uhr, Sonnabend, \ 4 Uhr. Schlepp-Shiffe: jeden Sonntag u. Donnerstag, jeden Sonntag u. Mittwoch.,

Dienst für den Monat April a. c.

Abfahrt mit Passagieren und Gütern

von Magdeburg: von Hamburg:

jeden Sonntag, jeden Montag, Dienstag, (Be Mittwoch, es Donnerstag, ' Sonnabend, * Schleppschiffe: jeden Sonntag u. Donnerstag, jeden Sonntag u. Mittwoch. Die Passage-Preise, neuerdings ermäßigt, sind: 1 Person von Magdeburg fa Hamburg excl. Bett Il. Kaj. Thlr. 4%, 11. Kaj. Thlr. 3. 1 Person von Hamburg nah Magdeburg excl, Bett I. Kaj. Thlr. 32. Ui. Kaj. Thlr. 2, 1 Person von Magdeburg nah Hamburg und zurü oder vice versa excl. Beit

I. Kaj, Thlr, 6, 11. Kaj. Thlr, 33,

Die Passagier-Dampfschiffe treffen am Fage des Ab- gangs von Magdeburg Abends in Wittenberge - ein und bieten den des Nachmittags von Berlin per Eisen- bahn -abgegangencn Reiscnden Gelegenheit dar, die Reise von Wittenberge noch am Abend fortzuseßen und in Hamburg bei guter Zeit am anderen Morgen cin- zutreffen,

ñ Die Passage-Preise von Wittenberge nach Hamburg nd;

1 Perfon excl, Bett 1. Kajüte Thlr. 2. 15 Sgr.

11, Kajüte Thlr. 1, 15 Sgr. DiE Dare ction der vereint, Hamburg - Magdeburger Dampfschifffahrts- Compagnie, Holytapfel.

Prinz Wilhelm (Steele-Vohwinkler)

[276 b] Eisenbahn. E r e Die Actionaire der t E [V Gesellschaft werden N E A hierdurch aufgefordert, A S AEN lie N T N 3 1 E Saft Einzahlung

kder letzten

\' 10 E auf die Actien

bis zum ersten Mai d. J., je nach ihrer VVahl, .

In Berlin vi Bera Anbalt et

T, Wagener,

- Cóôln - VDerrn J. H. Stain,

- Düsseldorf - - V. Cle ff,

- Langenberg bei der Kassa der Gesellschast zu leisten.

Bei dieser Einzahlung werden die Zinsen à 4 % auf die verschicdenen Ratenzahlungen vom 9. April 1846 bis 1. Mai d. J. mit Thlr, 2. 27. 10 Pf, in

Abzug gebracht, 80. dass per Actie nur : Sieben Thlr. Zwei Sgr. Zwei Pf.

einzuzahlen sind,

Es werden alsdann gleichzeitig gegen die einzu- liefernden Quittungsbogen über die bereits eingce- zahlten 90 % die Actien - Dokumente der Gesell- schaft ausgehändigt,

Diesen Actien sind ein Zinscoupon für die Zin- sen à 4 % vom 1. Mai bis ultimo Dezember d. J. mit Thlr. 2. 20 Sgr. und ferner 10 Dividenden- scheine der Serie 1. für die Jahre 1848 bis 1857 beigegeben.

Zur Erleichterung der Kontrolle werden die Ac- tionaire gebeten, ein nach der Reihenfolge der Num- mern geordnetes und mit 1hrer Unterschrift verse- henes Verzeichniss der einzuliefernden Quittungsbo- gen bei den Einzahlestellen einzureichen.

Langenberg, 25. März 1847.

Die Direction. 118) ritte Einzahlung auf die Juterims - Actien

der Anhalt-Deßauischen Landes- bank.

Nach der vom Verwaltungs-Rathe unterm Sten dss,

Mis, getroffenen Bestimmung wird hierdurch dic dritte Einzahlung auf die Juterims-Actien unserer Bank

| mit zehn vom ZUnNdeTk eingefordert. Die-

selbe beträgt nah Abrehnung von 14 Sgr., als Be- trag der Zinscn à 4 % auf die beiden ersten Einzah-

lungen für 34, Monat: Neun zehn Thaler

4 2% E rigrrds dhe - auch 16 Sgr. im 14-Thalerfuß auf n Jnterims-Actie von 200 Thlr, Nominalwerth und ist

um .* o c ZE S vom 15. bis 30. April d. J. in unscrem Geschäftslokale hierselbst, gegen Aushändi- gung neuer über 60 Thlr. lautender Stücke, zu leisten,

Verspätete Einzahlungen werden nah §, 13, der Bank-Statuten nur unter Hinzufügung einer Conven- tionalstrafe von 2 Thlr. pr. Actie angenommen, und wenn nach geshehenem Aufrufe dieselben binnen Mo- natsfrist nicht erfolgen, so werden die ausgebliebenen Jnterims-Actien annullirt, und die früheren Einzahlun- gen fallen der Gesellschafi anheim.

Die Herren Frege & Co. ín Leipzig, W. F. Drasdo in Dresden, Gebrüder N ulandt in Merse- barg und Riley & R eußner in Magdeburg sind erbötig, Einzahlungen an die Bank gegen Vergütung einer billigen Provision zu vermitteln,

Deßau, den 15. Februar 1847,

Anhalt-Deßauische Landeëbank, Nulandt. Lieberoth.

j s U : Citerarische Anzeigen. Bei R. Mühlmann erscheint, und i durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin durch

Oehmigke’s Buchhandlung, Burastr. 8: [281] Janus.

a Jahrbücher deutsher Gesinnung, Bildung und That, herausgegeben von V. A. Huber, Jahr- gang 1847. 48 Hefte. 6 Thlr.

Junhalt der ersten neun Hefte: Als Vorwort und zur Orientirung, Ueber Organisation der Ar= beit und freie Konkurrenz. Sendbrief,. Zur Ta- ges-Chronif. Zur neuesten Literatur. Oistfriesische Zustände. Die darmstädtischen Geseh - und Gerichts- Reformen. Krakau. —- Ueber das Amt der Refe- rendarien und Auskultatoren. Der Flachs. Die entente cordiale. Die Ordination und Union in und seit der Synode, Kommunistishe Bricfe, Der Vereinigte Landtag. Die badische „Deutsche“ Zeitung. Wagner's Geschichte der Urwelt. Fran- zösische Zustände und Gelüste, und deutsches Urtheil, Steub's drei Sommer. Saß?s Berlin, Geschichte der geheimen deutschen Verbindungen in der Schweiz. Noth der Gegenwart und Hülfe der Zufunst. Die Vereinigten preußischen Stände.

254 b I aAT - 1206s] Napoleon.

_Am 341. März 1814 in Fontainebleau. Historisches Gemälde von Paul Delaroche, aus der Sammlung des Herrn Konsul Schlotter in Leipzig. ZU wohlthätigen Zwecken im Saale des Kunst-Vereins, Unter den Lindea Nr, 21, gegen 5 Sgr, Entrée täglich

zwischen 14. —3 Uhr zur Ansicht aufgestellt,

[194 b] Annonce. Verkauf von Mai-

Kartoffeln.

Die in der zweiten Beilage der Berlinschen Vossischen Zeitung de d. 26. Februar a. c, mit Recht angepriese- nen Mai-Kartoffeln bin ih durch eine glückliche Ver- mehrung derselben in den Stand geseht, viel billiger, das Exemplar gesunder Saat-Kartoffeln für 23 Sgr. abzulassen. Adresse Oberamtmann Albert in Roßlau im Herzogthum Anhalt,

Der Centner

Bei der großen Verbreitung unseres

E

;

v.

Allgemeine

B) A E e. , s und Auslandes nehmen Kestell i Theileckdéx Monarchie auf dieses Klatt ae für Berl Prei Ebhöhung, : die GLREEEAE ner Allg. Preuß. O e Ir : eitung: Raum einer Seile des Au . E R O Anzeigers 2 Sgr. j i j

Berlin, Donnerstag den lîck April

Alle Pos - Anstalíen des In-

1847.

Das Redactions- und Expeditions- Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 57.

In halt. Amtlicher Theil. E Inlaud. Berlin. Zollfreie Einfuhr des Neises in der Rhein-Provinz und Westfalen. Die Kölnische Zeitung und die ständischen Gesetze

vom 3. Februar. Provinz Sachsen. Ernennung des Land - Marschalls, Briefe aus Liegniß. (Brand eines Braunkohlen (na Wohlthätigkeit.) und Halberstadt, (Feuersbrunst in Wernigerode.)

Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum Braunschweig, Verein zur Beförderung der Sparsamkeit, S

Desterreichische Monarchie. Differenz.

Gr auevert: Ysputdeten - Kammer. DUvergiershen Antrags und Verwerfung desselben. is, Leichen- begängniß der Mars. Polizeiliche. S aler, Vora, Aue: rung Lord Normanby's an seine Landsleute. Städtische Unterstüßun-

. gen in Paris, Bevölkerung Algeriens, Konferenzen der Königin Christine mit dem Finanz - Minister. Unterhandlung mit den Hanse- städten. Die Wollzölle, Aufregung in der Bretagne. Vermischtes. Schreioen aus Paris. (Petitionen und Kommissions-Gutachten in der Deputirten- Kammerz Gese - Entwurf über militairishes Avancement in der Pairs-Kammer.)

Großbritanien und Irland. London. ments-Verhandlungen : Annahme des irländischen Armengesezes im Co- mit des Unterhauses. Der Nothstand in Jrland. Handel mit China. Beseßung der Jnsel Labuan. Ermäßigung des Differential- zolles für Kolonial-Rum., Nachrichten aus den La Platastaaten : Rivera geschlagen.

Ute be ag Aus dem Haag. Die Kolonial-Einnahmen und Aus- Uu .

Belgien. Brüssel, Diskussion und Annahme des ( - f über die Beleidigungen gegen 2 König und die Königlide Tami s Senats-Verhandlungen. Ein- und Ausfuhr, Noth, Vermischtes.

Wien. Die griechisch - türkische

Schluß der Diskussion des

Hofnachrichten. Parla-

Schweiz. Kanton Bern. Die Berufung des Dr. Zeller. Kanton Genf. Der Verfassungs - Entwurf, Kanton Graubündten, Die

Getraide-Einfuhr. talien. Modena. Straßen-Arbeiten, Oeffnung der Getraidespeicher, auien. Schreiben aus Madrid, (Der englische Gesandte; das Verbot der Getraide-Ausfuhrz Vermischtes.) : Vereinigte Staaten von Nord- Amerika. London. Schluß der Session des Kongresses. Annahme der 3 Millionen-Bill, Ge- sandtenwechsel, Nachrichten vom Kriegsschauplay in Mexiko.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General-Lieutenant a. D. von Safft den Rothen Ad- ler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem mit Pension zur Dis- position gestellten General-Major vou Salpius den Rothen Ad-= ler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem mit Pension zur Dis=- position gestellten Obersten Sch ulz und dem Regiments=Arzte beim 4sten Garde-Ulanen- (Landwehr=) Regiment, Dr. Weiß, den No- then Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberst-Lieute= nant a. D. Rosenberger, dem Premier-Lieutenant von Wedell des 6ten Kürassier-Regiments (Kaiser von Rußland), dem Regiments= Arzte Dr. Braune vom 1sten Husaren-Regiment (gen. 1stes Leib- Husaren-Regiment) und dem Regierungs=-Secretair, Hofrath Zie g-= ler in Münster, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem vormaligen Feldwebel Gramscch des Kaiser Franz=-Grenadier-Regi- ments, das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen. :

Berlin, den 39, März.

Se. Königl. Hoheit ter Großherzog von Meckleuburg-

Streli iz ist nah Streliß zurückgereist. :

Der bisherige Justiz-Kommissarius und Notarius Pflesser zu Hoyerswerda is in gleicher Eigenschaft nah Sorau verseßt und der bisherige Kammergerichts - Assessor Laemmerhirt zum Justiz= Kommissarius bei den Gerichten des hoyerswerdaschen Kreises und zum Notarius im Departement des Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O., mit Anweisung seines Wohnorts zu Hoyerswerda, bestellt worden.

Bekanntmachung.

Auf dem hiesigen Bahnhofe der Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisenbahn wird mit dem 1. April d. J. eine Post -Expedition in Wirksamkeit treten, welche täglich eine und eine halbe Stunde vor Abgang des crsten Dampfwagenzuges geöffnet werden und den Tag über offen bleiben wird,

Bei dieser Post-Expedition können :

1) franfirte und unfrankirte Briefe, ohne Unterschied des Bestim=-

__ mungsortes, auch Stadtbriefe und

2) Geld- und Paket= Sendungen, welhe mit dem Postwagen auf

der Berlin-Potôdam-Magdeburger Eisenbahn - Route ihre Be-

förderung erhalten, eingeliefert werden. Geld- und Paket- Sendungen nah anderen Orten sind von der Annahme bei der gedachten Post - Expedition ausgeschlossen.

Es eignen sih daher zur Einlieferung bei diesem Post - Büreau außer den Gegenständen nah Orten, die an der Berlin-Potsdam- Magdeburger Eisenbahn oder in deren Nähe belegen sind die Sendungen : nah der Altmark, Braunschweig, Hannover, Bremen, Oldenburg, Westfalen, nah der Rhein- Provinz, nah den Nieder- landen, Belgien, Frankrei :e.

Die Annahme zu dem zunächst abgehenden Dampfwagenzuge wird jedesmal geschlossen für Briefe 10 Minuten, für Paket- und Geld-Serdungen eine Stunde vor Abgang

5 O

ür den nächstfolgenden Tag werden bei dieser Bahnhofs-Post- Expedition Geld- und Paket-Sendungen im A nicht ek aal

Wegen der Wirksamkeit der Post - Büreaus auf den hiesigen

| Bahnhöfen der Stettiner, der“ Anhaltischèn und der Nieder clesishen

e

Eisenbahn wird auf die Bekanntmachung vom 419, Februar v. J, Bezug genommen. Brerlín, den 24. März 1847. General-Post-Amt.

Dem Ingenieur - Premier - Lieutenant a, D.,, August Roß zu Arnstadt, is unter dem 27. März 1847 cin Patent auf eine Verbindung zwischen Eisenbahnwagen, durch welche beim Umwerfen des eiuyen Wagens dieser von den anderen sih selbst lösen soll, in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Weise, auf fünf Jahre, von jenem Tage au gerehnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Licutenant und 1ster Kommandant von Stettin, von Hagen, vot Fraukfurt a. d. O.

Uichtamtlicher Theil. Inland.

_ Verlíin, 31. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, dem Justizrath und Friedensrichter Kuauer zu St. Wendel die Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Hausordens zu gestatten.

Berlin, 31. März.

Nathdem in der Rhein - Provinz und in der Provinz Westfalen der Preis des Log ens den Betrag von 4 Rthlr. für den Scheffel erreicht und zum beil überschritten hat, ist auf Grund der deshalb unter den Zoll-Vereins-Regierungen bestehen- den Vereinbarungen und auf den Antrag der betressenden Ober= Le Q in den genannten beiden Provinzen für Reis die zoll- ies Suhr bis zu Ende des Monats September dieses Jahres erfügt,

Berlin, 31. März. Wir nehmen unsere gestrige Betrachtung über die Geseße vom 3. Febryar wieder auf. Wenn die Kölnische Zeitung auf den Buchstaben“ des Artikels XUL. der Verordnung vom Jahre 1820 drückt, um darauf zu behaupten, daß demselben nicht genügt sei: so geht sie ferner aber“ auch von einer Vorausseßung aus, für deren Statthaftigkezt sie den Beweis \uldig geblieben ist. Denn was berechtigt nur die Kölnische Zeitung, wenn sie das Wort, den Buchstaben zum alleinigen Masß;stabe ihrer Vergleihungen macht, den Vereinigten Landtag für jene künftige reichsst än dis che Versamm- lung, von der in dem erwähnten Artikel die Rede ijt, anzusehen? Von den früheren Geseßen deutet wenigstens keines darauf hin, daß die Versammlung sämmtlicher Mitglieder der Provinzialstände die künftige reihsständische Versammlung ausmachen soll; und mag es immerhin folgerecht sein, unter Reichsständen jede irgend gefundene Form der vereinigten Wirksamkeit unserer Provinzialstände zu verste- hen: so erflärt doch das Edikt vom 22. Mai (wenn auf dasselbe, nachdem es durch das Geseß vom 5. Juni 1823 seine Erledigung gefunden, überhaupt noch zurückgegangen werden föunte) ganz über- einstimmend mit einer Andeutung, welche auch das ständishe Grund- geseß vom 5. Juni noch wiederholt, daß die Reichsstände aus den Provinzialständen hervorzugehen haben. Eine so einfahe Bestimmung kann mt mißverstanden werden. Sie spricht deutlih aus, daß die künftige reihsständische Versammlung nur aus einem Bruchtheile der provinzialständischen Mitglieder bestehen solle, und damit darüber auch nicht der Le Zweifel bleibe, bedient sich namentlich das erst- erwähnte Gesebß der beschreibenden Worte: „Die Versammlung der Landes - Repräsentanten (diese wäre doch wohl die reichsständische) wird aus den Provinzial-Ständen gewählt werden“, ohne im Uebri- gen hinsihtlich der sonst zu treffenden besonderen Organisation der allgemeinen Versanitiluna sich näher zu erklären. Passen deun nun, fönnten wir fragen, diese Merkmale auf den Vereiuigten Landtag besteht dieser nur aus einem Bruch theil der Provinzial-Stände? sind seine Mitglieder aus diesen hervorgegangen? aus ihnen gewählt wor- den? Nach der Methode, welche die Kölnische Zeilung für ihre Er- örterung gewählt hat, wäre also im Sinne der früheren Gefebe der Vereinigte Landtag eben uicht für die künftige reihsständische Ver= sammlung anzusehen. Mit viel besseren Gründen ließe sich der Ver= einigte ständische Ausschuß für die damals beabsichtigte reichsständische Versammlung betrachten z denn der Ausschuß geht wenigstens hervor aus den Provinzial-Ständen, wird wirklich gewählt aus ihnen. Soll also bei dem Buchstaben stehen geblieben werden: \o kann die Kölnische Zeitung nicht verlangen, daß der Vereinigte Landtag alljährlich beru- fen werde, um sich Rechnung legen zu lassen; sondern sie mußte sich vollkommen damit begnügen, wenn dies in Ansehung des Ausschusses geschähe, weil wenigstens die Organisation dieses Körpers denjenigen wenigen Kriterien, die uns der frühere Geseßgeber über die Orga- nisation der künftigen reichsständischen Versammlung zurückgelassen hat, durchaus entspricht Nehmen wir nun an: die Kölnische Zeitung wäre hiermit zufrieden; sie ließe sich den Vereinig- ten Aus\huß als die in Rede stehende reihsständische Versammlun gefallen worüber würde sie dann noch zu klagen haben? Do allein darüber, daß der Ausschuß nur alle vier Jahre berufen wird. Und was würde sie also zu wünschen haben? Doch ledigli (da ihr die Deputation für die Zwischenzeiten niht genügt), daß nun der Aus\chuß alljährlih berufen werde. Wäre sie denn aber damit wirk- lih weiter gelangt? Wir meinen niht. Denn wir haben {hon be- merkt, daß der Art. XUI. aussließlich die alljährlihe Rechnungsle- gung verordnet, daß er dies jedoch keinesweges auch hinsichtlih jener wesentlicheren Mitwirkung der Reichsstände gethan, kraft deren der alljähr=- lihe Rechnungsbefund mittelst p en Gutachtens an den Landes- berrn auch alljährlich zu begleiten ist. Der Art, X11. joll indeß nicht in diesem Sinne ausgelegt werden, Wir nehmen gn, daß die Versammlung

auch berechtigt is, den Bericht ihrer Kommission unmittelbar zu höü= ren und zu erörtern, über das der Krone zu unterlegende Gutachten zu beschließen und dasselbe an die höchste Stelle gelangen zu lassen in diesem Falle wäre doch dem Art. XUL. die möglichst günstigste Auslegung gegeben wird dann aber mit dem Allen son gesagt,

daß der Ausschuß nun auch gleichzeitig das Petitionsrecht üben und

die Königlichen Propositionen zu berathen haben solle? Der Art. XIlIT.

spricht lediglich von dem Zwede der alljährlihen Rechnungslegung z

weder er selbst, noch irgend ein anderes Geseß enthält auch nur die

leiseste Andeutung über eine alljährliche Einberufung der Stände zu

noch anderen Zwecken als dem hinsichtlih der Staatsschulden - Ver-

waltung ausgesprochenen. Da nun aber diesem Zwecke durch die all=

jährli wenigstens einmal erfolgende Einberufung der ständischen De=-

putation (IlI. §. 5) vollständig, mindestens sahgemäß entsprochen

und genügt wird: so könnte die Kölnische Zeitung doch nur darüber

noch klagen, daß diese Deputation niht auch alljährlich (wiewohl

diesem Verlangen kein einziges Geseß zur Seite steht), sondern auf

einen längeren Zeitraum gewählt wird (Ul g. 2) wie wird sie

dies aber ändern können? Oder möchte sie uns wirklich glauben machen,

daß sie in diesem Sinne eine Veränderung überhaupt mit Ernst wolle?

Wir unsererseits glauben, daß die Kölnische Zeitung in der Finanz=

Politik zu gut bewandert is, als daß sie verkennen sollte, wie eben

gerade burch jene längere, geseßlich sehsjährige Beibehaltung dersel=-

ben ständischen Deputations -= Mitglieder dem erheblichen Zwecke, auf den es hierbei ankömmt, seine unbezweifelt besten Garantieen geleistet werden. Denn würde, wie wir bereits gestern erinnerten, ffen die alljährlihe Erörterung und Debatte des Rechnungsbefundes, der Natur der Sache nach, eher \{hädlich als nüßlih wirken; so müßte die Aussicht auf Erzielung einer einschläglihen ständischen Mitwirkung vollends verschwinden, sollten nun gar auch die betreffenden ständischen Kommissarien weder Zeit noch Gelegenheit behalten, mit dem threr Einsicht anvertrauten schwierigen Verwaltungszweige aus längerem Umgange vertraut zu werden. Der Weisheit des Gesebgebers wird doch wenigstens in diesem Falle die Kölnische Zeitung mit keinen un= gerehten Vorwürfen begegnen wollen, und will sie’s dennoch wo, wie gesagt, ist das Geseß dafür?

Die bisherige Entwickelung wird, wie wir glauben; hinlänglich zeigen, daß das von der Kölnischen Zeitung abgegebene Ur= theil, es sci dem Worte des Art. XUL, nicht genügt, selbst nach der von ihr angewandten Methode der Prüfung, unhaltbar is. Da in- deß die große Sache der Königlichen Geseßzgebung vom 3, Februar einmal in den Kreis der Buchstabenjsustiz gezogen ist: so würde es so viel heißen als diese große Sache verlassen, wollten wir ansteheu, die solchergestalt veranlagte Debatte nun auch dur alle ihre Konse= quenzen unerschrocken durhzufechten. Wir fragen also weiter: Was war vorzuziehen? eine Erfüllung nah Geist und Wesen über alle be= rechtigte Erwartung hinaus oder eine Worterfüllung 7? Die Kölnische Zeitung mag sih doh vergegenwärtigen, was der Landesherr zu thun berechtigt war, hätte er sich.an das Wort auch in den Verwilligun= gen, die er gewährt, halten wollen. Die Frage is : was hatte der Landesherr überhaupt zu thun, um das Wort zu erfüllen? Eine all- gemeine Versammlung war versprohen worden ; wohlan, er bildete eine solche, er berief cine Central-Versammlung, der er jeden belie- bigen Namen, wenn ihn die Kölnische Zeitung bevorzugt, den der Reichsstände, beilegte. Denn in Ansehung des der fünftigen allge=- meinen Versammlung zu gewährenden Titels tritt, was das Wort selbst lbe!angt, in sämmtlichen älteren Geseben eine große Unsicherheit hervor. Nicht blos in den verschiedenen Geseßen, sondern in einent und demselben Geseße, in einer und derselben Position der Gesehe wechselt jener Titel auf eine Weise, die mit Reht befremden würde, wenn sie niht daraus von selbst sich erklärte, daß die eßt in den Vordergrund getriebenen politischen Theorieen in jener Zeit weniger gegen einander abgéschlossen waren, also auch nicht wie jet fie Stichwörter herausgebildet hatten. So wird der zu bildende allge- meine Repräsentationskörper bald die „Reichsstände““, die „reichsstän- dische Versammlung““, die „allgemeine ständische Bersammlung“/, die „allgemeinen Landstände“; bald wieder die „Repräsentation des Volkes““, die „Repräsentation des Landes“, die „Versammlung der Landes= Repräsentanten“ oder selbs \{hlechthin „die Landes-Repräsentanten““ genannt, Der Landesherr hatte also hinsichtlih der Benennung voll- fommen freie Wahl, Denn bei so verschiedenen und zugleich zahlreichen Betitelungen einer und derselben Sache erscheint jede gleichberechtigt mit den übrigen, d. h. jede gleich unentscheidend, und der in dem Geseh vom 17. Januar beliebte Ausdruck „Reichsstände‘““ war für den Lan- desherrn nicht verbindlicher als alle anderen. Die landesherrliche Freiheit konnte also nur noch bedingt sein 1) hinsichtlich der Art und Weise, wie der Monarch die allgemeine Versammlung bildete, 2) hin- sichtlih der Befugniß, womit er dieselbe bekleidete; denn dafür lau- teten die worhandenen Geseße bestimmter, Jn Ansehung des ersten Punktes forderten sie, wie wir gesehen, einen Bruchtheil der Provinzialstände, ohne jedoch in Betreff der Zahl selbst irgend etwas für den Landesherrn Bindendes festzuseßen. Dieser konnte also eine Central = Versammlung bilden, die aus 24 Mitgliedern, bestand, drei aus jeder Provinz, eines aus jedem Stande der Provinz, und immer hätte er noch dem Geseß genügt gehabt. Diese Dns berief er nun jährlih, um ihr die Rechnung von ber Sinatefs den- Verwaltungs = Behörde vorlegen zu lassen, und entließ sie Ce ohne Weiteres, denn von Weiterem spricht kein D ; end steht dieser Versammlung ferner kein Petitionsrecht cin; allgemóine Vals davon etwas geschrieben. Zur Berathung Uber ge Jehe

i är geeignet hielt, denn au von einem berief er sie, P oft er es für geeig Si rit kein Wort der Geseße. Wohl aber ver= regelmäßigen Turnus spricht ß si lediglich auf die B langen alle, daß die ständische Befugni A e den Verhandlungen dieser Versammlung .er- rathung erstrecke. .… Bon S rid ist eine Pflicht der Veröffentlichun fuße as emr gter Predi Auch über Stencrvetaet un E Stn ließ der andesherr die Stände nur berathenz denn

nirgend is von einem Bewilligungsrechte in den eseben entfernt die

Rede, Die zweideutigen Worte „Zuziehung““ und „Mitgarantie“ zu -