1847 / 92 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Nr. 20575 auf desgl. » 20618 » Nieder-Schwirklan, » 20795 » Lubie, » 20839 » Dombrowka, » 20870 » Kottwit, 20918 » desgl., 20931 Haltauf, 20957 desgl, 21003 deôgl., 21056 Rettkau, 21079 desgl, 21173 Flämischdorf, 21180 » desgl., 21282 Deutsh-Krawarn, 21467 Nieder-Marklowiß, 21474 desgl, 21537 Brune, 21547 » dbeôgl., 21558 desgl, 21722 Streidelsdorf, 21737 desgl, 21752 deôgl., 21803 Sfalung, 21912 Boyadel, 21915 deêgl., 21934 desgl, 21951 desgl, 22100 Ratibor, 22220 Döbersdorf, 22273 Waldvorwerk, Nieder-Alt-Wohlau, Albendorf, Deutsch Kessel, Rostersdorf, Lossen, Czeppelwitß, Siemianowißt, desgl, Rzuchow, Krzischkowib, deôgl., Schönfeld, 82062 Rudnick, » 82083 Koselwibt. Diese Pfandbriefe werden daher hierdurch ihren Jnhabern mit dem Bemerken gekündigt, daß die Rückzahlung des Nennwerthes derselben gegen Auslieferung der Pfandbriefe vom 1, Juli 1847 ab, entweder in Breslau bei dem Handlungshause Ruffer u. Comp, oder in Berlin bei der Königlichen Haupt - Seehandlungs = Kasse, erfolgen wird, und daß mit diesem Tage nach §. 59 der allegirten Verord- nung die weitere Verzinsung der gezogenen Pfandbriefe B. aufhört.

22401 22413 22560 22784 22845 23614 23663 82003 82009 82011 82046

Die Jnhaber derselben haben daher bei der Präsentation be- huss der Empfangnahme des Kapitals die Coupons Ser. Il. Nr. 4 bis 10 über die Zinsen vom 1, Juli 1847 bis Ende Dezember 1850 mit abzuliefern, widrigenfalls deren Beträge bei der Auszahlung des Kapitals davon in Abzug gebraht werden müssen.

Gleichzeitig werden die Jnhaber der in den früheren Verloosun- gen gezogenen 4proz. Pfandbriefe ß., nämlich:

aus der ersten Verloosung vom Jahre 1840:

Nr. 10743 bis einschließli 10746 auf Haltauf à 50 Rthlr.

aus der 3ten Verloosung vom Jahre 1842:

Nr. 21642 bis einschließlich 21648 und Nr. 21655 bis ein- schließlich Nr. 21659, so wie Nr. 21663 und 21664 à 25 Rihlr, sämmtlih auf Wildschüt, :

aus der 4ten Verloosung vom Jahre 1843: Nr. 3077 auf Rettkau à 200 Rthlr., Nr. 11369, 11370 auf Osten à 50 Rthlr,, aus der 5ten Verloosung vom Jahre 1844: Nr. 8636 auf Lossen à 4100 Rthir. » 22241 auf Osten à 25 Rthlr., aus der 6ten Verloosung vom Jahre 1845: Nr. 81 auf Ratibor à 1000 Rthlr. » 3688 auf Roschowißz à 200 Rthlr. 17566 auf Siemianowiß à 4100 Rtblr. » 22747 auf Nieder-Radoshau à 25 Rthlr., welche, unseren Bekanntmachungen vom 28. Dezémber 1840, 24. No- vember 1842, 6. Dezember 1843, 23. November 1844 und 18, De- zember 1845 entgegen, bis jetzt noch immér pvicht zur Empfangnahme des Kapitals präsentirt worden sind, hierdurch wiederholt an die A E A N seit 1. Juli 1841, 1, Juli 1843 - Zuli 1844, 1, Juli 1845 und l. Juli 1846 zj l ten Kapital-Beträge erinnert. S vg N IRgOEs

Berlin, den 16. Dezember 1846.

Königliches Kredit-Jnstitut für Schlesien.

Bekanntmachun Die von dem unterzeihneten Königli &i i i D n e niglihen Kredit - ü el tert 22. Juni 1839 quf bas A Gi are Bu E g e gut Wittendorf 1. und 11. Antheils ausgefertigten 4pro-

zentigen Pfandbriefe Lite. B. d E worden, und sollen demnach L Tai dea Squldner aufgekündigt

Nr. 249, 250. 2541 à 1000 Rthlr Nr. 4517 bis einshließlich 41522 5 / Nr, 3942 bis cinsGließlih 3954 3 a Be Nr. 6886 bis einschließlih 6911 à 100 Rthlr, Nr. 11443 bis einschließli 11445 à 50 Rifli’ E E bis einschließlich 22378 25 Riblr, V r 2 e , N een i eihen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht In Gemäßheit der gg. 50 und 51 derx : nung vom 8. Juni 1835 (Gesev-Sammlung Rot Verord den daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeihneten Pfandb i hierdurch aufgefordert, dieselben mit Coupons Sér. Il. Nr. 3 bi 10 über die Zinsen vom 1. Januar 1847 ab, in Bredlau bei d J, Handlungshause Ruffer u, Comp. zu präsentiren und an lige Stelle andere dergleichen Pfandbriefe von gleichem Betrage im Ems pfang zu nehmen. Berlin, den 15; Februar 1847. Königliches Kredit-Jnstitut für Schlesien. Das 10te Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält: unter á 2812. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. Februäë d. Fee betreffend die von fremden Fahrzeugén in den diesseiti-

en Häfen zu entrichtenden Hafent- und Séhifffahrts=

aben und Lootsen - Gebühren; | é » 2813. e gleichen vom 41. mau » Je, betreffend die dem ctien- Vereine für die Brieg- Gülchener Chaussee, in

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Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Kunst- E Brieg nah Gülchen bewilligten fiskalischen orrete ; . 2814. Bekanntmachung vom (ten ejsd. m. wegen Allerhöch- ster Bestätigung des Statuts des Actien =- Vereins für __ die Brieg-Gülchener Chaussee z i 2815. Aen de eodem Dâto, betreffend die durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom sten desselben Monats erfolgte Genehmigung dér von den Kreisständen des Kreises Bielefeld be chlossenen Errichtung einer Kreis= Sparkasse, so wie die Allerhöchste Bestätigung der Sta- tuten dieser Kasse; und 2816. Die Verordnung, betreffend die Beerdigung auf frem- den Kirhhöfen in der Provinz Westfalen. Vom 15. März d. J. Berlin, den 2. April 1847, Geseß-Sammlungs=-Debits-Comto ir.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlin, 1. April. Ju die bisherige über die Gesebßgebung vom 3. Februar gepflogene Debatte sind mancherlei und, wie wir an= nehmen dürfen, unwillkürlihe Fehler augenscheinlih blos deshalb ein- geflossen, weil entweder die Grundlage des ständischen Systems zu feiner bestimmten, einflußreicheu Würdigung in derselben gelangte, oder weil jene Grundlage, was weniger unwillkürlich geschehen sein dürfte, vorhinein verlassen und selbst eine andere, nicht selten streng entgegengeseßte als die gegebene ihr unterstellt wurde. Bei solchem Verfahren sind Jrrthümer und aus diesen hervorgehende fast be- fremdliche Folgerungen allerdings unvermeidlich. |

_ Indem die Kölnische Zeitung zur Erörterung der entscheidenden Umschwingung übergeht, welche das ständishe System Preußeis na- mentlich dadur erfuhr, daß der Monar von den vorhandenen ge= seblichen Vorschriften ,_ wodurch auch hinsichtlich der Landesbe- steuerung der ständishe Einfluß ausschließlich auf die Be- rathung dieses Gegenstandes eingeschränkt wurde, in dem Geseße vom 3. Februar kein Anwenden gemacht wissen wollte; jondern die ständischen Befugnisse vielmehr bis zu dem Punkte hin ausdehute, daß nun auch die „ustimmung der Stände in Betreff der Steuern erfoderlih ist, zeigt sie sich im Allgemeinen orientirxt genug, um den ganzen Umfang dieser freien Königlichen Verwilligung, so weit es die Sache selbst betrifft, vollkommen unbefangen zu würdigen. Dagegen über Natur und Ursprung dieser landesherrlichen Ver- willigung vermissen wir die richtige Orientirung bei ihr, wenn wir sehen, daß sie die Behauptung aufstellen konnte : hinsichtlih der über die Kriegssteuern verordneten Ausnahme (1. g. 10) fei eine Verein- barung des Königlichen Thrones mit den Ständen dennoh wünschens-= werth gewesen. Blikt niht auch hier jener Mangel des rich- tigen Standpunktes durch, der die edle Frage auch sonstwo ins Nebelhafte vershleppte, und der immer erst möglich wird, nachdem von der eigenthümlichen Grundlage unserer Verfassung völlig ist abgesehen worden? Oder glaubte die Kölnische Zeitung mit dieser Behauptung wirklich weniger auszusprechen, als die gänzliche Beseitigung der durch die früheren ständischen Gesetze Preußens klar ausgesprochenen und durch die Königliche Souverainetät zumal beson= ders verbürgten Rechtsgrundlage unserer Verfassung? glaubte sie we- niger zu thun, als die aus\creitende Foderung einer vertragsmäßigen Grundlage unserer Verfassung zu stellen, wenn sie so schnell von Ver- einbarungen reden fonnte? Die historische Grundlage der preußischen Verfassung war jedenfalls aufrecht zu erhalten; und wenn zumal, von ihr ausgegangen, wenn der ganze ständishe Bau auf ihr emporge-= richtet werden sollte: so fonnte auch im Einzelnen nicht von ihr gh- gewichen werden, ohne in dem preußishen Verfassungswesen eine Anomalie wirksam zu machen, deren Folgen für die friedlihe Ent- wickelung des Ganzen sich immerhin {limm bezahlt gemacht haben dürften, Die Kölnische Zeitung ist ja ohnehin einsichtig genug, zuzugeben, daß jene Ausnahme nothwendig war. Wenn die Ausnahme aber nothwendig war, und der Gesetzgeber muß das wohl eben so bestimmt erkaunt haben, wozu da noch eine Bereinbarung? Damit würde nur Zeit verdorben sein, die jeden- falls besser zu benußen war und besser benußt wurde. Allein die eFoderung der Vereinbarung reicht auch außerdem weiter. Sie würde, einmal zugelassen, nicht nur dort nöthig geworden sein, wo man glaubt, daß wenigèr gegeben wurde als zu erwarten geweisen sondern auch dort, wo augenscheinlich mehr gewährt worden i} und der Landesherr über die den ständischen Befugnissen vorgezeichnete Gränze so entschieden hinausging, Die ganze Verfassung hätte als- dann mit den Ständen berathen werden müssen. Wir fragen: mit welchen Ständen? Wenn wir auch von dem allerdings rein theore- tischen, aber do immer sehr erheblichen Einwande absehen, daß bei einem so großen Akte: wenigstens ‘die gegebene politische Rechtsgrund- lage des Staats aufreht zu erhalten war und die verliehene Ver- faffung unmöglich mit Zerstörung der Grundbedingungen desselben anfangen konnte, \o ist ter Vortheil der octroyirten, eben dadur von Hause aus allgemein verbindlichen Verfassung in unseren Tagen doch zu wohl erkannt und-nach allen Tiefen hin zu gründlich ermessen, als daß Preußens König hätte versucht sein können, ihn aufzugeben. Seltsam! Auswärtige Stimmen konnten niht umhin, als die \{önste Mitgisft unserer Verfassung gerade das zu begrüßen, daß sie ein Werk des Friedens ist, bei dessen Schöpfung keine unterlegene Partei zu seufzen, keine geschlagene Minorität mißmüthig den Rücken zu kehren hatte, sondern alle heile durch: die Unmittelbarkeit der höchsten ge= seßgebenden De u sich gleich sehr befriedigt fühlen müßten, und unterdeß spricht unsere noch unversuchte politische Erfahrung von Ver= einbarungen! Angenommen indeß, der Monarch hätte seiner Präro- gative sich begeben wollen: mit welchen Ständen hätte dann wohl das Versassungswerk oder der eine oder andere Theil derselben berathen, mit welchen zumal hätte vereinbart werden können? Mit den Provinzialständen? Würden nicht gerade diese bei dèr Mannig- A der Ansichten und Ansprüche so Unvereinbares ge- odert haben | daß “érst recht jede Vereinbarung wäre hin- tertrieben worden, daß Volk und Regierung wären bedeuk- lich gemacht, das roße Werk selbst aber, das nun friedlich auf einmal ins Land r A bis in ferne Jahrzehende hätte hin- ausgeseßt. werden können? Und wie nun, wenn wegen der bloßen Ausnahme, welche die Kölnische Zeitung für nothwendig hält, die grn Regel selbst| unausge prochen geblieben wäre? wenn der

conarh, um unberechtigtei Schwierigkeiten auszuweichen, vorgezogen fries rüdsihtlich der Stenbtn duxhweg bei den Bestimmungen der rüherén pndischen Géseße stehen zu bleiben? Hat die Kölnische wohl an die M glidfeit eines solchen Umschlags gedacht? oder glaubt sie an Ein eit der: Provinzial-Stände? . . Auf diesem We s estim-

also wèder die Verf, Es- hätte zu der Bildung einer Central-Ver=

i - eite i besonder mungei zu ergielee fung noch ivgend- eine ihrer besonderen ittew werden nüssen: Abér war diésèr Wes weniger edenFlidz N ra ét zu diesni Behuf eten Ce

ammlung j ( ? meinen nicht, gebildeten Cen-

tral-Versammlung würde höchst wahrscheinlih die Legitimation ab- gesprochen worden sein, und zwar keinesweges nur von denen, welche darin eine Verleugnung des monarchischen Prinzips zu erkennen ge- glaubt hätten und wir bitten denn doch auch diese Stellung an- zuerkennen, da sie mehr als irgend eine auf der rechtlichen und ge- schichtlichen Basis des Staats gewählt is sondern überhaupt von Allén, weil in den vorhandenen Gesehen nihts an eine derartige Ge- burtsstätte der preußischen Verfassung erinnert und eine durchgehends neue Lage immer auch eine für Alle mehr oder minder unbequeme sein wird. Trat aber dieser bedenkliche Fall hervor, so schien gerade der Königliche Gesetzgeber auf eine dergestalt empfindliche, das Ver- fassungswerk bis in fine Tiefen störende Kollision am wenigsten be- shwichtigend einwirken zu können, weil er sich würde haben sagen müssen, daß er in diesem Falle niht ein Zugeständniß gemacht, wel= ches über die vorhandenen Gesebe nur hinausreiche, um Allen zugute zu kommen; sondern vielmehr ein solches Zugeständniß, welches die Gesebe geradezu verlebte, ohne doch zu vermeiden, daß dadur auch ein Theil der Königlichen Unterthanen wäre verleßt worden. Man fasse nur die Sachlage recht klar ins Auge. Wurde der Ansicht einmal Raum gegeben, daß die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen aus der Vereinbarung hervor-= gehen sollten: so waren immer nur zwei Fälle möglih, Entweder wurde, um mit ihr über eine Vereinbarung zu verhandeln, eine Cen- tral-Versammlung gebildet, die vorgeschriebenermaßen aus den Pro-= vinzial-Ständen hervorzugehen hatte. Diese würde, hält man sich an das Prinzip, daher keine die geseßlihen Befugnisse der Provin= zial-Stände überragende Function haben beanspruchen können: ihr also wäre die Legitimation mit Recht streitig gemacht worden. Ode rx die Central-Versammlung wurde aus dem freien, unmittelbaren Er- messen des Monarchen gebildet, der dieselbe (abschend von dem vor= handenen ständischen System des Staats) mit ganz neuen, wesentlich potenzirten Befugnissen zu bekleiden gehabt hätte würde dieser Versammlung ihre Legitimation nicht erst recht und zwar von den geseßlichen Organen des Landes, von den Provinzial-Ständen selbst, am meisten aber von denen, welche die Foderung einer Vereinbarung der Verfassung stellen, streitig gemacht worden sein? Sollte also etwas geschehen, so konnte es nie nothwendiger, niemals heilsamer erscheinen, daß die dem Landesherrn vorbehaltene Prärogative streng aufrecht erhalten und streng ausgeübt wurde als gerade in dem vorliegenden Falle. Diese Königliche Prärogative war durch ‘das ständische Grundgeseß mit klaren Worten so ausgedrückt worden: „Wann eine Zusammenberufung der Allgemeinen Stände erforderlich sein wird, und wie sie dann aus den Provinzial-Ständen hervorgehen sollen, darüber bleiben die weiteren Bestimmungen Unserer landes-= väterlichen Fürsorge vorbehalten.“ Hier is nirgend von Vereinbarung mit außer dem Throne stehenden Faktoren, nirgend zumal von einem provinzialständischen Beirathe zu gesetzlicher Mitwirkung bei Einrich= tung der künftigen Allgemeinen Stände die Rede. Nur für Abän- derungen der provinzialständischen Gesebe stipulirt das Geseß den Beirath der Stände; eine Abänderung dieser Gesebe hat aber nicht stattgefunden, denn die Functionen, welche die Provinzial-Stände etwa verlieren, waren ihnen ja nur provisorisch bis zur Bildung der All gemeinen Landstände eingeräumt worden (Geseß vom 5. Juni 1823 II. 2, und 4.). Die Frage kann daher blos noch die sein, wie die Lösung des Königlichen Vorbehalts stattgefunden habe. Wir meinen: in einer nah dem Geseß gestatteten, über das Geseb selbs hinausreichenden, jede willkürlihe Kränkung irgend eines Rechts aber streng ausschließenden Weise. Bereits in den vorlaufenden Ar tifeln zeigten wir, wie die Hochherzigkeit des Königlichen Gesebgebers ein Geseß verließ, nah dessen Wortlaut ein drittes Wahlsystem hätte eingeleitet und die allgemeine Vertretung des Landes gegen eine wahrlich minder allgemeine nothwendig hätte vertausht werden müs sen. Der Monarch verordnete für die wichtigsten Fragen und Ange- legenheiten die Berufung nicht blos eines Theils, sondern ungeshmä- lert aller Mitglieder der Provinzialstände; und wenn er diese ent- scheidende Ausdehnung des Gesebes der einfachen Ausführung des= selben vorzog: so geschah es doch wohl in der Vorausseßung und besonderen Absicht, daß er damit den ständischen Einfluß bis zur Möglichkeit einer Kraftäußerung verstärke, die nah den Königlichen Beweggründen dieser Verstärkung vollkommen würde erkannt werden und, weil sie den Wünschen des Laudes begegnen mußte, auch vom Lande selbst und seinen Vertretern freudig begrüßt werden würde. Dies Erwarten is auch keinesweges getäusht worden. Freilich ha- ben einige, allerdings nur vereinzelte Stimmen sich anders vernehmen lassen. Sollte man diesen glauben, so gäbe es über die hochherzig Königliche Weise, in der Friedrih Wilhelm 1V. das ständische Grund geseß auslegte, und wie er die darin vorgezeichnete Aufgabe löste, nur noch Bedenken im Lande. Aber sollte man dieser Seite über- haupt glauben: so wäre man auch genöthigt, gleichzeitig die Voraus- sicht derjenigen Staatsmänner und Theoretiker zu bewundern," die be- haupten, daß der Zeit in ihrem dermaligen Zustande gar kein Zuge= ständniß gemacht werden dürfez daß jede unmittelbare Berührung mit thren Wünschen zu unguflösbaren Jrrungen führe: und das eben wollen wir nicht.

Die Kölnische Zeitung hätte es also, nach unserer Meinung, nicht ruhig hinnehmen dürfen, daß dur die Bestimmung (1. g. 9. des Königlichen Patents) die Einführung neuer und die Erhöhung der beste- henden Steuern aus freier Königlicher Verwilligung fortan von der Zustimmung der Allgemeinen Stände abhängig gemacht wird, wenn sie an der zumal „nothwendigen Ausnahme“, blos weil sie dieselbe Quelle der freien Königlichen Verwilligung hat, mängeln wollte. Durch jene Grundbestimmung haben die ständischen Rechte eine eben so bedeutsame, als in der That unerwartete Erweiterung erfahren. Denn in dem Prinzip des modernen ständishen S6stems lag diese Erweiterung nicht nur nicht, sondern sie war auch in den dafür vor= handenen und geltenden Gescbßen des preußischen Staates nirgend vorgezeihnet. Jm Gegentheil- verhalten sich die früheren Gesebe streng auf der entgegengeseßten Linie, indem sie vom ersten bis zum leb- ten, das vom 22. Mai keinesweges ausgenommen, hinsichtlihch aucch der Besteuerung nur ein ständisches Berathungsrecht anerkennen, Das Königliche Patent ändert dies. Es räumt den allgemeinen Wahlstäuden, die niht mehr eben so viele Ktats par eux-mêmes, sondern strenggenommen Stände des Staats sind, dem sie unterordnen, und in dessen Einheit sie sich untedingt zu finden haben, ein Recht ein, auf das sie an und für si keine Anwartschaft, auf das sie nach den in Preußen bestehenden Geseben keine Aussicht hatten; denno aber entdeckt die edie Zeitung in diesem große Zugeständniß eine Lücke, nämlich die, da ;

e für den Kriegsfall der Landesherr eine Aus- nahme zu machen durchaus freie Hand zu behalten wünscht. Sie

ist zwar einsihtig und patriotisch genu ,„ um mit einem Blick au die europäischen Staats-Verhältnisse u auf die in dem Ame System besonders gegebene Stellung des preußischen Vaterlandes \o- fort zu erfennen und zu vermerken, daß diese Ausnahme nothwendig gewesen, daß damit der Staat nur eine Pflicht gégen si selbst, ge- ges die shwierigen Gesebe seiner Existenz wie seines Berufs, erfüllt yabez; aber sie hätte darüber doch eine gegenseitige Vereinbarung vor= gezogen. Wir wiederholen hier nicht bereits Gesagtesz aber wir finden es endlich anständig, zu erinnern, daß n dié durch das Geseb stipulirte Ausnähmé nicht E eine solche, sondern viélmehr éine Ausnahmie in der Ausnahme, kurz, eine viel bedingtere ist, als die Publizistik bis hier

her hat bemerken wollen. Denn nah dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesebes (I. §. 10) kömmt es feinesweges auf den Ausnahme- fall des Krieges schon allein an, um die Zustimmung der Stände zur Kriegssteuer auszuscheiden. Es kömmt dabei auch noch auf zwei an- dere sehr wesentliche Bedingungen an, zuvörderst nämlih, daß auch slonsst obwaltende politishe Ereignisse die Einberufung der Stände für das Staatsbeste mißlih erscheinen lassen; sodann, daß der Kö- nigliche Landesherr eben deshalb die Einberufung nicht zulässig be- finde. Gerâde hier also wäre das von ihr selbst angesprochene „Ver- trauen“ der Kölnischen Zeitung an seiner reten Stelle gewesen; hier gerade hâtte sie über dieses Vertrauen ein eigenes, wie wir meinen, eben so großartiges als patriotisches und durchweg aus un- serer Geschichte geshöpftes Kapitel schreiben können. Sie hat es niht gethan; aber der gewiß wohlgesinnte Verfasser der fölnischen Betrachtungen wird aus der ihm widerfahrenen unfreiwilligen Ab- irrung von dem frei gewählten Standpunkte um \o leichter entneh- men, wie entschieden es behufs einer richtigen Würdigung unserer Verfassung - auch darauf ankömmt, daß man von je- der Gemeinschaft mit einem erliehenen Argwohn, der auch das Höchste “und Beste nicht, ohne sich Luft zu machen, aufnehmen kann und daher der beständige Gegner jeder freien, innerlich freudig gestimmten Entwickelung i}, sich ganz und durchaus absage. Daß es der Kölnischen Zeitung auf diese Entwickelung und nur auf éine solche ankommt, wissen wir, und eben deshalb haben wir, wie sie, von dem Bestreben redlicher Verständigung geleitet, unsere Worte gerade an sie gerichtet, x

Provinz Pommern. Am 22, und 23, März fand in Stettin die allsährliche General-Versammlung der pommerschen öko nomischen Gesellschaft stat. Sie war von Landwirthen aus allen Gegenden Pommerns zahlreich besucht und erfreute sich der Gegen- wart des Herrn Ober-Präsidenten. Jn Abwesenheit des durch Krank- heit verhinderten Präsidenten der Gesellschaft , Herrn von Kleist- Tychow, wurde die Versammlung durch ihren Vice-Präsidenten, Herrn Geheimen Rath von Beckedorf, eröffnet, der auch den Vorsiß und die Leitung der Debatten übernahm. Auch an dieser Versammlung nahmen einige bäuerlihe Wirthe Theil, i

Provinz Scblesien. Ju der Sißung der Stadtverordneten am 25. März theilte der Ober-Bürgermeister diejenigen Anordnun-= gen mit, welhe wegen Wiederbeschäftigung der am 22sten d. M. abgelohnten Arbeiter getroffen worden sind. Die Einstellung der Stadtgraben-Reinigung, welche mit Eintritt wärmerer Witterung nicht weiter fortzuseßen war, und die Klage der Baumeister, daß es an Handlangern und Arbeitern zu den beginnenden Bauten bereits mangele, hatten zur Folge, daß die Stadtbau Verwaltung gegen 500 solcher Arbeiter, denen die Kommune durch eine fast nußlose Arbeit nur Unterhalt zu gewähren beabsichtigt hatte, entließ, und daraus ein Vor-= wand zu dem bekannten Straßenunfug hergenommen wurde. Die Stadt hat für die Dauer der Stadtgraben-Reinigung wöchentlich mehr als 1000 Rthlr. Arbeitslohn gezahlt, und abgesehen vonden bedeutenden Ausgaben für die Unterhaltung und Vermehrung des bei so viel hundert Ar= beitern nöthigen Arbeitszeuges, auf diese Weise gewiß über 6000 Rthlr, zur mittelbaren Armen-Unterstüßzung verwendet. Um die un- beschäftigten Arbeiter wieder in Thätigkeit zu seßen, sind sofort 200 Mann mit Ebnung des Viehmarktes zwischen der Rosenthaler Chaussee und der Elftausend Jungfrauen =- Kirche, gegen 60 mit Abholzen der Pappeln bei Brigittenthal, gegen 30 mit Anfertigung von Faschinen- pfählen aus dem Holze dieser Bäume und kleinere Trupps mit anderen städtischen Arbeiten beschäftigt worden. Die Versammlung hat si mit der Wiederbeschäftigung dieser Arbeiter auch einverstanden erklärt und dieGeld- mittel für die im Drange der Umstände und ohue vorherige Rücksprache mit den Stadtbehörden vorgenommenen Arbeiten bewilligt; sie haben für alle durch die Stadt vom 23. bis 27, März beschäftigten Tagelöhner wieder über 700 Rthlr. betragen. Sie hat ferner darauf angetra- gen, von städtischen Arbeiten nur solche vorzunehmen, welche nuß- bringend und nicht vergeblich sind, den Arbeitern selbst aber soll ge- zeigt werden, daß sie thre Wiederbeschäftigung lediglich der wohlwol- lenden Absicht der Kommune zu danken haben und nicht als eine Errungenschaft des stattgehabten Unfuges ansehen dürfen.

Provinz Westfalen. (We stf. M.) Am 15. März wurde die Vinckesche Blinden-Anstalt in Soest eröffnet. Die Feier fand im Anstalts. Lokale in Begenwart des Königlichen Staats-Ministers, Herrn Flott- well Excellenz, des Königlichen Regierungs-Präsidenten, Herrn Gra- fen von Jbenpliß, des Königlichen Landraths von Vincke und vieler Verehrer des Verewigten statt. Nachdem die Seminaristen durch einen vierstimmigen Gesang die Feier E, eröffnete der Kü= nigliche Regierungs-Vice-Präsident von Bodelschwingh, gls Präses der landständischen Kommission, die Anstalt mit einer Rede, aus der unter Anderem hervorging, wie, nachdem die betreffenden Behörden, Beamten und zahlreiche Freunde in der Provinz Westfalen im Jahre 1844 bereits den Plan festgestellt hatten, nah welchem das funfzig- jährige Dienst-Jubiläum ihres allverehrten Ober-Präsidenten wür- dig gefeiert werden sollte, jedoch nach dem unerforschlihen Rath- schlusse des Allmächtigen dem thaten- und segensreichen Leben des Unvergeßlichen durh den Tod ein Ziel gesebt wurde, der westfälische Landtag zum ehrenden Andenken an den Verewigten mit Freuden den Plan der Errichtung einer Blinden-Unterrichts-Anstalt weiter ver= os und des Königs Majestät zum Gedächtniß eines seiner treue- ten Beamten gern die Fonds zur Errichtung der von Vinckeschen Blinden-Unterrichts-Anstalt zu bewilligen geruhte, damit eine Anstalt gegründet werde, wie sie dem unermüdlichen Streben des Verewigten zur Milderung des Unglücks unserer Nebenmenschen angemessen sei, und die Pflicht der Dankbarkeit gegen denselben es erheishe. Warm und innig wurde die neue Anstalt der Obhut des allverehrten Chefs der Provinz und der unmittelbaren Obsorge des aus dem Königl. Regierungs- und Landrath von Dolffs, Bürgermeister Schulenburg und Pastor Wiesmann bestehenden Kuratoriums derselben empfol= len, so wie den beiden Lehrern die freudige Erfüllung ihres selbstgewählten zwar schwierigen, aber s{önen Berufes ans Herz gelegt, und die Rührung, mit der der Redner die fünf blinden Klei- nen in ihrer neuen Heimath, welhe Verehrung, Lebe und Dankbar- feit gegen einen edlen Menschenfreund für sie gestiftet, begrüßte, theilte sih der ganzen Versammlung mit. Hierauf sprach Herr Wil- mers, Vorsteher der Anstalt, über das Entstehen der Blinden-Anstal-= ten, über die Zahl der jeßt vorhandenen, so wie darüber, was und wie in der nunmehr ins Leben getretenen Anstalt gelehrt werden solle und müsse. Der Pastor Wiesmann empfahl sodann die junge An- stalt in einem Gebete dem Schutze des Allerhöchsten, und das Dank- lied der Seminaristen, in welches die Versammlung mit einstimmte,

{loß die Feier.

Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Laut einer höchsten Ordre

„wird mit dem 1sten k. M. die badische Infanterie eine veränderte

Formation annehmen und diese Waffe künftig aus i

L Í , die g aus fünf Regimentern zu drei E TOR, von je vier Comagnison bestelit Es. ist somit die Zahl der Regimenter geblieben, und während die Zahl der Ba-

taillone sich um vier vermehrt, hat sich die Zahl der Compagnieen

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' um sechs vermindert; demzufolge wird das zweite Carabinier-Ba-

taillon des Leib - Jnfänterie -Regiments und dessen Mannschaft in sämmtliche Regimenter vertheilt, das Leib-Jnfanterie-Regiment aber dadurch den übrigen Regimentern gleichgestellt werden; seit dem Jahr 1841 zählte dasselbe drei Bataillone, während die übrigen nur aus

, zwei Bataillonen bestanden.

Ueber diese Maßregel sagt die Karlsr. Ztg.: „Die besonde- ren Verhältnisse wegen Stellung der Kriegs- und Friedensbesaßung der Bundes-Festung Rastatt und das Bedürfniß, im Fall des Krie- ges das Kontingent in irgend einer Art zu vermehren, sollen diese neue Formation hervorgerufen haben, welche die Vortheile darbietet, in die bestehenden Cadres eine bedeutende Kriegsvermehrung der Mannschaft aufzunehuen, ohne daß die Bataillone die nah taktischen Grundsäten zulässige höchste Stärke dadurch überschreiten, während bei der bisherigen Formation und Stärke der Bataillone mit 6 Com- pagnieen diese höchst zulässige Stärke schon vorhanden war, \o daß bei Ausstellung einer Kriegsvermehrung neue Regimenter und Ba- taillone, hätten errihtet werden müssen, was fostspielig und mili- tairish nachtheilig gewesen wäre. Wir finden daher in dieser Aen- derung die Mittel zur Verstärkung unseres Armee-Corps im Kriege, somit die Grund - Elemente zu etwaiger Einführung einer Landwehr ohne besonderen Kostenaufwand, welche Maßregeln gewiß nicht früh genug getroffen werden können; überdies soll, siherem Vernehmen nach, die neue Formation zur Zeit keine Aufwands-Erhöhung veran- lassen und die künftige Stellung der Friedensbesaßung der Festung Rastatt auf die mindest kostspielige Weise erreichen lassen.“

© Múnchen, 28. März. Nunmehr is auch der Professer des deutshen Privat- und Kirchenrehts, Dr. Phillips, seiner Lehrstelle an der hiesigen Hochschule entbunden und dagegen zum Rath bei der Regierung zu Landshut ernannt worden. Allgemein ist man jetzt be- gierig darauf, ob sihch ein Gerücht bestätigen wird, nah welchem noch zweien ähnlichen Maßregeln gegen Universitäts-Professoren entgegen- zusehen wäre,

. Oesterreichische Monarchie.

© Weien, 26. März. Der bei mehreren Städten und Patri= monial-Aemtern bisher stattgehabte Bezug von Gewerbs-Konzessions- Taxen is von der Regierung mit dem Bedeuten eingestellt worden, daß bei Gewerbs - Verleihungen keine Taxe eingehoben werden darf. Auch für die Verleihung vou Handlungs- und Krämerei- Befugnissen ist eine Ermäßigung der bisherigen grundobrigkeitlichen Taxen in Aussicht gestellt.

Aus Anlaß mehrerer Beschwerden in Betreff der Kinder-Erzie- hung, nachdem die katholische Gattin einer sogenannten gemischten Ehe zu dem protestantischen Glauben ihres Gatten übergetreten ist, hat die Hof-Kanzlei die bisher bestandene Observanz dahin modisi- zirt, daß in solchen Fällen unterschieden werden miisse, zwischen Kin- dern, die vor, und solchen, die nah erfolgtem Uebertritte der Mut= ter geboren wurden, Die Ersteren , die wirklich aus der gemischten Ehe geboren sind und in Folge der vom Vater vor der Trauung ausgestellten Reverse, katholisch getauft werden mußten, seien immer als Katholiken anzusehen und daher rücksichtlich der re- ligiósen Erziehung nah den für alle übrigen Katholiken bestehenden Vorschriften zu behandeln; rücksihtlich derselben sollen daher die aus- gestellten Erziehungs - Reverse ihre volle Gültigkeit auch nah dem Uebertritte der Mutter behalten. Rücksichtlih der dann erst gebore- nen Kinder aber, wurde nach reiflicher Erwägung aller vorkommenden Verhältnisse dahin erkannt, daß dieselben, gleih den aus einer schon ursprünglich protestantischen Ehe gebornen Kindern, nicht gehindert werden fönnen, dem Glauben ihrer Aeltern zu folgen, daß sie daher niht nah dem bei der Abschließung der gemischten Ehe ausgestellten Erziehungs=-Reverse zu behandeln sind, weil diese Che aufgehört hat, eine gemischte zu sein, somit bei derselben jene Vorschriften nit gel- tend gemacht werden können, welche für andere Verhältnisse gege ben sind.

Fvéuinkr2ih.

Paris, 28. März. Die Pairs-Kammer widmete ihre gestrige Sizbung der Diskussion eines Geseß-Entwurfs, der die Bedingungen des Avancements für die zu besonderen Functionen in den Truppen- Corps ernannten Lieutenants modifizirt. Nach den Bestimmungen des Gesebßes vom 14. April 1832, wonach jeßt die Armee verwaltet wird, sollen zwei Drittel der Lieutenants = Beförderungen nach der Anciennetät geschehen. Das neue Geseß ändert diese Grundbestim- mung, indem es gestattet, den zu Adjutants-Majors, Schaßmeistern, Mon- tirungs-Beamten und Justruktoren ernannten Lieutenants nah Gutdün- fen den Capitainsgrad zu verleihen. Es handelt sih, mit anderen Wor. ken, darum, die Verordnung vom 16. März 1838, welche die Progression der Beförderungen in der Armee regelte, in ein Geseß zu verwan- deln. Die Pairs Kommission hat die Annahme des Entwurfs mit einigen Abändermgen im Detail vorgeschlagen. Der Fürst von der Mosíwa bekämpste ihn aber in seiner wesentlichsten Bestimmung, indem er denselben für einen Eingriff in das Geseß von 1832 er- klärte, das allgemein als die Charte der Armee betrachtet werde. Der General von Castellane, der Narquis von Laplace, der General Schramm und der Kriegs-Minister vertheidigten dagegen die vorge

shlagene Maßregel, welche sie als förderlich für den Dienst und für den allgemeinen Nußen der Armee bezeichneten. Die Debatte soll morgen fortgeseßt werden.

Herr Guizot wandte sich am Schluß seiner Rede gegen den Duvergierschen Antrag noch besonders an die sogenannten progressisti- hen Konservativen, in deren Namen Herr Blanqui gesprochen hatte, und sagte, daß sie, die Minister, so gut den Fortschritt wollten wie jene. Wenn diese Konservativen sofort beim Beginn der Arbeiten der neuen Legislatur eine dritte Partei bilden wollten, \o hätten sie jeßt die Gelegenheit dazu. Diejenigen, welche einsähen, daß die Regierung den Fortschritt wolle, indem sie gleichzeitig fonser= vativ zu sein sich bestrebe, würden der Mehrheit treu bleiben. Voll- fommen nenne er das Wahlgeseß nicht, der vorliegende Antrag aber würde dasselbe noch mehr verderben, Versprechen wegen der Zukunft wolle das Ministerium nicht geben. Für jevt aber halte es jedes Rütteln am Wahlgeseß für ungeeignet, Das gestern bereits gemel dete Resultat der Abstimmung hat übrigens gezeigt, daß die Be- mühungen der Opposition, bei dieser Frage die Partei der Konser= vativen zu \palten, gescheitert sind. Von der ganzen Partei der Kon- servativen haben nur etwa fünf Mitglieder für den Antrag des Herrn Duvergier de Hauranne gestimmt. Das Journal des Débats, welches bis zur Entscheidung dieser Frage täglich alle Mittel der Beredtsamkeit aufgeboten hatte, um die etwa \{chwankenden Mitglie= der der Majorität vor den möglichen Folgen einer Spaltung in ihren Reihen zu warnen, äußert ih natürlih mit großer Genugthuung darüber, daß ein Phantom, welches alljährlich die Kammer heimsuche, auch diesmal wieder vor den Beshwörungen der Majorität gewichen, aber noch mehr erfreut zeigt es sich über die Wahrnehmung, daß es ohne Grund das - Entstehen einer neuen konservativen Fraction gefürchtet. Es erwartet nun mit Bestimmtheit, daß die pro- gressistishen Konservativen, welches auch ihre Meinung sein möchte, dem Ministerium treu bleiben und stets mit ihm stimmen würden Der Constitutionnel und die Presse sind beide mit dem Beneh-

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men dieser zwischen den Ministeriellen und dér Oppositidn üüttes 4 stehenden Deputirten gleih unzufrieden ; ferde Biatt, wet e selben gern ganz zur Dpposition herüberzichen möchte, leßteres, weil es offenbar darauf ausgeht, durch sie eine neue konservative Majorität für ein anderes zusammengesebtes Ministerium, wo möglich untex Leiz tung des Grafen Molé, zu Stande zu bringen; denn mit Herrn Guizot scheint sich die Presse nun einmal nicht befreunden zu Föiis nen; sie hat daher auch an seiner lebten Rede sehr viel auszusetzen; der Minister, sagt sie, habe von unermeßlichen Reförm - Maßregeln seiner Verwaltung gesprochen und am Ende vier dergleihe angeführt, nämlich die e s des öffentlichen Unterrichtes, die Straf- und Gefängniß - Reform, die Reform der Kolonial- regierung und die Reform in den Zöllen; aber von diesen vier Re- formen Fien drei noch bloße Entwürfe, und von der vierten, die Ko- lonieen betreffenden, wisse Jedermann, was sie gefruhtet; úriter solchen Umständen habe ihm seine herausfordernde Spräche sebr we- nig geziemt, und man könne jeßt keinen Augenblick mehr darüber im Zweifel sein, was man von dem Fortschritt unter einem “— nhenzt ven Ministerium, wie das des Herrn Guizot, zu verstehen habe. Odilon Barrot spielte in seiner Rede über die Wahlreform au auf die Ernennung des Herrn von Carné zum Abtheilungs - Direktor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an, indem er sagte, man habe gesehen, daß Deputirte in Folge ihres Votunis ihre telle verloren hätten, während man einem Deputirten, nit als Lohn für geleistete Dienste, sondern wegen dessen, was er S6 das Kabinet gethan, so eben eine ansehnliche Stelle verliehen habe. Hierdur sand Herr von Carné sich veranlaßt, das Wort zu nehmen, unt versicherte, er habe me zur Opposition gehört, er de in sei ner dreimaligen Wahl durch einen von Herrn Odilon Barrot beschüßten Kandidaten bekämpft worden. Uebrigens berufe ex sih auf Herrn Thiers, ob derselbe ihn zu den Seinigen gezählt habe? Wenn er mit Herrn Barrot zusammen gestimmt, so sei dies nur in äußeren Fragen geschehen, in denen er er Mét verschiedener Mei- nung mit der Regierung gewesen, Als der Minister der auswärtigen Angelegenheiten thm eine Stellung angeboten, habe er denselbén ge= fragt, ob seine Unabhängigkeit dadur leiden würde, wenú er in all= gemeinen Fragen vom Kabinet abwihe; die Antwort des Ministers sei aber von der Art gewesen, "daß er kein Bedenken getragen, den Posten anzunehmen. / ss Herr von Remusat hat am Schluß der gestrigen Deputirten- Sibung seinen früheren Vorschlag über die Unverträglichkeit gewisser öffentlichen Aemter mit der Function eines Deputirten wieder ein= gebracht; nur ein im vorigen Jahr von der Kammer angenommenes' Amendement in Betreff der Beamten des Königlichen Hauses und des Hofstaates der Prinzen hat er seinem diesjährigen Vorschlage einver= leibt; auch verlangt er nicht, daß die Bestimmungen desselben eher, als bei den nächsten allgemeinen Wahlen, in Kraft treten sollten.

Das Kolonial - Conseil der Jusekt Bourbon hat am 21. Dezem= ber nach siebentägigen sehr lebhaften Debatten die Antworts-Adresse auf die Eröffnungsrede des Gouverneurs votirt. Die beiden Par= teien, welche die Versammlung in zwei fast gleiche Theile \{eiden, hatten beiderseits solche Hartnädigkeit gezeigt, daß der Gouverneur nach Votirung der Adresse die Session bis zum 1. Februar proröógi= ren zu müssen glaubte. Man hoffte, daß die Gemüther sich unter dessen etwas beruhigen und die beiden sich gegenüberstehenden Meis nungen über die Sklavenfrage, deren unbeugsame Feindseligkeit die Regierung der Kolonie fast unmöglich ‘machte, sih endlich, wenn au nicht versöhnen, doch wenigstens so weit verständigen würden, daf die Erledigung der öffentlichen Angelegenheiten niht länger in dem Rückstand zu bleiben brauchte, in welchem sie sich nun son seit lan= ger Zeit zu großem Nachtheil des Landes befindet.

Der General = Lieutenant Drouot is zu Nancy im 63sten Jahre seines Alters gestorben; er war 1793 ‘als Artíllerie-Leutenant n die

Armee getreten, hatte alle Feldzüge unter Napoleon mitgemacht und

diesen nah der Jnsel Elba begleitet. j :

Durch Königliche Verordnung vom 20sten d. werden die Kartof= feln zu den Lebensmitteln hinzugefügt, auf welche die verschiedenen Be-= stimmungen der Verordnung vom 17. Februar über zollfreie Gestät= tung der Einfuhr in die Häfen Algeriens bis zum 31. Juli An-= wendung finden. Ee L i

Bei Vertheilung der Brodkarten wird jeßt mit vieler Vorsicht verfahren. Zur Unterdrückung der Mißbräuche, welche eben so sehr die Interessen der Stadt als die der wirklichen Armen benachtheiligett, läßt die Verwaltung sämmtliche Listen der Personen, welche Brod= karten empfangen, von neuem und auf's strengste prüfenz sié hat auch bereits unter 236,000 Namen 31,000 ausgestrichen. Fortwährend werden jedoch neue Gesuche um Unterstüßung eingereiht, und män rechnet, daß sih die Zahl der im April zu vertheilenden Brödkarten auf 3,650,000 und der Kostenaufwand für dieselben auf 1,460,000 Fr. belaufen wird. i

Die Kommission des Ackerbau-Kongresses hat auf den Beschluß angetragen, der Regierung für die Beförderung der freien Einfuhr des Getraides zu danken, aber auch darauf, „daß der Kongreß den Wunsch anssprehe, das Schubsystem zu Gunsten der Produkte dés Landes möge aufrecht erhalten bleiben“.

Die Sentinelle de Maurice vom 7. Dezember, mit dem leßten Antillen - Paketboote hier angekommen, bringt die Nächrichk, daß die französische Regierung befohlen habe, die Jnsel Rossi - wegen ihres ungesunden Klimas zu räumen und das neue Etablisse= ment nur auf Mayotte zu beschränken.

Der vor einem Monat verbreiteten Nachricht , die Herzogin von Montpensier befinde sich in gesegneten Umstêönden, wird nun wider-= sp ochen.

Der Constitutionnel beharrt dabei, daß Graf Salvandy zum Herzog ernannt sei, daß er sich indessen vor der Lächerlichkeit des neuen Titels scheue und ihn E anzunehmen wage. Ebên so wahr sei es, daß Herr Martin zum Grafen ernannt gewesen, und daß eine Menge anderer Gráäfen zu Herzogen ernannt seien, die nnr auf die Gelegenheit warteten, damit zum Vorschein zu kommen. Der National versichert, Graf Salvandy sei zum Herzog von Chante-Métle, nah einem Gute, das er irgendwo besiße, erhoben worden. 2

Dlle, Rachel wird im Juni sechs Vorstellungen im Haag unb in Amsterdam gebenz mehrere Mitglieder des Theatre françaïs wer- den sie dorthin begleiten. : G

Im Departement des Loiret is es nothwendig fnkdferg [n traide= und C C Teguoocte tue M ezuftclien zu lassen, um sie gegen die Angriffe der Bevölkerung FETSE Ie: j

Auf der Rhede h Toulon sind am 23. März die vont Brest

erwarteten Linienschiffe „Jena“ und „Friedland“ eingetroffen.

Großbritanien und Irland. Ä j i ion gegert dás

London, 27. März. Die gewihtvollste Opposition g i neue irländische Armengeseb erhob si fel dis bés E wo Lord Monteagle bekanntlich den Antrag e, ganze i ische menden cen Sb pet Le aa M j thwendigketit, engu Armén- Gese jebung au auf Jrland andzubehnen in England [hon lange i Regierun : , die Ve t t die efährliden olgen eines solchen Schrittes zu übér-/

ein ide und alle Berichte, he die verschiedenén, seit bié

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