1847 / 100 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

[288 b] A E E E L 2 E - Ueber das geringfügige und überschuldete Vermögen des hiesigen Kaufmanns Julius Gombert is heute der förmliche Konkurs erkannt worden, weshalb alle dieje- nigen, welche an dasselbe Ansprüche und Forderungen zu machen haben, hierdurch geladen werden, solche in termino den 27 sten kft. Mt s., Morgens 10 Uhr, i vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell anzumelden a u verifiziren ,* bei Strafe des sofort ZU erkennenden Aus\chlusses. / 2E Auswärtige Kreditoren haben zugleich pracuretows ad Acta zu bestellen, eo sub praejudic1o, daß ps TEE zu den weiteren Verhandlungen 1n biofue, NGELEYe nicht werden zugezogen, vielmehr an die L eschlüsse der Mehrheit der erschicnenen He gehörig vertretenen Glâu- biger werden gebunden werden, L Din Greifswald, den 27. März 1847. Direktor und Assessores des Stadtg erichts, (L. S) Dr. Teßmann.

[3141 b]

Berlin - Anhaltische Eisenbahn.

Von Sonnabend den 10ten d. M. an bis einschließlich Freitag _g.den 23sten d. M, werden wir, um den ag vielfah geäußerten Wünschen der Meß- 4

F, - S reisenden zu entsprechen, einen (Ex- Zun —— O 4

trazug einlegen, welcher allnächtlich von

hier um 11 Uhr nach Leipzig abgehen und daselbst

Morgens 84 Uhr eintreffen wird.

Mit diesem Zuge werden Personen in allen 3 Wa- genklassen auch nah Trebbin, Luckenwalde, Jüterbog, Wittenberg, Deßau und Cöthen befördert; Reisegepäck fann jedoch nur nach Leipzig aufgegeben werden; nach den Aoiidtn - Stationen is nur die Mitnahme von Handbedürfnissen gestattet, soweit solhe die Mitreisen- den nicht belästigen.

Eilgut, welches bis Abends § Uhr auf unse- rer hiesigen Expedition eingeliefert worden, wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel mit diesem Zuge befördert,

Berlin, den 8. April 1847.

De Direction v. Cronstein, Vorsißender,

Niederschlesisch-Märkische [295] Eisenbahn.

Gemäß §. 39. des Statuts vom 26. August 1843 laden wir hierdurch die Actionaire der Niederschlesisch

A. : ( Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft zu einer A1 29.

April c., Nachmittags 4 Uhr,

im ersten Stockwerke des Börsenhauses hier- selbstabzuhaltenden außerordentlichen General-Bersammlung ein, um über

folgende Gegenstände Beschluß zu fassen:

1) über diejenigen Maßregeln, welche in Bezug auf die von dem Königl. Finanz-Ministerio zum Zweckck der Herstellung ununterbrochener Eisenbahn - ¿Fahr- ten zwischen Wien und Hamburg resp. Stettin angeordneten Nachtzüge im Jnteresse der Gesell- schaft etwa angemessen erscheinen,

2) über die Ausführung derjenigen Anlagen und Be- triebs - Einrichtungen , die mit Rücksicht auf den Umfang des Verkehrs auf der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn sich als nothwendig oder zweckmäßig herausgestellt haben, insbesondere über den Bau des zweiten Bahn-Geleises , so wie über die Beschaffung der für diese Zwecke erforderlichen Geldmittel und die dadur bedingte Vermehrung des Gesellschafts-Kapitals,

Nach §. 42. des Statuts sind nur diejenigen Actio- naire der General-Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actionaire auszuüben befugt, welche spätestens 8 Tage vor der Versammlung ihre Actien bei der Haupt-Kasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe oder sonst auf eine von der unterzeichneten Direction als genügend anzuerkennende Weise nieder- legen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt sind, nachweisen. Hierüber empfangen dieselben eine Bescheinigung, welche zugleich als Ein- laß-Karte in die Versammlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den nächsten Tagen nach der General-Versammlung wieder in Empfang zu nehmen sind. Es steht jedoch ‘den Actionairen auch frei, ihre Actien spätestens 8 Tage vor der General- Versammlung bei dem von der Direction hierzu kom- mittirten Haupt - Rendanten Riese in der Haupt-Kasse auf dem hiesigen Bahnhofe nur anzumelden und vor- zuzeigen, die Actien aber in ihrem Besiy zu behalten. Diese empfangen über die geshehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleichfalls als Einlaß - Karte in die Versammlung dient, sie sind aber verpflichtet, außer dieser Bescheinigung auch die Actien selbst beim Eintritt in die General-Versammlung dem Haupt-Rendanten Riese yar gegen, welcher dieselben mit den Nummern des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeichnisses zu vergleichen hat.

Berlin, den 3. April -1847. R .

Die Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn- Gesellschaft.

Köln-Mindener Eisenbahn. Neunte Einzahlung von zehn 1 Prozent.

Unter Bezugnahme auf die §§. 40. und 11. des von des Königs Maje- stät unterm 18, Dezem- ber 1843 bestätigten Sta- tuts der Köln-Mindener Eisenbahn - Gesellschast werden die Actionaire hierdurch aufgefordert,

PLG Mus tw

450 Allgemeiner Anzeiger.

die neunte Einzahlung von zehn Prozent

oder 20 Thlr. pr. Actie

bis zum 15. Mai d. Jahres

nach ihrer Wahl

in Berlin bei der Königlichen Haupt- Bank-Kasse,

» (Löln bei den Bankhäusern

A. & L, Camphausen, J. D. Dersiasi,

S. Oppenheim jr. & Co,, Abr. Schaaffhausen,

J Stein,

» Düsseldorf tei dem Banthause W. Cleff zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Par- tialquittungen über die früheren Einzahlungen mit ein- zuliefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 90 Prozent oder 180 Thaler lautenden neuen Pariial- quittungen verabfolgt werden können,

Die Annahme der Einzahlung findet VON 1. bis incl. 15, Mai ». 3. statt (bei der

Königlichen Haupt-Banlkasse nur Vormittags von 8 bis 12 Uhr), und werden die bezeihneten Em- pfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Jnterims- Quittungen gegen die von uns ausgefertigten Partial- Quittungen in der Zeit vom 15. bis incl. 22, Juni c. umtauschen.

Bei Einzahlung auf mehrere Partial-Quittungen muß ein nach den Actiennummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereiht werden.

Es wird den Actionairen freigestellt, die noch rückständigen l0ten zehn Pro- zent gleichzeitig mit den oben- erwähnten Iten zehn Prozent

unter Anrechnung der bis ultimo Dezember d, J. verfallenen, bei Berücksichtigung der füc Vor- ausbezahlung zu berechnenden Disfonto-Vergütung sich auf 10 Thlr, 20 Sgr. per Actie belaufenden Zinsen zum Gesammtbetrage von 29 Thlr. 10 Sgr. per Actie einzuzahlen, Hinsichtlich des Zinsenpunktes beziehen wir uns noch auf unsere Bckanntmach:ng vom 15. No- vember pr,

Die den hiervon Gebrauch machenden Actionairen zu ertheilenden Juierims - Quitiungen werden hier in der Reihenfolge der Anmeldung gegen Actien - Dokumente nebst zugehörigen Zins - Coupons und Dividendenschei- nen umtauschen.

Köln, den 9. März 1847.

Die Direetivon.

[312 b] E . % 4 Neisse-Brieger Eisenbahn. Die mittelst Auffordereng vom 8, Ja-

nuar d. J. auf die Actien der Neisse- Brieger Eisenbahn ausgeschriebene

\scch{ste Einzahlung S on Zehn Prozent is auf die Quittungs- 5099 bis Nr. 5105 incl. und N17, 6467

bis 647 2 incl. nicht geleistet tvorden.

Jn Gemäßheit des §. 12. des Gesellschafts-Statuts werden die Jnhaber dieser Quittungsbogen aufgefordert, die rückständige Ausschreibung von Zehn Prozent nebst zwei Thalern Conventionalstrafe für jede Actie binnen vier Wochen in dem Lokale der Hauptkasse, auf dem Oberschlesischen Bahnhofe, gegen Quittung der Herren Kassirer La uge und Controlleur Bial ecki zu leisten.

Erfolgt innerhalb dieser vier Wochen die Zahlung der rückständigen Einzahlung nebs Coùventionalstrafe nit, so verfallen die auf die betreffenden Quittungs- bogen gemachten Einschüsse der Gesellschaft, und die

P Lii 2D É

Quittungsbogen selbst werden für erloschen erklärt,

Breslau, den 31, März 18470 4 Das Direktorium der Neisse-Brieger Eisenbahn- Gesellschaft.

- Zittauer Eisenbahu. Bei der neunten Einzahlung auf die Loe- bau-Zittauer Eisenbahn- Actien sind bis zum Schlußtermin, den 1sten April a. c., auf die nach- 4, bemerkten Nummern der F bei der achten ‘Einzah- / lung _ ausgegebenen 6 N Stück Jutterims-Actien

Nr. 1493, 6707. 9500, 9981 bis mit 82. u, 40554. die Einzahlungen nicht geleistet worden.

Jn Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts - Statuten werden daher deren Jnhaber hiermit aufgefordert, die unterlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach §. 15. der erwähnten Statuten verwirkten 10 % (1 Thaler für die Actie), mithin mit 10 Thlr, 6 Sgr. für das Stü, längstens bis zum

1% Mai a o, Abends 5 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Direc- torii nachträglich zu leisten.

Das Unterlassen dieser Zahlung innerhalb der be- zeichneten Frist macht den Actien-Jnhaber aller ihm als solchem zustehenden Rechte verlustig.

Zittau, am 3. April 1847.

Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. v. Nostiy, V. Helfft.

[313 b]

Literarische Anzeigen.

[301] Für den bevorstehenden Landtag. Jn unserem Verlage wird în den nächsten Tagen erscheinen:

Rechtsquellen für die gegenwärtige

landständische Verfassung in

Preußen, zusammengestellt von Dr. C, W. von Lancizolle, Prof. der Rechte an der Universität Berlin. Juhalt: Erste Abth. 1. Vorberei- tende Königl. Verordnungen und Erklärungen. Il. Verfassung der Provinzialstände. Ul. Der Kreisstände. IV, Der Kommunalstände, V. Materielle Nechte und Functionen der Stände. -VIl. Vereinigte Ausschüsse und vereinig- ter Landtag. Zweite Abtheilung; Auszüge aus den Landtags- Abschieden. Beilagen (Bundesgeseße u, \. w.),

Außerdem erscheint unverzüglich :

Beiträge zum Verständniß und zur Würdigung der preuß. landständ. Verfassung vor und seit dem 3. Februar 1847, von Dr. C. W. v, Lan- cizolle.

(Ferd. Dümmler?s Buchhandlung,

Unter den Linden Nr. 53 (nahe dem British Hotel).

Ein Werk für die Hohen Fürsten, Grafen, Herren und

[296]

Landtags - Abgeordneten!

Der vereini att Landlad, die vercinigten ständischen Ausschüsse und die ständische De- putation für das Staatsschuldenwesen, nah dem Geseß vom Z. Februar 1847. Eine Zusammenstellung der auf ihre Befugnisse bezüg- lichen geseßlihen Vorschriften, vorzugsweise zum Ge- brauch der Landtags- Verordneten bei den ständischen Ver- handlungen. Preis: 20 Sgr. Zu beziehen durch alle hiesigen Buchhandlungen und die Verlagshandlung von Carl Heymann, Heilige Geiststraße Nr. 7.

[303] Die (GropiuUsdsdte Buch - und Kunsthand-

lung, Königl, Bauschule Nr. 12, hält sämml- liche aufden bevorsichenden „ver- einigten Landtag“ bezüglichen Schriften vorräthig.

Die preußische Verfassung vom 3, Februar 1847. Lpz. Brockhaus. 4 Sgr. Vier Fragen, veranlaßt durch die Verordnungen vom 3, Februar 1847. Leipzig, Wigand. 6 Sgr. Die ueue Lage Preußens seit dem 3, Februar 1847. Lpz. Wigand, 4 Sgr. Nauwerk, die Verordnungen vom 3, Februar, Lpz, Mayer. 10 Sgr. | Fischer, Preußèns Herrenbank und Wahl- * geses. Lpz. Lit. Museum. 75 Sgr. Woeniger, das Petitionsrecht und die preu- Fische Versassung. Lpz. Koffka. 5 Sgr. Widerlegung der Simon’shen Schrift: „An- nehmen oder Ablehnen“. Berlin, 5 Sgr. Za und Nein, Zum eilften April von einem Un- abhängigen. Berlin. 3 Sgr. Zunt elften Are, Deutswer Lz. Mayer. 2 Sgr. Bülow-Cummerow, Preußen im Januar 1847 und das Patent vom 3. Februar, Berlin. 1 Thlr, 21x Sgr.

Chronik der preuß. ständischen Verfassung. Lpz. Brockhaus. 75 Sgr.

Der vereinigte Landtag. Berlin. 20 Sgr. F. v. Florencourt, Zur preußishen Verfassungs- frage. Hamburg, Hoffmann & Campe. * 15 Thlr, Der Herrenstand gegenüber dem niederen Adel, Leipzig, Georg Wigand. 6 Sgr,

Frühlingsgruß.

Jn meinem Verlage erschien so eben und isst durd alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin durch

IVohlgemuth?s Buchhandlung, Scharrnstr, Nr. 11, am Petriplah: Die Gevattersleute; von A, S. Neuenhaus, / A

Der Verfasser beleuchtet zunächst, was die christliche Taufe sei und was sie dem Täufling wirklich gewährt, geht dann über auf die gewöhnlichen Einwürfe, die jebt so häufig wider das apostolische Bekenntniß gemacht werden, weist ihre Grundlosigkeit nach, und schließt da- mit, christlichen Gevattern, für die dies Schriftchen ei- gentlih bestimmt is, ihre Rechte und Pflichten vorzu- halten. : Gegen diese harmlose kleine Schrift erschien, schon nach wenigen Tagen, eine höchst erbitterte Gegenschrift welche beantwortet :

» É o L S G

Neuenhaus, A. (D. OffenesS rei- ben an den Herrn Diakonus Hildebrandt in Halle. geh. 2 Sgr.

[302]

R. Mühlmann,

4 f _ e 3 ertage von Dun ter und Hum- blot ist \o eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungèn, zu haben :

Bulwer, Edw., Lytt., Ein IYort an das Publifum. Auf

Veranstaltung des Verfassers aus dem Englischen überseßt. 8. geh. 4 Sgr.

Kugler, Dr. Franz, Hand-

buch der Malerei seit Constantin dem

Großen. Zweite Auflage, unter Mitwirkung des Srrfissers umgearbeitet und vermehrt von Dr. Ja- cob Burckhardt, Jun 2 Bänden. geh. 24 Sgr,

Lief, 2,

gr. 8, ;

317 b]

Ein Werk für Jedermann.

So eben erschien bei Wilh. Hermes, Königs- straße Nr. 26, und ist in allen Buchhandlungen vor- râthig:

Sammlung der ständischen Gesehe Preußens. Y2te Ausgabe. Vervollständigt bis auf die Ge- gr. 8. Velinpap. geh. 12 Bog.

Preis 15 Sgr. :

Diese Sammlung enthält die seit 1815 resp. 1823 bis heute erschienenen Geseße, Verordnungen 2€., betreffend: A. Die allgemeinen Stände. B, Die Provinzialstände, C. Die Kommunalstände. D. Die Kreisstände.

genwart.

T ———S|

——

[316 b] - S Im Verlage von Hermann D chulÿye sind erschienen ;

Die Preußischen Landstände. Sammlung aller Geseße und Verordnungen in Betreff drr landständischen Einrichtungen in Preußen, 1810 -— 1847.

Mit einer historischen Einleitung.

Ein Handbuch für Jedermann. Taschenformat. 145 Bogen, Gehestet, Preis 15 Sgr.

Die Organisation der ständischen Vertretung in Preußen

durch das Patent vom 3. Februar 1847, 4 Bogen. Geheftet, Preis 10 Sgr.

Die Vlumen-, Früchte- und (30061 Gemüse-Ausfstellung der Gesellschast der Gartenfreunde Berlins im Saale des Hôtel de Russ1e

ist vom Sten bis 11ten d, M. incl. von Morgens 9 bis Nachmittags 5 Uhr gegen 5 Sgr. Entree geö}snet, Kinder unter zehn Jahren zahlen 25 Sgr.

[315 b] : : Mcin auf heut Abend 7 Uhr angezeigtes Ko n-

zert unter gütiger Mitwikung der Mad. V1ar- s) 2 «e - p dot-(;arcia, der K. Kapelle, unter St- fälliger Leitung des K. Kapel Imeisters Hrn. V N Taubert im Saale der Sing-Aka-

demie findet bestimmt statt. Billets zu num e- rirten Sitzen-.à 1 Thlr. sind in der Musikhand- lung der Herren Ed. Bote u. G Bock, Jögerstr. 42, und in meiner VVolinung, Oberwallstr. 7, ¡zu

Berlin, den 410. April 1847, L Hubert Ries,

Königl. Konzertmeister.

haben.

Mein NQU «éingerichtetes [314 b] Café des quatre Nations, Friedrichsstr.83, zw1schen der Behrenstr. u. d. Linden,

empfehle ich einem geehrten Publikum mit der Bitte um dessen geneigltes VVolilwollen.

Ich habe daselbst täglich von 1 Uhr ab eine Ta- ble d’hôte à Couvert 10 Sgr. eingerichtet ; auch kann zu jeder Tageszeit à la Carte gespeist werden.

F. W. Buchow, Traitenur.

Das Abonnement beträgt: 2 Rihlr. für £ Iahr. 4 Rthlr. - # Jahr. 8.Kilhlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei cinzelnen Uummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Allgemeine

é 100.

Preußische Zeitung,

Berlin, Sonutsg Len Ute April

bs A A" Tie ‘ae

Alle Þost - Anstalten

und Auslandes E. S

auf dieses Blatt an, sür Berlin

die Expedition der Allg. Preuß Zeitung: #

Sehren-Straße ür. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Das Redactions- und Expeditions - Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 57.

w- AUYs1 l.

(1 72

Amtlicher Theil. i

Landtags-Angelegenheiten,.

Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre, Geseß über das Verfahren bei Kompetenz-Konsliften zwischen den Gerichten und Verwal- tungs - Behörden. Veränderungen in der Armee. Das Patent in Betreff der Bildung neuer Religiols - Gesellschaften und die Verordnung Über die gerichtliche Beglaubigung der Geburten , Heirathen und Sterbe- fälle, Provinz Schlesien, Strafmilderung für die tarnowiger ZTumultuanten, E

Frankreich. Paris. Deputirten-Kammer. Graf St. Aulaire. Denkschrift über die Angelegenheiten der Schweiz. Gesandten der Ver- einigten Staaten, Die Sorge für Lebensmittel. Marschall Bugeaud.

Großbritanien und Jrland. London. Abgang des Grafen von St, Aulaire, Staats-Einnahme. Einschiffung von Truppen nach Portugal. i :

Belgien. Brüssel. Verwerfung der Anklage gegen Vandecasteele, Fallen der Getraidepreise. j

V und Börsen-Nachrichten. Berlin. BVörsen- und Markt- ericht,

Del ade

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nachfolgen- den Kaiserlih Russischen Ordens-Beamten, als:

Dem Wirklichen Staatsrath, Kammerherrn und Ceremonien- Meister, auch Mitglied des Ordens-Kapitels Saburoff, den Ro- then Adler-Orden zweiter Klasse in Brillanten; dem Wirklichen Staatsrath und Direktor der Kanzlei des Ordens-Kapitels, Ballin, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse und dem Sections-Chef des Ordens-Kapitels, Kollegienrath Belussoff, den Rothen Adler- Orden dritter Klasse zu verleihen ; ferner

Den in ‘den Königlichen Marställen angestellten Beamten : Ober= Bereiter Sh önbeck zu Potsdam, Ober-Bereiter Rost o ck und Ober= Wagenmeister Ramms\chü sel, den Charakter als „Königlicher Stall- meister“ beizulegen.

Jhre Majestät die Königin haben den Kaufmann und Juhaber eines Möbel-Magazins, Louis Frosch hierselbst, zu Allerhöchstihrem Hof-Lieferanten zu ernennen geruht,

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Düsseldorf

hier angekommen.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Bentheim-= Te cklenburg, von Rheda.

Se. Durchlaucht der Fürst Ferdinand zu Solms=Braun fels, von Braunfels. : -

Se. Durthlaucht der Fürst August von Sulkowski, von Reisen. i /

Der Prinz Ludwig zu Schönaich=Carolath, von Amtigß.

Se. Erlaucht der regierende Graf zu Stolberg - Wern1 gerode, von Wernigerode. Se. Excellenz der Erb-Ober-Land-Mundschenk im Herzogthum Schlesien, Graf Hencktel von Donnersmarck, von Breslau.

Se. Excellenz der Ober-Marschall im Königreich Preußen, Graf Fink von Finkenstein, von Jäschkendorf. Der Vice-Ober=-Jägermeister, Graf von der Asseburg=-Fal- fenstein, von Meisdorf.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg - shwerinshe Ge- neral-Lieutenant von Both, von Ludwigslust,

Landtags - Angelegenheiten,

Programm für die feierliche Eröffnung des Vereinigten in Berin am Sonntag den 11, April 1847, G d “Am Sonntag den 11, April 1847, als an dem zur feierlichen Eröffnung des ersten Vereinigten Landtags in Berlin bestimmten Tage, Morgens I Uhr, begeben sih die Mitglieder des Vereinigten Landtags, mit den ihnen ertheilten Eintritts-Karten versehen , zur

ottesdienstlichen Feier, die evängelishen Mitglieder in die Hof- und om-Kirche, die katholischen Mitglieder in die St. Hedwigs-Kirche.

D 4 Jun der Hos- und Dom-Kirche sind für die Mitglieder des Ver- einigten Landtags Pläve in dem Schiff der Kirche vorbehalten, zu

een Landtags

denen sie den Eingang durch das Haupt-Portal an der Lustgarten- Seite nehmen.

Für die Staats-Minister is eine Chor-Abtheilung, dem König= lihen Stuhle gegenüber, bestimmt; die Abtheilung für das Corps diplomatique bleibt für dasselbe reservirt,

Jn der St. Hedwigs-Kirche sino die Plähe in gleicher Anord nung vorbehalten.

6, 2

Nach beendigtem Gottesdienste begeben sih die Mitglieder des Vereinigten Landtags nah dem Königlichen Schlosse. Sie nehmen durch das Portal Nr. 5 den Aufgang bei der Wendeltreppe und ver- sammeln ih: die Mitglieder des Herrenstandes in der Kammer vor dem Weißen Saale, die Mitglieder der drei anderen Stände in der Bilder=-Gallerie, und die Staats-Minister in dem grünen Salon, neben der Bildergallerie. i

__ Die Generalität, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Räthe erster Klasse, die Mitglieder des Staats-Raths, die anwesenden Prä sidenten der Landes-Kollegien, die Bischöfe der evangelischen Kirche, die Hof- und Dom-Geistlihen, der Probst der St. Hedwigs-Kirche, der Ober-Bürgermeister und der Vorsteher der Stadtverordneten von Berlin, der Rektor der Universität, der vorsibende Secretair der Akademie der Wissenschaften und der Direktor der Akademie der Künste haben sih auf dem oben bezeichneten Wege nah dem Weißen Saale begeben und in der ihnen dur die als Ceremonienmeister fungirenden Kammerherren, Grafen von Saldern-Ahlimhb und von Zastrow, angewiesenen Abtheilung aufgestellt.

g. 4,

Die Mitglieder des Standes der Ritterschaft, der Städte und der Land=Gemeinden werden provinzenweise, unter Vortritt ihrer Mar \chälle, durch den Geheimen Ober-Regierungs-Rath von Massow und den Geheimen Regierungs-Rath, Freihern von Schleinib, in den Weißen Saal zu den für fie zu den Landtags-Sißungen be= stimmten Pläßen N: Die Marschälle stellen sich dem Throne gegenüber vor den Sibßen ihrer Provinzen auf.

Demnächst treten die Mitglieder des Herrenstandes, unter glei- her Führung, in den Weißen Saal und nehmen die für sie bestimm- ten Plätze ein.

Sodann begeben \sich die Staatä-Minister in den Weißen Saal und treten zur linken Seite des Thkons.

D

Für Jhre Majestät die Königin nud für Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen, so wie für die Gefolge Allerhöchst und Höchstderselben, sind die oberen Hallen im Weißen Saale eingerichtet.

G 0;

Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preußen und Jhre Königliche Hoheiten die großjährigen Prinzen des Königlichen Hauses haben sich in den Kammern Königs Friedrih T. Majestät versammelt ; die Gefolge Höchstderselben in der davorliegenden boisirten Kammer.

r

E,

Für die minderjährigen Prinzen und Prinzessinnen des Königli= chen Hauses, Königliche Hoheiten, mit Höchstihrer Begleitungz für Seine Königliche Hoheit den Prinzen August von Württem-= berg, für Jhre Hoheiten die Herzoge Wilhelm von Mecklen- burg-Schwerin und Georg von Medcklenburg=-Streliß, für die Prinzen Woldemar zu Schleswig=Holstein und Jo= hann zu Shleswig-Hol stein-Glücksburg Durchlauchten, für Jhre Durchlaucht die Herzogin von Sagan=Talleyrand und für die Gräfin von Kielmannsegge, geb. Freyin von Stein, o wie vom Corps diplomatique für die Chefs der Missionen und resp, deren einstweilige Stellvertreter, sind in den oberen Hallen im Weißen Saale die Sibe reservirt, welche durch den als Ceremonien- meister fungirenden Kammerherrn, Geheimen Legations-Rath Frei- herrn von Schleiniß, werden näher bezeichnet werden.

Der Zugang zu diesen Hallen ist von dem Schloß - Portale Nr. 4 aus,

g. 8,

Nachdem die Versammlung im Weißen Saale geordnet is, macht Sr. Majestät dem Könige der für den Vereinigten Landtag Allerhöchst bestellte Kommissarius, Staats-Minister des Jnnern von Bodelschwingh, darüber Meldung.

Allerhöchstdieselben erheben Sich, unter Vortritt der Hof-Chargen, gefolgt von den General- und Flügél=Adjutanten und dem Geheimen Kabinets - Rathe, nah dem Rittersaale, in welchen inzwischen Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen und die anderen groß= jährigèn Prinzen des Königlichen Hauses, Königl. Hoheiten , einge= treten find.

Sobald Se. Majestät in dem Rittersaale angelangt sind, seßt sich der Zug nah dem Weißen Saale in folgender Ordnung in Bewegung :

der Hof-Marschall Graf Keller; die Hof-Chargen (die nah dem Patente jüngsten voran) z der Ober - Marschall, Staats - Minister Freiherr von Werther, mit dem Ober-Marschallstabe ; die Reichs -Jusignien: unmittelbar vor Seiner Majestät dem Könige das Reichs - Panier, getragen von dem General der Jufanterie, Kriegs-Minister von Boyen, begleitet von den Generalen à la Suite von Below und von Forstnerz rechts des Paniers die Krone, getragen von dem General der Jufanterie, General- Adjutanten Freiherrn von dem Knesebedck; dicht davor der Reichsapfel, getragen von dem General der Infanterie, von Krausenedck;z links des Paniers

das Scepter, getragen von dem General der Jnfanterie, Frei=

herrn von Müffling, und vor demselben

das Reichsshwert, getragen von dem General der Junfanterie,

General-Adjutanten von Nahmer.

(Die zwei Garde-du-Corps-Offiziere zur Eskorte der Reihs-Ju= signien seitwärts derselben). Seine Majestät der König, Ihre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und die an- deren Prinzen des Königlichen Hauses; die General =- und Flügel = Adjutanten und der Geheime Kabinets=

Rath Sr. Majestät des Königs, und die Hofstaaten des Prin-

zen von Preußen und der anderen Prinzen Königliche Ho=

heiten. G: 9.

Bei dem Eintritt Seiner Majestät des Königs in den Weißen Saal hat sih die Versammlung von ihren Sibßen erhoben. Seine Majestät nehmen auf dem Throne Plaß.

Jhre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und die an-= deren Prinzen des Königlichen Hauses treten zur Rechten des Thrones. Der General der Jnfanterie, Kriegs - Minister von Boyen, hat \sih zuvor mit dem Reichs =- Panier rets, der General der Jn= Janterie, von Naßmer, mit dem Reichs\hwerte links hinter die Thron-Tabourets gestellt; der General der Jufanterie, Freiherr von dem Knesebeck, hat die Krone auf das rehts dem Thronsessel zunächst stehende Tabouret, der General der Jufanterie, Fretherr von Müffling, das Scepter auf das links stehende Tabouret und der General der Jufanterie, von Krauseneck, den Reichsapfel auf das andere rets stehende Tabouret gelegt, und haben sih auf die nächstfolgende Thronstufe, den Reichs-Jnsignien zur Seite, gestellt. Der Königliche Landtags -Kommissarius, Staats = Minister von Bodelschwingh, is an die linke Seite des Thrones neben die untere Stufe getreten, die Hof =Chargen haben sich zu Seiten des Thrones hinter die Prinzen Königl. Hoheiten und resp. zu den Staats-Ministern und die General-Majors von Below und von Forstner rechts neben die untere Thronstuse in Nähe des Reichs= Paniers gestellt; die beiden Esforte= Offiziere sind zu Seiten des Thrones zurückgetreten; die General = und Flügel = Adjutanten, der Geheime Kabinets -Rath, so wie die Gefolge der Prinzen Königl. Hoheiten, behalten in dem zwischen dem Eingange und den Siben der Mitglieder des Herrenstandes e! gelassenen Raume Plat.

Nach beendigter Thronrede übergeben Seine Majestät der König den Marschällen, welchen Allerhöchstdieselben den Vorsiß in den Versammlungen zu übertragen beschlossen haben, die Marschall= stäbe als Zeichen ihrer Würde, worauf der Staats = Minister von Bodelschwingh auf Allerhöchsten Befehl den Vereinigten Landtag für eröffnet erklärt. :

C. 41,

Demnächst erheben Sih Seine Majestät der König vom Throne und begeben Sich im Zuge in der oben gedachten Folge nach dem Rittersaale und in Allerhöchstihre Appartements zurü.

G 12

Mit Ausführung der vorstehenden Anordnungen is von Seiner Majestät dem Könige der Hofmarschall Graf Keller beauftragt worden.

Berlin, den 6. April 1847.

Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial = Befehl,

von Bodelschwingh.

Die Einladung zu der Feierlichkeit erfolgt durch Uebersendung des Programms,

Ne glement über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. verordnen über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage, auf den Antrag Unseres Staats=Ministeriums, was folgt: C1 4, Form der Eröffnung und Schließung des Vereinigten Landtages. Der Vereinigte Landtag wird von Uns in Person oder durch den von Uns zu ernennenden Kommissarius eröffnet und geschlossen. Der Eröffnung geht eine gottesdienstlihe Feier vorber. V Stellung des Königlichen Kommissarius.

Unser Kommissarius is die Mittelsperson für alle Verhandlungen mit dem Vereinigten Landtage. Er übergiebt demselben Unsere Pro- positionen und alle sons von der Regierung ausgehende Mittheilun- gen und empfängt dessen Erklärungen, Gutachten und Eingaben aller Art. An ihn hat der Vereinigte Landtag sich wegen jeder Auskunft, so wie wegen der Materialien, deren er bedarf, zu wenden.

R 8, s l. Geschäftsgang in den Fällen der gemeinschaftlichen Berathung sämmt- liher Stände. i

Ueber den Geschäftsgang für diejenigen Fälle, m welchen nach g. 14 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages die beiden Versammlungen des Herrenstandes und di übrigen Stände die künftig die Namen „Kurie der, G O und Herren“ oder „Herrenkurie“/ und „Kurie der wr mis l âdte und Landgemeinden“ oder „Kurie der drei Stände“ führen sollen, zu ge- meinschaftlicher Berathung und D O ri R wer= den nadstehende (§8. 4—24) Vorschriften erthe! t.

s. 4. Stellung des Marschalls. Dem Marschall der Herrenkurie, welchem in den im g. 3 er-

wähnten Fällen die Geschäfts - Leitung und der - Vorsiß zusteht, wer=