1847 / 103 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

theilung desselben für die Verwaltung der Steuern zugleih umfaßt, ist zwar um 12,628 Rihlr. erhöht worden. Es hat dies aber, wie es mit der Ausgabe-Erhöhung für diese Verwaltungen von fast glei- hem Betrage in dem Etat für 1844 auch der Fall war, größten- theils in Uebertragungen von den Etats anderer Behörden seinen Hrund, dergestalt, daß ohne dergleihen Veränderungen si hier in Folge der Erledigung von Aussterbe-Besoldungen eine Ersparniß er- geben würde.

B. Abtheilung des Finanz - Ministeriums für Handel, Ge- werbe und Bauwesen. ;

Die Mehr-Ausgabe dieser Verwaltung im Gesammtbetrage von 769,061 Rthlr. wird wiederum, wie es bereits mit der Etats-Erhö- hung des Jahres 1844 der Fall war, hauptsächlich durch den Eisen- bahn-Fonds herbeigeführt, welcher sih gegen 1844 um 674,420 Rthlr, erhöht hat. Ueber diesen Fonds is bereits in den Erläuterungen zu dem Haupt-Finanz-Etat für 1844 bemerkt, daß zur Beförderung von Eisenbahnbauten zuerst für das Jahr 1813 die Summe von 500,000 Rthlr. bewilligt und zugleich bestimmt worden 1st, daß dieselbe jähr- lih um denjenigen Betrag verstärkt werden soll, um welchen das etatsmáßige Einkommen aus dem Salzmonopol gegen den Voranschlag für 1843 anwahsen wird. Diese Mehr=Einnahme, welche nah dem Etat füt 1844. ck06 E S eis d 50 c DO 28,300 Rthylr. betrug, is nah den Etats für 1845, 1846 und 1847 Las allinälig bis Wf... +0 o d ooeer o ceececrer erer sre 705,200 » mithin gegen 1844 um... erre 076,900 Rihlr. gestiegen. Von diesem Zuwachs sind jedoch 4. 2,480 ») abzuseßen, welhe in Remunerationen bestehen, die für einige im Bereich der Cisenbahn-Verwaltung be= schäftigte Beamte bis zum Jahre 1844 aus allge= meinen Staats- Fonds erfolgten und späterhin aus dem Eisenbahn-=- Fonds gedeckt worden sind. Nach Abzug dieses Betrages stellt sih die Erhöhung des Eisenbahn- Fonds auf die oben angegebene Summe O E L E Ie A T 674,420 Rthlr.

Die übrigen Etats-Erhöhungen dieser Verwal tung sind folgende :

a) für die Central - Behörde 2900 Rthlr. oder nah Anrechnung verschiedener Ersparnisse von

1500 Rthlx. unter Berücksichtigung der Pen

o regi 1000.» ein im Verhältniß zu der Zunahme der Ge schäfte geringfügiger Betrag z

c) an Besoldungen und Fuhrkosten der Beamten l D D Lde 45,598 » (hierunter für neu kreirte Stellen 2 Bau- räthe, 6 Bau=Juspektoren 8700 Rthlr,, zu

Diäten für Landbau 9000 Rthlr.) zux Unterhaltung der Wasser- und anderer Bauwerke, namentlich zur Erhöhung der Waf serbau= Fonds der Regierungsbezirke Breslau, Liegniß, Oppeln, Frankfurt, Koblenz und Trier und Zuschuß=Erhöhung für die Schiffbrücke in O a ee Ce ea dae Us e) zur Unterhaltung der Bezirksstraßen auf dem linken Rhein = Ufer in Folge der höheren Ein NODIRG N SPIeleIVEN Ingen 3,014 5

- Inspektoren bei Reisen

E

C. Chausseebauwesen.

Vom Jahre 1846 ab i} der Fonds zum Neu bau von Chausseen auf Befehl Sr. Majestät des R E 00.000 » erhöht worden.

Außerdem hat die Zunahme der chaussirten Staatsstraßen, welche seit dem Jahre 1844 119 Meilen beträgt, so daß statt der nah dem Etat für 1844 vorhandenen 1384 jeßt 1503 Meilen chaussirt sind, die Anstellung von neuen Wegebau - Beamten (zwei Wegebau = Inspektoren, 10 Wegebaumeister ), Deren DMEIDIOUNG neb Neisefosten ie beträgt, nöthig gemacht, und da auf die Unterhal tung jeder caussirten Meile im Durchschnitt 1125 Rthlr. gerechnet werden, eine Erhöhung des Fonds aur Unterhalling: der Chausseen um a 193/,8/0. » herbeigeführt, wona ih der gesammte Mehr-Auf- E wand für diese Verwaltung auf die im Etat ausge= O G 643,526 Rthlr. herausstellt, nachdem die früher hier zum Ansaß gekommenen Kosten zur Verzinsung und Abbürdung der zum Chausseebau aufgenommenen Kapitalien bei Nr. Ir. 5 ihre Stelle gefunden haben. Es is hierbei noch zu bemerken, daß der Ansaß für Chaussee - Unterhaltungskosten von 1125 Rthlr. für die Meile sich schon seit längerer Zeit als un zureichend erwiesen hat, Es haben daher der Bau = Verwaltung für Unterhaltung der Kunststraßen seit Jahren außerordentlich (durch den sogenaunten Extraordingrien - Etat) beträchtliche Zuschüsse überwiesen werden müssen, welche. betragen haben : ; :

im Jahre 1844 E Ia drei 100,000 Rthlr,

im Zahre 1845 (für 1412 Meilen) etwa 161,000 »

im Zahre 1846 (für 14664 Meilen) » 483,312% »

s Mr 1847 (für 1503 Meilen) » 400,000 » id, epartement des Staats\haßes und Münz-

Die Mehr-Ausgabe von 10,484 N “c Th of in 4 “bli ay Un li: nbi Ne (B nd adi

9) Von den im lr A844 anfazcn E tral-Behörden ist O He E csgesührten übrigen Cen-

' ie durch Allerhöchste Ordre vom 19,

9.651 »

474

Juli 1844 (G. S. S. 295) aufgehobene Staats - Buchhalterei mit ihrem damaligen Etats - Quantum von 28,219 Rthlr. ausgeschieden. Indeß is dadur für jeßt nur eine geringe Ersparniß eingetreten, da der größte Theil jener Summe auf andere Etats hat übertragen werden müssen. Neu hinzugetreten is das durch die Verordnung vom 7. Juni 1844 (G. S. S. 148) neu geschaffene Handelsamt mit einem Kosten= Aufwande von 24,579 Rthir. und das in dem Etat für 1844 unter einer besonderen Nummer aufgeführte Departement für die Haupt- und Landgestüte, dessen bisheriger Zushußbedarf von 173,306 Rthlr. sich hauptsächlih dadurch um 1044 Rtblr. erhöht, daß von den bis- her ganz aus den Fonds des Ober-Marstall-Amtes bestrittenen Be- soldungen des Chefs und eines Beamten des Departements ein ver- Ema N Theil auf allgemeine Staats-Fonds übernommen wor- en ist. ___ Die Veränderungen bei den übrigen Central - Behörden ergeben eine Ersparniß, indem zwar bei der 2ten Abtheilung des Civil-Kabi- nets die Besoldung einer neuen Subalternstelle mit. 995 Rthlr. bei dem Staats- und Kabinets - Archive die Remu-

neration für einen Hülfsarbeiter mit... A

und bei dem Staats=Sekretariat eine Mehr-Ausgabe

für -Bllregubedurne Lon... a ci S E 42. »

so wie außerdem noch 3 kleine Posten von zusammen = 1,/03- Riblr.

zugegangen, dagegen bei der Ober-Rehnungs-Kammer 41,576 »

Aussterbe-Besoldungen heimgefallen und bei dem Etat für das Staats-Ministerium und die erste Abtheilung des Civil-Kabinets durch Personal-Veränderungen. 9,004 » = 410,580 Rthlr. in Abgang gekommen sind. / 10) Die Ausgabe für die Ober-Präsidien und Regierun-

gen, welwe nam: den Stab für 1844, 8 1,699,000 Rthlr. Und na den Etat ri a 0, 4/044159. » Detrid UND 1B E, A E E E Cle beträat, it Mer L T 45/1995 Mtolr, in die Höhe gegangen, während die Mehr-Ausgabe

des Jahres 1844 gegen 1841 sich uur auf... S489 » belief. Es hat dies darin seinen Grund, daß wegen der im Laufe

der Jahre eingetretenen Zunahme der administrativen Geschäfte eine Vermehrung der durch die Normal - Besoldungs =- Etats des Jahres 1825 bestimmten Zahl von Rathsstellen eine Verstärkung des Fonds zu Remunerationen für Regierungs - Assessoren, \o wie desjenigen zu Diäten, Fuhrkosten und Bürcaubedürfnissen nöthig geworden, und daß außerdem nicht zu umgehen gewesen i, zur Beseitigung einiger Ungleichheiten der Normal-Etats in den Besoldungssäben, so wie zu einer, wenn auhch nur geringen Verbesserung der Subalternen die Mittel zu gewähren. Jm Ganzen is zu diesen verschiedenen Zwek- fen cine Summe von etwa 70,000 Rthlr. ausgeseßt, darauf und auf einige kleinere Bewilligungen aber der Betrag verschiedener Erspar- nisse, namentlih an Aussterbe - Besoldungen, angerechnet worden, so daß die Mehr-Ausgabe, wie oben angegeben, 45,199 Rthlr. beträgt. IV. Die Ausgabe zu Pensionen und ähnlichen persönlichen

Bewilligungen war in den vorigen Etats nur unter 2 Haupt - Num mern aufgeführt. Jn dem gegenwärtigen Etat ist diese Ausgabe, um die Zwecke, für welche sie bestimmt i}, ersichtlih zu machen, in ihre verschiedenen Arten zerlegt worden. Es bleibt danach noch Fol gendes zu bemerken :

zu 1, a) Da der zu Pensionen für emeritirte Staatsdiener, welche nach dem Pensions - Reglement vom 30. April 1825 auf ein RNuhegehalt Ansp:uch haben, bestimmte Fonds von 800,000 Ntblr. sich längst als unzureichend erwiesen hatte, sv wurde eine Erhöhung desselben auf 1,000,000 Rthlr., also ein Zuschuß Lon... -, Geo dde 200,000 Rthlr. erforderlich.

Wiewohl Wittwen und Kinder verstorbener

Civil - Staatsdiener auf eine Unterstüßung

von Seiten des Staats keinen geseßlichen

Anspruch haben, so kommen doch der Fälle

nur zu viele vor, wo die Umstände es mo-

tiviren, diesen Hinterbliebenen eine Beihülfe

aus öffentlichen Mitteln zu gewähren. Hier=

für is der shon nach dem Etat für 1844

bestimmte Fonds von 70,000 Rthlr. be-

stimmt.

Jn Rücksicht der Geistlihen und Lehrer,

auf welche das Pensions - Reglement vom 30. April 1825 keine Anwendung sindet, ist das Pensionswesen der Lehrer an den höheren Unterrichts -= Anstalten durch die Verordnung vom 28, Mai 1846 (G. S. S. 214) geseblih geregelt. Für die Pen- sionirung der Elementar -= Schullehrer wird in den einzelnen Schulordnungen Fürsorge getroffen werden, wie es in der für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 (G. S. von 1846 S. 1) bereits geschehen ist. Für die Geistlichen aber sind zur Zeit nur die nicht überall ausreihenden Vor- schriften der Landesgeseße über Emeritirung der Pfarrer vorhanden (§§. 528, 529 IT. 11 A. L. R.). Es sind daher die Ansprüche an den hier aufgeführten, {hon vor län- gerer Zeit ausgeseßten Fonds größer, als seine Mittel. 1. d) Dieser zu unabweislihen Gnaden-Bewilli=

gungen: bestimmte Fonds is, um ihn mit

jus. . _— -_

im - Mat

den Anforderungen mehr ins Gleiche zu seßen, seit dem Jahre 1844 von 25,000 Rthlr. auf 50,000 Rthlr. erhöht, also um verstärkt worden. 1. e) Unter diesem Betrage sind enthalten : zu Pathengeschenken für dürftige Aeltern bei der Geburt cines 7ten Sohnes 27,600 Rthlr., ein dem Ministerium des Junnern zur Disposition stehender Unterstützungs= Fonds von 1000 Rthlr., ein früher bei dem Extraordinarium zur Soll - Ausgabe gestandener Fonds besonders zur Unter= stüßung armer Beamten und ihrer Wittwen aus dem Ressort der Finanz=-Verwaltung . für Beamten-Wittwen, welche zwar bei der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs=-Anstalt eingekauft sind, aber erst ein Jahr nach dem Tode des Mannes in den Genuß der ihnen versicherten Pension gelangen, früher nur 5000 Rthlr., gegenwärtig aber (weil dieser Fonds erfahrungsmäßig durchaus un zureihend war) durch eine Verstärkung von 23,000 Rthlr. S Es sind also der Ausgabe zu Pensionen

und Unterstüßungen hinzugetreten. 245,000 Rthlr,

Davon sind aber abzurehnuen die 1m Etat für 1844

unter den Pensionen aufgeführten, jeßt oben (unter

Tit. IIT. Nr. 2 lit. i.) in Ausgabe gestellten 36,807 Rthlr.

und ein bei den Pensionen der Land=

Gendarmerie ersparter kleiner Betrag

2000. p

18,000

e

an Gold=Aglo von. ferde es 60 36927 » bleibt Mobr Aga. o aao tai ene Harte de 208,073 Rtblr.

Die im Etat folgenden Nummern 2 und 3 sind in dem Etat sür 1844 unter einer Nummer (Tit. [I. Nr. 2) aufgeführt. Da aber zwischen dem sogenannten Pensions Auss\terbe-Fonds (jeßt Nr. 2) und den anderen (sub Nr. 3) aufgeführten Zahlungen, als: Leibren ten, die aus besonderer Veranlassung gewährt werden, Gehältern und Gehaltszuschüssen, welche wegen eines vorübergehenden Bedürfnisses extraordinair gedeckt werden müssen, und den meistens vor längerer Zeit bewilligten sogenannten Wartegeldern ein innerer Unterschied stattfindet: so is vorgezogen, diese beiden Arten von Ausgaben be- sonders aufzuführen. Bei beiden zusammen is durch Heimfälle cine Ersparniß vol C ade 76,663 Rthlr, eingetreten, welche mit der vorgedachten Mehr-Aus- gabe O aae aaa) Mee Me ae rata o e s 8 balancirt, den gesammten Mehr-Aufwand bei diesem , Titel Uf, E O O See 131,410 Rthlr. reduzirt.

V. Bei dem letzten Etats - Titel Jnsgemein ist im Ganzen die Anordnung des Etats für 1844 befolgt. Jn Betreff der einzelnen hier angeseßten Fonds finden aber mehrfache Abwei chungen statt. Es sind ganz abgeseßt folgende Ausgaben : .

zur Deckung des Verlustes bei Umprägung nicht mehr vollhaltiger Münzen, weil dazu für jeßt noch ein Bestand aus den Vorjahren VOLDANDEN E. eet i L ee - «... 400,000 Rthlr. die zu wohlthätigen Zwecken bestimmt gewesenen, aus erblosen Verlassenschaften aufkommenden. die zur Deckung des Ausfalles an Post-Revenüen wegen der Porto: Ermäßigung angeseßt gewesenen . Dagegen neu hinzugekommen : E eine hauptsächlih zu Bau = Unterstüßungen bestimmte Verstärkung des Allerhöchsten Dispositions - Fonds, über welchen leßteren in den Erläuterungen zu dem Etat für 1544 das Nähere gesagt is, von 100,000 Rthlr.

2080/0 »

16,000 »

GUO.000 »

ein mit Rücksicht auf den hohen Preis des Brod und Futterkorns ausgeseßter Reserve - Fonds zur Deckung des Mehrbedarfs beim Natural - Verpfle qunas = Fonds ver Ae O 02/00 »

Der Etat schließt in der Ausgabe ab mit. Nach dem Etat für 1844 be- trug die Ausgabe oder nah Hinzurechnung der

64,033,697 Rthlr,

57,677,194 Rihlr.

Gerichts\porteln von... 3/707, 295..» A U 61,384,449 » Mithin (f Mehr=Ausgäbe es 2,649,248 Rthlr.

Der reine Ueberschuß, welcher für alle außerordentlichen Be- dürfnisse, namentlich zu Unterstüßungen bei Landes-Kalamitäten, be- stimmt is und nah dem Etat für 1841 786,000 Rthlr., nah dem E 1,462,000 Rthlr. betrug, hat sich nach dem vorliegenden Etat auf. 360,000 » E 1,102,000 Rthlr. vermindert, was unter anderen in der Verstärkung des Fonds zur Natural-Verpflegung der Armee und sonstigen Ausgabe-Erhöhungen seinen Grund hat.

Berlin, den 27. März 1847. Der Finanz - Minister.

von Düesberg.

25,000 Rthtr.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für { Iahr. 4 Rthlr. - # Iahr. S -Blhle. «1 Jer. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen UÜummern wird der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

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auf dieses Slatt an, für i z Ï y die Expedition der ale Dae 2 Zeitung: § Behren-Straße Ür. 57. Y Insertions-Gebühr für den ; j + Raum ciner Zeile des Allg. è Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Das Nedactions- und Expeditions - Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegeuwärtig Behren-Straße Nr. 57.

BEDOA T P 1 U E

Ih alt

Amtlicher Theil,

Deutsche Bundesstaaten, Königreich Bavern. Ernennung. Armee-Befchl. Königreich Sachsen. Rede des Präsidenten des Kriminal-Senats an den Prinzen Albert. Großherzogthum Ba- den, Maßregeln zur Abhülfe des Nothstandes. :

Frankreich, Paris. Deputirten - Kammer, Die Kommission über das Budget des Ministeriums des Jnnern. Amendements zu dem Geseß-Entwurf über die Banknoten. Spanien und Frankreich. Di-

plomatische Verhandlungen mit Rußland und Oesterreich. Graf Mont- guvon +. Graf Duchatel über die geheimen Fonds. Kraukheit Bugeaud's. Vermischtes. Schreiben aus Paris, (Verhandlungen beider Kammern.) i j s Großbritanien und Jrland. London, Widerlegung der Nachricht von der Einschiffung einer Truppen- Abtheilung nah Portugal. Jr ländische Schuldverhältuisse. Erhöhung des Diskonto's der Bank Lon England. Katholiken in England, Schweiz. Ka nton Luzern, Kreisschreiben wegen Wiederherstellung der aargauer Klöster. : Spanien. Madrid. Die Presse über die Zurückberufung Olozaga's, Schreiben aus Madrid. (Ernennungen und Entlassungen.) : Serbien, Belgrad. Der Erbprinz +. :

Türkei. Konstantinopel. Die griechisch-türkische Differenz.

Handels- und Börfen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt- bericht.

Zur Literatur über die ständischen Geseze vom 3, Februar, Verein der

Kunstfreunde im preußischen Staate.

DBeilldadée,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Königl. bayerischen Kammerherrn und Legations=-Secretair, Fretherrn Pergl er von Perglas, den Rothen Adler-Orden drit= ter Klasse; so wie dem Musketier von Helldorf vom 18ten Jn= tanterie-Regiment die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen,

Jhre Majestät die Königin haben den Manufgktur- und Mode= Waaren = Händler Bel = Federhen zu Köln zu Allerhöchstihrem Hof=Lieferanten zu ernennen geruht.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl ist nach Genua zurück- gereijlt.

__ Dem A. Tischbein, technishen Dirigenten der Maschinen- ezabrik zu Buckau bei Magdeburg, is unter dem 10. April 1847 ein CEinsührungs-Patent aus einen parabolischen Centrifugal-Regulator in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen= seßung i anf sechs „Zahre, von jenem Tage an gerechnèt, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. ;

Angekommen: Se. Durchlauht der Erbprinz Georg zu Sachsen=Meiningen, von Meiningen. E j

Se, Durchlaucht der Zur Heinri LXNXIV., ¡u Reuß- Schleiz=Köstriß, von Jänkendorf.

Der General = Major und Commandeur der 1sten Garde - Land- wehr-Brigade, von Gerlach, aus der Priegniß.

Berlin, den 12. April.

Heute Mittag 2 Uhr hatten sih die Mitglieder des Vereinigten Landtages in den Parade - Kammern des Königlichen Schlosses ver- sammelt, um Sr, Majestät dem Könige persönlich vorgestellt zu werden.

Die Prinzen Königl. Hoheiten hatten sih in der Rothen Kam- mer des Corps de logis Königs Friedrichs l. Majestät, die Mit- glieder der Herren=Kurie und der Hofstaat Sr, Majestät des Königs

in der kleinen Gallerie und in dem anstoßenden boisirten Zimmer, die Mitglieder der Kurie der drei Stände provinzenweise :

a) der Provinz Preußen in der folgenden Rothen Kammer;

b) der Provinzen Brandenburg und Pommern in der folgenden sogenannten Brandenburgischen Kammer;

c) der Provinzen Schlesien, Posen ‘und Sachsen in dem angrän- zenden Ritter - Saale;

d) der Provinz Westfalen in der sogenannten Schwarzen Adler

Kammer, und

e) der Provinz Rheinlande in der anschließenden Rothen Sammt-

Kammer versammelt.

Bald nach 2 Uhr erschienen Se. Majestät der König und wur= den Allerhöchstdenenselben durch den Kommissarius des Vereinigten Landtags, Geheimen Staats-Minister von Bodelshwingh, zu- nächst die Landtags-Marschälle und durch diese die Mitglieder der Kurien einzeln vorgestellt.

Bevor Se. Majestät Sih zu der folgenden Provinz wand ten, richteten Allerhöchstsie auch noch an die eben vorgestellten Pro- vinz - Mitglieder im Allgemeinen eine tief ergreifende Ansprache. Nachdem die Vorstellung beendigt war, begaben Sih Se. Maje stät mit den Prinzen Königlichen Hoheiten, den Geheimen Staats- Ministern, den sämmtlichen versammelten Landtags - Mitgliedern und den wemgen anderen Gästen, welhe die Räumlichkeit in der Zahl nur beschränkt zuließ, zur Tafel, die in der Bilder -Gallerie, in de- ren Seiten-Kammern und in den Kammern des Corps de logis der hochseligen Königin Elisabeth Majestät servixt war.

Während der Tafel geruhten Se. Majestät der König den Toast auf das theure Vaterland, den Vereinigten Landtag, unter Zufügung des herzlihen Wunsches seines segenreichen Wirkens, auszubringen, welcher Toast an allen Tafeln durch die an ihnen sißenden Geheimen Staats-Minister wiederholt und mit Jubel begrüßt wurde, und als hieranf der Landtags-Marschall, Fürst zu Solms-Hohen=Solme= Lich, und an den anderen Tafeln Landtags-Mitglieder der verschiede= nen Stände Sr. Majestät die Gefühle? innigen Dankes aussprachen, folgte ihren Worten aus allen Räumen* ein \challendes Lebehoch.

Nach aufgehobener Tafel traten Se. Majestät in den Ritter- Saal zurück, unterhielten Sich noch mit vielen der Gäste und ent- ließen erst nah 6 Uhr huldvoll die Versammlung.

BEerannt ma GUA A Jn Verbindung mit der Universität zu Bonn is auf dem der=

selben gehörigen Gute Poppelsdorf bei Bonn eine hbhere landwirth- \chaftlihe Lehranstalt nah dem weiter unten folgenden Plane errich tet und die Leitung derselben dem bisherigen Direktor der Königlich sächsischen land = unt forstwissenschaftlihen Akademie zu Tharant, Professor Dr. Schweitzer, anvertraut worden.

Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Unterricht mit dem diesjährigen Sommer - Semester begin nen soll,

Berlin, den 11. April 1847.

Der Minister des Junern. Im Auftrage : Manteuffel

P lan zur Errichtung einer landwirthschaftlihen Lehr-Anstalt in Poppelsdorf bei Bonn.

l wed oer Ana e

S. L

Die Anstalt soll

l) den mit einer hinreihenden wissenschaftlichen Vorbildung ver- sehenen und mit den Handgriffen ihres Gewerbes vertrauten jungen Landwirthen Gelegenheit geben, sich mit der eigentlichen Wissenschaft der Landwirthschaft, so wie mit den sogenannten Grund = und Hülfswissenschaften derselben, so weit befannt zu machen, wie es zu der rationellen und in allen Lagen und Ver- hältnissen erfolgreihen Bewirthschaftung eines Landgutes in der gegenwärtigen Zeit erforderli ift;

2) den die Staats =- und Rechtswissenschaften Studirenden, so wie Allen, für welche in ihrem künftigen Beruf einige Bekanntschaft mit den Grundsäßen eines rationellen Landwirthschafts-Betrie= bes von Nutzen sein kann, ohne daß sie deshalb selbst prak- tische Landwirthe sein wollen, die Gelegenheit darbieten, diese Grundsäße fennen zu lernen und von der praktischen Aus= übung des Gewerbes, so wie von der Ordnung und Leitung einer Wirthschaft, eine anschaulihe Vorstellung zu bekommen.

Sie soll demnach eben sowohl tüchtige Bewirthschafter grö= ßerer und fleinerer Güter, gleihviel ob Besißer oder Pächter oder blos Verwalter, bilden, als auch künftigen Verwaltungs= Beamten, denen in ihrer Stellung eine mehr als oberflächliche Kenntniß des landwirthschaftlichen Gewerbes nöthig i}, zu der=- felbzn verhelfen.

Ein eigentlich praktisher Unterricht in dem Gewerbe und eine Unterweisung in den zu seiner Ausübung nothwendi- gen Handgriffen wird dagegen auf der Anstalt nicht ertheilt werden.

II. Art und Gegenstände des Unterrichts.

C. 2,

Der zu ertheilende Unterricht besteht theils in wissenschaftlichen Vorträgen, die stets dem im vorigen § angedeuteten Zwecke ent- sprechen müssen, theils in den zu ihrem besseren Verständmß erforder= lichen praktischen Erläuterungen oder Nachweisungen.

A. Wissenschaftlihe Vorträge. S A

Die wissenschaftlichen Vorträge verbreiten sich nicht nur über das Fachwissen, sondern auch über die mit demselben in Verbindung stehenden Grund =, Hülfs - und Nebenwissenschaftenz; sie betreffen daher :

a) Die Landwirthschaft in ihrem ganzen Umfange als Haupt-

Wissenschaft, und zwar 1) die Lehre vom Ackerbau, gestüßt auf Bodenkunde und Pflanzen=Physiologie; sie zerfällt in einen allgemeinen und einen speziellen Theil. Jn jenem werden die Bodenkunde, die Düngung und die Bearbeitung des Bodens, die Saat, Pflege und Aerndte der landwirthschaftlihen Gewächse im Allgemeinen gelehrt; in dicsem wird eine genauere Anwei= sung zum zweckmäßigen Anbau jedes dieser Gewächse er= theilt; 2) die Lehre von der Viehzucht oder Thierproduction, die eben=- falls einen allgemeinen und speziellen Theil enthält. Im ersten wird von den verschiedenen Vieh -Racen, von der Paarung, Züchtung, Ernährung, Pflege und Mastung des Viehs im Allgemeinen; im zweiten von der Rind-, Schaaf-, Pferde-, Schweine=- 2c. Zucht im Besonderen gehandelt ; die landwirthschaftlihe Gewerbs - oder Betriebslehre, auch allgemeine Landwirthschaft genannt, welche allgemeine Re= geln für die landwirthschaftlichen Geschäfte giebt und sich über Zweck der Landwirthschaft, über Arbeit, Land und Kapital, über Kauf und Pacht der Landgüter, über die Wirthschafts - Systeme, über die Einrichtung und Leitung der Wirthschaft, über Taxation und Buchhaltung verbrei= tet. An diese Vorträge über die Landwirthschaft schließen sih diejenigen über Garten-, Obst- und Weinbau an. b) Grundwissenschaften ;

1) die Naturwissenschaften, namentlih Chemie und Phy- sik, Thier=, Pflanzen- und Steinkunde, immer in Bezie= hung .auf die Landwirthschaft oder so weit sie dem Land= wirth zu einem einsihtsvollen zweckmäßigen Betriebe seines Gewerbes von Wichtigkeit sind;

2) die mathematishen Wissenschaften, insbesondere angewandte Geometrie, Stereometrie, Statik, Hydrostatik und Maschiz nenlehre, verbunden mit Uebungen im Feldmessen, Nivelli= ren, Planzeichnen 2c.;

3) die Volkswirthschaftslehre, insoweit sie der landwirthschaft-

lihen Gewerbslehre zur sicheren Begründung dient. e Hülfswissenschaften;

--

D 1

i ) die landwirthschaftliche Technologie,

Zur Literatur über die \tändischen Gesetze vom s. Februar.

Dié UAUsgabe des (risten Vereinigten Landtags in Preußen, beleuchtet von Karl Biedermann. Nebst einer vergleihenden Zusammenstellung aller bisher erschienenen Schriften über die Verordnungen vom 3, Februar. Leipzig, Georg Wigand's Verlag, 1847.

i Unter diesem Titel is vor wenigen Tagen eine Schrift erschienen, die im Widerspruche mit denjenigen, welche, von derselben politischen Grund- Ansicht, wie der Verfasser, ausgehend, über die Verordnungen vom 3, Februar sich haben vernehmen lassen, für die Rechtsbeständigkeit dieser Verordnun- gen in die Schranken tritt und mit besonderer Gründlichkeit und Schärfe die Angriffe zurüshlägt, welche namentlich von einem vor- maligen preußischen Justiz - Beamten in einer von den verschiedensten Seiten her gemißbilligten Weise und, wie das Ober-Landesgericht zu Bres- lau bereits anerkannt hat, sogar unter Uebertretung der Strafgeseße, gegen jene Verordnungen gerichtet worden sind. Man wird dic Offenheit des Pont ore Biedermann, zugleich aber auch die völlige Unangreifbarkeit nee N e igen Unbefangener und ehrlicher Zusammenstellung wi derselbe, L cbtbate Geseven, anerkennen müssen, wenn man sieht, Gründe’ béi )tvarem Widerstreben, aber von dem Gewichte der „ründe überwunden, seine Beweisführung gegen die Zulässigkeit einer von

Verblendeten in Anregung gebrachten J L nation mit dem Gestänbni schliebiz itympetenz - Erilärüng voll Resig-

Es isst uns aufrichtig leid, daß wir durch alle di ;

1 ; 7 j e diese A - gen den liebsten Wünschen so Vieler und Bett ci herzu vat laue seren, zeitgemäßeren Repräsentation des preußischen oIF6, 6 bie tram wärtige ist, gleichsam den Boden untex den Füßen wegzicehen, auf den sie

so gern sich stüßen, auf dem sie so gern sich gesichert und berechtigt träu- men möchten.“

Als Staatsrechtskundiger beugt sich hiermit der Herr Professor Bieder- mann vor der Macht der Wahrheit, vor der Gewalt der Gründez jene Ne- signation und diese Ehrfurcht vor Recht und Gesey verlassen ihn aber, in- dem er als Rathgeber der Stände aufzutreten \sih berufen fühlt. Da er- liegt er den eigenen Wünschen, da vergißt er, daß er selbst den Boden weg- gezogen hat, auf den er sich zu stellen den Ständen zumuthet, da kennt er die Bande des Geseßes, womit er selbst gewisse Gelüste bändigte, nicht mehr. Er zerreißt diese Bande, zerschlägt das von ihm selbst in seine Würde wieder eingeseßte Gesey und meint mit dessen Trümmern und Scherben für die Stände den Boden bilden zu können, den er im Gesetze nicht finden konnte. Auch hierbei aber erkennen wir die Offenheit des Ver- fassers an, mit der er p. 292 seiner Schrift ohne Scheu die Stände zum Ungehorsam gegen das Gesey und gegen den Kö- niglichen Geber desselben aufruft, Solche Offenheit hat fast ein Recht darauf, daß man ihr die Jukonsequenz vergebe, andererseits aber auch ihr in gleih offener Weise erwiedere, es sei das s\chwerste Unrecht, die eigene wohlerwogene Ueberzeugung wissentlih der Parteitaktik zum Opfer zu bringen. Was aber sollen die Stände mit dem ihnen ge- gebenen Rath machen? Sie dürften lächeln, daß der Herr Professor Bie- dermann ihnen zumuthet, dem Gesetze, wie er selbst, bei dessen Prüfung die Ehre zu geben, aber, wenn es darauf ankömmt, es auszuführen, sich darüber hinauszusezen. L

Verein der Kunstfreunde im preußischen Staate.

Zur Jahres - Versammlung des Vereins der Kanstfreunde im preußi- schen Staate werden die geehrten Mitglieder des Vereins

auf den 5, Mai d, J., Vormittags 10 Uhr, im Vercins-Lokale, Unter den Linden Nr. 21, mit dem ganz ergebensten Bemerken eingeladen, daß in der Versammlung

1) der Jahresbericht erstattet,

2) cine neue Wahl des Vorstandes und Ausschusses nach Maßgabe des §, 27 des revidirten und von Sr. Majestät dem Könige unter dem 6, Februar d. J. Allerhöch bestätigten Statuts veranlaßt,

3) der Entwurf zum Reglement der nach §. 4 des Statuts zu gründen- den Vercins-Kunstsammlung zur Genehmigung vorgelegk, ;

4) über die Vertheilung der Prämien aus der von Sevdlih schen Stiftung beschlossen, und

9) tie Verloosung der im E Ja Kunstwerke bewirkt werden soll. r ; t

Bis 8 Tage vor dem Termine, also bis zum 27. April c, ist der Beitritt Os, Fin ablung der rüdckständigen Beiträge der älteren neuer Mitglieder und die Einzahlung h ait

fes z ¿2 A cldet und dic Bcityeäge pro 1846 —47

zulässigz wer sih bis dahin nicht gem , ht Theil nehm d di zahlt, fann an der Verloosung der Kunstwerke nit L ns YIe Vercinsgabec pro 1846—47 nicht empfangen,

í 5. Mär 1847. S j j R O ias der Kunstfreunde im preußishen Staate,

von Viebahn Schweder. Sachse. Keibel,

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M ¿it . Jm Feuilleton Nr. 102 der Allg. Preuß. Zt S U S138 v, o, lies: siechten statt „siegten““, Ztg

hre für den Verein erworbenen

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