1847 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

2) Thierheilkunde,

3) landwirths{haftliche Baukunst,

4) Landwirthschaftsreht,

5) Geschichte und Statistik der Landwirthschaft.

B, Praktische Erläuterungen. 6.4, : s

Die praktishen Erläuterungen und Uebungen fn Bezug auf Landwirthschaft werden nur darin bestehen, daß die Akademiter das im Hörsaal Vorgetragene au so viel wie mögli in der Ausfüh- rung zu sehen bekommen, sobald es von dem Gewöhnlichen und Be- fannten abweicht, und daß sie Gelegenheit erhalten, an einzelnen wih- tigen landwirthschaftlichen Beschäftigungen Theil zu nehmen, in frü= her gelernten Handgriffen sich zu üben, das richtige Verfahren bei Anstellung vergleihender Versuche kennen zu lernen und mit gut ge= führten Wirthfchaften, so wie mit den verschiedenen Betriebs = Arten, bekannt zu werden. e ; y

Zu diesen praktischen Erläuterungen und Uebungen dienen die mit der Anstalt verbundene Wirthschaft in Poppelsdorf und Exkur= sionen, die von Zeit zu Zeit in die Umgegend und während der Ferien auch in entferntere Gegenden zu unternehmen sind. Ueberhaupt wird es der Anstalt an keinem Hülfsmittel fehlen, das den theoretischen und praktischen Unterricht fruchtbar machen und beleben fann;z dazu gehören der botanishe Garten, das zoologishe Museum, die Mine- ralien - Sammlung, das chemische Laboratorium, das physikalische und das technologishe Kabinet der Universität in Bonn, ferner eine land=- wirth\chaftlihe Modell-Sammlung, eine Bibliothek u. #. w.

Die praktischen Uebungen, welche der Unterricht in der Chemie, der Feldmeßkunst und der Thierheilkunde erfordert, werden von den betreffenden Lehrern unter Benutzung der hierzu nöthigen Hülfsmittel den Zwecken der Anstalt gemäß eingerichtet und geleitet werden.

D Dauer des Lehrkursus. .

Die Vorträge umfassen einen zweijährigen Lehrkursus in vier Semestern, welche hinsichtlih ihres Anfangs, ihrer Dauer und ihres Schlusses ganz mit denen an der Universität in Bonn zusammenfallen.

6. 6; S pezieller Lehrplan.

Der spezielle Lehrplan, welcher die für jeden neuen Jahrgang getroffenen näheren Bestimmungen hinsichtlich der Vertheilung und Reihenfolge der wöchentlihen Sectionen und eine übersihtliche Zu jammenstellung der den einzelnen Vorlesungen gewidmeten Tagesstun- den enthält, wird jedesmal zu Ostern für zwei Halbjahre von dem Direktor der Anstalt mit Zuziehung der übrigen Lehrer entworfen und, nachdem er von dem Kuratorium derselben (§. 17) bestätigt worden, bekannt gemacht.

[IV. Aufnahme der auf der Anstalt Studirenden und nähere Bestimmungen für ihx Studium. : g. 10. Aufnahme der auf der Anstalt Studirenden. Diejenigen, welche die landwirthschaftlihe Lehranstalt zu ihrer Ausbildung benußen und sich auf selbiger förmlich aufnehmen lassen wollen, sind, wie bereits im §. 1 angedeutet worden, /

1) theils solche, die sich daselbs zu tüchtigen theoretischen und praftishen Landwirthen auszubilden beabsichtigen; :

2) theils folche, die sich den Studien der Rechtskunde und Kame ral - Wissenschaften auf der Universität widmen und daneben oder nah deren Vollendung noch mit dem landwirthschaftlichen Gewerbe in allen seinen Verzweigungen sich genau bekannt ma- chen wollen, um späterhin in das Verwaltungsfach mit desto sicherer Aussicht auf Erfolg eintreten zu könneuz

3) oder endlich solche, die schon früher einem auderen Berufe obgelegen haben und sich nunmehr der Landwirthschaft widmen wollen,

Die Aufuahme-Bedingungen für diese drei Klassen sind verschie= den, und es is in dieser Hinsicht Folgendes festgeseßt: :

a) Sämmtliche an der Anstalt Aufzunehmende müssen sih, ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf oben angegebene Zwee bei der Universität in Bonn immatrikuliren und bei der dortigen philosophischen Fakultät insfkribiren lassen, um dadurch in die vollen Rechte der eigentlichen Studirenden zu treten. Die Auf nahme kann, wie an der Universität, bei dem Beginne jeden Semesters stattfinden.

b) Zum Behuf dieser Jumatriculation is es niht nothwendig,

daß diejenigen Juländer, welche der ersten Klasse angehören, d. h, diejenigen, welhe ohne Ansprüche auf Staatsdienste der- einst die Landwirthschaft oder ein anderes gewerblihes Ge äft betreiben wollen, vor dem Besuch der Anstalt ein vor- riftmäßiges Zeugniß der Reife zu den Universitäts-Studieu eibringen, Dagegen müssen ste sich zu Protokoll verpflichten, daß sie auf ihre solchergestalt erlangte Zulassung zur Univer- ität einen Anspruch guf Anstellung im gelehrten, Staats- oder

Kirchendienst nicht begründen wollen. d va „dieser Maßgabe ist zu ihrer Aufnahme nur nöthig, Se I Haller tedigendes Zeugniß über ihr bisheriges sittli= df Direkt en, \o wie den Receptionsschein und ein Zeugniß recrors der Anstalt beibringen, welches aussagt, daß er

Mufacbae ae Kenntnisse für hinreichend vorbereitet zur

Um dem Direktor die Ausstellung eines solhen Zeugnisses

zu erleichtern, auch wo Í D, von Seiten tiner dazn L odne vorher vorgenommene Prüfung lih zu machen, wird bemerkt nien Prüfungs-Kommission mög- die Anstalt für reif erachtet an O zur Aufnahme in niht aus der ersten Kla} „roen sollen, die, ob sie gleich An b L / N ) eines Gymnasiums =- tsmäßigen « Zeugni ¿mnasiums mit dem vor= rif igen «Zeugnisse zu den Universit ; E d doh dur das Zeugniß, ee, ats-Studien entlassen werden, rch das Zeugniß eines Gymnasial-Direktors nachweisen, daß sie zum Eintritt in die êríls O tors Gymnasiums für fähig anzusehen seien. Auch dn eines welche von einer zu Entlassungs-Prüfungen berechti E Cb ren Bürger- oder Realschule mit dem vorschrift »uigten höhe-

nisse der Reife abgegangen sind, sollen ohue Wiederioue A

ung für reif zur Aufnahme in die landwirb\{chaft{;

Grell erahtet werden. / bschaftlihe Cehr- Ueberdies wird in Bezug auf diese Klasse von Akademikern welhe sich zu eigentlichen Landwirthen ausbilden wollen, sehr ewünscht, daß fie vor der Aufnahme auf der Anstalt mit der raxis ihres Gewerbes sich vertraut gemacht haben und sich hierüber durch Zeugniß ausweisen können.

c) Dagegen müssen die zur zweiten Klasse der Akademiker gehö- rigen Jnländer behufs threr Jmmatriculation außer dem Re= ceptions\{hein des Direktors der Anstalt auch noch das vor= FNOLUMRge Zeugniß der Reife zu den Universitäts-Studien eibringen.

d) Die Akademiker der dritten Klasse endlich, in welhe auch alle Ausländer mitbegriffen sind, die auf diesseitige Staatsdienste feinen ae machen, msen darüber die oben unter lit. b. gedachte Erklärung zu } ehins oll abgeben und haben ebenfalls die daselbst genannten Zeugnisse beizubringen, doch ist in leß=-

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terer Beziehung weniger streng zu verfahren, sobald nur das Zeugniß über ihre bisherige sittlihe Führung befriedigend ist. G. 1.

Der Direktor trägt die sich Anmeldenden , sobald gegen ihre Zeugnisse nihts einzuwenden ist und er Ursache hat, sie zur Auf- nahme für tüchtig zu erahten, in eine besondere Liste ein, nimmt ihnen das Versprechen eines sittlichen Wandels und eines beharrlichen Gleißes, so wie einer strengen Befolgung der akademischen Geseße, ab und ertheilt ihnen dann den Aufnahmeschein, nach dessen Vorzeigung ihre Jmmatriculation und Juscription bei der philosophischen Fakul tät der Universität ¿n Boun erfolgt. Sollte die Jmmatriculations- Kommission in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen die Jmma- triculation noch für bedeuklih halten, so hat sich dieselbe darüber mit dem Direktor zu verständigen.

Eintrittsgeld, Honorarzahlung.

Die auf diese Weise zu wirklihen Mitgliedern der Anstalt auf- genommenen Akademiker zahlen außer den bei der Universität in Bonn zu entrichtenden Jmmatriculations- und Juscriptions- Gebühren an die Kasse des Lehr-Jnstituts 6 Rthlr. Eintrittsgeld und dann 40 Rthlr. Honorar für das erste Semester. Das in den folgenden Semestern zu bezahlende Honorar beträgt gleihfalls 40 Rthlr. für das zweite, 30 Rthlr. für das dritte und 20 Rthlr. für das vierte Semester, so daß das Honorar für den fesigeseßten vollständigen zweijährigen Lehrkursus sich im Ganzen ‘auf 130 Rthlr. beläuft.

Es ist zwar kein Akademiker genöthigt, sich schon bei der Auf- nahme zur Abhaltung eines vollständigen Kursus zu verpflichten; im Gegentheil steht es jedem frei, vor der Hand diese Verpflichtung nur auf 2 Jahr zu übernehmen; doch is es zu wünschen, daß die Auf- zunehmenden sich gleih anfangs über ihre desfallsige Absicht erklären und mit dem Direktor verständigen.

Die Zahlung des festgeseßten Honorars muß jedes Semester pränumerando q een, und ist davon die Erlaubniß zum Besuch der Vorlesungen abhängig.

Für dieses Honorar erhält jeder Akademiker das Recht, an allen Vorträgen, welche auf dem speziellen Lehrplan verzeichnet und als die der Anstalt eigenthümlichen anzusehen sind, Theil zu nehmen, ohne weiter etwas dafür zu entrichten.

Die Akademiker, welche einen vollständigen Kursus durhmachen wollen, sind aber gehalten, sämmtlichen Vorträgen in der angegebe- nen Ordnung beizuwohnen, wenn sie nicht zur Genüge bewiesen ha ben, daß sie mit dem Gegenstande des einen oder des anderen Vor- trags bereits vollkommen vertraut sind und ihnen in Folge dessen vom Direktor die Erlaubniß ertheilt worden ist, die für die betreffende Vorlesung bestimmte Zeit anderweit zu benußen.

Eine solche Dispensation hat jedoch keinen Einfluß auf die an- gegebene Honorar=- Zahlung, welche vielmehr ganz auf gleiche Weise stattfindet, es mögen die vorgezeichneten Lehrstunden sämmtlich oder nur eine oder die andere belegt werden.

Will ein Akademiker außer den für die landwirthschaftliche Lehr- Anstalt eigentlih berechneten Vorträgen auch noch die eine oder die andere Vorlesung auf der Universität in Bonn besuhen und ver-= stattet ihm solches seine Zeit, so hat er dazu die Erlaubniß des Di= reftors nachzusuchen und sih demnächst mit den betreffenden nach eigenem Ermessen zu wählenden Lehrern wegen des zu zahlenden Honorars zu einigen.

S. 49. Hoporar=Erlaß. :

Das an die Anstalt zu zahlende Honorar gauz oder theilweise zu erlassen, ist nur in den Fällen gestattet, wo die darum Nachsuchen- den ihre wirkliche Bedürstigkeit durch zuverlässige Zeugnisse unzweifel- haft dargethan und während eines halbjährigen Aufenthalts auf der Anstalt durch Fleiß und sittlihes Betragen bewiesen haben, daß sle einer solhen Begünstigung würdig sind. :

Hieraus ergiebt sich, daß die Zahlung des Honorars für das erste Semester jedenfalls geleistet werden mußz jedoch fann der Be= trag desselben unter geeigneteu Umständen denen, welchen später die weitere Zahlung des Honorars ganz oder theilweise erlassen worden, wieder erstattet werden. ;

Gesuche um einen solhen Erlaß sind bei dem Kuratorium der Anstalt einzureichen, welches sich dabei innerhalb der Gränzen des festzuseßenden Etats zu halten oder bei beabsichtigter Ueberschreitung des Etats die Genehmigung des Ministeriums des Junern einzu-= holen hat.

G 14 Besuch der Vorlesungen vonSeiten anderer Studirenden.

Sollten Studirende, die bereits auf der Universität in Bonn immatrifulirt und bei einer der verschiedenen Fakultäten inskribirt sind, einzelne von den ecigentlih nur für die Anstalt berechneten Vorträgen mit annehmen wollen, so haben sie hierzu bei dem Direktor der An= stalt die Erlaubniß nachzusuchen, welcher das zu zahlende Honorar im Verhältniß der Vorlesungen, deren Annahme beabsichtigt wird, festzuseßen hat. Auch diese Honorare fließen in die Kasse der Lehr= Anstalt. Diejenigen aber, welhe mehr als drei Lectionen an der Anstalt täglich bésuchen wollen, müssen sih förmlich auf derselben aufnehmen lassen und außer 6 Rthlr. Eintrittsgeld das volle Hono=- rar nach Vorschrift (\. §. 12.) an die Kasse der Anstalt zahlen.

V. O S E Le, . De Die Akademiker erlangen durch ihre Jmmatriculation und Jn- scription das akademische Bürgerrecht und die dadurh bedingten Vor= rechte der Studirenden, insbesondere den privilegirten Gerichtsstand derselben, Sie sind demna namentlich in Disziplinar= und Polizei= Angelegenheiten, so wie im Fall einer gerichtlichen Untersuchung, ganz den übrigen Studirenden auf der Universität Boun gleich zu be- handeln, , Die dem Universitäts-Rektor allein nah den desfallsigen Bestim- mungen zustehenden Disziplinar-Befugnisse werden in Beziehung auf die Akademiker von dem Direktor der Anstalt ausgeübt. Das Recht, an der landwirthschaftlihrn Lehr-Anstalt Theil zu nehmen, geht verloren : H a) durch Berwirkung der CExklusion, des consilii abeundi und der Relegation;z j ú b) durch Wegweisung von der Anstalt, welche niht gls Strafe, sondern als Disziplinar- und polizeiliche Maßregel und, um den nachtheiligen Einwirkungen eines unsittlichen und unsfleißi- en Akademifers auf die übrigen zu begegnen, auf Antrag des ireftors und der übrigen Lehrer von dem Kuratorium der enst ausgesprochen werden kann, zu málhen, Se dnioie enen steht es zwar frei, Vorstellungen dagegen hörde ihren Ausfr ch aber, wenn in deren Folge die Me e- hig maden, d pruch zurückzunehmen ih bewogen fühlt, anhei- - demselben unbedingt und ohne Weigerung Folge s eyt,

ba tet durch neu gegebene Veranlassung genöthigt VI. Zeugnif\e.

| E 4 S Der Direktor und die Lehrer haben den Fleiß, die Fortschritte

und das sittliche Verhalten der Akademiker sorgfältig zu überwachen, und, den auf diese Weise darüber erlangten Ansichten gemäß, stellt der Direktor im Einverständniß mit den übrigen Lehrern und unter Konkurrenz des Rektors und Richters der Universität in Boun jedem Abgehenden ein Zeugniß über seinen Fleiß und sein Betragen aus, Wünscht der Abgehende jedo zugleih ein Zeugniß über seine erwor benen Kenntnisse, so hat er sih zuvor einer Prüfung zu unterwerfen, deren Resultate in diesem Zeugniß niedergelegt und von jedem der Prüfenden durch Namens-Unterschrift beglaubigt werden.

VII. Kuratorium.

E 1 i Die Ober=Aufsicht über die ganze Lehr-Anstalt und die daran angestellten Lehrer wird von einem dazu bestellten Kuratorium geführt, welches aus folgenden vier Mitgliedern zusammenge)eßt ift:

1) dem Königlichen Kurator und Regierungs-Bevollmächtigten der rheinishen Friedrich Wilhelms - Universität zu Bonn, welcher darin den Vorsiß führ, L

2) einem Kommissar des Königlichen Ministeriums des Junern,

3) dem Präsidenten des rbempreußzishen landwirthschaftlicheu Vereins, i e i

4) einem von diesem Vereine auf drei Jahre zu erwählenden putirten. : A Dieses Kuratorium wird das Beste der Anstalt zu wahren und

insbesondere ihr Verhältniß zur rheinischen Universität günstig zu ge stalten suchen.

N s V

6. 18.

Die Angelegenheiten der Anstalt ressortiren von dem Königlichen Ministerium des Junern und, so weit die Interessen der Universität Bonn dadurch berührt werden, gleichzeitig von dem Königlichen Mi nisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten,

An die hiernach betreffenden Ministerien hat das Kuratorium die erforderlichen Berichte und etwaige Anträge zu richten,

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten.

(gez) Eichhorn.

Der Minister des Innern. (gez.) von Bodelschwingh.

Berichtigung. i Jn der Monats-Uebersicht der preußischen Bank, Nr. 98 dieser Zeitung, S. 443, Sp. 1 is unter 5) statt: „Actien“ zu lesen: Aktiva.

Uichtamtlicher Theil. Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Vayern. Se. Majestät der König hat den bisherigen Legations - Secretair bei der diesseitigen Gesandtschaft it Berlin zum Minister-Residenten am griechischen Hofe ernannt,

Am 8. April is der neue, aht Bogen starke Armee-Befehl er \chienen. Der General-Lieutenant Rittmaun, Kommandant von In golstadt, is pensionirt und der bisherige Kommandant von Würzburg, General-Major Haren, zu seinem Nachfolger ernannt worden, Be fördert wurden 3 Obersten zu General Majors, 4 Oberst-Lieutenants zu Obersten, 8 Majors [zu Oberst- Lieutenants, 12 Hauptleute zu Majors, 16 Hauptleute 2ter Klasse zu Hauptleuten 1ster Klasse, 6 Ober = Lieutenants zu Rittmeistern, 26 Ober-Lieutenants zu Haupt leuten 2er Klasse, 42 Unter=Lieutenants zu Ober-Lieutenants, 39 Junker und 10 Unteroffiziere und Kadetten zu Unter Lieutenants und 21 Unteroffiziere und Kadetten zu Junkern.

Königreich Sachsén. (Lpz. Ztg.) Am 22. März wohnte Se. Königl. Hoheit der Prinz Albert einer Sißung im Kriminal Senate des Ober=-Appellations-Gerichts bei und wurde von dem Prä sidenten des Gerichtshofes, Wirkl. Geheimen Rathe Dr. von Lan genn, mit folgenden Worten begrüßt:

„Mit Freude und mit vaterländischem Hochgesühl begrüßen wir Ew, Königl. Hoheit in unserer Mitte. Jch darf hinzufügen, daß für mih noch ganz besonders dieser Augenblick ein rührender und feierlicher sei.

„Mir ward die Ehre zu Theil, Ew. Königl. Hoheit Jugend zu lei- ten, Jhnen in einigen Disziplinen Unterricht zu ertheilen; jeßt sche ih Sie, mein geliebter Prinz, herangewachsen, jeßt sehe ih meine Hoffnungen theils erfüllt, theils der Erfüllung immer mehr entgegenreifen, es sind dies Hoff nungen für Fürst und Vaterland.

„Ew. Königl. Hoheit is noch in frischem Andenken, wie oft die Ge- rechtigkeit und die Rechtspflege Gegenstand unserer Gespräche, unserer Stu dien warenz ih freue mich, daß ich heute mit vollster Wahrheit, mit Bei fall meines Gewissens, als Vorstand des obersten Gerichtshofes unseres Va- terlandes, in Gegenwart meiner kollegialischen Freunde sagen darf, daß de1 Gerechtigkeit nie anders gedacht ward, als daß sie sei eine Basis alles Staatslebens, ein guter Schild für Fürst und Volk. :

„Ew. Königl. Hoheit Geist und Herz waren früh erfüllt mit der ewigen Wahrheit, daß man Heil dem Könige rufen könne, dessen Thron ruhet auf Gerechtigkeit, Heil dem Volke, welches regiert wird von einem gerechten Könige. Früh wurden Sie, mein Prinz, geführt zu den Tafeln Klio's, wo diejenigen, welche Gerechtigkeit übten, umgeben sind mit ewigem Ster nenkranze, und die, welche der Gerechtigkeit absagten, im Schatten der Nacht stehen. ; ;

„Wo die Justizpflege sih nicht selbstständig bewegt, wo der Richter den reinen Richterstab beuget vor Ansehen der Person und aus Neben rüsicht, da welket die Blüthe des Landes, da ziehet ein das Verderben, da erbleiht der Glanz des Thrones, da erlischt der Ruhm des Volkes, /

„Schwert und Waage, dies sind die Anfänge unserer Fürsten, und wie

“unsere Väter dem Banner der Markgrafen von Meißen aus dem Hause

Wettin und dem Feldrufe unserer Kursürsten des heiligen Reichs deutscher Nation folgten, o suchten und fanden sie auch ihr Recht bei und unter ihren Fürsten; und wenn es eine Zeit gab, wo man zweifeln mochte, ob das gute Recht noch seine Herrschaft habe, \o vershwand diese Zeit vor dem Sonnenglanze wiederkehrender Gerechtigkeit, und Asträa trat wieder zu dem Lande, j / O „So werden auch Sie, mein Prinz, dereinst den erhabenen Beispielen eines edelen Friedrich Christian, eines gerechten Friedrich August, eines mil- den Anton folgen, folgen dem erhabenen Beispiele unseres regiereuden ede len Königs, dem Beispiele und den Lehren Ihres durchlauchtigsten Vaters, dessen Ziel ist: Gerechtigkeit in Gedanken und Werken j „Ew. Königl. Hoheit treten in eine Abtheilung unseres Gerichtshofes, welche. sich damit beschäftigt, einerseits dem Strafgeseße des Staats Ge - nüge und Achtung zu verschaffen, andererseits der Schuß der Unschuld zu sein. Heilig i} unser Geschäft; von Beurtheilung der Sachen, deren Vo- lumina Sie hier vor Sich sehen, hängt ein Theil des öffentlichen Wohles ab, eben so wie das Wohl und Wehe der besonders Betheiligten. Es sollen die Schuldigen das Recht fürchten, und die, welche sich keiner Schuld bewußt sind, Hoffnung fassen. E : „Vorzugsweise nahe steht dem Fürsten die Strafgerechtigkeit, denn hat sie ihr Steafamt geübt, dann erwägt der Fürst das edle hehre Recht der Gnade, welche die Tochter ist, nicht der Willkür, sondern milder Weisheit. „So möge denn der Tag, wo Ew. Königl, Hoheit uns zuerst mit Zhrer Gegenwart erfreuten, segensreich sein, wir werden dessen eben so in Liebe und Treue, ais mit Hoffnung gedenken, i i ; „Erlauben Sïe mir, daß ih Jhnen, mein ie f junger Herr, die Worte eines klassishen Alten zurufe in Bezug auf Sie selbst; amque et nobilis et decens Et pro sollicitis non tacitus reis Et centum puer artium Late signa feres Saxoniae tuae,”

Großherzogthum Baden. Die Karlsruher Zeitung enthält in einer threr leßten Nummern eine Uebersicht der von Sei= ten der Regierung getroffenen Maßregeln zur Linderung des in vielen Gegenden des Großherzogthums herrschenden Nothstandes. Hiernach hat die Großherzoglihe Regierung im Spätjahr 1846 im Auslande 26,000 Malter 3ioggen und 10,000 Malter Weizen aufkaufen lassen. Darunter befinden sich ungefähr 10,000 Malter Getraide für die Militair-Verwaltung, welche dasselbe ihren Brod = Lieferanten um be= stimmte Preise abgiebt, so daß diese niht nöthig haben, ihren Bedarf auf den Märkten zu kaufen nnd dadurch die Preise zu steigern. Anfangs des gegenwärtigen Jahres sind weitere große An käufe an Weizen, Roggen und Gerste in Auftrag gegeben worden, wovon 10,000 Malter theils eingetroffen sind, theils bald erwartet werden; der Nest wird in den Monaten Mai und Juni eintreffen. Die angekommenen Früchte liegen in den Depots Heidelberg, Mannheim, Bruchsal, Durlach, Offenburg, Em mendingen, Waldkirh, Freiburg, Müllheim, Lörrach und Bonndorf. Bei diesen Depots sind die Ausmündungen der Schwarzwaldthäler besonders bedaht, weil allen Berichten nah der größte Getraide- mangel im Schwarzwald herrscht. Das Depot in Heidelberg dient zunächst für den Odenwald, in Mannheim i} ein Reserve-Depot. Der Bedarf vieler Gemeinden is durch diese Zuschüsse bis zur nächsten Aerndte gedeckt, Abgegeben wird die Frucht gegen den Selbstkosten- preis, mit Abzug einer Vergütung wegen der Frachtkosten auf große Entfernungen vom Orte des Depots bis zum Orte des Verbrauchs. Gemeinden, welche die Zahlungsmittel gegenwärtig nicht aufbringen können, erhalten Borgfrist bis nah der Aerndte; für notorisch arme Gemeinden zahlt die Armen=Kasse ganz oder theilweise. Seit einiger Zeit hat man vorsichtige Versuche angeordnet, Früchte auf die Märkte zu bringen, um die Marktpreise einigermaßen herabzudrücken. Ob {on in einein großen Theile des See-Kreises und in mehreren Ge genden des Odenwaldes zwar an Getraide fein Mangel ist, befinden sich doch einzelne Gemeinden in jenen Gegenden in bedrängter Lage, und für diese wurde augenblicklih durh Suppen-Anstalten oder durch Abgabe von Brod gesorgt, wofür das erforderliche baare Geld theils aus der Amts-Kasse, theils aus Stiftungsmitteln genommen wurde. Da man annahm, daß die Unterstüßung durch öffentliche Arbeiten die zweckmäßigste sei, hat man uah Möglichkeit ihren Beginn beschleu nigtz auch hat das Großherzogl. Finanz-Ministerium kürzlich die Er mächtigung ertheilt, den durch die Noth bedrängten Gemeinden Ge- legenheit zum Verdienst durch Kultur-Arbeiten auf Staats-Domainen zu verschaffen , obschon die betreffende Budget - Position längst über schritten i|t, Schließlih wird erwähnt, daß die Verordnung vom 21, Januar d. J. in Betreff der Unterstüßung und Beschäftigung der Armen durch die Gemeinden selbst im Allgemeinen pünktlich voll zogen sei.

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Paris, 9. April. Die Deputirten-Kammer hat gestern den Geseßentwurf über die Vergleiche hinsichtlich fstreitiger Domanial Grundstücke mit 227 gegen 5 Stimmen angenommen und dann die einzelnen Artikel eines Geseßentwurfs votirt, mittelst dessen der Re gierung ein Kredit von 162,100 Fr. zum Ankauf verschiedener wissen= \chaftliher Sammlungen eröffnet wird. i

Die Budgets - Kommission der Deputirten - Kammer hat sich ge stern über das Ministerium des Jnnern ausgesprochen. Sie billigt den größten und wichtigsten Theil der vom Minister verlangten Zu- chüsse. Unter diesen befindet sich eine Zulage von 100,000 Fr, für das Theatre français unter der Bedingung, daß 60,000 Fr. zur Abzahlung der Schulden desselben verwendet werden. Die für das Material der Central = Verwaltung so wie die für die Bestreitung aller Kosten gewisser vom Staat erhaltener Gefängnisse erforderliche Summe wurden genehmigt; eben \o cine Gehaltserhöhung für die Unter = Präfekten von 6 Städten, die mehr als 10,000 Ein- wohner haben, dagegen nicht für 17 andere an fleineren Orten. Der Posten für das Odeum T heater wurde auf 60,000 Fr. herabgeseßt.

Zu dem Geseß-Entwurf über die Noten der französischen Bauk sind in der Deputirten Kammer drei Amendemcnts eingereicht : zwei, von den Herren Faucher und Lestiboudois, schlagen vor, daß diese Bank und die Departemental-Banken zur Ausgabe von Noten zu 100 Fr. ermächtigt werden sollen; das dritte, von Herrn Garnier Pagès, besteht in zwei Artikeln, welhe besagen, es solle feine Konvertirung von Bauk = Kapitalien in Renten gestattet, der Reserve-Fonds solle fer- nerhin in der bisherigen Weise verwaltet werden und der Gesammt= werth der von der Vank auszugebenden Noten niemals den vier fachen Betrag thres Kapitals übersteigen.

Da die vollbrachte Thatsache des Ministerwechsels in Spauien nicht mehr zu ändern is, sucht das Journal des Débats heute seinen Trost darin, daß es sich sagt, Spanien sei überhaupt das Land, wo das Unerwartete, Unvorhergesehene eine Hauptrolle in den Er-= eignissen spiele, und wo man nicht nach tiefliegenden Ursachen für irgend eine politische Begebenheit spüren dürse; es würde vielmehr gegen alle Regel, es würde außerordentlich, ja fast beunruhigend sein, wenn ein Ministerium dort lange sich hielte; dann würde man auf eine Verän- derung, auf eine Störung in der politischen Verfassung des Landes \chließen müssen. Andere wollten sih freilih in diese Ansicht der Dinge nicht finden, und so sei ein englisches Blatt sehr verwundert darüber, daß das Journal des Dèbats nicht laut seine Stimme gegen Pacheco und seine Kollegen erhebe; es wolle deshalb eine neue französische Jutrigue witternz Herr Guizot könnte ja wohl auch bei diesem Kabinetswechsel, den man für ein Werk des englischen Ge sandten zu Madrid ausgebe, macchiavellistischerweise seine Hände mit im Spiel haben. Wieder anders lege sich die französische Lpposi tions-Presse die Sache ausz ihr zufolge habe Herr Guizot England eine Genugthuung geben wollen und dazu feine bessere Gelegenheit gefunden, als Herrn Bulwer und dessen Freunden freies Feld zu lassen, aber das sei nur der erste Schritt, Herr Guizot habe noch ganz an- dere Pläne: es handle sich für ihn um nichts Geringeres, als den Pro gressisten und den Engländern den Sieg zu sichern, damit diese das spanische

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Die Presse meint, das neue spanische Ministerium spreche ge- rade wie seine Vorgänger. Nach der Sprache des Herrn Pacheco zu urtheilen, fönne fe nicht erkennen, daß eine solhe Kluft zwischen den Puritanern und Moderados des lebten Ministeriums läge. Sie meint, daß das neue Kabinet noch keine entschiedene Majorität für sih habe, denn das Vertrauens-Votum, das die Cortes gegeben, sei ein Votum für Salamanca’s Privat-Redlichkeit gewesen. Die Pro- gressisten stimmten übrigens mit dem Kabinet, indem dasselbe ihuen den Weg bahne. Olozaga komme jeßt zurück, und bald werde auch Espartero und die alte National-Garde wiederkommen. Sie arbeite=- ten dahin, daß der Kongreß bald aufgelöst würde, indem sie daun eine Majorität zu erlangen hofften. Die jeßt zu Kraft bestehende Con- vention mit England in Betreff des Sllaven= Handels wird wieder einmal von der Presse angegriffen. Dies Blatt meint, dieselbe führe nur zu lauter Verwielungen , die ihre Modification und Auf- | hebung wünschenswerth machten. Seit dem März 1846 seien mel= | rere brasilianische, aber auch einige sardinische Schiffe von dem Ma | rinegericht zu Brest verurtheilt worden. Brasilianischerseits wurde | geltend gemacht, daß Frankreich nicht das Recht habe, jenen Sklaven Handel seiner Jurisdiction zu unterwerfen; dies sei gegen das Völ kerreht, gegen seine Souverainetät. Wenn man Brasilien nicht hierin nachgebe, so werde man îín ernste Händel mit ihm gerathen. Die Presse giebt Brasilien sogar Reht. So gehässig der Sklaven= Handel auch sei, könne man ihn mit Seeraub nicht in Parallele seben und ihn nicht als ein Verbrechen in Völkerrechte hinstellen. Aus der feindseligen Haltung der Presse gegen England erklärt es sich, daß sie Partei für Brasilien nimmt,

Die Union monarcchique enthält wieder einige diplomatische Gerüchte. Der Courierwechsel zwischen Paris und St. Petersburg soll äußerst lebhaft geworden sein. Von Paris aus bemühe man sich durh gewisse wohlbekannte Mittelspersonen, es dahin zu bringen, daß ein russischer Botschafter am Hofe der Tuilerieen beglaubigt werde; und man sei deshalb, um der russischen Regierung gefällig zu sein, so weit gegangen, anfragen zu lassen, welcher Diplomat wohl, da Herr von Barante nicht nah St. Petersburg zurückkehren könne, als dessen Nachfolger dem Kaiser genehm sein würde; auf der nah St. Pe tersburg zu diesem Zweck gesandten Liste steve auch der Name des Grafen Bresson. Ferner glaubt das genannte Blatt versichern zu fönnen, daß Herr Guizot, durch Noten des österreichischen Ka- binets aufgefordert und vom Grafen von Appony lebhaft ge drängt, sich über die französische Politik in Jtalien zu erklären, im Namen des Kabinets auf die befriedigendste Weise ge antwortet und kundgegeben habe, Frankreih werde denen, die von der Wiederherstellung einer italiänischen Union träumten, keine Auf munterung angedeihen lassen; in Folge dessen habe denn auch Herr Rossi die Weisung erhalten, sich immer mehr mit der Politik Oester- reichs in Einklang zu seben.

Graf von Montguyon, Pair von Frankreich, i} vorgestern nach langer s{chmerzhafter Krankheit gestorben. Er war Kammerherr Na poleon’s und wurde im Jahre 1830 Mitglied der Deputirten - Kam-

auch damals von diesem Deputirten an die Kammer ge f shlag wieder ab, der sich im Allgemeinen für denflbee Me und in welchem die Stelle vorkommt : das Angemessene und Recht. zeitige daran sei nicht zu bestreiten, denn wenn das Ministerium si noch - bis zu Ende der Session hinschleppen sollte, werde es nit anders fönnen, als an die öffentlihe Meinung durh allgemeine Wahlen zu appelliren. Die Presse wiederholt dies ohne Bemer= fung. Der Vorschlag wegen Ausdehnung der über Unvereinbarkeit der Deputirtenstellen mit gewissen Aemtern bestehenden Geseßbestim- mungen is übrigens ein regelmäßig wiederkehrender. Nachdem er mehrmals von Herrn Gauguier wiederholt worden, nahm ihn im April 1840 der Deputirte Remilly auf, díe Herren Pagès und Mauguin erneuten ihn im März, Herr Ganneron im Dezember 18441, und seit 1844 is es Herr von Remusat, der ihn unermüdlih betreibt. Jn Antwerpen sind 5 Schiffe mit 700 deutshen Auswanderern an Bord im Begriff, unter Segel zu gehen, daß eine nah New-= Orleans, eines nah Galveston, die übrigen nah New-York.

ck= Paris, 9. April. Jun der heutigen Sißung der Deputir-= ten-Kammer wurde das Geseß, kraft dessen ein Kredit von 162,100 er, zur Erwerbung anatomischer Stücke, Sammlungen u. st. w. und für das Museum der Naturgeschichte, die Königlihe Bergwerkschule u, \. w. bewilligt werden soll, mit 219 gegen 23 Stimmen angenom- men, Herr Las nyer legt nun eine Petition mit 5000 Unterschrif= ten gegen die Association der Kohlengruben im Bassin der Loire vor, worauf die Kammer zur Verhandlung des Gesebß-Entwurfs schreitet, kraft dessen ein außerordentliher Kredit von 441,279 Fr. für Arbei= ten und Ausgaben zur Verbesserung verschiedener Unterrichts-Anstalten verlangt wird. Niemand begehrte darüber das Wort, es wurde da= her sogleih zur Verhandlung der Artikel geschritten und der erste ohne Diskussion angenommen. Herr de l’Espee verlangt, man solle end= lich die an der polytehnischen Schule und am Arsenal nöthigen Re-= paraturen vornehmen. Dieselben seien aus Gesundheitsrücksihten drin= gend. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hält das Ue-= bel für nicht so groß, als man es angebe, erkennt aber doch die Noth= wendigkeit der Reparaturen an besagten Etablissements. Er erklärt, er habe sich mit den zwei Direktoren verständigt, eine Kommission von Architekten sei ernannt, und die Kosten würden nicht beträchtlich sein. Sobald die Arbeit der Kommission ihm zugekommen sein würde, werde er der Kammer ein betreffendes Kreditverlangen vorlegen. Darauf wird auch Art. 2 angenommen, gleichwie die folgenden, Der Präsident zeigt an, daß Herr von Castellane einen Urlaub wegen des Tos des seiner Mutter verlangt habe. Dieser Urlaub wird bewilligt.

Jn der Pairs-Kammer wurden anfangs mehrere Petitionen ohne allgemeines Juteresse verlesen, worauf General Baron Ber = thezene die Lob-= und Gedächtnißrede auf den verstorbenen Pair, General Compans, hält, welcher der Kammer am 10, November 1846 durch den Tod entrissen wurde. Herr von Boissy erinnert an die Disfussion, welche in Betreff der Ausländer in Frankreich stattgefun- den. Ueber eine Thatsache, wobei die Logalität in Frage komme,

mer, in welcher Eigenschaft er an allen Ereignissen der Juli -= Revo lution theilnahm. Kurz darauf wurde er zum Pair erhoben.

Der Minister des Innern hat die Vorlegung des Geseßentwurfs über die geheimen Fonds in der Deputirten = Kammer mit folgenden Worten begleitet: „Die Ausgaben, die für den Dienst der geheimen Polizei aufgewandt werden, theilen sih, wie Sie wissen, in zwei ver= schiedene Theile, von denen der eine dem Budget einverleibt und no= torisch unzureichend is, der andere jährlih den Gegenstand eines spe= ziellen Geseßes bildet, und diese jährliche Kredit - Ergänzung, die gegenwärtig nothwendiger is als je, kommen wir nach dem Be- fehl des Königs von Jhnen zu fordern. Die Umstände, in wel chen wir uns befinden, rechtfertigen diese Forderung nur zu sehr. Nie erheischte der Polizeidienst mehr Wachsamkeit und Sorgfalt. Die Aufregung, welche die Theurung des Getreides veranlaßt, hat. in mehreren Departements zahlreiche und eruste Unruhen herbei geführt: die öffentlihe Gewalt hat sie sofort unterdrückt, die Gerech tigkeit hat sie bestraft, überall hat die Behörde die nöthigen Maß- regeln getroffen, die Rechte des ‘Eigenthums, die Sicherheit der Personen und den freien Verkehr zu {üßen. Was sie bisher ge than, wird sie au ferner thun, mit Kraft, Mäßigung und Hingebung. Ueberall und ungufhörlih muß sie wachen, um traurige Verirrungen der Bevölkerung zu verhüten, die nur zu geneigt is, in Aufregung

zu gerathen: sie muß ferner in dieser schwierigen Lage fort während achtsam sein auf die geheimen Pläne und die Um- triebe der extremen Parteien, welche versuchen

; fönnten, die unglücklihen Zeit -= Unistände zum Vortheil ihrer Leideuschaften | auszubeuten. Die Aufgabe der Regierung beschränkt sich nicht auf die Unterdrückung der Unordnungen, sie muß vor allen Dingen tre ben, sie zu verhüten. Trotz des ausgedehnten Bedürfnisses glauben wir indeß keinen höheren Kredit beantragen zu müssen, als der, den Sie unter weniger peinlichen Umständen für die früheren Jahre im mer bewilligt haben. Wir werden uns sogar bestreben, innerhalb die ser engen Gränzen zu bleiben und damit allen Anforderungen des Dienstes zu genügen; wir sind aber überzeugt, daß, wenn troß un serer Anstrengungen das Juteresse der öffentlichen Sicherheit die Ver fügung über neue Hülfsquellen nöthig machen sollte, Jhre Mitwir- fung und Jhr Vertrauen uns nicht entstehen werden,“

Marschall Bugeaud is von der Krankheit, die seine Reise nach Frankreich verzögert hat, noch nicht genesen; nah Berichten aus Al gier vom 1sten d. hatte er am Morgen dieses Tages einen Rückfall gehabt und mußte sich Blutegel sezen lassen.

Herr Chapuys de Montlaville führte zur Begründung seines (gestern erwähnten) Antrags unter Anderem Folgendes an: „Die politische Presse, die eine hohe Aufgabe habe und auf Regierung und öffentliche Meinung einen rechtmäßigen Einfluß ausüben, die eine politische Macht sein solle, sei auf solche Weise zu einem Werkzeuge gemeinen Krämergewer= bes geworden, Daure diese Richtung fort, o werde sie auch die wenigen noch vorhandenen, einsihtsvollen, ehrenhaften und unab- hängigen Organe verdrängen, und es werde keine ernste Presse

Thronfolge - Geseß ändern, die Herzogin von Monipensier enterben, und so der französischen Regierung aus cer Verlegenheit helfen könnten, in welche die Nothwendigkeit, das mit den spanischen Heirathen be- gonnene Werk zu vollenden, sie verseße; und damit noch nicht genug, man füge noch hinzu, Herr Guizot lasse sein Werk deshalb vernich- ten, um Lord Palmerston in seinen Sympathieen für deu Sohn des Don Carlos zu kreuzen. „Man möge sih beruhigen“, {ließt das ministerielle Blatt, hierauf antwortend, „Herr Guizot ist nicht ganz sol- cher shwarzen Gedanken fähig, als man ihm unterlegt. Er fonnte vielleicht einige zu voreilige Hoffnungen täuschen, einigen kleinen Manövern, die man boshaft als Zntriguen bezeichnete, den Weg abschneiden, aber Spanien an England überliefern und preisgeben, das is von ihm ib H zu glauben; übrigens wird ja darüber gewacht wer- den, Diese hohe Protektor-Miene ist sehr komisch. Wenn man aber die Hoffnung äußert, Herr Guizot werde die erste Gelegenheit er- greifen, um r 6 die grotesfen Pläne, die man ihm zuschreibt Lügen zu strafen, so überschreitet dies die Gränzen des Komischen. Man ist nicht genöthigt, sich läherlih zu machen, und es ist {on genug, ms gewisse Leute es sind, ohne es zu wollen,“ Diese Schlußbemerkungen des Journal des Débats sind gegen das

Journal des Herrn Emil von Girardin, die Presse, gerichtet,

und ein politisches Werkzeug im Dienste der öffentlichen Meinung mehr geben. Das Roman = Feuilleton charakterisirte er als Kind der Erschlasffung der Gesellschast und der Sitte. Jn den Tagen der Kraft, unter der Restauration und während der Julirevolution habe feine Zeitung \sch mit Romanen abgegeben. Jett freilich hätten die Journale mit dergleichen die meisten Abnehmer. Der „Ewige Jude“ habe z, B. dem Constitutionnel über 20,000 neue zugeführt. Allein der politische Geist und Sinn werde auf solhe Weise in Frankreich untergraben, und die Bürger würden o zum Jndifferentismus hinübergeleitet. Die öffentlihe Moral werde durch diese täglih verbreiteten bizarren und phantastischen Ausgebur= ten verdorben. Uebereinstimmend mit den Herren Glais= Bizoin und Emil von Girardin belegte er die Nothwendigkeit der Aufhebung der Stempel -= Abgabe für politische Blätter auch in Zahlen und führte z. B. das Siècle an, welches von 48 Fr. seines Preises für die Departements 21 Fr. Stempel, sodann 14 Fr, Porto erlegen müsse, und also für Honorar, Saß, Druck, Papier und sämmtliche Unkosten nur 13 Fr. behalte.

Der Remusatsche Vorschlag wegen der Jnkompatibilitäten wird von den Zeitungen mehrfah besprochen. Die Presse drudckt einen von ihr am 11, Februar- 1845 gebrachten Auffah über denselben, |

S R E Er t

hatte er die Minister, die in der Sißung zugegen gewesen, 1interpellirt, diese aber durchaus keine Erklärung darauf abgegeben. Jndeß finde er im Moniteur eine Rede des Kriegs-Ministers, welche dieser nicht gehalten habe, auf welche er dem Redner folglih nicht habe antworten können, Diese Handlungsweise sei niht loyal, denn auf solhe Weise könne man sich freilich leiht die Oberhand verschaffen über seinen Gegner, Der Kriegs=Minister antwortet: Herr von Boissy scheine einige Bemerkungen nicht gehört zu haben, die er allerdings gemaht habe. Jn Betreff gewisser Thatsachen, die bei der Disfussion des Geseß=Entwurfs über die Armee erwähnt worden, giebt er ausführlihe Aufklärungen und widerlegt die ertravagauten Ab chweifungen des Herrn von Boissy. Herr von Boissy will das Work nehmen, Der Prasident bem t, e melde fremde Fragen in die Tagesordnung, und eine solhe Unordnung dürfe unmöglich in die Verhandlungen der Kammer gebracht werden. Die Kammer schreitet zur Diskussion des Gesebßentwurfs in Betreff eines Kredits zur Errichtung eines Militairspitals im Bade Vichy. Der Präsident zeigt noch den Tod des Mitglieds Grafen von Moutguyon an, worauf Marquis von Boissy wieder das Wort nimmt. Er komme von Vichy und finde das verlangte Etablissement un= zureichend, weil nur 80 Soldaten darin eintreten können. Man hätte mehr für die Armee thun können, die in Afrika so wohl ihre Pflicht erfülle und dafür nur mit körperlihen Züchtigungen belohnt werde. (Lauges Murren.) Der Kriegsminister eit, DiE Sts gierung könne dem Spital größere Ausdehnung geben, und "werde ihr Mögliches thun zu diesem Zwecke. Die beiden Artikel des Ent- wurfs werden angenommen und endlich auch dieser im Ganzen mit 102 gegen 5 Stimmen,

Großbritanien und Arland.

London, 8. April. Die vom Sun gemachte Mittheilung von der Einschiffung einer Truppen - Abtheilung in Portsmouth nah Portugal wird von mehreren Seiten für unbegründet erklärt, und auch die Times enthält in einem heutigen leitenden Artikel über die portugiesischen Angelegenheiten nichts von einer beabsichtigten Juter- vention Englands in dem dortigen Streite. Jm Gegentheil, es wird von der Times ausdrüdcklih insinuirt, daß es den Portugiesen über- lassen bleiben müsse, ihren Kampf allein auszukämpfen. „Die Re- gierungen derjenigen Staateu‘“, schreibt dies Blatt, „welche in enger Verbindung oder Nachbarschaft zu Portugal stehen, haben ein löbli- hes Widerstreben gezeigt, sih in einen Streit so rein heimischer Na- tur einzumischen, und, jo weit wir in Betracht kommen, \o geben we der unsere Verträge, noch irgend ein Präcedenzfall unserer Geschichte uns Befugniß, in die inneren Kämpfe Portugals mit militairischer Streitmacht einzuschreiten. Was Spanien anbetrifft, # haben wir feinen Grund, irgend eine Bewegung zu fürchten, welche der Unab- hängigkeit des benachbarten Königreichs gefährlich werden könnte, denn selbst die jüngste Verwaltung des Herzogs von Sotomayor hatte große Rücksicht auf die Ansichten und die Politik Englands über die- jen Gegenstand genommen, und Herr Guizot scheint gefühlt zu haben, daß- dies nicht eine Sache wäre, in welcher er eine entgegengeseßte Stellung einnehmen könnte. Man hat deshalb den Portugie)en überlassen, ihre Sache auszumachen, und wir sind durchaus gleich- gültig, welhe Bedingungen die eine oder die andere Partei erzwin- gen oder annehmen mag. Aber wir glauben, dies is kein Kampf der Gewaltthat. Wenn die Jusurgenten die Königin entthro- nen sollten oder die Königin die Insurgenten zwingen sollte, sih auf Gnade oder Ungnade zu ergeben, 0 B e E auf Frieden und geordnete Regierung M, Porruga Ei Der Kampf ist bis jeßt, wenn auch langsam, oh ehrlih geführt

i _ Barteien micht zum Aeußersten schreiten, kön- worden, und bevor die Parteien 1 3 - i 0 O nen die Richter des Streites Zuschauer bleiben. Vielleicht hat diese Ueberzeugung, welche der Hof hegt, daß nämlich England nicht gern die Königin Donna Maria in Windsor n vielleicht eben so hosfnungs- loser Lage sehen möchte, wie jebt ihren Oheim Don Mi uel, der in der Bakerstreet wohnt, dazu beigetragen, ihre Hartnäckigkeit zu ver= längern, wenn nicht ihren Muth zu Mz S e Aber der Beistand, welchen die Königin von dem britischen Geschwader und den britischeu Seesoldaten erhalten mag, ist in sehr bestimmten und vorsichtigen Gránzen vorgezeichnet, Er ist eine Stüße, aber kein Stab; er mag