e E nr M E E E
der holländi
585 % abgelassen.
mit besonderem Eifer gesuht wurden, die dadurch von 155 bis zu 184 % emporkamen, während die Obligationen selbs sich von 172 auf 185 % hoben z wie gewöhnlich, stellte si ) dann eine Reaction durch Gewinn-Rea- lisirung der Spekulanten ein, und wichen leßtere allmälig wieder auf 185% | ben, und die aupous auf 16% à 17 % zurück. Hierdurch wurden auch die Preise
S Staatspapiere gedrückt, besonders der 3proz. wirklichen Schuld, welche von 715 auf 705 % herunterging, und der 4proz. dito, welche von 91: guf 91% % gefallen ist; Jntegrale wurden am meisten verhandelt, hielten sich anfangs auf 584 à # %, wurden jedoch gestern i Die Actien der Handels-Maatschappy siud ebenfa von 173% % allmälig gefallen und founten zulegt nux 173 % bedingen z
mung dieser Tage zu sein, Alte 5proz.
Bekanntmachungen.
[1080] Nothwendiger Verkauf,
Das im Berentschen Kreise gelegene Erbpachts-Vor- werk Neuguth Nr. 96. nebst dem Vorschlose Schoeneck und der Freishulzerei Neuguth, landschaftlih abgeschäßt auf 26353 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., wobei der Reinertrag auf 1654 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf. jährlih angenommen wurde, der zu fünf Prozent mit Einschluß der Jagd- nugung einen Taxwerth von 33,252 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. und zu vier Prozent einen Taxwerth von 41,625 Thlr, 4 Sgr, 2 Pf. gewährt und worauf ein jährlicher Erbpachts - Kanon von 421 Thlr. 20 Sgr. haftet , der
zu vier Prozent gerechnet, ein Kapital von 10,541 Thlr, 20 Sgr. darstellt, so daß der Gutswerth zu sünf Pro- zent veranschlagt, hiernah 23,772 Thlr. 24 Sgr. 8 Pf. und zu vier Prozent veranschlagt, 31,018 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. beträgt, — soll im Termin den 7, Juli 1847, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hier- selbst vor dem Herrn Geheimen Justizrath Franz im Wege der nothwendigen Subhastation meistbietend ver- kauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Marienwerder, den 26. November 41846. Civil-Senat des Königl, Ober-Landesgerichts.
N&AMiXAg,
Zu dem im Berentschen Kreise gelegenen Erbpachts- Vorwerk Neuguth Nr, 96,, dessen nothwendiger Verkauf unterm 26. November 1846 bekannt gemacht wo1den ist, gehören die das Vorschloß Schoeneck bildenden 4 Kathen nicht, welche daher nicht zum nothwendigen Ver- kauf gestellt werden, worin die vorstehend erwähnte Be- kanntmachung berichtigt wird.
Marienwerder, den 9. März 1847.
Civil-Senat des Königl, Ober-Landesgerichts,
14097) Ed. vktal- Citation,
Der am 34. Januar 1795 zu Schildau geborene Rudolph Heinsius , welcher im Jahre 1829 als Apo- thekergehülfe conditionirt hat und naher verschollen ist, so wie der am 12, Januar 1811 zu Torgau gebo- rene Johann Gottlieb Stein, von Profession ein Mül- ler, welcher seit dem Jahre 1832 ebenfalls verschollen ist, werden nebst ihren etwa zurückgelassenen unbekann- ten Erben auf den Antrag des Abwesenheits - Kurators des Heinsius und zweier Brüder des Stein hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem auf
en 160, Beplandber 1842/7, Bor, 11 Ubt, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichtsrath Rohner an Gerichtsstelle hierselbst angeseßten Termine entweder persönlih oder schriftlich zu melden und weitere An=- weisung zu gewärtigen, widrigenfalls der obgenannte Heinsius und Stein für todt erklärt und ihr Vermögen ihren sich legitimirenden Erben überwiesen werden wird,
Torgau, den 23. November 1846.
Königl, Preuß, Land- und Stadtgericht,
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 6. April 1847.
Das dem Maurerpolier Johann Friedrih Koerner gehörige, hierselbst an der Anhaltischen Communication Nr. 13 belegene, im Hypothekenbuche von der Friedrichs- stadt Vol. 25. No. 1772. verzeihnete Grundstück, ge- richtlich abgeshäßt zu 17,644 Thlr. 8 Sgr., soll am 9, November 1847, Vormittags 41 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,
[319]
1 M aßrytan
de Berlin-Potsdam-Magdebur- ger Eisenbahn. - Von Berlin n4 Mag-
Li deburg. R UM orgens 54, 9, Nachmittags 5, Von
Abends 10 Uhr (Ankunft 4Ühr M agdeburg ns Berlin. | "Von B e 12, Abends 6% Uhr, on Berlin nacl {, 8, 9, 10, 12, 2, L „Potódam.
Von Potsdam nach Berlin.
5%, 8, 10, 12, 2, 35, 5, Fs 40 Uhr,
zent auf jede Actie in den Tagen
p ® c ( - vom 19. bis 31. Mai d. J. entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. 1/2) oder bei Herrn S. Herz in Berlin (Doro- theenstraße Nr. 1) während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen.
Jeder Einzahler hat mit den betreffenden Quittungs- bogen zwei nah den laufenden Nummern geordnete, pin und mit seiner Namensunterschrift ver- ehene Verzeichnisse — zu denen die Formulare an den obengenannten Orten in Empfang genommen werden fönnen — einzureichen, Das eine dieser Verzeichnisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und ver- bleibt bei den eingelieferten Quitiuungsbogen ; auf dem anderen wird die Einlieferung der Quittungsbogen be- scheinigt, und es können acht Tage später die Quit- tungsbogen gegen Rückgabe des darüber ertheilten Ein- lieferungsscheins, dessen Ueberbringer als zur Empfang- nahme ermächtigt erachtet wird, da wieder abgeholt werden, wo die Zahlung geleistet ist. ;
Actionaire, welche binnen der fest eseßten Frist die Zahlung der qusgeschriebenen Rate nicht leisten, haben nach §, 14. des Statuts eine Conventionalstrafe von zehn Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschaft verwirkt. Erfolgt innerhalb sechs Wochen, nach einer erneuerten Aufforderung, die Zahlung der rückständigen Nate und der Conventionalstrafe nicht, so sind wir be- rechtigt, die bereits geleisteten Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung dem Actionaire gegebene Anrecht auf den Empfang von Actien für erloschen zu erklären, nichtsdestoweniger aber von dem ursprünglichen Actienzeichner die auszgebliebene Rate nebst Verzugs- zinsen und die Conventionalstrafe gerichtlich einzuziehen.
Magdeburg, am 40. April 1847. E Direktorium der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisen-
bahn - Gesellschaft. Fran cke, Vorsizender,
Berlin-Potsdam-Magdeburger
Magdeburg-Wittenbergesche
[332 b]
Eisenbahn.
Nachdem wir, in Folge der in die Allerhöchste Konzessions- und Bestä- tigungs-Urkunde für die Y E em ergs sche - Eisenbahn - Gesell- 9 schaft vom 31, Januar d. J. aufgenommenen Vorschrift, dem Herrn Finanz - Minister die Nothwendigkeit der Einziehung der dritten zehnprozenti- gen Rate des Actien-Kapitals nachgewiesen haben und. von dem Herrn Minister mittelst Reskripts vom Z3ten d. Mis, die Ausschreibung derselben zum 15ten bis 31strn k. M. genehmigt worden is, fordern wir die Herren Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch auf, in
pri C Â
É A S ILEN M LS L L Z
A M) N
\ Leb \
Gemäßheit des §. 12, des Statuts die dritte |
[337 b] Eisenbahn. BRUGL L 2 tw Die nach §. 19, unseres Gesellschafts-
el, Statuts abzuhaltende jährliche Vt7 Augelmäßige Generalver- sammlung der Herren Actionaire
wird
s ) S Sonnabend den S. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Restaurations - Lokale des Potsdamer Bahnhofes
abgehalten werden, Es wird der Versammlung
1) der Geschäftsbericht des Directorii vorgetragen,
2) der Rechnungs -= Abschluß für das verflossene Ver-
waltungsjahr vorgelegt werden, da
3) auch der Abschluß der Baurechnung bis Ende März
d. J gemacht und danach die Höhe des Anlage- Kapitals zu übersehen, dos Bedürfniß zur Legung des zweiten Geleises schon jeßt fühlbar geworden ist und bis zur Vollendung der Elbbrücken bei Magdeburg noch entschiedener hervortreten muß, so soll auf den Antrag des Directorii ein Beschluß der Gesellschaft darüber eingeholt werden : ob, in welhem Umfange und wann mit Legung des zweiten Geleises auf der Bahn vorgeschrit- ten, wie weit mithin von dem im Allerhöchsten Privilegio vom 10, Juli v. J. §, 9, gemachten Vorbehalte einer ferneren Erhöhung des Anlage- Kapitals bis zum Belaufe von 14 Millionen Thalern Gebrauch gemacht werden soll. Endlich sollen 4) die nöthigen Ergänzungswahlen für den Ausschuß vorgenommetnt werden.
Actionaire, welche außerdem einen Gegenstand in der General-Versammlung zum Vortrag bringen wollen, haben nach §. 24. des Statuts ihr Vorhaben unter ausführ- licher Angabe der Motive mindestens zehn Tage vor der General - Versammlung dem Vorsigenden des Aus- schusses schriftlich mitzutheilen,
Jeder Actionair, welcher an der Versammlung Theil nehmen will, hat sich entweder am Sonnabend den 1, Mai, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, oder in den Nachmittagsstunden von 3 bis 5 Uhr, im Lokale der Direction zu Potsdam (Leipzigerstr. Nr. 1) oder Montag den 3, Mai während der nämlichen Stunden im Konferenzzimmer auf dem Berliner Bahn- hofe (im ehemaligen Gerickeschen Hause, Potsdamer Play Nr. 6) bei den dazu abgeordneten Directions - Mit- gliedern durh Vorzeigung von 10 oder mehr Actien der Gesellschaft zu legitimiren, worauf er die mit dem Gerte der ihm gebührenden Stimmenzahl versehene at Hat zur Versammlung empfängt, Bevollmäch-
S N nux aus der Zahl der stimmberechtigten
durch are gewählt werden und haben sich als solche
ihre ae Eintrittskarte, die ihres Machtgebers und durch dessen christliche Vollmacht zu legitimiren Die verfassungsmäßig von der G e Bo, lu zu fassenden Beschlüsse Seneral-Versammlung haben ohne Rücksicht auf die
ahl der erscheinenden Aeti ir di Pn verbinblide Arg naire auch für die Anwe-
Fd ben Be fie E April 1847, x den Vorsipenden des Aus\chu}es d in- - dam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschast. Ls essen Stellvertreter enn é,
488
Schwierigkeiten, welche die englische Bank im Wechsel-Diskonto-Geschäft u j j Ä i zu machen M Setten nicht ohne Einfluß de: die flauere “oma Tel e! Co if bei? aden Vorräthen eine ein, Russische Fonds sind gut preishaltend geblie- ien ) bligationen bei Hope erreichten 105 % und 4proz. Certifikate bei demselben 88% à 89%, 5proz. wiener Metalliques standen A an Sa ise var eet d ata von 375 auf 38% % evessert, wurden jedoch selten umgeseßt, Jn griechischen Obligationen k einige Geschäfte zu 4% à 5% % E Soitide. N G lich ju versehen, und kann man zu 25 à 3% Zinsen Anleihe-Geschäfte schließen. s _ Nachdem sich an den ersten Wochenmärkten die Getraidepreise sehr fest zeigten, entstand gestern wieder lebhastere Frage nah Weizen und Roggen
Allgemeiner Anzeiger.
Rate des Actien- Kapitals Von zehn Pro-
olge hatte.
dito 485 Fl. Der Geldmarkt is reichlich p
m
i Prinz Wilhelm (Steele-Vohwinkler) [276 b] Eisenbahn.
Die Actionaire der Gesellschaft werden hierdurch ausgesordert, die
anzahlung
kder letzten 10 %
auf die Actien
bis zum ersten Mai d.J., je nach ihrer VVahl,
in Berlin vi una Anhalt et
M7 - » Wagener, - Cöln e Berin 4; Hi Stéin, - Düsseldorf - N V. Cleff.
- Langenberg bei der Kassa der Gesellschafst zu leisten.
Bei dieser Einzahlung werden die Zinsen à 4 % aul’ die verschiedenen Ratenzahlungen vom 95. April 1840 bie 1 Mai d J. un Tie 2 27 410 De n
Abzug gebracht, s0 dass per Actie nur
Sieben Thlr. Zwei Ser.
r Q » O Zwei Pf.
einzuzahlen sind,
Es werden alsdann gleichzeitig gegen die einzu- liesernden Quittungsbogen über die bereits einge- zahlten 90 % die Actien - Dokumente der Gesell- schaft ausgehändigt,
Diesen Actien sind ein Zinscoupon für die Zin-
sen à 4 % vom 1. Mai bis ultimo Dezember d. J. mut Thlr, 2. 20 Sgr. und ferner 10 Dividenden- scheine der Serie I. für die Jahre 1848 bis 1857 beigegeben. ; Zur Erleichterung der Kontrolle werden die Ac- tionaire gebeten, cin nach der Reihenfolge der Num- mern geordnetes und mit ihrer Unterschrift verse- henes Verzeichniss der einzuliefernden Quittungsbo- gen bei den Einzahlestellen einzureichen.
Langenberg, 25. März 1847.
Die DUFE6otl on
[336 b]
Nach der Newbedsford VWVhaling Gazette vom 9, Mánz a. e. war die „Borussia“, Capt. Hartwig, am 29, Oktober vor. Jahres zu Maui auf den Sandwichs- Jnseln mit ca. 2100 Barrels Thran und 140 Barrels Spermaceti-Oel und sind hoffentlich direkte Nachrichten vom Capitain Hartwig in kurzem zu e!warten.
Stettin, den 12. April 1847.
Die Direction der Preuß. Südseefischerei - Gesellschaft. Schillow. Schlutow. Weidner.
[1106]
Auf Jmyploriren Dris. Klügmann, in Vollmacht des Brau- und Brennerei-Besizers Johann Heinrich Chri- stoph Schlee zu Zarrenthien im Mecklenburgischen, wer- den alle diejenigen, welche von dem Leben oder Tode des am 19. November 1789 zum Grünen Jäger im Herzoglich Laue :burgishen Kirchspiel Hamwarde gebo- renen Jochim Hinrih Georg Schleh oder Schlee, Soh- nes des derzeitigen Pächters Hartwig Friedrich Schlch oder Schlee zum Gcünen Jäger und der Anna Mar- garetha Friederica Schleh , geborenen Meister, welcher angeblih im Jahre 1824 in Hamburg sich nah Rio de Janeiro eingeschifst haben soll und seitdem verschol- len ist, Nachrichten besiyen , zur Mittheilung derselben hierdurch ausgefordert, der genannte Abwesende aber, eventualiter seine Leibes- oder sonstigen Erben, inglei- hen alle etwanigen Gläubiger desselben gerichtsseitig \huldig erkannt, binnen Jahres und Tages von Er- a gegenwärtiger Ediktal - Ladung an, mithin spä- testens am 4, Januar 1848 im Aktuariate des Landgerichts hierjelbsst|, und zwar der Abwesende von seinem Leben glaubhafte Nachricht zu geben, die Erben und Gläubiger desselben aber ihre Erb- oder sonstigen Ansprüche unter Beobachtung des Erforderlichen gehö- rig anzugeben und zu bescheinigen, bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daf, widrigenfalls, und nachdem resp. dem §. 9. der Verordnung vom 30, Dezember 1829 über Todeserklärung Abwesender Folge geleistet sein wird, der abwesende Jochim Hinrih Georg Schleh oder Schlee für todt erklärt und dessen Vermögen den in Folge seines Todes dazu Berechtigten ausgeliefert, seine nicht angemeldeten Erben und Gläubiger aber mit ihren Ansprüchen präkludirt werden sollen.
So geschehen Lübeck im Landgericht, den 20. No- vember 1846.
In fidem J. P. Plessing, Dr., Akt.
Citerarische Anzeigen.
“Jn der Amelangsqen Sortim.-Buchhandlung
(R. Gaertner), Brüder str, 14, erschien so eben und is durch alle Buchhandlungen zu beziehen: [318 Den
] .. Preußischen Ständen für 1847.
von W., D, 414 Sgr,
Weizen 470 Fl, dito 490 Fl,, 118pfd. odessaer Roggen 360 F[,, 118. dito 365. 369 Fl., 125pfd. amerik. dito 385 Fl,, im gelegt: für 127pfd. bunten poln. Weizen 4 l, Auch Gerste wurde 112 . 114pfd. jährige dänische 264 im Verbrauch 114 . 115pfd. dänische feiner 180 . 185 Fl., 70 . 7
[335 b]
130pfd. medcklenburger dito 490 F[.,
höher gekauft,
3 „ 73pfd, Futterhafer 152 , 158 , 162 Fl,
Im Veilage von Duncker und Hum-
blot ist erschienen und daselbst, wie in allen Buch- handlungen, zu haben:
Lehrbuch der speziellen Therapie 320 v0 [920] Dr. F, D beau
Auch unter dem besonderen Titel ;
Die Lehre von den Fiebern und den Entzündungen.
Zin 2 Theilen. gr. OttaG geh, -52 Thlr.
Mit der so eben ausgegebenen 7ten Lieferung ist dieses Werk jegt geschlossen. Der 1, Band enthält die Lehre von den Fiebern und den akuten Exan- themen und der 2, Band die wichtige Lehre von den Entzündungen. Der Verfasser hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Leser in die Therapie nah dem gegenwärtigen Standpunkte der Wissenschaft einzufüh- ren, so daß der jüngere Arzt daran einen treuen Füh- rer am Krankenbette habe, der ältere Arzt aber befähigt werde, von allen neueren Erweiterungen der Wissenschaft praktishe Anwendung zu machen, Die Anforderungen des praktischen Arztes an ein derartiges Werk hat der Verfasser daher besonders im Auge behalten.
Z3 - Á S Danksfagung.
Meine eilfjährige Tochter litt vor drei Jahren an Skropheln. Diese lagerten sih in dem rechten Hüftge- lenke ab und brachten cine mit heftigen Schmerzen ver- bundene Entzündung in demselben hervor. Nach Ver- lauf von 6 Wochen war der Oberschenkel aus dem Gelenke getreten und das rechte Bein um beinahe 3 Zoll kürzer, Nur an zwei Krücken vermochte die Leidende sich fortzubewegen, und jede Hoffnung auf eine mögliche Wiederherstellung in den zwei Jahren, während welcher sie das Schicksal ertrug, aufgegeben, bis, auf wiederholentlihes Zureden eines Arztes, dem ich dafür zu Danke verpflichtet bin, des sehr einsichts- vollen Herrn Dr. Lorenz zu Paderborn, die Patientin dem gvmnastisch - orthopädischen Jnstitute des Herrn Dr. Berend, Oranienburgerstraße Nr. 64 zu Berlin, übergeben wurde. Diesem ausgezeichneten Manne, dem bereits so viele ähnlich Leidende ihre Gesundheit ver- danken, is es nun nicht allein gelungen, den Schen- fel durch eine eigenthümliche schmerzlose Heilmethode wieder in seine frühere Lage zurückzuführen, so daß beide Ertremitäten völlig im CEbenmaße sind und das Kind ohne irgend eine Hülfe frei und gerade geht, sondern auch den damals das Bild der \hrecklic- sten Verkrüppelung darbietenden Körper ganz gerade herzustellen und radikal von Sfkropheln zu be- freien.
Das Kind erfreut sich einer vortrefflichen Gesund=- heit, woran sich außer vielen Aerzten auch der hoch-
geachtete Herr Geheime Medizinal-Rath Dr. Schmidt, dirigirender Arzt der Königlichen Charité in Berlin, zu Überzeugen die Güte hatte.
Möchten diese Worte zur Kenntniß ähnlich Leidender
gelangen, um sich in dem oben erwähnten Justitute Hülfe zu verschaffen,
Münster, im März 1847. ; Al h, Königlicher Regierungs - Kanzlist, Neubrückenstraße Nr. 216,
Leipziger Kunst-Auction. Verzeichniß von Kuypferstichen, Nadirungen,
Das
Holzschnitten, Werken 2c., enthaltend die Doubletten ei- nex fürstlichen und öffentlichen Kunstssammlung und meh- rere Beiträge von Kunstsammlern, worunter sich eine reiche Sammlung Longhischer Blätter befindet, welche den 19, Vial ). 3. durch jede Buch- und Kunsthandlung und von dem Un=- terzeichneten zu beziehen,
zu Leipzig versteigert werden, ist
Rudolph Weigel,
[321]
Am Sonnabend den 17, April, Nachmittags 3 Uhr, Schluß der Ausstellung
des berühmten historischen Gemäldes von P, Delaro che
Napoleon
am 31, März 1814 in Fontainebleau
(aus der Sammlung des Herrn Konsul Schletter in
Leipzig).
ätígen - i ( Kunst-V Zu wohlthätigen Zwecken im Saale des Kunst-Vereins,
Unter den Linden 21, 5 l zwischen 11 und 3 Uhr zur Ansicht aufgestellt.
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af M ZBDi di wi M anan
A114 e Meine
Preußische Zeitu
Berlin, Feeititag Leu 10 APr bl
Alle Post - Anstalten de - und Auslandes nehmen Sesteliung auf dieses Blatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: : Behren-Straße Ür. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.
(J.
1847.
Das Redactions- und Expeditions - Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 57.
BUERi L,
Amtlicher Theil. A
Juland. Berlin. JZnhalt der Nr. 16 der Geseß- Sammlung. — Provinz Preußen. Einweihung des Gymnasiums in Königsberg, — Eisstand. — Schreiben aus Halberstadt, (Der Nothstand und die Aussichten auf die nächste Aerndte.) ©
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern, Ernennungen,
Hesterreichische Monarchie. Wien, Herabseßung der Elbzölle, — Die griechisch-türkishe Differenz. — Venedig. Untergang eines preußi- schen Schiffes.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Vorbereitungsklasse zur Kaiserlichen Rechts\{hule. — Der Getraidehandel zu Odessa,
Frankreich. Paris. Königlicher Befehl zu Ehren des General Drouot, — Zinsfuß der Königlichen Bons. — Bank - Diskonto, — Die Zusammenseßung des Ministeriums. — Frankreihs und Englands Ein- fluß in Griechenland und Spanien. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Unterstüßungen; Marschall Bugeaud; der Regierungswechsel auf Haiti.) 4
Großbritanien und Jrland. London. Agitation gegen den Er- ziehungsplan der Regierung. — Die Geldkrisis und die Diskonto-Erhö- hung. — Sir Henry Pottinger am Cap. — Vermischtes. — Schreiben aus London. (Die auswärtigen Beziehungen; Lord J. Russell's Politik; der Erziehungsplan der Regierung.)
Belgien. Brüssel. Audienz des neuen sardinishen Gesandten, — Tendenz zur Einigung unter den Liberalen. — Auswanderer,
Dänemark. Kopenhagen. Die Zettel - Vermehrung der National- Bank,
Ftalien. Rom. Das Minister - Konsilium und der Staats - Rath. — Sorge für die Armen. — Neue Zeitung. -— Turin. Reclamation Frankreichs gegen die Waffensendungen nach Spanien. — Beilegung der tommerziellen Differenz mit Oesterreich.
Spaniem. Madrid. Begrüßung der Königin. — Ablehnungen des Kommandos der Hellebardiere. — Das Observations-Corps an der por- tugiesischen Gränze. — Vermischtes, E
Gc dieitaud; Ancona. Dankschreiben an das österreichische Kabinet,
Türkei. Konstantinopel. Das Quarantainewejen in der Türkei.
Eisenbahnen. Berlin, Verein für Eisenbahnkunde, — Hannuover. Die Bahnstrecke von Celle nah Harburg. A
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-
© bericht. — Schreiben aus Paris. (Actien- und Geldmarkt; Getraidepreise.)
Beilage.
Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober - Jngenieur und Betriebs - Direktor der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft, Mons zu Erfurt, den Rothen Adler = Orden vierter Klasse zu verleihen; f Den Geheimen Ober-Finanz-Rath von Rabe zum Stellvertre- ter des Präsidenten des Kuratoriums der Berliner Renten-Versiche- rungs-Anstalt für die Jahre 1847, 1848 und 1849; so wie “ Den Geheimen Registrator Schaffner im Justiz-Ministertum zum Kanzlei-Rath zu ernennenz _ s Den praktischen Aerzten Pr. S. F. Allerdt zu Bromberg und Dr. Friedrich Rummel zu Magdeburg den Charakter als Sani- ats-Rath; und : | E Dem Ober Landesgerichts - Kalkulator Jaeckel in Posen den Charakter als Rechnungs Rath zu verleihen.
Bela eng - : Post - Dampfschiff - Verbindung zwischen Stettin, ; Swinemünde und Kopenhagen. Das Post-Dampfschiff „Geiser“ wird auch in diesem Jahre eine
regelmäßige Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen unter=- halten. . S * Die Abfertigung desselben e: folgt: aus Stettin “aus Kopenhagen vom 6. April bis 28. Mai Freitag 12 Uhr Mittags Dienstag Nachmittags, ? vom 314, Mai bis 28. August. Mittwoh } 49 Uhr Mittags Montag Nachmittags, Sonna l Donnerstag e vom 31, August bis zum Schlu|\e der Fahrten Freitag 12 Uhr Mittags __Dienjtag Nachmittags. A Das Passagegeld beträgt zwischen Stettin und Kopenhagen : sür den 4sen Plaß 10 Rthlr., für den 2ten Plaß 6 Rthlr., für den Zten Plaß 3 Rthlr., zwischen Swinemünde und Kopenhagen rejp. 82 Rthlr,, 55 Rthlr. und 25 Rthlr. preuß. Cour. * “Finder und Familien genießen eine Moderation, . Wagen und Pferde, so wie Güter und Kontanten, werden sür die vorjährigen Frachtsäße befördert, Berlin, den 12, April 1847. General-Post-Amt,
Angekommen: Se berg-Stolberg, von Stolberg.
J “nichtamtlicher Theil.
Inland. Berlin, 15. April. gnädigst geruht :
Koblenz, statten.
Verlín, 15. April. Die heute ausgegebene Nr. 16 der Geseh -= 11 Bestätigunas - Urkunde für
den Nachtrag zum Statut der Star Be Eisenbahn - Gesell- ins-Garantie des Actien-
Sammlung enthält die Allerhöchste
schaft. vom 4. März 1846 in Betreff der Kapitals von Seiten des Staats :
Se. Erlaucht der regierende Graf zu Stol-
Se. Majestät der König haben Aller= Dem Conducteur der Kölnischen Dampfschifffahrts= Gesellschaft, Victor Marcel aus Andernah, Regierungs - Bezirk die Anlegung der ihm verliehenen silbernen Medaille deé Großherzoglich hessischen Allgemeinen Civil - Ehrenzeihens zu ge=-
(Gnaden,
Gottes König von
Wir Friedrih Wilhelm, von
Preußen 2c. 2c. : G haben Uns bewogen gefunden, zur Unterstüßung des Stargard-Posener Ci jenbahn-Unternehmens, neben einer Bethe‘ligung der Staats - Kasse an dem auf Fünf Millionen Thaler angenommenen Actien - Kapitale der unterm 4. März 1846 von Uns bestätigten Stargard-Posener Eisenbahn Gesellschaft, für die Zinsen dieses Actien - Kapitals, und zwar zu dem Saye von Drei und Ein Halb Prozent, die Garantie des Staates zu ge- währen und wollen demgemäß den anliegenden Nachtrag zu dem Statute der Stargard-Posener Eisenbahn - Gesellschaft, wie solcher auf Grund der mit Unserem Finanz - Minister gepflogenen Verhandlungen und des Be- \{lu}es der General - Versammlung der ebengedachten Gesellschaft vom 4. Februar 1847 festgestellt worden i, hierdurch in allen Punkten geneh- migen und bestätigen, indem Wir insbesondere für die Zinsen des Actien- Kapitals von Fünf Millionen Thalern zum Saße von Drei und Ein Halb Prozent unter den in dem Nachtrage enthaltenen näheren Bestimmungen und Bedingungen die Garantie des Staates hiermit bewilligen. Die gegenwärtige Bestätigungs-Urkunde soll, nebst dem Nachtrage zum Statut dur die Geseß-Sammlung bekannt gemacht werden. Gegeben Berlin, den 8. März 1847. l
(L. §.) Friedrich Wilhelm. Uhden. von Düesberg. (Folgt der Nachtrag zu den Statuten.)
Desgl. das Geseß über die Errichtung von Handelsgerichten :
Wir Friedrih Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. O / verordnen über die Errichtung von Handelsgerichten für diejenigen Theile Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichtsordnung Geseßesfraft haben, auf den Antrag Unseres Staats-Mi nisteriums und nach vernommenem Gutachten Unseres Staats -Raths, was
olgt ; folg i
§. 1. 1. Errichtung der Handelsgerichte. 1
An jedem Orte, wo wegen eines bedeutenden Handels - oder Schi}- fahrts-Verkehrs ein Bedürfniß zu einem Handelsgericht obwaltet, soll, wenn die dortige Kaufmannschaft oder Handelskammer darauf anträgt, ein solches Gericht, nah Einholung Unserer besonderen Genehmigung, errichtet werden,
g. 2. i Auch die Kommerz- und Admiralitäts - Kollegien zu Königsberg, und Danzig, so wie die für Handelssachen bestehenden Gerichts - Deputationen zu Stettin, Elbing und Memel, sollen, wenn die dortigen Kaufmannschaf- ten darauf antragen, zu Handelsgerihten ungestaltet werden. Die Kosten der Errichtung und Unterhaltung der Handelsgerichte wer. den aus Staatsmitteln bestrittenz die Beschaffung und Unterhaltung der für ein solhes Gericht erforderlichen Geschästsräume, wo dieselben in dent Orts - Gerichtsgebäude nicht gewährt werden können, liegt jedoch dem Han- delsstande des Bezirks ob, für Ren, das Handelsgericht bestimmt ist,
§. 4,
11, Organisation der Handelsgerichte,
Das Handelsgericht is für die ihm überwiesenen Rechts-Angelegen- heiten (§8. 418—20) Gericht erster Jnstanz und zunächst dem Landes- Justiz-Kollegium untergeordnet, Auch eximirte Personen sind dem Han- delsgericht unterworfen. : G, De Jedes Handelsgericht besteht aus einem rechtsverständigen Direktor nebst zweien rehtsverständigen Mitgliedern und mindestens vier Mitglie dern, welche dem Handelsstande Si a 8. 6. Der Direktor des Handelsgerichts wird in Verhinderungsfällen durch das älteste rehtsverständige Mitglied vertreten. e , Die Vertretung der übrigen rechtsverständigen Mitglieder erfolgt durch ein- für allemal dazu ernannte Mitglieder des Ortsgerichts. Js die Rei- hefolge, in der dieselben zuzuziehen sind, bei der Ernennung nicht bestimm, so bleibt die Auswahl unter ihnen dem Dirigenten des Ortsgerichts über lassen. i M Für die Mitglieder aus dem Handelsstande wird eine gleiche Anzahl von Vertretern bestellt und durch die Ernennung der Einzelnen zum ersten, zweiten 2c. Stellvertreter die Reihefolge bestimmt, in welcher dieselben in Verhinderungsfällen eintreten sollen Ge C6 Der Direktor und die rechtsverständigen Mitglieder eines Handelsge- rihts bedürfen derselben Qualification, welche der Direktor und die Mit- glieder des Ortsgerichts besißen müssen. Ihre Anstellung, so wie die del Subaltern-- und Unterbeamten, erfolgt in derselben Weise, wie die der De- amten des Ortsgerichts.
6, S. 2 : Die Mitglieder aus dem Handelsstande und deren Stellvertreter müs- sen zur Uebernahme eines obrigkeitlichen Amtes überhaupt geeignet, minde- stens dreißig Jahre alt sein und seit fünf Jahren selbstständig Handel trei- ben over solhen früher mindestens fünf Jahre lang selbstständig betrieben haben und nicht etwa zur Zeit ein anderes Gewerbe treiben. : . §. 9, . Die dem Handelsstande angehörenden Mitglieder und deren Stellver- treter werden durch die angesehensten Handeltreibenden des Bezirks, für den das Handelsgericht bestimmt ist, erwählt. Die Wähler, deren Zahl nicht weniger als 25 und nicht mehr als 60 betragen darf, ernennt die Regie- rung. Zur Gültigkeit der Wahl, welche für jede Stelle besonders erfolgen muß, is dic absolute Stimmenmehrheit der in dem Termine anwesenden Wähler erforderlih. Ergiebt si bei der ersten Abstimmung feine absolute Mehrheit, so is der Wahlaft zu wiederholen z stellt sich auch bei der zwei- ten Abstimmung eine absolute Mehrheit nicht heraus, so sind diejenigen bei- den Kandidaten, welche in der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen, Bei Stimmengleich-
eit entscheidet das Loos, heit ents s eh
den Kommissar geleitet. Erinnerungen,
die Gewählten gehörig qualifizirt sind, bei dem Justiz - stätigung nachsucht und, sobald solche erfolgt ist, die führung derselben veranlaßt, L 41
rend der ersten sechs Jahre ausscheiden,
¡ie Wahlhandlung wird dur einen von der Regierung zu ernennen- E s Die Regierung theilt das Wahl-Protokoll mit den welche sie etwa dagegen zu machen hat, dem Landes-Justiz- Kollegium mit, welches, wenn die Wahl Hor GURLHY, geen ist und
inister deren Be- ereidigung und Ein-
Die Amtsdauer der Mitglieder aus dem Handelsstande und ihrer Stellvertreter wird auf sechs Jahre bestimmt; doch soll der Wechsel dersel- ben nicht mit einemmale, sondern nah und nach in gleichen Zeit-Abschnitten erfolgen und zu dem Ende von den zuerst Erwählten ein Theil schon wäh-
diesen Wechsel der Mitglieder bei den einzelnen Handelsgerichten bleiben den Neglements für dieselben vorbehalten.
Die Aússcheidenden können wiedererwählt werden. 6. 12. Scheidet ein dem Handelsstande angehörendes Mitglied vor Ablauf
seiner Amtszeit aus, \o tritt für die übrige Dauer dieser Zeit ein Stell- vertreter ein (§. 6).
6) 43; : Die dem Handelsstande angehörenden Mitglieder haben während der
Dauer ihres Amtes, in Beziehung auf dasselbe, die Rechte und Pflichten richterlicher Beamten; die Suspension vom Amte und die Entfernung aus demselben tritt daher bei einem solchen Handelsrichter in denselben Fällen ein, in welchen sie bei anderen richterlichen Beamten stattfindet, aber auch alsdann
außerdem
1) wenn über sein Vermögen Konkurs eröffnet ist;
2) wenn er sich für zahlungsunfähig erklärt hat; —
3) wenn ihm durch einen Beschluß der Stadtverordneten oder durch rich- terliches Urtheil das Bürgerrecht entzogen ist;
4) wenn ihn die kaufmännische Corporation oder die Handelskammer durch cinen Beschluß suspendirt oder ausgeschlossen hat; :
5) wenn er durch richterlihes Urtheil der kaufmännischen Rechte verlustig erklärt ift. y In diesen Fällen (Nr. 1 bis 5) ist der Direktor des Handelsgerichts
befugt, dem zu Suspendirenden die Ausübung des Amtes vorläufig zu untersagen; er muß aber hiervon sofort dem Landes-Justiz-Kollegium Be- richt erstatten.
6.44 Die Mitglieder aus dem Handelsstande verwalten ihr Amt als ein un-
besoldetes Ehrenamt z die dur Erledigung einzelner Aufträge veranlaßten baaren Auslagen werden ihnen erstattet.
: g. 15.
Die Vorschriften des §. 385 Titel 11 Theil 1. und der §§. 1939 und 2364 Titel 8 Theil 11. des Allgemeinen Landrechts sollen auf die dem Han- delsstande angehörenden Mitglieder der Handelsgerichte keine Anwendung finden z diese Beamte sind aber gleich allen anderen Richtern verpflichtet, sich in den Rechts\sachen, bei .deren Entscheidung sie ein persönliches ZJnteresse haben, jeder Mitwirkung zu enthalten,
G10, An den Beschlüssen des Handelsgerichts nehmen die Mitglieder aus dem Handelsstande, gleih den rechtsverständigen Mitgliedern, mit unbe- \chränktem Stimmrecht Theil.
G Lie Die für einzelne Zweige des Handels- oder Schifffahrts-Verkehrs etwa noch besonders erforderlihen Sachverständigen werden vom Handelsgerichte ernannt und können ein-“für allemal vereidigt werden.
§: 48.
Il. Kompetenz der Handelsgerichte,
Zur Kompetenz der Handelsgerichte gehören alle Streitigkeiten aus Han- delsgeschäften, welche zwischen Handeltreibenden geschlossen sind.
Q 19. Den Handelsgerichten werden ferner, ohne Unterschied, ob die Parteien Handeltreibende sind oder nicht, die Streitigkeiten aus folgenden Rechts- Verhältnissen überwiesen: 1) aus Verträgen über
Schulden ;
Bodmerei und im Noth - Hafen kontrahirte
2) aus Schiffs-, Bodmerei-, Fracht- und Waaren-Versicherungen gegen Wassers- oder Feuersgefahr; L :
3) aus Verträgen über Erbauung, Neparatur, Ausrüstuug, Erwerb, Verpfändung oder Miethung von Seeschiffen und allen anderen zur Fracht-Schifffahrt bestimmten Schiffsgefäßen z E
4) aus dem Verhältnisse der Schisfsrheder, des Schiffers und der Schiffsmannschaft zu einander; : E
5) aus allen Fracht-Geschäften im Handels-Verkehre bei Sendungen zu
asser oder zu Lande, desgleichen bei Seeschiffen aus dem Verhält- nisse des Rheders und des Schiffers zu den Schiffs-Passagieren ;
6) über Ansprüche auf Berge-Gelder, Vergütungen an Haverei- oder Sceschäden, wegen An- oder Uebersegelns, Antreibens und Stoßens der Seeschiffe und aller anderen zur Fracht-Schifffahrt bestimmten Schiffsgefäße z
7) aus Sozietäts-Verträgen zu Handels-, Fabrik-, Manusfaktur-Unter- nehmungen während der Dauer und bez oder nah Auflösung der Sozietät z
8) über das Recht zur Führung einer bestimmten Handels-Firma z
9) aus dem Verhältnisse der Handeltreibenden zu ihren Agenten, Falkto- ren, Disponenten, Gehülfen und Lehrlingen z ferner
40) Klagen gegen Agenten, Faktoren oder Disponenten aus Handels-
Geschäften, welche sie in dieser Eigenschaft geschlossen haben, so wie
gegen Handlungsdiener oder Lehrlinge aus Handels - Geschäften, die
von denselben für ihren Prinzipal vorgenommen sind;
Klagen, welche gegen Mäkler, Dispacheurs, Schisfs-Abrechner, Güter
Bestätiger, desgleichen gegen Wäger, Messer, Braker, Schauer, Stauer
und überhaupt alle diejenigen, welche die Quantität oder Qualität
von Waaren oder deren richtige Verpackung öffentlich zu beglaubigen haben, aus den Berufs-Geschäften dieser Personen angestellt werden;
12) Klagen aus rechtskräftigen Handelsgerichts-Erkenntnissen.
§. 20. Vor die Handelsgerichte gehören ferner :
1) die öffentlichen Aufgebote a) gestrandeter oder seetriftiger Güter ;
b) verlorener Schiffs-Urkundeü ; ,
c) unbekannter Gläubiger von Sozietäts- 0 {hen Handlungen, so wie von solchen Actien auf Gewerbe- oder Handels-Unternehmungen bis 539 und §. 683 Tit. 8 Theil 11. des
rechts); i 2) die Ausführung der entweder von den Hantelöger en fn uo von anderen Gerichten verfügten Arreste auf See-SHi se un oe ere ur Fracht-Schifffahrt bestimmten Schiffs-Gefäße z auf “as adung, jo wie auf die Person, die auf dem Schiffe befindlichen Effekten und die Heuer des Schiffers und der, Schiffsmannschaft (88, 1409 bis 1419 Tit. 8 Theil Î1. des Allgemeinen Landrechts); 3) die General-Moratoriensachen der Handeltreibenden; | Í Entscheidungen über die von Handeltreiben-
9 d ' V aaf n Rechtswohlthaten der Güter - Abtretung und der
etenzz / T s 5) M dufiurd- und erbschaftlichen Liquidations-Prozesse über das Ver-
Ö d den Nachlaß Handeltreibender; ; 6) die Nonfurs-Prozesse über Seeschiffe (§. 681 ff, Tit, 50, Thl, I. der Allgemeinen Gerichtsordnung)z
11
Na
oder anderen kaufmänni- Gesellschaften, welche gerichtet sind (§§ 537 ; Allgemeinen Land-
Die näheren Bestimmungen über