1847 / 108 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

T

i L es

R

Throne herab geltend gemacht, hat daran einen großen Antheil ge- nommen. Die freiere Bewegung der Presse vor Allem ist dem Kö- nige beizumessen, ih will also, indem ih dem ersten Theile der Adresse vollständig beistimme, nur das erwähnt haben, daß ih ihn in stär- kferen Ausdrücken gefaßt zu sehen wünschte. 5 | _ Der zweite Theil des Entwurfes macht es wünschenswerth, zu- nächst einige Worte über die Anwendung eines Begrisfes zu agel, der in vielfältiger Weise angewendet wird und zu mehr. scheinbaren, als wirklichen Abweichungen Veranlassung giebt; es is dies Er; RAES griff der Souverainetät oder Machtvollkommenheit. Zwei Bemerkun- gen habe ih in dieser Beziehung zu machen. Wenn na dem Bed retishen Begriffe der Souverainetät dieseibe bis an E rbe A cs Möglichen geht, so folgt daraus noch nit, daß 1hre E 7 L übung durch den Monarchen allein ebenfalls bis an e Use es Möglichen gehe. Jh mache mi in einem einfachen V T deut- lich: Der Versammlung liegt eine AllShóGste Propoeron HRES die Einführung einer Einkommenssteuer vor, von der, 0hue M auf ihren Juhalt einzugehen, "mit Zustimmung ler - wird gesagt werdefi dürfen, daß sie_ bedeutend und groß ist. A ho av » Maßregel demnächst zur Ganz abgesehen nun davon, ob vie n P E Ausführung gelangen wird, steht so viel fest, daß sie zu ihrer Aus- führung einen fonzentrirten Patriotiómus, eine durch die Erklärung der Stände der gesammten Monarchie beförderte ständische Mitwir- fung in dem Maße in Anspruch nimmt, daß sie bei einer Berathung durch aht provinzialständische Versammlungen beinahe, wenn nicht vollständig unmöglich auszuführen sein würde. Noch mehr, in be- nabarten Ländern, die niht genannt zu werden brauchen, würde nit ungeachtet, sondern wegen der festen Ankflammerung an ‘den Grundsaß der unbegränzten Einherrschaft die Ausführung einer Maß= regel, wie die vorliegende, wohl absolut unmöglih sein. Jch will mit diesem Beispiele beweisen, daß, indem die Souverainetät gewisse, bedingende Formen für ihre Ausübung feststellt, die anderswo oder der Theorie nah eine Beschränkung der Machtvollkommenheit ge- nannt werden, sie gerade durch diese Formen anstatt zu einer Be-= shränkung, zu einer Vermehrung der Königlichen Macht gelangen fann,

Die zweite Bemerkung ist die, daß die Machtvollkommenheit sich in jeder ihrer Handlungen offenbart, daß sie für jede ihrer Handlungen dieselbe Ehrfurcht, denselben Gehorsam zu fordern hat; daß der Ge- horsam, ‘den wir ‘dem Souverain verschulden, identisch ein und der- selbe Gehorsam is, den wir dem in Gesezen ausgesprochenen Willen des Herrschers verschulden. Hier steht eine der Gränzen, über welche keine Macht hinausgeht, die Gränze des Möglichen. Es i unmöüg- lich, zu gleiher Zeit zwei Geseße zu erlassen und zur allgemeinen Anerkennung und Befolgung zu bringen, welche in einem wesentlichen Widerspruche mit einander stehen, entweder muß der Unterthan das eine Geseß befolgen oder das andere, entweder muß er das eine ver- leßen oder das andere. Auch hierfür erlgube ih mir, denn der Saß ist von Wichtigkeit, sowohl für die heutige Berathung, als für fol- gende, ein Beispiel einzuschalten: Wenn in einem Staate zu glei- her Zeit zwei Geseße erschienen, wovon das eine bestimmte, daß junge Männer bei Vollendung des neunzehnten Lebensjah res sich zum Kriegsdienste zu melden hätten, das andere, daß die Anmeldung bei Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erfolgen müsse, so würden weder die jungen Männer von neunzehn, noch die- jenigen von zwanzig Jahren zur Anmeldung verpflichtet sein, die sou- veraine Gewalt würde in biesem Falle sich selbst aufgehoben haben und machtlos geworden sein. Daraus folgt einestheils, daß die Ueber- einstimmung der Geseße zur Erhaltung der Souverainetät unbedingt erforderlich i, anderentheils, daß die Ehrfurcht gegen den Souve- rain durch die Berufung auf ein uicht geseßlich aufgehobenes, iu Kraft bestehendes Geseß nimmermehr verleßt werden fann.

Jch gebe uun zu, daß bei einer Angelegenheit vou so unend= licher politischer Wichtigkeit, wie diejenige der Verordnungen vom 3. Februar es ist, der Wortlaut der Geseße nicht allein bestim- mend sein kaun, sondern daß die Zweckmäßigkeit der Bestimmun= gen zu berüdsichtigen is, daß daher der Königliche Herr Kom- missarius niht mit Unreht auch Gründe der Zweckmäßigkeit für den Juhalt der Verordnungen geltend gemacht hat. Nur wäre dann zu verlangen, daß nicht in dem einen Falle das ältere Geseß, in dem anderen Falle die Zweckmäßigkeit angerufen werde, sondern in allen Fällen entweder das eine oder die andere, Von den An- führungen des Königlichen Herrn Kommissarius sind die meisten sou dur meinen Kollegen beantwortet worden; ih komme nur noch auf Einzelnes zurück. Die Ansicht , daß durch den Uebergang des Be- rathungsrectes allgemeiner Geseße auf den Vereinigten Landtag un- benommen sei, auch den Provinzial - Ständen dieses Recht zu belas- sen, erkenne ih nicht für richtig. Das Recht der Berathung allge= meiner Gesebe kann nur Einer Körperschaft zustehen , entweder den Provinzial - Ständen oder dem Vereinigten Landtage; haben beide Körperschaften das Recht, so hat es keine. Daß hinsichtlich der jähr- Ala T ling der Reichsstände der Buchstabe des Geseßes dem uu Berta gegenstehe, ist eben so wenig zuzugeben. Man kann

fi vine Mt ul u T, Sen, wenn jie versammelt sammlung, g, die nicht versammelt is, ijt keine Ver-

vom Z. Debiuar Wee hzelner, Bestimmungen der Verordnungen muß au zu Gunsten weckmäßigkeit derselben hervorgehoben wird, so die etwaige Unzweämäßie ¿n Grund der Berufung auf die Gesebe werden dürfen. Es Ua E Verordnungen geltend gemacht eine ausführliche Beleuchtung d eia scht, gegenwärtig in doh in Kürze Einiges Beet As en einzugehen; indessen will ih nicht für zweckmäßig zu Volle i s meiner persönlichen Ausicht mangelnde Einheit der ständischen Sit zweckmäßig halte ich die tung eine fünffache, denn wir haben A 0M diese Vertre- Vereinigten provinzialständischen Aus\chüsse, die Aale Age die die Provinzial - Stände und die Trennung in R tou Ständen als nah Provinzen, Davon ist M \owohl nach der Stände und der Regierung die Folge; Mete Schwächung der Vereinigte Landtag mit einer gewissen Cifersucht v und wird der Ausschüsse überwachen; lebtere werden mit ie Handlungeu

große Gabe den ersten Stein, den Grundstein zum festen Gebäude unserer Verfassung auf Jahrhunderte gelegt hat. geber sind seltene Ge chenke der Vorsehung, hellleuhtende Meteore, Morgensterue der Freiheit, die über den Ländern dieser Erde glänzen. Dieses is in Preußen in einem Jahrhunderte dreimal zur Wahrheit geworden. sind, müssen wir bei der Ueberzeugung fest beharren, daß der König= liche Gesebgeber sein Werk vollenden werde. König Wahrheit schuldig.

dru Loyalitäts=Adresse oft verwechselt worden. c daß ih für diese Zusammenstellung keinen Anknüpfungspunkt finden kann, Es wäre aber Lüge, dem Könige zu sagen, daß sein Volk nichts

510

kung der Petitionen auf innere Angelegenheiteu und ihre Beschrän- fung dur die erforderte Stimmenzahl, in Folge deren einer kleinen Minorität die Herrschaft überwiesen wird, indem es ihr möglich ge- macht ist, zu verhindern, daß ein im Lande noch so verbreiteter Wunsch an den Thron gelange. Nicht für zweckmäßig halte i die Eiuforderung abgesonderter Gutachten und die Mittheilung der Ansicht der Mino= rität bei der Berathung von Geseßen. Sie widerspriht dem Zwecke des Vereinigten Landtages, welcher nur der sein kann, zu er= fahren, was derselbe als Corporation, als eíne ganze ungetheilte Körperschäft über Gesetzes - Vorschläge urtheilt. Käme es blos darauf . an, zu konstatiren, welche Ansicht in jedem Einzelnen der versammelten 600 Köpfe sich ausgebildet hat, so würde es kaum nöthig sein, dieselben zu einer großen Versammlung zu vereinigen, sondern auch auf anderem Wege die Ausicht jedes Einzelnen erfragt werden können. Nicht für zweckmäßig halte ih, daß dem Vereinigten Landtage feine Einwirkung auf seine eigene Geschäfts-Ordnung, noch auf die Ernennung des Landtags=Marschalls eingeräumt ist. ___ Wenn demnach Gründe der Zweckmäßigkeit gegen die Beru fung auf gesebliche Bestimmungen gültig sein sollen, so finde ih mich durch Gründe dexZweckmäßigkeit zu dieser Berufung meinerseits bewogen. Daß die in dem Adreß = Entwurf aufgeführten Punkte wirklich eine feste Grundlage in den bestehenden Geseßen finden, wird nah den be- reits stattgehabten Erörterungen wohl niht mit Erfolg bestritten werden fönnen. Sie sind aber uicht nur den Geseßen entsprehend, soudern auch, sowohl was die Periodizität der Versammlungen, als die vollstän- dige Theilnahme des Vereinigten Landtages an Staats-Anuleihen und an der Gesebes-Berathung betrifft, aus der Versammlung vorgetragenen Gründen als nüßlich und nothwendig zu erkennen. Judem ich daher für den Entwurf der Adresse mi aussprechen darf, habe ih dafür noch ein besonderes Motiv anzuführen. Wie man nämlich auch das, was wir hier repräsentiren, die Art der Repräsentation, welche wir aus- üben, sich vorstellen möge; unter jeder Vorausseßung bleibt Eines unangreifbar fest stehen, daß nämlich die Meisten von uns in Folge einer Wahl hier erscheinen, und daß diejenigen, welhe uns wählten, nit nur das Recht der Wahl hatten, sondern auch das Recht, zu verlangen, daß die von ihnen Gewählten ihre ständischen Befugnisse ausüben und auf niht eines der ihnen zustehenden stäudischen Be fugnisse verzichten. Treu der Monarchie, treu meinem Gewissen und meinem Mandate, siimme ih für die Adresse.

Fürst Lyhunowski: Durchlauchtiger Landtags-Marschall! Es würde mir nicht zustehen, durch alle Phasen unseres politischen Lebens dem Redner, der eben abgetreten is, nahzufolgen; es mögen mix nur zwei Worte über die Adresse und ihre Redaction vom Standpunkte der Herren-Kurie gestattet sein.

Als vor einigen Tagen hier zuerst die Frage angeregt wurde, ob eine Adresse vorgeschlagen und votirt werden solle, gesellte sich dazu der natürliche Zweifel über die Stellung der Herren-Kurie wäh- rend dieser Debatte und Abstimmung. Die „auf das Patent vom 3. Februar folgende erste Verordnung bestimmt §. 14, daß nur in zwei Fällen die Herren-Kurie mit den drei Ständen zusammenzutreten habe : bei Einführung neuer oder erhöhter Steuern und bei Aufnahme neuer Anleihen; in allen übrigen Fällen aber hat dieHerren-Kurie in abgesonder- ter Versammlung zu berathen. Es hat sich daher bei Vielen von uns das gerechte Bedenken erhoben, ob es uns zustehe, ob es der Würde der Herren-Kuxie angemessen sei (Murren der Versammlung), ich bitte, mich ausreden zu lassen einer Berathung beizuwohnen, aus der ein Appelliren an den eben erwähnten Paragraphen uns entfernen konnte, sie kommen nun gus diefer Bauk oder aus Jhrer Mit e, meine Her= ren. Es blieb uns daher nux übrig, nah Bestimmung des §. 29 uns zur Lösung dieses Zweifels an Ew. Durchlaucht zu wenden.

Dieses is} geschehen, und es is uns erwiedert worden, daß die Herren=Kurie bei Berathung und Abfassung einer Dank=Adresse mit den drei Ständen in vereinigter Versammlung zu votiren habe. So wie der König zu den vereinigten Vertretern. aller Stände seines Volkes gesprochen hat, so soll es auh der ungetheilte, Vereinigte Landtag sein, der scinem König autwortet und in ehrfurchtsvoller Cr= wiederung jene Gefühle von Liebe und Treue gegen König und Va- terland ausdriüickt, die gewiß uns Alle, Alle, meine Herren, mit glei= cher Wärme beseelen,

Aber eben im Namen dieser unserer heiligsten Gefühle haben mehrere von uns, meine Herren, und ih darunter, uns einer bloßen Dank=Adresse, die nur, die einzig und allein Worte des Dankes eut- hielte, auf das entschiedenste widersebßt, und zwar mit derselben Enut- \chiedenheit, mit der wir uns einer Adresse widerseßen würden, die uur Protestationen enthalten sollte. Die eine und die andere wären von der Wahrheit gleich weit entfernt. Eine reine Dank=-Adresse, die feinen Wunsch, keinen Blick in die Zukunft enthielte, könnte den Kü-= uig, der uns richtet, und das Volk, das uns beobachtet, zu dem Glau= ben verleiten, als wären alle unsere Wünsche erfüllt worden, als be- fänden wir uns auf jenem Culminationspunkte menschlicher Glücfse= ligkeit, die keinem Drange und feinem Sehnen, auch im Grunde des Herzens mehr Raum giebt; und doch, bei Gott! dem is nicht so; während doch auf der anderen Seite es Frevel wäre, nicht zuerst und vor Allem jeue Worte des Dankes, der Verehrung und Liebe auszu- sprechen, die wir dem Königlichen Geseßgeber schulden, der durch seine

Königliche Gesehß= Aber eben, weil wir von dieser Wahrheit durchdrungen Daher sind wir dem (Beifall) 4

Es is in leßter Zeit der Ausdruck Dank=Adresse mit dem Aus-= Jch muß gestehen,

Denn die höchste Loyalität liegt in der höchsten Wahrheit,

then und stets der im Hintergrunde zu erwartende adelheit bera- jon gedenken. Es wird daraus eine eet der grö

ßeren Corporation gedenten. wird daraus eine \{ädlihe 1

geschlossenheit unserer Zustände entstehen und eine Sthwankung, in

der Gesebgebung, weil zu befürchten, daß die von den D berathenen und demnächst erlassenen Gesehe in der nichl ussen Jans des Vereinigten Landtages wieder der Gegenstand ¿le nträge werden würden. Nicht für zweckmäßig halte ih die fehlende Cs periodisher Berufung, Die Gründe für sie sind {on hervorgehoben worden, und eine leise Ahnung sagt mir, daß auch die Räthe der Krone sie niht für verwerflih halten, indem derx edäbi Herr Kommissarius wenigstens vermieden hat, si für ihre Un= zweckmäßigkeit auszusprecheu. Nicht für zweckmäßig erachte ich die Art der Zusammenseßung des Herrenstandes und uuter Aüderem die gänzlich feh= lende Berücksichtigung Boer Vertheilung. Nicht für zweckmäßig die Schwierigkeit der Ausbildung der Verfassung, indem Verfassungs= Anträge nur von dem Vereinigten Laudtage, der vielleiht in vielen Jahren nicht zusammentreten würde, ausgehen und den Vereinigten

mehr wünscht, und es ist Frevel, es ihm auf eine Weise zu sagen, die sein großes , reiches, warmes Herz verleßen, ihn schmerzlich be- rühren, als Undank ausgelegt werden könnte.

Je weiter wir vorschreiten im parlanentarishen Leben, desto

Wehr ist es Pflicht, sich den gewiegten Formen altparlamentarischer taaten zu näheren, die in geseßzlicher Ausübung ihrer Rechte und

Gerechtsame, wenngleich i : Wis La Al olfe due , ugleich in althergebrachten Formen, ihre Freiheit er- Bien und befestigt die Größe ihres Volkes gesichert haben. Ein chen gui ejn allfreies und stammverwandtes Volk, das seine siegrei- tigen, Id hel, alle Meere entfaltet, wird diesen Ausspruch bestä- so leicht auz N mit rechtem Vorbedacht der Formen erwähnt, die

: dem Kaas elassen L und l'omme auf sie Weist studirt hat, wird er alten Parlamente mit redlichem Geiste tigkeit seil it e Bob e Wichtigkeit nicht verkennen, Diese Wich= möglich glauben, dgß ira eutung des Augenblicks, und ih kann un-

r

irti d Ciner unt , gegenwärtigen Moment An C er Ihnen, meine Herren, den j Aeidét t für \so ernst und wichtig bielte L einen in der gro 5 ijt und wichtig hielte, als irgend Darum beit preußischen Geschichte. ; g

Ausschüssen untersagt sein sollen, Nicht für zweckmäßig die Beschrän=

* nit. Geis wäre, die nihts von diesen Erklärungen enthalten, wie hätte daraus gefolgert werden können, Î begeben wollten ? hätte diese Dank-Adresse eine formelle -Acceptation, die jede weitere Erörterung abgeschuitten hätte, gegeben? ich glaube nein. Privatverkehrs, sondern wir haben es mit Deutung großartiger poli- tischer Jdeen zu thun, und ih- bin überzeugt von unserem Könige und Herrn, daß er sich nicht verschanzen wird hinter kleinen Rechts ehel- fen, und so möge auch die Versammlung sich nicht daran klammern, Deshalb erachte ih eine Verwahrung in dieser Form nicht für nöthig.

dem Zwecke einer Verständigung nähern, ohne deshalb unserer Unab= hängigkeit zu schaden.

Jh kann nicht umhin, zu erklären, wie ih mit Freuden in dem Adreß-Entwurfe, der uns vorliegt, dieses Maß, diese Formen gefun= den und den Herren, die sich mit der Abfassung desselben beschäftigt, dieses hier gern ausdrücke; nur zwei Stellen 7 M mir einer Mo- dification zu bedürfen, so redlich der Wille und die Absicht auch sicher gewesen sind, die ihre Redaction veranlaßt haben. Es ist die „Hinwei= jung auf die Thronrede‘/ und das Wort „Wahrung“. Die Kom= mission hat mit Vielen von uns empfunden; daß einzelne Stellen in der Thronrede uns \{merzlich berührt haben. Warum aber dem Königlichen Herrn in unjerem ersten parlamentarischen Akt Dinge sa= gen, die ihn verleßenr müssen, ohne zur Darlegung, zur Verdeutli- hung uitserer Wünsche, uuserer Bedenken etwas beizutragen, unum= gänglich nöthig zu sein. Berühren wir die leßteren und übergehen die rsteren. Was uns s{chmerzlich bewegt haben mag, faun nah dem, was uns noch zu wünschen übrig bleibt, dem König und dem Lande, ja ganz Curopa, das auf uns sieht, ohnedies unmöglich zweifelhaft sein. Als der König uns berief, wollte er dur seine Worte uns Freude, niht Schmerz bereiten; dafür wollen Sie den König gewiß nicht verleßeu; weg also mit dem Worte Schmerz. (Lauter Beifall.)

: Das zweite, was ich zu erinnern finde, ist das Wort „Wahrung“; ih gestehe, daß mir seine Anwendung nicht so positiv verwerflich er= scheint, als die eben angeführte Stelle. Wahrung oder Verwah- rung, im Grunde identisch is ein an si geseßlihes und ge= bräuchlihes Wort; doch hat es dur seine Anwendung hier den În= begriff von Mißtrauen, Zweifel, Opposition; in einem Sinne mit sich verbunden, den wir gewiß nicht hineinlegen wollen.

___ Wenn uns uun eine Verständigung ehrlich und wahrhaft am Herzen liegt, wenn wir die Gaben der Krone und die Wünsche des Volkes in Einklang bringen wollen, wenn andererseits in dem Wort- laute dieses Ausdrucks etwas gesucht wird, das sjich störend zwischen uns stellen könnte, warum dann, meine Herren, sollten wir nicht in der s{chönen, reichen, deutschen Sprache ein Wort finden, das un- sere Meinung ausdrückt, ohne durch Mißtrauen zu verleßen. Gewiß, meine Herren, Sie werden ein solches Wort finden, und wenn ih mir erlauben dürfte, Jhnen eines vorzuschlagen, so wäre es das Wort BErtrauan

Wir vertrauen dem Königlichen Worte! Wir vertrauen, daß keines unserer alten Rechte geschmälert ist! Wir vertrauen, daß Se. Majestät geruhen werden, uns nicht neben die Krone, sondern neben seine Räthe in regelmäßig wiederkehrenden Perioden zu berufen, die uns gestatten werden, die Noth und die Bedürfnisse des Vol- kes, seine Wünsche und Bitten vor die Stufen des Thrones zu brin: Ad, E De GSierbeit Der Ale, Die Ur Fee nir \chwankeude Zustände geben können. Wir vertrauen endlich haupt- sächlih und vor Allem, daß Se. Majestät, unser großer König, in diesen unseren wahren und ehrfurhtsvollen Worten keine eitle Sucht nah Opposition oder Popularität, sondern die offene Darstellung eines Zustandes sehen wird, den cs von uns gewissenlos wäre, in die= ser Halle vershweigen oder beschönigen zu wollen.

Geh. Staats-Minister Graf vou Arnim: Durchlauchtigster Marschall! Das Wort des Redners, den wir so eben vernommen, welhes mir den meisten Anklang in der Versammlung zu finden chien, war das: „Wir wollen Wahrheit, klare Wahrheit sa gen! dem schließe ich mich aus voller Seele anz aber ich füge hinzu, wir wollen auh gewissenhaft nur das sagen, was wir als ge naue Wahrheit erkennen. Die Adresse, welche uns vorliegt, zerfällt, wie ich sie auffasse, in drei wesentlihe Theile. Der erste Theil um ließt die beiden ersten Alinea und enthält den Dank an Se. Ma= jestät z der zweite Theil enthält eine Erklärung, welche, wie der Schluß lautet, dienen soll, die ständischen Rechte zu wahren; der dritte fuüpft daran Aussichten auf die weitere Eutwickelung des Baues, der vor uns liegt und auf die Einigkeit in seiner Fort-Entwickelung zwischen Sr. Majestät und seinem Volk. Ju Bezug auf den ersten Theil be seelt uns vor Allem das gleiche Gefühl, nicht allein, daß der Dank ausgesprochen werden müsse, sondern daß er auh so warm ausge= sprochen werde , als möglih, Es is von einem Redner geäußert worden, daß ihm die Worte nicht warm, uicht lebhaft genug erschei- nen. Jndeß ehre ih die Fassung, die die einmal gewählte Kommis= sion dem Dank gegeben hat, und hege die Ueberzengung, daß Se. Majestät das wahre Gefühl eines tiefen Dankes erkennen werde. Jch wende mich also zum zweiten Theile, von dem ich allerdings bemerke, daß er mir aus verschiedenen Gründen, die ih zu erörtern genöthigt bin, große Bedenken erregt, daß ich ihm nicht in seinem ganzen Um= fange beitreten kann. Zu dem dritten Theil, welcher den Schluß der Adresse berührt, bemerke ih, wie mir hier uichts enthalten zu sein scheint, was in der Versammlung Bedenken erregen könnte, sich ihm anzuschließen, Jch komme also auf den zweiten Theil der Erklärung des Berichts, die Wahrung der ständischen Rechte, zurück und bitte für diesen Theil die hohe Versammlung, meinen Erörterungen folgen zu wollen.

Jch halte die Art der Verwahrung , wie sie vorliegt, für eine

spezielle Aufführung derjenigen Rechte, welche aus den früheren stän dischen Geseben hergeleitet werden, ser Rechte halte ih nicht für nöthig. Jch glaube, daß sich derselbe Zweck auf einem anderen Weg erreichen lasse, den ich später vorzu chlagen mir die Ehre geben werde. Jch halte aber auch diese Aus- führung, wie wir sie hier vorliegen haben, nicht für vollständig ge nügend begründet, nicht für reif genug, um Sr. Majestät als Ausdruck des ganzen Vereinigten Landtags vorgetragen zu werden; ich halte sie endlich drittens, ih sage es offen, für schädlih in dieser gegenwärtigen Form, stützen, daß ih die Frage stelle, ob, wenn in voriger Sihung die Frage der Adresse verneint worden wäre und der Landtag sich ent schieden hätte, keine Adresse an Se. Majestät zu richten, ob deshalb wohl vie Rechte der ständischen Versammlung irgendwie verändert worden wären. Bewußtsein oder die Ansicht in den Mitgliedern des Landtags lebte, daß zwischen den älteren Gesetzen und Verordnungen vom 3. Fe- bruar c. Verschiedenheiten stattfinden, die ihre Rechte verletzen, diese Ansicht eben so frei und mit gleiher Wirkung hätte ausgesprochen

Eine solche Aufführung die=

Daß sie niht nöthig sei, erlaube ih mir dadurch zu unter=

Ich glaube nein, Jch glaube, daß, wenn das

verden können, es hätte eine Adresse erlassen werden mögen oder Jch gehe weiter. Wenn nun eine reine Dank= Adresse votirt

daß die Stände sih ihrer Rechte

Wir haben hier nicht mit kleinen Rechten und Regeln des

(Fortseßung in der Beilage.)

..

Beilage

öre ih Sie, meine Herren, wenn gu Si H ie All sagen, Be Ihnen das Herz bewegt, es in Formen zu blen, die aa

a

Beilage

511 zur Allgemeinen Preußischen

3 eitun g. Montag den 19 April,

(Fortseßung aus dem Hauptblatte.)

Jch bemerke aber auch, daß ih sie nicht für wai egn det, nicht genügend vorbereitet, nicht für reif zum Beschlusse halte, um als Ansicht und Ausspruch des Vereinigten Landtags hingestellt zu werden, und das müßte sie sein, wenn sie die Wahrheit und nicht mehr als die unbestrittene Wahrheit sein sollte. Es fönnen Gefühle ! in der Versammlung sich bewegen, es können Ansichten darin obwal= ten, von denen man nach einer vorläufigen Austauschung und Be- sprehung wohl sagen fann, dieses oder jenes müsse Ansicht der Ver= sammlung sein; aber um Sr. Majestät dem Könige zu sagen, es

ist die Ansicht der Versammlung in gejebliher Weise, dazu gehört die auf einem besonnenen geseßlißhen Wege

gewonnene Ueberzeugung. Betrachten wir den Theil der Adresse, von dem ih sprach, so sinden wir, daß sie eine Aufzählung gewisser Be- stimmungen ständischer Gejebe früherer Zeit enthält und daran Fol- gerungen knüpft; er sagt zunächst, daß die jährliche Rechnungslegung, welche den Reichsständen zugesichert 1st, ihre periodische Einberufung verlangt. Jhre periodische Einberufung 11k, ich erkläre es offen, us mein Wunsch und meine Ansicht. Wenn eine reichsständische Ver= sammlung wohlthätig wirken soll, muß sie periodisch wiederkehren. Aber, meine Herren, ih ehre auch die Meinung derjenigen, welche diese Ansicht nicht theilen, und is denn die Frage schon entschieden, ob der gesammte Vereinigte Landtag diese Ansicht in der Weije theile, wie sie nah meiner Ansicht maßgebend sein soll? noch vielmehr könnte die Frage zweifelhaft sein, ob denn aus der periodischen Zusammen= berufung der Reichsstände zur Rechnungslegung etwas Weiteres ee als eben die Abnahme der Rehnung, und wenn man also guf diesen Punkt ein solches Gewicht legen will, um sie als Verwahrung ein- zulegen, so muß man sich auch auf die andere Seite stellen, auf wel= cher gesagt werden fann : „Dann fönnt ihr auch nichts weiter verlan gen, als blos für die Rechnungslegung versammelt zu sein. Ich muß erklären, daß ich nicht für solche Deuteleien bin, aber man darf auch zur Verwahrung und Klausulirung aus älteren Geseben nicht Folgerungen herleiten, die darüber hinausgehen. Es ist ferner der Punkt wegen der Domainen berührt worden, ich beziehe mich darauf, daßin der Versamm- lung si die eine Ansicht über Auslegung der Bestimmung, 1m Mi-= nisterium die andere Ansicht geltend gemacht hat,” und ich frage, ob wir vorbereitet genug sind, um darüber unjere Ansicht Sr. Majestät dem Könige vorlegen zu können. Jch habe zwar eine Ansicht dar=- über, aber sie is noch nicht befestigt genug, daß ih sie dem Landtage empfehlen könnte, dazu bedarf es auch Erörterungen, Cntwicelungen, Debatten und Beschlußnahme. Keines von allen dem 1jt geschehen. Es i ferner gesagt, daß, weil den Provinzial = Landtagen, o lange feine allgemeine Stände - Versammlungen bestehen, die allgemeinen Gesebe vorgelegt werden sollen, so dürften ihnen, nachdem diese be- stehen, keine allgemeinen Geseße mehr vorgelegt werden, Ich wie-= derhole es, ih ehre die Ansicht, die dies folgert, ich fann ihr aber nicht folgen, sie geht zu weit; denn es sindet sich eine Bestimmung, die da sagt: „\o lange keine allgemeine ständische Versammlung besteht, dürfen die Provinzial-Landtage verlangen, daß nicht ohne ihre Berathung ein allgemeines Geseß gegeben werde‘; daraus ist nicht zu folgern, daß, wenn sie besteht, nun auch dergleichen Gesebe den Provinzial-Landtagen nicht mehr zum definitiven Rathe vorgelegt werden können. Jch glaube wenigstens einen Theil der Versamm- lung für diese Ansicht in Anspruch nehmen zu können, und das ge- nügt, um zu zeigen, daß die entgegengescßte Ansicht nicht als Ansicht des Landtags mit Recht Sr. Majestät dem Könige vorgelegt werden fannz viertens ist gesagt, daß der Verèinigte Landtagin den ihm als reihs- ständische Versammlung übertragenen Functionen durch andere ständische Körperschaften rechtskräftig niht vertreten werden könne; ih glaube mih der Zustimmung der hohen Versammlung fast versichert halten zu dürfen, wenn ih behaupte, daß hierin die Adresse zu weit geht, wenn jie dem Vereinigten Landtage ein Recht beschränkt, welches ich ihm zu vindiziren mich verpflichtet halte. Jch glaube, daß, wenn der Landtag in seiner Machtvollkommenheit einem Theil desselben irgend eine Function speziell überträgt, dieser unbedingt mit Vollmacht ver-= sehen ist, zu handeln an Stelle seines Machtgebers, und ich zweifle nicht, daß im Laufe der Jahre der Landtag wohl in die Lage kom- men fann und wird, Einzelnen aus seiner Mitte Vollmachten zu erthei= len, die nit für den ganzen Umfang seiner Rechte, sondern für ein- zelne Rechte gelten. Wenn gegenwärtig, noch auf den dritten Punkt fommend, ih die Adresse n dieser Fassung für #ch ädli ch erkenne, so muß ich bemerken, daß, wenn die Versammlung meiner Ansicht bei= treten follte, daß die Beschlüsse noch nicht vollkommen reif Jeien, daß die Folgerungen sich noch nicht als eine unumstößliche Ansicht des Vereinigten Landtags ergeben haben, daß es dann gewiß schädlich ist, nicht vollkommen reife Ansichten in die Adresse an Se. Majestät auf=- zunehmen, und ih komme auf die Frage zurü : halten wir es für möglich, diese Beschlüsse im Laufe der Adreß = Debatte zur Reise Y bringen? Müßten nicht alle dieje Punkte der allersorgfältigsten Er- wägung unterliegen? Welche Zeit würde erfordern, um diese Gra- gen, deren äußerste Spiben heute blos berührt worden sind, bei denen chon die verschiedensten Differenzen zwischen den Ansichten der Stände und denen der Regierung sich geltend gemacht haben, die sich hier nur in allgemeinen Grundzügen bewegt haben; welche Zeit würde es ige fordern, diese Fragen zu erörtern und zu der Reife zu bringen, die sie bedürfen, um hier niedergelegt werden zu können z ich fenne fei- nen Weg, der dahin führen könnte. _Schädlich nenne ih aber auch das, was vielleicht unter anderen Umständen nur überflüssig genannt werden fönnte. Jh habe mir zu zeigen erlaubt, weshalb ich diese Art von Wahrung nicht für nöthig und, weil sie nicht nöthig, nach meiner Meinung für überflüssig halte, darum halte ih sie im vorlie- genden Falle für shädlich; denu es gilt hier nicht die Regel, daß Üeberflüssiges nicht schade, sondern in der ersten Ansprache der Stände an Se. Majestät i gewiß Alles, was dariu überflüssig, nicht dahin ge= hörigz- und es schadet dem Charakter dieser Ansprache, cs schadet dem Cindrucke, den sie auf das Volk machen soll. Zweifelt einer von Jhnen, meine Herren, an der Wichtigkeit dieses Aktes, an der Wichtigkeit dieses Dokumentes? Die Thronrede hat gewiß die Aufmerksamkeit von Preu- ßen, von Deutschland, von Europa auf sich gelenkt; aber wird nicht unsere erste Ansprahe an Se. Majestät den Köuig auch die Aus mae von Preußen, Deutschland und Europa auf sich lenken; glauben Sie nicht, daß Alle jegt schon gespannt harren, wie die Stände sih äußern werden, und fühlen wir nicht, daß, wenn es sich han- delt von Preußens Fortschritt, Alles, Alles darauf ankommt, ihn zu sichern ? Glauben Sie nicht, daß diejenigen, die ihn wünschen, seine Freunde, innigst bekümmert werden würden, über Alles, was in Frage gestellt wird, und diejenigen, die ihn niht wünschen, sihch freuen würden, wenn die Stände etwas thäten, was ihn in Nas stellt? Jch glaube gewiß, daß dem so ist; und ih glaube ferner, daß Sie durch eine Verwahrung der Art, wie sie hier liegt, allerdings diesen Weg in Frage stellen. : Siebenundzwanzig Jahre seit dem Geseße, das heute so oft ge- naunt wurde, sind verflossen, ehe die Könige Preußens sich darüber

entschieden, welches die Form der reichsständischen Verfassung sein soll, welhe Form die der Vertretung? Sieben Jahre hat unser jebt regierender Herr gebrauht, um darüber mit sich und seinen Räthen zum Ziele zu gelangen. Um Alles in der Welt wollen wir nicht wünschen, daß dieses {wer und langsam erreichte Ziel wieder in Frage gestellt werde. Wem es aber darum Ernst is (und, weiß Gott, mir ist es Ernst darum, obgleich ich an der Fassung nicht Theil ge- nommen habe), der stelle es nicht in Frage: tiudem er in demselben Augenblicke an seine Gewährung die Bedingung der Verwahrungen fnüpft, tie mit den ausdrücklihen Worten bezeichnet sind, daß zwischen dem, was gewährt is, und dem, was die Stände für nöthig halten, noch Lücken sind. Liegt denn darin nicht eine uur bedingte Annahme“ Jch habe gesagt und wiederhole es, ich glaube uicht, daß die Regierung an kleine Rechtsbehelfe sich flammert, ih hoffe nicht, daß die ständische Versammlung an solchen Rechtsbehelfen hält, aber halten Sie es für nöthig, dur verklausulirte, speziell gefaßte Verwahrung sich zu sichern? Mit welchem Rechte verlangen Sie von der Krone, daß sie das be- stehen lassen soll, was sie gab, während sie nit als rechtsbeständig betrachten soll, was Sie nicht als rehtsverbindlich gelten lassen wollen?

Die Verhandlungen werden lehren, ob irgendwo die Rechte im Verhältniß zu früheren Geseßen beeinträchtigt find; die Verhandlun- gen werden lehren, was der Vereinigte Landtag für nöthig hält, so- bald er die Mittel zur Ausfüllung der Lücke, die er erkannt, reiflich erwogen hat; wir haben in der heutigen Sißung vernommen, daß des Königs Majestät hierzu nicht abgeneigt sei. Wir haben auch ohnedies das Vertrauen, daß Se. Majestät auf geeignete Weise die Lücken auszufüllen bereit sein werde, wenn Jhm die Vorschläge dazu gemacht werden. Darum wünsche ih und bitte dringend, stellen wir nicht das in Frage, was wir Alle zu erhalten wünschen, und verken- nen wir es nicht, daß wir es in Frage stellen, indem wir uns in die- ser Weise verwahren. Aber, meine Herren, selbst abgesehen von die- sem Rechtspunkte, der in der Adresse nur eben die eigene Stellung, nicht aber die Stellung dessen im Auge hat, der au ch Rechte in die- ser Beziehung besitzt, und der eben deshalb sih veranlaßt finden fönnte, was Er hochherzig gegeben hat, wieder in Frage zu stellen. Bedenken wir, daß wir auch Gefühle zu ehren haben, daß es in der Adresse sich nicht davon handelt, Gegenstände materieller Art zur Sprache zu bringen, sondern nur Gefühle der Versammlung gegen Se. Majestät auszusprechen, und diese Gefühle werden nicht ausge- sprochen in diesem Saale von Mund zu Mund, von Mund zu Ohr, nein, sie werden ausgesprochen vor Europa, und da behaupte ich, wenn einst die Geschichte die ständische Versammlung richten wird, so wird sie eine Versammlung hochstellen, die sich selbst hochstellte durch weise Mäßigung in solchem Augenblick. Noch eins, blicken wir auf Preußens Verfassung, sie unterscheidet sich wesentlich von der anderer Nationen. Diese haben sih fortgebildet in ihren Zuständen, in einzelnen Perioden durch Umwälzungen, Preußen aber hat sich fortgebildet durch Reformen; Preußen hat den großen Vorzug, daß es alle die traurigen Erfahrungen, die von jener Art des Fort= \chritts begleitet sind, niht durchzumahen gebraucht hat, sondern es ist auf dem Wege der Reform zu dem gekomzunen, was es besißt, und auf diesem Wege wollen wir weiter gehen, und auch unser König= licher Herr is} gesinnt, auf demselben weiter zu gehen; damit er das aber könne, muß er frei gehen auf dem Wege, wie es einem Monar= hen geziemt, Denn eine Gabe, die niht aus freiem Her- zen gegeben wird, sie möchte an sich gut sein, aber sie trägt feine guten Früchte. Jhm mit aller Lebendigkeit und Auf= richtigkeit zu sagen, was wir wünschen, das wollen wir, aber, meine Herren, in der Adresse auf diese Weise ausgesprochen, ist es nicht ein Wunsch, sondern ein Fußen auf ein Reht. Der König kann dann nur sagen, entweder: die Stände haben ret, oder: Jch, und wenn er die Rechte der Stände anerkennt, so würde er nicht so frei erschei- nen, wie ih glaube, daß es wünschenswerth ist. Also bleiben wir auf dem Gange, der Preußen groß gemacht hat, es ist der Gang, der etwas langsamer, aber um so sicherer zum Ziele führt. Wenn ih mir nun noch einen Blick erlauben darf auf diejenigen, denen wir Rechenschaft zu geben haben von unseren Handlungen, so weiß ih, daß gerade dieser Blick Vielen von ihnen die Frage stellt, ob eine solhe Wahrung der Rechte nöthig sei, Jch ehre diese Ansicht ; aber, meine Herren, werden nicht auch diejenigen Kommittenten, an die Sie in diesem Augenblicke denken, von Jhnen erwarten, daß Sie alle die Rücksichten nehmen , die genommen werden müssen, um dem Werke, auf dem wir fortbauen wollen, vollständige Sicherheit zu verschaffen. Würden dieselben Kommittenten uns nicht anklagen, wenn wir durch ein Zuweitgehen diese Sicherheit gefährdet hätten; blicken wir nicht allein darauf, daß sie mit Freuden eingehen auf die erregten Beden- ken, ob dieses oder jenes Recht gewährt is, sondern blicken wir auch darauf, daß eine Verwahrung der Rechte in einer Weise, die Sr. Majestät dem Könige {merzlich sein muß, von vornherein das Ver= hältniß trübt, auf dessen Bestehen wir unsere besten Hoffnungen und unser bestes Vertrauen seßen missen. Aus diesen Gründen schlage ih vor, zu der vorliegenden Adresse ein Amendement in Erwägung zu ziehen, welhes mit Genehmigung des Marschalls Jhnen vorzutra- gen ih mir die Ehre geben werde. j ;

Von der Stelle, wo es heißt: „nahdem Ew. Majestät 2c.“ bis zu der Stelle: „an den Thron niederzulegen“, würde ih vorschla- « gen, folgende Erklärung zu seßen:

(Liest vor.)

„Zu Ew. Königlichen Majestät hegen wir das Vertrauen, daß Allerhöchstdieselben es nicht als einen Mangel an Dankbarkeit be-= trachten werden, wenn wir im Laufe unserer Verhandlungen auf die- jenigen Punkte der Verordnungen vom 3, Februar d. J. näher ein- gehen, in welhen Viele unter uns die volle Uebereinstimmung mit den älteren Geseßzen vermissen. Denn, damit Ew. Königlichen Ma= jestät getreue Stände dem Throne eine wahrhafte Stübe sein, damit wir Ew. Königlichen Majestät wirksam mithelfen können, zum Heile und Gedeihen unseres theuren Vaterlandes, muß in denen, die wir

vertreten, die Ueberzeugung leben, daß uns, wie die Ehre und die Kraft der Krone, so auch die uns von unseren Königen verliehenen

ständischen Rechte theuer sind, daß wir beide als unschäßbare Kleinode bewahren und pflegen. : |

„Sollte der Landtag durch seine Berathungen, sollten Ew. Kö-= niglihe Majestät durch seine ehrfurhtsvoll vorzutragenden Gründe sich von dem Vorhandensein solcher Abweichungen zwischen den älte= ren und den gegenwärtigen Geseßen überzeugen, so zweifeln wir nicht, daß Ew. Königlichen Majestät Weisheit und Gerechtigkeit die Wege erwählen werde, welche zu ihrer Ausgleichung in einer mit der Wohl= fahrt Preußens vereinbaren Weise führen, der Wohlfahrt, die auf der Stärke des monarchischen Prinzips und auf einem sicheren und geordneten ständischen Rechtsboden beruht.“ i T

Dies ist der Vorschlag, den ih an die Stelle jener ausführlicheren Auseinanderseßung zu seben bitte. 5

Jch wage ihn mit kurzen Worten näher zu begründen. Der=

selbe entfernt ein Wort, was schon von einem früheren geehrten Red-

ner als ein solhes angedeutet is, welches die Gefühle wiedergeben soll, die die Thronrede auf den Landtag gemacht hat; ih glaube niht, daß es in der Beschlußnahme der ersammlung lag, dies in die Adresse zu legen. Abgesehen von diesem formellen Grunde, ap= pellire ich an das, was der leßte Redner sagte, der sich so gefühl- voll äußerte; ich nehme diesen Punkt als erledigt an. Es tritt in dem Amendement ferner an die Stelle spezieller Aufführung der Fol- gerungen aus älteren Geseßen die allgemeine Andeutung an Se. Majestät, daß unter uns Männer sind, welche im Patent die volle Uebereinstimmung mit den Geseßen vermissen, deren Ansichten ih ehre. Aber es is meine An= sicht, daß die allgemeine Andeutung dem Zwede genügt, den die Versamm=- lung haben fann, und dieser Zweck kann kein anderer jein, als Se. Maje- stät vorzubereiten, daß derartige Punkte noch zur Erörterung kom- men werden, so daß man nicht sagen kann, wenn fünftig Punkte in dieser Art erörtert werden, es falle auf, daß die Stände ihren Dank ausgesprochen und kein Wort erwähnt haben, daß in dem neuen Ge- seße Dinge enthalten sind, die bei einem Theile der Mitglieder Be= denken erregen. - c . A Wenn ih hoffe, daß ein Theil der Versammlung eine Befriedi= gung finden wird, dergleichen zu jagen, so halte ich schon deshalb für rathsam, es zu thun. u j Findet man einen besseren Ausweg an diejer Stelle, so ist das eine Sache der Ansicht. Aber das Wesentliche ist nur diese Er= flärung, diese Andeutung, und ih weiß - sie niht anders zu geben. És ist dadurch noch nicht entschieden über alle Folgerungen. Die Ansicht der Einzelnen über dieselben kann niht angenommen werden, ehe sie nicht die Stadien der reiflihen Prüfung durchlaufen hat. Wir fönnen also nichts weiter sagen, als daß Mitglieder im Land- tage vorhanden sind, „welche die volle Uebereinstimmung des Patents mit den älteren Geseßen vermissen“, etwas Weiteres zu sagen, weiß ih nicht, und etwas Anderes können wir auch für jeßt noch nicht sagen. Es is ferner gesagt, daß uns die ständi= schen Rechte theuer \ind, daß wir sie bewahren und pflegen werden, und dies hat uns der König selbst empfohlen, Dies fönnen und müssen wir sagen, und wir werden unseren Kom=- mittenten gerecht werden, wenn wir sagen, . wie wir diese unshäß= baren Kleinodien wahren und pflegen werden. Wir deuten ferner an, daß, wenn der Vereinigte Landtag durch seine Berathung zu der Ueberzeugung kommt, daß solche Abweichungen zwischen den äl- teren und den gegenwärtigen Verordnungen bestehen, wie sie erwähnt sind, uud wenn Se. Majestät durch die Gründe des Landtags, von welchen in der Adresse niht die Rede sein kann, davon überzeugt werden und es sh darum handelt, diese Lücken auszugleichen, daß dann die Weisheit und Gerechtigkeit des Königs Wege finden wird, die zur Ausgleichung führen. Der Herr Landtags = Kommissar hat uns heute darin bestärkt, und (erlauben Sie mir zum ersten- und leßtenmale von meiner Person zu reden) ih habe die Ehre gehabt, 20 Jahre dem Staate unter dem hochseligen und dem jeßt regieren- den Könige zu dienen und 3 Jahre zu den Räthen unseres jeßt re- gierenden Königs Majestät zu gehören, und ih müßte lügen, wenn ih sagen wollte, daß der Köng nicht die dufrichtigjte und freudigste Theilnahme an der ständischen Entwickelung gefunden und nicht ge- neigt wäre, das, was auf rechtlihem Boden gewünscht worden, mit wahrhaft Königlichem Willen zu erfüllen. Nicht als früherer Diener der Krone, nicht als Bürger allein, sondern als unabhängiger preu= ßischer Landstand, der nicht allein die Rechte des Einen, sondern auch die Rechte des Anderen ehrt, als solcher habe ih es für nöthig ge- halten, die beiden wesentlihen Grundlagen, auf welhen Preu- ßen ruht hervorzuheben. Sie sind: die Stärke des monari- \hen Prinzips und ein sicherer und geordneter ständischer Rechts- boden, und, wenn diese Erklärung niedergelegt wird, is Alles gethan, um die Rechte der Stände zu wahren, und wer dann fommen und sagen wollte: ihr habt euch nicht vorgesehen, nicht genug ver- wahrt, der würde uiht 1m Rathe des Königs |ißen, weil der König solchen nicht hinein berufen würde, der würde nicht in dieser Ver- sammlung siben, weil er unsere Achtung nicht haben E

Wenn die Versammlung sich meiner Ansicht anschließt, wie ich dringend wünsche, nicht um einen Funken persönlicher Eitelkeit, sondern weil ich, soweit ich Se. Majestät und das Volk kenne, glaube, daß dies der Weg zum Frieden, zum Heile is, wenn er angenommen werden sollte, so würde der Schluß der Adresse sih an mein Amen-= dement mit der Veränderung eines einzigen Wortes anschließen kön- nen, welhes nicht in materieller Beziehung, sondern lediglih des Klanges wegen von mir vorgeschlagen wird, um eine Wiederholung des Wortes : „Boden““, zu vermeiden.

Eine Stimme aus den rheinishen Ständen: Jch bitte das vorgeschlagene Amendement noch einmal vorzulesen.

Minister Graf von Arnim: Ich erlaube mir, die Dank= Adresse so vorzulesen, wie sie im Ganzen lauten würde. (Liest vor.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew, Königlihe Majestät haben seit Allerhöchstihrem Regie= rungs - Antritt auf eine edle Entfaltung des National = Lebens unab- lässig hingewirkt und dankbar erfreut sich das Land des Segens, den eine lebendigere Theilnahme des Volkes an den öffentlichen Angele- genheiten gewährt. Eine neue höhere Stufe hat sich dieser Theil- nahme erschlossen; das Bedürfniß eines ständischen, der Cinheit- des Staates förderlihen Gesammtorgans erkennend, geruheten Ew. Kö- niglihe Majestät, die Stände aller Provinzen zu einem Vereinigten Landtage zu berufen. Ew. Majestät haben aus freiem, wahrhaft Königlichem Entschluß einen großen Schritt gethan, und wir erfüllen eine erste heilige Pflicht, indem wir in unwandelbarer Anhänglichkeit an Ew. Königlihen Majestät Person und Haus den Dank eines treuen Volkes am Throne niederlegen. :

Durch den hohen Geist seiner Fürsten und die Kraft der PeEe Gesinnung ward das Vaterland emporgehobenz auch sein ferneres ee deihen beruht auf dieser Gemeinsamkeit. Sie hat sich darin ial währt, daß Ew. Königl. Majestät in dem Allerhöchsten Mors d M 3, Februar d. J. die Absicht kundgaben, fortzubauen B Pa E hochseligen Königs Majestät erlassenen Geseßen, an we bin t als an dem wohlerworbenen Erbe seiner Kampfestreue ° dal Aller-

Zu Ew. Königl. Majestät hegen wir das Vertrauen,

“tb! ; Mangel an Dankbarkeit betrachten höchstdieselben es nicht als einen Manget bungen auf, bieleniann werden, wenn wir im Laufe unserer m PO e ieh ais Punkte der Verordnungen vom 3, Februar d. » phar, R M welchen Viele unter uns die volle Hebereuga n N L E Geseßen vermissen. Denn damit Ew. E ate ge pour Stände dem Trans eine wahrhafte Stüße hein, dam Ge Aw, Königl. Majestät wirksam mithelfen können, zum Heile und edeihen unseres theuren Vaterlandes, muß in denen, die wir vertreten, die

daß uns, wie die Ehre und die Kraft der A e na von unseren Königen verliehenen ständi= [4