1847 / 111 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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der erste Grund der Zweckmäßigkeit; daß wir in einer Verwahrung von Rechten sprechen, dadur erheben wir uns zum Rechtsgefühl! Es wird uns stärken, und diese Stärkung halte ih für sehr noth- wendig für Preußen. Die Thronrede hat auf Gefahren von Seiten des Auslandes hingewiesen. Jch werde hier nicht in die auswärtige Politik eingehen, aber Wahrheit habe ich mir zur Pflicht gemacht, und so spreche ich es unumwunden aus: Preußen is allerdings in einer unter gewissen Even- tualitäten bedenklichen Lage, undlassen Sie es uns wohl begreifen, wir müssen uns stärken. Diese bedenkliche Lage will ich Jhnen uur u zwei Momenten hervorheben. Wir können hier vollständig die Wahr- heit sagen und über Dinge sprechen, die in ganz Europa bekannt sind. Wir haben mächtige Nationen zu Nachbarn. Auf der emen Seite eine Nation, die danach ringt, mit eiserner Konsequenz eine roße Nationalität von vielen Millionen zu begründen, und deren roberungen seit hundert Jahren ungeheuer gewesen sind. Ich be- zeichne sie nicht, diese Macht, Sie Alle werden mich verstehen,

Eine Stimme: Jh glaube nicht, daß dies zur Debatte ge- ört. (Aufregung.) N L ' Ae S Tae ann: Jh weise nah, wie wir uns stärken müssen. ; E

Der Marschall: Jch glaube, daß die Rede, die wir hier vernehmen, uns dem Augenblick der Abstimmung bedeutend näher bringen wird. Jch glaube auch, daß in diesem Augenblick uicht mehr Grund vorhanden ijt, den Redner zu erinnern, daß er sich nit von dem Gegenstand entferne, als dies bei anderen Reden der Fall war, die wir gestern und heute vernommen haben. Jch habe mich ab= sihtlich und aus Gründen, deren Gewicht mir auch in diesem Augen- blie noch nit zweifelhaft is, solcher Erinnerungen enthalten. Die Rede, die wir vernehmen, wird, wie ih wünsche, uns nicht unförder= lih sein, daß wir dem Augenblick der Abstimmung uns nähern.

Abgeordn. Hansemann: Jch fahre fort, meine Herren, und mache aufmerksam, daß am entgegengeseßten Ende eine eben so große Gefahr, wenn auch in anderer Form, uns bevorsteht. Nun das ists gerade, was ich hervorheben will, daß das Rechtsgefühl, wenn es die anze Nation belebt, sie stark erheben, sie kräftigen wird, und daß es ein besseres Mittel giebt, als das, um die Nation dahin auszubilden, wohin sie kommen muß, wenn sie in Eintracht mit den übrigen deut=- {hen Stämmen sich mächtig durch solche Gefahren erheben soll. Es hat mich ers ein Redner unterbrochen und gesagt, das gehöre nicht hierher. Wohl! meine Herren, ich sage, es gehört hierher. Was ist die Ursache, weshalb vom Rheinlande, von dem äußersten Westen und von der anderen Seite von Osten her das Bedürf= niß der Entwickelung des öffentlihen Rechts am stärksten ge= fordert wird? Was is} der Grund, der tiefliegende Grund? Jch will es Jhuen sagen, und Sie werden es ehren, wenn ih es Jhnen angeführt, Er besteht darin, die östlihen wollen nicht russisch und die westlichen wollen nicht französisch werden. (Bravo.) Wir wollen Deutsche, wir wollen Preußen bleiben, aber das öffentliche Recht ent wickeln, Das is} unsere tiefe Ueberzeugung! (Sehr gut! Bravo !) Und nun noch ein Wort zum Schluß. s

Ich habe seit Jahren die Ueberzeugung geäußert, daß für

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bin ich niht im Stande, ihre Meinung zu ändern oder ihr entgegen- utreten.

y Abgeordn. Aldenhoven (vom Plaß): Daun ersuche ih Ew. Durchlaucht, diese Frage an die Versammlung uicht zu stellen, da- mit Jeder sein Votum motiviren kann, wenn wir auch länger hier blej= ben müssen.

Der Marschall: Es scheint mir dies eine Ansicht zu sein, die sich aus der provinzialständischen Versammlung, aus der Ansicht von dem Wesen und der Aufgabe derselben herschreibt, die si aber nicht gebildet hat in dem Raume dieses Saales. Hier scheint mir ein anderes Erforderniß nicht unberüsichtigt bleiben zu können, näm- lih, daß es uiht zweckmäßig sein kann, daß ein Jeder darauf aus- gehe, seine Ansicht zu motiviren, sondern, daß es zweckmäßiger er- scheint, daß jede Ansicht vollständig vertreten sei, aber nicht durch alle Mitglieder. Wenn Alle ihre Mcinung motivirt vortragen wol- len, so können wir nicht heute, auch nicht in dieser Woche zu Ende fommen, und daß dies niht im Wunsch der Versammlung liegt glaube ih bestimmt behaupten zu können. /

Abgeordn. Mohr (vom Plaß): Es ist natürlich, daß in die- ser wichtigen Angelegenheit Jeder wünsche, daß sein Votum vernom- men werde. Jh muß daher bitten, daß die Debatte so lange fort- geführt werde, als noch irgend ein Redner sih meldet.

Der Landtags-Marschall: Jch habe dem Redner zu ent- gegnen, daß das, was auf den Provinzial-Landtagen vorkommen kann, daß möglichst ein Jeder über wichtige Fragen seine Ansicht motivirt vorträgt, hier nicht möglich is. Darauf muß hier im voraus ver- zichtet werden. Wenn a so die Mehrheit der Versammlung auf Ab- stimmung dringt, so habe ih nicht die Pflicht und nicht das Recht, derselben entgegenzutreten. i __ Abgeordn. von Kraszewski (vom Plaß): Ew. Durchlaucht sind allerdings berechtigt und verpflichtet, der Versammlung Gehör zu geben, wenn 24 Stimmen dies fordern. j J

Der Marschall: Das Geschäfts - Reglement enthält nicht ganz das, was der Abgeordnete sagt. Es enthält nicht, daß der Marschall der Debatte Fortgang zu geben habe, wenn 24 Mitglieder es verlangen. Es enthält ganz etwas Anderes, nämlich die Bestim- mung, daß, wenn 24 Mitglieder die Fortseßung der Debatte verlan- gen, der Marschall darüber abstimmen zu lassen habe, ob der Debatte Fortgang zu geben sei oder nicht, Es is also in die Hand der Ver- sammlung gelegt uud nicht in die von 24 Mitgliedern. Dies scheint dem Redner entgangen zu sein. Daß wir uns dem Ende der De- batte genähert haben, steht fest; wenn also nicht der von mir be- zeichnete Gang cingehalten wird, daß dem Abgeordneten Auerswald, dann dem Grafen von Arnim und zuleßt dem Referenten das Wort gegeben wird, so müssen wir darüber abstimmen, ob die Debatte zu schließen sei oder niht, Der Abgeordnete von Auerswald hat jetzt das Wort. i Abgeordn. von Auerswald: Zunächst freue ih mich der Erklärung des Herrn Landtags - Kommissarius, daß aus den Bestim- mungen des Geseßes vom 17, Januar 1820 nur für die damals vorhanden gewesenen Gläubiger des Staates Rechte und Ansprüche

Preußens Verfassung eine auf alte Ge chlehter gegründete Aristokratie einen wesentlichen Theil in der Verfassung einnehmen möge. Meine Ueberzeugung gründet sih darauf, daß auf der einen Seite die neuen Elemente unserer sozialen Verhältnisse vollkommen demokratischer Natur sind, und daß ich, weil die Nothwendigkeit es erfordern wird, neue Elemente sich entwickeln zu lassen, auf der anderen Seite als Gegenwicht ein stolzes auf sein Recht kräftiges Haus haben möge, was die alten Geschlehter vertrete und die Rechte verwahre, die Rechte der Krone, wenn die Demokratie zu weit gehen will, die Rechte des Volks, wenu die Räthe der Krone Erlasse vorschlagen, wodurch die früheren Rechte des Volkes gekränkt werden. Also Kou- servativsein ist nach meiner Ueberzeugung die Aufgabe. Das besteht aber darin, zu wahren, was man hat und besonders die Rechte; und von Jhuen, meine Herreu, erwarte ich, daß Sie konservativ sein wer- den, und wahren, was besteht,

Prinz von Preußen: Wir haben gehört, daß gesagt wor= den ist, die vorliegenden Verordnungen seien aus dem Mißtrauen der Räthe des Königs hervorgegangen. Vermöge meiner Geburt bin ich der erste Unterthan des Königs, vermöge des Vertrauens des Kö- nigs sein erster Rathgeber. Als solcher gebe ih die heilige Versiche- rung in meinem und der übrigen Rathgeber Namen (die Minister er= heben si), daß fein Mißtrauen einen von uns beschlihen hat, als diese Verordnungen berathen worden sind. Aber ein e Voraussicht haben wir gehabt, daß die Verordnungen, die zum Besten des Vaterlandes “f wurden, Freiheiten und Rechte der Stände niemals auf Un-= osten der Rechte und Freiheiten der Krone gewähren sollten. Das ist der Grund aß, nah welchem ih an diesem Werke Theil genom- men habe, und einen Vorwurf des Mißtrauens lasse ih auf die Krone und ihre Räthe nicht kommen.

l Landtags=Kommissar: Jch muß noch einmal um das Wort bitten, bitte aber nicht zu glaub-n, daß ih das mit Sehnsucht er= wartete Ende der Debatte zu sehr hinausschieben werde, Der ver= ehrie Redner hat angeführt, es gehe aus den Aeußerungen, die ih Cd fi habe, hervor, daß das Ministerium, daß die Räthe der Krone Gides ce A erklärt haben. Jch weiß nicht, aus welchem L ia E iese Schlußfolge gezogen is. Jh weiß aber, daß wir “L-Gé« G Ie verantwortlich halten für alles das, was wir thun, p nie 5 or i em Könige und vor unserem Gewissen. Wir sind als Souverain beschließen und besen Tegen Allerhöchsiselbst ) \ iy + Basür sind wir ni = antwortlih. Das is es, was ih zur Auftlärung habe sagen Ei

und müssen, weil es nöthig i|, daß di hältniß ganz genau eibrini Vio ite 2 Sins befts Ver-

Der Marschall: Es haben si, gan s ; unddreißig Redner um das Wort D ana Fah O tk e vier= daß ih die Absicht der Versammlung richtig deute, wenn i ams spreche, daß es nicht in ihrem Wunsch liegen wird , sie alle zu ei sondern die Debatte ihrem Schluß zugeführt zu U J ren, erreichen, würde ih dem Abgeordn, von Auerswald, der an der R n ist, das Wort geben können, naher dem Grafen von Arnim E

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Referenten. Dann würden wir, so scheint es mir, un V Berathung gelangen. zum Schluß der Abgeordn. Aldenhoven (vom Plaß): Jch bitte, daß Jedem,

der das Wort erbeten, dasselbe gestattet werde. Wir U i Abstimmung motiviren , dazu fund wir hergeschickt , e ave weigen. b eordn., Ts\chokke und Graf von Heldorf (vom Play): Jh muß erklären, daß ih mich bereits gemeldet habe, und wenn i auch nicht gerade viel neue Ansichten vorzubringen habe, so kann id doch niht auf das Wort verzichten. Der Marschall: Daß es niht in meiner Thi liegt, die Debatte zu beschränken , davon glaube ih gestern- und heute vollgül= tige Beweise gegeren gu haben. Es wird daher au ten Abgeordn. A Raugones und Tschokke nicht verweigert werden, eben so wenig wie den v G e aab 5 By a A D E no Le Mei= nung ist anzuhören, ann aber doch dem Wunsch der gro=- fen Majorität der Versammlung niht Gewalt anthun. Und wenn die große Mehrheit wünscht, noch heute zum Schluß zu kommen, so

erwachsen sind, jedoch nicht für die zukünftigen Gläubiger des Stag- tes. Jch habe hieran zwar nie gezweifelt, da ein Gläubiger , der noch nicht existirt , auch noch keinen Anspruch haben kaun. Es ift aber diese Erklärung denjenigen gegenüber wichtig, welche behaupten, daß dies Geseß nux den Gläubigern des Staates, keinesweges aber dem Lande Rechte gewähxe. Denn da der Theil des Gesetzes , wel- cher Zusagen für die Zukunft enthält, doch irgend Jemand zu Gute fommen muß, so kann derselbe nah Ausschluß der Gläubiger offen bar sih nur auf das Land beziehen. |

Wenn ih nun, ein Mitglied der Abtheilung, welche die Adresse entworfen hat, das Wort für dieselbe ergreife, so beabsichtige ich nicht, manche gestern und heute bereits ausführlih gepflogenen Er- örterungen von neuem aufzunehmen , wenngleich ich dieselben feines weges, am wenigsten durch die heutige Rede des Abgeordneten der Stadt Posen, für erledigt halte. Jch will mich dar. uf beschränken, so furz als möglich und ohne mich auf jedes Wort und die Form der Adresse zu versteigen, für den Theil des Junhalts derselben zu sprechen, welchen ich für wesentlich und unerläßlich halte.

Angegriffen sind bis jeßt meines Ermessens vornehmlich drei

Punkte des Adreß-Entwurfs, Einmal die Aufführung spezieller Be- denken, sodann die Erwähnung einer {merzlichen Berührung durch die Thronrede Sr. Majestät, endlih der Ausdruck „zur Wahrung ständischer Rechte“. Was nun die Anführung spezieller Bedenken be- trifft, so erkenne ih, was ein geehrtes Mitglied der Herren - Kurie dagegen angeführt hat, in vielem Betracht als richtig an, und ist dies auch in der Abtheilung nicht übersehen. Diese jedo, welche sich sowohl auf Grund des von dem Abgeordneten Grafen von Schwe- rin gestellten Antrages, als nah eigener Ueberzeugung verpflichtet hielt, die obwaltenden Bedenken anzuzeigen, glaubte neue Undeutlichkeiten und Mißverständnisse am besten dur Spezialisirung weniger und fast all- gemein getheilter Bedenken zu verhüten. Jch meinerseits bin bereit, mich je= dem anderen Wege zur. Erreichung dieses Zweckes anzuschließen , glaube auch, daß derselbe zu finden is, wenn das von dem Mitgliede der Herren-Kurie beantragte Amendement veräudert oder anders, als be= antragt, eingeschaltet wird. Nach dem vorliegenden Antrage halte ich es nicht zureihend, denn es is nichts mehr und nichts minder als eine allerdings offene! Ankündigung der zu erwartenden Petitionen. Darum aber handelt es si bei mir nicht, sondern es liegt mir daran, offen und ehrerbietig auszusprechen, wie ich mein Gewissen beschwert fühle dadur, daß ih in Vorausseßung einer Uebereinstimmung von Geseßen handeln, mit bewußter Theilnahme meine Mitwirkung eintreten lassen soll, während ih jene Uebereinstimmung nicht zu erkennen ver=- mag. Es handelt sih bei mir niht um das Mehr oder Minder des Gewährten, niht um die größere oder geringere Zweckmäßigkeit und Nüplichkeit der getroffenen Einrichtungen, es handelt sich bei mur um ernste

edenken meines Gewissens, welche ich nur aufgeben fann, wenn ih die Ueberzeugung gewonnen habe, daß sie unbegründet oder erledigt sind und dadurch die Lebensbedingung meiner Wirksamkeit in allen Fällen, wo diese Bedenken obwalten, wiederhergestellt ist.

Judem ih mir vorbehalte, in diésem Sinne eine Vervollständi=

gung des Amendements : : ; L ariffenen- Stelle anen Drese ip Bee gehe ih zu der zweiten ange

Ein geehrter Redner der Herren-Kuri i i en-Kurie hat in lebendigen und beredten Worten hervorgehoben, daß die Erwähnung einer {hmerzli-

hen Berührung das Gefül j ¿ 1 ; N hl verleßt habe. Nach der ihm, wie es R e gewordenen Zustimmung der hohen Versammlung lese elbe v für desetigt halten zu dürfen. Da= e

mit aber diejeni , V x werden , m 9 welche diesen Ausdruck wählten, nicht verkannt

/ dem geehrten Red - er: : von ihm vor edner bemérkflich machen, daß die leinen Räetee Aopeumenderung wohl einen anderen, aber sicherlich

der Adresse, rtrauens enthält, als die Worte

err ; L gern in Pry rf ih pegehe mich bei solchen Verhandlungen nicht ten Redner dahin fw) hles, wenn ih aber dieômal dem gechr- n so appellire ih, statt anderen

S der in seinem Leben chmerz empfunden hat, und frage, ob und welches Verkedued eecs

Erklärung angegriffene Wort „Wahrung“ betrifft, so muß ih aufrich=2

tig bekennen, daß es mir bei allem Nachdenken nicht gelungen ist, irgend etwas Bedenkliches in demselben zu entdecken. Jch enthälté mich jeder näheren Erörterung und bitte nur, der Stelle der Thron= rede Sr. Majestät zu gedenken, in welcher wir gusdrücklih Vertreter und Wahrer unserer Rechte genanut werden. Nun denn, ein Wah= rer seines Rechts, ein solcher, den sein König selbst dafür erkennt, wird sich wohl unbedenklich des Wortes „Wahrung“ bedienen dürfen.

Von den hier angedeuteten Gesichtspunkten ausgehend, trage ich nunmehr auf eine Vervollständigung des eingebrachten Amendements dahin an, daß dasselbe nicht eingeschaltet werde zwischen denjenigen Stellen, welche dazu bezeichnet sind, sondern erst nach dem Sabe des Adreß-Entwurfs, welcher heißt:

„Nachdem Ew, Königliche Majestät den in dem Gesebe vom 9. Juni 1823 “ausgedrückten Vorbehalt verwirklicht und der Ver sammlung, welche in jenem Geseße eine allgemeine ständische, in dem jenigen vom 17, Januar 1820 eine reichsständische Versammlung ge= nannt wird, den Namen des Vereinigten Landiags beigelegt haben, sind dadurch -dem lebteren die in den angeführten und in früheren Geseben begründeten Rechte erworben“; und vor dem Saße, welcher lautet ,

„„Sehorsam dem A Ew. Majestät und im Begriff, unsere Wirksamkeit zu beginnen, fühlen wir uns in unserem Gewissen gedrun- gen, zur Wahrung der ständischen Rechte die gegenwärtige chrfurchts- volle Erklärung am Throne niederzulegen.“

Die Hinzufügung dieser beiden Stellen des Adreß - Entwurfes halte ich für eben so nothwendig als unbedenklih. Was die erste Stelle anbetrifft, so enthält sie eigentlih erst die Vervollständigung des vorher ausgesprochenen tiefen und ehrerbietigen Dankes ; sie spricht es aus, was wir dem freien Königlichen Entschlusse Sr. Majestät zu danken haben, und, meine Herren, wofür, nah den Worten des Dich- ters, „wir uns halten im eigenen Herzen,“

Herr Marschall! ih möchte so gern deutlich bezeichnen, was mich bewegt und an diejem Antrage festhalten läßt. Gestatten Ew, Durchlaucht, daß ih es mit den Worten eines besseren Maunes, als ih, thue, welcher dem mächtigsten Monarchen seiner Zeit, dem Mo- narchen, welcher sagte, „der Staat, das bin ih“, {rieb : „Dem nige die Wahrheit nicht im ganzen Umfange sagen, heißt an ihm sel ber einen Verrath begehen.“ Jch weiß wohl, daß das Wort, das vor dem Könige ertbut, den Eifer für seine Ehre, die Sanftheit und die Ehrfurcht nicht verleugnen dürfe, aber ih weiß auch: man möge es machen, wie man es wolle, am Ende muß man Jhm doch die Wahrheit sagen.

Graf von Arnim: Jch erlaube mir vor dem Eingange in die Sache auf einen indirekten Vorwurf über die Form zu antworten, der mir von einem geehrten Redner gemacht worden ist. Er betrisst die Einmischung der Person Sr. Majestät des Königs in die De= batte, Jch hoffe zunächst, daß die Versammlung mir das Zeugniþ geben wird, daß ih bei Nennung des Königlichen Namens die Chr=- furcht vor unserem Könige nicht verleßt habe, und ih hoffe und weiß es im voraus, daß, wenn dieser Name hier genannt wird, nur die selbe Ehrfurcht für ihn in uns Allèn leben werdez deshalb haben wir uicht zu scheuen, ihn zu nennen. Mag die Verfassung anderer Länder die Minister zwischen König und Volk stellen. Nach unjerer Verfassung steht nichts zwischen dem Könige und seinem Volke, gber die Mittler zwischen Beiden sind die Stände. Wenn mir aber diejer Vorwurf gemacht wird, \o frage ih, weshalb denn die Kommission in ihrem Adreß-Entwurf die Worte der Throu=Rede zum Gegenstande ihrer Beleuchtung machte und die Gefühle schildert, die sie hervorge bracht hat. J dies niht ein Hineinziehen des Königs in die Oc batte? Wäre es denkbar, daß über diesen Passus der Adresse debat- tirt würde, ohne die Person Sr. Majestät des Königs zu berühren. Jener Vorwurf also, glaube ich, trifft mich nicht. Derselbe Red= ner fürchtet ferner den Vorwurf seines Gewissens, wenn er nicht alle Verwahrungen niederlegt, die in dem Entwurf enthalten sind, er fürchtet spätere Vorwürfe über vergebene Rechte. Wird er aber auch gegen die Vorwürfe gesichert sein, weun er, um ängstlich die Rechte zu verklausuliren, Zwiespalt erregt hat zwischen König und Volk, zwischen König und Ständen, wenn er im ersten Augenbli unserer Wirksamkeit die Har- monie, die er wünscht, trübt? Gerade von jener Seite is gesagt worden, daß es wesentlich darauf aufommt, ständische Rechte zu wahren und die Stärke ihrer Entwickelung zu fördern. Jch frage diejenigen, die vielleicht in dem Begehren und in dem Wunsche ihrer größtmöglich= )sten Ausdehnung am weitesten gehen, ob sie ihrer Sache einen Dienst thun, wenn sie bei dem ersten Schritt, den Preußens Stände thun, indem sie ihre Gefühle ihrem Könige sagen, irgendwie die Einheit und den guten Einklang in Frage stellen. Jch citire hier nicht gern Schriften und Autoritäten außer der Versammlungz aber ih beziehe mich doch auf einen Schrissteller, der in constitutionellen Ländern einen gewissen Klang hat, und der sagt: Ein Schritt, den Preußen als ein großer Staat auf der constitutionellen Bahn thut, der wiegt mehr, als zehn Schritte, die kleine Staaten thun, Also diesen einen Schritt wollen wir ja festhalten, und glauben denn diejenigen, die sich ängstlich an Worte früherer Geseße ankflammerin, daß sie diesen Schritt för- dern, Muth und Freudigkeit bringen, wenn sie ihm entgegentreten mit achtungswerther, aber mit allzu peinliher Gewissenhaf= aats Derselbe Reder Vot - esagt er wolle um dei König stehen, wenn es gelte, durch Kriegführung das Land zu vertheidigen. Nun, meine Herren, das wollen wir Alle, darüber ist nur Eine Stimme. Die Frage is aber: Js es verboten, i} es in einer solchen Rücksicht nicht gut, den Weg zu bezeichnen, um dem König die Mittel zu geben, wenn er uns nicht rufen kaun? Jch wünsche von Herzen, daß, wenn ein Gewitter am politischen Horizont heraufziecht, Se. Majestät dann auh die Möglichkeit habe, alle seine Stände um sich zu berufen, und ih bin überzeugt, dies würde einen Eindruck machen, gleich einer Schlacht, die gewonnen is. Aber ich finde in der Voraussicht des Falles, daß die Einberufung Aller nicht möglich, keinen Angriff auf unsere Rechte, dessen Zurückweisung ich für nöthig halte. Der geehrte Redner, den ih öfter erwähnt habe, sagt, er halte si verpflichtet , Erklärungen zu geben, daß er in. ge- wissen Dingen nicht mitwirken könnte. Jch achte seine Ansicht, ich frage ihn aber: Js diese Erklärung hier nicht zu früh? Will sich der Redner schon jebt sein Votum vergeben, will er seine Ansicht der jenigen Leitung entziehen, die dur gründliche Debatte sich bei uns erst herausstellen kann? Jch bin der Meinung, man halte sein Bo- tum frei bis zum Tage der Abstimmung. Jch wenigstens thue dies; ih erkläre frei, was meine Ansicht jeßt is, wenn es nöthig; aber ich werde abwarten, ob mich die Versammlung später anders belehrt, und dann werde ih mein Gewissen zu Rathe ziehen und meine Stimme geben nah meinem Gewissen. Deshalb sage ich, daß jene Erklärung zu früh abgegeben ist. Wer da sagt: Jch kann den Ausschuß nicht vertreten, der mag Recht haben in seinem Sinnez er soll sich aber nicht der Berathung entziehen, denn durch dieselbe wird si erst zeigen, was die wahre Ansicht ist, indem sie durch die Läuterung des Landtags gegangen. Ob, wie der Redner es wünscht, die Ver= handlungen der Regierung mit den Ständen harmonischer sein wer= den nah dem Amendement, wie ih es proponirt, oder nach dem Adreß-Entwurf, wie die Kommission ihn m E a darüber mag die Versammlung entscheiden. Der Redner hat auch verlangt, dem

Könige solle die Wahrheit nicht vershwiegen werden, er hat verlangt,

es sollen keine ständischèn Rechte vergeben werdenz ih glaube, hierin tritt ihm Jeder bei. Die Frage is aber: wird denn durh das Amendement die Wahrheit niht gesagt? werden ständische Rechte vergeben? Jch überlasse dies wiederum lediglich Jhrer Entscheidung. Auf die Person is kein Gewicht zu legen; aber bei der Deutung des Sinnes cines Vorschlags kann man elnigermaßen daraus \{ließet, wenn man die Person ansieht, Deshalb frage ih den Redner, ob er denn glaubt, daß ih nicht gesonnen bin, dem Könige die Wahr- heit zu sagen, ob ich mich so gezeigt habe, daß ich zu leiht umginge mit ständischen Rechten? Das sei meine eim zige Antwort auf die gestellte Frage: ob wir hier Wahrheit sagen, ob wir ständische Rechte vergeben sollen. Ein anderer Redner hat, wenn ih nicht irre, gesagt: es müsse der Saß in die Adresse aufgenommen sein, daß der Landtag die Rechte der älteren stän- dischen Geseße und des Staatsschulden - Geseßes von 1820 als er- worben betrachtet. Gegen den Sinn dieses Saßes an sich kann, wenn ih ihn richtig fasse, nicht wohl ein Einwand gemacht werden. Jch habe in dem Sab nichts Tiefes, überhaupt nichts Wesentliches ge- sucht, noch gefunden; aber ih habe mich aus zwei Gründen gegen den Ausspruch desselben bestimmen lassen, weil er mir, seiner ganzen Fassung nach, etwas zu enthalten schien, was mir nicht in der edlen Stellung zwischen König und Ständen zu liegen scheint, sich geiwisset= maßen zu sichern und das, was frei gegeben ist, an, sich zu ziehen und auf diese Weise festzuhalten. Jh bin überzeugt, daß dies nicht die Ab- sicht der Verfasser gewesen ; aber dies Gefühl hat er mir gemacht. Deshalb würde ih mich aus solchen formellen Gründen mit der Ac- ceptation, die für Privatverhältnisse nöthig sein mag, nicht reht be freunden fönnen, aber ich halte auh dén Saß in der Sache nicht für konsequent, nicht für logish richtig, nicht für aus dem Rechts Staudpunkt zu rechtfertigen. Jch glaube, gerade aus dem juristischen Standpunkt wird Jeder in dem ganzen Adreß-Entwurfe der Kommis- sion sinden, sie acceptire einen Theil, den anderen nicht; und es ist eine alte Rechtsregel, daß man entweder die Sache ganz oder gar nicht acceptiren muß, wenn man sich über die Acceÿtation erklärt und sie Wirkung haben soll. Deshalb steht dieser Saß den folgenden des Adreß - Entwurfs- entgegen. Eben deshalb habe ich auch den Punkt der Acceptation bei meinem Vorschlage ausgelassen, weil dieser es sreiläßt, die Bedenken zu erörtern, die erhoben werden könnten ; während, wenn sie hier entschieden aufgestellt wären, die Acceptation des übrigen Theils eine wirkungslose wäre, Jch appellire an alle diejenigen, die dem Richterstand angehören, ob diese einfache Ausfüh-= rung nicht juristisch richtig ist,

Das Amendement, ist gesagt worden, erkennt nicht genug an, daß wir Rechte haben, die Adresse erkennt dies an. Ja, wenn die Adresse nichts weiter thäte, als zu sagen, daß wir gewisse Rechte haben, daß also das und das in dem Geseh vöm Ï. Juni 1823 stehe, so wäre darin uichts Unrichtiges, uihts Vorgreifendes, sie würde dann nur otwwas Unuüßzes sagen, Aber ih habe gestern chon ausgeführt, die Adresse jagt uicht blos: gewisse Rechte sind geschrieben im Geseß, sondern sie folgert Rechte aus dem Geseb, und das ist etwas, was für die Adresse zu weit geht, Die Folgerung der Rechte wird Ge- genstand der Berathung sein, Ein anderer Redner hat ausgeführt, daß die Aenderung der Werfesuna höchst bedenklich sei, wenn sie nur von Räthen der Krone begutachtet wäre. Für unsere Zukunft scheint mir in dieser Behauptung kein Grund zur Besorgniß zu liegen. Denn während das Geseß vom Jahre 1823 den einzigen Punkt, wie die Reichsstände aus den Provinzial - Ständen hervorgehen sollen, der landesväterlichen Fürsorge vorbehält, so is, nachdem der König hier= über entschieden hat, nah den Worten des Geseßes vom 3. Februar feine Veränderung der ständischen Verfassung mehr möglich, als mit dem Beirath der Stände. Der Fall kaun also nicht mehr vorkom- men, daß ohne Beirath der Stände Aenderungen hervorgehen können, und noch mehr, gerade für diesen Zweck ist unter allen Umständen der Bei= rath des ganzen Vereinigten Landtags in Anspruch genommen und als Be- dingung gestellt. Ob wir bei denjeuigen Umwandlungen, die die ständische Verfassung im Laufe der Zeit erfahren könnte, von Ver=- trauen beseelt sein wollen oder nicht, darauf sage ich nur, hat die Versammlung bereits entschieden, als - ein Redner das Wort „Ver= trauen“ auf die Regierung în Zweifel zog. Jch halte es für höchst bedenklich, fein eigenes Vertrauen zur Ansicht des Landtags zu machen. ie Kreise, in denen sich der Einzelne bewegt, und wären sie noch so weit, sind immer noch viel zu klein, um hier cinen Aus spruch darüber zu fällen, was 16 Millionen über dieses Vertrauen denken, und so Gott will, werden diese 16 Millionen in ungeheurer Majorität das Vertrauen bewahren, welches auh wix uns nicht wollen erschüttern lassen. (Bravo.) Man sagt, in dem Amen-= dement liege nichts als eine Ankündigung von Petitionen. Es sei mir erlaubt, einen Augenblick auf das Wort: Petition, einzugehen. Heißt das: es is im Amendement nichts weiter enthalten, als die Möglichkeit von Bitten? Jch sage neinz denn unser ständisches Ge-= seß kenut Bitteu und Beschwerden. Jch zeige hier ganz deutlich, daß ich in meinem Amendement der Beurtheilung des Landtags frei lasse, vou seinen ständischen Rechten im vollsten Umfange Gebrauch zu machen, und findet der Landtag in seiner Majorität einen Grund, Se. Majestät den König aufmerksam zu mache, daß hier oder dort ein Geseb wirklich nicht vollständig erfüllt, hier oder dort ein Recht verküm- mert oder vereng- sei, so mag man dies cine Petition nenuen, darum verliert sie nach jener ständischen Bedeutung des Worts, welches Bitte und Beschwerde in sich schließt, nicht an ihrem Gewicht. Jch bin über zeugt, daß eine solhe Ausführung, wenn sie das Königl. Rechtsge- fühl -anspriht, den Weg zur Abhülfe anbahnen wird, aber nöthig dazu is zweierlei, Man hat nämlich eingewendet: es sei zu schwach, zu sagen: „sollte der Landtag die Ueberzeugung gewinuen, dasz Man- gel an Uebereinstimmung zwischen den älteren und neueren Gesetzen vorhanden sei, und sollte der König diese Ueberzeugung theilen , o werde er unfehlbar die Wege zur Ausgleichung finden.“ Sagt man: dies sei zu schwach und nicht deutlich genug, nun so frage ih: wel- cher andere Weg is denn denkbar, um die Abhülfe zu finden? Es muß doch zweierlei vorangehen, 1) daß der Landtag die Aenderung eines Punktes als wünschenswerth erkenne und entweder Se, Maje= stät darum bitte oder sich überzeuge, daß in diesem oder jenem Punkte ein Recht gekränkt sei, und dies vorstelle, dann 2) daß der König sich davon überzeuge. Denn is es nicht nöthig, daß sich der König von dem überzeuge, was als Punkt des Gravamens hin= gestellt wird, um von Jhm zu verlangen, daß Er auf Wege zur Ab- hülfe deuke? Jch glaube also, im Amendement kiegt nichts weiter, als logische Entwickelung dessen, was sich als nöthig und rich= tig Jedem darstellt, Der leßte Reduer sagte, daß scine Bedenken, die er in seinem ständischen Gewissen habe, ihn in die Lage seben, nicht eher zu weichen, bis er die Ueberzeugung habe, daß den ständi- schen Rechten nicht zu nahe getreten sei. Will er denn aber seine Meinung als unumstößlich hinstellen und sich nicht zuvor der weiteren Verhandlung hingeben, um jene Ueberzeugung dadurch vielleicht zu gewinnen? Erkennen wir denn nicht, daß wir sonst im voraus etwas aufgeben, von dem wir wünschen, daß es möglich sei? Schluß noch eine Bitte. Jch gebe zu, i

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Zum daß Jhnen ein Wort von

einem Anderen besser vorgeschlagen werden könnte, als von mir, aber markten wir niht in diesem Augenbli um ein Das Wort hat noh nicht

n R s Wort.

Großes erbaut, sondern nur der wahre Sinn, der hinter ihm lagz

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aber es hat {hon oft in der Weltgeshihte Großes zerstört. Meine

Herren! Als am Jahrestage des neuen Patents, am 3, Februar 1813, der hoselige König den Aufruf au sein Volk erließ, da hat jenes Wort freilich Großes erbaut, und warum? Weil hinter ihm der Sinn lag eines Königs und ganzen Volkes. Aber ist es nicht oft genug ein einziges Wort gewesen, das Zwiespalt erregt hat zwischen einzel- nen Personen, zwischen einzelnen Schichten der Gesellschaft, zwischen ganzen Völkern, zwischen Köbuigen und Völkern, und sind nicht Ströme des Blutes darüber geflossen? Gott sei Dauk! von solchen Verhält- nissen und Worten sind wir fern, aber wir sind nicht fern, daß die Einigkeit getrübt werden fönnte_ zwischen König und Volk, wenn wir das erste Wort nicht wägen. Ob noch ein Wort in die Adresse hin- einfommt oder herausbleibt, darum werden unsere Rechte nicht ver- geben, Ein Wort kann nichts rauben, Darum geht meine dringende Bitte dahin, es mögen die, welche in dieser Weise denken, sich für das Amendement aussprechen und, wie von einem Redner bereits gejagt ist, gern und willig ihre eigenen Ansichten den allgemeinen unterord- nen. Jch bitte, besteben Sie nicht auf diejes oder jenes einzelne Wort, Lassen Sie uns um deswillen nicht eine Adresse an Se. Majestät den König richten, die den Landtag in zwei Lager spaltet, Seien wir hierin einig, und diese Einigkeit wird länger leben in den Annalen der Geschichte, als jenes einzelne Wort! j

Abgeordn, von Beckeratht Es sei mir zunächst erlaubt, auf cin Mißverständniß aufmerksam zu machen, welches gestern bei Er- örterung des Entwurfs von einer Seite her sih ergeben hat. Mehrere Redner babeu eine Ste!'e in der Adresse so genommen, als drücke dieselbe aus, daß nunmehr, nach Errichtung des Vereinigten Landta- ges, von Seiten der Krone den Provinzial-Ständen feine allgemei: nen Gesez-Entwürfe mehr vorgelegt werden könnten. Das 1]k aber nicht in der Adresse enthalten. Es heißt vielmehr darin, daß, nach- dem nunmehr ein allgemein - ständisches Organ, wie es 1n der frühe ren Gesetzgebung vorgeschen war, geschaffen is, der Breirath diescs Organs zu allgemeinen Geses=Eutwürfen nicht mehr durch das Gutachten der Provinzial-Stände erseßt werden kann. Kemesweges aber lag es in [der Absicht, auszusprechen, daß irgend ein Hinderupy der Krone entgegensteht, wenn sie für angemessen erachtet, neben dem Beirath der Reichsstände das Gutachten einzelner Provinzial-Stände cinzuholen. Bei dieser Gelegenheit und in Beziehung auf den Bor trag, den die Versammlung von cinem Mitgliede aus Posen vernom- men hat, mögé és nir gestattet sein, einige Worte über den Begri}f und das Wesen einer allgemeinen Stände-Versammlung zu jagen. Dieses Wesen kann nur auf dem Rechtskreise beruhen, der einer e {en Versammlung zusteht, und ein Haupt-Bestandtheil diejes Rechts- freies is das Recht, die Geseß-Entwürfe, die den ganzen Staat betreffen, zu berathen, Findet diese Mitberathung in cinzelnen Fällen statt, 1m and.ren nicht, so is kein Necht der Mitherathung vorhanden. Diezenige Versammlung, die nicht das Recht hat, alle Gescbe, die den Staat im Allge meinen betreffen, zu berathen, würde keine allgemeine ständische, winde keine reihsständische Versammlung sein z sie würde nur eine Versammlung von einzelnen Cingesessenen des Landes sein, deren Rath die Krone ent= gegennimmt. Das is stets festzuhalten, wenn es sich um eine reichs ständische Versammlung handelt. Von demselben Standpunkte aus widerlegt sich ein anderer Einwurf, Cs wurde getadelt, daß ausge- \prochen is, der Vereinigte Landtag köune in seinen reichsständischen Functionen von anderen Körperschaften nicht rechtsgültig, vertreten werden; man bemerkt, dies gehe zu weit, indem ja wohl Verhältnisse eintreten könnten, die es dem Vereinigten Landtage genehm machten, in gewissen Functionen durch eine andere ständische Körperschaft sich vertreten zu lassen. Dies wird keinesweges durch den Passus der Adresse ausgeschlossen. Wenn wir festhalten, daß die reichsständische Versammlung éin selbstständiger Körper 1st, so liegt darin {hon im plicite, daß ihr nichts entgegensteht, sich in Folge eigenen Beschlusses vertreten zu lassen, das heißt, auf Grund threr Zustimmung zu einer desfallsigen Proposition der Krone dur eine andere ständische Körper schaft vertreten zu werden. Bei der Ausführlichkeit, mit welcher die Debatte geführt wurde, mag mix wohl die dem Referenten jonjk ob liegende Pflicht erlassen werden, einen Ueberblick der ganzen Verhand- lung zu geben. Nur einige Punkte muß ih noch berühren.

És is von dem geehrten Mitgliede des Herrenstandes, welches das Amendement gestellt hat, gesagt worden, daß der Entwurf der Kommission die Krone in die Alternative seße, entweder svfort den Ständen Necht zu geben oder ihnen dasselbe abzusprechen. Fch glaube, daß dieses eine irrige Auffassung ist, Jch halte cs im Gegentheil für einen der wesentlihsten Vorzüge des CEnt- wurfs, daß er die Krone gar niht in den Fall bringt, sich sofort auszusprechen, und gerade deshalb ist diese Form von der Kom- mission gewählt worden, weil sie die zarteste, die rlicksichtsvollste ist. Es wurde der Weg empfohlen, durch Petitionen die Bedenken zu äußern. Ganz abgeschen von den anderen Gründen, aus welchen hierauf von meiner Seite nicht eingegangen werden könnte, erlaube ich mir zu bemerken, daß gerade dadurch das herbeigeführt werden würde, was der geehrte Antragsteller vermieden wissen will, nämlich, daß die Krone in die Lage gebracht wird, sich ofort zu erklären. Wir würden gerade dann, wenn wir den Weg der Petitionen em hlügen, der Aufforderung entgegenhandeln, die die Krone in der Thronrede ausgesprochen hat, das neu geschasfene Werk nicht durch Neulingshast in Frage zu stellen. Wie aber dic Adresse gefaßt ist, so is darin nur eine einfache Erwähnung und Wahrung derjemgen Rechte enthalten, dic dem Lande aus der früheren Geseßgebung zu- stehen, ohne daß auf diese Darlegung eine sofort zu gewährende For derung gegründet wird. Dasselbe verehrte Mitglied hat mit Recht bemerkt, daß der Weg der Reformen derjenige sei, auf welhem wir uns befinden. Jch trete dem vollkommen bei, daß das der rechte Weg sei, ih füge noch hinzu, daß ih selbst den Weg der allmäli- gen Reform füx den besten, den gedeihlichsten halte. Damit aber dieser Weg uns erhalten bleibe, damit auf diesem Wege nicht nur die Regierung, sondern auch das Volk wandeln könne, liegt die Nothwendig- feit vor, in der Adresse die betreffenden Rechte zu wahren. Denn von den jeßt geschaffenen ständischen Junstitutionen hat nur der Vereinigte Landtäg das Recht, in ständischen Angelegenheiten, also in Bezug auf die Fortbildung der Verfassung, Petitionen zu stellen. Der Verei= nigte Landtag hat aber nicht das Recht der periodischen Einberufung. Da er dieses Recht nicht hat, #o steht nichts entgegen, die Möglich- feit anzunehmen, daß er niht mehr einberufen wird. Jch sage die Möglichkeit. Der Vereinigte Aus\chuß, dem freilich periodische Ein- berufung verlichen i, hat nicht das Recht, in Bezug auf die Ver= fassung zu petitionirenz die Provinzial - Landtage haben dasselbe noch weniger. Wird also der Vereinigte Landtag nt wieder einberufen, so is dem Volke jeder Weg, abgeschnitten, seine Bitten und Wünsche in Betreff der staatlichen Entwickelung an den Thron gelangen zu lassen. Wir haben nicht nur den Weg der Reform betreten, wir ha- ben auch schon eine Strecke zurückgelegt. Daß dies geschehen, das haben wir allerdings, wir in der Adresse ausgedrüdt ist, der von dem Throne herab ergangenen Anregung zu danken; wir haben es aber auch zu danken der mitwirkenden Thätigkeit des Volkes, die sich dur die gesebmäßigen Organe, durch die Provinzial - Landtäge, bis dahin in fortwährenden Bitten und Anträgen auf Fortbildung unseres öf- fentlichen Lebens kundgegeben hat, Diese mitwirkende Thätigkeit uns zu erhalten und zu sihern, sie niht von einem einseitigen, wenn auch dem wohlwollendsten Ermessen, abhängig zu ma-

en das war einer der Gesichtspunkte, der die Adre

Gu Grunde liegen. Jh gehe näher auf das von del it Mitgliede der Herren-Kurie gestellte Amendement ein und muß mi

im Allgemeinen dahin äußern, daß es eben dasjenige, was nat ei ner ziemli allgemein in der Versammlung ausgesprochenen Meinung darin enthalten sein muß, nicht enthält, indem es nämlich den Rechts= boden, um dessen deutlihé Bezeichnung und Wahrung es sih han- delt, nicht bezeichnet, nicht wahrt, sondern sogar in Frage stellt, Jh finde, was das Einzelne betrisst, das Amendement nicht freimüthig,

denn es verleugnet das Bewußtsein des Volkes und diejer Versamm-

lungz es stellt Dinge in Zweifel , die seit Jahrzehnden abgemathte Fragen sind. Vergebens wird eingewendet , daß es einer genaueren Prüfung, einer tiefer eingehenden Erörterung bedürfe, um jene Rechte êlar zu stellen. Meine Herren! dieje Rechte leben im Volke, sie sind Jahrzehnde lang Gegenstand der Betrachtung und Erörterung gewe- sen, deun es sind die Angelpunkte der vaterländischen Hoffnungen. Freimüthig kann ich das Amendement nicht nennen, Ich kann viel- mehr dabei nur erinnern an den Ausspruch eines der berühmtesten Meister der Diplomatie, „daß man die Worte gebrauchen müsse, um die Gedanken zu verbergen.“ Jch finde das Amendement zweitens nicht parlamentarisch! Meine Herren! Was würden wir sagen , wenn wir vom englischen Parlamente hörten, es sei von diesem eine Mittheilung an die Krone ergangen, worin es heiße, daß manche Mitglieder die- ser oder jener Meinung wären, daß das Parlament sich noch nit überzeugt habe, daß es aber suchen wolle, sih zu überzeugen, und daß, nachdem diese Ueberzeugung sich gebildet haben werde, Petitio= nen an die Krone gerichtet werden würden. Jch glaube, daß sto etwas mit der Haltung des englischen Parlaments nicht vereinbar ist, warum sollte es denn mit der unsrigen vereinbar sein? Wohl mag jene Versamin'ung mitzuwirken haben an den Geschiden eines mäd= tigen Neiches, aber auh wir vertreten eine Weltmacht, hinter uns stehen nicht nur die 15 Millionen, die unser engeres Vaterland um- faßt, sondern auch die 25 anderen Millionen des deutschen: Volks, deren Geschide hier auch mehr oder wenger entschieden werden. Warum soll diese Versammlung, vom Könige berufen, vom Volk entsendet, nicht ihre Ueberzeugung unverhüllt darlegen? was kann entgegenstehen, wenn dabei, wie es hier geschehen ift, mit sorgfälti- ger Rücksicht auf die Lage des Augenblicks verfahren wird? Jch finde endlich das Amendement nachtheilig, weil es vor der Krone einen Schleier wirft über das Herz des Volkes, weil es dazu bei= tragen fönnte, die Krone irre zu leiten über die innere Lage und über die Stimmung des Landes. :

Meine ges Erlauben Sie mir, daß ih zam Schluß dieser Debatte noch einige Worte an Sie richte. Es giebt im Leben der Nationen Augenblicke, wo sih all? ihr Fühlen und Denken, der ganze Juhalt ihres Gesammtdaseins wie in einem einzigen Punkt zu= \ammendrängt. Dann treten die Gegensäße scharf einander gegen= iber, eine Wahl muß getroffen werden, und diese Wahl entscheidet über die höchsten Juteressen des Volkes, Jn solchen entscheidungs- vollen Momenten weht uns der Hauch der Weltgeschichte an, demü- thig ahnt der Mensch das Walten eines höheren Geistes, aber seine Seele wird fest, wenn er sich im Einklang fühlt mit diesem ewigen Geiste, und keine Künste, keine Combinationen , wie geschidt sie auh berechnet sein mögen, können ihn ableiten von dem Wege, den sein innerstes Bewußtsein ihm vorzeichnet. Meine Herren! Sie haben ein inhaltshweres Wort zu reden in dieser feierlihen Stunde, Sie werden entscheiden über den theuersten Besiß, über ein heiliges Gut des Vaterlandes. Es handelt sih darum, ob alles das, woran un= fer Herz hängt, was wir als das Fundament unserer Zukunft betrah-= ten, was uns bisher ein Trost war, wenn wir über die Nichterfüllung vaterländischer Hoffnungen trauerten, ob alles das ein leerer Schat= ten, ein zweifelhaftes Wesen war, dem wir auf ungewissen Wegen nachgehen müssen, oder ob wir die edle Errungenschaft unseres Vol- fes, wie es unsere Pflicht ist, unseren Kindern ungeshmälert erhal= ten wollen. Es handelt sich darum, ob wir dazu beitragen wollen, der Krone eine unrichtige Meinung von den inneren Zuständen des Landes beizubringen und so die Befahren zu vermehren, die früher oder später hieraus hervorgehen müssen; es handelt sich darum, ob wir dem edlen Fürsten, dessen Seele nach Wahrheit verlangt, die Wahrheit vorenthalten wollen! Das Amendement entspricht nicht der Wahrheit, ih verwerfe es und bestehe auf den Entwurf der Kommission, einverstanden damit, daß die Stelle, welche den Eindruck der Thronrede schildert, daraus wegbleibt. i

Der Landtags-Marschall: Die Abstimmung wird dur na=

utlichen Aufruf bewirkt werden.

M Ei Siem e (vom Plat): Ueber den Schluß der Debatte will ih nur noch bemerken: Wir können es uns nicht verhehlen, daß die Aufmerksamkeit des ganzen Landes der Debatte zugewendet ist, und da Vielen von uns das Wort genommen ist, \o können wir we- nigstens verlangen, daß die Namen der Redner, die das Wort ver= langt haben, genannt werden, um uns vor unjeren Wählern zu recht= fertigen.

Der Landtags-Marschall: genommen. - E, \bgeordn. von Saucken (vom Plaß): Wenn von 24 Mitglie=

Es is Niemanden das Wort

dern es gewünscht wird, die Debatte fortzuseben, #0 weiß ih nit, ob Ew. Durchlaucht abstimmen lassen können. Jch bin nicht eitel, um das Wort hier führen zu wollen, aber ih glaube dies erklären zu müssen, um meine innigste Ueberzeugung auszusprechen. ; :

Der Marschall: Jch habe die Diskussion noch nit für ge= {chlo}en erklärt; ih habe blos erklärt, daß die Abstimmung durch na=- mentlichen Aufruf bewirkt werden soll , und ich bin auch nicht dage=- gen, daß die Versammlung sich jeßt erst erkläre, ob sie die Debatte für {lußreif halte. i l

Abgeordn. Aldenhoven: Jch beantrage, über die Frage, ob die Debatte geschlossen werden soll, durch namentlichen Aufruf ah= stimmen zu lassen, damit wir uns näher kennen lernen.

Der Landtags-Marschall: Das kann beantragt werden z; es liegt aber in der Befugniß des Marschalls, zu entscheiden, in wel- her Ârt die Abstimmung stattfinden solle. Jch bin der Ansicht, daß durch namentlichen Aufruf die Abstimmung über die Annahme E Adreß-Entwurfs erfolge, weil der Gegenstand zu wichtig E eine kürzere Abstimmungsweise zulässig wäre, Ih bin g U 2 eben so der Meinung, daß die Versammlung darüber: ob Per lebt batte für s{hlußrcif halte, auf kürzerem Wege abstimme. JeB stelle ih die Frage: ob die Versammlung die Debatte für ¡Pes hält, und ih glaube, daß es leichter überslchtld Lschen. , wenn diejenigen aufstehen, welche die Debatte fortgeseb jchen,

3 (Stimmen dazwischen.) (be die Deb

Jch fordere also diejenigen auf, aufzustehen, welche die Debatte

ü "n. : i E E g s err ld (vom Plate) : J bitte, die Frage aufzuschreiben, damit fein Mißverständniß über dieselbe möglich ist. * Der Landtags- Mars Vini E L Gua Hält die Ver- i ‘athuny zur immung reif, ame S A aat êvi Plaße): Kann über diese Frage débat=

tirt werden? ich glaube mi gegen diese Verfahrungsweise in Zu=

müssen, , kunft Sf Btimite (vom Playe): Au ich glaube das Recht zu

haben, dur ein paar Worte meinen Antrag anzubringen,