1847 / 112 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wenn sie vor einem halben Jahre genehmigt wäre, sich jeßt als sehr heilbringend erwiesen hätte. Es is eine Petition s o Wladerung des §. 79 der Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, und zwar da- hin, daß der Ankauf von Lebensmittteln auf den Wochenmärkten auf eine bestimmte Marktzeit beschränkt werde u. \. w. (Liest vor.) Jh spreche aus innigster eigener Ueberzeugung, sowohl für den Ankauf von Kartoffeln ,. :

Landtags-Marschall: Erlauben Sie mir, daß ih Sie un- terbrehe. Jch muß nochmals die Versicherung geben, daß Alles aufs \{hnellste und auf dem ordnungmäßigsten Wege betrieben wird. Vie Directionen der Abtheilungen . werden zu unterscheiden wissen, was vorher oder später berathen werden muß, Jh glaube daher, dem nicht vorgreifen zu dürfen,

Die vorige Stimme (v. Pl.). Ich bescheide mich, Herr Marschall, i Z ;

Landtags - Kommissar Minister von Bodelshwingh. Es is vorher bemerkt worden, wie die Geshäfts- Ordnung vorschreibt, daß feine Petitionen oder Beschwerden eher zur Erledigung kommen kön- nen, bevor nit die: Königlichen Propositionen erledigt seien. Eine solhe Verordnung besteht nicht, sondern es is nur vorgeschrieben, daß die Allerhöchsten Propositionen deu Vorrang haben sollen, damit ist aber nicht gemeint, daß erst alle Propositionen erledigt sein müssen, ehe die Petitionen an die Reihe fommen, vielmehr fönnen diese, wenn sie zum Plenar - Beschluß vorbereitet sind, während keine Proposition sih in diesem Stadio befindet, unbedenklich sofort abge= macht werden. Auch versteht es si, daß von Seiten des Gouver= nements nicht das mindeste Hinderniß gegeben werden wird, solche Petitionen, welche ihrer Natur nah der Beschleunigung bedürfen, den nicht eiligen Propositionen voranzustellen? Dies habe ih zur Beruhigung und zur Vermeidung von Mißverständnissen erklären wollen.

Abgeordn. Gier: Jch bitte in Bezug auf das Protokoll ums Wort. Jch erlgube mir die Anfrage, wie man sjich zu verhalten hat in Betreff der Fehler, der nämlich, die da vorkommen bei den Pro= tofollen der Stenographen? So sind in der Preuß. Allg. Zei- tung die Protokolle zum Theil so fehlerhaft, daß es gerade cinen entgegengeseßten Sinn giebt, denn es steht in einer kleinen Rede, die ih gehalten habe: „Jh begreife die Angriffe derjenigen. nicht, die von einer Kompetenz sprechen.“ Es muß heißen: „die von einer Inkompetenz sprechen.“ Jch bitte, dies ins Protokoll auf= zunehmen.

Landtags=-=Kommissar: Dergleihen Fehler würden einfach durch die in die Zeitung aufzunehmende Anzeige erledigt werden kön= nen; daß es Druck- oder Schreibfehler seien. :

Landtags=Marschall: Geht der Antrag dahin, diese Er= klärung ins Protokoll niederzulegen ? :

Viele Stimmen (vom Plaß): Es i ein Druckfehler !

Landtags-Marschall: Jch glaube, es würde sich dadurch erledigen lassen, wenn das, was der Redner gesagt hat, in deu Be= richt kommt, den die Stenogravhen abfa}sen. |

(Der Redner erklärt sich damit befriedigt.)

Landtags-Marschall: Das Protokoll is also genehmigt.

(Hierauf wird eine von dem Herrn Landtags -= Marschall dem Herrn Secretgir übergebene Benachrichtigung des Königlichen Land=

tags=Kommissars verlesen, des Inhaltes, da von Seiten des Herrn Finanz = Ministers der Wirkliche Geheime Ober -Finanzrath und Di= rektor von Berger beauftragt is, den Berathungen der Abtheilungen des Vereinigten Landtags für den Geseßes-Entwurf über die zu er= richtenden Provinzial = Hülfskassen beizuwohnen und seitens des Mi- nisteriums des Junern der Wirklihe Geheime Ober = Regierungs- Rath- Freiherr von Manteuffel an diesen Berathungen Theil neh- men würde.

Landtags-Marschall: Es ist nöthig geworden, noch zwei Abtheilungen, und zwar die sechste und siebente Abtheilung, zu er= nennen. Diese werden aus folgenden Mitgliedern bestehen. (Nen-= nung der Namen.)

Jch werde mir noch vorbehalten, die Petitionen in diese Ahb- theilungen hineinzuvertheilen.

Abgeordn. Camphausen (vom Plaß): Jch wollte mir die Bitte êrlauben, daß einé besondere Abtheilung ernaunt werde, welcher der Haupt=-Finanz-Etat vom Jahre 1847 und dio Uebersicht von den Resultaten der Finanz-Verwaltung in den Jahren 1840 bis einschließ lih 1846 überwiesen werde, um die Versammlung darüber näher zu informiren, und eben so auch eine Abtheilung zux. gründlichen Erör- terung des Staatshaushaltes.

Der Marschall: Diese Königliche Propositionen sind dem Landtage zur Kenntnißnahme zugefertigt, nicht zur Begutachtung; es Fönnen daher hierauf Bezug habende Auträge eingehen, uud sie wür den dann einer Abtheilung überwiesen werden. Jch bin aber nicht befugt, von vornherèin eine solche Abtheilung zu ernennen. ;

Eine Stimme (vom Plaß): Sie sind dem Landtage vorge= legt, nicht aber den einzelnen Mitgliedern, deshalb unterstüße ich den Antrag und bitte, eine Abtheilung hierüber zu erem,

Der Marschall: Jh bedaure, dem nicht beitreten zu fön- nen, weil es nicht zu meiner Befugniß gehört. ,

Eine Stimme (vom Plaß): Noch ein Wort, Es ist eine Anzahl Petitionen und Anträge an den Landtag gerichtet worden, die sich auf die finanziellen Verhältnisse beziehen. Da nun der Marschall 12e diesen Zweck eine Abtheilung ernannt hat, \o würde es in der Natur der Sache liegen, daß sich dieselbe mit diesen Angelegenheiten beschäftige. 1

er Marschall: Da dies zu der mir von Sr. Majestät

übertragenen Leitung des Geschäftsganges gehört, so muß ih mir das Urtheil darüber vorbehallem |

Folgende Petitions- Auträge sind ferner eingegangen und an die Abtheilungen, die ih nennen werde, verwiesen worden.

Vom Abgeordueten Bürgermeister Hi 4 aus Landsberg : Antrag, betreffend die Verstärkung der Kurie des Herrenstandes (der vierten Abtheilung).

Von Sen! Antrag auf Reform des ständischen Wahlgeseßes für die Städte (derselben Abtheilung).

Vom Abgeordneten Bürgermeister Budde :

Antra aut Erlaß einer allgemeinen Wiescuordnung (der sechsten Abtheilung), on demselben : Antrag auf Erlassung der diesjährigen Landwehrübung (derselben Abtheilung), Vom Abgeordneten von Brodowsky: Antrag auf Zulassung des Tertulliar yon Kozorowsky, gls Vertreter des Ritterstandes, im Kreise Wirsip, zum Vereinigten Landtage ‘(der dritten Abtheilung). Bom Abgeordneten von Gottberg: betreffend díe PIgerGe Gleichstellung der Judou im Staate (der ersten Abtheilung). 1 dl ved i u i risttid ug her Juden m Jra en Mit- «u uh politishen Rechten (der exsten

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Vom Abgeordneten Bürgermeister Facilides:

Antrag, betreffend die Abstellung der leichtsinnigen Niederlassung (der sechsten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Seltmann:

Antrag auf Erlaß eines Theiles der Abgaben und Zinsen der be= stehenden alten Mühlen (dec sicbenten Abtheilung).

Von demselben:

Antrag auf gleihmäßige Besteuerung des Grundeigenthums (der siebenten Abtheilung).

Vom AbgeordnetêF Krohn und mehreren Anderen :

Antrag auf Abänderung der geschmäßigen Bestimmungen, auf wel- chen die Wählbarkeit aus dem Staude der Landgemeinden zu Kreis= tags-Mitgliedern beruht (der vierten Abtheilung).

Vom Abgeordneten T\cho cke : f

Antrag, betreffend die Einberufung des Grafen von Reichenbach zum Vereinigten Landtag (der dritten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Krüger: :

Antrag auf vermehrte Vertretung der Stadt und Landgemeinden (der vierten Abtheilung). :

Von demselben:

Antrag auf Abänderung der Bestimmungen der §§. 19 und 27 der E vom 17, Januar 1845 (der vierten Abthei ung).

Von demselben :

Antrag auf Einführung der Preßfreiheit (der fünften Abtheilung).

Vom Abgeordneten -Sommerbrodt:

Antrag auf Erweiterung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 19. April 1844, betreffend die Veröffentlichung der Stadtverord neten-Berathungen (der fünften Abtheilung.)

Vom Abgeordneten Krüger:

Antrag auf Umarbeitung des Stempel-Gesebes vom 7. März 1822 (der siebenten Abtheilung).

Von demselben :

Antrag auf Aufhebung des Post-Zwanges (der vierten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Bürgermeister Dittrich:

Antrag, betreffend die Eides-Norm und Verminderung der richter lichen Eide (der fünften Abtheilung).

Von demselben:

Antrag, betreffend das Geseß vom 3. Februar 1845 wegen neuer Ansiedelung (derselben Abtheilung).

Von demselben :

Antrag, betreffend die Allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 17. Ja- nuar 1845 (der sechsten Abtheilung).

Von demselben:

Antrag auf Oeffentlichkeit aller ständishen Versammlungen (der fünften Abtheilung).

Von dem Abgeordneten Schul hße=Delw ich:

Antrag auf Aufhebung der §§. 2 und 3 der Verordnung vom vom 13, Juli 1829, betreffend die Unablöslichkeit der aus dem Kirchen- und Schul-Verbande herrührenden Leistungen (der sieben- ten Abtheilung).

Vom Abgeordneten König und anderen Abgeordneten der Land- Gemeinden :

Antrag auf Errichtung eines Kredit = Justituts für Ackter-Besizer im Stande der Land=Gemeinden (der siebenten Abtheilung).

Vom Abgeordneten Aldenhoven:

Antrag auf Lerschiedene Abänderungen im Geschäfts = Reglement

(der vierten Abtheilung). j 1

Von dieser leßten Abtheilung i} bereits ein Gutachten einge= gangen. Jh stelle dasselbe hier zur Berathung. Bei anderen Ge- legenheiten werde ih dafür sorgen, daß das, was zur Berathung kommen soll, auf die Karten vermerkt werde. Heute konnte es nicht geschehen, da die Einladung nicht von mix, sondern von dem Herrn Marschall der Herren-Kurie ausging.

Eine Stimme (vom Plaß): Jch erlaube mir die Frage, ob

meine Petition über Preßfreiheit zugelassen ist? |

Der Marschall: Jch ‘habe ein großes Paket Petitionen be- fommen und noch niht Alles durchgehen können. Wahrscheinlich wird sie in der nächsten Sibung zur Ueberweisung an eine Abthei lung kommen.

Eine Stimme (vom Plaß): Jch bitte, daß ein jeder An= tragsteller berechtigt sci, den Berathungen der Abtheilung beiwohnen zu Fönnen, welcher sein Antrag überwiesen worden, wenn auch nicht mit Stimmrecht; weil manche Anträge von der Beschaffenheit sind, daß nicht alle Gründe für und wider erörtert werden könnten, und weil es gewiß wünschenswerth is, daß der Antragsteller, welcher die- sou Gegenstand reiflih überdaht hat, ihn von seinem Standpunkte aus beleuchte.

Der Marschall: Jch glaube, daß diesem Antrage nichts ent- gegensteht, obgleich er in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Es kann der Abtheilung nur wünschenswerth sein, die möglichst ausge= dehnte Jnformation zu erhalten, i : j

Jch bitte den Ritterschafts-Rath, von Katte als Referent, seinen Platz einzunehmen.

Eine Stimme (vom Plaß): Es muß gewünscht werden, daß die Redner sämmtlich auf die Tribüne treten, da sie sonst häufig nicht verstanden werden können (den Stenographeu ging es eben so).

Der Marschall: Das ist au Regel, aber bei einzelnen An= fragen will ih die Herren nicht immer bemühen.

von Auerswald (vom Plaß): Jch wollte mir zuerst erlau- ben, unseren Dank auszusprechen, daß es uns heute gestattet is, kurze Bemerkungen vom Plaße aus zu machen. Es würde gewiß sehr dank- bar anerfannt werden, wenn diese Vergünstigung den Rednernv erbliebe, welche vom Plaße aus verstanden werden können.

Der Marschall: Jch bitte. den Herrn Referenten, das Gut-= achten der Kommission vorzulesen; Das Gutachten wird vom Refe=- renten verlesen,

Gutachten ; A der vierteen Abtheiilung der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags, betreffend

den Antrag des Abgeordléeten Hänsemann auf Ver=- längerung der Utägigen Frist für Einbringung von Petitionen.

Der Abgeordnete für die Stgdt Aachèn hat iu seiner Eingabe d. d. Berlin 13. April c. im Allgemeinen darauf ar dibtacia Î daß eine Kommission des Vexréinigten Landtages mit dem Auftrage ernannt werden möge, die Geschäfts-Ordnung zu prüfen und über die darin wünschenswerthen Abänderungen Bericht zu ‘erstatten, respektive einen dosfallsigen Autrgg au Se, Majestät den König vorzubexeiton, ¡ ' iesem allgemeinen, einé ausgedehntere Berathung erfordernden Antrage ist derjonige voraus eshidt,

„daß der Vereinigte Läúdtag- die ehrfurchtsvolle Bitte bei Sr. j dem Könige stellen möge, daß die im §. 26a. der Ge= shäftsorduung festgeseßte Frist von 14 Tagen, für Einbringung von Bitten und Beschwerden um fernere 14 Tage verlängert,

außerdem jeder Kurie gestattet werden möge, durch Beschluß der oh auch noch später jene Einbringung ausnahmsweise zuzu= assen.

Die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung, welcher die Begut= achtung dieses Antrages zugeschrieben, glaubt den leßteren Theil desselben modifizirt vorweg der Berathung einer hohen Kurie der drei Stände vorlegen zu müssen, und zwar in der Frage:

„Soll Sr. Majestät dem Könige die allerunterthänigste Bitte vorz gelegt werden, die nah §. 26 a. des Reglements festgeseßte 14tä= gige Frist zur Einbringung von Petitionen für den gegenwärtigen Landtag um 8 Tage zu verlängern ?““ :

Die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung wird zu dieser Modi- fication und zuvörderst stückweisen Vorlegung des ursprünglichen An- tags aus folgenden Gründen geführt. F: L

1) Weil bei der bereits verflossenen Hälfte der 14 tägigen Prä= clusiv - Frist Gefahr in fernerem Verzuge liegt.

2) Weil in Allerhöchsten Patent vom 3. Februar c. von gedach=

tem Zeitmaße kein Wort enthalten, solches vielmehr erst durch das den Ständen am 12ten d. M. publizirte Reglement vom 9. April c. bekannt wurde. Weil die weitere, nah dem Antragsteller auf 14 Tage ge- wünschte, außerdem noch auf eine spätere, durch Beschluß der Majorität einer jeden Kurie ermöglichte Ausdehnung der Frist, einmal mit der Allerhöchst vorgeschriebenen Zeitdauer des Land= tags in keinem Verhältniß zu stehen, andererseits die zuleßt gedachte, noch größere Extendirung, ein integrirender Theil reifliherer Erörterung und zu unterziehender Beschlußnahmen, der einzelnen Bestimmungen des Reglements überhaupt zu sein scheint.

Die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung glaubt sih aus den angeführten Gründen :

für die Bejahung der von ihr gestellten Frage ausßprehen zu müssen.

Berlin, den 18. April 1847.

Die IV. Abtheilung der Kurie der drei Stände. i

(gez.) v. Locben. Bornemann. v. Katte. Nethe. v, Gnei-

senau. Giesler. Bochholz. Kirchberg. v.-d. Heydt,

v. Arnim, Fabricius, v. Pouinski. Paternowski.

Abgeordn. Hansemann: Herr Landtags - Marschall! Hohe Versammlung! Der verehrten Abtheilung bin ich dafür dankbar, und ih glaube, die ganze Versammlung hat Ursache, es zu sein, daß sie aufs schleunigste diese Angelegenheit zur Berathung gebraht hat. Wie im Bericht gesagt is: Der Ablauf der Präflusivfrist kommt heran, und es is also nöthig, daß, wenn Bitten auf Verlängerung derselben gestellt werden sollen, dieses bald geschehe. Ohne weiter auf das Geschäfts-Reglement für heute einzugehen, wünsche ih nur, daß die Versammlung sich dahin aussprechen möge, daß diese Frit niht um 8, sondern um 14 Tage verlängert werde; sodann, daß, anstatt es hier in dem Bericht nur von Einbringung von Petitionen sih handelt, nah meinem Antrage die Bitte auf Einbringung von Bitten und Beschwerden ausgedehnt werden möge, so daß die rist für Alles, was die Versammlung vorzubringen hat, um 14 Tage verlängert werde. Wenn Sie erwägen, daß, wie auch im Bericht gesagt is, wir erst am 12ten d. M. mit Eröffnung des Landtags die Verfügung der Geschäfts-Ordnung erfahren haben, daß eine Prâ= flusiofrist von 14 Tagen stattfinde; ferner, daß eine große Zahl von Mittheilungen seitens des Gouvernements gemacht sind, die etne retf= lihe Prüfung erforderu, um ein Urtheil darüber abzugeben, ein Ur- thel, worauf man Anträge und Petitionen begründen könnte; wenn Sie endlich erwägen, daß ein größer Theil der Versammlung, zu dem auch ich gehöre, erst vorgestern die sämmtlichen Mittheilungen des Gouvernements zugesandt erhalten haben, so scheint mir die Verlän= gerung von 14 Tagen durchaus nicht zu viel. Mein Antrag geht also \chließlich dahin, die Versammlung möge die Bitte an Se. Ma= jestät den König stellen, die Präklusivfrist um 14 Tage zu verlän= gern, und zwar zur. Einbringung von Bitten und Beschwerden. Abgeordn. Naumann (vom Plaß): Jch möchte fragen, ob die Kommission si die Frage gestellt habe, warum überhaupt eine Frist für Einbringung von Bitten und Beschwerden gestellt werde, Ich sehe keinen Grund dafür ein. Jch bin der Meinung, daß es während der ganzen Zeit des Vereinigten Landtages frei stehen müsse. Bitten und Beschwerden einzubringen.

Referent v-on Katte: Die Frage i} ganz einfah zu beant- worten, Weil das Geschäfts-Reglement überhaupt einer näheren Er= örterung unterworfen werden soll, und daher dieser §. 26 nit füg- lih zuerst zur Berathung kommen konnte.

Abgeordn. Naumaun (vom Plaß): Jch verstehe dies also so, daß die Kommission diesen Punkt nochmals in Erwägung zie- hen wird.

Referent von Katte: Allerdings.

Abgeordn. Naumann (vom Plaß): Dann beruhige ih mich.

Eine Stimme (vom Plaß): Jede Verlängerung dieser Frist verlängert auch unseren Aufenthalt in Berlin. Jch bitte Sie, meine Herren, an die traurigen Verhältnisse, wie wir sie zu Hause zurück= gelassen haben, und die unsere Gegenwart dringend nothwendig machen, zu denken. Wie viel Beamte, Landräthe, Bürgermeister, Magistratspersonen, die jeßt in der herrschenden Noth zu Hause von der größten Nothwendigkeit sind, werden durch die Verlängerung der Práäklusivfrist, welche auh eine Menge von Petitionen, die vielleicht nicht so nöthig sind, hervorrufen wird, abgehalten, thre Wirksamkeit zu Hause zu äußern. Sollten im Verlauf der Verhandlungen si Petitionen als nöthig herausstellen, die in unmittelbarem Bezug auf die Königlichen Propositionen stehen: so würde damit eine Ausnahme zu machen sein, wie dies auch bei den Provinzial-Landtagen geschieht. Jch erkläre mich übrigens gegen jede Verlängerung der Präklu= sivfrist.

(Schluß folgt.)

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 22. April. Se. Majestät der König haben Allergnä= digst geruht: Dem Rittmeister von Ebrenberg des 2en Garde= Ulanen - Landwehr = Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem A „von Braunschweig ihm verliehenen Ritter= kreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen,

Berlín, 22. April. Ju Folge des gegenwärtigen hohen Preis= andes der ersten Lebensbedürfnisse hatten hier {on einigemal Ex=- esse auf den Wochenmärkten stattgefunden, welche jedoch ohne wei= re Störung der öffentlichen Ruhe beseitigt wurden und im Allge=

meinen nur auf einen Zank mit den Verkäufern und geringe thätliche geringe ty

Reibungen beschränkt blieben. Gestern jedoch begannen auf mebreren ärkten unruhige Auftritte, indem man gegen die Verkäufer

der Vor=

hon Kartoffeln, wegen angeblich zu hoher Forderungen, id der Vor:

ernahm, hin und wieder auch den Versuch mate, si

mithe zu bemächtigen, Jnsbesoudere geschah dies guf dem Gendarmen=-

markt, wo die Menge gegen das Haus eines Bäckers, welcher einen Kartoffelhändler mit seinen Vorräthen Schuß gewährt haben sollte, Thâätlichkeiten verübte. Es gelang zwar den Polizei-Beamten, das Haus zu \{üßen, allein die Volksmasse, unter welcher eine überwie- gende Zahl muthwilligen jungen Gesindels bemerkbar geworden, wuchs dergestalt, daß es am Abend nöthig wurde, militairishe Hülfe zur Unterdrückung der beim Eintritt der Dunkelheit aufs neue beginneu= den Exzesse zu requiriren, Eine Abtheilung Kavallerie, sodann auch eine Abtheilung Infanterie zerstreute die zusammengerotteten Hau-= fen, so daß nah Mitternacht nur noch einzelne Patrouillen zur Ueber= wachung der Straßen erforderlich waren. Die Tumultuanten haben auf manchen Punkten durch Beschädigung der Fensterscheiben und La=- ternen ihrer Zügellosigkeit Raum gegeben,

Berlín, 22. April, Die Kölnische Zeitung vom 16ten d. M. Nr. 106 entnimmt der bei Eröffnung des Vereinigten Land= tags gehaltenen Throu=Rede eine Stelle, um daraus Folgerungen zu ziehen, deren Logif nicht wohl einleuchtet.

Zu näherem Verständniß lassen wir die von der Kölnischen Zeitung hervorgehobenen Worte der Thron-Rede folgen :

„Ich habe seit dem Beginn der provinzialständishen Wirksamkeit den Mangel von Einheitspunkten unseres ständischen Lebens erkannt und Mir die ernste Frage zur gewissenhaften Lösung vorgelegt : Wie dem abzuhelfen sei? Meine Entschlüsse darüber sind seit lan- ger Zeit zur Reife gediehen. Gleich nach Meinem Regierungs- Antritt habe Jh den ersten Schritt zu ihrer Verwirklichung ge- than durh die Bildung der ständischen Ausschüsse und bald dar= auf durh ihre Zusammenberufung. Sie wissen, Meine Herren, daß Jch die Aus\schußtage nunmehr periodisch gemacht und ihnen die freie Bewegung der Provinzial-Landtage beigelegt habe. Für den gewöhnlichen Lauf der Dinge wird ihre Wirksamkeit den ge- suchten Einheitspunkt befriedigend gewähren. Aber das Staagts= schulden - Geseß vom 17. Januar 1820 giebt in seinem unausge= führten Theile den Ständen Rechte und Pflichten, die weder von Provinzial - Versammlungen, noch von Ausschüssen geübt werden fönnen. Als Erbe einer unges{ch{wächten Krone, die Jch Meinen Nachfolgern ungeschwäht bewahren muß und will, weiß Jch Mich zwar vollkommen frei von jeder Verpflichtung ge- gen . Nichtausgeführtes, vor Allem gegen das, vor dessen Ausführung Meinen erhabenen Vorgänger scin eigenes, wahrhaft landesväterlihes Gewissen bewahrt hat. Dies Geseß is} aber in allen wesentlichen Theilen ausgeführt, ein Rechtsgebäude darauf gegründet, Eide darauf geschworen und es hat sich, auch unvollen= det, durch 27 Jahre als ein weises Geseß bewährt. Darum bin Ich getrosten Muthes, aber mit der ganzen Freiheit der königlichen Machtvollkommenheit an seine ergänzende Vollendung gegangen. Ih bin ber unversöhnlih-r Feind jeder Willkürlichkeit, und mußte es vor Allem dem Gedanken sein, eine ständische Versamm-= lung künstlih-willkührlih zusammenzusezen, welche die edle Schü- psung des theuern Königs, die Provinzial =- Landtage, entwerthet hâtte. Es war daher seit vielen Jahren Mein fester Entschluß, diese geseßlih gebotene Versammlung nur durch die Vereinigung der Provinzial-Landtage selbst zu bilden.“

Jn dieser Stelle sind die Beweggründe entwickelt, aus denen Se. Majestät Functionen, welche das Gese vom 17. Januar 1820 einer fünftigen Central- Versammlung der reichsständischen Ver= sammlung vorbehält, dem „Vereinigten Landtage““ überwiesen ha- ben. Jn welchem Umfange dies geschehen, ergeben die Gescße vom 3. Februar c.

Die Functionen, welhe die Verordnung vom 417. Januar 1820 den Ständen vorbehält, sind bekanntlich:

1) „Zuziehung und Mitgarantie“/ bei neuen Darlehnen (Art. Il.).

2) Vorschlag der Mitglieder der Haupt = Verwaltung der Staats=

\hulden (Art. [X.).

3) Erstattung eines Gutachtens über die von dieser Behörde all=

jährlich abzulegende Rechnung (Art. X11il,); endlich

4) Mitwirkung bei dem Verschluß der eingelösten Staatsschulden-

Dokumente (Art. XIV.). / j

Die erste und bei weitem wichtigste dieser Functionen, aber auch nux die erste, und zwar für Darlehne in Friedenszeiten, haben Se. Majestät unbedingt und ausschließlich dem Vereinigten Landtage übertragen (§. 4 der Allerhöchsten Verordnung wegen Bildung des Vereinigten Landtags vom 3. Februar c.), die zweite und dritte je nah Umständen dem Vereinigten Landtage oder dem Vereinigten Ausschusse, endlih die vierte der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen, welche überdies bei Darlehnen in solchen Fällen, wo der Vereinigte Landtag nicht berufen werden fann, die Zuziehung des leßteren erseßt. j

Es leuchtet deshalb ein, daß, wenn es in der Thron-Rede heißt:

das Staatsschulden -= Gese gebe in seinem unagusgeführten Theile

Rechte und Pflichten, die weder von Provinzial = Versammlungen,

noch von Ausschüssen geübt werden können, darunter die Rechte und Pflichten verstanden sind und nur verstan- den werden können, welhe jene erste und bei weitem wichtigste Function in sich s{ließt. Die Thron-Rede eröffnete an dieser Stelle den Ständen die Motive Sr. Majestät bei Erlaß der Geseßze vom 3. Februar c., fonnte aber weder die Absicht einer Abänderung noch einer Declaration, noch einer geseßlichen Jnterpretation jener Ver= ordnungen haben, Jene Stelle muß deshalb im Einklang mit dem Geseße verstanden werden, und sie steht mit diesem im vollsten Ein= flange. Die Worte, auf welche man sich beruft, lauten ja nicht:

alle diejenigen Rechte und Pflichten, welche das Staats\chulden=

Geseß den Ständen giebt, sind solche, welche niht 2on Ausschüssen

geübt werden können, sondern sie lauten:

das Staatsschulden-Geseß gebe den Ständen Rechte und Pflichten,

die von Ausschüssen nicht geübt werden können, das heißt: unter den Rechten, welche jenes Geseß den Ständen verleiht, sind solche, welche von Ausschüssen nicht geübt werden können. Dieser Sinn der Königlichen Worte ist der einfachste, er if der, welcher mit dem Geseße in Uebereinstimmung steht, ja er ift, selbst abgesehen von diesem, der einzig mögliche. Denn wir müssen der Kölnischen Zeitung die Auseinanderseßung überlassen, wie es in der Ausführung möglich sei, daß eine Versammlung von 617 Mitgliedern selbst und ohne Vermittelung dur einen Aus\chuß die vierte jener Functionen übe, d. h. in Gemeinschaft mit der Haupt- Verwaltung der Staatsschulden die eingelösten Staats\hulden-Doku- mente im Depositorium des Kammergerichts verschließe.

_Es is also entschieden in offenem Widerspruch mit der Wahr- heit, wenn die Kölnische Zeitung in ihrem Artikel die Behaup- tung voranstellt, aus der von ihr hervorgehobenen Stelle der Thron= Rede ergebe si:

daß Se. Majestät selber den Saß, daß aus\chließlich der Vereinigte

Landtag und nicht der Vereinigte Aus ß die reichsständische Ver=

sammlung der Verordnung vom 17 Januar 1820 bilde, best mt

ausgesprochen habe. s 2. L STIES Ha unn aud wol a Sab nicht ausgesprochen, er ist nicht rih=

sche Zeitung zu nennen für gut achtet,

Da die nachfolgende Stelle der Thron-Rede mit derjenigen, de=

* ih nachrihtlich, daß demgemäß das Königl, General - Kommando ‘des ten Armee-Corps die Uebungen der im Reserve-Verhältuisse be

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ren Worte wir besprohen haben, im innersten Zusammenhange steht, so brauchen wir die Kölnische Zeitung nicht erst darauf aufmerk- sam zu machen, daß sie au aus ihr ihren entscheidenden Saß nicht herleiten fann. Denn welche Functionen die durch Vereinigung der Provinzial-Landtage gebildete Versammlung üben solle, ob eine der obenaufgeführten Functionen oder alle, - darüber \prehen die Gesebe vom 3. Februar c., nicht aber diese oder eine andere Stelle der Thron-Rede.

Provinz Posen. Das hiesige Amtsblatt enthält nach- stehende Bekanntmachung des Ober-Präsidenten: „Se. Majestät der König haben in Rücssiht auf den allgemeinen Nothstand zu bestim=- men geruht, daß die Uebungen der Landwehr = Kavallerie in diesem Jahre überall ausfallen sollen; die Uebungen der Landwehr-Jufaute rie aber sollen zuvörderst bis zum Herbst ausgeseßt bleiben, und wol= len Se. Majestät Sich die weitere Entscheidung darüber bis dahin vorbehälten, wo der Ausfall der diesjährigen Aerndte sich übersehen lassen wird. Jundem ih dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke

findlichen Jäger und Schüßen vorläufig bis zum Herbst ausgeseßt hat, daß dagegen über die Uebungen der Landwehr =- Pioniere uud Artillerie noch eine fernerweite Bestimmung des Königl. Kriegs-Misz= nisteriums erwartet wird.

Provinz Westfalen. Das königl. Ober-Präsidium hat unterm 11. April nachstehende Bekanntmachung erlassen :

„Von mehreren Seiten sind dem königlichen Ministerium des Innern Mittheilungen zugegangen, welche Veranlassung geben, das Publikum in Betreff der Auswanderung nah Brasilien auf Grund mehrfacher Klagen dort angekommener deutscher Ausgewanderter zu warnen.

Nach Aussage dieser Leute sind auf ihren Entschluß , ihr Vaterland zu verlassen, die Aufforderungen und Versprechungen von großem Einfluß ge- wesen, welche von Antwerpen aus an dieselben gelangt sind. Namentlich behaupten sie, daß ihnen leichter und unentgeltlicher Weitertransport von Rio Janeiro aus, auh die Gewährung von Landbesiß versprochen wor- den sei. Jm Juli 1846 is ein Auswanderer, Nikolaus Dresch aus Mun- zelfeld, nah der Mosel-Gegend abgesandt worden, um für das Schiff „Phenomené“’ Auswanderer anzuwerben; auch is noch in demselben Mo

nat ein Agent eben dahin abgegangen, und gerade durch dessen Verheißun- gen sind viele Leute bestimmt worden, die Neise anzutreten. Es hat na- mentlich auf sie Eindruck gemacht, daß dieser Agent als Bevollmächtigter cines Handlungshauses zu Antwerpen aufgetreten is und für dasselbe unter einer Gesellschafts-Firma Verträge abgeschlossen hat. Die Auswanderer be- haupten, daß ihnen diese Verträge nicht gehalten worden. Beispielsweise war mehreren Auswanderern aus dem Fürstenthume Birkenfeld, Die sich auf dem „Phenomene““ eingeschifft hatten, die unentgeltliche Weiterbeförderung fontraftlih versprochen worden z allein bei ihrer Ankunft in Rio Janeiro fanden sie sich hierin getäuscht, indem man lediglich bei der brasilianischen Regierung sih verwendete, daß diese den Weiter - Transport über- nehmen möchte, Die leßtere hat sich jedoch nicht veranlaßt gefunden, hier- auf einzugehen. Der Aeußerung derselben zufolge, is es vielmehr eine irr- 1hümliche Voraussetzung, wenn die deutschen Kolonisten, sowohl in Rio Janeiro als in Europa durch böswillige Personen getäuscht, ein Recht darauf zu haben glaubten, daß die Regierung ihnen Ländereien in der

Provinz S. Pedro gebe und sie unentgeltlich dorthin transportiren lasse; die Regierung, welche die Auswanderer nicht von Europa habe herbeizu- führen gesucht, habe keine Verpflichtungen gegen dieselben, und es sei nux aus Menschlichkeit und um ihr Vagabondiren zu vermeiden geschehen, wenn ihnen Räume in National - Gebäuden und am Bord der Kriegsschiffe an- gewiesen worden seienz eine solche Vergünstigung könne nicht dauernd ge- währt werden; die Kolonisten, welche nah St. Pedro geschickt worden seien, hätten auch ihren Transport nur gegen die Verpflichtung, dafür 3000 Reis pro Kopf ohne Unterschied des Alters und Geschlechts zu zahlen, erlangt; es fönne unter diesen Umständen den Auswanderern nur überlassen werden, sich bei denjenigen als Arbeiter zu verdingen,. welche ste entweder für die Hauptstadt oder für irgend eine Provinz des Neichs eñgagiren wollten. Ob späterhin, wie von anderer Seite behauptet wird, ihr Transport nach der Provinz St. Pedro noch auf Kosten des betreffenden Handlungshauses statt gefunden hat, ist bisher noch nicht festzustellen gewesen.

Außerdem haben die Auswanderer noch besonders darüber Klage ge- führt, daß die Beköstigung, welche sie auf der Seereise erhalten, weder ausreihend noch für sie geeignet gewesen, Mit wie geringer Sorgfalt für sie zu Werke gegangen sei, dafür haben sie insbesondere den Umstand an- geführt, daß auf dem Schiffe aht Tage nach der Abfahrt alles für die Passagiere eingenommene Trinkwasser faul geworden, wogegen das für die Schiffsmannschaft bestimmte während der ganzen Reise gut geblieben sei. Endlich sind, wenngleich nach den in Antwerpen geltenden Bestimmungen jedes Schiff nur eine gewisse Anzahl Auswanderer nah Verhältniß des Tonnengehaltes des Schiffes aufnehmen darf, doch mehrere Befrachtungs Verträge vorgekommen, welche die Capitaine verpflichteten, eine Stunde unterhalb Antwerpen eine gewisse Anzahl Passagiere noch auf das Schiff zuzulassen. Eine solche Contravention hat noch neuerlich in Antwerpen zu einer Verurtheilung des betreffenden Nheders in eine Geldbuße geführt,

Wiewohl es nicht möglich is, das Gewicht dieser Beschuldigungen durch Beweis - Aufnahme juridisch festzustellen), so verdienen denno die Klagen der Anusgewanderten und die Aeußerungen der brasilianischen Negierung veröffentlicht zu werden, damit andere zur Auswanderung Geneigte sich bei den Umtrieben der Agenten dies zur Warnung gereichen lassen,“

Frankfurt a. d. H., 21. April. Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. fanntmachung :

„Es sind in neuerer Zeit mehrfach Klagen vorgekommen, daß die zu den Wochenmärkten in die Städte gebrachten Gegenstände häufig schon vor der Stadt oder wenigstens außerhalb des Marktplages verkauft und auf diese Weise zum Nachtheile der Konsumenten dem Wochenmarkts - Verkehre entzogen werden, Die Magistrate werden daher darauf aufmerksam ge- macht, daß diefem Uebelstande auf Grund des §. 80 der Allgemeinen Ge- werbe-Ordnung leicht entgegengetreten werden kann, wenn dieselben nicht blos den Verkehr auf dem Markte selbst, söôndern auch in den übrigen Theilen der Städte und des städtischen Bezirks polizeilich mit Sorgfalt beaufsichtigen lassen und Contraventionen gegen die Bestimmung des §. 80 loc. cit. zur Untersuchung und Bestrafung bringen.

Frankfurt a. d. O,, den 19. April 1847,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Dér bayerische außerordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich österreichischen Hofe, Graf Franz Olivier von Jenison= Wallworth, is von seinem Posten abberufen und in temporgiren Ruhestand verseßt worden.

© München, 18. April. Se. Majestät der König, welcher zur Freude der Stadt und des Landes vollkommen wiederhergestellt ist, wird wahrscheinlich diesen Abend, wo Mozart's „Don ‘Zuan“ über die Bühne geht, zum erstenmal wieder im Theater erscheinen. Den bis jeßt erlassenen Befch!en nah zu urtheilen, wird Se. Maje- stät auch kommenden Sonnabend dem St. Georgs=-Ritterfest in Per- son beiwohnen, bis wohin auch Prinz Luitpold mit seiner Gemahlin und beiden Kindern aus Florenz wieder hier eintreffen wird, Da-

Das Amtsblatt der enthält folgende Be-

E entscheidend sein, wie ihn die Kölni=.

gegen verlautet über die Zeit der Rückkehr unseres Kronprinzen noch immer nihts Gewisses. Daraus, daß die neuesten Briefe aus Athen davon nichts erwähnen, während sie doch über sein gutes Befinden, über seine kleinen Ausflüge u. st. w. ausführlih berihten, darf man wohl mit Recht darauf ließen, daß es mit dem angeblich bis aufs äußerste gestiegenen öffentlichen Unmuth in Griechenland wegen der türkischen und englischen Zumuthungen denn doch nicht so gar arg sein dürfte, Leider lassen aber sehr detaillirte Angaben in Briefen

aus Patras kaum einen Zweifel übrig, daß fremdes Geld und frem= der Einfluß bei der Anschürung des blutigen Haders unter den mo= reotischen Häuptlingen thätig mitgewirkt haben.

Unser Ober - Baurath und Vorstand der Akademie der Wissen- schaften, Ritter von Gärtner, is vorgestern Abends in seinem Fami= lienkreise, ohne daß er vorher nur im mindesten unwohl gewesen wäre, plöblih {wer vom Schlage getroffen worden. Er is auf der ganzen rehte Seite gelähmt und liegt völlig sprachlos danieder, doch hoffen die Aerzte, bei seiner Fräftigen Natur ihn zu retten. Der Verlust würde für die Kunst und in vielfach anderer Beziehung ein faum zu erseßender sein. L EY

Heute is endli die vorgestrige norddeutshe und westliche Zei= tungspost eingetroffen. Der vergangene Winter is ein sehr schnee= reiher gewesen, aber ob während desselben einmal ein tieferer Schnee gelegen, als wie wir ihn seit zwei Tagen urplößlih wiedererhalten haben, das müssen wir dahingestellt sein lassen. Einen höchst em= pfindlihen Einfluß hat dieser alle Straßen unwegsam machende Schneefall leider auch auf den gestrigen Getraidemarkt geübt, auf welchem in Folge der verminderten Vorräthe und der aus Aengstlich= feit hervorgegangenen übermäßigen Kauflust die sämmtlichen Preise eine Höhe erreicht haben, die allerdings zu Sorgen berechtigt, wenn sie eine dauernde sein sollte.

Landgrafschaft Hessen-Homburg. Jn Bezug auf die Verdienste des am 15. April verstorbenen dirigirenden Wirklichen Ge= heimen Raths von Jbell ist nachstehende Bekanntmachung erschienen: „Gestern, am 15. April, starb hier der landgräfliche dirigirende Wirk- liche Geheime Rath und Kammerherr C. B. von Jbell. Aus Anlaß die- ses betrübenden Todesfalles haben Se. landgräflihe Durchlaucht Höchstihre aufrichtige und dankbare Anerkennung der von dem Verblichenen während seiner eben so ersprießlichen wie uneigeunüßigen öffentlihen Wirksamkeit um das durchlauchtigste landgräflichhe Haus, dessen treuer, gewissenhaster und thätiger Diener er war, so wie um das Wohl des Landes erworbenen Ver- dienste auszusprechen geruht und dieselbe mit dem ausdrücklichen Anfügen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen befohlen, wie Höchstdieselben die Er- wartung hegen, daß sämmtliche landgräfliche Beamten und Diener das An=- denken des Dahingeschiedenen ebenwohl und zwar vornehmlich dadurch ge- bührend ehren werden, daß sie forthin ihren Dienst-Obliegenheiten mit der- selben Pflichttreue und in demselben loyalen Sinne, wie bisher unter der Leitung des Verstorbenen, unverändert nahkommen werden. Mit der Ver- waltung der Dienstgeschäfte des landgräflihen Geheimen Raths haben Se. landgräfliche Durchlaucht ad interim den unterzeichneten landgräflihen Ge- heimen Nath und Regierungs - Direktor Henrich zu “beauftragen gernht. Homburg, 16. April 1847. Auf Höchsten Befehl, landgräflich hessischer Ge- heime Rath. (gez.) Henrich,“

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Paris, den 18. April, Es is schon bemerkt worden, daß ei= nes der hiesigen Blätter, die Union monarchique, besonders dar= auf hinweist, daß man einen starken Fehler begehen würde, wenn man die Thronrede Sr. Majestät des Königs von Preußen nah franzü= sischen Begriffen von den constitutionellen Repräsentativ - Systemen beurtheilen wollte. „, Preußens König ‘‘, sagt dieses Blatt, um die Urtheile anderer seiner Kollegen zu berichtigen, „erklärt in fester, aber maßvoller Sprache, daß Uebereilung, daß jeder unbesonnene Schritt nur Unruhe und Aufregung hervorrufen und den Fortschritt der Ver= besserungen aufhalten würde. Dieser Fürst, den wir den Weisen nennen möchten, hat alle Gefahren eingesehen, welche damit verbun- den sind, wenn die Königliche Autorität zu s{chwach gemacht wird. Er glaubt nicht, daß ihr durch zu hastige Zugeständnisse dürfe Ab= bru gethan werden; er wünscht, um uns seiner eigenen Worte zu bedienen, seine Krone ungeshwächt, wie er sie geerbt, seinen Nach= fommen zu bewahren. Einen Punkt endlich läßt die Rede Friedrich Wilhelms nicht in Zweifel oder in Zweideutigkeit. Er hat eine Abneigung gegen geschriebene Charten; er weist sie mit Energie zurück. Im Ganzen legt diese Rede deutlih und ohne irgend einen Nückhalt den wahren Zweck des Monarcheu dar miéttelst einer ein- sihtsvollen Maßregel das repräsentative mit dem monarchischen Prinzip zu vereinigen, das eine zu begünstigen, ohne dem anderen etwas von seiner Unversehrtheit zu nehmen, ihren wachsenden Bund durch fried= liche Mittel zu weihen, ohne gewaltsame Strebungen, dfe leiht eine Erschütterung verursachen fönnten. Dies is ein großes Schauspiel für die revolutionairen Schulen, die bis jeßt eine solche Vereinigung nicht als möglich zugeben wollten. Es steht hier eine große Ausf= gabe zu lösen, und wir hoffen, sie werde ohne Zusammenstoß, ohne plöbliche Erschütterungen, ohne irgend eine Auflehnung gelöst worden. Gelangt dieses große Unternehmen zu einem glücklihen Ende, so wird es der mächtigste Beweis für die Wahrheit des alten Ausspruchs sein, daß aufgeklärte Freiheit die heilige Tochter der Monarchie ist.“

Die Pairs-Kammer hat vorgestern den Geseßentwurf über Ein= richtung eines Dampf - Paketboot - Dienstes zwischen Havre und New=

York mit 107 gegen 7 Stimmen angenommen.

Großbritanien und Irland.

London, 17. April, Der bereits erwähnte Artikel der Times (iber die Thron-Rede Sr. Majestät des Königs von Preußen zeichnet sich vor den übrigen Kommentaren der englischen Presse dadur aus, daß er die Bedeutung des Jnhaltes der Thronrede selbst richtig zu erfassen scheint, während die übrigen Blätter mehr an die Thatfache der Eröffnung eines Vereinigten Landtages in Preußen sich halten, und daraus Folgerungen ableiten, welhe eine Unkenntniß der preußi {en Verhältnisse, überhaupt keine deutlihen Begriffe von dem Jn halte des Patents vom 3. Februar verrathen. Der Standärd er= flärt sogar unverholen, daß er die Details der neuen preußischen Verfassung weder an sih noch in ihren zu erwartenden Wirkungen beurtheilen fönne. Aus sämmtlichen Aeußerungen der englischen Presse giebt si indeß ein entschiedener Geist des Wohlwollens und der Zufriedenheit kund sowohl über den Fortschritt Preußens im All- gemeinen, als auch über die Konsolidirnng der preußischen National- macht als solcher insbesondere, welhe als die sicherste Folge der Bildung eines Vereinigten Landtages dargestellt wird. _Zm Wesentlichen äußert sich die Times folgendermaßen: „Die Säle des Schlosses Friedrich's des Großen haben niemals eine imposantere Scene oder ein denkwürdigeres Ereigniß erfahren, als die feierliche Eröffnung des Vereinigten Landtages von Preußen durch be Friedrich Wilhelm 1V. am 11. April. Der Feierlichkeit, wage lich sichtlih auf diesen Tag der Woche festgeseßt war, Der Be Leib für den Dienst Gottes bestimmt is, ging eine religiöse g A, Kirchen voraus, bestimmt, diesen neuen Vertrag zwishen dem Souve-

/ 1; H t rain und der preußischen Nation einzuwethen E E tant allen diesen Handlungen schienen der Hof ik fter Hoffriut ik des Reichs in dem - gemeinsamen Gefühl rent A ans M2 ergebenen Patriotiêmus sich zu vereinen / L a Aale : Lärm des Volks - Enthujiáasmus wie. von dkm. (Gege E zum Empfange der

T o Hofes. Die Vorkehrungen pränge eines Hoses versammelten Parlaments waren genau

verschiedenen e n und die Föniglihe Rede wurde gehalten in dem großen wzißen Saal des alten Schlosses in Gegenwart des gan- ¿en Landtags, der Königlichen Familie, des diplomatischen Corps un aller derjenigen, welche die Angesehensten im Küvigveicho sind.

5 ae h „eit fonnte die conventiouellé Sprache politi er

ees E ei hi Seite geseßt werden, und die königliche